Danziger Privat⸗Actien⸗Bank.
Status am 15. Mai 1882.
I22804
Metallbestand Reichs ⸗Kassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand . Lombardforderungen Effe ten Bestand Sonstige Activa
Grundkapital Reservefonds . Umlaufende Noten
Activa.
Eassira.
Sonftige täglich fällige Verbindlich=
J Berzinsliche Depositen⸗Kapitalien Sonstige Passiva ö
Eventuelle Verbindlichkeiten aus wei⸗ ter begebenen, im Inlande fälligen
Wechseln ; 22:88 Uoborsicht
der
Hannoverschen KEBankz— Vom 15. Hai 1882.
Acti vn. Metallbestangãdi . . Reichskassenscheine. ö Noten anderer Banken. Wechselꝛlili ... Lombardforderungen. Effecten ö Sonstige Actia· Passi vn. Grundeapital ö Reservefonds Umlaufende Noten.. Sonstige täglich fällige Verbind- e,, An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten... Sonstige Passiva. Event. Verbindlichkeiten aus wei- ter begebenen im Inlande zahl- baren Wechseln...
Pie Pirection.
22834
Wochen / Uebersicht er
d Württembergischen Notenbank
vom 15. Mai 1882.
M00 951.879.
MÆ 619,179 2 7165 22.8060
6, 977, 184 671, 600 221,891 728,642
6 30090090 T5 666 17195566
122,459 2,982,310 184,920
46,928
S1, 906.903. ;. 406965. 510 46. 1493685.
og 85.
722 558.
8, lz 365.
n 12, 900 090. I 5GiJ. 559 4571. 7060.
4911. 930.
2.392, 842. 1, 099,831.
Activa.
Metallbestand . 16060
Bestand an Reichskassenscheinen . aan Noten anderer Banken an Wechseln ... an Lombardforderungen. ane, .
an sonstigen Aktiven.
Passiva.
Das Grundkapital! ... . 40
Der Reservefonds ... 24 Betrag
bindlichkeiten. ..
der umlaufenden . , Die . täglich fälligen Ver⸗
Die an eine Kündigungöfrist ge⸗ ö
bundenen Verbindlichkeiten . Die sonstigen Passiven.
Eventuelle Ver indlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln 753,649. 52.
Braunschweigischoe Bank. Stand vom 15. Mai 1882.
(22822 Metallbestand . Reichskassenscheine . Noten anderer Banken. Wechsel- Bestand. Lombard- Forderungen Effecten- Bestand. Sonstige Activa
Acti vn.
n n n 2 2
Passiva. Grundkapital Reservefondl. Umlanfende Noten.. Sonstige täglich fällige Ver- bindlichkeiten. .. An eine Kündigungsfrist ge- bundene Verbindlichkeiten. gonstige Passiya 4
Eventnelle Verbindlichkeiten aus weiter hegebenen, im In-
lande zahlbaren Wechseln. (
KErannschweig, 15. Mai 1882.
Die Direktion.
Bewig.
Commerz-Bank in Lübeck. Status am 15. Mali 1882.
22831] etallbestand . Reichskasgenscheine Noten anderer Banken, gonstige Kassenbestünde. Wechselbestand. .. Lombardforderungen. 1 2 Effecten des Reservefouds Täglich fallige Guthaben. Sonstige Actiya
Activn.
i: aaa vu. Grundeapital . Regervefonda 33 Banknoten im Umlanß g.. Sonstige täglich fallige Verbind- J. . enn, . n eine Kündigungafrist gebun- dene Verbin — 931 Sonatige Passiva ö
Weiter begebene im Inlande zahlbare
Stub el.
tp 376.3904.
S 2, 400. 909.
1 4
g 312,165 84 37 450 72.2600 — 18.255. 02 19 2 5055 — 511 285 0 Sg 6h hl
9, o0o) 00h
438. 7h 20,197,500 ma0n
66, 109 — 414.64 67
617,036. 57, 665. 181,609. 13.223, 616. 1, 719, 870.
