. 8
unterschiedes über 15 bis einschließlich 2 Jahre um 1. gekürzt. ;
Auf den nach F. 9 zu berechnenden Betrag des Waisen— geldes sind diese Kürzungen des Wittwengeldes ohne Einfluß. §. 13.
Keinen Anspruch auf Witt wengeld hat die Wittwe, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Beamten innerhalb dreier Monate vor seinem Ableben geschlossen und die Eheschließung zu dem Zwecke erfolgt ist, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaffen.
Keinen Anspruch u Wittwen⸗ und Waisengeld haben die Wittwe und die hinterbliebenen Kinder eines pensionirten Beamten aus solcher Ehe, welche erst nach der Versetzung des Beamten in den Ruhestand geschlossen ist. —ᷣ
. 14.
Stirbt ein zur Entrifan von Wittwen- und Waisen— geldbeiträgen verpflichteter Beamter, welchem, wenn er am Todestage in den Ruhestand versetzt wäre, auf Grund des
„des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 eine Pension ätte bewilligt werden können, so kann der Wittwe und den zaisen desselben von dem Departementschef in Gemeinschaft k Finanz-Minister Wittwen- und Waisengeld bewilligt werden. r, .
Stirbt ein zur Entrichtung von Wittwen- und Waisen— geldbeiträgen verpflichteter Beamter, welchem nach den 88. 18 und 19 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 im Falle seiner Versetzung in den Ruhestand die Anrechnung gewisser Zeiten auf die in Betracht koinmende Dienstzeit hätte bewilligt werden können, so ist der Departementschef in Gemeinschaft mit dem Finanz ⸗Minister befugt, eine solche Anrechnung auch bei Festsetzung des Wittwen- und Waifengeldes zuzulaffen.
8. 15
Die Zahlung des Wittwen- und Waisengeldes beginnt
mit dem Ablanf des Gnadenquartals oder des Gnadenmonats. 16
Das Wittwen⸗- und hel held wird monatlich im Vor— aus gezahlt. An wen die Zahlung gültig zu leisten ist, be⸗ stimmt der Departementschef, welcher die Befugniß zu solcher Bestimmung auf die Provinzialbehörde übertragen kann.
Nicht abgehobene Theilbeträge des Wittwen- und Waisen— geldes verjähren binnen vier Jahren, vom Tage ihrer Fällig— keit an gerechnet, zum hn ,. Staatskasse.
.
Das Wittwen- und Waisengeld kann mit rechtlicher Wir— kung weder abgetreten noch verpfändet oder sonst übertragen werden.
Das Recht auf den Bezug des Wittwen- und Waisen⸗ geldes erlischt:
1) für jeden Berechtigten mit Ablauf des Monats, in welchem er sich verheirathet oder stirbt;
2) für jede Waise außerdem mit dem Ablauf des Monats, in welchem sie das 18. Lebensjahr vollendet.
§. 19.
Das Recht auf den Bezug des Wittwen- und Waisen⸗ geldes ruht, wenn der Berechtigte das deutsche Indigenat ver— liert, bis zur etwaigen w desselben.
5. 20
Mit den aus 8. 14 sich ergebenden Maßgaben erfolgt die Bestimmung darüber, ob und welches Wittwen- und Waisen⸗ geld der Wittwe und den Waisen eines Beamten usteht, dutch den Departementschef, welcher die Befugniß zu . Bestim⸗ mung auf die , e,. übertragen kann.
Die Beschreitung des Rechtsweges steht den Betheiligten offen, doch müß die Entscheidung des Departementschefs der Klage vorhergehen und letztere sodann bei Verlust des Klage— rechts innerhalb sechs Monaten, nachdem den Betheiligten die Entscheidung des Departementschefs bekannt gemacht worden, erhoben werden.
9
1 —
Die Vorschriften
1) der §§. 10 und 12 des dänischen Pensionsgesetzes
vom 24. Februar 1858,
2) des dritten Theils des kurhessischen Staatsdienst— gesetzes vom 8. März 1831,
3) der §5§. 28 ff. des Staats dieneredikts für das Fürsten— thum Hohenzollern⸗Sigmaringen von 26. August 1831 und der §§. 26 ff. der Dienstpragmatik für das im Hohenzollern-Hechingen vom 11. Oktober
43 treten für die Hinterbliebenen derjenigen Beamten, welche auf Grund des 5. 23 Absatz 1 dieses Gesetzes aus der Landes⸗ anstalt, der sie seither angehörten, ausscheiden, mit der Maß— gabe außer Kraft, daß das denselben zu bewilligende Wittwen— oder Waisengeld nicht hinter demjenigen Betrage zurückbleiben darf, welcher ihnen nach den vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 bezeichneten Vorschriften aus der Staatskasse hätte bewilligt werden müssen.
.
Der Beitritt zu der allgemeinen Wittwenverpflegungs⸗ anstalt ist den nach 8. 1 zur Entrichtung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen verpflichteten Beamten, sowie den Be⸗ amten des Deutschen Reichs nicht ferner gestattet.
8. 23.
