anderen Ort, vielleicht weit von dem Sitze des Erkrankten entfernt wohnenden Vorstandes. Sier muß nothwendig eine ganz andere Or- ganisation vorgenomwen werden, als sie bei der Unfall versicherung möglich ist. ⸗ ö
Aber, meine Herren, ich werde Ihnen noch gleich auch eini ze Zahlen zu geben im Stande sein, welche darthun, daß das Maß der Teistungen, welche in dem einen Falle in der Unfallrersicherung und in dem andrrn Falle in der Krankenversicherung zu prästiren send, ein ungemein Verschiedenes ist. Unsere Statistik ergiebt, daß auf 1060 0090 Arbeiter im Jahre 101 tödtliche Unfälle, 86 Invalidität fälle und 113 Unfällt, mit mehr als 13wöchiger Erwerbsunfähigkeit tommen, das macht also von denjenigen Unfällen, deren Erledigung nach dem Vor⸗ schlege des Entwurfs den Unfallversicherungs⸗Verbänden anheimfällt, 300 Fälle auf 109 000 Arbeiter. Dagegen treffen nach derselben Statistit anf 100090 Arbeiter 4232 Unfälle, die nicht unter die Unfallversicherung Fallen, also Fälle, in denen Erwerbsunfäbigkeit von einem Tage bis zu 13 Wochen vorliegt, und zwar vertheilt sich hier die Zahl der einzelnen Unfälle dahin, daß an solchen mit Erwerbsunfähinkeit von 1bis 14 Tagen 2473, an solchen von 15 bis 28 Tagen 1091, und von solchen von über 4 bis 13 Wochen 758 Fälle auf 165 069 Arbeiter treffen. Während also von 2 Millionen Arbeitern jährlich 66 0 der Unfallversicherung zur Last fallen werden, entfallen künftig auf die Hülfskassen 84 649 Fälle. Das Maß der Belastung ftellt sich so, Daß durchschnittlich jeder einzelne von den unter das Unfallversiche⸗ rungegesetz fallenden Unfällen eine Gesammthelastung von 2336 hervorruft, während für jeden der anderen Fälle, welche durch die Hülfslassen gedeckt werden sollen, nur 32 bis 33 S erforderlich sind.
Meine Herren! Das scheint mir auch ein Moment zu sein, welches nicht unbeachtet bleiben darf bei der Frage, ob es möglich sein wird, übereinstimmende Träger der sämmtlichen Aufgaben unserer Reform⸗ gesetzgebung zu konstituiren. Wir sind, wie gesagt, zu der Ueberzeugung gekommen, daß der charakteristische Unterschied zwischen Unfall versiche⸗ rung und zwischen Krankenversicherung auch eine differentielle Behand⸗ lung in Bezug auf die zu schaffenden Organe erfordert.
Meine Herren! Man hat nun weiter uns einen Vorwurf daraus gemacht, daß wir an Stelle des Versicherungsprinzips das Umlage⸗ verfahren gesetzt haben. Man hat gesagt, es fei kein Grund erfindlich, weshalb die Regierungen dazu übergegangen seien, nicht ebenso, wie es bei jeder Versicherung gemacht wird, Tarife aufzustellen und nun durch die Erhebung der Prämien die nöthigen Deckungskapitalien für die Entschädigung anzusaimnmeln. Die Gründe, welche die Regierungen bestinimt haben, zu dem Umlageverfahren Überzugeben, find fehr ver— schieden gewesen. Zunächst werden Sie mir zugeben, daß das Um⸗ Iageverfahren ein sehr viel einfacheres ist, als wie das Versicherungs⸗ verfahren.
Das Versicherungsverfahren setzt voraus die Berechnung von Prä⸗ mientarifen. Es ist das ein nicht unbedenkliches Ding gegenüber einer Reform, welche keinen Vorgang hat, und für die auch die beste Statistik uns keine vollständig zuverläffige Grundlage für die Be⸗ rechnung der Tarife giebt.
Sodann handelt es sich hier in der That, oder soll es sich in der That nicht handeln, um eine rein privatrechtliche Ver— sicherung, sondern es soll eintreten eine quasi öffentlich-rechtliche Für⸗ sorge für den verunglückten Arbeiter. Die Verbände, denen diese Fürsorge obliegen soll, sollen so konstruirt werden, daß sie leistungs⸗ fähig sind, um die Fürsorge unter allen Umständen prästren zu können, und da wird man mir zugeben, wenn dieser Gedanke that⸗ sächlich zum Ausdruck kommt, und die Leistungsfähigkeit thatsächlich besteht, daß es dann nicht nöthig ist, die Vorausansammlung von Deckungskapitalien ins Auge zu fassen, und daß es dann den Vor⸗ zug verdient, nach Maßgabe des eintretenden Bedarfs die Beiträge auszuschreiben, welche zur Deckung dieses Bedarfs erforderlich sind.
Auch finanzpolitische Gründe sind es gewesen, die davon! ab= gehalten haben, das Versicherungsprinzip beizubehalten. Wir haben Uns klar gemacht, daß bei einer so ausgedehnten Versicherung, wie sie in Folge dieses Gesetzes eintreten wird, ganz kolossale Deckungs⸗ kapitalien angesammelt werden, die dadurch dem Geldmarkte ent— zogen werden. Wir sind auch weiter der Meinung gewesen, daß sich das Umlageprinzip aus dem Grunde empfehle, weil es eine allmalig fortschreitende Belastung der Industrie mit sich führt. Es ist natur⸗ gemäß, daß im ersten Jahre des Eintritts der Wirkfamkeit des Gesetzes die Umlagen nur geringe sein werden, denn sie werden nur Deckung zu schaffen haben für diejenigen Entschädigungen, welche während dieses Jahres zu leisten sind , Für die folgenden Fahre werden' neue Un⸗ fälle und neue Entschãdigungen hinzutreten, und dadurch steigt also , die Last, die der Industrie auferlegt wird; aber sie teigt allmälig und wenn der Beharrungszustand eingetreten ist, d. h. wenn so viel Abgänge an unterstützten Arbeitern vorkommen, wie Zugänge eintreten, erst dann wird die Last eine konstante fein.
