1882 / 113 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Großen rienburger Werders im Kreise Marienburg durch das , = , , zu Danzig Nr. 13 S. 54 bis 58,

ausgegeben den 1. ;

3) das Allerhöchste Privilegium vom 27. Februar 1882 wegen ller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihe⸗ 9 bis zum Betrage von 166 000 ,

eine des Kreises Ortelsbur ö 33 das Amtsblatt der

berg Nr. 18 S. 70 bis 72, ausgegeben den 153. April 1852 ;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 6. März 1882, betreffend die Ver⸗ —— des Enteignungsrechts an den Lommunalverband der Hohen⸗ öollernschen Lande bezüglich der zur Korrektion der unmittelbaren

1 von Haigerloch nach Rangendingen, von Beringendorf nach Benzingen und von Sigmaringen nach Krauchenwies erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königl

S. 67, ausgegeben den . 382

5) das Allerhöchste Privilegium vom 20. März 1882 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine des etrage von 315 000 MM.

maringen Nr. 14

Kreises Meseritz bis zum B durch das Amtsblatt der Königlichen

S. 141 bis 143, ausgegeben den 18. April 1882

6) das Allerhöchste Privilegium vom 26. Marz 1882 wegen Aus fertigung auf den Inhaber lautender Schuldverschreibungen der Stadt Betrage von 150 000 M„ Reichswährung durch das ür Hannover Nr. 19 S. 539 bis 541, ausgegeben den

rden im Amtsblatt 5. Mai 1882;

7) das Allerhöchste Privilegium vom 29. März 1882 wegen sdentugller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Grottkauer Kreises bis zum Betrage von 166 6600 0 Reichswährung durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Oppeln Rr. 17 S. 98 bis 100, ausgegeben den 328. April 1882.

Königl. Regierung zu Königs⸗

ichen Regierung zu Sig⸗ ril 1882;

Reichswãhrung

Regierung zu Posen Nr. 16

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Berlin, 15. Mai.

Preußen. Kaiser und König empfingen

Roon und von Stocken, die das Einrücken ihrer Regimenter,

des 4. Garde⸗Regiments z. F. und

Regiments Königin Elisabeth, meldeten, ferner die beiden beim 2. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 14 stehenden Prinzen von Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg, nahmen militärische Meldungen und demnächst den Vortrag des Wirklichen Ge— heimen Raths von Wilmowski entgegen.

Schließlich empfingen Se. Majestät eine Deputation der hiesigen Studirenden, welche zu der Geburt des jungen Prinzen

gratulirten.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin erhielt am Freitag Abend durch Se. Majestät den Kaiser die telegraphische Nachricht von dem Brande der unter Allerhöchst⸗ ihrem Protektorat stehenden Hygiene⸗Ausstellung und ist durch dieses beklagenswerthe Ereigniß auf das Schmerzlichste er⸗

griffen worden.

Marmor-Palais, den 13. Mai, 6 Uhr Abends. Ihrer Königlichen Hoheit der

Da das Befinden

3 Prinzessin Wilhelm un

rinzen andauernd gut ist, werd nicht mehr ausgegeben.

Ter Schl ußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstags befindet fich in der Ersten Beilage.

In der heutigen 0.) Sitzung

der Stgats⸗Minister von Boetticher, zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß vom Reichskanzler ein Schreiben daß das gegen den Abg. Lieb⸗ knecht bezw. den Abg. Kräcker eingeleitete Strafverfahren für die

ngegangen sei des Inhalts,

Dauer der gegenwärtigen Reichsta

Weiter wurde vom Präsidenten kundgegeben, daß eine Vor⸗ lage, betreffend die Liguidationen über die Artikels V. Ziffer 1 bis 7 des Gesetzes vom 8. Juli 1872 aus der franzbsischen Kriegskostenentschädigung zu ersetzenden

Beträge, eingegangen sei.

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung, die Erste eines Gesetzes, beireffend die

BVerathung des Entwurfs Unfallversicherung der Arbei der ersten Berathung des Entwurfs

die Kranken versicherung der Arbeiter, ein. Dei Schluß des Blattes motivirte der Staats-Minister

von Boetticher die Vorlagen.

Aus dem Inhalt der von den Königlichen Regierungen ꝛc. in Erledigung des Erlasses vom 2. Dezember v. 3 erstatteten Berichte hat der Finanz-Minister nach einem

vom 9. d. M. nicht die Ueberzeugung gewinnen können, daß

ein BVedürfniß vorliege, den steuerf betrieb allgemein und unbedingt statten, welche

L auf Grund des 5. 2, 3. Juli 18785 von der ewerbesteuer befreit sind, 2 sten, e n ihn Gelegenheiten solche chtlich deren dies von der zustän ist, bezw.

2) ein dem Gewerbebetriebe der

eichartiges Geschäst auf Grund eines Legitimations⸗ und ewerbescheines bei öffentlichen Festen,

ziehungen und anderen außergewöhnlichen Gelegenheiten be⸗

treiben. Der Minister könne von der Meh gegen eine derartige

lässig und mit der Tendenz egen sei andererseits nicht

chränkung auferlegt werde ten Gesetzes liege.

aren au mäßig statt

ten. Deggleichen sei von dem bei kir

chen Handel mit Erbauungesschriften,

Absatz 4, des Gesetzes vom Entrichtung der weil sie bei Truppenzusammenziehungen Waaren feilbieten, hin⸗

Anordnung denken nur beipflichten und müsse es insbesondere für unzu⸗ des Gesetzes vom 27. Februar 1860 sür unvereinbar erachten, den Handel mit Waaren aller Art bei den bezeichneten Gelegenheiten steuerfrei 2

zu verkennen, daß gew Gewerbearten durch die Verpflichtung .

