1882 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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II. Der Herr. Minister der öffentlichen Arbeiten entscheidet über die 7 die Verfügungen der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion erhobenen Beschwerden.

Bromberg den 21. Juni 1882.

Königliche Eisenb ahn⸗Direktion.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. Juni. Se. Majestät der Kaiser und Köni setzten wie ‚W. T. B“ aus Ems meldet, heute die Kur sorl

An dem vorgestrigen Diner bei Sr. Majestät dem Kaiser nahmen: Theil der Prinz Nikolaus von Nassau, der Herzoglich anhaltische Staats-Minister von Krosigk, die General-⸗Majors von Gemmingen und von Radecke, die Regierungs⸗Präfidenten von Bernuth und von Hagemeister, der Oberst Graf von Finckenstein und die Majors von Schrötter und von Porembski.

Abends erschienen Se. Majestät im Theater.

Der gestrigen großen Regatta wohnten Se. Majestät auf der Veranda des Kursaales bei. Der Ehrenpreis Sr. Majestät wurde von der Frankfurter „Germania“ errungen.

Zu dem gestrigen Diner bei Sr. Majestät hatten Ein⸗ ladungen erhalten: der kommandirende General des XI. Armee⸗ Corps Frhr. von Schlotheim aus Cassel, Graf Dohna⸗Schlo⸗ bitten, Ceremonienmeister Graf Kleist⸗Tychow, Landrath Graf Schwerin und Major von Steubing. Später besuchten Se. Majestät das Theater.

. Bundesrath hat in seiner Sitzung vom . Juni, d. J. in Betreff der Aufstellung monatlicher Uebersichten über den Betrieb der Rübenzucker⸗ fabriken und die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker nachstehenden Beschluß gefaßt:

I) Von Seiten des Kaiserlichen statistischen Amts sind außer den nach Ziffer 1 des Beschlusses des Bundesraths vom 21. März 18533 halbmonatlich aufzustellenden Uebersichten über die mit dem Anspruch auf Zoll⸗ und Steuervergütung abge⸗ fertigten . monatlich Uebersichten über

a. die Zahl der im Betrieb gewesenen Rübenzuckerfabriken und die versteuerten Rübenmengen und b. die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker zu veröffentlichen.

2) Die Aufstellung der Uebersichten zu Ziffer 1a. erfolgt auf Grund von Nachweisungen, welche die Hauptämter, in deren Bezirken sich Rüben zuckerfabriken befinden, für die Zeit⸗ dauer des Betriebs nach Ablauf eines jeden Monats mit thun— lichster Beschleunigung unmittelbar an das Kaiserliche statistische Amt einzusenden haben.

3) Die Uebersichten zu Ziffer 16. sind von Seiten des Kaiserlichen statitischen Amts auf Grund der Angaben zu Nr. 470 bis 473 des statistischen Waarenyerzeichnisses in den nach 5§. 16 der Dienst vorschristen, betreffend die Statistik des

zaarenverkehrs des deutschen Zollgebieis mit dem Auslande, vom 21. November 1879 einzusendenden Verkehrsnachweisungen . bis V. aufzustellen.

4) Die Angaben über die einzelnen, zur Einfuhr und Ausfuhr angemel bungen Zuckermengen können von Sesten der Aemter nach Anordnung der Haupt⸗Amtsvorstände zunächst in Vornotizen (8. 21 Absatz 2 der Dienstvorschristen) ein⸗ getragen und aus diesen halbmonatlich summarisch in die Ver⸗ kehrsnachweisungen J bis V. übernommen werden. Bei der Aufstellung der letzteren sind für die Nummern 40 bis 473 des statistischen Waarenverzeichnisses befondere Blätter (6. 24 der Dienstvorschriften) zu verwenden.

5) Die nach Beschluß des Bundesraths vom 12. Oktober 1876 monatlich aufzustellenden Uebersichten über die Zahl der im Betrieb gewesenen Rübenzuckerfabriken, die verstenerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker, Syrup und Melasse, kommen in Wegfall.

6) Die vorstehenden Bestimmungen treten vom 1. August 1882 ab in Wirksamkeit.

Während des Aufenthalts des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck in Varzin, wohin sich Se. Durchlaucht vorige Woche begeben hat, dürfen demselben weder amtliche noch nichtamtliche Schriftstücke vorgelegt oder nachgesandt werden. Es ist deshalb auf eine Beantwortung derselben nicht zu rechnen.

Im Gegensatz zu einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 37. September 1881, haben die ver“ einigten Strafsenate des Reichsgerichts durch Urtheil vom 17. April d. J. den Rechtssatz ausgesprochen, daß Derjenige, welcher seines Vortheils wegen Sachen, von denen er weiß, daß sie mittelst Bettelns erlangt sind, ankauft oder sonst an sich bringt, nicht als Hehler zu bestrafen ist.

Der Inspecteur der 2. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, General⸗Lieutenant von Dres ky, hat sich zur Inspizirung dee 1. Pommerschen Feld Artillerie⸗Regiments Nr. 2 nach dem Lager bei Kreckow begeben.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Jacobsohn in Kontopp, Dr. Gueriler in Sagan, Stober in Rauscha, Dr. Steiner in Probsthain, Dr. Nebel in Görlitz, Dr. Rath und Dr. Witzel in Bonn, Dr. Jansen in Eschweiler.

S. M. Kanonenboot „Albatroß“, 4 Geschütze, Kommandant Korvetten-Kapitän von Pawelsz, ist am 11. Juni er. in Funchal (Madeira) eingetroffen und beab⸗ sichtigte am 12. dess. Mis. die Reife fa

S. M. Kanonenboot „Möwen“, 5 Geschütze, Komman⸗ dant Korvetten⸗Kapitän von Kyckbusch, ist am 23. Juni er. in Aden eingetroffen und beabsichtigte am 25. dess. Mtg. die Heimreise fortzusetzen.

