walten, so lönne er diese Aeußerung als eine ernste nicht an⸗ sehen. Aus seiner Ersahrung könne er dem Abg. Kräcker gegenüber sagen, daß solche Krankenkassen, wo die Betriebs⸗ unternehmer sich nicht betheiligt hätten, in seiner Gegend wenigstens sich nicht lebensfähig aufrecht erhalten hätten. Die Jahresabschlüsse und die Lage der Hülfskassen im Elsaß würden übrigens den betheiligten Arbeitern regelmäßig durch Ver— waltungsberichte zur Kenntniß gebracht. Er könne bereits dem Abg. Kräcker einen solchen Jahresbericht über die Hülfskasse der Logelbacher Etablissements vorlegen, wo Lage und Zustand, mit detaillirten Angaben über die Einnahmen und Verwendung der Beiträge vollständig einem jeden, der lesen könne, klar— gestellt sei. Er bitte das Haus, ihm zu gestatten, einen Aus— zug aus diesem Bericht mitzutheilen. Die Etablissements von Logelbach, auf welche sich der betreffende Bericht beziehe, beständen aus Spinnereien, Zwirnereien und Webereien von Baumwolle mit ungefähr 1700 Arbeitern. Statutengemäß seien alle Arbeiter verpflichtet an der Hülfskasse Antheil zu nehmen, bezahlten daher 2 pro 1060 vom Arbeitslohn mit einem ent—⸗ sprechenden Zuschuß der Betriebsunternehmer. Während des Jahres 1880 seien 539 Mitglieder von der Kasse ausgetreten, 527 eingetreten. Es seien ferner 18 Sterbefälle vorgekommen, 69 Geburten, 479 Mitglieder hätten Unterstützung erhalten für zusammen 12400 Krankheitstage. Bei einer Summe Ein- nahmen von 39 747 Fr. hätten die Arbeiter 21 437 Fr. be⸗ zahlt, mit einem Beitrag von 18310 Fr. als Zuschuß der Betriebsunternehmer. Die Verwendung der Ausgaben ergebe: es blieben als Mehreinnahme 9491 Fr., welche statutengemäß einen Reservefonds bilde, dessen Zinsen als Pension für invalide Mitglieder verwendet würden. Dieser Reservefonds betrage nach zehnjähriger Errichtung der Kasse 102 686 Fr. Beim vorletzten Jahresabschluß habe die Generalversammlung, welche aus Ver— fretern der Arbeiter bestehe, an 15 Mitglieder Pensionen be— willigt im Betrage von 130 bis 650 Fr. jährlich, je nach den Löhnen, der Dienstzeit und Vermögenslage der Arbeiter, wovon in der Spinnerei zu Logelbach ein Zehntel über 30 Jahre in demselben Betriebe gedient habe. Das Statut der Hülfskasse zu Logelbach gewähre auch den Frauen und Kindern der verheiratheten Arbeiter unentgeltliche ärztliche Verpflegung und Apotheke, auch den Wöchnerinnen.
Der Abg. Dr. Lasker erklärte, der Abg. von Maltzahn habe geirrt, wenn derselbe aus der Leere der Bänke auf die Interesselosigkeit des Hauses geschlossen habe. Diese Leere entspringe daher, daß nur Wenige im Stande gewesen seien, von den Vorlagen genügende Kenntniß zu nehmen, und daß dieselben so kurz vor den Ferien auf die Tagesordnung gesetzt worden seien. Die Redner vor ihm hätten zuerst ein ziemlich sreundliches Gesicht gegen die Regierung gemacht, nachher aber die Vorlagen eigentlich für unannehmbar erklärt. Der Abg. von Maltzahn habe nur einzelne Hauptpunkte bekämpft. Er (Redner) möchte sich auch mit der Regierung zuerst freundlich stellen und wende sich zuerst dem Krankenkassengesetz zu, welches eine beachten g werthe Grundlage für die Berathungen dieses Hauses zedoch vlel zn ilch udts / Gehn es. welcher an , . . Familie auch noch die Pflege des kranken Arbeitern e u er möeglichen. Ganz ungenügend werde das der Familie Ge— währte, wenn der Mann in ein Krankenhaus übernommen
werde. Dann würde die Familie ungefähr 1/9 des Lohnes er—
halten. Die Vorlage nehme den Durchschnitis 7 an, der Verein „Concordia“ schätze ö ; *. J
ꝛ o n aber auf 580 M Nach dieser Schätzung würde also die Familie bei der ö 8 Familien vaters in das Krankenhaus nur 38 oder 39 * täglich zur Ernährung erhalten, und da trete die Vorlage mit der Prätension auf, daß die Arbeiter durch die Krankheit nicht mehr in ihrer Existenz gestört werden sollten! Er sei vollkom— men einverstanden damit, daß die leichteren Unfälle, wo es sich nur um vorübergehende Krankheiten bis zu 13 Wochen handele, den Lrankenkassen überwiesen würden. Aber er könne es nicht billigen, daß den Arbeitern für alle diese Unm fälle die Last aufgebürdet würde. Was stehe denn im Wege, daß die Arbeitgeber auch für diese kleineren Fälle die Haft⸗ pflicht übernähmen, und daß die Krankenkassen cinen Regreß an den Arbeitgeber hätten? Er hoffe, das Haus werde das Krankenkassengesetz in dieser Session zum Abschluß bringen. Um so weniger aber wolle er das Präjudiz aufkommen lassen, daß dieses Gesetz nicht ohne das Unfallversicherungegesetz erle⸗ digt werden könne. Was die Organisation der Kranken lassen angehe, so sollten neben den Innungskassen und den freien Hülfskassen noch die Fabrikkassen und die Ortskassen ind schließlich die subsidiären Gemeindeversicherungen stehen. Wenn vorgeschrieben werde, daß solche Ortskassen gebildet werden müßten, sobald 59 Versicherun spflichtige da seien, so führe man damit eine vollständige * plitterung des Kassen⸗ wesens herbei, und verhindere eine Fortentwickelung desselben. Dann erkläre man einen förmlichen Krieg zwischen den Srts— und Fabrikkassen. Die freien , n. hätten außerordentlich viel auf ihre Selbständigkeit gehalten. Nun bestimmten die Mo⸗ tive, daß die Arbeiter, welche einer freien Fanfare ff angehörten, derselben auch in