Meine Herren! Wir haben, was die Geschäftsführung der genossenschaftlichen Betriebe und was namentlich die Feststellung der Entschädigungen für verunglückte Arbeiter betrifft, ein einfaches Verfahren Ihnen vorgeschlagen, aber ein Verfahren, welches gleichwohl die Garantie bietet, daß die bei der Feststellung der Entschädigung in Betracht kommenden Interessen auch zum Worte gelangen. Die Drganisation der Genossenschaften ist die, daß ein Vorftand gebildet wird. Dieser Vorstand besteht nur aus Arbeitgebern. Man hat es uns zum Vorwurf gemacht, daß wir nicht gleich bei der Bildung des Vorstandes auch die Arbeiter hinzugezogen haben. Allein meine Herren, wenn das Prinzip, daß der Arbeiter für die Unfallversicherung außer jeder Beitragsleistung gelassen wird, Ihren Beifall findet, dann werden Sie mir auch, weiter zugeben, ist es in der That nicht zu rechtfertigen, daß für die. Verwaltung, der Angelegenheiten der Genossenschaft auch eine Betheiligung der Arbeiter eintritt. Nur da, wo das Interesse des Arbeiters mit im Spiele ist, da muß er zu⸗ gezogen werden, und diese Zuziehung schlägt Ihnen der Gesetzent⸗ wurf vor bei der Bildung des Schiedsgerichts.
Das Verfahren bei der Feststellung der Entschädigung geht dahin, daß junächst, der Vorstand diese Feststellung vorzunehmen hat! Dem verunglückten Arbeiter resp. seinen Hinterbliebenen wird die Entscheidung des Vorstandes mitgetheilt und dagegen hat er die Berufung auf schiedsrichterliche Entscheidung. Dieses Schieds⸗ ericht ist zusammengesetzt aus einem Staatskommissarius, zwei rbeitgebern und zwei Mitgliedern des versicherten n, , . Das Verfahren vor dem Schiedsgerichte wird also ausreichend ge⸗ schützt im Interesse des betheiligten Arbeiters. Ist die Entschãdigung estgestellt, so soll ihre Auszahlung durch Vermittelung der Post ge⸗ ehen, das heißt, es soll eine e eg ertheit werden von Seiten des Betriebgverbandes oder der Betriebsgenoffenschaft. in deren Bezirk die Entschadigung festgestellt ist, an die Postanstalt, von welcher der Verunglückte, resp. seine Hinterbliebenen die Entschädigung zu beziehen haben. Und nun schließt sich daran an das Ber“ —2— auf Bertheilung der gezahlten Entschädigungen auf die nteressirten Betriebsgenossenschaften und Verbände.
Meine Herren! Hierbei lassen Sie mich zunächst die Frage der Betheiligung, die Frage der Theilnahme an der Entschädigung mit einigen Worten behandeln und vorzugsweise die Frage, welche ja schon ei den früheren — * ein Hauptthema der Besprechungen gewesen ist, die Frage des Reichs zuschussez.
Meine Herren! Die Vorlage schlägt Ihnen von Neuem eine Betheiligung des Reichs hei der Aufbringung der zu jahlenden Ent—
ädisungen vor. Wir baben die Gründe r, . und wirth⸗ aftlicͤher Natur, wesche bei den früheren Berathungen in diesem
Hause e . sind, von Neuem einer reiflichen Erwägun
unter⸗ en. Ich hatte
am 18. Juni des vergangenen Jahres die Ghre, Dbnen damals zu sagen, daß, wenn auch ungern, doch die verbünde⸗ ter Regierungen sich vielseicht dazu entschlic hen könnten, den? Reichs? zug. uß aufgehen, wenn damals der Antrag, ben der 8 Abg. von Delldorff gestellt hatte und der darauf hinauslief, die Industrie mit der vollen Prämie zu belasten, Annahme gefunden Haben würde.
. hatte aber daran auch den Vorbehalt gefnnpft, daß, wenn im
ufe der Gutwicklung des Unfall versicherungzweseng die leber⸗ zeugung . werden sollte, daß die Industrie nicht im Stande sst, die ihr dadurch aufgebürdes, Last zu tragen, daß man dann
J
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daß die übrigen 50 o und Verbände des Deutschen Reichs, nach Maß vertheilt werden. dem Satze festzuhalten, daß die B gleichviel, ob mit oder ohne Reichs übernehmen. Allein, meine Herren, mußten das Interesse der einzelnen Betriebsverbände und der einzel⸗ nen Genossenschaften zu dem Zweck engagi der Festsetzung der Entschaͤdigungen, leisten sind, schlagen deshalb vor, daß die einzelnen Gen bände mit 15 o der En
ganisation den Vorw von vorn herein die v eigentlich nur ein Minir jährige Entwurf anstre sicherungen für die verunglückten Arbeiter,
Unfallversicherung übrig bleibe und der Haupt auf die Krankenkasse abgewälzt werde.
eine Unbilligkeit gegenüber dem Arbeiter, zwei Drittheile der Beiträge zu bezahlen ha nicht rechtfertigen, daß man, wenn man einmal das Unfallversiche⸗ rungswesen durch neue Schöpfungen organisire den Haupttheil Herren, nun liegt die Sache aber doch in der auf, die Krankenkassen entfallende Antheil an der gesammten Unfall⸗ versicherungslast der Haupttheil diefer Last richtig, daß nach den Ergebnissen unserer Unfallstatistik sich im Laufe 1986 tödtliche Unfälle, 1680 Unfälle mit keit und 85 056 Unfälle mit vorübergehender
eines dauernder Erwerbsunfähig Erwerbzunfähigkeit. Aber, meine Herren, we 95 Proz. aller Unfälle so ist doch von vornherein klar, daß nich scheidend ist, sondern daß entscheidend ist die Aufwandssumme, welche die einzelnen! nen Natur erfordern, um d . zu bemerken:
Ganzen 1 645577 Krankentage ermit tagen zu 750 M66 Lohn und bei der stützungen einschließlich der Heilungskosten zwei Drittel des Lohnes be⸗ s 1 nach, für die Krankenkassen aus der Ueber— weisung der Fürsorge für die jährlich 85 036 Unfälle eine Gesammt⸗— belastung von jährlich 2749 295. der Unfallversicherungsverbände, die aus nach Ablauf der ersten 13 Wochen erwä von jährlich 1986 Getödteten erwerbsunfähig gewordenen auf jährlich 13796 der Zahl nach zwar die Hülfskaf zu übernehmen haben,
trägt,
des ganzen Hauses versichern, Ueberzeugung getheilt werde, allem Ernste die Frage lösen. helfen, hätte sich die Aufgabe a Es scheine zur Methode geworden zu s lösen zu wollen, indem man sie häufe. schwierige Unfalloersicherung die Reichsregierung noch die rakteristische an dem neuen Unfallentwurf
Stadt nossenschaften seien in Deutschland nich Motive anzunehmen schienen, alle anderen Nalionen beneideten bewährten Genossenschaften Schulze⸗ dem Versicherungsgebiete beständen und lebensfähige Daß in 4 Jah
Deutschland um die Delitzschs und auch au seit vielen Jahren schaften, Hülss⸗ und der Minister angefũh willig unter das ein glänzendes Kassen etwas zurückgegangen sei, so sei das kein Wunder unter den hsc en und sozialpolitischen Verhältnissen, zumal das Sezialistengesetz eine Jahl bedeutender Kassen als Opfer gefordert e Parteien seien weit davon entfernt, den Aftien⸗ gesellschaften irgend welchen Vorzug zu gewähren, seine Partei solchen viel eher den Geno
wirthschaftlich habe. Die liberalen
würde einer
auf ein. Betheiligung des Relchs oder der Elnzelstasten zurückkom—
mer. würde.