Wanderlagersteuer in den * Fällen eine Last und welche weder im volkswirth⸗ schaftlichen Interesse geboten ei, noch in der Absicht des . Namentlich sei dies bezüglich solcher ndwerke der Fall, welche einen den in der Nähe ihres Betriebsortes regel⸗ ndenden Festen der gedachten Art n eh, pfleg⸗

Se. Majestät der heute die Obersten von

des 3. Garde⸗Grenadier⸗

d des neugeborenen en regelmäßige Bulletins

Schröder. Ebmeier.

des Reichs tags, welcher mehrere Bevollmächtigte

gssession eingestellt sei.

auf Grund des

ter, in Verbindung mit eines Gesetzes, betreffend

irkularerlaß

reien Wanderlager⸗ solchen Personen zu ge⸗

Hausir⸗ öffentlichen

und anderen außer⸗ digen Behörde

vorbezeichneten Personen

gestattet

Truppen zusammen⸗ rzahl der Regierungen ꝛc.

vorgetragenen Be⸗

en ur Entrichtung der

Theil ihrer

lichen Festen übli⸗

kränzen, Wachskerzen und ähnlichen Gegenständen eine volks⸗ nr gha ii schädliche Konkurrenz für einheimische Ge⸗ . nicht zu befürchten. Der Finanz⸗Minister will aher:

I) Handwerkern, welche zu den Erzeugnissen ihres Hand⸗ werks gehörige Waaren auf innerhalb einer Entfernung von 16 km von ihrem Wohnorte stattfindenden öffentlichen Festen ꝛc. feilbieten, und ö

2) Personen, welche bei kirchlichen Festen Erbauungs⸗ schriften, Heiligenbilder, Rosenkränze, Wachskerzen und ähn⸗ liche zur Förderung der kirchlichen Andacht dienende Gegen⸗ stände feilbieten, in Gemäßheit des 5. 3 Nr. 5 des Gesetzes vom 27. Februar 1880 von der Entrichtung der Wanderlager⸗ steuer befreien.

Die Frage, ob den Gerxichtsvollziehern der Charakter besoldeter unmittelbarer Staats diener im Sinne des §. 8 des Gesetzes vom 11. Juli 1822 beiwohne, ist neuerdings wiederholt zum Gegenstande eingehender Er⸗ wägung gemacht und nunmehr von dem Minister des Innern in Uebereinstimmung mit dem Finanz⸗Minister und dem Justiz-Minister in bejahendem Sinne beantwortet worden.

Es ist hierbei die den Gerichtsvollziehern auf Grund ge— setzlicher Vorschriften durch die Gerichts vollzieher⸗Ordnung vom 14. Juli 1879 zugewiesene Gesammtstellung, insbesondere aber in Betracht gezogen, daß sie für gewisse von Amtswegen angeordnete Amtshandlungen eine vierteljährlich als Pausch⸗ quantum festzusetzende Entschädigung aus der Staatskaffe beziehen und ihnen ein Mindesteinkommen sowie der Genuß einer Pension von Staatswegen garantirt ist. Auch die Gebühren für die den Gerichtsvollziehern von den Parteien übertragenen Amtshandlungen werden jedesmal amtlich fest⸗ gestellt, kommen auf das staatlich gewährleistete Min dest⸗ einkommen zur Anrechnung, gehören zu dem pensionsfähigen Diensteinkommen und sind im Slaatshaushalts-Etat in Kap. 30 Tit. 1 als Einnahme, sowie in Kap. 74 Tit. 7 bei „Besoldungen“ als Ausgabe aufgeführt.

Vermittelt ein Kommissionär, der von Einem den Auftrag zur Beschaffung eines Darlehns und von einem Anderen den Austrag zur darlehnsweisen Anlegung seines Kapitals erhält, so zwischen beiden Parteien das Darlehns⸗ geschäft, so liegt darin nach einem Erkenntniß des Reichs⸗ gerichts, J. Hülfssenats, vom 3. März d. I., nicht ohne Weiteres eine Kollision der Interessen beider Auftraggeber, welche den Vermittler seines Provisionsanspruchs verlustig machen würde. „Der von dem Darlehnsnehmer und der von dem Darlehnsgeber eben derselben Person ertheilte Auftrag, das Darlehnsgeschäft zwischen ihnen zu vermitteln, stehen an sich mit einander nicht im Widerspruch. Der Beauf⸗ tragte ist sehr wohl in der Lage, hierbei die Intereffen beider Auftraggeber gleichmäßig wahrzunehmen, wie dies insbesondere für den kaufmännischen Verkehr hinsichtlich der Handelsmäkler durch die Bestimmung des Art. 85 H. G. B. gesetzlich anerkannt ist, wonach in Ermangelung besonderer Vereinbarung, örtlicher Verordnungen oder“ eines Orts gebrauchs diesem die Mäklergebühr, jede Partei zur Hälfte, zu entrichten hat. Da nun vbenein ausdrücklich fest⸗ gestellt ist, daß dem Verkl 7 das Darlehn zu dem von ihm verlangten Zinsfuße, zu 5 Proz, verschafft iff, so lag unbedenklich dem Verklagten ob, Thatsachen nachzuweisen, aus denen zu folgern wäre, daß er gleichwohl durch die Uebernahme beider Aufträge seitens des Klägers benachtheiligt worden Fei