Zukunft angehören ißnnten, daß aber die Arbeiter einer Fabrikkasse nicht mehr aus derselben aus— scheiden könnten, um einer freien Hülfskasse beizutreten. Ein soscher Zwang werde ja wohl gebraucht, üm die Fabrikkaffen zusammen zu hallen, aber die Hülfstassen würden dadurch geschädigt. Die Motive wiesen darauf hin, daß die Gemeinden nicht sehr auf die Einrichtung von Ortskassen hingewirkt hätten. Wenn ein Vertreter einer Gemeinde hier zum Wort kommen könnte, so würde derselbe den Vorwurf wohl genügend zurück⸗ weisen können. Die Entwicklung dieser Kassen, so weit sie bisher ins Leben getreten seien, sei ja nur eine geringfügige. Er könne aus eigener Ersahrung bestätigen, daß das Sozla⸗ listengesetz die Entwicklung vieler derartiger Kassen verhindert babe. Außerdem seien die Jahre von 187 an die Jahre der Depression gewesen, in denen ein Krankenkassen⸗ wesen kaum den nöthigen Aufschwung habe nehmen können. Wan sollte doch erst die ehrliche Probe mit denfelben machen. Die Kommission werde darauf hinzuarbeiten haben, daß ben Arbeitern das jenige gewährt werde, was nothwendig sei, um die em vor dem Ruin zu schüßen. Wenn in Vezug auf die ranken versicherung die Möglichkeit einer Verstandigung vorliege, so scheine dies in Bezug auf die Unfallversicherung nicht der Fall zu sein. Nach der dem ause vorgelegten Berechnung betrage die Last, welche der Industrie auferlegt erde im Beharrungszustande 13790 000 ½½ Eine Versicherunga ge ellschast mit einem Centralbüreau und 6 bis 8. Leuten würde ausreichen, um dieselben Fesistellungen, wie sie hier gemacht werden sollten, vorzunehmen. Wenn wan von allen Unfällen diejenigen S5 009 aut scheide, die unter das Krantkenversicherungagesctz fielen,
einzige
so blieben ungesähr 2500 Fälle übrig. Davon seien 1100 Fälle, die den Versicherungsgesellschaften fast gar keine Schwierigkeiten machen würden. Es bleibe nur zu untersuchen, ob der Todte Familie hinterlasse, weiter sei nichts festzustellen. Es blieben etwa 1400 Unglücksfälle, die den Versicherungsgenos⸗ senschaften überhaupt Arbeit verursachen würden, und jetzt solle nun der ganze große Apparat dieser Genossenschaften errichtet werden, und wie sollten denn die Genossenschaften zusammen⸗ gesetzt werden? Eine eigene Thätigkeit hätten sie kaum, überall trete die Verwaltungsbehörde und die Aufsichtsbehörde ein, gebe Anweisungen und entscheide. Wenn man den Genossen⸗ schaften solche minimalen Wirkungskreise zuweise, so seien sie von vornherein todtgeboren. Man' degradire sie direlt zu Schreibern und Dienern der Büreaukratie. Die Kommission werde also hauptsächlich die Beitragslast anders zu regeln, die Organisetion zu vereinfachen, und die Unterstützun— gen für die Arbeiter zu erhöhen haben, dann werde es möglich sein, etwas wirklich Fortschrittliches auf diesem Gebiete zu erreichen. Anders stehe es mit dem Unsallversicherungs⸗ entwurf. Die oben erwähnte Unfallstatistik mit ihren Zahlen könne unmöglich zu seiner Begründung auzreichen. Namentlich der Vorschlas, Genossenschaften über ganz Deutsch— land aus den verschiedenen Gefahrenklassen zu bilden, sei durch— aus geeignet, das ganze Institut der Genossenschaften in Ver⸗ ruf zu bringen, weil dieser Art von Genossenschaften jede Ge— meinsamkeit der Interessen fehlen würde. Der in Aussicht genommene Reichszuschuß gleiche vollständig einer Bettelsumme, die nach keiner Seite hin befriedigen könne, sondern nur die Ueberzeugung verstärken müsse, daß die ganze Idee eines Zu⸗ schusses von Reichswegen verwerflich sei. Selbst die Einführung von 500 Unfallkommissaren, wie sei ne Partei sie in ihrem Haftpflichtgesetzentwurf in Vorschlag gebracht habe, würde nicht so viel Umstände machen, als die Einrich⸗ tung dieser nach militärischer Schablone ohne innern Halt lonstruirten Genossenschaften, die aus den verschiedensten Arbeiterkategorien zusammengesetzu werden müßten. Die von der Regierung vorgeschlagene Form des Umlageverfahrens scheine ihm aus der ersten Lesung als von allen Seiten ver⸗ urtheilt hervorgegangen zu sein; der fernere Gedanke des Entwurfs, daß bei der Insolvenz einer Genossenschaft irgend eine andere von der Aussichtsbehörde bezeichnete sür jene ein— zutreten habe, erinnere fast an das Wirihschaftssystem Rinaldo Rinaldinl. Das Umlageverfahren bedeute nach seiner Ansicht nichts anderes, als eine Reichsgarantie von 130 bis 176 Millionen Mark, eine ebenfalls sehr bedenkliche Er— scheinung. Aus allen diesen Gründen halte er eine vollständige Erledigung dieser kolossalen Vorlage in der laufenden Session für unmöglich. Zudem weiche der gegenwärtige Entwurf in den allerwesentlichsten Punkten so stark von der vorjährigzen Vorlage ab, daß die Aussicht auf das Zustandekommen der Unfallversicherung von vorn herein zweifelhaft sei. Er bean⸗ trage die Verweisung beider Vorlagen an eine Kommission von 28 Mitgliedern und bitte dieselbe, wenigstens die Kranken⸗ versicherung selbständig zu regeln, damit auf diesem Gebiete wenigstens etwas Fruchtbares geschaffen werde. rr Gäarauf erariff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Meine Herren! Sie werdth Ram rwartedas Wors! debhaftigkeit auf eh Angriffe anworfe, mit der sie erfösfgk Mund. Ich habe auch nicht die Absicht, auf alles Dasjenige