Großbritannien und Irland. London, 5. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses kündigte Hicksbeach an, daß er am nächsten Montag eine Re⸗ solution vorschlagen werde, in welcher beantragt wird, daß die Regierung ihre gesammte Politik Irland gegenüber dem Parlamente unterbreite. Gladstone erklärt sich damit einverstanden, daß die Diskussion über die Resolution am Montag stattfinde.
Gutem Vernehmen nach hat heute eine Versammlung der konservativen Partei stattgefunden, in welcher mit Einstimmigkeit beschlossen wurde, die weitere Entwickelung des irländischen Programms des Kabinets abzuwarten. Wenn die Antworten der Regierung auf die diesbezüglichen Fragen der konservativen Deputirten unbefriedigend ausfallen, soll ein Tadelsvotum gegen das Kabinet beantragt werden.
— 6. Mai. (W. T. B.) Der „Daily⸗News“ zufolge wäre eine Anzahl Whigs im Unterhause gesonnen, für den Antrag Hicksbeach, betreffend die Politik der Regierung Irland gegenüber, zu stimmen.
Italien. Rom, 5. Mai. (W. T. B.) Der Papst empfing heute Nachmittag eine zahlreiche irische Deputa⸗ tion, welche erschienen war, um ihm für die Verleihung der Kardinalswürde an den Erzbischof Mac Cabe zu danken und eine bezügliche Adresse zu überreichen. In seiner Antwort belobte der Papst die Beständigkeit der Irländer in den über sie verhängten Prüfungen und ihre Hingebung an den Glau⸗ ben. Er wies ferner auf die sehr schweren Gefahren hin, denen sie auf dem Wege ausgesetzt seien, auf welchen man sie zu drängen suche und sprach die Hoffnung aus, daß die Irländer nicht von der Mäßigung abweichen und nur legitime Mittel anwenden würden, um das Loos des Vaterlandes zu verbessern. Der Papst beglückwünschte schließlich die irischen Bischöfe zu ihrer Haltung und empfahl dem irischen Klerus und dem
olke, denselben Gehorsam zu leisten.
Seitungsstimmen.
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ widerlegt die Behauptung, daß die Einführung des Tabackmonopols „nothwendigerweise den wirthschaftlichen und finanziellen Ruin des Bundesstaates Bremen herbeiführen werde und daß die Bedeutung Bremens als einer Handels- und Seestadt mit dem daselbst konzentrirten groß— artigen Tabackgeschäft so eng und unauflöslich verknüpft sei, daß die Zerstörung dieses wesentlich auf der Versorgung Deutschlands beruhenden, mit dem Bestehen eines Reiche⸗ Tabackmonopols unvereinbaren Geschäftszweiges die Existenz— grundlagen des gesammten bremischen Handels in verhängniß— voller Weise erschüttern müßte“, indem sie an der Hand der hohl welche nach einem Artikel in Nr. 16 der statistischen
orrespondenz das „Jahrbuch für die bremische Statistik“ 6 Bremens Handelsverkehr im Jahre 1881 darbiete, be— merkt:
Der Werth der gesammten Einfuhr in Bremen im Jahre 1881 ist nach diesen Mittheilungen in runder Summe auf 5547 Millionen Mark geschätzt. Davon entfallen auf den Taback und die Taback— fabrikate 44 Millionen Mark, d. h, ea. 80/4. Der Werth der Ein— fuhr an Schafwolle ist nur um 1 Million Mark geringer; derselbe beläuft sich auf 433 Millionen Mark. Der Werth der Einfuhr be⸗ trägt, ferner für Reis 33 Millionen Mark, für Petroleum fast 25 Millionen Mark, für seidene und halbseidene Waagren fast 15 Millionen Mark, für Roggen über 12 Millionen Mark, für Mais, Kaffee und Schmalz — und zwar für jeden dieser Import-Artikei — über 16 Millionen Mark. .
Neben dem Werthe der einzelnen Einfuhrartikel kommen aber insbesondere für den Schiffsverkehr wesentlich auch deren Gewichts— mengen in Frage. In dieser Beziehung nimmt aber der Taback mit ca. 43 Mill Kilogramm, im Vergleich mit dem Import von ca. 185 Mill. Kilogramm Reis, ca. 157 Mill. Kilogramm Petroleum, ca. 87 Mill. Kilogramm Mais, ca. 65 Mill. Kilogramm Roggen, erst die fünfte Stelle ein. —
Diese Zahlen sprechen für sich selber, — sie dürften genügen, um die Beruhigung zu gewähren, daß der Handel Bremens auf recht sicheren Grundlagen basirt ist, die durch das Tabackmonopol nicht ohne Weiteres erschüttert werden.
