1882 / 134 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Nr. 4 betrifft die groben Fußdecken aus Manillahanf, Kokos und Jute, sowie die Seilerwaaren. Diese Nr. 4 wurde abgelehnt.

Nr. 5 lautet:

Der Eingangszoll wird erhöht: a. für Lichte Nr. 23 von 15 66 auf 18 0, b. für eng Nr. 251. von 3 M auf 20 46, e. für Stearin, Palmitin, Paraffin, Wallrath, Wachs Nr. 266.3 von 8 S auf 10 1 für 160 kg.

Eine Diskussion knüpfte sich nur an Litt. b.

Der 2 Dr. Braun erklärte, der Direktor Burchard habe gesagt, daß in dem neuen schweizer Zolltarif, der noch nicht Kraft habe, aber doch jeden Augenblick in Kraft treten könne, der Honigzoll dem Zuckerzoll gleichgestellt werde. Er sei be⸗ reit, den Gegenbeweis anzutreten. Der Direktor habe sich auf die schweizer Gesetzgebung von 1879 bezogen, er (Redner) habe die ganze Sammlung von Bundesgesetzen und Verord— nungen jenes Jahres vor sich. Aus derselben gehe nur hervor, daß der Zolltarif gar nicht zum Ge— setz erhoben sei. Er sei voriges Mal nicht mehr zum Wort gekommen. Das habe das Gute gehabt, daß

er an maßgebender Stelle noch einmal Erkundigungen habe

einziehen können. Auf Grund derselben dürfe er konstatiren: es sei nicht richtig, daß der schweizer Grenzzoll jeden Tag er— höht werden könne. Es sei nur eine Zollerhöhung für Taback, Branntwein und Weingeist beschlofsen. Der ganze übrige Zolltarif sei noch gar nicht festgestellt, derselbe bedürfe noch einer zweiten Berathung. Denn auch die Schweiz habe zwei legislative Körperschaften, woran er den Direktor Burchard erinnern möchte, der vorhin erst den Abg. Barth auf das Vorhandensein eines französischen Senats aufmerksam gemacht habe. Der Tarif werde auch überhaupt nicht wieder zur Berathung ge⸗ stellt werden, denn derselbe sei nur gemacht worden mit Rück— sicht auf Frankreich, mit dem die Schweiz soeben einen Han⸗ dels vertrag abgeschlossen habe. Der Direktor Burchard habe dann wiederum versichert, daß auch Rohzuckersyrup zur Honig⸗ kuchenfabrikation verwendet werde, und sich dabei auf be⸗ rühmte Kochbücher bezogen, die derselbe freilich nicht genannt habe. Er sollte indessen meinen, daß es besser gewesen wäre, anstatt Kochbücher die Fabrikanten zu fragen. Diese hätten erklärt, sie könnten den Zoll nicht gebrauchen. Er habe den Wunsch eäußert, daß man besonders die Nürnberger Fabri⸗ anten zu Rathe ziehen solle. Dies sei nicht geschehen. Nun kämen heute die Nürnberger Honigkuchenbäcker selbst, und er— klärten, daß sie eine Zollerhöhung wie die vorgeschlagene nicht vertragen könnten, wenn anders nicht ihr ganzer Export und damit ihre ganze Industrie ruinirt werden solle. Wenn der Direktor Burchard endlich gesagt habe, daß es nicht darauf ankomme, daß die Kinder viel Honigkuchen aßen, so gebe er das zu. Aber darauf komme es doch sicher an, daß sie nicht Fabrikate zu essen bekämen, die durch die Zollgesetz⸗ gebung verschlechtert seien.

Demnächst ergriff der Direktor im Reichsschatz-⸗Amt Burchard das Wort:

Meine Herren! Ich möchte doch Einiges von dem, was der Herr Vorredner bemerkt hat und zwar bemerkt hat grade in Bezug auf meine Person, nicht ohne Erwiderung lassen.

Er hat zunächst behauptet, meine Angaben bezüglich des schwei⸗ zerischen Zolltarif wären unrichtig. Nach seinen Ausführungen be— sagten sie dasselbe, was er thatsächlich dargestellt hat, d. h. ich habe eigentlich gar keinen Anlaß zu einer Berichtigung. Ich habe gar nicht gesagt, daß der Zoll jetzt so besteht, sondern ausdrücklich gefagt ich werde es vorlesen, ich habe den stenographischen Bericht hier vor mir —:

Die Schweiz ist ja, wie die Herren vielleicht wissen werden, schon vor einigen Jahren über einen neuen in überein gekommen, der zwar noch nicht eingeführt, aber festgestellt ist und von dem Bundesrath jeden Augenblick eingeführt werden kann.

ch habe also ausdrücklich gesagt, daß er noch nicht Gefetzkraft

erlangt hat, sondern vom Bundesrath eingeführt werden kann. ch erlaube mir jetzt das amtliche Exemplar vorzulesen, was sich darüber verbreitet. Es heißt: Bundesgesetz, betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif, ange⸗ nommen am 28. Brachmonat 1878 in erster Berathung mit dem Vorbehalt einer zweiten Berathung. Zurückgezogen ist die Vorlage nicht, sie befindet sich jetzt vollständig in demselben Stadium wie damals und ich muß dem entfchleden ent⸗ gegentreten, daß nicht die Absicht besteht, diese Vorlage Gesetz werden zu lassen. (Ruf links; Sie ist es nicht) Sie ist es nicht, sie kann es aber werden.. . (Heiterkeit und Unruhe) .... Ich dar⸗ vielleicht bitten, mich anzuhören, (Ruf links: Was kann nicht alles werden ö ch werde warten, bis Sie mir das Wort gestatten .. sie kann es werden,

und wer die schweizerischen Verhältnisse kennt, wird wissen, daß mit dieser Gesetzesvorlage eine ganz bestimmte Absicht verbunden ist. Die Schweiz ist im Begriff, Handelsrerträge abzuschließen, und für diese Absicht ist die Existenz dieses Tarifs für sie von großem Werth. Ein Weiteres will ich über den Gegenstand nicht sagen; ich verbleibe ganz genau bei den Worten, die ich gesagt habe, daß dieser Tarif 6 werden kann. Die Stadien, die die Vorlage zurückgelegt hat, bleiben zurück, gelegt und die Vorlage ist nicht zurücksenommen worden.