einzugehen, was der Herr Vorredner gegen die Vorlage vorgebracht hat. Ich werde mich nur bemühen, diejenigen Einwendungen mit einigen Worten zu widerlegen, die der Herr Vorredner gegen die Organisation, wie sie in dem Gesetzenkwurf zum Ausdruck gebracht ist, vorgetragen hat. Ich wende mich dabei zunächst zu der Krankenversicherung, der gegenüber ja der Herr Vorredner noch eine einigermaßen wohlwollende Stellung eingenommen hat. Er hat dagegen nur dreierlei eingewendet: ein⸗ mal, daß die Krankenkassen, wie sie geplant seien, eine zu geringe Unterstützung gewähren würden; zweitenz, daß die Organisation der ,, , i n , . und zur Zersplitterung führen 6 ndlich, daß die Kranken in Verbi ĩ ö. ,. . ö versicherung in Verbindung mit Was den ersten Punkt anbetrifft, so mö ich do x aufmerksam machen, daß es 6. n m . Krankenkassen giebt, die auch nur dasjenige leisten, was das gegen⸗ wärtige Gesetz als Minimum der Unterstützung vorschreibt. Selbst bei den Gewerkvereinskassen, die doch immer als Muster aufgestellt werden, beläuft sich der geringste Saß dessen, was ein der Kaffe bei⸗ getretenes Mitglied des Gewerkvereins versichert erhält, auf nicht mehr als dasjenige, was von diesem Gesetze als Minimum von der Gemeindekrankenversicherung verlangt wird. Aber, meine Herren die, organisirten Krankenkassen . durchaus nicht gehalten, bei diefem Minimum stehen zu bleiben, ihr Minimum geht überdies schon über dasienige hinaus, was die Gemeindekrankenversicherung zu leisten hat, indem es bemessen wird nicht nach dem durchschnittlichen Tage⸗ lohn gewöhnlicher Tagarbeiter, sondern nach dem Durchschnitts lohne derjenigen Arbeiter, fär welche die Kaffe begründet ift. Danken aber können all; Kassen, wie eg in dem Gefetz ausdrücklich vor! gesehen ist, die Unterstützung, die sie ihren Mitgliedern gewähren noch höher bemessen. Wenn nämlich die Vertreter dieser gtassen sinden, daß mit den Beiträgen, die sie zu leisten im Stande sind eine solcht Erhöhung möglich ist, so kann eine solche eintreten. Wenn der Entwurf über Bassenige, was für die Gemeindekranken⸗ versicherungen als Minimum festgesetzt wird, nicht hinausgegangen ist, so ist dies meines Erachlens cine durchaus gebotene Vorsicht, damit man erst sieht, waz auf diesem Gebiet geleistet werden lann; jedenfalls ist bierin ein Fortschritt gegen den bis— herigen Zustand enthalten, wie er bisher auf dieseim* Gebiet nach durch r n. i reer ear worden ist. ; as dann den Vorwurf einer allzu kompli anisati und der darin liegenden Gefahr der . dieser Vorwurf begründet sein, wenn, wie der Hr. Abg. Lasker an- zunehmen. scheint, jede Gemeinde verpflichtet ware, für je fünfzig Arbeiter immer git eine Krankenkasse zu errichten. Bas Gesetz sagt aber nur, da die Errichtung einer Kasse gefordert werden kann wenn fünfzig Arbeiter vorbanden sind, und das Gesetz mußte diese Vorsorge freffen, um auch in foschen Gemeinden, die nur daz Me terial für eine Kasse haben, vielleicht bis zu fünfzig Arbeiter, die Errichtung einer Kasse erzwingen zu können. Im Uchrigen aber würde doch die Regierung außerordentlich thöricht handeln, wenn sie in Gemeinden, wo das Material jur Errichtung von umfangreiche. ren Kassen vorhanden ist, einen Zwang dabsn ausüben wollte daß diese aß . 1. 6a 5 27 soll. . ebenso steht die Sache auch gegenüber größerer Betriebe. Der Zwang zur ckf rn 2 69 nicht ausgeübt werden, sondern er kann außgeübt werden und diese Möglichkeit muß die Regierung wiederum baen mit Rüchsicht auf kleinen Gemeinden, in deren ö. sich größere Betriebe befinden, um nicht diese kleinen Gemeinden mit ker? Kranfheiltgesahr ebe, Un diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter belasien ju müssen denn wenn die Fabrikkrankenkasse nicht errichtet wird, fall der Arkeiler natür- lich der Gemeindektankenversicherung ju, und daz würde unter Umstãnden zu Härten führen, die viel größer ind, als wenn diese einzelne Fabrik eine e ref fan sit selbst 6 muß. nn die Vermengung der Unfallversicherung mit der Kran— senversicherung anbetrifft, fo würde man Da auf khr .
Erörterungen kommen, wenn man diese Frage vollständi wellte. 9 will aber bemerlen, daß H —
dadurch die Arbeiter geschädigt, immer von der rr aus⸗ gebt, daß die Arbeiter schon jetzt einen Anspruch auf vollen Ersatz alles Desjenigen hätten, was ihnen durch einen Unfall an Schaden widerfährt. So steht die Sache aber keineswegs, bis jetzt haben wir nur die sehr begrenzte und sehr problematische Haftpflicht des Unternehmers, der Arbeiter hat bis jetzt nur einen Anspruch, wenn er nachweisen kann, daß der Unfall, von dem er betroffen ist, durch den Unternehmer oder seine Vertreter verschuldet ist.
Meine Herren! Der Anspruch, den die Vorlage dem Arbeiter zuerkennt, daß er nämlich unter allen Umständen bei Unfällen eine Entschädigung in Anspruch nehmen kann, ist ein ganz neuer, er ist weder in unserer Gesetzgebung, noch in der irgend eines Landes bis jetzt dagewesen, und wenn nun dieser ganz neue Anspruch in demselben Augenblick, wo er eingeführt wird, auch seine Begrenzung erhält, so kann man unmöglich sagen, daß darin eine unberechtigte Schädi⸗ gung des Arbeiters liegt; gegen den früheren Zustand wird der Ar⸗ beiter immer noch in eine außerordentlich viel günstigere Lage gebracht.