0 606.
S. I S. IS
351 865. 1.936 265.
6, 187, 542.
l, 966. 550. 176, 968.
& 18.
S.
635, 625.
6. 850. 232.800. 14. 695.
4 546.1585. 327, 645. 55. 125.
63.55. 326 514. 3 dg. z
63, 547. 45, 10. l, 205, 203. 2, 755, 248. 56.794.
3.067.
122821] wochen siebers r er Bayerischen Notenbank
vom 15. Mai 1882.
Activa. M06.
31,829, 000 3600 2,592, 000
1 Bestand an Reichskassenscheinen ö Noten anderer Banken. Men selllnn Lombard⸗Forderungen Gffelten sonstigen Aktiven. Fassi va. Das Grundkapital 1 , Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗ z Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten ; Die fonstigen Hafi sas 1417, 000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechsel n. Ip 930,718. 14. München, den 17. Mai 1882. Bayerische Notenbank. Die Direktion.
lass, Sg amd
der Rachischen Hanmls
am 15. Haß 188. Activa.
1 gz9 oz iz 205 =
215 560 — 17 707 261 49 zs 16) — ho big oa 1544 576 34
I Jg dd pp
Metallbestand Reichskassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand. Lombard-Forderungen Effecten. . Sonstige Activa.
FPasgivn.
Grundcapital Res er vefonds
oon gg = 1101 S3 N 153 or Sh = vos 151 8
los 77393 430 45271
n d Jos Gd 55 Die zum Incasso gegebenen, noch nicht fälligen deutschen Wechsel betragen d¶: 1831 763. 04.
Status der Chemnitzer Stadthank
in Chemnitz
am 15. Mai 1882. Activn.
Umlaufende Noten,... Täglich fällige Verbindlichkeiten An Kündigungsfrist gebundene Verbindliebkeiten... Sonstige Passiva ;
22833
Cassa etallbestand M 208,615. 84. Reichskassen 8, 60. —.
ö Noten anderer Banken... 100,100. —. Sonstige Kassen⸗ bestände . 12,024. 20. 1 Lombardforderungen 1 P Sonstige Activen Passi va. Grundkapital . Gehen,, . Betrag der umlaufenden Noten Sonstige täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten.. An eine nee, , e, e, ge⸗ bundene Verbindlichkeiten . 2781, 300. —. w n re, ; 3 f 86189 99 eiter begebene und zum Incasso gesandte, im Inlande zahlbare Wechsel 40 a —.
S6. 329,700. 04. 3,226, 051. 15. 87.228. —. 127,500. —. 318,107. 70.
510.900. —. 127,500. —. 504,200. —.
110,456. 93.
Hremhkeer HRBan a.
Uebersicht vom 15. Mai 1882. 22832 6 — . Activn: Metallbestandd .... Reichskassenscheine. ö 6, 350. — Noten anderer Banken. ' I4 600. — . Gesammt ⸗· Kassenbestand . M JI i D D J Giro ⸗Conto b. d. Reichsbank 1090417. 70 1 2 2, 523, 268. 54 Lombardforderungen . J, 474.055. 78 Effecten. ĩ 1,266,920. 74
1, 866, 542. 63 9
1 177, 186. 08
Immobilien & Mobilien zo M5). — FPassirn:
Grundkapital 6 16, 607,909.
Reservefonds
; S605. 56. NVotenumlauf . 4,510,300. Sonstige, täglich fällige Ver⸗ pindlichkeiten. 1isz 35. An Kündigungsfrist gebun⸗ ben: Verbind lichtelten' .. . i gs 228. 11 28 158,567. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, nach dem 16. Mai fälligen Wechseln .
Der Director:
Ad. Renken.
M6, 266.
Dreier, Proc.
