1882 / 148 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Berrouaghia und Umgegend ein tiges Hagelwetter und zerstörte

Korn⸗

derart, daß der Schaden auf mehr als berechnet wird.

Die Ernte begann in Mitte Mai über das Ergebniß der bereits bee

sür Algier ungewöhnlich hef⸗ und Weinpflanzungen eine Million Franken

und lauten die Berichte ndeten Gersten⸗ und Hafer⸗

ernte durchweg günstig, indem die Frucht schwer und das ein⸗

zelne Korn vollkommen sein soll. Gerste un Lieserung ist wenig verkauft, nannt werden können, d Preis sowohl für Gerst pro metrischer Ctr. ( 5,60 6,00

werde.

d Hafer erwartete man in Algier Mute Juni.

Die ersten Zufuhren neuer

Auf

weshalb Preise noch nicht ge⸗ och meint man in Algier, daß der e als auch für Hafer ca. 14—15 „6 pro Ctr.) betragen

Fr.

Der Weizen, der unter den besten Witterungsvꝛrhältnissen reifte, wird seit einigen Tagen ebenfalls geerntet. Die Aehren sind schon ausgewachsen und haben ein fehr mehlreiches Korn.

Größere Quantitäten neuen Wei nicht auf den Markt kommen Weizen (blädar) zu dem Preise

zens werden vor Ende Juli und glaubt man, daß rother von 24 25 Frs. pro metri⸗

scher Ctr. (9,65 10, 90 MS pro Ctr.) zu kaufen sein wird,

während für gelben Weizen (bl

geben werden kann.

III. Europa. 1) Rußland.

étendre) noch kein Preis ange⸗

In Westrußland waren die Witterungsverhältnisse der letzten Zeit nicht sehr günstig, so daß eine dem Saatenstande zu Ende des Monats März entsprechende Entwickelung des Wintergetreides nicht stattgefunden hat. zirken wird über die Wirkung der während der ganzen ersten Aprilhälfte sich einstellenden Nachtfröste, wie über austrocknende

Winde und Mangel an Regen geklagt. eigentlicher, konstatirt werden, und wenn au rückgeblieben durch herrschenden

Dagegen

dem Wir

It, so .

Dürre

itergetreide

bei

recht der

ist dieses ein Zustand

zugefügter Schaden ch die Frühjahrsbestellung zu⸗ Wochen hin⸗

Aus fast allen

Trotzdem kann

der

Be⸗

ein

nicht

günstiger Umstand.

Felder

Südruß⸗

lands im allgemeinen Besorgniß erregend, da die dort herr⸗ schende außergewöhnliche Dürre eine Mißernte befürchten läßt und die Hoffnung auf eine gute Heuernte den Landwirthen Der stellenweise gefallene Regen war

bereits genommen ist.

zu gering und nur Bessarabien und die Umgegend von Rostow a. Don hatten ausgiebigen Regen, so daß dort eine

bessere Ernte zu erwarten ist. in ganz Rußland hat wohl das

Die günstigsten Ernteaussichten Königreich Polen, indem der

Stand der Saaten dort ein sehr guter ist und, in Folge des gelinden Winters, der eine frühere Aussaat von Gerste, Hafer und Erbsen gestattete, die Vegetation im Vergleich mit anderen Jahren sehr weit vorgeschritten ist, so daß die gegen Ostern eintretenden Fröste und Schneefälle, bis auf einzelne Gegen—

den mit ganz leichtem Boden,

haben.

keinen Schaden angerichtet

Die Preise der landwirthschastlichen Produkte in Rußland

waren:

April feiner bessarabischer 8,35 10 Pud schwer Br. April feiner polnischer 9, 05 9,20 Pud schwer pr. Mai feiner bessarabischer 8,35 10,09 Pud schwer ud 11,71 15,13 9 pr. Ctr.

ö. . polnischer 9,65 10,9 Pud schwer

Mai feiner

a. Weizen. Odessa.

Pud 11571—15,62 „S pr. Ctr.

Pud 13,36 —15,62 AM pr. Ctr.

pr. Pud 13,36 15,13 06 pr. Ctr. Mai pr. Tschetwert

à 10 Pud April pr. Pud April pr. Pud April pr. Pud April pr. Pud

April Mai

8, 20 9, 095 Pud pr. Tschetwert schwer pr. Pud

Rostow a. /Don.

Kowno. Wilna. Grodno. Warschau.

b. Roggen. Odessa.

O, Si - O, 95 Rbl.

6 S3 = 6 35 Rbl.

Rostow a. / Don.

1, 35 —1, 60 1,20 - 1,55

1,35 1,55

10256 100 Rbl. 10 0 1073 M pr. 1,50 = 160 Rbl. 14,64 –= 15,62 M pr. 1,60 = 170 Rbl. 15,62 —- 16, 60 M pr. 1,45 —= 155 Rbf. 14, 185 - 15, 12 M pr. 1.36 = 566 Fibl. 1346 - 15,22 4 pr.

S, 10 = H. 27 0 pr.

8,29 9,27 4M pr.

1,20 —- 1,60 Rbl.

Ctr. Ctr.

Mai pr. Tschetwert à 9 Pud 7,77 —– 8,00 Rbl. 8,40 - 8, 67 M pr. Ctr.

April pr. April pr.

April pr.

Pud Pud Pud

Kowno. O, 90 - 1,00 Rbl. Wilna. o, 90 = 5, 95 Rbl. Grodno. O 85 -= 0. 35 Rbl. Warschau.