In derselben Zeitung lesen wir weiter:
Von den Gegnern einer höheren Besteuerung des Tabacks wurde stets als ein Argument gegen dieselbe vorgebracht, daß dadurch das Werthverhältniß des minderwerthigen inländischen Tabacks zu Gunsten des ausländischen verschoben und demgemäß der inländische Taback— anbau eingeschränkt werden müsse. Die Unhaltbarkeit dieser Be— hauptung wird sehr treffend durch folgende Zahlenreihe illustrirt, welche vom Minister der Rechnungskommission des Abgeordneten⸗ hauses auf eine deshalb gestellte Anfrage vorgelegt wurde. Es betrug der Tabackbau in Hektaren:
in den übrigen deutschen Staaten
in Preußen
im ganzen Zollgebiete 22673 26490 30 500 22 456 24293 21735 17915 138016 17273 18 292 24 259 20 460 27 387 Während also von 1871—73 sich überall ein mit dem steigern⸗ den Konsum der Gründerjahre Hand in Hand gehendes rapides Steigen des Anbaues zeigt, tritt im Jahre 1874 ein rapides Fallen auf den früheren Stand und von da ab ein stetiger Rückgang des Anbaues ein, so daß derselbe 1879 kaum * des höchsten Jahres 1875 und nur etwa 4 des Jahres 1871 beträgt. Sofort aber mit dem Eintreten der höheren Besteuerung, 1886, das ist des Schutzes des inländischen Anbaus, war überall derselbe verstärkt aufgenommen, schon in diesem Jahre die ursprüngliche Höhe und schon 1851 fast der höchste Stand des Jahres 1875 erreicht. Da der Tabackban faßt durchweg vom . betrieben wird, so erhellt daraus, wie ut der deutsche Bauer den ihm zu Theil gewordenen Schutz seines abackanbaus praktisch zu würdigen weiß.
— Das „Deutsche Tageblatt“ veröffentlicht eine tabellarische vergleichende Uebersicht über die Ein⸗ und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartikel in der Zeit vom 1. Januar bis 3 ꝛ 1882 resp. 1881 und zieht daraus folgendes
ultat:
Die Ergebnisse des ersten Quartals d. J. sind durchweg ewiß nur als sehr befriedigend zu bezeichnen. Auf dem gesammten
ndustriegebiet zeigt sich, durch die überall steigenden Exportziffern
deutlichem Ausdruck , eine erfreuliche Zunghme der Handelz⸗ ewegung; neben den Gisen⸗, Baumwollen⸗ und Wollenwaaren, bei
Etats jahr
1871/72 1872/73 1873/74 1874/75 1875176 1876/77 1877/78 1878/79 1879/80 1880/81 5967 1881 / 82 6927
5925 7207 8533 5933 5888 5213 5206 5096 4679
16748 19283 21967 16523 18 495 16222 12709 12920 12594
den Postpäckereiverkehr auf den Eisenbahnen. — Vom 27. April. Kennzeichnung ver Nachnahmesendungen.
anweisungs⸗Verkehr mit Frankr nach Schweden durch die Absender. Babenhausen — Hanau und Hetzbach — Kailbach.
lage: Die Preußischen Baupol nungen mit besonderer . der in der Haupt⸗ und Re⸗ sidenzstadt Berlin und in der Prov
war, finden wir jet auch Seiden⸗ und Leinwaaren in hervor⸗ ragender Weise an der Exportzunahme betheiligt. — Während für diese beiden so hochwichtigen Artikel seit dem Beginn des Jahres 1889 zuerst Stillstand und bald auch ein Zurückgehen sich bemerkbar machte, übersteigen die heutigen Exportziffern derselben bereits wieder die höchsten 6 jener Zeit. — Für Wolle wie für Seide sind jetzt wieder England, die Vereinigten Staaten und andere trans⸗ atlantischen Länder unsere Hauptabnehmer geworden.
In der Ausfuhr von Leder und Lederwaaren begegnen wir ebenso einer stetigen Steigerung und auch bei dem Hol — hauptsächlich geschnittenen europäischen Hölzern — zeigt sich eine nichts weniger als unbeträchtliche Zunahme.
Bei den verschledenen Mühlenfabrikaten ergiebt sich in ziemlich gleicher Höhe eine Abnahme der Ein- und eine Zunahme der Aus⸗ fuhr, zusammen von annähernd 20000 t; wenn auch die erstere unserer heimischen Mühlenindustrie in vollem Maße zu gute kommt, so wird doch hierdurch und die bislang sich ergebende Zunahme in der Aus⸗ fuhr der im Laufe der letzten beiden Jahre nach und nach eingetretene Rückgang im Gesammtabsatz noch nicht wieder ausgeglichen und sicher war es denn auch die höchste Zeit, um an die Gewährung der jetzt beschlofsenen, demnächst wohl Gesetzeskraft erlangenden, sehr wesent⸗ lichen Erleichterungen zu gehen.
Als etwas Auffälliges möchte man es bezeichnen, daß wir, noch immer in der Lage sind, Getreide, wenn auch nicht in großen Massen, so doch von nicht unbedeutendem Belange zu exportiren; wenn der Zoll unser Getreide wirklich so sehr vertheuerte, wie man gern be⸗ hauptet, würde ein derartiger Export, bei dem doch verdient werden soll, wohl kaum mehr möglich sein.
Der einzige Artikel, welcher in der diesmaligen Uebersicht eine Ausnahme macht, sind die Steinkohlen, deren Einfuhr eine recht be—⸗ drückende Zunahme aufweist, während diese für die Ausfuhr nur un— beträchtlich ist; schon hieraus allein ergiebt sich, wie dringend noth— wendig es ist, daß wir in Bezug auf Kanalbauten endlich aus dem Stadium des Projektemachens hinaus und endlich einmal zu einer wirklichen Ausführung gelangen.