Kiel, 24 Juni. (Kl. Ztg.) Das Uebungsgeschwader, Chef Contre⸗Admiral von zikede, traf gestern auf der Rhede von Neufahrwasser ein. Die Korvette „Nymphe“, Kor⸗ detten⸗ Kapitän Dietert, ankerte gestern Nachmittag auf Saßnitz⸗ Rhede (Insel Rügen) Die Korvette „Blücher“, Kom⸗ mandant Korvetter⸗Kapitän Tirpitz, und das Torpedofahrzeug „Ulan, Kommandant Lieutenant zur See Pohl, trafen gestein Abend in Swinemünde ein. Der Trank poridampfer „Eider“ ging heute früh von hier nach Danzig in See.

Bayern. München, 24. Juni. (W. T. B.) Frhr. von Niethammer, langjähriger erster Schriftführer der

Nürnberg, 24. Juni. (W. T. B.) Der Großfürst Wladimir von Rußland ist heute Nachmittag zum Be⸗ suche der Aus stellung aus Kissingen hier eingetroffen und von dem russischen Gesandten in München, Grafen von der Osten⸗Sacken, am Bahn hofe empfangen worden.

Sachsen. Dresden, 24. Juni. Der König ist heute Vormittag si,. Uhr von Darmstadt hier eingetroffen und hat sich in das Hoflager zu Pillnitz begeben.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 24. Juni. Das „Reichs⸗ gesetzblatt“ veröffentlicht das Gesetz vom 10. Juni 1882, betreffend die Unterstützung von hülfsbedürftigen Wittwen und Waisen der anläßlich der Unruhen in Süddalmatien und im Oktupationsgẽbiete gefallenen oder in Folge von Verwun⸗ dungen oder von Kriegsstrapazen gestorbenen Militärpersonen.

Wie aus Linz gemeldet wird, begeht am 2. August d. J. das dort stationirte böhmische Infanterie⸗Regi⸗ ment Großfürst Konstantin von Rußland Nr. 18 (Ergänzungsbezirk Königgrätz), dessen Oberst der Erzherzog Friedrich ist, das Fest seines zweihundertjährigen Bestehens.

Innsbruck, 24. Juni. Im Landtage begründete Dr. Falk den Antrag auf Aenderung der Gemeindewahlord— nung durch Zuerkennung des Wahlrechtes an Gemeinde— genossen. Das Gesetz zur Regelung des Kurwesens in Meran, die Petition an die Regierung wegen Nichteinbe⸗ ziehung der landwirthschaftlichen Nebengebäude in die Haus— zinssteuer und verschiedene Unterstützungsgesuche wurden an— genommen.

Pest, 24. Juni. (Prager Ztg.) Der gewesene Schächter in Tißa Eßlar, Salomon Ro senberg, wurde ver⸗ ch f . und unter starker Eskorte nach Nyiregyhaza über⸗

rt.

(Presse.) Zwei Floßleute, welche die Leiche nach Dada gebracht zu haben beschuldigt wurden sowie andere Personen, zusammen neun Leute, wurden in Nyiregyhaza ver— haftet. Die Verhastung des Rabbiner⸗Stellvertteters Rofen—⸗ berg erfolgte wegen Verdachtes, der Mystifizirung mit der falschen Leiche schuldig zu sein, weil er zu jener Zeit, als die Leiche gefunden worden, vom Hause abwesend war.

Ergostbritannien und Irland. London, 26. Juni. (W. T. B.) Es sind umfassende Vorkehrungen getroffen, um nöthigenfalls zur Beschützung des Suez⸗Kanals ein Expeditions-Corps zu“ bilden. In Folge dessen herrscht in den Garnisonen und Staatswerften eine größere Thätigkeit. Zwei Transportschiffe sollen am Mittwoch nach Gibraltar und Malta abgehen, um eventuell dort Truppen einschiffen zu können.

Frankreich. Paris,

2 ni . Das den Kammern

vorgelegte Gelbbuch umfaßt den Zeitraum vom 15. Rovember v. J. bis zum 11. Mär , und enthält die Depeschen Gambettas an den Vertreter Frankreichs in London, in welchen die Herstellung eines englisch— französischen Einvernehmens zur Begegnung von Er— eignissen in Egypten beantragt wird. Der englische Bot⸗ schafter, Lord Lyons, theilte Gambetta am' 6. Januar mit, daß England der Note Gambettas vom 356. Dezem⸗ ber betreffs der den sranzösischen und englischen Agenten in Egypten zuzusendenben Instruktionen zu— stimme, machte zugleich aber den Vorbehalt, daß das Vor— gehen der englischen Regzierung nicht als ein solches betrachtet werden dürfe, durch welches sich dieselbe zu einem bestimmten Aktionsmodus verpflichte, wenn eine Aktion für nothwendig erachtet werden sollte. Gambetta schrieb unterm 13. Januar an den Botschafter Challemel-Lacour, Lord Lyons habe ver— langt, daß eine zweite Note nach Kalro abgesendet werde, die die erste abgesendete Note näher erläutere. Er sei gegen dieses Anverlangen, lege aber den größten Werth darauf, daß zwischen Frankreich und England weder in Paris noch in Kairo irgend eine Differenz entstehe. Unterm 16. Januar theilte der Botschafter Challemel Lacour mit, daß Lord Granville das größte Gewicht darauf lege, daß das Einvernehmen zwischen Frankreich und England nicht blos ein reales, sondern auch ein offenkundiges sei. Am 17. Januar fand Challemel-Lacour die Dispositionen Lord Granvilles trotz der vorstehenden Er— klärung nicht durchaus befriedigend. Lord Granville war der Ansicht, daß eine Kolkektivnot? nur als eine rein platonische Maßregel angesehen werden könne, auch habe Lord Granville niemals daran gedacht, daß die von Gambetta vorgeschlagene Note irgend welchen Nutzen brin—⸗ gen könne; er habe nur Zeugniß ablegen wollen von dem Wunsche Englands, im Einvernehmen mit Frankreich vorzu⸗ gehen. Eine Depesche Freycinets an Challemel⸗Lacour vom 3. Februar theilt eine Unterredung Freycinets mit Lord Lyons mit,. welcher die Ansicht Challemel⸗ Lacours über die Tragweite der Zustimmung Lord Granville's zu der identischen Note bestätig'e. Lord Lyons erklärte, Lord Granville habe England nicht allein den Modus einer Aktion, sondern selbst das Prinzip einer jeden Aktion ausdrücklich vorbehalten wollen; die englische Regie⸗ rung wolle sich nicht zum Voraus zu irgend einer Aktion verpflichten. Bei der Unterredung sei ein Einvernehmen über die 3 Punkte erzielt, daß Frankreich und England die Zu⸗ stimmung zu jeder weiteren effektiven Aktion sich vorbehalten, daß sie von der Anwendung von Zwangsmaßregeln absehen und daß sie gegen die Absendung türkischer Truppen sind.

