1882 / 109 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Tapeten nicht nach dem Zollsatz für Leder zu behandeln sind, sondern daß ein anderer Zollsatz 3 8. greifen hat. ĩ

Der Abg. Dr. Frege wandte sich gegen den Abg. Braun, da ihm die Sache zu ernst sei, um in dieser Weise sich auf dem Gebiete der Heiterkeit zu bewegen. Der Kontinental⸗ sperre verdanke sehr wahrscheinlich die deutsche Zuckerrüben⸗ industrie ihren Aufschwung. Bezüglich des Müllergewerbes enthalte die Vorlage fast nur dieselben Bestimmungen, die be⸗ reits in den Anträgen der Fraktionsgenossen des Redners ent⸗ halten gewesen seien, die bei der Berathung des Zolltarifs ein⸗ gebracht, damals aber abgelehnt worden seien. Gerade die kleinen Mühlenbesitzer litten gegenwärtig unter der Konkurrenz des

roßen Mühlenbetriebes, von dem sich die ausländischen

uftraggeber in Folge der Getreidezölle abgewendet hätten. Erfreulich sei es, von den Abgg. Bamberger und Stephani zu hören, daß diese Aenderung für den Zolltarif irrelevant sei, das System desselben nicht dadurch berührt werde; der Identitätsnachweis werde nicht fallen gelassen. Zu verwundern aber sei, daß von der Seite, von der das Wohl der ärmeren Klassen mit Nachdruck betont werde, man von neuem den Versuch mache, dem gesundheitsschädlichen ameri⸗ kanischen Schmalz wieder Eingang zu verschaffen. Der Honigzoll komme nur den kleinsten und bescheidensten Existen⸗ en des deutschen Vaterlandes zugute, und derselbe werde um . segensreicher wirken, als nach dem Gutachten Sachverstän⸗ diger die deutsche Bienenzucht noch einer bedeutenden Aus⸗ dehnung fähig sei. ö

Der Abg. Br. Stengel erklärte sich gegen den Schmalzzoll, der thatsächlich dem inländischen Schmalz keinen Schutz gewähre, und nur das amerikanische Schmalz vertheure, das von kleinen Leuten konsumirt werde. Der Schmalzzoll, den in dieser Weise eine Arbeiterfamilie von 5 Personen zu entrichten habe, be⸗ rechne sich auf zwei Mark jährlich. Den Interessen der Schweinezüchter, denen der Zoll dienen solle, ständen die Inter⸗ essen vieler Tausende von kleinen Leuten gegenüber, die in den Fabriken arbeiteten und nicht einmal ein Huhn, geschweige

denn ein Schwein züchten könnten. Freilich komme heut Alles auf die Vertretung der Interessen hier im Reichstage an; wenn die Honigliebhaber eine so warme Vertretung hier hätten, wie die Honigproduzenten im Abg. Frege, dann würde es mit der Erhöhung des Honigzolls wohl noch gute Wege haben.

Der Abg. reiherr von Wöllwarth betonte, er schwärme nicht für den Getreidezoll, es wäre ihm am liebsten gewesen, Deutschland hätte ihn gar nicht bekommen. Die

Vortheile desselben wögen das Odium nicht auf, welches dieser Zoll auf die Landwirthschaft geworfen habe. Ueber die Frage, wer den Zoll trage, ein Beispiel. In Stuttgart habe vor Einführung des Zolles ein Kilogramm Ochsenfleisch 1,50 M6 gekostet, seit der Einführung desselben habe es 1,20 4 gekostet, augenblicklich 1,32, also 18 3 weniger als früher, während es um 6 3 hätte theuerer werden müssen.

Die Generaldiskussion wurde geschlossen.

Der Abg. Dr. Barth nahm als Antragsteller das Schluß⸗ wort. Die Abgg. Stephani, Bamberger und er ständen auf demselben Boden, und griffen die landwirthschaftlichen Zölle nicht an, weil auf Beseitigung derselben in diesem Reichstag keine Aussicht vorhanden sei. Den Schmalzzoll betrachte er eben nicht als landwirthschaftlichen Zoll, und deshalb habe er dessen Aufhebung beantragt.

Persönlich bemerkte der Abg. Dr. Braun, der Abg. Frege abe ihm imputirt, er hätte Feindseligkeiten gegen Oesterreich egangen, die dort einen schlechten Eindruck machen könnten.

In Oesterreich regierten die Bienenzüchter nicht, in Deutsch— land werde es hoffentlich auch nicht so weit kommen.

Mit 118 gegen 106 Stimmen wurde hierauf ein Antrag des Abg. Bamberger, die Nummern 4 —6 des §. 2 an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu verweisen, abgelehnt. Die zweite Berathung wird im Plenum erfolgen.

. . vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Mittwoch ö.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (26 Sitzung des Herrenhauses nahm bei der Berathung über den Gesetzentwurf, beireffend die Vertretung des lauenburgi— schen Landes kommunalverbandes, Staats⸗-Minister von Puttkamer das Wort:

Meine Herren! Es war eigentlich meine Absicht, in der General diskussion erst dann das Wort zu ergreifen, wenn eins der geehrten Mitglieder des hohen Hauses sich gegen den Standpunkt erklärt haben würde, den hier zu vertreten ich die Ehre und die Pflicht habe; indessen da bis jetzt Niemand diesen Standpunkt zu bekämpfen unternommen hat, so will ich es nicht unterlassen, in möglichst kurzen Umrissen zur Abkürzung der Spezialdiskussion diejenige Stellung zu bezeichnen, welche die Staatsregierung der Ihnen gemachten Vorlage ich spreche in diesem Augenblick von der Vorlage, wie sie aus dem Hause der Abgeordneten kommt gegenüber einzunehmen hat. Die Mit- theilung des Abgeordnetenhauses, also der Beschluß, der dahin geht, den bisherigen Zustand der Landes⸗Kommunalverwaltung von Lauen⸗ burg bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung zu verlängern, ist das Ergebniß einer ziemlich lebhaften Auseinandersetzung im andern Her zwischen den Organen der Regierung und den Wortfuhrern derjenigen