— Die Politische Wochenschrift“ schreibt über den „Vorzug im Regierungsentwurf des Tabackmonopols“:
Gegner des Monopols haben unsern neulichen Aufsatz über den Feh⸗ ler in dem Monopolentwurf der Regierung als eine Verwerfung des Mo⸗ nopols überhaupt angesehen Der Entwurf genügt keineswegs den Anforderungen, die man an das Ideal eines Tabackmonopols zu stellen berechtigt ist, aber er ist trotzdem, oder vielmehr gerade deshalb zur Einführung desselben bei einem starken Konsum und einer dem entsprechend hochentwickelten Tabackindustrie sehr geeignet. Denn er will die Preise nur wenig erhöhen, den bisherigen Konsum also in seinem Umfange beibehalten und somit die bestehende Tabackindustrie möglichst wenig beschränken. Dies ist nun einer bedeutenden, plötz= lichen Erhöhung der Preise vorzuziehen, da bei ihr ein starker Rück— schlag im Konsum und damit ein Rückgang in der ganzen Industrie mit Entlassung zahlreicher Arbeiter unvermeidlich wäre. Jetzt wird an das Bestehende angeknüpft, die bisherigen Arbeiter zum größten Theil verwendet (860 000 von 88 000) und es ist nur eine später allmähliche Erhöhung der Preise, bis zu der erwünschten vollen Anspannung der Steuerkraft des Tabacks in mehreren Zwischenstufen zu fordern. So kann man dem Konsum stets Zeit lassen, sich den erhöhten Preifen anzubequemen und man sieht sich nicht gezwungen, eine große Anzahl der vorhandenen Arbeiter zu entlassen, sondern braucht nur in der Aufnahme neuer vorsichtig zu Werke zu gehen und kann mit der Einschränkung des Betriebes abwarten, bis die bisherigen mit der Zeit verschwunden sein werden. AUeber „Tabackmonopol oder Tabacksteuererhöhung“ äußert sich dasselbe Blatt u. A. wie folgt: Daß die jetzige Gewichtssteuer von allen Besteuerungen des Tabacks (das Monopol mit eingeschlossen) die lästigste für den Tabackpflanzer sei, ist nicht zu leugnen. Bei ihr ist nur der Tabackhandel und die Tabackfabrikation in Wirklichkeit frei, während die Freiheit des Tabackbaues nur eine sehr nominelle ist und der Tabackbauer sich aller möglichen Unbequemlichkeiten der Kontrolle und den Nachtheilen der vorweg zu zahlenden Steuer zu unterwerfen hat. So lange aber noch überhaupt. Aussicht auf die Ein— führung des Tabackmonopols vorhanden ist, halten wir es für an— gebrachter, seine eminenten Vortheile jeder anderen Steuererhöhung gegenüber auseinanderzusetzen, anstatt auf eine Beantwortung der Frage, wie eine solche am besten einzurichten wäre, einzugehen. Denn alle finanziellen und wirthschaftlichen Bedenken, die man gegen das Monopol erheben kann, lassen sich in erhöhtem Maße gegen jede Steuererhöhung einwenden, alle Nachtheile machen sich bei ihnen mindestens ebenso geltend, während die Vortheile zum Theil ii, Nur das Monopol ermöglicht die sozialpolitisch so wünschenswerthe Berücksichtigung der Werthabstufungen, bei ihm allein kann der bessere Taback so viel höher besteuert werden, bei der Gewichtssteuer wird in Wahrheit gerade „die Pfeiffe des armen Mannes“ vor allem getroffen, während der Raucher der besten Rauchtabacke oder von echten Havannacigarren eine noch so hohe Gewichtesteuer oder Zollerhöhung so gut wie gar nicht verspürt. Das Monopol ist weitaus die beste Steuer- Erhebungsform, denn während bei der Gewichtssteuer und Zollerhebung diese be— deutende Erhebungskosten verursacht, die den Steuerzahler belasten, ohne dem Stagte eine Einnahme zu verschaffen, so beträgt beim Monopol umgekehrt der jährliche Gewinn, der aus der Form der Steuererhebung allein resultirt, selbst nach den Berechnungen der Gegner des Monopols eine Summe von 36 — 40 Millionen Mark. Uebrigens sind alle Gegner des Monopols, sämmtliche Taback— interessenten und die gesammte Fortschrittspartei ausnahmès— los auch Gegner jeder . Dabei ver⸗ werfen sie dasselbe, nicht, weil bei ihm eine ergiebige Besteuerung des Tabacks unmöglich oder diese an sich nicht zu rechifertigen wäre, sie berufen sich nicht auf das Wohl der Konsumenten, wie bei anderen indirekten Steuern, sondern sie stellen sich allein auf den Standpunkt der Tabackinteressenten. Niemals aber wird die Erhöhung einer direkten oder indirekten Steuer anders als gegen den Widerspruch der Interessenten durchzusetzen sein. Diese alte Erfahrung wird man auch wieder machen, wenn man bei etwaiger Ablehnung des Mo— nopols an einen Ersatz der durch dasselbe erhofften Einnahme zu denken Lejwungen wird. Es unterliegt aber doch keinem ref daß das Interesse der Gesammtheit über den Einzelinteressen steht und so wird über kurz oder lang auch der Vortheil einzelner unferer Taback— fabrikanten und Tabak ander dem des Deutschen Reiches weichen müssen und trotz ihrer und ihrer vermeintlichen Beschützer das Taback— — ** zum Wohle unserer Steuerzahler seinen siegreichen Cinzug auch bei uns halten.
