1882 / 112 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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r es mir nur, daß er im Vergleich zu dem „Gespenst K— was er verschwunden erachtet, das Monopol als einen und bestechenderen Vorschlag der Bundes- regierungen bezeichnet hat, das läßt doch darauf schließen, daß auch in den Kreisen in Württemberg, denen der * Abgeordnete näher teht, die Entstellungen und Anklagen gegen das Monopol nicht so Herrn gefunden haben, als anderwãrts.

Wenn ich mit wenigen Worten einiger Bemerkun en gedenken darf, die der Hr. Abg. Windthorst gemacht hat, so muß ich meine Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß der geehrte Herr auch hier die Zwecke der Steuerreform von Neuem und ausdrücklich im Wesent⸗· lichen anerkannt und gebilligt hat mit der einzigen Einschränkung, daß ihm der Modus der Entlastung der Gemeinden, den die preußische Regierung in dem Verwendungsgesetz hauptsächlich durch die Uebernahme der Schulunterhaltungskosten angestrebt hat, daß dieser Modus ihm nicht gefalle. Der err Abgeordnete meint, daß das Verwendungsgesetz in Preußen gruͤndlich erörtert; aber ivegen seiner Unzweckmäßigkeit eben nicht angenommen worden sei, und haupt⸗ sächlich, weil darin ein . für die Annahme des Tabackmonopols ge legen habe. Ich glaube, daß, abgesehen von seiner doch nur theilweisen Bemängelung der Zweckmäßigkeit, das Letztere nicht mit Grund behauptet werden kann; das preußische Verwendungsgesetz würde in seinen sämmtlichen Aufgaben mit den Revenüen des Tabac monopolgesetzes noch nicht erfüllt sein, wie man sich andererseits Reichseinnahmen auf anderen Gebieten wobl denken kann, die ebensogut wie die Ein—⸗ nahmen des Tabackmonopols den Zwecken des preußischen Verwen⸗ dungsgesetzes dienen. Man könnte für Preußen einem solchen ledig lich vorsorgenden und in gewissem Sinne binden sollenden Gesetz sehr wohl zustimmen, und doch die Ansicht festhalten, wenn man sie hatte, daß die Fortführung der Reichssteuerreform mittelst des Taback— monopols sich nicht empfehle.

Der Herr Abgeordnete hat insbesondere gegen das Tabackmonopol eingewendet, daß zwar das Prinzip der Monopolisirung von Privat⸗ gewerben nicht zur Abstimmung stehe, daß es aber im Vordergrund dabei stehe, und daß man alles Andere ebensogut monopolisiren könnte, wie den Taback, insbesondere schien ihm dies möglich bezüglich des Rübenzuckers. Ich darf aber daran erinnern, daß nicht ein Prinzip die Ursache ist, weshalb das Tabackmonopol erstrebt wird, sondern lediglich Der praktische Erfolg, den dieses Monopol für die Vermehrung, der Reichseinnahmen verspricht. Daß derselbe Erfolg mit dem Rübenzucker zu erreichen wäre, glaube ich nicht; praktisch würde das eine ganz andere Sache sein, denn die Einnahme von dem Rübenzucker würde schon den sicheren Boden nicht haben, den eine Mongpolsverwaltung haben muß, und den sie nur in einem so un⸗ entbehrlichen, weitverbreiteten Genußmittel des Inlandes, wie der Taback ist, finden kann.

Der Herr Abgeordnete hat dann die Entschädigung, wenn ich recht verstanden habe, als zu gering seinerseits bemängelt, und das benutzt zu einer Erörterung der Gefährlichkeit des Volks⸗ wirthschaftsraths. Seiner Auffassung nach würde eine höhere Normirung der Entschädigung dazu geführt haben, daß der Volks⸗ wirthschaftsrath zugestimmt hätte; er hat gemeint, daß man dann also einem zustimmenden „Fabrikantenvotum“ sich gegenüber befunden haben würde. Ich glaube, wenn der geehrte Herr Abgeordnete sich bei dieser Gelegenheit noch der Zusammensetzung des Volkswirth⸗ schaftsraths genauer erinnerte, wenn er sich erinnerte, daß es gerade ein Hauptvorwurf Seitens der Gegner des Tabackmonopols war, daß der Volkswirthschaftsrath nicht genug sachverständige Fabrikanten der Tabackbranche unter seinen Mitgliedern gehabt habe, so würde er diese Folgerung schwerlich daraus gezogen haben.

Daß unter den politischen Einwendungen, denen der geehrte Herr Abge ordnete. Ausdruck gegeben hat, die Gefahr hervorgehoben wurde, daß man mlt dem Monopol, zum. Einheitsstaat kommen würde, hätte ich gegenüber der Vorlage, die nun wirklich gemacht worden ist, und die an die Stelle der Phantasien getreten ist, die vorher darüber im Volke verbreitet waren, eigentlich kaum besorgen zu müssen geglaubt. Ich kann nur konstatiren, daß bei den verbündeten Regierungen, wo nach dieser Seite hin der Blick geschärft sein mußte, keine Bedenken der Art bestanden haben, daß bei der Ausarbeitung und bei der ganzen Gestaltung der Bestimmun⸗ gen die Absicht bestanden hat, jeden Schatten einer solchen Besorgniß zu beseitigen, und daß auch, wie ich glaube, dies in den einzelnen Bestimmungen vollkommen gelungen ist.

Den zweiten politischen Einwand, daß man auf, diese Weise dem Staate einen Inhalt geben wolle, und daß die Minorität, der der geehrte Herr Abgeordnete angehört, mit solchem Inhaltgeben nicht einverstanden sein könne, da ja ihr die Vortheile garnicht oder wenig⸗ tens nur in erheblich geringerem Grade zu Theil werden würden ich sage, diesen Einwand kann ich nicht als einen irgend begründeten anerkennen. Ich werde mich hier nicht darauf einlassen dürfen, über die Grundauffassung des Staats, der er hier Ausdruck gegeben hat, mit ihm zu streiten, ich will nur sagen, daß die Vorlage nicht aus einer entgegengesetzten Grundauffassung entsprungen ist, nicht aus der Auffassung, der Staat müsse mit solchem Monopol einen Inhalt bekommen, sondern eben nur aus der Nothwendigkeit, die Reichsteuerreform weiter zu führen und dafür reichlichere Mittel zu finden. Ich glaube auch nicht, daß die Klagen begründet sind, denen der geehrte Herr Abgeordnete Ausdruck gegeben hat; ich glaube nicht, daß irgend eine Minorität im Staate begründete Ursache hat, ich zu beklagen über mangelnde Neigung, sie zu berüdsichtigen bei Anstellun gen, bei Besetzung der öffentlichen Aemter und dergleichen mehr. Mit dem Einwande, daß die Vortheile von allgemeinen Staatseinrichtungen dem einen oder dem anderen Bruchtheil der Be— völkerung voraussichtlich nicht in dem Maße zu Gute kommen wür— den wie anderen mit solchen Einwendungen würden wir jede weitere Entwicklung unseres Staates lahm legen.