Meine Herren! Heute ist die Auffassung der verbündeten Re—
gierungen nech die elbe, die sie damals war, und wenn Ihnen heute
in, positiper Form vorgeschlagen wird, Ihre Zustimmung dazu zu geben, daß 25 d der Entschädigung von den Regierungen gezahlt wer⸗
den sallen, so ist das in der reiflichen Erwägung geschehen, daß nicht jede Sorge darüber bei Seite gesetzt werden kann, ob die Industrie
* —
im Stande sein wird, die volle Entschädigung zu leisten.
Ich ver⸗
weise in dieser Beiehung auf die im preußischen Volkswirtfschafts— rath gepflogenen Verhandlungen und ich verweise darauf, daß in der
That,
wie wir das auch von den Freunden der anderen Anschauung
häufig gehört haben, daß häufig eine minimale Belastung der Industrie
ihre Konkurrenz ahigkeit in ganz bedenklichem Betrage beeinträchtigen. Das wünschen wir zu vermeiden, ich kann nur wiederholen,
kann.
was ich damals sagte: Wir wollen vorsich
tig vorgehen auf diesem
uns unbekannten Gebiete; wir können jederzeit den Reichs ⸗Zuschuß fallen lassen; gewinnen wir die Ueberzeugung, daß die Industrie die
Last voll, tragen kann, so werden die verbünd Augenblick anstehen, den Reichs zuschuß fallen
eten Regierungen keinen zu lassen. Aber, meine
Herren, wie die Dinge jetzt liegen und namentlich in Betrachtung des Uebergangsstadiums, wenn ich es so nennen darf, in dem wir uns
bis zur vollen Entwickelung der neuen Institutio wiegende Majorität der verbündeten Regierunge Neuem diesen Vorschlag zu machen. Die weitere soll nun in der Weise geschehen, daß die Betri
n bewegen, hat die über⸗ n beschlossen, Ihnen von Vertheilung der Umlage ebsgenossenschaften resp.
die Betriebsverbände 1560 der Entschädigung der Rente übernehmen, und
Es näre ja prinzipiell richt
die aus zu lax und zu oberflächlich v
Meine Herren! Man hat nun weiter
ihrer Aufgabe von vornhe
Jahres ereignen:
Erwerbsunfähigkeit sind nach zuverlässigen stat
ergiebt sich danach
Dagegen
Nun, meine Herren, möchte ich mich nicht
einlassen; es wird ja bei der Spezialberathung d Meinungtaustausch noch stattfinden müssen.
der Meinung, daß wir etwas haben, und wir werden nach wie vor alle dieje und Anträge, von denen wir, wenn auch vielleicht mit einiger Schwierig⸗ keit, erkennen können, daß sie eine Verb halten, gern entgegennehmen und, auch werden bei diesen Verhandlur Herren Kollegen noch
Ich sch ich sel etze, daß Sie
dem Vaterlande ho
Der Abg. Dr. Hirsch erklärte, daß von
Seine Pa
iche Organisation;
nur aus der Ferne einen
ahlreiche ensionskassen.
Zeugniß, und wenn die
n das Geschrei aber ber die nur au
stellt sich 9 ß 1
ellt sich ihr Verhältniß in Bezug auf die finanzielle Belastung wie 2 Millionen zu 13 ö 6 zentual ausgerechnet, beträgt der Antheil der Krankenkassen 16) Proz. der Gesammtlast, welche sich, wenn man die , und die Last der Unfallversicherungs verb 16546 167 40 ergiebt. Drittel der Krankenkassenbeiträge aufzubringen auf überhaupt 11 Proz. dieser Ges
vollständig Einwandfreies
rt habe, 880 Krankenkassen ülsskassengesetz gestellt hätten, sei geradezu
nunmehr auf die sämmtlichen Genossenschaften
gabe der Unfallsgefahr iger gewesen, einfach an
etriebe derselben Gefahrenklasse, zuschuß die volle Entschädigung wir mußten Vorsicht üben, und
ren, damit nicht etwa in
dem großen Beutel zu erfahren würde. Wir ossenschaften und Ver—
tschädigungsrente dauernd belastet werden.
der gegenwärtigen Or—
urf gemacht — und gegen den möchte ich guch erbündeten Regierungen verwahren — daß num von demjenigen Ziele, welches der vor⸗ bte, nämlich die Herstellung von Unfallver⸗—
für. die jetzt geplante theil der Entschädigung
Man hat gesagt, das sei der zu den Krankenkassen be, und es lasse sich auch
diesen Organisationen rein entziehe. Meine That nicht so, daß der
ist. Es ist allerdings
nn auch hiernach etwa
der Fürsorge der Krankenkasse anheimfallen, t. die Zahl der Unfälle ent— für das Maß der Belastung Anfälle nach ihrer verschiede⸗ den Schaden zu decken, und da habe ich denn für die 85 0h6 Unfälle mit vorübergehender
istischen Erhebungen im
telt worden; bei 300 Arbeits⸗ Annahme, daß die Krankenunter—
stellt sich die Belastung
der Uebernahme der Fürsorge chst, für die Hinterbliebenen und für die jährlich 1680 dauernd
872 46 Während also
sämmtlicher Unfälle lillionen, und, pro⸗
2
Last der Krankenkassen
l ande zusammenrechnet, auf Der Antheil der Arbeiter, welche nur zwei
haben, stellt sich mithin
ammtlast von 16546 167 ,
weiter in Spezialitäten ieses Entwurfs mancher Wir sind keineswegs geliefert
nigen Winke, Wünsche
zerbesserung der Vorlage ent⸗ so weit es thunlich ist, berücksichtigen, igen der Kommission ich und meine moch die Ehre haben, Ihnen über die Detailvor— schriften, deren Diskussion bei der ersten Berathung uns zu weit führen würde, die nöthige Auskunft zu geben.
nur dringend, meine Herren — indem 1
ließe deshalb und bitte bstverständlich voraus
tze, daß den Werth und die Wichtigkeit der Vorlagen voll⸗ staͤndig schätzen — ich bitte Sie, meine Herren, mit uns in dieser Session ein Werk zu Stande zu bringen, das ein Bedürfniß ist, und das reichen wird!
werden Sie nicht müde,
ffentlich zum Heile ge⸗
er könne wohl im Namen
allen Parteien die
die Reichsregierung wolle mit
rtei wolle auch mit⸗
ber weniger schwer gewünscht.
ein, Schwierigkeiten Man habe schon die
mit der Haftpflicht, und nun lege Krankenkassen hinzu.