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 28. — Inhalt: Verfügungen: Vom 28. April 1882. Portofreiheit der Kommission
für die Beobachtung des Venusdurchgangs. — Ermittelungen über
i Post · urückforderung von Briefen c. röffnung der Eisenbahnstrecken
Nr. 29. — Inhalt: enn een, Vom 1. Mai 1882. eich.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
In Carl Heymanns Verlag 6 . . in fing . zeigesetze un erord⸗
nz Brandenburg geltenden bau⸗
welchen solche Steigerung bereit seit längerer Jeit zu konstatiren
polizeilichen Vorschriften, ursprünglich herausgegeben von C. Fa eschke,
umgearbeitet und bis auf die neueste Zeit fortgeführt von F. Seydel, Regierungs⸗Assessor. Preis eleg. gebunden 5 M — Die tiefgreifenden Veränderungen, welche durch die Gesetzgebung seit dem Beginne des verflossenen Jahrzehnts auf allen Gebieten des öffentlichen Rechts ein= getreten sind, sind auch auf das Baupolizeiwesen und die verwandten Gebiete von so erheblichem Einflusse, gewesen, daß eine neue Be— arbeitung der vor nunmehr vierzig Jahren zuerst erschienenen Preußischen Baupolizeigesetze und Verordnungen“ nothwen⸗ dig wurde. Die vorliegende fünfte Auflage des Buches schließt sich in Zweck und Methode im Wesentlichen an die früheren Anf⸗ lagen an. Sie enthält in systematischer Anordnung eine Zusammenstellung der gegenwärtig geltenden baupolizeilichen Bestimmungen mit Einschluß der bezüglichen Ministerialerlasse und Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe und bildet so ein den Än— forderungen des praktischen Bedürfnisses entsprechendes Handbuch für
olizei⸗ und Kommunalbehörden, Baumeister, Bauherren und Bau- andwerker. Das Gebiet des Allgemeinen Landrechts, sowie sins⸗= besondere die Provinz Brandenburg und die Stadt Berlin sind vor⸗ zugsweise berücksichtigt worden. Wie seinerzeit die früheren Auflagen so dürfte auch die vorliegende neue Auflage, die nach Form und, Inhalt in einer wesentlich veränderten Gestalt vor die Oeffentlichkeit tritt, in den betheili ten Kreisen eine wohlwollende Aufnahme finden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus dem Kreise Minden, 1. Mai, meldet man der Neuen Prß Ztg.“: Das Sprüchwort sagt, daß, wenn sich am 1. Mai k. Krähe im Roggen verstecken kann, die Ernte gut wird.? Danach müßte sie dies Jahr brillant ausfallen, denn der Roggen, der schon Aehren bekommt, ist so hoch, daß sich fast ein Storch darin verstecken kann. Bei dem überaus fruchtbaren Wetter gedeiht alles prächtig und theilweise sind die Kühe. schon auf die Weiden gebracht. Die Obst bäume, blühen sehr reich, so daß auf reichliche Obsternte zu hoffen ist. Die Kartoffeln haben sich sehr gut erhalten; sie haben einen niedrigen Preis, der Gentner 1,25 S, Sehr theuer ist das Vieh geworden; so gelten Absatzferkel 18 —– 21 6 das Stück. of⸗ fentlich wird die Ernte eine gefegnete, so daß der bei den mehrjaͤhri⸗ gen schlechten Ernten, unter der Last der enorm hohen Abgaben, fast erliegende Landmann einmal aufathmen kann. . .
Gewerbe und Handel.
In der, ordentlichen Generalversammlung der Gladbacher Feu erversicherungs⸗Gesellfchaft wurde Seitens der Brahe Über den Rechnungsabschluß für das Jahr 1881 Bericht erstattet. Die Gesellschaft wurde im vergangenen Jahre von so erheblichen Schäden betroffen, daß dem Kapital-Refervefonds zur Deckung des Verlustes die Summe von 240 690 M6 entnommen werden mußte. Die Zahl der Schäden betrug 1109 und die Gesammtsumme der im Jahre 1881 bezahlten und, am Schluffe desselben! mit 505 04 S½, reservirten Entschädigungen 3 430536 M06. oder 1303 4985 66 mehr als im Jahre 1880. Die Ent⸗ schädigungen entfielen auf, 65 industrielle Risiken mit 1431 662 , auf 353 landwirthschaftliche Risiken mit 751 717 M und auf. 638 Fkaufmännische, sowie gewöhnliche Mobiliar- und Immobiliar⸗Versicherungen mit 570 771 S½. Die während des Jahres in Kraft gewesene Versicherungssumme beträgt 2261 1157635 7. ist also gegen das Vorjahr um 42941178 5. gestlegen. Von der ersteren Summe wurden V3 787 836 „ in Rückdeckung gegeben, und verblieben am Ende des Jahres 1215 497 906 6 oder 23 77 357 mehr in Kraft als beim Jahresschlusse 1880.
n = In, der ordentlichen Generalversammlung der Gladbacher Rückver sicherungsgesellschaft erstattete der Vorstand über die Ergebnisse des Jahres 1881 Bericht. Nach demselben hat das ungünstige Geschäftsresultat der Gladbacher Feuerversicherungs ⸗Gesell⸗ schaft, eine nachtheilige Einwirkung auf die Erfolge des Instituts ausgeübt, so daß die Jahresrechnung mit einem Verluste von 3, gl9 M abschließt und zur Deckung desselben nach Absorbirung der Kapitalreserve im Betrage von iß 640 S dem Grundkapitale 37 279 66 entnommen werden mußten. Die im Jahre 1881 in Kraft gewesenen Rückwversicherungen belaufen sich abzüglich der aufgehobenen Uebertragungen auf 152 826 086 S, find alfo gegen das Vorjahr um 18019 408 M gestiegen, und es wurden an Prämien für dieselben 255 016 M oder 27 707 M mehr eingenommen als im Jahre 1880. Von obiger Summe waren am Jahresschlusse 1 220 115 ½ oder 8 933 H' 4 mehr in Kraft als 1886; es wurde für diese Summe eine Prämienreserve von 93 517 M frei' von Pro⸗ vision auf neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschaft wurdẽ im Laufe des Jahres von 244 Schäden betroffen, und betragen die Entschädigungen für die geordneten und reservirten Schãden 118 306 ½ες mehr als 1880.
