stelle eintreffen sollten, mit den speziellen Anmeldescheinen über
den zuerst angekommenen Theil d
6.7 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes)
Den Bestimmun
wohl in Bez
peziellen Anmeldeschei f. Die nach
schriftliche Erklä
er Sendung zu übergeben
gen im 8. 9 der Bekanntmachung ist den generellen, als auch hinsichtlich der ne zu genügen.
S. 7 Absatz 2 des Gesetzes zu übergebende rung ist dem generellen Anmeldeschein bei⸗
Y In den unter Ziffer 1 bezeichneten §. 8 des Gesetzes und 5. Anmeldestelle vorzunehmen mung der speziellen Anmelde meldeschein zu erstrecken u in den Verkehrsnachweisung
Fällen ist die nach 10 der Bekanntmachung von der rüfung auf die Uebereinstim⸗ scheine mit dem generellen An⸗ nd die Anschreibung der Waaren en auf Grund des letzteren zu
— Die Bevollmä sächsischer Geheimer F oldenburgischer Gehein Berlin wieder eingetro
— Am 10. d. Mts. entwürfe für den R beginnt dann unverzügli den für ihre Aufnahm rischen Kunstausstellungs der leitenden Mitwirkun heimen Bauraths Adler geführt werden und j nehmen wird. programms hat demnächst die Im Interesse des Preisurtheil das Publikum öffentliche voraussichtlich konkurrirenden tekten, welche die Entwürfe wohl thun, ihre Reisedis treffen, daß auch ihnen der erst nach dem Beginn der rechtzeitig amtlich bekannt ge den kann. Die Aus
chtigten zum Bundesrath, Königlich inanz Rath Golz und Großherzoglich ier Staats-Rath Selkmann sind in
werden bekanntlich die Kon kurrenz— eichstags bau eingeliefert sein. Es ch die Aufstellung der Entwürfe in e bestimmten Räumen des proviso⸗ gebäudes, eine Arbeit, welche unter g zweier Mitglieder der Jury, des Ge⸗ und des Ober⸗Hofbauraths Persius, aus⸗ falls mehrere Tage in Anspruch stimmungen des Konkurrenz- Jury in Thätigkeit ihrer Arbeiten muß bis s eine Besichtigung der Entwürfe ausgeschlossen bleiben. Ausstellung der
Nach den zu treten. nach Abgabe
Sonach wird die Entwürfe vor Anfang Juli in Berlin wohnhaften Archi— zu besichtigen wünschen, werden positionen mit Rücksicht darauf zu Zutritt zu den Ausstellungsräumen öffentlichen Ausstellung, welcher macht werden wird, gestattet wer— stellung wird jedenfalls bis Mit dem Schluß d sämmtlichen Ausstellungsräume stattfindenden großen Kunstausst
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. (Hann. Cour.) Heute ift der Landta vorgelegte Staatska mit 2 610 250 M, Domänenetat schließ gabe mit 1273921 ½ ; 519003 M, gegen den Einnahmen aus den vorgelegte Etat ist a
zum 20. Juli es Monats Juli müssen die für die Zwecke der im Herbste ellung zur Verfügung stehen.
g eröffnet worden. Der ssen⸗Etat schließt in Einnahme und Ausgabe 50 450 S weniger als im
Voretat; der t in Einnahme mit 1792924
6 und in Aus⸗ es bleibt also ein Ueberschuß von Voretat 230 100 S6 weniger, weil die Forsten erheblich zurückgegangen sind. Der uf die Periode 1882 — 85 Landtag für das Herzogthum Cobu 9. Juni einberufen, hauptsa kassen⸗Etats für 1882— 188
s⸗Lothringen. Straßburg, Der neugebildete Oberschulr ingen hielt gestern seine erste Plenarsitzung. De sammlung mit einer Änspr Palais ein Diner von ca. 60 Ged Vernehmen nach, die Mit des Staatsraths, Einladungen erhalten hatten. Verhandlungen des Sbers proklamirt worden.
festzustellen. — rg ist auf den ichlich zur Feststellung des Staats—
1. Juni. (Els.Lothr. ath von Elsaß⸗ im Sitzungssaale des Staatsraths r Statthalter begrüßte die Ver⸗ Abends fand im Statthalter⸗ zu welchem, dem raths, Mitglieder medizinischen Schulkommission Wie wir hören, ist über die chulraths die Amtsverschwiegenheit
ecken statt, glieder des Oberschul sowie der
Oesterreich⸗Unga Die „Wiener Zeitung“ Grafen Wimpffen zum Ludolf zum Botschafter Grafen Dubsky zum Gesandten
Grosꝛbritannie (Allg. Corr.) Die Nittelmeergesch beordert. Fünf britische „Temeraire“, Inflexible“ am Montag A siegelten Ordres ab. Di ihren Bestimmungsort en Eine Landung von Streitkräf Eigenthums Egypten ist vorläufig ni (W. T. B.) In heilte in Bean
rn. Wien, 3. Juni. veröffentlicht die Botschafter in Paris, des Grafen italienischen Hofe und des in Madrid.
n und Irland.
W. T. B. ) Ernennung des
London, 1. Juni. Regierung hat fast das ge⸗ Alexandrien Panzerschiffe, nämlich „Ale „Superb“ und „Monarch“ Sudabai nach Alexandrien e französischen Kriegsschiffe können ser Woche erreichen. ten zum Schutz des Lebens und und fran ösischer Unterthanen cht in Aussicht genommen. der heutigen Sitzung des twortung mehrerer Anfragen mit: Arabi Pascha habe noch g des Khedive gethan; hme der vorgeschlagenen aber man dürfe mit erwarten, des Auslandes Projekt geäußert hätten. Alexandrien Erdwerke auf die Regierung stehe wegen die Admiral Seymour in teres darüber weder heute
icht vor Ende die englischer
Unterhauses ut der Unter⸗Staatssekretär Dilke keine weiteren Schritte behufs auch die formelle Anzeige von d sei noch nicht eingetroffen, Annahme
egierungen sich günstig über das Dilke bestätigte ferner, daß in worfen werden, und sage, Angelegenheit kation, sie werde aber Wei in der nächsten Woche mi darauf die Einzelberathung der irif chen 3
Italien. Rom, 2. Juni. Sitzung der Deputirten kam! Aeußern, Mancini: . die egyptische
Wie der Re ribaldi heute
— 3. Juni. ; Gaäaribaldi's hat allenthai lichen Eindruck gemacht. der Kammer wird heute denken an Garibaldi erwar
Serbien. heute anberaumt gew wird erst am Montag
noch auch Das Haus setzte wangsbill fort.
