1882 / 111 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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h vom Reiche

2 b de, 8 3) = * . der Betriebsunternehmer jeder Ge⸗ asse zu estatef ffn von der Reichs⸗Zentralstelle berechnet und fest⸗

ggestellt. 3 101.

Auf Grund der nach Porschrift des §. 72 von den Betrlebs— enessenschaften und Betriebsverbänden eingereichten Nachweisungen tellt die Reichs⸗Zentralstelle für jede r n ffn, die Gesammt⸗ umme der in den ihr angehörenden Betrieben verdienten anrechnungs— n. G, 33 Absatz 2) Löhne und Gehälter fest, und berechnet für jede Gefahrenklasse in . für jede hundert Mark Lohn und Gehalt die Beiträge, welche zur Deckung der von der Gesammtheit der ihr angehörenden Unternehmer zu leistenden Entschãadigungsbetrãge SG. 109 Nr. 3) und des auf dieselben entfallenden Theils der nach 5. 28 Absatz 4 aufzubringenden Kosten für das abgelaufene Rechnungs⸗ albjahr zu erheben sind. 6

59

Die Reichs Zentralstelle hat die ihr nach Vorschrift des 5§. 72 eingesandten Gesammtnachweisungen zu prüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen. . =

Sie hat für Betriebsgenossenschaften und Betriebsverbände, deren Vorstände diese Gesammtnachweisung nicht rechtzeitig eingesandt haben, den in Anrechnung zu bringenden Betrag der Löhne und Gehälter endgültig festzustellen. .

Die Aussichtsbehörden der Betriebsgengssenschaften und Betriebs- verbände haben auf Ersuchen der Reichs⸗-Zentraistelle diejenigen Er⸗ hebungen, welche die letztere zu der ihr obliegenden Prüfung und zu den von ihr vorzunehmenden Feststellungen bedarf, herbeizuführen und das k 3 ö mitzutheilen. ;

Die Reichs⸗Zentralstelle ist befugt, zu gleichem Zwecke von den Geschäfts⸗ und Rechnungsbüchern und den sonstigen Geschäftpapieren der Vorstände und Abtheilungsvorstände der Betriebsgenossenschaften und Betriebsverbände durch Beauftragte Einsicht zu nehmen.

§. 103. .

Die Hebung der nach Maßgabe des 5. 101 festgestellten Beiträge ist von n Vorständen der Betriebsgenossenschaften und Betriebs—⸗ verbände gleichzeitig mit der Hebung der Genossenschafts⸗ und Ver—⸗ bandsbeitraͤge (5. 35, §. 37 Nr. 4, §. 100 Nr. I) zu bewirken.

§. 104. ;

Für jede Betriebsgenossenschaft und jeden Betriebsverband wird von der Reichs⸗Zentralstelle

1) . Berechnung über den nach §. 100 Nr. 2 zu erstattenden

etrag, .

2) eine Berechnung über die Summe der von den Mitgliedern nach Maßgabe des 8§. 1090 Nr. 3 und 5§. 101 aufzubringen⸗ den Beträge, für die Betriebsverbände gesondert nach Ge⸗ fahrenklassen,

aufgestellt und dem Vorstande der Genossenschaft oder des Verbandes mit der Anweisung zugestellt, den Betrag beider Berechnungen binnen sechs Wochen nach Empfang fel en an die in der Anweisung be⸗ zeichnete Postkasse (5. 99) abzuführen. . ;

ie Berechnung zu Nr. 2 muß für jede in der Betriebs—

genossenschaft oder dem Betriebsverbande vertretene Gefahrenklasse enthalten:

b 1) die Angabe der Gesammtsumme der Entschädigungsbeträge, welche der & erntet der, der Gefahrenklasse , . Be⸗ triebsunternehmer zur Last fällt, und des auf dieselben entfallenden Antheils an den nach §. 98 Abfatz 4 aufzubringenden Kosten,

2) die Angabe der Gesammtsumme der in sämmtlichen der Ge⸗ fahrenklasse angehörenden Betrieben verdienten anrechnungsfähigen Löhne und Gehaͤlter,

3) die Angabe der danach in der Gefahrenklasse von je hundert Mark an Beitrag zu zahleuden Pfennige, a ö.

4) die Gesammtsumme der anrechnungsfähigen Löhne und Ge⸗ hälter, welche in den innerhalb der Beriebsgenossenschaft oder des 1 der Gefahrenklasse angehörenden Betrieben ver⸗ ient ist.

Sofern die . eine Berichtigung der auf Grund des 5§. 72 eingesandten esammtnachweisungen vorgenommen hat, ist der Berechnung eine Abschrift des berichtigten Exemplars der Nach⸗ weisung beizufügen.

§. 1065. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vorständen der Betriebs⸗ enossenschaften oder Betriebsverbände einerseits und der Reichs— Funn en wen. andererseits über die von der letzteren festgestellten Be⸗ rechnungen werden von dem Reichskanzler entschieden.

Erfolgt durch den Reichskanzler eine anderweitige Feststellung der Berechnung, so sind die hieraus sich ergebenden Abänderungen bei dem . n des nächsten Rechnungshalbjahres zur Ausgleichung zu bringen. 3. 10s

Der guf Grund der Berechnung zu Nr. 1 des §. 104 aufju— bringende Betrag nebst dem für Verwaltungskosten erforderlichen Be— trage ist von den Vorständen der Betriebsgenossenschaften nach Vor—⸗ schrift des 8. 33, von den Vorständen der Betriebsverbände nach Vor— schrift des 8 37 Nr. 4, auf die Mitglieder umzulegen. Der auf Grund der Berechnung zu Nr. 2 des §. 104 aufzubringende Betrag ist von Vorständen der Betriebsgenossenschaften gleichfalls nach Vor⸗ schrift des 8. 33, von den Vorstaͤnden der Betriebsverbände, gesondert nach Gefahrenklassen auf die Mitglieder nach Maßgabe der an— rechnungsfähigen Löhne und Gehälter umzulegen.