Das Cha⸗ sei die genossenschaft⸗
dieselbe mache aber wie eine orientalische auten
Eindruck. Ge⸗ ts Neues, wie die
Genossen⸗ ahren, wie sich frei⸗
Gesammtzahl der
enschaften gönnen.
Thätigkeit der Aktiengesellschasten könne er allerdings nicht einstimmen. Die Regierung hahe ja erst vor Kurzein noch solche Aktiengesellschaften konzessionirt, ja sogar sür die Post⸗= und die Eisenbahnbeamten in den Reichslanden mit den- selben Verträge abgeschlossen. Schon jetzt hätten ja große Betriebe, große Eisen werke, Bergbaugesellschaften, Porzellan⸗ fabriken u. s. w. ihre eigenen freien Institutionen. Die in der Vorlage vorgeschlagenen Institute seien gar keine wahren Genossenschaften. Die Gefahrenklassen seien nicht auf fester Grundlage aufgestellt, die hierfür vorgenommene Enquete sei eine übereilte gewesen. Diefe Unsicher⸗ heit sei auch in den Motiven mannigfach anerkannt. Wie komme man dazu, 750 S als Durchschnittslohn von 2 Millionen deutscher Arbeiter hinzustellen. Er habe sich auch etwas mit Lohnstatistik beschästigt, eingehend und speziell be— sckäftigt, wie dem Hause bekannt sein werde, er müsse aber erklären, daß er Niemanden in Deutschland für befähigt halte, hierüber etwas festzustellen; wolle man aber den wirklich stattgehabten Erhebungen und denen der deutschen Gewerkvereine Glauben schenken, und als berichtigende Er⸗ gänzung die Statistik der Concordia, hinzunehmen, so ergebe sich ein von 750, sondern von 583 S6 Von dieser Unsicherheit der Grundlage abgesehen, sei es überhaupt nicht zutreffend, eine so äußerlich einseüige und veränderliche Sache, wi; die bloße Unfallsgefahr als Grundlage und Prinzip des Genossenschafts⸗ wesens hin ustellen. Das habe ja der Staatssekretär selbst zugestanden. Derselbe habe die Auffassung, daß das Genossenschaftawesen der Träger der gesammten sozialen Reform sein solle, für einen Irrthum er⸗ klärt, es müßte für jede Funktion auch eine besondere Organi⸗ sation stattfinden. Es sei schon schwer genug eine Organi⸗ sation zu schaffen, geschweige denn für jede derartige Rufgabe eine neue Organisation für ganz Deutschland noch, neben allen den territorialen Organisationen der Selbstverwaltung. Wohin solle das führen, nothwendig sei es nicht, darüber hätten die frei gebildeten Genossenschaften dem Minister belehren können. Man habe in Deutschland in den Gewerkyereinen und manchen anderen gerade solche Or⸗ ganisationen, welche die verschiedensten Aufgaben verfolgten, verschiedener und, umfassender als sie hier vorgesehen seien. Beispiels weise die hochwichtige Versicherung gegen Arheits— losigkeit, gegen Krisen, der Arbeits nachweis, die Bildungs⸗ bestrebungen und vieles Andere, Alles das werde von der⸗ selben Organisation gemacht und zwar vollständig nach dem Grundsatze der Dezentralisation. Diese auf ungenügenden Grundlagen beruhenden Genossenschaften sollten nur für die Unfallversicherung maßgebend sein, gehe man nur einen Schritt weiter, etwa zur Invalidenversicherung, so seien die⸗ selben absolut nicht mehr brauchbar. Die Gefahrenklassen ständen nur auf dem Papier, sie hätten weiter nichts zu thun, als die hohe Summe von 690 Proz. beizutragen. Diej igen aber, welche am meisten Einwirkung auf die Verhältnisse jedes einzelnen Falles hätten, die Betriebsgenossenschaften, hätten nur 15 Proz. zu zahlen. In der Vertheilung der Betriebegenossenschaften sei ohne Rücksicht auf die Grenzen der Ober⸗Verwaltungshehörden, ja auf die Landesgrenzen ver⸗— fahren, dieselben böten das Bild einer bunten Musterkarte. Dazu kämen nun noch die Kategorien der Krankengenossen—⸗ schaften. Was die Verhütung von Unfällen betreffe, so sei sie ganz in das Belieben der Genossenschaften gestellt, diese würden also ganz verschieden verfahren können, die eine werde viel, die andere wenig dafür thun, und demgemäß werde auch die Häufung der Unfälle bei einer Genossenschaft verhältnißmäßig geringer sein, als bei der andern, während dieselben, falls sie in der gleichen Gefahrenklasse seien, gleichmäßig 60 Prozent zu zahlen hätten. Ein Kennzeichen der Genossenschaften sei die Beaufsichtigung durch die Polizei, die hinten und vorn vorgesehen sei. Die Vertheilung der Beiträge sei nicht gerecht; die ganze Versiche⸗ rund sei auf einmal müten durchgebrochen und in Ünfall- und Krankenversicherung getheilt, lediglich aus Bequemlichkeits— rücksichten für die Verwaltung. Dadurch werde der Arbeiter ungemein stark belastet. Eine naue Last von 2)½ Mill. Mark zu den Beiträgen für die alten und bestehenden Kassen sei ganz ungerechtfertigt. Dabei zahlten die Krankenkassen nur die Hälfte des Lohnes als Entschädigung, dagegen die Unfall⸗ kasse zwei Drittel desselben. Er bedaure, auch hierin eine Maßregel finden zu müssen, der ein Prinzip zu Grunde liege, das der Gerechtigkeit geradezu Hohn spreche. In der ganzen Vorlage erkenne er eine Belastung der Zukunft zu Gunsten der Gegenwart, und doch könnten leicht Zeüen kommen, in denen es schwerer falle, größere Lasten