Dann möchte ich noch kurz auf Bas erwidern, wag der geehrte ert gesagt bat bezüglich der Kochbücher. Ich hatte (Zuruf ich

in leider genöthigt, auf diese Quisquilien eingeben ju müssen die Bücher von Hauptner und Davidis im Gedaäͤchtniß; ich habe sie eingesehen und möchte meinen, daß sie zu den besseren gehören, wenig— stens nach meiner Kenntniß.

Wenn der Herr Abgeordnete sagt, wir möchten die Fabrikanten hören, so hat die Regierung dies gethan, zwar nicht die Nürnberger, aber die Braunschweiger und die Berliner; und Übereinstimmend ist versichert worden, daß nicht ausschließlich Honig, sondern zum größeren Theile bei den geringeren dunkleren Sorten andere Stoffe genommen würden, wie Rohrzuckersprup. Diese Auslaffungen liegen der Regie⸗ rung amtlich vor, und ich glaube, daß sie mehr Autoritaͤt beanspruchen dür irh die Aeußerungen, die dem Herrn Abgeordneten zugegan— gen sind.

Darauf wurde auch die Nr. 5H abgelehnt; ebenso die Nr. 6, betreffend den Schieferzoll.

s. 3, welcher bestimmt, daß die Aenderungen mit dem 1. Juli 1882 in Krast treten sollten, wurde mit einer an Ein— stimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen. Ebenso ge⸗ nehmigte das Haus das Gesetz im Ganzen.

Der vom Abg. Schmidt (Elberfeld) vorgeschlagene Gesetz— entwurf, betreffend die Herabsetzung der Zölle für hartes Kammgarn von 8 und 160 S6 auf 3 S wurde ebenfalls an— genommen.

Das Haus ging sodann zur Berathung der Interpellation des Abg. von Kardorff über, welche lautet:

Hat das Reichs ⸗Eisenbahnamt Kenntniß davon genommen, daß die Lokal-Frgchttarifsätze für Kohlen, welche bei der Ober—⸗ schlesischen und Rechten Oderufer⸗Bahn in Anwendung kommen, im Widerspruche mit Art. 45 der Reichsverfassung in einer Höhe aufrecht erhalten werden, welche sowohl den Cin⸗Pfennig. Normal⸗ tarifsatz, als auch namentlich die bei den Bahnen der Rheinisch— Westfälischen Kohlenreviere bestehenden Lokal⸗-Frachttariffätze für Kohlen weit übersteigt?“

Nachdem der Bevollmächtigte zum Bundesrath Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Kraefft sich zu sofortiger Beantwortung der Interpellation bereit erklärt hatte, erhlelt der Abg. von Kardorff zur Begründung der . das Wort. Es seien diese Beschwerden im preußischen Abgeordnetenhause be— re ts erörtert und vom Eisenbahn-Minister als begründet an— erkannt worden, gleichwohl sei aber noch nichts geschehen, was zu deren Abhülfe hätte beitragen können. Nun sei er sich wohl bewußt, daß das Reichs⸗Cisenbahnamt nicht in der Lage sei, hier direkt Abhülfe zu schaffen, aber dasselbe stehe doch dem preußischen Staate anders gegenüber, als den anderen Staaten. Es könne daher eine moralische Einwirkung auf Preußen sehr leicht ausüben. Nach dem Art. 45 der Reichsverfassung solle der Einpfennigtarif angestrebt wer⸗ den. Nun bestehe aber bei den beiden in Rede stehenden schlesischen Bahnen ein Kohlentarif von 11 3 pro Tonne. Welche Erschwerung dadurch die Industrie und Landwirth⸗ schaft erleide, sei leicht ersichtlich. Die schlesische Industrie leide schon durch andere mißliche Verhältnisse genug, dazu komme nun noch die enorme Vertheuerung der Kohle durch die Tarife. Welche Belastung durch diese fur die schlesische Industrie erwachse, . eine einzige Ziffer auf das Deut— lichste. Die Stadt Breslau allein habe nämlich an Fracht für Kohlen und Koks gegen den Normaltarif ein Mehr von 182 783 6 bezahlt. Man könne daraus für die ganze Provinz auf eine Mehrbelastung von vielen Millionen schließen. Schlesien wolle in den Tarifen gleichgestellt werden mit den übrigen Provinzen. Es könnte eine direkte Sekundärbahn nach dem Kohlenrevier gebaut werden. Der Minister habe ein solches Projekt abgelehnt, obwohl es sehr rentabel wäre. Wenn der preußische Minister auch keine direkten Zwangamittel bezüglich der Festsetzung von Tarifen habe, so habe derselbe doch als Chef des Staatsbahnbetriebes, sowie der Aufsichts behörde einen großen Einfluß auf alle Bahnen, so daß derselbe hier wohl eine Erleichte⸗ rung würde durchsetzen können. Es gebe übrigens loyale Mittel genug, um die Bahnen zu einer Tarifermäßigung zu ver⸗ anlassen. Aber es bleibe ihm unerklärlich, wie der Minister nicht auf das einfachste Auskunftsmittel gekommen sei, nämlich