New⸗Jork, 5. Mai. (W. T. B) Baumwollen— e gen iche etzt fahrn, een. , 25 000 B., Aus⸗ uhr na roßbritannien 46 B., Ausfuhr nach dem Konti 19000 B., Vorrath 568 000 B. n .
Verkehrs⸗Anstalten. Southampton, 5. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd Elben ist hier eingetroffen. NewYork, 5. Mai (W. T. B) Der Hamburger Postdampfer . Wieland ist hier angekommen.
Berlin, 6. Mai 1882.
Am morgigen Sonntag wird auf der Rennbahn zu Hoppe⸗ garten der zweite Tag des Frühjahrs-Meetings des Union⸗Club abgehalten werden. Es werden an diesem Tage ge⸗ laufen werden; 1) Jungfern⸗Rennen um den Staatspreis von 1469.6, zu welchem 12 Pferde angemeldet sind; 2) Rennen um die goldene Peitsche und den Staatspreis von 2 O0) „, welches 13 Unterschriften aufweist; 3) Rennen um den Staatepreis III. Klasse von 3665 M, zu welchem 9 Nennungen erfolgt sind; 4) Verkaufsrennen um den Preis von 1000 , das bis jetzt 5 Unterschriften aufweist, zu dem aber noch die Nennungen bis heute Abend offen gehalten wer— den, und 5) Effenberg⸗Steeple⸗Chase mit Herrenrelten um den Staatspreis von 1200 , für welches 8 Pferde genannt sind. — Die Extrazüge werden wieder um 2 Uhr und 2 Uhr 30 Minuten vom Astbahnhofe abgelassen. Die weiteren Renntage des Frübjahrg⸗ Meetings sind auf den 14 und 29. d. M. angesetzzt. Das Sommer Meeting findet am 11., 12. und 14. Juni stait.
London, 5. Mai. (W. T. B). In Her Majesty'e Theatre begann heute Abend die Aufführung des Bühnenfest⸗ spiels Der Ring des Nibelungen! mit dem Vorabend „Rheingold. Der Voistellung, welche glänzend verlief, wohnten auch der Prinz von Wales, der Herzog und die Herzogin von Edinburg, der Großherzog und die Großherzogin von Meclenburg ⸗Strelitz 69 Das Haus war überfüllt.
Washington, 6. Mai. (W. T. B.) Eine Depesche des Ingenieurs Melville von der Jeannette“ an den Sekretär der Marine, datirt aus dem Delta des Lenaflusseg vom 24. März, meldet, 6 er den Lieutenant de Long und seine Gefährten todt aufgefunden habe. Melville setzte seine Nachforschungen nach dem Lieutenant Chipp,
dem Kommandanten der zweiten Scha⸗ luppe, fort.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Eywedition (Kessel). Druck: W. Elgner. Sechs Beilagen
Berlin!
(einschließlich Börsen · Beilage).
gelten lassen, und daß sie durch die Form der Vorlage den
mächtigen Prinzipien daran geknüpft seien zum Nachtheile
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M OG.
Berlin, Sonnabend, den 6. Mai
Aichtamtsliches.
Preußen. Berlin, 6. Mai. In der gestrigen (3.) Sitzung des Reichstags trat das Haus sofort in die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ab⸗ änderung der Gewerbeordnung, ein.
