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denden Gelde erreichen
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wurfs in einer Kommission, denn seine Partei halte eine sach⸗ liche Berathung nur auf diese Weise für möglich. Außerdem lasse sich bei eventuellem Bedenken in der Kommission leichter eine Einigung erzielen, als im Plenum. Zwar glaube er nicht, daß das Gesetz noch im Verlaufe dieser Session werde seine Erledigung finden können, man erreiche aber durch mög⸗ lichst gründliche Berathung eine größere Klarheit. Den Herren, die gegen die Vorlage stimmen wollten, gebe er zu bedenken, daß es sich bei der Bewilligung von Steuern in Reiche nicht um eine Vermehrung, sondern um eine bessere Vertheilung zum Zweck der Entlastung der Kommunen handeln werde, und die Nothwendig⸗ keit einer solchen könne doch wohl von keiner Seite in Abrede gesiellt werden. In erster Beziehung sei ja bereits mit dem Steuererlaß von zusammen 20 Millionen Mark ein kleiner Anfang gemacht. Doch werde man das freilich nicht als eine völlige Erfüllung der Zusage ansehen können, zumal nach der zweiten Richtung noch gar nichts geschehen sei; aber wenn man etwas Ordentliches unternehmen wolle, dann müsse man mit Nothwendigkeit, ehe man an eine fernere Erweiterung der Reichssteuern gehe, in den einzelnen Staaten sich darüber verständigen, welche Ziele man mit dem zu verwen— . wolle, und wie hoch die er⸗ forderlichen Summen sein müßten. Was die Ziele be⸗ treffe, so stimme er mit dem Abg. von Rauchhaupt darin überein, daß es sich nicht empfehle, Bedürfnisse festzu⸗ legen, für welche die Mittel fehlten. Seine Partei sei auch für eine organische Reform der direkten Steuern, aber es sei wahrscheinlich, daß man zu diesem Zweck noch etwas mehr an Steuererlässen nöthig haben werde. Bezüglich der Ueberweisung eines Theils, etwa der Hälfte der Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Kommunen dürfte wohl leicht eine Verständigung unter allen Parteien des Hauses hergestellt werden. Durch die Uebernahme der Schul⸗ lasten durch den Staat würde der Charakter der Schule keineswegs geändert werden. Es sei ein drin— gendes Bedürfniß, daß wenigstens das Schulgeld beseitigt werde. Wenn man etwa die Hälfte der zu verwendenden Summe zu diesem Zwecke verwenden würde, dann könnte man wenigstens das Kopfschulgeld durch ein gradatim nach unten sich abstufendes Schulgeld ersetzen. Darüber könnte man sich wohl in der Kommission verständigen, da dies auch ohne das Tabackmonopol erreichbar sei. Der zweite Theil des Entwurfs bestimme, daß die Ueberschüsse aus den Einnahmen des Reiches ohne Weiteres von Gesetzwegen zu bestimmten Zwecken verwendet werden sollten. Er erkenne an, daß das ein Beweis für die Loyalität der Regierung sei, mit der sie auch ihrerseits zur Erleichterung der Einzelstaaten beitragen wolle. Er ver⸗ traue der Regierung, daß sie, wenn die Verwendungszwecke festgestellt und die Einnahmen im Reiche bewilligt sein würden, eine Verständigung zwischen den gesetzgebenden 5 zu erreichen bestrebt sein werde. Die jetzigen Frörterungen seien doch nur akademischer Natur, über die sich schwerlich eine Uebereinstimmung erzielen lasse. In diesem Sinne bitte er, die Vorlage einer Kommission zu überweisen.
Der Abg. Richter bemerkte, nachdem der Landtag schon ein gutes Theil seiner Geschäste erledigt habe, komme dieses Gesetz. Es würden krampfhafte Anstrengungen gemacht, um es ins Leben zu rufen, es komme in galvanische Zuckungen, dann sei es wie vorher: das Gesetz bleibe todt und steif
liegen. Wenn der Landtag in diesem Jahre so spät berufen
worden, dann hätte das Verwendungsgesetz unmittelbar mit dem Zusammentreten eingebracht werden können. Der Finanz⸗ Minister sage, die Minister seien nahezu am Ende ihrer Kräfte und thäten doch ihre Schuldigkeit. Aber es sei doch in Bezug auf die parlamentarische Thätigkeit ein Unterschied zwischen Ministern und Abgeordneten. Wenn die Negierung jedem Abgeordneten zwei vortragende Räthe zur Versügung stellen würde, die die Abgeordneten in die Kommissionen schicken könnten, dann würden sie es auch vielleicht länger aus⸗ halten. Im vorigen Jahre sei es die Rede des Reichskanzlers gewesen, die, obwohl formell für das Gesetz gehalten, doch materiell die Regierungs vorlage zerschlagen habe, diese Rede habe die neue Ausarbeitung zur Folge gehabt und diese sei weiter nichts als die Formulirung seiner gegen das damalige Verwendungsgesetz gehaltenen Rede. Jetzt befinde man sich nicht nur am Ende einer Session, sondern auch am Ende einer Legislaturperiode. Möge nun die Majorität des neuen Hauses nach der einen oder anderen Seite ausfallen, sie werde dann wenig darnach fragen, was das srühere Haus bei der Berathung zu dem Gesetz gesagt habe, sondern werde ihren eigenen Weg gehen. Daß die Regierung ein Interesse an der