1882 / 146 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

und nach ihrem ursächlichen Zusammenhange wohlgeordneten Thatsachen führen eine beredte Sprache. Nicht zu unter⸗ schäten sind die eigenartigen Illustrationen, die dem Text beigegeben sind. Sowohl die Porträts (Gustav Adolf, Wallenstein Graf Buquoi und Maximilian von Bayern) als die zahlreichen aus der Zeit der dargestellten Periode stammenden und in ihrer Naivetaät sehr beredten Darstellungen der Kämpfe und Städte sind wohlgeeignet, die An⸗ schaulichkeit der Darstellung zu erhöhen und in den Geist der ge⸗ schilderten Periode zu versetzen. Der Preis des Bandes, gebunden, be⸗ trägt nur 1 0

Land⸗ und Forstwirthschaft.

(Prag. Ztg.) Aus St. Petersburg, 16. Juni wird gemeldet: Aus den Provinzen brachten die letzten Tage über die Ernteaus— sichten sowohl aus offiziellen als privaten Quellen zahlreiche Nach⸗ richten, welche so manche der vielfach geäußerten Befürchtungen als mehr oder weniger grundlos erscheinen lassen und bereits jetzt eine annähernde Berechnung des diesjährigen Ernteertrages ermöglichen. In sieben Gouvernements Kalisch, Livland, Lublin, Petrikau, Plock, Podolien und Wolhynien verspricht Winterkorn einen sehr reichen Ertrag; in 23 Gouvernements steht ein guter Ertrag der Winterfrucht zu erwarten und in 15 Gouvernements läßt sich nur ein mittlerer, in einzelnen Kreisen selbst ein schlechter Ertrag voraus⸗ sehen. Alles in Allem genommen, können die Ernteaussichten zur Zeit sowohl für Winterfrucht als auch für Sommerkorn und Futter⸗ kräuter befriedigende genannt werden.

Vom Hellwege, 18. Juni. Die Befürchtungen, das anhal— tende Regenwetter werde nachtheilig auf die Roggen⸗ und Weizenernte einwirken, haben sich, wie der Elbf. Z.“ geschrieben wird, bis jetzt glücklicherweise als grundlos erwiesen. Der Roggen hatte sich nach einer günstigen Blüthezeit aufs Beste entwickelt, da die Körner voll angesetzt, und die dicht stehenden Halme auf fast allen Feldern eine ungewöhnliche Höhe erlangJ hatten. In Folge des andauernden Regens haben sich die Halme nun zwar vielfach gelegt, aber da die Aehren wegen der noch nicht völlig entwickelten Körner noch verhältnißmäßig leicht sind, so werden sie sich wieder so weit aufrichten, daß weder die Frucht, noch das Stroh leidet. Auch dem Weizen und der Wintergerste, die schon zu xeifen beginnt, hat der Regen nicht geschadet. Hafer und Sommer— gerste, sowie Wicken und Bohnen haben nach der Aussaat längere Zeit unter der Ungunst großer Dürre zu leiden gehabt, sich dann aber bei genügender Feuchtigkeit erholt, und zeigen nun durchweg einen ganz vorzüglichen Stand. Die Früh- und Spätkartoffeln sind regelmäßig aufgegangen und haben auf allen Feldern ein gesundes, kräftiges Laub, sodaß eine gute Kartoffelernte zu erwarten ist. Auch die Gemüsepflanzen in Gärten und Feldern haben sich in günstigster Weise entwickelt. Ganz besonders üppig sind aber die Wiesen und Kleefelder, sodaß es den Landwirthen voraussichtlich für den nächsten Winter nicht wieder, wie im vorigen Jahre, an Futter für das Vieh fehlen wird.

Gewerbe und Handel.

Nach eingegangenen Mittheilungen aus Italien sollen von der Artillerie⸗Direktion der Waffenfabrik zu Turin, am 13. Juli d. . Vormittags 10 Uhr, folgende Lieferungen im Submissions⸗ wege vergeben werden:

LD 290000 Stück Ledervierecke zu Ueberzügen von Haubajonetten im Werthe von 24 000 Lire, und

2) ein Posten Gußstahl in Draht-, Platten-, Barren- und Band— form im Werthe von 2136,85 Lire. ;

Die näheren Bedingungen sind an Ort und Stelle einzusehen.

Folgender Gemeindebeschluß, betreffend die Einführung des Schlachtzwanges in Berlin, mird veröffentlicht:

Auf Grund des §. 1 des Gesetzes, betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäufer vom 18. März 1868 (Gesetz⸗Samml. de 1868, S. 277 ff.) und des Art. J. des Ge⸗ setzes zur Abänderung und Ergänzung des Gefetzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzen⸗ der Schlachthäuser vom 9. März 1881 (Gef. Samml. de i851, S. 273 ff. wird hiermit, nachdem auf dem städtischen Central⸗Vieh⸗ hof Seitens der Stadtgemeinde ein öffentliches Schlachthaus errschtet und in Betrieb gesetzt worden ist, durch Gemeindebeschluß Nach⸗ stehendes angeordnet:

. .

Innerhalb des Gemeindebezirks der Stadt Berlin darf das Schlachten sämmtlicher Gattungen von Vieh, das Entleeren und Reinigen der Eingeweide des Schlachtviehes, sowie das Enthäuten desselben jedoch mit Ausnahme des Enthautens der Kälber nur in dem öffentlichen Schlachthause auf dem städtischen Centralviehhof vorgenommen werden.

Alles in das öffentliche Schlachthaus gelangende Schlachtvieh ist zur Feststellung seines Gesundheitszustandes sowohl vor als nach dem Schlachten einer Untersuchung durch Sachverständige zu unter werfen.

