1882 / 96 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

37 erate für den Deutschen Reichs- und Cons * Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central · Handels register nimmt an: die Königliche Expedition des Jeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Rreußischen Staats Anzeigers: . Berlin 8Ww., Wilhelm - Straße Nr. 32.

.

Inserate nehmen an: „In validendank! /

Er st e Beilage . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

96. Berlin, Montag, den 24. April 1882.

i i i z s lten und feiner gesammten Familie i es) hob die Verschiedenheit des von Lage zu setzen, den Besitz zu erhalten ; ihm ,,,, auf die Erträge der Land⸗ Stütze zu sein, so muß man dem Geseßentwurf, wie er vorliegt, zu

jeni ĩ ti so muß man die Nachtheile, die aus einer geringen Abfindung wirihschaft len hel y, . in Westfalen hervor, und . 3. mit in Kauf nehmen. Es ist da nur das eine oder empfahl deshalb seinen Antrag.

das andere möglich, entweder die Erhaltung des Besitzes unter billigen Hierauf nahm der Minister für Landwirthschaft, Bwomänen Bedingungen und mit der Pflicht der Unterstützung der Anerben, oder und Forsten, Lucius, das Wort:

wir machen ungenüdende und ,, und da ände ich richtiger, wir machen gar kein Gesetz. . Meine Herren! Ich habe Sie Namens der Königlichen Staats finde , . nun 283. ö. einigen speziellen Punkten, die in regierung zu bitten, die sämmtlichen zu §. 17 vorliegenden Anträge * abzulehnen. Ich schicke voraus, daß auch der Herr Abgeordnete, der

dem Antrage Uhlendorff hervorgehoben sind. f gesprochen hat, sich nicht im Einklang mit dem landwirth⸗

D . Abg. Uhlendorff geht einfach auf die Grundsätze zurück, 6 ; Gortesp die a . 5 von 1856 bereits bestehendes Recht sind. Ich

ichen Theil seiner Wähler befindet, wie aus einer Correspon⸗ , 9 , sich ergiebt. Es ist also auch in dem von

habe bereits erörtert, aus welchen Gründen die Staatsregierung davon ihm vertretenen Kreis Rees keineswegs als ein besonderes Bedürfniß

abgesehen hat, bei diesem Gesetz zu beharren; sie hat es als ein ge⸗ ö 8s nich trachten können nach den gemachten Erfahrungen, empfunden worden, andere Taxgrundsätze dort einzuführen als für die nägendes richt, betrach anderen Theile der Rheinprovinz und Westfalens. Es liegt mir hier

i den haben. Der Abg. Uhlendorff geht aber noch uber

landwirthschaftlichen Veri 6 P 1856 bi , indem er es nicht wörtlich reproduzirt, in Beschluß des Direktorit der landwirthschaftlichen Vereine von D , Heß vor, der auf einer zahlreich besuchten Versammlung

da haubaregs Holz hineinbringt, wo in dem Gesetz ßen laut ö, ö dem 1 . ö. e k instimmi hi d felgendermaßsen lautet: icht der leiseste Zweifel sein, wenn Sie noch das hau inf m e gg hn . i r! welches in dem, dem Hause k Werthherechnung stellen. so st sberhauyt eine Grenze gr der Abgeordneten zur Berathung vorliegenden Entwurf einer nicht mehr da, denn hanhar ist jedes Hol. z. B als Bohnenstange. Landgüterordnung der Provinz Westfalen zugestanden wird, ist auch für den Kreis Rees unentbehrlich. Die Stellung eines Antrages

ies ist ei it ü i dsätze Also dies ist ein Antrag, der sogar noch weit über die Grund 9 für diefen Kreis uf Erhöhung Ter Tarvorschtiften bes' s. I. dez des Gesetzes von 1856 hinausgeht und dessen Ablehnung ich meiner ür diesen Kreis auf Erhöh . . Entwurfs erscheint daher nicht angezeigt.

seits nur dringend empfehlen kann. ; ; 2 i rten Spezialfall in Bezug auf Ich glaube, daß eine solche Kundgebung, die aus dem eigentlichen Auch in dem von ihm angefüh landwirthschaftlichen Kreise der Bevölkerung kommt, auch wohl der

Deffentlicher Anzeiger.

. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

die Annoncen ⸗Expeditionen des

Rudolf Mosse, Haasenstein

& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe. Verpachtungen, Submissionen ete. T. Literarische Anzeigen.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater- Anaeigen. U. 8. W. von öffentlichen Papieren. d. Familien Nachrichten.

In der Börsen- beilage.

e ,,,

p *

Sub hastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. lis oi]

Oeffentliche Zustellung. Der Fiskus, vertreten Durch Königliches Eisen—⸗ bahn⸗Betriebsamt der Main Weser⸗Bahn zu Cassel und weiter vertreten durch Justizrath Spohr hier, klagt gegen den vorhinnigen Weinhändser Friedrich Wilhelm Walther, früher in Cassel, jetzt unbekannt wo? wegen Rückerstattung deponirter Entschädigungs⸗ beträge, mit dem Antrage, Königliches Landgericht wolle in Rechten erkennen, daß von den für die Oberbesserung der enteigneten Grundstücke F. 35 und 357 Rothenditmolder Gemarkung hinterlegten 724 . der Betrag von 714 nebst den davon erwachsenen ö noch . . an ee ,. eite zurückzuzahlen sei; au erklagten in die Kosten ; ö ; ; ñ zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ k ö. . 31. . kibeneeerhanblung bes Rechtsstteit; bot dies arste guf Verurtheilung des Beklagten zur 31. . . des Königlichen Landgerichts zn Cassel 0 , sowie auf rorlke s ! Voll ted lin des den 15. Juli 1882, ormittags 11 Uhr, Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen mit der Aufforderung, einen hei dem gedachten Ge— . . Rechtestreits vor das Königliche ö . * ö 1 . . gn raf gif Vormittags 11 Uhr Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wir ö K ö 419 r. dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. . . le ie m naß wird dieser Cassel, den 18. April 1882. Graetz den 26 April 18823. —⸗