Berathung dieses Gesetzes habe, könne er ja verstehen. Die Regierung bilde sich ein, daß dieses Gesetz in dem großen Rahmen der Resorm gewissermaßen die schöne, wohlthaätige Seite, während das Tabackmonopol die Velastung darstelle, und so möchte die Regierung auch diese Seite parla⸗ mentarisch hervorgeschoben sehen in dem Augenblick, wo im Reichstag die andere Seite hewortrete. Der Abg. von Rauchhaupt habe selbst gesaat, daß diese Taktik überaus zweiselhasten Werth für die Regierung habe. Der Abg. von Jauchhaupt habe gesagt, die Regierung möge ja Diejenigen, die in dem Verwendungsgesetz bedacht seien, locken, aber sie stoße um so mehr Die zurück, die nicht bedacht seien, und diese würden sich also gegen die ganze Reform kehten. Das sei ein so fundamentaler Grund gegen das ganze Gesetßz; daß es dem Abg. von Minnigerode sehr schwer fallen müsse, und derselbe habe es gar nicht vermocht, das Gewicht dieses Grundes abzuschwächen. Es sei ein Fehler, einen Verwendungsplan gesetzlich sestzusetzen. Es werde in diesem Gesetz vorausgesetzt, daß das Reich 1868 Millionen neuer Steuern bewilligen werde. Die Regie⸗ rung habe aber blos das Tabackmonopol, welches nur 100 Millionen bringe. Woher wolle man die übrigen 88 Millionen nehmen? Die 100 Millionen würden auch vom Reichstage nicht bewilligt werden. Der Abg. von Rauchhaupt habe eg als eine Wohlthat hingestellt, daß die Armen nicht so hoch mit der Tabacksteuer belastet würden wie die Reichen. Es sei aber in der amtlichen Enquete kommission nachgewiesen, daß von den ganzen 257 bis 258 Millionen, welche Frankreich aus dem Monopol ziehe, die feinen Sorten nur etwa 11 Millionen Einnahmen brächten. Was dem Hause in der Monopolvorlage vorgeführt werde, beruhe auf Phantasien der Straßburger Manufaktur, die mit ihrer eigenen Rechnung jetzt in die Brüche gehe. Wenn aber die 1853 Millionen wirk⸗ lich bewilligt seien, wer könne denn sagen, daß das Geld nach Preußen komme. Daß Garantien nichts nutzten, habe man beim Militär⸗Etat erfahren Es seien eben die Matri⸗
kularbeiträge erhöht worden. Vom Reichstage werde jetzt ein Zuschuß von 25 Proz. zur Reichs unfallversicherung ngt, der preußischen Beamtengehalts⸗Aufbesserung werde eine er. im Reiche entsprechen: Man müsse erst wissen, wieviel das Reich vorweg für sich in Anspruch nehme, damit nicht mit der rechten Hand und infolge des Verwendungsgesetzes Erträge an die Einzelstaaten gezahlt würden, während mit der linken Hand infolge der erhöhten Matrikularbeiträge das Gegebene wieder genommen werde. Wenn man hier nicht wisse, wie man die erhöhten Matrikularbeiträge bezahlen solle, so müsse man dies Gesetz aufheben. Mit der ganzen Steuer- reform tappe man im Unsicheren. Es solle Zug um Zug die Auflegung neuer indirekter Steuern und die Entlastung an direkten erfolgen; aber wisse man denn nicht, daß bei 145 Millionen Belastung die Entlastung erst 20 betrage? Und schaffe etwa das neue Verwendungsgesetz weitere Erleichterung? Im Gegentheil; sofern irgend ein Staatsbedürfniß vorliege, habe dies den Vorrang vor jeder Entlastung. Ferner wolle man den Kommunen einen Theil der neuen Einnahmen über⸗ weisen, damit die Kommunen ihrerseits die Steuerzahler ent⸗ lasteten. Der Steuerzahler liebe es viel mehr, direkt entlastet zu werden, als auf diese Weise indirekt. Die Vorwürfe des Abg. von Minnigerode gegen das Entlastungs⸗ programm der Fortschrittspartei träfen nicht zu; weder habe die Fortschrittspartei einen agrarischen Zug darin entwickelt, noch sei seine Partei eine städtische Partei. Was den Erlaß des Schulgeldes betreffe, so habe man sich mit Unrecht auf ihn bezogen. Er habe in der damaligen Debatte auf die Rede des Reichskanzlers bemerkt, es habe ihm (dem Redner) fern gelegen, das Schulwesen gänzlich von den Ge—⸗ meinde⸗ und Kommunalbeiträgen zu befreien. Er habe ferner gesagt, daß er durchaus nicht eine Centralisation der Schule wünsche, daß er aber, wenn man das Geld disponibel hätte, dies statt zu partiellen Steuer⸗Erlassen zur Aufhebung des Schulgeldes verwenden möge. Er habe dann aus—⸗ drücklich gesagt, daß, wenn der Staat die Schullasten trage, das Interesse der Kommunen an den Schulen ab⸗ nehmen und diese theurer, jedoch nicht besser werden wür⸗ den. Er wünsche auch nicht, daß man die Schulen nach Art der Soldaten uniformire, disziplinire und schablonisire von oben herab. Dies passe für das Militär, aber nicht für das Schulwesen. Was das Verhältniß der Verminderung der Kommunallasten betreffe, so sei es ihm interessant gewesen, vom Abg. von Rauchhaupt zu hören, derselbe halte dies für einen Tropfen auf den heißen Stein, das Land könne es noch länger aushalten. Der Abg. von Minnigerode habe den Ein⸗ druck dieser Aeußerung freilich wieder verwischen wollen. Die Herren von der Rechten seien also noch nicht einig darüber, ob das Land es noch