Marseille, 25. Juni. (W. T. B.) Ein Telegramm aus Alexandrien meldet, daß die vier Transport⸗ schiffe „Junon“, „Corréze“, „Sarthe“ und „Ara“ von den Messagerie maritimes und der Compagnie Fraissinet mit n ang an Bord sich auf dem Wege nach Marseille befinden.

Türkei. Berg, 24. Juni. (W. T. B) Die Konferenz hat der Pforte offfsien ihre gestern erfolgte Kon stituirung angezeigt. Den Vorsitz bei der Konferenz führte der ur ee f Botschafter Corti; ein Sekretär ist bis jetzt noch nicht ernannt. Ueber die Verhandlungen der Konferenz haben sich die Mitglieder zu absolutem Stillschweigen ver— pflichtet.

Konstantinopel, 25. n (W. T. B.) In Folge der in der ersten u , , . gefaßten Resolution drückte Namens der Konferenz der ita nf Botschaster, Graf Corti, der Pforte das Bedauern über die icht gn abn. der

Kammer der Reichs räthe, ist gestorben.

Pforte an der Konferenz und zugleich die Hoffnung aus, daß sich die Pforte noch zur Theilnahme enischließen

werde. Die Mitglieder der Konferenz seien überzeugt, daß die Konferenz für die Türkei und für die Mächte von den günstigsten Folgen sein werde; die Konferenz suche nach Mitteln, Verwickelungen zu verhindern und stehe der Turkei durchaus nicht feindlich gegenüber; Konstantinopel sei zum Konferenzort gewählt worden, um ' die Ansichten der Pforte leichter kennen zu lernen und sich mit derselben von Punkt zu Punkt in freundschaftlicher Weise verständigen zu können. Die Mittheilung Cortis wurde von Seiten der Pforte mit Be⸗ friedigung aufgenommen.

Die Kon ferenz hat heute die zweite Sitzung ab— gehalten. In derselben wären, wie es heißt, die Souveränetäts⸗ rechte des Sultans über Egypten berathen und aufs Neue bestätigt worden.

26. Juni. (W. T. B.) Von den Botschaftern Englands und Frankreichs wurde die Pforte auf einem in dem Rundschreiben vom 26. Juni enthaltenen Irrthum aufmerksam gemacht. Die Pforte habe in demselben gesagt, daß der englisch⸗französische Konferenzvorschlag bestimmt sein solle, die Mission Derwisch Pascha zu erleichtern; diese Bestimmung könne aber der Konferenzvorschlag' gar nicht gehabt haben, da derselbe noch vor der Mission Derwisch Paschas gemacht worden sei.

Serbien. Belgrad, 25. Juni. (W. T. B.) Der König hat den von der Skupschtina angenommenen Gesetz⸗ entwurf wegen Einschränkung der Preßfreiheit sanktionirt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 25. Jum. (W. T. B.) Der „Regierungs- Anzeiger“ veröffentlicht die durch Kaiserlichen Tagesbesehl vom 24. d. erfolgte Er⸗ nennung des Chefs des Warschauer Gensd'armeriebezirks, General-⸗Majors Orschewsky, zum Gehülfen des Ministers des Innern unter Zuzählung zum Generalstabe.

Ein Communiqué des Finanz-Ministers besagt, daß die von einigen Zeitungen gebrachte Nachricht, das Finanz⸗Ministerium beabsichtige auf den Export von Ge⸗— treide in das Ausland einen Zoll zu legen, vollkommen unbegründet sei.

Auf Antrag des General-Gouverneurs von Odessa sind durch Synodalverfügung vom 16. d. 32 orthodoxen Priestern und Kirchendienern in den südrussischen Eparchieen, welche sich um die Beilegung der Judenexzesse im Mai 1881 besonders verdient machten, Belohnungen verliehen worden.