April pr. Pud polnischer 96 9.99 Rbl.

April pr.

Mai

russischer

Pud

Mai pr. Tschetwert

April pr. April pr. April pr. April pr.

April pr. Mai

à 8 Pud Pud Pud

Pud Pud

Pud

Mai yr. Tschetwert

April pr. April pr. April pr. April pr.

April vr. April yr. April pr.

à 6 Pud Pnd Pud Pud Pud

Pud Pud Pud

692-695. 8 er R e. Odessa.

O. 70 - 0,5 Rbl. 0,71 - 0,09 , Rostow a. / Don.

5.75 - H 00 Rbl. Kowno. O, 80 - 0,95 Rbl. Wilna. O. 80 = G. 5 Rbl. Grodno. O, 75 - 0, 90 Rbl. Warschau. O S6 = HY Rii. Cafe r. Ddessa. O0. 70 - 0,80 Rbl. O72 - 075 . Rostow a. Don.

3, 40 Rbl. Kowno. O, 80 0, 35 Rbl. Wilna. O0, 70 —- 0,75 Rbl. Grodno.

O75 - 0,30 Rbl.

Warschau.

O, 7d 0, 86 Rbl. 6. Grbsen. Kow no.

O, 90-0, 95 Rbl. Wilna.

O. 50 0.90 Rbl. Grodno.

O, 85 - 0,99 Rbl.

8, I8—- 976 M pr.

8, 8 - 9 27

MS pr. 8, 29 9, 27 M pr. 9, 37 9,65 pr.

S 57 = h 27

6, S2 - 7, 31 6, 92 7, 80

6 pr. 7Ol - 7, 32 M pr.

7, S0 - 9, 27

MS pr. 7, 80 - 8,78 M pr.

7, 31 - 8, 8 M pr.

7,80 - 8, 8 ½ pr.

6, Sn - 7, So A pr. 7Ool- 7,31,

5,53 M pr.

7,80 - 8,29 M pr.

6,82 - 7,31 A pr.

7,31 - 7, 89 M pr. 7, 60 - 8, 39 M pr.

8, 78 - 9, 27 pr. 4.36 8, 78 A pr. 8.29 8,78 M pr.

Ctr. Ctr. Ctr. Ctr.

Ctr.

Ctr. Ctr.

Ctr.

Ctr. Gtr.

Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. Gtr.

Gtr. Gtr. Ctr.

Warschau. ö. April pr. Pud O,. 90 1,00 Rbl. 8.78 9,76 Æ pr. Ctr.

2) Serbien, Bulgarien und Numänien.

Der in der ersten Hälste des Monats Mai eingetretene ausgiebige Regen hat die gehegten Befürchtungen in Betreff der Ernte in Bulgarien vollständig beseitigt. Ebenso ist auch der Stand der Feldfrüchte in Serbien ein solcher, daß man eine Durchschnittsernte erwarten darf, wenn auch einzelne Kreise wie Semendria, Milanowatz und Kragujewatz nur einen schwachen Saatenstand zeigen. Die Wiesen haben in Serbien fast überall unter der Dürre gelitten, so daß die Futtermittel eine be⸗ deutende Preissteigerung erfahren werden. Besonders haben unter den diesjährigen klimatischen Einflüssen Pflaumen und Nüsse gelitten. Auch in Rumänien wurde der Mangel an nachhaltigen Niederschlägen lebhaft empfunden, da während des vergangenen Winters nur vorüber gehend im Dezember ein stärkerer Schneefall zu verzeichnen war und Frühjahrsniederschläge vollständig ausblieben. Starke Luftbewegungen im Monat April hatten in Verbin⸗ dung mit der zunehmenden Wärme zur Folge, daß die Erde fußtief austrocknete, wodurch die weitere Entwickelung der Feldfrüchte ernstlich gefährdet wurde. Dagegen waren die— selben andererseits so weit gekräftigt, daß eine Reihe plötzlich eingetretener lalter Tage im April ohne Schaden anzurichten vorüberging. Seit dem 29. und 36. April traten endlich nach einer Dürre von fast 4 Monaten stärkere Regengüsse ein, welche jedoch, da die Herbstsaaten schon an vielen Stellen große Lücken zeigen, nur von beschränkter Wirkung sein dürften und die Befürchtungen über den allgemeinen Ausfall der Herbstsaaten nicht beseitigen werden.

Die Preise für Getreide pro Kilo ab Galatz stellten sich Mitte und Ende April folgendermaßen:

Weizen, Ghirker J. Qualität 80 Fres. . 1. Mp pr. Ctr.

ö. 56 —- 55 6.4 6. 88 55 6.88 10-47 559 577 2235 3.568 20 525 5 56

I)

I III III

Roggen Gerste Mais

8

J , 3) Oesterreich⸗-Ungarn. Im Allgemeinen haben sich die Wintersaaten in Oester— reich schön und kräftig entwickelt, wenn auch manches Roggen⸗ feld vom Froste beschädigt wurde. Selbst beim Rapse, der naturgemäß stärker vom Froste zu leiden hatte, ist der Scha⸗ den nicht so bedeutend, daß die Aussichten auf eine gute Mittelernte ausgeschlossen wären. Ueberhaupt lauten die Nachrichten dahin, daß, wenn auch sämmtliche Saaten etwas durch den Frost gelitten haben, die Ernteaussichten darum doch noch recht günstige sind. Nur in Mähren und Nieder⸗ öͤsterreich haben die Rübensaaten durch Insekten, namentlich Erdflöhe und Drahtwürmer, derart gelitten, daß manche Saaten ganz zu Grunde gegangen sind; auch ist der Raupen— schaden an Obstbäumen in diesen Ländern der nördlichen Zone nicht unbedeutend, wozu noch kommt, daß die letzten Fröste beträchtlich Schäden angerichtet haben, da das Spatobst größtentheils eben in der Blüthe stand.