In Bezug auf., die Wahlbeeinflussungen hat der geehrte Herr Abgeordnete gesagt, jedenfalls seien sie künftig möglich und die Bei⸗ spiele anderer Lander bewiesen es, daher solle man nicht dieses große Heer von Tabackarbeitern, Beamten, Verkäufern u. s. w. mit dem ie en in solche Lage bringen. Aber, meine Herren, wir haben ja doch dasselbe Verhältniß in anderen Branchen in viel größerem Um⸗ fange, bei der Post⸗ und Telegraphenverwaltung, bei der Eisenbahn⸗ verwaltung, in den Bergarbeitern, den Hüttenarbeitern, den Werft⸗· arbeitern eine so große Zahl von Personen in ähnlicher Lage, daß diese Frage schon deshalb für das Monopol schwerlich mehr von aus schlagßebender Bedeutung sein kann.

Wie Hr. von Stauffenberg, so hat auch der R Windthorst als eine wünschenswerthe und erhoffte Folge der gegenwärtigen Verhandlungen das bezeichnet, daß, wenn sich ergebe, daß das Tabackmonopol keine Aussicht auf Annahme Seitens des Reichstags habe, dann die verbündeten Regierungen eine Erklarung abgeben würden, wonach sie nun auf die Verfolgung dieses Weges verzichten, und daß damit endlich Ruhe und Sicherheit für die Tabac industrie gewonnen werde. Derselbe Herr Abgeordnete hat, wie ich schon vorhin erwähnte, die Möglichkeit einer solchen staatsrechtlich bindenden Erklärung vorher aber schon selbst bezweifelt. Er hat dabei besonders darauf aufmerksam gemacht, wie die beznglichen Erklärungen, die ihm aus dem Bundegrath bekannt geworden seien, die in der Er⸗ oöffnungsrede enthalten seien, und die wieder meinerseits in der ersten Lesung abgegeben worden seien, gar nicht harmonirten, indem in den ersten und in der letzten dieser Erklärungen von einem Wiederkommen des Tabackmonopols die Rede sei, während in der Eröffnungsrede dem Gedanken des Verzichts darauf Ausdruck gegeben sei, den er gern in einer Erklärung noch anderweitig niedergelegt säͤhe. Diese Aeuße · rungen stimmen aber ganz überein. Es kann ja nicht die Rede davon sein, daß ein Abweichen von dem, was in der Eröffnungsrede aus-

esprochen worden ist, etwa meinerseits bei den einleitenden Aus . zu der gegenwärtigen Diskussion beabsichtigt gewesen wäre.

ie Erklärung liegt einfach darin, y) die Bemerkung in der Er⸗ oͤffnungsrede sich auf ein unmittelbares Re é 43 während dag, was '. gesagt babe, sich auf eine mögllcherwelse nabe, aber auch vielleicht ferne Jukunft, wie ich ausdrücklich hinzugefügt

babe, auf vielleicht von einer anderen Regierung zu thuende

Schritte bezieht. Ich habe nicht von einem unmittelbaren Regierungs⸗ programm gesprochen.

Nachdem wir mit der Rede des Hrn. Abg. von Stauffenberg bereits von allen größeren Parteien des Hauses Erklärungen zum vorliegenden Gesetzentwurfe gehört haben, darf ich wohl schlie lich noch einen Augenblick nur Ihr Gehör erbitten, um einen Ueberblick über die Ergebnisse derselben hinzuzufügen. .

Seitens der Fortschrittspartei und der Volkspartei ist, wie zu erwarten war, eine durchaus negirende belt mn gegenüber der Vor⸗ lage eingenommen worden, es 9 insbesondere auch das Bedürfniß, welches damit befriedigt werden soll, vollständig in Abrede gestellt worden, eventuell aber auch das Mittel perhorreszirt.

Seitens der liberalen Vereinigung ist, wenn ich recht verstanden, das Bedürfniß ebenfalls nicht anerkannt, das Mittel durchaus ver⸗ urtheilt und ein anderes nicht an dessen Stelle gezeigt worden.

Aehnlich steht's bezüglich der nationalliberalen Partei, die nach der Erklärung des Hrn. Abg. Hobrecht zwar als das Bedürfniß wohl anerkennend zu betrachten ist, die auch wohl anerkennt, daß der Taback an sich ein künftig noch weiter zu besteuerndes Objekt sei, dagegen ausdrücklich die Form des Monopols zurückgewiesen und nicht gesagt hat, welches andere Mittel statt des Tabackmonopols behufs Befrie⸗ digung des Bedürfnisses empfohlen werde. ‚—

Das Centrum hat sich, nach den Erklärungen des Hrn. Abg. Dr. Windthorst zu . in seiner großen Majorität dem An⸗ erkenntniß des Beduͤrfnisses nicht entzogen, erachtet aber den Taback nicht als ein jetzt in irgend einer Form weiter zu besteuerndes Objekt und hat positive Vorschläge, wie dem anerkannten Bedürfnisse abzu⸗ helfen sei, ebenfalls nicht gemacht. . ;

Auf Seiten der konservativen Partei ist nach den Erklärungen des Hrn. von Minnigerode die Auffassung eine gespaltene. Es ist die Anerkennung des Bedarfs wohl überall vorhanden, es wird auch dem Taback als einer noch sehr zu fruktifizirenden Steuerquelle das Wort geredet, es bestehen aber noch ungelöste Zweifel über und viel⸗ leicht . theilweise schon verschiedene Abneigungen gegen das Monopol.

ö Seitens der freikonservativen Partei ist ein zu dem Be— dürfnisse und dem vorgeschlagenen Mittel zustimmendes Votum ab⸗ gegeben worden. .

Das Resums daraus ist also, daß im ganzen Hause wohl eine Mehrheit geneigt sein würde, das Bedürfniß, was die verbündeten Regierungen mit der Vorlage befriedigen wollen, anzuerkennen, daß aber keine Mehrheit dafür ist, dieses Mittek des Taback⸗ monopols zu gewähren, daß aber auch keine Majorität für irgend ein anderes positives Mittel hier im Hause vorhanden ift. Wenn ich mich nun des Satzes erinnere, den der Hr. Abg. Dr. Windthorst in seinen. Ausführungen gebraucht hat: die Dinge find mächtiger als die Menschen, und wenn Geld da ist, finden sich die Bedürfnisse so glaube ich mit noch viel mehr Recht sagen zu können: die Dinge sind mächtiger als die Menschen, und wenn dringende Bedürnnisse des Volkes vorhanden sind, so muß Abhülfe gesucht werden und wird sich auch Geld dazu finden. .

