1882 / 114 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Blum, Dieden, Graf ron Ealen, Gielen, Frhr. ron Göler, Gold⸗ schmidt, Frhr. von Hammerstein, Kopfer, Lender, Dr. Lingens, Loewe, Dr. Majunke, von Massow, Meier (Bremen). Dr. Papellier, Rei⸗ niger. Sandtmann, Frhr. von Soden, Dr. Stengel, von Tepper⸗

Lagki.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheit⸗« Amts find in der 18. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 25,0, in Breslau 31,9, in Königsberg 29,1, in Eöln 29,1, in Frankfurt a. M. 18,6, in Hannover 26,7, in Cassel 18,8, in Magdeburg 25,9, in Stettin 23,8, in Altona 24,3, in Straßburg in Metz 33 0, in München 31,7, in Nürnberg 2677, in Augsburg 47.9, in Dres⸗ den 25,4, in Leipzig 21,0, in Stuttgart 27,4. in Braunschweig 24,9, in Karlsruhe 22.0, in Hamburg 295,27, in Wien 36,?, in Budapest 39,2 in Prag 33,8, in Triest 28,8, in Krakau 44,2, in Basel 25,3, in Brüssel A, 9. in Amsterdam 262, in Paris —, in Kopen⸗

hagen 2152, in Stockholm 20 8, in Christiania 19,6, in St. Peters⸗

burg 41,8, in Warschau 35,3. in Odessa 3444, in Bukarest 35,4, in Rom —, in Turin 7.5, in Madrid 58. 4, in London 20,0, in Glas⸗ gow 26,0, in Liverpool 2535, in Dublin 27,6, in Edinburg 21,5, in Alexandria (Egypten) 26,5. Ferner aus früheren Wochen: in New-⸗Jork 35,4, in Philadelphia 2,0, in Chicago 27,4, in St. Louis 2159, in Cincinnati 29.4, in San Franzisko 22,4, in Kalkutta 33,4, in Bombay 284, in Madras =.

Beim Beginn und in den ersten Tagen der Berichtswoche herrsch— ten an den deutschen Beobachtungsorten füdliche und südwestliche, in Cöln auch westliche Windrichtungen, die am 2. und 3. Maj in östliche (an den Oststationen in nordöstkiche, an den mittel⸗, nord⸗ und west⸗ deutschen in südöstliche) übergingen. In den letzten Tagen der Woche sprang der Wind jedoch an den Ost- und Weststationen, wie auch in Bremen und Heiligenstadt vorübergehend nach Nord und Nordwest und am Schluß der Woche nach Süd und Südwest, nur an den Südstation en blieben östliche, an den Nordstationen nördliche Luft⸗ strömungen überwiegend. Die Temperatur der Luft entsprach im Allgemeinen der normalen, nur an den süddeutschen Stationen und in Bremen lag sie unter der normalen. Heftige Gewitter mit zum Theil recht ergiebigen Niederschlägen waren nicht selten. Der beim Wochenbeginn niedrige Luftdruck nahm in den ersten Tagen der Woche zu, sank am 3, stieg aber in den letzten Tagen der Woche wieder ein wenig.

Während der Berichtswoche hat die Sterblichkeit in den westlich und südlich gelegenen Städten Europas etwas ab⸗, in den mittel⸗, nord- und östlich gelegeneren dagegen etwas zugenommen. Die allge— meine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte hat etwas zugenommen und stieg auf 77,4 von 27,1 der Vorwoche pro Mille und Jahr Inshesondere war die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit eine gesteigerte; von 10 000 Lebenden starben pro Jahr 91 Kinder unter 1 Jahr, gegen 87 der der vorhergegan⸗ genen Woche, in Berlin 81 gegen 76. Die Sterblichkeit der höheren Altersklasse (über 60 Jahr) hat dagegen erheblich abgenommen.

Unter den Todekursachen traten die Infektionskrankheiten im Allgemeinen wieder häufiger auf, nur Todesfälle an Masern, Fleck⸗ typhus und Kindbettfieber wurden eswas seltener. Die Masern— (widemien in Breslau, München, Darmstadt, Wien, London, Manchester, Liverpool, Kopenhagen“ u. A. zeigten einen Nachlaß, in Hamburg, Pest, Amsterdam, Paris, Turin eine Zunahme der Sterbe⸗ fälle. Todeßfälle an Scharlachfieber wurden befonders in Tands— berg a/ W., Stuttgart, Erfurt, Plauen, Hamburg, Hannover, Elber—⸗ feld, Wiesbaden, Metz, Wien, St. Petersburg zahlreicher, in Berlin,