Nach einer Allerhöchsten Bestimmung vom 24. v. M. gehören die Fahnen, welche im Fahre 1816 den damaligen Artillerie⸗Brigaden und im Jahre 1867 den Feld⸗Artillerie⸗ Regimentern Nr. 9, 10 und 11 verliehen worden sind, fortan gemeinsam der Feld⸗ und Fuß⸗A1rtillerie des betreffenden Armee⸗-Corps. Aufbewahrt werden dieselben bei denjenigen Feld⸗Artillerie⸗Regimentern, welche die Nummern der Armee— Corps tragen, die Fahne der Gar de⸗Artillerie beim 1. Garde⸗ Feld⸗Artillerie⸗Regiment. Geführt werden diese Fahnen nur von denjenigen Artillerie⸗Truppentheilen, welche ohne Geschütze ausrücken. Steht Feld -Artillerie ohne Geschütze gleichzeitig mit Fuß⸗Artillerie in Parade, so führt erstere die Fahne. Ein Umherschicken der Fahnen aus einer Garnison in die andere zu obigem Zwecke hat nicht stattzufinden.

Die 8. und 4. Escadron 2. Königlich sächsi schen Ulanen-Regiments Nr. 18 sind am's1. März er. von Roßwein nach Geithain verlegt worden.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Siegfried Cohn in Danzig, Pr. Blumenthal, Griese, Grimm, Hessen, Pr. Kauffmann, Loewenthal, Leo, Lustig, Richter, Rosenthal, Prof. Dr. Schueller, Dr. Schroeder und Dr. Jungmann in Berlin, Reinke in Falkenburg, Dr. Herr⸗ mann in Cöslin und Osterwald in Osterwald.

S. M. S. „KRertha“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See von Rall, ist am 6. April er. in Hongkong eingetroffen.

S. M. S. „Luise“, 8 Geschütze, Kommandant Kor⸗

vettens Kapitän Stempel, ist am 28. April er. in Norfolk ein⸗ getroffen.

; Sachsen. Dresden, 15. Mai. (W. T. B.) Di Königin ist im besten Wohlbefinden hierher zurückgelehrt und von den Mitgliedern der Königlichen Familie auf dem Bahnhofe empfangen worden.

Württemberg. Stuttgart, 13. Mai. (W. T. B.) Der Landtag ist zu einer kurzen Session auf den 24. Mai

einberufen worben. Der König traf von Genua in Vevey ein.

Baden. Karlsruhe, 12. Mai. (Cöln. Ztg.) Nach⸗ dem 1 spät Abends bekannt geworden war, daß der Gro he gg in Begleitung der Großherzogin heute zu kurzem ee, ee hier eintreffen werde, wurden 9 früher Morgenstunde in allen Straßen der Siadt die Flaggen ausgesteckt und obwohl jeder offizielle Empfang verbeten war sammelten sich bald nach der Mittags⸗ stunde Tausende von Menschen in den Straßen, die vom Bahnhof zum Großherzoglichen Schlosse sühren. Um 2 Uhr sah man den Erbgroßherzog und den Prinzen Ludwig Wilhelm nach der Bahn fahren. Kurz nach 163 2 er⸗ lönte vom Bahnhof her ein ir m, der sich in brausenden Tönen durch die Straßen ortpflanzte, welche der einfache zweispännige Hofwagen, in dem der Großherzog und die il fern mit ihren beiden Söhnen Platz genommen 16 m Schritt durchfuhr. Auf dem Schloßplatz war die chuljugend aufgestellt, deren helle Stimmen) wie Glocken⸗

Deiligenbildern, Rosen⸗

klang in die Hochruse der Erwachsenen einsielen. Der

Großherzog, der sichtlich ergriffen war von der Herzlich⸗ keit des Empfanges, den ihm ohne jede amtliche Veranstal⸗ tung die Einwohner seiner Residenz bereiteten, sieht vortrefflich aus. Selbst die dunkle Brille, die er zur Schonung der Augen noch zu tragen veranlaßt ist, konnte den Ausdruck herzagewinnender Freundlichkeit, den sein Gesicht zeigte, nicht beeinträchtigen. Mit dem badischen Lande wird das ganze deutsche Vaterland, das während der schweren Krankheit des Fürstlichen Herrn so lebhaften Antheil bewiesen, sich der vollen Wiedergenesung des Großherzogs freuen und mit den besten Wünschen ihn nach Badenweiler und Mainau begleiten, von wo er wie man nun sicher voraussetzen darf im Herbst zu uneingeschränker Aus⸗ übung der ihm so werthen Regentenpflichten hierher zurück⸗ kehren wird.

D153. Mai. Der Großherzog empsing gestern sofort nach Ankunft die Herren des Hofstaats und den General von Obernitz, heute die Minister und Vertreter des Stadtraths und kehrte Nachmittags 4 Uhr 52 Minuten mit der Gro ß⸗ herzogin und dem Erbgroßherzog nach Baden zurück.

Braunschweig. Braunschweig, 12. Mai. (Hann Lour,) Auf das vom Herzoglichen Staals-Ministerium an' den Landtag gerichtete Schreiben vom 20. März, in welchem das⸗ selbe es definitiv ablehnt, die Aufhebung der Herzoglichen technischen Hochschule ins Auge zu fassen und dem nächsten Landtage darüber eine Vorlage zu machen, hat die Landesversammlung in ihrer gestrigen Sitzung folgende, von der Finanzkommission beantragte nochmalige Erklärung angenommen: „Die Landesversammlung würde es mit Freude begrüßen, wenn sich die günstigen Anschauungen über die weitere Entwickelung jener Anstalt, welchen Herzogliches Staats⸗ Ministerium Ausdruck gegeben hat, verwirklichen sollten, giebt sich aber andernfalls der Hoffnung hin, daß, wenn dieses nicht geschieht, Herzogliches Staats-Ministerium trotz der be⸗ stimmten Ablehnung die Frage der Aufhebung in weitere Er— wägung ziehen wird.“

