1882 / 134 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 4 betrifft die groben Fußdecken aus Manillahanf, Kokos und Jute, sowie die Seilerwaaren. Diese Nr. 4 wurde abgelehnt.

Nr. 5 lautet:

Der Eingangszoll wird erhöht: a. für Lichte Nr. 23 von 15 6 auf 18 M, b. für . Nr. 251. von 3 M auf 20 46, e. für Stearin, Palmitin, Paraffin, Wallrath, Wachs Nr. 26 c. 3 von 8 M auf 19 4A für 190 kg.

Eine Diskussion knüpfte sich nur an Litt. b.

Der 2 Dr. Braun erklärte, der Direktor Burchard habe gesagt, daß in dem neuen schweizer Zolltarif, der noch nicht Krast habe, aber doch jeden Augenblick in Kraft treten könne, der Honigzoll dem Zuckerzoll gleichgestellt werde. Er sei be—⸗ reit, den Gegenbeweis anzutreten. Der Direktor habe sich auf die schweizer Gesetzgebung von 1879 bezogen, er (Redner) habe die ganze Sammlung von Bundesgesetzen und Verord— nungen jenes Jahres vor sich. Aus derselben gehe nur hervor, daß der Zolltarif gar nicht zum Ge— setz erhoben sei. Er sei voriges Mal nicht mehr zum Wort gekommen. Das habe das Gute gehabt, daß er an maßgebender Stelle noch einmal Erkundigungen habe einziehen können. Auf Grund derselben dürfe er konstatiren: es sei nicht richtig, daß der schweizer Grenzzoll jeden Tag er— höht werden könne. Es sei nur eine Zollerhöhung für Taback, Branntwein und Weingeist beschlossen. Der ganze übrige Zolltarif sei noch gar nicht festgestellt, derselbe bedürfe noch einer zweiten Berathung. Denn auch die Schweiz habe zwei legislative Körperschaften, woran er den Direktor Burchard erinnern möchte, der vorhin erst den Abg. Barth auf das Vorhandensein eines französischen Senats aufmerksam gemacht habe. Der Tarif werde auch überhaupt nicht wieder zur Berathung ge⸗ stellt werden, denn derselbe sei nur gemacht worden mit Ruͤck⸗ sicht auf Frankreich, mit dem die Schweiz soeben einen Han— dels vertrag abgeschlossen habe. Der Direktor Burchard habe dann wiederum versichert, daß auch Rohzuckersyrup zur Honig⸗ kuchenfabrikation verwendet werde, und sich dabei auf be— rühmte Kochbücher bezogen, die derselbe freilich nicht genannt habe. Er sollte indessen meinen, daß es besser gewesen wäre, anstatt Kochbücher die Fabrikanten zu fragen. Diese hätten erklärt, sie könnten den Zoll nicht gebrauchen. Er habe den Wunsch geäußert, daß man besonders die Nürnberger Fabri— kanten zu Rathe ziehen solle. Dies sei nicht geschehen. Nun kämen heute die Nürnberger Honigkuchenbäcker selbst, und er⸗ klärten, daß sie eine Zollerhöhung wie die vorgeschlagene nicht vertragen könnten, wenn anders nicht ihr ganzer Export und damit ihre ganze Industrie ruinirt werden solle. Wenn der Direktor Burchard endlich gesagt habe, daß es nicht darauf ankomme, daß die Kinder viel Honigkuchen aßen, so gebe er das zu. Aber darauf komme es doch sicher an, daß sie nicht Fabrikate zu essen bekämen, die durch die Zollgesetz⸗ gebung verschlechtert seien.

im Reichsschatz⸗Amt

Demnächst ergriff der Direktor Burchard das Wort:

Meine Herren! Ich möchte doch Einiges von dem, was der Herr Vorredner bemerkt hat und zwar bemerkt hat grade in Bezug auf meine Person, nicht ohne Erwiderung lassen.

Er hat zunächst behauptet, meine Angaben bezüglich des schwei⸗ zerischen Zolltarif wären unrichtig. Nach seinen Ausführungen be— sagten sie dasselbe, was er thatsäͤchlich dargestellt hat, d. h. ich habe eigentlich gar keinen Anlaß zu einer Berichtigung. Ich habe gar nicht gesagt, daß der Zoll jetzt so besteht, sondern ausdrücklich gefagt ich werde es vorlesen, ich habe den stenographischen Bericht hier vor mir —:

Die Schweiz ist ja, wie die Herren vielleicht wissen werden, schon vor einigen Jahren über einen neuen Zolltarif überein- gekommen, der zwar noch nicht eingeführt, aber festgestellt ift und von dem Bundesrath jeden Augenblick eingeführt werden kann.

Ich habe also ausdrücklich gesagt, daß er noch nicht Gefetzkraft erlangt hat, sondern vom Bundesrakh eingeführt werden kann.

Ich erlaube mir jetzt das amtliche Exemplar vorzulesen, was sich darüber verbreitet. Es heißt:

Bundesgesetz, betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif, ange nommen am 28. Brachmonat 1878 in erster Berathung mit dem Vorbehalt einer zweiten Berathung.

