1882 / 158 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jul 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Stettin, 6. Juli. (X. T. B)

getreidemarkt. Weizen fest, loco 199.00 bis 216. co, pr. Juli 21409, pr. Juli-Argust 208 00, pr. September- Oktober 19. Roggen zest, loco 14400 bis id5. 00, pr. Juli 146,50, pr. Juli Angust 1440), pr. September-Oktober 141.090). Rübser pr. September-Oktober 263.90. Rübösl matt, 109 Kilogramm pr. Juli 57 50. pr. September -Oktober 56,30. Spiritus fest, loco 4650, pr. Juli - August 46,20, zr. August- September 47, 00, pr. September · Oktober 47,50. Eetroleum pr. Juli 7.0.

Posen, 6. Juli. (W. T. B.)

Spiritus loeo ehne Fass 45, 10. pr. Juli 45. 19, pr. August 45,60. pr. September 46, 8, per Oktober 4600. Behauptet.

HEresllan, 7. Juli. W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 per Juli- August 46 50, do. per Aunguet-September 4700, do. per Sept. Oct. 47.20. Weizen per Juli 216,00. Roggen per Juli 143,060, do per Juli. Aug. 141,00, per September Oktober 141,50. Rüböl loco ker Juli b 50, er September - Oktober 57 00, per Oetober. November 57.09. Zink: Umsatzlos. Wetter: Veränderlich.

Cöln, 6. Juli. (V. T. B.)

. Getreidemarkt. Weizen hiesiger loeo 25 00, fremder loco 2390, pr. Juli 21,65, pr. November 20, 30. Roggen loco 19.00, pr. 7ali 14,75, pr. November 1450. Hafer loco I5, 50. Rübòöl 10co 32,50, pr. Oktober 29, 8o0.

KRremen, 6. Juli. (W. T. B.)

Petroleum. (Schlussbericht) Matt. Standard white loco 6,70, pr. Augurt 6. 809, pr. September 6, 95, pr. Oktober-Jerem- ber 7,20. Alles Brief.

Hamburg, 6. Juli. (XT. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco und auf Termine fest. kes loco still, a Termine sest.

Veigen pr. Juli-august 201,09 Br,, 20, 00 G4., pr. Sep- tember · Oktober 19100 Br., 186,09 G64. Roggen pr. w 135.00 Br, 135.00 Gd.. pr. September - Gktober 136,69 Br., 155,00 G4. Hater rubig. Gerste matt. Rüböl ruhig, loco 60,00. pr. Oktober 59.50. Spiritus fester, pr. Juli 383 Br., pr. August- Debtemt er 39 Br., Pr. September-G0ktober 397 Br. pr. Gktöber- Novbr. 399 Br. Kaffee geschäftslos. Umsatz gering. P'etroléum matt, Standard white joco 6,90 Br., 6,75 Gd. pr. Juli 6,960 Gd4., pr. August-Dezember 7, 30 G4. Wetter: Veränqderlich.

Wien, 6. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,49 G4d., 10942 Br.,, Er. Frühjahr 19,55 G., 10,50 6r. Roggen pr. Herbst 7,70 Gd. 58 Br. Hafer pr. Herbst 6,65 Gd. 5,67 Br. Mais pr. Juli August 7, 80 Gd., 7, S5 Br.

Pest, 6. Juli. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco etwas angenehmer, auf Termine etwas fester, pr. Herbst 9,90 G4., 9,93 Br. Hafer pr. Herbst 6.35 Gd., 6, s3 Br. Mais pr. Juli-August 7, 50 Ud, 7.55 Br.

Amsterdam, 6. Juli. (M. T. B.)

Bancazinn 61.

Amsterdam, 6. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. November 285. Roggen pr. Oktober 170.

Antwerpen, 6. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht. Weizen flan. Roggen still. Hafer ruhig. Gerste belebt. ö

Antwerpen, 6. Juli. (W. T. B.)

Eetroléenummarkt (Schlussbericht). Ra ffinirtes, Type weiss, loes 174 bez. und Br, pr. Angust 175 Br., pr. September 18 . pr. September- Dezember 18 bez, 183 Br. Weichend.

London, 6. Juli. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 15 Weinenladungen. Wetter: Veränderlich. Havannazucker Nr. 12. 24. Stetig. ;

Liverpool, 6 Juli. (W. T. B)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 120900 B., davon fär Spekulation und Erport 3000 B. Fest. Surats 1 bis 4 d. höher. Niddl. amerik. Juli-August- Lieferung 657 , September-Oktober- Lieferung 6s, Oktober - November - Lieferung 6is/sez d.

Lirerbool, 6. Juni. (W. T. B) (Ostizielle Notirungen.)

= Vbland good ordinary 64. Upland Iow middl. 6u,is, Upland middl. 63, Mobile middl. 6z. Orleans good ordinary 6? 13, Orseans lor middl. 6z3, grleans middl. Ji/is, Orleans middl. fair 7i3/is, Fernam fair / is, Maceio fair 75/16, Maranbam fair 77 Egyptian brown miqddl. 66, Egyptian brown fair Sz, Egyptian brown good fair 9. Egyptian white fair 8, Egyptian white good fair Sz, Dhollerah good middl. 37, Dhollerah middi. fair 4, Dhollerah fair 4515. Dhollerah good fair O, Dhollerah good 53, Omra fair 43, Omra good kair 5, Omra god 57 /is, Seinde fair 3u/is, Bengal fair Zins, Bengal good fair 4, Madras PTinnevelly fair 5i/is, Madras Tinnevelly ö 53, Madras -Western fair 47/16, Madras Western good air 415/165.

