ine, bejw. Magazinvercaltungen für die Monopolverwaltung als er⸗ ef erachtet werden. . .
Zu jeder Hauptfabrik würden mehrere —ᷣ Fabrikfilialen gehören, welche ven den Hauptetablissements aus geleitet und über- wacht werden. Da sie nur, für die Cigarrenfabrikation bestimmt sind, so würde ein Geschäftsführer als Vorstand für jede Filiale ge⸗ nügen. Durchschnittlich werden auf je eine derselben 3560 Arbeiter gerechnet werden können. In keinem Falle sollte die Arbeiterzahl 4090 üherschreiten, weil es sonst dem Geschäftsführer nicht mehr mög⸗ lich wäre, einen vollständigen Ueberblick zu bewahren. Zur unmittel- baren Ueberwachung der Arbeiter, zum Zutheilen des Tabacks, zur Abnahme der Cigarren, Führung der Lohnlisten c. wären für jede Filiale mindestens 4 Aufseher nothwendig. Für jedes Hauptetablisse⸗ ment würden demnach noch 4 bis 5 Filialen mit 1200 Arbeitern nebst 12 Aufsehern in Aussicht zu nehmen sein. . ;
Die Herstellung von Cigaretten könnte auf einige wenige Fabriken, die des Kau⸗ und des Schnupftabacks auf ca. 12 Fabriken beschränkt werden.
Bei Bestimmung der Anzahl der Magazine ist davon ausge— gangen worden, daß jährlich von der inländischen Tabackernte ca. 780 000 Ctr. in dachreifem Zustand gleich 624 000 Etr, an fermen⸗ tirtem Taback magazinirt und überdies für Unterbringung eines achtmongtlichen Bedarfs an ausländischem Taback Fürsorge getroffen sein müsse. . J
Der inländische Taback würde in 28-29 Magazinen untergebracht werden können; ein Theil dieser Magazine müßte je ca. 40 0090, und die kleineren je eg. 20 000 Ctr. fassen. Für den ausländischen Taback würden 3 bis 4 Magazine, deren jedes 150 — 180 000 Ctr. aufzunehmen hätte, genügen. . JJ
Wie viel und welche Einlösungsstellen für die einzelnen Ma— gazine noch zu errichten sein werden, läßt sich erst beurtheilen, wenn die Anbauverhältnisse geregelt sind. . .
Es wird sich empfehlen, den. Magazindienst mit dem Fabri— lationsdienst in der Weise zu vereinigen, daß entweder sämmtliche Magazinverwaltungen für den inländischen Tahack, oder doch die kleineren derselben den Fabrikdirektionen unterstellt werden.
Die Zahl der für die Magazine erforderlichen ständigen Arbeiter berechnet sich auf 1600 bis 1700, die der Aufseher auf 90 bis 100 — mindestens zwei auf ein kleineres und vier bis fünf auf die größeren Magazine. — Die Gesammtzahl der unter dem Monopol noch fernerhin Beschäftigung findenden Arbeiter kann hiernach inklusive der Aufseher auf 82 000 geschätzt werden. .
Für die obere Leitung des Fabrikations- und. Magazindienstes ist die Errichtung einer Centralbehörde (Reichstabackamt) in Aussicht genommen; als Hauxptstützen derselben für die ordnungsmäßige Ein— richtung der ganzen Verwaltung, für die Einführung und Durch⸗ führung der nothwendigen Maßregeln, für die gleichartige und ein⸗ heitliche Gestaltung derselben, und für die dauernde Ueberwachung der Fabrikdirektionen und Magazinverwaltungen sind Generalinspek⸗ toren in beschränkter Anzahl gedacht. Wenn jedem Generalinspektor ein bestimmter Rayon mit mehreren Fabriken und. Magazinen zuge— theilt wird, so ist er in der Lage, große und vielseitige Erfahrungen ju sammeln, in ständiger unmittelbarer Berührung mit der prak— tischen Thätigkeit seinen Blick für alle Verwaltungszweige zu schärfen und zu erweitern und ein zuverlässiges Urtheil darüber zu gewinnen.
Nach einer vorläufigen Schätzung beziffert sich der Gesammtauf⸗ wand, für die Centralbehörde und die General-Inspektoren auf 385 060 „, und für den Fabrikations⸗ und Magazindienst auf 2314200 66, demnach zusammen auf 23 699 299
Diese Summe stellt zusammen mit den Zinsen des Anlage⸗ und Betriebskapitals die Generalunkosten dar. Zur Schätzung. dieses letzteren Kapitals sind durch die in Vorstehendem enthaltene Bestim⸗ mung der zu fabrizirenden Menge, des dazu nothwendigen Rohtabacks, sowie der zu erwerbenden oder neu zu errichtenden Fabriken und Ma⸗ gazine genügende Anhaltspunkte gewonnen. .
Die Ausgaben für die Einrichtung werden auf dieser Grundlage wie folgt veranschlagt:
. 8 Fabrlen 2 2990900 *
6 ö 1500000 „
1000000 „ 100000 2000000 . f k 600000 „
20 ö kd 300 000 , zusammen 66 006 000 MS
Der Inventarwerth der nothwendigen Maschinen, Utensilien und Verbrauchsgegenstände kann zu 12000000 M angenommen werden.