Von diesem Standpunkte aus kann eine fürsorgende Regierung die ils, des Landes nur führen; ihrer Auffassung nach fleht die Sache daher so, daß, wer die Fortführung der Steuerreform im Reiche will, entweder das Tabackmonopol annehmen oder positive ,, machen muß, wie der Zweck anders zu erreichen ist. Sollte der Reichstag keines von beiden thun, so würden die Einzelnen nicht nur selbstverständlich die Verantwortung dafür gegenüber ihren Wählern haben, sondern der Reichstag würde in seiner Gesammtheit die Verantwortlichkeit tragen, daß beispielsweise in Preußen die Grund⸗ und Gebäudesteuer nach wie vor unvermindert forterhoben werden muß für den Staat, daß in Bezug auf, die Klassen⸗ steuer keine weitere Erleichterung stattfinden wird, daß die Kommunallasten nicht gemindert werden in ihrem jetzigen kaum mehr ertragbaren Bestande, der ja überdies kein Beharrungs—⸗ zustand ist, sondern unter der weiter nothwendigen Anziehung der Kommunalsteuerschraube noch wachsen wird, daß die Schutz gemeinden, denen sonst ein beträchtlicher Theil der Lasten abgenommen und eine große Erleichterung geschafft werden könnte, diese Lasten, einschließlich des die Aermeren besonders bedrückenden Schulgeldes, nach wir vor tragen müssen. Die Regierung ihrerseits lehnt die Verantwortung für die Fortdauer eines solchen Zustandes ab und würde die Ver- antwortung dafür der Mehrheit des Reichstags zuschieben müssen.

Der Abg. von Vollmar erklärte, über, die Stel— lung seiner (der sozialdemokratischen) Partei, die in dieser Frage so oft genannt werde, herrschten Zweifel in Hause. Seine Partei habe sich schon früher zu einer sachlichen Prüfung aller Regierungsvorlagen bereit er⸗ klärt. Dieser Vorlage gegenüber werde ihr das schwer, weil die Vorlage in allen ihren Berechnungen von einer groß⸗ artigen Oberflächlichkeit ff Der Reichskanzler habe die So— zialdemokraten als Dilettanten in der Politik, als eloquente Streber bezeichnet, er sage aber, wenn die Reichsregierung diese Monopolvorlage von irgend einem Arbeiterverein hätte ausar— beiten lassen, so würde dieselbe weniger unreif sein, wie jetzt. Seine Partei nehme zu dem Monopol wie in allen übrigen Fragen einen wesentlich von allen anderen Parteien verschie⸗ denen Standpunkt ein. Seine Partei habe natürlich mit der Regierung nichts zu thun, und ebenso wenig mit den bürgerlichen Parteien, die Sozialdemokraten würden indeß gegen die Vor—⸗ lage aus wesentlich anderen Gründen stimmen, als die Lihe⸗ ralen, seine Partei operire nicht als ein Anhängsel der libe⸗ ralen Parteien. e Mäalieher iüres Hauses seien, ein⸗ gestanden oder nicht, aus privatrechtlichen Gründen gegen das Monopol, weil es ein gewaltiger Eingriff in das Privatrecht wäre. Wollte seine Partei nur diesen Standpunk in Betracht ziehen, so müßte sie für das Monopol stimmen. Abstralt genommen müßten die Sozialisten ein Faible für das Monopol haben, denn es sei entschieden ein Stück gesellschaftlicher Gütererzeugung, und es stelle im Prinzip wenigstens den Staat dar als den allein berechtigten Ordner der Produktion. Es werde durch das Monopol wolle man es nun eingestehen oder nicht im Prinzip festgestellt, daß ein berechtigtes Privatinteresse in Bezug auf die Gütererzeugung nicht existire, und das heilige, unverletzliche Eigenthum bekomme durch das Mo⸗ nopol einen gründlichen Stoß. Kurz, wenn man irgend ein Monopol einführe, so wandele man auf soziali⸗ stischen Wegen. Richtig sei auch nach seiner An⸗ schauung die vom Regierungstisch ausgegangene, allerdings frap⸗ pirende Behauptung, daß den Leuten, welche von der abrikation, von der Tabadindustrie hinweggedrängt würden, kein Rechts⸗ grund auf de, , zur Seite stehe. Dieser Grundsatz sei durchaus sozialistisch. Seine Partei sei der Meinung, daß die Gütererzeugung der Gesellschaft gehöre, und die Entfremdung eines Zweiges derselben könne durch die Zeit niemals recht⸗ mäßig gemacht werden. Die Sozialdemokraten ständen nicht auf dem Standpunkte der erworbenen Rechte, und es könne bei seiner Partei nicht vom Rückaufen, sondern nur vom Rücknehmen die Rede sein; es könnten höchstens Billigkeits⸗

ründe mitsprechen in Bezug auf, das Uebergange⸗ adium. Für die sonstigen rteien seien aber derartige Theorien sehr gefährlich, der jetzt schon so fee g. Begriff des Eigenthums komme dabei immer mehr ins Gedränge. Halte man eg für ungefährlich, das Prinzip des Eigenthums in der Gestalt der Industrie zu verletzen, so täusche man sich ganz ewaltig. Es gebe Leute, die Logik genug besäßen, um die onsequenzen zu ziehen, die den 6 rechts nichts weniger alg angenehm sein durften. Welche Gründe man auch an⸗