Glasgow, 6. Juli. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warrants 49 sh. 5 d.

HKradford, 6. Juli. (W. L. B.)

Wolle ruhig, fester, wollene Garne und wollene Stoffe ruhig.

Faris, 6. Juli. (W. T. B.)

Robzucker SSo loo behauptet, 59, 5) à 59,75. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 1090 Kilogr. pr. Juli 66.25 pr. August 66, 60 pr. September 64 75. pr. Oktober -Jmnuar 63, 25.

KFaris, 6. Juli. (W. T. B.)

Eroduktenmarkt. Weizen fest, per Juli 29,30, per Angast 28 75. per September -Oktober 27.75, per September-BHe- zember 27.5. Nebl 8 Narques. fest, per Juli 61.50, per August 61, 57), per September-Oktober 59, 75, per September- Dezember 59,10. Rüböl fest, per Juli 73,25, per August 3. 75H, per September-Dezember 75, 59, per Januar-April 75.50. Sbiritus fest, per Juli 59,50, per Angust 59, 25, per September- Derember 54,50, per Jannar-April 54,25.

New- Korg, 6. Juli. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-Tork 123, do. in Newe9rleans 128. Petroleum in New-Vork 7 Gd, do. in Fhiladelphig 6 Gd., rohes Petroleum 63, do. Pipe line Gertificates D. 49 G. Mehl 5 D. C. Rother Winterweizen loco 1 PB. 325 9., do. pr. Juli 1 D. 274 C., do. pr. August 1 DP. 23 O., do. pr. Septbr. 1 D. 193 C. Mais (oll mixed) 85 C. Zucker (fair re- kining Mus o ados) T'. Kaffes (RZio-) Gz. Schmalz (Marke Wilcox) 134. äo. Fairhankz 138. do. Rohe & Brothers 13. Speck (short clear] nom. Géetreidefracht 4.

Berlin, 6. Jnli. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem Taxator.) I[Ereise verstshen sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier. Bei ruhigen aber ziemlich belangreichen Um- sätzen in der abgelaufenen Woche sind die Preise fest und theils besser geblieben. Roheisen: In Glasgow wie in Middlesbrough bleibt feste Tendenz, einzelne Brände für prompte Verschiffungen müssen höher bezahlt werden, Warrants sind schwenkend aber schliessich fast immer steigend. Hier iet Roheisen ruhig und es gelten gute und beste Marken schottisches 7.90 S, 40, englisches 6, 70 à 6, 95 und deutsches Giessereieisen 8.30 à 8, 55, vom Lager etwas theurer. EHisenbahnschienen zum Verwalzen 7,50 à 7,66. W alzeisen 16,00 Grundpreis. Kupfer unverändert, englisches und amerikanisches 145.00 à 147, 090. Mansfelder 146, 00 à 147,00. Zinn höher, Banka 212,99 à 214, 00, prima engl. Lammzinn 21090 à 212,0). Zink ruhig, schlesischer Hüüttenz8»nk 35,00 a 35, 50. Blei fest, 29,50 à 36,00. Kohlen und Koks ruhig, englische Sechmiedekohlen bis 57, 0. westfälische bis 63, 0s pro

49 hl. Schmelekoks 2.40 à 2.60 pro 100 kg.

Eisenbahn- Einnahmen.

Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn. Im Juni 1882 777 660 C 39 876 446), seit 1. Januar 1882 4701 641 M ( 452590 06ã. Generalversammlungen.

2. August: Magdeburg Halberstädter Eisenbabn. Ord. Gen.“ Vers. zu Magdeburg.

Wetterbericht vom 7. Juli 1882. S Uhr Morgens.

Barometer auf

j o Cr. a. A cares ĩ Stationen. d, . Wind.

Millimaꝛ er. Mullaghmore 740 Aberdeen. 739 Christiansund 746 Kopenhagen. 750 Stockholm.. 752 Haparanda 759 wolkenlos St Petersburg 755 NO halb bed. Moskau ... 750 S W heiter

Cork, Queens-

Temne ratur Wotter. in O Celsi as o C.- = 40.

olkig

Regen

wolkig bedeckt bedeckt

742 S W

749 WSW 748 748 S VW K Swinemünde. 753 Nenfahr wasn 755 Memel... 753 753 Mnnster .. . Karlsruhe .. 754 Wiesbaden. 753 NHünchen. 759 Leiprig ... 755 ,,, 753 w, n,, 758 Breslan ... 758

w 754 WS W k 761 0

1) Seegang mässig. 2) Seegan mässig. 3) Gestern und Nachts hänfig Regen. ) Nachm. ö . 5) Nach- mittags Regenschauer. 6) Nachm. kurzes Gewitter. ) Mittags Regen, Donner.