In Ungarn kann der Stand der Herbstsaaten noch immer als besriedigend bezeichnet werden, und nur der Roggen läßt in Folge Einwirkung des Frostes, besonders in den nörd— lichen Komitaten, zu wünschen übrig. Dagegen haben die Frühjahrssaaten, Gerste und Hafer, fast überall in Folge des trocken kalten Wetters gelitten, und der Raps ist an vielen Orten theils durch Frost, theils durch Insekten stark mit— genommen. Auch die Wiesen und die angebauten Futter⸗ gewächse versprechen nur eine schwache Ernte, während die Weingärten, wenn sie auch etwas durch den Frost gelitten haben, fast überall Aussicht auf eine befriedigende Ernte bieten.

4) Schweden und Norwegen.

Die Frühlingsarbeiten sind beendet und versprechen so— wohl Winter- als auch Sommersaaten eine außergewöhnliche Erntegusbeute. Man erwartet eine bedeutende Heuernte, doch ist noch Regen nöthig, da der schneelose Winter von keinem vortheilhasten Einfluß gewesen ist. Für landwirthschaftliche Produkte wurde bezahlt:

. zen. Stockholm. Mai Schwedischer pr. 20 Pfd. schwed. 1290 Kr. 6,60 αι pr. Ctr. Ausländischer ö ö 81 1199. . Gothenburg. April Deutscher pr. Ctr. schwed. 9,00 Kr. Schwedischer . 8,50 Vstad. Mai 12314 Pfd. holl. pr. 20 Pfd. schwed. 1,65 Kr. 10,92 44 pr. Ctr. 120 J 1,35, 8,93

1.

11,91 4 pr. Ctr. 1, =

. 1 *.

* n *.

Jönköping Mai Ausländischer pr. 20 Pfd. schwed. 1, S) -— 1, S5 Kr. 11, 90 - 12, 24 M pr. Ctr. Schwedischer pr. 20 Pfd. schwed. 1, ig = I20 Kr. 7 28—- 793 Christiania vr. 100 kg = 20 C = 22 9 Kr. 1128 - 12,37 M pr. Ctr. Drammen. April pr. 100 kg - 18.0 - 19.90 Kr. 10, 13 —– 10, 69 M pr. Ctr. Mai Norweg. 1809 - 2009 . 10 13— 125. Laurvig. April pr. 100 kg - 20,00 22.90 Kr. 11,25 12,37 M pr. Ctr. Frederikshald. Anf. Juni pr. 100 kg 2X , 00—- 22,00 Kr. 11,25 12,37 M pr. Ctr. b. Roggen. Stockholm. Mai Schwedischer pr. M Pfd. schwed. 1,0 Kr. 6, 60 pr. Ctr. Russischer = 2 f 1,11, 8383 , . Gothenburg.

Schwedischer pr. Ctr. schwed. Deutscher 5 *

April

MS vr. Ctr. 7, 26 8,58 8,45 7, 58

8M 7,68

8,27 8,59 6,61 - 6,94

März

April . Russischer = 9st ö st a d.

Mai 1224 Pfd. boll. pr. 0 Pfd. schwed.

. 117 / 8 . 8 am Jönköping. Mai Ausländischer pr. 20 Pfd. schwed. 1,25 —1, 30 Inlãndischertr 090—105 Christiania. Mai pr. 100 kg 15,50 16,50 Kronar S872 g, 28 M pr. Ctr. April

Drammen. pr. 10) Eg - 15,09 - 18699 Kronar 8.44 9.090 A pr. Ctr.

Mar. ü 7, 88 8, 44 .

April

1400—- 13500) YM 12, 12 A pr. Ctr. Mai

Laurvig. vr. 109 Eg 1600-1890 Kronar Molde.

Frederiks hald.

Anf. Juni pr. 100 kg 140 - 15,0 Kronar 7, So“ =- S, 44 M pr. Ctr.

vr. 100 Eg 1800 - 1850 Kronar 10, 12 1040 M pr. Ctr.

e. Ger st e. Stockholm. Mai er, vr. 20 Pfd. schwed. O 9 Kronar 5. 95 1 pr. Ctr. . echszeilige ö 9 4 Ga,, on. Ystad.

Mai Zweizeilige . Pfd. holl. pr. 20 Pfd. schwed. Sechtzeilige jo ß m ⸗—

Fönksping.

Kronar M pr. Ctr. 1,1085 7,60 1,00

1 .

KRKronar Mai ausländischer pr. 20 Pfd. schwedisch 1,10 —= i220 inländischer . ö O80 0, 90 Christiania. Mai zweizeilige pr. 100 Rg 13,50 - 14,00 Kron. ssechszeilige . . Dram men. April pr. 100 kg 13, 09 - 14.00 Kron. Mai 180-1850 Laurvig. April pr. 100 kg 1400 - 16,00 Kron. Mold Mai

olde. pr. 100 kg 18,50 - 19,00 Kron. Frederikshald. Anf. Juni pr. 160 kg 12, 99 - 13,90 Kron. 4 S aft r. Stockholm. 20 Pfd. schw. 2

Gothenburg. Ctr. schwed.