ajorität, aus deren Beschlüssen diese Vorlage des Abgeordnetenhauses hervorgegangen ist. Meine Herren! Ich möchte namentlich auch den Ausführungen gegenüber, die wir heute in diesem hohen Hause schon vernommen haben, betonen, daß ich nicht der Meinung bin, es handle sich bier um die Entscheidung großer und wichtiger volitischer Prin= ipienfragen, sondern die Regierung steht auf dem Standpunkt, daß ie ein dringendes praktisches, den Staatsinteressen gleichmäßig wie den lauenburgischen Kreisinteressen entsprechendes Bedürfniß anerkennt, dem jetzigen Zustand, welcher allerdings auch aus prinzipiellen Gründen unserer Meinung nach unhaltbar ist, ein Ende zu machen, und das . welches bereits zweimal verlängert worden ist, in ein efinitivum übergehen zu lassen. Die Staatsregierung kann sich, glaube ich, das Zeugniß geben, und das ist ja auch von der Mehr⸗ zahl der bisherigen Herren Redner anerkannt worden, daß sie den lauenburgischen Verhältnissen keineswegs gegenübersteht, wie das im Abgeordnetenhause und geschweige denn im Reiche tage in der bekannten Sitzung vom 15. Dejember vorigen Jahres ausgesprochen worden ist. Der Kreis Lauenburg befindet sich, was seine finanzielle und wirthschaftliche Lage anbetrifft, wie ich wol sagen kann, in einem unvergleichlich cünstigen Zustande, und diesen i verdankt er, meine Herren, der Fürsorge der preußi⸗ schen Gesetzgebung. Es sst dem Kreis verbande Con Lauenburg, Herr Dr. Dernburg hat das ja auch schon ausdrücklich hervorgehoben, der überwiegende Theil des gesammten lauenburgischen Domaniums zuge⸗ prochen worden; nur drei Sechszehntel hat der König sich zu 6. onderen Zwecken vorzubehalten geruht; der ganze übrige Theil des omaniums, welcher von Rechtgwegen nach allgemeinen Prinzipien dem Staat batte anheimfallen müssen ich will nur exemplisinren beispielsweise an dem hannoverischen Domanium, das nach dieser Theorie der Provinz Hannçver ja allein hätte erhalten werden müssen, und das dem 2 Staate einverleibt worden ist also dieser öchst werthvolle Jompler von Vermögengobjekten ist dem Kreise uenburg zur Dotirung als Kreisverband übergeben worden, und es handelt sich nun wesentlich nur um die Frage, ob diejenige Vertietung,

welche damals ausdrücklich nur bis auf Weiteres für die Verwaltung dieses Kreis⸗Kommunalvermögens eingesetzt worden ist, als eine 8 und der Erhaltung und Fortdauer fähige noch heute anerkennen will. Diese Frage hat die Königliche Staatsregierung verneinen zu müssen geglaubt, und ich bin nicht in der Lage zu erklären, daß sie dem ent⸗ gegenstehenden Beschlusse des Abgeordnetenhauses, wie er jetzt dem Hause vorliegt, ihre Zustimmung werde angedeihen lassen können.

Herr v. Mirbach hat schon mit vollem Recht hervorgehoben, ich habe mir bereits erlaubt, im Abgeordnetenhaus das auch auszuführen daß, wenn es sich hier handeln würde um die Beseitigung eines alt begrün⸗ deten historischen Zustandes, um den Eingriff in Jahrhunderte alte, ehr⸗ würdige Verhältnisse, die Staatsregierung sehr ernst von ihrem

Standpunkte aus eiwägen würde, ob ein solcher Eingriff berechtigt und nützlich und nothwendig ist. Aber so liegt die Sache doch nicht. Es ist ausdrücklich schon betont worden, daß zwar die Korporation, welcher die Vertretung und Verwaltung des Vermögens des Kreises Lauenburg anvertraut worden, eine Jahrhunderte alte ist, Ritter und Landschaft als Repräsentationskollegium und das landschaftliche Kolle⸗ gium als verwaltendes Organ. Aber in Bezug auf das Verhältniß zur Verwaltung des Kreisvermögens steht diese Ritterschaft und Land⸗ schaft von Alters her in gar keinem organischen Zusammenhang mit dem ganzen bisherigen Zustand, sondern die Verwaltung ist ihr erst durch ein neues, unter Zustimmung der preußischen Regierung erlasse⸗ nes Gesetz bis auf Weiteres übertragen worden. Also das ganze Verhältniß, welches man hier etwa würde ins Feld führen können, daß es sich hier um eine Jahrhunderte lange Verkuüpfung einer alten auf, wie ich ja anerkennen . und wie allseitig anerkannt werden wird, auf feudalen Grundsätzen beruhenden Korporation zu einem gewissen Finanzobjekt handelt, ist hier nur in⸗ sofern zutreffend, als man dieser alten Korporation eine neue gegrün⸗ dete Verwaltung, die eben so gut den Staatsbehörden hätte über⸗ geben werden können, oder einer modernen Kreisvertretung über⸗ tragen hat.

Wenn ich nun etwas mir einzugehen erlauben darf auf die prak⸗ tischen Bedenken, welche die Staatsregierung gegen das Fortbestehen des bisherigen Zustandes hat, so ist darauf schon im andern Hause und heute hier hingewiesen worden. Ich übergehe hier die ja der Vollständigkeit halber in den Motiven enthaltenen Andeutungen in Bezug auf die Zusammensetzung der bisherigen Organe, also der Ritter⸗ und Landschaft und des landschaftlichen Kollegiums. Es ist nicht zu leugnen, daß den jetzigen Anschauungen der preußischen Ge⸗ setzgebung gegenüber diese Zusammensetzung wohl als eine etwas dem Wider spruch auge ett bezeichnet werden muß. Aber das, meine Herren, ist in der That nicht das Entscheidende für die Regierung, sondern das Entscheidende ist das Bedürfniß und das Interesse der Staatsverwaltung, nicht völlig ausgeschlossen zu sein aus dieser kreis⸗ kommunalfinanziellen Verwaltung, an welche sich ja eine ganze Anzahl anderer Interessen, wie auch heute schon erwähnt ist, knüpfen. Wenn Sie die Güte haben wollen, den Etat der lauen⸗ burgischen Kreisverwaltung anzusehen, werden Sie finden, daß eine ganze Reihe öffentlicher Zwecke, Wegesachen, Schulsachen, Forstver⸗ waltung in diesem Etat ihre Befriedigung findet und daß alle diese Verwaltungszweige auch für die Staatsregierung und ihre Organe von dem unmittelbarsten Interesse, vom allgemeinen und administrativen Standpunkte aus, und der größten Wichtigkeit sind, wird Niemand verkennen können. Wie steht nun die Sache heute? Das einzige Organ, welches die Staatsverwaltung im Kreise Lauenburg besitzt, also der Landrath ist von der Verwaltung des ganzen Vermõögenzobjekts und aller derjenigen Interessen, die sich daran knüpfen, insofern völlig ausge⸗ schlosfsen, als er nur als Königlicher Kommissarius in einer sehr respektvollen Entfernung von diesen ganzen Angelegenheiten steht, allerdings das Recht hat, jeder Sitzung beizuwohnen. Er muß von der Tagesordnung benachrichtigt werden und hat auch das Recht, seine Bemerkungen zu machen, aber die Leitung und das wirklich pragmatische Verhältniß zu den ganzen Angelegenheiten steht ihm nicht zu und das ist ein ganz entschiedener Mangel. Ferner läßt sich nicht leugnen, daß die Oberbeamten, welche dem landschastlichen Kollegium als ausführende Organe zur Seite stehen, nach der jetzigen Organisation doch ein Maß von Selbständigkeit in Bezug 69 die Verwaltung be⸗ sitzen, welches man fast ein Ubbermaß nennen könnte, denn wie die Sachen jetzt regulirt und organisirt sind, haben diese Herren, an deren vortrefflicher Qualifikation ich meinerseits nicht den mindesten Zweifel erheben will, fast ausschließlich die Leitung der Geschäfts⸗ zweige, die ihnen anvertraut sind, in der Hand. Sie sind beispiels⸗ weise die disziplinarischen Vorgefetzten aller der Unterbeamten ihrer für sie bestimmten Geschäftszweige, und es mangelt in erheblichem Grade an einer einheitlichen Leitung.