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 12. Mai. (Els.⸗Loth. tg, Auf Grund der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Errichtung eines Ober⸗Schulraths für Elsaß⸗Lothringen, vom 21. April 1882, sind zu ordentlichen Mitgliedern des Ober⸗Schulraths zunächst auf die Dauer eines Jahres berufen worden: der Direktor des Gymnasiums zu Mülhausen, Alexi; der Kreisschulinspektor Bauch zu Sierenz; der Fabrikbesitzer August Dollfus zu Mülhaufen; das Mitglied des Landes⸗ ausschusses, Professor Goguel zu Straßburg; der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Kaiser Wilhelms⸗-Universität Straßburg, Dr. Heitz; der ordentliche Professor in der theologischen Fakultät der Kaiser Wilhelms-Universität Straßburg, Pr. Holtzmann; der Präsident des isragelitischen Konsistoriums für den Bezirk Ober⸗ Elsaß, Lantz zu Mülhausen; der Direktor der Realschule zu Metz, Dr. Peiffer; der Architekt Eugen Petiti, Vater, zu Straßburg; der ordentliche Profesfor in der theologischen Fakultät der Kaiser Wilhelms⸗Universität Straßburg, Pr. Neuß; das Mitglied des Landesausschusses, Gutsbesitzer Salmon zu Freisdorf; der Direktor des Knabenseminars zu Montigny, Scheuffgen; der Domkapitular Straub zu Straßburg.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 13. Mai— (W. T. B.) FM. Jevano vic meldet: Die am 11. d. von Vlahovici jubomisli nach Ljubinje zurückkehrende Streifcompagnie des II. Regiments stieß bei Vukovici mit einer stärkeren In sur⸗ gentenbande zusammen, welche zersprengt wurde und einige Verluste erlitt. Die österreichischen Truppen verloren einen Verwundeten. 14. Mai. (W. T. B.) Die Vorbereitungen zur Re⸗ krutirung in den okkupirten Ländern sind vollendet und soll die Assentirung in Bosnien am 24. d. M. anberaumt sein. Die amtliche Publikation steht unmittelbar bevor. Nach einer Meldung der „Neuen freien Presse“ aus Ragusa haben die neuerdings in Risano vorgenommenen allgemeinen Haussuchungen zur Auffindung einer großen Menge von Waffen und Munition geführt. In Kattaro hat das da⸗ selbst zusammengetretene Militärgericht sein erstes Urtheil gefällt, indem ein der Spionage überwiesener Landbewohner zu achtjähriger Festungshafst verurtheilt wurde.

Schweiz. Bern, 13. Mai. (W. T. B.) Der Bundes⸗ rath hat den Obersten Frei zum außerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Minister der Schweiz bei den Vereinigten Staaten von Amerika ernannt. 8 938 Schweizer Bürger verlangen eine Volksabstim⸗ mung über das Epidemiegesetz.

Großbritannien und Irland. London, 12. Mai. (Allg. Corr.) Lord Frederiẽ Cavendish ist gestern auf dem Friedhofe von Edensor bei Chatsworth, dem Familien⸗ sitze des Herzogs von Devonshire, beerdigt worden. Alles Leichen geprange sehlte, aber in ihrer Einfachheit war die Feier großartig. Mehr als 30 069 Menschen waren zu— fammnengesta u um Lord Fr. Cavendish bie letzte Ehre zu erweisen. Ein Zug von London führte die Mitglieder des Ober⸗ und Unierhauses bis Rowley, der nächsten Station von Chats⸗ worth, etwa 250 Personen, unter ihnen Mr. Gladstone und Lord Granville, den Lordkanzler, den Sprecher, die Vertreter der Königin und der Prinzen. Der greife Herzog mit seinen Söhnen und die übrigen Anverwandten und Gäste folgten dem Sarge.

Ueber die Stimmung in Dublin wird der „Times“ von dort unterm 10. d. geschrieben: „Wenn ein zehnter Theil des durch den Mord im Phönixpark hervorgerufenen Abscheus sich gezeigt hätte, als die Landliga in der vollen Ausübung ihrer Gewalt war, so würde der boshafte Geist des Hasses gegen die englische errschast und deren Lenker nicht genährt und aufrecht erhalten worden sein. Aber die Landliga äußerte kein Wort aufrichtiger Mißbilligung des Mordeg von Lord Mountmorris; im Gegen⸗ theil, sie denunzirte am folgenden Tage einen benachbarten Grundbesitzer. Sie drückte leinen Abscheu über die Ermordung des jungen Boyd in New⸗Roß ꝛc. aus. Man sagt, daß die jungnen Gräuelihaten durch das Wachethum der geheimen Gesell⸗ schaften nach der er, =, der Landliga verursacht worden seien. Die obenerwähnten ordthaten wurden verübt, ehe die Zwangeakte angenommen und während die sogenannte konststutionelle e eng in vollem Schwange war. Dag Verbrechen hat sicherlich einen in seiner Wärme und Ein⸗

stimmigkeit ganz beisptellosen Ausdruck des Vol kogefühls hervorgerufen, aber die Mörder sind noch immer auf freien

Füßen und bis jetzt ist nicht die geringste zuverlässige Spur derselben entdeckt worden. Am vorigen Sonnabend hatte das Gefängnißdepartement von Irland Befehle für die unverzüg⸗ liche Infreiheitsetzung von 200 Verdächtigen erlassen, aber nach dem Vorfalle am Sonnabend Abend ward der Besehl widerrufen. Vorläufig werden keine Freilassungen stattfinden.“

