1882 / 112 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

ĩ⸗ ür begründet erkannt wird, Entschädigung in ei dorin, ĩ j w. c ü ; 33 36. ; ; 9. n 2 mmm z a . —̃ 1 ; J , rer e n r Ke been g, , eee ehen e e een bäh Keel ges ere se eh anche , und fenstigen öffentlichen Bienste niht vorkommt und mit Nücksiht Alten welche für die durch Unfall ve lor!“ ö cutschland, wie in anderen Ländern bieher zu Recht 26 /, , , * iu * 2 1— 3 an 24 r, a. eit, Hen n 6* 2 879 1 . D der Zuf die vorfganmenden Zeiten der Arbeitelosigkeit oder doch des satz erkielten, vielleicht nicht unerheblich vermehren, ob aber die Wohl · Was die Aufbringung der Kosten dies Maßregel. d ; wee rh ti 1g 33 id vermmoge der Höhe ihres Lohnes auf ä, Benutzung von rivatanstalten angewis n n bliotheken für Gefangen. at sich sonach im Jahre 1. Aprst geminderten Verdiensteg, ünd andererseit; arf die dem Verletzten ost baten en Ge ebe gerechter verthelst werten rden iin ken elfen, Zahlund der Be ,, 4 . 4 hre, D. h. die in e. in. 5 * erhältnissen über die große Masse der diese Art der Ver erung würde nicht allen Ben vf ickteten offen 1687/81 um 5539 Bücher vermenrt. Der Einzelhaft unterworfen bleibende ore? wiederlckrende sheisme se derer bssahig tit ken dr, en , ier mda rer, e fiche *. fam 14 u ; tlensn richt es an und Arbeiter 36 . Der satwurf will daher die Befreiung von Bei= stehen, da es Industrlejweige giebt, welche wegen der besonderen mit wurden 190 2066 Männer und 122 Weiber zusammen 11 625 Ge⸗ fertigt ist. Andererseits aber ist der Entschädigungsanspruch an solche allen Fällen, in welchen es der Billigkeit und dem Interesse der Ge⸗ erlegen, als nicht staatliche 3 ede? —=— pi n nr 1 . ehenmeg, eren shrliche. Acts tgoeeienst ibn derbundenen Hesehren, vpn, keiner Bridal sfcbetunge aunstalt u. sangzne oder s an der e ammt ah. der Del ice Geh el 6 do

*. . a . . , ,. wen. n 1 iateit. n ö . s ; = t übersteigt. Wenn durch diese Grenz gelasfen werden während sie bei de Zahl der ihnen ange, im Vorjahre. Unter den n * en 605 1 Voraussetzungen geknüpft, daß er nur in einer verhältnißmäßig geringen fammtheit entspricht, jener Ersatz in einer Weise gesichert würde, werken, deren Erfüllung die Kräfte ö Gig hen x perfglgt Dis Summe don . nicht ; e Gren. ge end si r geringen Za er ihn. 9 jahre. Unter den überhaupt Joh ten waren 6051 Zuchthaus= Zahl von Fällen. in welchen Arbeiter ihre Erwerbsfählgkeit gan; oder welche keine zu schwere Belastung der In duftrie zur Folge haben und theiligt sind zunã hst re Arbe 3 j . 6 igten übersteigt. Be⸗ bestimmung die Befreiung einer nicht unerheblichen Zahl von Arbeitern hörenden Unternehmungen eine lebens fãhige Versscherungsgenossen. ĩchaft gefangene und zwar 5666 Männer und J53 Weiber oder 22, S7 und theilweise verloren haben, zur Geltung gebracht werden kann, während keine ungünstige Rückwirkung auf das Verhältniß zwischen Arbeit. von der bihẽti en Art civil u. . e . die neue Regelung zutheil werden wird, Selce nach ihren indiriduellen Verhältnissen zu bilden außer Stande sind. Obwohl diefen Verhãal missen * 35 dο der überhaupt in Haft gewesenen mãnnlia en bezw. weil lichen in den andren Fällen der erwerbsunfähig gewordene Arbeiter der gebern und Arbeiten ausüben würde. Jede Regelung, welche den die Arbeiter dadu 4 . * bath ct off eit erden, und zur Zahlung eines Beitrags noch im Stande sein würden, fo Durch, Errichtung ciger öffentlichen Versicherungsanstalt, ohne us. uchtbausgefangenen gegen A, 14 und 1151 o im Vorjahre. Im öffentlichen Armenvflege oder der Privatwohlthätigkeit anheim fällt. Anspruch des Arbeiters von einem wirklichen ober fingirten Per— k j. w46* ie irt hefti cen Folgen aller Fechtfertigt sich dies durch die. Erwägung, daß dieser Eifolg schließung privater Anstallen und Gefellschaften, Nechnung getragen fortlaufenden Durchschnitte waren 3854 Gefangen? isolirt 5 14 0s u