führen möge, dieselben wirkten destruktiv und man komme auf die schiefe Ebene, die zur Sozialdemokratie führe. Wenn man den ofit, die Ertragsfähig⸗ keit der Tabagindustrie als Grund der Monopolistrung anführe, so müsse er sagen, man ar in allen den sozialistischen Werken niemals einen so grob materiellen Grund für die Verstaatlichung der Gütererzeugung. Wohin komme man denn mit diesem Grunde? Mit demselben Recht und demsel ben Grunde könne man auch Alles übrige Eigenthum entreißen, weil es dem Staate Profit bringe. Dasselbe gelte von dem Grunde, daß beim Monopol keine Fälschungen und Ausbeutungen mehr vorkommen würden. Warum wende man diese Erwägung nicht auch auf die nothwendigen Lebensmittel an, warum komme man auf Grund der⸗ selben nicht zur Verstaatlichung des Getreidehandels? Der letzte Grund aller dieser Erwägungen sei doch immer, daß die fler allein die Quelle alles Rechtes sei, damit könne seine Partei zufrieden sein, es könne seiner Partei nur Freude machen, wenn Grundsätze, die an seiner Partei Jahrzehnte lan verfolgt und bestraft worden seien, siegreich würden und au die Bundesrathssessel übergingen. Wenn seine Partei Gefühls⸗ politik treiben wollte, so müßte sie aus Rache gegen das Großkapital und seine Vertreter für das Monopol eintreten; seine Partei sei aber absoluter Gegner dieses Gesetzes. Der erste Gegengrund sei ein ökonomischer, seine Partei wolle zunächst die konzentrirten Betriebe in den Allgemeinbesitz über⸗ führen, z. B. Bahnen, Bergwerke und auch den großen Grund⸗ besitz, nicht mit den zersplitterten Betrieben dürfe der Anfang gemacht werden! Die Regierung zeige aber auch hier wieder die Tendenz, immer den Kleinen, nicht den Großen bluten zu lassen; nach seiner Anschauung müsse es umgekehrt ersolgen. Ferner habe seine Partei politische Gründe. Die Regierung habe einzig ein fiskalisches Interesse am Monopol, und deshalb gebe sie das Monopol als eine andere Form der direkten Besteuerung aus. Seine Partei sei aber gegen die indirekten Steuern überhaupt. In den Spezialgründen gegen das Monopol habe man des Umstandes noch gar nicht gedacht, daß z. B. in der Monopolversuchsstation, der Straßburger Manufaktur, nur ein Sechstel Männer seien, während fünf Sechstel Frauen dort arbeiteten. In Frankreich sei es ebenso; die Arbeiter habe man schaarenweise entlassen. Von der ont e b enn der Vorlage lasse sich kaum ernsthaft sprechen; sie sei höchstens eine Beihülfe. Ernsthaft aber habe er gegen den Abg. von Minnigerode sich zu wenden, der vorgestern gesagt habe, in der Taback-Hausindustrie sei eine Verwilderung eingerissen. Man hätte doch glauben sollen, daß ein Abgeordneter, der hier das Wort ergreife, nicht ins Blaue hineinrede. Er habe hier im Namen der deutschen Cigarrenarbeiter dagegen zu pro⸗ testiren, daß sie hier vor dem deuischen Volke beschimpft würden. Gerade diejenigen, welche sonst den Schutz des Kleingewerbes ge⸗ pachtet zu haben glaubten, wollten dasselbe jetzt durch das Monopol ruiniren. Der Einfluß, den die Regierung auf die Arbeiter erhalte, sei ein ungeheurer. Man habe ja früher hohe Be⸗ amte gemaßregelt, was werde man nun mit den Taback⸗ arbeitern machen! Der Tabackbauer werde zum Staatsz⸗ arbeiter gemacht, und zwar zu einem solchen, der für die Regierung arbeite. Wenn man konsequent sein wollte, müßte man den ganzen Tabackboden in Deutschland expropriiren. In Feindesland thue man das in gewissen Fällen, und das sei dann immer noch besser, als wenn man demselben Hunderte von Soldaten ins Strafquartier lege. Dahei habe der „Kommandant“ des Tabackarbeiters das mn⸗ teresse, denselben möglichst zu drücken, das werde namentlich geschehen, wenn man sich die Personen vergegenwärtige, welche man anstellen werde. Das Beste wäre aller⸗ dings, sie gleich todtzuschlagen! Er wünsche, daß die Vorlage der Regierung ohne jede Spezialdiskussion brevi mann zurückgegeben würde, und zwar mit der Bemerkung, daß man sich für die Zukunft solche Vorlagen verbitte. Die Regierung habe ja von vornherein gewußt, daß das Gesetz nicht angenommen werden würde, zu welchem Zweck es dennoch vorgelegt sei, wisse man ia! Dem Gedanken des Antrags Ausfeld stehe seine Partei sympathisch gegenüber. Was den Zusammenhang zwischen Monopol und Sozialreform betreffe, so sei derselbe für ihn ein weiterer Grund, die Vorlage abzulehnen. Dieser Zu⸗ sammenhang sei lediglich für die Wahlen erfunden worden, Um die Sozialreform ins Werk zu setzen, habe man erst die Konkurrenz beseitigt, d. h. man habe die Sozialdemokraten mundtodt gemacht. In dem Wettrennen um den „armen Mann“ habe die Rechte sich als schlechte Reiterin gezeigt, da werde dieselbe die Sozialdemokraten niemals erreichen. Die Verfolgungen hätten seiner Partei nichts geschadet. Wenn man auch nichts von Kiner Partei sehe, so sei die Sozial⸗ demokratie wie jener Zauberer, der da wachse, indem man nach ihm schlage, ohne daß man ihn sehe. Nedner erörterte schließlich, in welcher Art der Kampf gegen seine Partei bisher geführt sei und welche Konsequenzen diese Kampfart haben werde.

Der Abg. Frhr. von Arnswaldt⸗Hardenbostel erklärte Namens seiner politischen Freunde, gegen die Vorlage stimmen zu wollen, ebenso erkläre sich der größte Theil seiner Partei⸗ genossen auch gegen jede Steuererhöhung, da man die Industrie nicht mehr belasten dürfe. Für eine Kommissionsberathung werde seine Partei stimmen, um in derselben die Fehler des Gesetzes um so klarer nachzuweisen, und dadurch die Inter⸗ essenten endlich zu beruhigen. ;

Darauf wurde ein Vertagungsantrag angenommen.

Der Präsident von Levetzow konstatirte, daß einem der Schriftführer (em Grafen v. Kleist⸗Schmenzin) in Ausübung seiner amtlichen Thätigkeit während der Rede des Abg. Mayer⸗ Württemberg (derselbe habe nämlich beobachtet, ob der Redner nicht ablese) eine beleidigende Aeußerung zugerufen sei näm⸗ lich der Zuruf: Spion). Das Präsidium sei verpflichtet,

die Schrisiführer in ihrer amtlichen , besonders zu

schützen. Er bedauere und rüge diesen Ausdruck auf das ue, wenn er den Urheber des Zurufs hätte ermitteln können, würde er ihn mit der strengsten Censur belegt haben.

Der Abg. hr. Windthorst bemerkte persönlich, daß es nicht Aufgabe eines e , . z. positive Gegenvorschläge gegen die Regierungsvorlage zu machen.

2 1. er bestritt dem Staatzsekretär Scholz egenüber, daß er die Nothwendigkeit einer Erhöhung der Ern er betont habe.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4, Uhr auf Sonn⸗ abend 11 Uhr.