(W. T. B.) In der heutigen ner erklärte der Minister des er werde die Interpellation Vollaro's Frage am nächsten Montag beant— gierung aus Caprerag gemeldet wird, ist Ga⸗ chricht vom Tode alben in Italien einen Die Kaufläden sind geschlo eine große Kundgebung zum An⸗
rad, 2. Juni.
(W. T. B.) ne Wiedereröffnung der Stup
26 d und Polen. St. Petersburg, 3. Juni. (W. T. B.) Großfürst Alexis besuchte gestern die Aus⸗ stellung in Moskau. — Der Botschafter von Nowikoff hatte gestern eine Audienz bei dem Kaiser.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. Mai. (Hamb. Corr.) Wir berichieten, daß die Landesver⸗ theidigungskommission ihre Arbeiten zum Abschluß gebracht habe. Diese Mittheilung ist insofern richtig, als die Kommission für das Heereswesen ihren Entwurf fertiggestellt hat; dagegen hat die Kommission für das Marin ewesen ihre Thätigkeit noch nicht abgeschlossen. Letztere Kommission hat aber die Beschlüsse der Kommission für das Heereswesen abgewartet, um ihrerseits ihre Vorschläge definitiv sestzustellen. Dies wird nunmehr geschehen.
Afrika. Egypten. Kairo, 2. Juni. (W. T. B.) (Meldung des „Reuterschen Bureaus“) Der Khedive hat eine Depesche des Großveziers erhalten, in welcher derselbe mittheilt, daß sich Derwifch Pascha an Bord der Yacht „Izze⸗ din“ begeben hat und morgen als Kommissar des Sultans nach Egypten abreisen werde. — Arabi Bey hat den Generalkonfuln ein Rundschreiben zugehen lassen, in welchem er aufs Neue versichert, daß den in Egypten lebenden Europäern keinerlei Gefahr drohe.
— Wie dem „Reuterschen Bureau“ gemeldet wird, soll Oesterreich auf die Einladung Frankreichs zu der Kon—⸗ ferenz in Konstantinopel erwidert haben, daß es geneigt sei, die Einladung anzunehmen, sich aber, bevor es definitiv antworte, mit den übrigen Mächten benehmen müsse.
Zeitungs stimmen.
In einer „Deutschen Pfingstbetrachtung“ der „St. Petersburger Ztg.“ (einer Correspondenz dieses Blattes aus Mitteldeutschland) lesen wir u. a.:
Die Ursache der früben Erscheinungen im politischen Leben Deutschlands, die wie brenzlichter Höhenrauch eine anmuthige Früh— lingslandschaft verdüstern, gehen wesentlich hervor aus dem Umstand, daß wir in politischen Dingen noch recht jung sind. Man braucht nicht Optimist zu sein, um in der Ueberzeugung zu leben, daß wir aus den. Kinderschuhen herauswachfen werden. Der Mangel an politischer Reife der Deutschen ist erklärlich genug. Gerade die Eröffnung der Sotthardbahn di chen ht mit Prunk vollzogen worden ist, zeigt auf eine der Ur— sachen hin, die bewirken, daß wir so vielfach noch immer im „Puppen⸗ stand' sind. Es hat uns Jahrhunderte lang die unmittelbare lebendige Theil nahme an den großen Fragen des internationalen Staats und Volkslebens gefehlt, in deren Erledigung allein die Volksindivsdunli' täten sich, auch zu pöolitischen Charakteren ausbilden können. Als Deutschland im Mittelalter noch im Besitz einer der hauptsächlichsten Weltverkehrsstraße war, und die Beziehungen zum Süden und zum Srient vermittelte, schärfte sich die . Spekulation, kräftigte sich die Fähigkeit zu politischem und wirthschaftlichem Handeln in einer Weife, die uns noch heute staunenswerth erscheint, wo wir kaum anfan zen, uns von dem Drucke der kleinlichen und armseligen Verhältnisse zu erholen, in die wir durch den Zerfall des mittelalterlichen Reichs, durch inne⸗ ken Unfrieden und durch die mit der Enfdeckung des Seewegz nach Indien eingetretene Verschiebung in der europäischen Verkehrs⸗ und Wirthschaftsgestaltung gerathen waren. Diefe Umstände ließen uns politisch und wirthschafflich verkümmern, der kühne Unternehmungs⸗ geist verschwand; wir hatten keine Politik und keine Staatsmänner, keinen Welthandel und keine mächtigen Handelshäuser, keine aus dem frischen und freien Leben eines wohlhabenden Volkes schöpfende, für dasselbe schaffende Kunst⸗ und Gewerbethätigkeit, was wir Alles im Mittelalter besessen hatten. Das Pfahlbürgerthum überwucherte an gallen Ecken und in allen Dingen, und ließ uns den freien, klaren Blick, der auf das Große und Ganze gerichtet ist, die Entschlossenheit und Thatkraft, die nicht hinter engen Mauern sich entwickeln, verlieren.
Gewiß ist im Laufe der letzten hundert Jahre Vieles in dieser Beziehung besser geworden; wir haben wieder angefangen, frei um uns zu blicken, wir lernen wieder, kraftvoll zu handeln im Streben nach großen und weiten Zielpunkten, aber wie sehr stehen wir doch in Beziehung auf Klarheit und Schärfe in der politischen Konzep⸗ tionsfähigkeit hinter den Engländern und in gewissem Mh auch hinter den Franzosen zurück. Nationen, deren politischer Charakter sich in der Kontinuität des Kampfes um ihren Antheil an der Welt— herrschaft gekräftigt und erweitert hat.