Anmerkung:; Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- suropa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Grupps ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 leicht, 3 schwach, 4 mässig, 5 frisch, 6 ztark, 7 steif 8 stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

. Uebersicht der Witterung.

J Die Depression im Nordwesten hat Ort und Tiefe wenig ver- ändert, und auch auf dem übrigen Gebiete sind die Aenderungen des Luftdrucks unerheblich. Daher dauern über Centraleuropa die südlichen und südwestlichen Winde, im Nordwesten böig auf- tretend, allenthalben fort. Ueber ganz West- und Nitteleuropa ist das Wetter trübe, stellenweise regnerisch, ohne wesentliche Aenderung der Temperatur, welche am Morgen durchschnittlich normale Werthe bat. Im nordwestlichen und centralen Deutsch- land fanden um Mittag Gewitter statt. In Skagen fielen gestern 39 mm Regen in 24 Stunden.

wolkig!) bedeckt?) wolkig halb bed. bedeckt?) hedeckt wolkig) halb bed.) bedeckt wolkig

WNV.

M d C N C C O O O Q -

Deutsche See wart e.

ter.

Friedrich- Nilhelmstädt. Theater. Verehelicht: Sonnabend: Zum 163. Male: Der lustige Krieg. Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß. h

Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Vorher: Concert.

(Hirschberg).

Krolls Theater. Sonnabend: Erstes Gast'

Familien Nachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major und Eeca— dron-Chef von Tochter: Hrn. Professor

mit einem Katastral-Reinertrage von 143985100 Thlr.

Das von den Pachtbewerbern nachzuweisende dis—

Hr. Hauptmann und Compagnie— soll auf den Zeitraum von 12 Jahren, nämlich vom ponible Vermögen ist auf 24 0900 6 festgestellt.

Chef Ludwig Staabs mit Frl. Maria v. Hengel ü . ag ul d. J Vormittags 19 ihr, 5

55 ) f j

Der Entwurf zum Pachtvertrage, die allgemeinen Verpachtungsbedingungen, die Lizitationsregeln, die Karte des Platzes, sowie das Bauminventar, können

. ! jesiger Amtsstube ; eist pz h jede c j f pieß Bülon. HParchimJ. * Gime auf hiesiger Amtsstube öffentlich meistbietend ver⸗ an sedem Wochentage Vormittags auf hiesiger Amts⸗

5 J ö 4 ? F. Baumart (Conigs. achtet werden,

98

stube eingesehen werden.

sEiel des K. NJ. österr. Hofopernsängers Hrn. Carl Sommer. Der Troubadour. Oper in 4 Akten von Verdi. (Graf Luna: Hr. Sommer.) Dazu: Großes Doppel Concert, ausgeführt von der Kapelle des Vauseg und dem Musikeorps des II. Garde Dragoner⸗Regiments. Anfang 5, der Vorstellung 69 Uhr. Sonntag: Erstes Gastspiel der Königl. bayer. Dosopernsängerin Frau Marie Basta: Migoletto. Billets sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufestellen.

National- Theat Weinbergweg 1d 7 enter. einbergsweg 6 und 7. Sonnabend: Im neu und prachtvoll dekorirten, durch mehr als 20 000 Gasflammen feenhaft erleuchteten Sommergarten: Großes Doppel ⸗Concert, ausgeführt von der Wiener Damenkapelle unter Leitung der Direktorin Frau Marie Schierek aus Wien und der verstärkten Hauskapelle unter Leitung ihres Kapell— misters Hrn. A. Wiedele. Auftreten der schwaͤbischen Singvögel drei Geschwister Rommer. Auftreten der Tiroler Gesellschaft Edelweiß (alte Rainer Gesell—⸗ schaft? Im Theater: Gastspiel des Hrn Adolf Klein vom K. K. Hofburgtheater in Wien. Das Urbild des Tartüffe. (La. Roquette: Herr A. Klein als Gast). Nach der Voistellung: Brillante Erleuchtung des Wasserfalls. Klänge aus den Älpen. Andreas Hofer (Sferbescene). Alpenglühen. An⸗ fang des Gongerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée inkl. Theater 50 4.

Voranzeige. Von Sonntag, den 9. Juli, bis Mittwoch, den 12. Juli: Erstes großes Nastional— Fest Berlins, arrangirt vom Dir. Max Stein aus Hamburg. „Festgruß an Deutschlands Krieger.“ Was sich der Teutoburger Wald erzählt‘, großes bittorisches Festspiel. Da ju: Preciosa. Gäste: Hrn. Adelf Klein vom K. R. Hofburgtheater in Wien, Gustav Kober, Hofschauspieler. ven Meiningen unter Mitwirkung des Chors und Ballets vom Victoria— Theater. Festliche Dekoration und Illumination des Gartens. Auftreten verschiedener Kapellen. Näheres die Tageszettel.

