über deutsche Kolonisation; den Lebenglauf ldes Grafen Giuseppe Pasolini, des am 4. Dezember 1876 verstorbenen Präsidenten des italienischen Senats, von Dr. O. Hartwig; den Schluß der Abhandlung über die Ergebnisse und Aufgaben der Elektro⸗ technik, von G. Heffmann; einen Essay von Franz von Voltzendorff über politischen und gemeinen Mord in den Vereinigten Staaten von Nordamerika; eine Rede von du Bois⸗Reymond über Lie wissenschaftlichen Zustände der Gegenwart; eine Erzählung „Nah⸗ rungesorgen von Salvatore Farina, übersetzt von Ernst Dohm und eine Arbeit über Bau und Finanzirung von Nebenbahnen, von dem Landrath Fr. v. Sybel. Literarische Besprechungen und No⸗ tizen beschließen das Heft. Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus Franken wird dem Nürnberger Corresp.“ geschrieben: Der Frost in der Nacht vom 16, auf den 17. Mai hat über Fran— ken großes Unheil gebracht. Die Aussicht auf eine gesegnete Wein⸗ ernte ist nahezu vernichtet. Die jungen Triebe an den Weinbergen, welche sich in weniger geschützter Lage befinden, sind vollständig zer⸗ stört. Auch für das nächste Jahr ist die Weinernte in Frage gestellt, da es an ausgereiftem Holze fehlen wird. Der Schaden läßt sich nach Millionen berechnen.“ . .
Gü strow, 14. Mai. (M. T.) .. Mai kühl und naß, füllt Scheune und Faß“. Der Forderung dieser alten Bauernregel hat in diesem Jahre der Wonnemonat in seiner ersten Hälfte voll ent⸗ sprochen. Ob sie sich nun bewahrheiten wird? Für jetzt berechtigt Alles zu dieser Hoffnung. Das Winterkorn hat fast ausnahmslos nach wie vor einen ausgezeichneten Stand. Der Roggen hat bereits Aehren getrieben. Selbst auf mäßigem, schwach kultivirtem Boden sieht man in diesem Jahre schöne Roggenbestände. Auf gutem Boden erscheint der Roggen stellenweise fast zu kräftig. Es liegt die Befürchtung nahe, daß Lagerung eintritt. Der Stand des Wei— zens ist ebenfalls ausgezeichnet. Rübsen und Rapps haben eine gute Blüthezeit durchgemacht. Die kühle Witterung verhütet das Auftreten schädlicher Käfer, und. von Nachtfrösten, sind wir ja auch glücklicher Weise verschont geblieben. Die Frühjahrs ⸗Ackerbestellung ging ohne jegliche Störung vor sich. Die Saatbestellung ist all gemein beendigt. Das Sommerkorn ist, zum großen Theil gut auf— gelaufen und erscheint bereits im schönsten Grün. Die Kleeschläge lassen da, wo keine Nachsamung stattgefunden, zu wünschen. Es ist zu wenig Pflanze vorhanden. Die Wiesen zeigen ktäftigen Gras—⸗ wuchs. Auch die Weiden sind gut mit Gras bestanden und ge— währen dem bereits vor 8 oder 14 Tagen ausgetriebenen Vieh hin— reichende Nahrung. Die QObstbäume haben reich geblüht. Die Blüthen haben weder durch Frost noch durch Insekten gelitten. Wir können somit auch auf eine gute Obsternte hoffen und haben be— gründete Aussicht auf ein recht gesegnetes Jahr für die Land—
wirthschaft. Gewerbe und Handel.
Nach Mittheilungen aus Italien sollen von italienischen Be— Deren folgende Lieferungen im Submissionswege vergeben werden:
1) Von der Direktion der Militär Kommission der Division in Turin am 30. Mai d. J., Nachmittags 1 Uhr:
2000 m Tuch, türkischblau, 300 m Tuch, carmoisinroth, im Gesammtbetrage von 32 500 Lire.
2) Von der Artillerie⸗Direktion der Waffenfabrik in Turin am 2. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr:
15 000 Stück ewehrschäfte, 2000 Stück Masketenschäfte, 4000 Stück Karabinerschäfte, im Gesammtbetrage von 52 000 Lire.
3) Von der Verwaltung der Königlichen Gensd'armerie-Legion . via Pilastri Nr. 62 am 17. Juni d. J., Nachmitkags 1Uhr:
verschiedene Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände, wie Silberschnüre, Borten und Fransen; Hüte, Kokarden und Tederbüsche; Jacken, Stiefel und Handschuhe; Halfter, Trensen, Steigrlemen ꝛ0,
im Gesammtbetrage von 42 944 Lire.
Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stell einzusehen. .
Außer den bereits zur öffentlichen Kenntniß gebrachten, von der Artillerie⸗Direktion der Präzisionswerkstätten in Tu rin ausgeschriebenen Lieferungen auf Messing in Barren in dem Termin am 31. Mai d. J, Nachmittags 4 Uhr, in der Via Arsenale Nr. 26 noch weitere 30 z50 kg Messing in Barren und 400 kg Messing in Platten zum Gesammtbetrage von 90 317,50 Lire im Submissionswege vergeben werden. Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen. — Ferner soll von der Verwaltung der König— lichen Gensd'armerie⸗Legion zu Bari am 2. Juni d. Is., Nach⸗ mittags 1 Uhr, in der Kaserne eine Lieferung verschiedener Aus— rüstungsgegenstände und dazu gehöriger Materialien, wie: Silber⸗ schnüre, Fran sen, Borten, Bandolire, Chargenabzeichen, Hüte, Feder büsche, Handschuhe, Kravatten, Jacken, Decken, Halftern ꝛc. im Ge⸗ bee, von 44 548,50 Lire im Submissionswege vergeben werden.
Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen. ;
— Der Geschäftsbericht der Ostpreußischen Südbahn be— stätigt, daß nach Bedeckung des 5 prozentigen 1881er Dividenden— scheins der Stammprioritäten noch 1060 zur Tilgung des Rück— standes von 1874 verwendet werden können, so daß auf die Stamm⸗ prioritäten nur noch 249i, und zwar auf den Coupon von 1880 rückständig bleiben. In der Hauptsache rührt die Mehreinnahme des Jahres 1881 aus den russischen Verkehren her und entfällt auf diese mit 92,7 . während der Lokalverkehr daran nur mit 2,2 und die in⸗ ländischen Verbandverkehre mit 5,1 0so partizipiren. Die Gesammtein⸗ nahmen des Jahreg 1881 belaufen sich auf 4235 093 46 gegen 3532473 M des Jahres 1880, so daß eine Mehreinnahme von 702 620 M resultirt.
— Dem Geschäftsbericht der Schlesischen Lebensversiche⸗ rungs- Aktien ⸗ Gesellschaft in Breslau entnehmen wir Fol— gendes: Es gelangten während des Jahres 1881 zum Abschluß: 557 Lapitalversicherungen auf den Todesfall über 1329 76060 M, 155 Kapitalversicherungen auf den Lebensfall über 309 3090 MS, 7 Renten⸗ versicherungen auf 15 747, 13 M jährliche Rente. Hierdurch war am Schlusse des Jahres nach Abzug aller während desselben erloschenen Versicherungen der Bestand auf 3310 Kapitalversicherungen auf den Todesfall über 19219 816 S, 59) Kapitalversicherungen auf den Lebensfall über 996 626 , 25 Rentenversicherungen auf 23 600,99 40 jährliche Rente gewachsen. Der Bestand der Sterbekassenversicherun⸗ gen betrug ult. 1881 248 Versicherungen über 121 500 M, gegen Unfall waren am Schlusse des Jahres 18813 kollektiv 117 994 Per⸗ sonen mit 823 321 667 M und individuell 2031 Personen mit 20 263 424 6 versichert. Die Gesammt - Prämieneinnahme betrug 1119 436 6, die Gesammt-Einnahme 2571 916 S, die Gesammt⸗ Ausgabe 2557 307 M, der Gewinn 4608 ½ Von diesen wurden statutenmäßig 1090/9 mit 460,87 M½ dem Kapital⸗Reservefonds über⸗ wiesen und der Rest auf neue Rechnung vorgetragen.
Dortmund, 22. Mai. (Eff. Ztg.) Im GEisengeschäft ist in der verflossenen Woche keine Veränderung eingetreten, insbesondere sind die Preise unverändert geblieben. In Roheisen werden die größern Abschlüsse für längere Zeit erst kurz vor Schluß des laufen den Quartals kontrahirt und wird es sich dann auch erst 1 ob die von den Produzenten vereinbarten Preise für Puddelroheisen r gt werden können. Bei Bezug kleinerer Posten, deren die Waljwerke noch bis dahin bedürfen, werden die erwähnten Nottrun⸗ gen gegenwärtig fest behauptet. Bessemer Noheisen wird andauernd von der englischen Kenkurrenz ungünstig beeinflußt und ist bereits ju 65 — 56 M pro Tonne erhälilich. In Stab 21 hat sich die Kauflust noch nicht wieder eingestellt, größere Aufträge wer— den nicht ertheilt, sondern nur der nächste Bedarf gedeckk. Da gegen erhält sich ein reger Verkehr in Grobblechen und Fagonessen und in letzteren ist besonders ein zunehmender Bedarf in Trägern zu
konstatiren, der schon jetzt so groß ist, daß die betreffenden Bestellungen nur mit Mühe effektuirt werden können. In schweren Blechen dauert ein großer Bedarf der Schiffswerften und der Kesselschmieden an und können die Blechwalzwerke nach den vorliegenden Aufträgen den vollen Betrieb für längere Zeit aufrecht erhalten. Die Stahlwerke sind eben⸗ falls fortdauernd flott beschäftigt und haben auch durch Submissionen inländischer Bahnen neue Bestellungen zu erwarten. Bemerkenswerth sind folgende: 201 90 lfd. Meter Flußstahlschienen, eingetheilt in 5 Loose, 39 000 Stück Seitenlaschen von Flußstahl, eingetheilt in 2 Loose, 76 000 fd. Meter Langschwellen, eingetheilt in 2 Loose, 42 009 Stück schweiß oder flußeiserne Querschwellen, ferner Lieferung und Aufstellung von eisernen Ueberbau⸗Konstruktionen für 9 Bauwerke der Bahnstrecke Saaralben⸗ Saargemünd im Gesammtgewicht von 178 273 kg Schmiedeeisen, S631 kg Gußeisen, 2916 Eg Gußstahl, alles für die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen; die Lieferung von 100 bedeckten und 100 offenen Güterwagen für die dänischen Staatsbahnen in Jütland und Fühnen; 367 t Flußstahlschienen für die Königliche Eisenbahndirektion in Berlin; Lieferung von 12 Stück dreifach gekuppelten Normalgüterzug Lokomotiven für die Cölner linksrheinische Eisenbahn. Die Maschinen-, Lokomotiy⸗ und Waggonfabriken sind sämmtlich lebhaft beschäftigt, ebenso die Gießereien, welche Maschinenguß herstellen, während es in Gußwaaren stiller geworden ist. Einigen Brückenbauanstalten sind zwar in der letzten Zeit ziemlich bedeutende Bestellungen zugegangen, im Allge⸗ meinen drängt sich aber die Arbeit in den Konstruktionswerkstätten nicht, besonders fehlt es denselben an größeren Brückenordres. — Im Kohlengeschäft werden die Preise gegenwärtig von den Zechen fest behauptet und sind die neuen Abschlüsse ca. 4-— „ pro 100 Ctr. höher als im vorigen Jahre um diese Zeit. Der Absatz ist nach den Wagengestellungsübersichten steigend und ungleich größer als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres.