Als eine Nachwirkung dieses Pfahlbürgerthums ist auch die selt— same Furcht vor Reaktion zu erklären, die große Kreise der Bevölke— rung noch immer befangen hält und zu keiner freien und selbständi⸗ gen Urtheilsbilxung gelangen läßt. Reaktion und noch einmal Reak— tion und immer wieder Reaktion heißt die Parole, sobald es sich um Maßnahmen, die bisher noch nicht eine Stelle im liberalen Wörter⸗ buch haben, Seitens Liner Regierung Handelt, die nicht vom Liberals. mus patentirt ist. Daß sich Parteimänner finden, die mit solchen Mitteln wirken wollen, kann man bedauern, ist aber am Ende nicht überraschend. Unverständlich mußte indessen erscheinen, daß solche Schlagworte noch immer Glauben finden, wäre nicht eben mit dem pfahlbürgerlichen Sinne zu rechnen, der nichts zu unternehmen wagt, weil er das Vorhandene zu verlieren fürchtet. Daß man in Deutschland Erfahrungen in Bezug auf Reaktion gemacht hat, soll nicht bestritten sein. Aber wenn wir fürchten, den Fuß vorzusetzen, weil wir einmal gestolpert sind, so gleichen wir eben Kindern. Die Reaktionsfurcht in Folge der 48er Periode haftet unseren heutigen Verhältnissen an wie eine Eierschale auf dem Kopfe eines siügge gewordenen Hühnchen; sie paßt durchaus nicht in unsere heutigen Verhältnisse, denn das Deutsche Reich und durch dasselbe alle Einzelregierungen von Preußen bis Reuß ältere Linie sind so enge mit den Bedingungen des moder⸗ nen Staatslebens verwachsen, daß es einfach unmöglich ist, mit denselben zu brechen und staatsrechtliche Zustände, wie früher bestanden, herauf⸗ zuführen. Weder das Reich noch die Einzelstagten können ohne die Be⸗ theiligung des Volkes an der Regelung der offentlichen Angelegenheiten be⸗ stehen. das weiß Fürst Bismarck so gut wie jeder andere denkende Mann. Thatsächlich ist auch nirgendswo ein Verfuch gemacht worden, der als ein ernsthafter Schritt in diefer Richtun gedeutet werden könnte. Weder das Tabackmonopos, noch die ö der Reichseinnahmen durch indirekte Steuern überhaupt, auch nicht die Einführung zwei⸗ jähriger Etatsperioden würden thatsächlich die Rechte der Volksver⸗ tretung schmälern. Kein Staatsmann kann in Deutschland dauernd wirken, ohne sich von dem Volke unterstützt zu wissen und keiner wird diese . fallen lassen odec gar zerbrechen.
Indessen auch über diese Jugendblödigkeit, die überall Reaktion wittern zu müssen glaubt, und dadurch nur die Herrschaft des Partei⸗ doktrinarismus falten werden wir hinauskommen, frejere, weitere An⸗ schauungen gewinnen, die Regierungen und ihre Maßnahmen unbe⸗ sangener, ohne Parteischeuklappen beurtheilen lernen. Die beste Bürgschaft dafür liegt in dem Umstand, daß die neu in das politische Leben eintretende Jugend ungleich weniger von jenem pfahlbürgerlichen Geiste besitzt als die scheidende Ge—⸗ neration. Diese Jugend ist unter den großen Eindrücken der Ereignisse von 18656 und 1870, nicht in der dumpfen Luft der Jahrjehnte seit 1815 aufgewachsen; sie weiß, 9j eg sich für Deutsch⸗ land um seinen Antheil an der Weltherrschaft handelt, wenn es überhaupt leben will. Und dieser Re gehört die Zukunst. Daz verspricht, wenn auch das augenblickliche Stimmungsbssd durch graue Nebel ire: ist, künftigen Sonnenschein und ein Fnnstẽ t wo ein Geist die Herzen erfüllen wird.
Wie der „Staat s⸗Anze berichtet, hat Herr Moriz Mohl, bergischen Zweiten Kammer, eine werbefreiheit und Hausirhandel!“ derselben durch den Druck veröffe sich in dieser Arbeit auch über und zwar nach dem „St. A. f. W.“
WVerfasser ist der Ansicht, daß ein M auf einen einzelnen Gegenstand wie ein Tab tigsten Interessen eines Reich Verschonung der gesammten Nation mit ein Steuerdrucke etwas toto cosso Verschiedenes Maßregeln, welche polisirung der Handwerke und des Detai lands zu Gunsten von einzelnen Privati mißverstanden hält, und zum Nachtheil Nation zu wirken geeignet find. Reiches weitere Reichsmonopolennach sich z jeder Begründung entbehren. Und Schutze der Lebensinteressen und d Nation gegenüber dem Entwicklung und damit der inneren Konkurrenz selben an das Ausland setzt Wahrung der Gewerbefreih über diese wichtigen Fragen anderer An diese Bemerkungen nicht mißdeuten. satze, jedes öffentliche Interesse n
er für Württemberg, bgeordneter zur württem „Privatenquete über Ge- angestellt und das Ergebniß ntlicht. Der Verfasser äußer? Tabackmonopol und Zoll in folgender Weise pol eines großen Reiches ackmonopol für die wich⸗ standtheile und zur unerträglichen
sind verpflichtet Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge zur Reichs kasse, zu Betracht kommen de Dienstzeit hätte bewilligt werden können der Reichskanzler befugt, eine solche
des Wittwen⸗ und W
Die Zahlung des Wittwen⸗ Ablauf des Gnadenmonats
Statistische Nachrichten.