Zurückgezogen ist die Vorlage nicht, sie befindet sich jetzt vollständig in demselben Stadium wie damals und ich muß dem entschieden ent⸗ gegentreten, daß nicht die Absicht besteht, diese Vorlage Gesetz werden zu lassen. (Ruf links:; Sie ist es nicht) Sie ist es nicht, sie kann es aber werden.. . (Heiterkeit und Unruhe.) .... Ich dar⸗ vielleicht bitten, mich anzuhören, (Ruf links: Was kann nicht alle werden ) ... ich werde warten, bis Sie mir das Wort gestatten.. sie kann es werden,

und wer die schweizerischen Verhältnisse kennt, wird wissen, daß mit dieser Gesetzes vorlage eine ganz bestimmte Absicht verbunden ist. Die Schweiz ist im Begriff, Handelsrerträge abzuschließen, und für diefe Absicht ist die Existenz dieses Tarifs für sie von großem Werth. Ein Weiteres will ich über den Gegenstand nicht fagen; ich verbleibe ganz genau bei den Worten, die ich gesagt habe, daß dieser Tarif *r werden kann. Die Stadien, die die Vorlage zurückgelegt hat, bleiben zurück. gelegt und die Vorlage ist nicht zurückgenommen worden.

Dann möchte ich noch kurz auf Das erwidern, wag der geehrte

err gesagt hat bezüglich der Kochbücher. Ich hatte (Zuruf) ich in leider genöthigt, auf diese Quisquilien eingeben zu müssen die Bücher von Hauptner und Davidis im Gedachtniß; ich habe sie eingesehen und möchte meinen, daß sie zu den besseren gehören, wenig—⸗ stens nach meiner Kennmiß.

Wenn der Herr Abgeordnete sagt, wir möchten die Fabrikanten hören, so hat die Regierung dies gethan, zwar nicht die Nürnberger, aber die Braunschweiger und die Berliner; und übereinstimmend ist versichert worden, daß nicht ausschließlich Honig, sondern zum größeren Theile bei den geringeren dunkleren Sorten andere Stoffe genommen würden, wie Robrzuckersprup. Diese Auslafsungen liegen der Regie⸗ rung amtlich vor, und ich glaube, daß sie mehr Autoritaͤt beanspruchen dür i l. die Aeußerungen, die dem Herrn Abgeordneten zugegan⸗ gen sind.

Darauf wurde auch die Nr. 5 abgelehnt; ebenso die Nr. 6, betreffend den Schieferzoll.

8. 3, welcher bestimmt, daß die Aenderungen mit dem 1L. Juli 1882 in Krast treten sollten, wurde mit einer an Ein— stimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen. Ebenso ge— nehmigte das Haus das Gesetz im Ganzen.

Der vom Abg. Schmidt (Elberfeld) vorgeschlagene Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Herabsetzung der Zölle für hartes Kammgarn von 8 und 10 M auf 3 „S wurde ebenfalls an— genommen.

Das Haus ging sodann zur Berathung der Interpellation des Abg. von Kardorff über, welche lautet:

„Hat das Reichs ⸗Eisenbahnamt Kenntniß davon genommen, daß die Lokal-⸗Frachttarifsätze für Kohlen, welche bei der Ober— schlesischen und Rechten Oderufer⸗Bahn in Anwendung kommen, im Widerspruche mit Art. 45 der Reichsverfassung in einer Höhe aufrecht erhalten werden, welche sowohl den Ein⸗Pfennig Rormal⸗ tarifsatz, als auch namentlich die bei den Bahnen der Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlenreviere bestehenden Lokal⸗-Frachttariffätze für Kohlen weit übersteigt?“

Nachdem der Bevollmächtigte zum Bundesrath Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Kraefft sich zu sofortiger Beantwortung der Interpellation bereit erklärt hatte, erhielt der Abg. von Kardorff zur Begründung der . das Wort. Es seien diese Beschwerden im preu rets erörtert und vom Eisenbahn-Minister als begründet an—⸗ erkannt worden, gleichwohl sei aber noch nichts geschehen, was zu deren Abhülfe hätte beitragen können. Nun sei er sich wohl bewußt, daß das Reichs⸗Eisenbahnamt nicht in der Lage sei, hier direkt Abhülfe zu schaffen, aber dasselbe stehe doch dem preußischen Staate anders gegenüber, als den anderen Staaten. Es könne daher eine moralische Einwirkung auf Preußen sehr leicht ausüben. Nach dem Art. 45 der Reichsverfassung solle der Einpfennigtarif angestrebt wer— den. Nun hbestehe aber bei den beiden in Rede stehenden schlesischen Bahnen ein Kohlentarif von 11 3 pro Tonne. Welche Erschwerung dadurch die Industrie und Landwirth⸗ schaft erleide, sei leicht ersichtlich. Die schlesische Industrie leide schon durch andere mißliche Verhältnisse genug, dazu komme nun noch die enorme Vertheuerung der Kohle durch die Tarife. Welche Belastung durch diese für die schlesische Industrie erwachse, ge eine einzige Ziffer auf das Deut⸗ lichste. Die Stadt Breslau allein habe nämlich an Fracht für Kohlen und Koks gegen den Normaltarif ein Mehr von 182 783 66 bezahlt. Man könne daraus für die ganze Provinz auf eine Mehrbelastung von vielen Millionen schließen. Schlesien wolle in den Tarifen gleichgestellt werden mit den übrigen Provinzen. Es könnte eine direkte Sekundärbahn nach

dem Kohlenrevier gebaut werden. Der Minister habe ein solches

Projekt abgelehnt, obwohl es sehr rentabel wäre. Wenn der preußische Minister auch keine direkten Zwangamittel bezüglich der Festsetzung von Tarifen habe, so habe derselbe doch als Chef des Staatsbahnbetriebes, sowie der Aufsichts behörde einen großen Einfluß auf alle Bahnen, so daß derselbe hier wohl eine Erleichte⸗ rung würde durchsetzen können. Es gebe übrigens loyale Mittel genug, um die Bahnen zu einer Tarifermäßigung zu ver⸗ anlassen. Aber es bleibe ihm unerklärlich, wie der Minister nicht auf das einfachste Auskunftsmittel gekommen sei, nämlich

ßischen Abgeordnetenhause be⸗

eine Vorlage zu machen, worin derselbe ermächtigt werde, die Bahnen zur Tarifermäßigung zu zwingen. Es sei nicht über⸗ trieben, wenn gesagt werde, daß alles, was der Industrie und namentlich der Landwirthschaft durch den Zolltarif zu Gute komme, durch den , , wieder aufgewogen werde. Es sei nur das gute Recht seiner Heimathsprovinz, wenn sie een fr daß dieselbe durch das Monopol zweier Bahnen in Zukunft nicht mehr so viel zu leiden haben solle, als bisher.