Die gewöhnlichen Tabackvorräthe werden den 11fachen Jahres⸗ bedarf an inländischem und den achtmonatlichen Bedarf an ausländi⸗ schem Robtaback betragen müssen; dazu kommt der Vorrath an ferti— gen Fabrikaten und die in der Fabrikation befindliche Tabackmenge, jufammen mindestens 4 des ganzen jährlichen Tabackbedarfs (an Rauch und Kgutaback etwas weniger, an Schnupftaback dafür erheb— lich mehr): Welche Summen dafür in Frage kommen, soll im Einzelnen später ziffermäßig nachgewiesen werden, sobald die Preise des Rohtabacks und die Gesammtausgaben für Löhne, sowie für die Verbrauchsgegenstände ꝛe. besprochen und einigermaßen festge⸗ stellt sind. . ů—
Der Preis des fermentirten inländischen Rohtabacks ist in Nr. 48 der Drucksachen zum Bericht der Taback⸗Enquete⸗Kommission nach dem Durchschnitt der Jahre 1871 kis 1876 auf 37 M für den Centner berechnet worden. Dieses Resultat ist mit Hülfe einer Reihe von Berechnungen gefunden worden, deren einzelne Faktoren nicht feststebhen und nach manchen Richtungen hin anfechtbar er— scheinen. Wenn man dagegen die Ergebnisse der statistischen Er— hebungen für 1875 bis 1877 vergleicht, so kann es kaum mehr zweifelhaft sein, daß im Allgemeinen der Preis sich niedriger stellt, als an der erstgedachten Stelle ermittelt worden ist. Es wird daher keinem Bedenken unterliegen, diesen Tabacke nur mit einem Durch⸗ schnittspreis von 35 6 in Ansatz zu bringen. Selbst letzterer Preis ist noch so hoch, daß dadurch allen Verhältnissen genügend Rechnung getragen ist. 2
Was den Preis des ausländischen Rohtabacks anlangt, so ist der⸗ selbe in Nr. 47 S. 17 der Drucksachen zum Bericht der Taback⸗ Enquete-⸗Kommission auf durchschnittlich 61,62 S berechnet und in den Voranschlag, Anlage D. zu dem Monopolreferat, zu 62 S an— genommen worden. Bei Bildung dieses Durchschnittspreises haben die über Holland zur Einfuhr gelangenden Java⸗ und Sumatra— tabacke zwar schon Berücksichtigung gefunden; dennoch aber soll hier jener bei der Art der Verwendung der Tabacke oerhältnißmäßig niedrige Preis nicht durchweg sestgehalten werden, sondern ein Theil der Wg! und Sumatratabacke, weil sie in der Hauptsache als Deckmaterial dienen, mit 160 M pro Centner in Rechnung gezogen werden; bierfür dürften aber etwa 19 ½ des Gesammtbedarss an ausländischem Taback ausreichen, weil jedenfalls ein Theil der Cigarren mit anderen Tabacksorten gedeckt werden muß, welche unter den ersterwähnten Durchschnittssatz fallen.
Beide Preise, 62 und 160 MÆ pro Centner, können übrigens in ihrem ganzen Betrag nur für den Einkauf durch die Privatindustrie aus der „zweiten Hand“ als zutreffend anerkannt werden. Die Monepolverwaltung wird für die nämlichen Tabacke durch submissiong⸗ oder kommissionsweisen Einkauf an Stelle der zweiten Hand eine Preisminderung erzielen können, welche nach den über diese Art des Ginkaufs vorliegenden geschäftlichen Erfahrungen auf mindestens 10 0½ veranschlagt werden darf. Hiernach würden sich die Preise auf 55, 80 S und 144 S für den Centner reduziren.
Gine Werthberechnung des inländischen und ausländischen Roh⸗ tabacks ergiebt auf Grund der Zusammenstellung des gesammten Ver— brauchs (Beilage B.) in der Schlußsumme 82 5h9 210 4 Die Rech⸗ nung selbst ist getrennt nach den einzelnen Hauptgattungen der Fa— brikate in der (Beilage CO.) beigefügt.
Zu erläutern ist darin noch der Werth, mit welchem die aus der Cigarrenfabrikation in die Rauchtabacfabrikation Üübergehenden Rippen, Abfälle ze. zu und abgesetzt sind (20. pro Centner. Nach den heutigen Marktpreisen ist der Preis der Rippen im Zollgebiet
1
16 ö JJ 1a Fal ekfltalen 2 Magazine . ö 16 ;
etwas höher, während der Durchschnittspreis der amerikanischen Stengel am Markt in Hamburg und Bremen erheblich niedriger ist. Derartig haben sich die Preisverhältnisse lediglich zu Folge der Zoll-= erhöhung gestaltet, welche die Einfuhr amerikanischer Stengel zu Gunsten der bei der inländischen Fabrikation gewonnenen Rippen wesentlich erschwert hat. . s ö
Der angenommene Preis von 29 „ entspricht ungefähr dem Durchschnittspreis beider Arten von Rippen. . ö
Die Ausgaben an Löhnen für 82 000 Arbeiter, einschließlich der Aufseher, welche, wie oben gezeigt, zur Fabrikation des ganzen Be⸗ darfs nothwendig sind, belaufen sich nach (Beilage D) auf 47 996 95 0
Es ist angenommen worden, daß sich der Arbeitslohn für das eigentliche Cigarrenmachen im Durchschnitt auf 6,50 S6ς. pro Mille stellt. An Löhnen für die Nebenarbeiten und für die Aufsicht treffen auf dieselbe Menge nach den Betriebsergebnissen der Kaiserlichen Tabackmanufaktur noch ungefähr 2,30 (, so daß sich die Ausgaben an Lohnen im Ganzen auf 890 „ pro Mille berechnen. —
Die Berechnung der mittleren Löhne für die übrigen Fabrikate hat ebenfalls auf Grund der in Straßburg für die einzelnen Fabrikationszweige wirklich geleisteten Ausgaben stattgefunden.
