können, ohne Bestellung der vor sub e. 3 erwähnten Sicherheit ge⸗ en werden, usammengerechnet niemals den Betrag des Reserve⸗ ds der Hülfskasse überschreiten dürfen.
Außerdem bedarf es zu allen Darlehen an Kreditgenossenschaften oder Verbände (eonf. §. 94) sowie an Unternehmer nützlicher Ge⸗ werbeanlagen (eonf. S. 9g.) einer jedesmaligen Genehmigung des
Provinzial ⸗Verwaltungsraths.
8 Auf die Darlehen, welche zu den im Gesetze, betreffend die Rentenbanken, vorgesehenen Zwecken aus werden, kommen die Bestimmungen des vorstehenden 5§. sub e. 1,2 und 3 sleichfahs zur Anwendung.
Errichtung von Landeskultur⸗ der Hülfskasse nachgesucht
§. 14.
Wer ein Darlehen auf Amortisation erhalten, dasselbe jedoch erweislich nicht zu dem angegebenen Zwecke verwendet hat geschehener Kündigung den ganzen Rückstand des s zurückzahlen.
6 Monate nach geliehenen Kapital
9 16 ur Zurückzahlung nach sechsmonatlicher Kündigung sind auch chuldner verpflichtet, die entweder ein Jahr lang mit mehr als der Hälfte ihrer Terminal⸗ und beziehungsweise im Rückstande sind, oder von denen solche nur durch 3 dem gleichen Zeitraume haben erlangt werden können?
Zinszahlungen wangsmittel in
16. Wenn Grundstücke, welche e Darlehen der Hülfskasse verpfändet zur öffentlichen Versteigerung kommen, s unter Zustimmung des Kuratoriums stellen, einem Kauflustigen das nöth Kaufsumme nicht übersteigen darf, Darlehens
o kann die Direktion um die Rückzahlung sicher zu ige Kapital, welches jedoch /n der ohne Rücksicht auf die allgemeinen nöthigenfalls auch selbst. mit⸗ zen oder verpachten, bis si erung findet. Im insen und Kosten, eit sie zur Hebung kommen, erichtigt werden.
§. 17. Die Direktion der Hülfskasse ist befugt, ihre disponiblen Gelder durch Ankauf oder Beleihung von preußischen es Deutschen Reiches, Pfandbriefen, der in der Rheinprovinz belegenen sowie von sonstigen, auf den Inhaber aus⸗ Papieren, welchen pupillarische Sicherheit gesetzlich bei⸗
Soweit die Baarbestände der Hülfskasse nicht auf die vorstehende Weise nach den obwaltenden Verhältnissen können, kann die Direktion dies Verwaltungsrgth festzusetzende bei Privatbanken oder Banqui waltungsrathe bezeichnet werden, , mi. hinterlegen.
Es steht der Hülfskasse frei, dritte Personen, entweder die Er
Bedingungen vorschießen,
bieten und das Grundstück so lange b eine Gelegenheit zur vortheilhaften Wiederverä Falle müssen jedoch die rückständigen welche die Hülfskasse zu fordern hat, sow von dem Käufer unter allen , en b
zinsbar anzulegen Staats papieren, . Obligationen der Rheinprovinz, Kreise und Städte,
Inhaberpapieren d
erzinslich angelegt werden elben bis zu dem durch den Provinzial⸗ n Maximalbetrage bei der Reichsbank, ers, welche ihr von dem Provinzial-Ver⸗
die ihr zustehenden Forderungen an edoch ohne Gewährleistung, zu cediren und denfelben zu überlassen oder solche für deren n verabredeten Bedingungen aus⸗
Erhebung der Zinsen Rechnung einzuziehen und nach de
Titel III. Von dem Reservefonds und der der . Hülfskass
Reservefonds gebildet. ervefonds fließt zunächst das in Gemäßheit des Beschlusses des 26. Provinzial-Landtages der Provinzial-Hülfskasse zur Bildung eines Reservefonds überwiesene Viertel des Zinsgewinnes, sowie der an Werthpapieren erzielte Coursgewinn.
Ueber die weitere Dotirung des Reservefonds aus d Ueberschüssen beschließt der Provinzial -Landtag, schlußfassung über die Verwendun Zwecken im Interesse des Provin .
Titel IV. Von den . der Hülfskasse.
Die Hülfskasse hat die z Korporation.
Sie hat sich eines Siegels mit dem Wa und der Umschrift „Rheinische Provinzial-H
Titel V. Von der 1 der Hülfskasse.
8 Die Verwaltung der Hülfskasse erfolgt nach Maßg den Bestimmungen: Die unmittelbare Verw Provinzial⸗
Verwendung
Zur Deckung etwaiger Verluste wird ein In den Res
en jährlichen welchem auch die Be⸗ g des Zinsgewinnes zu gemeinnützigen zial⸗Verbandes zusteht.
echte einer priviligirten öffentlichen
ppen der Rheinprovinz ülfskasse“ zu bedienen.
abe der folgen⸗
altung der Hülfskasse führt ein von dem Verwaltungsrathe zu wählender Direktor, Stellvertreter zugeordnet wird. des Stellvertreters und höchstens
welchem ein Die Wahl des Direktors sowie erfolgt auf die Dauer von mindestens fechs Der Direktor vertritt die Hülfs—
Schriftstücke
zwölf Jahren.
der Hülfskasse Direktion
vor Gericht auszustellenden der Rheinischen Provinzial“ fangnahme von Geldern oder Werkhpapieren
irektion, ferner zu Verfügungen über Bankguth oder Werthpapiere, Pflichtung für die Hülfskass Wechselverkehrs — bed schriften und zw eines der beiden
Der Direktor der Hülfska der Hülfskasse angeste s
Derselbe ist der Dienstuntergebene des Landesdirektors und ver— pflichtet, dem Letzteren zu jeder Zeit die Einsich Kassen⸗ und Geschäftsführung der Hul verlangte Auskunft zu ertheilen.