§. 3.

Sowohl auf den öffentlichen Märkten als in den Privatverkaufs⸗ stätten ist das nicht in dem öffentlichen Schlachthaufe ausgeschlachtete frische Fleisch von dem deselbst ausgeschlachteten Fleisch derart ge⸗ sondert feil zu bieten, daß das aus dem öffentlichen Schlachthause kommende frische Fleisch eine Jedermann kenntliche gesonderte Stelle hat.

§. 4.

Diejenigen Personen, welche in dem Gemeindebezirk Berlin das Schlächtergewerbe oder den Handel mit frischem Fleisch als stehendes Gewerbe betreihen, dürfen das Fleisch von Schlachtvieh, welches sie nicht in dem öffentlichen Schlachthause, sondern in einer anderen, innerhalb eines Umkreises von S km von den Grenzen des Gemeinde⸗ bejirks Berlin gelegenen Schlachtstätte geschlachtet haben oder haben schlachten lassen, innerhalb des Gemeindebezirks nicht feil bieten.

§. 5. Die vorstehenden Anordnungen treten in Kraft: a. für die Bezirke der Fleischschauämter Nr. 1, 2, 8, 7 und 8 am 1. Januar 1883, b. für die Bezirke der Fleischschauämter am 1. April 1883.

So beschlossen in der Sitzung der Stadtverordneten Versamm⸗ lung vom 15. Juni 1882 und bestätigt durch Beschluß des Magistrats vom 16. Juni 1882.

Berlin, den 16. Juni 1882.

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt und Residenzstadt. von Forckenbeck.

Vorstehender Gemeindebeschluß wird auf Grund des §. 3 des Gesetzes, betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu be- . . S. Marz 1865 . nutzender Schlachthäuser, vom 9. Mär; I86j- des 5. 145 des Zu⸗ ständigkeitegesetzes vom 26. Juli 15876 und des §. 366 des Organisa⸗

tions gesetzes vom 26. Juli j5s9 hierdurch genehmigt. Potsdam, den 16. Juni 1882. (L. S.) Der Ober ⸗Präsident der Provinz Brandenburg. Staats Minister

Achenbach.

Vorstehender Gemeindebeschluß vom 1516. Juni hiermit öffentlich bekannt gemacht. Berlin, den 22. Juni 1882. Magistrat hiesiger Königlichen Haupt und Residenzstadt. von Forckenbeck.

Nr. 4, 9, 10 und 11

1882 wird

Frankfurt a. M., 23. Juni. (W. T. B.) Der vormalige Bangquier Albert Sachs ist wegen betrügerischen und einfachen Bankerotts, sowie wegen Unterschlagung in S Fällen und wegen Betrugs in 11 Fällen zu 12 jähriger Zuchthausstrafe und zum Verlust der . auf 19 Jahre verurtheilt worden.

strow, 23. Juni. (W. T. B.; Woll markt. Die Zu⸗ fuhr betrug 1250 Ctr. das Schurgewicht war etwas geringer als im vorigen Jahre. Die Wäschen waren durchschnittlich fehr gut, das Geschäft bewegte sich anfangs schleppend, wurde aber dann bejebter. Um Mittag waren bereits sieben Achtel des gesammten Marktes 2 Die Preise beliefen sich auf 155— 70, vereinzelt auch bis zu M6

London, 23. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Woll auktion waren Preise unverändert. Ton weniger fest.

Berlin, 24. Juni 1882.