Belle- Alliance- Theater. Sonnabend: Eine

Sommernacht im Belle ˖ Alliance · Theater: Im Prachtollen Sommergarten: Von 6 his 12 Uhr Nachts ununterbrochen Doppel Concert der Kapellen Lebede und Loeser. Borlcktes Concert der Zigeuner · Caxelle Pitro? Sandor. Auftreten der Deren Schmutz und Katzer, der Frls. Cassati und der Tiroler Sängergesellschaft F. Piinger. Abends: Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20 00 Gagsflammen. Im Theaier; Zum 1. ale: Onkel Grog. Lustsriel in 3 Akfen von Ge. v. Moser (Rovitat). Amtsrath Richter: Hr. Niedt vom Wallner ⸗Theater als Gast. Anfang der Vorstellung 7 Uhr, deg Concerts 6 nbr. Ende 127 Uhr Nachtg.

3. . Hrn. Qberförster⸗ Kandidat Rohnert Magzeburq Hrn. Oberst Lieutenant und Bataillons ⸗Commandeur Michaelis (Rastath. Gestarben: Hr. Landrath a. D. Geh. Regierungs⸗ Nath Eduard v. Runkel (Heddesdorf). Hr. Pastor emer. Eduard Sternberg (Stargard). Hr. Rendant Friedrich Krüger (Schloß Filehne). D, Verw. Frau Wirkl. Geh. Kriegsrath Ottille Günther, geb. Baetcher (Breslau). Hr. Geh. Regierungs⸗Rath a. D. Otto v. Ramin (Brunn).

Subhastativnen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 30835 Auf den Antrag der Wittwe des Pflasterers Adam Koch, Maria, geb. Haase, zu Hünberg, werden die an den Grundstücken Homberger Gemarkung: 8. 8. Nr. 62 Ack. z Rth. 4h 15 298 10 bezw. jetzt dem Planstück: Sect. II. Nr. 594 auf dem Werrberge 33 ar 10 4m etwa Berechtigten aufgefordert, ihre Rechte im Termine den 7. September 1882, Vorm. 9 Uhr anzumelden, widrigenfalls Antragstellerin im Grund⸗ buche als GCigenthümerin eingetragen wird und Rechte gegenüber dem dritten gutgläubigen Erwerber der Grundstücke Vorzugsrechte gegenüber dem in Folge rechtzeitiger Anmeldung eingetragenen verloren gehen Homberg, Reg. Bez. Cassel, den 3. Jul 18373. Königliches Amtsgericht, Abth. 11. Vurchardi. 30834 Der wegen der 7 Prämien-⸗Pfandbriefe der deut— schen e e erm n w Serie 1576 Nr. 25, Wm 1 imd 9 208 53, 4 und 5, 1 auf den 13. d. M. angesetzle Aufgebotstermin wird nach Antrag aufgenommen und hiermit auf Sonnabend, den 11. November d. J. 11 Uhr verlegt. —ᷣ Meiningen, den 6. Juli 1882. Verzogl. Amtegericht, Abth. II. v. Bibra, i. V.

Verkaufe, Verpachtun gen, Dubmissionen re. J 30823

Der im Amte Emden belegene Tomanĩlal Greetsieler Schatthang, u wel dem

A. das siskalische Platzgebäude,

Das von den Pachtbewerbern nachzuweisende dis— ponible Vermögen ist auf 22000 M festgestellt. Der Entwurf zum Pachtvertrage, die allgemeinen Verpachtungsbedingungen, die Licitations-Regeln, die Karte des Platzes, sowie das Bauminventar können an jedem Wochentage Vormittags auf hiesiger Amts⸗ stube eingesehen werden. ; Emden, den 1. Juli 1882. Der Kreishauptmann. v. Wenhe. 130824 Der im Amte Emden belegene Domanialplatz Sielmönker Marsch, zu welchem gehören: A. das fiskalische Platzgebäude, B. an Grundstücken: 61,5421 ha, mit einem Katastral⸗Reinertrage von 1437000 Thlr., soll auf den Zeitraum von 9 Jahren, nämlich vom 1. Mai 1883 bis dabin 1892, am Freitage, den 21. Juli d. J., H. Vormittags 19 Uhr, auf hiesiger Amtestube anderweit 6ffentlich meist⸗ bietend verpachtet werden. Das von den Pachtbewerbern nachzuweisende die⸗ ponible Vermögen ist auf 24 000 M0 festgestellt. Der Entwurf zum Pachtvertrage, die allgemeinen Verpachtungebedingungen, die Licitationsregeln, die Karte des Platzes, sowie das Bauminventar können an jedem Wochentage, Vormittags, auf hiesiger Amtsstube eingesehen werden. 3 Emden, den 4. Juli 1882. * ; Der Kreishauptmann. J. V.

Tillmann, Amteseer.

130525

Der im Amte Emden belegene Domanialplatz Pewsumer Schatthaus, zu welchem Febören:

A. das siskalische Platzgebäude nebst Wagenhaus, B. an Grundstucen: .

a. die schon bieber als Zubehör des Platzes be⸗ wirthschafteten, theils in der Gemarkung Pewsum, theils in der Gemarkung Woquarb belegenen, nach neuerer Vermessung zusammen 64,6042 ba umfassenden Grundstücke,

das bisher separat verpachtete, dem Pachtgute

vom J. Mai 1883 ab neu hinzutrelende, in

der Gemarkung Pewsum belegene Grundftüch

der Fischteich genannt, 1,3120 ha, ;

(das Gesammtareal, mit welchem der

Domanialplatz Pewsumer Schatthauz vom

1. Mai 1883 ab zur Verpachtung gelangt

beträgt sonach 65,9162 ha), . .

mit einem Katastral⸗Reinertrage von 1316090 Thlr

soll auf den Zeitraum von 9 Jahren, nämlich vom

J. Mal 1883 bis dahin 1892 am: Mittwoch, den 2. August d. J., Vormittags 10 Ühr, auf hiesiger Amtestube anderweit öffentlich meist=

B. an Grundstucken: 680289 a,

bietend verpachtet werden.