Der Abg. Dr. Lasker begann mit der Anerkennung gegen die Regierung, daß einzelnen Mängeln der Gewerbeordnung , , werden solle, daß die Regierung gegenüber dem nolorischen Andrange gegen sehr erhebliche Zweige des deut⸗ schen Volkswirthschaftsbetriebes eine gewisse Mäßigung habe
Willen bekundet habe, mit dem großen Ansturm auf die Gewerbeordnung eine Pause, vielleicht gar einen Abschluß zu machen, das Prinzip der Gewerbefreiheit nicht erschüttern und sich auf von ihr nicht gebilligten Wegen nicht weiter schleppen zu lassen. Freilich werde nach den Vorschlägen der Regierung das Prinzip der Gewerbe⸗ freiheit praktisch so ausgeübt, daß von der Freiheit nur sehr wenig übrig bleibe. Er habe absichtlich mit dieser An⸗ . begonnen, weil er sehr viel gegen die Vorlage ein⸗ uwenden habe. Sie sei so ungemein schwierig in ihrer Ab— . daß man einige Tage brauche, um sie nur zu ver⸗ stehen, und wer das Unglück habe, gleichzeitig im Reichstag und im Abgeordnetenhause zu sitzen, sei unmöglich im Stande, in sie einzudringen. Er selbst wisse sich trotz eifrigen Stu— diuins gegen Irrthümer nicht völlig gesichert. Das Gesetz erfalle in drei Theile, in eine Regulirung der nicht konzessions⸗ . Gewerbe, in die Behandlung des Hausirgewerbes und in die Regelung eines großen Geschäftsbetriebes, dem zum ersten Male in dieser Vorlage ein schwerer Makel und Schaden zugefügt werde, des Geschäfts der Handelsreisenden. Gleich der erste Punkt der Vorlage weise ein bedenkliches Prinzip auf, das wiederholt wiederkehre. Er lasse die Frage an sich unentschieden, ob die Berechtigung zum Hufbeschlag von einem Zeugniß ab⸗ hängig gemacht werden solle, in Preußen hestehe das Bedürf—⸗ niß dafür entschieden nicht, vielleicht anderswo, und man wolle daher die Einführung der Zeugnißpflicht den einzelnen Landesregierungen überlassen, wodurch, die Gewerbeordnung in eine Anzahl landesgesetzlicher Bestimmungen zersplittert würde. Es werde aber noch ein anderes Prinzip dabei ein⸗ geschmuggelt, es werde der Absolutismus der Regierungen durch ein Reichsgesetz begründet. Es wäre doch natürlich, die Freiheiten, die man den Einzelstaaten geben wolle, in die Hände der Gesetzgebung zu legen; man wolle aber durch ein Reichsgesetz die Landesregierungen nur zum Erlaß der Ausführungsbestimmungen ermächtigen. Er habe diesen harmlosen Hufbeschlag herausgegriffen, um zu zeigen, welche
der Herrschaft der gesammten Reichsgesetzgebung zu Gunsten , . fer chr d n, und absolutistischer e nn,. weise im Gegensatz zur konstitutionellen Ordnung, In Bezug auf andere ga die untersagt werden dürften, obwohl sie an eine Konzessionspflicht nicht gebunden seien, nehme die Vorlage zweierlei Veränderungen vor. Sie reihe einige Gewerbe neu in die Zahl derer ein, die untersagt werden könnten; ob die richtigen gewählt seien, werde der Prüfung der Kommission unterliegen. In einem zweiten Punkte aber werde vom Geiste der Gewerbeordnung abgewichen. Man habe nämlich in der Gewerbeordnung sich bemüht, die Untersagungsgründe so präzis wie möglich zu fassen, und sie von dem Nachweis bestimmter Thatsachen abhängig zu machen. Dieses gewiß sehr heilsame Prinzip habe die Regierung auf— gegeben und dafür die schwankende Bestimmung hingestellt, daß gegen den Gewerbetreibenden Thatsachen vorlägen, die deffen Zuverlässigkeit in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb in Zweifel stellte.. Damit würde der Willkür der Polizei Thor und Thür geöffnet und er bitte diejenigen, welche noch nicht so sehr mit polizeilicher Ueberwachung gesegnet seien, und denen die preußische Praxis nicht aus der ide bekannt sei, sich die Konsequenzen klar zu machen. Demnächst schilderte Redner die außerordentliche Willkür, welche dem Gewerbe der öffentlichen Schaustellungen gegen⸗ über eingeführt werden solle, namentlich bezüglich der olks⸗ belustigungen und öffentlichen Musikaufführungen, da hier die Willkür, welche der Polizei jetzt schon in die Hand gegeben sei, sich bis zur Höhe eines bedeutenden politischen Uebels erhebe, denn der betreffende Gewerbetreibende könne wegen seiner politischen Ansicht in seinem Gewerbe geschädigt werden. Hieraus erkläre sich auch, daß bei den Wahlen Lokale zu Versammlungen nicht hergegeben worden seien, mit der Entschuldigung, daß der Landrath alsdann die Mußstkaufführungen verbieten würde. Diese Willkür dürfe nicht durch Reichsgesetz zu einer berechtigten umgeschaffen werden. Man solle sich doch hüten, einen Gewerbebetrieb wie den der Schaustellungen, welcher so tief in das Volksleben einschneide, an die Willkür einzelner Personen zu knüpfen. Das Hausir⸗ gewerbe sei in demselben Grade wichtig. Die e, . desselben bezeichne ig Mohl in seinen aus persönlicher Erfahrung gemachten Auszeichnungen. Es bestehe ein Kampf wischen dem stehenden Gewerbe und zwischen dem Hausir— 2 in diesen Kampf sei aber die Regierung nicht un⸗ parteiisch eingetreten. Die besten und rührigsten Kräfte im Handelsstande seien gerade im Hausirgewerbe thätig. Man könne von dem Charakter der Leute denken, was man wolle, viel mehr Schweiß brauche der Hausirer zu seinem Gewerbe, als jeder andere Kaufmann. Man dürfe den Hausirhandel nicht als ein verächtliches, als ein zu unterdrückendes Gewerbe betrachten. Am meisten würde das die Landwirthschaft schädigen. Dies aus, das sich in einer späten Nachmittagsflunde mit dieser che beschäftige, berühre das sehr wenig, aber wenn die m rungssähigkeit einer ganzen Bevölkerungeklasse unter Polizei⸗ aufsicht gestellt werden solle, dann nehme die Sache doch einen sozialen Charakter an. Entlassene Offiziere, entlassene Beamte könnten sich leichter wieder einen Erwerb verschaffen, als Hau⸗ sirer, denen die Konzession entzogen sei. Solche Leute, welche durch den „wohlwollenden Polizeistaat“ aufs Trockne gesetzt seien, vermehrten das Proletariat. Eine fernere Beschränkung