Demnächst ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrat Geh. Ober⸗Reg⸗ Rath Kraefft das Work: h

Meine Serren! Die Frage des Herrn Interpellanten geht dahin:

. Vat das Reichs Eisenbahnamt Kenntniß davon genommen, daß

die . für Kohlen, welche bei der Oberschlesischen

und Rechte Oderufer· ahn in Anwendung kommen, im Widerspruche mit Art. 45 der Reichsverfassung in einer Höhe aufrecht erhalten werden, welche sowohl den Gin⸗Pfennig ˖Normaltarifsatz, als auch namentlich die bei den Bahnen der rheinisch⸗westfälischen Kohlen⸗ reviere bestehenden Lokalfrachttarifsätze für Kohlen weit übersteigt?

Meine Herren, diese Frage und ich glaube lediglich mit dieser Frage habe ich es zu thun, kann ich nur mit Ja beantworten. das Neichs⸗Eisenbahnamt übt die in der Reichs verfassung angeordnete Tarifkontrole. Das Amt ist deshalb auch im Bestße des gefammten Tarifmaterials der deutschen Bahnen und kennt dle Frachteinheits⸗ sätze, welche auf denselben in den einzelnen Tarifklassen und für die einzelnen Frachtartikel zur Erhebung kommen.

Meine Herren! Es ist nun vollkommen richtig, 4 auf den rheinisch· westfalischen Bahnen der nach der Reichsverfaffung anzu— strebende Ein Pfennigtarif und zwar der Frachtsatz von 1 Silber⸗ pfennig pro Centner und Meile für die Beförderung von Kohlen auch im Lokalverkehr strikte zur Durchführung gekommen ist. Es werden dort unter Zuschlag einer Expeditionsgebühr von 6 bis 12 Mark

fennigen pry 100 zg, an Fracht erhoben: 2,20 Mark ⸗Pfennige pro onne und Kilometer.

Es ist ö. richtig, daß dies auf den schlesischen Bahnen, in specie auf der berschlesischen und auf der Rechte. Dder · Uferbahn nicht geschieht. Auf diesen Bahnen sind die Fracht ⸗Einheitssaͤtze seit einer langen Reihe von Jahren unverändert und bis zu 50 o und mehr, ja in einzelnen Relationen bis zu 80 und 160 8/6 höher als auf den rheinisch ⸗westfälischen Bahnen.

Sine Aenderung wird am J. Juli d. J. insofern eintreten, als die Verwaltung der Oberschlesischen Eisenbahn fich auf AÄndrängen des preußischen Herrn Ministers der öffentlichen Ärbeiten endlich zu einer Herabsetzung der Kohlenfrachten entschlossen hat und die Ver⸗ waltung der Rechte⸗Oderuferbahn die Sätze ihrer Konkurrenz⸗ stationen mit denen der Oberschlesischen Bahn gleich hoch flellen und ift für . Stationen eine entsprechende Regulirung eintreten assen wird.

Sind nun auch die eintretenden Ermäßigungen zum Theil nicht unerheblich, so bleiben die Frachtsätze doch immer noch zurück hinter dem Zustande, den die Reichsverfassung im Auge hat und der auf den rheinisch⸗ westfälischen Bahnen schon seit mehreren Jahren thatsächlich hergestellt ist. Auf die Umstände, auf, welche die hohen Kohlenfrachtfätze der schle⸗ sischen Bahnen zurückzuführen sind, hat der Herr Interpellant bereits ausführlich hingewiesen. Sie ergeben sich ja auch zur Evidenz aus den Verhandlungen, die noch vor wenigen Wochen, in Monate März, im preußischen Abgeordnetenhause, und zwar sowohl in der Budget⸗ lommisston als auch im Plenum stattgefunden haben. Es ist dort von der Budgetkommission nach eingehender Prüfung anerkannt worden, daß der preuhischen Regierung gesetzliche Mittel nicht zur Seite stehen, um eine Frachtermäßigung auf den schlesischen Bahnen gegen den Willen der Verwaltungen herbeizuführen. Auch der preußische Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat in der Plenarsitzung vom 21. März lonstatirt, daß ihm derartige Mittel nicht zur erfügung stehen, wie Sie dies aus dem durch den Herrn Interpellanten verlefenen Bericht über jene ö bereits gehört haben.

Meine Herren, noch weniger als Preußen besitzt das Reich Zwangsmittel, um die schlesischen Bahnverwaltungen zu ciner Er= mäßigung geneigt zu machen.