eine Vorlage zu machen, worin derselbe ermächtigt werde, die Bahnen zur Tarifermäßigung zu zwingen. Es sei nicht über⸗ trieben, wenn gesagt werde, daß alles, was der Industrie und namentlich der Landwirthschaft durch den Zolltarif zu Gute komme, durch den an , wieder aufgewogen werde. Es sei nur das gute Recht seiner Heimathsprovinz, wenn sie Helen ff daß dieselbe durch das Monopol zweier Bahnen in Zukunft nicht mehr so viel zu leiden haben solle, als bisher.

Demnächst ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrat Geh. Ober⸗Reg⸗Rath Kraefft das Wort: h Meine Herren Die Frage des Herrn Interpellanten geht dahin: Sat das Reichs. Eisenbahnamt Kenntniß davon genommen, daß die Lokalfrachttarifsätze für Kohlen, welche bei der Oberschlesischen und Rechte · Oderu fer · ahn in Anwendung kommen, in Wider spruche mit Art. 45 der Reichsverfassung in einer Höhe aufrecht erhalten werden, welche sowohl den Ein ⸗Pfennig⸗Normaltarifsatz, als auch namentlich die bei den Bahnen der rheinisch⸗westfälischen Kohlen⸗ reviere bestehenden Lokalfrachttarifsätze für Kohlen weit übersteigt? Meine Herren, diese Frage und ich glaube lediglich mit dieser Frage habe ich es zu thun, kann ich nur mit Ja beantworten.

das Neichs-Eisenbahnamt übt die in der Reichsverfassung angeordnete Tarifkontrole. Das Amt ist deshalb auch im Bestße des gesammten Tarifmaterials der deutschen Bahnen und kennt dle Frachteinheits⸗ sätze, welche auf denselben in den einzelnen Tarifklassen und für die einzelnen Frachtartikel zur Erbebung kommen.

Meine Herren! Es ist nun vollkommen richtig, 4 auf den

rheinisch westfaͤlischen Bahnen der nach der Reichsverfassung anzu—

strebende Ein. Pfennigtarif und zwar der Frachtsatz von 1 Silber⸗

pfennig pro Centner und Meile für die Beförderung von Kohlen auch

im Lokalverkehr strikte zur Durchführung gekommen ist. Es werden

dort unter Zuschlag einer Expeditionsgebühr von 6 bis 12 Mark⸗

ö pry 100 kg, an Fracht erhoben: 2,20 Mark Pfennige pro onne und Kilometer.

Es ist ebenso richtigE, daß dies auf den schlesischen Bahnen, in specie auf der berschleischen und auf der Rechte. Dder · Ufer bahn nicht geschieht. Auf diesen Bahnen sind die Fracht ⸗Einheitssäͤtze seit einer langen Reihe von Jahren unverändert und bis zu 50 o und mehr, ja in einzelnen Relationen bis zu 809 und 160 oso höher als auf den rheinisch ⸗westfälischen Bahnen.

Eine Aenderung wird am J. Juli d. J. insofern eintreten, als die Verwaltung der Oberschlesischen Eifenbahn fich auf Andrängen des preußischen Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten endlich zu einer Herabsetzung der Kohlenfrachten entschlossen hat und die Ver—= waltung der Rechte ⸗Oderuferbahn die Sätze ihrer Konkurrenz⸗ stationen mit denen der Oberschlesischen Bahn gleich hoch flellen und . für . Stationen eine entsprechende Regulirung eintreten assen wird.

Sind nun auch die eintretenden Ermäßigungen zum Theil nicht unerheblich, so bleiben die Frachtsätze doch immer noch zurück hinter dem Zustande, den die Reichsverfasfung im Auge hat und der auf den rheinisch= westfälischen Bahnen schon seit mehreren Jahren thatsächlich hergestellt ist. Auf die Umstände,; auf, welche die hohen Kohlenfrachtsätze der schle⸗ sischen Bahnen zurückjuführen sind, hat der Herr Interpellant bereits ausführlich hingewiesen. Sie ergeben sich ja auch zur Evidenz aus den Verhandlungen, die noch vor wenigen Wochen, in Monate März, im preußischen Abgeordnetenhause, und zwar sowohl in der Budget⸗ kommission als auch im Plenum stattgefunden haben. Es ist dort von der Budgetkommission nach eingehender Prüfung anerkannt worden, daß der preuhischen Regierung gesetzliche Mittel nicht zur Seite stehen, um eine a,, auf den schlesischen Bahnen gegen den Willen der Verwaltungen herbeizuführen. Auch der preußische Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat in der . vom 21. März konstatirt, daß ihm derartige Mittel nicht zur erfügung stehen, wie Sie dies aus dem durch den Herrn Interpellanten verlesenen Bericht über jene ö bereits gehört haben.

Meine Herren, noch weniger als Preußen besitzt das Reich Zwangsmittel, um die schlesischen Bahnverwaltungen zu einer Er. mäßigung geneigt zu machen.