Aus der zu diesem Zwecke aufzustellenden Heberolle, in welcher, sofern sie für einen Betriebsverband bestimmt ist, die zur Deckung des nach der Berechnung zu Nr. 2 des 8. 104 erforderlichen Betrages be⸗ stimmten Beiträge gesondert nachgewiesen sein müssen, ist ein Auszug jedem Mitgliede mit der Aufforderung zujusteslen, den festgesetzten Beitrag bei Vermeidung der zwangeweisen Beitreibung binnen zwei Wochen zur Kasse der Betriebsgenossenschaft oder des Betriebs ver— bandes einzuzahlen. 8310

. 6.

Den Mitgliedern der n , , und Betriebsver⸗ bände steht gegen die Festellung ihrer Beiträge (8. 1606) Finnen zwei Wochen nach Zustellung des Auszuges aus der Heberolle, unbeschadet der en r r. zur vorläufigen Zahlung derselben, die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zu. 2.

Die Beschwerde ist nur lit, wenn dieselbe sich auf Rechen⸗ fehler oder auf unrichtige Feststellung des Betrages der zur Anrech⸗ nung gebrachten Löhne und Gehälter gründet. ;

. dem letz teren Grunde ist die Beschwerde jedoch nicht zulãssig, wenn die Feststellung entweder auf Grund der S§. 68 Abfatz 2, 7 Absatz 2. R2 Absatz 1, oder in gels einer Entscheidung der Reichs Zentralstelle oder des Reichskanzlers erfolgt ist.

Tritt nach der Entscheidung der Aufsichte behörde eine anderweitige Feststellung des Beitrages ein, so ist die Differenz bei dem Umlage⸗ verfahren des nächsten Rechnungshalbjahres für Rechnung der Betriebs. genossenschaft oder des Betriebs verbandes auszugleichen.

§. 108.

Rückstãndige 3363 Vaurtiongbetrãge (5. IM und Strafzuschlãage * II Absatz 3, 73 Nr. IM, sowie die in den 55. 15 6 2, 3 in! 2. 73 Nr. 2. 75 Absatz 2, 4 bejeichneten Strafen und Koösten werden in derselben Weise beigetrieben, wie r ,

Uneinbringliche Beiträge fallen in dem in F. 7 bestimmten Ver— hältnisse der Gesammtheit der Unternehmer der Gefahrenklaffe einer- eits und der e , oder dem Betriebs verbande anderer⸗ eits zur Last und sind, sowelt sie die Gefahrenklasse treffen, bei dem

mlageverfahren des nächsten Rechnungshalbjahrez zu berücksichtigen. 109.

Die Vorstände der Betriebsgenossenschaften und Betriebsverbände baben die auf Anweisung der Reichs- Jentralstelle zu zahlenden Be⸗ träge (5. 196 Absatz I) binnen der vorgeschrieben Frist an die be⸗ zeichneten Postkassen abzuführen, und jwar den nach der Berechnung

von jeder Betriebe genossenschaft und jedem Betriebs⸗

unter 8. 104 Absatz 1 Nr. 2 zu zahlenden Betrag abzüglich der un⸗ einbringlichen Beträge.

Gegen Betriebsgenossenschaften und Betriebsverbände, welche mit der Zahlung im Rückstande bleiben, ist auf Antrag' der Post⸗ = von der Aufsichtsbehörde das Zwangsbeitreibungsverfahren einzuleiten. .

Die Aufsichtsbehörde ist befugt, zur Deckung der Ansprüche der Postverwaltung zunächst über bereite Bestände der Genossenschafts · und Verbandskassen zu verfügen. Soweit diese nicht ausreichen, hat die Aufsichtsbehörde das Beitreibungsverfahren gegen die Mit⸗ glieder der Genossenschaft oder des Verbandes fofort felbst einzuleiten und bis zur Deckung der Rüchstände an die Postverwaltung durch zuführen. 16

§. ]

Der vom Reiche zu gewährende Theil der Entschãdigungsbetrãge G5. 10, 1099) wird den Postverwaltungen aus der Reichs hauptkasse erstattet. In den Erstaftungsbetrag sind die von der Postverwaltung erhobenen Kosten der Verwaltung der Reichs⸗-Zentralstelle (65. 101, 104 Nr. 2) einzurechnen. 86 in

Ueber die gesammten Rechnungsergebnisse eines Rechnungsjahres ist, nach Abschluß desselben alljährlich dem Reichstage eine Nach⸗ weisung vorzulegen. 61

Beginn und Ende des Rechnungsjahres wird für alle Betriebs geno e f tu und Betriebsverbände übereinstimmend durch Beschluß des Bundesraths festgestellt.

§. 113.

Die Polizeibehörden sind verpflichtet, den im Vollzuge dieses Ge⸗ setzes an sie ergehenden Erfuchen der Vorstände und Schiedsgerichte der Betriebsgenossenschaften und Betriebs verbände, fowie der Aufsichts⸗ behörden derselben zu entsprechen. ö

Die dadurch entstehenden Kosten sind insoweit von den Genossen⸗ schaften und Verbaͤnden als eigene Verwastungskosten S. 36) zu erstatten, als sie in baaren Auslagen für Tagegelder und Reisekosten von Beamten, sowie in Gebühren für Zeugen und Sachverständige bestehen.