S4 11,17 b,. 55 7, „MS pr. Ctr. 5,78 6,22 6, 08 741 6,08 6, 89 5,29 6, 19

6,75 6,75

, 75

Mai pr.

März gedörrter pr. ungedörrter April gedörrter 3 nupungedörrter

Mai pr. Mai inländischer pr. Mai

Drammen.

April pr. 100 kg 1100-1200 Mai 1050 1200

Laurvig. April pr. 100 kg - 11,00 12, 00 Mai

Moölde. Anf. Juni

Jönköping. 20 Pfd. schw. O75 0, 80 Christiania. pr. IC kg go - 11.00

4, 96 h, 06

6,19 h, 90

6,19 . 506

pr. 100 kg 14,00 - 15, 00 Frederiks hald. pr. 100 ö e, en, Stockholm. 23 Kronar 10,50 S pr. Ctr. Christiania. Kronar Mai pr. 190 kg = 23515 = 24,25 Drammen. April Victoria pr. 100 kg. 28, 00 - 30,00 Kleine Ostsee J 18.00-19.00 Mai Victoria J 28,00 - 29,00 „Kleine Ostsee 1161909 Frederikshald. pr. I6 Kg = 260 60 - 2,00

8, 44 5,63

Mai pr. Tonne S pr. Ctr. 13, 35 13,66

15,75 16, Sr 10,12 10,58 15,75 - 16,31

9. S4 1068

11,24 - 1321

l

III I I

Anf. Juni

l

Die vereinigten Berliner Kreissynoden genehmigten gestern sämmtliche, auf den Etat bezüglichen Anträge des geschäͤfts⸗ , Ausschusses sowie den Etat selbst, der mit 349 119 3 14 * alaneirt.

In der heutigen zweiten Sitzung berichtete Prediger Rhode über den Antrag der Kreissynode Berlin II. in Sachen des amtlichen Kirchenzettels. Der Antrag jener Kreissynode lautete: In Erwägung, i) daß es unan⸗ gemessen ist, daß der im Auftrage des K ,, heraus⸗ gegebene, für die gesammte evangelische Bewohnerschaft Berlins bestimmte Berliner amtliche Kirchenzettel ] eines Parteibestrebungen dienenden Vereins (des evangelischen Vereins für kirchliche Zwecke) als Bestandtheil des von diesem Verein herausgegebenen Parteiblattes (des Evangelisch⸗ kirchlichen Anzeigers) erscheint; 2) daß die Berliner Küster ˖ Wittwen⸗ und Waisenkasse, zu deren Besten die Herausgabe des gu. Kirchen⸗ zettels erfolgen soll und die zu fördern den Berliner Synoden gewiß obliegt, durch diese Einrichtung wesentlich geschädigt wird, da der größere Theil des Gewinnes aus dem Unternehmen dem gedachten, Parteibestrebungen dienenden Vereine zufällt; werden die vereinig⸗ ten vier Berliner Kreisspnoden gebeten, Vorkehrungen zu treffen, durch welche die angedeuteten. Mißstände befeitigt werden.“ Der Referent beantragte: „Die vereinigten Kreisfynoden wollen beschließen; 1) Wir halten es nicht für angemessen, daß der amt— liche Kirchenzettel als Beiblatt des bestimmten kirchlichen Partei— interessen dienenden „Evangelisch kirchlichen Anzeigers für Berlin“ er⸗ scheint; 2) wir wünschen deshalb, daß der zwischen der Küsterwittwen⸗ kasse und dem Evangelischen Vereine geschlossene Vertrag vom 20. De⸗ zember 1875, wonach das Verlagsrecht an dem amtlichen Kirch enzettel auf die Dauer von 19 Jahren dem Evangelischen Vereine übertragen worden ist, baldthunlichst und womöglich noch vor dem Endtermine des Vertrages, dem 31. Dezember 1885, gelöst werde; 3) wir beauf⸗ tragen unseren Vorstand, die zur Lösung des Vertrages erforderlichen Verhandlungen zu führen und einer künftigen Versammlung der vereinigten Kreisfynoden Vorschläge zu machen, wie der Kirchenzettel die thunlichste Verbreitung finden und dafür gesorgt werden könne, daß der Küsterwittwenkasse die aus der Herausgabe des amtlichen KLirchenzettels zugeflossenen Einnahmen mindestens in der bisherigen Höhe erhalten resp. ersetzt werden.“ :

Nach längerer Diskussion wurde zur Abstimmung geschritten. Dieselbe ergab unter Ablehnung aller anderen nträge die Annahme der Anträge des Referenten.

im alleinigen Verlage

Für das reisende Publikum dürfte es von Interesse sein zu er⸗ fahren, daß wegen des kurzen Aufenthaltes des Mittagsschnell⸗ zuges Berlin⸗Frankfurt a. M. auf der Staslion Kreiensen von dem ee lee n, Maigatter daselbst die bequeme Einrichtung getroffen ist, den Reisenden, welche zu speisen wünschen, die verlangten Diners auf Tabletten in die Coupés zu reichen, wo die Speisen während der Fahrt von Kreiensen nach Göttingen eingenommen wer⸗ den können.

Riga, 26. Juni. (W. T. B.) Das im Theater ausge- brochene Feuer blieb auf das Theatergebäude selbst beschrãnkt; das Innere desselben ist fast vollständig ausgebrannt. Ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu beklagen, die Entstehungsurfache des Bran⸗ des noch unbekannt.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Gppedition (Eeffeh. Druck W. El gner Sechs Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage).

