XXI. 6 Schaumburg ⸗Lippe. ; Das Gymnasium Adolphinum zu Bückeburg (verbunden mit der höheren Bürgerschule daselbstj). XXII. Fürstent hum Lippe. Die Gymnasien 1) Lespoldinum zu Detmold, 3) zu Lemgo. XXIII. Freie und Hansestadt Lübeck. Das Catharineum zu Lübeck.
XXIV. Freie Hansestadt Bremen. Das Gymnasium zu Bremen.
XXV. Freie und r n, Hamburg.
Die Gelehrtenschule des Johanneums zu Hamburg. XXVI. Elsaß-⸗-Lothringen. 5 I) Das Gymnasium zu Buchtsweiler, 2) die Gymnasialklassen des Lyzeums zu Colmar, 3) das Gymnasium zu Hagenau, 4) die Gymnasialklassen des Lyzeum zu Metz, 8) das bischöfliche Gymna⸗ sium (Knaben seminar) zu Montigny bei Metz, die Gymnasien zu 6) Mülhausen i / Els., Y Saarburg, 8) Saargemünd, 9) die Gym⸗ nasialklassen des Lyzeums zu Straßburg i /Elf, 16) das vrotestan· tische Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 11) Weißenburg, 12) Zabern.
b. Realschulen erster Ordnung.
J. Königreich Preußen. 6) Provinz Ostpreußen. 1) Die Realschule zu Insterburg (ver⸗ bunden mit dem Gymnassum daselbst). 2) die Burgschule zu Königs- berg i. Ostpr., 3) die Stäͤdtische Realschule dafelbft, die Realfchulen
zu 4) Tilsit, 5) Wehlau. . ; . Provinz Westpreußen. 6) Die Johannis schule zu Danzig, 7) die Petrischule daselbst, die Realschulen zu 8) Elbing, 9) Thorn (verbunden mit dem Gymnasium dafelbst). .
Preavinz Brandenburg. 10 Die Andreasschule zu Berlin, II) die Dorytheenstädtische Realschule daselbst, 12 die Falk. Real⸗ schule daselbst, 13) die Friedrichs⸗Realschule daselbft, 14) die König⸗ liche Realschule daselbst, 15) die Königstädtische Realschule dafelbst, 16) die Luisenstädtische Realschule daselbst, 17) die Sophien⸗Heal⸗ schule daselbst, die Realschulen zu 18) Brandenburg, 19) Frankfurt 4. d. Oder, 20) Guben (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), Al) Landsberg a. d. Warthe (verbunden mit dem GShmnasium daselbst), 22) Perleberg, die Realschulen zu 23) Potsdam, 24) Prenzlau (ver⸗ bunden mit dem Gymnasium dafelbsh.
Provinz Pommern. Die Realschulen zu 25) Colberg (ver⸗ bunden mit dem Gymnastum daselbst), 26) Greifswald (verbunden mit dem Gymnasium daselbst)h, 27) die Friedrich⸗Wilhelmeschule zu Stern 3. die Städtische Realschule daselbst, 29) die Realschule zu
ralsund.
Provinz Po sen. Die Realschulen zu 30) Bromberg, 31) Frau⸗ stadt, 32) Pofen, 33) Rawitsch. ;
Provinz Schlesien. Die Realschulen 34 zum h. Geist zu Breslau zö) am Zwinger dafelbst, zu 56) Görlitz, sz?) Grünberg, 38) Landeshut, 39) Neisse, 40) Reichenbach, 41) Sprottau, 427) Tar⸗ nowitz.
Provinz Sachsen. Die Realschulen zu 43) Aschersleben, 44) Erfurt, 45) Halberstadt, 46) Halle a. d. Saale, 47) Magdeburg, 48 Nordhausen. ;
Provinz Schleswig-⸗Holstein. 49) Die Realschule JI. Ordnung zu Altona (verbunden mit der Realschule II. Ordnung da⸗ selbst), die Realschulen zu 50) Flensburg (verbunden mit dem Gym⸗ kae h daselbst 51) Rendsburg (verbunden mit dem Gymnasium
aselbst).
Provini Hannover. Die Realschulen zu 52) Celle, 53) Göttingen (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 4 Goslar, z5) Hannover, 56) Harburg, 57) Hildesheim (verbunben mit dem Ghmnasium Andreanum daselbsh, 58) Leer (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 59) Lüneburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), o) Osnabrück, 61) Ofterode, 62 Quakenbrück.
Provinz Westfalen. Die Realschulen ju 63) Bielefeld (ver⸗ bunden mit dem Gymnasium daselbst), 64) Burgsteinfurt (verbunden mit dem Gymnasium dafelbst), 65) Dortmund, 66) Hagen, 67) Iser⸗ lohn, 68) Lippstadt, 4 inden (verbunden mit dem Gymnasium daselbst, 77) Münster, 717 Siegen, 73) Witten.
Provinz Hessen⸗Nasfau. 73) Die Realschule zu Cassel, 9. die Musterschule zu Frankfurt a. Main, 75) die Wöhlerschule daselbst, 76) das Realgymnasium zu Wiesbaden.
Rheinprovinz. Die Realschulen zu 77) Aachen, 78) Barmen, M die Königliche Realschule zu Cöln (verbunden mit dem Friedrich⸗ Wilhelme⸗Gymnasium daselbst), 86) die Städtische Realschule daselbst, die Realschulen zu 81) Düffeldorf, 82) Duisburg, 83) Elberfeld, sh Krefeld, 85) Mülheim a. Rhein, 86 Mülheim a. d. Ruhr, 87) Ruhrort, 88 Trier.