länger aushalten könne. Gewisse Beschwer⸗ den in Bezug auf Stadt und Land lägen vor, aber auf diese Weise werde denselben nicht abgeholfen werden. Hier wisse man, was von den Kommunen bezahlt werden solle, aber nicht was in die Kommunen wieder zurückkomme, und er fürchte, das werde immer sehr viel weniger sein. Die großen Städte zahlten an Kommunalsteuern 61 Millionen, also mehr als das ganze platte Land, und zurück bekämen sie bei der einen Num— mer der Grund⸗ und Gebäudesteuer 6 Mill., also 11 Proz. Die neuen Steuern würden doch von den großen Städten ge— tragen. Wollten die Städte einmal ihren Konsum sich vertheuern lassen, so würde es doch viel näher liegen, es für die eigenen Steuer⸗ säckel zu thun, als die Gelder an das Reich abzuführen. Die Frage, direkte oder indirekte Kommunalbesteuerung, könne man nur lösen, wenn man einzelne Steuerformen einander gegenüberstelle. Die Frage, ob man zu Gunsten der Besitzenden in den Kommunen die Nichtbesitzenden besteuern solle, sei im Verwendungsgesetz gar nicht mitinbegriffen. weit überboten durch das, was der Reichskanzler in der Rede vom 3. März 1879 im Reichstage vor der Bemilligung der 140 Millionen versprochen habe. Da habe der Reichskanzler die Perspektive entwickelt: Abschaffung der ganzen Klassen— steuer, Verbot an die Kommunen, Klassensteuer zu erheben, Ueberweisung der ganzen Grund⸗ und Gebäudesteuer u. s. w. Man habe neue Steuern bewilligt, die 20 Millionen, die hier mühsam durchgedrückt seien, seien das einzige Resultat. Jetzt glaube man gar nicht mehr an die Versprechungen, das sei der Grund, weshalb sich kein Mensch im Lande für das Verwen⸗
dungsgesetz mehr interessire. Der Abg. von Meyer habe ganz
recht, wenn derselbe sage, es habe eine Zeit gegeben, die sich durch eine Ueberproduktion von Gesetzen ausgezeichnet habe, und dem gegenüber stehe die jetzige Aera, in der man immer nur von neuen Steuergesetzen rede. Das Land werde immer Üüberdrüssiger, mißtrauischer und abgeneigter der Politik, die die Regierung unter dem Namen der Reformpolitik einführe. Was die geschäftliche Behandlung der Sache betreffe, so sei ihm die Form die liebste, die am kürzesten und schneidigsten dieses Gesetz ablehne. Es gebe ein Be⸗ gräbniß erster und ein solches zweiter Klasse. Das Begräbniß erster Klasse sei die Kommission, er gönne diesem Gesetz ein Begräbniß zweiter Klasse, namlich Ablehnung un⸗ mittelbar im Plenum. Mit einer Vermittelung wäre er auch einverstanden. Schlage man im Plenum dem Gesetz den Kopf ab im §5. 1, und verweise den Schwanz zur Aufbe⸗ wahrung in eine Kommission. Er möchte ferner die Sache so rasch und kurz wie möglich machen, und deshalb möchte er vorschlagen, die zweite Berathung am Donnerstag vorzunehmen. Werde dann das Gesetz abgelehnt, so glaube er, würden auch manche Herren auf der rechten Seite im Stillen mehr erfreut sein, als sie es nach Außen vielleicht verlautbarten.
Alles was gt versprochen sei, werde
Demnächst ergriff der Finanz⸗Minister Bitter das Wort:
Meine Herren! Ich hätte vielleicht auf das Wort verzichten können, wenn nicht die letzten Bemerkungen des Hrn. Abg. Richter
mir die Pflicht auferlegten, gegen diese Art und Weise, über die
Vorlagen der Regierung und deren Berathung zu xprotestiren, wie er sie soeben gekennzeichnet hat. Wir legen Ihnen Gesetze als Männer vor, die ernste Alle im Auge baben. Wie wir das verstehen, ist unsere Sache, Sie können darüber urtheilen, so viel und wie Sie wollen, wir urtheilen nach unserer Ueberseugung und nach unserer Verantwortlichkeit, und ich kann nicht glauben, daß es der Ansicht des Hauses entspricht, wenn auf diese Weise einem Ge⸗ setze, das die Regierung vorgelegt hat, ein Ende bereitet werden soll, gewissermaßen mit Hohn und Spott; dagegen muß sich die Regierung auf das aller Energischste verwahren. Dies auszusprechen war der eigentliche Grund, aus dem ich mit Be⸗ dauern das Wort noch einmal habe nehmen müssen. Da ich aber das Wort habe, möchte ich noch etwas weiter gehen in der Beurtheilung dessen, was bier gesagt worden ist. Dem 2 Abg. Richter scheint die Thätigkeit der Minister nicht recht bekannt zu sein, er meint, wenn fe mit zweien ihrer Herren Mitarbeiter arbeiten oder sich Vor⸗ träge halten lassen, jeder . sein Ressort, daß sie dann gewissermaßen eine Art von tub lgem Leben mit beschränkter Thätigkeit zu führen hätten. Das ist ein großer Irrthum.
Wenn der Hr.
bg. Richter sich überlegen will, daß wir an der
parlamentarischen Entwickelung des Landes einen unmittelbaren und fortdauernden Antheil nehmen müssen und zwar in zwei Häusern des Landtags, im Bundesrath und im Reichstag, . wir daneben mit der Verwaltung des Landes sehr beschäftigt find, so wird er zugeben müssen, daß wir zu Denjenigen gehören, die am allerschwerften be⸗ lastet sind; das ist . meine Ansicht von unserer Stellung.