Emden, den 4. Juli 1882. Der Kreishauptmann. J. V.:

Tillmann, Amtssekretär.

SEisenbghn-Direktionsbezirk Bromberg. Es oll die Ausführung von 3 Stück Durchlaͤssen in Station S832 4 20, 844 4 45 und 866 4 20 der Allenstein⸗Johannisburger Eisenbahn, zusammen rot. 247 ebm Mauerwerk enthaltend, inkl. theilweiser Lieferung von Materialien, verdungen werden. Sub missionstermin am Dienstag, den 25. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, im Abtheilungs bureau zu Johannisburg, bis zu welchem Offerten mit der Aufschrift: „Offerte auf Ausführung von Durchlässen“ an den Unterzeichneten einzureichen sind. Die Be— dingungen und Zeichnungen liegen im Abtheilungs— bureau zu Johannisburg aus und können erstere gegen franko Einsendung von 1 6 von dort bezogen“ und letztere ebendaselbst eingesehen werden. Johannis⸗ burg, den 5. Juli 1882. Der Abtheilungs⸗Bau—⸗ meister. Berthold. ;

Eisenbahn⸗Direktions Bezirk Bromberg. Neu⸗ bau Allenstein⸗Kobbelbude und Vraunsbers, Mehl sack. Die Lieferung von 192 780 kg gußesferner Röhren von 690 mm Lichtweite zu Durchläffen auf der 33 km langen Strecke zwischen Wormdiit . und Daun ben soll verdungen werden Submissionstermin am Sonnabend, den 239. 1882, Vormittags 11 Uhr, im nnen Tr 3 l straße 4 hierselbst, Zimmer Nr. 14, bis zu welchem Offerten mit der Aufschrift: „Offerte auf Rohr⸗ durchlässe sür Allenstein ⸗Kobbelbude an ung porfo⸗ frei und versiegelt einzureichen sind. Die Bedin⸗ gungen liegen hei unserem Bureau Vorsteber Eisenbahn ˖ Sekretär Stiller, Victoriastraße 4 bier? selbst aus, werden auch von diesem gegen Franko—⸗ Finsendung von 1 46 abgegeben. Bromberg, den 5. Juli 1882. Königliche Eisenbahn⸗Tire tion.

Submissions Anzeige. Die Lieferung von 2 schmiedceisernen Brunnenkränzen nebst deren Ver⸗ ankerungen aus bestem Schmiede und Walzeisen im Gewicht von ca. 10 509 kg sür 2 probewesse zu versenkende Brunnen in der Kaimauer auf der Kaiserlichen Werft zu Kiel soll am 25. Juli d. IJ. Mittags 12 Uhr, im Wege der Sußmsssson vergeben werden. Reflektanten wollen ihre dessall⸗= sige und mit der Aufschrift: Suhmission auf Liefe⸗ rung 2er Brunnenkränze z.“ versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Termine der unterzeichneten LKemmissien verschlossen und portofrei einsenden. Die bezüglichen Bedingungen nebst Zeichnung liegen in der diesseitigen Registratur zur Clnficht aus; auf Verlangen und gegen portofreie if ne, der Kopiallen mit 4 1 werden dieselben auch per Post ausgehändigt. Kiel, den 3. Juli 1882. Kasser⸗

liche Marine ⸗Hafenbau ⸗stommission.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

* Aas Abonnement beträgt 4 M 50 8 sür das Vierteljahr. Gr lerttre nenn für den Raum riner Arn zeile 30 8. 8

X

. ; * L / Alle Nost⸗-Austalten nehmen Bestellung an; p z D für Berlin außer den Nost Anstalten auch die Expt-⸗

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32. 1.

M 1H58.

Berlin, Sonnabend,

den 8. Juli, Abends.

1882.

*

Se. Majestät der König haben Allergnädigst igeruht:

dem Oekonomie⸗Inspektor Jacobi dom Miner neben- Erziehungs⸗Institut zu Annaburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Postverwalter Krauß zu Neukirchen im Kreise Biz n han, dem früheren Schultheißen des Schöffen⸗ gerichts, Rentner Caesar zu Neuwied und dem Buchhändler Ritter zu Arnsberg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Fabrikarbeiter Heinrich Theodor Friedrich genannt Christian Stoffregen zu Osterode am Harz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich russischen Kapitän der Gensd'armerie, Reichart zu St. Petersburg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich. *

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 15. Jun 1882 nachstehende

——

Verordnung,

betreffend die Einrichtung von Strafre und die wechselseitige Mittheilung der S

urtheile, beschlossen:

i st

gist 5. traf⸗

86 Einrichtung der Register.

Ueber die rechtskräftigen Verurtheilungen in Strafsachen werden Register geführt:

I) bei den von den Landesregierungen zu bestimmenden Behörden bezüglich aller Personen, deren Geburtsort im Bezirke derselben ge⸗ legen ist. Die Aufsicht und Leitung der Registerführung liegt in allen Fällen der Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten ob; **

2) bei dem Reichs⸗Justizamt bezüglich derjenigen Personen, deren en ort außerhalb des Reichsgebiets belegen oder nicht zu ermit⸗ teln ist.