Diejenigen nach 5. 1 zür Entrichtung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen verpflichteten Beamten, welche Mitglieder einer Militär- oder Staatsbeamten-Wittwenkasse oder einer sonstigen Veranstaltung des Staats zur Versorgung der Hinterbliebenen von Beamten und derselben nicht erst nach der Verkündigung dieses Gesetzes beigetreten sind, bleiben, wenn sie binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch eine schriftliche Erklärung für ihre etwaigen künftigen Hinterbliebenen auf das in den S5. 7 ff. bestimmte Wittwen⸗ und Waisengeld verzichten, von Entrichtung der im §. 3 bestimmten Wittwen- und Waisengeldbeiträge befreit. Andernfalls sind sie berechtigt, aus der Landesanstalt aus— zuscheiden. 9
Diese Bestimmungen finden sinngemäße Anwendung auf die Mitglieder der Beamtenpensionskasfen bei den vom Staate erworbenen Privateisenbahnen einschließlich der Unterstützungs⸗ kasse der Angestellten der Coöln-Mindener Eisenbahn, ferner der Berliner allgemeinen Wittwenpensions⸗ und Unterstützungs⸗ ö, auf diejenigen Beamten, welche wegen ihrer An⸗ gehörigkeit zu einer anderen Privatversicherungsgesellschaft von der ihnen sonst obliegenden Verpflichtung zur Thellnahme an einer der im ersten Absatz bezeichneten Anstalten entbunden oder nach Anordnung ihrer vorgesetzten Behbrde zum Zwecke der ecrgie n ihrer Ehefrau für den Fall ihres Todes einer Privatversicherungsgesellschaft beigetrelen und noch zur
eit des Inkrafttretens dieses Gesetzes Mitglieder der Gesell⸗ chaft sind.
Dieses Gesetz tritt am f (. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. e lun den 20
Juli 1882 in Kraft.
Mai 1882. Wilhelm.
von Kameke. von Boetticher.
von Putt
Friedberg.
Lucius. von Goßler.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen z und Forsten.
Der Aber⸗Förstmeister Wallenberg zu Trier ist auf die durch Pensionirung des Ober⸗Forstmeisters Blan erledigte Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen Re zu Marienwerder versetzt worden.
Dem Ober⸗Forstmeister Nobiling meisterstelle bei der Königlichen Regierung Forstmeister Eberts die übertragen worden.
ist die Ober⸗-Forst⸗ zu Trier und dem Forstmeisterstelle Aachen⸗-Schleiden
Der Obersörster⸗Kandidat Wiroth ist zum Oberförster ernannt, und es ist ihm die Oberförsterstelle Castellaun im Regierungsbezirk Coblenz verliehen worden.
Dem Thierarzt Dr. Jakob Hermes zu Ober⸗Ramstedt kommissarische Verwaltung der Kreisthierarzt-Stelle des Kreises Eupen, unter Anweisung seines Amtswohnsitzes in Eupen, übertragen worden.
Vel tmacungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des 5§. 12 des Reichesgesetzes gegen die ge— der Sozialdemokratie vom entlichen Kenntniß flage vom Jahre buchhandlung zu Zürich er— ischen DTruckschrift: „Sozialdemo— kratische Lieder und Deklamationen“ nach 8. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten verboten worden ist. Berlin, den 27. Mai 1882. Der Königliche Polizei⸗Präsident. von Madai.
meingefährlichen Bestrebungen 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öff gebracht, daß die sechste vermehrte Au 1881 der im Verlage der Volks schienenen nicht period
Auf Grund des 8. 11 gemeingefährlichen 21. Oktober 1878
des Reichsgesetzes gegen die Bestrebungen der Sozialdemokratie vom
1 j j 9 adt F ö I Mai 1880 wird das in der Stadt Frankenthal zur
Verbreitung gelangte Flugblatt, betite an die deutschen Parteigenossen ßCjährigen Gedenkfeier des Hambacher datirt aus Genf vom 21. Mai 1882, zur erwähnten Gedenkfeier, gedruckt in der Vereins— druckerei Hottingen⸗Zürich, hierdurch verboten. Speyer, den 29. Mai issæ2. Königlich bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Innern.
lt: Offener Brief bei Gelegenheit der stes von Joh. mit 2 Liedern
Königlicher Regierungs⸗-Präsident.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Berlin, 31. Mai. Kaiser und König hörten heute des Chefs des Civilkabinets, Wilmowski.
Preußen. Se. Majestät der Vormittag den Vortrag
Wirklichen Geheimen Raths von
— Nach einer allgemeinen sters, vom 22. d. M., denen Seitens der zum Ge rusenen Personen über die lan perioden Beschwerde geführt
Diese Beschwerden sind, und der Minister si ausdrücklich darauf hinzuweisen, behörden sei, den Anlaß zu
Verfügung des Justiz-Mini— mehren sich in neuerer Zeit die Fälle, schworenendienst einbe⸗ ge Dauer der Sitzungs—
nach jener Versügung, nur ieht sich deshalb veranlaßt, daß es Pflicht der Justiz— solchen Beschwerden thunlichst zu
oft begründet,
Zu diesem Ende werde dann sestzustellen sein, daß der die Dauer von zwei Wochen die Erstreckung einer Sitzungs⸗ über einen solchen Zeitraum hinaus werde der Ge— schwore nendienst übermäßig erschwert; e aber müsse nicht blos im Interesse
Sitzungsperiode fungirenden Geschworenen, demjenigen der Schwurgerichte i da die durch sie erzeugte Mißstin übung des Geschworenenamts bei d liebig zu machen.
Eine Erklärung der Thatsache, schworenen über zu lange Dauer der häufiger, als dies früher der Fall gewe das Gerichtsversassungsgesetz die gerichte erheblich beschränkt habe, bei manchen Landgerich'en die perioden zu niedrig bemessen w deshalb die Ober⸗Landesgerichts⸗ erneuten Prüfung der liche Sitzungsperioden Aussicht zu nehmen seien; wenn eine außergewöhnli
Regel nach eine Sitzungsperiode nicht überschreiten solle. Durch
ine solche Erschwerung in der einzelnen sondern auch in iberhaupt vermieden werden, ng geeignet sei, die Aus⸗ en hierzu Berusenen miß—
daß Klagen der Ge⸗ Sitzungsperioden jetzt sen, vorkämen, obwohl Zuständigkeit der Schwur⸗ sei nur darin zu finden, daß Zahl der jährlichen Sitzungs⸗ Der Minister veranlaßt Präsidenten, sich alsbald einer Frage zu unterziehen, wie viele ordent— einzelnen Landgerichten in auch weist derselbe darauf hin, daß, che Anhäufung der Schwurgerichts⸗ Ansetzung r außerordentlichen zu schaffen sei.