Der Herr Interpellant hat hingewiesen auf Art. 45 der Reichs verfassung; dieser enthält aber keineswegs eine Verpflichtung für eine Bahn verwaltung, den Einpfennigtarif einzuführen, fondern er enthält nur eine Direktive für das Reich, daß dahin gewirkt werden möge, daß solches geschehe. Die Ausführungsbestimmungen wie auch von dem preußischen ö. Minister der öffentlichen Arbeiten im Ab geordneten hause ervorgehoben wurde fehlen uns zur Zeit noch. Meine Herren, es ist dies gewiß zu beklagen, und wir beklagen es insbesondere dann, wenn wir soö begründeten Beschwerden gegenüberstehen, wie die gegen die schlesischen Bahnen erichteten es sind; aber die Sache ist nun einmal so, die dem Reiche zustehenden Befugniffe sind eben noch nicht genug aus—= gedehnt, Wir Alle haben den sehnlichsten Wunsch, daß es möglich sein möge, hierin baldigst Wandel zu schaffen.

Eine Besprechung der Interpellation wurde nicht beliebt.

Fin vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Sonnabend t.

K 16 Inserate für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats -⸗Anjeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich Nreußischen Staatz Anzeigers:

Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe nnd Untersuchungs⸗Sachen. suchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. abzuliefern. strowo, den 6. Juni 1882. Der Beschreibung: Alter 19 Jahre, Statur mittel, Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land— Haare blond, Augen grau. Verzeichniß der gen gerichte.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Hand⸗ lungseommis Johann Gerhard Bernhard

1. Steckbriefe nud Untersnachungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen un. dergl.

2) 1 Portemonnaie mit 9 M, 3) 1 seidenes Hals—

* ——

m

Deffentlicher Anzeiger

und Grosshandel.

Familien - Nachrichten.

——

——

Beschreibung: 1)

Schmit. u ü Bro hn beg, ee. r , * stohlenen Gegenstände: 1) Baares Geld 5,69 M, Goldstein alias Joseph. Groß, a

12. September 1854 geboren, zuletzt in

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

; 3. Jerschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen. d. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

8. Theater- Anaeigen. In der Börsen- * n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

beilage. KR *

——

Familiennamen: [26339 d ; ) Vornamen: Gerson, 3) Geburtsort: Sieradz in Polen, 4 Auf⸗ mann, geb. Horn zu Berent, vertreten durch den

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

K Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Sureaux.

Subhastation n, Aufgebote, Bor⸗ ladungen un. dergl.

; Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacher Wilhelmine Zill—

wohnhast. gewesen, welcher sich derborgen han uff tuch, 1 Taschenmesser mit n n,. enthaltsort: Breitenfeld, Kreis Pleschen, ca. Jahr, Rechtsanwalt Justlzrath Neubaur daselbst, klagt

Bie Untersuchun shaft, wegen Unterschlagung in den d i, .

Akten II. J. S575 / sz verhängt. Es wird ersucht, 6 bean ste gf s s . n Paar lange Stiefel,

denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗

und Pfropfenzieher, 5) 1 Spiegel, 6) 1

ichsglanz⸗ vordem in Riegrein, Kreis Pleschen, auch ea. I Jahr, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Carl Zill⸗ e und früher hinter Myslowitz O. / Schl. in einem mann, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung Taschencylinder Uhr ohne Goldrand, Dorfe, 5) Religion; mosaisch, 6) Alter: 50 Jahr, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien be—⸗

. ugniß zu Alt. Höonbit 11,12 abzutttsern uch Gr. der kleine Zeiger ist zur Hälfte abgebrochen, 1 sil⸗ 7) Größe: Jm 66 em, S8) Haare: dunkelbraun, stehende Band der Ehe zu trennen, Beklagten für

berne Taschencylinder⸗Uhr ohne Gosdrand 10 1 sil⸗ „den 5. Juni 1882. Der Untersuchunggrichter ; . bei dem Königlichen Landgerichte JI. Beschreibung: berne Karseluhr,

Stirn frei, Bart: Schnurrbar warz, Augen⸗ brauen dunkelblond, Augen grau, Zähne vollständig, Kinn und Gesicht rund, G

Kennzeichen: Narbe am Kinn. Kleidung: Beklei⸗

det war der Angeschuldigte mit Rock. Hose und

Weste von schwarz karrirtem braunen wollenen Stoff, 26316

dm, . hlips, balblangen wicheledernen desola⸗ ? en Stiefeln, grauer Brellmütze mit Doppel. Hirm, weißleinenem Hemd und grau wollenen trümpfen.

Radden, zuletzt zu Carlshof beim Gutgvorsteher daz Köni liche Schmidt im Ken, welcher ki verborgen hält, ist behufs 1

chwarzem Tuch, nicht vie warze Bugs kin Beinkleider, 141 esschts farbe gesunk, lederne Beinkleider, dunkelgrau, 15) 1 aschenmesser,

Sirateentf, erb äl er n ch e, fal e ü biff. i flcrner Spienei uns

zember 1881 82 , Mareinkowsky aus Usch, Kreis Colmar, erlassene rersq́ mer welcher sich hier wegen wiederholten ien , . , * , . ö war, und gegen den auch bei dem Kön =

Stedbrief. Gegen den unten beschriebenen gerichte zu Beuthen 8. leu , Dienstknecht Gustay Klinkmüller aus Groß wegen Mordes schwebt, ist, nachdem er jetzt durch

etwaß gekräuselt, 9 Stirn: breit, 10 Augenbrauen: den allein schuldigen Theil zu erachten und ihn

117.4. Uhrhaarschnur von hell spärlich, blond, 19 Augen; blaugrau, 12) Nase: zum Verluste des vierten Theiles seines Vermögens Großen m ili, Gier, , aare shwal) . aar mit m e., 12 1 Rock von groß, 13) Mund: breit, 14 Bart: blondgrauen als Ehescheidungsstrafe zu verurtheilen und ladet

getragen, 13) 1 Paar Schnurr⸗ und braungrauen

deutsch und polnssch.