2

§. 2.

In die Register sind aufzunehmen alle durch richterliche Straf— befehle, durch polizeiliche Strafverfügungen, durch Strafurtheile der bürgerlichen Gerichte einschließlich der Konsulargerichte, sowie durch Strafurtheile der Militärgerichte ergehenden Verurtheilungen wegen Verbrechen, Vergehen und wegen der im 5. 361 Nr. J bis 8 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Uebertretungen.

Ausgenommen sind die Verurtheilungen:

1) in den auf Privatklage verhandelten Sachen,

2) in Forst⸗ und Feldrügesachen,

3) wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle,

4) wegen der militärischen Verbrechen oder Vergehen wider die §§. 62 bis 68, 79, 89, 84 bis 90, 92 bis 95, 191 bis 194, 112 bis 120, 132, 139, 141 bis 144, 146, 147, 150 bis 152 des Militärstraf⸗ gesetzbuchs vom 20. Juni 1872.

§. 3.

In die Register sind ferner aufzunehmen:

I) die auf Grund des 5. 362 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs er⸗ gehenden Beschlüsse der Landespolizeibehörden über die Unterbringung verurtheilter Personen in ein Arbeitshaus oder deren Verwendung zu gemeinnützigen Arbeiten;

2) die aus dem Auslande eingehenden Mittheilungen über dort erfolgte Verurtheilungen.

§. 4.

Den Landesregierungen bleibt es unbenommen, in die 5. 1 Nr. l bezeichneten Register auch andere, den Zwecken der Strafrechtspflege oder der Polizei dienliche Nachweisungen aufnehmen zu lassen.

1 * 5. 5.

Mittheilung der zu registrirenden Entscheidungen.

Die Mittheilung zum Zwecke der Registrirung erfolgt:

1 bei Verurtheilungen, mit Ausnahme der militärgerichtlichen, nach Eintritt der Rechtskraft durch diejenige Behörde, welche die Strafvollstreckung zu veranlassen hat oder je nach näherer Be⸗ stimmung der Landesregierungen durch die Beamten der Staats- anwaltschaft;

2) bei den im 5. 3 Nr. 1 bezeichneten Beschlüssen der Landes⸗ polizeibehörden durch die beschließende Behörde.

§. 6.

Die Mittheilung einer militärgerichtlichen Verurtheilung ersolgt, sobald für den Verurtheilten der Militärgerichtsstand gänzlich aufhört.

Abgesehen von diesem Falle erfolgt die Mittheilung mit der Ueberführung des Verurtheilten in den Beurlaubtenstand beziehungs weise mit der Wiederüberführung derselben in das Beurlaubten⸗ verhãltniß.

Die Mittheilung ist von demjenigen Truppentheile zu machen, welchem der Verurtheilte bei seinem Ausscheiden aus dem Militär⸗ gerichtsstande bejlehungeweise bei seinem Uebertritt oder Rücktritt in den Beurlaubtenstand angehört hat. .

Gehörte der Verurtbeilte einem Truppentheile nicht an, so er folgt die Mittheilung von derjenigen Militärbebörde, welcher der Verurtheilte im gedachten Zeitwunkte unterstellt war, oder wenn er auch einer solchen nicht unterstellt war, vom Kriegs-Ministerium.

In Ansehung der mit Pension verabschiedeten Offiniere und Mi⸗ litärbeamten, insofern letztere der Militärgerichtsbarkeit unterworfen sind, erfolgt die Mittheilung von deen ge Generalkommando, in dessen Bestrke der Verurtheilte beim Ausscheiden aus dem Militär- gerichtestande seinen Wohnsitz hatte.

Von den bei den Gerichten der Kaiserlichen Marine erfolgten Verurtheilungen ist die Mittheilung durch diejenige Marinestation zu machen, welcher der Verurtheilte bei seinem Ausscheiden aus dem Militärgerichtsstand beziehungsweise bei seinem Uebertritt oder Rück⸗ tritt in den Beurlaubtenstand angehört hat. Gehörte der Verurtheilte zu diesem Zeitpunkte einer Marinestation nicht an, so erfolgt die Mittheilung durch den Chef it

Die Mittheilungen sind, für . Verurtheilten besonders, in der Regel binnen 14 Tagen nach eingetretener Rechtskraft der Ent— scheidung beziehungsweise nach Eintritt des aus §. 6 sich ergebenden Zeitpunkts zu richten: . ñ 1) wenn der Geburtsort des PVerurtheilten ermittelt und in Deutschland belegen ist, an diejenige Registerbehörde, zu deren Bezirk der. Geburtsort gehört, oder sofern diese Behörde der mit— theilenden Behörde nicht bekannt ist an die Staatsanwaltschaft desjenigen Landgerichts, zu dessen Bezirk der Geburtsort gehört; werden die Register nicht bei der K. selbst geführt, ö . . die Mittheilungen der Registerbehörde unverzüglich zu übersenden; . 2) wenn der Geburtsort nicht zu ermitteln war oder außerhalb Deutschlands belegen ist, an das Reichs⸗Justizamt.