armen, Paris, London seltener, aus München und Frankfurt aM. wurde kein weiterer Todesfall gemeldet Die Zahl der Todes⸗ fälle an Diphtherie stieg in Elbing, Breslau, Berlin, Leipzig, Magdeburg, Hamburg, Aachen, Wien, St. Petersburg, während sie in Dresden, Chemnitz, Hannover, Königsberg, München, Paris, London etwas abnahm. Sterbefaͤlle an Unterleibstyphus kamen in Elbing, Posen, Berlin, Crefeld, Paris, St. Petersburg häufiger vor. Todesfälle wie auch Erkrankungen an Flecktpphus wurden besonders in deutschen Städten seltener, nur aus Danzig werden 2 Todesfälle aus den Regierungsbezirken Königsberg und Marienwerder mehrfache Erkrankungen gemeldet. Datrmtatarrhe der Kinder wurden im Allgemeinen häufiger, Todes veranlassung namentlich in Bres⸗ lau, München, Berlin, Wien, Pest, Prag. Der Keuchhusten herrscht in Görlitz, Hamburg, auch in Berlin, Glasgow, Liverpool nahm die Zahl der Todesfälle etwas zu, in London ab. = Pocken traten im Allgemeinen häufiger auf. Aus deutschen Städten kamen 8 Todesfälle zur Anzeige, davon entfielen auf Essen und Coblenz je 3, auf Beuthen OSS. und Bamberg je 1. Erkrankungen zeigten sich im Regierungsbezirk Trier häufiger, in den Regierungs⸗ bezirken Marienwerder, Stettin, Erfurt, Münster vereinzelt. In großer Ausdehnung hertschen aber Pocken in Wien, Pest, Warschau, Paris und St. Petersburg. In beschränkter Ausdehnung zeigten sie sich in London, Prag, Krakau, Odessa, Brüssel; vereinzelt in Liverpool, Bukarest, Alexandria, Valencia, Malaga und Saragossa.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Verfassung des Dentschen Resch 8. Textausgabe mit Crgänzungen, Anmerkungen und Sachregister von Dr. L. von Rönne. Vierte vermehrte Auflage. Berlin und Leipzig. Verlag von T. Guttentag (D. Collin). Die vorliegende vierte Auflage der „Verfassung des Deutschen Reichs- enthält gleich den früheren in ihrer Einleitung die gedrängte Darstellung der Entstehungsgeschichte des Reichs grundgefetzes. Hieran schließen sich unter J. das Gesetz vom 16. April 1871, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs (das sogenannte Einführungegesetz und unter JJ. die Verfassung selbst. Zu dem Einführungsgesetze sind in den Anlagen J.— VIII. die in demselken in Bezug genommenen Vertrags bestimmungen und das Gesetz vom 22. April 1871, betreffend die Einführung norddeutscher Bundes gesetze in Bayern, vollständig mitgetheilt. Zum Texte der Verfassung sind die dieselben ergänzenden, beziehungsweise erläuternden Reichsgesetze bei den betreffenden Artikeln gleichfalls ihrem vollständigen Wort—⸗ laute nach, die in der Schlußbestimmung zum Artikel 1X. in Bezug genommenen Bestimmungen des Bündnißvertrages mit Bayern vom 23. November 1870 unter III. 8z 5 und der Militärkonvention mit Württemberg vom 2I. 75. November 1875 dagegen in den Anlagen X. und XI. gegeben. Außerdem sind zu sedem Artikel die Tdarguf gegründeten, bis jetzt ergangenen Bunder⸗ beziehung weise Reichegesetze und die auf dieselben bezüglichen Aussührungeerlasse in sstemaiischer Anreihung an die Bestimmungen der Verfassung aufgeführt. Die auf Grund des Art. J ir. 13 der Reichs verfassung bis iet erlassenen Bundes⸗ beziehungsweise Reichs gesetze sind in einer besonderen Uebersicht (Anlage IX) zusammen⸗ gestellt. Insbesondere hat auch die das Reichsland Elsaß · Lothringen betreffende Reiche gesetzgebung vollständige Berücksichtigung gefunden.

Gewerbe und BSandel.

Zufolge der im französischen Amtsblatte vom 13. Mai veröffent- lichten Bekanntmachungen sind die von Frankreich mit Belgien, Spanien und Schweden-Rorwegen abgessblossenen neuen Handelsverträge nebst zugehörigen Zolltarifeß in Kraft und Wirksamkeit getreten.

Nach amtlicher Bekanntmachung im französischen Journal officiel! vom 15. Mai sind die Handel sverkräge Frankreichs mit Italien und mit Portugal sowie mit Oesterreich ⸗Un garn, die ersteren beiden nebst zugehörigen Tarifen, in Kraft und Wirksamkeit getreten.

Paris, 15. Mai. (B. T. B) Das Urtbeil des Handels · gerichte in Sachen der Unson génsrae erklärt die Ausgabe der neuen Aktien für nichtig; in Folge dessen werden die an der Börse bewirkten Verkäufe der neuen Äftien dieser Emission für null und nichtig erklart. Als Nachtragszablung auf die alten Aktien werden 250 3 per Aftie eingefordert.

Washington, 15. Mai. (W. T. B.) Die Ausfuhr ame—

rikanischer Brodstoise im Monat April d. J. hatte einen Werth von 9 835 205 Doll,, gegen den Monat April 1881 circa 10 500 000 Doll. weniger. Verkehrs⸗Anstalten.