Steckbrief.

Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Schl. eine Untersuchung [26216

n raum Backen und Kinnbart, den aar englisch⸗ 6 ire: vollständig, 16) Kinn: bededt, 7] Ge. Rechtsstreitz vor die erste Ciöilkammer des önig ; etsbildung: länglich, Backen dünn, 18 Gefichts, lichen Landgerichts zu Danzig

arbe: blaß, . Gestalt: mittel,

Steckbriefs =. De⸗ . Yi en sisrn * Aufzug der Klage bekannt gemächt.

Grimmen, den dre ein Fö. Mat 1b. Köninftchemn len fz gef nn

Beklagten zur mündlichen Verhandlung des

z 20) Sprache: auf den 15. Oktober 1882, Vormlttags 10 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Danzig, den . . 1882. Gerichteschreiber des öniglichen Landgerichts.

2s324 Dle durch Beschluß der Strafkammer hiesigen

Der gegen den Pferdeknecht Friedrich Borg Landgerichts vom 17. Februar 188 iber das Ver⸗ Landgericht 1IJ. zu Berlin, wohin er wardt, zuletzt in Rirch-Baggendorf, unter dem mögen von 1) Hel Lien Maria August, Knecht urtheilung wegen verschiedener Diebstähle 7. Sfiober v. Js; erlassene Steckbrief wird hlerdurch in Destrich, 2) Noutz, Johann, von Forbach, ver⸗

Die Untersuchungshaft wegen Diebstabls in den 4 war, zu ö12 Jahren Zuchthaug ver erneuert. Grimmen, den J. Junl 1882. Tönig- ft irn igen re fle gn ahn st durch Ur⸗

Akten III. J. 7/8 verhängt. Gg wird er urthe

f ern. Berlin, den 4. Juni 1882. er Unter⸗

t worden, auf dem Rückt sucht, denselben zu verhaften und in das ÜUnter⸗ hierher, zwischen Krotoschin und bier, den Frang= ungsgefängniß zu Ali. Moabit Nr. M2 abzu⸗ entsprungen. Es wird Hg denselben estzunehmen und an daz hiesige

ransporte von Berlin liches Amtsgericht. II.

erichtsgefãngniß

theil desselben Gerichts vom 5. Mai 1887 wieder aufgehoben worden. aargemünd, den 2. Juni 1852. Kaiserliche Staatsanwaltschaft.

26395 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bernhardt, Beriha, geb. Lefeber, zu Falkenburg, Reg ⸗-Bez. Cöslin, vertreten durch den Rechtsanwalt Fensch hier, klagt gegen ibren Ehe⸗ mann, den Handelsmann Heimann Bernhardt, früher gleichfalls hier, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Chescheidung:

das jwischen den Parteien bestehende Band der

Ehe ju trennen und den Beklagten für den

allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 23. November 1882, Vormittags 115 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 6. Juni 1882.

; Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. JL. Civilkammer 13.

[26306] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Gurschke, Christiane Ernestine, geb. Niklaus, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Lustig, hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Wilhelm Gurschke, früher gleich—⸗ falls hier, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen lebensgefährlicher Mißhandlungen, Versagung des Unterhalts und böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten und ihn zur Herausgabe des vierten Theils seines Vermögens als Ehescheidungsstrafe zu verur— theilen, ihm auch die Kosten aufzuerlegen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer

Des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf

den 23. Nevember 1882, Nachmittags 121 uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 6. Juni 1882.

Buchwald,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

Civilkammer 13.

25307] Deffentliche Zustellung.

Die, Frau Oelschläger, Emma Louise, geb. Ehr— lich, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Michaelis hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter August Oelschläger, früher gleichfalls hier, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen schmählicher Bestrafung, Versagung des Unterhalts, sowie wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe— scheidung: ; ;

J. das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen,

II. den Beklagten für den allein schuldigen Theil

zu erklären, . 66 2j auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 23. November 1882, Nachmittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestelleen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 6. Juni 1882.

Buchwald, ;

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

Civilkammer 13.

lass Aufgebot.

Die in dem Vogel'schen Pfandleih⸗Institut In⸗ haberin Marie Vogel, geborene Prause) hier, Reusche⸗ straße Nr. 12, in der Zeit vom 1. Dezember 1880 bis zum 20. April 1852 inel. niedergelegten, zur Verfallzeit nicht eingelösten und seit länger als 6 Monaten verfallenen Pfandstücke, bestehend aus Gold und Silbersachen, Kleidungsstücken, Wäsche u. s. w., sollen

am 8. September 1382, Vorm. 8! Uhr, in dem gedachten Pfandleih⸗Institut durch den Ge⸗— richtsvollzieher Friedel öffentlich meistbietend ver— steigert werden. ;

Alle Diejenigen, welche in jener Zeit bei dem ge— nannten Pfandleih - Institut Pfänder niedergelegt haben, werden aufgefordert, diese noch vor dem Versteige⸗ rungttermine einzulösen, oder wenn sie gegen die kontrahirte Schuld begründete Einwendungen zu haben vermeinen, solche dem unterzeichneten Gericht zur weiteren Verfügung anzuzeigen, wi⸗ drigenfalls mit dem Verkaufe der , ver fahren, aus dem Erlöse der Pfandgläubiger wegen 16 in dem Pfandbuch eingetragenen Forderungen efriedigt, der etwa verbleibende Ueberschuß an die Drtsarmenkasse abgeliefert und demnächst Niemand weiter mit seinen Einwendungen gegen die kontra hirte Schuld gehört werden wird.