Ich will alles Andere übergehen, was nicht gerade zu den drin⸗ genderen Fragen gehört, aber darauf möchte ich aufmerksam machen, daß, wenn der Hr. Abg. Richter meint, es wäre nöthig, daß wir ein Verwendungsgesetz zunäͤchst für das Reich aufgestellt hätten, man uns dann im Reichstage wieder sagen würde, was wollt Ihr mit dem Reichsgesetz, warum macht Ihr nicht erst ein Seseß für das Land? Das ist aber der eirenlus vitiosus, in dem man diese Frage fort während dreht. Im Reichstage wird gefagt, was wollt Ihr mit den Ausgaben machen; hier wird gesagt: Ihr habt den Bären noch nicht, Ihr habt das Fell noch nicht, und vertheilt es schon, wartet nur erst auf den Reichstag, ob er das Geld bewilligen will. ⸗
Ich habe vorhin die Ehre gehabt auszusprechen: es gehört die Steuerreform zwischen dem Reich und Preußen zusammen als un⸗ trennbares Ganze und wenn man das fortwährend hin⸗ und her⸗ hetzen will mit dem, was im Reiche und was im Lande nicht peschießt. so kommt man niemals zu einem Entschluß. Einmal muß ein Anfang gemacht werden, und die Staatsregierung hat den Anfang mit dem Verwendungsgesetz hier gemacht. Das ist der Grund weshalb sie verlangt und verlangen muß, daß das Gesetz hier berathen werde. Ich glaube, daß die große Mehrheit des , i, wenigstens in diesem Punkte der Staatsregierung Recht geben wird.
Der Hr. Abg. Richter hat seinen Antrag über Steuerermäßigungen soweit ich es übersehen kann, vorläufig zurückgezogen, ich gehe auf ihn nicht ein, aber ich möchte doch bemerken, daß, wenn er darin hat aussprechen wollen, daß er ein beschränktes Programm mit Ueber⸗ weisung auf diejenigen Steuerquellen, die bei uns vorhanden sind, hat aufstellen wollen und daß er die Steuererleichterung da sucht, wo Ungerechtigkeiten vorhanden sind, wir wenigstens in dem letz- ten Punkte vollständig mit ihm einverstanden sind. Ich wi auch zugeben, daß in seinem Antrage Manches ist, dem wir wenigstens sehr nahe treten könnten, aber ich gehe darauf nicht ein, weil es das hohe Haus ermüden würde und der Antrag nicht zur Berathung steht.
Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat sich sehr entschieden gegen das vorliegende Gesetz ausgesprochen. Zunächst ist er der Meinung ge— wesen, daß darin nur Materiel für eine Wahlcampagne zu finden sei und er ist am Schluß seiner Rede auf diese Bemerkung zurückgekom⸗ men. Welche Zwecke die Regierung mit dem Gesetz verfolgt, ist von mir vorhin und inzwischen auch von anderen Herren aus dem Hause hinreichend ausgesprochen worden. Daß das Gesetz zur Wahl⸗ campagne benutzt werden soll, ist um so weniger anzuerkennen, da diese Frage nicht erst neu entstanden ist, sondern seit 3 Jahren ver⸗ bandelt wird, und daß sie also doch einmal ein Ende finden muß. Wenn aber verlangt wird, daß für dieses Gesetz im Grunde eine außerordentliche Session einberufen werden müßte — so habe ich den Hrn. Abg. Dr. Windt⸗ horst verstanden —, so glaube ich, würde das sehr weit gehen. Er verlangt allerdings einen organischen Reformplan, der nicht in kleinen Stücken niedergelegt sein soll, wie nach seiner Meinung dieses Gesetz. Ja, meine Herren, wir haben geglaubt, daß in diesem Gesetz ein sehr ausgedehnter organischer Reformplan vorliege, der, soweit es überhaupt absehbar ist, im großen Stile durchgeführt werden kann. Verlangen Sie nun noch einen Reformplan, der weit über alles Das⸗ jenige hinausgeht, was bisher in Aussicht genommen ist und was etwa von den in Preußen und im Reich gezahlten Steuern und zu erwartenden Ueberschüssen zusammengebracht werden könnte, so würde das Dimensionen annehmen, von denen überhaupt von vornherein keine Möglichkeit der Erledigung denkbar sein werde. ; ;
Am Bestimmtesten hat der Abg. Ur. Windthorst sich gegen die Ueberweisung von Ueberschüssen des Reichs an die Schulen aus— gesprochen. Ich habe mich hierüber schon vorher geäußert; ich glaube, daß das, was die Regierung hierbei beabsichtigt hat, gar nicht in Zweifel gestellt werden kann. Ein Schuldotationsgesetz vorzu⸗ legen, würde allerdings noch mehrere Jahre Vorbereitung bedürfen. denn so verschieden alle diese Fragen im Einzelnen liegen, sowohl für ganze Provinzen, als für den Staat, läßt fich im Schuldotations⸗ gesetz in diesem Sinne gar nicht aufstellen, ohne lange und ernste Vorhberathung. Aber, wenn Hr. Dr. Windthorst die Besorgniß hat, daß durch diese Art und Weise der Behandlung der Schule durch die Ueberweisung von Ueberschüssen des Reichs zur Beseitigung der persönlichen Schullasten, die Schule von den Eltern, von der Kirche, von den Kommunen getrennt werden könnte, so scheint mir das doch
eine Auffassung zu sein, die so schwarz sieht und so weit abliegt von
dem, was vorgeschlagen ist, daß ich für den Ausgangspunkt dieser Auffassung eigentlich keine Begründung finden kann. Wenn die Herren verschiedener Parteien sich bereits mit Bestimmtheit gegen die Berathung des Gesetzes in der Kommission ausgesprochen haben, so ist hbauptsächlich dafür maßgebend gewesen, daß man sich in der Kommission ja doch über ‚solche große Fragen nicht würde einigen können. Ich gebe zu, daß in der Kommission mancher⸗ lei verschiedene Meinungen sich geltend machen werden, ich kann aber nicht anerkennen, daß man nicht auch dort sich über gewisse leitende Hauptpunkte würde verständigen können und verständigen müssen. Wenn das auch nur in Bezug auf die vorhin wiederholt erörterte Idee eines Reformplans geschehe, wie ihn Einzelne von den Herren sich denken, so würde das immerhin ein Gewinn sein, eine solche An⸗ schauung der Kommission und des hohen Hauses kennen zn lernen. Ich kann mir von einer Berathung hier im Hanse in zweiter Lesung im Plenum keinen Nutzen versprechen, sie kann nicht zu denjenigen Resultaten führen, die wir wünschen möchten, zu dem Resultat einer sorgfältigen durchgreifenden Prüfung der Vorlage und auch, wenn Sie wollen, zu Verbesserungen, deren wir in jedem Falle bereit 2. werden zuzustimmen, wenn wir sie als Verbesserungen anerkennen önnen.