1 dem Ende zunächst

M112.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗A1nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Berlin, Sonnabend, den 13. Mai

Anzeiger.

1882.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter.

(GZortsetzung.)

S§. 117.

Der Bertriebsunternehmer ist verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche in Folge des Unfalls auf Grund dieses Gesetzes von den Verpflichteten (8. „zu machen sind, wenn er, oder im Falle ae f Handlungsunfähigkeit sein gesetzlicher Vertreter, den Unfall vor⸗

äͤtzlich oder durch grabes Verschulden herbeigeführt hat.

In gleicher Weise haftet eine Aktiengesellschaft, eine Innung oder eingetragen. Genossenschaft, wenn ein Mitglied ihres Vorstaades, sowie eine Handelsgesellschaft, eine Innung oder eingetragene Genossen⸗ schaft, wenn einer der Liquidatoren den Unfall vorsätzlich oder durch grobes Verschulden verursacht hat.

Als Ersatz für die Rente kann in den vorstehend bezeichneten Fällen deren Kapitalwerth gefordert werden.

Der Ersatzanspruch kann in seinem vollen Umfange von der Reichs ⸗Centralstelle, oder von dem Vorstande der betheiligten Betriebs— genossenschaft oder des betheiligten Betrieb sverbandes geltend ge⸗ macht werden. . .

Der Anspruch verjährt in achtzehn Monaten vom Tage des Un— falls an gerechnet, . .

Der geleistete Ersatz wird auf die beim nächsten Rechnungs⸗ abschluß festgestellten Leif ungen (5. 100) den Verpflichteten nach dem in 8. 7 vorgesehenen Verhältniß durch die Reichs⸗Zentralstelle in An⸗ rechnung gebracht. 8s

Die Haftung eines Dritten, welcher den Unfall vorsätzlich herbei⸗ geführt oder durch Verschulden verurfacht hat, bestimmt sich nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Jedoch geht die Forderung der Entschädigungsberechtigten an den Dritten auf die näch §. 7 Ver⸗ pflichteten insoweit über, als die Verpflichtung der letzteren zur Ent—= schädigung nach diesem Gesetze begründet ist. Wegen Geltendmachung dieses Theils der Forderung und Verwendung des zur Befriedigung desselben Geleisteten finden die Vorschriften des 5§. 117 Absatz 4 und 6 Anwendung. 3

119.

Betriebsunternehmer werden, wenn die von ihnen in Gemäßheit des 8. 68 oder 5. 83 eingereichte Nachweisung unrichtige thatsächliche Angahen enthält, sofern nicht der Thatbestand des Betruges vorliegt, mit Geldstrafe bis zu Eintausend Mark bestraft.

Gleiche Strafe trifft den Betriebsunternehmer, welcher in der 99 3 i 39 6 . Uni eige . Zeitpunkt der Er— öfnung des Betriebes einen späteren Tag angiebt als den, an welche dieselbe stattgefunden hat. z . .

120.

Betriebsunternehmer, welche der ihnen nach den 85. 15, 61, 66 Absatz 1, 68, 70 obliegenden Verpflichtung nicht rechtzeitig nach⸗ kommen, werden mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark bestraft.

Gleiche Strafe trifft, wenn die Anzeige eines Unfalls nicht in Gemäßheit des 5. 77 rechtzeitig erfolgt ist, denjenigen, welcher zu derselben verpflichtet war.

Hat der Betriebsunternehmer im Falle des §. 68 die rechtzeitige Einreichung der Nachweisung und Berechnung wiederholt unterkassen, so hat er die Strafe mehrfach verwirkt Strafgesetzbuch 5. 79.

§. 121.

.Die Strafvorschriften der 8. 119 und 120 finden auch gegen die gesetzlichen Vertreter handlungsunfähiger Betriebsunternehmer, desgleichen gegen die Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, Innung oder eingetragenen Genossenschaft, sowie gegen die Liquida⸗ toren einer Handelsgesellschaft, Innung oder eingetragenen Genossen⸗ schaft Anwendung.

§. 122.

Die Zentralbehörden der Bundesstaaten bestimmen, von welchen Staats- oder Gemeindebehörden die in diesem Gesetze den höheren Verwaltunge behörden, den unteren Verwaltungsbehörden und den Polizeibehörden. zugewiesenen Verrichtungen wahrzunehmen sind und zu welchen Kassen die in §. 15, Absatz 2, 5§. 39 Absatz 2, §. 61 Ab⸗ satz 3. §. 75 Absatz 2, 5. 76 Absatz 2 bezeichneten Strafen fließen.

Die von den Zentralbehörden der Bundesstaaten in Gemãäßheit dieser Vorschrift erlassenen Bestimmungen sind durch den Deutschen Reichsanzeiger“ bekannt zu machen.

§. 123.

Die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen, welcke von Unternehmern der unter den 5. 1 fallenden Betriebe oder von den in denselben beschäftigten, versicherten Personen gegen die Folgen der in diesem Gesetze bezeichneten Unfälle mit Versicherungsanstalten ab⸗ Csolgfen sind, gehen nach dem Inkrafttreten dieses Gefetzes (5. 124

s. 7) auf die Betriebsgenossenschaft oder den Betriebs verband, welchem der Betrieb angehört, über, wenn die Versicherungsnehmer dieses bei dem Vorstande der Genossenschaft oder des Verbandes beantragen.

§. 124.

Die Veslimmungen dieses Geseßes, welche die Bildung der Betriebö— genossenschasten und Betriebeverbände betreffen, treten mit dem Tage der nach Vorschrift des §. 10 Absatz 4 vom Reichskanzler zu erlassenden

Bekanntmachung in Kraft.

Im Uebrigen wird der Zeitpunkt, mit welchem das Gesetz in

ö Kraft tritt, mit Zustimmung Des Bundesraths durch Kaiserliche Ver⸗

ordnung bestimmt.

Begründung. (Allgemeiner Theil.)