Southampton, 135. Mai (W. T. B) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd . Habsburg ist hier eingetroffen.

New ⸗Nork, 15. Mai. (W. T. B) Die Bampfer France“ und . Spain“ von der National ⸗Dampfschiffs⸗ Compagnie (C. Messingsche Linie) und der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Neckar“ sind hier eingetroffen.

Berlin, 16. Mai 1882. Die 1 Aus stellung.

Der große Saal neben dem Hohenzollernzimmer, der eigentliche Eintrittssaal zur Ausstellung, hat einen heraldischen Deckenschmuck durch die verschiedensten Kriegsflaggen erhalten, welche die Kaiserliche Admiralität ausgestellt hat. Darunter hängen an den vier Wänden die Wappen sämmtlicher Mitglieder des Herold“. Schöne Gobelins, alte werthvolle Stücke, edle Erzeugniffe der Goldschmiedekunst, ehrwürdige historische Familienstücke, Emblemen der Schützengilden, Pokale, Humpen in Silber und Glas, Fayencen und Porzellane, mit Wappen geschmückt, zieren hier die Wände und füllen die Schränke. Besonders merkwürdig ist der mit Szenen aus Tristan und Isolde“ ausgefüllte genähte Teppich, welchen das hannoversche Damenkloster Wienhausen gefandt hat. Unter diesem Teppich im Schranke befindet sich, vom General-Lieutenant . von Redern auf Wansdorf ausgeftellt, eine schöne gestickte Decke, welche im Jahre 1628 der Rosiga von der Gröben, der Ahnmutter des Ausstellers, von ihren Großeltern Melchtor von der Gröben und Margarethe von Beeren geschenkt wurde. Nicht minder werthvoll sind eine Anzahl Seidenstickereien aus dem 16. Jahrhundert, welche aus dem Schlosse zu Gotha stammen und jetzt im Besitze des Barons von Köhne in St. Petersburg sind. Ueber dem großen Wappen des Herzogs (Christian zu Sachfen Gotha und zwei Wappenschildern mit dem Rautenkranz sind 16 Wappen des sächsischen Titels aus⸗ gestellt. Den Schätzen des bayerischen Nationalmufeums, das sich in dankenswerthester Weise an der Ausstellung betheiligte, ist ein baye⸗ risches Heroldẽgewand entnommen, dessen Entstehungszeit nach Form und Ausführung in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts fallen dürfte; köstliche Hochstickerei in Bold, Silber und farbiger Seide, das Abzeichen des Hubertusordens sowie die Wappen von Bayern und den verwandten Fürstenhäufern zieren dasselbe. Dem⸗ selben Museum gehört eine Pofaunenfahne aus dem Heere König Ludwigs XIy. von Frankreich, auf der reich in Gold gestickt das französische Wappen, der Namenszug des Königs und Ordenszeichen prangen. Auch die heraldisch geschmückten Seidenstoffe der Kunst— gewerbeschule in Dresden verdienen eine ehrenvolle Erwähnung. Ueberaus groß ist die Anzahl der hier ausgestellten Pokale, Becher, Willkommen und Humpen, fei es, daß sie aus Gold und Silber ge⸗ fertigt, oder aus Glas gefertigt und mit Malerei ver⸗ ziert sind. Von den Großthaten unserer eigenen Ge— schichte, von ruhmreichen Frinnerungen adeliger Geschlechter, wissen sie alle zu erzähken, so verschieden auch ihr künstlerischer Werth sein mag. Statt vieler sei nur ein Gedenkstück ersten Ranges genannt, ein schlichter in Silber getriebener, theilweise vergoldeter Becher. Aus ihm haben Dr. Martin Luther, dem er einst gehörte, und der Kurfürst Joachim II. getrunken, beide gewiß in anregender Unterhaltung, wie die Inschrift beweist „Hoc pocnlum ipse elector Brand. Joach. II. in caena cum Luthero hospite ebibit strenue.“ Im Deckel befinden sich Wappen mit Inschrift und Jahreszahl 1536. Von den Pokalen wenden wir uns zu einer Anzahl theils historisch, theils künstlerisch merkwürdiger Werke der Goldschmiedekunst. Eine ehrwürdige Erinnerung aus der späteren mittelalterlichen Geschichte ist der ausgestellte Feldaltar der Hochmeister des deutschen Ordens; ein silberner Metzen mit den Wappen der Kurfürsten und ein Streichmaß haben bei der Ceremoniée des Haverreitens während der letzten in Frankfurt a. M, abgehaltenen Kasserkrönung ihre Dienste gethan. In vergoldetem Silber seben wir hier das Wappen der Stadt Leipzig und in nächster Nähe die Schale von Breda, zum An⸗ denken an die Eroberung dieser Stadt durch Graf Philipp von Hohenlohe gefertigt. Dem Fürsten Karl Friedrich zu Oettingen ⸗Wallerstein ge⸗ hört ein kostbares Reliquiarium von vergeldetem Silber in Form eines Altares mit Kreuz; in letzteres eingelassen erblicken wir ein Stück Holz, angeblich laut Inschrift von dem Kreuze Christi stammend. Gegenüber den zahllosen Thalerbechern, die trotz aller Abwechselung an einer erklärlichen Monotonie leiden, ist der Gedanke, auch anderen Gefäßen Münzen einzufügen, als ein glücklicher und nachahmenswerther zu bezeichnen. Großen Beifalls hat sich in dieser Beziehung eine dem Grafen Hoverden