Der Direktor der Hülfskasse ist ferner verp eines dem Landesdirektor zugeo s — nach näherer Beschluß rathes auf den Vorschlag des gehend zu übernehmen.
Der Stellvertreter h zu unterstü heit bis au
Bezeichnung
Seitens der aben (eonf. §. 17) zur Uebernahme einer rechtlichen Ver— kasse — insbesondere auch im Wege des arf es jedoch in allen Fällen zweier Unter— ar des Direktors und seines Stellvertreters, oder Genannten und eines Mitgliedes des Kuratoriums. sse ist der nächste Dienstvorgesetzte der bei llten Beamten.
. tnahme in die gesammte fskasse zu gestatten und jede
flichtet, die Funktionen rdneten oberen Beamten — Landes⸗ fassung des Provinzial⸗Verwaltungs— Landesdirektors dauernd oder vorüber⸗
at den Direktor in seiner Geschäftsfüb en, sowie denselben auch bei Krankheiten ober Ab die Dauer von sechs Wochen nach M halb zu erlassenden Geschäftsanweisung zu längere Zeit, sowie in etwa sonst nöthig w Provinzial ⸗Verwaltungsrath anzuordnen.
aßgabe der dieser⸗ Vertretung auf erdenden Fällen hat der
Zur Leitung der Verwaltung, laufenden Kontrole der Ges den Provinzial⸗Verw Mitgliedern bestellt sein müssen. Direktor der Hülfsk Letztere von den w theilung zu machen
altung, sowie zur Ausübung der fort⸗ chäftsführung des Direktors wird ein durch altungerath zu erwählendes Kuratorium von fünf „von denen drei zur Beschlußfassung anwesend den Sitzungen dieses Kuratoriums, welchen asse mit berathender Stimme bewohnt, hat der ichtigsten Vorkommnissen der Verwaltung Mit⸗ hen und die Mitglieder des Gange der Geschäfte in fortlaufender Kennini
Der Landesdirektor ist ebenfalls berechti Kuratoriums mit berathender Stimme beizu von jeder Sitzung unter Angabe benachrichtigen.
Der Beschlußfassung des Kuratoriumtz, w Jahre zusammentreten muß, I) die Genehmigung zu Darlch mmte Kategorien von Darlehen ir schluß des Provinzial Verwaltungsrat die Feststellung der Grundsa sowie die Beleihung von Werthpapieren; der Erlaß allgemeiner Bestimmungen Fonds und Baarbestände; Bestimmungen über die Aufnahme v laufender Rechnun
Kuratoriums von dem ß zu erhalten.
gt, den Sitzungen des wohnen und ist derselbe der Tagezordnung im Voraus zu
welches mindestens sechs⸗ unterliegt insbesondere: ewilligungen, soweit nicht für n Voraus Normen durch Be—= hs festgesetzt sind;
tze und Normen für den Ank
für die Anlegung die⸗
on Darlehen oder
Vorschüssen in g mit oder ohne Verpfändung von
Werthpapieren;
3) die Zustimmung zum Ankaufe von Grundstücken, sowie die Gewährung den Verschüssen im Falle des 8. 16 diefes Statuts;
6) die Vorprüfung und Feststellung aller dem Provinzial-Ver⸗ waltungsrathe zu machenden Vorlagen der Provinzial⸗ ülfskasse;
IJ). die Bestimmung der Mitglieder, welche die itzeichnung in Gemäßheit des §. 21 , nber
§. 23.
Die obere Leitung und Verwaltung der Hülfskasse verbleibt dem Provinzial Verwaltungsrathe. .
Der Beschlußfassung desselben unterliegt insbesondere:
I) die Festsetzung des Zinsfußes für die in die Hülfskasse ein⸗ gelegten Gelder und der dabei zu beobachtenden Rückzahlungsfristen;
2) Tie Festsetzung des Zinsfußes und der Bedingungen, unter welchen Darlehen aus der Hülfskasse zu gewähren sind (eonf. §. 8);
3) die Entbindung von der Verpflichtung zur Bestellung einen Sicherheit in den Fällen des 8. 12 3e. dieses Statuts, sowie die Ge— nehmigung von Darlehns⸗Bewilligungen in den Fällen des 5. 9 d. und g.;
4 die Festsetzung allgemeiner Normen für bestimmte Kategorlen von Darlehen, welche ohne Genehmigung des Kuratoriums Seitens der Direktion bewilligt werden können;
5) die Wahl des Direktors, seines Stellvertreters und der Mit— glieder des Kurgtoriuns;
6) die Wahl des Rentmeisters, des Rendanten, der Sekretäre und Buchhalter auf Vorschlag des Direktors der Hülfskasse;
7) Die Bestimmung, der Banken und Banquiers, bei denen Gelder der Hülfskasse hinterlegt werden können und die Festsetzung der Höhe dieser Beträge;
8) die Deckung entstandener Verluste aus dem Reservefonds;
9) der Erlaß der Geschäftsanweisung für den Direktor, sowie der Dienstinstruktionen für die übrigen Beamten der Hülfskasse;
10) die Genehmigung der Geschäͤftsordnung des Kuratoriums;
II) die Festsetzung der Kautionen der Kassenbeamten;
12) die Vorprüfung des Etats und der Jahresrechnungen behufs Vorlage an den Provinzial⸗Landtag und
13) die Entscheidung über Beschwerden gegen Verfügungen des Direktors und Beschlüsse des Kuratoriums.
§. 24.
Der Provinzial -Landtag beschließt über:
U) allgemeine Grundsätze der Verwaltung der Hülfskasse;
2) die ö des Etats;
3) die Decharge der Jahresrechnungen nach Erstattung des Be— richts der von dem Provinzial-Landtage jedesmal zu erwählenden Re— visions⸗Kommission; .