Wien, 25. Mai. (W. T. B.) Der Rechnungsabschluß der österreichischen Südbahn weist als Gesammkerträgniß der österreichisch-ungarischen Linien 20727 932 Fl. und incl. der italie⸗ nischen Annuität 32 555 886 Fl. auf. Nach Abzug der Gesammt— lasten für die Verzinsung und Amortisation im Betrage von 30 537 M5 Fl. verbleiben als Ueberschuß pro 1881 2023 811 Fl.
Wien, 23. Mai. (W. T. B) Die österreichische Boden⸗ kreditanstalt hat die zur Veräußerung bestimmten 32 000 Stück Franz-Josefsbghn-Atktien zum Cyourse von 1923 erstanden.
Wien, 24 Mai. (W. T. B.). Der „N. fr. Presse zufolge hat der Finanz Minister nunmehr der Kreditanstalt auch die Til— gungsrente zum kommissionssweisen Verkaufe übergeben. In diesem Jahre sind auf Grund des Finanzgesetzes 414 293 Fl. effektio durch eine Emission von Silberrente und 10 861 882 Fl. effektiv durch eine 41¶56prozentige Notenrente zu beschaffen.
London, 23. Mai. (W. T. B.) In der gestrigen Woll auktion waren Preise unverändert. Ton fest.
Glasgow, 23. Mai. (W. T. B.). Die Verschiffungen von Roheisen während der letzten Woche betrugen 12 122 gegen 9532 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
New⸗Jork, 22. Mai. (W. T. B.). Weizenverschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver einigten Staaten nach Großbritannien 44 009, do. nach Frank— reich 15 9000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 15 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 75 000, do. nach Frank— reich 10 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents — Qrtrs.
Verkehrs⸗Austalten.
London, 19. Mai. (Allg. Corr) Der neue Eddystone— Leuchtthurm, zu welchem am 19. August 1879 der Grundstein gelegt worden, wurde gestern vom Herzog von Edinburg in seiner Eigenschaft als „master ok the Trinity House“ unter entsprechender Feierlichkeit seinem Berufe übergeben. Gegen 9006 Menschen wohn⸗ ten der von prachtvollem Wetter begünstigten Eröffnungsfeier bei. Der Herzog bestieg die Spitze des Thurmes, zündete die Laternen an und setzte die Maschine in Bewegung, welche die große Nebel— glocke läutet.
Berlin, 24. Mai 1882.
Nach der von dem Königlichen Hofjagd⸗Amt gefertigten Zusammenstellung des in seinem Bezirk in der Saison 1881 —– 32 er⸗ legten Wildes und Raubzeugs wurden bei den Hofjagden im ,,, und auf der Feldmark Linden bei Ohlau, in der Schorf— heide, dem Saupark bei Springe, der Colbitz -Letzlinger Heide, der Göhrde und in Königs⸗Wusterhausen, ferner bei den Hofjagdamts— Jagden bei Königs⸗Wusterhausen und Cassel, sowie auf der Pürsch und Suche ꝛc. geschossen: 264 Hirsche und Spießer (davon 101 bei dem Lapp⸗· und Hauptjggen in der Schorfheide, 46 desgl. in der Göhrde, 89 beim Pürschen in verschiedenen Revieren), 340. Stück anderes Rothwild (197 in der Schorfheide, 25 in Springe, 35 in der Göhrde bei den Standtreiben, 83 beim Pürschen , 557 Schaufler und Spießer (235 bei den Standtreiben in der Colbitz⸗ Letzlinger Heide, 211 beim Pürschen u. s. w., 1167 Stück anderes Dammwild (405 in der Colbitz Letzlinger Heide, 149 in Königs— Wusterhausen, 175 im Grunewald, 419 auf der Pürsche u. s. w.), 07. Stück Schwarzwild (183 bei Springe, 138 in der Colbitz⸗ Letzlinger Heide, A4 in der Göhrde, 123 in Königs⸗Wusterhausen, 49 während der ganzen Saison), 89 Rehe, 1093 Fasanen (655 im Standtreiben bei Ohlau), 3126 Hasen, 2029 Rebhühner, 4 Schnepfen, 31 Beckassinen, 259 Reiher, 4 Wildgänse, 116 Enten, 10 Trappen und 7 Wachteln; ferner an Raubjeug 222 Füchse, 41 Marder, II Iltisse, 165 Wiesel, 753 Raubvögel, 7 Dachse, 25653 Hunde, Katzen, Krähen u. dergl., im Ganzen 13 575 Stück.
Der Sanitätsverein für Lehrerinnen und Erziehe— rinnen, der z. Z. MN ordentliche und 112 außerordentliche Mit⸗ glieder zählt, hielt am 22. d. M. unter Vorsitz des Ministerial Direktors Greiff im Saale des Victoria ⸗Lyuceums seine 4. Jahresversammlung ab. Der Verein hatte eine Jahregeinnahme von insgesammt 1797 . und konnte 793 MS zur Beschaffung von Arzneimitteln, 584 M für Stärkungsmittel und 140 für Bade⸗Ingredienzen, insgesammt also 1427 S6 für seine erkrankten Mitglieder verwenden. Ein schließlich der Verwaltungskosten beläuft sich die Ausgabe auf 1649 6, so daß ein Ueberschuß von 148 M verblieb, von dem 100 zu dem bereits auf 5309 S angewachsenen Vermögen geschlagen wurden. Die Generalversammlung beschäftigte sich alsdann mit Statutenänderungen und beschloß u. A, die Karenzzeit, die bieher 6 Wochen betrug, auf 3 Monate zu erhöhen; auch eine solche kann noch als eine niedrige bezeichnet werden, um so mehr als der Eintritt in den Verein weder von der Beibringung eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht, noch sonst wie beschränkt ist. Der Ausschuß wurde einstimmig wiedergewählt.