Ich glaube in der hat, daß der Kreis Lauenburg sich in keiner Weise prägravirt fühlen kann, wenn an Stelle des als unhaltbar anerkannten jetzigen Systems ihm eine Kreiskommunalverwaltung auf der bewähr— ten Basis und in dem unseren gegenwärtigen Zuständen mehr ent— sprechenden Rahmen und Herr von Mirbach hat ja das zu meiner Freude anerkannt der Kreisordnung unserer altländischen Provin- zen vom Jahre 1872 gewährt wird. Wie man darin eine Vergewal⸗ tigung, ein Verfahren sehen will, welches mit den geheiligten Rechten des Ländchens in Widerspruch steht, wie das ja mit großer Emphase hervorgehoben ist, das ist mir, offen gestanden, ganz unklar; was die Regierung beabsichtigt, ist, ich möchte sagen, eine Dotirung des Krei—⸗ ses Lauenburg mit den gesunden Prinzipien unserer Kreisordnung von 1872, und jwar, wie die Sache jetzt liegt, zu einem früheren Zeitpunkt, als es in derjenigen Provinz geschehen kann, welcher der Kreis Lauenburg angehört, nämlich Schleswig- Holstein. Und dabei komme ich noch auf einen anderen Punkt, der wesentlich mit zu dieser Vorlage geführt hat: anerkannt muß werden, und ich nehme keinen Anstand das auszusprechen, daß ein, mit den wichtigsten preußischen Staatsinteressen in unlösbaren Widerspruch stehenden un⸗ erträglichen und des halb unter allen Umständen sofort zu beseitigenden Zustand in den bisherigen lauenburgischen Kreiskommunalverhältnissen nicht vorlag, und daß er allenfalls ohne Gefährdung des Staatswohles noch würde etwas länger fortdauern können, aber, meine Herren, das kann jedenfalls keine horizontlose unbestimmte Fortdauer sein. Früher bei einer ganz verschiedenartigen Sachlage stand die Regierung auf diesem Standpunkte, und ich glaube, es kann ihr daraus kein Wider- spruch mit der heutigen Haltung hergeleitet werden, daß sie sich sagte: Wir dürfen hoffen nach Abschluß der allgemeinen Verwaltungs organisation einschließlich der sogenannten Reformgesetz gebung auch die neuen Provinzen, in specie Schleswig⸗Holstein, welchem der Kreis Lauenburg administrafio angehört, mit der Kreisordnung be— dacht zu seben auf Grundlage von 1872 unter Beachtung natür⸗ lich der berechtigten provinziellen Eigenthümlichkeiten; und diesem Standyunkte gegenüber ist es ja natürlich, daß man sich sagte, es ist nicht nöthig, noch vor dieser Regulirung für die ganze re. für Lauenburg, vielleicht für wenige Jahre, eine besondere Ordnung zu schaffen; und darauf allein beruht das Einverständniß der Staate regierung zur zweimaligen Verlängerung des bisherigen Provisoriums, welches mit dem ersten Oktober dieses Jahres abläuft, Injwischen hat sich die Sachlage, wie Ihnen bekannt ist, wesentlich verändert. Die Hoffnung, den westlichen und neuen Provinzen die gesammte Ver⸗ waltungageseßgebung, den ganzen Komplex der Selbstoerwaltungsgesetze einschließlich der den Unterbau dieser Gesammtheit bildenden Kreigord- nung bald verleihen zu können, ist in den Hintergrund getreten durch die bekannten Meinungeverschiedenbeiten über die Grundlagen der Verwaltungs organisatien, namentlich auch durch die hervorgetretenen Differenzen bei Berathung der für Schleswig ⸗Holstein entworfenen Keisordnung. Seitens des Provinzial Landtages. Namentlich in leßterer Besiehung muß ich mir erlauben, bervorjuheben, daß der Provinzial ⸗LSandtag von Schleswig-⸗Holstein den Entwurf, welchen die Regierung ihm vorgelegt hatte, einer sehr eingehenden Kritik unter jogen hat, und daß Amendements so mannigfaltiger, so wichtiger und nach so zabsreichen Seiten augeinanderliegender Natur gestellt worden sunz daß die Regierung sich für verpflichtet hält, diese Erinnerungen n die sorgfältigste Erwägung zu ziehen; den in Folge dessen minde⸗ tens eine erhebliche Verzögerung der Emanlrung einet Kreisordnung ür m, HSolstein de mur wird, 1 un zweifel aft. Ich schweige dabei gänzlich von dem wichtigsten Um—⸗