4) die Verwendung der Ueberschüsse zu gemeinnützigen Zwecken;
5) die Dotirung des Reservefonds;
6) alle Abänderungen des Reglements;
I die Verstärkung des Betriebsfonds durch Ausgabe von An— leihescheinen (conf. 5. 4 oben). 8 2
ö.
Das Kassen⸗ und Rechnungswesen der Hülfekasse ordnet der Pro⸗ vinzial-Landtag durch ein Kö
Die Geschäftsführung des Direktors und seines Stellvertreters hat nach der von dem Provinzial⸗Verwaltungsrathe auf Anhörung des Kuratoriums festzusetzenden . zu erfolgen.
Die Anstellung der unteren Beamten und Diener erfolgt auf Kündigung und bleibt innerhalb der durch den Etat festgeftellten Schranken dem Direktor der Hülfskasse überlassen. Die Kündigung resp. Entlassung der angenommenen Beamten und Siener darf in
allen Fällen nur nach eingeholter Zustimmung des Kuratoriums erfolgen.
§. 28.
Der Direktor der Hülfskasse ist für den ordnungsmäßigen Gang der Geschäfte, sowie die genaue Beobachtung der in diesem Statute und in der Geschäfts-Anweisung enthaltenen Vorschriften ver⸗ antwortlich. .
Titel JI. . Bestim mungen.
Die. Direktion der Hülfskaffe wird ihr Augenmerk dahin richten, daß die im 8. 1 benannten Zwecke in allen Theilen der Provinz be⸗ fördert werden. Dieselbe wird, wo es noch an Veranstaltungen hierzu mangelt, der Einführung und dem Gedeihen derselben besonderen Vorschub leisten, namentlich aber auch wegen Errichtung von Spar⸗ kassen, sowohl mit den Verwaltungsbehörden, als mit Privaten, welche Einsicht und Interesse dafür beweisen, in Verbindung treten, auch er⸗ forderlichen Falls Kommissarien . oder Agenten bestellen.
Sr. Majestät dem Könige bleibt vorbehalten, nach Vernehmung oder auf den Antrag der Provinzial⸗Vertretung die Gründung be= sonderer Filial⸗Anstalten der Hülfskasse für einzelne Theile der Provinz anzuordnen und über die denselben zu ertheilenden Attri⸗ butionen, sowie die ihnen zu überweisenden Theile des Dotationsfonds zu bestimmen.
6. 81. Nie Verwaltungs behörden in der Provinz sind verpflichtet, der Direktion der in n die in ihrem Geschäfte erforderliche Aus— e
kunft zu ertheilen, die Landräthe und Bürgermeister, ihren Rückfragen und Ansuchen zu genügen und, wenn Gefahr für die Darlehen der Hülfskasse in ihrem Bereiche ihnen kund wird, davon der Direktion unaufgefordert Mittheilung zu machen. Die Bürgermeister werden auch Anträge auf Darlehen aus der Hülfskasse, wenn es von den Betheiligten gewünscht wird, ohne Vergütung protokollarisch auf⸗ nehmen und an die Direktion 33 n. 25 5. 52. Die Hülfskasse kann zu ihren Einnahmen und Ausgaben die Vermittelung der Steuer ⸗ Einnehmer, sowie der Kreis⸗ und Re⸗
kie un gs Dauptlasen nach näherer Bestimmung des Finanz⸗Ministers zenutzen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
An dem Gymnasium in Charlottenburg ist der bisherige
ordentliche Lehrer Dr. Gottschick zum Oberlehrer befördert worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der Obersörster Happe zu Kl. Krebbel ist auf die durch Versetzung des Obersoͤrsters Hildenhagen erledigte Oberförster⸗ stelle zu Budowsheide im Regierungsbezirk Marienwerder versetzt worden.
Der QOberförster-Kandidat Bublitz ist zum Oberförster ernannt und es ist demselben die Ge ii tert. Waice mit
dem Amtesitz zu Kl. Krebbel im Regierungebezirke Posen übertragen worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II. zu den Prioritäts-Obtigationen der Taunus-Eisen⸗ bahn vom Jahre 1862.
Die Zinsscheine Reihe II. Nr. 1 bis 20 zu den Prio⸗ ritäte⸗Obligationen der Taunus-Eisenbahn vom Jahre 1862 über die Zinsen für die Zeit vom 36. Juni 1882 ris 29. Juni 1892 nebst den Änweisungen zur Abhebung der Reihe III. werden vom 5. Juni d. J. ab von der Kon⸗
rechts, Vormittags von g bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs⸗Hauptkassen, die Bezirks⸗ . in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die
reiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrole selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem For⸗ mulare ebenda und in amburg bei dem Kasser⸗ lichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine numerirte Marke als Em— pfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzu⸗ legen. Im letzteren Falle erhalen die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrole der Staats⸗ papiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurück⸗ e en und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder ab— zuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Re⸗ gierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die Prioritäts-Obligationen an die Kontrole ber Staatspapiere
oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonde⸗ rer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 9. Mai 1882. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
Ab gereist; Se, Excellenz der Staats-Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Lucius nach Hannover.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 23. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Morgen 10 Uhr nach dem Tempelhofer Felde zur Besichtigung der 2. Garde⸗ . und kehrten gegen 12 Uhr in das Palais zurück.
Mittags 1 Uhr empfingen Se. Majestät den Prinzen Heinrich, Königliche Hoheit, und demnächst Höchstdessen Gefolge von der eben beendeten Reise.
Zu Vorträgen empfingen Se. Majestät heute den Kriegs⸗ Minister, den Chef der Admiralität und für das Militärkabinet den Flügel-Adjutanten Oberst-Lieutenant von Brauchitsch.
— Im Verlauf der letzten Tage sind Sr. Ma jestät dem Kaiser und Königs noch weitere zahlreiche Glück⸗ wünsche zugegangen, welche der allseitigen Freude über die erg nt des Prinzlichen Urenkels den herzlichsten Ausdruck ver⸗ eihen.