Die Gemeinnützige Gesellschaft in Schwerin in Mecklenburg macht in einer uns übersandten Zuschrift . aufmerksam, wie lohnend ein Pfingstausflug nach Schwerin sei. Schon die Stadt an und für sich mit ihrem Pfaffenteich, der sehr an das Alster⸗ bassin in Hamhurg erinnert, bietet Sehenswürdigkeiten genug. Der de r,, Dom und besonders das auf einer Insel reizend gelegene Großherzogliche Schloß, welches von dem prächtigen Burggarien mit herrlicher Autsicht auf den See umschlossen wird, in erster Linie genannt zu werden; nicht minder der wunder⸗ volle Schloß und der vorzüglich gehaltene Greenhousegarten. Der große Schweriner See mlt seinen reizenden Ufern gehört zu den schönsten Partieen Norddeutschlandz. Man lernt ihn am besten kennen, wenn man an den Rundfahrten der Dampf⸗ schiffe, die an Sonn⸗ und Feiertagen Vormittags stattzufinden pflegen, Theil nimmt. Das mit den schönsten Buchen bewaldete Görelower und Raben⸗Steinfelder Ufer, die mitten im See gelegenen Inseln, der Kaninchen und der Ziegelwerder, sowie die prachtvolle Aussicht vom Dampfboot aus au Schwerin müssen jedem, der über⸗ haupt für Naturschönheiten empfänglich ist, gefallen. Zu weiteren
verdienen
Ausflügen rerdienen das herrlich am See gelegene Zippendorf, das mit Droschke und Omnibus sowie mit dem Dampfboot zu erreichen ist, die Fähre, der Kaninchenwerder und die am Süädostende des Sces belegene Solitude des Großherzogs, Raben⸗Steinfeld mit seinem entzückenden Park und überraschenden Aussichtspunkten sowohl auf den Schweriner als auf den kleinen ösilich von demselben liegenden Pinnower See, ganz besonderer Erwähnung. Auch von dem Zeltenberg aus, der auf dem nördlich von der Stabt belege⸗ nen. mit dem herrlichsten Laubwald bestandenen Schelfwerder liegt, gewährt der See einen prachtvollen Anblick. Die guten Hotels und Restaurationen Schwerins und der Umgegend, die jedem Bedürfniß Rechnung tragen und bei civilen Preisen die anerkannt gute mecklen? burgische Kost liefern, werden auch nach dieser Richtung hin die etwaigen Besucher Schwerins sicher zufriedenstellen. Der Vorstand der Gemeinnützigen Gesellschaft⸗ ist zu jeder näheren Auskunft un⸗ r lth g bereit; das Auskunftsbureau befindet sich in der Königs⸗ raße 75.
Unlängst fand in Schwerin die dritte Generalversamm lung des.
Marien-Frauen-Vereins statt. Derselbe steht unter dem Pro⸗ tektorat der regierenden Großherzogin Marie von Mecklenburg⸗ Schwerin und bezweckt die weibliche Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger. Außer dem Schweriner Hauptverein bestehen jetzt 8 Zweigvereine in Rostock. Wismar, Ludwigslust, Parchim und vier kleineren Städten. Der Gesammatverein, wescher am 14. April
1880 gestiftet ward, zählte am Schlusse des vorigen Jahres 1830
Mitglieder. Die Einnahme belief sich auf 16 749 S (davon waren 19174 M 97 Ertrag eines im vorigen Jahre 9 ö h aß ein Kassenbestand von 1855 6 13 3 verblieb. Ein Aufrüf zur Meldung für den Dienst als Krankenpfleger ward f nf . Damen werden seit dem Januar d. J. im Mutterhaufe zu Kiel zu Berufspflegerinnen ausgebildet. Neuerdings haben sich noch zwei andere Damen gemeldet.
Die Feier des 100jährigen Jubiläums des Meclen— burgischen Grenadier-Regiments Nr. 89, welche in Schwe⸗ rin am 1. und 2. Juni stattfinden sollte, ist um 2 Tage verschoben worden, weil der Großherzog von Mecklenburg-⸗Schwerin von der Veise nach Palermo, die er am 17. d. M. in Begleitung des Herzogs Johann Albrecht angetreten bat, erst. am 2. Juni in feine Residenz zurückkehren wird. Am 26. Mai findet auf der dem Fürsten Pan⸗ dolfini gehörigen Villa Belmonte bei Palermo die Taufe des am 9. April daselbst geborenen Sohnes des Erbgroßherzogs von Mecklen— burg⸗Schwerin statt.
Goeschenen, 23. Mai. (W. T. B) Die Theilnehmer an der Feier der Eröffnung der Gotthardbahn trafen heute hier ein und wurden auf das Herzlichste empfangen. Morgen wird der Prinz Amadeus in Mailand erwartet und findet sodann im Schlosse zu Ehren der Gäste ein Dejeuner statt.
Luggno, 23. Mai. (W. T. B.) Um 2 Uhr trafen die Fe st⸗ theilnehmer in vier Zügen hier ein. Die Fahrt hierher ver⸗ lief äußerst glänzend; auf allen Stationen fand festlicher Empfang statt. Bei dem Banket in der offenen Halle am See hielten der Nationalrath Battaglini und der frühere italienische Minister Crispi Reden, in welchen sie die Verbrüderung durch die Gotthardbahn feierten. Staats ⸗Minister von Boetticher brachte in einer enthusigstisch aufgenommenen Rede der Schweiz fein Hoch als Ab⸗ schied beim Eintritt in Italien.
1
sich
willkommen zu heißen. der Gotthardtbahn sei
Moskgu, 23. Mai. (W. T. B. Die Ersffnung der hiesigen Ausstellung ist bis zum J. Juni ver scho ben worden.
