1882 / 110 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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lichung anderer Industriejweige herbeifübren werde, eine Besorg⸗ niß, die im Hinblick auf das Saljmonopol, das wir lange gehabt und aufgegeben haben, im Hinblick auf das Beispiel anderer Länder, wo das Tabackmenopol so lange besteht und, so viel bekannt, nicht zu der Gefahr der Monoxolsucht geführt hat, wenig Furcht einflößen kann und die um so unbegründeter erscheint, als hier die Einführung des Tabackmonopols nicht erstrebt wird um irgend eines steuerpotitischen, sozialpolitischen oder sonstigen Prinzips willen, sondern lediglich um des praktischen Erfolges willen, den ich vorhin angedeutet habe, und den etwa nochmals durch die Verstaatlichung anderer Industrien an—⸗ zustreben kein Anlaß vorliegen und keine Möglichkeit sich bieten würde, so bleiben wohl endlich nur noch die kleinen, mehr neben sächlichen Cinwendungen übrig, die dahin gehen, daß der Vielseitig⸗ keit der Geschmacksrichtung des Publikums das Monopol nicht werde gerecht werden, daß es den Konsumenten zu weite Wege zumuthe, und daß es den Schmuggel befördere. Soweit diese Uebelstände überbaupt eintreten möchten, bezüglich des Schmuggels wird von anderer Seite das Gegentheil mit Sicherheit erwartet.! insoweit werden sie gewiß durch ähnliche mehr nebensächliche Vortheile weit überwogen. Ich er innere nur daran, daß mit dem Monopol die Verfälschung absolut ausgeschlossen sein wird, daß in dem ganzen Monopolgebiet der Kon⸗ sument seinen Bedarf in gleichmäßiger Weise zu befriedigen in der Lage sein wird, daß er überall festen und angemessenen Preisen gegen⸗ über sich befinden wird. .

Ich glaube hiermit diejenigen üblen Seiten, die wir gar nicht als solche anerkennen können und die auch bisher nur in Folge einer außerordentlichen Agitation einen so breiten Raum in der öffentlichen Diskussion haben einnehmen können, so ziemlich alle berührt zu haben.

Indem ich mich nun zu den wirklichen, nicht in Abrede zu stel⸗ lenden üblen Seiten des Monopols wende, bitte ich vorweg, über— zeugt sein zu wollen, daß auch die verbündeten Regierungen keines— wegs mit leichtem Herjen über dieselben hinweggegangen sind und daß sie Niemandem zumuthen, mit leichtem Herzen über dieselben hinwegzugehen; sie sollen vollständig gewürdigt, soweit wie möglich gemildert, aber sie sollen jedenfalls überwunden werden.

Das Tabackmonopol begreift in sich das unbedingte Verbot des privaten Erwerbes durch Tabackfabrikation und Tabackhandel. Alle diejenigen Personen im deutschen, Zollgebiet, die bisher von diesem Erwerbe gelebt haben und an die dieses Verbot sich richtet, werden durchs Gesetz unmittelbar und direkt genöthigt werden, diesen Erwerb aufzugeben und sich einen andern zu suchen. Der beste Ersatz wird natürlich dadurch gewährt werden, daß diese Personen, soweit nur irgend möglich, zu gleichen oder ähnlichen Funktionen in der Mo— nopolverwaltung übernommen werden und selbstverständlich wird das eifrigste Bemühen überall darauf gerichtet sein, diese Uebernahme zu erleichtern und auszuführen. Aber daß dieses Mittel in irgend einem zureichenden Maße anwendbar sein könnte, ist freilich nicht vorauszu⸗ setzen. Viele werden mit der Einführung des Tabackmonopols von ihrem bisherigen Erwerb, von der bisherigen Art ihres Erwerbes in der Tat definitiv ausgeschlossen werden. Für die Meisten derselben wird das ein schweres der Gesammtheit gebrachtes Opfer bedeuten, welches, wenn auch nicht einem juristischen Entschädigungsanspruch wie wie bei Expropriationen, so doch in der That einen nicht außer Acht zu lassenden Billigkeitsanspruch begründet. Die Gesetzgebung des Reiches ist in dieser Hinsicht nicht ohne Vorgang; ich erinnere insbesondere an das Gesetz vom 22. Juni 1871, durch welches den verbündeten Regierungen 4 Millionen Thaler zur Verfügung gestellt wurden, um den Angehörigen der Reserve und der Landwehr, welche damals durch ihre Einziehung zu den Fahnen besonders schwer geschädigt waren, die Wie⸗ deraufnahme ihres bürgerlichen Berufs nach Möglich keit zu erleichtern. Auch da lagen harte, von Einzelnen der Ge⸗ sammtheit gebrachte Opfer vor, auch da lag kein juristischer Anspruch auf Entschädigung vor, aber auch da hat es die Gesetzgebung nicht abgelehnt, in vernünftigen Grenzen den direkt Betroffenen eine Ausgleichung zu gewähren. Diese vernünftigen Grenzen und inner— halb derselben das richtige Maß zu finden, das ist für das weite von den Verboten des Tabackmonopolgesetzes betroffene Gebiet eine über⸗ aus schwierige und dem Meinungsstreit ausgesetzte Aufgabe, um so ,. als die Enquete vom Jahre 1878, den Vorschlägen der ver⸗ ündeten Regierungen zuwider, leider nicht auf alle die thatsächlichen Ermittelungen hat ausgedehnt werden dürfen, welche uns in den Stand gesetzt haben würden, jetzt hier überall das Wissen an die Stelle der Schätzung, die sicheren Grundlagen an die Stelle der unsicheren Grundlagen zu setzen und welche so dazu beigetragen haben würden, das Resultat im Einzelnen minder anfechtbar zu machen, als es Manchem vielleicht erscheint. Im Großen und Ganzen aber glauben die Regierungen mit ihren jetzigen Vorschlägen bezüglich der Entschädigungen, der Vergütungen und der Unterstützungen das Richtige getroffen zu haben; sie glauben danach mit einer Gesammt— summe von etwa 256 Millionen Mark die Ausgleichung für die direkt Betroffenen so zur Ausführung bringen zu können, daß deren demnächstige Lage nicht mehr als hindernder Einwand gegen die Einführung des Monopols wird geltend gemacht werden können.