lisa ss) Aufgebot . Die Erben des für iodt erklärten Schuhmacher— , n nher das Berliner gesellen Carl Reinecke von hier haben bezüglich des der von W. Kaumann auf Carl Horn in Ber— ff. Altendorfer Feldmark belegenen, im Grundbuche lin gezogene, mit Aeceptvermerk des Bezogenen bislang nicht eingetragenen Grundstücks in der und durchstrichenem Giro an die Srdrer dez 2 Sommerfeld 8. Wanne Rr. 16. zu 1 Morgen Königlichen Hauptbank⸗Direktoriums versehene, KRuthen das Aufgebot beantragt. Es werden an die eigene Ordre des Ausflellers drei Me daher Diejenigen, welche ein Recht an diesem Grund= nato à dato zahlbare Prima⸗Wechsel über stücke zu haben vermeinen, aufgefordert, solches im 1929 16 60 , d. d. Berlin, I. November ö . 2. n . t torgens nir, 1575, . or unterzeichnetem Gerichte geltend zu machen. ĩ ital⸗Qui jreft ; ö Holzminden, den 15. April 1882. ber? Gef e, e lg fo e. . 6 beim Grundsteuerkataster angesetzten Reinertrages der , bern u. Berlin rem 36. September 18, 8 fiber . ö ö. Veranlagung der Gebäudesteuer eingeschätzten . ö * Poller Nhl. ö ö Nutzungswerthes derjenigen Gebäube, welche weder zur Wohnung ö . attbins Fehrn iu des Eigenthümers, seiner Familie, feiner Dienstleute und Arbeiter / . 9 2 f *

, J

Be iin . 6 J ö . besonders geschätzt werden und bleiben außer Be— off mann * . . 3 j ichtsschrei dönialiche . 3 Wohnung des Eigenthümers, seiner Familie, seiner , n, . . Aumteterlchtz J. Dierfilẽlle . ö rn ö Heile die zur Bewirth— . schaftung erforderlichen Gebäude; :

. . b. Bäume und . kat he. , des nach

irths i Grundsätzen überständigen Holzes; i887] Aufgebot. ferstwirthsschaftlichen Cru . ; Auf den Antrag der verwittweten Frau Guts⸗ e. das Gutsinventarium und alle sonstigen beweglichen Per

handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Pr. Stargardt auf den 19. Juli 1882. Vormittags 9 Uhr. n. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Pr. Stargardt, den 15. Aprik 1887. ommer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 18502 Oeffentliche Zustellung. Der katholische Kirchenvorstand zu Buk, vertreten durch den Rechts anwalt Brühl hierselbff, klagt gegen den Müllermeister Johann Targoszynski, früher zu Buk, jetzt unbekannten Anfenthalts. wegen der für die Jahre 1878, 1879, 1880 und 1582 rückständigen fünf Prozent Zinsen von dem auf Buk Nr. 314

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24 April. Im weiteren Ver— laufe der vorgestrigen (51.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Bergthung des Entwurfs einer Landgüterordnung für die Provinz West f alen und die Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mülheim an der Ruhr mit der Diskussion des 5. 17 fort.

3. 17 lautet in der vom Herrenhause genehmigten Fassung:

Die Feststellung der Taxe erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

1) Der zwanzigfache Betrag

I8490] Aufgebot.

Die im, Grundbuche von Rüdinghausen Band II. Blatt 3, in Abthl. II. Nr. Z auf den subhastirten Grundstücken des Bergmanns Wilhelm Cark Frohn

in Rüdinghausen, Flur J. Nr. 22

187 Is3 der St. G. Rüdinghausen befindliche Eintragung:

2 Fine im S. 2 des notariellen Vertrages vom 21. März 1870 näher festgesetzte Leibzucht für die Cheleute Conrad F

früher

nen Eichenwald, der in einem bäuerlichen Besi vorhanden ist un . Taxwerth von 80 —90 000 haben möge, sehe ich keinen

Roos, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

18497

Die verehelichte Kehl, zu Stettin,

ist, wegen a. das z

J. Civilkammer. Oeffentliche Zustellung.

Ziegler Sponholz, Marie, geb vertreten durch den Rechtsanwalt Beelitz daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ferdinand Sponholz, zuletzt in Stolzen⸗

hagen wohnhaft, dessen jetziger Aufenthalt unbekannt

böslicher Verlassung mit dem Antrage

wischen den Parteien bestehende Band der

Ehe zu trennen,

b. den Bekla zu erk

und ladet

lung des Recht des Königlichen Land Nr. 27) auf

lären, den

gten für den allein schuldigen Theil

Beklagten zur mündlichen Verhand— sstreits vor die erste Civilkammer gerichts zu Stettin (Zimmer

den 11. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen b

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum

Zwecke

der

dieser Ausjug der Klage bekannt gemacht.

Stettin,

den 17. April 1882.

ei dem gedachten Ge⸗ öffentlichen Zustellung wird

Baar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

18493

Der Wilhelm Schart, vertreten durch gegen die Louise Schmitz,

Pension zu

mit unbekanntem

von 503, 89 trage: Die von 503,89

1882 und in die Kosten zu für vorläufig vollstreckbar zr Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ Königlichen

streits vor Landgerichts

auf den 12. mit der Auff

richte zu

Zum

wecke der ö

Oeffentliche Zustellung.

Bonn,

Verklagte Louise Schmitz MS nebst Zinsen

die erste Civilkammer des zu Bonn

Auszug der Klage bekannt gemächt.