Breslau, den 1. Juni 1882.

Königliches Amtsgericht. Beglaubigt:

Nemitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[26328] Urtheilsauszug.

Durch Versäumnißurtheil der j. Civilkammer des Kaiserl, Landgerichts zu Metz vom 17. Mal 1882 ist die zwischen Anna Ronge und ihrem Ehemanne

eter Frangois, Kaufmann, Beide in Ay wohnend,

estandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung, dem 3. Februar 1882, für aufgelöst erklaͤrt und verordnet worden, daf die artelen fortan in getrennten Gütern leben sollen. ur Augteinandersetzung ihrer Vermögenzansprüche wurden dieselben vor Notar Lange in Meß ver- wiesen und wurde der Beklagte verurtheilt, die Kosten des Rechtstreits zu tragen. ;

Gemäß Ausf. Ges. v. 8. Juli 1879 publizirt.

Metz, den 7. Juni 1882.

Der Langerichts⸗Sekretãr: Metzger.

(I60M]

Die unten benannten Anwesensbesitzer hab Nachforschungen nach deren rechtmäßigen Inhabern verstrichen sind, Antrag nach 5. 82 des Hypotheken-

Aufgebot.

en betreffs der auf ihren Anwesen hyvothekarisch eingetrageicen Forderungen bezw. Rechte, nachdem die zuchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diefe sich bejtehend? Handlungen Ih Fahre

esetzes gestellt:

Nr. e curr. Antragstellers.

es Forderungaberechtigten. P

Des Eintrags Gegenstand. Datum.

S. Buch.

1 Hörmann Katharina, geb. Sohler von Mayrhöfen

Schädler Michael, Wirth von Buflings Desterle Conrad, Oekonom von Aach Jablonsky Hedwig, Anwasensbesitzerin in Immenstadt Wagner Johanng, Bauerswittwe von

Weissach Specht Leopold, Dekonom von Vorderreuthe Hauber Alois, Oekonom von Kalzhofen

Hagg Anton, Oekynom in Stiefenbofen Kempter Martin, Oekonom von Trabers

O CO O C K C d

Fink Josef, Oekonom von Salmas

Scheidle Josef Anton, Oekonom von Wiederhofen

12 Prinz Balthasar, . von Wieder⸗ ofen Es werden deshalb Diejenigen, welche auf

gefordert, mit dem Beifügen, daß im Falle der Unterlass

Der Aufgebotstermin findet

statt. Immenstadt, den 1. April 1882.

26319 Aufgebot.

Nachdem der Schiffer Johann Anton Schugard in Bargen hierselbst beantragt hat, daß über sein im Jahre 1857158 erbautes Schiff „Fido“, mit dem Unterscheidungssignal L. CQ. S8. HI. und dem Heimaths⸗ hafen Bargen, behufs Ermöglichung der Cintragung einer Verpfänduag, eine öffentliche Ladung der etwa zur Eintragung berechtigten Realgläubiger erlassen werde und dabei angegeben hat, daß ihm solche Schiffsgläubiger nicht bekannt seien, so werden hier⸗ mit in Gemäßheit des 8§. 50 des Gesetzes über das Grundbuchwesen 2c. vom 27. Mai 1373 CG. S. S. 241) und des Art. 58, 85. 1— 4 des Einführungs⸗ gesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handels Gesetz⸗ buch vom 24. Juni 1861 (G. S. S. M9) , die sämmtlichen Realgläubiger des obgedachten Schiffes »Fido“ aufgefordert, ihre Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses hierselbst und spätestens in dem des⸗ halb vor dem hiesigen Amtsgericht auf

den 25. September 1882, Vormittags 19 Uhr, anberaumten Termine anzumelden. ;

Das demnächstige Ausschlußurtheil wird nur durch öffentlichen Aushang an der Gerichtsstelle bekannt gemacht. .

Schleswig, den 25. Mal 1882. .

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. gez. Behm, Veröffentlicht: Philippsen, Gerichtsschreiber i. V.

26327 Edictalladung.

Auf Antrag der Königlichen Eisenbahndirektion (linksrheinische) in Cöln, welche dokumentirtermaßen von dem Hofbesitzer Heinrich Oldenhage, geb. Tabe, in Gr. Mimmelage aus den Parzellen 56, 57 und 58 Kartenblatt V. in Gr. Mimmelage 9 a 78 4m, resp. 21 a 28 qm und resp. 33 a 85 qm käuflich erworben hat, werden Alle, welche an den vorbezeich⸗ neten Grundstücken Eigenthums⸗, Näher, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real berechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, dieselben im Termin

am 22. Juli d. J., Mittags 12 Uhr, bei diesem Gericht anzumelden widrigenfalls sie ihrer Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber verlustig gehn werden.

Qnakenbrück, den 5. Juni 1882.

Königliches Amtsgericht. Brandenburg.