II. Königreich Bayern. ö ö Die Real ⸗Gymngsien zu i) Augsburg, 2 München, 3) Nürn⸗ berg, ) Speyer, 5) Würzburg,
III. Königreich Sachsen. !
Die Realschulen zu 1) Annaberg, 2) Borna, 3) Chemnitz,
9 Döbeln (verbunden mit der Landwirthschaftsschule dase fh
d). die Annen ⸗Realschule zu Dresden, 6) die Neustädter Realschule
daselbst, die Realschulen zu 7 Freiberg, 8) Leipzig, 9 Meißen, h, 10 Plauen, 1I) Wurzen, 12) zittau, 13 Zwickau.
IV. Königreich Württemberg. Die Real ⸗Gymnasien zu 1) Stuttgart, 2 Ulm.
. V. Großherzogthum Baden. Die Real⸗Gymnasien zu 1 Karlsruhe, 2) Mannheim.
J VI. Großberzogthum eller Die Realschulen J. Ordnung zu 1) Darmstadt (verbunden mit der Realschule II. Ordnung daselbst, ) Gießen (desgl.), 3) Mainz (desgl.), ] Offenbach (desgl.. VI. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. Die Realschulen zu i) Bützow, Ff)2) Güstrow, 3) Ludwigslust, 4 Malchin, 5) Rostock, 6 Schwerin. UI. Großherzogthum Sachsen. 1) Das Real ⸗Gymnaslum zu Eisenach, 27) die Realschule zu Weimar. ; 1X. Bio gt hun Braunschweig. Die Realschule J. Ordnung Real Gymnasium) zu Braunschweig. „ Herzogthum Sachsen-⸗Meiningen. Die Realschulen zu 1) Meiningen, 3) Saalfeld. XI. Herzogthum Sach sen ˖ Coburg · Gotha. Die Realklassen des Gymnasiums zu Gotha. XII. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. Die Realschule zu Gera. XIII. Freie und Hansestadt Lübeck. Die Realschule des Catharincums zu Lübeck.
XIV. Freie Hansestadt Bremen. I) Die Handelsschule zu Bremen, Reasschulen zu 2) Bremer⸗ haven, 3) Vegesack. XV. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Realschule des Johanneum zu Hamburg.
XVI. El saß-Lothringen. Die Real ⸗ Gymnasien zu 1) Gebweller. Y) Metz (verbunden mit dem Lyzeum 24 3 Guhl lt en I Straßburg i. E. (verbunden mit dem Lyzeum daselbsh).
X) Nach dem durch die w des Königlich preu sischen Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenbeiten vom 31. März 1882 vublinrten —w werden die preußischen Realschulen erster e ,. fortan den Namen „ Real- Gymnasien“ führen.
) Big auf Weileres ohne Prima. ; ff Auf, der Realschule zu Güstrow beginnt der Unterricht im
. Rea lschulgu, mit min destens neunjährigem ohne obligatorischen Unterricht im Latei
L Königreich Preußen. ) Previnz Brandenburg. I) Die
Provinz Schlesien. Die Gewerbeschulen zu 3) 4 Brieg, 5) Gleiwitz.
Provinz Sachsen. 6) Die Gewerbeschule zu S 7) die Guericke ⸗Schule zu Magdeburg.
Provinz Schleswig⸗Holstein.
Rheinprovinz. Die Gewerbeschulen zu 9) Coblenz, 11) Elberfeld, 12) Crefeld.
II. Königreich Württemberg. Die Realanstälten zu 1) Reutlingen, 2) Stuttgart, 3)
III. Elsaß⸗Lothringen. Die Gewerbeschule zu Mülhausen im Elsaß.
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige,
wissenschaftlichen Befähigung erforderlich a. Progymnasien.
J. Königreich Preußen. Provinz Ostpreußen. i. Ostpr., 2) Lötzen. Provinz Westpreußen. Neumark i. Westpr., 5) Schwetz. Provinz Pommern. Oder. 7) Lauenburg i. Pomm. Provinz Posen. Die 10) Tremessen. Provinz Sachsen. leben, 12) Weißenfels. Provinz Hannover. münde, daselbst). Provinz Westfalen. 16) Rietberg. Rheinprovinz. Beppard, 19) Brühl, 20) Eschweiler (verbunden mit de Bügerschule daselbst). 21) Euskirchen, 27) Jülich, 23) Linz, medy. 26) Prüm, 26) Rheinbach, 2) Siegburg, 28) So 29) Trarbach, 30) St. Wendel, 31) Wipperfürth.
II. Königreich Württemberg.
Die Lyzeen zu *) Cannstatt, 4 Oehringen, 5) Reutlingen.
III. Großherzogthum Baden.
Die Progymnasien zu
8) Schlawe. Progymnasien zu 9)
Die Progymnasien zu *13
rach, 24) Tauberbischofsheim. IV. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwer Das Progymnasium zu Doberan.
V. Elsaß⸗Lothringen. Die Progymnasien zu 1) Altkirch, 2) Diedenhofen.
b. Realschulen zweiter Ordnung.
I. Königreich Pfrneußen. 43)
Provinz Brandenburg.
Provinz Sachsen. e g
Provinz Schleswig Holstein. 3) Die
II. Ordnung zu Altona (verbunden mit der Realschule J. daselbst), 4) die Realschule zu Neumünster.
beim, 6) Cass Religionsgesellschaft zu Frankfurt a.
baden. Rheinprovinz. Die Realschulen zu Flch Barmen—⸗ feld, 15) Essen, 16) die Gewerbeschule zu Remscheid.
II. Königreich Sachsen. Die Realschulen zu FI) Bautzen,
Realschulen ju h Frankenberg. fö) . Glauchau, 7) Großenhain, 85 Leipzig, 9) Leisnig?