Krolls Theater. In der morgen (Donnerstag) stattfindenden Wiederholung von Kreutzers „Nachtlager in Granada“ tritt ein neuer Gast in der Rolle der „Gabriele“ auf, nämlich Frl. Wooge vom Hamburger Stadt⸗Theater. Den Jäger singt der schnell in die Gunst des Publikums gelangte ausgezeichnete Barytonist Hr. Schütte⸗ er Mit einem anderen Gaste von außerordentlichem Interesse hat Direktor Engel bereits Vereinbarungen für den Monat Juni getroffen, nämlich mit dem berühmtesten Bassisten der Gegenwart, dem Kaiserlich österreichischen Kammersänger Hrn. Emil Scaria, der von London demnächst in Berlin eintreffen wird. Dieses Gastspiel stellt eine Reihe hochinterefsanter Opernabende am Krollschen Theater in Aussichtzti;: .
— Die Münchener Gäste des Wall ner-Theaters brachten vorgestern die angekündigte dramatische Bearbeitung des. Barfüßlen von Berthold Auerbach zur ersten Aufführung und, vermöge ihres mit Recht oft gerühmten frischen Zusammensplels wie nicht minder vortreff⸗ licher Einzelleistungen, auch zu einem großen äußeren Erfolge. Wie alle derartigen Zurechtstutzungen w Dichtwerke für die Bretter, so leidet auch die Weinbergersche Bühneneinrichtung der Auerbachschen Erjählung an manchen Unzulanglichkeiten. Naturgemäß ist der Bearbeiter darauf angewiesen, die bühnenmäßig wirksamen Züge einzeln herauszusuchen und an den dramatischen Faden aufjureihen; gerade diese aber sind in der Regel nicht die⸗ jenigen, welche den Werth der erzählenden Dichtung ausmachen. Selbstverständlich kann auch die Nachzeichnung der Charaktere und die Motivirung ihrer Handlungen nur in breiten Strichen angedeutet werden und ist ein rechtes tieferes Verständniß nur demjenigen mög lich, welcher mit dem Original selbst vertraut ist. Dies traf nun bei der Auerhachschen Dichtung glücklicherweise zu, und so fanden denn auch alle Gestalten die sympathischste Aufnahme. Die gelungensten waren ohne Zweifel der n, . und die Landfriedbäuerin, die von Hrn Neuert und Frl. Schönchen höchst urwüchsig und den Originalen entsprechend in Fleisch und Bein übersetzt erschienen. Ihnen reihten sich der Johannes des Hrn. Albert und der gutmüthige Dami des Hrn. Hofpauer würdig an, während Frl. Bach als Amrei war sehr herjig und einnehmend spielte, aber mit dem schwäbischen Dialekt nicht so ungezwungen schaltete wie mit dem oberbayerischen. Nur die Darstellerin der Rosel eignete sich nickt für diese Rolle, für welche sie zu städtische Formen und Allüren besitzt. Das mit Känzen und a , . ausge⸗ stattete Stück wird gewiß noch eine ganze Reihe so beifälliger Wieder⸗ holungen erleben wie die rorgestrige.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W Elsner.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen ⸗Bellage).
Berlin:
Die Ausgaben betrugen 14 893 MS 87 3, so
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗A1Anzeiger ind Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M HzO.
Berlin, Mittwoch, den 24. Mai
1882.
Deutsches Reich.
Na
ch weisun
9 über die in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Mai 1882 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗
oder Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. 1)
Menge des abgefertigten Zuckers.
Kandiszucker und Zucker in weißen, vollen, harten Broden, (Nr. 470 des statistischen Waarenverzeichnisses)
Staaten, bezw. Verwaltungs⸗ Bezirke. in der Zeit vom
l. Januar bis 1. bis. 30. April 15. Mai
kg
zusammen
Aller übrige harte Zucker, sowie alle weißen, trockenen Zucker in Krystall⸗, Krümel—⸗ und Mehlform von mindestens 98 o/o Polarisation (Nr. 471 des statistischen Waarenverzeichnisses)
Rohzucker von mindestens S8 C0 Polarisation (Nr. 472 des statistischen Waarenverzeichnisses)
in ö der Zeit der Zeit vom vom
ö in der Zeit der Zeit vom vom h 1. Januar bis 1. bis zusammen 1. JZannar his 1. bis zusammen 30. April 15. Mai 306. April 15. Mai
kg kg kg
Preußen. rer mz, . — — ö. Westpreußen . . —
1870229
K 44 571
Sachsen einschließlich der Schwarzb. Unterherrschaft 2463363 k Schleswig-Holstein. P) 1954479 Hannover. . 11839 Rheinland 3 816285
ö Pommern.. ö Schlesien⸗ n
2203 530 3433
156 559 2619 922 242 S5 3 197 375
Nö 305 33 4212018
— —
48000 — 7492638 177 580 1382 285
—
418 909 7601 638 1755 238
158 00
5 1696903 7 192 698 352 241 75314 847 2) 1062045, 1110 8483) 15 375 4693 1 9058 341 17383734 1299 905 1 311742 26 952 96563 234 70727217 670 213 2127 1693 706 — 115693703
1606168
Sa. Preußen Bayern. 1089 349 Sachsen . 41617 Württemberg . kJ —
HJ 73 015 J 537 Braunschweig K— 2008766 Anhalt . . — k — — b — 2
d Iz
Gd Id djd TT 77; TN V xVpVõ
P 146 765 1236114 — 41617
87 750 ö 53 151 330 2103 1560
T õ 75 T ö Sr is dss Joo s ss r S336 3472 189056 249 055
. 25 600 V 600 . Ih hz 16 81 00 573 1061610 1153639
9 925 449 782 449782 — 1983 219 193 219
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet
DJs MTS dsl
4520 924 108 575 4629 1700 62 110849 3179 12165 289 9760
) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, die zum Export oder zu einer öffentlichen Niederlage abgefertigt und dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht also auf die wirklich zur Ausfuhr über die Zollgrenze gelangten Mengen. 2) Die in der letzten Nachweisung veröffentlichten Zahlen sind in Folge nachträglich eingegangener Berichtigungen abgeändert.