Nimmt man an, daß die Aufseher mit 1000 bis 1400 4, durch⸗ schnittlich 1200 ½ , jährlich remunerirt werden, daß daher für 1000 Aufseher an obiger Summe 1200000 . abgehen, so verbleibt für 81 000 Arbeiter 146796 795 S jährlicher Arbeitslohn; mithin kommt auf den Kopf ca. 577 4M
Die Verbrauchsgegenstände würden ziemlich beträchtliche Autz⸗ gaben, erfordern, sofern die Monopolverwastung fortfahren würde, die kostspielige Verpackung der Cigarren beziehungsweise die luxuriöse Ausstattung der Kistchen beizubehalten, wie sie heute bei der Privat · industrie auf Kosten der Qualität der Cigarren üblich ist. Wenn die mittleren Sätze der Kaiserlichen Tabackmanufaktur auf die künftige Gesammtfabrikation analog angewandt werden, so würde dieser Aus⸗ gabetitel (. Beilage E.) 18 890 638 MS betragen müssen. .
In (Beilage E. i) ist anderweitige Aufstellung gemacht, bei welcher die mittleren Ausgaben für die Cigarren um 2 0o und die⸗ jenigen für den Rauchtaback um 10 ½ ermäßigt, dagegen diejenigen für den Kautaback in Anbetracht des Werths der bei der deutschen Kautabackfabrikation zur Verwendung kommenden Ingredienzien ver— doppest sind. !.
Dadurch vermindert sich die Gesammtsumme auf 16379 565
Die Ausgaben an Transportkosten lassen sich nur schwer bemessen. Die französische Regie hat im Jahre 1875 nach dem bezüglichen Jahresbericht unter diesem Titel 2504 427 Fres. verausgabt. Im Hinblick auf die Verschiedenheit der Konsumtions- und sonstigen Ver⸗ hältnisse und um ganz sicher zu geben, wird dieser Ausgabeposten auf 5500000 e für die deutsche Monopolverwaltung zu veran— schlagen sein.
Die Jahresausgaben für Rohtaback, Löhne, Verbrauchsgegen— stände und Transportkosten bilden die wesentlichsten Elemente zur Fixirung des Betriebskapitals. Dasselbe kann daher jetzt folgender⸗ maßen berechnet werden: ;
1) Werth von 1 inländischen Tabackernten J Werth des achtmonatlichen Bedarfs an ausländischem Taback eirean .... Werth des durchschnittlichen Vorraths an Fabrikaten, mit Einschluß der in der Fa⸗ brikation befindlichen Tabackmengen () des ö i Werth des durchschnittlichen Vorraths an importirten Cigarren eirca .
5) Sonstiges eirea ö
33 000 000 M. 40 000000 „
55 000 000 ,
2500000 150600900 ,
132 000 000 M 66 000000 12000000 ,
zusammen
Rechnet man dazu die oben veranschlagten Aus— gate, lng nne und den Inventarwerth der Maschinen, Uten— w so beziffert sich das Anlage; und Betriebskapstal ß KwGoöoo hn,
Schlägt man hierzu noch als Reserve einen weiteren Betrag von 10000000 , so erfordert die Verzinsung der Gesammtsumme von 220 000 0090 S zu 44 0ι' jährlich K 9350 000 ½,
Die Generalunkosten belaufen sich mithin auf 12 049 200 C oder durchschnittlich cirea 8 pro Centner Fabrikate.
Wird letztere Summe den vorher ermittelten Ausgaben für Rohtaback, Löhne, Verbrauchsgegenstände und Tranzportkosten hinzu⸗ gerechnet, so ergiebt sich als Gesammtsumme der Gestehungskosten
164 524 770 46
In dieser Summe sind, mit Ausnahme der Löhne, Ausgaben für
Cigarettenfabrikation nicht enthalten.
Die Gestehungskosten sind für 2628 Ctr. dieses Fabrikats im Ganzen auf 337 260 M6 zu veran⸗ schlagen. .
Endlich sind noch die Ausgaben für den Ankauf der ausländi— schen Cigarren zu berücksichtigen. Der Ankaufspreis derselben kann durchschnittlich pro Mille auf 200 , also für 32 550 Mille auf 6 510 000 M6 geschätzt werden. *
Die Gesammtausgaben der Monopolverwaltung für die sämmt⸗ lichen zum Verkauf zu bringenden Tabackfabrikate belaufen sich dem⸗ nach auf 171 332030 6
Behuss Feststellung des Detailverkaufswerths der Tabackfabrikate sind auf Grund der (in Beilage A.) nachgewiesenen Mengen für sämmtliche Gattungen von Fabrikaten Einzelberechnungen gemacht worden (Beilagen F. 1 bis 6), welche einen Gesammibetrag von 388 570 324 M ergeben. Zu den 14 Preistypen der Cigarrenfabri⸗ kation darf nicht unerwähnt bleiben, daß die Verschiedenheit der Geschmacksrichtung der Konsumenten es für die Monopolverwaltung noth⸗ wendig machen wird, in jeder Preislage mehrere Cigarrensorten und Fagons herzustellen. Mindestens drei Sorten beziehungsweise Kom⸗ positionen stark, mittel und leicht‘ werden in jedem Preis angefertigt werden müssen. Es hat aber gar keine Schwierigkeit und erfordert auch keine nennenswerthen Mehrausgaben, wenn von Anfang an in den gangbarsten Sorten dem Konsumenten noch mehr Abwechselung geboten wird. Die vielfach verbreitete Ansicht, daß die Monopol ver⸗ waltung durch Ersparnißrüdcsichten dazu getrieben werde, nur wenige Cigarrensorten herzustellen, beruht auf UÜnkenntniß der einschlägigen Verhältnisse. Viel schwieriger ist für die Monopolverwaltung, bei der Herstellung einer und derselben Sorte in einer größeren Änzahl Fabriken ein ganz gleichmäßiges Fabrikat zu erzielen.
Von der vorerwähnten Bruttoeinnahme sind zur Ermittelung des Reingewinnes außer den Gestehungskosten auch die Verschleiß⸗ kosten in Abzug zu bringen.