III. Königreich Württemberg.
die Realanstalten ju F3I Cannstatt, 4) Eßlingen, Lyzeum zu Gmünd, die Realanstalten zu
II. Großherzogthum Baden. Die Realabtheilung des Progymnasiums zu Lörrach.
V. Großherzogthum Hessen. Die Realschulen zu FI) Alsfeld, 2) Alzey,
nung daselbst), Fs) Friedberg, 6) II. Ordnung zu Gießen ( mit der Realschule J. Ordnung daselbsh, th Groß⸗ t8) II. Ordnung zu Mainz (verbunden mit der“ ealschule nung daselbsth, ) Michelstadt, 10) II. Ordnung zu Offenb bunden mit der Realschule tI2) Worms.
VU. Großherjogthum Mecklenburg⸗Schwer Die Realschule der großen Stadtschule zu Wismar.
III. Großherzogthum Mecklenburg⸗Streli Die Realschule zu hien nn ann
MI. Großherzogthum Oldenburg.
(verbunden mit der Landwirtbschaftsschule daselbst).
X. Herzogthum Braunschweig. Die Realschule II. Ordnung zu Braunschweig. Die Realschulen zu 1) Arnstadt, 2 Sonderghausen.
XI. Freie Hansestadt Bremen. Die Realschulen fi) in der Altstadt zu Bremen,
Doventhor daselbst.
XII. Elsaß - Lothringen. I) Die Realschule zu Barr, 2) die Realklassen des ju Colmar, 3) die Realschule zu Forbach, des Gymnasiums zu Hagenau, dle * Münster, 7) die neue Realschule ju Straßburg i.
Realschulen ! führen. *) Die e ern Realschulen zweiter Ordnung werde den Namen „Realschulen⸗ führen.
aueh, Unterricht im Latein.
Latein erst mit der Sekunda.
1 der . Unterricht im Latein auf die drei unteren beschrankt.
ealschulen 8) bei St. Johann daselbst, o) zu Wasselnhel
Kursus n.
Friedrichs ⸗Werdersche Gewerbeschule zu Berlin, 2) die Luisenslãdtische Gewerbeschule daselbst.
Breslau, alberstadt,
8) Die Realschule zu Kiel.
10 Cöln,
Ulm.
erfolg⸗
reiche Besuch der ersten Klasfe zur Darlegung der
i st.
Die Progymnasien zu 1) Königsberg
3) Löbau,
Die Progymnasien zu 6) Garz a. d.
Kempen,
Die Progymnasien zu 11) Neu haldens⸗
Geeste⸗
1 Münden (verbunden mit der höheren Bürgerschule Die Progymnasien zu 15) Dorsten, Die Progymnasien zu 17) Andernach, 18)
r höheren 24) Mal⸗ bernheim,
2) Eßlingen, 3) Ludwigsburg,
Die Progymngsien zu *1) Donaueschingen, 2) Durlach, 3) Lör⸗
in.
ID) Die Realschule zu Spremberg. f)) Die Realschule zu Schönebeck. Realschule
Ordnung
Provinz r,, Die Realschulen zu 5) Bocken⸗
el, 7) Eschwege, 8) die Realschule der israelstischen Main, Fo) die Realschule der israelitischen Gemeinde daselbst, Fi0) die Klingerschule daselbst, die Realschulen zu li) Hanau, Fi?) Homburg v. d. Höhe, Fi3) Wies⸗
Wupper⸗
F?) Crimmitzschau, 3) Lehr— und Erziehungs⸗Anstalt für Knaben zu Dresden⸗Friedrichstadt, die 6) Grimma, I0) Löbau, 11) Mee⸗ rane, n fI2) Mittweida, FI3) Pirna, l) Reichenbach, ö) Reudnitz, FI6) Rochlitz, ) 17) Schneeberg, 18) Stollberg, 19 Werdau.
I) Die Realanstalt zu Biberach, 2) das Real⸗Lyzeum zu Calw, 5) das Real⸗ 6) Göppingen, 7) Hall, *) Heilbronn, 0) Ludwigsburg, 19 das Real Lyzeum zu Nürtingen, die Realanstalten zu 11) Ravensburg, FI2) Rottweil, 13) Tübingen.
3) Bingen, 4) Il. Ordnung zu Darmstadt (verbunden mlt der Realschule J. Ord⸗
erbunden Umstadt,
I. Ord⸗ ach (ver⸗
JI. Ordnung daselbstz, 411) Oppenheim,
in.
v.
Die Realschulen zu [) Oberstein Inar, 7) Oldenburg, 3) Varel
2 , . Schwgarzburg-⸗Sondersbausen.
2) beim
Lyjeums
4 die Realabtheilung Realschulen zu 5) Metz,
ls., die m.
X Die preußischen Realschulen von neunjährigem Kursus ohne obligatorischen Unkerricht im Latein werden fortan den Namen Ober ·
n fortan
Die mit einem bezelchneten Lehranstalten haben keinen obli⸗ Auf den Realschulen zu Leisnig. Meerane und Rochli ist
Klassen
Höhere Bürgerschulen, welche den Realschulen erster Ordnung in den entsprechenden Jahreskursen gleich gestellt sind.
TJ. Königreich Preußen. 36)
Previnz Ostpreußen. I) Die höhere Bürgerschule zu Oste⸗ rode i. Ostpr.
Provinz Westpr eu ßen. Die höheren Bürgerschulen zu 2) Dirschau, I) Pr. Friedland, 4) Jenkau, 5) Riesenburg.
Provinz Brandenburg. 6) Die höhere Bürgerschule zu Cottbus (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), die höheren f een zu 7) Crossen, 8) Luckenwalde, M Lübben, 10 Rathenow,
riezen.
Lrovinz. Pommern. Die höheren Bürgerschulen zu 12 Stargard i. Pomm. 13) Wolgast, 14) Wollin.
Provinz Schlesien. Bie höheren Bürgerschulen zu 165) reiburg i. Schl., 16) Löwenberg, 17) Striegau. ; rovinz Sach sen. Die höheren Bürgerschulen zu 18) De—⸗ litzsch, 19 Eilenburg, 20) Eisleben, 21) Gardelegen, 22) Mühlhaufen
a. d. Saale. .