zu tragen, als heute. Gehe, nun aber eine Industrie zurück, welche die vollständige Versorgung der Hinterbliebenen schuldig ßeworden sei, dann werde nach der Vorlage die betreffende Genossenschaft einfach aufgelöst und mit einer an— dern verbunden; reiner Kommunismus, was eine Industrie verbrochen, werde auf eine andere übertragen. Die Kranken— versicherung solle sich auf die bestehenden Kassen stützen, und dieselben weiter ausbauen. Dies beziehe sich aber nur auf den Zwang. Dadurch, daß man dieses ganz fremdartige Ele⸗ ment der Unfallversicherung hineingenomnien habe, sei geradezu ein schädliches Ferment hineingekommen, welches die eigent⸗ liche Organisation der Krankenversicherung zu schädigen geeignet sei. Es sei nämlich keine Karenzzeit gestattet und kein Eintrittsgeld beim Beitritt. Hierdurch werde es den freien Arbeiterkassen unmöglich sein, weiter zu existiren. Hierdurch werde das Resultat jahrelanger Mühe vernichtet, und das Vertrauen der Arbeiter zur Selbsthülfe erschüttert. Auch aus diesen Vorlagen leuchte der Geist der Beschränkung und Be⸗ vormundung, ein Mißtrauen gegen das Volt und insbeson⸗ dere gegen die Arbeiter. Dann solle man sich aher nicht wundern, wenn das Mißtrauen aus dem Volke zurückpralle auf die andere Seite. Es sei Aufgabe der Gesetzgebung, die Entfaltung und Selbsibethätigung des Arbeiterstandes nicht zu hemmen, sondern zu fördern. Deswegen bitte er dringend, bei allem Ernste und bei aller Bereitwilligkeit, beizutragen zu einem möglichst baldigen Zustandekommen einer wirklichen Unfallversicherung, alle diejenigen Bestimmungen abzulehnen, welche die freie Rewegung des Volkes und der Arbeiter beein⸗ a, .
er Abg. Sonnemann erklärte, er und seine politi en Freunde ständen der Vorlage nicht so en T r m e der Vorredner. Anerkennen müfsfe er allerdings, daß die Ent⸗ würfe in mehr als einer Beziehung auch ihm als unreif er⸗ chienen seien. Jedenfalls aber sei der jetzige Entwurf ein ortschritt gegen denjenigen, welcher den Reichstag im letzten
Durchschnittslohn nicht
Gewinn gerichtete
rüheren Entwurf in den jetzigen, dessen Grundgedanken be⸗
— beschästigt habe. Schwer sei es allerdings, den anntlich von Dr. Schäffle herrühren, umzuarbeiten. Das
also den Arbeitgeber,
den Arbeitergewerkverbänden,
Grundprinzip der Unfallversicherung, das korporative auf Grun lage des Umlageverfahrens, billige er im Gegensatze zu Dem Abg. Dr. Hirsch sei es nicht gelungen, darzuthun, daß die Unfallversicherung sich in anderer Weise ebenso allgemein, wohlfeil und sicher durchführen lasse, als auf dem vorgeschlagenen Wege. Weder die Privatversicherung, noch die weiter ausgebildete Haftpflicht mit Sicherstellung könne diesen Zweck in gleich vortheilhafter Weise erreichen. Beide würden der Industrie weit größere Lasten aufbürden, als die korporative Regelung. Ebenso vortheilhaft unterscheide sich das neue System von demjenigen der Neichs oder Der Vergleich mit den Schulze⸗Delitzschschen Eines schicke sich nicht für Alle. Er sei selbst ein warmer Anhänger des Genossenschastswesens, müsse aber anerkennen, daß dasselbe, auf den Stand der Lohn⸗ arbeiter angewendet, nicht diejenigen Erfolge aufzuweisen habe, Er könne im Allgemeinen auch anerkennen, daß es ein richtiger Gedanke sei, einen Theil der Last, welche nach dem früheren Entwurfe die Unfallversicherung tragen sollte, auf die Krankenkassen zu übertragen, womit er jedoch nicht im Voraus zugeben wolle, daß das in dem Umfange werde geschehen können, wie es die Vorlage verlange. In dieser Beziehung habe ber Vorredner manches Auch er wolle nicht, daß den
dem Vorredner.
Staats anstalten. Genossenschaften passe nicht.
wie bei den selbständigen Gewerbetreibenden.
gewichtige Bedenken vorgebracht.
sreien Krankenkassen der Boden entzogen werde. Wenn der Entwurf in dieser Hinsicht Lücken und Mängel habe, so müsse die Kom— mission eben verbessern. Der Entwurf befreie die Arbeiter Daher könnten dieselhen auch einen verhältnißmäßigen Theil der Krankenlast übernehmen. Wenn es auch auf den ersten Blick überrasche, daß 96 Proz. aller Unfälle der Versicherung abgenommen wer— den sollten, so stelle sich die Sache wesentlich anders, wenn man die Entschädigungsbeträge ins Auge fasse. Krantenkassen 84 Prozent auf die Unfallversicherung. In dieser Beziehung gebe die provisorische Statistik interessante Anhaltspunkte, die übrigens auch mit den Resultaten der Unfallversicherungs⸗ Bis jetzt scheine ihm indessen der Prozentsatz der Beiträge, welche den Arbeitern für die Krankenkasse angesonnen würden (662 Prozent), Unbedingt geändert müsse auch derjenige Theil des Entwurfs werden, welcher festfetze, daß nicht effettine Jahres⸗
Vorlage erkläre, dies nicht zu wollen.
von jedem Beitrage zur Unfallversicherung.
selben entfielen 16 Proz. auf die
bank in Leipzig vielfach übereinstimme.
zu hoch zu sein.
die vollen Schäden, sondern nur das
bedürfniß von Anfang an
nur 9gö50 90090 S6 zur Erhebung kommen.
durchgeführt sei.