Die Mittheilungen erfolgen durch Zusendung von Vermerken, welche die Entscheidung auszugsweise enthalten. Inwieweit die Mit⸗ theilung der bei den Konsulargerichten ergehenden Verurtheilungen an die im Absatz 1 unter 1. und 2. bezeichneten Stellen direkt oder durch Vermittelung des Auswärtigen Amts zu geschehen hat, bleibt der Be⸗ stimmung des Reichskanzlers n

S. 8. Die Vermerke sind in , des 5.2 als Strafnachricht A, in den Fällen des 5. 3 Nr. 1 als Strafnachricht B. zu bezeichnen und 2 . Papier in Gemäßheit der anliegenden Formulare auf⸗ zustellen.

Die letzteren sind auch in Bezug auf Größe, Format und Farbe des Papiers maßgebend. . .

Die Strafnachrichten müssen hiernach, und zwar in möglichst deutlicher Schrift, enthalten:

I) den durch die Größe der Buchsiaben besonders hervortretenden Familiennamen des Verurrheilten (bei Fequen den Geburtsnamen). sowie etwaige Beinamen und die Vornamen desselben; bei mehreren Vornamen ist der Rufname zu unterstreichen;

2) die Namen seiner Eltern; ;

3) Tag und Ort der Geburt; liegt letzterer in Berlin, so ist womöglich Straße oder Stadttheil hinzuzufügen;

4 Wohnort und Beruf des Verurtheilten;

5) Familienstand des Verurtheilten und gegebenenfalls Namen und Stand des Ehegatten; ;

6) einen Auszug aus der verurtheilenden Entscheidung, aus welchem insbesondere zu ersehen ist:

a. die erkennende Behörde,

b. das Datum der Verurtheilung,

e. der Charakter der für erwiesen erachteten Strafthaten und die zur Anwendung gebrachten gesetzlichen Bestimmungen,

d. die ausgesprochene Strafe. ;

Auf die Vollständigkeit und aktenmäßige Richtigkeit dieser An⸗ gaben ist die größte Sorgfalt zu verwenden. Insoweit die betreffen⸗ den Thatsachen nicht zweifellos, sei es in den Akten, sei es durch nach= trägliche Erhebungen der mittheilenden Behörde, festgestellt sind, muß dies in der Strafnachricht ausdrücklich hervorgehoben werden. Z. B. Tag und Monat der Geburt nicht ermittelt‘ oder Geburtsjahr „an⸗ geblich 1859. en

8. 2

Bestehen Zweifel über die Richtigkeit des in die Strafnachricht aufgenommenen Geburtsorts, so ist außer der Strafnachricht für das Register des Geburtsorts noch ein zweiter Vermerk für das Straf⸗ register desjenigen Bezirks zu fertigen, in welchem der gewöhnliche oder Mangels eines solchen der letzte Aufenthaltsort des Verurtheilten belegen ist.

Aus jedem Vermerke muß ersichtlich sein, wo sich die anderen Exemplare befinden.

§. 10.

Ergiebt sich im Laufe einer Untersuchung, daß ein Angeschuldigter früher unter falschem Namen verurtheilt ist, oder daß Vorstrafen desselben an der nach dieser Verordnung zuständigen Stelle (8. 1 Nr. 1 bezw. 2) noch nicht registrirt sind, so ist am Schlusse der Untersuchung zu veranlassen, daß . .

1) nachträglich den Bestimmungen der §§. 7, 8 entsprechende

Strafnachrichten ergehen 33 . 2) die Berichtigung oder Vernichtung der etwa in die Register aufgenommenen falschen Strafnachrichten erfolgt. 11.

Fübrt ein Verurtbeilter befugter oder unbefugter Weise mehr fache Familiennamen, so ist auf seden Namen eine besondere Straf nachricht unter ausdrücklicher Verweisung auf die andere Straf⸗ nachricht aufzustellen und r , m

5. 12.

Wird eine zur Registrirung mitgetheilte Verurtbeilung in Folge einer Wiederaufnahme des Verfahrens aufgehoben, so hat biervon, nach eingetretener Rechtekraft der Entscheidung, die Behörde, welche für deren Vollzug zu sorgen bat, der mit der Führung des betreffen⸗ den Registerg betrauten Behörde bejw. der zuständigen Staatsanwalt schaft Mittheilun⸗ zu machen. Die Registerbehörde bat den Inhalt der Mittheilung auf dem im Register niedergelegten Vermerke der Verurtheilung einzutragen. 81

orm der Registerführung. ĩ Die Register enthalten die Vermerke (55. 7, 8, 9) in der über sandten Urschrift. Die Vermerke sind alphabetisch geordnet und ver⸗ schlossen aufzubewahren. 1 5. =.