In der Begründung des unterm 8. März 1881 dem Reichstag vorgelegten Gesctzentwurfg. betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter (Drucksachen des Reichstags Nr. I), ist bie Nothwendigkeit, die kedenklichen Erscheinungen, welche zum orlasse des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 seführt haben, durch positive, auf die . der Lage der Arbeiter abzielende Maßnahmen zu bekämpfen ünd zu

Inde sst auf die Sicherstellung der Arbeiter gegen die wirthschaftlichen Folgen der Unfälle Bedacht zu nehmen, sowie der Weg, auf welchem nach den damaligen Vorschlägen der verbündeten Reglerungen dieses nächste Ziel erreicht werden sollte, mit den nach⸗ folgenden Ausführungen dargelegt und erläutert:

Wenn auch die Hoffnung berechtigt ist, daß die allgemeine Desserung, welche von der neuerdings besolgten nationglen Wirth⸗ schaftepolitit für die Gntwickelung des beimischen Gewerbfleistez erwartet werden darf, auch den Arbeitern durch eine allmälige Er⸗

oöͤbung des Arbeitaverdiensles und durch Verminderung der Schwan- ungen dessel ben zu gute kommen wird, so ist doch nicht zu verkennen, daß in der Unsicherheit des lediglich auf der Verwerthung der perfön⸗ lichen Arbeitskraft beruhenden Erwerbeg, welche auch bel normaler Entwickelung der besmischen Gewerbgthätigkeit niemals ganz beseitigt werden kann, Mißstände begründet sind, welche zwar auch durch ge⸗ etzgeberische Maßnahmen nicht völl aufzubeben sind, deren allmäl ge siderung abet auf, dem Wege besonderer, die eigentbümlichen Ver⸗ ltnisse der Arbeiter berücksichtigender Gefetzgebung ernstlich in ngriff genommen werden muß.

Daß der Staat sich in höherem Maße als bisher seiner hälfe⸗

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das Bedürfniß, aus welchem er hervor . Die Anträge, welch Ziel sicherer zu erreichen, woll bindlichkeit theils für ein weiteres ihrem Inhalt nach verschärft wissen man fürchtete, durch eine zu weite Aus neuen Prinzips die Industrie zu star ihrer Entwickelung zu hemmen. Scho wurden Stimmen laut, welche den einen unbefriedigenden bezeichneten, u Anwendung des Gesetzes wurde imm nach einer Veränderun dabei einerseits d

bedürftigen Mitglieder annehm Humanität und des Christenthur richtungen durchdrungen fein soller staatserhaltender Politik, welche da den besitzlosen Klassen der Bevölkerun und am wenigst der Staat ni Einrichtung

e, ist nicht blos eine Pflicht der von welchen die staaflichen Ein⸗ eine Aufgabe

gegangen, auch wirklich be⸗ ö n ,, en die neu geschaffene Ver⸗ Gebiet in Geltung gese Ihre Ablehnung erfo dehnung und Verschärfung des k zu belasten und dadurch in n bald nach Erlaß des Gesetzes geschaffenen Rechtszustand als nd im weiteren Verlaufe der er allgemeiner das Bedürfniß erung desselben gefühlt. sserung bis auf die neueste Zeit erschärfung der durch das Gesetz t wurde, so fehlt es andererseits daß das Gesetz, auch wenn das ihm an die äußersten juristischen Grenzen doch die Befriedigung ist, nur unvollkommen

5. 2 des Gesetzes bei fortschreitender rt haben, welche weder Ärbeitgeber und das Verhältniß zwischen beiden chlimmert als verbessert ung des Verletzten mit mers oder seiner Beauf⸗ ; ür die Arbeiter in den ch. Dieser schon an sich schwierige Beweis elementare Kräfte herbei⸗ ie in Bergwerken, in Anlagen erstellung von Explosivstoffen daß der Zustand der Betriebs⸗ uf dessen Feststellung es für all selbst bis zur zrsonen, durch deren iesen werden könnte, teren Falle, artei sind, durch die Ablegung eines rung hat bis auf die neueste igen Fällen, welche durch ihre seinen Erlaß be⸗ g min erster Linie

friedigen werde. sondern auch 8 Ziel zu verfolgen hat, au zugleich die zahlreichsten chauung zu pflegen, daß sondern auch eine wohfthätige e durch erkennbare direkte zgeberische Maßregeln zu theil taat nicht als eine led Gesellschaft erfunden Interessen dienende Institution

tzgehung, wenn sie dieses Ziel ngeführt werde, darf von der Soweit dies wirklich der Neues, sondern nur um chen Gesittung erwachsenen cher dem Staat neben der defen te abzielenden, auch die ge Einrichtungen und durch Verwer stehenden Mittel der Gesammtheit, das glieder und namentlich der f v zu fördern.

gsten unterrichteten sind, die Äns cht blos eine nothwendige, sei. Zu dem Ende müssen si welche ihnen durch gese werden, dahin geführt werden, den

Schutz der besser situirten Klassen der als eine auch ihren Bedürfnissen und

das in die Gese sozialislisches Element ei Betretung dieses Weges nicht abhalten. Fall, handelt es sich nicht um etwas ganz eine Weiterentwickelung der aus der christli modernen Staatsidee, nach wel auf den Schutz bestehender Rech liegt, durch zweckmäßi seiner Verfügung aller seiner Mit bedürftigen positi die gesetzliche Regelung der Arr im Gegensatze zu dem des Alt ihm obliegende Aufgabe anerke und in Wahrheit handelt es sich b Verbesserung der Laße der besitzlosen Kl nur um eine Weiterentwickelung der

Armenpflege zu Grunde liegt.

Auch die Besorgniß, d namhafte Erfolge nicht erre und der Einzelstaaten in darf von der Betretun

g oder Verbess. dabei as Mittel der Verbe in einer weiteren Ausdehnung und V begründeten Haftverbindlichkeit gefuch auch nicht an der Erkenntniß, zu Grunde liegende Prinzip bis seiner Dehnbarkeit durchgeführt des Bedürfnisses, erreichen würde.

aufzufassen. Das Bedenken, verfolge, ein sozi

werden sollte, durch welches es hervorgerufen

Daß die Bestimmungen des Anwendung Zustände herbeigefüh noch Arbeitnehmer befriedigen Klassen der gewerblichen haben, wird kaum noch dem Beweise eines Verschuldens des Unterneh Wohlthat, des Gesetzes f

Aufgabe ob⸗ dung der zu Wohlergehen . schwachen und hülfs⸗ In diesem Sinne schkießt namentlich menpflege, welche der moderne Stagt, erthums und des Mittelalters, als eine sozialistisches Moment in fich, Maßnahmen, welche zur assen ergriffen werden können, Idee, welche der staatlichen

die Gesetzgebung auf diesem Gebiete ichen werde, ohne die Mittel des Reichs erheblichem Maße in Ar g des Weges nicht abhalten von Maßnahmen, bei welchen es sich um die 3 lichen und staatlichen Be opfern, welche sie vielle können mit einer ein schlagen wird, die S