Bekanntmachung.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. d. M. die aus der nachstehend abgedruckten Zusammen stellung er—⸗ sichtlichen Ausführungsbestimmungen zu den gesetzlichen Vor⸗ schriften über die Tara beschlossen.
Bestimmungen über die Tara.
81 Bruttogewicht, Tara und Nettogewicht.
Die Gewichtszölle werden entweder nach dem Brutto⸗ oder nach dem Nettogewicht erhoben. .
Unter Bruttogewicht wird das Gewicht der Waare in völlig ver⸗ packtem Zustande, mithin in ihrer gewöhnlichen, in der Regel in die Hand des Käufers der Waare mit übergehenden Umgebung für die Aufbewahrung und mit ihrer besonderen zur Sicherung der Waare während des Transports dienenden Umschließung verstanden.
Das Gewicht der für den Transport nöthigen äußeren Umgebung wird Tara genannt. .
Ist die Umgebung für den Transport und für die Aufbewahrung nothwendig dieselbe, wie es z. B. bei Sprup ze. die gewöhnlichen Fässer sind, so ist das Gewicht dieser Umgebung die Tara.
Das Nettogewicht ist das Bruttogewicht nach Abzug der Tara.
Die kleinen zur unmittelbaren Sicherung der Waare nöthigen Umschließungen (Flaschen, Papier, Pappe, Bindfaden u. dergl.) werden bei Ermittelung des Nettogewichts nicht in Abzug gebracht.
Im Besonderen wird noch bemerkt: = ;
A. Umschließungen und Zuthaten, welche als zum Nettogewicht der Waaren gehörig betrachtet und demgemäß mit zur Verzollung gezogen werden, sind z. B.: —
I) Brettchen und Rollen von Holz oder Pappe, welche als Ein lagen für Zeugwaaren, Bänder, Garn, Zwirn ze. dienen; Karten von Pappe oder Papier, auf welche die Waaren (dutzend oder großweise ꝛc.) ar et sind, sowie Pappen, auf welchen seidene oder baumwollene Haarnetze aufgespannt sind; r, .
2) Kartong, Schachteln oder Kästchen, in welchen Parfümerien, gingen aus Chekolade oder Zucker (Bonbonnieren) und Succade eingehen;
3) Umschließungen aller Art, welche nach den Gegenständen, die sie enthalten, besonders geformt sind; z. B. Kasten und Etuis zu silbernen oder plattirten Tafelgeräthschaften, zu musikalischen Instru⸗· menten, Opernguckern, Brillen, Uhren, chmucksachen, Fächern, Waffen ꝛc., Futterale und Ueberzüge zu Gewehren, musikalischen In⸗ strumenten, Schirmen ꝛe.;
4) Kisten, Dosen ꝛc. aus Blech, in denen Nähnadeln, Gewürze, feines Backwerk, Kakaopulver oder geschnittener Rauchtaback eingeben;
5) Dosen und Kistchen (mit Ausnahme derjenigen von robem, er , fr Holze) mit Thee, deren Bruttogewicht 5 1g nicht übersteigt;
6) Töpfe oder Terrinen mit Pasteten, eingemachtem Ingber u, dergl., sowie Büchsen, Dosen, Flaschen u. dergl., in denen Fleisch, eingemachte Früchte und ähnliche Verzehrungsgegenstände eingeben;
7) Kartons, Schachteln und Kästchen aus Pappe oder aus deln span mit Papier beklebt, desgleichen lose Pappdeckel, worin mit 30 4 oder weniger für 169 kg belegte Gegenstände eingehen;
s) von Paplerumschließungen:
a. bei kurzen Waaren (Tarifnummer 2), die innersten Umhül⸗ lungen von feinem (Seiden · ze) Papier;
b, bei Jeugwaaren die Cbemlsen, und jwar sowohl die inneren aus Seidenpapier, als auch die äußeren, aus einem starken papp⸗ ähnlichen Begen von wesßem geglätteten oder ähnlichem Papier be= stehenden, nebst den zusammenhaltenden Bändern;
. bei den Waaren der Tarifnum mern 3d; 4a2 und b; 6ez ß und r und aa, 6 und ; 10e, f und rr m zu ; 136, g und k; 17e und d; i9 di, a und 3; 21e und d; 23; Ne und f. und 3 31 und ei 23e und da äb e; 8 et 'und ? und 41 und 2 424 und 43 d die zur Fabritoerpadun gehörigen Umschließungen;
bet Zeugwaaren die Mäntel aus Zeugfloff;
10) bei Cigarren die dieselben umgebenden Bast-, Schilf, Papier; c. Umhüllungen.
B. Als solche innere Umschließungen, von denen anzunehmen ist, daß sie ausschließlich oder doch theilweise zur Sicherung der Waare während des Transports vorhanden und die daher nicht zum Netto⸗ gewicht zu rechnen sind, kommen insbesondere vor:
I) Kartons, Schachteln und Kästchen aus Pappe oder aus Holz⸗ span mit Papier beklebt, desgleichen lose Pappdeckel, worin mit mehr als 30 „S für 100 kg belegte Gegenstände eingehen, soweit nicht unter A2 und A3 Ausnahmen hieron ele sind;
2) Kartons aus Pappe, in welchen Herrenklapphüte eingehen;
3) lose Stanniolauskleidungen an den inneren Seitenwänden von on sofern die letzteren nicht zum Nettogewicht zu rech⸗ nen sind;
4) die Schachteln mit Papierspänen oder Heu ausgefüllt, in denen Töpfe oder Terrinen sich befinden; ꝛ
5) das zur Verpackung dienende Material, als: Stroh, Heu, Moos, Papierspäne, Baumwolle. Watte. Werg, Heede, Sägespäne, Hobelspaͤne, Kleie, einschließlich der zur Festhaltung dieser Materialien dienenden Papierumschließung, ferner Packpapier, mit Ausnahme der oben unter A8 bezeichneten Umschließungen.