Neben diesen direkt Betroffenen wird es nun allerdings eine große Anzahl indirekt Betroffener geben, welche Nachtheile und Verluste, in einzelnen Fällen vielleicht ganz außerordentlich hohe, unersetzliche Verluste durch die Einführung des Taback— monopols erleiden. Der ganze Kreis der Nebenzwecke der Tabackbranche, zahlreiche Kommunen, in denen die Taback— fabrikation und Nebengewerbe der Tabackbranche vielleicht zu großer Blüthe, zu großer überwiegender Bedeutung für deren Gesammt— verhältnisse gelangt sind, vielleicht selbst der eine oder andere Bundes staat, in welchem dies mehr oder weniger der Fall ist, jedenfalls die von dem Verbot des gegenwärtigen Gesetzentwurfs zur Zeit gar nicht direkt betroffenen Zollausschlüsse Bremen und Hamburg werden zu den indireft Betroffenen gehören. Der Schaden, der sie trifft, entzieht sich jedem Versuch einer wirklichen Schätzung und kann daher ohne Gefahr und Mühe für den Ucbertreiber bis ins Ungeheuere über— trieben werden, wie er ja auch meines Dafürhaltens bereits vielfach ins Ungeheuere übertrieben worden ist; er wird ganz gewiß geringer sein, als diese Schätzungen ihn erscheinen lassen, als jeßt in der Auf⸗ regung und in der Hoffnung, damit Erfolg zu haben, behauptet und geglaubt wird; er wird jedenfalls weit überwogen werden durch den großen Vortheil des Ganzen und damit auch der Vortheil der indirekt Betroffenen selbst. Darum würde auch jede Forderung der Gewährung einer besonderen Entschädigung für die indirekt Betrof⸗ fenen abzulehnen sein; sie würde, wollte man sie dennoch, obwohl sie es nicht ist, als begründbar ansehen, wollte man sie, obwohl die Gesetzgebung keinen Vorgang dafür aufweist, zulassen und berücksich⸗ tigen sie würde sofort mit Nothwendigkeit ins ganz Uferlose führen, woselbst die 2 Milliarden, die in einer phantasievollen Be—⸗ rechnung als Mindestbetrag der Entschädigung mitgetheilt worden sind, vielleicht als ganz unzulänglich befunden würden. Jede solche Forderung würde sofort zur offenbaren Unmöglichkeit führen, sie

würde das nackte Nein auf einem entbehrlichen Umweg sein.

Was hiernach von den üblen Seiten, von den wirklich übeln Seiten, die ja eigentlich nicht dem Monopol, sondern nur der Ein—⸗ führung des Monopols jetzt bei uns anhaftet, was sage ich, von dieser wirklich üblen Seite hiernach nicht weiter gemildert werden kann, das kann und soll mit in den Kauf genommen werden, das muß einmal für immer überwunden werden. Denn, meine Derren, auf die Dauer ist es ja gar nicht möglich, nicht denkbar, daß es in Deutschland angesichts des großen und wachsenden Umfangs unserer finanziellen Bedürfnisse bei einem Steuererträgnisse des Tabacks von kaum einer Mark pro Kopf der Bevölkerung belassen werden sollte, während die Erfahrung anderer Länder, die sich in ähnlicher Lage besinden, zeigt, wie mit Leichtigkeit und ohne allen Bedruck das Drei, Vier, Fünf ja selbst das Sechsfache dieses Betrages zur Tra— gung der öffentlichen Lasten aus dem entbehrlichen und doch nicht entbehrten Genußmittel gewonnen werden kann. Eine höhere Be— steuerung des Tabacks vermögen wir aber in keiner anderen Form als n der des Monopols besser und schonender herbeiführen. Bei lülen anderen Formen giebt es mehr Belastung für die Tabackbauer und

Händler und Arbeiter, ungewollte Begünstigung weniger Großbetriebe gegenüber, nein, auf Kosten vieler oder aller Kleinbetriebe. Mit er an⸗ deren Form wird die Gesetz gebung des Reichs die wirklich freie Verfügung über diese Steuerquelle, welche doch so wichtig und unentbehrlich für Zeiten der Bedrängniß sein würde, wirklich zu gewinnen vermögen.

Auf diesen Erwägungen beruht der Glaube an die Unabwend⸗ barkeit des Monopols, die feste Ueberzeugung, da es doch einmal kommen muß Bewilligen Sie es jetzt nicht, bewilligen Sie es die⸗ ser Regierung nicht, nun, so wird früher oder später der Tag erschei nen, die Regierung kommen, der Sie es doch bewilligen. Darum, meine Herren, würde es auch des Beifalls der weitesten Kreise des Volkes nicht lange entbehren, wenn Sie 6c dazu entschließen wür⸗ den, es jetzt bald zu bewilligen, weil die Uebelstände, die mit der Ein⸗ führung des Monopols nothwendig verbunden sind, die ich eben dar— zulegen die Ehre gehabt habe, durch Hinausschiebung der Einfüh⸗ rung nicht geringer, sondern eher schlimmer werden, weil die Um⸗ stände jetzt günstiger sind, als vielleicht später, indem die Möglichkeit, ja die. Gewißheit gegeben ist, da mit den reichen Erträgnissen des Monopols Steuererleichterungen in Staat und Gemeinde herbeigeführt werden, was bei der Einführung des Monopols zu ungünstigeren, bedrängteren Zeiten vielleicht aus⸗ geschlossen sein wird, weil endlich gerade jetzt das allmähliche Wieder⸗ aufblühen unserer industriellen Verhältnisse, die erfreulicher Weise sich mehrende Arbeitsgelegenheit in vielen Erwerbszweigen hoffen läßt, daß auch die anderweitige Unterkunft der aus der Tabackbranche aus scheidenden Personen sich länger und schneller vollziehen werde, als vielleicht je zu einer späteren Zeit.

In der Voraussetzung, daß Sie diesen . doch einer besonderen Kommission zur Vorberathung überweifen werden, darf ich unsere eifrigste Mitwirkung zur Klarstellung jedes Spezialpunktes ganz zu Ihrer Verfügung stellen und jetzt mit der Bitte schließen, daß Sie, so weit Sie dem Vorschlage der verbündeten Regierungen sine studio gegenüberstehen, ihn auch sine ira behandeln wollen, wir wollen ja doch Alle nur das Beste des Vaterlandes!