Berlin:

des 53. bei ihm zutreffen.

M

ne

H 48.

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 27. Juni

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1882.

Königreich Preußen.

Allerhöchster Erlaß.

Auf Ihren Bericht vom 15. d. M. will ierdur das am 8. Juni 1881 und 28. Februar 1882 ö 3 zogene revidirte Statut des Danziger Hypothekenvereins mit dem laut Vollmacht vom 8. Juni 1881 vom Aufsichtsrathe und der Direktion genehmigten Abänderungen vom 26. Juli 1861 lan desherrlich genehmigen und gleichzeitig das dem Verein Behufs Ausgabe von Pfandbriefen unter dem 21. Dezember 1868 ertheilte Privilegium für die nach den Bestimmungen des revidirten Statuts mit Coupons auszugebenden zu ver— ö ö. ö Pfandbriefe bestätigen. Dieser rlaß und das beiliegende Statut sin iche Vorschrift zu verzsf ntlich se K

Wiesbaden, den 28. April 1832.

Wilhelm. von Puttkamer. Bitter. Lucius. Friedberg. An die Minister des Innern, der Finanzen, für Land— wirthschaft, Domänen und Forsten und der Justiz.

Revidirtes Statut . des Danziger Hypotheken ⸗Vereins.

I. Allgemeine Bestimmungen. 8.1 Namen, Zweck und Domizil und Rechte des Vereins.

Der unter dem Namen:

. Danziger Hypotheken⸗Verein Auf Grund des Allerhöchst genebmigten Statuts vom 21. ze

1868. (Gesetz Sammlung für 1869 Sir uh, . Verein wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, um die Bedürfnisse des Realkredits der Besitzer stäͤdtischer Grundstücke in den Städten Danzig, Marienwerder, Elbing, Graudenz, Culm, Thorn Dirschau Marienburg und deren Vorstäͤdten möglichst zu befriedigen.

Das Domizil des Vereins ist die Stat Danzig. Der Verein hat die Rechte einer juristischen Person und das Recht:

Behufs Beschaffung der zur Beleihung von Grundstücken seiner

Mitglieder erforderlichen Geldmittel verzinsliche Schuldverschrei⸗

kungen, die auf den Inhaber lauten, nach dem“ beiliegenden

Formulare 1. bezüglich A. J. unter der Benennung:

Pfandbriefe des Danziger Hypotheken- Vereins autzufertigen. . Der Verein steht unter Aufsicht der Staatsregierung; dieselbe

e zur Wahrnehmung ihres Aufsichtsrechts für beständig oder für einzelne Fälle einen Kommissar bestellen.

Dieser Kommissar kann allen Sitzungen der Direktion, des Auf⸗ sichtsrathes resp. der Generaldeyutation beiwohnen, solche Sitzungen berufen und jeder Zeit in den Geschäftslokalen des Vereins von den Büchern, Rechnungen, sonstigen Skripturen, Dokumenten und Kassen⸗ beständen Einsicht nehmen. *

* Mittel zum Zwecke. Der Verein soll seine Aufgabe dadurch lösen, daß er:

entweder zwischen dem Nehmer von Geld auf Hypotheken⸗

kredit und dem Kapitalgeber das Geschäft vermittelt, oder selbst als Darlehnsgeber die Valuta durch Hergabe

von Vereins⸗Pfandbriefen (8. I) entrichtet. . Zur Förderung beider Geschafte ist es Aufgabe des Vereins, einen Markt für den Umsatz städtischer Hypotheken papiere, eine Börse resp. Umschlagstermine, in denen Nachfrage und Angebot sich konzen⸗ triren, einzurichten und zu befördern. = §. 3.

ö Mitglieder.

Als Mitglieder des Vereins werden nur Eigenthümer eines in den Städten Danzig, Marienwerder, Elbing, Graudenz, Culm, Thorn, Dirschau, Marienburg belegenen slädtischen bebauten Grundstückes an? genommen. Die Mitgliedschaft ist nicht davon abhängig, daß der Eintreten de die Hilfe des Vereins in Anspruch nimmt, und daß er namentlich auf sein Grundstück ein Pfandbriess.-Darlehn der Vereins nachsucht und erhält.

Deren Beitritt. a. freiwilliger.

Die Meldung zum Fintrit in den Verein geschieht bei der Direktion desselben unter Einzahlung eines Eintrittsgeldes von sechs Reichsmark.

Ueber die Aufnahme entscheidet die Direktion, verweigert sie die⸗ selbe, so hat der sich Meldenbe den Rekurs an Aufsichtsrath.

b. nothwendiger.

Wer ein mit Vereins⸗Pfandbriefen beiiehenes Grundstück erwirbt, hat binnen vierzehn Tagen vom Tage der ihm durch die Direktion auf Grund der Nachricht des Grundbuch⸗Amts zugegangenen Auf⸗ forderung, unter Einzahlung eines Eintrittsgeldes von sechs Mark und des Jahresbeitrages von sechs Mark, schriftlich anzuzeigen, daß er dem Verein beitreten und alle statutarischen Pflichten mit den Rechten eines Vereinsmitgliedes übernehme.