Der Herr Interpellant hat hingewiesen auf Art. 45 der Reichs verfassung; dieser enthält aber keineswegs eine Verpflichtung für eine Bahn verwaltung, den Einpfennigtarif einzuführen, sondern er enthält nur eine Direktive für das Reich, daß dahin gewirkt werden möge, daß ale g rd, Die Ausführungsbestimmungen wie auch von dem preußischen . Minister der öffentlichen Arbeiten im Ab- geordneten hause ervorgehoben wurde fehlen uns zur Zeit noch. Meine Herren, es ist dies gewiß zu beklagen, und, wir beklagen es insbesondere dann, wenn wir so begründeten Beschwerden gegenüberstehen, wie die gegen die schlesischen Bahnen gerichteten es sind; aber die Sache ist nun einmal so, die dem Reiche zustehenden Befugniffe sind eben noch nicht genug aus⸗ edehnt, Wir Alle haben den sehnlichsten Wunsch, daß es möglich e möge, hierin baldigst Wandel zu schaffen.

Eine Besprechung der Interpellation wurde nicht beliebt. Fillen vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Sonnabend .

mn 2

383 * Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich Nreußischen Ataatz- Anzeigers:

Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe unnd Untersuchungs⸗Sachen. suchungsrichter bei dem FRöniglichen Landgerichte IJ. abzuliefern. Ostrowo, den 6. Juni 1882. Der Steckbrief. Gegen den unten beschrlebenen Hand⸗ ö. Alter 19 Jahre, Statur mittel, Untersuchungsrschter bei dem Königlichen Land⸗ t

lungseommis Johann Gerhard Bernhard Schmidt, zu Brochterbeck, Kreis , , am 12. September 1864 geboren, zuletzt in Nauen

x tuch, 4 1 Taschenmesser mit schwarzer wohnhaft gewesen, welcher sich verborgen hält, ist . die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung in den 2 ,. 5) 1 Spiegel. 6) Kitz. zi. s., , de hängt. Ke nir übt, Hd ent

denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗

Deffentlicher

. Steckbriefe nud Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

d. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung ** n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

gare blond, Augen grau. Verzeichniß der ge gerichte. ohlenen Gegenstände: 1) Baares Geld 5,69 M, Goldstein alias Joseph. Groß, 2) 1 Portemonnaie mit 9 M, 3) 1 seidenes Hals⸗

gebürste, 7 1 Paar lange Stiefel, j E Tascheneylinder Uhr ohne Goldrand, ĩ cfängniß zu Alt, Moabit 1m, abzuhsrn uchr. der kleine Zeiger ist zur Hälfte abgebrochen, 9 1 sil⸗ 7) Größe: 1m 66

und Grosshandel.

5. 6. 3. Terkünfe, Verpachtungen, Submissionen ete. 9 Literarische Anzeigen.

Familien- Nachrichten.

—— —— ——

Beschreibung: I)

. Anzeiger. 9 * Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

Industrielle Etablissements, Fabriken Verschiedene Bekanntmachungen.

Theater- Anzeigen. In der Börsen- beilage. ER 2

Familiennamen: 26339 Vornamen:

Gerson, 3) Geburtsort: Sieradz in Po

zornschale enthaltsort; Breitenfeld, Kreis Pleschen, ca. Jahr, Rechtsanwalt Justizrath Neubaur daselbst, klagt ichsglanz / vordem in Riegrein, Kreis Pleschen, auch ca. Jahr, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Carl Zill⸗ und früher hinter Myslowitz O. / Schl. Dorfe, 5) Religion; mosaisch, 6) Alter: 50 Jahr, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien be⸗ om, 8) Haare: dunkelbraun, stehende Band der Ehe zu trennen, Beklagten für

t w ,

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte,

Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Sureaux.

—— ——

Subhastation n, Aufgebote, Bor⸗ ladungen u. dergl. Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacher Wilhelmine Zill⸗ len, Auf⸗ mann, geb. Horn ju Berent, vertreten durch den

in einem mann, unbekannten Aufenthasts, wegen Ehetrennung

; berne Taschencylinder⸗Uhr ohne Goldrand, 10 1 sil⸗ etwa gekräuselt, 9 Stirn: breit, 10) Augenbrauen: den allein schuldigen Theil zu erachten und ihn in, den 6. uni 158233. Der, Untessuctungzrichter 11) 1. Uhrhaarschnur von hell⸗ spärlich, blond, 11) Augen: blaugrau, 12) Nase: zum Verluste . TWhelles seines .

berne Kapseluhr, bei dem Königlichen Landgerichte II. Beschreibung: aar mit Hole cf lag 12 1. Rock von groß. 13) Mund: breit, 14) Bart: blondgrauen als Ghescheidungsstrafe zu verurtheilen nde

getragen, 13) 1 Paar Schnurr⸗ und braungrauen Backen. und Kinnbart, den Bek

Stirn frei, Bart: Schnurrbar warz, Augen⸗ brauen dunkelblond, Augen grau, Zähne vollständig, Kinn und Gesicht rund, 6

Größe 1471 m, Statur erf is⸗ ö. schwar .

Kennzeichen: Narbe am Kinn. Kleidung: Beklei⸗ det war der e ,. mit Rock, Hose und Weste von schwarz karrirtem braunen wollenen Stoff, 26316 chwarzem Shlips, balblangen wichsledernen desola⸗ ? en Stiefeln Kirm, weißlelnenem Heind und grau wollenen

trümpfen.