des Statistischen hiesigen Standesämtern in der Woche Anmeldung gekommen: 39 Todtgeborene,
Statistik des einschließlich Der Flächeninhalt
sich nach der Volkes zahlung
Hiervon kommen auf die Wattenscheid und Witten zu⸗ 150 897 Seelen. die Bevölkerung um 4675 Seelen vermehrt. zember 1880 auf 1 Qu.⸗Meile 32 933 Seelen? chen 87 weiblichen Geschlechts. ch dieses Verhältniß 100: 79. Von der am senden Bevölkerung sind: ich, 42783 weiblich, über tzteren ledig 26 489 bez. 12 203, ez. 5229, geschieden ez. 4 667 weiblich. — 1) Christen:
ge anderer christlicher Religions⸗ ? Die Zahl der Städte scheiden der Stadt Bochum Juf 4 und die der Die Anzahl der steuerpflichtigen Gebäude ar die der Wohngebäude 17683 und die der ge⸗ Anzahl der steuerfreien Gebäude betrug 6612, n und steuerfreien Gebäude 27 937, die Ge⸗ S1 rot. 214 577 6 Gegen 1875 haben die e und steuerfreien Gebäude gegen das Jahr 1875 um rblichen Gebäude um 155 Oso, ßen Zunahme der industriellen steuer ist zufolge der neuen Gebäudesteuer⸗ agung im Jahre 1878 um 114 Es kommen ungefähr auf 1 Wohn— betrifft, so ergiebt der kammer⸗Bezirk Bochum 75 von 170 133 364 Ctr. im Förderung von Produktion hat Die Belegschaft betrug 1878 . at sich also um 935 Mann ver⸗ Verkokte Kohlen wurden 1878 produzirt 13 720 425 Ctr. 303 8g5 Ctr. im Jahre 1877 und Koks 9246 Im Gesammtgebiete des Ober⸗ ahre 1878 384 189 1765 Ctr. gegen 354 555 M75 Ctr. 29 621 101 Ctr. aren auf den Zechen des Ober⸗Bergamts⸗ 4 718 Arbeiter gegen 73 Im Jahre 1879 waren im Handels lengruben mit einer Förderung von 177 816 566 er Förderung von 170 133 364 Ctr. im Vor⸗ at also um 7 677 142 Ctr. zu⸗ urden 1879 produzirt 16999 200 Ctr., Die Produktion im Gesammtgebiete des Dortmund betrug im Jahre 1879 407 891 925 176 im Jahre 1878, alfo 23 702 753 Ctr. oder Beschäftigt waren auf den Zechen des 992 gegen 74718 im Im Handelskammerbezirk waren 32 44 1878, oder 299 mehr beschäftigt. Handelskammerbezirk 73 Steinkohlengruben i rung betrug 9658 484 t duktion hat somit um Förderung b wurden 1880 produzirt 1 170 456 820 595 t gegen 554173 t. der Grube gesammten O gegen 20 380 420 im
21 1094693 t. 102 046928
Anrechnung auch bei Festsetzung
Mit ) * aisengeldes zuzulassen. Mittheilung 7
sind bei den vom 21. Mai bis inkl.
5.2 Amtes der , . der Wittwen. und Waisengeldbeitrãge sind nicht 27. Mai cr. zur verpflichtet:
schließungen, 843 Lebendgeborene,
— Der jũngst Landkreises B
. und Waisengeldes beginnt mit dem oder be Gnadenquartait.
1
1. Offiziere, Aerzte und Beamte, Heirathskonsenses ein bestimmtes Priv nachzuwei sen haben, wenn und so noch unverheirathete eheliche o Kinder unter 18 Jahren besitzen; . (
2. Beamte, welche nur , , . im Reichsdienst angestellt sind.
welche vor Ertheilung des ateinkommen oder Vermögen lange sie weder verheirathet sind, der durch nachgefolgte Ehe legitimirte
veröffentlichten amtlichen ochum“, welche die Jahre 1876 bis 1880 umfaßt, entnehmen wir folgende Daten: des Landkreises Bochum beträgt 6,147 Qu. Die Bevölkerung beläuft vom 1. Dezember 1880 auf 202 342. 4 Städte Gelsenkirchen, Hattingen, sammen 51 445, auf das platte Lan des Jahres 1881 hat sich Es wohnten am 1. De Es kommen auf 100 Im Jahre 187! stellte si Dezember 1880 vor Personen unter 15 Jahren 44 168 männl 15 Jahren 64 555 bez. 51 884, von le verheirathet 35976 bez. 34
Das Wittwen⸗ und Waisengeld wird monatlich im Voraus be— g gültig zu leisten ist, bestimmt die oberste bezw. der Chef der Befugniß zu solcher Bestimmung
zahlt. An wen die Zahlun Militãrverwaltungsbehörde Kaiserlichen Admiralität, welche die auf andere Behörden übertragen kö .
Nicht abgehobene Theilbeträge des Wittwen- und Wais verjähren binnen vier Jahren, vom zum Vortheil der Reichskasse.
Das Wittwen und Wai weder abgetreten noch v Das Recht
des Kontingents es und seiner Be
34 838 ha.
Von dem den Hinterbliebenen eines zur Entrichtung von Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträgen Verpflichteten gebührenden oder bewilligten Betrage des einmonatlichen bezw. vierteljährlichen Gehalts oder Wartegeldes oder der einmonatlichen Pension des die Wittwen⸗ und , gleichfalls
Richtung auf eine Mono— lhandels im Innern Deutsch⸗ nteressen, die er überdies fur aller übrigen Angehörigen der ein Tabackmonopol dez iehen werde, ebensowenig kann Wohlstandes einer ganzen einen tüchtigen Zollschutz, Gewerbefleißes
Tage ihrer Fälligkgit an gerechnet, Im Lanfe Verstorbenen sind 5 . .
zu entrichten. sengeld kann mit rechtlicher Wirkung expfändet oder sonst übertragen werden.
auf den Bezug 5§. 20. des Wittwen⸗- und Waifengeldes
Personen männli dürfte doch
) Die Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge betragen jährlich 3 Prozent er in dem
des pensionsfähigen Diensteinkommens, des Wartegeldes oder der Pension, mit der Maßgabe, daß der die Jahressumme von 9050 Mark des pensionsfähigen Diensteinkommens oder Wartegeldes und von ü nicht beitrags⸗
handenen ortsanwe
I) für jeden Berechtigten mit dem welchem er sich verheirathet oder stirbt; se außerdem mit dem Ablauf des Monats, in Lebensjahr vollendet.
Ablauf des Monats, in Auslande durch
vaterländischen an Stelle der Preisgebung der— „einen Grund gegen die Herstellung und Deutschlands finden. sicht ist, wird dem Verfasser Sie entspringen dem Grund— ach seinen eigenen Momenten zu be—
399, verwittwet 2076 b in Summa 108721 männlich b dem Religionsbekenntniß waren:
Römisch⸗Katholische der freier Gemeinden 2, Angehöri gemeinschaften 293;
reduzirt sich durch Aus Rittergüter beträgt 19. betrug 21 321 und zw werblichen 3638, die die der steuerpflichtige bäudesteuer per 18860 Wohngebäud 32 bez. 29 9. zugenommen, die gewe um das 1fache, ein Beweis der gro Die Gebäude Revision und Veranl das Doppelte erhöht worden. haus 11 Einwohner. Bericht, daß im Jahre 1878 im Handels Steinkohlengruben mit einer Förderung
Jog o51 921. Gtr. 10 261 443 Ctr. 33 150 Mann, 1877 35 315, sie h
5000 Mark pflichtig ist. ö . l Die in den §§. 13 und 72 des Militärpensionsgesetzes erwähnten Pensionserhöhungen (Verstümmelungszulagen) bleiben bei Berechn der Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge unberücksichtigt. 5
übersteigende 2) für jede Wai
welchem sie das 18.
eit im Innern Das Recht auf den Bezug des Wittwen- und W
ruht, wenn der Berechtigte das deutsche Indigenat v etwaigen Wiedererlangung desselben.