Provinz Schleswig⸗Holstein. 24) Die höhere Bürger⸗ schule zu Hadersleben (verbunden mit dem Gymnasium daselbsh, 25) die höhere Bürgerschule zu Husum (verbunden mit dem Gym⸗ nasium daselbst, 26 die höhere Bürgerschule zu Itzehoe, 27) die Albinusschule zu Lauenburg a. d. Elbe, die höheren Bürgerfchulen zu 28) Marne, 23) Oldesloé, 30) Schleswig (verbunden mit dem Gym⸗ nasium daselbst), 31) Segeberg, 32 Sonderburg, 33) Wandsbeck (verhunden mit dem Gymnasium daselbst).
Provinz Hannover. Die höheren Bürgerschulen zu 384) Buxtehude, 365) Duderstadt, 36) Einbeck, 37) Emden (verbunden mit dem Gymnasium dafelbsty, 36) Hameln (verbunden mit dem Gymnasium daselbsth, 39) Münden (verbunden mit dem Progymna— sium daselbst), 40) Nienburg, 41) Northeim, 47) Otterndorf, 45 Stade (berbunden mit dem Gymnasium daselbst), 44) Uelzen.
Provinz Westfalen. Die höheren Bürgerschulen zu *) Altena, 46) Hamm (verbunden mit dem Gymnasium daselbsh, 47) Lüdenscheid, 43) Schwelm.
Provinz Hessen⸗Nassau. 49) Biebrich Mosbach, 50) Biedenkopf, 51) Diez, 53) Geisenheim, 64) Hersfeld, 55 Hoftzeismar, 56) Limburg a. d. Lahn, 57) Marburg, 58) Oberlahnstein, 59) Schmalkaden.
ö Rheinproppinz. Die höheren Bürgerschulen zu 60) Dülken, 61) Düren, 63) Eschweiler (verbunden mit dem Progymnasium daselbsth, 63 Eupen, 69 M. Gladbach (ver- bunden mit dem Gymnasium daselbst), 65) Lennep, 66) Neuwied verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 677 Oberhausen, 68) Rheydt, 69) Saarlouis, 70) Solingen, 71) Vierfen, 773) Wesel (verbunden mit dem Gymnasium daselbst).
II. Königreich Württemberg.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Heilbronn.
III. Großherzogthum Mecklenburg-⸗Schwerin.
1). Die Realklassen des Friedrich ⸗Franz⸗Gymnasiums zu Parchim, 2) die höhere Bürgerschule zu Ribnitz.
Is. Großherzogthum Oldenburg. Die Realabtheilung des Gymnafiums zu Birkenfeld. . V. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Die Realschule zu Altenburg.
VI. Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Die Realschulen zu 1) Coburg, 3) Ohrdruf.
VII. Herzogthum Anhalt. ;
I) Die höhere Bürgerschule zu Bernburg, 2) die Realklassen des Gymnasiums zu Cöthen, 38) die Realschule (Franzschule) zu Dessau, 4) die Realklassen des Gymnasiums zu Zerbst.
VIII. Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Rudolstadt.
IX. Fürstent hum Waldeck. Die höhere Bürgerschule zu Ärolfen. X. äs stan th um Reuß ältere Linie. Die Real⸗Abtheilung des Gymnafiums zu Greiz. XI. Fürstenthum Schaumburg-Lippe.
Die höhere Bürgerschule zu Bückeburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbsth.
XII. Fürstenthum Lippe.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Detmold.
XIII. El saß / Lothringen.
1) Das Real⸗Progymnasium zu Bischweiler, 2) die Realklassen des Gymnasiums zu Buchsweiler, die Real Progymnasien ju 3) Markirch, 4) Pfaljburg, 5) Thann.
Cg. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Ent— lassungsprüfung zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ift.
a. Oeffentliche.
aa. Höhere Bürgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. e. gehören.
; J. Königreich Preußen. Provinz Ostpreußen. Die höheren Bürgerschulen zu 1) Gumbinnen, 2) im Löbenicht zu Vnigsberg i. Ostpr, 3) Pillau. Provinz Westpreußen. Die höheren Bürgerschulen zu ch Culm, 5) Marienwerder. Previnz Brandenburg. Die höheren Bürgerschulen zu 6)
Nauen, 7) Sirausberg. 8) Die höhere Bürgerschule zu Stolp
Die höheren Bürgerschulen zu
Provinz Pommern. (verbunden mit dem Gymnasium daselbsh. . previnz Schlesien. 49) Die erste evangelische böhere
Bürgerschule zu Breslau, Io) die ien evangelische höhere Bürger⸗
il. daselbst, ll) die kaiholische böhere Bürgerschule daselbst, die öheren Bürgerschulen zu 12) Guhrau, FlI3) Ratibor.
Sachsen. 19 Die höhere Bürgerschule zu Langensalza.
Provinz Hannover. Die höheren Bürgerschulen zu 15) Hannover, 16) Hildesheim (verbunden mit dem Gynasium Josephinum daselbst). 17) Papenburg.
Provinz Westfalen. 18) Die höhere Bürgerschule zu Bocholt, die Gewerbeschulen (höhere Bürgerschule) zu 419) Dort⸗
mund. 20) Hagen. ;
Provinz Hessen ⸗Nassau. H2I) Die Gewerbeschule (hobere , , . zu Cassel, 22) die höhere Bürgerschule zu Ems, F253) die Selektenschule zu Frankfurt a. Main. s
2c) Die Gewewerbeschule (höhere Bürger⸗
Provinz
Rheinprovinz. J schule) zu Barmen, die höheren Bürgerschulen zu 265) Bonn, 26)
Düsseldorf. Hohenzollernsche Lande. 27 Die böhere Bürgerschule zu II. Königreich Bavern.