Steckbrief. Gegen

Radden, zuletzt zu Carlshof beim Gutgvorsteher dag Köni liche Schmidt im Kern, welcher la verborgen hält, ist behufs 11

Akten III. J. 9M /82

ern. Berlin, den 4. Juni 1882. er Unter⸗

.

chwarzem Tuch, nicht vie warze Buckskin ⸗Beinkleider, 14) 1 esscht a sarbe gesunk, lederne Beinkleider, dunkelgrau, 15) 1 aschenmesser,

Sprache deutsch, westphälischer Dialekt. 83 ae h e re inna. 1 kleiner Spiegel und

Der Landelsmann Gerfon Koldstein, alias Ssber. 1851 egen den grauer Drellmütze mit Doppel groß erer 91 * 2 * i 8

welcher sich hier wegen wiederholten Mordes in *

Untersuchung befindet und deshalb hier verhaftet 30. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. i. . war, und gegen den aug bei dem Königlichen Land * r

den unten beschriebenen gerichte zu Beuthen S.

Nienstknecht Gustar Klinkmüller auß Groß. wegen Mordes schwebt, ist. nachdem er jetzt durch

estzunehmen und an das hiesige

deutsch und polnisch.

Steckbrief.

Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Schl. eine Untersuchung [26216

erichtsgefängniß

Steckbrief ˖ Erneuerung. De⸗ ; g deen im *. Auszug der Klage bekannt gemächt.

chrom, Mareinkowsky aus Usch, Kreis Colmar, erlaffene

eklagten zur mündlichen Verhandlung des

aar englisch- 13) Zähne: vollständig, 16) Kinn: bedeckt, 17) Ge. Rechtsstreits vor' die erste Civilkammer des König⸗ er en länglich, Backen dünn, 18 6 6 . z

arbe; blaß, 19 Gestalt: mittel, 20 Sprache: auf den 18. Oktober 1882, Vormittags 10 uhr.

ichts⸗ lichen Landgerichts zu Danzig

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum 36. der öffentlichen Zustellung wird dieser

Danzig, den 26. Mai 1882. chmer,

Kret Shlmpien, den. Gerichteschrelber weü onl'en Landgericht.

[26324 Die durch Beschluß der Strafkammer hiesigen

Der gegen den Pferdelnecht Friedrich Borg Landgerichts vom 17. Februar 1887 über das BVer⸗ andgericht II. zu Berlin, wohin er wardt, zuletzt in Kirch- Baggendorf, unter 9. mögen von 1) Heger nen Maria August, Knecht n e, n, g, , mn 7. r g. 3 6. i 8 ** 66 hierdurch in Destrich, 2) Nontz, Johann, von

, ren Zuchthaus ver⸗ erneuert. mmen, ; 2. phã ? = verhängt. Es wird er⸗ urtheilt worden, auf dem Rücktransport von Berlin liches Amtsgericht. II. 2 er. fte irn den e sall nm bg. ere n . denselben ju verhaften und in das Ünter hierher, jwischen Krotoschin und hier, den Tranz— 1

, . zu Alt Moabit Nr. 11/12 abzu- en entsprungen. Es wird Hr denselben

orbach, ver⸗

theil desselben Gerichts vom 5. Mai 1882 wieder aufgehoben worden. aargemünd, den 2. Juni 1882. Kaiserliche Staatsanwaltschaft.

Des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf

Niklaus, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt

26305 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bernhardt, Beriha, geb. Lefeber, zu e. Reg.-Bez. Cöslin, vertreten durch den Rechtsanwalt Fensch hier, klagt gegen ibren Ehe⸗ mann, den Handelsmann Heimann Bernhardt, früher gleichfalls hier, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen böglicher Verlassung, mit dem Antrage auf Chescheidung:

das jwischen den Parteien bestehende Band der Ehe ju trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer

den 23. RAovember 1882, Vormittags 11 Uyr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser AuszuJg der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 6. Juni 1882.

Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. J. Civilkammer 13.

L26306] Oeffentliche

ustellung. Die Frau Gurschke,

hristiane Ernestine, geb.

Lustig, hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Wilhelm Gurschke, früher gleich falls hier, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen lebensgefährlicher Mißhandlungen, Versagung Des Unterhaltz und böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten und ihn zur Herausgabe des vierten Theils seines Vermögens als Ehescheidungsstrafe zu verur— theilen, ihm auch die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer Des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 23. Nevember 1882, Nachmittags 121 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dDdieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 6. Juni 1882. Buchwald, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Civilkammer 13.

26307 Deffentliche Zustellnng.

Die Frau Oelschläger, Emma Louise, geb. Ehr—⸗ lich, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Michaelis hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter August Oelschläger, früher gleichfalls hier, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen schmählicher Bestrafung, Versagung des Unterhalts, sowie wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe—

zwischen Parteien

scheidung: 3. ; bestehende Band der Ehe zu trennen,

I. das II. den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, . III. . auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civil kammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 23. November 1882, Nachmittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 6. Juni 1882. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Civilkammer 13.

lasso0 Aufgebot.

Die in dem Vogel'schen Pfandleib⸗Institut (In⸗ haberin Marie Voegel, geborene Prause) hier, Reusche⸗ straße Nr. 12, in der Zeit vom 1. Dezember 1880 bis zum 20. April 1882 incl. niedergelegten, zur Verfallzeit nicht eingelösten und seit länger als 6 Monaten verfallenen Pfandstücke, bestehend aus Gold und Silbersachen, Kleidungsstücken, Wäsche u. s. w., sollen

am 8. September 1882, Vorm. 8! Uhr, in dem gedachten Pfandleih-Institut durch den Ge— richtsvollzieher Friedel öffentlich meistbietend ver⸗ steigert werden. ;

Alle Diejenigen, welche in jener Zeit bei dem ge⸗ nannten Pfandleih ⸗Institut Pfänder niedergelegt haben, werden aufgeforbert, diese noch vor dem Versteige⸗ rungttermine einzulösen, oder wenn sie gegen die kontrahirte Schuld begründete Einwendungen zu

aben vermeinen, solche dem unterzeichneten

ericht zur weiteren Verfügung anzuzeißen, wi⸗ drigenfalls mit dem Verkaufe der w ver fahren, aus dem Erlöse der Pfandgläubiger wegen . in dem Pfandbuch eingetragenen Forderungen efriedigt, der etwa verbleibende Ueberschuß an die DOrtsarmenkasse abgeliefert und demnächst Niemand weiter mit seinen Einwendungen gegen die kontra⸗ hirte Schuld gehört werden wird.