Es läßt sich, hiernach nicht verkennen, daß der 8. 2 des Gefeßzes schulden des Unternehmers abhängig macht, ist mit der Gefahr ver gedeckt bl Nach all 2 2 * . . 16 . 6 . , ,,,, Yi rel de, l weite in bes ,, , ße, d in Voäsnbre, Girzeisellen zem ü. Jumn idr Fer absich. wer eite h gens die erh, fende . ö . . s n Rechtsgrun sõten würde etwa derjenige zu verbessern, weniger bedenklich ist, als die Folge einer zu niedrig der Natur der beabsichtigten Regelung begründete Rücksichten geboten. zur Isolirung kei Tag und kei Nacht warm 4186 vorhanden gegen 52 jichen Folgen der mit feinen Ber * ; . ; . * . , e, urch die auf ein Verschulden des Uͤnter⸗ gezogenen Grenze, welche darin bestehen würde, daß zahlreiche Arbeiter Abgesehen davon, daß ohne eine ausfchließlich öffentliche Versicherungs⸗ im Jahre 1. April 1875/80. e ie Anst⸗ 5739 * ö . , 9 . . ö a df, Hr Tel el ie r . 3. . ä ö ö 9. . 6 * . ö * 3 . a. 6 e ,,,, l . geber durch die Haftpflicht in einer übermäßigen Weise belastet wird, angenommen werden soll, vermag nicht zu verhindern daß diese Zweifel zuführenden Unfälle erforderlich würde, den Arbeitgeb ; j verdi sestgefetzten icht Uberstei . 6 . ie befif falle zrerrFsoltzing wis Er Höhi, Hare en s Mo- baß durchs des Ge It Tr Tete Derbe fernen s Ber tn e; fenen r . Re in ni, an, neger, n, ürde, * 2 eitgebern, dagegen deren Jahresverdienst den festgesetzten Betrag nicht übersteigt, nur ein solcher Zwang geübt wird, allen Betheiligten die Sicherheit ge. naten besief ich auf 1111 oder 35, 50 d der aus Der Isolirhaft ge⸗ zwischen Arbeit jebern und Arbeitern in weit: n linfenge ede, entge- Ha nit gleibt aher inch er der e sen ee, i, . imme e . J,. h 6 3 ö. . Sin oder auf Verschulden selten einer durch Unfall erwerbsunfähig oder getödtet werden wird, boten werden, welche nur staatliche Einrichtungen unter Darantie des schiedenen Zuchthausgefangenen gegen 32, 10 im Vorjahre, die Falle gengefetzt Erfolg herbeigeführt und, im gunzen eint Situs fon tee, Ke einzelnen Arbeiter der Won ltbe fe re d fe le ür, , n n. ie. ö ö 2 ö älle . ert würde den Aibeitern ohne zugleich bedürftig zu, werden, beziehungsweise seine Angehörigen Reichs bieten können und die Wohlfeilheit, welche durch den Verzicht von 3 Monaten bis 1 Jahr auf Mi, 02 do gegen 35 55 co, und Iso— schaffenß itz deten Beseltiung, im Interesfe beider Klassen der ge. Weise Theilhastig werdest a ebenso bleibt der verbitternde Einfluß ri der Verfich , ng n e , , . inerbftürftigzcsengem n hinketlasez; Pud, dafs müdch in Folgt der auf cen geschäslitkben Gerzknn ermöglich, wied, Dieser Vetzicht ist Lrungen von längerer Bauer haben in 1518 Fällen aber 18 E, werblichen Ferdl tu s e gan he e, in. k e,. ; erude Einfluß, ersicherungsprämie fehlt es indessen an jeder statistischen stroffenen Bestimmung nur selten ein Prämienbeitrag aus öffentlichen von Privatunternehmern nicht zu erwarten. Das Gefet aber darf stattgefunden! gegen 34,81 Co. Im L 8 3 ; d . , n , , , mr n r , welche die Arbeiter gegen die wirth iche ei W ie ie 2 er Rrhei !. Su ast⸗ stif la irre,, . 2 21 . . . en zugeben. und 2892 Weiber. Die Zah q Arbeit eintretenden nnr in r r 33 , e dr tft . 9 g n e m . . . . . n f h ie . eine wirklich zutreffende Perechnung un- pflege anheimfalle und demnach die Aufwendung öffentlicher Mittel Keing Privatanstalt, mag sie in der Form eines auf Erwerb ge. und zwar trafen auf ren,, 9. ohne die Industrie mit unerschwinglichen Spfern zu belasten und ohne in Ausficht stellt, und wenn nach den bei der Arn . 81 *39 3 1. dle f ö. ö. 66. . andereg bnig bleiben, als jedem erforderlich mache. . . richteten Unternehmens oder in derjenigen einer auf. Gegenseitigkeit fälle kamen mithin auf den Kopf der Gesammtzahl der Detinirten . D ni ö k und Arbeitern einen nach., des Gefetzes voni 7. Juni 1871 gemachten Erfahrungen nicht einmatk über 3 . JJ k fer i nn ä under eg ö. ef ern gl ft entre . ö e r, 1 36 5 6 n And zwar der Männer He. der

zeiligen Einfluß auszuüben. iese Aufgabe wird indessen auf dem Lie Ausdehnung der Haftpflicht auf ein weiteres aks das bisherige sichtigt wird, daß diejenigen u fälle, für wel e Arße . ; ; ; ; =. dar men (Nen. It Unterlagen, noch wenig sicher und vollständig sind, eiber 0.25. s Ursachen der Bestrafung sind angegeben: H Un⸗

Wege, welchen die bisherige . , , . . ) ; . e sienigen Unfälle, für welche die Arbeiter auf Grund . ollen, kommt in Betracht, daß die Pflicht der Fürsorge für Hülfs. diejenige Garantie steter Leistungsfähigkeit bieten, welche durch das botmäßigkeit und Widersetzlichkei 24 5,22 0

* . J 1. ö . ö. k S fein, KJ , des geltenden Hastpflichtgesetzes bie her Entschãdigung erhalten haben, nur . ihrer Entstehung und Natur nach nicht etwa ohne weiteres öffentliche Interesse und dasjenige der Arbeiter erfordert wird. Selbst Ein l. 2) . ö ö. n , ,,

werden können. Die Ausführung des am weitesten gehenden Vol, ker Unfälle gesichert werden sollen 6. auf sich . . Ane nl ö parc el an am milicher Unfälle ausmachen die einer bestimmten, zufällig einen örtlich begrenzten Raum bewohnenden Lie strengste Cesetzliche Regelung und die schärsste staatliche Beauf. oder 2043 0 der, Straffälle; 3) andere Vergehen gegen die Haus⸗

,,, e . 6 er . e. u ö 6 . J 0, 9 zwischen 1 / und 6 der Gesammtzahl Gemeinschaft obliegt. Der Staat ist es vielmehr, welcher durch sichtigung des Privatversicherungswesens würde die Gefahr nicht aut— ardnung 25 870 Fälle oder 63, 35ỹ oo der Straffälle. Bie verhängten

die in g. des Gerten Cure hre, e n n gn ln, m, tn K JJ 3 e . si hz zaß die 3 welche den Arheitern mit der Hälfte . seine Gesetzgebung das Recht des Bedürftigen auf Unterstützung schließen, daß Versicherungsanstalten und Gesellschaften in Folge einer Strafen waren: 71) Entziehung von Kost oder der Disposition ber