ahl der für den Schwurgerichts⸗ eschworenen von einzelnen Land⸗ und dieser Umstand tzungsperioden hin⸗ dgerichts⸗Präsidenten schworenen überhaupt Möglichkeit, daß eine nothwendig werden könne,
Sitzungsperiode Abhülfe
Ferner werde auch die bezirk jährlich erforderlichen gerichts⸗Präsidenten zu niedrig trete der Abhaltung außerordentlicher Si en. Es würden daher die Lan en sein, die Zahl der Ge ausgiebiger zu bestimmen und dabei die außerordentliche Sitzunge periode
bestimmt,
dernd ent
— Bei Aufstellung der Kostenanschläge für Ausführung von umfangreicheren Drainirungsarbeiten auf König⸗ lichen Do mänen-Vorwerken ist bisher insofern nicht einheitlich verfahren worden, als die Kosten für Veranschla⸗ gung und für sachgemäße Leitung der Arbeiten in einzelnen Provinzen bei Bemessung des Drainagekapitals berücksichtigt wurden, in anderen nicht.
Da es sowohl im siskalischen Interesse als in dem des Pächters liegt, daß die Drainagen in guten Materialien von erfahrenen, sachkundigen Technikern zur Ausführung gebracht werden, so erscheint es, nach einer Cirkularyersügung des Ministers für Landwirthschaft 36, vom 16. d. Mts,, billig, die erwachsenden Kosten der Voranschläge und der Be— aufsichtigung in die Anschläge aufzunehmen und in das zu bewilligende Meliorationskapital einzuschließen. Anderer— seits ist es nöthig, daß bei Abschluß des bezüglichen Entreprise⸗ vertrages die Bedingung der sachgemäßen Spezialleitung gestellt und sodann sorgfaͤltig auf die Erfüllung dieser Ver⸗ bindlichkeit gehalten werde. Der von den Domänenpächtern zu erwählende Drainagetechniker ist der Königlichen Regierung namhaft zu machen, und wird Letztere zu prüfen haben, ob dieselbe eine ausreichende Garantie für die Zweckmäßigkeit und Tüchtigkeit der Arbeitsausführung bietet. Dem Kreisbaubeamten wird hieraus insofern eine Erleichterung er— wachsen, als der Drainagetechniker alle bei der Ausführung nöthig werdenden Abweichungen vom Plane in den letzteren ein⸗ zutragen und auf diese Weise ein klares Bild von der fertigen Anlage zu liefern hat. Dasselbe ist als Grundlage für die Abnahme der Anlage zu benutzen und für spätere Wiederher⸗ stellungsarbeiten auf der Domäne sorgsältig auszubewahren resp. zu inventarisiren. Selbstverständlich wird die Kontrole der Ausführung nach wie vor von dem Kreisbaubeamten gewissen⸗ haft auszuüben sein, da dieser Beamte unter alleiniger Ver⸗ antwortlichkeit für die Zweckmäßigkeit der Arbeiten und die Güte der zur Verwendung kommenden Materialien einzustehen hat.
— Die Bestimmung des 8. 343 des Strafgesetzbuches, nach welchem ein Beamter, welcher in einer Unter'— suchung 3Zwangsmittel anwendet, um Geständnisse oder Aussagen zu erpressen, mit Zuchthaus zu bestrafen ist, findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straf— senats, vom 14. März d. J, auch auf niedere Polizeibeamten Anwendung, welche ohne den Auftrag ihrer Vorgesetzten, aus eigenem Entschluß, gegen eine ihnen gegenüber verdächtige Person einschreiten und dadurch das polizeiliche Untersuchungs⸗ versahren gegen den Verdächtigen einleiten.
— S. M. S. „Hertha“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See von Kall, ist am 19. April B. J. in Manila eingetroffen und am folgenden Tage nach Singapore in See gegangen.
Breslau, 380. Mai. (W. T. B.) Die „Schles. Volks⸗ zeitung“ veröffentlicht den gestern von den Kanzeln verlesenen Hirtenbrief des Fürstbischofs Robert Herzog, in welchem derselbe seiner durch das Vertrauen“ der höchsten geistlichen und weltlichen Macht erfolgten Berufung gedenkt und zur Ehrfurcht, Treue und unwandelbarem Gehorsam gegen das Herrscherhaus ermahnt. Der Hirtenbrief setzt ferner die Pflichten des Bischofs und der Gläubigen auseinander und schließt mit dem Dank an den Klerus für die bisherige Opferlreue und mit der Ermahnung an denselben zum Ausharren.