Mit den aus stimmung darüber, Wittwe und den Waisen eines Beitrag oberste Militärverwaltungsbehörde des der Kaiserlichen Admiralität, stimmung auf die höhere
Waisengeldes . erliert, bis zur I Israclite n 113 Die Wittwen- und Waijen gelxheitrãge werder Theilbeträgen, in welchen das Diensteinkommen, das Wartegeld oder die Pension zahlbar ist, durch Einbehaltung eines entsprechenden Theiles dieser Bezüge erhoben. ;
Der einzubehaltende Theil ist weder der Pfändung unterworfen, noch bei der Ermittelung, ob und zu welchem Betrage die Bezüge der Pfändung unterliegen, zu berechnen.
3 S. 16, sich ergebenden Maßgaben erfolgt die Be—
— Die Augsburger ob und welches Wittwen—
Jahresberichte de gart u. A. mit: Das Berichtsjahr zeigt für die Gro (wie überhaupt in den verschiedenen Ind gegenüber der früheren Sta der zweiten Ja wärtsbewegung
„Allgemeine Ztg.“ theilt aus dem
und Waisengeld der r Handels- und Gewerbekammer zu Stutt—
spflichtigen zusteht, durch die Kontingents bezw. den Chef welche die Befugniß zu solcher Be— Reichsbehörde übertragen können.
sindustrie unseres Bezirks und Bezirken msatz, und in chiedene Artikel eine erfreuliche Auf⸗
edarfes des überseeischen Mark wohlthuende animirten Geschäftsg Kreditüberanstrengung, schleppende r Arbeitsthätigkeit auch heuer den zugegangenen Berichte; ja die vor— ge Preise zu erzwingen, unangenehm bemerk⸗ hres gestatteten doch arf⸗Erzeugung der voran— aarenbestände abzustoßen und anderen Produktion, eine Erweiterung des Be—⸗ eiterzahl vorzunehmen. Dies bewirkte ieder volle und lohnendere in einigen Möbelfabriken it des besten Geschäfts«, che auch wirklich aus— zeit und Lohnerhöhung durch. Ent— und Gffektenmarkt. ie Bank⸗ und Kreditinstitute gend mit befriedigenden Bilanzen ab... s hiesige Engrosgeschäft, wie unter Eisenbahngüterverkehr des schiedenen Betriebszweigen eine unserer Gewerbevereine können Manufaktur⸗ und Modewagaren⸗, Galanteriegeschäfte, und Schuhwaarenhandlungen geschäftlichen Erfolge des abgelaufenen Auch die Bauthätigkeit des h man gewohnt ist, als Gradmesser der Wirthschaft anzusehen, gestaltete sich halb der Residenzstadt nur mäßig sich beth den letzten Jahren etwas günstiger. Ihre n entwickelung und insbef an nicht bewohnbaren, meist für gewerbli
ustrieländern e gnation einen lebhafteren U hreshälfte für vers
nächst eines beträchtlichen Mehrb manchen Fabrikationszweige brachte. Allerdings bilden trotz des Klagen über unsolide Konkurrenz, Zahlungsweise, geringen Ertrag de stehenden Refrain der meisten uns herrschende Tendenz, den Absatz
sich in noch mehr Branchen, als fräher, erhältnisse des Berichtsja die durch Ueberbedar
S. 6. . Die Verpflichtung zur Entrichtung der Wittwen- und Waisen— geldbeiträge erlischt: . 1) mit dem Tode des Verpflichteten, vorbehaltlich der im 5. 3 etroffenen Bestimmungen; . ᷣ· ) 2) wenn der Verpflichtete ohne Pension aus dem Dienste scheidet, oder mit Belassung eines Theiles derselben aus dem Dienst entlassen
Vas den Hinterbliebenen eines Beitragspflichtigen zu bewilligende ld darf nicht hinter demjenigen Betrage elben nach den bis zum Inkrafttreten diefes n Bestimmungen aus der Reichskasse hätte wenn der Beitragspflichtige vor diesem Zeit—
und Waisenge zurückbleiben, welcher dens Gesetzes für sie geltende gewährt werden müssen, punkte gestorben wäre.
Die §§8. 8 bis 23 eines Feldzuges eines Schiffes
— Was den Bergbau
81 Gruben Jahre 1877. zugenommen.
sinden auf die Angehörigen eines in Folge oder in Folge des Unterganges oder Verschollenseins der Kaiserlichen Marine vermißten Beitragspflichtigen Anwendung, wenn nach dem Ermessen der oberften Militärverwaltungs⸗ behörde des Kontingents bezw. des Chefs der Kaiferlichen Admiralität ; mit hoher Wahrscheinlichkeit an—
3. wenn der Verpflichtete in den Ruhestand versetzt wird und ihm auf Grund des §. 5 des Militärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 bezw. des §. 39 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 eine Pension auf bestimmte Zeit bewilligt ist; .
4) für den Verpflichteten, welcher weder verheirathet ist, noch unverheirathete eheliche oder durch nachgefolgte Ehe legitimirte Kinder unter 18 Jahren besitzt, mit dem Zeitpunkte der Versetzung in den Ruhe⸗
durch billi
Aber die Absatzv den Industriezweigen,
gangenen Jahre aufgestapelten W Branchen eine Ausdehnung der triebes und Erhöhung der Arb zugleich, daß auch die Beschäftigung als in setzten die Arbeiter dadurch, daß sie ganges mit Arbeitseinstellung drohten oder fol führten, Ermäßigung der Arbeits schiedene Fortschritte machte de Umsatz der Banken nahm ansehnlich zu und d schlossen das Berichtsjahr vorwie minder weist da vermehrten zes hervorgeht, in ver Nach den Berichten
Vermißten
zunehmen ist. Bergamtsbezirks Dort⸗
5 Offiziere, Aerzte und Beamte, Gesetzes Wittwen— ngel haben, sind nicht verpflichtet, einer Militär⸗ Wittwenkasse
mund wurden im J im Vorjahr, 1877 gefördert. Beschäftigt w bezirks im Jahre 1878:
73 Steinko
welche nach den Bestimmungen
Arbeiterbevölkerung w Waisengeldbeiträge zu
5) für den pensionirten Verpflichteten mit dem Ablaufe des— früheren Jahren fand
jenigen Mongts, in welchem die unter Ziffer 4 bezeichnete Voraus— setzung zutrifft. Durch eine nach der Pensionirung. geschlossene Ehe oder durch das Vorhandensein von Kindern aus einer solchen wird das Erlöschen der Verpflichtung nicht gehindert.