C. Unreinigkeiten und fremde Bestandtheile, welche der Waare beigemischt sein möchten, werden der Regel nach nicht in Abzug ge— bracht. Eine Ausnahme von dieser Bestimmung findet jedoch rück⸗ sichtlich der zu Wasser eingegangenen Waaren in der Weise statt, daß, wenn in Folge von Haparie durch eingedrungenes Wasser oder andere fremde Bestandtheile das Gewicht der Waare vermehrt ist, bei der Verzollung ein dem Gewicht des Wassers ꝛe. entsprechender Abzug von dem vorgefundenen Gewicht der Waare zugestanden wird. — Auch ist es gestattet, die Waare unter amtlicher Aufsicht zu trocknen, wo—⸗ rauf das nach der Trocknung vorgefundene Gewicht der Verzollung zu Grunde gelegt wird.
§. 2. Verzollung nach dem Brutto oder Nettogewicht.
Die Gewichtszölle werden von dem Bruttogewicht erhoben:
a. wenn der Zolltarif dies ausdrücklich vorschreibt,
b. bei Waaren, für welche der Zoll 6 M von 100 ELg nicht übersteigt. . ‚ ;
Im Uebrigen wird den Gewichtszöllen das Nettogewicht zu Grunde gelegt, sofern nicht etwa der Zollpflichtige die Verzollung nach dem Bruttogewicht w ö.
Bei der Ermittelung des Nettogewichts von i fete wird das Gewicht der unmittelbaren Umschließungen (Fässer, Flaschen, Kruken u. dergl.) nicht in Abzug gebracht. Hinsichtlich des Syrups bewendet es bei der bezüglichen Bestimmung im §. 2 des Gesetzes, die Besteuerung des Zuckers betreffend, vom 26. Juni 1869 (Bundes Gesetzbl., Jahrgang 1869, Nr. 26 S. 282).
Für die übrigen Waarengattungen bestimmt der Bundesrath die Prozentsätze des Bruttogewichts, nach welchem das Nettogewicht be⸗ rechnet werden kann. .
Gehen Waaren, welche der Nettoverzollung unterliegen. in einer Umschließung ein, für welche ein Tarasatz nicht festgestellt ist, so ist der Verzollung das Bruttogewicht zu Grunde zu legen, sofern die Betheiligten nicht die Nettoverwiegung beantragen. ;
Diejenigen ell welchen in der letzten Spalte des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif ein br. , ist, gelangen nach dem Bruttogewicht zur Erbebung, während die ohne jenen Zusa angegebenen Hefen soweit nicht ein anderer Verzollungsmaßsta (Stück, Werth, ß 2c) ausdrücklich dabei bemerkt ist, für das Nettogewicht der Waare gelten.
§. 3. Ermittelung des Nettogewicht.
Bei der Bestimmung des Nettogewichts ist Folgendes zu beachten:
1) Die Vergütung für Tara wird in der Regel nach den vom Bunde rath ie ng Sätzen berechnet. ĩ
2) Es bleibt der Wahl des Zellpflichtigen überlassen, ob er bei Gegenständen, deren Verzollung nach dem Nettogewicht aeschicht, die sestgestellten Tarafãtze gelten oder das Nettogewicht, entweder durch
iegung der Waare ohne die Tara oder der lenteren allein, er⸗ mitteln lassen will. Bei Syrup und anderen Gegenständen, deren
Nettogewicht nicht ohne Unbequemlichkeit ermittelt werden kann, weil ihre Umgebung für den Transport und für die Aufbewahrung dieselbe ist, wird die Tara nach den festgestellten Sägen berechnet und der Zollpflichtige hat kein Widerspruchsrecht gegen Anwendung derselben.
Die Zollbehörde ist befugt, die Nettoverwiegung eintreten zu lassen, wenn eine von der gewöhnlichen abweichende Verpackungsart der Waaren oder eine erhebliche Entfernung von den angenommenen Tarasätzen bemerkbar wird.
3) Wo eine Anzahl Kolli gleichartigen Inhalts von annähernd gleichem Volumen und gleichartiger Verpackung (auch bezüglich der Beschaffenheit und Stärke des Materials) eingeht, kann die Fest⸗ stellung des Nettogewichts durch probeweise Verwiegung der Um⸗ schließung erfelgen. Desgleichen kann bei Waaren, welche in inneren nicht zum Nettogewicht zu rechnenden Umschließungen eingehen, das Nettogewicht der Waare nach Abnahme der äußeren Umschließungen durch probeweise Verwiegung der inneren Umschließung ermittelt werden, sofern die inneren Kolli annähernd gleiches Volumen und gleichartige kö haben. .
4). Die Festsetzung bestimmter Tarasätze für Waaren, welche ohne die Umschließung zur Verzollung zu ziehen sind, hat nur den Zweck, im Interesse einer erleichterten Abfertigung die jedesmalige Nettoverwiegung entbehrlich zu machen. Ist aber eine Netto⸗ verwiegung, gleichviel aus welchem Grunde, vorgenommen worden, so ö das Ergebniß derselben der Berechnung des Zolls zu Grunde zu legen.
S§. 4. Berechnung der Tara.
I) Die festgestellten Tarasätze gelten, soweit nicht Ausnahmen besonders vorgesehen sind, nur für Umschließungen, welche die Waaren von allen Seiten umgeben und durchweg aus demselben Material be⸗ stehen. Es darf daher für unvollständige Umschließungen, z. B. für fr ohne Böden von Holz, für Kisten, welche nicht von allen
eiten geschlossen sind, für Körbe, Kübel, Eimer, Pappkästen, Schachteln ohne Deckel, für Kolli in theilweiser Umhüllung von Geweben oder Geflechten, Tara nicht gewährt werden, wenn für der⸗ gleichen unvollständige Umschließungen Tarasätze nicht ausdrücklich festgestellt sind. Als vollständige Umschließungen können jedoch auch solche Körbe angesehen werden, deren Deckel durch ein dem Korb geflecht an Gewicht nicht nachstehendes Material ersetzt wird.