Das Juniheft von Petermanns Mittheilungen (Gotha, Justus Perthes) enthält die Fortfetzung der Berichte über Dẽsirs Charnay's Expedition nach den Ruinenstätten Central · Amerikas, nach der „North Ameriean Review“ Der Reisende, der sich nach einer mehrmongtlichen Erholungsreise im Herbst 1881 wiederum nach Mexiko begeben hat, schildert darin namentlich seine Untersuchung der Baudenkmale von Ake, Chichen, Kabah oder Kaba. Hocherfreut meldet er eine Entdeckung, die er für die bedeutendste haͤlt, welche bisher von Archäologen in Amerika gemacht worden, insofern dadurch die Frage über die amerikanische Kulturentwickelung endgültig gelöst sei, und er nun die Genugthuung habe, daß seine Theorie über den verhältnißmäßiß neuen Ürfprung jener Kultur Teine zweifellose Unterlage erhalte. Er fand nämlich in einem Gebäude zu Kabah die von einer wenig geübten Hand, nach Judianer Manier ausgeführte, zum Theil zerstörte, aber noch gut erkennbare Zeichnung eines Pferdes und seines mit Küraß bekleideten Reiters. Aus dieser Zeichnung nun zieht der Reisende den Schluß, daß irgend ein Unterthan des Kaziken von Kabah zufällig nach dem Norden der Halbinsel gereist und dort Zeuge einer Schlacht zwischen Eingeborenen und Spaniern gewesen sei, oder wenigstens die fremden Ankömmlinge gesehen habe und dann voll, Erstaunen über den außergewöhnlichen Anblick nach Kabah zurückgekehrt sei, um dem Häuptling seine Reise⸗Erlebnisse zu erzählen und die Erscheinung der Eroberer abzubilden. Es stehe sonach unumstößlich fest, daß der Kazike zu jener Zeit in seinem Palaste gewohnt, dort Hof gehalten, und die Stadt Kabah nach sonstigen Anzeichen in ihrer Blüthe gestanden haben müsse. Da nun ferner aus zwei Basreliefs mit Darstellungen von Kämpfen zwischen Jukateken und Mexikanern sich das Alter der Gebäude mit ungefährer Sicherheit ergebe, ihre Entstehung frühestens in das Jahr 1410 zu setzen sei, und alle Paläste in Jukatan einander glichen, so folge daraus, daß es' durchaus falsch sei, für diese merkwürdigen Denkmale mittelamerikanischer Civilisation ein jo hohes Alter anzunehmen, wie man bisher gethan. Von unserem Planeten hinweg auf ihren Trabanten versetzt uns die folgende Arbeit: über einige vulkanische Formationen auf dem Monde (mit 1 Holzschnitt) von Dr. Hermann J. Klein. Durch die darin mitgetheilten Beobachtungsresultate fucht der Verfasser die Existenz von Erscheinungen auf der Mondoberfläche zu beweisen, welche, mit den Lavaergüssen unserer irdischen Vulkane' die größte Aehnlichkeit zeigen, so daß an dem Vorkommen echt vulkanischer Erscheinungen auf dem Monde nicht mehr zu zweifeln wäre. Es habe sich überhaupt bereits eine weit größere Aehnlichkeit der Oberfläche des Mondes mit derjenigen unserer Erde herausgestellt, als man früher annahm, jedoch stehe die Forschung erst am Anfange und einem geradezu unendlichen Detail gegenüber; außerdem aber sei sie auch viel schwieriger und anstrengender als viele andere Beobachtungen. Es wäre demnach, wie der Verfasser hervorhebt, dringend zu wünschen, daß von Seiten der Geologen den Mondformationen ein eingehendes, auf Autopsie zu begründendes Studium gewidmet würde, dessen Er⸗ folg für die bessere Erkenntniß der lunaren wie der irdischen Forma—⸗ tivnen gleich bedeutend sein würde. Dann folgt ein Aufsatz (nebst Karte), welcher die Ergebnisse der Erforschung von Karattegin durch den russischen Reisenden W. Oschanin (im Jahre 1878) zum Gegen—⸗ stande hat, und ferner einige Bemerkungen zur geographischen und kartographischen Literatur über die indochinesischen Grenzlande, von B. Hassenstein, nebst sorgfältiger Karte des tibetanischen und indo— Hinesischen Grenzgebiets, entworfen und gezeichnet von demselben. Das Heft schließt mit den interessanten Reisebriefen Robert Eduard Flegels über seine Expedition nach Adamaua in den Monaten Januar bis März d. J. Derselbe tritt darin nochmals für die schon wiederholt von ihm befürwortete Betheiligung Deutschlands am Niger⸗Benue⸗Handel und für eine zu unternehmende Benue⸗Expedition ein. Aus den kleineren Mittheilungen des geographischen Monats⸗ berichts erfahren wir u. A, daß die Frage nach der Oesterbygd, dem Ostbezirk der normannischen Ansiedler in Grönland, in ein neues Stadium getreten ist. Die Niederlassungen der alten Normannen, die unter Erich dem Rothen um 982 Grönland entdeckt hatten und sich später zum Christenthum bekannten, umfaßten nämlich nach alten Urkunden einen West⸗ und einen Ostbezirk. Von jenem legen noch jetzt Sandsteinguadern bei Julianehaab Zeugniß ab, von letzterem, der 190 Wohnplätze mit 11 bis 127 Firchen gezählt haben soll, war bisher keine Spur zu finden. Nun be⸗ richtet der Missionar J Brodbeck, ein Württemberger und Schüler des Missione-Instituts der Brüdergemeinde zu Niesky, wie er von seiner Station Friedrichsthal lan der Südwestküste von Grön— land unter 60 Grad N. Br.) gegen Osten und Norden an der Küste entlang gefahren, in den großen Fjord Kangerdlugssuatsiak (60 Grad) gelangt sei und an dessen nördlichem Ufer in auffallend grüner Ebene, Namens Narssak, eine unzweifelhafte Normannen Ruin? aufgefunden habe. Dieselbe ist 40 Schritt lang und 8 Schritt breit. Die Steine der Mauern sind größtentheils über einander gestürzt und von Ge— büsch überwuchert, einzelne so groß, daß 10 Manner keinen derselben mit den Händen heben würden. Der Verf. fand auch drei Gräber, kann aber nicht sagen, ob sie von Normannen oder Grönländern her— rühren; jedenfalls seien sie in grönländischer Weise gebaut. Ueber ihren Inhalt erfahren wir leider nichts Näheres. Nach Aussage der Eingeborenen wären bei Umanak (unter 63 Grad) noch mehr solcher Ruinen.

Göttingen, 20. Juni. In der am 15. Mai abgehaltenen Sitzung der Gesellschaft für Kirch enrechtswissenschaft hielt Prof. Dr. R. Pauli dessen Hinscheiden auch von der Gesellschaft tief bedauert wird einen Vortrag über die konfessionellen Bedenken bei der Thronbesteigung des Haäuses Hannorer in England. Der Vortragende schilderte auf Grund seiner archivalischen Forschungen und der gleichzeitigen Broschürenliteratur die tiefe Erregung, mit weicher die Anhänger der anglikanischen Hochkirche die Succession des lutherischen Welfen, Georgs J., bekämpften, während sie dem kaiholischen Stuart ihre Sympathie widmeten. Demnächst wurde näher auf die Entgegnungen eingegangen, in welchen die Anhänger der fremden Dynastie durch Ent⸗ kräftung der konfessienellen Bedenken der hochkirchlichen Agitation den Boden ju entziehen suchten. Der Vortrag wird in dem Gesellschafts organ Der Zeitschrist fürKirchenrecht) erscheinen. Darauf theilte ber Gebel me Justiz Rath Professor Pr. Dove aus ungedruckten Briefen Karl Friedrich Eichhorns, welche vom Geh. Justiz⸗Rath Professor Hr. von Schulte zum Abdruck in der Zeitschrift für Kirchenrecht eingesandt worden sind, ein von Eichhorn an den Königlichen Haus⸗Minister Fürsten zu Wittgenstein gerichtetes Schreiben vom 25. Dftober 1835 rn politischen Inhalts mit. Dasselbe ist von hohem Interesse, indem es Schlaglichter auf den Kölner Kirchenstreit und die gleichzeitige Ent⸗ wicklung des Verhältnisses des Württembergischen Staals zur kathelischen Kirche wirft. Professor Dove erläuterte den geschichtlichen Zusammenhang der betreffenden Vorgänge in Preußen und Württemberg. Im Anschluß hieran wies Geh. Justiz Rath