f
oder Landesbeamten⸗ gen Veranstaltung ; zur Versorgung der Hinterbliebenen von Beamten bei—
752 in 1877, also kammerbezirk Bochum
gegen 75 Gruben mit ein jahre im Betrieb. genommen. Koks 11083462 Ctr. Ober⸗Bergamtsbezirks Ctr. gegen 384 189 ca. 6 090 mehr. amtsbezirks 76
Die Produktion h
Die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes pensionirten Verkokte Kohlen w
Offiziere, Aerzte und Beamten, welche weder verheirathet sind, noch unverheirathete eheliche oder durch nachgefolgte Ehe legitimirte Kinder unter 18 Jahren besitzen, sind von Entrichtung der Wittwen— und . Eine nach der Pensionirung geschlossene Ehe sowie Kinder aus einer solchen kommen hierbei nicht in Betracht.
§. 8.
Die Wittwe und die hinterbliebenen ehelichen oder durch nach— gefolgte Ehe legitimirten Kinder eines zur Zeit seines Todes zur Ent⸗ richtung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen Verpflichteten erhalten aus der Reichskasse Wittwen- und Waisengeld nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
8. Das Wittwengeld besteht in der
Diejenigen nach den Bestimmungen dieses und Waisengeldbeiträgen Verpflichteten, welche m 5. 25 bezeichneten Landesanstalten und der— selben nicht erst nach der Verkündung dieses Gesetzes b bleiben, wenn sie binnen drei Monaten nach dem Inkr . durch eine schriftliche Erklärung für ihre etwaigen künfti Hinterbliebenen auf das in den 8§. 8 ff. bestimmte Wittwen- und ; geld verzichten, von Entrichtung der im §. 4 bestimmten Wittwen⸗ Andernfalls sind sie berechtigt, aus
Gesetzes zur Ent— richtung von Wittwen— Mitglieder einer der i eigetreten sind,
hiesigen Pla afttreten dieses
Besserung au ferner die Spezerei⸗
Waisengeldbeiträge befreit. Ober Berg⸗
Jahre 1878, also 2274 mehr. 9 Mann gegen 32 150 im Jahre Jahre 1880 waren im m Betriebe. Die Förde⸗ gegen 8 390525 t im Vorjahre. I67 959 t zugenommen. etrug im Jahre 1850 45 094 6786 M½ Verkokte Köhlen t gegen 849 610 t im Jahre 1879, Eisenerze wurden riedrikan in der Höhe von 110613 t gefördert. Im zerbergwerksbezirke Dortmund wurden 1885 22505073 t Jahre 1879, also 2121 653 t oder 109 9½0 mehr wurden von der Produktion des Jahres 1889 Der Werth der Produktion von 1880 belief sich auf
im Jahre 1879, stattgesunden. 188) aus
die Posamen⸗
und Waisengeldbeiträge befreit.
thuung auf die der Landesanstalt auszuscheiden.
zurückschauen. iesigen Platzes, welche Prosperität der städtischen im Gegensatze zu der außer— ätigenden Baulust — seit näßige, aber gesunde Fort— d, daß hier der Zuwachs che Zwecke bestimmlen Ge—
. Der Geldwerth der Diejenigen nach den Bestimmungen
richtung von Wittwen— vor der Verkündung dieses Gesetzes auf frauen oder Kindern für die Armee und sicherung zur Zeit des wenn sie binnen drei
dieses Gesetzes zur Ent— Verpflichteten, welche ihren Todesfall ihren Ehe— ein Kapital bei der Lebensversicherungsanstält Marine versichert haben, können, Inkrafttretens dieses Gesetzes noch besteht und Monaten nach diesem Zeitpunkt durch eine schriftliche Erklärung für ihre etwaigen künftigen Hinterbliebenen auf das in den S5 8 ff. zichten, durch die oberste Militärverwaltungsbe bezw. den Chef der Kaiserlichen Ad Wittwen- und Waisengeldbeiträge be
Die näheren Voraussetzungen, unter denen eine solche zulässig, sowie die Bedingungen, machen ist, bestimmt der Reichsk
⸗ und Waisengeldbeiträgen
n dritten Theile derjenigen Pension,
zu welcher der Verstorbene berechtigt gewesen ist oder berechtigt ge⸗
wesen sein würde, wenn er am Todestage in den Ruhestand v Das Wittwengeld soll jedoch,
ondere der Umstan versetzt wäre. l jed vorbehaltlich der im §. 11 ver⸗ ordneten Beschränkung, mindestens 160 S betragen und 1600 M.
nicht übersteigen.
Das Waisengeld beträgt:
I) für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Beitragspflichtigen zum Bezuge von Wittwengeld berechtigt war, ein Fünftel des Wittwengeldes für jedes Kind;
2) für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Beitragspflichtigen zum Bezuge von Wittwengeld nicht be— rechtigt war, ein Drittel des , n . für jedes Kind.
8
falls diese Ver⸗
und sicheres Wachs⸗ ein Zeichen
Verhältnisse. dustrie während des Jahres nach außen, sondern auch en des heimischen Konsums im Besserung der Situation hervor und be— ahrnehmung, welche schon vor zwei Jahren aß nämlich für den Groß⸗ ihren Höhepunkt über—
der Stadt, bestimmte Wittwen⸗ und Waisengeld ver— hörde des Kontingents miralität von Entrichtung der freit werden.
durchschnittliche 1880 auf 4,56 S gegen 4,15 MC Preis steigerung bestand Eude
ezirk belief sich die Belegschaft auf und 40111 Kindern varen eingetragen: 1) Handels⸗ 3) Handelsgesellschaften 181, die Mit⸗ ammer betrug 980. — Unfälle sind in den Bochum im
wirthschaftlichen bei dem Rückblick auf die Lage der Großin 1881 nicht blos in einem gesteigerten Al satz in den etwas umfangreicheren Ansprüch Großen und Ganzen eine stätigt sich darin die W unser Bericht pro 1879 betrieb und für den Engroshandel die Krisis schritten hat
Belegschaft der 78 948 Ende Im Handelskammerb 33746 Köpfe mit 17451 Jahren. — Am Jahresschlusse 1380 r firmen 526, 2) Prokuren 123, gliederzahl der Handelsk gewerblichen
von welchen dieselbe abhängig zu ausgesprochen hat, d
Die in den §8§. 26 und 27 bestimmte dreimonatige Frist kann für einzelne Offiziere, Aerzte und Beamte der Kaiserlichen Marine durch den Reichskanzler angemessen verlängert werden.