Bevölkerung eher ver

tragten macht die meisten Fällen illus wird nicht selten und

gerade bei den durch geführten fol

genschwersten Unfällen, wie mit Dampfkesseln und in Fabriken zur vorkommen, dadurch unmöglich gemacht, stätte und der Betriebseinrichtungen, a den Schuldbeweis meistens ankommt, di Unkenntlichkeit v Zeugniß häufi durch den Un auch wenn si

aspruch zu nehmen, denn der Werth ukunft des gesellschaft⸗

nicht an den Geld—⸗

r t irch den Unf erändert ist, und daß diejenigen Per grallein ein Verschulden nachgew fall selbst getödtet oder verletz e nicht, was die Katastrophe in einen Zustand eugnisses unfähig macht. eit gezeigt, daß das Gesetz Wirkung auf die öffentliche M fördert haben,

standes handelt, darf icht erfordern, gemessen werden.

zelnen Maßregel, wie sie gegenwär ; ( chwierigkeiten, welche die s nicht gänzlich oder auch nur zu einem erhebli werden; es handelt sich vielmehr nur um den erfte auf welchem eine Jahre lang fortzusetze orsicht und allmälig zu bewältigen sein Aufgabe wieder neue Au aber darf nach der Uebe

ht und im letz Regel ist, selbst P ; ö ind, der sie zur oziale Frage bietet, Die Erfah chen Theile gehoben n Schritt auf einem nde schwierige Arbeit in und die Lösung einer fgaben erzeugen wird. Dieser erfte Schritt l j rzeugung der verbündeten länger hinausgeschoben werden und sie erachten es seits durch Einbringung dieser Vorlage der Erfu und Wünsche näher zu treten, das Gesetz, betreffend die gemein demokratie, von mehr als einer Bei der Erörterung der Richtung zunächst ins Auge z Vorschläge in den Vordergrund handlungen im Reichstag Vera einen soll die Versorgung der d fähig gewordenen Arbeiter, s storbener Arbeiter durch gesetz Dieser Vorschl näher dahin arbeiter eine den Knappschaftskasse Der andere Vor Hinterbliebenen wen sichern, in denen die durch die mit der Berufsarbeit verbundene Ünf ist. Nach verschiedenen seiner Zeit im Reich soll dieses Ziel durch eine Revlsion des Gefe betreffend die Verbindlichkeit zum Schaden Betriebe von Eisenbahnen u. s. w. Körperverletzungen, erreicht werden. Der Einführung einer allgemeinen Invaliden Wittwen⸗ und senversorgung auf dem Wege des gesetzlichen Verfich n auch bei Beschränkung dieser Regelun erhebliche Schwierigkeiten entgegen, welche th keit einer gesetzlichen Abzren unterwerfenden Arbeiterklassen Berufswechsel der Arbeiter beruh Schwierigkeiten zu überwinden, da die Durchführung einer erfordern würde, welche die mag, wenn sie dem Auslande gegenüber konkurrenzfähi und welche weder dem Reiche noch den bote stehen. Daß die Pensionirung Waisen, wenn sie in einer dem Bedürfnisse folgen sollte, eine hohe Bela en Mittel bedingen würde, ungleich böher sein würde, als diejer der Arbeiter und ihrer Hinterbliebenen ge der Unfälle bedingt sein würden, unte annähernde öhe dieser Belastung statistischen Heranziehung die Gefahr einer Ueberlastung der Auflösung ihrer Unternebmu größere wirthschaftliche Mi jenigen, welche jetzt bekãmp dem gegenwärtigen Stande der Industrie un sonders schwer ins Gewicht sällt. Es ents gebotenen Vorsicht, daß sich die die minder schwierige und geringere abe der Sicherung der Arbester und die wirthschaftlichen Folgen der Ün Diese Beschränkun auf weitere Ziele, wenn so Erfahrungen und der ver Namentlich ist es nicht d validitäts und Altersversor zipiell auszuschließen. Bei Gebiete und angesichts der F aaten muß aber von der Verfolgung weiterer Erst die Erfahrungen der e in Aussicht genommenen Reichsversi ch wenn diese in der Richtung auf freimill gen eine erhebliche Ausdehnung e Beleuchtun Anhaltspunkte für dle Erfahrunge

einung vorzugsweise und auf welche es nach den Motiver seinen Zweck nicht von solchen Fällen, einen Entschädigungsanspruch gegen seinen des Prozesses verfolgen muß, und Bildungsstandes, sowie Regel eine ungünstige. ädigungsansprüche aus de rlaß des letz

Regierungen nicht für Pflicht, ihrer⸗ z llung der Zusagen welche bei den Verhandlungen über gefährlichen Bestrebungen der Sozial— Seite ausgesprochen sind.

Frage, welche Maßnahmen in dieser u fassen seien, sind vornehmlich zwei getreten, welche auch bereits zu Ver—⸗ nlassung gegeben haben. urch Krankheit oder Alter erwerbsun— Wittwen und Waisen ver— chergestellt werden. eordneten Stumm

nen Aibeiters, Arbeitgeber Vermögens⸗ Stellung, in der Prozesse über Entsch wegs selten, zumal sich seit E kreisen die Anschauung festgese ohne eigenes Verschulden bei d ständen die weitere Vers

seiner sozialen

Nichtsdestoweniger sind m Haftpflichtgesetz keines⸗ teren in vielen Arbeiter⸗ tzt hat, daß den Arbeitern, iglücken, unter allen Um⸗ zu Theil werden nicht herrscht, hat der Umstand, iedene Ursachen in oft schwer zu die Folge, daß der Arbelter den der Arbeitgeber zur Last fallenden ährend der Arbeit

er Arbeit verur ersorgung durch den Arbeitgeber o diese Anschauun daß bei den meisten Unfällen ver erkennendem Maße zusammenwirken Unfall ausschließlich irgend einem Mangel des Betriebes beimißt, w bestimmt auf eine Unfolgsamkeit oder zurückführt. Da der Arbeiter,

klagt, durch die Furcht vor Kos wird und der Arbeitgeber durch spruchs, sowie durch die denselben zuzugestehen, dazu, daß in vielen Fällen, in denen Dienst verunglückten Arbeiter aus

sichten in irgend einer Fo Unterstützung gewährte, der Arbeiter die volle Entschädigung für minderte Erwerbsfähigkeit fordert, während der falls in vollem Rechte zu sein glaubt, w Abrede stellt.