Breslau, den 1. Juni 1882.

Königliches Amtsgericht. Beglaubigt:

Nemitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

L26328 Urtheilsauszug.

Durch Versäumnißurtheil der J. Civillammer des Kaiserl. Landgerichts zu Metz vom 17. Mai 1882 ist die zwischen Anna Ronge und ihrem Ehemanne 2 Frangois, Kaufmann, Beide in Ay wohnend,

estandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung, dem 3. Februar 1882, für aufgelöst erklärt und verordnet worden, daß die * fortan in getrennten Gütern leben sollen. ur Auseinandersetzung ihrer Vermögengansprüche wurden dieselben vor Notar Lange in Meß ver⸗ wiesen und wurde der Beklagte verurtheilt, die Kosten des Rechtestreits zu tragen. ö

Gemäß Ausf. Ges. v. 8. Juli 1879 publizirt.

Metz, den 7. Juni 1882. .

Der Langerichts Sekretär:

Metzger.

(160M

Die unten benannten Anwesensbesitzer haben betreffs der auf

Aufgebot.

Nachforschungen nach deren rechtmäßigen Inhabern fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese

verstrichen sind, Antrag nach 5. 82 des Hopotheken⸗

esetzes gestellt:

ihren Anwesen hypothekarisch ein

etragenren Forderungen bezw. Rechte, nachdem die sich beziehend? Handlungen 39 Jahre

Nr. Name n

curr. Antragstellers.

Forderungaberechtigten.

Des Eintrags Gegenstand.

Datum. S. Buch.

1 Hörmann Katharina, geb. Sohler von Mayrhöfen

Schädler Michael, Wirth von Buflings Desterle Conrad, Oekonom von Aach Jablonsky Hedwig, Anwesensbesitzerin in Immenstadt Wagner Johanng, Bauerswittwe von

Weissa Specht Leopold, Dekonom von Vorderreuthe Hauber Aloiz, Oekonom von Kalzhofen

6e Anton, Oekonom in Stiefenbofen empter Martin, Oekonom von Trabers

Fink Josef, Oekonom von Salmas

Scheidle Josef Anton, Oekonom von Wiederhofen

12 Prinz Balthasar, J von Wieder⸗ ofen Es werden deshalb Diejenigen, welche auf gefordert, mit dem Beifügen, daß im Falle der Unte Der Aufgebotstermin findet

statt. Immenstadt, den 1. April 1882.

26319 Aufgebot.

Nachdem der Schiffer Johann Anton Schugard in Bargen hierselbst beantragt hat, daß über sein im Jahre 1857158 erbautes Schiff „Fido“, mit dem Unterscheidungssignal L. C. 8. H. und dem Heimaths⸗ hafen Bargen, behufs Ermöglichung der Eintragung einer Verpfänduag, eine öffentliche Ladung der etwa zur Eintragung berechtigten Realgläubiger erlassen werde und dabei angegeben hat, daß ihm solche Schiffsgläubiger nicht bekannt seien, 6 werden hier⸗ mit in Gemäßheit des §. 50 des Gefetzes über das Grundbuchwesen ze. vom 277. Mai 1873 (G. S. S. 241) und des Art. 58, S5§. 1— 4 des Einführungs⸗ gesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handels Gesetz buch vom 24. Juni 1861 (G. S. S. 449) Die sämmtlichen Realgläubiger des obgedachten Schiffes „Fido“ aufgefordert, ihre Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses hierselbst und spätestens in dem des⸗ halb vor dem hiesigen Amtsgericht auf

den 25. September 1882, Vormittags 19 Uhr, anberaumten Termine anzumelden. ö

Das demnächstige Ausschlußurtheil wird nur durch öffentlichen Aushang an der Gerichtsstelle bekannt gemacht. .

Schleswig, den 25. Mai 1837

Königliches en,, Abtheilung III. gez. Behm, Veröffentlicht: Phil ippsen, Gerichtsschreiber i. V.

26327 Edietalladnng. . Auf Antrag der Königlichen Eisenbahndirektion (linksrheinische) in Cöln, welche dokumentirtermaßen von dem Hofbesitzer Heinrich Oldenhage, geb. Tabe, in Gr. Mimmelage aus den Parzellen 56, 57 und 58 Kartenblatt V. in Gr. Mimmelage 9a 8 ꝗm, resp. 21 a 28 am und resp. 33 a 55 am käuflich erworben hat, werden Alle, welche an den vorbezeich= neten Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht· liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Serpituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, dieselben im Termin am 22. Juli 2. J., Mittags 12 Uhr, bei diesem Gericht anzumelden widrigenfalls sie ihrer Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber verlustig gehn werden. ö Qnakenbrück, den 5. Juni 1882. Königliches Amtsgericht. Brandenburg.