stande, nämlich von dem Zweifel, wann es möglich sein wird, die —— ebung, im Großen und Ganzen also unser Ver⸗ waltungs kreis ve und alles, was damit zusammenhängt, fũr Schleswig⸗Holstein einzuführen. Also, wenn man diese Sachlage zu⸗ sammenfaßt, wenn man erwägt, daß mit Rücksicht hierauf auch nicht einmal annähernd der Zeitpunkt angegeben werden kann, bis zu welchem der Kreis Lauenburg gemeinschaftlich mit der Provinz, welcher er angehört, in den großen Zusammenhang unserer Reform⸗ gesetzgebung bineingezogen werden kann, dann drängt sich die Frage auf, ob es nicht dem von mir vorher geschilderten Bedürfniß gegen⸗ über nothwendig ist, nunmehr der Verwaltung des Kreises Herzogthum Lauenburg ich meine die finanzielle und kommunale eine solche Gestaltung zu geben, daß sie in Ueber⸗ einstimmung tritt mit denjenigen Grundprinzipien, die in den übrigen Theilen der Monarchie für Kreisverwaltungen bestehen, als daß das Haupt der Verwaltung der Landrath ist, gleichzeitig Staats⸗ beamter und gleichzeitig berufener Vertreter der kommunalen Inter⸗ essen. Ich bin fest überzeugt, daß der Kreis Lauenburg, wenn er diese Organisation empfangen wird, sich ebenso zufrieden unter ihr— fühlen wird, wie das bei den Kreisen der alten Provinzen doch, Gott sei Dank, in der bei weitem größten Mehrzahl der Fall ist. Ich

betone ausdrücklich, etwaigen Bedenken gegenüber, die noch erhoben

werden könnten, daß es sich hier lediglich um kreiskommunale Fragen handelt. Das ganze System des Verwaltungsstreitverfahrens, der obrigkeitlichen Aemter, deren Träger die Kreisbersammlungen in den übrigen Kreigordnungsprovinzen außer und neben ihren kommunalen Funktionen sind, ist durch die Spezialbestimmungen, die ja auch Herr Pr. Dernburg die Güte gehabt hat in sein Amendement aufzunehmen, ausdrücklich von der, gegenwärtig beabsichtigten Regelung aus⸗ geschlossen beziehentlich der Zukunft vorbehalten, Alles das kann zu politischen Erörterungen über die großen Gesichtspunkte, die damit verbunden sind, in keiner Weise Veranlassung geben. Es han delt sich lediglich um den engen Kreis der Verwaltung, eines aller⸗ dings erheblichen finanziellen Objekts; für dieses die Organe zu schaffen,

für dieses den berufenen Beamten an die Spitze zu stellen, ist die

einzige Absicht dieses Gesetzes; und ich glaube, alle politischen Ausein⸗ andersetzungen, die auch im anderen Hause, namentlich vom Abgeord⸗ neten Windthorst an diese Frage geknüpft wurden, . einigermaßen gegenstandslos. Ich muß immer wieder betonen; lediglich dieser be= schränkte Zweck liegt für uns vor, und deshalb kann ich es nur mit Dank begrüßen,. daß der Herr Dr. Dernburg, die Güte gehabt hat, Dasjenige, waß in der Kommission, wie Ihnen bekannt ist, in der Form seines Amendements wieder aufzunehmen. Ich . erklären, daß die Regierung mit dem prinzipalen Amende⸗ ment de

namentlich den Schlußsatz des Art. 5, der über ihre Vorlage, wie ich glaube sagen zu durfen, nur formell hinausgeht wegen der Kom⸗ mission, welche die aufgenommene Domanialanleihe zu, verwalten hat, nicht bemängelt, und daß sie auch nichts Wesentliches zu er innern hat gegen Art. 2, wie er im Nachtragsamendement des Herrn Dr. Dernburg formulirt ist, nämlich daß durch diesen Artikel in Be⸗ treff der Ernennung des Landraths auch die Vorschriften des X ld der Kreisordnung vom Jahre 1872 in Geltung treten sollen. Daß diese Klausel wegen der Ernennung des Landraths, in der ursprünglichen Vorlage keine Aufnahme gefunden hat, entspringt ein fach aus dem Umstande, daß wir beabsichtigten, uns in dieser Be— ziehung möglichst eng an den an Schleswig⸗Holstein bestehenden Zu⸗ stand anzuschließen, und daß wir der Meinung waren, daß die wich⸗ tige Frage wegen des Rechtes der Kreisvertretung, Vorschläge für das Landrathsamt zu machen, besser dem künftigen Gesammtgesetz für die ganze Provinz Schleswig-Holstein vorzubehalten sei. Indeß, wenn das hohe Haus einen besonderen Werth darauf legen sollte, diese Frage für den Kreis Lauenburg jetzt mit zur Erledigung zu bringen, so ist das zwar eine Abweichung von der Vorlage der Regierung; aber ich darf wohl sagen, keine so bedeutende, daß wir daraus Bedenken gegen die Annahme des etwa so aus Ihrem Beschluß hervorgehenden Entwurfs zu ent— nehmen haben würden. Ich kann deshalb zum Schluß der General⸗ diskussion mich im Allgemeinen auf den Standpunkt des Amende⸗ ments des Hrn. Dr. Dernburg stellen, und vielleicht gleich hinzufügen, daß meiner Auffassung nach gegen das Unteramendement, welches Hr. Dr,. Beseler zu Absatz 4 gestellt hat, keine Bedenken zu erheben sind, sondern ö. das eine einfache Konsequenz dessen ist, was der Entwurf bereits enthält, nämlich daß die statutarischen Bestimmungen, welche für den Kreis unter König⸗ licher Genehmigung werden erlassen werden, solche sein müssen, in welchem das Recht der durch die Gesetze und die Staatsaufsicht geregelte Selbstverwaltung gewahrt wird, in Bezug auf die Angelegen⸗ heiten, um die es sich hier handelt, also in Bezug auf die Verwal⸗ tung der kreiskommunalen Angelegenheiten. Ich nehme an, daß Herr Dr. Beseler scinen in allgemeinen Worten gestellten Antrag so ver⸗ standen wissen will. Sollte dies der Fall sein, dann würde seitens 4 . keine Veranlassung vorliegen, denselben zu be⸗ ampfen.

Graf von der Schulenburg⸗-Veetzendorf sprach den Wunsch aus, daß der Wiederbelebungsversuch des Herrn Dr. Dernburg nicht gelingen, sondern auf eine bloße Galvanisirung hinaus⸗ laufen möchte. Der geschichtliche Rückblick, den der Antrag⸗ sieller gegeben habe, erfreue sich nicht der genügenden Objek⸗ tivität, und die Bezeichnung der lauenburgischen Verwal⸗ tung als „feudale Abnormität“ sei vollends unangebracht. Trete man den Abgeordnetenhaus⸗Beschlüssen bei, so ent⸗ stehe kein Vacuum, sondern es bleibe Alles beim Alten. Außerdem sei man über die Frage, wie sich die maßgebenden Prinzipien der Kreisordnung bewährt haben, keineswegs so einig, wie Herr von Mirbach und der Minister gemeint

ätten. Bei der Geschäftslage des Landtages lönne nichts

zesseres und Praktischeres geschehen, als der Beitritt zu dem Vorschlage des anderen Hauses.