Professor Dr. Mejer auf die Bedeutung der Kabinetsordre vom 28. Januar 1838, in welcher die preußische Staatsregierung die in der Frage der gemischten Ehen bis dahin behanptete Position aufgab, für den Ausgang des Kirchenstreits hin, und berührte die Verhand⸗ lungen des Stagtsraths. Anknüpfend an einen vom Konsistorial⸗Rath Professor Dr. Wagenmann in der Sitzung der Gesellschaft vom 30. Mai gehaltenen Vortrag über das Toleranzpatent Joseph II. besprach Geh. Justiz⸗Rath Professor Dr. Dobe demnächst die wichtigen neuen Ergebnisse, welche G. Frank, Professor der evangelischen Theologie und Mitglied des Ober⸗Kirchenaths in Wien, durch seine Forschung in den österreichischen Archiven gewonnen hat, von denen bisher dasjenige des Staatsraths, der eigentlichen Werk⸗ stätte, aus welcher das Toleranzpatent und die folgenden Edikte her⸗ vorgegangen sind, nur ungenügend benutzt worden war, während für die einzelnen Kronländer die Archive der K. K. Landesregierungen Frank die wünschenswerthen Ergänzungen geboten haben. So ist merkwürdiger Weise der Urtert des Toleranzpatents vom 13. Oktober 1781,R d. h. die Gestalt, in welcher dasselbe, von Joseph II. sank— tionirt, durch die Hofkanzlei an die Länderstellen geleitet wurde, erst durch Frank, also nach einem Jahrhundert, der Vergessenheit entrissen worden. Von großer Bedeutung ist ferner insbesondere, daß Letz terer nunmehr auch die Publikation des Toleranzeirkulars in Tirol aus archivalischen Urkunden dargethan hat, sowie daß auch die Ordinarien, deren Sprengel in Tirok lag oder in Tirol hinein⸗ reichte, ihrerseits, dem Kaiserlichen Befehle gemäß, das Toleranz cirkular ihrem Klerus zur Nachachtung mitgetheilt haben. Der Vor— tragende wies darauf an den späteren Vorgängen, insbesondere der Behandlung der Zillerthaler, der Stellung, welche die österreichische Regierung bei den Konkordatsverhandlungen von 1855 hinsichtlich der Glaubenseinheit Tirols einnahm und den Ereignissen bis zu dem auf dem Tiroler Landtag von 1880 erhobenen Protest der Tiroler Bischöfe gegen die 1875 gestattete Bildung zweier evangelischer Pfarrgemeinden die verhängnißvollen Konsequenzen der (selbst von dem, protestantischen Kirchengeschichtsschreiber Hase getheil⸗ ten) irrigen Annahme nach, das Toleranzpatent für Tirol keine Geltung erlangt. Die pro testirenden kiroler Bischöfe hätten sich aus den Erlassen ihrer eigenen Amtsvorgänger der josephi⸗ nischen Zeit darüber unterrichten können, daß das vorgebliche tiroler Landesrecht hinsichtlich der katholischen Glaubenseinheit mit dem be— reits 1781 begründeten gesetzlichen Zustande in Tirol nicht in Einklang zu bringen sei. Schließlich behandelte Geh. Justiz⸗Rath Professor Dove die Bedeutung der Entdeckung der von Mr. Bishop aus einer Handschrift des britischen Museums für die Monumenta Germaniae abgeschriebenen und nach Berlin mitgetheilten, von Dr. ; Ewald in Berlin gründlich unterfuchten Gollectio Britannica für die Erweiterung der geschichtlichen Kenntnisse über das alte Lateranensische Archiv der Päpste. Erst aus dieser Sammlung, welche Hunderte von Tunedirten päpst⸗ lichen Schreiben besonders des 67, 9. und 11. Jahrhunderts enthält und im Anfang des 12. Jahrhunderts aus den reichen Schätzen des Lateranensischen Archivs geschöpft hat, deffen über die Zeit Innocenz III. zurückreichende Regestenbände zu Grunde gegangen sind, haben wir sichere Kunde u. A. darüber erhalten, daß nicht erst seit Gregor dem Großen, wie man annahm, sondern bereits unter Gelasius J., also am Ende des 5. Jahrhunderts, geordnete Kopialbücher (Registra) der päpstlichen Erlasse, nach (oströmischen) Indiktionen angelegt und nach. Monatsrubriken abgetheilt, im Lateranensischen Archiv geführt wurden. Es wurde demnächst die durch die britische Sammlung erlangte theilweise Ergänzung der lückenhaften Ueberlieferung der älteren päpstlichen Erlasse gewürdigt. Der Vortragende ging dann auf die von Ewald in Vorbereitung der Ausgabe der Schreiben Gregors des Großen in der Abtheilung Epistolae der Monumenta Germaniae unfernommene Rekonstruktion des Registrum Gregors J. ein, indem er die Verbindung genialer Konstruktion, sorgfältiger Erforschung des umfangreichen Materials und einer exakten Methode der Kontrole in der Arbeit Ewalds rühmend hervorhob. Die verhältnißmäßig wenig umfangreiche Be⸗ nutzung der Schreiben Gregors in den kanonischen Sammlungen führte der Vortragende (abweichend von Ewald) in erster Linie darauf zurück, daß sich dieselben vielfach als Verfügungen im Gebiet der Verwaltung darstellen; Gregors Größe als geist⸗ licher Politiker liege im Gegensatz zu Gelsasius J. und Leo d. Gr., besonders auf dem Gebiet der Verwaltung. Aus dem Kardinal Deusdedit (im 11. Jahrhundert), der britischen Sammlung (im 12. Jahrhundert), ja noch den Anführungen der Päpste der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ist ein Bestand' älterer Regestenbände im päpstlichen Archiv für den erwähnten Zeitraum nachzuweisen, welcher, anderen Erklärungsversuchen gegenüber, nach dem Urtheil des Vortragenden darauf hinweist, daß der Verlust der über Innocenz III. zurückreichenden päpstlichen Regestenbücher großen⸗ theils erst im Zusammenhange mit der Verlegung des päpstlichen Stuhls nach Avignon und der dadurch bedingten Geschicke des päpst— lichen Archivs eingetreten ist. Werthvolle literarische Geschenke (Nr. 344 373) lagen in der Sitzung vor.