Es werden fortwährend Individuen festgenommen, die

der Betheiligung an dem Morde in Dublin verdächtig ind: f In Southport wurde ein gewisser Wrangle verhaftet, welcher vorgiebt, daß er die Mörder kenne und daß ihm 160 K für feine Betheiligung an der Blutthat angeboten worden wären. Wrangle ist nach Dublin gesandt worden, um von der dortigen Polizeibehörde verhört zu werden. Die Dubliner Polizei soll ermittelt haben, daß in mehreren Eisenwaarengeschäften von verdächtig aussehenden Personen lange und gewaltige Messer gekauft worden sind. Die Polizei hat die Spur des Wagens mit den vier Mördern bis nach dem Mittelpunkt der Stadt verfolgt, aber dann fehlt ihr jeder Anhalt punkt. Sie hat auch ermittelt, daß eine Droschke den Wagen bis zu dem Schauplätze des Verbrechens begleitete, worin sich, wie sie glaubt, vier Dubliner befanden, welche den Mördern die Opfer be—= zeichneten, Augenzeugen des Mordes waren und dann in der Droschke nach der Stadt zurückkehrten.

Die Sprache der Nationalisten in Irland und der Organe derselben ist trotz des versöhnlichen Entgegenkommens der Regierung noch immer eine sehr heftige.

Das deutsche Hospital in Dalston (Nord-London) beging am Mittwoch sein 32 jähriges Bestehen durch ein Fest— mahl in Willis“ Rooms, bei welchem der Herzog von Cam— bridge den Vorsitz führte. Graf Münster, Graf Herbert von Bismarck, Lord Stratheden and Campbell, Graf von Hohen⸗ thal-⸗Bergen, die General-Konsuln Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz, Baron von Schröder und Andere be— fanden sich in der Gesellschaft, die aus ungefähr 250 Gästen bestand. Nach dem Mahle brachte der Vorsitzende die Toaste auf die Königin, den Prinzen und die Prinzessin von Wales und die übrigen Mitglieder des König— lichen Hauses aus, und demnächst wurde auf die Gesund— heit der ausländischen Souveräne, welche Beschützer und Gönner der Anstalt sind, getrunken. Der deutsche Botschafter hielt die Dankesrede, welche er mit einem Toast auf die britische Armee und Flotte schloß. Der Herzog von Cambridge dankte namens der Armee und Flotte und bemerkte: es müßte die größte Herzlichkeit zwischen der britischen und deutschen Nation herrschen, wenn man fände, daß dieser Toast von dem Vertreter einer freundlich gesinnten Macht am englischen Hofe ausgebracht werde. Der Vorsitzende trank sodann auf das Gedeihen der für die deutsche Bevölkerung Londons so wohlthätigen Anstalt, in welcher im abgelaufenen Jahre 1672 Hauspatienten und 19 399 Ambulanten (worunter 160 000 Engländer) ärztlich be⸗ handelt wurden. Die Einnahmen des verflossenen Jahres betrugen 9297 Pfd. Sterl., die Ausgaben S638 Pfd. Sterl. Die Sammlung für den Fonds des Hospitals ergab einen Gesammtertrag von 4372 Pfd. Sterk, darunter 200 Pfd. Sterl, von dem Deutschen Kaiser und 50 Pfd. Sterl. von dem Kaiser von Oesterreich.

13. Mai. (W. T. B.) Die gestern Abend an dem Gitter des Mansion-House von der Polizei entdeckte Schachtel ist mit Schießpulver gefüllt gewesen.

Das Kanalgeschwader hat Befehl erhalten, sich sür den. 26. d. M. zum Auslaufen bereit zu machen. Dasselbe wird voraussichtlich einige Tage danach nach dem Mittelmeer abgehen.

Frankreich. Paris, 14. Mai. (W. T. B.) Der Herzog von Bassano erklärt in einem Schreiben die von dem früheren Mitgliede der Kommune, Lissa⸗ garay, bezätigte Mittheilung des „Weekly Chronicle“ über die Ermordung des Prinzen Napoleon durch französische Flüchtlinge für absolut falsch und erfunden und sagt: mehrere Zulus hätten gelegentlich der Anwesenheit der Kaiserin Eugenie im Zululande, wohin er dieselbe be— gleitet habe, sich selbst dazu bekannt, den Kaiserlichen Prinzen getödtet zu haben. .

(Cöln. Ztg.) Das französische Mittelmeer⸗ geschwader, welches Befehl hat, sich bereit zu halten, nach Egypten zu fahren, besteht aus vier Panzerschiffen und Avisos; seine Effektivstärke besteht aus 6006 Mann Landungs— truppen, die mit Bergkanonen versehen sind.

15. Mai. (W. T. B.) Das vom Piräus kommende französische Geschwader wird sich bei Kreta mit dem von Korfu kommenden englischen Geschwader vereinigen; beide Geschwader werden dann gemeinschaftlich nach Egypten abgehen. Frankreich und England haben ihren Botschastern bei den Mächten identische Depeschen gesandt, in welchen die betreffs Egyptens getroffenen Maßregeln auseinandergesetzt werden.

Toulon, 13. Mai. (W. T. B.) Ein Panzerschiff und ein Transportschiff haben ihre Ausrüstung be— gonnen, um das gegenwärtig in den tunesischen Ge— wässern stationirte Geschwader zu verstärken und zu ver⸗ proviantiren.

Griechenland. Athen, 14 Mai. (W. T. B.) Das französische Geschwader im Piräus ist nach Alexandrien abgegangen.