HGessen. Darmstadt, 25 Mai. (Cöln. Ztg.) Das soeben verkündigte Finanzgesetz für die Finanzperiode 1882 — 85 behält den bisherigen direkten Steuerausschlag bei, jedoch mit dem Vorbehalt einer weiteren Vereinbarung mit den Ständen für die letzten Jahre der Periode, sofern aus Rücksicht der vorgelegten neuen Steuergesetze eine Aenderung oder Ergänzung der bestehenden Gesetzgebung erfolgt oder der dem Großherzogthum aus den Zöllen, der Taback, und der Reichs⸗Steinpelsteuer zufließende Betrag die für den Matrikular⸗ beitrag aufzuwendende Summe in einem der Ftatsjahre um 100000 6 übersteigt. — Bei den „imdirekten Auflagen“ ist bemerkt, daß von den Weineinlagen der Weinhändler fernerhin eine Abgabe nicht mehr erhoben wird. — Das Be⸗ triebskapital der Hauptstaatskasse soll auf 3 50000 s6 ge⸗ bracht und zu diesem Behuf eine Anleihe bis zu höchstens dem Belauf des der Stadt Mainz gewährten Darlehns von 2520 000 6 mittelst Ausgabe vierprozentiger Schuld verschrei⸗ bungen aufgenommen werden. Die Verzinsung ersolgt aus den von der Stadt Mainz zu entrichtenden Zinsbeträgen. Die dem Gesetz beigegebene Zusammenstellung der städtischerseits gemachten Bewilligungen ergiebt eine jährliche ordentliche Aus— gabe von 16800 505 6 S0 , eine außerordentliche von 506 249 S6 48 3, zusammen 17 3067465 S6 28 )
Schloß Heiligenberg bei Jugenheim, 23. Mai. Der Fürst Alexander von Bulgarien ist heute Vor⸗ mittag zum Besuche seiner Hohen Eltern hier eingetroffen.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 30. Mai. (W. T. B.) Der Staats-Minister von Boetticher, der Dlrektor in Reichs mt des Innern, Bosse, und der Geheime DOber— Regierunge⸗-Rath Lohmann sind hier eingetroffen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 31. Mai. (W. T. B.) Laut Meldung der „Wiener Zeitung“ ernannte der Kaiser den Seminardirektor Bauer in Prag zum Bischof von Brünn, den General⸗Großmeister des Kreuzherrn⸗Ordens, Schoebl, zum Bischof von Leitmeritz. — Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ferner die Gesetze, betreffend die Erhöhung des Petroleumzolles, vie Einführung der Post⸗ sparkassen und die Abänderung des Seuchengesetzes.
— Nach dem von der Staatsschul den⸗Kontrolkommission veröffentlichten Ausweise über den Stand der Staats— schuld am Ende des Jahres 1881 stellt sich die konsolidirte Schuld auf 3093,19 Mill. Gulden, wovon 2662, 36 Mill. auf die allgemeine Staatsschuld und 430,383 Mill. auf die öster⸗ reichische Schuld entfallen. Erstere hat sich im abgelaufenen Jahre gegen das Vorjahr um 7, 82 Mill., letztere um 51, 25 Mill. vermehrt. Die schwebende Schuld belief sich auf 105,03 Mill. wovon 93.58 Mill. auf die allgemeine und 11,45 Mill. auf die österreichische Schuld entfallen. Erstere hat um 6,6 Mill. zugenommen, letzte um 20 580 000 Gulden abgenommen.
Grossbritannien und Irland. London, 27. Mai. (Allg. Corr) Die Dubliner Mörder sind noch immer nicht entdeckt worden; die Polizei setzt indeß ihre Nachforschun⸗ gen fort und läßt es an Haussuchungen und Verhaftungen
nicht außer Acht zu lassen.
nicht fehlen, ohne jedoch bis jetzt auch nur eine Spur der
Thäter gefunden zu haben; auch hat die auf die Entdeckung der . ausgesetzte Belohnung bis jetzt noch keinen An⸗ ber gelockt.
9 . verschiedenen Theilen Irlands werden wieder Ausschreitungen gemeldet; im Ganzen jedoch herrscht ziemliche Ruhe, obschon sich allerdings noch immer eine starke Gährung bemerklich macht, die jeden Augenblick zum Ausbruch kommen kann. Große Hoffnung wird auf die am 15. August in Dublin zu eröff— nende irische Nationalausstellung gesetzt, von der man eine theilweise Rückkehr der gewerblichen Prosperität erwartet. Ein großer Verlust erwächst dem Lande durch den Ausfall der Touristen, die früher Irland massenhaft durchstreiften, sich bei den jetzigen unruhigen Zuständen aber nicht hinüber wagen. So weit das Land bestellt worden ist, sind die Ernteaussichten gut; durch die vielen Exmissionen ist aber eine Menge von Grundstücken unbestellt geblieben, so daß man nicht ohne Be— sorgniß dem kommenden Winter entgegensieht.
Die vom Kriegsministerium, sowie von dem Han— delsamte ernannten Ausschüsse zur Prüfung der Kanal⸗ tunnelfrage haben ihre Berichte erstattet. Die Mehrheit des kriegsministeriellen Ausschusses ist zu dem Schlusse gelangt, daß der Tunnel vertheidigungsfähig sei, empfiehlt aber, daß die Oeffnung weiter landeinwärts geführt werde, wo die Ver— theidigungsmittel durch Forts vollkommener gemacht werden könnten.
Frankreich. Paris, 30. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer richtete Dela⸗ sosse ( vsn der Rechten) eine Interpellation bezüglich der egyptischen Angelegenheiten an die Regierung. Die Berathung derselben wurde auf Donnerstag veriagt.
Spanien. Madrid, 31. Mai. (W. T. B.) Die „Epocg, schreibt: Spanien habe Ansprüche auf den Rang einer Großmacht. Die Mächte würden hoffentlich begreifen, daß es unpolitisch wäre, zu warten, bis man Spaniens be— dürfe. Man müsse schon jetzt auf seine Mitwirkung rechnen.
Italien. Rom, 30, Mai. (W. T. B.) Der Senat genehmigte heute ohne Diskussion den Gesetzentwurf, betref⸗ fend die Verlängerung der Handels- und Schiffahrts⸗ verträge mit England, Deutschland, Belgien, Spanien und der Schweiz, nebst den hierauf bezüglichen von der Deputirten— kammer angenommenen Tagesordnungen.
Türkei. Konstantin opel, 31. Mai. (W. T. B) Von der Pforte liegt noch keine Entscheidung bezüglich der Entsen— dung eines Kommissärs nach Egypten vor; doch ver— lautet jetzt, daß Server Pascha dazu ausersehen sei.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser hat anläßlich des Regimentssestes der Ismailowschen Garde vorgestern St. Petersburg besucht.