Der Organisation fehle nicht annehmen, daß dieser Theil Dr. Schäffle herrühren sollte.
zu bringen. könne vom
Leitung der Sache.
tion an den bekannten Schachautomaten Ayeb. komplizirtes Räderwerk ; der wahre Schachspieler sitze aber hinten im Kasten. Die Mo tive erkennten den Mangel einer Durchführung der Selbst— verwaltung nach oben auch an. Die Motive meinten nur, das Er sei im Gegentheil der die Vereinigung der Gefahrenklassen zu
einem auch ein ganzes
könne später nachgeholt werden. Meinung, daß großen Verbänden dieser Verbände
mit unter
Selbstverwaltung, einander
sonst werde Niemand großes Vertrauen haben. Nur auf diesem Wege sei entwickelung der Genossenschaften zur möglich, die er im Gegensatze zum von Boetticher wünsche, und nicht für
im Stande sei.
eingelegt werden den 1316 Millionen Jahresschäden würden im ersten Jahre Nicht weniger als 121 Millionen seien nachträglich hereinzubringen. Diese Summe vergrößere sich mit jedem Jahre und es sei nicht ab— zusehen, wie sie nachträglich einkommen solle. diesen Theil des Entwurfs als absolut unannehmbar. . verstanden sei er damit, daß ein großer Theil der Kassen— gebahrung, der Post übertragen werden solle. — mangel sei für ihn, daß das Genossenschastsprinzip gar nicht Man errichte zahlreiche Verbände und Ge— nossenschaften, ohne dieselben unter sich in Zusammenhang der Kopf. Er
Unten zerstreute Genossenschaften, oben bleibe die bureaukratische Ihn erinnere diese sogenannte Organisa—
gleich in müsse. Offenbar habe der Verfasser des letzten Entwurfs sich noch nicht ganz von dem Gedanken der Reichsanstalt trennen köwrnnen. Zur Thüre weise man die Reichsanstalt hinaus, zum Fenster spaziere sie als Reichs-Centralstelle wieder herein. Dies möchten alle Diejenigen wohl beachten, welche voriges Jéhr die Reichsanstalt um keinen Preis hätten haben wollen. Wolle man wirklich die korporative Selbstverwaltung haben, dann müsse man die Genossenschaften nach oben ausbauen,
zu denselben
eine Altersversorgung Staats⸗Minister unmöglich halte Ebenso sei nur auf diesem Wege ein Apparat zu verlangen, der wirklich auf die Verminderung der Unfälle' hinzuwirken Die vereinzelten Kontrolen und Vorschristen der Betriebsgemeinschaften nützten dazu wenig. Den Reichs⸗ zuschuß würden seine politischen Freunde ebenso wie im vorigen Jahre verwerfen, wenn derselbe in der neuen Vorlage auch aufadie Ziffer von 31, Millionen jährlich herabgemindert sei. Wenn man sich der großen Versprechungen, Richtung bei den letzten Wahlen, und auch vom Reichs— kanzler in diesem Hause gemacht worden seien, erinnere, so sei das
rechte Belastung der
Arbeiter und Jahr.
Nach seiner Ueberzeugun
geleistet. Versicherung zulassen, dern neben den
Zum mindesten müsse ja große, kostspielige
wie
man
gethan habe.
Auch die gliedern zu überweisen.
müssen.
Von den⸗ und missions zimmer. Entwurfs für sich und
sammenhang bringen wollte,
bringen wollte.
solle. Von
Er betrachte Ein⸗
Ein Haupt⸗
das System der
Warum derselbe
der Vorlage im Lande
Da werde gezeigt,
mission sein.
und wieder
Nd . bas Geset das Wort:
fernsteht.
Weiter- dahin sich verwirklichen sollte, daß
mission verleiht.
möge.
die in dieser
während eines Sturmes auf der See gelobt habe, eine Kerze zu stiften so groß, wie der Mastbaum, und der dann schließlich ein ganz kleines Kerzchen in die Kirche getragen habe. Partei wolle aber auch dieses Kerzchen nicht, weil sie Staats⸗ hülfe im Allgemeinen perhorreszire, sondern weil sie in dieser Staatshülfe eine Entlastung der Industriellen und eine unge— Steuerzahler Statistik koste die Versicherung durchschnittlich nur 7 S per Diese Last könne die durch Schutzzölle genugsam unterstützte Industrie werde die Mehrheit des Reichstags ebensowenig den Neichszuschuß bewilligen wie im vorigen Jahre. Die Privatversicherung, wie es der Entwurf wolle, mit einem Federstriche zu beseitigen, halte er weder für gerecht, noch für zweckmäßig. Die Gesellschaften und Vereine hätten Bedeutendes Man könne sie ebensoaut neben der korporativen dies staatlichen
Organisationen ? eine Frist von 15 Jahren mit Normativbestimmungen setzen, ähnlich wie man es im Bankgesetz bezüglich der Notenbanken Was die formelle Behandlung betreffe, so begn⸗ trage er, die Entwürfe an eine Kommission von 28 Mit— Voraus sichtlich werde die Kommission jedoch mit ihren Berathungen in dieser Session nicht zu Ende kommen können. Das vorige Mal habe die Berathung genau 100 Tage gedauert, jetzt liege die Frage komplizirter. Der Reichstag würde deshalb bis in den September hinein tagen Entschieden müsse er sich jedoch dagegen erklären, daß die Entwürfe, wie von einer Seite beabsichtigt zu werden scheine, einer permanenten Kommission übertragen würden, die nach Schluß des Reichstags tagen solle. Dazu eigneten sich die Ent⸗ würfe ihrer Natur nach nicht. Die Belehrung, welche man hierbei nöthig habe, müsse man sich im Lande holen, nicht im Kom⸗— Er müsse gegen eine solche Behandlung des seine Parteigenossen Verwahrung einlegen. Noch schlimmer wäre es, wenn man diese Frage, die noch nicht spruchreif sei, mit dem Tabackmonopol in Zu—
dasselbe auch auf diesem Wege an eine permanente Kommission Er hoffe, daß es, wenn auch nicht diesem, doch dem nächsten Reichstag gelingen werde, die Entwürfe in wesentlich verbesserter Gestalt zur Annahme zu bringen, und daß damit ein erster wichtiger Schritt auf dem Gebiete der Sozialreform gethan sein werde,