Klein,

Metzgermeister zu Bonn, Rechtsanwalt Wassermeyer klagt früher Inhaberin einer jetzt nach London abgemeldet, aber Aufenthaltsorte, wegen Forderung M für gelieferte Waaren mit dem An' zur Zahlung zu 409 seit 14. Januar verurtheilen, das Urtheil merklären und ladet die

Juni 1882, Vormittags 10 Uhr, orderung, einen bei dem gedachten Ge— elassenen Anwalt zu bestellen.

ffentlichen Zustellung wird dieser

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1492

Der Gottfried Roettgen,

vertreten du

gegen die Louise Schmitz,

Pension zu

aber mit unbekanntem Aufenth

derung von

dem Antrage: Zahlung von 351,30 dem Tage der Kl

zu verurtheil zu erklären,

Verhandlung des Rechtsstrests kammer des Königlichen den 12. Juni 1882, mit der Aufforderung, ein richte zugelassenen Anwalt Zwecke der

Oeffentliche Zustellung.

rch Rechtsanwalt Wassermeyer,

Kaufmann zu Bonn,

klagt

früher Inhaberin einer

Bonn, jetzt nach London abgemeldet,

altsort, wegen For⸗

361,30 M für gelieferte Waaren mit

die Beklagte Louise Schmitz zur nebst Zinsen zu 50 seit agebehändigung und in die Kosten

en, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar und ladet die Beklagte zur mündlichen

zu bestellen.

öffentlichen Zustellung

um nich! Auszug der Klage bekannt geimacht.

Klein,

vor die erste Civil⸗ Landgerichts zu Bonn auf Vormittags 10 Uhr,

en bei dem gedachten Ge⸗

wird

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

18494]

Der Gutebesitzer vertreten durch Rechtskonsulent

stadt, klagt

Oeffentliche Zustellung.

Aleris Haag

gegen

zu Scherweiler, l elong zu Schlett⸗ den früheren Briefträger Emil

Ribstein, früher zu Scherweiler, ct ohne bekannten

Wohnort, au dem Antrage kosten fãlligen

ladet den Beklagten zur m

Rechtsstreits

Schlettstadt auf

den 1. Juni 1882, Vorm wecke der öffentlichen

Zum 3 Auzzug der K

Die Gerichtsschreiber des Kais

18493

Oeffentliche

8 käuflich geliefert er auf Verurtheilung Zahlung der Summe von

vor

lage bekannt emacht.

I

ustellung.

Der Kaufmann George Jacoby zu Skurcz

Hen den früheren Gastwir

ukowi

18 M 50 4 1881 und lad

nebst 6M Zinsen seit dem 11 et den Beklagten zur mündlichen

zaltenem Hol; mit des Beklagten zur S6 28,090 und ündlichen Verhandlung dez das Kaiserliche Amtsgericht zu

mittags 9 Uhr. Zustellung wird diem

erlichen Amtgagerichts.

klagt

th Korrowski aus Gr. 8 nun unbenannten Aufenthalts,

Waaren auf vom Jahre 1880 mi dem

Verurtheilung des Beklagten

aus

Antrage auf zur Zahlung von

Juli Ver⸗

18496 In ihc fn Fried Pl. en ristian Friedrich Plaß, Niebuhr, zu Rastederbrink, 5

Christ. Fried. Plaß, Gemeinde Rastede, hat Klägerin durch anwalt Dr. Hoyer in gestellt:

Beklagten

Akten ersehen wolle, zember v. J. verurtheilt, zu der Klägerin ihr fortzusetzen,

den, der Beklagte soll.

Akten rechtskräftig

Großherzogliches

schieden erklären.“ Da der Beklagte abwesend

Bemerken hiedurch öffentlich handlungstermin

auf Montag, den 18. Vormittags

setzt ist. Oldenburg, 1882 April 19

o hl je.

(18478 folger in Alfeld, Klägerin, wid

Nr. 184 der Grundsteuermuste eingetragenen Grundgüter des

und Stall, blatt 2 Parzelle 292, Nr. 2) 34,34 Ar Acker auf dem blatt 1. Parzelle 86, 3) 13569 Ar Acker beim

Artikel 154, in dem auf Sonnabend, den 1.

Termine im Wege der Zwang meistbietend verkauft werden.

Immobilien sideikommissarische, Pfand⸗ Rechte, selben in dem

loren geht. Northeim, den 17. April 18

13113] Oeffentliche Auffor Wird dem von Haufe angebli

aufgegeben, sich zur Verwaltung Gerichts zurüchgelassenen man sonst bezüglich seneg

Kurator verfahren würde.

Großherzoglich hessisches Amts (Unterschrift.

J Garn, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung. der beim hiesigen Großherzoglichen Landgericht Eherechtssache der Ehefrau des

. emeinde Rastede, Klä⸗ gerin, wider ihren abwesenden Ehemann, den Arbeiter

zuletzt wohnhaft zu Neusüdende,

ihren Anwalt, Herrn Recht⸗ Oldenburg, folgenden Antrag

Wie Großherzogliches Landgericht aus den ist Beklagter am 5. De⸗

zurückzukehren und die Ehe mit zen, widrigenfalls auf ferneren Än— trag der Klägerin die Ehe der Parteien geschie—

1 zeklagte für den schuldigen Theil er— klärt und in die Prozeßkosten verurtheilt werden

Dieses Urtheil ist nach fernerem Ausweis der geworden.

Da Beklagter zu der Klägerin nicht zurück⸗ gekehrt ist, stellt dieselbe den t Landgericht zwischen den Parteien bestehende Ehe für ge⸗

unbekannt ist, so wird ihm diefer Antrag mit dem

September d. J., . 11 Uhr, vor hiesigem Großherzoglichen Landgerichte

Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Landgerichts.