§. 114.

Alle zur Begründung und Abwickelung der Rechts verhãltnisse zwischen den Betriebsgenossenschaften und Betriebsverbänden einerseits, den Versicherten andererseits erforderlichen außergerichtlichen Verhand⸗ lungen und Urkunden sind gebühren⸗ und stempelfrei.

§. 115.

Den Betriebsunternehmern ist untersagt, die Anwendung der Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes zu ihrem Vortheil durch Verträge (mitfelst Reglement oder besonderer Uebereinkunfth im Voraus auszuf chließen oder zu beschränken. Vertragsbestimmungen, welche diefem Verbote zuwider⸗ laufen, haben keine rechtliche Wirkung.

§. 116.

Die nach. Maßgabe dieses Gesetzes versicherten Personen und deren. Hinterbliebene können gegen den Betriebsunternehmer, in dessen Betrieb die ersteren beschäftigt waren, einen Anspruch auf Ersatz des in Folge eines Unfalls erlittenen Schadens nur dann geltend machen, wenn derselbe den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. In diefem Falle beschränkt sich der Anspruch auf den Betrag, um welchen die den Berechtigten nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften gebührende Entschädigung die ihnen nach dem Gesetze zuftehende übersteigt.

Der Anspruch verjährt in achtzehn Monaten vom Tage des Un— falls an gerechnet.

(Fortsetzung folgt.)

Landtags ⸗Angelegenheiten.

Die beiden Häuser des Landtags, welche zufolge Aller höchster Botschaft vom 10. d. Mts. heute geschloffen worden, sind durch Königliche Verordnung vom 4. Januar d. J. zum 14. desselben Monats einberufen und haben mit diesem Tage ihre Thätigkeit be⸗ gonnen.

Abgesehen von einer Reihe von Rechenschaftsberichten, Ueber sichten und Erläuterungsberichten sind den beiden Häusern des Landtags Seitens der Königlichen Staatsregierung 32 Gesetzentwürfe zur Berathung zugegangen.

Von diesen 6 über die nachfolgenden 24 Gesetzentwürfe über—⸗ einstimmende Beschlüsse beider Häufer zu Stande gekommen:

I) Der Gesetzentwurf, betr. die Feststellung des Staatshaushalts⸗ Etats für das Jahr vom 1. April 18827863 und den Staatshaushalts⸗ Etat für dieselbe Zeit,

29 der Gesetzentwurf, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1887/65 und den Nachtrags-Etat für dieselbe Zeit,

3) der Gesetzentwurf, betr. die Ablösung der an die Stadt Berlin für Uebernahme der fiskalischen Straßen und Brückenbaulast in Berlin zu zahlenden Rente,

4) der Gesetzentwurf, betr. die Errichtung einer neuen fiskalischen Packhofsanlage in Berlin,

5) der er, betr. die unentgeltliche Uebereignung eines Abschnittes vom großen Thiergarten in Berlin an das Reich,

s) der Gesetzentwurf, betr. die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten,

ß, der Gesetzentwurf, betr. die Abänderung des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872,

8) der Gesetzentwurf, betr. eine dem Herzoglich Glücksburgischen Hause zu gewährende vertragsmäßige Abfindung,

) der Entwurf eines Gesetze, betr. die Verwendung von Jahreg⸗ überschüssen der Verwaltung der Eifen bahn. Angelegenhes ten,

19) der Gesetzentwurf, betr. die Einsetzung von Bezirks ⸗Eisen bahnräthen und eines Landes⸗Eisenbahnraths für die Staatseisenbahn⸗ Verwaltung, ;

; 1 der Gesetzentwurf, betr. den weiteren Erwerb von Privat⸗ eisenbahnen,

12) der Gesetzentwurf, betr. den Erwerb des Berlin ⸗Anhaltischen Eisenbahn ⸗Unternehmens für den Staat,

13) der betr. die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatgeisenbahnnetzes,

94 14) der Gesetzentwurf, betr. Abänderungen der kirchenpolitischen esetze,

9. der Gesetzentwurf, zur Ergänzung des Gesetzes, betr. die evangelische Kirchen verfassung in den acht älteren Provinzen der Mon⸗ archie, vom 3. Juni 1856 (Ges. Samml. S. 1253,

6) der Gesetzentwurf, betr. Abänderung der Verordnung über die Bildung und den Geschäftekreis eines evangefisch reformirten Konsistorii in der Stadt Frankfurt vom 8. Februar 1829, sowie des organischen Gesetzes vom 5. Februar 1857 über Abänderung einiger, die ö Kirchenverfassung berührenden Be= y der Konstitutions⸗Ergänzungs ⸗Akte der Stadt Frankfurt am Main.

I) der Gesetzentwurf, betr. die Ausdehnung der Wirksamkeit des Nassauischen Tentral-⸗Kirchenfonds und der n . evan⸗ elischen Pfarr ⸗Wittwen und Waßsenkasse auf die vormals bessischen

heile des Konsistorialbenrks Wiesbaden,

18) der 6 betr. das Kirchenwesen im Jadegebiete,

19) der Geseßentwurf, betr. die Umgestaltung dez Kurmaͤrkischen und Neumärkischen Aemter ⸗Kirchenfonds,

2M) der ö betr. die Verjährungefristen bei den öffent- 13. bgaben in den Provinzen Schleswig ⸗Holstein, Hannover und

en,

) der Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz alen,

2) den Entwurf eines 11 betr. die Kosten der Stier⸗ baltung in den Landegtheilen des linken Rheinuferg.