Se. Majestät der Kaiser und König haben auch von die— sen Kundgebungen, unter denen sich auch Gratulationen der Universitäten Breslau und Göttingen, des deutschen Krieger— bundes sowie der Städte Breslau und Magdeburg befinden,
mit ö Befriedigung Allerhöchst Kenntniß zu nehmen geruht.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam am Sonnabend Morgen mit dem 9 Uhr⸗ Zuge nach Berlin, stieg bei Wärterbude 4 zu Pferde, wohnte der Besichtigung der kombinirten Brigade bei, nahm dann im Wartesalon des Bahnhofes einige Vorträge entgegen und kehrte mit dem 12 Uhr⸗Zuge nach Potsdam zurück.
Gestern Vormittag 10 Uhr wohnte Se. Kaiserliche
oheit der Vorstellung der 4 Escadron des ,, .. Regiments durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam und sodann des Lehr⸗Infanterie⸗Bataillons vor dem Neuen Palais bei.
— Se Königliche Hoheit der Prinz Carl begeht heute die Wiederkehr des Tages, an welchem Höchsiderselbe vor 60 Jahren zum Chef des 2. Brandenburgischen Infanterie⸗ Negiments Nr. 12 ernannt wurde, welches jetzt den Namen Grenadier⸗Regiment Prinz Carl von Preußen (2. Branden⸗ burgisches) Nr. 12 führt.
— Auf Allerhöchsten Befehl findet am 27.8. Mts., Nach⸗ mittags, im Grottensaal des Neuen Palais bei Potsdam die Nagelung und am 29. d. Mts., Vormittags, vor dem Süd⸗ flügel des Neuen Palais bei Potsdam die Weihe der den im vorigen Jahre neu errichteten Truppentheilen, und zwar den Infanterie⸗Regimentern Nr. 97, 25, 99, 126, 129, 130, 131 und 132, sowie den Pionier⸗Bataillonen Nr. jß und 16, resp. dem Eisenbahn⸗Regiment, zu verleihenden Fahnen statt. Der letzteren Feier werden, außer den sonst Allerhöchsten Orts besohlenen Personen, die Generale und die in Generaltz⸗ stellungen befindlichen Obersten des Garde⸗Corps beiwohnen.
= Personen, welchen auf Grund des Sozialisten esetzes die Befugniß zur öffentlichen Verbreitung von 6. schriften entzogen worden ist, sind nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1II. Strafsenats, vom 15. März d. J., strafbar, wenn sie Wahlzettel für die Reichstagswahlen, obwohl dieselben nur den Namen, Stand und Wohnsitz des zu Wählenden enthalten, öffentlich verbreiten.
— Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Graf von Lerchenfeld⸗Köfering, ist mit Genehmigung seiner Regierung nach der Schweiz abgereist um an den Eröffnungs⸗Feierlichkeiten der Goꝛthardbahn Theil zu nehmen. Wahrend seiner Abwesenheit von Berlin fungirt als interimistischer Geschästeträger der Legationssekretär Frei⸗
trole der Staatepapiere hierselbst, Oranienstraße 92, unten
herr von Podewils.
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Kiel, 22. Mai. (Kl. Ztg.) Die Fregatte „Niobe! Kommandant Kapitän zur See Mensing, begann heute mit den Kreuzungsfahrten in der Kieler Bucht. — Die Korvette „Nym phen, Kommandant Korvetten⸗-Kapitän Dietert, verließ heute Vormittag die Rhede von Eckernförde und ging nach Saßnitz (Insel Rügen) in See.
Sachsen⸗ Coburg Gotha. Gotha, 21. Mai. (Hann. C.) Der Gothaische Spez ial-Landtag ist auf den 1. Juni einberufen, um den Domänen- und Staatskassen— Etat zu berathen.
Reuß j. S. Gera, 21. Mai. (pz. Ztg.) Nach Er⸗ ledigung der gesammten, ihm zur Berathung Übergebenen Re—⸗ gierungsvorlagen wurde gestern der Landtag durch den Staats⸗-Minister Dr. von Beulwitz vertagt. Voraussichtlich wird derselbe zur Erledigung der das Oberland berührenden verschiedenen Eisenbahnfragen für nächsten Herbst zu einer kurzen Diät wieder einberufen werden. Zur Aufstellung der betreffenden Vorlagen sind erst noch verschiedene Vor fragen zu erledigen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 22. Mai. (W. T. B.) Das Herrenhaus genehmigte den Pazifikationskredit ohne Debatte und nahm den Zolltarif nach der Regierungs—⸗ vorlage an unter Ablehnung der vom Abgeordnetenhause votirten Modifikation bezüglich des Getreidezolles.
— Nach einer Meldung der „Polit. Corresp.“»L aus Galatz haben die Delegirten der europäischen Donaukom mission am 29. d. die Ratifikationen der Additionalakte zu der internationalen Akte vom Jahre 1865 hinterlegt. In der Sitzung vom 19. d. nahm die Donaukommission den Theil B. des Reglements bezüglich der mittleren Donau an. Nach der in Delegirtenkreisen allgemein herrschenden Annahme dürfte der Vorschlag Barrigre's, welcher heute zur Berathung kommen soll, von sämmtlichen Delegirten, mit Ausnahme der rumänischen, angenommen werden.
Belgien. Brüssel, 19. Mai. (Cöln. Ztg.) Das Budget für 1883, das bereits den Mitgliedern der Depu⸗ tirtenkammer zugefertigt worden, veranschlagt die Staatsein⸗ nahmen auf 300 153 390 Fr. (3 505 681 Fr. mehr, als für 1882 bewilligt worden) und die Staatsausgaben auf zusammen 312 566885 Fr. (also 12413 495 Fr. mehr als die Ein⸗ nahmen). Unter den Ausgaben fordern die öffentlichen Arbeiten 104433 556, die Staatsschuld 88 805 919, das Heerwesen 44727 309, das Schulwesen 20 474 734, die Rechtspflege 16051 411, die Finanzverwaltung 15 649 980, die in—⸗ nere Landesverwaltung 10 090586, die Gensd'armerie 3496 900, das Auswärtige Amt 2335830 Fr. u. s. w.