26194 Bekanntmachung.

J. Die Ackerfläche in der Gemarkung der Stadt Kempen Artikel 110 der Grundsteuer ˖ Mutterrolle hat kein Grundbuchblatt. Die Verhandlungen hierüber sind in den Grundakten Nr. 461 gepflogen. Als Besitzer dieses Grundstücks ist in den Kataster⸗ büchern der Zimmermann Joseph Brust in Kempen aufgefübrt. Derselbe ist nur Pfandinhaber des Grundstücks nach seinem Vorbesitzer Gottfried Brust, ist aber in der Nachfolge nicht legitimirt. Laut Urkunde vom 30. Juli 1821 hat Anton Byezrsko, als angeblicher Besitzer des Grundstũdls, dasselbe für ein erhaltenes Darlehn dem Gottfried Brust zum Pfandbesitz überlassen. Stephan Byczvsko hat seine Kinder, den vorgenannten Anton und den Cajetan Byczysko, ju Erben ernannt und letzteren ausdrücklich als Erben in das Grundstück. Cajetan ist kinderlos verstorben; aus welchem Rechtstitel Anton Byczpsko nun in den Besitz des Grundstücks gelangt ist, ist nicht festgestellt. In zwischen ist beim Bau der Breslau-⸗Warschauer Eisenbahn eine Fläche von 2 a oder 141 Qu. R. aus diesem Grundstücke entnommen worden und bildet jetzt einen Theil des Bahnkörpers. Eine hierüber eingereichte Handzeichnung deg Kataster⸗ amtes für den Kreis Schildberg und Auszug aug dem teuerbuche bezeichnen die Parzelle mit

46

97 Nach der Bescheinigung des Magistrats zu

Kempen vom 24. April 18890 hat die Breelau—⸗ Warschauer Eisenbahngesellschaft in Poln. Warten⸗ berg im hee 1870 die * Parjelle erworben und 26 dieselbe noch jetzt eigenihümlich. Die Gesell schaft hat sich auch erboten, den Kauspreis mit

Welz Salomon und Josef von Knechten⸗

Gebrüůder Göhl von Hindelang

Geisler Johann von Staufen Burger Georg von Gschwend Ott Klemens von da

Weber Katharina und Anna von 210 Ebrazhofen Wagner Johann Georg von Buflings . Alger Josef von Hopfen Fink Johann Georg von Döbelzried 133

Thoma David, Apotheker in Isny Maier Josef Anton von Trabers

Stöger Franz von Trabers hofen, Welz Michael und Anastasia daselbst

Hirnbein Johann von Wilhams ö 120 fl.

Teufel Josefa und Afra von Wieder— 38 fl. 26 kr.

ofen Hofer Johann Konrad, Josef Roman

und Viktoria dortselbst Mayer Michael von Wolfratshausen

Dienstag, den 20. Februar 1883 Vormittags 9 Uhr,

Königliches Amtsgericht. v. Wachter. Zur Beglaubigung: Der K. Sekretär Weniger.

317 6 25 3 wegen der mangelnden Legitimation des Joseph Brust zu offeriren. II. Im Grundbuche von Stadt Kempen Nr. 298 sind die Christoph und Eva Matika'schen Eheleute eingetragen. Dieselben sind gestorben und ihre Erben unbekannt. Aus diesem Grundstücke, welches in⸗ zwischen parzellirt worden war, hatten nun die Lehrer Wilhelm und Johanna Faltin'schen Eheleute zu. Siklarka durch Vertrag vom 159. Juli 1839 von Isidor und Helene Friedländer eine Wiese, am Asiner Territorium und dem damals Marszalekschen Grundstücke belegen, von ca. 1 Morgen und durch Vertrag vom 22. September 18160 von Franz und Julians Ogrodowski eine halbe Wiese erworben. Beide Parzellen sind im Flurbuche unter Artikel 65 der Gemarkungskarte auf den Namen des Lehrers Faltin eingetragen. Die Bretlau⸗ Warschauer Eisenbahn⸗Gesellschaft zu Poln. Wartenberg ift seit dem Jahre 1871 im Besitze einer Parzelle von L a2. 20 4m aus diesem Wiesen? Grundstücke Artikel 63, wie dies der Magistrat zu Kempen unterm 4 Mai 1880 bescheinigt hat. Auf dem Auszug aus dem Steuerbuche ist die qu. Parzelle als Bahnkörper bezeichnet. Das Kaufgeld für die , . die gedachte Gesellschaft beim früheren reisgericht Kempen mit 164,50 ½ zum gericht lichen Depositorium eingezahlt.

Die legitimirten Vertreter der genannten Gesell— schaft haben nun bezüglich der sub J. und 1I. hier bezeichneten Flächen zur Erlangung der Eintragung des Eigenthums aus den genannten beiden Grund“ stücken das Aufgebot beantragt.

Hiernach werden alle bekannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten und dinglich Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die zub J. und II. hier bezeichneten Parzellen spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den

22. September 1882,

Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und ihr Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls die⸗ selben mit ihren Ansprüchen und Rechten an die be— jeichneten Parzellen ausgeschlossen werden würden, die Bildung neuer Grundbuchblätter und die Ein tragung des Besitztitels für die Antragstellerin er—⸗ folgen würde, den Nichtangemeldeten aber überlassen bleiben müsse, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen.

stempen, den 26. Mai 1882.