3 der Gesetzentwurf., betr. die Verãnderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Westpreußen und Brandenburg,

24) der Gesetzentwurf, betr. die Aufhebung der Verbote gegen das sogenannte Schäfervorvieh und der besonderen Kündigungs fristen und Umzugstermine für Schäfer und deren Gesinde,

25) der Entwurf eines Gesetzes, betr. die bänderung der Grund⸗ buchordnung,

26) der Entwurf eines Gesetzes, enthaltend Bestimmungen über die Gerichts kosten und die Gebühren der Gerichtsvollzicher,

Von den übrigen 6, dem Landtage vorgelegten Gesetzentwürfen ist der Gesetzentwurf, betr. die Vereinigung der Fleckensgemeinde Moritz⸗ berg mit der Stadtgemeinde Hildesheim zwar im Herrenhause be⸗ rathen und angenommen, aber im Haufe der Abgeordneten nicht zur Erledigung gekommen.

Die Gesetzentwürfe,

betr. den Entwurf einer Kreisordnung und die Einführung der Provinzialordnung vom 25. Juni 1875 in' der Provinz Hannover,

betr. den Bau eines Schiffahrtskanals von Bortmund Über

enrickenburg. Münster, Bevergern, Neudörpen nach der unteren 6 zur an win mg des westfälischen Kohlengebiets mit den Ems⸗ äfen, un

betr. die Erhebung einer Hundesteuer, welche dem Abgeordneten⸗ hause zunächst vorgelegt wurden, gelangten daselbst nur zur ersten, bezw. zweiten Lesung.

Der Gesetzentwurf, betr. die Verwendung der in Folge weiterer Reichssteuer⸗Reformen an Preußen zu überweisenden Geldsummen, ist vom Hause der Abgeordneten abgekehnt, und in Betreff

des Gesetzentwurfs über die Vertretung des Lauenburgischen , ist eine Uebereinstimmung beider Häuser nicht erzielt.

Außer den vorangeführten Gesetzentwürfen sind in beiden . (. Landtags noch zur Vorlage, Berathung und Beschlußfassung ge⸗

ommen:

Die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres vom 1. April 1878/79 und die dazu gehörigen Anlagen, sowie die Rechnung von den Fonds des ehemaligen Staatsschatzes für den 1. April 1878/79,

die Uebersicht von den Staatzeinnahmen und Ausgaben des Jahres vom 1. April 1880/81 nebst ihren Anlagen und der dazu gehörigen Denkschrift,

die Rechnungen der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das Jahr vom 1. April 1880/81,

der Rechenschaftsbericht über die Verwendung der flüssig ge— machten Bestände der im 8. 94 der Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 bezeichnete Fonds und der im 5. ö Absatz 3 daselbst erwähnten Gelder für die Zeit vom 1. Oktober 18580 bis 31. De— zember 1881,

Denkschrift der Königlichen Staatsregierung über die Ausführung des Gesetzes vom 23. Februar 1881, betr. die Bewilligung von Staatsmitteln für Hebung der wirthschaftlichen Lage in den noth— leidenden Theilen des Regierungsbezirks Sppeln,

Rechenschaftsbericht über die weitere usführung des Gesetzes ,, Dezember 1869, betr. die Konsolidation preußischer Staats⸗ anleihen,

Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Stadt- bahnparzellen und über die Verwendung der Entwerthungsentschädi⸗ 86 r lich eines im Besitze der genannten Bahn befindlichen

auses,

Bericht über die bisherige Ausführung des 8. 4 des Gesetzes, betr, den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat vom 20. Dezember 1879 (Gesetz Sammlung S. 5356) und des §. 5 des Ge⸗ setzes, betr. den Erwerb des Rheinischen und Berlin⸗Potsdam⸗

agdeburger Eisenbahnunternehmens für den Staat vom 14 Februar 1880 (Gesetz⸗ Sammlung S. 26.

Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung des Staates verwalteten Eisenbahnen im Jahre 1880/81,

Bericht über die Bauausführungen der Eisenbahnverwaltung während des Zeitraums vom 1. Oktober 1889 bis dahin 1881,

Denkschriften über die Regulirung der Warthe, der Unstrut und Saale von Atern bis zur Einmündung der Saale in' die Elbe, sowie der Ems von Greven bis Emden,

n n fn. betr. die geschäftliche Lage der preußischen Kanal⸗ projekte,

Denkschrift, betr. die in der Zeit vom 1. April 1880 bis zum 1. Oktober 1881 erfolgten Bauausführungen an denjenigen Wasser⸗ ,, et deren Regulirung dem Landtage besondere Vorlagen gemacht sind,

Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen im preußischen Staate während des Etats“ jahres 1880/81,

Erläuterungen zu Position 5 und 6 des Mehrbedarfs bei Ka⸗ pital 122 Titel 37 Akademie der Kunste zu Berlin' und die damit verbundenen Institute des Entwurfs zum Staats haushalts⸗ Etat für das Jahr 1882/83,

Erläuterungen zu dem im Entwurf des Staats haushalts.. Etats für 1882ñ83 unter Kap. 120 Titel 6b. ausgebrachten Dispositions⸗ fonds zur anderweiten Regelung des höheren Schulwesens,

drei und dreißigster Bericht der Staats schul den⸗Kommission über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Rechnungs jahre vom 1. April 1880,81,

Uebersichten der von der Königlichen Staatsregierun auf Anträge und Resolutionen des Herrenhauses und des Hauses der bgeordneten aus der II. Session der 14. Legislaturperiode gefaßten Ent⸗ schließungen.