Das „Journal de St. Pétersbourg“ meint, die Weigerung Arabi Paschas, sich dem Befehl des Sultans gemäß nach Konstantinopel zu begeben, weil die Armee da— gegen sei, erweise, wie wichtig es fei, auf die Herstellung ge⸗ ordneter Zustände in Egypten hinzuwirken.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 21. Juni (Hamb. Corr.) Die Landes vertheidigungs⸗Kommisfion hat vorgestern ihre Arbeiten zum Abschluß gebracht und den von ihr ausgearbeiteten Gesetzentwurf, betreffend die Reorga— nisation des Heereswesens ꝛc, der Regierung zugestellt. Die Anträge der Majorität der Kommisston schließen sich dem Eniwurfe von 1878 genau an, reduziren aber die Ausgaben für das Jahr auf 26 800 000 Kr. jührlich, während dieselben nach dem Entwurf von 1878 zu 29 00 600 Kr. veranschlagt waren. Die Minoritäten der Kommission, deren es nicht weniger als neun giebt, schließen sich in den Hauptprinzipien den Anträgen der Majoritat an, stellen aber bezüglich der Einzelheiten Aenderungsanträge, die namentlich eine Reduktion der Ausgaben bezwecken.

Amerika. New-York, 22. Juni. (Allg. Corr.) Die New⸗Yorker Agenten der Dampfschiffahrtsgesellfchaf⸗ ten haben gestern ihr Gesuch an den Präsidenten gesandt, in welchem sie unter Hinweis auf die erschwerenden Bedingungen der Auswandererbill ihn bitten, das Gesetz nicht zu be— stätigen. Im Augenblick ist die Bestätigung des Gesetzes da—

durch aufgehalten, daß sich herausgestellt hat, bei Ausfertigung

desselben habe sich ein Versehen eingeschlichen. Die korrekt abgeschriebene Bill muß also noch einmal an den Kongreß gehen. Es ist aber kaum Aussicht vorhanden, daß verhindert werden wird, die Bill zum Gesetz zu machen.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 25. Juni. (W. T. B.) Da die Ruhe wieder hergestellt ist, werden die a us rtigen Geschwader ihren Aufenthalt in den egyptischen Gewässern voraussichtlich nicht lange ausdehnen.

Der Sultan hat Arabi Pascha den Medjidje⸗Orden erster Klasse verliehen und zu gleicher Zeit dem Khedive ein Souvenir in Diamanten überreichen lassen. Der neue Minister⸗Präsident Ragheb Pascha erhielt eine Depesche von Lesseps, in welcher derselbe die egyptische Regierung bittet, die Gerüchte, wonach der Suezkanal in Gefahr stehe, als grundlos zu bezeichnen und zu erklären, daß die Regierung Garantie für denselben übernehmen und daß der Handelsverkehr keine Unterbrechung erleiden werde. Ragheb Pascha bezeichnete in seiner Antwort die Gerüchte als absolut unbegründet. Die Regierung erkenne es als ihre Pflicht an, die Ruhe überall im Lande und besonders in der Nähe des Kanals aufrechtzuerhalten. Lesseps könne sich für durchaus vergewissert halten, daß die Sicherheit seines Werkes nicht in Frage gestellt werde. Trotz dieser Erklärung dauert die Beunruhigung der Bevölkerung am Kanal entlang sort. Während der letzten Tage wurde der Kanal seiner ganzen Länge nach von einem Haufen bewaffneter, auf Kameelen reitender Beduinen beobachtet.

Das Schreiben des Khedive an Ragheb Pascha beklagt die Auswanderung der Europäer und sagt: die Unterbrechung des Handels, das Schwinden des Kredits und die Zurückziehung der Kapitalien habe dem Lande selbst enormen Verlust gebracht. Der Khedive verlangt eine strenge Untersuchung über die Unruhen am 11. Juni und bemerkt, dieselben würden einen so ernsten Charakter gar nicht angenommen haben, wenn man sie von Anfang an zu verhindern versucht hätte. Der Khedive beauf⸗ tragt den Premier⸗Minister, die Namen der Urheber, An⸗ stister und Theilnehmer an den jungsten Unordnungen behufs einer strengen Vestrafung der Schuldigen zu seiner Kenntniß zu bringen. Der Khedive fügt hinzu, die gegen⸗ wärtige Lage dürse nicht länger bestehen bleiben, es sei ab⸗ solut nöthig, wirksame und radikale Mittel anzuwen deñ, üm die Ordnung und öffentliche Sicherheit wiederherzustellen, und die Möglichkeit zu schaffen, daß die Geschäste wicher auf— genommen werden und die früheren freundschaftlichen Be⸗ ziehungen zwischen den Eingeborenen und Europäern wieder ins Leben treten können. Der Khedive sagt schließlich, er

rechne auf die Entschlossenheit Ragheb Paschas, daß er solche Maßregeln ergreife, um die gegenwärtige Situation, welche ohne Beispiel in Epypten sei, zu beseitigen.

Seitungsstimmen.

Ein Aufsatz in der Politischen Wochenschrift“, be— titelt: Handels-⸗Minister und Handelskammern“, weist nach, daß die Frage nach dem Verhältniß der Staatsgewalt zu den Han⸗ delskammern eine politische Rechts frage sei, auf welche die Antwort nicht nach Zweckmäßigkeitsgründen, sondern nur aus dem positiven Recht gegeben werden dürfe. Der Verfasser theilt dann kurz den bekannten Thatbestand, der zur Er— örterung dieser Frage im Reichstage wie im preußischen Abgeordneten hause Veranlassung gegeben habe, die Erlasse des Handels-Ministers an die Handelskammer zu Grünberg und an das Porsteheramt der Kaufmannschaft zu Danzig, sowie dessen allgemeine Verfügung vom 30. November v. 89. mit und sährt dann fort:

Die Zweckmäßigkeitsfrage ist an

ganz bei Seite gelassen und in Gemäß

sammlungen, Kreistage u. dgl. s Analogie der Parlamente, delnde, verwaltende aus ;

Privatgesellschaften, noch Kor⸗ sind weder Stadtverordneten versammlungen, noch Halbbehörden: sie fallen vielmehr unter den rechtlichen Begriff. der Behörden Eine Behörde ist: „das ideelle Subjekt derjenigen Rechte und Pflichten, welche mit der Führung der zu einem Amte geeinigten Geschäfte vereinigt sind. Wesentlich sind hiernach vier Momente; 1) Geschäftsführung, 2) Führung öffentlicher Geschäfte, 3) Ausübung staatlicher Hoheitsrechte, 4) Führung der öffent⸗ lichen Geschäfte, und Ausübung der Hoheitsrechte im Auftrage, und beziehungsweise kraft Delegation, des Staates oder eines anderen Rechtssubjektes öffentlichen Rechtes.