Verschiedene Bek anntmachungen. Die Kreis Thierarztstelle des Kreises Pleß, mit welcher auch die Funktionen eines kommissari⸗ schen Grenz ⸗Thierarztes für die Kreise Pleß, Ryb⸗ nik und Ratibor verbunden sind, ist zur Erledigung ekommen und soll vom 1. Juli er. ab anderwein t werden. Das etatemäßige Gehalt der Stelle be⸗ tr t 0M) M jahrlich und für die Ausübung der Grenz⸗ Thierarztgeschäfte bezieht der Stelleninhaber eine sortlaufende Remuneration von 1800 M jährlich. Dagegen darf der Letztere Privatpraxis nicht auts⸗ üben. Qualistüirte Bewerber um diese Stelle wollen sich unter Einreichung ihres Fäbigkeltszeugnisses,
nalpapiere innerhalb 4 Wochen bei mir melden. Oppeln, den 109. Mai 1882. Der Regierungs- Prasident.
(22784
Die Aktionäre der Berlinischen Verlags⸗ und Druckerei ⸗Aktien⸗Gesellschaft werden hiermit zur Theilnahme an einer außerordentlichen General⸗ versammlung eingeladen, welche am Sonnabend, den 3. Juni d. J. bier, Hotel Askanischer Hof, Königgrätzerstraße 21, um 6 Uhr Abends, statt⸗ finden soll.
Auf der Tagesordnung steht die BVerathung und Beschlußfassung über Anträge bezw. Vorlagen, welche, in Anlehnung an die Beschlüsse der General⸗ versammlung vom 12. April d. J die Verwendung der flüssigen Geldmittel der Gesellschaft betreffen.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nach §. 22 dez Gesellschaftsstatuts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche bis zum Mittwoch, den 31. Mai, Abends 6. Uhr, ihre Aktien bei der Gesell⸗ schaftsdirektion hier, Puttkamerstraße 23 parterre, hinterlegt haben. Die Quittung der Direktion über die Hinterlegung der Aktien dient zur Legitimation für die Theilnahme an der Generalversammlung. Der Aufsichtsrath der Berlinischen Berlags⸗
und Druckerei ˖ Aktien Gesellschaft.
Dr. jur. Bruno Gustav
Mertelmeyer. Demmler.
d. d. Berlin, 19. Mai 1882.
22697
Actien⸗Gesellschaft Seebad Heringsdorf.
Gemãß 55. 14 - 17 des Gesellschaftsstatuts werden nach Beschluß des Aufsichtsraths die Herren Aktio- näre hiermit zur
ordentlichen r am ie den 6. Juni, Abends 6! Uhr, in Berlin, Behrenstraße 54, im Comtoir des Herrn Benoit Oppenheim eingeladen. . r nm, I) Bericht des Vorstandes. 2) Bericht des Aufsichtsraths über Prüfung der Jabresrechnung und Bilanz. 3) Beschlußfassung über die Gewinnvertheilung. 4) Ertheilung der Decharge an den Vorstand und den Aufsichtsrath. , 5) Statutenmäßige Neuwahl des Aufsichtsraths. Berlin, den 17. Mai 1882. Der Vorstand.
iss] Dampfer⸗Verbindungen
,. Stettin und Kolberg, Stolpmünde, anzig, Elbing, Königsberg i. Pr., Tilsit, Libau, Riga (Moskau, Charkow, Zarichn, Tula), Kopen⸗ hagen, Gothenburg, Christiania, Flensburg, Kiel, Leer, Antwerpen, Middlesborough, Hamburg unter⸗ hält regelmäßig
Rudd. Christ. Gribel in Stettin.
22602
. Baufonds:
Rückeinnahmen .
ad I. d.
2
Grunderwerb, Bauten, Eigene Effekten:
480 / oigen Prioritätsanleihe. ...
2) des Reserve⸗ und Erneuerungsfonds, Zinsen bis ult. Dezember 1881 .. insen ˖ Couto:
Kassen Bestand.. Diverse Außenstände
Stamm⸗ Kapital:
a. Stamm · Aktien.. . b. Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien .
triebsfonds zurückgezahlt..