Hechingen. Die Realschulen zu Fi Ansbach, 42 ia ge g, to) die Treisrealschule zu Auge burg, M) die Realschule zu amberg, o) die Kreigreasschule zu Bahreuth, die Realschulen zu 9 Eichstatt, 7 Er⸗ langen, 8 Frersug, o) Fürth, Flo) Hof, 1) Ingolstadt, V2) die Krelsrealschule zu Kaiserslautern, die Realschulen zu F153) Kaufbeuren, 14) Kempten, FI55. Kissingen, Ki6) Kitzingen, FI7) Landau, 18) Landshut, 19) Lindau, ad) Memmingen. 21) die Kreisreal⸗ chule zu München, die Realschulen zu 22) Neuburg a. d. Donau, 3) Neustadt a. d. Haardt, Fan) Rördlingen, die Kreigrealschulen zu 25) Nürnberg. 26] Passau, a7 Regensburg, die Realschulen zu f28) Rothenburg a. d. Tauber, Fah) Schweinfurt, f30) Speyer,
9 Die preußischen höheren Bürgerschulen unter B. e. und
C. a. aa, sofern dieselben obligatorischen Unterricht im Latein haben, werden fortan den Namen „Real⸗Progymnasien* führen.
i. Thür. (verbunden mit dem Gymnasium daselbstz, 23) Naumburg
52) Fulda,
31) Straubing, 437) Traunstein, 433) die Treigrealschule zu Würz⸗ burg, die Realschulen zu fz4) Wunsicdel, 35) Sr n , m ö . III. Großherzogthum Baden.
1) Die Realklassen des Gymnasiums zu Baden, Y die Real⸗ Abtheilung des Progvmnasiums zu Durlach, 3 das Real ⸗ GSymnasium zu Ettenheim, die höheren Bürgerschulen zu 49) Freiburg, 65 . 6 rn 5 en fag 8) die Real⸗Abtheilung
iums zu Lahr, ie hö ü s i 10 das Real⸗Gymnasium zu Vilin een I ; IE. Großberzogthum Hessen. Die höhere Bürgerschule zu Wimpfen Ill Berg. V. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin.
Die höheren Bürgerschulen zu 1) Grabow, 2) Rostock.
. II. Großherzogthum Sachsen. „Die Wilhelm und Louis Zimmermanns Realschule zu
Apolda. VII. Großherzogthum Mecklenburg⸗Strelitz.
Die Realschule zu Schönberg.
VIII. Herzogthum Sachsen-Meinin eu. FDie höhere Bürgerschule zu Sonneberg. ;
. Herzogthum Sach sen-Cobur Gotha. RJ„Die höhere Bürgerschule zu Gotha. J — X. Freie und Hansestadt Lübeck.
„ Die höhere Bürgerschule zu Lübeck. XI. Freie und Hansestadt Hamburg. t Die höhere Bürgerschule zu Hamburg.
bb. Andere Lehranstalten.
J Königreich Bayern. Die Industrieschulen zu 1) Augsburg, F2) Kaiserslautern, 3) die Central Thierarzneischule zu München, 4) die Handelsfchule daselbst, die Industrieschulen zu fös) München, 6) Nürnberg, 7) die Handelsschule daselbst, 8) die landwirthschaftliche Central⸗ schule zu Weihenstephan.
II, Königreich Sach sen.
I) Die öffentliche Handels⸗Lehranstalt zu Chemnitz, 2) die LanLwirthschaftsschule zu Döbeln (verbunden mit der Realschule L. Ordnung daselbst). T3) die öffentliche Handels Lehranstalt der Dresdener Kaufmannschaft (höhere Handelsschule) zu Dresden, 4) die öffentliche Handels Lehranstalt zu Leipzig, 5) die Handels⸗Abtheilung der Realschule J. Ordnung zu Zittau.
b. Privat-⸗Lehranstalten. ) J. Königreich Preußen.
. Provinz Westpreußen. I) Die Handels-Akademie zu anzig.
Provinz. Brandenburg. 27) Die Handelsschule des Dr. Lange zu Berlin, 3) das Victoria⸗Institut des Dr. Siebert (früher Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M.
Provinz Posen. ) Das Pädagogium des Dr. Beheim⸗ Schwarzbach zu Ostrowo bei Filehne—
Provinz Schlesien. T5) Die Handelsschule des Dr. Stein- haus zu Breslau, 6) das Pädagogium zu Niesky.
Provinz Hessen⸗Nassau. 7) Die Lehr⸗ und Erziehungs⸗ Anstalt des Dr. Vietor zu Friedrichsdorf bei Homburg.
II. Königreich Sachsen.
1) Die Realabtheilung der Lehr- und Erziehungsanstalt von Böhme zu. Dresden, 2) die Lehr- und Erziehungsanstalt des Dr. Jordan (früher Dr. Krause) daselbst, 3) das Lehrinstitut des Br. Th. Schlemm früher Käuffer) daselbst, 4) das Gelinek⸗Körnersche Real⸗ institut des Dr. Körner daselbst.
III. Königreich Württemberg. Die höhere Handelsschule zu Stuttgart.
II. Großherzogthum Baden.
Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim (verbunden mit der höheren Bürgerschule daselbst.
V. Großherzogthum Hessen. Die Handelsschule des Dr. Nägler zu Offenbach.
VI. Herzogthum Braunschweig.
kl) Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu Braunschweig, t2) die Jakobson⸗Schule zu Seesen.
VII. Herzogthum Anhalt.
Das Erziehungs⸗ und Unterrichts ⸗Institut des Prof. Dr. Brinck⸗ meier zu Ballenstedt.
Ul. Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt. Die Erziehungs ⸗Anstalt des Dr. Johannes Barop zu Keilhau.