Ein Blick auf das Handelskammergesetz vom 24. Februar 1870 zeigt nun die Handelskammern in dem erwünschten Besitze aller dieser Attribute. Das Gesetz weist ihnen im Wesentlichen eine drei— fache Thätigkeit zu: .

1) Die Behörden in der Förderung des Handels und der Ge— werbe durch thatsächliche Mittheilungen, Anträge und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. (5. 1 des Ges.) .

2) Handelsmäkler unter Vorbehalt der Bestätigung der Re— gierung zu ernennen. (S. 353.) ; .

3) Börsen und andere für den Handelsverkehr bestehende öffent— liche Anstalten zu beaufsichtigen (5. 34. fakultativ). ;

Daß hierin eine Geschäftsführung, und zwar eine Führung öffentlicher Geschäfte zu erblicken sei, dürfte auf Zweifek nicht

Indem die Handelskammer selbständig über die Höhe ihres Etats be— schließt, ist ihr, neben dem schon erwähnten Einschätzungsrecht, auch ein Besteuerungsrecht nicht unerheblicher Art verliehen. Ohne vor⸗ gängige Genehmigung der Regierung kann sie den zur Deckung ihrer jährlichen Kosten erforderlichen Aufwand bis zur Höhe von 10 der Gewerbesteuer vom Handel festsetzen. Mit vorgängiger Genehmigung der Regierung kann dieser Satz noch überstiegen werden. Einem so wirksamen Besteuerungsrechte wird der Charakter eines staatlichen Hoheitsrechtes wohl nicht abzusprechen sein. .

Darf hiernach der behördliche Charakter der Handelskammern im Allgemeinen als erwiesen angenommen werden, so fragt es sich weiter, welcher Art von Behörden sie beizuzählen seien. Das allge⸗ meine Wesen der Behörden hat offenbar seine Ausprägung nicht allein in Staatsbehörden gesunden. Ein allgemein verbreiteter, juristisch billigenswerther Sprachgebrauch spricht von städtischen, kommunalen und kirchlichen Behörden, bei welchen allen sich unschwer die erörter⸗ ten, allgemeinen Merkmale der Behörde nachweisen lassen, in Verbin⸗ dung mit den aus der besonderen Natur jeder dieser Behörden sich ergebenden Modifikationen . .

Sonach bleibt denn wohl nichts Anderes übrig, als den Staat als den Rechtsherrn der Handelskammern und diese als Staatsbebör—⸗ den auzusehen. ö . .

Dies auf negativem Wege gewonnene Ergebniß erweist sich aber auch positiv als ein wohlbegründetes. Staatliche Hoheitsrechte sind es, welche, ohne Vermittelung eines Zwischen:Rechtssubjektes, den Handelskammern delegirt sind. Staatliche Pflichten und staatliche Aufgaben sind es, die ihren Geschäftskreis ausmachen. Die Fürsorge für Handel und Gewerbe ist eine, und eine bedeutende Kulturgufgabe des modernen Staateg; die Existenz von Handels. Ministerien, Dandelskonsuln, und nicht zuletzt von Handelskammern sind eine Bet hätigung dieser Fürsorge. Diese vermag der Staat aber nur u erfüllen, wenn seine mangelnde Kenntniß der Bedürfnisse des Handels und der Gewerbe von im Leben stehenden Sach- und Fachkundigen unterstützt wird. .

Hirn Zwecke dienen die Handelskammern. Schon das Wort Gesammtinteresse im 5§. i des Gesetzes verweist sie auf staatliche, den egoistischen Einzelinteressen entgegengesetzte Gesichtsvunkte.

Die Handelskammern sind hiernach wesentlich be⸗— rathende Staatsbebörden. .

Es ist nun noch nothwendig, daß mit einigen Worten des Verhaͤltnisses der Handelskammern zur Selbstverwaltung gedacht werde. Unjählige Male, auch in dem Kommissionsherichte des Abgeordneten— hauses, sind die Handelskammern als eine Erscheinunge form des Ge⸗ dankens der Selbstverwaltung bezeichnet worden. Dies kann, wenn man den rechtlichen Begriff der Selbstverwaltung zu Grunde legt, als richtig nicht zugegeben werden .

Wr 6 *. Behörden der Selbstverwaltung namentlich einen Theil derselben in einem gewissen Sinne als mittelbare Staatgbehörden bezeichnen kann, so ergiebt sich hieraus, daß in den Dandelskammern unmittelbare Staatsbehörden zu erblicken sind.