Uebrigens will ich noch bemerken, daß, wenn der Hr. Abg. Lasker glaubt, es sei verhängnißvoll für die Krankenversicherungs⸗ vorlage, daß eine solche Verquickung mit der Unfallversicherung statt⸗ gefunden habe, diese Befürchtung unter keinen Umständen zutreffen dürfte, denn, meine Herren, Sie können das ganze Unfall—⸗ versicherungsgesetz streichen und das Krankenkassengesetz vollständig so annehmen, wie es vor Ihnen liegt, denn selbst eine Bestimmung, wo⸗ nach der Unternehmer für den bloßen Krankheitsfall, also bis zu drei⸗ zehn Wochen, zu haften hätte, brauchen Sie nicht anzunehmen, da die Streichung der jetzigen Haftpflicht des Unternehmers gegenüber dem Arbeiter sich erst in der Unfallversicherung, und nicht in dem Kran⸗ kenkassengesetz findet.
Was dann die viel härteren Angriffe des Herrn Vorredners auf die Unfallversicherungsvorlage anbetrifft, so ist der härteste wohl der, daß man hier einen Apparat schafft für einen Gegenstand, den die Sache gar nicht werth sei, und der Herr Abgeordnete hat dann heraus⸗ gerechnet, es handle sich bei der ganzen Sache etwa um 2669 Fälle, die zu reguliren wären, und dafür wolle man diesen großen Apparat machen. Zunächst will ich bemerken, daß diese Rechnung doch wohl nicht ganz zutreffend sein dürfte. Es kommen nach unserer Statistik auf 2 Millionen Arbeiter 6000 Fälle, und zwar 2020 Todesfälle, 172) Invaliditätsfälle und 2260 in. (d. i. 13050 der Fälle von mehr als 4 Wochen Erwerbsunfähigkeit, berechnet nach den Auf— zeichnungen des Vereins der Eisen- und Stahlindustrie), in denen eine Arbeitsunfähigkeit für länger als 13 Wochen in Frage kommt. Es handelt sich dabei aber nicht etwa um beliebig kleine Unfälle, um die 40 00 Unfälle, die von der Vorlage des Hrn. Abg. Buhl und Genossen, die in der vorigen Session gemacht ist, betroffen werden würden, sondern es handelt sich hierbei um lauter schwere Unfälle, deren jeder einzeln einen sehr viel höheren Werth repräsentirt, als sonst vielleicht 20 Unfälle zusammengenommen. Insoweit schon, ist der Gegenstand doch nicht so minimal, wie der Hr. Abg. Lasker ange⸗ geben hat. ;
Außerdem, meine Herren, hat die Regicrung sich keineswegs auf den Standpunkt gestellt, daß der Apparat, welcher durch dieses Gesetz geschaffen werden soll, ausschließlich gerechtfertigt wäre durch den Zweck, der zunächst ins Auge gefaßt wird. Es ist in den Motiven ausdrücklich ausgesprochen, daß man diese Organisation für die Un⸗ fallversicherung hauptsächlich deshalb wählt, weil man die Grund⸗ lage legen wolle auch für die Erfüllung weiterer Aufgaben auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetzgebung.
Nun, meine Herren, ist ja das richtig, daß man zunächst diese Organisation nach den nächsten Zwecken wird bemessen und einrichten müssen; man muß die Erfordernssse der Unfallversicherung vorläufig zu Grunde legen, und zu dem Ende nimmt man als Grundlage die Gesammtheit der einer Gefahrenklasse angehörigen Unternehmer als Fasqer. des. Hauvttheils des von allen Unternehmern zu tragenden
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1 2 di ö i ei wie der Hr. Abg. Laster Ifelltr, dig * i nn n . ein . sation, sondern die Gefahrenklasse ist nur die Rückendeckung 6e nr. Genossenschaften; die eigentliche Organisation findet sich in den Ge— nossenschaften, und die Genossenschaften sind keineswegs ein fo zu⸗ sammenhangsloser Haufen, wie die Gefahrenklassen nach der Meinung des Hrn. Abg. Lasker sind. Denn nach den Bestimmungen des Gꝛsetzes sollen Genossenschaften zwangsweife immer nur für die Unter? nehmer eines und desselben Industriezweiges gebildet werden können; freiwillig sollen sie sich auch bilden können für die Unternehmer meh⸗ rerer Betriebszweige, und diese Freiwilligkeit wird nur begrenzt da⸗ durch, daß sämmtliche Betriebszweige, die zu einer Genossenschaft zu⸗
sammentreten wollen, derselben Gefahrenklasse angehören müssen.
Nun, meine Herren, diesen Genossenschaften, die als homogenen Elementen bestehen werden, wird h e gt die . 363 waltung der Unfall versicherung überlassen, und in dieser Verwaltung der Unfall versicherung ist das bureaukratische Element keineswegs so stark vertreten, wie der Hr. Abg. Lasker vor getragen hat. Die Ge= nossenschaften haben selbst Alles zu besorgen, was überhaupt zu der Verwaltung der Unfallversicherung gehört; die Verwaltungsbehörde von der der Hr. Abg. Lasker gesprochen hat, ist lediglich Beschwerde! und Rekurinstanz in gewissen Fällen. Was die Hauptsache anbe— rr r ban H, n , so bat die staat⸗
Behörde überhaupt nichts damit zu thun, sond as ist S der Schiedsgerichte. ; .