Graf von Arnim⸗Boitzenburg plaidirte für die Annahme des Amendements Dernburg; man würde durch die Einführung der Kreisordnung von 1872 in Lauenburg auch weitergehenden Aspirationen auf die Aenderung der jetzigen Vorschristen der Kreisordnung einen Riegel vorschieben. Noch jüngster Tage hätten die Sezessionisten auf einer allgemeinen Versammlung in Berlin einstimmig eine Resolution des Inhalts gefaßt, daß die gerechtere Vertretung in Kreis und Provinz zu er streben sei; „gerechtere“ könne doch nur im Sinne einer weiteren Benachtheiligung des Grundbesitzes verstanden werden.

Die Generaldiekussion wurde hierauf geschlossen.

Bei der Spezialdebatte gab zu Artikel J. Herr von Kleist⸗ Retzow die Erllärung ab, daß er für den Artikel stimmen werde, aber nicht damit aussprechen wolle, daß er die Kreis⸗ ordnung für vorzüglich halte, sondern daß er nur deshalb für die Vorlage stimme, weil die Verhältnisse in Lauenburg geordnet werden müßten, und weil kein anderer, besserer Weg vorliege, der zum Ziele führe.

Artikel J. wurde alsdann ohne Debatte angenommen, so⸗

wie die Artikel II., III. und IV. nach dem Antrage des Herrn Dr. Dernhurg. Bei Artifel V. vertheidigte Herr Dr. Beseler das von ihm gestellte Unteramendement; dasselbe wurde angenommen und mit ihm Artikel V. und ohne Diskussion auch Artikel VI. des Antrages Dernburg. Schließlich wurde der so amen⸗ dirte Gesetzentwurf im Ganzen angenommen, wodurch der Kommissionsantrag beseitigt und eine vorliegende Petition aus Lauenburg erledigt war.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

M 1G.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗AUnzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 10. Mai

saale des Abgeor der beiden tags i und gab sodann die übliche Uebersicht über die thätigkeit des Hauses in der abgelaufen dankte der Präsident dem Hause für die Geschäfte zu Theil gewordene Unterstützung, Mitgliedern des Büreaus. Herr Dr. Sulzer sprach hierauf des Hauses den Dank für die chäfte aus, welchen die Anwesenden durch Plätzen bethätigten. (Schluß 3 Uhr 10 Mi⸗

nicht zur Majorität hat gelangen können,

Herrn Dr. Dernburg zunächst einverstanden ist, daß sie auch

dem Präsidenten Namens Leitung der Ges Erheben von den nuten.)

entwurf, betre ; u ; räthen der Minister der öffentlichen gehalten hat, lautet wie folgt: . Ich muß zunächst das hohe Haus um Nachsicht bitten, wenn ich mich in meinem heutigen Vortrage etwas kürzer fasse, als vielleicht erwartet wird. Unwohlsein, welches ich noch nicht habe überwinden können, legt mir eine gewisse Beschränkung auf. ; ; Der Gefetzentwurf, welcher dem hohen Hause vorliegt, hat eine besondere Entstehungsgeschichte, deren der Herr Referent schon gedacht hat. Sie werden sich erinnern, daß ozeß der Eisenbahnen begann,

bei den Zweck, Anschauung

sodann, um ᷣ. zu gewähren, ihre Anschauungen an der berufenen Geltung zu bringen und im gemeinsam denjenigen Weg zu finden, beste sich erweisen würde, auch daß die Aufgabe: für die Wohlfahrt des Landes z . fen? Die Königliche Staatsregierung hatte in Aussicht genommen daß auch bei der Centralstelle ein Fehl⸗

zur mehreren Sicherheit, sste / schaftlichen Gebiete der Cisenbahnverwal⸗

schritt auf dem wirth tung nicht welcher * lichen Zweige in sich vereinigen hier einschalten, daß d ferenzen, wie sie vorhin gen meinen recht befriedigende gewe

balten, mit den Eigenth bekannt zu machen, und

Es ist ich habe das schor das richtige Verständniß für das für das

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Es folgte der mündliche Bericht der Kommission für kom⸗ munale Angelegenheiten über eine Anzahl von Petitionen wegen Aufhebung der Bestimmungen, welche die Kommunen in der Besteue rung der Eisenba hnen beschränken.

Der Referent Graf von Dönhoff-Friedrichstein beantragte mit Rücksicht auf 5. 10 des Gesetzes vom 28. März 1882, be⸗ treffend den weileren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat, über diese Petitionen zur Tagesordnung überzugehen, und das Haus trat diesem Antrage bei. . . Herr Dr. Dernburg berichtete sodann über die Petition des Vereins der Grund- und Hausbesitzer von Aachen und Burtscheid um Herabsetzung der Prinzipalsteuer a uf Gebäude und beantragte, diese zulegen. Das Haus beschloß demgemäß. . . Endlich berichtete Herr von Pfuel über die Petitionen der Bevollmächtigten der Amtsversammlungen des Stader Marschkreises, des Amtes Osten und über die Petition des Bürgermeisteramtes zu Worringen. Das Haus be⸗ schloß auf seinen Antrag, über diese Petitionen zur Tages⸗ ordn ung überzugehen.

Der Präsident theilte hierauf mit, daß nach

zugegangenen Privatmittheilung am Donnerstag in dem Sitzungs⸗ dnetenhauses eine gemeinsame Sitzung user des Landtags stattfinden werde,

Die Rede, welche in der vorgestrigen (19.) Sitzung des Herrenhauses bei der Berathung . ffend die Einsetzung von Bezirks-Eisenbahn⸗ Arbeiten Maybach,

einmal den Staatseisenbahnbehörden eine von den Bedürfnissen des Verkehrs den Interessenten des Verkehrs die

Landeseisenbahnrath

geschehe, einen bal verschiedenen

wiederum Vertreter der

Petition unerörtert zurück⸗

en Session. Weiter ihm bei Leitung der besonders den

über den Gesetz⸗

schon, bevor der Verstaatlichungs die Staatsregierung aus eigener nitiative dazu übergegangen war, sogenannte freie Konferenzen Staatsbahn-Direktionen einzurichten mit dem doppelten