gehörige Thaler⸗Bowle zu erfreuen. Von kulturhistorischem und

beraldischem Interesse zugleich sind der kunstvolle Schützen⸗ schmuck der Stadt Leipzig, die Schützenkleinodien der Schmallaldener Armbrust. und Büchsenschützen fowie das Zunftschild einer Gold schmiede⸗Innung vom Jahre 1613. Ehe wir diesen Saal der Alter⸗ thümer“ verlassen, werfen wir noch einen Blick auf den reichen, wunder⸗ vollen Schmuck des Gesammthauses Hohenlohe, auf die mecklenburgi⸗ schen Wappenservice, auf die Majoltlkateller init dem Wappen Sr. Majestät des Königs von Württemberg und auf eine Anzahl alter, heraldisch geschmückter Fayencen, die vorwiegend für den AÄpotheker— gebrauch bestimmt waren. Letztere zeigen, bis auf welche entlegenen Gebiete sich bei unseren Altvorderen die Freude an schöner Form, an stylgerechter Ausstattung erstreckte.

Bernau, 15. Mi. (W. T. B.) Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin⸗ zessin trafen heute Morgen mit der Prinzessin Victoria mit⸗ tels Extrazuges um 104 Uhr unter endlosem Jubel der Bevölkerung und, den Klängen der Nationalhymne auf dem festlich geschmückten Bahnhöfe ein und wurden von den Spitzen der Behörden empfangen. Der Bürgermeisler Pätzoldt begrüßte die Herrschaften mit folgender Ansprache:

„Der heutige Festtag hat sich zu einem hohen Ehrentage für Bernau gestaltet, denn es ist uns vergönnt, Ew. Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten in unserer Stadt ehrfurchtsvoll begrüßen zu können. Wie einst vor 450 Jahren unsere Vorfahren bei Ew. Kaiser˖ lichen Hoheit Erlauchtem Ahnherrn Hülfe suchten, fo blicken auch wir vertrauensvoll auf zum Herrscherhause und erneuern Sr. Majestãt unserm Allergnädigsten Konig und Herrn und dem Hohenzollernhause die Gelübde wahrer Treue.“

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz, begleitet von dem Oberst⸗ Kämmerer Grafen Redern und dem Ober Bürgermeister v. Forcken⸗ beck, hielt nach der Vorstellung der Behörden in einer offenen vier⸗ spännigen Equipage Seinen Einzug in die Stadt. Nach dem Pas⸗ siren des Königsthors nahmen die Höchsten Herrschaften die Be— grüßung von den in historischen Trachten gekleideten Jungfrauen ent⸗ gegen, verließen die Hofequipage und bestiegen den Thurm, in welchem döchstdiefelben der neuen Rüstkammer durch Eintragung Ihrer Namen in das Fremdenbuch die Weihe gaben. Dann fuhren die Herrschaften nach dem Rathhause, um dort dem Festzuge zuzuschauen.

TD UlIB6. Mai, Nachmittags. (W. T. B.) Se. Nalserliche Robe der Kronprinz brachte bei dem Deseuner den Toast auf

e. Majestät den Kaiser und die Stadt Bernau aus. Der Fest zug verlief äußerst glänzend.

Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin⸗ zessin mit der Prinzessin Victoria kehrten um 11 Uhr nach Berlin zurück. n,,

Weimar, 9. Mai. Die alljährliche Sitzung des Verwaltungs⸗ rathes der Deutschen Schiller stiftung beginnt am I. Juni d. Iz sie wird voraussichtlich bis zum 3. Juni dauern, da eine er⸗ hebliche Zabl von Angelegenheiten auf der Registrande sieht. Wenige

Tage später versammelt sich die Deut sche Shakespeare⸗Ge—⸗ sellschaft; die Generalversammlung war im vorigen Jahre, mit RNücksicht darauf, daß die Pfingstferien einer größeren Zahl von m die Theilnahme gestatten würden, in dlese Zeit verlegt worden.