Mit diesem Ergebniß ist denn auch die herrschende Meinung in völligem Einklang. ö von Rönne (Preuß. Staatsrecht, Bd. II. a, S.. 212 ff.) führt die Handelskammern als Organ der Proyinzial⸗Regierungen neben den Kreis Landräthen, Forst⸗ und Jagdbeamten, Eichungsämtern u. dgl. auf. Bd. IIb. S. 445 bezeichnet er sie als ein berathendes Organ der Central und Provinzialbehörden An einer anderen Stelle: Gewerbsbehörden, innerhalb der betheiligten Dem aus Wahlen Schulze (Preuß. berathende Behörde. Einem Hildebrands Jahrb. Bd. XXI) mit bureaukratischem Gepraͤnge ausgestattet“. An einer anderen Stelle sagt derselbe Autor: trotz ihres nicht zu leugnenden Charakters als bureaukratische Staats⸗ behörden'“. Kompe sagt ferner (a. a. O.): „vorwaltend ist der Ge⸗ sichtspunkt einer Staatsbehörde.“

Sehen wir unser Gesetz selbst auf den staatlichen Cha— rakter der Handelskammern an, so finden sich noch fol— gende Einzelheiten: Die Handelskammern führen ein den heral— dischen Adler enthaltendes Siegel (8. 297). Die Ausscheidenden be⸗ stimmt das höhere „Dienstalter‘ (5. 16). Die Mitglieder versehen ihre Stellen“ drei Jahre lang (8. 16). ö ;

In Frankreich, woher das Institut bekanntlich stammt, ist es in den größeren Städten der Präfekt, welcher der Handelskammer präsidirt. In Oesterreich führen die Mitglieder die Bezeichnung als Räthe !.

Nach alle diesem dürfte der Charakter der Handelskammer als Staatsbehörde erwiesen sein. (Fortsetzung folgt.)

In der „Nordd. Allg. Ztg.“ lesen wir:

Die Fortschrittsblätter und Sezesstonistenorgane sind eifrig an der Arbeit, die himmelschreiende Noth“ der unteren Steuerklassen den eklatanten Skandal der Exekutionen“ zu bestreiten und zu beschönigen. Auf, die desfallsigen Ausführungen der Berliner Fortschrittsblätter hat die im „Reichs⸗Anzeiger“ veröffentlichte Tabelle eine so schlagende Antwort gegeben, daß die Ableugnungsversuche hier zunächs verstummen durften, aber auch in der Provinz will, man der Wahr— heit nicht ins Gesicht schlagen lassen. So unterzieht der Düsseld. Anzeiger gegenüber der sezeffionistischen Düsseld. Ztg“, welche letztere den Berliner Fortschrittsblättern gläubig nachbetete, sich der anerkennenswerthen Mühe, die Düsseldorfer Verhältnisse zu kon— statiren, die nach Ansicht Unbefangener in finanzieller Beziehung immer noch besser sind, als die Berliner Zu⸗ stände, Und da bemerkt denn der D. A.“, daß nach dem Verwaltungsberichte der Stadt Düsseldorf im vergangenen Steuerjahre 6444 Pfändungen stattgefunden haben, wenn auch nur 21 Verkäufe gegen 75 des Vorjahres. Die Abnahme der Verkäufe ist gewiß erfreulich, doch bleibt zu bemerken, daß die Zahl der Pfän⸗ dungen wegen rückständiger Steuern im Jahre 1879 81, nämlich 5904 betrug. Anmahnungen erfolgten 187986: 38 123, 1880/81: 40 502. Verkaufsaufträge rückständiger Steuern wegen wurden ausgefertigt: im letzten Steuerjahr 3120, im vorletzten 2433.

Central-Blatt der Abgaben-Gesetzgebung und Ver—⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. . Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittel⸗ baren Staatsbeamten. Bekanntmachung, denselben Gegenstand be treffend. Ausführung des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamken. Verände— rungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuer⸗ stellen. Indirekte Steuer: Tariffrung von Dachziegeln. Perso⸗ nalnachrichten. Beilage: Bestimmungen zur Ausführung des Ge⸗ setzes vom 29. Mai 1882, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten.

7Yeichstags⸗Angelegenheiten.

Düsseldorf, 26. Juni. (W. T. B.) Bei der im 4. Düssel⸗ dorfer Wahlkreise stattgehabten anderwesten Wa hl eines Reichs⸗ tags-Abgeordneten wurden laut amtlicher Ermittelung im Ganzen 12616 Stimmen abgegeben. Hiervon erhielten Rittergutsbesitzer August Lucius hier (klerikall 8882, Rechtsanwalt Heinrich Court hier kons.) 1605, Gustav Blöm hier (Fortschr) 1258 St. Ritterguts⸗ besitzer Lucius ist sonach gewählt.

Statistische Nachrichten.

Den Mittheilungen der G roßherzoglich hessischen. Cen⸗ tralstelle für die Landesstatistik entnehmen wir folgende Statistik der Knappschafts⸗, Invaliden⸗ und Knappschafts-Kranken— kassenvereine im Jahre 1880. Der Bericht sagt über dieselben wörtlich: ‚Die Knappschaftskassen sind wohl die ältesten Unterstũtzunge⸗ institute für Arbeiter. Sie mußten sich gerade bei dem Bergwesen einführen, weil der Bergmann wohl den dauernd schwierigsten Beruf hat, bei dessen Ausübung er unausgeseßzt in Todesgefahr schwebt. Es lag daher hier mit dem Beginne des Werkes sofert das Bedürfniß vor, für den etwa verunglückten Bergmann und dessen Familie Sorge zu tragen und ihm durch geringe Opfer, welche er sich während feiner Arbeits fähigkeit auferlegt, ein sorgenfreies Alter zu sichern. Auch der Werks besitzer lieferte in der Regel seinen Beitrag oder gründele und unter · hielt womöglich die Kasse aus eigenen Mitteln. So entwickelten sich diese Unterstützungsinstitute und gewannen einen solchen Umfang, daß z. B. die Knappschaftsvereine in Rheinland und Westfalen über Ver= mögen von mehreren Millionen Mark verfügen können. Und wenn erst ein bedeutendes Zinsenerträgniß in das Budget eingestellt werden kann, dann lassen sich den Mitgliedern Wohlthaten bieten, welche wesentlich zum Gedeihen des ganzen Bergmannsstandes beitragen. Es können nicht nur Krankenlöhne und Invalidenpensionen gezahlt, sondern es können auch Kranken und Waisenhäuser, Schulen und alle möglichen gemeinnützige Institute errichtet werden.