261941 Bekanntmachung.

JI. Die Ackerfläche in der Gemarkung der Stadt Kempen Artikel 110 der Grundsteuer Mutterrolle hat kein Grundbuchblatt. Die Verhandlungen hierüber sind in den Grundakten Nr. 461 gepflogen. Als Besitzer dieses Grundstücks ist in den Kataster⸗ büchern der Zimmermann Joseph Brust in Kempen aufgefübrt. Derselbe ist nur Pfandinhaber des Grundstücks nach seinem Verbesitzer Gottfried Brust, ist aber in der Nachfolge nicht legitimirt. Laut Urkunde vom 30. Juli 1821 hat Anton Byczysko, als angeblicher Besitzer des Grundstücks, dasselbe für ein erhaltenes Darlehn dem Gottfried Brust zum Pfandbesitz überlassen. Stephan Byczvsko hat seine Kinder, den vorgenannten Anton und den Cajetan Byczygko, zu Erben ernannt und letzteren ausdrücklich als Erben in das Grundstück. Cajetan ist kinderlos verstorben; aus welchem Rechtstitel Anton Byezpsko nun in den Besitz des Grundstücks gelangt ist, ist nicht festgestellt. In zwischen ist beim Bau der Breslau⸗Warschauer Eisenbahn eine Fläche von 2 a oder 141 Qu. R. aus diesem Grundstücke entnommen worden und bildet jetzt einen Theil des Bahnkörpers. Eine hierüber eingereichte Handieichnung des Kataster⸗ amtes für den Kreis Schildberg und Auszug aug dem teuerbuche bezeichnen die Parzelle mit

. Nach der Bescheinigung des Magistrats zu

Kempen vom 24. April 1889 hat die Breslau⸗ Warschauer Eisenbahngesellschaft in Poln. Warten berg im ar 1870 die * Parzelle erworben und besitzt dieselbe noch jetzt eigenihümlich. Die Gesell. n hat sich auch erboten, den Kaufpreis mit

Welz Salomon und Josef von Knechten⸗

hofen Hofer Johann Konrad, Josef Roman

Gebrüder Göhl von Hindelang

Geisler Johann von Staufen Burger Georg von Gschwend Ott Klemens von da

Weber Katharina und Anna von 210 Ebrazhofen

; Alger Josef von Hopfen Fink Johann Georg von Döbelzried

Thoma David, Apotheker in Isny

Maier Josef Anton von Trabers 73 fl 8 kr. und 90 fl. Darlehen

Stöger Franz von Trabers 29 fl. 5so

ofen, Welz Michael und Anastasia daselbst Hirnbein Johann von Wilhams

Teufel Josefa und Afra von Wieder⸗

50 fl. H0so 60 fl.

und, Viktoria dortselbst Mayer Michael von Wolfratshausen

377 fl. 48 kr.

118 fl. 12 kr. So / oeiges Darlehen 500 fl. 48*7½ι iges Darlehen 22. V. 1839 484 fl. 50/9 Dar! eher Landesübliches Winkel⸗Recht 3. XII. 1834

50/so Darlehen

Wagner Johann Georg von Buflings ö 1 o/o Darle hen

fl. 50/ o Darlehen

21 fl. 55 kr. underzinsliches =. Vatergut 300 fl. 50 / Darlehen

23. IM. 1825 Aach 12. J. 1830 Bd. J. S. 431 Bd. J. S. 415 IJ. 399 Immenstadt J. 119

fl. Staufen II. S. 67

29. 1. 1825

I. 629 Staufen Bd. J. S. 412

3. III. 1825 Stiefenhofen Bd. J. S21 iz Cin zg Stietenbg 3 X. . 3. ili. 1625

18. III. 1825

Darlehen e,, Bd. I.

S. 295 Darlehen

Dar⸗ lehen 9

24. V. 1825 Wilhams Bd. III. S. 102

die Forderungen sub 1—12 ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten auf⸗ rlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im ö ö würden. .

Dienstag, den 20. Febrnar 1883 Vormittags 9 Uhr,

Königliches Amtsgericht. . v. Wachter. Zur Beglaubigung: Der K. Sekretär Weniger.

317 86 25 3 wegen der mangelnden Legitimation des Joseph Brust zu offeriren. . II. Im Grundbuche von Stadt Kempen Nr. 298 sind die Christoph und Eva Matika'schen Eheleute eingetragen. Dieselben sind gestorben und ihre Erben unbekannt. Aus diesem Grundstücke, welches in— zwischen parzellirt worden war, hatten nun die Lehrer Wilhelm und Johanna Faltin'schen Eheleute zu Szklarka durch Vertrag vom 19. Juli 1839 von Iidor und Helene Friedländer eine Wiese, am Dsiner Territorium und dem damals Marszalekschen Grundstücke belegen, von ca. 1 Morgen und durch Vertrag vom 22. September 1840 von Franz und Juliane Ogrodowski eine halbe Wiese erworben. Beide Parzellen sind im Flurbuche unter Artikel 63 der Gemarkungskarte auf den Ramen des Lehrers Faltin eingetragen. Die Breslau-Warschauer Eisenbahn⸗Gesellschaft zu Poln. Wartenberg ift feit dem Jahre 1871 im Besitze einer Parjelle von 11 a2. 2 4m aus diesem Wiesen Grundstücke Artikel 63, wie dies der Magistrat zu Kempen unterm 4. Mai 1880 bescheinigt hat. Auf dem Auszug aus dem Steuerbuche ist die qu. Parzelle als Bahnkörper bezeichnet. Das Kaufgeld für die r , die gedachte Gesellschaft beim früheren reisgericht Kempen mit 164,50 M zum gericht⸗ lichen Depositorium eingezahlt.

Die legitimirten Vertreter der genannten Gesell⸗ schaft haben nun bezüglich der sub J. und 1I. hier bezeichneten Flächen zur Erlangung der Eintragung des Eigenthums aus den genannten beiden Grund stücken das Aufgebot beantragt.

