1882 / 169 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Sietiln, 20. Juli. (V. T. B.)

Getreidem arkt. Weinen unverändert, loed 198, 09 bie 220.40, 75 Jali 222.09), pr. Juli-August 212,50, pr. September - Oktober

97.50. Roggen matt, loco 140 00 bis 180.00. pr. Juli 146 50, pr. Juli - August 144509. pr. September-Oktober 14009. pr. September- Oktober 265.0). Rüböl matt, 100 Kilogramm Juli 58.50, pr. September-Oktober 58.00. Spiritus fest, . 47.70, pr. Juli: Mungust 47,50, pr. August - September 47,50, pr. September · Oktober 47.30. Petroleum pr. Juli 7,00.

PEogen, XM. Juli. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 46.50, pr. Juli 46,590. pr. August 4650. pr. September 46,90, per Oktober 46 80. Still.

KRreslan, 21. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Läter 100 per Juli- Augast 47.50, do. per August-September 47, 60, do. per Sept. (Oct. 4.50, Weiren per Juli 215,00. Roggen per Juli 142, 00, do. Per Juli-Ang. 138,00, per September-Oktober 138,50. Rüböl loc Per Juli 59,50, per September - Oktober 57.00, per Oetober- TDovember 57.00. Zink: Schlesische Vereinsmarke Juli- Lieferung 16,30 bez. Wetter: Schön.

Cöln, 20. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 25,25, fremder loco 23 00, pr. Juli 22,20, pr. November 20,20). Roggen loc 19,00, pr. Juli 15,10, pr. November 14,50. Hafer loco I5, 50. Rübbl 1000 32,50. pr. Oktober 30.20.

KRremen, 20. Juli. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht). Schwach. Standard white loco S685, pr. Angust 6.90, pr. September 7, 05, pr. Oktober- Dezem- ber 7.25. Alles Brief.

(W. T. B.)

Ham brręg, 20. Juli. Weizen loco unverändert, auf Termine

Rübsen

Getreidemarkt. Hau, Reggen loco unverändert, auf Termine flau.

Weinen pr. Juli-Angust 193,00 Br., 197,00 Gd., pr. Sep- tember · ktober 194.00 Br., 193,00 G4. Roggen pr. Juli-August 134.90 Br.,, 133,00 Gd. pr. September - Gktober 13400 Br., 133.090 G4. Hafer und Gerstè unverändert. Rüböl still, loco 60, 0.

Pr. Oktober 5900. Spiritus fest, pr. Juli 393 Br., pr. August- Zeptember 403 Br., pr. September-6ktober 404 Br. pr. Oktober- Novbr. 40 Br. Kaffee sehr ruhig. Umsatry 2060 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco 6,90 Br., 6.75 Gd., pr. Juli 6 85 Ed. pr. Angust-Dezember J. 25 Gd. Wetter: Schön. Wien, 20. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,12 G4., 10.15 Br.,

r. Frühjahr 10,35 Gd. 10,37 6r. Roggen pr. Herbst 7,52 Gd. 7.57 Br. Hafer pr. Herbst 6.60 Gd., 6, 65 Br. Mais pr. Juli- August 8. 10 Gd. 8.15 Br.

Fest, 20. Juli. (W. LT. B.)

Prodnktenmarkt. Weinen loco flau, auf Termine weichend, pr. Erühjahr 9,72 Gd. 9,75 Br. Hafer pr. Herbst 6.12 Gd., 6,15 Br. Mais pr. Juli-August 6, 12 Gd., 6, 5 Br. Kohlraps pr. August-September 144. Wetter: Schön.

Amsterdam, 20. Juli. (W. T. B.)

Bancazinn 64.

Amsterdam, 20. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht) Weizen pr. Novemher 287. Roggen pr. Oktober 173.

Antwerpen, 20. Juli. (W. T. B.)

PFetroleummarkt (Schlussbericht). Ra ffinirtes, Type weiss, loec 17) bez. und Br., pr. August 1743 Br., pr. September 173 Br., pr. September- Dezember 18 Br. Ruhig.

London, 20. Juli. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 8 Weigenladungen. Wetter:

Liverpool, MD. Juli. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht )ẽ) Uwsatr S000 B., davon fur Spekulation und Erport 10900 B. Unverändert. Hiddl. ame- r . August - September - Lieferung 6ꝶ / , September - Lieferung

13 / is d. Liverpool, 20. Juli. (W. T. B.) (Offizielle Notirungen.)

Upland good ordinary 65/8. Upland low middl. 64, Upland middl. 6is 1s, Mobile middl. 6is / is, Orleans good ordinary 67. Orleans low middl. 615/16. Orleans middl. 73, Grleans midaäl. fair 713 /jis, Pernam fair 75 / is, Maceio fair 76/6, Maranbam fair 73, Egyptian brown middl. 63, Egyptian brown fair 8z, Egyptian brown good fair 91, Egyptian white fair 8, Egyptian white good fair 8§7, Dhollerah good midul. 37, DPhollerah middi. fair 4, Dhollerah fair 45163, Dhollerah good fair 5iis, Dhollerah good 53, Omra fair 45, Omra good fair 56, Omra good 54, Seinde fair 3u/is, Bengal fair 3M is, Bengal good fair 4, Madras Tinnevelly fair tis, Madras Tinnevelly good fair 55, Madras Western fair 47/16, Madras Western good fair 415 / ig.