Der Abg. Kräcker (auf der Tribüne schwer verständlich) führte aus, daß er einverstanden sei damit, das Unfallver⸗ sicherungsgesetz und den Krankengesetzentwurs so rasch als möglich, gleichviel auf welchem Wege, zu erledigen. Die par⸗ lamentarischen Verhandlungen dürften nicht dadurch illusorisch gemacht werden, daß man anfange, nun das Begonnene auf der Hälfte des Weges liegen zu lassen. . damit, daß in das Krankengesetz der Kassenzwang, nicht Zwangskassen nicht auch auf die ausgedehnt sei, könne er nicht begreifen. : gerade diese Arbeiter jede Art von Krankenversicherung, da die Gutsbesitzer es in der Regel den Leuten überließen, dafür zu sorgen, wie sie in Krankheitsfällen fortkämen. ᷣ Sonnemann stimme er darin überein, daß die Arbeitgeber nicht für die Krankenkassen heranzuziehen seien. halte er die Bestimmungen über die Karenzzeit. müßten sosort eintreten, wenn ein Krankheitsfall eintrete. Gegen die Ueberweisung an eine Kommission habe seine Partei nichts einzuwenden, nur dürfe es nicht eine Begräbnißkom—
Hierauf ergriff der Staats-Minister von Boetticher
Der Hr. Abg. Sonnemann hat von der Absicht gesprochen, welche in diesem Hause dahin besteht, die großen Entwürfe der Session an eine Zwischenkommission zu verweisen. Ich fühle mich veranlaßt, um jeder Mißdeutung zu begegnen, hier zu erklären, daß einer solchen Absicht die verbündeten Regierungen oder die Reichsregierung, in deren Schoße davon noch gar nicht gesprochen worden ist, durchaus Ich weiß auch nicht, welche Aufnahme ein solcher Vor⸗ schlag eventuell finden würde. Der Wunsch der verbündeten Regie⸗ rungen ist dahin gerichtet; daß die Vorlage hintereinander berathen und möglichst bald fertig gestellt werde; und diesem Wunsch würde es schnurstracks zuwiderlaufen, wenn die Absicht des Abg. Sonnemann as Haus die heute auf der Tages⸗ ordnung stehenden Vorlagen in eine Kommission verweist, aber dieser Kommission von vornherein den Charakter einer Beerdigungskom⸗ Ich hoffe, daß diese Kommission um so mehr ernstlich an die Arbeit gehen und ihre Berathungen thunlichst fördern wird, als aus dem Hause zu wiederholten Malen der dringende Wunsch von verschiedenen Seiten betont worden ist, daß endlich einmal und zwar baldmöglichst die Unfallversicherungsvorlage hergestellt werden Ich kann deshalb nur die dringende Bitte aussprechen, daß man nicht mit dem Gedanken an die Kommissionsbildung herantrete, als ob es sich um das Todtmachen dieser Vorlage handeln sollte. Der Abg.
Ein Vertagungsantrag wurde angenommen. Zur Geschäfte⸗ ordnung bemerkte der Abg. Sonnemann, er wünschte wohl, daß aus den Kommissionsberathungen ein faßbares Resultat herauskäme, allein er befürchte, dies werde nicht möglich sein.
Seine
erblicke. Nach der
mission
mit Leichtigkeit ertragen.
befreit zu sein.
in verschiedenen Län⸗ Feuersozietäten geschehe. den Gesellschaften, welche geschaffen hätten,
horst gehalten.
zeigen, daß
welches spruchreif sei und
zwar nicht baren Er sei einverstanden sprochen habe. aufgenommen sei. ländlichen Arbeiter Entbehrten doch
Mit dem Abg. werfe.
Ungünstig Die Kassen
zu sitzen.
Der Abg.
zu erkennen. Der Abg.
müsse er eine weisen.
12 Uhr.
nicht geneigt, diesen Weg zu betreten; das wisse er. Centrum wolle aber gründlich prüfen und die Regierung überzeugen. Wie der Abg. Richter sich herbeilassen könne, von einer Wendung in Rom zu sprechen, sei ihm unver— ständlich. Seine Erklärungen hätten denselben überzeugen müssen, daß eine Verbindung des Monopols mit kirchenpolitischen Dingen ein Phantom sei.
sei allerdings nicht gewohnt zu handeln und zu feilschen. sie hier aber schon so viel Handel und Feilschen gesehen habe, so sei sie im Stande, den Handelsmann schon von Weitem
so ernst und wichtig seien, bedürften einer gründlichen Prüfung; dieselbe dürfte sich aber namentlich bei den sozialvolitischen Vorlagen recht schwierig gestalten; hieraus ergebe sich für ihn die Aufgabe, die Lösung dieser Schwierigkeiten zu suchen. ü
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, ihm scheine keine Aussicht zu sein, die Vorlagen im Laufe des Sommers zu erledigen; er müsse sich aber gegen eine permanente Kom⸗ erklären. anderes, weil es sich nachher um eine Enblokannahme gehan⸗ delt habe; bei diesen Vorlagen wolle aber jeder mitarbeiten. Bezüglich des Tabackmonopols habe das Land ein Recht, eine baldige Entscheidung zu fordern, um von der Unruhe
Bei den Justizgesetzen sei das etwas
Der Abg. Dr. Lasker betonte, in der Sitzung des Ge⸗ sammtvorstandes am Sonnabend habe der Abg. Windthorst die Frage dieser Zwischenkommissionen angeregt, aber seines Wissens nur für die beiden heute zur Berathung stehenden Gesetze. Wenn er (Redner) auch nur geahnt hätte, daß das Taback— monopol ebenfalls an eine solche Kommission gehen sollte, hätte er sofort widersprochen. Als heute dieser Gedanke hier aufgetaucht sei, habe er dies nur für eine Verdächtigung des Abg. Windt⸗
Jetzt bestätige sich dies; man dürfe auch nicht
das Mindeste dazu beitragen, die Unsicherheit zu verlängern.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, man müsse den Kommis⸗ sio nen Zeit zur dann in der nächsten ordentlichen Session vorlegen; er habe dabei an alle Kommissionen gedacht. Ez wäre wünschenswerth, die Monopolvorlage schnell zu erledigen, schon um diese Frage aus der Wahlagitation zu entfernen; aber der Verlauf werhe
Verathung lassen, sie könnten ihre Berichte
die Kommission gründlich arbeiten müsse.
Daß eine Ablehnung der Monopolvorlage erfolge, sei ihm nicht zweifelhaft. Es handele sich darum, die Schwierigkeit zu beseitigen, da bereits heute der 15. Mai sei, und der Reichstag nicht über den Juni hinaus tagen wolle. einfachen „Nein“ sei das Monopol nicht beseitigt, es komme darauf an, in welcher Weise und mit welchen gründlich ge— prüften Motiven der Reichstag das Monopol ablehne.
Ter Abg. Schröder (Lippstadt) sprach seine Verwunde⸗ rung darüber aus, daß man von dem Monopol gar nicht wie von einer ernsten Sache spreche. und halte es für eine sehr ernsthafte Sache. sich vertage und inzwischen die Kommissionen säßen, warum solle dann die Monopolkommission allein nicht arbeiten?