Hiernach werden alle bekannten und unbekannten Eigenthumzprätendenten und dinglich Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die sub J. und II. hier bezeichneten Parzellen spätestens in dem an hiesiger Gerichtestelle auf den

22. Seytember 1882,

Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und ihr Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls die⸗ selben mit ihren Ansprüchen und Rechten an die be—⸗ jeichneten Parzellen ausgeschlossen werden würden, die Bildung neuer Grundbuchblätter und die Ein tragung des Besitztitels für die Antragstellerin er— folgen würde, den Nichtangemeldeten aber überlassen bleiben müsse, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen.

Kempen, den 26. Mai 1882.

Königliches Amtsgericht. (26193

Nachdem 1) Franz Heinrich Anding von Floh als Bevollmächtigter des Carl Lorenz Frank, 2) Schlosser Caspar Huhn von Struth für den minderjährigen Sohn seiner 4 Frau Elisab. Marg. geb. Trank, Namens Wilhelm Frank, 3) Caspar Ecks Frau, Cath. Clisab, geb. Frank, von Struth, die Eintragung des auf den Namen von den Kin—⸗ dern des Johannes Frank, Michaels Sohn, nämlich LD Eva Katharine Elisabeth, 2) Lorenz Carl, 3 Johann Caspar, 4) Eva Catharine, 5) Clisabeth Margarethe katastrirten, in der Gemarkung von Helmershof belegenen Grundeigenthums, als:

1) Bl. B. Nr. 92, Acker die Thonäcker ha 41 a 37 4m, 7 Bl. B. Nr. 135, Acker an der Linde ba 14 a 48 ꝗm, 3) BI. A. Nr. 123, Acker auf der Hofwiese ha 29 a 43 ꝗm, 4) Bl. C. Nr. 19, Wiese die mittleren Körn⸗ wiesen 1 ha 49 a 95 4m, . unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen ge , . in das Grund⸗ buch von Helmershof beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 20. Juli 1882, Morgens 10 Uhr, bei der Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter · lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuch das oben erwähnte Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugzrecht gegenüber Den⸗

jenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben ze ten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind. verliert. Schmalkalden, am 20. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. Sebold.

ö Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender, angeblich abhanden gekommener Urkunden beantragt:

1) der Schuldverschreibungen der Staate⸗Prämien⸗ Anleihe von 1855 Serie 874 Nr. 87 363 und Serie 1365 Nr. 136 484 über je 100 Thlr. 300 S

von dem Administrator Moritz Müller zu Lüdersdorf bei Wriezen und von dessen Ehe⸗

frau —; des unkündbaren Pfandbriefes der Preußischen Hypotheken ⸗Aktien⸗Bank Serie II. Litt. K. Nr. 4696 über 50 Thlr. 150 M6 von dem Heilgehilfen Friedrich Mittag zu Eberswalde —; der Berliner 46/oigen Stadtobligationen de 1876 Litt. M. Nr. 26003 und 39 681 über je 500 1M dem Kutscher Fritz Schönfeldt zu Berlin —; des unkündbgren Pfandbriefes der Preußischen Hypotheken Aktien Bank Serie II. Litt. G. Nr. 3118 über 500 Thlr. 1500 MS von dem Rentier F. Weinert zu Sorau —; des Staatsschuldscheins Litt. G. Nr. 769 über 50 Thlr. 150 6 von dem Tossäthen Friedrich Schütze in Börgitz b /Vinzjelberg ; - der Stammaktien der Rumänischen Eisenbahn⸗ Altien⸗Gesellschaft Serie E. Nr. 560 und 5601 - von der Frau Wittwe Louise Radke, geb. Dprermann, Linienstraße Nr. 243 —; der Schuldverschreibung der Staatsprämien⸗ Sh nen 1855 Serie 1140 Nr. 113 999 über 109 Thlr. von Frau Wittwe von Wulffen, Helene, geb. von Uckermann, zu Groß⸗Machmin bei Arns⸗ hagen. ? Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert. spätestens in dem auf ; den 20. Dezember 1882, Vormittags 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 538 hierselbst, im Saal 21, anberaumten Aufgebotg⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 27. Mai 1882. . Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 55.

(26342 m Namen des Königs!

Auf den Antrag des Bauergutsbesitzers Johann Joachim Muhs zu Klein ⸗Gottschow hat das König. liche Amtsgericht zu . am 1. Juni 1882 durch den Amtsrichter Jießler für Recht erkannt:

Das Hypothekendokument vom 28. August 1849. welches über die auf dem Grundstücke des Bauer⸗ gutsbesitzers Johann Joachim Muhs zu Klein- Gottschsw im Grundbuch von Klein -⸗Gottschow Band IJ. Seite 51 Nr. 21 in Abtheilung UI. Nr. 8 für den Bauergutsbesitzer Friedrich Pelzer zu Halenbeck eingetragenen 500 Thaler nebst fünf Prozent Zinsen gebildet ist, wird für kraftlos er⸗

1uri.

Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last gelegt. . Von Rechts Wegen.

bes, Belanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der frühere Bůrgermeister k Julius Thun Albrecht von Krogh in die Liste der beim Könlglichen Amtt- gerichte Apenrade zugelassenen Rechtsanwälte mit dem Wohnort Apenrade eingetragen worden ist.

Ayenrade, den 7. Juni 1882.

Königliches Amtsgericht.

gez. Müller.

24 · —— e e , , e, n . . . dr,,

. a. Ke, en , red d,.