Die Knappschaftskassen haben sich aber nicht nur dadurch vor- züglich bewährt, daß sie in Krankheit, Alter und bei Unfällen die Knappschaftsmitglieder vor Mangel und Elend schützten, sondern sie haben auch die Zusammengehörigkeit der Knappen mehr zum Bewußt⸗ sein gebracht, das Zusammenhalten gefördert und die Anhänglichkeit an das Werk ausgebildet, den häufigen Wechsel der Arbeitsstelle ver⸗ hindert. .

Bei derartigen segensreichen Erfolgen konnte der Wunsch nicht ausbleiben, daß sich ähnliche Institute auch für alle übrigen Arbeiter klassen ausbilden möchten, und so müssen wir die Knappschafts kassen als die gelungenen Vorbilder der für das ganze Reich neuerdings geplanten Arbeiterunterstützungskassen ansehen. Sie gewinnen dadurch auch in Kreisen an Interesse, welche sonst dem Bergbau und seinen Einrichtungen ferner stehen. In dem Großherzogthum wurden nach Art. 166 des Berggesetzes vom 28. Juni is76 die neu zugründenden Knappschafts ; Invaliden. und ÄQnappschaftz ˖ Krankenkassen obli⸗ gatorisch getrennt, während beide Kassen vor Einfũhrung des Berggesetzeß in der Regel vereinigt waren, und bei ibrem Fortbestand auch für die Folge vereinigt bleiben können. Die Invalidenkgssen mußten gewisst in Art. 155 des Berg esetzes zusgesprochene Bestimmungen in ibre Statuten aufnehmen, während sie sonst unverändert weiter bestchen fonnten. Die Invalidenkassen umfassen in der Regel größere Bejirke; dagegen sind die Kranken—

bunden. Zu allen Kassen haben die Werksbesitzer mindestens die Hälfte der Beiträge der Arbeiter zu zahlen.“

Es sind 7 Knappschaftsvereine und 11 Krankenkassen im Groß⸗ berzogthum Hessen; die Knappschaftsvereine in Bad Nauheim, Weckes⸗ heim, Oesenbeim, Gießen 2, Hessenbrüͤcker Hammer und Wimpfen; die Krankenkassen in Ober ⸗Rokbach, Wetzlar 2, Siegen, Kalk b. Deutz, Gießen 3, Hungen, Grube Amalie b. Seligenstadt und Theodorahalle. Die Verwaltung wurde von sämmtlichen Kassen besorgt von 78 Vorstandsmitgliedern, 41 Knappschaftsãltesten, 2 Knappschaftsarzten, 20 Vereinszapothekern und 18 assenbeamten; es gehörten zu den Vereinen: 27 Werke mit 926 ständigen und 368 nichtständigen Arbeitern. Vollbeitragende Mitglieder waren ult. Dezember 1880: ständige Mitglieder 1178, nichtständige Mitglieder 418. Beurlaubte nicht oder nicht voll beitragende Mitglieder waren ult. Dezember 1880 zusammen 30, kur⸗ und arzneiberechtigte Per⸗ sonen 45, Ganzinvaliden 51, Halbinvaliden 4, Wittwen 385, vaterlose Waisen 27, elternlose Waisen 5.

Ständige Mitglieder der Krankenvereine: 31; die Zahl der Krankheitsfälle betrug 137, die 296 Tage lang behandelt wurden. Nicht ständige Mitglieder waren: 7.

Die Einnahme sämmtlicher Kassen vom 1. Januar 1880 bis 31. Dezember 1880 betrug: Laufende Beiträge: der aktiven Mitglie⸗ der 13761 06, der beurlaubten 158 „6, der franken 43 (S, der Werksbesitzer 7898 ; Eintrittsgelder 157 6, Straf⸗ gelder 323 S6, eingehaltene Löhne 176 A6; Kapitalzinsen 11418 M, sonstige Einnahmen 451 i, Summa der Ein nahmen 34 343 S Die Ausgaben sämmtlicher Kassen betrugen vom 1. Januar bis 31. Dezember 1880: Heilungskosten 183 , Krankenlöhne 4013 „, Begräbnißkosten 497 M; laufende Unterstützungen: an Ganzinvaliden 5791 „, an Halbinvaliden 206 , an Wittwen 2310 4K, an Waifen 669 M; außerordentliche Unter⸗ stützungen 283 „6, Verwastungskosten 1342 A6, Anschaffung von Inventarien 169 „, sonstige Ausgaben 323 S6, in Summa Ausgaben 22 791 K. Die ganze Einnahme betrug daher 34 3435 S6, die Ausgabe 22 791 4, also Ueberschuß 11 578 46 Ult. Dezember 1889 betrug das Vermögen sämmtlicher Kassen: Baarbestand M771 Sp, zinsbar angelegte Kapitalien 259 277 , unverzinsliche Forderungen und Rückstände 1670 6, Mobilien 81 Mü, in Summa Aktiva 270 501 „6½, Passiva am 31. Dezember 1880: Schulden 553 „, bleibt demnach schuldenfreies Vermögen am 31. Dezember 1886 269 747 M

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Frankfurt a. M., 25. Juni. (W. T. B.) Der Komponist

Joachim Raff, seit 1877 artistischer Direktor des hiesigen Hoch⸗ schen Konservatoriumns, ist heute Nacht gestorben.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Wien, 24. Juni. (W. T. B.) Der amtliche Saaten⸗ standsbericht für die Länder diesseits der Leitha kon⸗ statirt, daß um die Mitte des Monat Juni der Stand des Weizens in der nördlichen Zone (Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Bukowina) ein sehr erfreulicher, in der südlichen Zone zum größten Theil ein recht befriedigender war. Der Stand des Roggens war in der nördlichen Zone nur eine Mittelernte, in der mittleren Zone eine gute Ernte versprechend. In der füdlichen Zone ist der Ertrag der Roggenernte ein guter. Der Stand der Gerste läßt nur eine Mittel⸗ ernte, der Stand des Hafers eine mittlere und elne gute Ernte er⸗ warten. Der Stand des Mais ist zum größten Theil gut, in Süd⸗ steiermark vortrefflich.