2) Es sind zu verstehen, ;
unter Fässern, Kisten, Kistchen und Schachteln: Fässer, Kisten, Kistchen und Schachteln von Holz,
unter Körben und Körbchen: dergleichen aus Weidenruthen, Rohr oder ähnlichem groben, schwer ins Gewicht fallenden Material,
unter Seronen nicht von Thierhäuten: Umschließungen, welche aus Platten von starken Schilfblättern mit einem Ueberzuge von Leinwand, Bast oder Rohrgeflecht oder aber aus einer durch— gängig doppelten Lage starker Schilfblätter bestehen,
unter Kanasserkörben, Kanassers, Kranjans: Geflechte von gespalte—⸗ nem, außereuropäischem Rohr, in der Regel durch Rohrstäbe verbunden, theilweise auch mit Schilfblättern gefüttert.
3) Bei einigen Waarengrtikeln, die gewöhnlich nur in Kisten, aber nicht in Fässern verpackt vorkommen, ist die Tara für Fässer — und umgekehrt bei Waaren, die gewöhnlich nur in Fässern und nicht in Kisten verpackt zu werden Pflegen, die Tara für Kisten — nicht ausdrücklich erwähnt. In Fällen. wo dergleichen Gegenstände der ersteren Art ausnahmsweise in Fässern und der letzteren Art aus—= nahmsweise in Kisten verpackt zur Verzollung gelangen, ist ebenso zu verfahren, als wenn bestimmungsmäßig Fässer und Kisten mit gleicher Tara benannt wären. ö
4) Bei unbearbeiteten Tabackblättern und Tabackstengeln, für welche bestimmungsgemäß 12 ½ s in schweren Fässern und 8ö o in leichten Fässern zu gewähren sind, gilt als regelmäßige Faßtara die Tara von 120i bleibt jedoch das Gewicht der Fässer augenscheinlich unter diesem 36 so kann die Nettoverwiegung unterbleiben, wenn der Zollpflichtige sich mit einer Taravergütung von 8 o/ begnügt.
5) Fuͤr Fässer und Kübel, deren Dauben theilweise aus hartem, theilweise aus weichem Holz hergestellt sind, ist nur die Tara für Fässer bezw. Kübel aus weichem Fol zuzugestehen.
6) Auf Südfrüchte. welche in durchschnittenen 8 Fässern eingehen, findet die Faßtara in der Art Anwendung, daß für halbe Fässer im Bruttogewicht von je 150 kg und darüber eine Tara von . für halbe Fässer im Gewichte von unter 150 kg eine solche von 1006 zu gewähren ist. ;
7) Für hölzerne Musterkoffer kann, wenn sie augenscheinlich mindestens ein gleiches Gewicht haben, wie die zu Waarensendungen gewöhnlich dienenden Kisten, und sofern nicht nach Maßgabe der im § 7 Ziffer 6 Absatz? folgenden Bestimmung deren tarifmäßige Ver⸗ zollung einzutreten hat, oder die darin eingeführten Waaren verschie⸗ denen Tarifpositionen angebören, die Taravergütung nach den zu den betreffenden Nummern des Zolltarifs für Kisten festgestellten Sätzen gewährt werden ᷣ
s) Unter Ballen sind solche Kolli zu verstehen, deren Um⸗ schließung durchweg aus mindestens einer doppelten Lage von Pad- leinwand, Sackdrell, Wachstuch, Segeltuch, Schilf, Rohr⸗, Stroh, Vastgeflecht oder ähnlichen groben, schwer ins Gewicht fallenden 80 g bestehen. Einer doppelten Lage eines dieser Stoffe sind zwei verschiedene Lagen von je einem dieser Stoffe gleich zu achten.
Als Säcke sind alle Umhüllungen aus Packleinwand, Saldrell. Wachstuch, Segeltuch oder ähnlichen schwer ins Gewicht fallenden Geweben anzusehen, welche die Waare durchweg umgeben und nicht zu der Kategorie der Ballenverpackung gehören. ; ö
9) Werden Wagren, für welche eine Taravergütung überhaurt zugestanden ist, in Säcken verpackt zur Verzollung gestellt, so wird eine Taravergütung von 20so bewilligt, insoweit nicht eine geringere Vergütung für derartige Verpackungen besonders vorgeschrieben ist.
Die für Säcke vorgeschriebene Taravergütung darf auch gewährt werden für Umschließungen von leichtem Leinen, wenn dieselben aus einer durchweg doppelten Lage dieses Gewebes bestehen; ra enn ist für andere Arten von Umschließungen aus leichtem Leinen, abgesehen don den bei den festgestellten Tarasätzen zugelassenen Ausnahmen, eine Taravergütung überhaupt nicht zu gewähren.“)
) Der . Begriff sbestimmung von Ballen und Sägen ent- sprechend, hat die Bestimmung 1 der , siebe Central-⸗ latt für das Deutsche Reich! Jahrgang 1879 S. 837 zu lauten: Bei Nummer 25 m. 1: 2 in Ballen. ñ 2. in Umschließungen von einfachem, leichtem Leinen.“ anstatt: 2 in Ballen sowie in Säcken von schwerem Leinen. 1 in Säcken von leichtem Leinen.“ Bei Nummer 25 t. und Anmerkung zu t.: 1 in Säcken. * 2 Umschließungen von einfachem, leichtem Leinen.“ anstatt: Jin Säcken von schwerem Leinen. O5 in Säcken von leichtem Leinen.“ Bei Nummer 25 v. 1: 2 in anderen Ballen.