In Krolls Theater wird am Deenstag Fr. Naumann⸗Gungl zusammen mit Fr. Schroeder-Hanfstaengl in den „Hugenotten“ auf⸗ treten und zwar als Valentine, während Fr. Schroeder -Hanfstaengl die Königin singt.

Im Zoologischen Garten haben die Davidshirsche oder Milus (9. davidianus) sich um zwei Junge vermehrt; der jüngste Sproß sieht in seinem gelben, weißgefleckten, wolligen Kleide recht hübsch aus, macht aber eben durch sein wolliges Kleid fowie durch den verhältnißmäßig langen Schwanz, welchen er beim Umherspringen hoch trägt, und den langen Kopf mehr den Eindruck eines jungen Lamas als eines Hirsches. Außerdem sind ein indisches Zebu und ein Yak im Garten geworfen worden. Die Geflügelzucht liefert ebenfalls fortwährend neue und hübsche Ergebnisse.

Im Aquarium ist gegenwärtig die Haifischzucht im besten Gange. Die circa ein Dutzend jungen Katzenhaie, welche daselbst aus selbst gezüchteten Ciern vor einigen Monaten dusgekommen sind, tummeln sich munter in ihrem Becken, wenn auch erst fingerlang, so doch voll Leben und Bewegung und bei bestem ÄAppetitů der durch geschabtes Fleisch befriedigt wird. Andere Eier, die sauber genähten Lederbeuteln gleichen, hängen an weinrankenartigen Fäden im Bassin

und rücken ihrer Reife näher und näher. Schon fiebt man sich in eini⸗ * 7 jungen Fisch bewegen. Von den

gen von ihnen den zukünftigen

Dagenbeckschen Riesenschlangen bequemen sich immer mehr zum Fressen; die Thiere bleiben noch einige Wochen hier. Dagegen ist die eine südamerikanische Wasserschlange (Bon marina) nach 65 I tägigen Fasten, zu Peitschendünne zusammengeschrumpft, gestorben. Die an⸗ dere hingegen, die erst auch 521 Tage gehungert hatte, nimmt jetzt regelmäßig ihre Taube zu sich und dein sichtlich. Das fliegende Eichhörnchen aus Australien hat zwei Junge geworfen,

die jetzt noch an der Mutter hängen.

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. El ner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen Beilage).

Berlin!

habe.

zum Deutschen Reichs⸗

31H46.

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Erste Beilage

Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Sonnabend, den 24 Juni

KHreußischen Ktaats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

* Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Rani *

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs -Anzeigers und Königlich

L Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

XR u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Dubhastation n, Aufgebote, Vo r⸗ ladungen u. dergl.

los! Oeffentliche Ladung.

Nachdem für die nachstehenden Personen die Ein⸗ tragung des bei ihren Namen angegebenen Grund— eigenthums und zwar sür

J. a. die Ehefrau des Bäckers Johannes Grebel Anng Marie, geb. Haupt, b. den Ackermann Friedrich Conrad Haupt, 6. den Schmied Jacob Haupt, d. die ledige Marie Elisabeth Haupt, e. den Heinrich Wilhelm Haupt, sämmtlich zu Niederrodenbach von 9. 590 14 a 32 4m Acker im Haderts, d. 314 1 75 . Wiese die Hainwiese, Gemarkung Niederrodenbach

katastrirt auf den Namen des Friedrich Haupt,

Wilhelms Sohn von da,

II. a. die Wittwe des Waldschützen Johann Ke— gelmann, Katharine, geb. Kegelmann, b. Carl Friedrich Kegelmann und, 6. Jacob Kegelmann zu Döringheim von 9. 191 75 am Garten auf der Johannes Eller, B. 506 48, unterhalb der Kappes⸗ Brücke, Gemarkung Döringheim,

katastrirt auf den Namen des Johannes Kegel⸗

mann und dessen Ehefrau Catharine, geb. Kegel.