Königliches Amtsgericht. 26193

Nachdem 1) Franz Heinrich Anding von Floh als Bevollmächtigter des Carl Lorenz Frank. 2) Schlosser Caspar Huhn von Struth für den minderjährigen Sohn seiner 4 Frau Elisab. Marg, geb. Frank, Namens Wilhelm Frank, 37 Caspar Ecks Frau, Cath. Glisab, geb. Frank, von Struth, die Eintragung des auf den Namen von den Kin— dern des Johannes Frankf, Michaels Sohn, nämlich N Eva Fatharine Clisabeth, M Lorenz Carl, . Johann Caspar, 9 Eva Catharine, 5) Glisabet Margarethe katastrirten, in der Gemarkung von Helmergshof belegenen Grundeigenthums, als:

1) Bl. B. 39 92, Acker die Thonäcker ha 4 a 37 4m, 2) BI. B. Nr. 135, Acker an der Linde ba 14a 48 ꝗm, ; 3) Bl. A. Nr. 123, Acker auf der Hofwiese ha 29 a 43 4m, 4) Bl. C. Nr. 19, Wiese die mittleren Körn⸗ wiesen 1 ba 49 a 95 ꝗm, . unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen r . in das Grund⸗ buch von Helmershof beantragt baken, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 20. Juli 1882, Morgens 10 Uhr, bei der Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besiter als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche ge en jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund- vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen lann, sondern auch ein Vorzugzrecht gegenüber Den“

377 fl. 48 kr.

118 fl. 12 kr. Soo iges Darlehen 500 fl. 4ę*½ iges Darlehen 22. V. 1839 484 fl. 57/0 Darlehen Landesübliches Winkel⸗Recht 3. XII. 1834

fl. 19. V. 1825 50 /o Darlehen

ö . 50 /so Darlehen

fl. 13. J. 1825 Staufen Bd. J. S. 412 50/0 Darlehen

200 fl. So /o Darlehen

I3 fl 8 kr. und 90 f.

Darlehen 29 . 5G Darlehen hö5 fl. 5o /g Darlehen

50 fl. Hoo Darlehen 60 fl

21 fl. 55 kr. unverzinsliches Vatergut 300 fl. 50/0 Darlehen

25. III. 1825

Aach 12. J. 1830 Bd. J. S. 431

Bd. J. S. 415 29. 1. 1825 IJ. 3995

Immenstadt J. 119 Staufen II. S. 67

14. J. 1825 IJ. 629

16. X. 1824 Stiefenhofen Bd. J. S.21

3. III. 1825 u- : 18. VIII. * 8 Bd. I.

3. III. 1825

18. III. 1825 Thalkirchdorf Bd. I.

S. 295

Ho / 25. V. 1825 Wilhams Bd. III. S. 235 Dar⸗ lehen .

24. V. 1825 Wilhams Bd. III. S. 102

die Forderungen sub 14212 ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten auf⸗ ung der Anmeldung die Forderungen für erlofchen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

jenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben , Frist erfolgten An heltun eingetragen sind, verliert. Schmalkalden, am 20. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. Sebold.

2 Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender, angeblich abhanden

gekommener Urkunden beantragt:

1) der Schuldverschreibungen der Staate⸗Prämien⸗ Anleihe von 1855 Serie 874 Nr. 87 363 , 1365 Nr. 136 4894 über je 100 Thlr. 8 Mb. r n.

von dem Administrator Moritz Müller zu . bei Wriezen und von dessen Ehe⸗ rau —; des unkündbaren Pfandbriefes der Preußischen Hypotheken Aktien Bank Serie II. itt. E. Nr. 4696 über 50 Thlr. 150 S von dem Heilgehilfen Friedrich Mittag zu Eberswalde —; der Berliner 46;oigen Stadtobligationen de 1876 Litt. M. Nr. 26003 und 39 681 über je 500 SHE von dem Kutscher Fritz Schönfeldt zu Berlin —; des unkündbgren Pfandbriefes der Preußischen Hypotheken. Aktien Bank Serie II. Litt. G. Nr. 3118 über 500 Thlr. 1500 M von dem Rentier F. Weinert zu Sorau —; des Staatsschuldscheins Litt. G. Nr. 769 über von dem TKossäthen Friedrich Schütze in Börgitz b Vinzelberg —; der Stammaktien der Rumänischen Eisenbahn⸗ Altien⸗Gesellschaft Serie E. Nr. 560) und 5501 von der Frau Wittwe Louise Radke, geb. Oppermann, Linienstraße Nr. 243 —; der Schuldverschreibung der Staatsprämien⸗ anleihe von 1355 Serie 1140 Nr. 113 999 über 10) Thlr. . von Frau Wittwe von Wulffen, Helene, geb. von Uckermann, zu Groß⸗Machmin bei Arns⸗ hagen. ö Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert. spätestens in dem auf

den 20. Dezember 1882, Vormittags 101 Uhr.

vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58

hierselbst, im Saal 21, anberaumten Aufgebots⸗

termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 27. Mai 1882. : . Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 55.

26342] m Namen des Königs!

Auf den Antrag des Bauergutebesitzers Johann Joachim Muhs zu Klein ⸗Gottschow hat das König= liche Amtsgericht zu 3 am 1. Juni 1882 durch den Amtsrichter Zießler für Recht erkannt:

Das Hypothekendokument vom 28. August 1849. welches über die auf dem Grundstücke des Bauer⸗ gutsbesitzers Johann Joachim Muhs zu Klein- Gottschow im. Grundbuch von Klein ⸗Gottschow Band II. Seite 51 Nr. 21 in Abtheilung III. Nr. 8 für den Bauergutsbesitzer Friedrich Pelzer zu Halenbeck eingetragenen 500 Thaler nebst fünf Prozent Zinsen gebildet ist, wird für kraftlos er⸗ klärt.

Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last

gelegt. 863 Von Rechts

6 ns] Belanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gemocht, daß der frühere Bürgermeister Friedrich Jullus Thun Albrecht von Krogh in die Liste der beim Königlichen Amté— gerichte Ayenrade 7 —— Rechtsanwälte mit dem Wohnort Apenrade eingetragen worden ist.

Apenrade, den 7. Juni 1882.

Königlicheg Amtsgericht.

Wegen.

ge. Muller.