Der Verkauf an die Konsumenten würde bei Errichtung von Verschleißstellen in solcher Zahl, daß durchschnittlich auf je 756 Ein— wohner eine derartige Stelle kommt — in Frankreich kommt erst auf ungefähr 90) Einwohner ein débit —, durch circa 60 009 Kleinver⸗ schleißer besorgt werden. Diese Stellenzahl dürfte im Allgemeinen dem Bedürfniß genügen, und die Möglichkeit bieten, den Verschleißern schon durch Bewilligung von 10 0 des Verkaufspreises ein aus—⸗ reichendes Einkommen ju gewähren. Der kleinen Unbequemlichkeit eines etwas weiteren Weges zum Verkauftladen, welche die Ermäßigung der Zahl der Detailverkaufer auf das wirkliche Bedürfniß für einen Theil der Bevölkerung mit sich bringen mag, wird keine besondere Bedeutung beizumessen sein.
Daß jwischen den Fabrikverwaltungen und den Kleinverschleißern noch ein Mittelglied nothwendig ist, wird bei der kleinen Anzahl
abriken und der beträchtlichen Zahl Kleinverschleißer keines weiteren Nachweises bedürfen. Nur ist fraglich, in welcher Zahl zu diesem Zweck Beamte oder Agenten angestellt, und in welcher Weise sie ent⸗ lohnt werden sollen. In dem Monopolreferat der Taback⸗Enquete sind 3 Verwalter für Großverschleiß mit einem Durchschnittsgehalt von Do) 4 vorgeschlagen. Abgesehen davon, daß bei den von den betreffenden zu fordernden hohen Kautionen und dan sonstigen an sie zu stellenden Anforderungen der Betrag von 3000 M viel zu niedrig erscheint, leuchtet auch die Zahl der vorgeschlagenen Stellen nicht
ein. Unzweifelbaft wäre bei einer derartig kleinen Zahl der Ge—⸗ schäftsravon des Einzelnen viel zu groß. Es wird zweckmäßig sein, wenigstens 250 derartige Beamte oder Agenten anzustellen und sie in entsprechender und genügender Weise für ihre Dienste zu belohnen. 2 dürfte ein Betrag von poso des Detailverkaufspreises aus= reichen.
Die Verschleißgebühren betragen, zu 1090½ des Detailerlöses berechnet, die Summe von 40 799 582 4
Die gesammten Ergebnisse der in Vorstehendem enthaltenen Untersuchungen sind in Beilage G. zusammengefaßt, beziehungsweise ziffermäßig dargestellt, wobei jedoch mit Rücksicht darauf, daß es für das Gesammtresultat ohne Einfluß ist, der Werth der Rippen ꝛe. bei den Cigarren und dem Rauchtaback nicht besonders in Abgang und Zugang gebracht ist. .
Wenn somit der Detailverkaufswerth der Tabackfabrikate nach den heutigen Verhältnissen auf die schon erwähnte Summe von 388 570 324 6. — (Beilagen F. und G) — geschätzt ist, während derselbe für das Jahr 1877 in Anlage V. zum Bericht der Taback⸗ enquetekommission um circa 87 Millionen Mark, und in der von dem Statistischen Amt auf Grund desselben Materials angestellten Be⸗ rechnung um eireg 75 Millionen Mark niedriger angegeben wird, so erscheint es angezeigt, die jetzige Preisschätzung und die darauf gestützte Rentabilitätsberechnung (in Beilage G.), von deren Schlußziffer je⸗ doch, neben einigen weniger erheblichen Ausgabeposten, noch die Zinsen des zur Schadloshaltung der Tabackfabrikanten 2c. erforderlichen Kapi⸗ tals abgehen würden, einer Probe zu unterwerfen.
Die beträchtliche Abweichung von den Tabellenwerken, welche dem Enquetebericht beigegeben sind, findet ihre Erklärung darin, daß die dortigen Durchschnittswerthe von
35,8 46. pro Mille Cigarren,
52, . , Centner Rauchtaback und
V ! Schnupftaback . viel zu gering angesetzt sind, wie dies auch von dem Statistischen Amt (z. vergl. Band XIII. S. 104) erkannt worden ist, und daß demnächst durch die Erhöhung der Jölle und Steuern auf Taback der Geldaufwand für den Tabackgenuß unzweifelhaft in die Höhe ge⸗ gangen ist. Die nur nach 2 oder 3 großen Preisgruppen gemachten Er⸗ hebungen für das Jahr 1877 mußten unzuverlässige und der Sachlage nach zu niedrige Durchschnittswerthe ergeben, selbst wenn die Betheiligten ohne Ausnahme möglichst genaue und zutreffende Angaben zu liefern beabsichtigten. Augenscheinlich ist aber auch der Gewinn der Händ⸗ ler an den Fabrikaten, jedenfalls bei Rauch⸗ und Schnupftaback, in jener Berechnung erheblich unterschätzt. Das Statistische Amt hat deshalb auch seinerseits den Detailverkaufswerth noch anderweitig berechnet, und zwar:
für Rauchtaback zun. 2 M pro Ctr., JI, „Cigarren 100,½ zu 24 „MS pro Mille, , . g; 3. '
h ,, ö =
Ferner bleibt zu berücksichtigen, daß die Summe von 388 Mil⸗ lionen Mark sich, nur gus den letzten Detailpreisen zusammenfetzt. Das Monopol bringt naturgemäß eine kleine Vertheuerung für die⸗ jenigen mit sich, welche seither in der Lage waren, sich größere Vor⸗ räthe zu Engrospreisen anzuschaffen; ebenso werden die importirten Cigarren nach den angesetzten Preisen eine, wenn auch nicht bedeutende Vertheuerung erfahren.
Versucht man nun mit den Gestehungskosten der Monopolver⸗ waltung die dermaligen Gestehungskosten der Privatindustrie zu ver— gleichen, so ergiebt sich Folgendes: .
Während die Monopolverwaltung für 1505 720 Centner Fabri⸗ kate 164 524770 6 an Gestehungskosten aufzuwenden hat, erhöhen sich dieselben für die Privatfabrikation ganz beträchtlich durch Mehr⸗ ausgaben für Rohtaback und für Verbrauchsgegenstände, durch größeres Anlage- und Betriebskapital und durch die Zölle und Steuern.