1. Mai ( d. B ge Journg! de St. Pétersbourg“ schreibt: Die Nachrichten aus Egypten lauten ernst, aber die Uebereinstimmung der Mächte ist eine sichere Garantie gegen internationale Komplicationen. Die— selbe erstreckt sich vor Allem auf das Verlangen, den poli— lischen und territorialen status quo in Egypten zu erhalten. Die egyptische Tragikomödie kann Aspirationen wachgerufen haben, aber wir hoffen, daß das Einvernehmen der euro— päischen Regierungen ein derartiges ist, daß dieselben in den rechten Grenzen gehalten werden.
Der Großfürst Wladimär ist gestern von Kolpina aus nach Moskau abgereist. — Dem „Herold“ zufolge ist der russische⸗ Botschafter bei der Pforte, No wikoff, in St. Pe⸗ tersburg eingetroffen.
Schweden und Norwegen. Christiania, 24 Mai. (Hamb. Corr.) Die Verhältnisse zwischen den seßhaften und den nomadisirenden Lappländern in den nördlichen Ge⸗ genden unseres Landes sind se trostloser und unerträglicher Art, daß die Negierungen der beiden vereinigten Königreiche sich schon seit langen Jahren bemüht haben, dieselben zu regeln. Dieses ist jedoch, wie sich gezeigt hat, mit überaus großen prak— tischen Schwierigkeiten verknüpft. Nach dreißigjährigen Verhandlungen wurden im Jahre 1871 dem Stor⸗ thing und dem schwedischen Reichstage gleichzeitig übereinstimmende Gesetzentwürfe, betreffend die Regelung der Verhältnisse im schwedischen und norwegischen Lappland, unterbreitet. Da der schwedische Reichstag das Gesetz verwarf, kam der dem Storthing vorgelegte Entwurf gar nicht zur Berathung. Nachdem hierauf die Angelegenheit ungefahr 10 Jahre lang in beiden Reichen nach allen Richtungen hin diskutirt worden war, wurden in diesem Jahre dem schwedischen Reichstage und dem Storthing abermals gleichlautende lapp— ländische Gesetzentwürfe unterbreitet. Schwedischerseits ist nun diesmal das Gesetz, nachdem es einer Reichstagskommission zur Vorberathung überwiesen worden war, augenommen wor⸗ den; dagegen werden jetzt von Seiten des Storthings Schwierigkeiten gegen dasselbe erhohen. Die Konstitutionskom⸗ mission des Storthings, welcher dasselbe überwiesen war, hat nämlich beantragt, daß der Vorlage nicht zuzustimmen sei, sondern daß dieselhe der Regierung zurückgestellt werden möge, hamit diese zuvor das Gutachten der Behörden in den lapp⸗ ländischen Tistrikten über die durch das Gesetz berührten Ver⸗ hältnisse einhole. Der hier genannte Grund für die Ab⸗ lehnung der Vorlage ist jedoch nur ein Vorwans; der wirk⸗ liche Grund ist vielmehr der, daß die radikale Majorität des Storthings von einem gemeinsamen schwedisch⸗norwegischen Gesetze überhaupt Nichts wissen will. Aus der Regelung der lappländischen Verhältnisse dürste also auch jetzt noch nichts werden.
Afrika. Egypten. Kairo, 30. Mai. (W. T. B.) (Meldung des „Reuterschen Bureau“). Der Vertreter Eng—⸗ lands, Malet, benachrichtigte heute den Khedive von der un⸗ verzüglichen Abreise des türkischen Kommissars nach Egypten. — Der Khedive füyrte telegraphisch in Kansianti⸗ nopel Beschwerde über den Mißbrauch, den Argbi Bey mit dem Namen des Sultans treibe, indem er die Nachricht von der Ernennung Halim Paschas zum Khedive verbreite.
Zeitungèastimmen.
Die „Elsaß⸗-Lothringische Zeitung“ bezeichnet auf Grund zuverlässiger Information die Behauptung verschiedener Zeitungen, daß die Tabackmanufaktur nicht nur mit ihrem Be⸗ lriebskapital und den ihr innerhalb des Etats jahres durch das Landeshaushaltagesetz zur Verfügung gestellten Mitteln wirth— schaste, sondern diese Mittel um eine über 2 Millionen Mark
betragende Summe überschritten habe und mithin der Landeshauptkasse diese Suminen schulde, mit aller Bestimmt—⸗ heit als unrichtig. Die Manufaktur habe weder im abgelau— senen Betriebsjahr die Mittel, welche ihr etats mäßig zur Ver— fügung standen, überschritten, wie dies seiner Zeit aus der Ueber— sicht der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1881/82 zu ersehen sei, noch habe sie dies im laufenden Betriebsjahre bei irgend einem Etatstitel gelhan. Die behaupteten 2 Millionen Mark Schulden der Kaiserlichen Tabackmanufaktur existirten daher that⸗ sächlich nicht. Die Tabackmanufaktur sei dem Miniserium unterstellt und habe daher nach den allgemeinen Verwaltungs— grundsätzen die Erweiterung ihres Betriebes in den letzten Jahren nicht auf eigene Faust vornehmen, auch keine sonstige einschreitende Maßnahme ohne Genehmigung treffen, am aller— wenigsten aber ohne Weiteres Gelder aus der Landeshaupt— kasse über die Grenzen des Landeshaushalts-Etats hinaus in Anspruch nehmen konnen.