Nach dem

. liche Maßnahmen si ag, ist durch den Antrag des Abg präzisirt, daß zunächst in der Beschraͤnkun versicherung nach Art der für Vergarbelter in in bestehenden durchgeführt werden folle.

schlag verfolgt das Ziel, den Arbeitern und ihren igstens in denjenigen Fallen eine Erwerbsunf

geber ihn ebenso Leichtfertigkeit des Arbeiters welcher in der Regel im Armenrechte ten nicht vom Prozesse zurückgeschreckt die oft sehr erhebliche Höhe des A sequenzen abgehalten wird, Verschiedenheit der Auffassung rüher der Arbeitgeber seinem im Billigkeits und Humanitaätsrück⸗ nach den Umständen bemessene jetzt, auf ein vermeintliches seine verlorene oder Arbeitgeber gleich⸗ Verpflichtung in ß nach einem lang⸗ zu einer Entschädigung . ge ansieht, oder der Arbeiter erlustig geht, welche ihm unter anderen wollen des Arbeit- orgänge Er⸗ eitern hervorgerufen und Verstandigung Art immer mehr unter⸗ e und ist neuerdings von welche diesen Verhältnissen nahe stehen, rbeitgebern mehrfach hervorgehoben worden? ermehrung der Prozesse über Entschädigung⸗ Verschãrfung des Gegensatzes zwis jetzige Gestaltung der sten sind durch geschä

g auf Fabrik⸗

Versorgung zu

nienig or den Kon ähigkeit oder der Tod des

o führt jene Ver allsgefahr herbeigeführt ostag gestellten Anträgen zes vom 7. Juni 1871, gersatz für die bei vorgekommenen Tödtungen und

rm eine na

e enn er jed Die Folge ist dann meistens, da wierigen Prozesse entweder der Arbeitgeber verurtheilt wird, welche er als eine unbill auch derjenigen Unterstützung v Umständen durch das gebers zu Theil geworden wäre. bitterung zwischen Arbeit mit jedem neuen Falle in künftigen Streitfäller graben wird, liegt in der Natur der Sach Behörden und Beamten,

sowie von wohlwollenden A Nicht-wenig trägt zur V anspruüche und damit zur gebern und Arbeitern au bei. Die Versicherungsgesellscha darauf hingewiesen, auf Grund der für haftp geschlossenen Versicherung nur für solche Entf ju leisten, zu denen der Versicherun zweifelhaft verpflichtet war. die Entscheidung über die Anerkennung 0 erhobenen Ansprüche überlassen und sich bei ihrer dung nicht durch Rücksichten bestimmen lassen,

geber, wenn er allein zu entscheiden hätte, v würden, manchen Zwesfel an beruhen zu lassen. aus dem Haftpflichtgesetz hergele kaum befremden, daß die Mehrzahl der Versicherun dahin gelangt ist, in den meisten Fällen nur zu za fragliche Entschädigungsanspruch dur gestellt ist. Aber auch da, wo dieser dem Arbeitgeber, welcher gegen haftpflichtige Unfälle v ĩ ibn erbobenen Entschädigu⸗ ß er, um seinen

cht aufgeben, ei

erungszwanges

auf die Fabritarbeiter eils in der Nothwendig—⸗ zung der dem Versicherungszwange zu ils in dem häufigen Orts und es möglich ist, kann für jetzt dahin gestellt bleiben, esetzlichen Regelung dieser Art Mittel ndustrie allein nicht aufzubrin

Pflichtgefübl oder Wohl Daß durch derartige V gebern und Arb der Boden für eine gütliche 1 dieser und anderer

Bundesstaaten bisher zu Ge—⸗ aller Invaliden, Wittwen und entsprechenden Höhe er⸗ stung entweder der Industrie oder der daß diese Belastung namentlich welche durch die Sicherung gen die wirthschaftlichen Folgen rliegt keinem Zweifel. Berechnung fehlt es aber bis

chen Arbeit⸗ Unfall versicherung bäftliche Rücksichten flichtige Unfälle ab⸗ chädigungen Deckung das Gesetz un⸗ aber dem letzteren nicht tanerkennung der eigenen Enischei⸗ en, welche den Arbeit- i ielleicht geneigt machen seiner rechtlichen Verpflichtung auf sich en Zweifelhaftigkeit der meisten teten Ansprüche

g6nehmer durch

Sie können d au reichenden

von Staatshülfe Kräfte der Betheiligten, also einer ngen in sich, welche auch für die Arbeiter stände zur Folge haben würde, als die⸗ werden sollen: eine Gefahr, welche bei rbeitslöhne be⸗ pricht daher der auf diesem esetzgebung zunächst d Opfer erfordernde und ihrer Hinterbliebenen gegen fälle ihrer Lösung entgegen zu enthält nicht nothwendig den Verzicht che nach, Maßgabe der zu gewinnenden üqbaren Mittel sich als erreichbar darstellen. Absicht, die gesetzliche Regelung der In⸗ ung von der weiteren Erwägung prin« em beutigen Stande der Er

ann es daher igs gesellschaften blen, wenn der cheidung fest⸗ olgt wird, ist ersichert ist, die forderung in nspruch gegen vorgekommenes zur Last fallendes Verschulden ein el ist demnach, daß der Arbeitgeber in jedem ordert wird, genöthigt ist, sich von So unwillkommen eine solche er ist, so kann er doch auf die bm das einge Mittel bietet. bei ihrer Erheblichkeit unter des Unternebmeng gefährden können. Bel der ens, welchem das Gesetz die atzes überläßt, liegt in jedem ente, welche der ebenen als Er Erwerbgfähigkeit oder für den verlorenen Unter obe des letzten Arbeltslohneg beme rung lebrt, daß Fälle, in denen dies geschie diese Weise er

richterliche Ent rundsatz nicht be

Anerkennung einer

hohem Grade dadur⸗ die Versicherungagesellschaft ni eigenes oder seinem Beauftragten räumen muß. Die Reg alle, wo eine Entschädi seinem Arbeiter verklagen zu Lage für den wohlwollenden Arbeitgeb nicht verzichten, weil erluste zu schüßen, welche

erschwert, da

ahrung auf inanzlage des Reichs und der iele zur Zeit bstand genommen werden. wärtigen Vorla werden, nament

Versicherun

Umständen die Exi Unbheschränktheit de Bestimmung der Höhe des Schadenzer

alle die Möglichkeit vor, da einen Hinter

cherungsan

ewinnen sollte, eine aus— Gebietes und sichere e gewähren. Diese en abzuwarten sein, handelt, deren Abschluß

des Gesetzes vom 2 des Gesetzentwurfg

cterlichen Ermess des künftig zu bearbeltenden

weiter einzuschlagenden We n werden daber vor weiteren Schrit gesetzgeberische Arbeit erfordern wird.

über den Erlaß hoben, ob der 5

ichter dem für die verlorene halt zubilligt, in der en wird, und die Er . t, nicht selten sind.

t der in seinem Berufe verunglückte Arbeiter,

rletzten oder ch um eine

ein volles Men den 7. Juni 1871

sind Zweife