Türkei. Konstantinopel, 14. Mai. (W. T. B) Die türkisch⸗russische Konvention, durch welche die Zahlung der Kriegsentschädigung geregelt wird, ist heute unterzeichnet worden. Der französische Botschafter Vicomte de Noialles, sagte bei Ueberreichung seiner Kreditive an den Sultan, er sei beauftragt, die guten freundschastlichen Beziehungen zwischen der Türkei und der französischen Republik zu entwickeln, welche letztere die höchsten Interessen des europäischen 3 zu bewahren entschlossen und ge⸗ sonnen sei, die unter der früheren Regierung bestandenen Traditionen aufrechtzuhalten, soweit dieselben wohlwollend und edelmüthig wären. Der Sultan gedachte in seiner Er⸗ widerung der alten freundschaftlichen Bande und der gemein⸗ samen politischen Inieressen zwischen der Türkei und Frank⸗ reich und fügte hinzu, er werde bemüht sein, die guten Be—⸗ ziehungen zu erhalten und zu befestigen.

15. Mai. (W. T. B.) Der Trangportdampfer „Moukademei Nusret“ hat im Schwarzen Meere Schiffbruch gelitten und sind dabei 55 Personen, darunter der Komman— dant des Schiffes, erkrunten. Von den 50 geretteten Personen haben mehrere schwere Verletzungen erlitten.

Numänien. Bukarest, 13. Mai. (W. T. B.) In der Deputirtenkamm er begründete heute der Deputirte Vernesco seine Interpellation in der Do naufrage. Er

seien, er müsse aber die Erklärung Statesco's im Senate bedauern, daß für die Lösung des Art. 55 im Berliner Vertrage der Antrag Barrere's als Verhandlungsbasis an⸗ nehmbar sei. Diese Basis annehmen hieße die com mission mixte anerkennen, welche Rumänien, da sie außer⸗ halb des Berliner Vertrages stehe, nicht anerkennen könne. Er bitte die Kammer, durch eine motivirte Tages⸗ ordnung der Regierung ihr Verhalten vorzuzeichnen. Statesco wiederholte die von ihm im Senate abgegebenen Erklärungen, Rumänien werde Europa niemals das Recht zuerkennen, in rumänischen Gewässern die Schiffahrtsreglements und die Strompolizei zu handhaben. Europa sei dagegen un⸗ streitig berechtigt, zu bestimmen, ob die Ueberwachung der Ausführung des Reglements durch einen Delegirten⸗ Kommissar oder durch eine Kommission der Uferstaaten auszuüben sei, welche gleichzeitig über die Uebertretun— gen des Reglements erkennen könnte. Die Regierung glaube, daß dieses Programm durch wesentliche Aende rungen des Antrags Barrére realisirbar sei. Der Deputirte Cogalniceanu bezeichnete den Antrag Barrére als ungünstiger wie das Avantprojet; die Methode Statesco's wäre keine gute, weil sämmtliche Artikel des Antrags Barrsre mit alleiniger Ausnahme des Letzten amendirt werden müßten. Er befür— worte daher die Aufstellung eines Gegenvorschlags, in welchem 96 Regierung die Grundsätze ihres Programms zur Geltung ringe.

14. Mai. (W. T. B.) Die Deputirten kammer setzte die Berathung der Interpellation Vernesco's betreffs der Donaufrage fort. Mehrere Mitglieder der Oppositions⸗ partei sprachen gegen das Programm der Regierung, welches eine Ueberwachungskommission zuläßt, die eine Delegation der europäischen Kommission sein würde. Carp glaubt, die beste Lösung wäre die von dem Baron Haymerle auf dem Berliner Kongresse vorgeschlagene. Der Minister des Auswärtigen, Statesco, erklärte, nach ihm zugekommenen Nachrichten herrsche in den politischen Kreisen Wiens die Ansicht, daß man, falls der französische Vorschlag verworfen werden sollte, genau den Antrag Haymerte's wieder aufnehmen werde. Diese Lösung würde Rumänien nicht ganz befriedigen. Der Minister⸗Präsident drückte sodann unter häufigem Beifall die Ueberzeugung aus, daß nicht nur Europa die Interessen Rumäniens nicht verkenne, sondern daß Desterreich- Ungarn selbst seine Ansichten aufgeben werde, soweit dieselben die Souveränetät Rumäniens beeinträchtigen. Cagalniceano und Vernesco brachten Mo⸗ tionen ein, in welchen der Regierung die Verhaltungslinie vorgezeichnet wird. Nach einer weiteren Erklärung des Mi— nister⸗Präsidenten, in welcher er um Annahme der einfachen Tagesordnung ersuchte, beschloß die Kammer mit großer Ma⸗ jorität den Uebergang zur Tagesordnung.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. Mai. (W. T. B.) Die Kaiserliche Familie ist gestern Nach— mittag von Gatschina nach Peterhof übergesiedelt.

Amerika. New⸗Hork, 12. Mai. (Allg. Corr.) Zur Bestreitung der Kosten für die Einwanderungseinrichtungen in Castlegarden liegt der New-Yor ker Staatslegis⸗ latur ein Antrag auf Erhebung von 50 Ets. Kopfgeld für jeden Einwanderer vor.