der Vermerke die Vollständigkeit und möglichst auch gegebenen⸗

Der mit der ö betraute Beamte hat nach Eingang fall auf Grund der Standesregister die Richtigkeit der in dem

Vermerke enthaltenen Angaben über die Persönlichkeit und den Geburtsort des Verurtheilten zu prüfen. Findet er eine erhebliche Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit, so hat er den Vermerk unter kurzer Angabe des Grundes an die ab⸗ sendende Behörde behufs weiterer Prüfung und erentueller Berichti⸗ gung zurückzusenden. Im anderen Falle hat er den ihm zugegangenen Vermerk unter genauer Beobachtung der alphabetischen Ordnung in das Register aufzunehmen. ; . . Bei verheiratheten Frauen ist ihr ursprünglicher Familienname (Geburtsname) maßgebend. ö

.

Mehrere, dieselbe Person betreffende Vermerke sind nicht einzeln in dem Regifter aufzubewahren, sondern durch einen besonderen Um⸗ ang mit Namensaufschrift von den übrigen Vermerken getrennt zu alten. §. 16.

Diejenigen Vermerke, welche Personen betreffen, die inhalts der⸗ selben das 79. Lebensjahr überschritten haben, sind aus den Registern zu entfernen. Das gleiche gilt von Vermerken über Personen, deren Tod dem Register führenden Beamten glaubhaft nachgewiesen ist. 6 17. Auskunftsertheilung aus den Registern.

Gerichtlichen und anderen öffentlichen deutschen Behörden ist auf jedes, eine bestimmte Person betreffende Ersuchen über den Inhalt der Register kostenfrei amtliche Auskunft zu ertheilen.

Das Ersuchen ist nach Maßgabe des Formulars C. an die zu⸗ ständige Register führende Behörde oder an den Staatsanwalt bei dem Landgerichte des Geburtsorts der ie fend Person zu richten. Die Register führende Behörde ertheilt ihre Auskunft durch Aus⸗ füllung des ihr zugegangenen Formulars und zwar:

a. im Falle die betreffende Person sich im Register nicht vor⸗ findet, durch die Einfügung des Wortes „nicht“ vor das Wort „ver⸗ urtheilt“ in der Zeile: sist ausweislich des Registers verurtheilt“;

b. anderenfalls durch genaue Ausfüllung der weiteren Rubriken des en,. auf Grund der im Register sich vorfindenden Ver⸗ merke.

Ergiebt sich, daß die in dem Ersuchen bezeichnete Person an dem angegebenen Orte in dem Bezirke der erfuchten Behörde nicht geboren ist, worüber diese sich thunlichst Gewißheit zu verschaffen hat, so ist das Ersuchen mit einer entsprechenden kurzen Bemerkung zurückzusen- den. Wird auf Verlangen die Auskunft telegraphisch ertheilt, so ist dennoch schriftliche Auskunft nachzusenden.

§. 18. ö

Inwieweit auswärtigen Behörden kostenfrei oder gegen Erhebung einer Gebühr Auskunft zu geben ist, bleibt, soweit nicht bezüͤgliche Abmachungen Seitens des Reichs mit der betreffenden auswärtigen Regierung getroffen sind, der Bestimmung der Landesregierung, be⸗ züglich des bei dem Reichs⸗Justizamt geführten Registers der Be⸗ stimmung des Reichskanzlers überlassen.

§. 19. Schlußbestimmungen.

Den Landesregierungen hinsichtlich des Centralregisters dem Reichskanzler bleiben auch Lie senstigen zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen ere, , dee. vorbehalten.

§. 20.

Durch die gegenwärtige Verordnung wird die Geltung von Vor- schriften in den Bundesstaaten über anderweitig in Strafsachen von den Behörden zu machende Mittheilungen nicht berührt.

Insbesondere bleiben unberührt die Vorschriften, wonach einzelnen ausländischen Regierungen die Verurtheilungen ihrer Staatsangehoöͤrigen vertragsmäßig in bestimmter an, mn n sind.

§. 21. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1882 in Kraft.

Berlin, den 16. Juni 1882. er Reichskanzler. In Vertretung: von Schelling.

(Die Formulare A., B., C. sind im Centralblatt für das Deutsche Reich“ abgedruckt)

Bekanntmachung.

Am 15. d. Mis. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Elberfeld die zwischen den Stationen Creuz⸗ thal und Welschenennest errichtete Personenhaltestelle Crom⸗ bach dem öffentlichen Verkehre übergeben werden.

Berlin, den 7. Juli 1882. : J

In Vertretung des ann n des Reichs⸗Eisenbahnamtg: öͤr te.

In Apenrade wird am 21. d. M. mit einer Seesteuer⸗ manns und Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen werden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Forstmeister Hollweg zu Potsdam zum Ober⸗Forst⸗ meister und Mitdirigenten einer Regierungsabtheilung für Domänen und Forsten

den Regierung Rat Gin Bezirks ⸗Verwal⸗ tungsgericht⸗Direktor in Frankfurt a. O., und

den Obersörster Schultz zu Neukrakow zum Forstmeister

mit dem Range der Regierunge⸗Räthe zu ernennen.