S. 4. Pflichten der Mitglieder im Allgemeinen.

Jedes Mitglied ist verrflichtet:

a. einen laufenden jährlichen Beitrag, der auf das Kalenderjahr sechs Mark beträgt, in den ersten 5 Tagen des Monats Januar zu Verwaltungskosten zu bezablen. Mitglieder, die nicht zugleich Dar— lehnsschuldner des Vereins find, haben solchen Beitrag nicht zu zahlen;

b. ferner ist jedes Mitglied verpflichtet, jede auf dasselbe gefallene Wahl als Mitglied oder Stellvertreter zum Aufsichtsrathe, als Depu⸗ tirter zur Generaldeputation anzunehmen, wenn dasselbe in Weise nicht bereits wesen ist.

e. Aufträge der Direktion resp. des Aussichtsrathes, betreffend namentlich die Leitung von Wahlen zur Generaldeputation, Ermitte⸗ lungen (85. 10, 12, 21) und gutachtliche Aeußerungen anzunehmen und zu erledigen.

Ueber den Betrag des Eintrittgeldes hat kein Mitglied, sofern es nicht die Kreditbilfe des Vereins in Anspruch nimmt und erhält, irgend eine Jablung, unfer welcher Bedingung ez auch sei, zu leisten.

S. 5. a. Austritt, freiwilliger.

Der Austritt stebt sedem Mitgliede jederzeit frei.

Das im spegiellen Darlebne⸗-Schuld-⸗Verbande slebende Mitglied muß vor dem Austritt alle dem Vereine gegenüber übernommenen Verbindlichkeit vollständig erfüllt und abgewickelt haben; veräußert ein solches Mitglied cin init den Pfandbriefen des Vereins beliebenez Grundstück, so findet 5. 11 des Gesetzes vom 5. Mal 1872, betreffend den Eigentbumterwerb u. f. w, Anwendung, bis seitens der Direktion die Entlassung des Veräußerers aus seiner persönlichen Verbindlichkeit demselben schriftlich bekannt gemacht ist. ;

Auch nach solcher Entlaffung kann der liberirte Schuldner Ver⸗ einsmitglied, wenn er es verlangt, bleiben, so lange die Bedingungen

t . gleicher innerhalb der letzten drei Jahre thättg ge⸗

S. 6. Mit dem Aufs . b. 8

ss äeit dem Aufhören des Besitzes eines städtischen bebauten d⸗ stücks scheidet jedes Mitglied aus dem Verein aus. Der 1 36 6 re f hlt fing eines , aussprechen, wenn itglied die ihm statutenmäßig obliegenden i ) Mahnung nicht erfüllt. ! K

7

9 . . C. Folgen des Austritts. Mit dem Austritt resp. mit der Ausschließung aus dem Vereine erlöschen alle Rechte des betreffenden Mitgliedes an den Verein und an dessen Vermögen.

II. Bon den Organen des Vereins. §. 8.

Die Aagesegeneiten des Rll . werd ; le Angelegenheiten des Vereins werden besorgt, i = ziehungsweise kontrolirt: . I) durch die Direktion, 2) durch den Aufsichtsrath, 3) durch die Generaldeputation, 4) durch Agenten. . Die für. Veröffentlichung bestimmten Blätter. Alle Veröffentlichungen der Direktion resp. des Aufsichtsraths müssen erfolgen: w durch den Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger oder das etwa in der Folge an dessen Stelle tretende J ö durch die Amtsblätter der Königl. Regi zi und ir i, ; HJ Alle statutenmäßig erfolgten Veröffentlichungen haben für di y n r,, . . . . Srlasse, sofern nie ur einzelne Einladungen (s. 88. 13, 165 2 Anderes vorgeschrieben ist. . ö Die Bekanntmachungen können zum Zwecke weiterer Verbreitung nach Bestimmung der Direktion oder des Aufsichtsraths auch noch in anderen, als den obigen Gesellschaftsblättern erfolgen, doch hängt da⸗ von die Gültigkeit einer Bekanntmachung niemals ab. Die Direktion ist der Vorstand dez Vereins; der letztere wird durch die Direktion gerichtlich und außergerichtlich vertreten, der Verein wird namentlich durch die von der Direktion im Namen des Vereins und für solchen geschlossenen Rechtsgeschäfte berechtigt und verpflichtet. Diese Vertretung des Vereins erstreckt sich auch auf diejenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, für welche nach den Gesetzen eine Spezial— voll macht erforderlich ist. Eide Ramens des Vereins werden durch die Direktion geleistet. Der Aufsichtsrath überwacht die Geschäftsführung des Vereins in allen Zweigen der Verwaltung; er kann sich jeder Zeit von dem Gange der Angelegenheiten des Vereins unterrichten, die Bücher und Schriften desselben jederzeit einsehen und den Bestand der Vereinskasse unter⸗ suchen (s. S§. 10 ff.). z 9

Direktion.

Die Direktion hat ihren Siß in Danzig.

Sie besteht aus drei besoldeten, vom Aufsichtsrathe gewählten und ernannten Personen.

Zwei der Vireftoren müssen dem Vereine als Mitglied angehören und ein städtisches Haus besitzen, welches einen nach §. 26 ermittelten Beleihungswerth von 15099 6 oder mehr hat. Ein Direktions⸗ mitglied muß ein zum Richteramte oder Notariat qualifizirter Jurist sein.