Die Privatfabrikation hat im Preis des inländischen Rohtabacks den Geschäftsgewinn der Rohtabackhändler mit circa 0 Prozent des Umsatzes zu bezahlen; sie hat ferner für den ausländischen Rohtaback, wie oben, erörtert, durchschnittlich da 169 und 62 ½ anzulegen, wo die Monopolverwaltung bei kommissions⸗ und submissionsweifem Ankauf in großen Posten nur 144 und 55,360 S6 auszugeben hat. Dadurch ergiebt sich für 1565210 Centner Rohtaback eine Mehrausgabe von 8934212 Die Zölle und Steuern für diese Rohtabackmenge — darunter sind 626084 Ctr. inländischen Roh⸗ tabacks mit dem Steuersatze des Jahres 1881, also 15 S pro Cent⸗ ner in fermentirtem Zustande, berechnet — betragen 49 304115 A6 Das Anlage⸗ und Betriebskapital muß bei der großen Zersplitterung der Privatindustrie um wenigstens 255½ höher geschätzt werden, als das der Monopolverwaltung. Für dasselbe ist ferner ein hoherer Zinsfuß (durchschnittlich 5 o/) in Rechnung zu stellen. Beides zu⸗ sammen verursacht eine Mehrausgabe von 40600050 S Die Mehr⸗ ausgaben bei den Verbrauchsgegenständen müssen im Anschluß an die oben stattgehabte Feststellung derselben auf eirca 30000090 M¶ geschätzt werden. Minderausgaben hat die Privatindustrie gegenüber den Kosten nach Beilage G. nur für das leitende Personal und bei den Transportkosten. Unter letz— terem Titel sind in der Beilage G. die Kosten des Transports der Fabrikate zu den Verschleißern mitenthalten, welche für die Privat⸗ fabrikation außer Rechnung bleiben müssen. Beziffert man diefe beiden Minderausgaben, um ganz sicher zu gehen, auf 4000 000 4, s0 verbleibt an Mehrausgaben noch die Summe von 61 238 327 M Demnach würde die Privatfabrikation für die Herstellung der frag⸗ lichen 1 505 720 Ctr. ca. 226 000 00) ½ Gestehungskosten haben.
Hierzu kommt der Aufschlag der Fabrikanten und der Groß und Rleinhändler mit Fabrikaten. Derselbe ist aus dem vorhandenen statistischen Material allerdings mit Sicherheit nicht festzustellen, und aus den Kreisen der Betheiligten werden darüber die widersprechend⸗ sten Angaben gemacht. Soviel dürfte jedoch — auch nach den Er⸗ fahrungen der Kaiserlichen Tabackmanufaktur in Straßburg — 01 sicher angesehen werden, daß der Aufschlag auf die Fabrikate Seitens der Händler eher noch größer ist, as in dem Monopolreferat der Taback- Enquete angenommen worden. Aus Kreisen, welche der Monopolfrage feindlich ist
Es wird keinem Bedenken unterliegen, diese unzweifelhaft mit Sachkenntniß gemachten Angaben eines Interessenten als richtig und zutreffend anzuerkennen, und auf der dadurch gewonnenen Basis weiter zu kalkuliren; dabei soll durch⸗ schnittlich ein Gewinn von 66 0½ festgehalten werden.
(Fortsetzung folgt.)
8
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Köni
6 HO2.
Berlin, Montag, den 1. Mai
* Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Exedition des Aentlchen Reichs · Anzeigers und Königlich Rreußischen taatzs Anzeigers:
Berlin 8w., Wiltzelm ⸗Straße NRr. 82.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. ,, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
glich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
SSX.
Deffentlicher Anzeiger. s
5. Industrielle Etablissementa, Fabriken
und Grosshandel.
S. Verschiedene Be
3. TJerkänfe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische
4. Verloos ang, Amortisation, Zinszohlung Uu. 8. w. von öffentlichen Papieren.
kanntmachnngen. Anzeigen. 3. Theater · Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten.
Interate nehmen an: die Annoncen⸗Cxpeditionen des „Jnvalidendank !, Rudolf Mosse, Saasenstein & Vogler, G. LS. Daube & Co., E. Schlotte Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren nAnnoncen⸗Bureaux.
beilage. KR K
Gteckbriefe und Unter suchungs⸗ Samen.
Steckbrief.
Drechslergesellen Gottlieb Ernecke aus Lucken⸗ walde, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen dringender Verdachtsgründe eines Mordes ver⸗ l Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts⸗Gefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 26. April 1882.
hängt.
richter bei schreibung: A
Statur schwächlich, Haare blond, etwas gekräuselt, Stirn gewöhnlich, Augenbrauen blond,
wöhnlich, Kinn
Sprache deutsch. Kleidung: vermuthlich runder schwarzer Filzhut.
Kennzeichen: an (Herz h.
Der unterm burschen Johann
vinz Sachsen wegen Unterschlagung erlassene Steck— fa ist noch nicht erledigt. April 1882. Der Erste Staatsanwalt.
brief
Der in Beilage 1 zu Nummer 18 des Reichs⸗
Anzeigers unter
früheren Oekonom Gustav Adam Steckbrief ist erledigt.
1882. Landgericht.
dem Königlichen Landgerichte.
Der Untersuchungsrichter
Gegen den unten beschriebenen
Der ö
e⸗ lter 29 Jahre, Größe 1,65 Mtr., Bart blonder Schnurrbart, Nase gewöhnlich, Mund ge⸗ gewöbnlich, Gesichtsfarbe gefund, blauer Tuchanzug und Besondere der linken Hand eine Tätovirung
25. April 1881 gegen den Haus— Gaede aus Zabakuck in der Pro⸗
Wiesbaden, den 26.
dem 16. Januar 1882 gegen den
erlassene Glatz, den 26. April am Königlichen
Subhastatlonen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen u. dergl.