Der Graf und die Gräfin von Flandern sind von ihrer durch Spanien unternommenen Reise gestern zurück⸗ gekehrt. Auch die Prinzessin Luise und ihr Gemahl, Prinz Philipp von Sachsenm Coburg sind auf Schloß Laeken einge⸗ troffen, wo morgen zur 18. Geburtstagsfeier der Erz— herzogin Stephanie ein Fest stattfinden wird.
— 22. Mai. (W. T. B.) Bei den heute stattgehabten Provinzialrathswahlen gewannen die Liberalen 43 Sitze, darunter etwa 15 von den neukreirten.
Großbritannien und Irland. London, 22. Mai, Abends. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhausses erklärte der Unter-Stgatssekretä Dilke dem Deputirten Bartlet gegenüber: es sei der lebhafte Wunsch der Regierung, jede mögliche Aufklärung bezüglich der Lage in Egypten zu geben, um widersprechenden Gerüchten ein Ende zu machen; sie halte es indessen nicht für ersprießlich, ihre Erklärungen vom letzten Montag zu ergänzen; sie halte an ihren damals ausgesprochenen günstigen Ansichten und zuver⸗ sichtlichen Hoffnungen fest. Der Premier Gladstone theilte mit: er werde morgen die Priorität für die irische Zwangsbill bis zu deren Erledi⸗ gung beantragen. Parnell erklärte hierauf: er werde als⸗ dann beantragen, daß die Bill, betreffend die irischen Pacht— rückstände, ebenfalls die Priorität erhalte. Gladstone be— antragte, die zweite Lesung dieser Bill später vorzunehmen. Booth bekämpfte die Bill, da es unzweckmäßig sei, dem Staats⸗ schaftze Zahlungen aufzubürden, es sei denn, daß dieselben als Vorschuß erfolgen.
— Q. Mat, früh. (W. T. B.) Dag nterhaus setzte die Debatte bis 3 Uhr früh fort und vertagte sich so⸗ dann auf heute. — Das Oberhaus hat sich bis zum 1. Juni vertagt.
Frankreich. Paris, 22. Mai. (W. T. 2 Die Deputirtenkammer beschloß heute, trotz des Ein pruchs des Finanz⸗Ministers Léon Say, den Antrag, die Steuer auf Wein und Bier durch eine Steuer auf Alkohol zu ersetzen, in Erwägung zu ziehen. Der Finanz⸗Minister hat in Folge dessen seine Demission eingereicht. .
— (Fr. Corr.) Das „Journal des Débats“ erhielt von seinem Berichterstatter in Tunis, welcher den dortigen Mi⸗ nister⸗Residenten Cambon auf seiner Rundreise durch die Regentschaft begleiten durfte, über die militaris che und politische Lage in Tu nesien einen längeren Bericht dem folgende Stellen entnommen sind:
Ich kann meinen Eindruck in dem Satze zusammenfassen: Tu— 6 ist vollständig erobert, unsere Herrschaft überall im Lande an—= erkannt und wenn wir noch in der Folge auf Widerstand stoßen sollten, so lann derselbe nicht von innen, sondern nur von außen kommen, Wir hätten ein Recht, auf dieses Resultat stol; zu sein, wenn wir nicht die Gewohnheit angenommen hätten, die Dinge immer nur von ihrer üblen Seite zu betrachten und uns selbst mit der ungerech⸗ testen Härte zu behandeln. Wie viele Jahre haben wir nicht gebraucht, um uns Algeriens zu bemächtigen! In einem Jahre sind wir trotz ungeheurer Fehler, die begangen wurden, Herren eines Landes 66 den welches ebensoviel und vielleicht mehr als Algerien werth sst, da es fruchtbare Ländereien besitzt, welche ganz nahe an einer Küste liegen, die immer leicht zu betreten und mithin auch leicht zu vertheidigen ist. Wenn wir es verlieren, so müßte das gerade unser Wille sein, so müßten unsere Staatsmänner nicht den Muth haben, das Werk un— serer Soldaten fortzusetzen, und bürgerliche Schwäche müßte die erg unserer militãarischen . bloßstellen. Das möge man aber in Frank⸗ reich nur wissen, daß Tunesien jetzt in unseren Händen ist und daß wir, materiell wenigsteng, unumschränkt darüber gebieten. In den Küstenstädten, wo die europätsche Bevölkerung zahl und einflußreich ist, giebt es allerdings noch eine Partei, welche unsere Äutorität nicht anerkennen will. Ueberall aber, wo die Araber allein stehen, stoßen wir nicht auf den mindesten Widerstand. Ünser Verkehr mit ihnen ist fagar don einer gewisen Gemütlichkeit. Die Bevölkerung zieht uns den Beamten des Beyz vor, welche sie schmäblich bedrücken. Ich babe, wie ich gestehe, mit einem gewlssen Bangen Keruan be⸗ treten, jene alte Hauptstadt eineg ruhmpollen Reichs, welche bis vor einigen Monaten ihre muselmännische Jungfräulichkeit un⸗
*
versehrt erhalten hatte. Wir haben uns dieser Stadt ohne Schwertstreich bemächtigt, und jetzt liegen unsere Truppen darin wie in einer französischen Stadt, inmitten einer zwar nieder⸗ geschlagenen, aber doch gänzlich resignirten Bevölkerung. In Keruan giebt es keine Fremden, keine Konsuln, keine Kapitulation; darum ist dort auch nie einer unserer Soldaten auf der Straße angefallen worden, wie dies in Tunis und den Küstenstädten unaufhörlich ge— schieht, und niemals die französische Autorität mit den Einwohnern in Konflikt gerathen; die Moscheen sind Jedermann geöffnet; der Almosenier des Armeecorps zeigt in den Straßen seine christliche Kutte; die Duldsamkeit ist auf beiden Seiten eine vollständige; Sieger und Besiegte unterhalten mit einander beinahe freundschaftliche