Der Abg. Sandtmann befürwortete den von ihm mitunter⸗ zeichneten Antrag Ausfeld. Der Antrag solle von vornherein die abweichende Stellung seiner Partei kennzeichnen, und dieser Materie womöglich zu einem festen Abschluß verhelfen. Die Anerkennung, daß mit den Erleichterungen, die durch die Steuerreform erzielt würden, die Regierung einen verdienst— lichen Weg beschritten habe, werde nirgends versagt werden, wenn nur auch die Mittel dazu gebilligt werden könnten. Es sei aber ein krasser Widerspruch, wenn Erleichterungen verheißen würden, die nur durch die allerschwersten Schädi⸗ gungen anderer Interessen möglich seien. Daß die Erträge des Monopols in dem Sinne verwendet werden würden, in dem dasselbe jetzt bewilligt werde, solle dadurch verbürgt wer⸗ den, daß man in Deutschland, in einem konstitutionellen Staate, im Frieden und ohne Konflikt lebe. Aber sei nicht über die Verwendung des Ueberschusses zu ver⸗ schiedenen Zeiten in ganz verschiedenem Sinne geredet worden? Dann solle durch die Einführung des Monopols der Tabackbau gar gehoben werden, weil das Interesse der Regierung und der Tabackbauer Hand in Hand gehe. Ihm erscheine es unerfindlich, daß nicht im freien Verkehr die besten Preise erzielt werden sollten. Die politischen Konseguenzen an⸗ langend, über die man in der Vorlage gleichfalls durch den konsti⸗ tutionellen Staat, die Freiheit des Individuums und die Nicht⸗ beeinflussung der Beamten beruhigt werde, erinnere er daran, daß das Haus verschiedene Male Gelegenheit gehabt, sich ein Ur⸗ theil darüber zu bilden. Die Arbeiter, höre man, würden es in den Negierungsfabriken besser haben, als in der Privatindustrie, aller⸗ dings nicht die mangelhaften und unzuverlässigen. Es genüge wohl der Hinweis, daß die Arbeiter sich in Petitionen und Ver⸗ sammlungen gegen das Monopol erklärt hätten. Er bezweifle nicht, daß die Angaben über den Ertrag nicht willkürliche Schätzungen seien, sondern auf sorgfältigen Ermittlungen be⸗ ruhten. Aber für dieselben seien die Erfahrungen der „Kaiser⸗ lichen Tabackmanufaktur“ wesentlich maßgebend gewesen. Und seien denn die Erfahrungen derselben genügend, um auf ihnen ein Gesetz von so ungeheurer Tragweite aufzubauen, so überzeugend, um alle entgegenstehenden in größeren Erfahrungskreisen ge⸗ wonnenen Ansichten als irrig zu erweisen? Es empfehle sich, der Kommission, die sich eventuell mit dieser Vorlage zu be— fassen habe, die Bilanzen und Abschlüsse der Kaiserlichen Manufaktur vorzulegen. Die Zusicherung, daß keine weiteren Verstaatlichungen folgen sollten, sei an sich ja tröstlich. Trotz⸗ dem befürchte er, daß man auch davor nicht zurückschrecken werde, wenn sich die Erträge des Monopols als nicht aus—⸗ reichend erweisen sollten. Moralische Bedenken, die durch die Vermehrung des Schmuggels sich gegen das Monopol erheben könnten, würden einfach für unbegründet erklärt. In Frankreich denke man anders hierüber; dort habe man in den Grenzzonen die Preise des Tabacks niedriger gestellt, als in dem übrigen Lande, um dem Schmuggel entgegenzuwirken. Die französische Presse habe dem Reichskanzler ihr Kompliment gemacht Über die beabsich— tigte Einführung des Monopols; dieselbe sei ein Zeichen seiner Größe und Versöhnlichkeit, und bringe Frankreich einen Vortheil von 37 Millionen Francs ein, da es dann über⸗ flüssig sei, die billigeren Preise in den Grenzzonen aufrecht zu erhalten. Das beweise doch, daß in Frankreich stark geschmuggelt werde. Wie könnten sodann die vollauf berechtigten Forderungen einer Industrie verglichen werden mit den Leistungen, zu denen man den im Jahre 1870 Einberufenen verpflichtet gewesen sei? Hamburg und Bremen würden überhaupt nicht berücksichtigt bei der Ent— schädigungsfrage. Man habe gefürchtet, die Schäden nicht schätzen zu können, und die Ansprüche würden ungeheuerliche sein. Da sage man einfach: man gebe gar nichts, allerdings der einfachste Auegangsweg. Müsse überhaupt der Taback höher besteuert werden? Sei es irgendwie nachgewiesen, daß die Bedürfnisse des Reichs lediglich vom Taback befriedigt werden müßten? Das Monopol solle die schonendste Form der Besteuerung sein, sei denn eine solche in größerem Maße überhaupt geboten? Habe man denn die Zollerhöhungen der q Jahre vergessen? Lasse man der Industrie doch endlich Ruhe! n m. verliere durch das Monopol seinen Welthandel mit

aback, es sei bisher gezwungen gewesen, die mannigfachen Tabacksorten, welche in Deutschland geraucht würden, auf Lager zu halten, und habe so auch den Geschmack der nordischen Länder befriedigen können. Dieser Fer gehe jetzt nach Holland, Belgien und England über. Die Monopolverwaltung werde selbstverstandlich bestrebt sein, sich möglichst von über⸗ seeischen Plätzen mit Bedarf zu versehen, weil sie dort ja billiger laufe. Auch die Dampsschiffahrt werde darunter leiden, denn selbstverständlich werde die Monopolregierung die billigere Segelfracht anwenden. Auch die Bezichungen Deutschlands zu den überseeischen Ländern würden gelockert werden, da nur einzelne Centralpunkte nöthig sein würden. Nach seiner An⸗ sicht sei ferner das Betriebskapital für das Monopol viel zu niedrig gegriffen, die Verarbeitungekosten würden sich viel