üßzunehmenden Betrlebe in gleicher Weise zu regeln, wie dies in 8. irenig, wie dem Interesse der Industrie entsprechen ö egen wird NA , aufen . werden. würde, kein zu hehes schafft und, trägt und auch die semeindemeise Hertheflung der daraug Reihe pon unglinftigen Geschäftesahren, wie sie um so leichter cin. den Arbeitsverdienflanthell oder der Bewegung im Freien 17 431 Fälle für die Eisenbahnen geschehen ist, würde die Arbeitgeber in eßier (ine Regelung welche die auf solche Sicherul gr rer rb . g . 66 ö d 96 l lhnen zu Thei wey dende Vrbesshrung ihrer Lage ö. erwachsenden Last beruht lediglich auf staatlicher Anordnung, kraft treten können, je kleiner der Geschäftsumfang der einzelnen Anstalten oder 142.68 c der Strafen; Y) einfame Einsperrung in einer Arrest⸗ innerlich rebbtswidrigen Weise und in einem für den Fortbestand und Forderung lin gerechtem Umfange für einen 3. ichst . Kreis . une ö c ö. . k Anderer selns könnte in dieser welchzt dieselbe nach Grundsätzen der Zwechmäßigkeit und Billigkeit in Folge der Konkurrenz wird, zahlungsunfaͤhig würden, und damit zelle mit, und ohne Entziehnig von! Kot ober de Disposition über

, . , g ec fen . ö. . 9 . nbilligteit gegen die Arbeitgeber gefunden Auf Provinzen, Kreise oder Gemeinden vertheilt oder uch direkt vom die bei' ihnen verficherten Arbeiter. welche bereits Ansprüche erworben den Arbeitsverdienstanthell oder des Bettlagers 23 216 33. oder

ohne doch zu völlig befriedigenden Ergebnissen für die Arbeiter und Lage der Arbeiter in frage kommen können . . ö . . ti . e sie an der Beseitigung oer mit dem Staate übernommen werden kann. Auch die direkte Uebernahme haben, der Wohlthat, welche das Gesetz ihnen zugedacht hat, verlustig ö6, 85. JG der Strafen; 3) Lattenarrest 68 Fälle oder O, 16 ( der

* , . N ! und den Arbeitgebern zu führen. Die liegenden und er erh anzuerkennen fein, zumal dadurch eine r, , . . JJ ö. ö ö K be . . * n ,, ö / aj ö 1 J K hz r e. . ,,,

Streitigkeiten üßer Entschädigungsanspruͤche würden Nallerding8 ders ; 26 ö irn h rden, . . n er ; aate erwartet w irfen. . . . ist um so bedenklicher, a ie versicherten Leistungen in Renten be⸗ gefangene älle 0,53 C der gegen Gefangene dieser Kategori

6 ö de ir ö Wind . 3. i ig, ö . n,, . . nf zu . F würde, wird auch nicht außer . Zweckmäßigkeit, und Billigkeit machen es in gleicher Weise un— stehen, welche in ihrer Dauer sehr ungewiß und schwer zu berechnen Überhaupt ver ängten Strafen —ᷣ. 6 5a . .

beiter ein Fnteresse hatte, bei jedem Unfalle womöglich ein Verschusden borliegenden Gesetzentwurfe zu Grund liegenden Auffafsung kann Chor . er ö 1. . als Leitet der Unternehmungen nicht nur thunlich, die Verpflichtung zu Prämienbeiträgen örklichen Gemeinden sind, als demnach die drohende Zahlungsunfähigkeit nicht leicht zu er.! jahre. Außer den durch bloße Disziplinarstrafen geahndeten

seines Arbeitgebers oder eines Beauftragten desselben aufzufinden, diese Regelung nur auf dem Wege herbeigefkhrt werden bu gie an hen. ee ö ö. ej ae . im Stande lind eine fortschreitende oder Verbänden aufzuerlegen. Die Heranziehung derjenigen Gemeinde, kennen ist, und eine Versicherungsanstalt noch in scheinbar günstigem Vergehen? der Gefangenen sind gerichtlicher karge sorten er rbe theben fc te, hefe R en, hi , , , ö. 5 , 6 eizuführen, und zwar nicht nur durch ö in welcher der, Arbeiter, für den der Prämienbeitrag zu leisten ist, Betriebe stehen kann, während thatsächlich die demnächstige Zahlungs— wegen Verbrechen welche während

des Arbeiters nachzuweisen, und das nicht unberechtigte Gefühl, mit gegenüber ihren Ärbétmn durch eine öffenklich rechtlich geregelte al ie. , . , ! 9 eitung, sondern auch durch seinen Unterstützungswohnsitz hat, verbietet sich schon dadurch, daß es un fähigkeit schon unvermeidlich ist. Diese Gefahr ist bei einer Reichs— verũbt 18 und 48

einer Verantwortlichkeit belastet zu fein, welche in der Natut der zenten Unfallversicherung erfetzt wirb. Waährcnd ' zurkcwest an 1. a , enn sorgfaältige Diszniplinirung der von ihnen be— undurchführkar sein würde, für alle in einem Unternehmen be. anstalt selbstverstäöndlich aus geschlossen. Die statistischen Unterlagen

Verhältnisse und in allgemeinen Rechtsgrundfäßen keine ausreichende U gewissen Betrieben beschäftigten Arbeitern bezro, ihren. hi chr en . hiernach ei leichen Vertheilun Vers . . Arbeiter, von denen, vielleicht die Mehrzahl ihren Unter— sind allerdings für den Betrieb der Reichsversicheruugsanstalt zunächst