Nun, meine Herren, wenn man diese Organisation unã ü den Zweck der Un allversicherung schafft, so ist damit, öl e chstg fn. gesagt habe, die ufgabe, die man lösen will, keineswegs abgeschlossen onder dieselbe Organisation kann demnächst auch als Grundlage ür die, Lösung anderer Aufgaben dienen, und das eben deshalb, well dus jenige Organ, auf dem, so zu sagen, das Ganze ruht, ein solches ist welches auch für andere Zwecke verwendbar ist, nämlich eine Genossen⸗ schaft, welche aug den üngehörigen eines und desselben Industrie zweiges besteht. Man wird z. B. für die Invalidenversicherung nicht die Gefahrenklassen gebrauchen, wohl aber wird man für sie die Ge⸗ nossenschoften gebrauchen können, die dann für diefen Zweig der Versicherung einen anderen Abschluß zu finden haben werden. während in mnn für die Unfallversicherung fetzt in den Gefahrenklassen finden
Meine Herren! Nun hat der Hr. Abg. Lasker dieser Or anisatio der Gefabrenllassen vorgeworfen es liege darin eine . zur Unterlassung derjenigen Vorfichtsmaßtegeln, zu denen jeder Unter⸗ nehmer verpflichtet sei. Ja, meine Herren, das würde richtig sein, wenn nicht auch die Genossenschaften, zu denen jeder Unker' nehmer gehören muß, einen Thell dez Ristkoz zu tragen hät en, und wenn diese Genossenschaften, die zugleich die Aufgabe haben, die Unfälle zu verhüten, nicht auch einen Theil der Last ju tragen und desbalb ein Interesse daran hätten, unter ihren Mitgliedern die Ünfälle spvitl als möglich zu verhüten. Das hat ja auch der Hr. Abg. Lasker selbst als eine wesentliche Beschäftigung für diese Hheucsbᷣ schaften anerkannt, daß sie eben auf die Minderung der Unfälle bin⸗ wirken fönnen, er hat aber gemeint, auch das sei wieder nicht in der richtigen Art geregelt, denn die Fabrikanten seien durchaus nicht peeignet derartige Vorschriften, die ihnen selbst Kosten machen, zu er lassen. Ich glau e nun, meine Herren, daß die verschiedenen Interessen die bei den Fabrikanten wirksam sind, hier anz zu dem richtigen
iele führen werden. Bei dem Versuche, ** Vorschriften, wie hie der Gesetzentwurf hier im Auge bat, von Staatgzwegen oder von ic, zu erlassen, ist man immer auf die roße Schwierig keit 2 en, den richtigen Weg zu finden zwischen 2. allzu großen Bela tin der Industrie auf der einen Scste und einem allzu ge ringen Schutz der Arbeiter auf der anderen Seite, und dieser Weg, meine Herren, ist mit voller Sicherheit auch nur von Denjenigen zu r 'die nach beiden Seiten hin dag gleiche Interesse haben Die Industriellen, die eben die Ger en stastè bilden, haben einerselts das tere. sich nicht selbst Beschränkungen aufjuerlegen, die ihnen für ihren Betrieb böchst unbequein werden können; fie haben aber auf der anderen Seite, wesl sie die Unfalls gefahr tragen, auch daz
Interesse, den Arbeiter foviel als möglich durch ibre Anl liter sö ( n schützen, und so, meinen die verbündeten — ist 2 —
das richtige Organ gefunden, um die zweckmäßigsten Vorschriften auf diesem Gebiete herzustellen. Was sodann die Vorschriften über das Verhalten der Arbeiter betrifft, so wird man anerkennen müssen, daß Vorschriften für die Einrichtungen und Betriebsunternehmungen solange immer lücken⸗ haft bleiben, als sie sich nicht auch auf die Arbeiter erstrecken. Sie können die schönsten Vorrichtungen zum Schutze der Arbeiter vorschreiben; wenn sie der Arbeiter bei Seite schiebt, so haben sie absolut keinen Nutzen, und das geschieht nicht nur hin und wieder, sondern es ist ein Fall, über den unsere Aufsichtsbeamten in jedem Jahresbericht klagen. Sollen die Vorschriften, die die Unter—⸗ nehmer für sich selbst aufstellen, irgend wie wirksam sein, so müssen die Letzteren auch in der Lage sein, Vorschriften für die Arbeiter auf⸗ stellen zu können. Auch diese Vorschriften kann immer nur Der⸗ jenige entwerfen, der der Sache unmittelbar nahe steht; aber da—⸗ mit nicht eine unbillige Belastung der Arbeiter hieraus erwächst, so soll der Arbeiterausschuß, wenn eine solche Vorschrift erlassen wird, jedenfalls darüber gehört werden. Nun hat man freilich dieses An— ö. des Arbeiterausschusses ziemlich verächtlich behandelt, aber ich glaube, es hat seinen großen Werth, denn alle Vorschriften, die von den Genossenschaften erlassen werden, müssen von den höheren Ver— waltungsbehörden genehmigt werden, und, meine Herren, wenn der Arbeiterausschuß die Sache wirklich ernstlich nimmt, die Vorschriften, die ihnen vom Genossenschaftsvorstand vorgelegt werden, darauf hin prüft, ob sie für den Arbeiter chikanös sind, und ob sie zu viel von ihm verlangen, so werden alle diejenigen Zweifelspunkte an das Licht gestellt werden, die die Verwaltungsbehörden verpflichten könnten, die Genehmigung zu diesen Vorschriften zu versagen. Und, meine Herren, ich glaube, das Vertrguen kann man zu unseren Behörden wohl haben, daß sie die Genehmigung nicht ertheilen werden, wenn ihnen die Ueberzeugung beigebracht wird, daß die Vor⸗ schriften für den Arbeiter belastend iind. Die Fabrikanten sind in der Regel der Meinung, daß die Behörden viel zu sehr geneigt seien, sich auf die Seite des Arbeiters in solchen Fällen zu stellen, und ich glaube, man braucht nicht zu befürchten, daß die Regie⸗ rungen wider besseres Wissen — und das Wissen wird ihnen ja vermittelt durch das Gutachten des Arbeiterausschusses — Vor— schriften genehmigen sollten, die für den Arbeiter belastend sind. Meine Herren! Ich will auf diejenigen Einwendungen, die der Hr. Abg. Laßker gegen das Umlageprinzip vorgebracht hat, nicht näher eingehen, ich glaube, es wird in der Kommission Liese Frage noch sehr eingehend erwogen werden. Es wird dabei zur Erörterung kom—⸗ men, ob und inwieweit es nöthig sein wird, den in der Vorlage fakul⸗ tativ schon vorgesehenen Reservefonds vielleicht noch weiter aus ubil⸗ den, und inwieweit dieses Umlageverfahren, wie es in dem Entwurf vorgesehen ist, sonst noch einer Modifikation bedarf. Daß aber die Einführung dieses ganzen Verfahrens in den Entwurf auch ihre guten Gründe hat, das ist, wie ich glaube, schon heute von einem der früheren Herrn Redner mit Recht hervorgehoben und anerkannt worden. Es ist eine ganz außerordentliche Erleichterung der ganzen Geschäftsgebahrung und es ist zugleich eine außerordentliche Erleichte⸗ rung für die erstmalige Bildung der Genossenschaften. Die ver— bündeten Regierungen machen gar keinen Hehl daraus, daß diese erste Bildung der Genossenschaften mit einer gewissen Unsicherheit verbunden sein wird, daß dabei Fehler vorkommen können, die man so rasch wie möglich wird ausbessern müssen, und die Vorlage giebt auch vollständig die Mittel dazu,. um eine solche Verbesserung im Laufe der Zeit herbeizuführen. Aber, meine Herren, wenn solche Fehler unvermeidlich sind, so ist es gewiß ein großer Vorzug, wenn die ganze Aufbringung der Last so geregelt wird, daß sie in den ersten Jahren nur eine minimale ist, daß also diejenigen Verletzungen, die durch eine unrichtige Eintheilung vielleicht hervorgebracht werden können, den Einzelnen auch nur in einem minimalen Grade treffen, und daß, ehe die volle Last die Verpflichteten trifft, die Eintheilung