onsumenten, mehr Schaden ohne Entschädigung für die Fabrikanten,

würde eine außerordentlich hohe Summe zinelos festge

*r die Amortisation des Kapitals, für Maschinen u. * ei gar keine Summe r er glaube ferner nicht, daß die Regierung um 9 Millionen Mark ihre Einkäufe billiger werde machen können, als der Privatmann. Die Regierung kö5rne immer nur ihre besonderen Sorten einkaufen, könne also nur entweder durch den Zwischenhändler, der die Sor⸗ tirung vornehme, oder zu höheren Preisen voin Produzenten ihren Bedarf entnehmen. In Bezug auf die Entschädigung, welche den Tabackinteressenten gezahlt werden solle, halte er die Basis, auf welcher die Vorlage stehe, für vollkommen ver⸗ fehlt; auch sei die von der Regierung herausgerechnete Ent⸗ schädigungssumme viel zu niedrig, abgesehen davon, daß viele Personen bei der Tabackindustrie beschästigt seien, oder doch nur durch sie ihr Fortkommen fänden, also Anspruch auf Ent— schädigung haben, einfach ganz übergangen seien. Auch glaube er, die Enquetekommission sei bei aller Genauigkeit ihrer Berech⸗ nungen zu keinem richtigen Resultate in Bezug auf die Quantität der zu konsumirenden Cigarren und Tabacke gekommen. Bei aller Sorgfalt ließen die Berechnungen der Vorlage große Zweifel aufkommen. Es sei z. B. bei den Cigarren gesagt, daß dasselbe Quantum verkauft werden könne wie früher. Gestehe man dies zu, so bleibe charakteristisch, daß diese Cigar⸗ ren nach den Ermittelungen der Enquetekommission verkauft würden zu 232 Millionen, während sie nach der Vorlage 295 Millionen Mark bringen sollten, die importirten Cigarren mit einbegriffen. Also ohne Veränderung ein Plus von 64 Millionen. Das seien ganz willkürliche Verschiebungen in Bezug auf die Preise der einzelnen Sorten. Es werde ange⸗ nommen, daß Deutschland fernerhin 32 250 Mille importirter Havannacigarren haben würde, und man motivire dies damit, daß das der dritte Theil des 1877 eingeführten Quantums sei. Das sei richtig, 1877 seien 97 678 Mille eingeführt worden. Aber während diese im Ganzen einen Werth von 7 800 900 M66 repräsentirten, wolle die Vor⸗ lage aus den 32 250 Mille importirter Cigarren ein Kapital von 16 Millionen machen. Da seien doch handgreifliche Irrthümer anzunehmen. In diesen 97 000 Mille befänden sich alle mög⸗ lichen Preissorten, wahrlich nicht nur feine Havannacigarren. Ein Blick auf Oesterreich und Frankreich sei überzeugend. In Oesterreich würden konsumirt 3605 Mille im Werthe von 597 000 6 oder durchschnittlich 2590 46 pro Mille, in Frankreich 13 000 Mille im Werthe von 3 Millionen Mark. In Deutschland dagegen sollten neben den 380 600 Mille importirter Cigarren, durchschnittlich zum Preise von 500 ις, sage 500 M pro Mille, außerdem zum Preise von 150, 180, 200, 2560, 300 MS, im Ganzen noch 147 480 Mille Fabrikate der Monopolverwal⸗ tung verkauft werden, so daß man in der Gesammtheit 180 090 Mille verkaufen müßte, durchschnittlich zum Preise von 260 S6. Wie sehe es nun mit der Entschädigung aus. In Fällen, wo bei Uebernahme von Wagren und Tabacken oder Lagern von Fabrikaten der In⸗ haber nicht mit dem zufrieden sei, was die Bezirks⸗ oder Ober⸗Kommission bestimme, sei der Rechtsweg ausgeschlossen. Diese Bestimmung könne doch unmöglich bestehen bleiben. Schwer annehmbar sei es auch, daß Leute, die erst kürzere Zeit im Fach seien, von der Entschädigung ausgeschlossen fseien. Der Fall sei doch recht gut denkbar, daß es Leute erst seit einigen Jahren zu einer selbständigen Exisienz gebracht, dennoch aber schon 20 Jahre und mehr in abhängiger Stellung im Fach gewesen seien. Bezüglich des vorliegenden Antrages wolle er noch bemerken: seine Partei sei der Meinung, daß all die Schäden und Nachtheile, welche er geschildert habe, nicht blos bei , des Monopols, sondern theils in noch wesentlich verstärktem Maße bei der Bewilligung

höherer Zölle und Steuern auf Taback überhaupt ein—⸗

treten würden. Wenn man bedenke, daß ein mittlerer Fa⸗ brikant, der 1000 Ctr. ausländischen Taback jährlich versteuere, vor 1879 dafür 12 000 M6 Zollauslagen habe machen müssen, während derselbe jetzt mehr als 42 000 16 bereit halten müsse, so werde man zugeben, daß derselbe sich heute schon in einer schwierigen Lage befinde, denn es handele sich hierbei nicht um Millionäre. Wollte man Einnahmen wie aus dem Monopol aus Steuern und Zöllen nehmen, dann müßte man dieselben vervierfachen; dann würde ein solcher Fa⸗ brikant 170 000 6 Zollauslagen haben. Das sei doch nicht möglich. Es müsse klar ausgesprochen werden, es lasse sich aus Taback in Wahrheit kein größerer Ertrag herausschlagen; der Taback könne nicht mehr bluten, es müßte es denn über die Leiche der Industrie hinweg geschehen. Wenn der Reichstag sich klar darüber sei, daß er dem Vater⸗ lande einen Dienst erweise, indem derselbe eine Privatindustrie zu Grunde richte, dann könne man sich größere Einnahmen schaffen. Aber habe man denn heute zu einem solchen Schritte eine Berechtigung? Habe die Tabackindustrie nicht dasselbe Anrecht an den „Schutz der nationalen Arbeit“, wie andere Erwerbszweige? Sonst lege die Regierung einen so hohen Werth auf den Rath der Interessenten; die Taback— interessenten hätten in allen ihren Versammlungen gegen die Zerstörung ihrer Indou ] protestirt. Des⸗ wegen habe das Haus die Pflicht, einer nun seit Jahren ge— quälten und geängstigten Industrie zu Hülfe zu kommen, da— mit sie Zeit gewinne, sich in die neuen Verhältnisse einzuleben. Seine WNartei sei andererseits der Meinung, daß es der er⸗ höhten Einnahmen aus dem Tabackmonopol nicht bedürfe, um alle gemachten Forderungen zu erfüllen, um die Härten aus— ugleichen, die durch die Zoll⸗ und Steuergesetzgebung ent⸗ anden seien. Er empfehle dem Hause seinen Antrag aufs Wärmste. Er glaube, daß es bei einer Angelegenheit, die nicht blos Privatkreise, sondern auch das hohe Haus so stark beschäftigt habe, der Verweisung an eine Kommission nicht mehr bedürfen werde.

Der Abg. Hobrecht erklärte, die beabsichtigte Steuerreform bedürfe des Zusammenwirkens der Regierung und einer großen Majorität des Hauses, welche geneigt sei, die Regierung in ihren Plänen zu unterstützen. Diese Majorität existire bekannt⸗ lich nicht; überdies könne er sich der Ueberzeugung nicht ver— schließen, daß die Bewilligungen, welche J 18783 erfolgt seien, ausreichen würden, die Bundesstaaten von den lästigen Matrikularbeiträgen zu befreien. In Preußen hätten sie ja in der That schon ausgereicht, es seien sogar Ueberschüsse zu einem , , mr Steuernachlaß vorhanden gewesen. Würde das Reich neue Summen erheischen, so würde er sie bewilligen, ja selbst auf dem Wege einer Steuerresorm. Die Schwierigkeit der Durchführung des Reiche⸗ tabackmonopols liege ja nicht so sehr in der Größe der ge⸗ sorderten Summen, auch nicht in der Mannigfaltigkeit der Interessen, die in Mitleidenschaft gezogen würden, sondern in

höher stellen und durch Halten außerordentlich großer Läger

der Zusammensetzung des Reichstags. Denn, wenn schon zu jeder Steuerresorm, wie er oben gesagt, eine große Majorität