Ich muß also meinerseits wiederhold den dringenden Wunsch aussprechen, die Berathung der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfs nicht im Plenum zu beschließen, sondern dieses Gesetz in eine Kom⸗ mission zu verweisen, und dann, nachdem die Kommission ihre Ar⸗ beiten beendet haben wird, die weitere Berathung im Plenum vor⸗ zunehmen. ;
Damit schloß die Generaldebatte; die Verweisung der Vorlage an eine Kommission wurde abgelehnt; die zweite Be⸗ rathung also wird im Plenum stattfinden.
Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzte der Präsident die Berathung der heute im Herrenhause abge⸗ änderten kirchenpolitischen Vorlage und die Berathung der Dundesteuer⸗Vorlage.
Der Abg. Richter beantragte, auch die zweite Berathung * Verwendungsgesetzes auf die nächste Tagesordnung zu
etzen.
Der Präsident bemerkte, daß er für diesen Gegenstand am Sonnabend eine Sitzung in Aussicht genommen habe.
Der Abg. Dirichlet bemerkte, er hoffe, daß die Sonn⸗
abendsitzung auf einer Vereinbarung mit dem Reichztags⸗
Präsidium beruhe. Bisher habe man angenommen, daß vom Freitag ab im Reichstage eine Reihe von Sitzungen hinter⸗ einander folgen würde.
Der Präsident erklärte, er habe nur vorausgesetzt, daß der Reichstag am Sonnabend keine Sitzung halten werde. Genaues 3 er nicht.
Der Abg. Rickert bat die ir um Auskunst, welche Vorlagen S*. erledigt werden sollten, da doch ein Zusammen⸗ tagen von Reichstag und Landtag nicht möglich sei.
(Schluß in der Zweiten Bellage.)
Zweite Beilage
6
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
X 104.
Berlin, Donnerstag, den 4. Mai
IS Gs 2.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Hierauf nahm der Vize⸗Präsident des Staats⸗-Ministeriums von Puttkamer wie folgt das Wort:
Meine Herren! Die ja für die Mitglieder dieses Hauses und namentlich für diejenigen unter Ihnen, welche gleichzeitig Mitglieder des Reichstages sind, sehr wichtige Frage über die mögliche und wünschenswerthe Vermeidung einer Kollision unter den Sitzungen beider Körperschaften, ist auch für die Regierung von hohem Inter- esse. Ich will nur dabei darauf aufmerksam machen, oder vielmehr daran erinnern, daß meines Wissens es bisher als eine Unmöglichkeit nicht betrachtet worden ist, daß der Reichstag und der Landtag eine gewisse Zeit nebeneinander tagen können. Man muß sich nur mit einander einzurichten verstehen. Ich bin sogar dahin unterrichtet, daß es nicht selten vorgekommen ist, daß beide Körperschaften an einem Tage Sitzungen gehalten haben. Man richtet sich dann eben mit der Zeit, die ja von 11 bis 5 recht ausgiebig ist, gegenseitig ein. Wie lange ein solcher Zustand als ausführbar betrachtet werden kann, das zu beurtheilen in diesem Augenblick ist nicht meine Sache. Ich möchte mit dieser Bemerkung nur das eine konstatirt haben, daß ich keineswegs der Meinung hin, daß, weil vielleicht am Sonnabend, was ich noch nicht weiß, der Reichstag eine Sitzung abhalten wird, dieses Haus nicht in der Lage sei, Sonnabend zu verhandeln. Ich stelle das durchaus in Abrede. .
Nun will ich aber noch dem Hrn. Abg. Rickert, wie es meine Pflicht ist, bereitwilligst Auskunft ertheilen über die Absichten und Wünsche der Regierung in Bejug auf dasjenige, was noch an wich— tigen Vorlagen und fertiggestellten Kommissionsberichten zu erledigen sein möchte. Was die Kanalvorlage betrifft, so ist die Regierung von der übergroßen Wichtigkeit dieser Angelegenheit für die volks⸗ wirthschaftlichen Interessen des Landes durchdrungen und es wäre ihr sehr erwünscht, wenn es ausführbar wäre, diese Vorlage noch durch alle Stadien der legislativen Berathung in beiden Häusern des Landtags fördern zu können. .
Es ist ja so häufig hier der Wunsch und das berechtigte Verlangen ausgesprochen worden, nun endlich einmal mit dem Ausbau unseres Kanalsystems in größerem Umfange Ernst zu machen. Das thut nun die Regierung und deshalb wäre es, glaube ich, für die Landesvertre⸗ tung von hohem Interesse, mit ihr bei Regelung dieser Angelegenheit Hand in Hand zu gehen. .