Nürnberg, 15. Mai. (W. T. B.) Die bayerische Landegindustrie⸗, Gewerbe? und Kunstausstellung ist heute Vormittag durch den Prinzen Luitpold in dem Reprä⸗ sentationsraume des Hauptgebäudes eröffnet worden Nach einer An⸗ sprache des Bürgermeisters von Stromer hielt der Regierungs⸗ Präsident v. Pfeuffer eine Rede, in welcher er die Geschichte der Aus⸗ stellungen in Bayern berührte. Hierauf wurde die Augstellung fuͤr eröffnet erklärt. Der Prinz unternahm unter Führung des Direktors Stegmann einen Rundgang durch die Ausstellung, welche von über 3000 Ausstellern beschickt ist. Der Totaleindruck ist vortrefflich. Das Wetter, welches Anfangs regnerisch war, heiterte sich gegen Mittag auf.

Serajewo, 16. Mai. (W. T. B.) Seit 36 Stunden ist

hier Schneegestöber bei 2 Grad Kälte. Um vielfachen Wünschen des Publikums entgegen zu kommen, sieht sich die Direktion des Victoria? Theaters veranlaßt, am Sonnabend, den 20. Mai, eine Kinder⸗Festvorstellung zu geben. Zur Aufführung kommt die große Ausstattungsfeerie mit Ballet und Ge⸗ sang: Die schöne Melusine“. Kinder in Begleitung von Erwachsenen zahlen bei dieser Vorstellung nur die Hälfte des Kassenpreises. Billets sind vom Donnerstag ab an der Theaterkasse zu haben.

Das Ensemhle. Gastspiel der Mitglieder des Königlichen Theaters am Gärtnerplatz in München am hiesigen Walln er⸗Theater erfreut sich dauernd des regsten Zuspruchs unseres thegterliebenden Publikums. Einen durchschlagenden Erfolg haben die Münchener Gäste durch die Wiederaufnahme des schon im vorigen Jahre sehr beifällig aufgenommenen Volksstücks „Der Herrgottschnitzer von Ammergau“ in ihr Repertoire gehabt. Das Publikum hatte sich zu dieser Vorstellung in überreichem Maße einge⸗ funden, um in derselben ein interessantes Stück bayerischen Vokkslebens kennen zu lernen, oder um in dem „Herrgottschnitzer“ einen sieben Freund wieder zu begrüßen. Die einheitliche Geschlossenheit der Landlung und der Reichthum kerniger Charaktere, die uns in diesem Stück frisch und lebensvoll entgegentreten, rechtfertigen in hohem Grade die Beliebtheit desselben. Die ganze Handlung und der Dialog athmen die Ungezwungenheit und Wahrhaftigkeit der Natur, in der diese Bergbewohner' in ihrer Eigenart sich entwickeln, und gerade diese Einfachheit der Fabel und die wie von selbst quel⸗ lende Entfaltung der Charaktere zwingt uns zu steigender Theilnahme an, dem Schicksal der Menschen, die uns der Dichter vorführt. Die vorzügliche Darstellung entsprach den Erwartungen, die man dem Stück, entgegengebracht hatte. Frl. Schönchens Rolle ist nur eine episodische, aber die Künstlerin verfehst auch in diesem Stück nicht, durch kleine Einzelzüge ihre hohe schauspielerische Begabung zu erweisen. Eine temperament- und gefühlvolle „Loni“ führt uns Frl. Bach vor; für den kecken Spott, durch welchen die Liebe hindurchleuchtet, findet sie den angemessenen Ton. Hr. Albert (Pauli) zeichnet den geduldigen Liebhaber, der aber zum Schrecken der Loni ihr auch einmal in aufbrausender Kraft sein Uebergewicht fühlbar werden läßt, mit liebenswürdiger Feinheit. Vor⸗ züglich spielt er besonders die Scene mit der Loni im vierten Akt. In seinem „Pechlerlehnl“ giebt Hr. Neuert einen neuen Be— weis seines Talents; jede Bewegung, jeder Schritt zeigt den alten gebrochenen Mann, der einfam seinen Lebensweg wandert und nur aus der Ferne, sich an feiner Tochter, die ihn nicht kennt, freut; am ergreifendsten entfaltet sich seine künstlerische Kraft, wenn er der Tochter das alte Leid erzählt, das ihn getroffen. Hr. Hofpaur bringt den närrischen Gaisbub zur Erheiterung des Publikums mit Humor und doch maßvoll zur Geltung. Die ge— schickte Inseenirung, der Gesang und Tanz fanden ebenfalls beim Publikum allseitige Anerkennung.

Wetterbericht vom 16. Mai 1882, S Uhr Morgens.

kuromęter auf : 6 * ö , . Wind. Millimeter. Mallaghmore 774 Aberdeen .. 774 Christiansund 772 Kopenhagen 767 Stockholm.. 166 Ha paranda 765 St. Pet arsburg no, Cork, Quseus-

, Brest Helder... ld Hamburg .. Swinemiündo Neufahr wass. Memel ..

Femperarnr Wetter. in oO Celsius 50 CG. 40 R.

wolkenlos 10 heiter!) 9 bedeckt 5 wolkenlos

halb bed. bedeckt

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Stationen.