Verkaufs⸗Anzeige und Aufgebot.

In Sachen der Firma Koch und Dralle Nach⸗

Heinrich Behrens, früher in Sudheim, jetzt Post⸗ schaffner in Gießen, Beklagten, wegen Forderung, ollen auf Antrag des Klägers die' unker Artikel

I) 480 Ar im Dorfe, mit Wohnhaus, Tischlerwerkstaätte,

Sumpfwege, Karten⸗

Nörtener Wege, Karten— blatt 2, Parzelle 631/371, nebst ÄUntheil an

Juli 1882, Morgens io an gewöhnlicher Gerichtsstelle bierfelbst angesetzten

Zugleich werden alle, welche an den gedachten Eigenthums⸗, Näher, und andere insbesondere auch Servituten und berechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, die⸗

angesetzten Verkaufstermine anzumel⸗ den, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältnisse zum neuen Erwerber ver⸗

Königliches Amtsgericht IJ. Traumann.

entfernt habenden Karl Kimpel von Bobenhausen um so gewisser binnen 2 Monaten seines im Bezirke des unter zeschneten Vermögens zu stellen, alt n] Vermögens, insbesondere bezüglich der Ausführung der von ihm enehmigten Immobilien verausserung lediglich nach 9 Anträge des für ihn beute in der

verwalters Konrad Meigky von Ulrichstein bestellten Ulrichstein, den 19. April 1882.

abwesen⸗ Anna Catharine, geb.

wegen Ehescheidung,

innerhalb 3 Monaten

Antrag:

wolle die

und sein Aufenthalt zugestellt, daß Ver⸗

ange⸗

er den Tischlermeister

rrolle von Sudheim Beklagten, nämlich: h Scheune te, Stall, Karten⸗ 4 der Häuserliste,

Ihr, ollstreckung öffentlich

lehnrechtliche, dingliche Real⸗

82.

derung. ch nach Amerika sich

aßgabe der

Person des Post⸗

gericht Ulrichstein. Kircher.

te Con löre und Henriette, geb. Dahlbüdding in Rüdinghausen. Eingetragen guf das Grundstück Nr. J des Titels zufolge Verfügung vom 4. Juni 1870*, ist im Kaufgelderbelegungsfermin, den 7. Oktober pr. mit 85, 16 zur Hebung gekommen und diese Summe, weil fich die Gläubiger durch Vorlegung des Hypothekendokuments nicht legitimiren konnten, hinterlegt worden. Auf Antrag des bestellten Pflegers, Referendar Parxmann in Dortmund, ergeht deshalb an alle Die jenigen, welche an, den Kaufgelderrückstand Ansprüche machen wollen, die Aufforderung, dieselben bei dem unterzeichneten Amtsgericht in dem auf den

19. September 1382, Vormittags 16 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Rr. 26, angesetz⸗ ten Termine bei Vermeidung der Ausschließung an⸗ zumelden. Dortmund, den H. April 1882.

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Gnesen Nr. 2664 über 204,29 46, ausgefertigt für die Anton Tuchocki'sche Pupillenmasse ist angeblich ver⸗ loren gegangen und soll auf den Antrag der Salomeag Tuchocka und des Vormundes der minorennen Ge⸗ schwister Stanislawa, Stanislaus und Sophie Tuchocki zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt worden. Es wird deshalb der unbekannte Inhaber des Buches aufgefordert, svätestens im Aufgebotstermin den 16. September S882, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte (Zimmer Nr. 12 seine Rechte anzu—⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buches erfolgen wird. 9 den 20. April 1882. Königliches Amts⸗ gericht.

18449 .

Nr. 2693. Adelheid Braun von Bühlerthal ist im Jahre 1851 nach Amerika ausgewandert und hat seit dem Jahre 1865 keine Nachricht mehr von sich ge⸗ geben; dieselbe wird daher aufgefordert, binnen Jahresfrist sich hier zu stellen oder Nachricht von sich hierher gelangen zu lassen, anfonst sie für ver⸗ schollen erklart und ihr Vermögen ihren nächsten Verwandten, d. i. Friedrich Rönninger Ehefrau in Dens bach, und Johann Nepomuk Rönninger Ehe— frau in Kappelrodeck gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben würde. Bühl, den 18. April 18832. . Boos, Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.

18436

Königl. Württ. Amtsgericht Weinsberg. Vermögensbeschlagnahme. Durch kriegsrechtliches Kontumazial⸗Urtheil d. d. Ludwigsburg, 18. März * w Stuttgart, den 8. April 1882, ist das dem Re⸗ 1 des 2. Württ. Feld · Artillerie Regiments Nr. 29, Christoph Heinrich Ernst, Hufschmied von Dimbach, OG. A. Weinsberg, geb. den 25. No⸗ vember 1859, gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Ver— mögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Be⸗ schlag belegt worden. Nachdem das K. W. Amtsgericht hier beschlossen hat, diese Vermögensbeschlagnahme zu vollziehen, wird solches hiermit öffentlich bekannt gemacht Den 20. April 1882. Gerichtsschreiber Löffler.

lision Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß folgende Urkunden:

1) der dem Leihamts⸗Tarator Kersten von der Daupt⸗Seehandlungs⸗Kasse zu Berlin unterm 21. April 1866 ertheilte Kautions⸗ Empfangs⸗ schein Nr. zz35 über die Rhein -Nahe 1 ** Fisenbahn. Prioritate. Obligationen j. Gmisfion Nr. 5219 und 5220 2 56 Thaler,

der von A. Jacobson und Sohn auf Frãulein G. Wilberg in Berlin gejogene, von der Be⸗ zogenen acceptirte, an die eigene Ordre deg Aucsstellerß am 25. Jull 1680 zablbare Prima⸗ Wechsel über 176 Æ 25 3, d. q. Berlin, den

und Talons wieder vorzulegen. den jedoch in ihrem eigenen wenn thunlich, Aktien zur 6 2c. einzureichen.

besitzer Auguste Engler zu Schloß Kyschau wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen 43 pro⸗ zentigen Neuen Westpreußischen Pfandbriefs J. Serie Littr. E. Nr. 256 über 50 Thlr. aufgefordert, feine . auf den Pfandbrief spätestens im Aufgebots⸗ ermine den 30. Dezember 1882, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung des letzteren erfolgen wird. Marienwerder, den 15. April 1882.