Indeß, meine Herren, die Regierung erkennt es an, daß diese Vorlage vielleicht in dem jetzigen Stadium der Angelegenheit genugsam bedacht ist, wenn sie nur in der ersten Berathung durch— genommen wird, um dabei die ja sehr weitschichtigen Ge⸗— sichtspunkte, die. verschiedenen Wünsche und Auffassungen, von denen man bei ihrer Beurtheilung ausgehen kann, mit in Be⸗— tracht ziehen zu können. Ich bin also in der Lage zu erklären, daß die Regierung auf die Durchberathung der Kanalvorlage durch alle Lesungen in diesem Hause und die Berathung im Herrenhause, für diese Session verzichtet. Was dagegen die anderen Vorlagen anbetrifft, also zunächst das Verwendungsgesetz, welches ja leider durch den heutigen Beschluß, wie es scheint, einfach geköpft werden soll, — wie der Abg. Richter sich so geschmackvoll ausdrückte — so bin ich der Meinung, daß außer diesem Verwendungsgesetz doch nun noch die hannoverische Kreisordnung, in Bezug auf welche der Bericht seit Wochen dem Hause vorliegt, zu erledigen sein wird. Ich finde, es liegt im Interesse des Landes und ist auch dem gemeinsamen Wunsche auf Abwicklung der wichtigsten Geschäfte entsprechend, wenn wir eine solche Vorlage, die ja zwar viele Gegner im Hause hat, die aber von durchgreifender politischer Bedeutung ist, nachdem . formell zum Abschluß reif ist, nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Von dieser Art von Prozedur bin ich durchaus kein Freund und ich darf das im Namen meiner sämmtlichen Herren Kollegen aussprechen. Die Regierung kann selbst auf die Gefahr eines längeren Nebeneinandertagend von Reichstag und Landtag nicht damit einverstanden sein, ihre wohlerwogenen und auch vom Hause selbst
ra
als wichtig anerkannten, formell zum vorläufigen Abschluß gebrachten Vorlagen hier als unerledigt aus einer Session in die andere wan⸗ dern ju sehen. Ich muß deshalb den Wunsch wiederholen, daß die r, . Kreis- und Provinzialordnung noch vom Hause erledigt wir
Was die lauenburgische Angelegenheit betrifft, so versteht es sich von selbst, daß, da dieselbe jetzt im Herrenhause ist, deren weiteres Schicksal davon abhängig ist, wie die Beschlüsse des Herrenhauses lauten werden. Sollte das Herrenhaus, was herbeizuführen mein eifriges Bestreben sein wird, sich bei seiner Berathung dem Stand⸗ punkte der Regierung annähern, so wird selbstverständlich dies hohe Haus mit der Sache noch einmal sich zu beschäftigen haben. Und dann wird das Ihre Sache sein, zu erwägen, ob Sie sich dem, was * 6 etwa abweichend beschlossen hat, anschließen wollen oder nicht.
Ich glaube damit die Anfrage des Abg. Rickert erschöpfend be⸗ antwortet zu haben und kann nur wiederholen, daß ich zwar in dem Neben⸗ einandertagen der beiden großen Politischen Körperschaften einen uner— wünschten Zustand erblicke, daß ich denselben aber nicht in dem Maße für unerträglich zu halten vermag, daß dadurch eine ersprießliche po— litische Arbeit unmöglich gemacht sein sollte.
Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, so viel er in Erfahrung gebracht, werde der Reichstag am Sonnabend Sitzung halten, deshalb erscheine es geboten, hier keine Sitzung zu halten; auch das Verwendungsgesetz am Donnerstag zu berathen, halte er nicht für zweckmäßig. Wenn das Ministerium auf Durchberathung der hannoverischen Kreisordnung bestehe, dann könne seine Partei natürlich keinen prinzipiellen Wider— stand entgegensetzen, weil dies das Recht der Regierung sei.
Der Abg. Richter bemerkte, da der Minister selbst das Verwendungsgesetz als erledigt ansehe, so habe er kein In— teresse daran, die zweite Lesung für Donnerstag zu bean— tragen ane; hoffe ih ganz beseitigt. (Widerspruch rechtz Das werde sich ja finden! Bei der jetzigen Sachlage könne die Rechte wirklich bei aller Ergebenheit gegen das Ministerium auf die Berathung ver— zichten. Das Zusammentagen mit dem Reichstage führe gerade— zu zu unwürdigen Zuständen. Wenn keine bestimmte Aussicht auf einen Abschluß der Berathungen des Abgeordnetenhauses vor— handen sei, würden die auswärtigen Mitglieder des Reichs⸗ tages überhanpt nicht kommen. Wenn die Vorlagen, welche noch be⸗ rathen werden sollten, so eilig seien, dann hätte man lieber das Tabackmonopol zu Hause lassen sollen, das habe Niemand für eilig gehalten. Er bitte auch, die Hundesteuer in der nächsten ,. nicht zu berathen, da dieselbe doch nicht mehr erledigt werde.
Darauf ergriff der Vize⸗Präsident des Staats-Ministeriums, von Puttkamer, das Wort:
Meine Herren! Ich stehe an diesem Platz, um die Interessen des preußischen Staates und der preußischen Staatsregierung in Be—⸗ treff der Abwickelung und Erledigung unserer volitischen und parla—⸗ mentarischen Arbeit zu vertreten, und von diesem Standpunkte aus allein habe ich meine Wünsche zu äußern und meine Anträge zu stellen. Ich muß deshalbientschieden dagegen Verwahrung einlegen, daß der Hr. Abg. Richter es für eine Herbeiführung eines unwürdigen Zustandes erklärt, wenn von Seiten der Regierung mit Nachdruck diesen Wünschen Geltung zu verschaffen gesucht wird. Wir sind hier dazu berufen, um die Geschäfte des preußischen Staates zu machen, was im Reichstage ge— schieht, ist von sehr hoher Wichtigkeit auch für uns, aber wir haben in erster Linie das preußische Staatsinteresse in diesem Raume ins Auge ju fassen. Der Abg. Richter macht sich die Sache außerordent— lich leicht: er hält heute eine, wie er gewiß glaubt, niederschmetternde
Rede gegen das Verwendungsgesetz und sagt dann, schlagt ihm den Kopf ab, weg mit ihm. Er ging sogar in seiner Unbefangenheit bei Vorle⸗ gung dieses Standpunktes 6. daß ich ihn bei einer Aeußerung ertappt habe, die er gegen seinen Freund Rickert richtete. Das Haus hat vielleicht die Aeußerung überhört, mir ist sie sehr in den Ohren geklungen. Hr. Rickert sprach von den Motiven des Verwendungsgesetzes und Da sagte Hr. Richter: Die habe ich gar nicht gelesen. Ich glaube, Hr. Richter ist in derselben Lage, wie jener sächsische Abgeordnete, der seine Opposition motivirte; ich kenne die Absichten der Staats—⸗ regierung nicht, aber ich mißbillige sie.