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halb bed. wolkig Nebel / wolkenlos heiter wolkig!) halb bed. bedeckt wolkig wolkig wolkig Breslan Regen Ile d'Ai .. ü wolkenlos K 5 Ni 4 heiter

H Seegang leicht. ) Seegang leicht. ) Nachts Regen.

Anmerknng. Die Stationen cind in 4 Gruppen geord er: I) Nordenropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhasp jeder Gruppe ist die Richtung von West nach ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 leicht, 3 schwach, 4 mässig, 5 frisch. stark, 7 gt ift, 8 stürmisch, 9 Sturm, 10 gtarker Sturm, II hestig r Sturm. 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Bei allgemeiner Zunahme des Luftdrucks bẽerrscht unter Ein- fluss des Luftdruek-Maximums im Nordwesten über der West- hälfte Mimrtelenropas nördliche und nordöstliche Luftbewegung, welehe über Westfrankreich und Südbritannien vielfach stark, zonst allenthalben nur sehwach auftritt. Die kühle veränderliche Witterung über Centraleuropa dauert fort, Im nord westdentschen Binnengeriete fanden em Abend und in der Nacht, in Hamburg am Morgen Regen und Hagelböen statt.

Deut sehe Seewarte.

de d w d 2 d = O.

Münster Karlsruhe. Wiesbaden München Leipzig . Wien

d d O b R e R =- o

8

) Seegang mässig.

Redacteur: Riedel. Berlin:

Verlag der Crerition d e ffes) Druck: W. Elsner. Sieben Beilagen (einschließlich 2 Börsen⸗ Beilagen),

auserdem die e n der Königlichen Eisenbahn Direktionen zu Hannover, Frankfurt a. M. und Köln (linkorheinische).

Erste Beilage

zum Deulschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger.

* 1H4. Berlin, Dienstag, den 16. Mai

1882

Deutsches Reich. ebersicht

= 2

ö . ö ; 1 über die von den Rübenzucker⸗Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat April 1882.

Einfuhr vom Zollauslande.

Au sfu hr nach dem Jo fl an s fart n ff e 7? ohne

. Raffinir fer Jucker Rohzucker aller Art

Melasse aller Art und Syrup

teuerräckvergütung). , , Rohʒucker Melasse aller Tr

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5 si ; Rübenzucker⸗Fabrilen.

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I. Pre ö en. 1) Provinz Ostpreußen .

ö 106 Provinz Westpreußen .

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I) Provinz Sachsen, einschl. der Fürstlich Schwarzburgi⸗ JJ

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19 Provinz Westfalen ..

19 Provinz Hessen⸗Nassau

12) Rheinprovinz ;

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Summa I. ii III. Sachsen J ; ; JI , Vw. Baden ,,,, ö , - J VIII. Thüringen, einschl. der Großherzoglich Sächsi⸗ schen Aemter Allstedt und Oldisleben?? .*. kJ d i XII. Elsaß⸗Lothringen . wn n zem hurg .

53 377 71 30 Id gb 16 gz ii . 15 155 1 181 ö. 1758 ö 14 1842

1242 1851

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1074370 2583 630 2181

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* 8 1

95 59 483 20000 27 480

. .

l

Ueberhaupt Hierzu in den Voꝓrmonaten des Jahres 1882

169 328

71 307 215 326 410 449

12141509 399938

268 163 12 665 495,

105 29613 965835 1177569 1262847 110079 2560 2986 582

48272 498 261

9 Ib 40 S5

57 34796 12 141 509 p79 777 145 715 1903 193 36062. 831 260 196 469 485

Zusammen im Jahre 1882 bis zum Schlusse des Monats April Dazu vom 1 August bis einschl. Dezember 1881

bl4 364

734 030 17 206 260 54 843 1847 278 1 8469 56226 184 411

1I7 92461 075 914 S 459 4164151 517 157167990698

546 533 578326 11383 9335 1089 466

Zus ammen im Betriebsjahre bis zum Schlusse des Monats April

b2 769 440 183503. 615 201 In demselben Zeitraum 1880 1881

63 207 974 1720 652 470 611

271 432

bb0 46 2 461 612 2533 592 43 390 671 62 052 6 812 964 1 889 569 49 035 1 1003170 206401172

bzõ os 1 22906656 17 586 785 15 3336 ds J 635 999

33 0õ8 12 736 627 1097 755

Bemerkung. In der Uebersicht für Monat Februar 1882 sind bei der Provinz Schleswig ⸗Holstein die in Spalte 10 angegebenen 1983007 kg auf 1899 307 kg berichtigt worden.

Berlin, im Mai 1882.

Kaiserliches statistisches Amt. Becker.

Königreich Preußen. 8. 83. . jeder Kirchengemeinde wird ein Kirchenrath und eine Gemeinde⸗ Allerhöchster Erlaß !

t J gemäß der nachfolgenden Ordnung gebildet. vom 12. April 1882, betreffend die Kirchen gemeinde—⸗

D mehrere Gemeinden unter einem gemeinschaftlichen Pfarr- und Synodalordnung für die evangelisch-refor-⸗ Amte unden so treten für gemeinschaftkiche Angelegenheiten die mirte Kirche der Provinz Hannover.