Bogründung findet, zowie die Schwere der aus dieser Verantwortlich? nurn ein Anspruch auf vollffändige Entschadigung? sisteht, welcher . zn e uf g 1a . . . „isung der Versicherungs⸗- tützungswghnsitz nicht am Sitze dez Unternehmens, sondern in nicht vollständiger und sicherer, als sie für die Pripatauftalten

keit entspringenden Belastung, würden die Arbeitgeber voraussichtlich die ihn bedingenden Voraussetzungen zu eien! in seiner Realisirun 1 . ‚. . ger wan Bin. . Die nach, heiden Seiten zu . anderen zahlreichen und weit entfernten Gemeinden haben, die Prämien˖ sein würden. Bie Konzentration der gesammten Unfallversicher ing

3 n . . diese Verantwortlichkeit im einzelnen höchst' unficheren wird soll in Zukunft allen gewerblichen , ö,. g . ,,,, . . n , ö it . , , uz 44 . . en e ft . ö Ve,

alle von sich fern zu halten, zu verfolgen. Eine Regelung“ nat vel Art ihres Arbei ältnisses in diefe Rege , n e. j , ,, . ö Gemeinden einzuziehen. gießt namentlich Tausende von Arbeitern, da ie günstigen und ungünstigen Wirkungen der Fehler,

J , , J ,

ings nur von den der fozialdemokratischen Partei angehörenden Ab— ; a ; z beim Ve Frwerbsfähiakei ; ĩ e, . . ö '. genen, Pfriobisch zahlreicher Arbeitskräfte bedürfenden Betrieben lich gemacht werden, sich in vie köherem Maße ausgleichen,

,, e ,, ,,,, , , ,

wird demnach nicht in Frage kommen können, messende Versorgung oder ihren Hinterbliebenen eine gleicherweise 3 r ö us . , 83 ö. n harüben hingus .. derselben nicht in ihre Heimath zurückkehren, sondern bis zum Beginn heschraͤntten und vielfach einseitigen Betriebe voraüszusetzen. ist.

Cin ankert Wag, nen nen (een el igeren Sichersteltung der Hlsinpe nn fr? , n n wien ten b . . JJ h en, , müßt ur Vestreitung derselben . der neuen Bętriebsperiode anderswo ihren Unterhalt zu erwerben Demnächst aber wird jene Konzentration, vermöge welche alle Unfälle,

. . h . zu . wurde bei der Be⸗ ö alle beim Betriche vorkommenden Ünfälle umfassen, ohne fre. grab e n 2 3 ö . . . der . e nn rh e n ,. . ö ö . . , ihren

rathung des Gesetzes dur ie Mehrzahl der zu 8. 2 gestellten An— erschi ie in ei 2 4 w i, . k ;. ö eranzuziehen, in welcher der Betrieb seinen Sitz hat, ist, deshalb un— inanziellen Folgen und den dieselben bedingenden Verhältnissen zur

, , , , , , , , , , .

Helcher das. Eintreten der Entschädigungsverbindlichkeit von deni in zu fällt en. ien al be? zur Last zu legenden un se drr Grund . , 6 e . , . Selen dizbtzsnnethslddderen t, Peeoße sisdusttiell. Beirickältärtten Pinne. derhästnißmäöig weniger Jaßren ine fchete Mnterläigl är

Vorhandensein eines, sei es unmittelbaren, fei es mittelbaren Ver— haben. Nur wenn von diefen linterschieden gan iich a, , m. . , . *r in Prämie bedeuten. Damit würde den Unter⸗ . befinden, welche Tausende von Arbeitern beschäftigen, von denen in⸗ die Tarifirung zu gewinnen, während Privatanstalten, welchen von dem

lz eennntrnchmcgssahbängih macht, feßhhalten, das Mittel kann dert Kibeiken duch Renee en, gli ene meld. ,, e ,,, nur in. Theil und zwar für die

Pär FKrweiterung des den Arbeitern zugedachten Schutzes äber i ciner worten, wäher urch einen Unfall mit seiner Erwerbsfähigkeit re, Ci ten erf, 9j . , , , . weile s e n flärmne nnd, stätt anhehtzte nährend der, wellaus größerg heil in anderen te, erfchie denen Jitzuftriczweige nicht einmal ein gleich großer Cheit be.

Pestimmung gefunden werden, nach weicher das Vorhandensein eines feinen inn tz haft erf Un, , , nächten, Hehnznden sehehnt herben Fällen würden zie G. kannt wird, Ane ich sichert ünterlage erst nach? ichngen Jahren

Perschuldens unter gewricfen Vorausfétungen zu präfumtren sin würde. Iesechrten Top fend Angehörigen? nicht hüllflezn zurtcklazt . . 966 nr n fit , ,, Pehennpdrr eis sstitte bl'ckterdi gs ant, Stande snzidie erreichen kännkn. Dig. Konzentration, der Ünfalioer iche ung in Kier

Die Anträge Hieker (Druckfachen i871. Nr. G6), Schaffrath und Mn en Versicherung auch nur diejenigen Uinfälle augzzeschtassen welch ,, . 9. 3. ee n, w die inze Rolfe wiäzthschaft und ‚. Prämienbeiträge für die zunerhalb ihrer, Grenzen beschäftigken Arbeiter großen Anstalt ermöglicht demnach nicht nur die ficherste Vemessanß

Floötz, lib. Nr. I I) Biedermann (ib. Nr. FI IIi), Friedenthal lib. auf ein Versehen oder eine Ungeschicklichteit des ii re der wf 6 . fun siin . . . n, ,,,, 6 nere, en n nnn n, , mn, m,, n.