Gemeinden und
rivaten Reservefonds: d
Erneuerungsfonds: b. in Effekten nach dem Courswerth
Beamten Pensionsfonds: a. in Baar.
Arbeiter ·˖ Krankenkasse: a. in Baar. a. in Baar.
Aktien à 2025 000 . Rückstände und Schuldposten:
der früheren Vorjahre
o. Diverse Kreditoren d. Nicht fixirte Tantiè men.
der Activ⸗Saldi) .
A. Einnahme... B. Ausgabe.
Von dem Ueberschuß geht ab: Zu konzessions⸗ und statutenmäßigen Rücklagen: in den Erneuerungsfonds: a. Regelmäßige Rücklagen 950 784 M½ 55 b. Erlös für das augran⸗ ; girte betreffende Be⸗ triebs Material. 304 877 47 : . Summa. T V dd T DV- Hiervon ist in Ausgabe ver⸗ rechnet 853 762 , 88 Somit kommen bier noch zur Verrechnung ... in den Reservefonds Rücklage 42 500 M — Hiervon ist in Ausgabe ver⸗ rechnet . 17642 01
Somit kommen hier noch zur Verrechnung .
Davon aus Betriebsfonds bestritten, vergleiche Passivs
¶Blelben⸗
HK. Strecke Kreuzburg ⸗Rosenberg⸗Lublintz⸗Tarnowitz. 8 ö
Courswerth inki. Fremde Effekten zum Nominalwerth J Geldwerth der Materialien⸗Bestände .
Für bereits eingelöste Coupons pro 1881 der Prioritäts⸗-Obligationen
A. Strecke Bres lau⸗Dzieditz, Oppeln⸗Vöossowska. C. 480 / ige Prioritäts Sbligationen J d. Staats⸗Bau⸗Prämie (Vorschuß) 1 095 480 46 aus Be⸗
B. Strecke Kreuzburg RNosenberg Lublinltz Tarn owitz. e. Beiträge aus Sigatsmitteln, von Provinzen, Kreisen,
a. in Baar inkl. 42 500 S½ Einlage pro 1881. b. in Effekten nach dem Courswerth .. .
a. in Baar inkl. 950 784 MS 55 Einlage pro 1881 . 1 ,
b. in Effekten (als fremde nach dem Nominalwerth) ?
b. in Effekten (als fremde nach dem Nominalwerth) . Kautionsfonds inkl. Lombard Unterpfänder:
b. in Effekten (als fremde nach dem Nominalwerti) Zinsen und Dividende für das Borjahr:
a. Zinsen der Prioritäts⸗Obligationen.. b. Jo Dividende der Prioritäͤts⸗Stamm⸗ u
a. noch einzulösende Dividendenscheine und Zingcoupons
b. Eisenbahnsteuer für das lebte Jahr?
Passiv⸗Saldi pro 1882 bis zum Abschlußtage (nach Abzug Aus der Betriebs gJiechnung des VBorjahrs: ö
Hrutto. Neberschuß
Rechte Oder ufer - Eisen bahn ⸗gesellschaft. Bilauz für . 86, 1881. C
Vn. M. 3
A. Strecke Breslau ⸗Dzieditz, Oppeln ⸗Vossowska. Kosten der Bahnanlage, abzüglich diverser Einnahmen und
63 4 668. 73.37
1095 189. e, n. ,
47 472. 95.
I) des Baufonds, noch nicht verwerthete Obligationen der
5 900 000.
32M IJ 11 800 754. , J 1337 5335. 505 143.
69 714. 3698941.
3 .
Summa. S7 192 572. —
Pass HR Va.
22 500 090. 22 500 000. 22 500 000. —
67 500 000.
wd 45293. 85.
146 455. 06. 191 658.
116085. 94. I54 299. 85.
6 879 385.
91 874.
1081500. 1173 374.
1031. 1440.
25 537. 77. 5 257 863. 51.