Kirchenräthe und ,, e . n n, nn

zu einer gemeinsamen berathenden und beschließenden Körperschaft zu= Auf Ihren Bericht vom 30. v. M. habe Ich nach An- sammen. z .

hörung der zufolge Meines Erlasses vom 4. Mai v. J. be— l. Kür chenrath.

. . 57 für . evangelisch⸗ refor⸗ I. . Kirchenraths.

mirten Gemeinden in der Provinz Hannover der als Anla e bei⸗ Mer 6 rege te,, ..

folgen den Kirchengemeinde⸗ nnd Synodalordnung fur gil eee 5 , dessen Stellvertrer im

gelisch⸗reformirte Kirche der Provinz Hannover kraft der Mir Pfarramt, . z .

als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments zustehenden

Befugnisse Meine Sanktion zu ertheilen beschlossen und ver⸗ nennung nicht dem Patron zusteht, durch die Gemeinden gewahlt

künde dieselbe als kirchliche Ordnung. Die durch letztere be= werden. .

wirkten Aenderungen beschränken sich auf die kirchliche Ver— . . . ö

fassung. Der Berenntnißsland der in der evangelisch resot⸗ Gin mehrere Pfarrer 9 der Gemeinde angestellt, so gehören

mirten Kirche der Provinz Hannover vereinigten Gemeinden sie fämmtlich dem Kirchenrath r

wird durch diese Ordnung, wie Ich ausdrüclich erkläre, nicht Die Zahl der Kirchenältesten richtet sich nach der Größe und den

berührt, auch eine Aenderung desselben damit in keiner Weise örtlichen Verhältnissen der Kir wengemeindc k Cie wird, gleichwie ihre

beabsichtigt. Es ist Mein Wunsch und Mein Gebet, daß auch etwaige Vertheilung auf die einzelnen Ortschaften nach Vernehmung

diese Ordnung an ihrem Theile beitragen möge zur Erbauung der Gemeindevertretung durch die Bezirkssynode bestimmt. Es sollen

des Reiches Gottes auf Erden, zur Befestigung des Glaubens nicht unter vier und stets eine gerade Zahl von Kirchenältesten vor—

wie zum Wachsthum der Liebesgemeinschaft. Mit der Aus⸗

27) aus den Kirchenältesten (Presbytern), welche, soweit ihre Er⸗

handen sein.

. ; z ] §. 7

führung der Kirchengemeinde- und Synodalordnung ist, soweit 8 ü 2 ; *

* 4 i ß rz In Patronatsgemeinden ist der Patron befugt, ein als Kirchen ˖

, 2 g . , n n, e 36. 1. eintretendes Mitglied aus der Zahl der ] n ö ra ,, wählbaren Gemeindeglieder zu ernennen.

Sie daher, zu diesem Vehuf das Weitere zu vexanlassen. i e n eg n er z

2 ! ĩ Besitzt der Patron die zur Wählbarkeit erforderlichen Eigenschaften, Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung so kann er selbst in den Kirchenrath eintreten. Das gleiche Recht zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

hat unter der gleichen r n,, der nnr pl fm an .

Verlin, den 12. April 1882. Vertreter desienigen Patzong, der keine physische Person ist, Miu. ; Wilhelm. patrone haben über die Ausübung der vorstehenden Befugnisse sich von Goßler untereinander ju verständigen. Die Befugnisse ruhen, so lange eine

* un x Finigung nicht zu Stande kommt. An den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. a , . §. 8.

Die Kirchenältesten sind im Hauptgottesdienste vor der Gemeinde einzuführen und durch Abnahme des nachfolgenden Gelubdes zu ver— pflichten:

Gelobet Ihr vor Gott und dieser Gemeinde, des Euch be— sohlenen Dienstes stets in brüderlicher Liebe mit gewissenhafter Sorgfalt und in Uebereinstimmung mit dem Worte Gottes, sowie mit den Ordnungen der Kirche und diefer Gemeinde zu warten und mit rechtschaffener Treue zu achten, daß Alles ordentlich und ehrlich in der Gemeinde zugehe zu deren Besserung.“

Erst mit Ablegung dieses Gelübdes ist der Kirchenälteste als in das Amt eingetreten zu erachten.

Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung für die evangelisch⸗reformirte Kirche der Provinz Hannover. Erster Abschnitt.

Kirchengemeinden und deren Organe. l. A1Igemeine Bestimmungen. 1.1

8.1.

Zu der evangelisch- reformirten Kirche der Provinz Hannover gehören: .

) die reformirten Gemeinden im Fürstenthum Ostfriesland, ; . :

2) die reformirten Gemeinden in der Grafschaft Bentheim, . In der. Grafschaft Bentbeim bewendet es bei der durch die Bent⸗

I) Tie reformirten Gemeinden in der Niedergrafschaft Lingen und kr . Kirchenordnung eingeführten Venpflichtungs formel für die in der Stadt Papenbung, Aeltesten und Diakonen. ö .