IX. Freie und Hansestadt Lübeck. Die Res scul des Dr. G. A. Reimann (früher von Groß— heim) zu Lübeck. X. Freie Hansestadt Bremen. f Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen.
XI. Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Schulen Fl) deg Dr. T. A. Bieber zu Hamburg, 2) des Dr. H. Bock (früher Dr. J. G. Fischer) daselbst, 3) der Gebrüder 5 und W. Glitza, daselbst, 4) des Pr. Wicharb Lange daselbst, 3 bon, F. R. Nirrnheim daselbst, A6) des Dr. M. Otto dafelbst, H die israelitische Stiftungsschule daselbst, fs) die Talmud · Tora Schule daselbst, 9) die Realschule der reformirten Gemeinde daselbst.
Dre Lehranstalten, geren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnifse von der Er“ füllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist.
J Königreich Preußen.
Prgyinz Ostpreußen. fl) Die Gewerbeschule zu Könige⸗ berg i. Ostpr. c) ) ? Provinz Brandenburg. 2) Die Gewerbeschule zu Pott=
dam. . ; re l leer. Set tele 3) Die Kaiserliche Marine⸗ iel. a ,, FM). Die Gewerbeschule zu Bochum. Y)
vier iz Westfalen. h Rheinprovinz. fo) Dle Gewerbeschule zu Saarbrücken. v)
Il. Königreich Sachsen. Die böhere Gewerbeschule zu Chemnitz.)
X) Dis unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Aus. nahme des Pädagogiums zu Nies JI. 6), dürfen Befãhigungt eug.· nisse nur auf Grund einer im Beisein eineg Regierungskommffart abgehaltenen, wohlbestandenen i e mn fun ausstellen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbe oͤrde en f 1
) Die unter Nr. 1, 2, 4 und 5 aufgeführten Anstalten dürfen . ungszeugnisse cen e ihrer Schüler gusstellen welche nach Ab ——— der ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben. ö ö
ö Diese Anstalt darf denjenigen jun sen Leuten Befäbigungs⸗ eugnssse autstellen, welche die Kadetten Cintritteprüfung bestan ben 2 Bei letzterer bildet das Latein einen obligatorischen Prüfungs⸗ gegenstand. . . t
; z Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befäbigunge⸗ zeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Re ei,, abgehaltenen n , dargethan haben, daß sie den erften (1Ljäbrigen) und zweiten (Ijäbrigen) Kursus der: Anstall durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.
Bekanntmachung.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjen igen höheren
Lehranstalten veröffentlicht, welchen provisorisch gestattet wor— den ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig / freiwilligen Militärdienst auszustellen. Diese Anstalten dürsen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Reg ierungskommissars abzuhaltende Entlassungs prüfung wohl bestanden haben.
Berlin, den 19. April 1882.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Bosse.
Verzeichniß.
I. Königreich Preußen. 3. Oeffentliche Lehranst alten,. Die Landwirthschafts— schulen zu 1) Bitburg, 2) Brieg, S3) Cleve, 4 Dahme, 5) Eldena, 6) Flensburg, 7) Herford, 8) Hildesheim, 79) Liegnitz, 10 Lüding⸗ bausen, 11) Marienburg in Westpr., 125) Samter, 135 Schivelbein
in Pomhm., 14 Weilburg. . Die Privat⸗-Erziehungs⸗
b. Privat -⸗Lehranstalten. ö Anstalt don Dr, Künkler und Pr. Burkark zu Biebrich, ig) Li
Handelsschule des Dr. Wahl zu Erfurt, Fl) das Erziehunge⸗Institut von W.,. Brötz (früher Ruoff⸗Hassel) zu Frankfurt a. Main, Fi) das Erziehungs-Institut von Karl Harrach zu St. Goarshausen, 19 die Erziehungs-Anstalt des Dr. Deter zu Lichterfelde bei Berlin, 20 das Erziehungs⸗-Institut von J. Knickenberg sen. zu Telgte. ,, . ie israelitische Bürgerschule zes Dr. Dessau zu Fürth, 7) die Handelsschule zu Marktbreit a. Main. t III. Königreich Sachsen. 1 Die Realklassen der Unterrichts- und Erziehungsanstalt des Dr. Ernst Zeidler (früher Dr. R. Albani) zu Dresden, 2) Erziehungs⸗ anstalt des hr. C. J. Barth zu Leipzig, 3) Privatlehr⸗ und Erzie⸗ hungsanstalt des Dr. Julius Körner dafelbft. IJ. Großherzogthum Baden. Das internationale Lehrinstitut des Pr. von
Bruchsal. V. Großherzogt hum Hessen. Die Privatlehranstalt des Pr. Heskamp (früher Dr. Klein) zu
ainz. . VI. Großherzogthum Sachsen. Die Erziehungsschule des Pr. Schröfer und des Dr. Pfeiffer
zu Jena. VI. Großherzogthum Oldenburg. Die Landwirthschaftsschule zu Varel (verbunden mit der Real⸗ schule IJ. Ordnung dafelbstz. . VIII. Herzogthum Braun schweig. t Die landwirthschaftliche Schule Marienberg zu Helmstedt. 18. Herzogthum Sach sen-Altenburg. Die Lehr und Erziehungs-Anstalt des Pr. Siegfried Schaffner zu Gumperda bei Kahla— T; Fürstenthum Schwarzburg-⸗Rudolstadt. Die höhere Bürgerschule zu Frankenhausen. XI. Freie und ö Hamburg. „Die Privatanstalt des Dr. Th. Wahnschaff zu Hamburg.
Schelles zu
ö Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obli— gatorischen Unterricht im Latein.
Aichtamtlich es.