das damalige 1 a

die Meinung der Re ng theilen müsse, so sei dies bei der Ein führung des Tabackmonopols speziell noch vielmehr der Fall. Einen Wortbruch begehe die Regierung durch diese Vorlage gerade nicht, denn als im Jahre 1879 die Gewichtssteuer vorgelegen habe, habe die Reg deutlich durchblicken lassen, daß sie

s eine Etappe zum Monopol betrachte. er Regierung Erfahrungen an die Hand

Das Gesetz sollte

geben. Diesen Zweck habe es in der kurzen Zeit seiner Wirk⸗

fen leit noch gar nicht erfüllen kö5nnen; denn das Gespenst des Tabackmonoyols habe die Tabackinteressenten sich noch gar nicht in die Verhältnisse hineinleben lassen, welche die Gewichts⸗ steuer geschaffen habe. Jeder habe sich, fozusagen, von Tag u Tag eingerichtet, da derselbe geschwankt habe, ob er sein Haus r seine Familie solide einrichten, oder ob er auf das Mono⸗ pol spekuliren solle. Das Haus müsse also in die Berathung des Monopols eintreten, ohne die Erfahrung der normalen Wirkung des Gesetzes von 1879; dies müsse Mißtrauen gegen die Regierung erregen. Die That⸗ sache, daß das Monopol in allen Ländern, namentlich in Frank⸗ reich, eine praktische Art der Steuererhebung fei wing zum Nachdenken, ob es in Deutschland etwa auch dieselbe günstige Wirkung haben würde. Er habe daher im Jahre 1878 die Einführung einer Enquéte⸗Kommission beantragt. Das Re—⸗ sultat der Berathungen sei folgendes gewesen: „Jedenfalls liefere das Monopol zweifellos die höchste Steuer und vertheile die Lasten am gerechtesten, zerstöre aber eine blühende Industrie, schädige viele Interessen und vernichte eine Reihe von Existenzen, habe also traurige soziale Folgen.“ Aus diesem Grunde sei damals der Gedanke an die Einfüh⸗ rung des Monopols aufgegeben. Er für seine Person sei nun nach weiterer Ueberlegung zu der Ueberzeugung gekom— men, daß in Deutschland auch die beiden genannten Vor— theile hinfällig seien; der eine schließe den anderen aus. Hohe Erträge seien bei gerechter Vertheilung der Lasten unmöglich, da die wohlhabenden Klassen nur einen minimalen Theil des in Deutschland konsumirten Tabacks verbrauchten. Diese Ansicht sei in den Motiven nicht widerlegt. Ferner solle der Tabackbau nicht geschädigt, sondern gehoben werden 1) durch die Bemessung der Fläche, welche mit Taback bebaut werden müsse, und 2) durch die Preisbestimmung des Tabacks durch den Reichskanzler. Er meine, es werde durch diese Bestim— mungen gerade eine Einschränkung stattfinden. Daß der Ver⸗ kauf von Taback ins Ausland freigegeben werde, sei kein Er⸗ satz, habe vielmehr seine Mängel, da der Verkäufer den zu bebauenden Flächeninhalt vorher angeben müsse. In Folge dessen würde die Zahl der Händler sehr abnehmen und die verbleibenden müßten sehr vorsichtig in der Bemessung der Preise sein. Auch in seinem Wahlkreise spiele der Tabackbau eine große Rolle, und er sei wesentlich durch die dringenden Aufforderungen aus seinem Wahlkreife dazu bestimmt worden, hier die Leute gegen die Gefahren des Monopols zu schützen, und er sei der Meinung, daß die Inter⸗ essenten hier immerhin ein wichtiges Zeugniß abzulegen hätten für das, was der Reichstag berathe. Bei der Entschädigung werde es an einer Masse von Ungerechtigkeiten nicht fehlen, namentlich bei den Arbeitern, die in der Monopolverwaltung eine Stellung nicht erhalten würden. Es blieben etwa 40 006, die sich anderweit Arbeit suchen müßten, und das sei eine Landeskalamität. Und nun beruhten die Einnahmen aus dem Monopol auf dem jetzigen Tabackkonsum, wenn nur die Hälfte der jetzigen Cigarrenraucher zum Rauch— taback übergehe, so werde die Zahl der Tabackarbeiter weiter vermindert werden müssen. Dabei liege die Ent⸗ scheidung über den Reinertrag ganz in den Cigarren, von denen man 138 Millionen und mit Hinzurechnung der Ciga— retten 146 Millionen erwarte, alles Andere zusammen, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftaback, werde nur mit 29 Millionen Rein⸗ ertrag taxirt. Nun sei aus den Motiven zu entnehmen, daß die Verschiedenheit der Cigarren, die dieselben ja beim Publikum beliebt mache, nicht werde aufrecht erhalten werden können; aber dar⸗ auf komme es gerade an, diese Verschiedenheit könne nur durch zahlreiche Privatfabriken erhalten werden, und der gegenwärtige große Konsum sei eine Folge dieser Verschiedenheit; der Kon⸗ sum werde mit derselben aufhören; außerdem kenne man ja den Tabackgenuß nur verhältnißmäßig kurze Zeit, und man könne sich wohl denken, daß irgend ein anderer Genußkitzel modern würde. Jeden⸗ falls sei eine enorme Verminderung sehr wohl denkbar, wenn die bisher gewohnten Anerbietungen sich änderten. Hierbei spiele der individuelle Geschmack eine große Rolle. Auf jeder Reise über die Grenze sei das Gespräch auf den letzten Stationen, wie viel Cigarren man wohl mitnehmen könne. Wenn man aber aus dem Auslande zurückkomme, so habe er nie gehört, daß von Ausländern diese Sorge geäußert sei. Daß es auf den Konsum der ärmeren Bevölkerung nicht allein ankomme, ergäben die Motive, denn von den 286 Millionen, welche der Cigarrenverkauf im Ganzen einbringen solle, entfielen nur 64 Millionen auf die Sorten unter 5 Pf. Aus den Sorten über 5 Pf. 136 Millionen und aus der Sorte zu 5 8 allein die Summe von 381, Mill. Mark. Leute, die Cigarren zu 5 8, also zu 50 S das Tausend rauchten, wüßten aber schon sehr wohl zu unter— scheiden, oder bildeten sich wenigstens ein, unterscheiden zu können, was im Effekt auf dasselbe hinauskomme. Besonders art würden die Detail verkäufer getroffen, von denen in Deutsch⸗ and circa 300 900 vorhanden seien, mit Einschluß der Gast⸗ und Schankwirthe, Kleinkrämer 2c. Diese seien für den Vertrieb besonders wichtig, und es mache einen großen Unterschied, wenn an ihre Stelle nur 60 900 Verschleißer treten würden, und derjenige, der z. B. ein Glas Bier trinke, nun nicht mehr vom Wirth eine Cigarre bekommen könne. Aus der Vor⸗ lage ergebe sich die Unmöglichkeit, die gemachten Versprechungen zu erfüllen. Man werde sich dann bemühen, die Versprechen zu halten, die Auslagen bedeutend steigern, und der Erfolg werde sein, daß das Monopol dann gar nichts bringen werde. Das Wichtigste aber, die Wirkung einer so kolossalen Aenderung des Angebots auf den Konsum, lasse sich eben nicht mit Zahlen beweisen. Das Monopol könne einen aßen Ertrag bringen, wenn man auf alle Versprechungen verzichte; denn man könne nicht Konsumenten und Produzenten alle Vortheile lassen. Der Geschmack müsse sich nach dem Monopol richten. Und wenn dieser peinliche Prozeß vollzogen sei, dann werde das Monopol einen Ertrag bringen, das werde aber lange dauern. Die unrichtigen Annahmen der Vorlage seien die Konsequenz einer unberechtigten Anschauung, die er in der Provinzial⸗Correspon⸗ denz gefunden habe, dort heiße es: Es handele sich in Wahrheit nicht um die Auflegung neuer Steuern, sondern um die Nutzbarmachung einer alten, bisher von den Fach⸗ männern augsgenutzten Einnahmequelle zum Besten der Ge⸗ sammtheit. Es werde dann gesagt, die Millionen, die jährlich