14 Oeffentliche Zuftellung.
In Sachen der Frau Schaller, Henizette Auguste
Hulda, geb. Steffe, hier, vertreten durch den Rechts- anwalt Müller h ö
198791
Abwesenheit lebenden Hermann Richard Schaller,
wegen Ehescheidu
lichen Verhandlung über die ihm zuge dungsklage vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin
auf den 21. November 1882, Mittags 12 Uhr,
mit der Aufford dachten Gerichte
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird di Ladung bekannt gemacht 34 z ö
Berlin, den 77. April 1882. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts E.
II9675
are, tadt wohnend, 2 selbst, 3) Benja
Schlettstadt, als Inhaber der Erbrechte des Josef Naura, Drahtweber in Kehl, gemäß Act vor Notar Hartmann in Schlettstadt vom 14. Mal 1879
4 Caspar Schuhl
Schuhler, Rebmann daselbst, 5
Jundt und Maria bach wohnhaft,
Schneider, und M
Diefenthal wohn merle, Rebmann,
Dambach wohnhaft,
Paris,
Colmar — klagen gegen: früher in Schlett
und Aufenthaltsort,
Wittwe des
Emil Naura, 27 chäfter, S
gen Kinder Mari
domozilirt — mit dem Antrage: J. auf Auäeinander⸗ setzung und Theilung der zwischen Franz Anton
Naura, gewesener Anna
ern chaft, II.
ranz Anton Naura;
lasses der Anna Versteigerung der gen Immobilien,
und laden die handlung des Re
Civilkammer des Kai erlichen Landgerichts zu Col auf den 7. Jul 53 gene n n Fk mit der Aufforderung,
richte zugelassenen
um Jwecke der öffentlichen Justellun Beklagten Mathias Naurn 2 6 Klage bekannt gemacht.
Der
Oeffentliche Zustellung.
Die Nachbenannten: 1 Eheleute Ignaz Szarvas, und Anna Naura, beisammen in Schlett⸗
10 Josef Schuhler, Küfer in i 1I) Johanna Schuhler, ohne Gewerbe in? erg⸗ heim, 19) Eheleute Carl Fentzinger, Küfer, und Caroline Schuhler, nend, 13) Carl Schuhler, 14) Johann Baptist Schuhler, Rebmann in Berg⸗ beim — vertreten
Tabackverisikatort Schlettstadt wohnend, in ihrer Eigenschaft als gesetz⸗ liche Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes bei ihr domilztilirt, 3) Masdalena gewerblose
übler, ju Bergheim wohnend, in ihrer Gigen⸗ schaft als gesetzliche Vormünderin ihrer minderjähri⸗
aria Schuhler bestandenen ehelichen Güter ·
hier, gegen ihren in unbekannter Chemgnn, den Kaufmann früher gleichfalls hier, ng, wird der ö zur münd⸗
tellte Eheschei⸗
erung geladen, einen bei dem ge⸗ zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Buchwald,
Civilkammer 13.
Fran Naura, Drahtweber, da—⸗ min Hemmendinger, Kaufmann in
er, Rebmann in Diefenthal, 5) Josef
Eheleute 365 Anna Schuhler, Rebleute, in Sam⸗ Eheleute Georg Schaechtel, agdalena Spiri, beisammen in haft, 8) Eheleute Martin Kaem⸗ und Therese Spiri, beisammen in Y Albert Spiri, Schneider in
beisammen in Bergheim woh⸗ Rebmann in Bergheim,
durch Rechtsanwalt Helbig in
1) Mathias Naura, Drabtweber, stadt, jeßt ohne bekannten Wohn— 2) Glise C. gewerblose
Andreas Naura, zu
ittwe von artin
A und Josesine Schuhler, bei ibr
Rebmann und Eigen thümer, und
auf Theilung des Nachlasses dez III. auf Theilung des Nach⸗ Maria Schuhler, sowie IV. auf zu den besagten Nachläͤssen gehoͤri⸗=
Verklagten zur mündlichen Ver⸗ chtostreiteß vor die Abthla. J. der
Vormittags 9 Uhr, einen bei dem gedachten Ge⸗ Anwalt zu bestellen.
an den us zug der
n . 1 ansen.
(19638 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Otto 2. zu Striegau, vertreten durch den Justizrath Fischer zu Neurode, klagt gegen den Hausbesitzer Wilhelm Bader, früher zu Ober ⸗Walditz, jetzt unbekannten Aufent⸗ haltsorts, aus der für ihn auf dem dem Beklagten gehörigen Grundstück Nr. 84 Ober ⸗Walditz einge⸗ tragenen verzinslichen Forderung von 1506 „, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der Zinsen von vorstehendem Kapikale für die Zeit vom 25. November 1881 bis 356. März 1837 mit 25 M, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neurode auf
den 29. Juni 1882, Vormittags 9 uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
e sse, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. III.
uss! Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung Chr. Zimmermann & Sohn zu Apolda, vertreten durch den Rechtsanwalt Künitz zu . klagt im Wechselprozeß gegen den Kaufmann Adolph Schuster, früher zu Forst, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Wech elforderung aus dem Wechsel de dato Apolda, den 5. Oktober 1881, pro⸗ testiit am 4. April 1852 durch den Gerichtsvoll— zieher Hartkopf zu Apolda, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur, Zahlung von 577 . 50 3 nebst 6 o Zinsen seit 1. April 1882 und 1 46 59. 3 Protestkoften zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Guben auf
den 19. Juli 1882, Vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Guben, den 28. ö 1882.
e
senfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
. Aufgebot.
am 3. September 1867 errichteten Testament die Nachkommen der Geschwister seines Vaters, Johannes Bender von Dorf-⸗Gill und seiner Muͤffer Anna Margaretha, geb. Dippel, zu Erben eingesetzt und dabei bestimmt, daß dieselben nach Stämmen ohne Unterschied der Nähe des Grades erben sollen. Die Geschwister des Vaters sind gewesen: I) Marie Bender, Ehefrau des Heinrich Grieb von Dorf⸗Gill, 2) Friedrich Bender zu Bellersheim, 3) Elisabeth Bender, verehelicht an einen gewissen 9 . in u e en. h 6 argarethe Bender, verehelichte Gorr zu . ᷣ Die Geschwister der Mutter waren: 1) Martin Dippel zu Dorf-⸗Gill, 27) Marie Dippel, Ehefrau des Heinrich Geißler daselbst, 3) Johannette Dippel, Ehefrau des Christian Leidich zu Grüningen.