den betreffenden Kaufleuten, welche ihre speziellen Waaren führten, sonst komme der Polizist und erkläre sie als Hausirer. Während in anderen Ländern der Stand der Handlungsreisenden emporgehoben werde, suche in Deutschland die Gesetzgebung den Stand der deutschen Hand⸗ lungsreisenden herabzudrücken. Auch für den einfachen Stand der Handlungsreisenden sei eine Legitimationskarte jetzt schon erforderlich und zwar mit Recht; die Ertheilung derselben solle aber in Zukunft abhängig gemacht werden von verschiedenen Kriterien. Es solle ihm die einfache Reise für ein Haus verboten werden, wenn derselbe unter Anklage stehe oder zu einer Woche Gefängniß verurtheilt sei. Es sei als Grundsatz anerkannt worden, daß auf öffentlichen Straßen und Plätzen an dem Orte des Domizils Handel getrieben werden könne und zwar nicht nach der Regel des Hausir⸗ gewerbes. Dagegen solle es auch jeder höheren Ver⸗ , gestattet sein, dieses Geschäft an dem Orte des Domizils selbst zu einem konzessionsfähigen Gewerbe zu machen. Hier werde also mit reichsgesetzlicher Gewalt für jeden einzelnen Staat vorgeschrieben, daß die Landespolizei⸗ behörde gegen das Prinzip der Gewerbeordnung für ihren eigenen Bezirk ein besonderes Territorium machen könne, es höre also das Reichsgesetz auf, und die Herrschaft des Hrn. von Madai fange an. Wer solle da noch wissen, was in dem einen oder anderen Staat gestattet sei und was nicht? Man verbiete damit nur, daß anständige Personen Geschäfte mit Nichtkaufleuten machten. Glaube man denn, daß die Konsumenten dabei gewinnen würden? Ueber den Weinreisenden werde so viel geredet. Aber die Gutsbesitzer hätten ihren Wein wohl immer billiger von ihnen bezogen als von einer Weinhandlung in der Stadt, und die Belästi⸗ gungen, die dieselben bereiten sollten, seien wohl sehr leicht abzuweisen. Wenn eine Deputation von Krämern dieses Gesetz gemacht hätte zur Ausbeutung des Landvolks, so hätte sie nicht besser die Paragraphen gemant haben können, als sie hier for⸗ mulirt seien. Eine weitere Bestimmung sei, daß die, Hand⸗ lungsreisenden und Hausirer nicht unaufgefordert in eine Wohnung kommen dürften. Wie solle denn hierbei noch der Begriff des Hausirens bestehen? Wer derartige Besuche nicht wünsche, könne das ja leicht durch Anschlag an der Thür be⸗ kannt machen, und die Zuwiderhandelnden mögen dann unter das Verbot fallen. Aber mit einer Bestimmung, wie der vorliegenden, bringe man es dahin, daß auf den Höfen aus⸗ gerufen werde, kaufe Wein, kaufe Cigarren, und melde sich dann jemand am Fenster, so dürfe ihn der Reisende besuchen. Er komme nun zu einem Punkte, wo die Gesetzgebung Dinge zu leisten versuche, die sie nicht leisten könne, zu der Kolpoxtage. Dieselbe solle, wenn er von der Bibel und Bibelstellen absehe, sich nur mit Schriften patriotischen Inhalts . bürfen, sowie mit Schulbüchern, Landkarten und landesüblichen Kalendern. Was unter letzteren zu verstehen, wisse er nicht recht. Aber patriotische Schriften! Was seien patriotische Schriften? Vor fünf bis sechs Jahren sei jede vom Centrum ausgehende Schrift für unpatriotisch erklärt worden. Heut möge das an⸗ ders sein. Aber in einem Lande, in dem der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten offiziell an einen fremden Staat schreibe, daß eine geachtete Partei gegen die Verfassung des Landes sei, und in einer Monarchie republikanische Tendenzen habe — und im Sinne des Schreibers seien republikanische Tendenzen unzweifelhaft unpatriotische — könne man der de, d. nicht zumuthen, eine solche Ermächtigung der Verwaltungs⸗ behörde in die Hand zu geben, ohne sich den Vorwurf zu machen, daß man direkt den Parteibewegungen die Gesetze auf den Leib schreibe. Nehme man nur die Wahlflugfchriften; solche der Konservativen gälten jetzt für patriotisch, die der Liberalen nicht, die des Centrums zur Hälfte. Auch hier habe man einen Krebsschaden der jetzigen polizeilich gefärbten Ge⸗ setzgebung. Neichten die bisherigen Strafgesetze bezüglich der unsittlichen Schriften nicht aus, so suche man diesen Theil derselben zu verbessern, aber verbiete nicht die . tage überhaupt. Sogar hier in diesem Hause sei der Vor—⸗ wurf des Unpatriotismus gemacht worden; wenn nun der Polizist eine solche schöne Rede von der Rechten lese, und sich dieser Meinung anschließe, so verbiete derselbe die Verbreitung entgegengesetzter Anschauungen durch Flugschriften als un⸗ ö. Nehme man sich vor diesem Gesetze in Acht, die egierung gehe damit um, das Deutsche Reich in die Färber⸗ butfte der preußischen Polizei hineinzusenken, und in der Wolle polizeilich färben zu lassen. Wenn man auch noch so viele Sympathien für einzelne Beschwerden habe, möge man doch genau prüfen, was dem Hause dargeboten werde, nach seiner (des Redners] Meinung werde sehr wenig Brauchbares bleiben und das Allermeiste sei zurückzuweisen. ö Der Abg. Dr. Harimann erklärte, seine Partei sei seit einer Reihe von Jahren für eine Abänderung der Gewerbe⸗ ordnung eingetreten, auch in diesem hohen Hause, wo die Anträge Ackermann und von geruin zu Gunsten des Gewerbe⸗ standes noch in der Erinnerung seien. Seine Partei habe damit manchen Erfolg erzielt, allein dieselben genügten nicht weder nach der Meinung seiner politischen Freunde noch na der Meinung der betheiligten Kreise. Jetzt hätten die ver⸗ bündeten Regierungen einen weiteren Schritt auf den von seiner Partei — * Wege ö den er mit Freuden begrüße. Denn seine Partei sei in der Hauptsache mit dem⸗ selben einverstanden, wenn sie auch gegen r = Ein⸗ wendungen zu machen habe, und darum nicht alle Aus⸗ lassungen des Abg. Lasker zurückweisen könne. Seine —— billige es, daß es den Landegregierungen zuge⸗ anden werde, die Betreibung des Husbeschlags von einer Prüfung abhängig zu machen. In Bayern und Sachsen 13 man gute Ersahrüngen damit gemacht, wie er höre, auch in Schlesten, wo die Hufschmiede aug eigener Initiative eine i eingeführt hatten. Der Abg. Lagker befürchte von dieser Bestimmung eine Zersplitterung der Re — . Allein das Deutsche Reich 16 ein so großes Gemeinwesen un das Leben der deutschen Nation so reich gestaltet, daß nicht alles der Reichegesetzgebung überwiesen werden könne, und
des ndels ergebe sich aus der Bestimmung dieses Fier daß Handelgreisende nur anbieten durften *
1882X.