731 000.
id Stamm ,
22166. 115 133. 203 3537.
3 16. 63 ais.
292131.
10 665580. 4911178.
5 754 401.
101 897) ½ 14 8
2 857 99
Hiernach Netto ⸗ Ueberschuß . XI. Verwendung des Ueberschusses: a. Zur Verzinsung der Prioritäͤtz J b. Hur Zahlung nicht fixirter Tan⸗ k C. Zur Zahlung der Staats. Eisen⸗ 1 . d. Zur JZablung von 9/0 Dividende der Prioritäts⸗ Stamm u. Stamm⸗
12 s
731 0900 M 81 57 750 . 78 125 .
523168575.
so daß als Vortrag verbleibt. Breslau, den 8. Mai 1882.
eines vollständigen Lebenslaufez und sonstiger Perso⸗
109768. 97. 87 192 572. —
Summa.
Direktion der Nechte ˖ Oder · Ufer · Eisenbahn · Gesellschaft. Grapom.
fekretaͤr des landwirthschaftlichen
Deutscher Reichs⸗ Königlich Prenßisch
Aas Abonnement beträgt 4 M 50 8 für das Uierteljahr.
uernon rer für den Raum einer Aruchzeile 30 *
Anzeiger
er Staats⸗Anzeiger.
Mn 142.
Berlin, Sonnabend,
den 20. Mai, Abends.
2 ö Alle Rost⸗Anstalten nehmen gestellung an; 2 J für Berlin außtr den Post-Anstalten auch dir Expr 3. * dition: 8w. Wilhelmstraße Nr. 32. ö.
I88G2zX.
— —
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landrath des Kreises Naugard, Geheimen Regie⸗ rungs⸗-Rath und Kammerherrn von Bismarck auf Külz den Rothen Adler Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Regierungs- und Baurath Emmerich zu Berlin und dem Pfarrer Hoffmann zu Altzülz im Kreise Neustadt O. Schl. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem kommissarischen Amtsvorsteher und Forstkassen⸗Rendanten, Hauptmann g. D. ö zu Tempelburg im Kreise Neustettin den König— lichen Kronen Orden vierter Klasse; dem evangelischen Schul⸗ lehrer Petri zu Parchau im Kreise Lüben den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Polizei⸗Sergeanten Schmidt zu Ohligs im Kreise Solingen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten, bisher beim Großen Generalstabe kommandirt gewesenen Königlich bayerischen Offizieren Orden zu verleihen, und zwar: dem Major Haag den Königlichen Kronen-Srden dritter Klasse und dem Hauptmann Land⸗ mann den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Rentier Hermann Westernacher zu Hannover den Charakter als Landes Oekongmie⸗Rath, dem General⸗ 1 Centralvereins für die Pro⸗ vinz Sachsen Dr. Delius zu Halle a. S. den Charakter als Dekononne⸗Rath, dem Oekonomie⸗ommissarius Ho llefreund zu Oppeln den Charakter als Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath,
dem gKreisgerichts-Sekretär z. D Meumann in Neu⸗ Ruppin den Charakter als Kanzlei⸗Rath, und .
dem Konditor Wilhelm Graßhoff zu Wriezen das Prädikat eines Königlichen Hof-Lieferanten zu verleihen.