Die Namen und Aufenthaltgorte verschiedener zur Erbschaft gerufener Personen sind unbekannt. — Auf Antrag des Gr. Bürgermeisters Martin Kns ver von Dorf-⸗Gill, als Vertreter der dort wohnhaften Erben, werden alle Diejenigen, welche aus dem ge nannten Testament Erbrechte herleiten zu können glauben, hiermit aufgefordert, diese ÄAnsprüche im Termin Dienstag, den 20. Juni 1. J., Nachm. 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen, als sonst sie von der Erbschast ausgeschlossen werden würden.
Lich, den 25. April 1882. Großherzoglich hessisches Amtsgericht Lich. ö Langermann. Will.
67853 Aufßebot.
Nachstehend näher bezeichnete, von der Königlichen
Regierung -⸗Hauptkasse zu Breslau auf den Namen
des zu Breslau verstorbenen Proviantmeisterg Älbert
Giede als Kautiongsbesteller ausgestellte Kautions—
empfangescheine, namlich:
1) der Kautiongempfangeschein Nr. 42, auggestellt am 22. April 1874 über 3 Staats schusd scheine Litt, F. Nr. 10 339, 20 037 und j56 275, über e 190 Thaler nebst Talons,
2) der Kautiengempfangsschein Nr. 433, auegestellt am 22. Januar 18756 ber 2 2 scheine Litt. E. Nr. 16941 über 255 Taler und Litt. F. Nr. 75218 über 100 Thaler, beide nebst Talons,
3) der Fautiongempfangeschein Nr. 718, ausgestellt am 22. Ag sst 186 über 2 Staateschuldscheine Litt. F. Nr. S779 und 173585 nber se 10 Tbaler nebst Talons,
gegen deren Rücklieferung und gleich eitige Quittung
des Nautionsbestellere oder seines legitimlrten Besitz⸗
nachfolgers, die Königliche Regierungsbauptkasse ju
Bree lau, 393 leine Kautlong · oder Verttetunge pflicht
des Bestellers mehr bestebt, die binteriegten Papiere
auganmortet, sind angeblich verloren gegangen.
Auf Antrag der Erben und Erbezerben des Pro⸗
viantmeisters Giede, nämlich: der vercelichten
——— ———
Martin Bender J. von Dorf⸗Gill hat in seinem
der unverehelichten Lehrerin Bertha Giede zu Berlin, der minderjährigen Kinder der verslorbenen verehe⸗ lichten Pestvorsteher Kuckuck, nämlich der durch ihren Vater, Postvorsteher Kuckuck, zu Altenburg ver⸗ tretenen Geschwister Elisabeth, Friedrich, Anna und Victor Kuckuck, sämmtlich vertreten durch den Nechtsanwalt Dr. Bernhard zu Breslau, werden die Inhaber der vorgedachten Urkunden
aufgefordert, spätestens in dem auf
den J. September 1882, Vormittags
11 Uhr, im Zimmer Nr. 7 im 2. Stock
des Amtsgerichtsgebäudes am Schweidnitzer
Stadtgraben Nr. 2/3 anberaumten Termine ihre Rechte bei dem unter= zeichneten Gericht anzumelden, und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklärung der⸗ selben erfolgen wird.
Breslau, den 21. Januar 1882. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: Nemi
Gerichts hursßer.
19878 Ausfertigung. Aufgebot.
Auf, Antrag ergeht an Josef Wiebel, Sohn des Ortsbürgers Johann Wiebel und dessen Ehefrau Susanna, geb. Staab, zu Damm, geboren den 19 März 1835, die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine, d. i.
ö am 26. März 1883, persönlich oder schriftlich sich bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an dessen gerichtsbekannte Intestaterben hinausgegeben würde.
Zugleich werden sämmtliche Erbbetheiligte ver⸗ anlaßt, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahr⸗ zunehmen, und ergeht an alle Jene, welche über das Leben des Josef Wiebel Kunde geben können, der Auftrag, hierüber bis zu obigem Termine Mitthei⸗ lung anher zu machen.
Aschaffenburg, 24. April 1882.
Königliches Amtsgericht. tröhlein. Den Gleichlaut der vorstehenden Ausfertigung mit
der Urschrift bestätigt.
schaffenburg, 77. April 1882. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichtes. Fischer, Sekr.
19627 Rechte an dem Grundvermögen der Gemarkung Rengershausen: Bl. 2 Nr. 409 im Dorf Wiese 6 a 77 4m w . ö II3 am Homberg Acker 18, 87). . 198 auf dem Scheid . 12. 33. z 2 4 im untersten Distelgrund Wiese 10. 99, ö 128 auf dem Teich . 21 . 02. l 167 im krummen ö gand . sind binnen 6 Wochen bei der unterzeichneten Be— hörde anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besißer Johannes Müller als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter= lassende Berechtigte nicht nur seine ne gegen j Dritten, welcher im redlichen Glauben an die
jeden Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen deren Rechte in Folge der innerhalb der oben ge⸗ setzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Frankenberg, den 25. März 1882.
Königliches Amtsgericht.