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, diejenigen, welche für die Kommissionsberathung des Monopolentwurfes ge— stimmt hätten, würden es vielleicht jetzt schon bedauern, die Sache aus der Hand gegeben zu haben. . die runde und nette Erllärung des Abg. Windthorst gefreut; bereits am Sonnabend Adend hätten ihm aber seine Freunde erzählt, daß der Abg. Windthorst in der Vorstandssitzung vom Dingen
Mit dem
1
für das Monopol Wenn das Haus
Er sei
Er habe sich über
Monopol, aber von allerlei wunder— in Bezug auf die Kommissionen ge⸗ Es scheine mit Rom eine Wendung einzu⸗
treten und es solle diese Frage offen gehalten werden, bis in Rom etwas passirt sei. Heute sei das Küchlein ausgekrochen. Wenn die Mehrheit offendar gegen das Monopol sich erklärt habe, warum solle dann erst noch eine über die Sessionsdauer hinaus tagende Kemmission eingesetzt werden, solle, aus welchen Gründen die Mehrheit das Monopol ver⸗ Vielleicht werde der Abg. Windthorst erkennen, daß der diplomatische Schachzug diesmal verfehlt sei.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, es handele sich nicht um diplomatische Schachzüge; er habe nur einen Weg gesucht, um die Geschäfte ernst und gründlich zu erledigen, ohne daß der Reichstag genöthigt wäre, hier über den Juni hinaus Der Abg. Richter sei in Betreff des Monopols
die da prüfen
Das
Richter (Hagen) bemerkte, die , a
Dr. Windthorst fragte, ob er etwa der Ge⸗
schäftsmann sein solle? Er sei kein Freund von Handeln und habe auch kein Geschick dazu. r . er weisen, daß er von seinen Grundsätzen abgewichen sei, sonst
Man solle ihn doch erst nach⸗
solche Insinuation mit Entschiedenheit zurück—⸗
Uebrigens gehe aus den Bemerkungen des Abg. Richter zur Evidenz hervor, daß er zwischen den sozialpoliti⸗ schen Vorlagen und dem Monopol keinen Unterschied gemacht habe, wie der Abg. Lasker meine.
Richter (Hagen) erklärte, seine Freunde seien
schon im Stande, den Abg. Windthorst richtig zu verstehen,
auch ehe derselbe noch genau gesagt habe, was derselbe wolle. Damit schloß diese Geschäftsordnungs debatte. Hierauf vertagte sich das Haus um 51, Uhr auf Dienstag
allerdings blutwenig. Es komme ihm vor wie der Mann, der
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. (22278
Der am 2. Juli 1877 gegen den Schlosser Jo— 6 Albert Schlatter, am 5. Oktober 1837 in
erlin geboren, erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen.
Berlin, den 10. Mai 1882.
Der Erste & mm . * .
Thielm ann.
Der Kaufmann Karl Wilhelm Knoblauch aus Leisnig ist in einer Untersuchungssache alg Zeuge zu vernehmen.
Ich ersuche um Ermittelung und Bekanntgabe seines derzeitigen unbekannten Aufenthalte.
Rudolstadt, den 8. Mai 1852
Der Erste Staatganwalt am Landgericht, Kirchner. 122279
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Commis Michatd Hetzer oder Hertzer aus Gs—= lingen, geboren am 8. Dezember 18635 zu Opparts⸗
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, die Vorlagen, welche
2cnzeigen.
hofen bei Donauwörth (Bayern), welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betruges verhangt Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt Moabit, L„12, abiuliefern. Berlin, den 9. Mai 18682. Königliches Amtegericht J., Abtbeilung 858. Be⸗ schreibung: Alter 17 Jahre, Größe Lm 66 em, Statur kräftig. Haare dunkelblond, Stirn frei, Bart feblt, ae, e. dunkelblond, Nase und Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache bayverischer Dialekt, Vleidung kann nicht angegeben werden. Besondere ennzeichen: hält den Kopf schief nach der rechten Seite. 22048 Strafbefehl.
Auf den Antrag der Königlichen Staattanwalt-⸗ schaft wird gegen Sie wegen der Beschuldigung,
am 29. Dezember 1881, Morgens zwischen 6 und!
8 Uhr, in Gemeinschaft mit zwei anderen Personen von Fichten in der städtischen Anlage bezw. an der dromenade am Frauenberg bei Herafeld 2 Trächte ichtenjweige und Sxitzen mit 2 Scheeren abge⸗ chnitten und entwendet ju haben (Schaden ca. 4. M),
Uebertretung gegen §§. 213, 19, 303 des Feld⸗ und Hehe e r en vom 1. April 1880, wofür als Beweismittel bezeichnet sind: 1) Feldhüter Schäfer u Herefeld, 2) Gärtner Magnus Becker zu Hert⸗« eld. 3) Feldhüter Frank zu Hersfeld, eine Geld⸗ strafe von 15 M und im Falle dieselbe nicht bei. getrieben werden kann, eine Haftstrafe von drei Tagen festgesetzt. Zugleich werden Ihnen die Kosten mit 1.10 0 auferlegt. Geldstrafen und Kosten sind an das Königl. Untersteueramt ju Hersfeld zu jahlen. Dieser Strafbefehl wird un e, wenn Sie nicht binnen einer Woche nach der Justellung bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder zu Pro ⸗ tokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erheben. Herzfeld, den 19. Mal 1882. Königliches Amte⸗ gericht, Abth. I. ü
An den Gärtnergesellen Jarl Wilhelm Franz Meuchan aus Baͤtwalde, Reg. Bez. Cöelin — 18 Jahre alt —. —ĩ
Vorstehender Strafbefebl wird bei unbekanntem Aufenthaltgort des z. Meuchan hierdurch veröffent⸗ licht, Oer feld, den 10. Mai 1882. Gerichte schreiberei des Königl. Amt? gerichts, Abth. JI. Pfleging.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl. 122429 Oeffentliche JZustellung.
Der Adolph Ludwig, Kaufmann zu Biebrich, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Ebel in Wiesbaden, klagt gegen den Buchhändler Ernst Kleiner zu Biebrich ⸗Mosbach, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen fälligen Miethzinses pro J. Ja⸗ nuar e., Rest und pro 1. April c., mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung zur Zablung von:
a. 41 * 25 nebst 5 Jinsen vom 1. Januar
1882 an, b. 197 . 50 35 nebst 5 Zinsen vom 1. Juli 1882 an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits vor das Königliche Amte ⸗ gericht zu Wiesbaden, Marktstraße 2, Zimmer 15, * . den 26. Juni 1882, Vormittags 9 r.
Zum Zwele der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wiesbaden, den 8. Mai 1882.
Dech er ᷣ Gerichteschreiber des Königlichen Amtegerichts. II.