Beziehungen. In Sfax, wo der Aufstand mit Strenge unterdrückt werden mußte, erinnern nur einige Löcher in den Mauern, einige Hügel am Hafen, welche mit den Leichen der während der Belagerung gefallenen Araber efüllt sind, an die traurigen Scenen des Widerstandes und der Be⸗ k Wenn man endlich ganz im Süden, in Zarzis, mitten im Vomadenlande, noch auf einige spröde Geister stößt und durch die Fragen bedächtiger Männer manchmal in Verlegenheit gebracht wird, so rührt dies lediglich daher, daß aus Tripolis täglich falsche Nachrichten umlaufen und die unablässige Ankündigung, daß die französische Armee abziehen und die Türkei nächstens interveniren werde, den Stämmen, welche sich unserer Herrschaft unterworfen haben und, wenn wir sie ihren Feinden preisgeben, schreckliche Repressalien fürchten, lebhafte Besorgnisse einflößt. — Hr. Charmes beklagt sich dann noch des Weiteren über türkische Intriguen, legt aber auf der anderen Seite die von Frankreich selbst begangenen Fehler dar, von denen er als den schwersten die von dem General Farre unzeitig verfügte Zurückberufung der besten Truppen des Okkupations⸗Corps bezeichnet, und schließt dann: „Viele Leute in Frankreich möchten jetzt den Fehler des Generals Farre wiederholen, das Okkuͤpations- Corps allmählich herabfetzen und zuletzt ganz zurückziehen. Man täusche sich aber nicht:; eine solche Maßregel würde furchtbare Verwicklungen herbeiführen, denen wir vielleicht gar nicht ge⸗ wachsen wären. Ob wir nun Recht oder Unrecht gehabt haben, nach Tunis zu gehen, jetzt sind wir einmal dort, und diese Eroberung hat in der arabischen Welt ein solches Aufsehen gemacht, daß die Regent ˖ schaft gewissermaßen der Grundstein unserer afrikanischen Besitzungen geworden ist. Tunesien zu räumen wäre nicht bloß ehrlos, weil wir alle uns ergebenen Stämme der blutigen Rache ihrer Feinde aus— setzen würden, sondern es wäre auch ein eklatanter Verzicht auf unsere Herrschaft in Afrika und unsern Einfluß im Orient. An dem Tage, da unsere Soldaten das Land aufs Neue verließen, würde eine ähn⸗ liche Bewegung eintreten wie die, welche auf die Abberufung des ersten Okkupations-Corps gefolgt ist; nur würde 6 sich diesmal nicht auf Tunesien beschränken, sondern über Algerien erstrecken, welches sich, von den Türken aufgereizt, wie ein Mann erheben würde. Der erste Erfolg der anti⸗französischen Politik würde die Araber berauschen. Sie würden in unserem Rück, zuge, mit, welchem diplomatischen Vorhehalten wir ihn auch deckten, nur ein Geständniß der Ohnmacht erblicken und es sofort auszubeuten suchen. Die 30 060 Mann, welche heute in Tunesien stehen, zurück⸗ ziehen, hieße uns dazu verurtheilen, in kurzer Frist 109009. Mann nach Algerien zu schicken. Wir müssen also schon aus Vorsicht und sogar aus Aengstlichkeit in der Regentschaft bleiben, und zwar nicht als ein fliegendes Lager und in einer zweifelhaften Stellung, welche uns wehrlos allen Intriguen ausliefert, sondern wir müssen uns darin entschieden und definitiv festsetzen.“
Italien. Rom, 22. Mai. (W. T. B.) Die Depu— tirtenkammer nahm heute auf den Antrag Massari's, Vicotera's u. A. eine Tagesordnung an, in welcher sie ihrer Freude über die Vollendung des St. Gotthard—⸗ Tunnels, als eines großen Werkes der Civilisation, Aus— druck giebt, der wirksamen Theilnahme des Parlaments, der Regierung und der italienischen Nation an diesem Werke ge⸗ denkt und allen Denjenigen ihre Erkenntlichkeit ausspricht, welche zu der Vollendung desselben beigetragen haben.
Türkei. Konstantinopel, 22. Mai. (W. T. B) Der Minister des Auswärtigen, Said Pascha, hat im Namen des Sultans von den Botschaftern Lord Dufferin und Marquis de Noailles die Rückberufung des Geschwaders verlangt, da die Ordnung in Egypten wieder hergestellt sei. Die Botschafter haben dies Verlangen ihren Regierungen mit— getheilt und erwarten deren Antwort.
— (W. T. B.) Die Pforte hat an den griechischen Gesandten Conduriotis Vorstellungen über die Absicht Griechenlands, zwei Kriegsschiffe nach Alexan— drien zu senden, gerichtet. Conduriotis hat darüber nach Athen berichtet. — Der italienische Botschafter Graf Corti ist hier eingetroffen.
Serbien. Belgrad, 22. Mai. (W. T. B.) . Bei dem gestrigen Fackelzuge, welcher dem Könige anläßlich seiner Rückkehr gebracht wurde, dankte der König für den ihm be⸗ reiteten Empfang und erklärte, indem er den am 10. d. im Theater stattgehabten Exzeß berührte: Unsere politischen Gegner wollen uns von dem eingeschlagenen Wege ablenken, wir aber verfolgen denselben mit Festigkeit, denn er allein führt zum Glück und Wohlstand des Vaterlandes.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Mai. (W. T. B.) Der Reichstag ist heute Nachmittag geschlossen worden.
Afrika. Egypten. Kairo, 22. Mai. (W. T. B.) Arbi Bey stattete dem französischen Konsul einen Besuch ab, um mit demselben offiziell über die Bedingungen, welche ge⸗ stellt werden würden, zu verhandeln.