5. 29
5. ; Wittwen- und Waisengeld dürfen weder einzeln, noch zusammen den Betrag der Penszon übersteigen, zu welcher der Verstorbene berech— tigt gewesen ist oder berechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todes⸗ tage in den Ruhestand versetzt wäre. Bei Anwendung dieser Beschränkung werden das Wittwen- und 1s Waisengeld verhältnißmäßig gelurt. 8 *
Landkreises Jahre 1880
§. 22. Durchschnittszahl Neue Mitglieder dürfen in die Militär ⸗Wittwenkassen nicht mehr aufgenommen werden.
Eine Erhöhung der bei diesen Kassen von solchen Mit versicherten Pensionen, welche Wittwen“ Grund dieses Gesetzes zu entrich
Ist nach den für eine L der Beitragspflicht sowie der Witt Dienstzeit, Dienstrang o nach Maßgabe des 5§. 26 und Waisengeld verzichtet hat, für die fernere Beitrags⸗ pflicht zur Landesanstalt und Berechnung der von dieser zu leistenden Wittwen« und Waisenpensionen Dienstzeit, Dienstr einkommen nur insoweit in Ansatz gebracht, als des gegenwärtigen Gesetzes erreicht waren.
innerhalb 48 Stunden Centralblatt für
Militärwesen: Reichs druckerei zu b verhältnisse.
Deutsche Reich. . Bekanntmachung, betreffend die von der are der Marschrouten für Kriege—
Todesfall. — Sta⸗ Versendungen mit der Verzeichniß der zur Ein— Polizeiwesen:
6 Wochen 704, mit von dem Landkreise Bochum 1878 369 930 ½ und zwar: Stempel⸗ 109 636, Brennsteuer
und Erwerbsunfähig⸗
eziehenden Formul aufgebrachten in⸗
— Konsulatwesen: tistik: Berechnung der statistischen Gebühr bei Eisenbahn. — Justizwesen: Aenderungen im ziehung von Gerichtskosten b Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Justiz⸗Ministerial⸗ Blatt Nr. 22. des Reichsgerichts vom 7. Mär; 1882.
Centralblatt der Bauverw Amtliches:
und Waisengeldbeiträge auf ten haben, ist unzulässig.
stalt geltenden Normen die Höhe ven⸗ und Waisenpensionen von der Diensteinkommen abhängig, so werden der Verpflichtete
Ernennungen. Bei dem Ausscheiden eines Wittwen- oder Waisengeldberechtigten Wittwen- oder Waisengeld der verbleibenden Berech— tigten von dem nächstfolgenden Monat an insoweit, als sie sich noch nicht im vollen Genuß der ihnen nach den S§. 9 bis 11 gebührenden Be— träge befinden.
direkten Steuern betrugen:
360 010 6 Brennsteuer ö Stempel⸗ 45 879,
erhöht sich das 190 405 M,
estimmten Stellen.
Brau 106 382, Brennsteuer 190 680 6 — Die von dem Landkreise Bochum aufgebrachten direkten Staatsstenern betrugen im Jahre 1878/79 769 08 Gebäude · 115 847, werbesteuer 74 775 S;
— Inhalt: Erkenntniß
22. — Inhalt: — Nichtamt⸗ en Laboratorien. (Fort- Anatomiegebãude Beleuchtung der Theater. — Abgekürztes Verfahren für die icher Balken. — D
War die Wittwe mehr als 15 jo wird das nach Maßgabe der 88. für jedes angefangene schließlich 20 Jahre um u gekürzt.
Auf den nach §. 10 zu berechnenden sind diese Kürzungen des ie,,
ahre jünger als der Verstorbene, 9 und 11 berechnete Wittwengeld Jahr des Altersunterschiedes über 15 bis ein—
2 M, und zwar: Grund⸗ 118933, Einkommen 90 gg, Klassen. 368 535 und Ge⸗ 1879/80 813 260 ½ς, und zwar Grund— 1I8 558, Gebäude⸗ 150 808, Einkommen⸗ 92 443 66, Kl und Gewerbesteuer 78 375 M; 188081 8685 143 „MW, und zwar Grund⸗ 117933, Gebäude ⸗ 216 439, Einkommen⸗ 57 435, Gewerbesteuer Landkreises
ang und Dienst⸗
Bekanntmachung. — Personal⸗Nachrichten. sie bei Inkrafttreten
liches: Bau und Einrichtung der chemisch setzung. — Die Gotthardbahn. in Göttingen. — Zur Frage der eleltrischen — Stall für 720 Stück Schafe. analytische Behandlung kontinuirl eisernen Querschwellen. — Vermischtes: Museum Konkurrenz für einen Aussichtsthurm auf falen. — Ueber den Entwurf einer Str in Paris. — Technische Hochschule in 2
assen⸗ 373 067 (Fortsetzung) — Betrag des Waisengeldes
ohne Einfluß.
Bei. Berechnung des Wittwen⸗ und Waisengeldes (S§. 9 bis 13) bleiben die in den §8§. 13 und 72 des Militärpensionsgesetzes erwähnten Pensionserhöhungen (Verstümmelungszul 52 und 71 ebenda erwähnten P denjenigen Fällen unberücksich die in den §§. 41, 42, 95 und S6 ebenda erw willigungen) zu beanspruchen haben.
I) Unter den in den Ruhestand versetzten Offizieren und Aerzten sind im Sinne dieses Gesetzes nicht nur die mit Pension verabschiedeten, Disposition gestellten Offiziere nnd
Klassen ˖ 369 711 Gesammtsteuer kraft
ie Länge der in Schwerin. — dem Astenberg in West⸗ aßenbahn mit Drahtseilbetrieb zerlin. — Rechtsprechung.
sondern auch die mit Pension zur Aerzte zu verstehen.