auch auf diesem Gebiete zu einer Verständigung kommen wird, und es wird, glaube ich, das Gespenst der ungeheuren Garantie, die das Neich in Folge dieses Umlageverfahrens übernehmen würde, bei näherer Betrachtung doch sehr zusammenschwinden. Denn wenn ich auch zugebe, daß theoretisch diese Garantie eben in dem Umlage⸗ verfahren liegt, so muß ich andererseits doch behaupten, daß dieseibe niemals praktisch werden wird. Denn sie kann das Reich nur dann treffen, wenn eine ganze Gefahrenklasse zu Grunde geht, oder wenn sie ö zusammenschrumpft, daß sie nicht mehr im Stande ist, die im Laufe der Jahre auf sie übertragene Last zu tragen. Und das, meine Herren, halte ich nach der ganzen Anlage dieser Eintheilung in Gefahrenklassen für geradezu unmöglich. Denn jede Gefahrenklasse wird aus einer ganzen Reihe verschiedenartiger Industriezweige be⸗ stehen, und es müßte ein höchst wunderbares Spiel des Schicksals sein, wenn alle diese Industriezweige oder auch nur der größere Theil der— selben untergehen oder soweit zusammenschrumpfen sollten, daß der Rest nicht mehr im Stande wäre, diese von dem Hrn. Abg. Dr. Lasker selbst als sehr gering bezeichnete Last tragen zu können.
Der Abg. Lenzmann bat, bei der Berathung der Vor⸗ lagen von der Politik ganz abzusehen und ihnen volle Objek— tivität entgegen zu bringen; wäre man immer so verführen, so wäre man in der Behandlung der Materie schon weiter gekommen. Er sei ein Anhänger der Zwangsversicherung und von seinem bisherigen Manchesterthum in dieser Beziehung in Folge von speziellen Erfahrungen zurückgekommen. Ein mög— lichst schnelles Zustandekommen des Gesetzes liege nicht nur im Interesse der Arbeiter, sondern ein einziger Tag Verlust könne leicht ein irreparabile damnum werden; deshalb wolle er auch gern bis tief in den Sommer hinein in der Kom⸗ mission sitzen, wenn er hinein gewählt werden sollte. Die Vorlage sei aber für ihn nur dann acceptabel, wenn die Re⸗ gierung in einzelnen Punkten Aenderungen vornehmen lasse. Zunächst dürfe das Arbeiterversicherungswesen nicht verstaat⸗ licht werden; wie er gegen die Verstaatlichung auf anderen Gebieten sei, so auch auf diesem. Weiter sei er der Meinung, daß die Vereinigung des Privatkapitals zur Versicherung voll⸗ ständig ausreiche. Die in den Motiven gegen die Aktien⸗ gesellschaften erhobenen Vorwürfe seien nicht begründet. Illoyal handelnde Gesellschaften fänden sich sehr selten und würden wohl kein langes Leben haben. Der Entwurf sei für ihn aber auch unannehmbar wegen der Art, wie die Prämien auf die verschiedenen Gefahrenklassen vertheilt würden. So seien in die 5. Klasse die Eisenwerke, dagegen in die 8. Klasse die Betriebe, die sich mit Verarbeitung von legirten Metallen heschäftigten, eingestellt, die Höhe der Prämie sei daher für beide Klassen eine verschiedene und doch seien die Gefahren bei beiden dieselben, weil die Art des Betriebes gleich sei. Viel richtiger wäre die geographische Unterscheidung, da es Gegenden gebe, wo vorzüglich eingerichtete Etablissements zu finden seien, während dies in anderen nicht in dem Maße der Fall sei. wie, e, BVor⸗ lage vorgeschlagenen Unterscheidungen bewiesen nur, daß der Herr, der sie gemacht habe, nicht viel von der Sache verstehe. Man bedenke nur, wie schwer es wäre, einen Betrieb aus einer Klasse in eine andere zu versetzen. Gegen den Reichszuschuß sei er deshalb, weil er ein Gegner der indirekten Besteuerung sei. Man sühre erst das Prinzip der direkten Steuern durch. Es sei ferner ungerecht, wenn man dem Arbeiter bei Unfällen und Krankheiten nur einen
selbst fo verbessert werden kann, daß man dann wirklich zu einer
Theil des ihm entzogenen Lohnes geben wolle, denn der Ar—
beiter, der im Diensle der Industrie verunnlückt sei, habe ein Recht auf volle Entschädigung. bigungen sei nicht begründet, der Arbeiterstand ür Deutschland sei nicht so tief gesunken. mit den Pensionen der Beamten passe nicht, weil die Pen⸗ sionen keine Entschädigungen seien, sondern lediglich auf einem Vertragsverhältniß des Beamten zu dem Staate beruhten. Warum solle weiter der Arbeiter, der zur Zeit eines niedrigen Lohnsatzes verunglückt sei, materiell schlechter gestellt werden, als der, welcher das relatioe Glück gehabt habe, zu Zeit erwerbsunfähig zu werden, wo die Löhne höher gestan⸗ den hätten? ss von einer aus Arbeitnehmern gesetzten Korporation geregelt werden, die nach den örtlichen Verhältnissen jedes einzelnen Falles ihre Enischeidungen zu treffen habe. Arbeiter der Rechtsweg abgeschnitten sei, wenn ihm die Insti⸗
Die Furcht vor Selbstbeschä⸗
Auch der Hinweis auf die Analogie
einer
Die Höhe der Entschädigungssumme müsse und Arbeitgebern zusammen⸗
Endlich habe die Vorlage den Mangel, daß dem
tute eine zu geringe Entschäbigung geben wolle. Es müsse hier gegen die Entscheidungen der erstinstanzlichen Organe der⸗ selbe Weg offen gelassen werden, wie bei anderen privatrecht⸗ lichen Streitigkeiten. Alle diese Gesichtspunkte verrückten nicht die Basis des Gesetzentwurfs, sie könnten im Gegentheil im Rahmen desselben Berücksichtigung finden. Alles andere könne stehen bleiben, namentlich die Zwangsassoziationen. Denn es gebe Gegenden, die nicht freiwillig zu der Versicherung bei⸗ treten würden, gegen diese müsse ein Zwang geübt werden. Man möge auch die ländlichen Arbeiter unter dieses Gesetz stellen, um so mehr, als gerade unter diesen die meisten unge⸗ schulten Maschinenarbeiter zu finden seien.