Gewerbe und SGandel.

Dem Jahresbericht der Oberlausitzer Eisenbahn für das Jahr 1881 entnehmen wir folgende Daten: Die aus dem Be⸗ triebe der Hauptbahnstrecke Kohlfurt⸗Falkenberg im Jahre 1881 er— zielte Gesammteinnahme bezifferte sich einschließlich s2 150 4 für Veräußerungen zu Gunsten des Erneuerungsfonds auf 870 748, 04 M gegen 858 550,48 S6 im Jahre 1880, demnach 1881 mehr 12 197,56 Die Einnahme auf der Zweigbahn Ruhland⸗Lauchhammer betrug pro 1881 23 915,53 6 gegen 25 137,19 ½ in 1880, also 1881 weniger UL221,66 .] Seitens der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft ist nach dem vorbezeichneten Einnahmeerträgniß pro 1881 wiederum nur der vertragsmäßige Minimal-Gewinnantheil von 20 000 ½ an die diesseitige Gesellschaft zu gewähren gewesen, während aus dem Er⸗ trägniß der Zweigbahn Ruhland Lauchhammer, da die Einnahme den Betrag von 24 009 M nicht erreichte, beziehentlich nicht überschritten hatte, ein Gewinnantheil für die Oberlausitzer Gesellschaft überhaupt nicht entfiel.

Die Betriebseinnahmen betrugen: aus dem Personenverkehr: 1881 255 078 M, gegen in 1880 245 4235 6, es wurden in 1881 Personen befördert: auf der Hauptbahn 214 208, auf der Zweigbahn 24 388. Im Güterverkehr wurden befördert: in 1881 21 3561 und dafür vereinnahmt 555 298 60, in 1889 222659 t und dafür verein⸗ nahmt 554 389 ½ Es wurden also aus dem Personen⸗ und Güter⸗ verkehr überhaupt vereinnahmt 1881 842512 6. gegen in 1880 S837 621 MSI; der Gesammteinnahmebetrag inkl. Veräußerungen zu Gunsten des Erneuerungsfonds betrug in 1881 870 748 , gegen in 1880 858 550 *

Die Einnahmen und Ausgaben der eigenen Verwaltung betrugen in 1881: die Einnahmen 21 8750 „, die Ausgaben 6938 ,; somit Ueberschuß 14931 S, welcher wie der Ueberschuß des Jahres 1880 dem Erneuerungssonds als nachträgliche Dotirung für die demselben in den Jahren 1876 1877 zu wenig zugeführten Beträge angewiesen worden ist.

Ende 1881 betraz der Reservefonds 86045 SG, wovon L500 46 in Baar, 255 M in Depositen, 74 289 ½ in Effekten. Ultimo Dejember 1881 betrug der Erneuerun g95fonds 362 421 und zwar 151 200 4 in preußischen 4 , Konsols, 4 479 in Oberbaumaterialien, 4742 M in verkäuflichem Altmaterial, 8128 M in Ernenerungstheilen der Betriebsmittel und 103 871 S in Baar. Die Verwaltung hofft, daß mit Rückhsicht auf die Verstaatlichun der Berlin -Anhaltischen Eisenbahn, mit welcher der Betrieb der Ober⸗ lausitzer Bahn auf den Staat übergeht, der letzteren nicht mehr wie bisher die Verkehre werden entzogen werden können, welche ihr ihrer Lage nach gebühren. Die Durchführung der Aenderungen in den Ver⸗ kehrsleitungen werde aber nur nach und nach, nicht mit einem Schlage zu erwarten sein.

Breslau, 24. Juni. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Aktionäre der Rechte Oder Ufer Eisen bahngesellschaft genehmigte einstimmig die Bilanz sowie den Antrag der Gesellschafts— vorstände wegen Ertheilung der Ermächtigung der Direktion zur Kon— jessions Nachsuchung für den Bau der Sekundärbabn ziischen Sund feld und Trebnitz, Beschaffung der dazu nötbigen Geldmittel im Be⸗ trage von circa 950 0909 ½ und zur demnächstigen Ausführung des Baues.

Prag, 24. Juni. (W. T. B) Die Turnau Kralup⸗ Ba bn veröffentlicht soeben die bekannten, von der Regierung ge⸗ nehmigten Fusionsbedingungen, wonach die Aktionäre 175 Fl. oder nach freier Wahl 75 Fl. baar und 109 Fl. in Pari Aktien der böh⸗ mischen Nordbahn erhalten. Der offizielle Verwaltungsbericht be⸗ stätigt Alles, was bisher über die Höbe des Aktienkapitals und über die Verstaatlichungs bedingungen gemeldet wurde.

Brüssel, 21. Juni. (W. T. B.) Die Nationalbank bat den Diskont auf 3! Yo berabgesetzt. 4

London, 24. Juni. X. T. B.) In der gestrizen Woll⸗ auktion waren Preise unregelmäßig.

Ver kebra⸗Anstalten.

Die Ketten und Seil schiffahrt der wichtigsten Wasserstraßen Europas und Amerikas. (Stat. Corr.) Die

kassen meist der Bequemlichkeit halber an das einzelne Werk ge⸗

Ketten und Seilschiffahrt, in Deutschland Taucres, in Frankreich