Afrika. Egypten. Kairo, 13. Mai. (W. T. B.) Der französische und der englische Konsul statteten eute Vormittag dem Khedive einen Besuch ab. Dieselben 3 noch immer ohne Instruktionen Seitens ihrer Regierungen, erwarten dieselben aber stündlich. Die circassischen Offiziers befinden sich noch immer in Haft. Die Minister und viele Mitglieder der Notablenkammer sind bei dem Präsi⸗ denten ber Kammer zu einer Berathung zusammengetreten, deren Resultat noch nicht bekannt ist. Der Khedive ist nach wie vor entschlossen, dem Ministerium nicht e ugt zr. (Meldung des „Reuter'schen Bureaus“.) lach heute früh stattgehabter Versammlung begaben sich der Präsident und der Ausschuß der Notabeln nach dem Palais Imailia, um zu Gunsten des Ministeriums zu vermitteln. Der Khediwe wies die Vermittlung zurück, indem er erklärte, daß er mit Rebellen nicht unterhandle. Gerüchtweise ver⸗ lautet, daß an verschiedenen Punkten in Unter-Egypten starke Zusammenrottungen von Beduinen stattfinden; über Zweck und Ziel dieser Bewegungen verlautet jedoch nichts Authentisches. 14. Mai. (W. T. B.) Es verlautet heute, das ge⸗ sammte Ministerium werde zurücktreten und der ehemalige Finanz⸗Minister Haidar Pascha die Neubildung des Kabinets übernehmen. In der Zwischenzeit sollen die laufenden Ge⸗ schäjste durch die Unter⸗-Staatssekretäre erledigt und die Sitzungen derselben unter dem Vorsitz des Khedive abgehalten werden. Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, wäre die Kri⸗ sis für jetzt beendigt, indem der Präsident des Minister⸗ raths, Mahmud Pascha, seine Demission genommen habe und durch den Minister des Aeußern, Mustapha, ersetzt worden sei, während die übrigen Minister auf ihren Posten verblieben. 15. Mai. Das „Reutersche Bureau“ meldet weiter vom 14. d. Abends: Da der Khedive auf seiner Weigerung, die Beziehungen zum Ministerium wieder aufzunehmen, beharrt, so trat das Comité der Notabeln mit den Ministern und den Führern der Militärpartei zu Besprechungen zu⸗ sammen. Dasselbe begab sich dann ins Palaie, um dem Khedive den Vorschlag zu machen, daß Mahmud Pascha, welcher den Khedive persönlich beleidigt habe, aus dem Kabinet entlassen werden und daß der Khedive einen der übrigen Minister zum Praäsidenten des Ministerraths ernennen solle. Der Khedive nahm diesen Vorschlag an und berief Must apha Pascha zum Präsidenten. In sonst gut unterrichteten Kreisen nimmt man an, daß der 4Khedive diesen Schritt im Ein⸗ vernehmen mit den Vertretern Frankreichs und Eng—⸗ lands unternommen habe, um Zeit zu gewinnen. Bis jetzt weigert sich Mustapha, das i e zu Über⸗ nehmen. Eg ist möglich, daß das Arrangement in Folge dessen in Frage gestellt wird. Von der „Agence Havas“ wird bestätigt, daß die Notabeln dem Khedive nachdrüdlich eine Kombination angerathen haben, in Fegg. deren Mustapha Pascha an Stelle des zurücktretenden Mahmud Pascha das Konseil⸗Präsidium übernehmen und die übrigen Minister ver— bleiben sollen. Die Entscheidung des Khedive werde heute Abend erwartet.

erkenne an, daß die bezüglichen Interessen Rumäniens bisher durch das Ministerlum nicht kompromittirt worden

Zeitungs stimmen.

Die Wiener „Presse“ widmet der deutschen Gewerbe⸗ ordnungs Novelle einen Artikel, in welchem sie u. A. sagt:

Der Deutsche Reichstag ist letzten Freitag in die Berathung einer Novelle zur Gewerbeordnung tkingetreten, deren Bestimmungen auch im Auslande Beachtung verdienen, da sie wirthschaftlichen und moralischen Schäden abzuhelfen bezwecken, die mindestens in Dester⸗ reich so lebhaft empfunden werden wie in Deutschland. Es handelt sich um die Verschärfung der Staatsaufsicht über die sogenannten im Umherziehen betriebenen Gewerbe, den Hausirhandel, die Kolportage und die Handlungsreisenden. Beschäftigungen, die nach einem mit allgemeiner Heiterkeit begrüßten Ausdrucke des Abgeordneten Lasker „von den tüchtigsten und edelsten Kräften der Nation ausgeübt werden“, was gleichwohl nicht hat verhindern können, daß die voll⸗ ständige Freigabe derselben sich als eine Kalamität erwiesen hat. Wenn der Hausirhandel den letzten Flecken im hintersten Gebirgs⸗ winkel mit Schundwagren überschwemmt hat und das dumme Volk „überflügelt“ wie der genannte Vertheidiger der Hausirer selbst zugeben mußte, wenn die Handlungsreisenden vielfach in das Gewerbe der Hausirer hinübergriffen und die bedenklichen Elemente derselben jedenfalls den Kleinhandel der Provinz

schädigten, so hat die freie Kolportage moralische Nachtheile im Ge⸗ folge, welche die vorgenannten wirthschaftlichen noch weit übertreffen.

Die Reformen, welche die im Bundesrathe angenommene Ge⸗ werbeordnungsnovelle vorschlägt, mögen im Einzelnen diskutirbar sein, wenn sie aber ihrem Grundgedanken nach eine Ver⸗ schärfung der Staatsaufsicht über die im Umherziehen be⸗ triebenen Gewerbe regen sie das einzig wirk⸗ same Mittel zur