in die Tasche der Fabrikanten und Kaufleute flöss in die gemeinsame Kasse zur Deckung der Bedürfnisse fließen. Wenn nun zugegeben werde, daß der Taback dem Reiche mindestens 100 Millionen bringen werde, so sei das ein Beweis, daß jene Summe bisher von einigen wenigen auf Kosten des deutschen Volkes erhoben worden * Im Volls wirthschafts⸗ rath habe man nun darauf hingewiesen, daß das Reich in der Lage sei, die gleiche Menge des Fabrikates mit billigeren Mitteln herzustellen; darin liege denn auch die Lösung des Räthsels, wie man trotz der zu zahlenden hohen Entschädi⸗ gungen noch auf einen Gewinn hoffe. Nun könne der Staat beim Post⸗ und Eisenbahnbetrieb Vortheile erzielen, weil seine Beamten hier etwas Besseres leisteten, als es der Einzelne könne; darin liege auch die Berechtigung des harten Eingriffs bei der Verstaatlichung. Aber gerade bei der Cigarrenfabrikation sei der Versuch, Aktiengesellschaften zu gründen, gescheitert zu einer Zeit, wo die Jagd nach materiellem Glück üblich ge⸗ wesen sei, und wo das Aktienrecht aufs äußerste ausgenutzt worden sei; damals sei es nicht gelungen, diese Millionen aus den Taschen der Händler und Fabrikanten in die der Aktionäre zu leiten. Die anderen Staaten, namentlich Frankreich, hätten einer so hochentwickelten Industrie nicht gegenüber gestanden, als sie das Monopol eingeführt hätten. Aber in Deutschland sei das anders. Er rede nicht von der besonderen Art von Monopol, das sei ein unreelles Phantom, das einen hohen Ertrag liefern solle, an das glaube kein Sterblicher. Wenn in Deutschland das Monopol eingeführt würde, so stände dem Gewinn, den der Staat erwarte, ein schwerer Schaden gegenüber. Die Gelegenheit zum redlichen Erwerb und guter, lohnender Arbeit werde dadurch in Deutschland vermindert. Das sei ein Schaden, den irgend eine Vermin⸗ derung der direkten Steuern nicht wieder gut machen könne. Und der Schaden falle nicht einmal auf alle Reichsangehörigen gleichmäßig, sondern nach der zufälligen historischen Art, wie der Tahackbau sich ausgebildet habe, falle derselbe auf einzelne Landestheile und Orte und das Reiche müsse geradezu einigen Gliedern Wunden schlagen, die unheilbar seien. Aus allen diesen Gründen sei seine Partei der Ueberzeugung, daß die Monopolvorlage in Deutschland unannehmbar sei, und seine Partei werde gegen dieselbe stimmen. Er erkenne an, daß die hervorragende Bedeutung der prinzipiellen Gründe in diesem Falle zu Gunsten der Berathung im Plenum spreche, aber das Haus würde richtiger handeln, wenn man in eine Kommissionsherathung eintrete. Denn man könne auf diese Weise am ersten die Hoffnung haben, die doch wirklich vor⸗ handene tiefe Beunruhigung, soweit es in den Kräften der Abgeordneten liege, zu einem Abschluß und zur Ruhe zu bringen. In der Sache selbst bitte er das Haus aus den Gründen, die ihm darin zu liegen schienen, gegen den Gedanken des Monopols sich zu erklären.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr das Wort:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat die spezielle Nothwendig—⸗ keit der Finanzreform im Reich und in den Einzelstaaten seinerseiks anerkannt und die formalen Bedenken, die sich etwa ihm gegen der Art der Behandlung des Gegenstandes bei den verschiedenen gesetz= gebenden Faktoren aufdrängen könnten, selbst zurückgedrängt. Ich habe deshalb mit dieser ,,, formalen Frage auch meinerseits mich zu beschäftigen keinen Anlaß, kann aber nur dankend hervorheben, daß das materielle Bedürfniß der Finanzreform im Reich und Staat von dem verehrten . Vorredner ausdrücklich hier an der Spitze seiner Betrachtung Anerkennung gefunden hat. Es könnte nur er- wünscht sein, wenn weitere Beiträge über die Nothwendigkeit der Reform in den verschiedenen Einzelstaaten des Reiches im Laufe der Diskussion im hohen Hause hier noch vorgebracht würden. In jedem einzelnen Staate, daran e f. ich nicht, drückt da und dort auf dem Gebiete der direkten Besteuerung und der kommunalen Belastung der Schuh sehr erheblich, und es giebt keinen der Staaten, der nicht erheblich große Summen aus den indirekten Reichssteuern sehr wohl zu verwenden weiß (Heiterkeit links), um die drückenden direkten Steuern im eigenen Lande und drückende Kom⸗ munalabgaben zu beseitigen. .