Meine Herren! so lassen wir uns nicht abspeisen. Wir bestehen hier auf dem verfassungsmäßigen Recht der Regierung einerseits und der verfassungsmäßigen Pflicht der Volksvertretung andererseits. Ich habe in liberalen Blättern in diesen Tagen gelesen, daß der Landtag es ja ganz in der Hand habe, wann er schließen wolle, er habe ja die freie Bestimmung seiner Tagesordnung. Meine Herren, ich warne dringend davor, unser gegenseitiges Verbältniß in diesem Raume darauf hin zuzuspitzen, wie es eben durch die Rede des Hrn. Richter hindurch⸗ klang, das könnte möglicherweise zu sehr ernsten Konseguenzen führen.
Ich habe die Ueberzeugung, daß es soweit nicht kommen werde, aber ich muß doch daran erinnern, daß es ein verfassungsmäßiges Recht Sr. Majestät des Königs ist und ein ausschließliches, den Landtag zu eröffnen und ju schließen, und daß das Haus nicht die Befugniß hat, durch die Handhabung seiner Tagesordnung in irgend einer Weise diesem verfassungsmäßigen Recht der Krone vorzugreifen.
Der Abg. Richter erklärte, er möchte einmal sehen, was der Reichskanzler sagen würde, wenn ein württembergischer oder ein bayerischer Minister eine solche Rede gehalten hätte; ein solcher Partikularismus sei ja unerhört; das Deutsche Reich bestehe ja gar nicht für den Minister auf der Welt. Derselbe Monarch, der dies Haus hierher berufen, habe als Deutscher Kaiser den Reichstag berufen; man müsse also zwischen Preußen und dem Reiche eine Vermitselung suchen. Der Minister handele den Interessen des Reiches zuwider. Für den Vorstaat Preußen zieme sich ein solcher Partikulgrismus nicht. Das Reichsinteresse erheische eine baldige Beendigung der Ar⸗ beiten dieses Hauses. Wolle die Regierung sich noch mehr solcher Niederlagen holen, wie die heutige, er habe nichts da⸗ gegen; er gönne sie der Regierung.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Krone habe allein das Necht, den Landtag zu schließen, allein das Haus könne dem Ministerium Gründe vorführen, weshalb es zweckmäßig sei, den Schluß herbeizuführen; die Minister hätten die Pflicht, diese Gründe anzuhören und sie dem Monarchen mit⸗ zutheilen. Er halte ein Zusammentagen für unerträglich; die Sachen seien auch nicht so eilig.
Der Abg. Rickert erklärte, er wolle nicht in die Rechte der Krone eingreifen; aber die Negelung der Geschäftsordnung sei nach, der Verfassung lediglich Sache des Hauses. Wenn die Minister vorhin dem Hause darüber Vorhaltungen ge⸗ macht hätten, so hätten sie dies hoffentlich in ihrer Eigenschast als Mitglieder dieses Hauses gethan.
Der Staats Minister von Puttkamer entgegnete, er habe nicht als Abgeordneter, sondern als Minister Wünsche der i mn in Bezug auf die geschäftliche Behandlung ausge⸗ prochen.
Damit endete die Geschäftsordnungsdebatte.
Der Antrag Richter auf Absetzung der Hundesteuervor⸗ lage wurde mit großer Majorität abgelehnt, es verblieb daher bei der vom Präsidenten vorgeschlagenen Tagesordnung. SHierauf vertagte sich das Haus um 41½ Uhr auf Donner⸗ stag I1 Uhr.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
fn ferate fie der Dernier Rains, min, ont. Deffentlicher Anzei
8 XR ger. Inserate nehmen an; die Annoneen⸗Expeditionen det
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Nrenßischen Staatr-Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Rr. 82.
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egister nimmt an: die Königliche Expedition des Nentschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersnehungs-Sachen.
n. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 283 n. 8. v, von öffentlichen Papieren.
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Subhastation en, Aufgebote, Von⸗ ladungen u. dergl.
lens! Oeffentliche Zusiellung
Die Arbeiterin Amalie Anna verw. Klinge, geb. Winter, in Sellerhausen, vertreten durch die Rechts anwälte O. G. Freytag und B. Frertag in Leipzig, flagt gegen den Hausbesitzer und Maschinenbauer Wilhelm Oskar Blessing, bisher zu Paunt dorf, zur . unbekannten Aufenthalts, wegen einer Hypo—⸗ tbekenforderung von 1800 6 — 3 s. Anb., mit dem Antrage, den Bellagten kostenpflichtig zu verurtheilen, daß derselbe 1809 M — sammt Zinsen hiervon zu 65/0 vom 1. Oktober 1881 ab zu Vermeidung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung des dafür verpfändeten Grundstücks Fol. 23 des Grund⸗ und Hrpothekenbuchs für Paunedorf an die Klägerin zu bejahlen schuldig, auch das Urtheil für vorläufig vollstredbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor den . Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig
auf den 109. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Leipzig, den 2. Mai 1882.