Austausch der Meinungen und Ansichten en, der im gegebenen Falle als der Staakseisenbabnen ihre erste u wirken, rechtfertigen möch⸗

sollte. Ich darf gleich die Erfahrungen, die wir mit diesen freien Kon annt wurden, gemacht haben, im Allge⸗ sen sind, sie haben dazu beigetragen, die Beamten in ununterbrochener Füblung mit dem Verkehr zu er ümlichkeiten verschiedener Verkehrsverhältnisse auf der andern Seite die Erkenntniß zu wecken, daß das, was abgeschlagen, was nicht gewahrt wird, dieses Schickfal nicht theoretischer oder bureaukratischer r e das schon an einer andern Stelle ausgedrückt Wollen auf der einen Seite und Können auf der andern Seite erweckt und erweitert worden. Während jenes Stadiums begann der Verstaatlichungspꝛozeß,

einer ihm

Geschãfts⸗

lebendigere zu geben, Möglichkeit Stelle zur

einzurichten, wirthschaft⸗

Auffassung verdankt.

und diejenigen Abgeordneten, welche dem Gedanken an sich freundlich gesinnt waren, hielten es für nothwendig, daß ein Korrelat zu der erweiterten, wenigstens quantitativ erweiterten Machtbefugniß der Königlichen Staatsregierung geschaffen würde, eine wirthschaftliche Garantie, wie man es nannte, indem man das bis dahin auf der freien Initiative der Königlichen Staatsregierung beruhende In⸗ stitut der Eisenbahnräthe auf einen gesetzlichen Boden stelle. Auch die Staatsregierung würde, wenn sie ganz freie Hand gehabt hätte, vielleicht dem den Vorzug gegeben haben, den Weg des administrativen Verfahrens fernerhin zu beschreiten, weitere Erfahrungen abzuwarten und erst später die Einrichtung zu einer gesetzlichen zu machen. Ein ähnlicher Weg ist ja auch be · schritten worden in den übrigen deutschen Staaten, in welchen wir nach dem Vorgange Preußens diese Einrichtung haben ins Leben treten sehen; ich nenne Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden. Dort ist durch landesherrliche Verordnung die Institution geschaffen, welche hier durch Gesetz firirt werden soll. Der Wunsch, auf gesetz lichem Boden einzurichten, was bisher auf administrativem Wege geschaffen war, konnte indeß bei der Staatsregierung ernsten Be— denken nicht begegnen, weil wir uns verpflichtet fühlten, in Aus— führung des großen Gedankens, mit welchem wir uns trugen, dem Lande jede irgendwie mit der verfassungs mäßigen Auto⸗ nomie und Verantwortlichkeit der Regierung vereinbare Garantie zu geben, daß es uns voller Ernst sei, die Staatsbahnverwaltung als eine Verwaltung zur öffentlichen Wohlfahrt hinzustellen und zu leiten. Da man nun dieses Verlangen gestellt hatte, glaubten wir dem nicht widersprechen zu sollen, und zwar um so weniger, als bei vielen Freunden des Verstaatlichungsprozeffes die Annahme dieser Be— dingung zur conditio sine que non gemacht worden war. Das Königliche Staats-Ministerium ich betone das erklärte sich da⸗ mit einverstanden, und wir haben sodann, den Beschlüssen des an dern Hauses entsprechend, denen wir zustimmen konnten, eine Vor⸗ lage gemacht im vorigen Jahre, und in diesem Jahre wiederholt, genau angelehnt an jene Beschlüsse des, andern Hauses. Das Produkt der Erwägungen und der gegenseitigen Abmachungen bildet diefer Gesetzentwurf, der nur etwas verändert vor Ihnen liegt. Wenn der Herr Vorredner bemerkt hat, es seien in diesen Entwurf einige Aenderungen hineingetragen gegen die Regierungtvorlage, ins besondere in Bezug auf die Zusammensetzung der Bezirks eisenbahn⸗ räthe, fo sind dieselben als Verbesserungen Seitens der Regierung anerkannt worden. Die Regierung konnte ihre Vorlage eben nicht anders machen als früher mit dem anderen Hause kompro⸗ mittirt worden. Dasselbe Ziel ist am Ende auch, im gesetz⸗ lichen Wege zu erreichen, welches auf administrativem Wege vielleicht leichter hätte erreicht werden können. Aber ich sehe, wie gesagt, nicht ein. weshalb wir dem Wunsche widerstehen sollten, der im anderen Hause ausgesprochen worden ist, und der auch für das Land ju einer Beruhigung gereichen wird. Ob man eine große Be⸗ geisterung für das Gesetz empfindet, von der allerdings in Ihrer Kommifsion nicht viel zu spüren gewesen, das ist eine andere Frage. Ich bitte Sie, lediglich zu erwägen: Ist die Vorlage zweck⸗ wah g, bietet sie den Boden für eine gedeihliche Ent⸗ wickelung und giebt sie dem Lande die Garantie, daß die Staatseisenbahnverwaltung bemüht , wird, das Ziel, welches sie sich gesteckt nat, die Wohlfahrt des Landes auch wirklich zu erreichen? Ich glaube, Siese Frage kann man bejahen. Es ist ja richtig, daß eine gewisse Beschränkung der Autonomie der Regierung in diesem 86 n he en ist. Allein diese Beschränkung ist doch mehr eine scheinbare als eine wirkliche, wir würden bei der großen Verwaltung, die wir zu leiten haben, doch nicht umhin können, uns vor der Entscheidung über richtige Verkehrsfragen zu unterrichten bei denjenigen Organen und Personen, bei denen wir Urtheil über die betreffenden Fragen erwarten dürfen. Es wird uns nun hier von vornherein das Material für eine ständige Enquete geboten. Ich glaube, daß dieser Gesichtspunkt in dem 6 auch genügend gewahrt bleibt, wenngleich die Vertretung der wirthschaftlichen Interessen in die Hände von ständigen Mitgliedern gelegt ist. Bei den gegen⸗ wärtigen freien Konkurrenzen findet zwar eine Vertretung je nach dem Gegenstande statt, der auf der Tagesordnung steht; handelt es sich um Fragen der Eisenindustrie, so sind in der Regel deren Interessenten erschienen; handelt es sich um landwirthschaftliche, forstwirtbschaftliche oder um Interessen, z. B. der Zuckerindustrie, so sind sachverständige aus diesen Kreisen aufgetreten. Ich glaube aber, daß es nicht so schwer fein wird für die ständigen Vertreter, sich diejenigen Infor⸗ mationen zu verschaffen, die für die Wahrnehmung der besonderen Gesichtspunkte, die in der Konferenz zur Sprache kommen, nothwendig sein werden. Dann hat der Herr Vorredner Anstoß daran genommen, daß in dem J. 165 eine Vertretung der übrigen Staatsressorts, deg Finan⸗ Ministeriums, der Landwirthschaft und des Handele⸗Ministeriums vor. geschen fei und damit eine Verschiebung der Verantwortlichkeit des Eisenbahn⸗Ministers bewirkt werden könne. Ich gestatte mir indeß,