mann,

III. den Metzger und Handelsmann Leopold

Strauß, Isaaks Sohn zu Niederrodenbach von Haus Nr. S5 K. S2 2 a 51 dm] a. Wohnhaus mit Hofraum, 824 2 . 59 , J b. Stallgebäude mit Futter⸗ boden und zwar zu den 10 93 Antbeilen, welche ohne ersicht⸗ lichen Erwerbstitel auf den Namen des Löb Strauß von Niederrodenbach katastrirt sind, Gemarkung Niederrodenbach, IV. a. den Ackermann Philipp Bafermann II., b. den Ackermann Johannes Basermann II., Johannes Söhne zu Hochstadt von N. 2569 56 am Wiese auf der Breitwiese, C0. 2022. 37 . Wiese unter dem Hahnes, Gemarkung Hochstadt,

katastrirt auf den Namen des Caspar Bassermann

zu Hochstadt, unter glaubhafter Nachweisung eines 10 jährigen un— unterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grundbuch beantragt worden ist, so werden alle diejenigen Per⸗ sonen, welche Rechte an jenem Grundeigenthum zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termine, den

19. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be— sitzer im Grundbuch als Eigenthümer ein— getragen werden wird und der die ihm oblie⸗ gende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundeigenthum erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorʒugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel dung eingetragen sind, verliert.

Hanau, 17. Juni 1882.

Königliches Amtsgericht. III. Hahn.

urn Oeffentliche Justellung.

Ladung.

In der Streitsache des Bauern Sebastian Steffel von Leutenbach, vertreten durch Rechtsanwalt Hertle in Mainburg, gegen den Metzgergesellen Friedrich Fick von Sickenreuth, z. 3. unbekannten Aufent⸗ kate, Beklagten, wegen Forderung, hat das k. Amts- gericht Mainburg mit Beschluß vom 16. d. Mtg, nachdem der Aufenthalt des Beklagten unbekannt ist, die öffentliche Zustellung bewilligt, und wird biemit Friedrich Fick zur mündlichen Verhandlung Über die hierorts zu seiner Einsicht aufliegende Klage, dahin gehend: Das k. Amtsgericht Mainburg wolle erkennen, Beklagter sei schuldig, für den dem Kläger im vorigen Jahre entwendeten Hund einen Betrag von 130 zu bezahlen und sämmtliche Streits- kosten zu tragen, und werde das Urtheil für vor—⸗ läufig vollstreckbar erklärt,

vorgeladen auf

Freitag, den 29. September 1882,

Vormittags 9 Uhr, in die Sitzung des t. Amtsgerichts Mainburg. Mainburg, den 20. Jun 1882. Gerichtsschelberei des f. Amtsgericht Mainburg:

Lottenburger, 1. Seltetär. löse] Oeffentliche Zustellung.

Der Mühlenbesitzer G6. CGwest zu Reichenfelder Mühle bei Königsberg N / M., Kiägerg, vertreten

1

durch den Justij⸗Rath Lange zu Königsberg N / M.,

agt gegen . 1 1) den Bäckermeister Friedrich Meyer und dessen

Hnigebera N. / M., ika, den Maurerpolier August Wieland hausen U. / Mark, aus dem gegen den Bäckermeister Friedrich Meyer erstrittenen, vollstreckaar gewordenen Versäumniß⸗ urtheil des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. / W. vom 10. Januar 1882, mit dem Antrage: die Cession der Friedrich Meyer'schen Kaufgeld⸗ restforderung an den Kupferschmiedemeister Louis Kellermann zu Königsberg R. M. zum Betrage von 2100 0 mittelst Urkunde vom 95. J obember 1881 an die verehelichte Wilhelmine Meyer, geb. Wieland, und mittelst Urkunde vom J3. De⸗ jember 1881 an den Maurerpolier August Wie land dem Kläger gegenüber in Betreff seiner vollstreckbaren Forderung an Friedrich Meyer von 2700 M nebst 5 o/ Zinsen seit J. Oktober 1881 für ungültig und den Kläger für berechtigt zu erklären, seine Befriedigung wegen dieser 2700 nebst Zinsen aus jener Forderung von 2100 . zu suchen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. / W. auf den 21. November 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Erstbeklagten Friedrich Meyer'schen Eheleute wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Landsberg a. / W., den 21. Juni 1882. Poetter. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

. Verlaufs. An eige nebst Ediktalladung.

In Sachen des Schiffers Peter Schuback zu Lühe und der Handelssirma A. Hansee in Stade, Gläubiger,

egen den Gastwirth und Scl fe meister Wilhelm Tewes in Steinkirchen, Schuldner,

soll die dem Schuldner gehörige, in Steinkirchen unter Hausnummer 26 in der s. g. Bürgerei belegene Eigenwohnerstelle nebst Zubehör zwangsweise in dem dazu auf ;

Mittwoch, den 23. August 1882, 10 Uhr Morgens, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor— dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Jork, den 15. Juni 1882.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung II. gez. Erxleben. Beglaubigt und veröffentlicht: Kopp, Justizanwärter, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

Beschreibung der zu verkaufenden Eigenwohner— stelle.

Die vorgenannte Eigenwohnerstelle wird begrenzt im Osten von der Stader ⸗Francoper Chaussee, im Westen und im Norden von Hausmanns Jacob Rieper, im Süden von der Wittwe Bösch Grund— stücken, dieselbe besteht aus:

l dem in Fachwerk erbauten, mit Dachziegeln gedeckten, 70 Fuß langen, 30 Fuß breiten Wohn- hause, enthaltend: 4 Stuben, 5 Kammern, 2 Küchen, 1L Keller, Wagenremise und Pferdestall, versichert zu L O0 ν in der, North British und Mercantile Feuerversicherungs Gesellschaft in London und Edin⸗ burg, .