Nr: Bz Srumhrecht, ib. Nr. g4. go), laufen saͤmi'ntlich darauf bin.! (nen Zufall zurückführen sind, fo bliebe der Arbeiter der Gefahr j 5 ö. 5 . , 3 . zi, Gemeinden; in Uelchen dis ersicherten Arbeiter zir zeit ihren fwied nen Jähuftrichweige; sie muß folgewehfe wenn diese Anstalt

aus, daß der Unternehmer verpflichtet fein oll, bei der Einrichtung ausgesckt, in jedem einzelnen Falle den ihm aus der Versicherun 41 ö 5. . . eff. Gra in rer, u lie ßlichen ö. Vöhnsitz hahen; denn eg giebt in der Jiähe großer industriereicher eine Reichsauftalt ift, Und als solche . jeden Geschäftsgewinn ver—

und dem Betriebe seiner Anlage die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zuftehenden Anspruch bestritten und die Behauptung desselben . 9 ; , rr, Vrtriebsun falle herbeigeführten Schäden durch . Städte und in der Umgebung einzelner Anlagen des Bergbaues und chtet, bei vorauszufetzender guter Verwaltung zu einer so billigen

zu treffen, und. daß das erschulden präsumirt werden foll, enn ' der len, Rechtestreite abhängig zu fehen, dessen Aus ö selbst bann * ö. ine. 6 e n f, n,, ieee rl cke Cämsindenz be nner , sscerznss fühten, ae sie nit der ,

Unternehmer nicht beweist, daß er dieser Verpflichtung nachgekommen wenn ihn nicht die Beweis sast träfe, in vielen elf nsch, ungemwiß weht 6 . Die Verlustt an persönlicher Arbeitskraft, . überwiegenden Theile aus den in jenen beschaftigten Arbeitern kesteht, sPprüche überhaupt dereinbar ist, zumaf auch die Verwaltungskosten

fei. Vie Versst jeden heil der nde z. * Ftehterfs ift un] Hen . i, ,,. Iansn , we 5 . ie a,. Industrieznweige eigenthümlichen Gefahren ö und deren Heranziehung zur Prämienzahlung gerade die Belastung durch die vortheilhaftest? Ausnn ung des Verwaltungsapparats,

bon welchen die Entscheidung daruber, welche Vorsichtz maß egeln er. mn esten i Knfalle Turchwie g , ö k knn 2 ö. en, s ensonohl aus der Produltien des Unternehmens ö derienigen zur. Folge, haben würde, welche das Gesetz um ihrer welcher durch die Konzentration der gesammten Unfallversicherung

Förderlich waren, ahhängig sein soll, theils darin, daß die Einen bie und terznn un ebenfon oh alf Leichtfertigkeit ober Uun)eschi 2 . n nn len. . . und Bett ebe lapitale ö. Leistungsunfähigkzit willen von Beiträgen befreit wissen will. ermöglicht wird sowie durch die. Einfachheit der Regelung der Ver— Prssumtion des, Vetschuldens beim Mangel jenes Veweifes ohne Arbeit. n culg aum Versgulden d gen fie tern er ers n k bre, ne, 9 . n . dieß fündis Pet, dieler Verinse aus zm Muß hierngch zon deß Helastung örtlicher Gemeinden und Ver sicherungöverhälinisfe und der Afwickelung der Sntfchädi ung ansprstkh= weiteres und schlechthin eintreten lassen (Lasker Nr. Fh, Schaffrath der Gigenthümlichkeit der Beschãftigung unvermeidlich . n Henn ur, r, . des Unternehmens der Unternehmer, welcher über= . bände mit den fraglichen Prämienbeiträgen abgesehen werden, so kann welche durch den öffentlichen Charakter der Anstalt kedingt ist, auf und Klotz Nr. 71 II), die Anderen dagegen diese Präsumtion be⸗ zurückgeführt werden g gdegeber esahr haup n, der Produktivität zu tragen habe, verantwortlich . zunächst die Heranziehung größerer Verbande und namentlich diejenige den möglichst niedrigen Betrag zurückgeführt werden können. schränken wollen, und zwar entweder durch Abhängigmächung derselben UÜm zu einer befriedigenden Re elung zu gelangen, müssen dem— li 6. 375 2 . her. n dustzit. wen 3 Riess. Deckung der ‚. der in den meisten Vundesstagten nach Maßgabe deg Gesetzes über r. hiernach die gesammte durch das Gesetz geforderte Un— von dem vorgängigen Beweise, daß der Unfall durch Einrichtungen nach alle Unfälle ohne Ausnahme 9: die Ker gen, 1 6h ff rn ge nn 5 ier nur einen Theil ihrer Produktionskosten auf . den nern n n, , gebildeten Landarmenverbände in Frage fallverficherung ausschließlich bei der Reichsversicherungöanstalt erfolgen der fraglichen Art hätte abgewandt werden lönnen Friedenthal werden. Dagegen kann es nicht als Erforderniß . . 6 J * 3 6 Fil abr ze; Inde ssen is doch ie Alu ffgsung 9. kemmen, deren Leistungsfähigkeit bei ihrer meist erheblichen Ausdehnung fol und daher neben der letzteren auch die oben erwähnten Unfall. Nr. Jö, Grumbrecht Nr. 94 ij, oder dadurch, daß ein Gägenbeneie Regelung hingestellt werden, daß durch die erf u 3. = n mer,. . Hrade von, dem allgemeinen Rechtsb⸗wußtfein . nicht zu bezweifeln sein würde. Durch ibre Heranziehung würde auch versicherungsgenossenschaften als selbftständige Einrichtungen nicht zu— zugelassen wird (Unterantrag Bahr Nr. 76, Biedermann Nr. 71, Iij, Erfatz aller durch den Unfall herbeigefühl ten? Vermö han echt hel 9 'n 8 Te fred fer t erf er, nn,, ,. ö. ö e r erich ene fan wen s, en fe ist ahi ge n ,, , Friedenthal Nr. 75). In der gleichen Richtung bewegen sich der in gedeckt werde. Der Anspruch auf volle a, unde tn ö ee. * die Kosten Ser beabsichtigten Unfall versicherung in ihrem . unter den gegenwärtigen industriellen Verhältnissen die lokalen Ver- schloffen, daß innerhalb des Rahmens der Reichsversicherungsanstalt der Reichstags fession von 1858 bons der Xn mf fs. gefatjte . fe in fhell fer, fiel he. , n 5 onen n, , Arbeitgebern aufsierlegen. Nach dem bisherigen bände von der Armenlast betroffen werden, eine gewänschte Aus. Organifationen angebracht werden, durch welche im wesentlichan die swluß , , n . , und die in der Session von 1879 der durch die Heilung des Verletzten rden durch die Beerdigung ö. n nr, ug g f 1 gif. . gef wr eln e lee erg e rn. er ,, , r nr, bon deim Abgeordneten von Hertling und Genossen ausgegangene In— oödtete ste d She Tes Fisßersaen rein- lie ssi . ; ihne, wur be el ö. außeren Grunde, daß nicht in allen Bundesstaaten derartige Verbände können“ J ,, . e af ze n,. ken . 8 n fen . ohr ve bf , . e ng, Pelastung, der Unternehmer der Billigkeit nicht ent⸗ vorhanden sind, die Erwägung, daß durch Heranziebung der Trãger Der Reichstag hat durch seine Bescheüsse zu dem vorgeleglen dehnung der Haftpflicht auf andere, als dien bil enk än & 2 zuf ! ctenl Ghor sde' r d üg ö n,, , f ic e e n inne n, welche in Zukunft durch die . der öffentlichen Armenlast zu den erforderlichen Beiträgen die ganze , r. (Drucksachen Nr. 260) die wesentlichsten Grundlagen geführten Betriebe die Regelung der Verantwoörtlih einde fink! , . se,. . 3 i, n. sern gedeckt werden sollen. sind nach bisherigem Rechte. ö Maßregel in den Augen der Arbeiter leicht den Charakter einer desselben zum großen Theil gebilligt. Namentlich gilt dies von der nehmers und der Beweiglast in einer? derfgfann der ein enen (Gr. Wee ni. selt wech Cern ei ern,, 3 2 2 as Ha pflicht geseß nicht Anwendung fand, der öffentlichen ; gewöhnlichen Armenunterstützung erhalten würde, während es sich in Ersetzung der auf dem Gesetze vom 7. Juni 1871 beruhenden Haft⸗ werbz. enisprechenden Weise in Augficht wehn mn siehen den Personen. welch d dilinstun il htk ni ben ä ne in ef, und soweit diese ihre Verpflichtungen nicht vollstãndig der That darum handelt, die Lage einer ganzen Bevölkerungeklasse pflicht der Ünternehrmer burch cinen dikekten gesetzlichen Zwang zur