Preußen. Berlin, 27. April. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (54) Sitzung trat das Haus der Ab⸗ geordneten in die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Erwerb ves Berlin-Anhal⸗ tischen Eisenbahnunternehmens für den Staat ein. Die Eisenbahnkommission (Referent Abg. Rampoldt) hatte mit 12 gegen 5 Stimmen beantragt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem Gesetzentwurf, betreffend den Erwerb des Berlin⸗Anhaltischen
Eisenbahnunternehmens für den Staat, in der anliegenden Fassung die Zustimmung zu ertheilen.
Der Abg. Berger erklärte, er sehe dem Erwerbe der An— halter Bahn durch den Staat nicht ohne Sorge entgegen und bedauere lebhaft, daß man von Seiten der Regierung bemüht sei, alles in recht schönem Lichte dem Hause zu zeigen; die Unzufriedenheit mit der Regierung werde um so größer werden, je größer die Enttäuschung sein werde, welche über kurz oder lang eintreten müsse. Wenn es in der Denkschrift heiße, daß die bauliche Unterhaltung der Bahn eine vorzügliche und das Material reichlich und in guter Beschaffenheit vorhanden sei, so freue er sich, . aber um so mehr an der wirklichen Güte, da die Anhalter Bahn bis noch vor kurzer Zeit als im schlechten Stande sich befindend häufig den Unwillen des reisenden Publikums erregt habe. Au bedauere er das Prinzip der Regierung, die Privatbahnen in den Augen des Publikums möglichst herabzusetzen, so namentlich die Behaup⸗ tung, daß die Privatbahnen wenig Interesse hätten, ihr Material zu erneuern, wenn über ihren Häuptern die Verstaatlichung schwebe. Man habe nun mit Interesse dem Kommissionsbericht entgegengesehen, in dem erfreulicher Weise anerkannt sei, daß sich die Bahn gegenwärtig in vortrefflichem Zustande befinde und daß jene Anklage der Regierung gar nicht gerechtfertigt sei. Es müsse das ausdrücklich vor dem Lande konstatirt werden. Bei der Verstaallschung dieser Bahn sei aber auch ein Theil der Provinz Sachsen ganz besonders interessirt. Es handele sich nämlich um die Sekundärbahn Torgau⸗Wittenberg. Die Berlin-Anhalter Bahn habe sich erboten, für dieselbe eine Zinsgarantie von 500 006 g zu übernehmen. Nun sei aber nicht abzusehen, was aus dem Unternehmen nach der Verstaatlichung werden solle. Das Projekt sei jedenfalls aller Beachtung werth; es möge sich daher der Minister daruber außern, ob derselbe das Comite, welches sich zur Durchführung jenes Unternehmens gebildet 231 unterstützen oder die Bahn auf Staatskosten bauen wolle.
Der Abg. von Dertzen bemerkte, die Pensiongkasse der Beamten der Anhalter Bahn werde aus Be trägen der Mit⸗ lieder und aus Zuschüssen der Gesellschast erhalten. Die — betrügen 120 Thlr. vro Meile solange, bis das Ver— mogen der Kasse 250 900 Thlr. betrage. is her habe die BVahn noch einen Beitrag von 36 000 6 gezahlt. Die Ueberschüsse der Kasse seien jedoch in den letzen Jahren sehr gefallen, sie hätten 1875 113 0090 beitragen, im ver⸗ gangenen Jahre aber nur 34 000 6 In Folge der Ver⸗ staatlichung seien unter den Beamten große Besorgnisse ent⸗ standen, weil sie befürchteten, daß ihre Beiträge, die jetzt A/ a Proz. der Gehälter betragen hätten, gestei ert wurden. Eine Erhöhung der letzteren würde aber unmöglich sein. Die Regie⸗
rung habe nun in der Jeneralversammlung durch ihren Kom⸗ missar erklären lassen, die Besorgnisse der Beamten feien nicht begründet, da sie im Staatsdienst nicht schlechter gestellt sein würden. Die Freunde der Verstaatlichung hätten die Pflicht, die Interessen der Beamten zu vertreten. Jene allgemeine Er⸗ klärung der Regierung enüge aber nicht, er bitte daher den Minister, zu derselben heute nähere Erläuterungen zu geben.
Der Ministerial⸗Direktor Brefeld entgegnete, der Verdacht des Abg. Berger, es setze die Regierung die Privateisenbahnen herab oder zeige ür dieselben kein Interesse, sei vollkommmen unbegründet. Die Regierung habe den Privatbahnen nicht
n. wollen, den der Abg. Berger ge⸗
in der Vorlage nur, daß bei der Au⸗
ng das Interesse der Privatbahnen an rer Anlagen weniger rege sei; damit 41 daß das in eine pflichtwidrige Vernachlãssigung ausgegrtet wäre. Daß die Privat⸗ bahnen keine großen Aufwendungen machten, wenn sie auf Verstaatlichung hofften, sei natürlich. Bezüglich der Sekundär⸗ bahn Torgau⸗Wittenberg seien die Verhandlungen noch nicht zum Abschluß gekommen, die Regierung sei aber nicht in der Lage, über ihre Stellung zu jenem Projekt jetzt Auskunft zu geben. Betreffs der Pensionskasse sei nur die der Gesellschaft mündlich und schriftlich bereits gegehene Versicherung zu wiederholen, daß die Beamten keinen Grund zu Besorgnissen hätten, und das sei genügend.