Meine * daß der Gegenstand jetzt mit Heiterkeit aufge⸗ nommen wird, ist gegenüber dem, was früher sowohl in dem hohen Her als in den einzelnen Landtagen und sonstigen parlamentarischen

ersammlungen der Einzesstaaten zu Tage gekommen ist, doch einiger⸗ maßen überraschend. Es ist nicht leicht, das ganze Gebiet der Thaͤtig⸗ keit dieser parlamentarischen Versammlungen in den einzelnen Staaten genau zu überschauen. Soweit es mir, abgesehen von der preußischen Landesvertretung, näher liegt, nach meiner speziellen Amtsthätigkeit und früheren Erfahrung, kann ich sagen, daß der dringende Wunsch nach Ueberweisung bedeutender Einnahmequellen des Reiches in den beiden Ländern, denen ich nahe stehe oder gestanden bin, besteht, so— wohl in Elsaß Lothringen wie in Bayern, und ich könnte nur wünschen, daß, wie gesagt, in dem hohen anf auch die individuellen Bedürfnisse der Finanzreform in einzelnen Ländern, soweit es angezeigt erscheint, ihren Ausdruck finden. In Elsaß Lothringen sind verschiedene Male im Landes ausschuß sowohl, wie auch in den Bezirkstagen die Fragen aufgeworfen worden, die gerade im innigsten Zusammenhang mit der Finanzreform des Reiches stehen, und man wartet dort, das kann ich ganz ent schieden sagen, auf die Summen, die aus den verschledenen Steuern des Reiches kommen (Heiterkeit links) ich möchte doch bitten, den Nachsatz zu hören um nützliche Reformen auf dem Gebiet der direkten Besteuerung und der Kommunalbelastung vorzunehmen.

Gerade die letztere Frage der Ueberweisung der Staatssteuern an die Kommunen bildet allenthalben in deutschen Landen eine wichtige Frage der nächsten Zukunft. Es ist dies um so mehr je nach den konkreten Bedürfnissen der einzelnen Länder der Fall, wenn

ur 5 die Belastung mit Zuschlägen zu den Staatssteuern besonders ntensiv empfunden wird oder wenn andere Gründe dafür vorliegen,

p die Frage zum Spruch kommt, ob es sich empfiehlt, eine

bestehende direkte Staatssteuer vielleicht mit erheblichen Kosten zu re⸗ formiren oder sie ohne eine solche erhebliche Reform und ehne doch irgend eine Ungerechtigkeit zu begeben, den Gemeinden zu überweisen. Ich möchte ein 2 nach der Richtung gerade aus den Reichslanden hier anführen. Es spielt dort gegenwärtig die Frage, ob das Grundsteuer⸗ kataster mit erheblichen Kosten reformirt werden soll, auch in Bejug auf die Steuereinschätzung, oder ob man nicht zweckmäßiger auf kost⸗ spielige Einschätzungen bezüglich der Grundsteuer dann verzichtet, wenn man die jetzt bestehende Grundsteuer den Gemeinden überläßt. Thut man nämlich das Letztere, meine Herren, dann ist es nicht mehr noth⸗ wendig, die . die zwischen den verschiedenen Gemeinden bestehen, mit großen Mühen und Kosten auszugleichen. Die in dieser Weise lekalisirte Grundsteuer ist, wenn sie auch ungleichmäßig ver anlagt ist, keine Beeinträchtigung der Gerechtigkeits zrsnnigien für die einzelnen Gemeinden, während, wenn sie centrale Staattzsteuer bleibt, eine Reform sehr wohl veranlaßt ist. ;

Was die i der Kommunalabgaben betrifft, so sind wieder bolt die preußischen Verhältnisse in den Debatten, die sich darauf beziehen, eitirt worden. Ich darf vielleicht auf eine Arbeit, die ich seiner Jeit noch selbst in Bavern gemacht habe, in Bezug auf die baverischen Verhältnisse Being nehmen. Auch in Bayern sind die Kommunalzuschläge zu den direkten Staatssteuern 82 erheblich und werden dort sehr druckend empfunden, und, meine Herren, etwag Interessantes liefert ingbesondere die einschlägige Statistik zu der

s'twa nur in den großen Städten, wie man das viel im Norden zu sagen pflegt, in Folge unsparsamer Wirthschaft der Druck der Ge⸗ meindeabgaben ein großer ist, nein umgekehrt, es hat sich gerade ge= zeigt bei genauer statiffischer Umarbeitung des Materials, daß * . ar. Lasten in den kleinen und Landgemeinden sehr viel größer ist.

ls Beitrag zu diesem Bedürfniß der Finanzreform darf i diese , . hier in Kürze wohl . ren. . 3

ach einer in der Zeitschrift des Königlich bayerischen statisti⸗ schen Bureaus auf Grund einer Erhebung für 1876 veröffentlichten und Jedermann zugänglichen Arbeit kommen Gemeindeumlagen über 100 0so der Staatssteuern überhaupt nur vor in Gemeinden, die weniger als 3500 Einwohner haben. (Rufe links: Zur Sache! Hier ist kein Volkswirthschaftsrath! Rufe rechts: Ruhe) Meine Herren! Ich überlasse die Entscheidung darüber, was zur Sache * 22 zur Sache nicht gehört, mit aller Ruhe dem Herrn Prä⸗ denten. Wenn Sie Bezug nehmen auf die Nothwendigkeit der Finanz- reform im Reich und in den Staaten, so habe ich das volle Recht. Beispiele aus den Einzelstaaten dafür zu zitiren, und inzbesondere solche allgemein literarisch zugänglichen Beispiele, die in den bis⸗ herigen Dehatten noch nicht erwähnt sind und die dazu dienen können, falsche Vorstellungen, die über die Frage verbreitet werden, zu widerlegen. Meine Herren, von diesem mir zustehenden Recht mache ich Gebrauch, indein ich die Zahlen anführe und dem noch etwas Weiteres hinzusetze. Ich habe bemerkt, in Bayern, wo man statistische Detailstudien darüber gemacht hat, wie die Belastung mit Kommunalabgaben in den kleineren und größeren Gemeinden Studien, die sonft nicht überall vorliegen —=—, hat sich gezeigt, daß gerade in kleineren Ge⸗ meinden die Belastung eine sehr starke ist, und deshalb konnte ich hervorheben, daß Gemeindeumlagen von mehr als 165 Proz. der Staatssteuer nur in solchen Gemeinden in Bayern vorkommen, die weniger als 350) Einwohner haben; Kommunalzuschläge zu den Staats⸗ steuern, die mehr als 159 Proz. betragen, kommen nur in Gemeinden vor, die weniger als 1200 Finwohner haben, und die höchsten Zu—= schläge, nämlich Zuschläge über 300 Proz, kommen nur in baherischen Gemeinden vor, die weniger als 609 Einwohner haben. Meine . ich wollte das als ein Beispiel anführen, daß der Druck der Lommunalabgaben nicht etwa nur in großen Städten, wo sorglos gewirthschaftet ist, besteht, sondern daß der Druck in weiten Theilen des Reiches, auch in kleineren ländlichen Gemeinden, die der Erleich⸗ terung bedürfen, sich geltend macht. Meine Herren! Der Herr Vorredner hat ferner einigermaßen Anstoß genommen an der unbegrenzten Größe der Summen, die für die, Finanzreform im Reich und Staat verlangt würden und er meinte wohl, sie seien etwas bedenklich hoch. Der Herr Vorredner hat aber prinzipiell die Nothwendigkeit der Reform zugegeben, dagegen seinerseits eine Grenze der Summe, bis zu welcher er gehen würde, auch nicht mitgetheilt. Meine Herren, sicherer haben 6 über die Frage immerhin noch gegenüber dem Herrn Vorredner die Motive zum preußischen Verwendungsgesetze geäußert. Ich möchte also glauben, der implieite enthaltene Vorwurf, es sei hier nicht mit genügender Klarheit das finanzielle Gesammtziel der Reform bezeichnet, dürfte nicht begründet erscheinen.