S G2.

darauf aufmerksam ju machen, daß nach 8. 10 sub b. die Vertreter der spenellen Interessen nicht Staatsbeamte, nicht gewissermaßen Kommissa⸗ rien der Betreffenden Minister sein sollen. Die Verantwertung für die Entscheidung bleibt einzig und allein dem Minister der öffentlichen Arbeiten. Das aus 8. 19 entnommene Bedenken, wo geschrieben ist, es sollen die Verhandlungen des Landeseisenbahn⸗ raths dem Landtage vorgelegt werden daß diese Verhandlungen einen fehr dicken Band ausfüllen und eigentlich nutzlos nur über vergangene Dinge berichten würden, dies Bedenken theile ich nicht. Ich glaube, es ist für das Verständniß der Berichte, die wir der Tandes vertretung vorlegen müssen über die Schritte, welche gethan und welche wir vorhaben für die Etatisirung der Einnahmen, von Wichtigkeit, zu sehen, welche Vorgänge dabei mitgewirkt haben. Das Verständniß wird jedenfalls gefördert werden und ich fürchte nicht. daß diese Verhandlungen die befürchtete Weitläufigkeit gewinnen werden. Der 5§. 20, der ein Novum bildet gegen das Kompromiß mit dem anderen Haufe, ist von einer Seite gelobt, von anderer getadelt worden. Die Staatsregierung verhehlt nicht, daß sie gegen diesen Paragraphen nach einer gewissen Richtung hin Bedenken Hat, Be⸗ denken infofern, als der Paragraph wenigstens formell die Autonomie der Staatsregierung einschränkt und wir grundsätzlich gern daran fest⸗ halten möchten, daß eine Beschränkung der Autonomie der Staats⸗ regierung auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens nur zu Gunsten des Reichs eintreten sollte. Außerdem ist dieser Paragraph an sich kaum nöthig. Für die Verschiebungen welche sich nöthig machen im Laufe der Entwickelung der Verhältnisse, läßt er naturnothwendig freie Hand. Der verfassungsmäßigen Ein⸗ wirkung des Reichs ist voller Spielraum gelassen und wenn die Re⸗ gierung dazu übergehen wollte, allgemeine Erhöhungen des Güter⸗ larifs vorzunehmen, dann würde sie ja doch eben so gewiß der 6 stimmung der Landesvertretung in der einen oder anderen Weise sich versichern, wie dies im Jahre 1877 geschehen. Ich meine also, aus diesem Gesichtspunkte würde der Paragraph überflüssig sein. Auf die Geschichte der Tariferhöhungen von 1874 möchte ich hier nicht eingehen, gewiß ist, daß sie im Lande sehr tief und bitter empfunden worden sind und daß was man auch darüber sagen mag jene Maßregel, zu jener Zeit vorgenommen, keine glückliche war; Der Tendenz der Politik der Regierung würde es entsprechen, selbst in finanziellen Kalamitäten, vor denen uns Gott bewahren wolle, den Verkehr des Landes lieber nicht zu belasten, sondern. wenn erforderlich, auf anderem Wege für die finanziellen Interessen des Landes zu sorgen. Jedenfalls kann die Regierung nicht daran denken, eine solche große schwer wiegende Maßregel vorjunehmen, ohne der Zustimmung der Landes vertretung und verfassungsmäßig auch des Reiches sicher zu sein. Wir würden ja mit dem Grundgedanken, von dem unsere ganze Eisenbahnverwaltung beherrscht ist, in den schreiendften Wider⸗ spruch gerathen. Aus diesem Gesichtspunkte und so gedacht, können wir den Paragraphen zwar für überflüssig und nicht un be⸗ denklich halten, aber er ist nach unserer Auffassung nicht geeignet, das ganze Gesetz unannehmbar zu machen.

Es ist dann noch, um das gleich vorweg zu nehmen, zn dem §. 8 von Seiten Ihrer Kommission ein Vorschlag gemacht worden, wonach außer den Vertretern anderer Eisenbahnverwaltungen und Staatsbehörden auch noch die Vertreter von Reichsbehörden hinzu⸗

cjogen werden können. Ich wurde mir die Bitte erlauben, diesem

rl wee nicht zuzustimmen und jwar aus dem einfachen Grunde, weil unter den Staattbehörden auch die Reichsbehörden zu subintelligiren sind. Außerdem ist jene Anordnung ah nur eine fakultative, die eigentlich mehr in die Ausführungsinstruktion hinein⸗ Es heißt: den Sitzungen des Bezirkseisenbahnrathes können auf Einladung des Präsidenten der Eisenbahndirektion auch Vertreter anderer Behörden beiwohnen. Es bedarf also nur einer Anweisung an die betreffenden Präsidenten in den gegebenen Fällen, auch die Vertreter der betreffenden Reichtressorts mit einzu⸗ laden; von solchen Reichsressorts könnten, in Betracht kommen: Post. und Telegraphenverwaltung, vielleicht auch die ZƷZollver⸗ waltung; die Militärverwaltung, die wir ja als eine preußische be⸗ trachten dürfen, ist ohnehin durch den Wortlaut des Paragraphen vollständig gedeckt. Es würde also nicht nothwendig sein, dieses ge ringfügigen, im Wege der Instruktion ebenso wirksam durchzuführen⸗ den We en wegen den Gesetzentwurf noch einmal an das andere Haus zurückzugeben. Ich bitte also, wenn sonst keine Aenderungen des Gesetzes beliebt werden, dem Antrage der Kommission in diesem Punkte nicht zuzustimmen. . 2

Meine Herren, ich schließe meinen Vortrag, indem ich Sie bitte, die Vorlage aus dem Gesichtspunkte zu betrachten, daß die Staats- regierung ibrerseits den Wunsch hat, auch bei 6 elegenheit zu bethätigen, wie sie ibre ganze Staatteisenbahnpolitik aus dem Gesichtẽ⸗ punkte der Förderung der öffentlichen Wohlfahrt zu leiten gewillt und daß sie bereit ist, auch in dieser Vorlage ein Pfand dafür zu geben, daß es iht voller Ernst ist mit der Erfüllung dieses Vorsatzes.

gehört.

lichte Marie Pauline Adolphine ( am 23. Jull 1835 zu Hohenböcke, welche flüchtig ist resp. sich rg . sz e ug , 6 5 Urt des früberen Königlichen Stadtgeri . a ̃ 9 ui ned x vom 26. Saen be; 1578 in actis 8. Besondere Kennieichen fehlen 144. 78. Dep. 6 * Gefãngnißstrafe von sechs Wochen vollstreckt werden. t ; Kaen. ju verhaften und in das Amtegerichte Kaufmann Fran Leufgen aus Berlin, w Ren neee dll die unn Verum dan die ze. Gtaß⸗ gefüngniß des Ergreifungkortes abzuliefern. Berlin, Aufenthalte, ist in den 1lten ea. Leufgen und Gen. rz 1882. Königliche Staateanwalt aft U. R. J. Nr. 257 de 1882 die Untersuchunge haft

. Beschreibung: ster wegen wiederholten, theils vollendeten, theils ver.