2) Auf die mit Pension verabschiedeten oder zur Disposition gestellten Offiziere und Aerzte, sowie auf die pensionirten Beamten finden im Falle ihrer Wiederanstellung im aktiven Dienst, wenn dieselbe nicht nur auf bestimmte Zeit oder für die Dauer des mobilen Verhãltnisses erfolgt ist, die für aktive Offiziere, Aerzte und Beamte gegebenen Be⸗ stimmungen An vendung.
AMS auf S68 142 um 5635 669 M oder 1852, und im V 762 9565 M auf S68 142 M, al — Die von den
agen) stets, die in den S§. 12, ensionserhöͤhungen (Pensionszulagen) in Hinterbliebenen ähnten Beihülfen (Be⸗
zergleich zum Jahre 1875 von so um 105 177 M oder 140,9 gestiegen. Landkreises Bochum ge⸗ edürfnissen bezifferten sich: pro
welchen die Städten und Aemtern des
leisteten Beiträge zu den Provinzialb ] 188/79 auf 26 234 0, pro 1883,81 auf 26 017 “ Die Veit zu den Provinzialbedürfnissen sind im Vergl derselben Höhe geblieben.
— Im Monat Mai d. Unfallversiche rung s ⸗· Bank 8 & lebensgefährliche Verletzungen, 10 Unfaͤlle, ĩ oder theilweise Invalidität erwarten lassen, und gehender Erwerbtunfähigkeit
eich zu 1875 ungefähr auf Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines fend die Fürsorge für die Wittwen Angehörigen des Reichsheers arine, vorgelegt worden: Wir Wilhelm, von Gottes
Preußen ꝛc.
8 Keinen Anspruch auf Witiwengeld hat di
e Wittwe, wenn die verstorbenen
Ehe mit dem innerhalb dreier vor seinem dem Zwecke erfo zu verschaffen. Keinen Anspruch auf Wittwen- und W hinterbliebenen pflichtigen aus solcher Ehe, welche erst n tragspflichtigen in den Ruhest
Beitragspflichtigen rhalb Ableben geschlossen und die Ebheschließung zu lgt ist, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden hinsichtlich des Reichs— heeres auf die Zeugfeldwebel, Zeugsergeanten, Wallmeister, Garnifon— bei den Generalkommandos, hin⸗ ichlich der Kaiserlichen Marine auf die Ingenieure des Soldaten tandes, Deckoffiziere, Zeugfeldwebel und Anwendung.
Gesetzes, betref⸗ und Waisen Kaiserlichen
wurden hei der Allgemeinen 19 Todesfälle,
bauaufseher die ihrer Natur nach
und der Registratoren aisengeld haben die Wittwe vensionirten erst nach der Versetzung des Bei⸗ . geschlossen ist.
Zeugobermaate gleichfalls Ihg Unfälle von voraussichtlich nur Torüber
der Verletzten, zusammen 10931 Unfãlle a
Gewerbe nnd Bandel.
Geestemünde, 1. Juni, (Hamb. Corr.) Für unsere See— fischerei steht eine größere Neuerung in Aussicht, die leicht eine vollständige Umwäljung auf dem Gebiete derselben zur ischfang mit Segelfahrzeugen hat bereits Zeit zu allerlei Wünschen Anlaß gegeben; zwungen, widrigen Wetters we vollen Fang
Gnaden Deutscher Kaiser, König von
verordnen im Namen des Reichs, nach erfo
e lgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, wat folgt:
Vorstehende Bestimmungen kommen in Bavern nach Maß des Bündnißvertrags vom 23. November 1870 1871 Seite M zur Anwendung. .
Insomeit in Baveren für einzelne Beamtenkategorien besondere gen abweichende Pensionsnormen egierung vorbehalten, auch für diese ittwen. und Waisengeldes nach Maß- Reichsbeamtengesetzes entsprechenden
; Bundes Gesetzblatt Stirbt ein zur Entrichtung
trägen Verpflichteter, stand versetzt wäre, vom 27. Juni 1871 bezw. des §. März 1873 eine Pen der Wittwe und den durch den Reichskanzler bewilligt werden.
zur Entrichtung von Wittwen n! und Waisengeldbei⸗ ter, welchem nach 5. 20 Absatz 3, §§. 24 und 25 vensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 bejw. 85. 50 und 52 etzes vom 31. März 1873 im Falle seiner Ver⸗ and die Anrechnung gewisser Zeiten auf die in
von Wittwen⸗ und Waisengeldbei⸗ welchem, wenn er am Todestage in den Ruhe— 5 des Militaͤrpensionsgesetzes 39 des Reichs beamtengesetzes vom ion hätte bewilligt werden können, so kann ittwen⸗ und Waisengeld
661 Offiziere, Aerzte im Offizierrang und Beamte des und der Kaiserlichen Marine, geld aus der Reichskasse bezie Voraussetzungen der Versetzung in den R erforderlichen Dienstzeit sowie in den
ind B Reichs heeres welche Diensteinkommen oder Warte⸗ und welchen beim
olge haben eit langerer die Fischer sind häufig ge⸗ bober See
und so kommen d unsere Händler können bekommen.
auf Grund des §. von den reichsgesetzlichen Bestimmun bestehen, bleibt der baverischen R Kategorien eine Bemessung des W gabe des den Grundsätzen des
Pensionsbetrages anzuordnen.
Eintritt der uhestand nach Erfüllung der Reichs kasse gebühren würde, Aerzte im Dffizierrang und Marine, welche kraft des Militärpensions⸗ latt Seite 275) bezw. des därz 1873 (Reichs⸗G ension aus der Reichskasse bejle
gen sich auf ension aus der
Ruhestand versetzte Offiztere, Beamte des Reicheheeres und der Kasserl Anspruchtz oder auf Grund des 5§. 5 es vom 27. Juni 1871 (Reichs-⸗Gese 5. 39) des Reiche beamtengesetzes vom 31. blatt Seite 61) lebenelangliche P
aisen desselben obgleich sie Stirbt ein trägen Verpflichte des Militãr des Reichsb setzung in den Ru
8 . ; geseßzlichen Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1882 in Kraft.
Urkundlich c. Gegeben ꝛc.
ereits mebrfach ist der Versuch gemacht worde verschiedene Dampfer der Union waten ven unternebmenden Fischhändlern für diesen cartert, aber die Sache bat sich nicht recht gemacht. Jetzt
zu halten;