Ducke.
) Urtheils⸗Veröffentlichung.
Auf, den Antrag der verwittweten Frau Regie= rungg-Rath von Endell, geborenen Nauck, auf Bau—⸗ dach hat das hiesige Königliche Amtsgericht unterm heutigen Tage für Recht erkannt:
Das Hypothekendokument vom 24. Juni 1856, welches über die im Grundbuche von Wrechom Band II. Nr. 21 Abtheilung III. Nr. IJ eingetra genen 5000 Thaler gebildet ist, wird für kraftlos erklärt.
Zehden, den 28. April 1882. Die Gerichts schreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
195876 Oeffentliche Ladung. In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung folgender Erlöse:
1) eines zu Secourt gelegenen Hauseg, welches die Wittwe Laurain jufolse vor Notar Bernard in Metz am 14. November 1871 errichteten Ver⸗ kaufgaktt an Philipp Strouppe, Gigenthümer zu Secourt. verkauft bat; einer durch das Friedensgericht zu Verny am 13. August 1877 gegen die Wittwe Laurain vor- genommenen Zwangtversteigerung mehrerer
arzellen und namentlich der durch Franz enrion. Bürgermeister und Cigentkümer zu court, sewie durch August Godot, Gigen⸗ thümer ju Saillv * Kaufgelder;
8) einer durch den ebemaligen Friedeng. Gerichte⸗ schreiber Juste in Vernd an demselben Tage
19639
Rentier Frieda Techom, geborenen Giede, ju Berlin,
vorgenommenen eigerung von Getreide ist der Ln nnn, *. der Gerichte schreiberei det
Kaiserlichen Amtsgerichts, Zimmer Nr. 1, dahier offen gelegt und Termin zur Erklärung über den⸗ selben auf
Montag, den 26. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, im Geschäftslokale des Amts— gerichts hierselbst bestimmt.
Die Wittwe von Franz Lorrain oder Laurgin, ge⸗ borene Margaretha Girardin, früher in Secourt wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufent⸗ haltsort, wird aufgefordert, von dem Theilungsplan Einsicht zu nehmen, demnächst in dem Termine be—= hufs Erklärung über den Theilungsplan zu erscheinen und spätestens in diesem Termine bei Vermeidung des Ausschlusses etwaige Widersprüche gegen den Plan zu erheben.
Metz, den 28. April 1882.
Kaiserliches Amtsgericht. gez. Hamm. Zur Beglaubigung:
Riediger, Hülfsgerichtsschreiber. Ausfertigung.
19877 Aufgebot.
Auf Antrag der nächsten gesetzlichen Erben ergeht an Anne Maria Morhard, Tochter des Johann Morhard, von Leider, geboren am 19. Februar 1819, die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin — Freitag, den 23. Februar 1885, Vormittags 8 Uhr, — persoönlich oder schriftlich sich hier anzu⸗ melden, widrigenfalls sie für todt erklärt würde. Zugleich werden die Erbbetheiligten veranlaßt, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen und werden alle Diejenigen, welche über das Leben der genannten Anna Marig Morhard Kunde geben können, beauftragt, Mittheilung hierüber bis zu dem bezeichneten Termine bei dem unterfertigten Gerichte zu machen.
Aschaffenburg, den 24. April 1882.
6 ,
ack. Die Uebereinstimmung der vorstehenden Ausferti⸗ gung mit der Urschrift bestätigt, Aschaffenburg, den 24. April 1882. Der Gerichtsschreiber 35 . Amtsgerichts: ische r.
II6294 Gütertrennung. Die Maria Anna Wilhelm, ohne besonderen Stand, in Trier, Ehefrau des Constantin Speicher, y zu Trier, im Armenrechte, vertreten durch echts⸗ anwalt Kirsch, klagt gegen ihren Ehemann Conftfan⸗ tin Speicher, Friseur zu Trier, wegen Gütertrennung mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle die zwischen den Eheleuten Speicher bestehende Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst und dieselbe von nun an als in Gütern getrennt erklären, dieselben zur Auseinandersetzung vor Notar verweisen und 2 Beklagten Speicher die Kosten zur Last egen,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des
Königlichen Landgerichts zu Trier auf
den 12. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Trier, den 4. April 1882.
Große, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
. önigliches Amtsgericht Altena i. W., den 25. April 1882.
Durch beute verfündetes Urtheil ist die Hpvotheken⸗ Urkunde über 00 6 Darlehn für den Kaufmann und Fabrikbesitzer Arnold Künne bier, eingetragen im Grundbuche von Altena Band K. Blatt 1365 — Gigenthümer Fuhrmann Theodor Selle hier — Ab—= theilung II. Nr. 1 bestehend aus der Schuld⸗ urkunde vom 23. November 1867 und dem Hypo—⸗ tbekenbuchs. Aus zuge vom 18. Dejember 1867, für kraftlos erklärt worden.
19686)
Auf Antrag des Zimmermanns Heinrich Rau aus Graeditz erkennt das Königliche Amtgericht zu Schwiebug am 14. April 1882 für Recht:
daß das Hvpothekendokument über eine l= von 100 Thalern, welche für den Bauer Johann Georg Schulz im Grundbuche von Graeditz Band J. Blatt Nr. 12 Abtheilung II. Nr. 3 eingetragen steht, für kraftlos zu erklären ist.
liel Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Königlichen Ober ⸗Landet= ge richte ju Cöln jugelassenen Rechtsanwälte ist ein⸗ getragen: tto Capellmann. Cöln, den 26. April 1882. Königliches Ober ˖ Landesgericht.
liöee Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Äöniglicken Landgerichte ist in Gemäßbeit der Rechtsanwaltzordnung für das Deutsche Reich als Rechtsanwalt zugeiassen
err Maximilian Schulze mit dem Wobnsitze in Dresden. Dregz den, den 28. April 1882.
Könialicheg Landgericht.
Webinger.