3 e d n g Statur untersetzt. Haare suchten Betruges 46 Jahre, Größe 1,30 m, Statur zt. . ges : r e , Meincides beschlossen. Die Verhaftung bat nicht Ste ; une en g ben en, T. e Geste Beil age) dieses 4 de 1881 binter den

ei der Niederschlesisch⸗ ärkischen Eisenbabn Carl Artbur Otte Schulze r erlin, den 6. Nai 1882. von bier am 6. Juli 18851, wegen fahrlässiger Ge. Aachen, ist groß 15625 m, gesetzter sahrdung eines Eisenbabntrans vort, erlassene Steck⸗ Kinn un Frankfurt a. O., den

een e lg Mund Jewöbnlich, Zähne gesund, ausgeführt werden können. Ez wird ersucht, den

Gesichts farbe gesund, c. Leufgen im Betretungéfalle ju verhaften und in

n n, rslht an das fine u n ga defch en, zu Berlin, Alt⸗Moabit

Sprache deutsch.

Vie, 1815 in Pasewall geboren, welcher September z in Pasewa . J ü hält, ist die Unter Kreig Bergheim, Größe 1 m G65 em, , , ,, . 14 melirt. Stirn frei, Bart Schnurbart, Augen 21988] in das Untersuchungẽ

ucht, denselben zu verha . 6 . * * 2 16 * n, n, , r, P 8 46⸗ c o c I 2 . e nter 7

G eren 2 Verhaftung und Nachricht wird gebeten. binde .

s , ge nh n den 2. Ma ; . , Abtheilung v2. Opp ert. Beschreibung: farbt fich die Haare

Preuß. Staats- Anzeiger und das Central · Vandels⸗ register nimmt an: die Königliche Exvedition des Neutschen Reicht · Anzeigers und llöniglich Prenßischen Staatz Anjeigera:

Berlin 8w., Wilhelm ⸗Straße Nr. 82.

6 * Inserate für den Deutschen Reichs. und Königl.

1. Steckbriefe und Untersuchange- Sachen. 2. Jubbastationen, Aufgebote, Vorladnngen n. dergl.

DVeffentlũicher Anzeiger.

S. Industrielle Etabliasementa, und Grosshandel.

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3. Verkinfe, Verpachtungen, Sunbmingsionen ete. J. Literarische Anzeigen.

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Interate nehmen an; die Annoncen Eppedltionen det

Invalideudank /, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen Snureaux.

Fabriken

beilage. * M

*

* *

Sander, geboren

Es wird ersucht,

Locken,

eboren am

Alter 35 Jahre, Größe 1 m . 8 84 21277 ; ; nittel, Haare blond, Stirn gewölbt, Ba onder Steckbrief. Gegen die untenbeschriebene unverebe wan Augenbrauen blond, Augen blau, Rafe

in der Mitte etwas gebogen, Mund gewöhnlich, rbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung unbekannt.

Steckbrief.

11/12, abzuliefern.

Steckbrief. Gegen den men beschriebenen Han · Der Unterfuchungzrichter bei dem Königlichen Land . richte J. Goeß. Beschreibung: Alter 41 Jahre, brief wird hiermit erneuert. 3 a n , m , , . 13 lich n Bedburg, 4. Mai 1852. Nönigliche Staatsanwaltschaft.

rauen dunkel. Zähne vollständig, Gesichtebildun

22

Stechbrief.

Amtgericht. Beschreibun:

Gegen den unten beschriebenen Rase nr gewohnlich, Mund

körner). betrũglicken¶ Bankerutts und [21267

riefs Ernenernug. üheren Hülfsarbeiter

king j Haare blond, Steckbrief.

Gestalt schlank. Gaels aus Hinterpommern ist

mann kleine weiße Fleckchen (sogenannte Mohn⸗

Signalement: Name: angeblich Emilie Gaels,

Gegen die unten beschriebene unverehelichte Alter: ea. 20 Jahre, Statur: groß, stark, Gesicht: Auguste Marie Graßmann aus Ziesar, welche voll, rund, Gesichts farbe: gesund, Augen; lau, sich verborgen bält, ist die Üntersuchungebaft wegen Nase; Stumpfnase, Haare: aschblond, abne vollständig. Kinn rund. Gesicht oval, Gesichtcl⸗ Diebstabls verhängt. Ez wird erfucht, dieselbe ju gekammt. verhaften und in das hiesige Gerichtsgefängniß ab. : ͤ s zuliefern. Genthin, den 5. Nan er. Föniglicbes punktirter Kattunjacke, braunem mit weiß und Alter 21 Statur schlank, Haare dunkelblond, Augen grau, ewöbnlich.

intenũber⸗ G. war bekleidet mit blauer, geblümter und roth⸗

Jabre, siegelrothen dünnen Streifen versehenen Wollreck, Strobhut, Schnürschuben und weißer Besondere Schürze. Neubrandenburg, den 6. Mai 1882. Großh. Amte anwaltschaft. Brehm .

Der in Nr. 160 Aldringen, Kreig Malmedy,

ebaltener schwarzer Vollbart. Profe

Gegen die unverchelschte angebliche Emilie daß der Verdacht der Mertion vorli 2c.

Unterschl bat Königlichen Montirungt 1Waffen * erg rock ee, 1Tuchbese 4. Garnitur, 1“ Feldmügße 4.

Stedbrief. Werner, Johann,. Jäger der

3. Tomp. Nbeinischen Jäger ˖ Bataillens Nr. 8 i abern i. Glsaß. geboren am 26. Mai 1857 zu

Regierungsbezirk r,, und sind gewöhnlich, Haare rz, kurz 8

rseibe bat sich am J. Mal er, Morgens, obne Erlaubniß aus der biesigen Garnison en und sst bis beute nicht wieder bierber rt, so

Hals.

. . * age.