Die Diskussion wurde geschlossen und die Vorlagen an eine Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.
Damit war die Tagesordnung erledigt.
Der Präsident schlug vor, die nächste Sitzung Mittwoch 12 Uhr abzuhalten.
Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte zur Geschäftsordnung: Es bestehe, glaube er, allgemein der Wunsch, die Pfingstferien möglichst bald zu beginnen, und morgen keine Sitzung mehr abzuhalten. Auf die Angabe der Gründe verzichte er, sollte das Haus aber morgen doch eine Sitzung anberaumen, so möchte er die Haftpflicht für die Unfälle, die sich da ereignen könnten, nicht übernehmen. Außerdem wolle morgen noch die Tabackmonopolkommission sitzen, und in ihrem ersten Feuer⸗ eifer weiter nach den Gründen suchen, die das Haus bewogen hätten, das Monopol abzulehnen.
Der Präsident erklärte, er sei auf diesen Einwand vor—⸗ bereitet; er glaube indeß, der Wunsch des Hauses gehe dahin, heute zu schließen, und er füge sich demselben. Er bitte aber die Vorsitzenden und Mitglieder der Kommissionen, in der Zwischenzeit bis zum 6. Juni Sitzungen abzuhalten, denn die Erfüllung des Wunsches, den alle Parteien hätten, nicht zu tief in den Sommer hineinzutagen, hange davon ab, daß die Kommissionen die Ferienzeit benutzten. Wenn dieselben das nicht über sich gewinnen könnten, so sei nicht abzusehen, wie lange die Session dauern werde, und dann könnten die Un⸗ fälle eintreten, deren Haftpflicht der Abg. Bamberger nicht übernehmen wolle.
Hierauf vertagte sich das Haus um 41 Uhr auf Dienstag. 6. Juni, 1 Uhr Nachmittags.
gerechteren Eintheilung kommt. Ich glaube, meine Herren, daß man
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,. für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels-⸗ register nimmt an: die Königliche Exvedition des Arutschen Reicha⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Ktaats-⸗Anzeigerg:
F 9
Steckbriefe und Untersschnngs-Sachen. 2. Subhastationsn, Aufgebote, n. dergl.
Deffentlicher Anzeiger. ö nehmen ann die Annoncen. Epeditionen 2
Vorladungen und Grosshandel.
9. Familien- Nachrichten.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
6. Jersehiedene Bekanntwachangen. Verkänfè, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen.
3 Berlin 8Ww., Wilhelm ⸗Straße Rr. 32. 4. Verloosang, Amortisation, Zinszahlung
8. Theater -· Anzeigen. In der Börsen- n. 8. vw. Von öffentlichen Papieren.
beilage. XR K
„Invalibdendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Snreaux.
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II2460 Ladung. Der Uhrmacher Bernhard Strey aus Bernstein, daselbst am 7. Januar 1853 geboren, dessen Aufent⸗ halt unbekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, im August 1881 in verschiedenen Ortschaften des Soldin'er Kreises, ohne einen Gewerbeschein eingelöst zu haben, der Steuer ÜUmherziehen unterworfene Gewerbe betrieben zu haben, Uebertretung gegen §. 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876, wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 18. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen ericht zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen. uch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlinchen, den 14. März 1882. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
evangelisch,
sitzko,
erzicki, ,
geboren am katholisch, werden
* r n ugs Ladung. .
Nachstehende Personen: 1 Kriwjan Chmielnik, nach geboren am 12. August 1859 in Bnino Vorwerk, . . 4 Aufenthaltgort unbekannt, 2) Jaco Szymtkowiak, geboren am 17. Juli 1859 in Brod ziszewo, , le letzter Aufenthaltsort unbekannt, 3) Joseph Fleklak, geboren am 20. Januar 1859 in Brzoza, katholisch, letzter Aufenthaltsort un⸗ bekannt, 4) Karl Gustav Erdmann, geboren am 16. September 1859 in Klein ⸗Gay, evangelisch, letzter Aufenthaltgort unbekannt, 5) Joseph Dera, geboren am 12. März 1859 in Stare Vorwerk, ka⸗ fholisch, letzter Aufenthaltgort unbekannt, 6) Johann Spiewak, geboren am 11. Mai 1859 in Kiontschin Gut, katholisch, letzter Aufenthaltsort unbekannt, 7) Wojciech Przystada, geboren am 13. Mär 1859 in Gorszewice Vorwerk, katholisch, letzter Aufenthalte ort unbekannt. 8) Joseph Lubeznnski, ge⸗ boren am 11. März 1859 in Niewierm, katholisch, zuletzt in Niewierz aufhaltsam, 9) Jacob ubiak.