Alle diese Anträge haben das Gemeinsame, daß sie bei der ge⸗ in Folge der mit den Dienstverrichtungen verbundenen innen ef ö . * that bl gn eifülltz der prixatmohlthätig⸗ ö um des öffentlichen Interesses willen unter Mitverwendung öffentlicher Versicherung der Ärbeiter gegen alle Unsälle, von der Erfüllung dieser setzlichen Regelung der vorliegenden Frage an dem rundsahe des geschieht, als Pension nicht der volle biherige Gehalt fondern nur en zugefa i . handelt sich dabei auch feines wegs um Ausgaben, . Mittel einer Besserung entgegen zu führen, eine Maßregel, welche Verpflichtung durch ausschließliche Versicherung bei einer öffentlichen allgemeinen Obligationenrechis, wonach, die Verbindlichkeit zum ein Theil dessckben gewählt wird ö . . . e. pe demmler Weise nur durch die Industrie veranlaßt würden; . mit der auf die Beseitigung unmittelbarer gegenwärtiger Noth Anstalt und von der gesetzlichen Limitirung der zu versichernden Eat⸗

Schadensersatze durch ein Verschulden begründet wird, festhalten Forderung der Gerechtigkeit gelten daß dem im Priva tbirnst steh * . uh * 1 .. gude; Gebie ien des Erwerbe lehent⸗ eigen. 2 beschränkten Armenunterstützung nicht auf eine Linie gestellt werden schädigungen. Dagegen bat der Reichstag die in dem Gefetzentwurf wollen, nichtsdestoweniger aber durch das Bedürfniß, den Verhältnissen den Arbelter welcher in Folge der můt seinem Berufe 2 Bumm ; e bern, ae ge, gelen, n n ve. 2 . del n mern , gr af , . 9 15 , . des voce zenden besonderen Gebietes Rechnung zu tragen, ju den Gefahren die Erwerbs fähigkeit einbũßt eine dem k ö w , nur dis Cesammtheit und damit auch die der Industrie J Durchfũhrung der Maßregel erforderlich sind, unmittelbar aus Staate Einzelstaaten ersetzt und die von den verbündeten Regierungen für Einschneidendsten Abweichungen von den Konsequenzen dieses Grund.! Verdienste gleichkommende Rente zu Theil werde. Der Bill el! 2 he 1 iethichaft treise, inzutteten haben. Danchen aber mitteln zu gewähren, so erscheint es mit Rücksicht auf die Finanzlage nothwendig erachtete Beihülfe des Reichs zu den Kosten der Ver— J satzes und ven den allgemelnen Rechtsgrund ätzen äber Beweispflicht dem Bedürfniffe wird vielmehr geniigt werden wenn üöm . . ommt in Vettacht. daß die Unfallversicherung., um ihrem Zwecke zu 9 der einzelnen Vundesstaaten und der Abhängigkeit derselben von den sicherung aus dem Entwurfbeseitigt. besoldungen rot. 30 und über rechtliche Le neten gn gedrängt werden, und damit in die reichende Unterhalt nach dem Maße feiner bisher! * n carl w , e, zahlreichen Unfãlle mitberücksichtigen muß. . Firmen des Reichs, welche durch die als notbwendig erkannte Aus · Obwohl die verbündeten Regierungen dem Gesetzentwurf in der age kommen, der allgemeinen Regelung dieses Theils des Sbligationen dage gesichert wird: wobei namentlich auch zu n ist ö. 2 ö n 3 Heer g. 6 Arbeit e , aber keineswegs durch die eigen . ildung dez Spstems Ler indirekten Steuern bedingt ist, angejeigt, Gestast. welche er durch die Beschlüsse des Reichstags erhalten hat, rechts in, einer bedenklichen, in ihren Konfequenzen nicht zu über, 3 eilßlosen Ginkonimen jwel ches ibm in Gutfg whom n in *. u. . efahren der Ve cbafti ung bedingt sind, vielmehr un— ( die neus durch Lie Hesetgebung des Reich begründete Last auch bhre Jüstimmung, versagen zu sollen geglaubt haben, so mußt doch in sehenden Weise vorzugreifen. D . dieses prinzipielle Bedenken diejenigen besonderen Aurgaben welche er bis dahin zur Erhaltung und ö 6 * in, ganz gleicher Weise auch bei anderen nicht in ˖ 1 unmittelbar auf das Reich zu übernehmen. . Uebereinstimmung mit der Allerböchsten Botschaft vom 17. November bon der Vetretung des in jenen Anträgen ene gien Wege ß, wen ners derem, ,, . 