Königliches Amtsgericht. J.

18644 Bekanntmachung.

Nachdem der Vertrag vom 35. Oktober v. J. betreffend den Uebergang des Thüringischen Eisen⸗ bahn⸗Unternehmens auf den Staat, durch das Ge—⸗ setz vom 28. März d. J., betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Stagt (Gef. Samml. Seite 21) die landesherrliche Genehmigung erhalten hat., werden die Direktion der Thürin⸗ gischen Eisenbahn . Gesellschaft, welche vertragsmäßig noch bis zum 1. Mai d. Is. die Verwaltung des Unternehmens zu führen hat, und ferner die dem⸗ nächst nach 5. J des gedachten Vertrages an deren Stelle tretende Königliche Behörde beauftragt, die in Gemäßheit des 8. 7 desselben vorzunehmende Ab⸗ stempelung der Stammaktien Titt. A. der Thüringi⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft auf den Betrag der zu gewährenden festen Rente von s Prozent pro anno zur Ausführung zu bringen und bei der Abstempelung auf jede Aktie einen einmaligen Betrag von 5 M pro Aktie auszuzahlen, sowie die bisherigen Divi⸗ dendenscheine und Talons gegen Zins koupons und Talons nach den vertragsmäßig vereinbarten Formu⸗ laren umzutauschen.

Berlin, den 12. April 1882. Der Minister der öffent,⸗ Der Finanz⸗Minister. lichen Arbeiten. In Vertretung:

(gez Maybach. (6e). Meine cke. Thüringische Eisenbahn. Auf Grund des vorstehen—

den, von der Königlichen

Staatsregierung der unter dzeichneten Direktion ertheilten E- Auftrages werden die Inhaber von Stammaktien (itt. A) der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft hiermit aufgefordert, ihre Aktien kei der Haupttasse der Gefellfchaft in Krfärt zur Abstempelung einzureichen und die baare Zu⸗ zahlung von 5 M pro Aktie in Empfang zu nehmen. Gleichzeitig mit den Aktien sind die bisher den⸗ selben beigegebenen Dividendenscheine und Talons, und zwar diejenigen, welche für das Betriebsjahr 1882 und folgende ausgefertigt sind, mit einzureichen, gegen welche die Aushändigung der neuen Zins⸗ koupons und Talons erfolgt. Bei etwa fehlenden Dividendenscheinen werden die neuen Zins koupons für das betreffende Jahr zurückbehalten.

Bei der Einreichung der Aktien nebst Dividenden scheinen und Talons ist ein arithmetisch geordnetes Nummernverzeichniß derselben nach einem Formular, welches von der Einlösungskasse unentgeltlich verab⸗ folgt wird, in doppelter Ausfertigung mit ein« zureichen.

Die Aushändigung der neuen Zinskoupons und Talons kann wegen der inzwischen zu bewirkenden Drucklegung voraussichtlich nicht vor dem 1. Mai d. Js. erfolgen., Sofern daher die Aktien nebst Divlben⸗ scheinen zu einer Zeit präsentirt werden, bis zu welcher die Fertigstellung der neuen Zins koupons und Talons noch nicht hat bewirkt werden können, muß es dem Präsentanten überlassen bleiben, nach Empfangnahme der sofort fälligen baaren Zujahlung entweder die Aktien bis zur Aushändigung der neuen Zinsloupons und Talons gegen Quittung, welche auf dem Duplum des einzureichenden Anmeldeformu⸗ lars erfolgt und demnächst behufs Legitimation wie⸗ der einzureichen ist, bei der Verwaltung zu belassen, oder aber demnächst die abgestempelten Aktien be? hufs Empfangnahme der zugehörigen Zinskoupong

Die Akfionäre wer⸗ Interesse wohl thun, nicht vor dem J. Mai d. J. ihre

Erfurt, den 21. Aprll i883.

Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn · Gesellschaft.

165. April 1880, das auf ‚Babendreyer, Paul, Sohn des Buch⸗ binders. Neanderstraße Rr. De, auegcftellt⸗ Eparfassenbuch Nr. 130 5 3 der städtischen Sparkasse zu Berlin über ein Guthaben von noch 387 0 39 9,

Wilhelm Henze aupt⸗Kasse zu

don der Königlichen Poltzei⸗

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der rediison Kesseh.

Druck: W. El ener. Fünf Beilagen

der dem Bäckergesellen Adolph ertheilte Kau⸗

Berlin unterm 23. Januar 1565

(einschließlich Börsen · Beilage) (61 11

dem Gutswerthe hinzugerechnet:

Anlagen.

tinenzstücke (565. 48 und folgende, §§. 75 und folgende, Titel 2, Theil 1 des Allgemeinen Landrechts). ö 3) Nach allgemeinen Regeln werden besonders abgeschätzt und

a. der zwanzigfache Betrag des jährlichen Nutzungswerthes der zum Landgute gehörigen nutzbaren Gerechtigkeiten; . ö

b. der Werth des nach forstwirthschaftlichen Grundsätzen über tändigen Holzes; ñ 9 er , der auf dem Landgute vorhandenen gewerblichen

Hierzu lagen folgende Anträge vor:

1) vom Abg. Fritzen: .