Das Herrenhaus hat 20 Plenar⸗, 11 Abtheilungs⸗ und 51 Kommissionssitzungen abgehalten und 60 Berichte erstattet, darunter 8 schriftliche, Neben den Gesetzesvorlagen und Rechenschaste— berichten kamen ein Antrag und eine Interpellation zur Berathung und Erledigung. Petitionen sind beim Herrenhause 77 einge⸗ gangen, von denen 56 nach erfolgter Vorberathung durch die Kom— en erledigt wurden. Unerledigt geblieben sind 2, weil sie zu Gesetzentwürfen gehörten, die jwar dem Landtage vorgelegt waren, aber nicht ans Herrenhaus gelangten.

Das Haus der Abgeordneten hat 63 Plenarsitzungen, einschließlich von 2 Abendsitzungen, welche als Fortsetzungen von 2 Tagessitzungen angesehen wurden, 26 Abtheilungs, 177 Kommifssions⸗ und 96 Frak⸗ tionssitzungen abgehalten. Es sind über die Gesetzentwurfe 18 schrift⸗ liche und eine Anzahl mündlicher Berichte erstattet. Selbstãndige Anträge wurden 11 eingebracht und davon 1 durch vollstãndige, 1 durch theilweise Annahme, 2 durch Uebergang zur Tagesordnung, 1 durch Zurückziehung erledigt. 6 blieben unerledigt. Interpellationen wurden I gestellt und Davon 2 von der Königlichen Staatsregierung beant- wortet; eine ist unerledigt geblieben. Petitionen waren Hos einge⸗ gangen; davon wurden 6 zurückgezogen. Von den verschledenen Kom- missionen sind darüber 49 schriftliche und Z6 mündliche Berichte er⸗ stattet und davon 35 schriftliche und 15 mündliche im Plenum er- ledigt. Von den Petitionen sind 202 zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet, 7 durch Uchergang zur e , . 156 durch Annahme von Gesctentwůuͤrfen erledigt, 103 der Königlichen Staatsregierung überwiesen und 303 unerledigi geblieben.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗An

n

zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 12. Mai

Nreußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Ar. 32.

*

J n erate für den Deutschen Reichs- und Cong

Preuß. Staats⸗-Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

Deffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des S. Industriell vii Fabri „Invalidendank!, Rudolf Mosse, Haasenstein Industrielle Etablissements, Fa riken C Bogler, G. g. Daube Co. E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

3. Jerküufe. Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

I8e2z.

und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. S. Theater · Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien Nachrichten. beilage. X

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar⸗ beiter Eduard Alexander Woidt, am 26. März 1846 in Jarotschin geboren, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten 84 G. 1148. 82. J. IV. e. 293. 82. ver- hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt— Monbit Nr. II/ 12, (NW), abzuliefern. Berlin, Alt⸗Moabit Nr. II/ 1 6 den 9. Mai 1882. Königliches Amtsgericht J., Abth. 84. Beschrei⸗ bung: Alter 36 Jahre, Größe 1 m 68 - 70. em, Statur stark, Haare dunkelblond, Stirn niedrig, dunkelblonder, starker Vollbart, Augenbrauen dunkel, Augen grau, Nase kurz und dick, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Gesicht oval, Gesichtsfarbe ge⸗ sund, Sprache deutsch, schlesischer Dialekt. Kleidung: dunkelblauer Gehrock, englisch⸗lederne Hosen, dunkle Mütze.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Dienst⸗ knecht Arthur Stto Schrader aus Eppendorf, zuletzt zu Jeserig bei Brandenburg a. H. im Dienst, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft, wegen des Verdachts eines zu Jeserig verübten Diebstahls ver— hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzu—⸗ liefern. PotsJam, den 8. Mai 1887. Der Unter⸗ suchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. Beschreibung: Alter 30 Jahre, Statur klein, Haare schwarz, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich. Besondere Kennzeichen: schwerhörig.

Steckbrief. Gegen den bisherigen Lohnkutscher Friedrich Wilhelm Franke von hier, geboren zu Steinborn, Kreis Helen am 5. November 1857, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und in das hiesige Gerichtsgefängniß abzuliefern. Signalement ist un⸗ bekannt. Grünberg, den 26. April 1882. König liches Amtsgericht. V.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der von, uns unter dem 14. November 1881 hinter dem Bäckergesellen Paul Richurd Oswald Havemann aus Coepenick wegen Diebstahls erlassene Steckbrief ist erledigt. Nixdorf, den 5. Mai 1882. Königliches Amts⸗ gericht.

[21619

Der unterm 13. Februar er, gegen den Kutscher Carl Friedrich Helmuth Fischer, welcher am 2. Oktober 1854 zu Glewitz geboren und in Kartlow zuletzt im Dienst gewesen ist, wegen Betruges er⸗ lassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Neubrandenburg, den 16. Mai 1882.

Der Großherzogliche Amtsanwalt: M. Brehm.

21617

Gegen den Schuster Ludwig Mesowm aus Par— chim, an welchem eine 6monatliche Gefangnißstrafe vollstceckt werden soll, ist der Haftbefebl von mir erlassen und ersuche ich um Vigilanz, Verhaftung und Ablieferung des Verurtheilten in die Gefängnisse des hiesigen Landgerichts. ;

Mesom ist 45 Jahre alt, 5 Fuß 2 Zoll groß, hat dunkelblondes Haar, blaue Augen und blonden, am Kind rasirten Bart. . 105/51)

Schwerin i. M., den 9. Mai 1882.