6 beseitigen. Noch eich in Anregung
reichen suchen, nur ein Desiderium sei hier noch erwähnt, das die Einführung von Arbeitsbüchern betreffe. 1869 seien dieselben nur für die jugendlichen Arbeiter eingeführt. Im Jahre 1878 habe die Regierung vorgeschlagen, die Führung der Arbeitsbücher bis zum 18. Jahre auszudehnen, der Reichstag habe das 21. Lebens⸗ jahr angenommen, und den Arheitern das Recht eingeräumt, noch über dieses Jahr hinaus sich Zeugnisse zu erbitten. Nach den Erfahrungen, die er in Sachsen mit den Arbeitsbüchern ge⸗ macht, könne er nur versichern, daß sich gute Arbeiter nie gegen dieselben gesträubt hätten, und wie sollten sie auch, habe doch er (Redner) auch bei jeder Beförderung Zeugnisse 2 en gehabt. Er habe vor der Wahl offen erklärt, daß er für obligatorische Arbeitsbücher eintreten werde, und trotzdem sei er gewählt worden. Die Sozialdemokraten hätten Srdre be⸗ kommen, für den Liberalen zu stimmen, aber sie hätten nicht parirt. (Abg. Kayser widersprach dem) Er bleibe bei seiner Behauptung. Arbeiter, die vertraulich mit ihm gesprochen, hätten ihm gesagt, daß sie gegen Arbeitsbücher nichts ein⸗ zuwenden hätten. Seine Partei werde darum bestrebt sein, auch in diesem Punkt ihrer Anschauung noch Geltung zu verschaffen. .
Der Abg. Büchtemann erklärte, der Vorredner habe den Abg. Lasker nicht widerlegt, aber gieigt⸗ daß er in ein⸗ zelnen Punkten mit sich reden lasse. Nur die letzten Bemer—⸗ kungen des Vorredners gäben ein Bild von der Auffassung von dessen Freunde. Der Abg. Hartmann habe sich für Ar⸗ beitsbücher ausgesprochen, gegen die in Arbeiterkreisen ent⸗ schiedene Abneigung bestehe. Dem gegenüber schienen dessen Dedultionen und die Erfahrungen aus den vielen Examinibus, die derselbe zu seiner (es Redners) Freude mit Erfolg be⸗ standen habe, nicht hinzureid en, um die Nützlichkeit der Ar⸗ beitsbücher zu beweisen. Die Arbeiter seien deshalb dagegen, weil dadurch den Arbeitgebern geradezu ein Aufsichtsrecht ein⸗ geräumt werde. Der Vorredner sei deshalb für die Vorlage, weil sie die Mittel enthalte, um die alte Polizeiwirthschaft wieder einzuführen. In Bezug auf die Handlunge⸗ reisenden würde die geforderte Legitimation, p. Kontrole gar keinen Zweck haben, denn, wolle, die Polizei eine genaue Kenntniß des moralischen Charak⸗ ter des betr. Reisenden haben, so müsse die Legitimation wenigstens in jedem Monat 8 Mal ausgestellt werden. ö diese Legitimation verpfl agg, würde aber der Denun⸗ ziation und anderen niedrigen lanen Thür und Thor geöffnet werden. Und welche Schwierigkeiten würde es mit sich bringen, solch einen Legitimationsschein zu erhalten! Wenn nun Jemand diese Sey = umschi be, und in den Besitz des Legitimationsscheines 1— sei, so komme derselbe in die Charybdis, der Berechtigung zum wieder verlustig zu gehen; derselbe brauche z. B. nur auf fremdem ain einen Hasen geschossen haben, so werde ihm die Berecht —— zum del genommen, und er
milie
seine rtei habe auch zu den einzelnen erungen das . daß sie derartige Dinge ohne rkung der
16 it sei ungern — eines Hasen wegen. 53 — 1 otiv rn r in Vezug