. Aufsichtsrath wählt die Direktion und bestimmt sowohl das⸗ jenige Mitglied der Direktion, welches in derselben den Vorsitz zu führen, deren Verfügungen zu vollziehen, überhaupt deren Geschaͤfte zu leiten hat, als dasjenige, welches zugleich Kurator oder Hauptrendant der Kasse ist. Die Höhe des Gehaltes der Direktoren, die Zeitdauer und die Bedingungen ihrer Anstellung und Pensionirung bestimmt ebenfalls der Aufsichtsrath. Die Unterschriften des Wahiprotokolls sind gerichtlich oder durch einen Notar (efr. J. 5 der Notariatsnovelle vom 8. März 1830) zu beglaubigen. Die Namen der Direktoren werden vom Aufsichtsrathe durch Inserat in den für die Veröffent⸗ lichungen des Vereins bestimmten Blättern (8. 8) bekannt gemacht. Die beglaubigte Wahlurkunde dient Mitgliedern der Direktion als Legitimation (6. S. 10 Alinea 4). Der Aufsichtsrath ist befugt, einen oder mehrere Stellvertreter für die Direktoren auf ein oder mehrere Jahre zu ernennen und deren Besoldung zu bestimmen, solche Er⸗ nennungen werden öffentlich bekannt gemacht.

§. 16. r Rechte und Pflichten der Direktion.

Die Direktion verwaltet und führt aus alle Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht in diesem Statut dem Aufsichtsrathe und der Generaldeputation besonders vorbehalten sind; sie vertritt den Verein in allen Faͤllen (5. 8.

Die Direktion ist nur beschlußfähig bei Anwesenheit der drei Mitglieder bezw. ihrer Stellvertreter. Die Beschlüsse der Direktion erden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Die Direklion kann eines ihrer Mitglieder oder Dritte, namentlich Rechtsanwälte, für ihre Vertretung bei Behörden, namentlich bei Gerichten, beauftragen und mit General- resp. Spezialvoll macht versehen.

Bei ihrer Geschäftsführung hat die Direktion die Landesgesetze und dieses Statut zu befolgen, dessen Zwecke und Ziele zu er⸗ füllen und die demgemäß ihr von dem Aufsichtsrat6' ertheilten Spezialinstruktionen zu beobachten, auch den Beschlüffen desselben

Folge zu leisten.

Gegen dritte Personen hat jedoch eine solche Beschränkung der Befugnisse der Direktion, den Verein nach Außen zu vertreten, keine rechtliche Wirkung.

Die Direktoren werden, in Fällen der Abwesenheit, Krankheit oder anderer Verhinderung durch die vom Aufsichtsrathe ernannten

Stellvertreter zeitweilig ersetzt, und haben solche die nämlichen Be⸗

fugnisse wie die Direktoren.

Geschãftsjahr.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Die Direktion schließt ihre Rechnung mit dem Kalenderjahre, und hat sie cinen Jahres-Geschafttericht und eine vollständig Rech · hung nebst Belägen bis zum Ende Februar des folgenden Jahres dem Aufsichtsrathe zu übergeben. Der Jahres⸗Geschäftsbericht ist durch den Druck zu veröffentlichen. Unterbeamte.

Die der Direktion nöthigen Ünterbeamten werden von ihr nach erfolgter Zustimmung des Aufsichtsrathes angenommen, beschäftigt und remunerirt.

„Die Direltion kann die Mithilfe von Vereinsmitgliedern oder dritten Personen als Agenten bei nöthigen Ermittelungen, namentlich bei Leitung von Wahlen zur Generaldeyutation und resp. bei Be⸗ in ng G. 24 Art. 15 und 26) in Anspruch nehmen und des— alb Vereinsmltglieder oder Dritte mit Aufträgen versehen und die Auelghen resp. Gebihrniffe solcber Ägenten angemeffen! namentlich nach Anleitung des 8. 20 feststellen und berichtigen.

Die Remuneratlon ständiger Agenten bestimmt der Aufsichtsrath.

Entlassung der Beamten.

Agenten.

Alle Beamte des Vereins, einschließlich der Direktoren, können, wenn sie die ihnen obliegenden Pflichten gröblich verletzen, von dem

Aufsichtsrathe entlassen werden. Die Bestimmung des letzteren ist

eine endgiltige. Geschãftslokale. Dis Geschäftelokale beschafft die Direktion nach den betreffenden

Beschlüssen des Aufsichtsraths. Die sonftige etriebseinri bestimmt die Direktion. sonstigen Betriebseinrichtungen 8 11.

Aufsichtsrath.

Der Aufsichtsrath besteht aus füuf Mitgliedern und fünf Stell vertretern. Jedes Mitglied des Aufsichtsrathes resp. in Stell⸗ vertreter muß zugleich Mitglied des Vereins sein und ein städtisches bebautes Grundstück, auf welchem für den Verband entweder eine Pfandbriefsschuld von mindestens 7509 d schon eingetragen ist oder eingetragen werden könnte, eigenthümlich befitzen (s. S. 26).

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Die Mitglieder und die Stellvertreter nen f sitz i Dan . ter müssen ihren Wohnsitz in Die Mitglieder des Aufsichtsrathes wie die Ste ö ö werden durch die 3, auf 4 . ihre Namen werden ebenso wie die i s ö. her . . der Direktoren (. 3. 3) ver e zwei Jahre scheidet ein Mitglied des Aufsichtsr Stellvertreter aus und wird die Stelle der so . die Wahl der Generaldeputation wieder besetzt. Die Reihenfolge des Austritts wird für die Mitglieder der ersten Aufsichtẽperiode resp,. für deren Stellvertreter durch das Loos, welches der Vorsitzende der Generaldeputation zu ziehen hat, später durch das Alter ihrer , 3 Wenn im Falle einer außerordentlichen Vakan ür ein definiti ausscheidendes Mitglied des Aufsichtsrathes ein . . so erfolgt dies nur auf die Dauer des Restes der Funktlonszeit des Ausgeschiedenen. h Wahlen. ö. Ir, nen sind wieder wählbar.