Der Erste Staatsanwalt: Giffenig.

Der gegen Gutspächter Adolph Kastendick von Deslau, zuletzt in Budapest, unter dem J. März d. J. erlassene Steckbrief wird erneuert. Hanan, den 6. Mai 1882. Der Erste Staatsanwalt.

Sunbhastationen, Aufgebote, Bor⸗ ladun gen n. dergl.

leicgs! Oeffentliche Zustellung.

Der Colon Wessel ⸗Stapelberg, geb. Gers, zu Heseye, und dessen Ehefrau, geb. Wessel⸗Stapelberg, daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Syndikus Dyckhoff in QOanabrück, klagen gegen die Ehefrau Deuermanng Schweerg, geb. Brackmann, zu Hesepe, den Heinrich Brackmann, unbekannten Aufenibalts, und die Wilhelmine Brackmann, jetzt verebelichte Schröder, zu Vegesack, als gets ß lic Erben ihres im Jahre 1881 verstorbenen Vaterg Heuermannz Brackmann zu Heseve, aus Pachtkontrakt vom 2. Mäc 13866 wegen einer nach Abjug der dem weil. Brackmann für geleistete Arbeiten zustehenden Gegenforderung ad 153 M 45 A verbleibenden Restsorderung von 101 Æ 535 mit dem Antrage auf kosseny icht ne Verurtheilung der drei Beklagten zur Zablung von jusammen 101 55 4 oder Ver⸗ urtheilung jedes Beklagten zur 3er gg von 34 A 85 Y und laden den Yi ee, Heinrich Brack mann jur mündlichen Verbandlung des Rechta—= streits ver das Königliche Amtsgericht zu Mal⸗ garten auf

den 5. Juli 1882, Bormittags 10 uhr,

Zum Jwecke der öffentlichen Justellung wird dieser Augazug der Klage bekannt gemacht.

Die Einlassungsfrift ist für den Mühbeklagten Heinrich Brackmann auf 2 Wochen sestgesetzt.

Malgarten, den 9 Mal 18582.

Wessel Gerichte schrelber des Aon glichen Amtegerichte.

Pæoclamatiom.

Folgende Dokumente:

1) über die au in Abtheilu

Tecklenburg als Vormund der minorennen Rehorst, ̃ Rechtsnachfolger des A. Rehorst, beantragt.

f dem Gute Groß⸗Herzberg Nr. 1 für den Gutsbesitzer 8 elbein zu Vorwerk z eingetragene Pachtkaution über 1500 , getreten an den Gutsbesitzer Otto Weylandt Groß ⸗Herzberg und von geb. Weylandt stehend aus dem 1860, der Eintra und dem 14. September 1860, über die im Grundbuche von Nr. 52 Abtheilung III. Nr. August Wegner in Hammerstein eingetragenen 450 6, bestehend aus der Obligation vom der Eintragungsnote vom Grundbuchsauszuge

ng III. Nr. 8

Urkunden irgend welche Ansprüche und Rechte zu Friedrich Wilhelm Schip

haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche und zwar die etwaigen Inhaber der fraglichen Urkunden unter Vorlegung derselben, spätestens in dem auf

den 20. September 1882, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgehotstermine geltend zu machen, widrigenfalls auf Antrag das ö erlassen und die Kraftloserklärung der vor

folgen wird.

diesem an Frau in Greifenberg, be—⸗ Pachtvertrage vom 20. März gungsnote vom 14. September Grundbuchsauszuge

Adlig Poltnitz 1 für den Rentier

21615 Oeffentliche Vorladung. 10. Januar 1863 und dem vom 19. Januar 1863,

üher die Abtheilung III. Nr. 1 auf dem Grund⸗ stücke Nr. 20 des Grundbuchs Emilie Taecker Mau eingetrag

. Gabriel zu Alt ⸗Lietzegöricke, jetzt unbe⸗ annten Aufenthaltsortes gehörlge, zu Carlsbiese be— legene, im Grundbuch von Carlebiefe Band J. Seite 51 Nr. 8 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

von Streitzig für jetzt verehelichte Steuergefreite enen 180 , bestehend aus der Schuldyerschreibung vom 28. November 1849 nebst Eintragungsnote vom 15. August 1852 und Grundhuchsauszug vom 15. August 1852, über die auf dem Büdnergrundflücke Nr. 7 des Abtheilung III. ister Korthals:

an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendi— gen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Er— Grundbuchs theilung des Zuschlags Nr. 3 für die Geschw riedrich Wilhelm, einrich Wilhelm August,

Carl August, zum Antheil von je 22 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. eingetragenen 67 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf., be— stehend aus dem Erbrezesse vom 17. Dezember 1855, dem Erbeslegitimationsatteste vom 28. Januar 1856 und dem Grundbuchsauszuge von demselben Tage, über die für den Gerichtsmann Friedrich Kort— hals auf dem Wohnhause Nr. 50 Königl. Solt⸗ nitz Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 50 Thlr., bestehend aus der Schuldverschreibung vom 8. November 1854, der Eintragungsnste vom 28. November 1854 und dem Grundbuchs⸗ auszuge von demselben Tage, über die auf

von Wulflatzke daselbst verkündet werden.

steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 7 ha 98 a 30 4in mit einem Rein— ertrag von 192.71 Thlr. und zur Gebäudesteuer mitzeinem jährlichen Nutzungswerth von 105 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzun⸗ gen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserer Gerichtsschreiberei, J einzusehen. Ci

weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung * das Grunzbuch bedürfende, aber nicht eingetragene e

ee, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses dem Grundstücke Nr. 32 des Grundbuchs von Persanzig in Abtheilung III. Nr. 8 für den Eigentümer Friedrich Wil helm Mundt und dessen Ehefrau Pauline, geb. Zell, zu Persanzig eingetragenen Restkaufgelder von 600 Thlr., bestehend aus dem Kaufvertrage vom 17. Januar 1866, der Eintragungsnote vom 22. Januar 1866 und dem Grundbucht— auszuge vom 22. Januar 1866, über die auf dem Grundstücke Nr. 19 des Grundbuchs von Storkow a. Abtheilung III. Nr. 1 für den Schmidt Daniel Maletzke in Kursewanz eingetragenen 200 Thlr., beftehend aus der Schuldverschreibung vom 12. November 18435, der Eintragungsnote vom 18. August 1847 und dem Grundbuchsauszuge vom i8. August 1847,

endlich über die auf demselben Grundstücke für die Geschwister Wilhelm, Ferdinand, Mathilde, Friedrich Rein⸗ hardt eingetragenen 133 Thlr. 19 Sgr., be— der Schuldverschreibung Eintragungsnote

20. Februar 1868 und dem Grundbuchsauszuge von demselben Tage,

sind verloren gegangen. Antrag, beziehungsweise des Gutsbesitzers vlandt in Gr. Herzberg, des Eigenthümers Wrasse in Storkow, des Bauern Zell in Gr. Küdde Friedrich Graffunder Soltnitz, des Büdners Carl Drews zu Soltin des Eigenthümers Streitzig, des Rentiers stein werden

zumelden.

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des Wohnhauses Nr. 216 hierselbst steht zur Ab— nahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin an auf

den vom 24. dieses Monats an auf hiesiger Gerichts⸗

Ann * schreiberei zur Cinsicht der Betheiligten ausliegen. ztheilung ö

der nachbenannten verschollenen Schi suchungen anhängig, nämlich wegen:

August Wegner in Hammer-

vorbezeichneten

Urkunden, sowie Alle, welche Ansprüche und Rechte

aus ihnen geltend zu machen haben, aufgefordert,

spätestens in dem am 16. Seytember er., V. M. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, im Geschäftsraum Rr. 5, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung der Urkunden erfolgen wird. Neustettin, den 1. Mai iss2. Königliches Amtsgericht. III. Aufgebot. Folgende Urkunden:

a. die der Firma J. H. Gempt zu Lengerich als Dev esitalquittung erlheilte beglaubigte Abschrift des Deposital · Annabmeprotokolls, 4. 4. Ibben⸗ büren, den 28. Dejember 1863 über Verein- nabmung der als Kaution hinterlegten Mänster⸗ Dammer Eisenbahnaktie Nr. 11 395 nebst Talon

blr. zum Depesitum der Käöniglichen

u Ibbenbüren, :

orst zu Latte von der Käial!

Berginspektien zu Ibbenbüren ertheilte Kautlonz⸗

empsangeschein Nr. 247, d. d. Ibbenbüren, den

Januar 1877 über Hinterlegung der beiden

3 vrojntigen Staateschuldscheine Litt. IH. Rr.

ber je 735 nebst zuge⸗

ist das Aufgebot bezüg⸗ die Inhaber der Fi

über 100 T Berginspekt der dem A. Re

14592 und 271 006 ü börigen Talong, nd verloren gegangen und ich der Urkunde zu a. durch Gempt zu Lengerich, bejnglich der Urkunde durch den Kreiephysikus Dr. Krummacher ju

Auskunft zu ertheilen im Stande sein möch dem unterzeichneten See⸗ Amte bis zum 16. Juni c. desfallsige Mittheifung zu machen.

Emden, den 3. Mai 1882.

; Der Vorsitzende des Königlich preußischen See ⸗Amtes. Lohstö ter.

Alle Diejenigen, welche an den vorbezeichneten

ezeichneten Urkunden er⸗

Ibbenbüren, den 10. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. J.

Snbhastationspatent. Das dem Büdner und Zimmermann Christian

den 3. Inli 1882, Vormittags 16 Uhr,

den 4. Juli 1382, Vormittags 11 Uhr. Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund—

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander—

alrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ pätestens bis zum Erlaß des Zuschlagsurtheils an—

Wriezen, den 24. April 182. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Für richtige Abschrift.

orxitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

In Sachen, betreffend die Zwangs versteigerung

Donnerstag, den 1. Juni 1882, Mittags 12 ühr. ö. Theilungsplan und Rechnung des Sequesters wer—⸗

Crivitz, den 9. Mai 1882. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Luhde, Ger. Diätar. Bekanntmachung. Bei unterzeichnetem Seeamte sind zur 4 2 e nter⸗

I) der Kuff „Bonheur“ R. 0. T. P. von Iheringsfehn, welche im Monate Oktober 1879 von Burntisland mit einer nach Cuxhaven be— stimmten Ladung Steinkohlen ausgefahren und im Bestimmungshafen nicht eingetroffen ist, während zwei mit den resp. Namen an Bord gewesener Schiffsleute versehene Schifferfisten am 22. Oktober 1879 auf der Insel Juist an⸗ getrieben sind, des Schooners Schwalbe“ . O. T. V von Larrelt, welcher auf der Reise von Liebau nach Schiedam mit einer Ladung Gerste im Oltober 1880 Helsingör angelaufen war und dessen Führer von dort aus unterm 13. Oktober 1880 die letzte Nachricht gegeben hat, des Schooners Fenna“ R. B. R. D. von Warsingsfehn, welcher der letzten d. d. West Wemryß, 306. September 1881 eingegangenen Nachricht jufolge daselbst mit einer nach Bremerhaven bestimmten Ladung Steinkohlen segelfertig lag, der Srigg „Rikstina“ K. D. R. G. von Papenburg, welche im August v. J. mit einer Ladung Hafer von Archangel versegelte und der letzten aug Fortrose vom 10. Oktober 1881 datirenden Nachricht zufolge von dort nach London beordert war, der Schoonergaliote Leo“ R B. T. XN. von Papenburg, welche nach der letzten Nach= richt d. d. Burntisland, 12. Oktober 188j, da- selbst eine nach Geestemünde bestimmte Ladung Steinkoblen eingenommen hatte. ĩ