2) dem hinter dem Wohnhause nach Westen sich besindenden Hofraum und Hausgarten 11 a 81 m einschließlich des Raumes, auf welchem die Gebäude errichtet sind, groß, verzeichnet in der Grundsteuer⸗ mutterrolle des Gemeindebezirks Steinkirchen unter Art. Nr. 25, Kartenblatt 5, Parzellen 230 und 231. Auf der Südseite des Gartens befindet sich ein bei der vorgenannten Feuerversicherungsgesellschaft zu 100 . 0 versichertes Kegelhaus nebst Kegelbahn, 1

3 dem Begräbnißplatze auf dem nenen Kirchhofe zu Steinkirchen.

zu See⸗

Aufgebot.

Der Hof. und Brennereibesitzer Georg Carl Heinrich Köster zu Borgstedt hat dem Gerichte an— gezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes Kreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlebns

vpothek mit seiner im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts zu Borgstedt unter Haus Nr. 1 be—⸗ legenen Vollmeierstelle zu bestellen beabsichtige.

Dieselbe besteht:

a. aus den Gebäuden unter Hautnummer 1,ů 1a.

1 1g. LR, Le, JR n, ni, 1, L, als Wohnhaus, Scheune, Nebenhaus, Viehbaus, Scheure, Nebenhaus KBrennhaus,

Speicher. Backhaus, Stall und Scheune und 2 Staͤlle,

b. aus den Grundstücken, welche in der Grund-

285090

Deffentlicher Anzeiger.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

steuermutterrolle der Gemeinde Kl. Lessen unter

.

schen Staats⸗A1nzeiger.

18892.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedens Bekanntmachungen. J. Literarische Anzeigen. 8. Theater- Anzeigen. In der Börs en- Familien- Nachrichten. beilage. XR

. nehmen an: die Annoncen⸗Cypeditionen des „Invalidendank ! Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

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Annoneen⸗Bureaux.

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Artikel Nr. 54 zu 124, 9018 ha, der Gemeinde Sulingen unter Artikel Nr. 226) zu 6, 3710 ba und der Gemeinde Barenburg unter den Art. Nr. 115 zu 2,7426 ba beschrieben sind.

Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Figenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme guf die s§. 25 und 26 der Verordnung vom 18. Juni 1842 und den 5. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die be⸗ zeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober⸗Eigenthumsrechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗-, Dotal‘ oder Leibzuchts⸗ Ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf

Dienstag, den 15. August 1882, Morgens 10 Ühr, angesetzten Termine anzumelden.

„Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse ju der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll.

Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Anfprüche von der Directkon der Hannoverschen Landeskreditanstalt Certifikate ausgestellt worden.

Der Dringlichkeit halber wird die Sache als Feriensache bezeichnet.

Sulingen, den 16. Juni 1882.

Königliches Amtsgericht. 6g Niemener. eglaubigt; Behnsen, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

28501 Das Königliche Amtsgericht Günzburg erließ

unterm 19. d. Mts. auf Antrag des Ziegeleibesitzers

Balthasar Galler in Großkissendorf nachstehendes

Aufgebot.

Alle Diejenigen, welche auf die im Hppotheken⸗ buch für Großkissendorf IV. 21 auf dem Anwesen des Antragstellers und seiner Ehefrau Theres einge⸗ tragenen Forderungen, nämlich:

a. 60 Fl. 10210 86 3 500 Abfindung für Jo⸗ hann Banholzer f. n. der Theres Banholzer von Großkissendorf, eingetr. seit 21. Januar 1826, Darlehn für den Pfründ⸗ ner Johann Dick von da, eingetr., seit 8. Januar 1828, weiteres Kapital des⸗ selben Dick, eingetr. seit 13. Februar 1829, ein Recht zu haben glauben, werden zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten unter dem Rechtsnach— theile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

Als Aufgebotstermin wird

Freitag, 29. Dezember 1882, V. M. 9 Uhr, bestimmt.

Günzburg, 17. Juni 1882.

Gerichteschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

Stettner, K. Sekr.

e. 100

te Bekanntmachung.

Durch Urtheil vom 3. Jun resp. 6. Juni 1882 sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt:

die. Hvpothekenurkunde über die Band . Blatt 171 des Grundbuchs von Altstadt Herford Abtheilung III. Nr. 2 aus der Schuldverschreibung vom 15. April 1852 für Apotheker Höpker ⸗Aschoff zu Herford zufolge Verfügung vom J2. Mai 1852 zu Lasten des Heinrich Breder zu Herford, jetzt des Maurers Ernst Rothe zu Herford eingetragene Darlehnspost über 150 Thaler; ; j

2) die Hypothelenurkunde über die Abtbei⸗ lung III. Nr. 13 im Grundbuch von Altstadt Herford Band 3 Blatt 301 zu Lasten des damaligen Schuldners Bürstenmacher Caspar Deinrich Grone⸗ meier zu Herford für Wittwe Sophie Hoppe, geb. Grote, zu Herford nach dem Kaufkontrakt vom 23. November 1863 zufolge Verfügung vom 24. November 1863 eingetragene Kaufgelderforderung von 200 Thalern; .