Meine Herren! Ich, will es nicht unternehmen, des weiteren auf die Kritik einzugehen, die der Herr Vorredner in Bezug auf die Stellung der Fraktionen im Hause und auf die daraus für die Frage der Finanzreform sich ergebenden Schlüsse gegeben hat, nur der einen Empfindung möchte ich Ausdruck geben und damit glaube ich denn doch jedenfalls nicht zu weit zu gehen daß die Rücksicht auf die Stellung der Parteien, im Parlament , die Hinausschiebung der als dringend anerkannten Reform nicht ,. kann.

Der Herr Vorredner kam dann auf das bestehende Tabacksteuer⸗ gesetz zu sprechen und hat in vollkommen zutreffender Weise hervor⸗ gehohen, daß ein Versprechen der Reichsregierung, das Monopol nicht einzuführen, im Jahre 1879 nicht ertheilt worden ist. Der Herr Vorredner glaubt nur, es sei ein thatsaͤchliches Engagement gegeben worden, bis zu einer gewissen Zeit nicht zur Einführung des Mono⸗ pols zu schreiten. Wie lange aber diese Zeit sein nh darüber ist ein bestimmter Anhalt in der Natur der Sache auch nicht gegeben.

Ich stimme mit dem Herrn Vorredner ganz darin Üüberein, daß man weiters Erfahrungen sammeln müsse, und ich glaube, in den Mo- tiven des Gesetzentwurfes ist eingehend nachgewiesen, daß im Wesent⸗ lichen die seit jener Zeit, seit dem Jahre 1879, gesammelten Erfah⸗ rungen dazu geführt haben, schon jetzt eine Aenderung des Systems der Tabackbesteuerung vorzuschlagen.

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat dann bemerkt, es seien hohe Erträge überhaupt nur dann möglich, wenn man vorzugsweise die unteren Volksklassen stark belaste, und er hat einer weiteren, auch früher schon öffentlich verbreiteten Meinung Ausdruck gegeben, die dahin geht, daß die freie Industrie bei ee, ee. oll⸗ und Steuerbelegung es besser verstünde, die Reichen kräftiger heranzuziehen, als die Armen. Meine Herren, ein bestimmter Nachweis für die letztere Hypothese mehr ist es gewiß nicht ist meines Wissens noch niemals, auch heute nicht von dem Herrn Vyrredner geliefert worden; aber was feststeht, ist das, daß dieses Monopol, wie es Ihnen hier vorgeschlagen wird, die unteren Volksklassen nicht vor⸗ zugsweise belastet. Der Herr Vorredner hat, um einen Ausdruck zu gebrauchen, den er nach anderer Richtung angewendet hat, von einem „Phantom“ des Monopols gesprochen, welches vor einiger Zeit viel- leicht erwartet wurde, welches aber in der von der Reichsregierung

emachten Vorlage nicht enthalten ist. Die Einwendungen des

896 Vorredners passen nur auf das Han dn? des Monopols, aber nicht auf das. Monopol, was Ihnen in der Vorlage unter- breitet ist. Meine Herren, 223 ist es auch garnicht wichtig, daß die Motive einen besonderen hohen Ertrag versprechen. Nein, meine 6 wenn man den Tabac so ausbeuten wollte, wie man es wobl önnte, wie er es sogar vielleicht verdient, dann käme man zu viel höheren Erträgen, als diejenigen sind, die in der Monopolvorlage n ich kann also die Annahme des Herrn Vorredners, daß die Motive einen besonderen hohen Ertrag versprechen, keineg⸗ wegs acceptiren. .

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat sich ferner bemüht, darzuthun, wie die verschiedensten Kreise der Produzenten durch die Einführung des Monopols im Sinne der Vorlage der Reichsregie⸗ rung geschädigt würden; er hat sich dabei zunächst an den Tabackbau gewendet, und mit Recht zunächst, meine Herren, denn der Taback⸗ bauer ist allerdings Derjenige, der am allerschwersten von den Seg⸗ nungen der freien Konkurrenz zu überjeugen sein wird. Der Taback⸗= bauer wird um so weniger davon jzu überzeugen sein, je länger noch die bestehende Gesetzgebung von 1879 gilt. Meine Herren, wenn man rein taktisch vorgehen wollte, dann könnte man nichts besseres thun, als sagen, warten wir noch zwei Jahre und sehen wir dann, wie die Preise sind, welche die Tabackbauern bekommen, und in welcher Lage sie 6 befinden. Meine Herren, diese Empfindung ist bei dem Tabadbauer jetzt dadurch etwas verdunkelt, daß in der 38 nach Einführung des Tabacksteuergesetzes die Konjunkturen für den Tabackbau günstig waren; meine 265 die Zeit der günstigen Kon = junkturen is vorüber, und jedes Hinausschieben der Entscheidung über das Monopol wird den Tabackbauer mit Nothwendigkeit noch mehr auf Seite der Reichsregierung bringen. e

Der Herr Vorredner hat gesagt, es sei keine Bürgschaft gegeben, daß keine erheblichen Beschränkungen der Tabackbauer eintreten, sobald man dieg von Seiten der Monopolverwaltung für wünschenewerth halte. Da möchte ich mir doch gestatten, den Herrn Vorredner zu⸗ nächst auf den Tert des Gesetzeg aufmerksam zu machen, durch welchen die Monopolverwaltung ausdrücklich verpflichtet ist, Sine! zwei Fünftel aus einheimischem Material zu nehmen. Das ist also eine Garantie, die besteht so lange bis efwa eine andere Gesetzgebung sie beseitigen wird; ich weiß aber nicht, ob etwa auf dieser Seite nach linke) eine Neigung dafür besteht, diese Garantie zu alteriren. Meine

erren, auf ite der Reichsregierung und auf dieser Seite dez

Frage der Nothwendigkeit der Finanzreform, daß nämlich keinegwegs

auses echtes) besteht jedenfall die Absicht, dag nicht i . viel. mehr vielleicht später an die Stelle der zwei Fünftel drei Fünftel