6 39 ö. 2 b ftis mn e, vorkommen. Indem auch die Felgen dieser ö Die Einführung einer Verpflichtung zur Unfallversicherung mat v. J. an der Üeberzeugung festgebalten werden, daß die Verbesserung mahnen, so stehen überdies der Wahl diefes Weges auch die erheb, beftreiten batte, als Arbeitekleidung, Arbeits gerãth 4— uch ng . durch en fe lerstheemmg. gedeckt werden. wird durch . auch eine Fürsorge dafür erforderlich, daß die Erfüllung derselben der Lage der Arbeiter zu den dringendsten Aufgaben der Gesetzgebung lichsten praltischen Schwierigkeiten entgegen. In welcher Weise auch mln w sind. m 3fun 43 2 gran, H n. 7 * 3 r. Bed tftigkeit der Betroffenen eintritt, eine Ausgabe be⸗ . allen Verpflichteten in einer Weise ermöglicht werde, welche den Zweck gehört, und daß die gesetzliche Regelung der Unfallversicherung als . ö. . die nähere Regelung der Verantwortlichkeif und der Beweiglgst! sprechen, wenn der Witwe oder den sonftigen bin* kn un n . z r . che sonst auch in Zukunft zu Lasten der öffentlichen . mit eng geringen Opfern erreicht und sicherstellt. Nach dem erster Schritt zur Lösung dieser Aufgabe unverzüglich wieder in An ö; ergiebt sich, daß an Arbeit. ̃ gedacht werden mag, sie wird immer darauf hinauslaufen müssen, durch Unfall getödteten Arbeiters eine dem vollen n 1 s m. w 4 erna, gg n der Jablung des Entwurfe soll dies durch Errichtung einer Reichs versicherungganstalt griff zu nehmen ist, zumal die in den bisherigen erhandlungen bereits zrigen Celdern bei der Ar alte lasse daß hinsichtlich der Einrichtungen und der Ordnung des Betriebes letzteren gleichkommende Gntschadigung eingeräumt würd. Abges 6 eigen Theils 2 Prämie, welcher nach billiger Vertheilung den Ar · ; geschehen, in welcher die gesammte gesetzliche Unfallversicherung ver Jewonnene Nebereinstimmung über die wesentlichsten Grundlagen dieser tet wurden; kestimmte Forderungen aufgestellt werden, deren Nichterfüllung, man davon, daß der bisher aus dein Verdlenste jun ch st u bestre tende n . . 1j i aufglen Ritde, von diesen Sber mit äckschi auf ihre wirth= ; sinigt wid. Eine unter, öffentlicher Garantie und Verwaltung Regelung zu der Hoffnung berechtigt, e n Einigung über den ein⸗ 612 563 M in sie im Streitfalle von dem Verletzten bewiefen werden müssen, oder des Getddieten Janz hin wen sa it an au i mn, nen n, ͤ aftliche daqz nicht gefordert werden kann, eine ien Hülfẽ⸗ '? stehende Versicherungsanstalt, deren Benutzung jedem Verpflichteten juschlagenden Weg ohne alljugroße Schwierigkelten zu erreichen . en waren hoch: a. Bei bei mangelndem Beweise der Erfüllung präsumirt werden, bie Haft— daß der linterhalt einer r ne n f 1 1 ig l eh edarstiger. Die Pflicht der Fürsorge für Dülfsbedürftige aber kann ; offen stände, würde auch dann nicht zu entbehren fein, wenn die Ber. sein wird. den Zuchthausgefangenen bi zu 30 S M m ber 30 M le 15G. barkeit des ünternebmers für die Folgen eineg eingetzchenen kn f n ,,, fee ö * bei eb. Koblekhrivatlich als Folge eineg Verschuldeng den Ginzelnen treffen. . cherung hei Privatgesellschaften und Änstalten zugelassen würde. 2 72 6. über 180 406 bis M e 2d, über h)h 615. b. Bei den begründet. Der Versuch, diese Forderungen durch Speysalvorschlisten leibenden Frwerh ber . und dee, 2 1 h 6 3 ite rer Abgesehen davon, ist i Fürsorge ciue Aufgabe, welche als Er. it der e u einer allgemeinen Versicherungipflicht ist an (Schluß folgt.) anderen Gefangenen: is zu 30 (e os sber 5) bis 155 R 27] 6 die 1 . *. 8 Hit sen· würde auf die Gegen eine diefen Erwãgungen entf rechende . 6. . ern,, g n,, . 3 arm gt . 1 . * deen . *. 4 1 . über 369 bis M 8 16, 1 *. Gi bst belegt waren von Schwierigkeit steßen, die in Betracht kommenden“ Verbälinisse lallèt 6 . 2 int 1 t. aher gerechtfertigt, den auf die Ar- age versetzt werden, ihrer Verpflichtung genügen zu können, ohne der n dem Gesammtbestande am . ; : rr und erschöpfend 9 rar. 1 . 96. 1 , e e , r , a e rg if erf f e g a fr i ü r, m. 2 it dea 3 i. ö 9 * 23 nung 6 14 23 6. . nr e de e , g,