3) die Hypothekenurkunde über 250 Thaler Prä- cipuum Abtheilung III. Nr. 5 in Band II. Blam t 10 des Grundbuchs von Detingharsen zu Lasten der Wittwe Neubauers Johanne Marie Il abein Brandherst, geb. Schulte, Nr. 55 Dettinglaausen für die Minotennen Anne Marie Wilhelmi ie Jo- hanne Cathatine Marie Louise, Friedrich Wzilbelm und Marie Louise Augniste Wind der dalel bst nach dem Einkindscaftsverr cage vom A, Oktolzer 1869 zufolge Verfügung vom 4. Dejember U ,69 einge ˖ tragen;

H. ge Orr othe;cnurkunde über die Abtheisnng III.

Nr. 2 Bar lait? des Grundbuchs von Gilsbausen u Lor , n ien zer Dermann Heinrich Kröger

Schmidt aus Oberbe bung vom 29. März 1860 zufolge Verfügung vom 30. März 1690 Thalern;

Lasten aus dem Anne Marie Storck, geb. Berg, vom 22. Ma 1860 zufolge Verfügung vom 25. Januar 1365 Band I. Blatt 152 Grundbuchs lung III. Nr. 4 eingetragene schwister:

Schwerin ist die Hypothekenbuchs dorf genehmigt worden. und Musikus Theodor Westendorf zu Biendorf wer⸗ den, mit Ausnahme der gesetzlich zur Anmeldung nicht verpflichteten, und 3. Abtheilung des Grund buchs der Büdnerei Nr. 8 dingliche Belastungen in Anspruch nehmen, hier= durch geladen, solche ihre dinglichen Rechte und Privi⸗ legien spätestens in dem

ehme nach der Schuldverschrei= 1860 eingetragene Darlehnspost von 5) die Sypothekenurkunde über die zu seinen Testamente der Wittwe Colona

von Eilshausen Abthei⸗= Abfindunz der Ge⸗ wist Prodigus Johann Heinrich, Caspar einrich, Anne Marie Ilsabein, Anna Margarethe lsabein, Johann Heinrich und Anne Marie Elise

Storck zu Eilshausen (gelöscht bis auf diejenige des Caspar Heinrich) von 751 Thlr. 26 Sgr. 5 Pf.

Herford, 17. Juni 1882. Königliches Amtsgericht.

28628

Vom hohen Großherzoglichen Justizministerio zu Einrichtung eines Grund und für die Büdnerei Nr. 8 zu Bien⸗ Auf Antrag des Büdners

alle Diejenigen, welche zur 2. und Hypotheken⸗

zu Biendorf gebörige

auf den 25. September d. Is., Mittags 12 Uhr,

anbergumten Termin, in welchem das Ausschluß= urtheil sofort verkündet werden soll, gehörig anzu⸗ melden, unter dem Nachtheile, 2. und 3. Abtheilung des Grund⸗ und Sypotheken⸗ buchs der Büdnerei Nr. 8 zu Bieudorf gehörigen dinglichen Rechte, beziehungsweife Privilegien ver⸗ lustig erklärt werden.

daß sie ihrer in die

Kröpelin, den 14. Juni 1882. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: J. Werth, A. G.Diatar.

28541) Im Namen des gKaisers: In Sachen der Firma Adolphus Sington & Cie., Kaufleute in Manchester, Grafschaft Lancaster, England, vertreten durch ihren Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Blumstein zu Straßburg, Antragstellerin im Aufge⸗ botsverfahren behufs Kraftloserklärung zweier Wechsel, erkennt das Kaiserliche Amtsgericht zu Straßburg durch den Amtsrichter Dubois für Recht: Die von der Firma Adolphus Sington & Cie. zu Manchester ausgestellten beiden Wechsel, datirt Manchester, den 351. März 1881, numerirt 56515 und 5616, für die Summe von je 20 000 M, zahl⸗ bar am 31. Jult, bezw. am 31. August 1881 an die Ordre der Ausstellerin, gezogen auf Herrn A. Gelly von Hüttenheim im Elsaß, welcher dieselben am 2. April 1881 unter der Nr. 3305 und 3306, zahl⸗ bar bei Herrn Staehling L. Valentin C Cie. zu Straßburg, angenommen hat, werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Von Rechts Wegen. gej. Dubois. Verkündet am sechften Juni eintausendachthundert · zweiundacht zig. gez. We ber, Gerichts schreiber. Für die Richtigkeit des Abschrift: Der Amtsgerichtsschreiber: Minetti.

n Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf dem

Grundstück Nr. 8 Ober Hermodorf in der dritten

Abtheilung unter Nr. 1 und 2 haftenden Hvvothe⸗

kenposten von zwölf, bezielich dreizehn Thalern und

der anf dem Grundstück Nr. 14 Neu ⸗Lässig in der dritten Abtheilung unter Nr. 13 haftenden Rest⸗ hypothekenpost von einundsechszig Thalern erkennt das Königliche Amtsgerich? Gattesberg durch den

Amwgrichter Arndt für Recht: ; *

19) dem Tagearbeiter Ghristitm Wilbelm Schaar mann in Dörnbau, dem Gastwirth Farl Wil- helm Gnieser in Oymédorf, Kreis =, und der verebelickten Steiger Kaßner, Wil- belmine, geb. Klase, in Waldenburg, werden ihre Rechte auf die Rest⸗Hvpothekennost von 61. Thalern, eingetragen für den Müblscher Schagarmann in Ditrersbach unter Neuhaus in Abth. III. Nr. 13 des Grundstücks Nr. 14 Neu⸗⸗· Lãassig vorbehalten; 2 die übrigen Rechte nachfolger des Mühlschers. Schaarmann, der Neubauser Devositalkasse und des Neuhaujer Jud izialdepositi werden mit ibren Ansprüchen auf die Hvpothekenposten Abth. III. Ur. 13 voa 61 Thalern, baftend auf Nr. 14 Neu ⸗Lässig und von 12, bezielich 13 Thalern haftend in Abtbeilung 1II. Nr. 4 und Nr. 2 auf Nr. 8 , ausgeschlossen; die Koen des Aufgebotstermins werden den Antregstell, rn antheilsweise auferlegt.

Von Rechts Wegen. ger. Arndt. Verkündet am 15. Juni 1882. ger Krause, Gerichte schreiber.

anz DNeinrich Gottlieb . 26 Gileha. len 13 Deintich G

Wehmejerj für v. n

nten Gagpar Heinrich