* Wachs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichta.
leon! Oeffentliche Ladung.
Nachdem die Erhen des verstorbenen Buͤrgermeisters Johann Ghristian Stoeber zu Abrenberg die Ein tragung des auf den Namen des Bürgermeisters Jo⸗ hann Christian Stoeber zu Ahrenberg katastrirten, in der Gemarkung von Ellerghausen belegenen Grund- stũcks: Blatt D. IJ. Nr. 33 Acker am Hopfenberg 6a 769m, unter glaubhafter Nachwelsung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumebesitzes in das Grund- buch von Ellershausen beantragt baben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem
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2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Terkknfe, Verpachtungen, Snbmissionen ete. 7. Literarische Anzeigen.
5. Industrielle Etabliagementa, Fabriken nnd Grosshandel. S. Verschiedene Bekanntmachnngen.
In der Börsen-
Theater- Anzeigen. Familien-Nachrichten.
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Bittner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen Bureau.
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Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termin, den 11. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widri- genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be⸗ sitzer al Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr gel⸗ tend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel dung eingetragen sind, verliert. Allendorf, am 26. April 1882. Königliches Amtsgericht. gej. Spangenberg. Verẽõͤffentlicht: — Maibaum, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtegerichtz.
20323 Nachdem die Geschwister des Arbeiters Christian Samuel Heise aus Göttingen, welcher vor 24 Jabren nach Australien ausgewandert ist, eine Todezerklä⸗ rung dieseg genannten Heise beantragt haben, da trotz mehrfachen Nachforschungen seit länger als 12 bis 14 Jahren eine Kunde über sein Leben zu ihnen nicht gekommen ist, so wird gerichtsseitig nach ge⸗ schehener Beeidigung der Antragsteller dem Antrage Statt gegeben, und wird e n etz 1) der Verschollene aufgefordert, über sein Leben binnen 1 Jahre und 6 Monaten a date dem Gerichte Anzeige zu machen, widrigenfallz im Nichtanmeldungsfalle er für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten Erben und Nach—⸗ folgern siberwiesen werden soll; ugleich werden: alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung; und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur An⸗
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meldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung geladen, daß bei Ueberweisung des Vermö⸗ gens des Verschollenen auf die sich nicht Mel⸗ denden keine Rücksicht genommen werden soll. Göttingen, den 27. April 1882. Königliches Amtsgericht. II. Wagemann.
wen, Aufgebot,
Auf den Antrag des Fiskus und der Gemeinds nutzungsberechtigten in Dstheim werden alle die ⸗ jenigen, welche Rechte an dem folgenden, für die Gemeinde Ostheim (Gemeindenutzen) katastrirten, in der Gemarkung von Ostheim belegenen Grundeigen⸗
thums, als: Ack. z Rth.
ö zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Aufgebotstermine
am 23. Juni 1882, Mitt. 12 Uhr, anzumelden, widrigenfalls nach Erlaß des Ausschluß⸗ urtheils die Gemeindsnutzungsberechtigten in Ost= heim als Eigenthümer in dem Grundbuch ein— Eten gf werden und der die ibm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwãhnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht a denjenigen, deren Rechte in Folge der is zum Erlaß des Auesschlußurtbeils erfolgten An⸗ meldung eingetragen sind, verliert. Melsungen, 27. April 1882. Königliches Amtsgericht.
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Es wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß die Eheleute, der Maschinenbauer Wilbelm Emanuel Friedrich Lorenz Suhren und Anna Margaretha Dorothea Suhren, geb. Stender, in Neumünster in Holstein am 14. April 1852 Ghe-
pakten vor mir errichtet haben, nach deren Inhalt
die Gütergemeinschaft bezüglich ihrer güterrechtlichen ehelichen Verhältnisse ausgeschlossen worden ist. Segeberg, den 30. April 1882. Der Notar: Joh. Hedde.
Verkündet am 2. April 1882. gez. Grape, Gerichtsschreiber i. V. Im Namen des Königs?! In Sachen betreffend das Aufgebot der im Grundbuch von Hoofe Nr. 73 in Abtheilung III. unter Nr. 1 ein⸗ getragenen Post erkennt das Königliche Amtsgericht zu Landsberg i, / Dstyr. durch den Amtsrichter Hirsch für Recht:
1) die v. Kreytzenschen Allodialerben, sowie deren Rechtsnachfolger werden mit ibren Ansprüchen auf die in Abtheilung III. Nr. 1 des Grund⸗ buchs von Hoofe Nr. 73 eingetragene protestatio pro conservandg jure et loco ausgeschlossen; die 837 des Aufgebotsrerfahrens werden dem Grundstückseigenthuümer, Besitzer Carl Hennig zu Hoofe, auferlegt.
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Der Präsident deg Königlichen Oberlandesgerichts und der Königliche Oberstaatsanwalt dahier baben das Aufgebot der von dem früheren Gerichts vollsieher Trößer dabier bestellten Diensteantion von sechs⸗ hundert Mark angeordnet. Es werden deshalb alle unbekannten etwaigen Gläubiger aufgefordert, ihre vermeintlichen Ansprüche an die bestellte Caution spätestens in dem auf den 27. Ottober 1882, Bormittags 10 Uhr, vor das unterzeichnete Ge= richt, Geschäftshaus der Gerichte, hobes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 19, anberaumten Aufgebotstermine an= jumelden, widrigenfalls sie mit ibren Ansprüchen an die Caution auggeschlossen und den Gläubigern, welche sich gemeldet haben, ibre Ansprüche vorbehal⸗ ten werden. Cassel, am 25. April 1882. Rönig- liches Amtsgericht. Abth. 1. gc. Scheedde. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber Abel