. er Auffichtsrath ernennt aus seinen Mitgliedern seiner = sitzenden und dessen Stellvertreter. t ? ö §. 12.

Rechte und Pflichten.

Der Aufsichtsrath kontrolirt die Geschäftsführung der Direktion und die gesammte Verwaltung des Vereins. Er ist namentlich verpflichtet: 1) vor Ablauf des Kalenderjahres den Etat (G8. 34) für das nächste Betriebsjahr festzustellen, einmal die Kassenführung des Vereins erkraordinär durch zwei feiner Mitglieder revidiren zu lassen, die Rechnung der Direktion abzunehmen, mit Hilfe eines Rechnungsverständigen, der nicht Beamter der Ge⸗ sellschaft ist, zu prüfen und dieselbe nach Erledigung der von ihm ge⸗ zogenen. Monita der nächsten ordentlichen Versammlung der General⸗= , . , . der ver ammelten Generaldeputation einen schriftlichen Re en⸗ schaftsbericht über die abgelaufenen are e gl , Rechnungen noch nicht dechargirt sind, zu erstatten, die von ihm ge⸗ prüfte und gut befundene Rechnung zu übergeben und den Beschluß der Generaldeputation über diese Rechnungslegung in den für die Bekanntmachungen des Vereins bestimmten Blattern (5. s) unter Bei⸗ fügung einer Bilanz zu veröffentlichen; 3) alle Anordnungen zur Ausführung dieses Statuts zu treffen, die Gehilfen der Direktion und Beamten, ihre Gehälter, di Kautionen der Kassenbeamten, die Miethen der Geschästslokale zu bestimmen; 4) die Geschäftsinstruktionen für die Beamten des Vereins nach den Entwürfen der Direktion zu prüfen und giltig festzustellen; 5) über, die gegen die Direktion oder andere Beainte des Vereins eingehenden Beschwerden endgiltig zu entscheiden. 6) Ein Grundstück als Geschäftslokal des Vereins anzukaufen resp. wieder zu verkaufen. Der Aufsichtsrath hat das Recht: einzelne seiner Befugnisse durch Agenten aus seiner Mitte auf kürzere oder längere Zeit ausüben zu lassen und diese Mandate jederzeit zurück zu ziehen (s. S§. 21, 26).

des Betriebsfonds jährlich mindestens

§. 13. Versammlungen des Aufsichtsrafbs, ordentliche und außerordentliche. Der Aussichtsrath versammelt sich in Danzig, so oft der Vor⸗ sitzende oder drei seiner Mitglieder ober die Direktion es verlangen. ö Die Einladungen zur Versammlung erfolgen schriftlich von dem Vorsitzenden.

Die Stellvertreter werden in der bei ihrer Wahl stattgefundenen Reihenfolge schriftlich einberufen.

Der Aufsichtsrath ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mit- Nlieder beziehungsweise Stellvertreter derselben und unter diesen der Vorsitzende, oder im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter, anwesend sind.

Protokolle.

In den Sitzungen des Aufsichtsrathes wird und von sämmtlichen Anwesenden unterzeichnet.

Die Direktion nimmt an den Sitzungen, jedoch mit berathender Stimme, durch den ersten Direktor Theil.

§. 14. Generaldeputation.

Die Generaldeputation besteht aus zehn Deputirten des Vereins, welche die Vereinsmitglieder in einer zu Danzig stattfindenden Wahl versammlung durch die zur Wahl erschlenenen Männer unter Leitung des ersten Direktors oder eines als Stellvertreter desselben vom Auf⸗ sichtsrathe ernannten Vereinsmitgliedes durch Stimmenmehrheit wäblen (Eefr. 5. 18). Es müssen gewäblt werden fechz Deputirte aus den Mitgliedern der Stadt Danzig und vier aus den übrigen Verein stãdten (s. S. 1.).

Wählbar ist jedes Vereingmitglied, das wenigstens seit einem Jahre dem Vereine angebört und den in S. II bestimmten Grundbesitz hat, Mitglieder der Direktion und des Aufsichtaraths resp. Stell- vertreter solcher Mitglieder können nicht in die Deputation gewahlt werden.

Die Wahlen erfolgen nach den

ein Protokoll geführt

J unten (8. 18 ff.) solgenden Vor- schriften auf sechs Jahre. Scheiden Deputirte Aus irgend einem Grunde aug, so erfolgen Ersaßwahlcn für die noch nicht abgelaufene Zeit der Wahlperiode durch den Aufsichtsratb.

Eine Vertretung Behufg Ausübung des Wahlrechts jst nur: den Ehefrauen durch ihre Ehemänner, den unter Vormundschaft ste henden 83 durch ihre Väter oder Vormünder oder Kuratoren, mehreren Besitzern eines init Pfandbriefen belichenen Grundstüdg urch einen mittelst einer schriftlichen von allen Mitcizentbümern dez betreffenden Grundstücks unterschriebenen Vollmacht ernannten Stellvertreter und 24 e mier Personen durch ihre Vertreter resp. deren Substituten gestattet.

Kein zum Erscheinen in den Wablversammlungen Berechtigter hat mehr als Eine Stimme.

Die Ginladungen zu den Wahl ersammlungen erläßt der Kom . missar des Aufsichtsratbg durch einmaliges Inserat in den Blättern des Vereins (3. S); es stebt ibm frei, außerdem die Bekanntmachung

des Wahltermins durch Insertion in einem oder mehreren stãdtischen Lokalblättern zu verbreiten.