Der Abg. Büchtemann erklärte Namens seiner politischen Freunde, daß sie auch gegen den Erwerb dieser Bahn aus Hrnnip stimmen würden, uͤbrigens fei die Lage der letzteren nicht eine solche, daß ihre Verstaatlichung im Interesse der Aktionäre zu wünschen wäre. Auf seine Zurückweisung des Vorwurfs, als ob es die Privatbahnen an Den Anordnungen für die Sicherheit hätten fehlen lassen, habe der Minister gesagt: „Wenn auch diese Anordnungen jetzt noch gut feien, wer bürge WEnn dafür, daß sie fortdauernd gut bleiben würhen.“ Auf Grund dieser Aeußerung sei von dem Verein der Privatbahnen an die Mitglieder dieses Hauses eine Erklärung übersandt, worin jene Verdächtigung scharf zurückgewiesen werde. Gestern habe sich der Minister in ähnlicher Weise über die Bau— unternehmer geäußert. Gegen derartige Verdächtigungen müsse das Haus Verwahrung einlegen. Bezüglich der Pensiontz⸗ kassen sei die Lage der Dinge auch bei anderen Bahnen dieselbe. Die Regierung könne sich der Pflicht nicht entziehen, selbst wenn die Belastung größer würde, die Bei⸗ träge zur Kasse zu erhöhen. Es lasse sich ja gar nicht sagen, was die Privatbahnen gethan hätten, wenn etwa die Pensionskassen zahlungsunfähig geworden wären. Es sei daher eine genügendere Erklärung der Regierung erforderlich.
Hierauf ergriff der Minister der öffentlichen Arbeiten Manbach das Wort:
Ich habe auf einige Bemerkungen des Herrn Vorredners etwas zu erwidern. An den Erklärungen, die ich abgegeben habe in Bezug auf die Unterhaltung der Privatbahnen, wie die, welche mein Herr Kommissarius abgegeben haͤt, habe ich ebensowenig etwas zu ändern in Folge dessen, was der Herr Vorredner erwähnte, als in Bezug auf das, was ich auf die Nothwendigkeit solider Finanziirung erwähnte.
Er hat an mich die Mahnung gerichtet doch eingedenk zu sein, was der Würde der Regierung entspreche; dieser Mahnung bedarf ich nicht, und am allerwenigsten von jener Seite.
Der Abg von Rauchhaupt konstatirie es vor dem Lande, daß die Fortschrittspartei nur deshalb gegen den Erwerb der Bahn stimmen wolle, weil die Anhalter Bahn so gesichert sei, daß die Verstaatlichung nicht im Interesse der Aktionäre liege. Es sei wirklich anzuerkennen, daß sich die Zustände auf der Anhalter Bahn in hohem Grade gebessert hätten. Die Bahn⸗ linie Torgau⸗Wittenberg sei nicht so dringend nöthig, wie es der Abg. Berger dargestellt habe.
Der Abg. Dr. Lieber bemerkte, der Ueberschuß der Ein⸗ nahme über die Ausgabe bei der Pensionskasse der Anhalter Bahn sei in den letzten Jahren seit den Verstaatlichungsge⸗ rüchten erheblich gesunken, und zwar von 113 000 auf 471 66 Seine Partei fordere nun von der Regierung die Erklärung, daß sie nur im äußersten Nothfall eine Deckung des Defizits durch Erhöhung der Beiträge vornehmen wolle, und daß sie den bisherigen Zuschuß von 36 006 ½ der Kasse für die 2200 Beamten gewähren wolle. Bei den Beamten liege die Befürchtung vor, daß dies nicht geschehen werde. Sehr be⸗ nachtheiligt würden die Militäranwärter, welche bei den jetzt in Staatsbesitz übergehenden Privatbahnen angestellt seien, da sie durch den Uebertritt in den Staatsdienst ihre Pensionen ver⸗ lieren würden. So erlitten die Beamten dieser Kategorie bei der Bergisch⸗Märkischen Bahn allein einen Ausfall von 120 090 S6. Eg sei die Pflicht des Staates, diese Beamten zu entschadigen.
Der Abg. Büchtemann bemerkte dem Abg. von Rauch⸗ haupt, daß die Fortschrittspartei prinzipiell gegen jede Ver⸗ staatlichung stimine. Der Abg. von Rauchhaupt hätte also das Konstatiren unterlassen sollen. Er (Redner) habe bei seiner Mahnung zur Wahrung der Wurde nicht die Person des Ministers gemeint, sondern er wolle von der Regierung an sich erwarten, daß sie nicht Verdächtigungen gegen Personen hier vorbringe. Uebrigens habe ja der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten durch sein bekanntes Wort vom „Giftbaum“ auch Kreise verletzt, die die Geschäfte zum Besten des Staatzz— wesens in solider Weise leiteten. Bezüglich der ensionskassen wünsche er genügendere Erklärungen der Regierung. .
Der Aba. von Hülsen führte aus, daß das Bedürfniß nach einer Sekundärbahn Torgau-⸗Wittenberg vorhanden sei, was schon aus den vielen Projekten ersehen werden könne.
Der Abg. von Rauchhaupt erklärte, daß er sich nicht direlt gegen das Projekt aussprechen, fondern nur zur Vor⸗ sicht maynen wolle.
Die Generaldebatte wurde geschlossen. In der Spꝛzial⸗ debatte wurden die einzelnen Paragraphen der Vorlage un⸗ verändert in zweiter Lesung ohne Debatte angenommen.
Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend die n nnf eines Nachtrages zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1882/83, der über die zuletzt verstaatlichten Privat⸗ bahnen (inkl. der Anhalter Bahn) aufgestellt war, und in Einnahme und Auegabe mit 20 968 767 46 25 abschloß. 5. 2 des Entwurfs ermächtigte die Staats⸗ regierung, die r der ¶ Bergisch⸗Märkischen, Thüringischen, Berlin ⸗Görlitzer, Cotthus - Großenhainer, Märlisch⸗Posener und. Berlin ⸗Anhaltischen Eisenbahn im 1. Quartal des Etatsjahres 1382 63 nach Maßgabe der aufgestellten Spezialetate für 1882 zu sühren. Die Kommission empfahl durch ihren Referenten, den Abg. Dr. Hammacher, die unveränderte Annahme der Vorlage, mit dem Hinzufügen, daß eine genaue Erüfung der einzelnen Anschläge bei der
Kürze der Zeit nicht möglich gewesen sei.