eboren am 10. Juli 1859 in Obrowo, katholisch,
etzter Aufenthaltgort unbekannt, 16) Michael Nowak, geboren am 19. August 1859 in Neudorf,
halb des
Dieselben
werden
mission das im
Isidor Jadek Satkomski, geboren am 16. Februar 1859 in Pinne, katholisch, zuletzt in Pinne aufhalt: 7 12 der Wirths sohn Carl Christovh Paul
braham, geboren am 16 Oktober 1859 in Retschin, evangelisch, zuletzn in Retschin aufhaltsam, 13) Stanlęlauß Jozwial, geboren am 29. März 1859 in Samter, a . letzter Aufenthaltsort unbekannt, 19 der Schreiber Max Kremm, geboren am 2. Mai 1859 in Samter, mosaisch, letzter Auf⸗ enthaltsort in Samter, 15) Simon Rap ael, ge⸗ boren am 1. Märj 1859 in Samter, mosaisch, zuletzt in Samter aufhaltsam, 16 Joseph Martin
hyniewsli, geboren am 14. Februar 1859 in
schaft. (22573
letzter 6 der n n . , , ,, 0 d ti j tzkoer genannt, geboren am 26. Mai 61 in ,, Hef mosaisch, letzter Aufenthaltsort in Ober⸗ 20) Alfred Lißner, geboren am 19. No⸗ vember 1861 in Obersitzko, mosaisch, letzter Auf⸗ e enthaltsort in geboren am 6 ö in Scharfenort, 22) 31. März letzter ö beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Ab⸗ sicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehen⸗ oder der J irlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer⸗ Bundes gebiets 26 Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 werden 27 Mittags 12 Uhr, vor die Erste Strafkammer des Königlichen Landgerichts ju Posen zur e, ,,. handlung geladen. Ar dieselben . der Strafprozeß⸗ Ordnung von dem Königlichen Landrath als Civil -Vorsitzenden der Ersatz⸗Kom⸗ ju Samter . Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. kammer des Königlichen Landgerichts ju Posen vom 13. April 1882 ist auf Grund des §. 140 des Strafgesetzbuchs und 8 325 der Stra fprozeß Ordnung entschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten zur Deckung der diese licherweise treffenden höchsten 6 Nosten des Verfahrens mit Beschlag belegt wor⸗ den, was hee tg hen Bemerken bekannt ge⸗ macht wir a erfügungen katholisch, letzter Aufenthaltsort unbekannt, 11) * Her tan okafft 6 ee nichtig sink . Pofen, den 14. April 1882.
Steckbrief ˖ Erneuerung. Der hinter den Bauquier Carl Miether in den Akten . 783. 1876 resp. wegen Strafvollstreckang unter dem 9. Mai 1878, 4. August 18379 und 20. Dezember 18890 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Berlin, den 13. Mai 1882. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
22567 Aufgebot.
Aufenthaltgzort — 1714 S 29 8, U. B.
gestellten
Neustabt Fei ni chin ke, I guegz Darlehenssumme beantragt.
10. Oktober 1861 in letzter Aufenthaltsort 1dalbert Kruszona, or 1861 in Sendizin, Aufenthaltsort in Sendzin,
hann dem unterzeichneten
Urkunde vorzulegen,
Flotte zu entziehen,
Gmelin. gehalten zu haben. , ,, Str. G. ⸗B. Juli 1882,
22571 auf den 1.
Sabhastattonen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen u. dergl.
Der Zimmermann Christof Dangel von Kirch⸗ heim u./ T. hat das Aufgebot eines der Michael Schwarz, Bauern⸗Wittwe von da, wegen eines tro. J. Juli à 50ς verzinslichen Darlehns von 1000 Fl. von Kirchheim u. / T. Bd. 45 Bl. 191, am 30. Mai 1872 von ihm aus⸗ fandscheins nach geschehener Heimzahlung Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 29. November 1882, Vormittags 11 Uhr, Gerichte Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die widrigenfalls die erklärung der Urkunde erfolgen wird. Kirchheim, den 12. Mai 1882. Königliches Württ. Amtsgericht.
Auf den Antrag der Firma William Rosenbeim & Comp. zu Berlin ist in der Sitzung des urter⸗
jeichneten Gerichts, am 10. d. Mts., erkannt worden: Der Antheilschein der Herzogl. Braunschw. Lüneb. Prämien⸗Anleihe vom 1. März 1869 Serie 7981 Nr. 13 wird für kraftlos erklärt.
Brannschweig, den 12. Mai 1882. Herzogliches Amtsgericht. IX. L. Rabert.
22551] Bekanntmachung.
Der zum Verkauf des Hütte schen Kolonats Nr. 32 in Belle auf den 15. Juni er. angesetzte Termin ist wieder anfgehoben worden.
Blomberg, den 8. Mai 1882.
Fürstliches Amtegericht. II. (Unterschrift.) [22572 Bekanntmachung.
In der Carl Ferdinand Sgquarschen Aufgebote-⸗ sache III. F. 38/8I ist durch Ausschlußurtheil vom 8. Mai 1882 das Dokument über die auf Elbing 1. Nr. 420 Abth. III. Nr. 14 eingetragene Kaution von 240 Thalern, eingetragen für die Handlung C. Krabnen et Comp. in Crefeld, für kraftlos er- klärt worden.
Elbing, den 10. Mai 1882.
Königliches Amtsgericht.
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se Liste der Anmeldungen wird e , , . ar Tage vorher, Nachmittags 6 Uhr, und für diejenigen Mit⸗ * . ch s 9
Deutsche Lebens-, Pensions- und Renten⸗Versicherungs⸗esellschaft auf Gegenseitigkeit in Potsdam. Zu der vie sabrigen ordentlichen General⸗Versamml ung an Sonnabend, den 3. Juni d. Irs., Nachmittags 3 Uhr,
im Bahnhofsgebäude hierselbst, werden alle stimmberechtigten Mitg! Eder hierdurch eingeladen.
Tagesordnung:
1) Vorlage der von der Directlon gelegten, von Y em Curatorium und der Revisions⸗ Commission geprüften Jahresrechnung und (8. 38 a. des revid. Statuts) sowie Erledigung ersicherlen (5. 35 des revidirten Statuts). 2) Genehmigung der Uebernahme einer bisher verpflichteten (5. 51 Abs. 3 des rer dirten Statuts).
3) Geschäftliche Mittheilungen. Die Stimmberechtigung der Mitglieder regelt sich nech den Vorschriften im 8. 25 des Statuts
Ar trag auf Entlastung der Verwaltung der lier nf bezüglichen drei Anträge von
Wech elverpflichtung durch einen Andern als den
von 1868 und §. 32 des revidirten Statuts von 187,7, se nachdem auf die bei d frühere oder das jetzige Statut Anwendung findet. 4 vet mn me m, mer, Die Prüfung der Legitimation wird im Geschäftglolale der Gesellschast, Breite
Straße eschlossen für diejenigen Mitglieder, bei deren Versicherung
(te Stafut von 1877 Anwendung findet, eine Stunde vort Beginn
ung, also am *. Juni Tieseg Jahres, Nachmittags 2 Uhr.
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tretern in Empfang genommen verden. Potsdam, den X. Mai 1502.
om 22. Mai dieses Jahret ab bei der Diree ion oder bei den Ver⸗
Daß Curatorinm.