— (W. T. B.) Die Vertreter Englands und Frank⸗ reichs Malet und Sienkiewicz, haben bis jetzt keinerlei Forderungen in offizieller Weise gestellt. n wischen hält der französische Konsul in Kairo, Monge, Besprechungen nicht offizieller Natur mit den Generalen, einschließlich Arabi Beys, um dieselben zu bestimmen, Egypten freiwillig zu ver⸗ lassen, wobei er denselben versprochen haben soll, daß sie in diesem Falle ihren Rang und ihren Sold behalten würden. In Folge dieser Unterredungen hatte Arabi Bey heute eine dreistündige Konferenz mit dem sranzösischen Vertreter Sienkiewicz.
Seitungèstimmen. Die „Nordd Allg. Itg.“ schreibt:
Der konservative Verein in Insterburg hat in seiner Gen eral— versammlung am 13. d. Mts. mehrere die neue Wirthschaftsp olitik betreffende Beschlüsse gefaßt, von denen wir folgende hervorheben:
I) die aft. und Steuerreform des Reiche kanzlers ent⸗ spriht dem politischen und wirthschaftlichen Bedürfniß unseres Vater⸗ landes, indem sie = . ö J
a. dem Reich die Mittel gewährt, seine dr ff durch eigene Einnahmen zu decken und Ueberschüsse an die Einzel taaten abzugeben;
„die Einzelstaaten, speüiell Preußen, in die günstige Lage ver— setzt , die drückenden direkten Staats, und Kommunalsteuern um mehr als die Hälfte zu vermindern, den Gemeinden die Schullasten zu er— leichtern und die Mittel zur Befriedigung dringender sozlaler und staatlicher Bedürfnisse zu beschaffen.
2) Die zur Durchführung der Wirthschafts⸗ und Steuerreform des Reichskanzlers erforderlichen Reichs einnahmen sind durch die in Artikel 35 der Reichsverfassung bezeichneten Zölle und indirekten Steuern aufzubringen, während die Einführung neuer direkter Reichs steuern nach Artikel 70 der Reichsverfassung den Steuerdruck nur vermehren, eine finanzielle Erleichterung des Volkes nicht bewirken und bei der Verschiedenheit der Steuergeseizgebung in den Einzel⸗ staaten zu ungerechten Belastungen einzelner Volkeklassen führen mützte.
3) Die Tabackmonopol vorlage an den Reichstag ist geeignet, die wirthschaftliche Veränderung ohne Bedrückung und im Geiste gerechter Ausgleichung entgegenstehender Interessen herbeizuführen. Denn unter allen, in Artikel 35 der Reichsverfassung bezeichneten Steuerobjekten — als: Salz, Taback, Branntwein, Bier⸗ und Zuckerproduktion — ist der Taback dasjenige, welches im Stande ist, ficher und endgültig die zur Durchführung der Reform erforderlichen Einnahmen zu ge— währen, ohne im Ganzen und Großen das Volk merklich zu belasten und seine wirthschaftliche Thätigkeit zu schwächen.
— Die „Deutsche Reichs-Post“ meldet: .
Nachstehende Eingabe, betreffend das Tabackmonopol, zirkulirt gegenwärtig im Bezirk Vaihingen (Württemberg) und findet zahlreiche Unterschriften. Dieselbe geht nächster Tage an den Reichskanzler ab. „Ew. Durchlaucht! Gegenüber den mehrfachen Kundgebungen, welche in letzter Zeit von Seiten der demokratischen Partei in Würt⸗ temberg gegen das Tabackmonopol in Szene gesetzt wurden und beweisen sollten, daß die öffentliche Meinung in Württem⸗ berg eine dem Monopol entschieden abgeneigte fei, halten es die ehrerbietigst Unterzeichneten für ihre Pflicht, zu konstatiren, daß jene demokratischen Kundgebungen nicht die wahre Stimmung des ganzen württembergischen Volks wiedergeben, daß letzteres vielmehr mit dem von der Königlich württembergischen Regierung eingenom⸗ menen Standpunkt und der seinerzeitigen Abstimmung seiner Ver⸗ treter sich im Einklang befindet. Die Opfer, welche das deutsche Volk für seine Ehre und Sicherheit bringen muß, sind schwer und besonders bei der gegenwärtigen Geschäftslage drückend; aber sie sind nothwendig und müssen unter allen Umständen gebracht werden. — Eine Herabminderung der gesammten Steuerlast erscheint unter den heutigen Verhältnissen unmöglich; dagegen glauben wir von einer gerechten, weniger drückenden Vertheilung der, Steuerlast einige Erleichterung hoffen zu dürfen. — Eine solche Erleichterung sehen wir in der weiteren Ausdehnung der indirekten Steuern unter gleichzeitiger Verminderung der direkten. Wir halten die Einführung des Reichstabackmonopols jür die einzig richtige Lösung dieser Frage und zwar aus folgenden Gründen: ) der Taback ist kein nothwendiges Lebensmittel, sondern ein Luxusartikel, 2) Eine höhere Besteuerung dieses Luxusartikels ist um so gerechtfertigter, als andere Staaten den Taback pro Kopf der Bevölkerung 4 bis 5 mal, Frankreich beinahe 6 mal so hoch besteuern, als dies bisher im Deutschen Reich der Fall war. 3) Bei einer wesentlichen Erhöhung der Tabacksteuer würde aber nach dem Urtheil Sachverständiger die jetzt bestehende Industrie schwer geschädigt, ja zum Theil vernichtet werden zu Gunsten von einigen wenigen großen Fabrikanten und Händlern, während bei Einführung des Reichsmonopols eine billige Entschädigung aller Inter⸗ essenten stattfinden könnte und würde. 4) In der Voraussetzung, daß die Eintheilung der tabackbauenden Bezirke den Landesregterungen über⸗ lassen und die Erlaubniß zum Anbau von Taback eine möglichft unbeschränkte wäre, sind wir überzeugt, daß bei Einführung des Monopols die Taback⸗ bauern einen sicheren und reelleren Abnehmer an dem Staate finden würden, als an den Händlern. 5) Da bei Einführung des Monopols die Qualität des Tabacks nicht geringer, und der Preis kaum höher würde, so liegt gegenüber einer wesentlichen Erhöhung der Ge⸗ wichtssteuer die Einführung des Reichsmonopols auch im In⸗ teresse des tabackkonsumirenden Publikums. 6) Das Monopol würde nicht nur das Deutsche Reich finanziell selbständig machen, sondern auch durch den Wegfall der Matrikularbeiträge eine Erleichterung der Einzelstaaten und damit auch der so schwer belasteten Gemeinden bewirken. In der Ueberzeugung, daß das Monopol früher oder später doch kommen muß, weil das Reich auf die Dauer eine so reiche Cinnahmequelle nicht ent⸗ behren kann, erblicken wir in der sofortigen Einführung des Taback⸗ monopols dasjenige Mittel, bei welchem die Interessen des Reichs mit denen der Tabackinteressenten und des konsumirenden Publikums am ehesten sich in Einklang bringen lassen, und bitten Ew. Durch⸗ laucht, unbekümmert um den Lärm der Gegner im Kampfe aus— zuharren zum Heile und Segen des deutschen Vaterlandes. In tiefer Ehrfurcht verharren Ew. Durchlaucht ganz ergebenen (folgen die Unter schriften).