— Die „Politische Wochenschrift“ spricht ihr Be⸗ dauern darüber aus, daß auch der Wortführer der National— liberalen die Ablehnung des Tabackmonopols damit begründet hahe, daß „gegenwärtig keine Nothstände vorhanden seien, welche eine Maßregel, wie die Einführung des Tabackmono— pols, irgendwie rechtfertigen könnten und daß auch eine Er— höhung der Tabacksteuer um so weniger statthaft sei, als die schon vorhandenen und in Zunahme begriffenen Einnahmen im Reich und in den Einzelstaaten bei angemessener Spar— samkeit voraussichtlich die Mittel darbieten würden, die öffent— lichen Bedürfnisse zu befriedigen und bestehende Mängel in der Zoll— und Steuergesetzgebung auszugleichen.“ Damit hätten sich die Vationalliberalen gegen jede größere, irgendwie durchgreifende Steuerreform erklärt. Und doch verlangten sowohl das Reich als auch die Gemeinden eine solche auf das Dringendste.
Das genannte Blatt fährt dann fort:
Die Matrikularbeiträge, welche der früheren, kläglichen Zeit des deutschen Bundes und seinen Aufgaben genügen mochken, müssen be— seitigt werden. Auf der Eifenacher Konferenz im Sktober 1814, auf der Männer aller politischen Parteien ver— sammelt waren, war man einig in der Verwerfung der Matrikularbeiträge, die höchstens für die Uebergangszeit gebo— ten erscheinen könnten, niemals aber eine dauernde Einnahmequelle des Reiches bilden dürften. Allseitig wurden die schweren, politischen, finanziell n, wirthschaftlichen Mängel derselben hervorgehoben und mit Recht auf die ungerechte, allen Grundsätzen der Volkswirthschaft ins Ge— sicht schlagende Lastenvertheilung bei denselben aufmerkfam gemacht. Und das geschah auch von Männern der damaligen nationalliberalen Partei (z. B. Dr. Hirth, Miquel, Braun-Wiesbaden u. A.), welche namentlich auch auf die finanziellen Zustände des alten Relches hin— wiesen, und zeigten, wie mit dem Verfall der Reichsfinanzen auch der Verfall der politischen Macht des Reiches Hand in Hand gegangen sei. Die Zukunft des Reiches hing einst davon ab, ob es möglich sein würde, eine allgemeine Reichssteuer (den allgemeinen Pfennig) auf alle Reichsunterthanen zu legen. An den Matrikular— beiträgen ist dies damals gescheitert, sie haben das alte Reich zu keiner finanziellen Selbständigkeit kommen lassen. Soll nun auch unser neues Neich in seinen Finanzen nicht auf eigene Füße gestellt werden? Diese finanzielle Selbständigkeit ist, wie bei uns die Verhältnisse einmal liegen, nicht ohne Steuerreform, und zwar durch Erhöhung der indirekten Steuern und Zölle (die dem Reiche überwiesen sind) zu erreichen. Vor 10 Jahren hätte kein National⸗ liberaler diese Nothwendigkeit geleugnet, nicht freudig, auch große Opfer dieser klaren, unabweisbaren Pflicht gebracht. Und heute?
Nicht minder verlangen unsere Gemeindefinanzen eine gründliche Reform. Die 1872 in Preußen für die alten Provinzen geschaffene Kreisordnung hat eine Ausdehnung der Selbstverwaltung, der Theil⸗ nahme des Staagtsbürgers an den Aufgaben des Staates zum ausge— sprochenen Zweck gehabt. Sie hat mit der persönlichen Selbstverwal⸗ tung begonnen. Mit der Ausdehnung derselben, mit den beständig vom Staate den Gemeinden überwiesenen öffentlichen Aufgaben, den zunehmenden Leistungen derselben für den Kultur- und Wohlfahrts⸗ zweck. haben sich in rapider Weise die Lasten der Ge⸗ meinde vergrößert. Das Anschwellen des Staatsbudgets ist unbedeutend gegen das der Gemeindebudgets, die sich vielfach in wenigen Jahren verdoppelt, im Ganzen in der preußischen Monarchie von 1869 — 76, d. in nur 7 Jahren um 75 oo vermehrt haben. Die Kommunalsteuern betragen oft das 6 = 8fache der ent⸗ sprechenden Staatssteuern und es ist kaum ein Zweifel darüber, daß gerade jene eine so unerträgliche Höhe erreicht haben, daß eine sie ent⸗ lastende Finanzreform dringend geboten ist. Noch im Jahre 1878 haben die Nationalliberalen die Nothwendigkeit derselben anerkannt.
An eine einfache Erhöhung der bestehenden direkten Steuern ist hierzu nicht zu denken. Grund⸗ und Gebäudesteuer drücken bei dem beständig sinkenden Werthe der Güter schon hart genug auf denselben, die Einkommensteuer ließe sich progressiv vielleicht erhöhen, dafür ist eine Befreiung der untersten Klassen dringend erwünscht, wie die Noth⸗ wendigkeit massenhafter Exekutionen und die Fruchtlosigkeit vieler derselben wohl schlagend genug beweist.
Dazu wachsen bei allen Kulturvölkern mit den zunehmenden Aufgaben des Staates auch dementsprechend die Steuern; dies gilt nicht blos für Deutschland, sondern ebenso gut für England, Frant reich, Italien, Oesterreich, Ungarn, Rußland, Schweiz Nordamerika u. s. w. Ueberall nehmen dauernd mit der erhöhten Staatsthätigkeit die Staatsausgaben allmählich zu und gegen eine Ausdehnung der kulturellen Thätigkeit des Staates und der Gemeinden wird auch wohl nichts einzuwenden sein. Ueberdies wird eine einigermaßen ent— sprechende Durchführung der Sozialreform, wenigstens zeitweise, ohne bedeutende Zuschüsse des Reiches nicht ermöglicht werden.
Und alles dies soll durch ‚„angemessene Sparsamkeit“ zu er⸗ reichen sein? !