4) die reformirten Gemeinden im Herjogthum Bremen, 2. Sitzungen und Beschlüsse des Kirchenraths.

3) die reformirten Gemeinden in der Grafschaft Plesse. 5.9

. n wird einer Kirchenbehörde mit kollegialischer Verfassung unterstellt.

Den Vorsitz im Kirchenrath führt der Psarrer, unter mehreren Pfarrern, der nach den Dienstjahren in der Gemeinde älteste. Wo §. 2. es herkömmlich, wechselt der Vorsitz.

Die Kirchengemeinden verwalten ihre Angelegenheiten innerhalb In Vacanzfällen oder in Fällen dauernder a n irltt ein der gesetzlichen Grenzen selbstständig. Organe die ser Sell stverwaltung 1 von der Kirchenbebörde zu benennender stellvertretender Geistlicher als sind die Kirchenräthe und die Gemeindevertretungen. vikarirender Pfarrgelstlicher in den Kirchenrath ein. Bone Mit.

wirkung eines seiner geistlichen Mitglieder kann der Kirchenrath nur in denjenigen Fällen thätig werden, wo der Pfarrer, als persönlich bei der Sache betheiligt, an der Beschlußfassung theilzunehmen be—= hindert ist oder wo Gefahr im Verzuge liegt. In solchen Fällen und in Fällen vorübergehender Verhinderung tritt ein vom Kirchenrath aus seiner Mitte alle drei Jahre beim Eintritt der neuen Aeltesten zu wählender Stellvertreter für ,, ein.

Der Kirchenrath versammelt sich zu ordentlicher Sitzung in der Regel monatlich einmal an dem ein- fur allemal von ihm festgesetzten Tage; zu außerordentlicher Sitzung, so oft ihn der Vorsitzende durch schriftliche oder ortsübliche Einladung beruft. Die außerordentliche Berufung muß erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Kirchen⸗ vorstandsmitglieder unter Angabe des Zweckes dieselbe beantragt. Zu den Versammlungen ist in der Regel ein geistliches Gebäude zu benutzen. ;

2

Die Sitzungen des Kirchenraths sind nicht öffentlich und werden in der Regel mit Gebet eröffnet und, soweit angemessen, auch mit Gebet geschlossen. Jedes Mitglied des Kirchenraths ist verpflichtet, über alle die Seelsorge und die Kirchenzucht betreffenden Angelegen⸗ heiten, sowie über die sonst als vertraulich bezeichneten Gegenstande Verschwiegenheit zu beobachten. 3.

Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und ist für Aufrecht⸗ haltung der Ordnung verantwortlich.

Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist erforderlich, daß mehr als die Hälfte der Mitglieder an der Abstimmung Theil genommen hat. Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit der Anwesenden ge⸗ faßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor— sitzenden, bei Wablen das Loos. Mitglieder, welche an dem Gegen e der Beschlußnahme persönlich betheiligt sind, haben sich der Abstimmung zu enthalten und dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kirchenratbs bei der Verhandlung anwesend sein.

Ueber die gefaßten Beschlüsse wird ein Protokoll geführt, welches in das Protokollbuch eingetragen, vorgelesen und von dem Vor · sitzenden sowie mindesteng einem Kirchenältesten unterschrieben wird.

3. m,. 5 Kirchenraths. 1

Der Kirchenrath hat die Kirchengemeinde in ibren inneren und äußeren Angelegenheiten zu vertreten und den Pfarrer in seiner pfarramtlichen Thätigkeit zu . r dan,

Der Pfarrer ist verpflichtet, die Fälle, wo er ein Gemeindeglied von der Tbeilnahme an einer von ihm zu vollziehenden Amtshandlung. insbesondere vom heiligen Abendmahl zurückjuweisen für nothwendig bält, unter schonender einstweilier Jurnkaltung des Besreffenden, dem Kirchenrathe vorzulegen. Simm dieser zu, so ist die w Keisung auzzusprechen, gegen wesche dem Betroffenen die Berufung an die Bezirksspnode offen bleibt. Grklart sich der Kirchenrath gegen die Zurückweisung, so wird dieler Bi luß jwar sofort wirksam, aber deg Geistlich, ist befut, wenn er sich bei demselten nicht c . will. die Sache zur Ckntfche dung an die Bejirlespnode, be⸗ iiehungẽweise, wo Gefahr im Verzuge sist, an den Bezirksfvnodal.⸗

vorstand zu vringen. ; . 8. 15.

Der Kirchenrath ist Frog;

1) zur n, . Hristlicher Gesinnung und Sitte und zur Hand habung der kirchlichen Ordnung in der Gemeinde innerhalb der gesetz · lichen Grenen. Er bat snfonderbeit auch für Erhaltung der äußeren ee, Ordnung zu sorgen und die Heilighaltung der 2 und Felerlage zu fördern! :