ie zu erlassenden Vorschriften mit einer den Forderungen det Ge? ĩ aber 1 2 =. re wirth wastlich? Lage n auf- g nfa 23 erungegenossenschaften, wie sie neuerdings bie und da egen 23 178 n d z . einigermaßen entsprechenden Gier . , ne. n, . 12 2. . 3 ha 4 2 2 24 n . ö. a de nn X 1 n dee 8 28 n Ntachti cᷣten. e ee. gi , , 6. V,. werden könnten; ganz ju gescheigen der welteren ! Schwierig kit, welchen ei badurche U nenn ., *. . =. entwurf nimmt daher eine Vertheilung ; 2 egegnen. eselben haben daneben den unverkennbaren Vorzug, erlaubt. Aufwendungen 2396 473! o,, n, nber⸗ weiche einer gefehlt ben Flelrüün Kiefer Herbe unn n g,! n, ö ug 12 en Ge. in Aussicht, nach welcher, soweit die Arbeiter nicht selbst zu einem 3 das gemeinsame Interesse aller Mitglieder an der möslichsten Der „Sta istik der zum Ressort des Königlich Preußischen stuͤzung von * * 65 geg 6g ain m würde, daß i die leßteren maßgebenden technischen und sonstijen Sicherbeit er Enischan e * 25 f h zer fehlenden vollen Beitrage herangezogen werden, die Versicherunge prämie zu a von den * Minderung der in die Genossenschaftskaffe zu zablenden gin, Ministertumt des Innern gehörenden Straf⸗ und Gefangenen earn 273 607 24 Wen ö 1 gegen *. m1 dey Werkältnisse vielfachem und ost raschem Men ef tuntcnersen tn 9 ; igung und Durch Einbeniehung aller Unfälle Arbeitgebern und zu 1 aug öffentlichen Mitteln zu bestreiten ift, Bb K und damit an der Verminderung der H sriel lun älle in allen der Anstalten pro 1. pri iss si n In sentlassene Gefangene wurden use J e , , , ,, , ,

nränten, die an den Unternehmer zu stenlenden Forderungen durch einen geseblich zu bestimmenden Theil des Jahrteein 1 z zi ab dahg' zu machen sein, e 3 er, gesenseitigen eau ug der Artede ent dalten Erhanpt Tbeil: zö68 männliche und 136) welbliche, ju. 0 , '. Durch die Gesangnißverwaltung wurden in der Jeit eine allgemeine Bestimmung von „den bestebenden . oder guch eine nothwendige Vorangf des een dichte kanne lebe ät, daß öh, wc esteltung Ker äh. . Wöäaostes fen Stzate. Lie Mööhlibkeit bieten iehrde, ichn fam öl gefangene, genes, old im Vorjahre und jwar ben, r Hie 13 igt ande bs gur el von „Erfabrung und Wössenschaft⸗ abhängig ju machen! wie es nach sichligten Maßren g 9 * 21 etzung der 2 atleit der beab- wendigsten Leben gbedürfnisse noch ein Theil deffelben zu“ freier Ver⸗ 29 Henossenschaften unter der Voraussetzung geeigneter Einrich · urchschnitte 4168 Schüler. 16, iz aj, beg ö. tel . * . R ) 33 * it 3161 3 auf ros den bei Berathung des Gesetzes in ln. Ait ne: geschehen solltẽ e n m nd. fir ll 4 inen be n e, n. Ent- wendung übrig bleibt, eine a welche auch bei gleicher Lohnböhe 1 tungen einen Thell der Funktlonen, welche den auf Grund det ammtlicher Anstalten a0 . ] w J ů9n rel anfige Ent ** *3 ? egg * m . e wörte sih in Folge: dee fd, finn sen g em, m, 2 ch en r n * Hzerbeigeführten Vermögens. j nach den verschiedenen Verhälinissen sehr verschieden zu beantworten . 1396 der ewerbeordnung bestellten Aufsichtobeamfen ob- ingunterricht neben 24 x. 21 9 des Wergbrec. B. . derer en, 6 s ,. 6 * enebmigt u

ar Ke, , , 8 J 0 r 5 7 J 9 3 * 8 eneralauditoriat 5 Verschristen. e. i wee dritt her dn, m, n,, . Wia enelim'ennnsns erictden, baß durch ehh würde. Gs legt aber auf der Hand daß e undur hfũbrbar fein ö Mn, ghuts eigenen Wahrnehmsng iiterlassen. Indesen können Sch̃usuntert bte . mn in dens derschtzenen Kia sen söon mit kem J des Juflijministerum J a ag. eg . und W en bern, m, mf 1 363 , un ed mit er ge, ker, er die gi ian oder Nichiberanfiehung in jedem (n; Kolche gl ge! en. in r ü Wenz nne das ßer iber Herden, Far in itiiss e e n bt , nnn, e. 2 e . Een. —ůꝭr egeg eine Ungleichmäßigkeit beraueslellen, welche schwerlich lange befürchten ware Wenn die beabfichtigi Hi ö u w * f r , , , w 4 ehe . , . linen inen en , hm d. gegen 16 65 ĩ nn g lg 8 an ern er, Falendetiabie 6 . 23

; e gte Maßregel auch im Interesse erkennbare Grenze sejogen werden, biz zu welcher allen Arbeitern * von nicht zu großer Ausdehnung vorhanden sind. Die zabl-cichen Gefange . je welse nen Best nd —ᷣ 4b / J 9 **

ertragen werden würde. der Verbesserung der Lage der Arbelter wünschenswerth ist, ü ioi ö Je da Ruch Verhaͤltni 4 üb ü chern nach und zwar: rf obne Rückscht auf lbre indioiduellen Verhältnisse die Befreiung ein Unternehmungen, welche entweder überhaupt isolirt belegen ober gon h ucher a) für Erangelische 57 8631, i) fur an ol be 27 242.

8, tbedenk ; es z 3546 z z J ö - as Hauptbedenken gegen dlese Art der Regelung besteht aber J doch nh unberũchsichtigt bleiben, daß dasjenige, wag den Acheite m geräumt wird. Diese Grenze wird nur in cinem bestimmten Jahre. * wenigsteng von anderen Unternehmungen gieicher Arz Frillch wenn e) far Juden J0b6, jusan mm n e . gabe ir an 3 * ö