Dies erinnert an den Rath, den die englische Manchester⸗ schule den hungernden Arbeitern gab, denen sie auch zu Besserung ihrer Lage nichts als „größere Sparsamkeit“ zu empfehlen wußte.
Im Einzelnen laßt sich ja vielleicht noch hie und da sparen und wo dies der Fall ist, muß man positive dahin zielende Vorschläge mit Dank begrüßen. Von irgend welcher Bedeutung können sie aber nicht sein, und da im Allgemeinen die deutsch⸗ preußische Finanzverwaltung ein Muster von Ord⸗ nung und Sparsamkeit und die pekunläre Integrität aller unserer Beamten über jeden Zweifel erhaben ist, so würde eine Verringerung der Ausgahen nur durch eine Einschränkung der Staateéthaätigkeit selbst möglich sein. An diese ist aber doch in kultureller Hinsicht nicht zu denken.
Es bliebe nur noch die Möglichkeit, eine Verringerung der Aus— gaben für das Heer zu erwägen. Allbekannt ist aber die ungeheure Sparsamkeit, mit der gerade hier alle vorhandenen Mittel verwendet werden. Eine bedeutende Verringerung der Ausgaben ist ohne eine dementsprechende Verringerung der Leislungefahig leit und Schlagfertig keit unseres Heeres nicht zu denken. Jede Ersparniß hier könnte sich durch einen unglücklichen Feldzug auf das Allerbitterste rächen und wie die Lage der Dinge nun einmal ist, hat Deutschland nur die Wahl, auf seine Macht und Einheit, auf die Verwirklichung deutschen Lebens und deutschen Strebens, deutscher Kultur und Geistes zu verzichten, oder ohne Murren die schweren Opfer seines Heeres noch fernerhin zu tragen. Frankreich trägt bereitwilligst viel größere Opfer für dasselbe. ...
Man würde den Nationalliberalen wohl Unrecht thun, wollte man an ihrem Patriotiemus, an ihrer Reichs freundschaft, an ihrer Ueberzeugung von der kulturellen Bedeutung Deutschlands und an ihrer Liebe zu den unteren Klaͤssen und dem Wunsche, ihre Lage zu heben, nur im Geringsten zweifeln. Wer den Zweck will,
muß aber auch die Mittel wollen, ein bloßer Wunsch genügt in dieser harten Welt nicht, sondern wem es ernst damit ist, der muß auch mit aller Energie das zur Verwirklichung Erforderliche thun.
So wird man sich mithin der Einsicht nicht 2 können, daß an erbebliche Ersparnisse obne Schaden für Deutsch land nicht zu denken ist, daß bedeutende Reformen, wenn sie auch vielleicht noch eine Weile verschoben werden können, doch schließlich unvermeidlich sind und daß auch sonst nicht eine Verringerung, son⸗ dern eher eine Vergrößerung der Ausgaben des Reiches und der Einzelstaaten zu erwarten ist.
Hält man den Taback zur Vermehrung der Einnahmen und zur Durchführung der Reform nicht für ein geeignetes Mittel, nun gut, so schlage man etwas Besseres vor, aber ein bloßes Negiren, ein Aufschub allein genügt nicht. Ein vorsorglicher Hauswirth trifft Löschvorrichtungen nicht erst, wenn das Haus schon in Flammen steht, und so ist es wohl auch sachgemäßer, mit den Reformen nicht zu warten, bis die dringendste Noth dazu zwingt, sondern sie vorher, wenn sie noch mit mehr Bedacht und mit größerer Schonung etwai⸗ ger Interessen durchzuführen sind, in Angriff zu nehmen.
Wer das Tabackmonopol so entschieden vertreten hat, könnte sich über den Mangel anderer Vorschläge, an dieser Rath⸗ und Hülss⸗ losigkeit eigentlich freuen. Zu solchen kleinlichen Rechthabereien ist die Sache aber zu ernst. . . ..
— Die „Cölnische Ztg.“ sagt in einem Artikel „Die Eisenbahngarantien und ihre Gegner“:
Schon jetzt, nach wenigen Jahren, sind die Gegner der Verstaat— lichung (der Eisenbahnen) an Zahl fehr gering geworden. Noch ist nicht Alles, wie es sein soll, aber in den erkeichterten Tarifen für Güter und Personen, in den Bequemlichkeiten der Waarentrans porte und Per⸗ sonenbeförderungen, in den Zusammenlegungen und Erweiterungen der Eisenstraßen und der Bahnhöfe, in der Erschließung des Hinter— landes durch Sekundärbahnen (das Abgeordnetenhaus bewilligte in den Jahren 1880 bis 1882 zu diesen Zwecken allein 1M Mill. Mark für 1400 km Bahnlänge) stehen die Voörtheile der einheitlichen Leitung, wie sie sich schon entwickelt haben und noch weiter entwickeln sollen, jetzt schön am Tage. Die Gegner des Staatsbahnwesens sind zurückgedrängt bis auf das eine Gebiet der behaupteten polttischen Abhängigkeit der vermehrten Beamtenkategorien von dem jeweiligen Minister. Bei der absoluten Unmöglichkeit, die Stimmen von Hun— derttausenden von Menschen beim allgemeinen und geheimen Wahl— recht nach einer Seite lenken zu können, und nach den bisherigen Erfahrungen bei den Staatseifenbahnbeamten ist das eine Gefahr von geringer und eingebildeter Bedeutung gegenüber den Vortheilen der Verstaatlichung
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 21. — Inhalt: 1) Finanzwesen; Nachtrag zur Nachweisung über Ein— nahmen., des Reichs im April 1882. — 2) Zoll⸗ und Stenerwesen: Befugniß einer Steuerstelle. — 3) Konsulatwesen: Ernennungen. — Exequaturertheilung. — 4) Polizeiwesen: Ausweisung von Äus⸗— ländern aus dem Reichsgebiete.