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: ;

1) In dem 5. IT, 1 hinter die Worte; der zwanzigfache Betrag zu setzen; im Kreise Rees der dreißigfache Betrag —,

2) In dem S§. 17, 20. hinter die Worte: „das Gutsinven⸗ tarium' zu setzen: im Kreise Rees mit Ausnahme des Viehbe— tandes ; k 2) vom Abg. Uhlendorff: .

Das Haus ö. ,. wolle 1

Den S§. 17 in folgender Fassung anzunehmen:

3 Feststellung . Taxe erfolgt nach folgenden Grund . der 16fache Betrag des beim Grundsleuerkataster angese ten, nach Abzug der Abgaben und sonstigen Lasten verbleibenden dein. ertrags der zum Gute gehörigen Liegerschaften wird unter Hinzu rechnung des besonders abzuschätzenden Werths der 3 Pertinenzstücke (68. 48 ff., S§. 755 ff. Titel 2 Theil J. des Allge⸗ meinen Landrechts) mit Ausnahme des nicht in Anrechnung nn, den Feldinventars an Düngung, Pflugarten und Aussaat (68. 50, 51 a. a. O.) als Werth des Guts angenommen; ;

b. der Werth der auf dem Gut etwa vorhandenen Fabriken,

Mühlen und anderen gewerblichen Anlagen, sowie des nach forst⸗ wirthschaftlichen Prinzipien haubaren Holies wird nach , , Regeln besonders re und dem auf vorbezeichnete Art berech

en Gutswerth hinzugefügt;

,, ö welche im Srundsteuerlataste⸗ nur nach ihrer Grundfläche abgeschätzt sind, bleibt der bauliche Werth

9 so 3:

6 wird der 16fache Betrag des besonders augzumit. telnden jährlichen Reinertrages der zum Gute etwa gehörenden

nutzbaren Gerechtigkeiten (wie Mast-, Holzungs⸗ Weide, und

,, , . . nach a. dieses Paragraphen ermittelten

swerth hinzugerechnet; .

, 8 erg ee igen Gebäude, welche nicht zu den unter

b. bejeichneten Anlagen gehören, ist der bei Veranlagung der 1.

bãudesteuer , , zum Katastralreinertrag der

i schaf hinzuzurechnen.

,,, . Interessenten es verlangt, so wird statt des

Katastralreinertrages (a. dieses Paragraphen) der zu ermittelnde

wirkliche Reinertrag der Feststellung der Taxe, für die im r en

die vorstehenden Vorschriften maßgebend bleiben, jum Grunde

. den Abgg. vom Heede und Grumbrecht:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

3 . . ö

I die Bestimmung sub 1 b. (betreffend die Nichtberücksichti⸗ a n e, W,. dieselben zur

äude d agt sind) dahin zu ern: . , der Gebäudesteuer eingeschätzten lutzüngew r Gebãuden; ö.

wn e,, 2a. folgende Fassung zu geben; .

die zum Wirthschaftsbetriebe erforderlichen, im Kataster zur

Gebãudesteuer 4 veranlagten Gebäude“.

8 . J kbellanmmun sub 2e. zu streichen, dagegen Nr. 3 hinzuzufügen: : . 86 * 18 r ff nbentariume namentlich 5 i

lichen Gegenstände, welche in den §8§8. 48 und 52. . ö 6

Theil J. des Allgemeinen Landrechts als en , e de 3

aufgeführt sind, sowie der Werth aller derjenigen uc, .

mit dem Betriebe der Gutswirthschaft in keiner Verbindung

w . Abg. Uhlendorff führte aus, daß der in der . aufgestellte Taxwerth der Güter die Miterben gegenüber . Anerben zu sehr benachtheiligen würde. Wenn so ** ge Werthobjekte, wie die Wohnung des Eigenthümers un ö 23 Dienstleute, ferner die Holjungen nicht angerechnet würden, so könnte sich dadurch der fiktive Werth einer Reste ung; welcher bei der Erbschaftstheilung zu Grunde gelegt 2 en müßte, beinahe auf die ent und noch mehr . 6 Diesem Uebelstande solle sein Antrag vorbeugen. 9. * Vorlage würden die Miterben in Hannover besser geste sein, als die in Westfalen. Der Provinzial⸗Landtag habe e * 2. thum begangen, als derselbe der Regierungstaxe e

abe. Durch eine zu niedrige Abschätzung werde man Unzu

iedenheit im ganzen westfälischen n . ee 9 Der Abg. Eickenscheidi trat für die von der . ** aufsgestellte Tare ein, die er nach eigener Erfahrung f . gerẽ hie und im Interesse der Erhaltung der Höfe 6e = bejeichnen můüsse. Der augenbliclich in Westfalen herrschen 2 2 entspreche diese Tare am meisten und sei durchaus dem Wer

ürdig i te ja n i 17 in Beachtung würdig ist, wie ja überhaupt, in dem ganzen 8. . ö . Fassung wesentlich die Anträge und Wünsche der be—