Landgüterordnung für die Provinz Westfalen und die Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mülheim a. d. Ruhr. Vom 30. April 1882. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unferer Monarchie, für die Provinz Westfalen und die Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mül⸗ heim a. d. Ruhr, was hn 1 Landgut im Sinne dieses Gesetzes ist eine in der Land⸗ güterrolle des zuständigen Amtsgerichts eingetragene Besitzung. In der Rolle kann jede in der Provinz Westfalen oder in einem der Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duis⸗ burg und Mülheim a. d. Ruhr belegene Besitzung eingetragen werden, welche zum Betriebe der Land⸗ oder Forstwirthschaft bestimmt und bei dem Grundsteuerkataster mit einem Rein⸗ ertrage von mindestens fünfundsiebzig Mark angesetzt ist. 3 2 Zur Eintragung des Landgutes in der Landgüterrolle ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke die Grundstücke belegen sind, welche das Landgut bilden. 4 Liegen die Grundstücke in den Bezirken verschiedener Amtsgerichte, so hat das Oberlandesgericht zu bestimmen, bei welchem Amtsgerichte das Landgut in der Rolle einzu⸗ tragen ist. : §. 3. In der Rolle erhält jedes Landgut ein eigenes Blatt. Das Landgut besteht aus denjenigen Grundstücken, welche auf dem Rollenblatte eingetragen sind. Dieselben müssen nach Blatt, Artikel und Nummer des Grundbuchs oder nach dem Grundsteuerkataster bezeichnet werden. ĩ . Auf dem Blatte oder Artikel des Grundbuchs ist die Nummer des Rollenblattes i, zu vermerken.
8 .
Ein Landgut soll in der Rolle nur dann eingetragen werden, wenn die Voraussetzungen des §8. 1 Absatz 2 zur Zeit der Eintragung vorhanden sind. ; .
Die Eintragung kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, weil diese Voraussetzungen zur Zeit der Eintragung nicht vorhanden gewesen seien.
O.
Die Eintragung und die Löschung in der Rolle erfolgt auf Antrag Derjenigen, welche über das Landgut letztwillig verfügen können. ;
§. 6. ; ,
Die Anträge auf Eintragung und auf Löschung in der
Rolle werden bei dem Amtsgerichte, unter Anwendung der
32 bis 34 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 esetzSamml. S. 46), mündlich angebracht oder schriftlich eingereicht. 4. Das Amtsgericht hat dem Antragsteller mitzutheilen, daß die Eintragung und die Löschung erfolgt sei. 8. 7. Die Eintragung verliert ihre Wirksamkeit durch die Löschung. = Die Eintragung ist auch für jeden nachfolgenden Eigen⸗ thümer wirksam, sofern derselbe Eigenthümer des ganzen Land⸗ gutes oder eines den Voraussetzungen des §. 1 Absatz 2 ent—⸗ sprechenden Theiles desselben ist. 5. 8. Bei Grundstückserwerhungen zu einem in der Rolle ein⸗ 5 Landgute ist . mit der Zuschreibung in em Grundbuche die rh ung auch in der Rolle zu be⸗ wirken, wenn der Erwerber seine entgegengesetzte Absicht nicht , ,. erklärt. ö Bei Veräußerungen eines Theiles von einem in der Rolle eingetragenen Landgute ist gleichzeitig mit der Abschreibung im Grundbuche auch die Löschung des veräußerten Theiles in der Rolle zu bewirken, wenn bei demselben die Voraussetzungen des 5. 1 Absatz 2 nicht zutreffen. ; . In den Fällen dieses Paragraphen erfolgen die Zu⸗ hren n und Löschungen in der Rolle von Amtswegen und kostenfrei.
39 Die Einsicht der J gestattet, welcher 14 dem Ermessen des Amtsgeri a. ein rechtliches Interesse dabei hat. 8 22 . Die Einsicht der Rolle erfolgt kostenfrei. §. 10. ;
Haben Ehegatten in allgemeiner Gütergemeinschaft gelebt, so finden hinsichtlich der Uebernahme der zu dem gemeinschaft⸗ lichen Vermögen gehörenden Landgüter die in den 8§. 11 bis 22 enthaltenen Bestimmungen Anwendung.
11.
Bei der Auseinandersetzung und bei der Schichtung kann der überlebende Ehegatte, sofern ihm nach den bestehenden Vorschriften die Befugniß zur Uebernahme des gemeinschaft⸗ lichen Vermögens zusteht, das Landgut für eine nach Maß⸗ gabe der 85. 17 und 18 festzustellende Taxe mit billigen Zah— lungsfristen übernehmen. ; ö.