Amtsblatt des Reichs-⸗Postamts. Nr. 35. — Inhalt: Verfügungen: Vom 23. Mai 1832. Post⸗Dampfschiffverbindungen mit Dänemark und Schweden. — Vom 23. Mai 1882. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Greifenberg (Hommern) — Altdamm.
Eisenbahn-Verordnungs-Blatt. Nr. 8. — Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 28. Aprst 1882, betr. Vorschriften für die gegenseitige Wagenbenutzung der Staats bahnen z; — vom 10. Mal 1882, betr. Wegfall besonderer Requi⸗ sitionsscheine für Militärtransporte im Staatsbahnverkehr; — vom 10. Mai 1882, betr. Erhöhung der Tagegelder bei Dienftreisen nach besonders theuren Orten; — vom 11. Mai 1882, betr. Schüͤler⸗ fahrten; — vom 13. Mai 1882, betr. Verträge über Leistungen und Lieferungen; — vom 15. Mai 1882, betr. Verantwortlichkeit der Eisenbahnverwaltungen für die Richtigkeit der Angaben in den von ihnen herausgegebenen Specialcoursbüchern; — vom 15. Mai 1882 betr. Aufnahme neuer Stationen in Ausnahmetarife; — vom l5. Mai 1882, betr. die höheren Lehranstalten, welche zur Aus⸗ stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. — Nachrichten. Nachtrag V. zu der Zusammenstellung der von den Landespolizei⸗ behörden auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869 und der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873, betr. die Maßregeln gegen die Rinderpest, in veterinärpolizeilichem Interesse getroffenen An— ordnungen, soweit sie den Eisenbahnverkehr berühren.
Zeitschrift für Bauwesen. Heft 1IV.— VI. — Inhalt: Originalbeiträge: Die Königliche geologische Landesanstalt und Berg⸗ akademie zu Berlin, mit Zeichnungen auf Blatt 7 bis 12, 12a, 13 und 14 im Atlas. (Schluß.) — Studien über die Gestaltung der Sandküsten und die Anlage der Seehäfen im Sandgebiet, von Herrn Regierungs⸗Baumeister H. Keller in Berlin. (Schluß.) — Die Wasserstandsverhältnisse der Oder im Regierungsbezirke Oppeln, mit Zeichnungen auf Blatt 29 im Atlas und auf Blatt G. im Text. Nach den täglichen Wasserstandsbeobachtungen an den fünf Haupt— pegeln des Bezirkes graphisch dargestellt und erläutert von Herrn Regierungs« und Baurath Pralle zu Oppeln. — Wassermessungen in der Weser, mit Zeichnungen auf Blatt D. im Text, von Herrn Re ˖ gierungs⸗Baumeister Mau in Rinteln. — Der Holborn ⸗Viadukt in London, mit Zeichnungen auf Blatt E. im Tert. Nach dem Be⸗ richte des Ober⸗Ingenieurs Colonel W. Haywood mitgetheilt. — Elastizitätétheorie der Tonnengewölbe, von Herrn Civil ⸗ Ingenieur Heinr. F. B. Müller⸗Breslau in Berlin. (Schluß) — Die Bau denkmale Umbriens. (Schluß von „1X. Gubbio“ im Jahrg. S561, S. 69 u. f. Mit Zeichnungen auf Blatt 13 bis 19 im Atlas des Jahrgangs 1881.) Von Herrn Architekt Paul Laspeyres. — Mittel alterliche Dorfkirchen im Herzogthum Braunschweig, mit Zeichnungen auf Blatt 30 und Ma,. im Atlas, von Herrn Baumeister Pfeifer in Braunschweig. — Mittheilungen nach amtlichen Quellen: Die Eisen⸗ bahnbrücke über die Weichsel bei Graudenz, mit Zeichnungen auf Blatt 31 bis 42 im Atlas. (Schluß folgt. — Hydrotechnische Unter. suchungen zur Regulirung des Przemsaflusses, mit Zeichnungen auf Blatt F. und G. im Tert. (Schluß folgt. — Zusammenstellung der bemerkenswertheren preußischen Staatsbauten, welche im Laufe des Jahres 1889 in der Ausführung begriffen gewesen sind. (Schluß.)
Central⸗-Blatt der Abgaben⸗Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 11. — Inhalt: Anzeige der in der Gesetz˖ Sammlung erschienenen Gesetze und Verordnungen. — J. Allgemeine Verwaltungs gegenstände. Ver⸗ änderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — III. Indirekte Steuern: In Bavern erhobene Ueber. gangsabgabe; und RNückvergütungsbeträge. — Tarifirung eines als Pappdeckel eingeführten künstlichen Leders. — Tarisirung ven Hut stumpen. — Bestimmungen über die Tara. — Erkenntniß. Stempel von Auseinandersetzungs verträgen, in welchen besondere stempelpflich⸗ tige Rechtsgeschäfte entbalten sind. — V. Statistik: Statistische Be⸗ handlung von Rohnaphta und andern Petroleumdestillationen. — Personalnachrichten. — Beilage: Bestimmungen über die Tara.
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EStatistische Nachrichten.
Innere Wanderungen der preußischen Bevölke⸗ rung. (Stat. Corresp. — Die Ergebnisse der allgemeinen Vol ks⸗ zählung gewähren einige Anhaltspunkte für die Beurtheilung der Zabl der in den einzelnen Landestheilen vorgekommenen Zuzüge und Wegzüge. Diese inneren Wanderungen werden vor zugsweise bedingt durch die wirthschaftliche Lage der Bevölkerung und das Maß der für die Verwerthung der menschlichen Arbeitskraft gebotenen Gelegenheit.
Die Dichtigkeit der Bevölkerung hat hierauf geringen Einfluß, wie