iligten Bevölkerung berücksichtigt worden sind. Es ist vollständig , . daß in der ursprünglichen Regierungs— vorlage, die an den westfälischen Provinzial-Landtag ging, man be: absichtigte, die Taxgrundsätze, die sich in dem Pflichttheilsgesetz von 1856 befinden, aufrecht zu erhalten. In den Verhandlungen des Provinzial Landtages und zwar in einer Weise, der dann die Provinzialbehörden zugestimmt haben, wurde gerade als ein wesentlich wünschenswerther Gesichtspunkt hervorgehoben, daß die Fortdauer der Targrundsätze wie sie das 56 er Gesetz enthielt, nicht wünschenswerth sei, sondern vielmehr zu erheblichen Mißständen Anlaß gegeben haben. Es wurde von Seiten des in dieser Beziehung sicherlich höchst sach⸗ und lolal⸗ kundigen Provinzial ⸗Landtages ausdrücklich betont, daß man umgekehrt den allergrößten Werth darauf legen müsse, daß die Aufstellung einer Taxe, wenn irgend möglich, vermieden werden müsse und daß durch dieses Gesetz selbst bestimmte Grundsätze gegeben würden, wonach unter Ausschluß einer Taxe die Werthberechnung statt finden könnte. Ich meinerseits sehe keine Veranlassung, diesen begründeten Wünschen der westfälischen Bevölkerung entgegen zu treten. Nun befinden sich aber in den Beschlüssen des Provinzial⸗Landtages, die später in dem Gesetzentwurf aufgenommen worden sind, auch andererseits wesentliche Veränderungen und zwar Verschärfungen gegen die Targrundsätze des Jahres 1856. Nach dem angeführten Gesetz wurde der sechszehnfache Grundsteuerreinertrag angenommen, aber unter Abzug der öffentlichen Lasten; dagegen fand allerdings außerdem eine Schätzung des lebenden Inventariums statt. Der Provinzial⸗Landtag dagegen hat proponirt, daß anstatt des sechszehnfachen Betrages der jwanzigfache Betrag an⸗ genommen werden soll, also einen wesentlich höheren Multiplikator angenommen und nicht nur das, sondern er hat auch auf der. . Seite darauf verzichtet, daß von dem Grundsteuerreinertrag ein Abzug der öffentlichen Lasten ftatt findet. Es ist also nach diesen beiden Seiten die Werthherechnung des Gutes eine erheblich höhere geworden und insofern ist auch schon die e . Benachtheiligung der Mit- erben bis zu einem gewissen Grade herabgemindert und ihr so be⸗ gegnet worden. ; . . : gusten bab elche Bedeutung in Westfalen die öffentlichen Lasten haben, das 3 gen in höchst schlagender Weise der Hr. Abg. ECickenscheidt nachgewiesen, und wenn bei dieser Berechnung der Bruttogrundsteuer⸗ ertrag ohne Abzug dieser Lasten angenommen wird, so glauben wir sagen zu dürfen, . n, . wohl eine ist, die dem dirklichen Werth des Gutes nahe kommt. M. ö virti Ce n sfdefnd spricht auch der Ober- Präsident von. West— falen aus in seiner Beurtheilung des betreffenden Beschlusses des Propinzial⸗Landtages. Ich verweise in dieser Beziehung auf die Motive in der Regierungsvorlage, die auf Seite 7 abgedruckt sind; i agt: . ö. ia Lier. Prãsident glaubt gegen die vom Provinzial ⸗Landtage beschlossenen Abänderungen der Targrundsätze Einwendungen ni ht erheben zu sollen, zumal der Besitzer nach dem S. 21 des vorliegen- den Gesetzentwurfs jederzeit in der Lage sei, durch einfache schrift · liche Erklärung dem der Schichtung oder Auseinandersetzung zu Grunde zu legenden 6 Landgutes und anderweit selbst eigenem Ermessen zu bestimmen. . J e 34 ** Dee g fn n bemerkt zwar, daß in dem größeren Theile der Provinz auch der zwanzigfache Grundsteuerreinertrag sstatt des 1I6fachen) hinter dem wirklichen Werthe der ländlichen Besitzungen noch erheblich zurückbleibe; er erkennt indessen andererseits an, daß in den wirthschaftlich weniger günstig situirten Landestheilen, wozu namentlich die Gebirgsgegenden des Sauerlandes gehören, ein höberer als der fache Grundsteuerreinertrag nicht würde zu Grunde gelegt werden können, wenn nicht der Zweck des Gese 3 die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes in Frage geste werden soll. r ürde also gerade in den Gegenden, in denen die Gefahr der erf dern ne; i 163 Geringfügigkeit der landwirthschaftlichen Er⸗ träge eine doppelt große ist, auch die Gefahr und die Un möglichkeit, den Grundbesitz ungetheilt in den Familien ju erhalten, gesteigert. Soll das Gesetz eine Wirksamkeit haben, dann müssen die Grundsätze der Werthberechnung für den Anerben billige sein. ö a ich ferner vergegenwärtigen, meine Herren, daß in dem 52 5 36h . den Anerben gegenüber das sogenannte Asplrecht ausdrücklich aufgenommen ist, wonach die betreffenden 8 schwister den Wohnsiß und ihren Unterhalt in dem Hause 2 kee fte beanspruchen * eine gewiß sehr schöne erhaltens werthe Volkesitte, so liegt darin eine weitere Garantie und auch eine e, . dafür, 2a Anerben es nicht über Gebühr zu zen Besitz zu übernehmen. ̃ ald e, m, 6 Berechnungen, die die Hrrn. Abgg Uhlendorff und Grumbrecht aufgestellt haben, i , wird, * die Miterben unter Umständen mit sehr einen sfindungen sich fe een . 5 so ö eg, ich de e ö en Vortheil un rage, Hern ist . die betreffenden Miterben und die Anerben, lebensfähiger bäuerlicher Besitz übernimmt die Verpflichtung, se * Geschwister bei sich zu bebalten und zu unterstützen, ob darin ni eine größere Sicherung ihrer künftigen sonalen Gristenz liegt, als e sie einen verschnldeten Besitz auf der einen Seite verlassen und a. i anderen Seite mit einer geringfügigen Geldabfindung alg eine Anzah Proletarier, denen das 3c wahrscheinlich sebr schnell aug den Ii sern ehen wird, abziehen, während andererseits sie diesen festen Halt, in 2 väterlichen Besitz behalten, also gerade etwag, wag meines Er achteng dem Grundgedanken des ganzen Gesetzes entspricht.