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Wie dasselbe in seiner Durchführung für Deutschland gedacht ist, geht aus den Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfs hervor. Aus denselben ist ersichtlich, daß nicht etwa an eine einfache Kopie des österreichischen oder franzoͤsischen Monopols gedacht, n,, der Versuch gemacht ist, den befonderen wirthschaftlichen, wie politischen Verhältnissen Deutschlands voll Rechnung zu tragen. Der Tabackbau soll, unter dem Monopol quantitativ nicht blos in der bisherigen Ausdehnung erhalten, sondern es oll auch eine stetige Weiterentwickelung desfelben ermöglicht werden. Dadurch, daß die Fabrikate im Wesentlichen zu den bisherigen Preisen an den Konsumenten gelangen sollen, wird aller Voraussicht nach jede auch eine blos vorübergehende Abnahme des Konsums, welche ungünstig auf den einheimischen Tabackbau wirken würde, ferne gehalten und die stetige mit der Bevölkerungsver⸗ mehrung zunehmende Entwickelung des Tabackbaues gesichert. Eine werthvolle positive Garantie ist für den einheimischen Taback— bau durch die gesetzliche Fixirung eines Minimums einheimischen Ta⸗ backs, der in der Regiefabrikation zu verwenden ist, geboten. In qualitativer Beziehung wird der Tabackbau durch das System der Klassifikation der Tabake, welches eine Prämie für sorgfästige Kultur enthalt, gleichfalls gewinnen. Wirthschaftlich wird der Produzent un abhängig von den Gefährdungen der Privatspekulation und findet dafür in der Monopolverwaltung einen zahlungs fähigen Käufer, der zu bestimm⸗ ter Zeit und zu voraus festgestellten angemessenen Preisen ihm feine Waare abnimmt. Ein grundsätzlicher Ausschluß bestimmter Landstriche vom Tabacbau ist nicht in Aussicht genommen, fo daß im Wesentlichen überall da, wo der Tabackbau zu den herkömmlichen Erwerb quellen des Landwirthes gehört, auch fernerhin Tabackbau sowohl für die Monopolverwaltung, als für die Ausfuhr wird stattfinden können, In der Ueberwachung des Tabakbaues tritt (ine Verschärfung gegen den dermaligen Zustand nicht ein. Die hierauf bezüglichen Vollzugsvorschriften werden mehrfach sogar minder streng als die bisherigen gestaltet werden können. Dies gilt beispielsweise von den Vorschriften über die Vernichtung der Tabackstengel auf dem Felde, welche bei dem Vorhandensein der Privattabackindustrie und unter der Geltung hoher Gewichte steuer · sätze strenger sein müssen, als unter dem Monopol. Was die ge⸗ werbliche und technische Seite der Tabackverarbeitung betrifft, so ist die möglichst vollständige Ueberleitung der derzeitigen Privatfabrikation in den Regiebetrieb in Aussicht genommen. Dies gilt sowohl in geo⸗ graphischer, als in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Demgemäß ist beabsichtigt, die dermalen bestehenden Tabackindustriebezirke als solche zu erhalten und nur die mit Einführung der Monopolverwal⸗ tung unerläßlichen Umbildungen in der Gliederung der Fabrikation stätten vorzunehmen. Mit Rücksicht auf die große Ausdehnung der Cigarrenfabrikation in Deutschland ist dauernd der Bestand zahl⸗ reicher Fabrikfilialen neben den großen Hauptfabriken nothwendig. Außerdem soll auch, soweit es thunlich erscheint, die Hausindustrie forterhalten bleiben. . . ;

Im „Schwäbischen Merkur“ lesen wir:

Der Jahresbericht der Handels. und Gewerbekammer zu Rott⸗ weil sagt über das Tabackmonopol: „Die Kammer sprach sich für die Einführung des Monopols aus und erklärte sich unter den vom Ge— sammtlollegium der K. Centralstelle in der Sitzung vom 13. März d. J. beschlossenen Aenderungsvorschlägen mit dem dem preußischen Volkswirthschaftsrathe vorgelegenen Monopol gesetzentwurfe einverstanden. Maßgebend für unseren Beschluß war der Gesichts punkt, daß das Reich eine Vermeh⸗ rung der indirekten Steuern zur Entlastung der Einzelstaaten und Gemeinden absolut bedarf, daß der Taback das geeignetste Steuer. objekt bildet und daß bezüglich der Besteuerungsreform daz Monopol einer Erböhung der Tabacksteuer vorzuziehen sei, da abgesehen, von dem böheren Ertrag des ersteren, durch letztere voraussichtlich eine Menge von Gxistenzen zu Grunde gerichtet werden, welche beim Monopol noch eine angemessene Entschädigung erhalten würden.“

Der „Neuen Preuß. Itg.“ meldet man aus Braunschweig, 11. Mai: .

Der Vorstand des landwirthschaftlichen Centralvereins für unser Herjogthum war vom Staatz Ministerium zu einem Gutachten über dag Tabackmonopol aufgefordert. Derselbe hat sich trotz der sozial⸗ politischen und nationalökonomischen Bedenken in Anbetracht der sinanzpolitischen Lage des Reiches für das Monopol ausgesprechen. Vorgestern war nun der Centralausschuß zu seiner regelmaßigen Früb⸗· jahrssitzung bier versammelt. Anwesend waren ungefähr 50 Land⸗ wirthe aus allen Theilen des Landes, welche sich elastiin nia mit der Auffassung und Antwort des Vorstandes einverstanden erklärten.

Land⸗ und Forstwirthschaft. .

Vem Rhein 9. Mal( meldet das -Wie. Sonnt.- Bl.: Die

Weinberge sind in Folge des wunderbaren Wachs wetters um gewiß

drei Wochen gegen die besseren Jahre voraug! Die Aussichten scheinen

so günstig als nur moglich. Frellich gehört zu einem guten Jahr⸗ gange noch viel, sebr viel!

Aus der Grafschaft Mark, Anfang Mal, berichtet man

der- Neuen Preuß. Itg.: Waäbread Schreier dieses in den letzten Jahren in seinen Früblingeberichten mancherlei über Klagen der