Ist das Landgut während fortgesetzter allgemeiner Güter⸗ gemeinschaft auf Antrag des überlebenden Ehegatten in der Rolle eingetragen, so findet zu dessen Gunsten die vorstehende Bestimmung keine .
Sofern nach den bestehenden Vorschriften den Kindern die Befugniß zur Uebernahme des gemeinschaftlichen Vermögens zusteht, kann eines derselben die Uebernahme des Landguts für eine nach Maßgabe der S5. 17 und 18 sestzustellende Taxe mit billigen Zahlungsfristen beanspruchen. Dasselbe gilt, wenn der überlebende Ehegatte bei der Auseinandersetzung oder bei der Schichtung das Landgut nicht übernimmt, oder nach dem Tode des letztlebenden Ehegatten nur unter den Kindern eine Auseinandersetzung erfolgt. ö
F. 15.
Die Befugniß der Kinder zur Uebernahme des Landgutes wird nach folgenden Grundsätzen geregelt. ;
Leibliche Kinder gehen Adoptivkindern, eheliche den un⸗ ehelichen vor. Durch nachfolgende Ehe legitimirte Kinder stehen den ehelichen gleich.
Ferner geht vor der ältere Sohn, und in Ermangelung von Söhnen die ältere Tochter. ; 5
Kinder, welche zur Zeit des Erbanfalles für geisteskrank oder für Verschwender erklärt sind, stehen bis zur Wiederauf⸗ hebung der Entmündigung, Kinder, welche eine Verurtheilung zu Zuchthausstrafe und zugleich zum Verlust der bürgerlichen en,, erlitten haben, für immer den übrigen Mit⸗- erben nach. ; . .
An die Stelle eines verstorbenen Kindes treten dessen Abkömmlinge nach den für die Kinder geltenden Grundsätzen.
§. 14.
Für Landgüter in den Bezirken der Landgerichte Biele= feld und Paderborn, sowie der Amtsgerichte Tecklenburg und Ibbenbüren kann mittelst Eintragung in der Landgüterrolle bestimmt werden, daß der jüngere Sohn, und in Ermangelung von Söhnen die jüngere Tochter vorgeht.
§. 15.
Wird ein Ehegatte von Geschwistern oder deren Abkömm⸗ lingen beerbt, so ist eines derselben, falls der überlebende Ehe⸗ gatte bei der Auseinandersetzung das zandgut nicht übernimmt, befugt, das letztere für eine nach Maßgabe der 8§. 17 und 18 ee ehe Taxe mit billigen an fe fen zu überneh⸗ men. Dies gilt auch dann, wenn Geschwister oder deren Ab⸗ kömmlinge mit Verwandten in aufsteigender Linie gemein⸗ schaftlich erben r x Die S. 13 und 14 finden entsprechende Anwendung. Das Nießdtauchsrecht des überlebenden Ehegatten bleibt un— berührt.
8. 16.
Sind mehre Landgüter vorhanden, so finden die 8§. 11 bis 15 mit folgenden Maßgaben Anwendung;
Der zur Uebernahme berechtigte Ehegatte kann die sämmt⸗ lichen Landgüter übernehmen. .
Steht . Befugniß zur Uebernahme den Kindern oder den Geschwistern, beziehungsweise deren Abkömmlingen zu, so kann der nach den S. 12 bis 15 Berechtigte die sämmtlichen Landgüter übernehmen, wenn die Bewirthschaftung von einem derselben aus erfolgt. Anderenfalls kann jeder Berechtigte in der Reihenfolge seiner Berufung nach den s§. 13 und 14 ein Landgut übernehmen. .