Gegengrund. ; z 3 dieses Gesetz gar nichts bewiesen, denn wenn sich ein so große Her fe rr als ein Theil eines bäuerlichen Besitzes findet, so wird

Durch diese Argumentation wird meines Erachtens

anz gewiß der Besitzer die Kenntniß dieses Werthes haben und dem⸗ ni . wohl so viel Gefühl für seine übrigen Kinder für die Miterben, haben, ö. ö. spezielle Bestimmungen trifft in Bezug auf in so hohes Werthobjekt. .

ö. ch hr 3 würde ich auch glauben gelten lassen zu sollen gegenüber den Ausführungen des Hrn. Abg. Fritzen, welcher anführte, daß in dem Kreise Rees die Viehstände einen so hohen Werth haben, daß darin ein außerordentlicher Vermögenstheil, vielleicht der Haupttheil stecken könne. Ich kann auch da nur, wie schon früher, auf 5. 21 ver⸗ weisen, der dem betreffenden Besitzer die volle Berechtigung giebt über diese Dinge besonders zu verfügen. Ich meine in der That, daß eigentlich eine weitgehende Bevormundung, und man kann sagen, iin großes Mißtrauen in Bezug auf die Intelligenz der bürgerlichen Be⸗ sitzer in der Auffassung liegt, wenn man meint, daß sie von diesen im Gesetze gegebenen Fakultäten keinen Gebrauch zu machen fähig seien. Ich theile diefes Mißtrauen in das Urtheil der bäuerlichen Besitzer nicht und empfehle ihnen aus diesen Gründen die unveränderte Annahme der Regierungsvorlage.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst bemerkte, der Abg. Uhlendorff ,, irrthümliche Voraussetzung, daß man in den Kreisen der Freunde des Gesetzentwurfs darauf ausgehe, die Miterben zu Gunsten des Anerben zu benachtheiligen. Das sei aber keineswegs der Fall. Er (Redner) würde, wenn er diese Absicht wirklich verfolge, sich nicht einen Tag mehr im westfälischen Bauernverein blicken lassen können. Aber gerade die Anträge des Abg, Uhlendorff seien geeignet, eine solche Benachtheiligung herbeizuführen. Die Frage nach dem eigent⸗ lichen Werthe eines Grundstücks sei ja eine sehr streitige; wenn die Abgg. Uhlendorff und Grumbrecht ihn in dem wirk⸗ lichen Reinertrag zu finden vermeinten, so sei damit auch nichts gewonnen. Das Pflichttheilsgeseh von 1856 stelle den Begriff allerdings in dieser. Gestalt fest, aber die Erfahrung hahe gezeigt, daß damit gar nichts anzufangen sei. Geringe Abweichungen in den Ernteerträgnissen hätten die stärksten Verschiedenheiten der Werthtaxe herbeigeführt. Schon aus diesem Gesichtspunkte könne es sich nicht empfehlen, dem Antrage Uhlendorff statt⸗ zugeben. Wenn die Gegner der Vorlage behauptet hätten, daß letztere das Pflichttheilsrecht der Miterben noch mehr be⸗ schränke, als es das hannoverische Hößerecht thue, so stehe diese Behauptung mit den Thatsachen im Wider⸗ spruch. Zum Antrage des Abg. Fritzen sei zu bemerken, daß die Bestimmungen der Vorlage in keinem Falle für den Kreis Rees eine Schädigung involvirten, die Be⸗ sitzer brauchten ja einfach sich nicht in die Rolle eintragen zu lassen, oder das im Antrage Gewollte jeder für sich schriftlich anordnen. Im Uebrigen sei es doch gefährlich, immer von dem hohen Ertrage der Güter zu reden und dadurch die Steuer- und gatasterbehörden zu schärferer Aufmerksamkeit anzuspornen. Ziehe der Abg. Fritzen angesichts der vom Minister verlesenen Erklärung seinen Antrag nicht zurück, so sei derselbe abzulehnen, um das Zustandekommen des Gesetzes selbst, welches die Provinz nicht langer entbehren könne, noch im Laufe dieser Session zu ermöglichen. . . Der Abg. vom Heede erklärte, bei der Verschiedenheit der wirthschaftlichen r in Westfalen sei es absolut un⸗ möglich, ein Gesetz zu schaffen, das überall 3 her⸗ vorrufe. Es sei Hod dankenswerth, wenn ein Gesetz zu Stande komme, welches im Allgemeinen eine Besserung der agrarischen Verhältnisse herbeiführe, und er könne der 26 gierungsvorlage diese Eigenschaft nicht ganz absprechen, 24 die Annahme seines Antrages würde die Erreichung . weckes derselben bedeutend erleichtern; namentlich sei die e Ueberlassung des todten Inventars eine Ungerechtigkeit, die auf leichte Weise durch Annahme seines Antrags beseitigt werden könne. Hierauf wurden sämmtliche Amendements abgelehnt; 5. 17 wurde unverändert 4 441 18. age, welche ; ; dry d rn i 9 12 . 8 er geen mr ndesgemãßen Unter d= i . —ᷓ— Kräften entsprechende Mitarbeit

. ugniß bört auf, sobald die Abfindungen oder Zinsen derselben f rlangen der Geschwister ejahlt 4 * ae Der Anspruch auf die Abfindun 66. t, wenn der 4 *. . bis zu seinem Tode den Unterbalt auf dem Landgute gehabt ha und einen Ehegatten oder Kinder nicht hinterläßt. m: hatte der Abg. Grumbrecht folgenden Antrag geste ; Daß Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

5 3 . Schlußworte in der 3. und 4. Zeile des 1. Ab-

desgemäße u. s. w. „bis beanspruchen“ die e. . vollendeten 15. 2 be ·

der dortẽgen Landgüter angemessen.

lso: will man nicht darauf versichten, dem An . jujuwenden, ihn materie wirklich in die

ansyruchen ).