6) des ju Emden beimathberechtigt gewesenen Lootgschooners Ems“, welcher uulegt am 14. Oktober 1881 von hollandischen Lootfen geseben sein soll,

und werden alle Diejenigen, welche über den Ver

bleib der vorgenannten Schiffe, resp. deren Besatzung

hierdurch aufgefordert,

Aufgebot.

Auf den Antrag der Herzoglichen Kammer, Di—

orsten zu Braunschweig, ist zur Anmel⸗

dung von Eigenthums⸗ und sonstigen Anfprüchen an

eine 1 ha große, auf dem überreichten Vermessungs⸗

risse, näher bezeichnete Tercainfläche des Forftortes

Mölmker, Reviers Wolfshagen, Termin auf

den 29. Juni dies. Jahres, Morgens 9 Uhr,

vor unterzeichnetem Amtegerichte angesetzt, zu welchem

Diejenigen, welche ein Recht an vorgedachter

Terrainfläche zu haben vermeinen, unter Androhung

der gesetz lichen Rechtsnachtheile damit öffentlich ge⸗

laden werden.

Lutter a. Bbge., den 8. Mai 1882.

s Amtsgericht.

rektion der

zum Zweck der Todeserklärung. .

Der Maurer Hans Hertzner aus Kellinghausen, daselbst am 25. Oktober 1811 geboren, soll 1866 oder 6! nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen sein. 5

Auf Antrag des Stadtkassirers Mölck als Vor— mundes wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß sich der genannte Hang Hertzner und seine etwaigen un—à bekannten Erben binnen 12 Wochen, spätestens in dem auf Sonnabend, 7. Oktober 1882, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anstehenden Aufgebotstermin ju melden haben, widrigenfalls er für kodt erklärt und das für ihn verwaltete Vermö Berechtigten ausgeantwortet wir Kellinghausen, den 8. Mai 1882. . Königliches Amtsgericht.

gen den bekannten

In Sachen, betreffend den Zwangsverkauf der den Fr. Mielenhausen'schen Erben zu Linden gehörigen im Grundbuche von Linden Band J. Blatt 13 be⸗ schriebenen, an der Charlottenstraße Nr. 13 be⸗ legenen Anbauerstelle ist Termin jur Einzahlung bejw. Vertheilung des Kaufpreises auf

Donnerstag, den 15. Juni d. J., Morgens 11 Ühr,

vor dem Amtsgerichte Hannover, Abtheilung IV. Justijgebäude II. Etage, Zimmer Nr. 138, Eingang Volgersweg anberaumt, zu welchem der Heinrich Friedrich Mielenhausen, früher in Göttingen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter dem Rechtsnachtbeile laden wird, daß er beim Ausbleiben mit seinen nsprüchen bezw. Einwendungen bei dieser Verthei⸗ lung unberücksichtigt bleiben soll.

Diese Ladung wird demselben auf Anordnung des Amtsgerichts Hannover, Abtheilung IV., öffentlich damit zugestellt. ;

Hannover, den 8. Mai 1882.

Buhrose,

Gerichtẽschreiber.

Felgende Urkunden: . I) die Hypothekenbriefe über folgende beiden auf dem Grundstück Bojanowo Stadt 114 in Ab⸗ ung III. haftenden Posten: über 20 Thlr. mütterliche Erbegelder der Geschwister Carl Vertraugott und Johanne Helene Dietrich nebst 5 Prozent über 28 Sgr. 11273 Pfg. rechte kräftige For⸗ derung der Johanne Helene Dietrich und deren Ehemannes Johann Ernst Gleinig; 2) der Hrypothekenbrief über die auf dem Grund⸗ stück Bojanowo Stadt 267 dolph Günther gene Kaution vom

für den Müller⸗ zu Rawitsch eingetra⸗ 31. Januar 1863 behuft dessen Sicherstellung aus zwei Wechseln Über se 490 Thlr. . sind durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 4. Mai 1882 für kraftlos erklärt worden. Bojanowo, den 4. Mai 1882. ea, .

lage. Auszug. ĩ Die zu Morebach wohnende gewerblose Maria Tberesia, geb. Lynen, Ehefrau des Nadlers Gottfried

Radermacher, kla gegenwärtig im dem Antrage; ; .

Das Königliche Landgericht wolle die iwischen arteien bestebende eheliche Gütergemeinschaft r aufgelöst erklären, dieselben zur Augein⸗ andersetzung vor Notar verwelsen und dem ten die Kosten ö adet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtestreits vor die 1. G kammer 5 biesigen Königlichen ** erichte auf

Vormittags 9 Uhr. Aachen, den 3. Mai 1882.

Thomas, Assistent, ö Gerichtsschreiber es Königlichen Landgerichtz.

Rechtsanwalt t gegen ihren genannten Ehemann. esigen Gefangenhause detinirt, mit

r Last legen.“