Die Feststellung der Taxe erfolgt nach folgenden Grund⸗ ätzen: I) Der zwanzigfache Betrag ; a. des beim Grundsteuerkataster angesetzten ertrages der Liegenschaften, b. des bei Veranlagung der Gebäudesteuer einge⸗ schätzten Nutzungswerthes derjenigen Gebäude, welche weder zur Wohnung des Eigenthümers, seiner Familie, seiner Dienstleute und Arbeiter bestimmt, noch zur Bewirthschaftung erforderlich sind, wird als Werth des Landgutes angenommen. 2) Nicht besonders geschätzt werden und bleiben außer Berechnung: a. die zur Wohnung des Eigenthümers, seiner Fa⸗ milie, seiner Dienstleute und Arbeiter bestimmten, sowie die zur Bewirthschaftung erforderlichen Ge⸗
Rein⸗
ude
BVaunte und Holzungen, letztere mit Ausnahme des nach orste el g ichen Grundsätzen über⸗ ständigen Holzes;
„das Gutsinventarium und alle sonstigen beweg- lichen Pertinenzstücke (68. 48 und folgende, §§. Jö und folgende, Titel 2 Theil 1 des allgemeinen Landrechts).
3) Nach allgemeinen Regeln werden besonders abge⸗ schätzt und dem Gutswerthe hinzugerechnet:
a. der zwanzigfache Betrag des jährlichen Nutzungs⸗ werthes der zum Landgute gehörigen nutzbaren Gerechtigkeiten;
b. der Werth des nach forstwirthschaftlichen Grund⸗ sätzen überständigen Holzes;
e. der Werth der auf dem Landgute vorhandenen ge— werblichen Anlagen.
§. 18. ;
Streitigkeiten über die Feststellung der Taxe sind durch Schiedsrichter zu entscheiden. .
Der schiedsrichterlichen Entscheidung unterliegen ferner Streitigkeiten über die Feststellung der Zahlungsfristen, über die Verzinsung der Abfindungen, über die Gewährung des Unterhaltes auf dem Landgute (5. 19). Bei der Entscheidung über diese Streitigkeiten sind, nach billigem Ermessen, einer⸗ seits die Leistungsfähigkeit des Gutsübernehmers, andererseits das Bedürfniß der Abzufindenden zu berücksichtigen.
Die Schiedsrichter müssen mit einer zum Betriebe der Land- oder Forstwirthschaft bestimmten Besitzung, welche min⸗ destens den im §. 1 angegebenen Reinertrag hat, in dem Re⸗
. in welchem das Nachlaßgut liegt, ange⸗ essen sein.
Auf das schiedsrichterliche Verfahren finden die Bestim⸗ mungen des zehnten Buches der Civilprozeßordnung ent⸗ sprechende Anwendung. 3
. 7. .
In den Fällen des 8. 12 können die miterbenden Ge— schwister des Gutsübernehmers standes gemäßen Unterhalt auf dem Landgute gegen standesgemäße, ihren Kräften entsprechende Mitarbeit beanspruchen. 3 ö
Diese Befugniß hört auf, sobald die Abfindungen oder Zinsen derselben auf Verlangen der Geschwister gezahlt werden.
Der Anspruch auf die Abfindung erlischt, wenn der Ab⸗ zufindende bis zu seinem Tode den Unterhalt auf dem Land⸗ gute gehabt hat und einen Ehegatten oder Kinder nicht hinterläßt. ᷣ
§. 20.
Die Betheiligten können verlangen, daß ihre Abfindungen beziehungsweise der Anspruch auf. Unterhalt (G. 19) durch Eintragung im Grundbuche sichergestellt werden.
§. 21.
Diejenigen, welche über das Landgut letztwillig verfügen können, sind berechtigt, in einem Testamente oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Urkunde oder in einer eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen stempelfreien Urkunde die Anwendung der 88. 11 bis 20 auszuschließen oder unter den bei der Schi * oder Auseinandersetzung Betheiligten diejenige Person zu bestimmen, welche zur Ueber⸗ nahme des Landgutes oder der mehreren Landgüter befugt
sein soll. 3 gleicher Weise kann vorbehaltlich des Pflichttheilsrechtes der Vetheiligten bestimmt werden, daß die Bevorzugung des