— Die „Wiesbadener Ztg.“ sagt:
Die Bedürfnisse der Gemeinden werden von Jahr zu Jahr größer
und namentlich durch Aufbringung der Kosten zahlreicher Schulbauten und der damit verbundenen Lehrerdotationen, der Provinzialverwal⸗ tung und der Wegebauten, sowie in den industriellen Gegenden durch die Erhöhung des Armenbudgets bedingt. In einzelnen Gemeinden betragen die Kommunalsteuern 300 bis 380 d der direkten Staats—⸗ teuern. t Die schwere Belastung, welche sich mehr oder weniger auch in den Kommunen der anderen Provinzen wiederholt, wird so lange fort⸗ dauern oder noch größer werden, bis die von der Regierung geplante Reichssteuerreferm verwirklicht wird. Durch diese Reform würde beispielsweise Crefeld von seinen gesammten Kommunalsteuern 29 Mo sparen, Düsseldorf 30 ,, Elberfeld 32 und die Stadt Essen sogar 3400 ihrer gesammten Kommunalsteuern. .
— In derselben Zeitung lesen wir weiter: 23
Als ein neuer Belag dafür, daß die Gesammtverhältnisse in den industriereichen Bezirken sich wesentlich gebessert haben. ist das Steuer · Veranlagungs⸗Resultat pro 1882/83 aus dem Regierungsbezirke Düsseldorf anzuführen, welches sich als ein durchaus günstiges dar⸗ stellt und neben der stetigen Zunahme der Bevölkerung einen erfreu⸗ lichen Fortgang derselben in Beziehung auf ihre wirthschaftliche Lage erkennen läßt. Die Einkommensteuer⸗Einschätzung ergab gegen das Vorjahr einen Zuwachs von 221 Einkommensteuerpflichtigen mit einem Mehr des Steuersolls von über 64 0090 Æ Die llassensteuer · Eflichtige Bevölkerung ist gegen 1881382 um 14 473 Seelen mit einem Mehrbetrag des Steuersolls von 28 8099 ½ gewachsen. Zur Gewerbe— steuer sind pro 1882/83 mehr veranlagt 315 Gewerbetreibende mit einem Mehrbetrag der Steuer von 5770 4
— Dem „Schwäbischen Merkur“ wird aus Elsaß⸗ Lothringen 18. Mai geschrieben⸗ ö ᷣ
Von Seiten der Gegner des Tabackmonopols ist in letzter Zeit und auch noch hei den betreffenden Verhandlungen des eig ref, wiederholt auf die Strömung hingewiesen worden, die sich in Elsaß⸗ Lothringen gegen die Einführung des Monopols bemerklich mache. Mit hesonderem Nachdruck wurde betont, daß auf das Urtheil der Bewohner des Reichslandes um so mehr Gewicht zu legen sei, als dieselben Gelegenheit hatten, zu französischen Zeiten das Menopol und, seit über einem Jabriehnt den Freien Tabackkau kennen zu lernen, also in der Lage seien, richtige Vergleiche zu ziehen. Zur Belehrung in dieser Angelegenheit muß man die einheimischen, so⸗ wie die französischen Zeitungen, welche sich in den ersten Jahren nach dem Kriege mit den elsässischen Klagen und Wünschen be⸗ faßten, durchhlättern. Man ird dabei Dußzendmale von Elsaß— Lothringern die Vorzüge des Monopols im Vergleiche zum deun⸗ schen teuersystem hervorgehoben sinden. Von einsichts vollen Männern wurde damals geradesn der Ruin des elsaß ⸗lothrin⸗ gischen Tabackbaues prophezeit. Wenn es nun auch 1711 kam, so hatte die Aufhebung des Monopols doch die statistisch nach= weisbare Folge, daß das mit Taback be en, Areal bedeutend ab⸗ nahm. Früher hatte der Tabackbauer mit Sicherheit auf die Aß— nahme seiner Erzengnisse von Seiten der Regierung rechnen können, während er t allen Chikanen der Händler ausgesetzt war. Die größeren Grundbesitzer wurden hievon allerdings weniger berührt, dagegen wurde der kleinere, nur wenige Ar bebauende . so schwer von dem neuen System betroffen, daß er es vorzog, andere Zweige ber Tandwirth= schaft zu betreiben, um der ewigen Plackercien los zu sein. In diesen Kreisen findet man fast nur Anhänger der Monopolldee. Die Gegner