Glasgow, 20. Juli. (W. LT. B.)

Roheisen. HNixed numbers warrants 50 sh. 11 d.—51 sh. 6d.

HKradfrord, 20. Juli. (W. T. B.)

Wolle fest, wollene Garne sehr gedrückt, Stoffen bessere Nachfrage.

Paris, 20. Juli. (W. T. B.)

Robzucker 880 loco ruhig, 59, 50 59,75. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 65.25. pr. August 65, 50. pr. September 64,75, or. Oktober Junuar 63, 25.

Haris, 20. Juli. (W. T. B.]

Produktenmarkt. Weizen still, per Juli 29.650, per August 28.75, per September -Oktober 27 60, per September-De- zember 27,50. Kehl 9 Narques, ruhig, per Juli 61,50, per August 61,50. per September-Oktober 59,00, per September- Dezember 58,75. Rüböl rubig, per Juli 74,00), per Angust 74, 50, per September-Dezember 76,5, per Januar-April 77,00. Spiritus still, per Juli 69.50, per August 60,00, per September- Dezember 54.75, per Januar-April 54,50.

New-Kork, 20. Juli. (W. T. B.)

Wagarenbericht. Baumwolle in New-Tork 124, do. in New-0rleans 124. Petroleum in New- Vork 63 Gd., do. in Philadelphia 63 Gd., rohes Petroleum 63, do. Pipe line Gertieates D. 58 CG. Hehl 5 D. 09 C. Rother Winterweizen loch 1 D. 214 C., do. pr. Juli 1 D. 204 C., do. pr. August 1 D. 189 C., do. pr. Septbr. 1 D. 184 C. eis (old mixed) 8 C. Zucker (fair re- ning Nuscovados) 75. Kaffee (Rio-) 98. Schmalz (Marke Wilcox) 131 / 16, do. Fairbanks 13, do. Rohe & Brothers 1216/16. Speck (8hort clear) nominell. Getreidefracht 5.

Berlin, 20. Juli. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem Taxator.) Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier.! Der Metallmarkt ist sehr fest und die Um- sätze sind leidlich gut, grössere Fluktuationen fanden in letzter Woche nicht statt. Roheisen: In Glasgow ist Verschiffungs- eisen höher, ebenso Warrants, Middlesbrougheisen recht fest, aber unverändert. Den auswärtigen Notirnungen Rechnung tragend, sind auch hier höhere Preise, und es gelten gute und besté Marken Schottisches Roheisen 8, 00 ü S, 60, englisches 6,70 6,89 und deutsches Giessereieisen 8,20 à S, 70. KEisenbahnschienen zum Verwalzen 7.50 à 7, 60). Walzeisen 16,00 Grundpreis. Kupfer fest, englisches und amerikanisches 145,00 à 147,B00. Mansfelder 146,00 à 147.00. Zinn stetig, Bankazinn 220,00 d 221,00, und prima engl. Lammzinn 214,00 à 216,00. Zink unverändert, schle-

in wollenen

MHMullaghmore

30.00. Kohlen und Koks rubig, englische Schmisdekohlen bis 57, C0, westfälische bis 63,00 pro 40 Rhl., Schmelakoks 2.409 2.50 pro 100 kg.

Wetterbericht vom 21. Juli 1882, S Lhr Morgens.

Barometer auf o Gr. u. d. Meeres- . spiogel reduce. in Wind.

Millimeter.

756 halb bed. 759 hedeckt 766 bedeckt

764 wolkenlos 765 heiter

Temperatn Wetter. in? Helen 50 C. 40

2

Stationen.

Aberdeen. Kopenhagen. Stockholm.. Moskau..

Cork. Queens-

63

] Nebel! bedeckt halb bed. heiter halb bed. i) wolkig?) halb bed. wolkenl. ?)

wolkenlos heiter wolkig Regent) heiter wolkig?) 766 Regen) 763 still wolkenlos 765 1ẽ wolkenlos

765 4 halb bed. 762 1ẽ halb bed.

1 Wenig Thau. ) See sehr ruhig, Thau. 3) See sehr ruhig. ) Abends Wetterleuchten, Nachts und Morgens Gewitter. s) Nachts Wetterleuchten. 6 Nachts Gewitter mit Regen.

Anmerkung. Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordenropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel. suropa südlich dieser Zone, 4 Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 S leicht, 3 schwach, 4 = mässig, 5 frisch, 6 stark, 7 steif 8 S stürmisch 9 S Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Die sekundäre Depression, welche gestern Horgen über dem nordwestlichen Deutschland lag, ist ostwärts bis zu den russischen Ostseeprovinzen fortgeschritten, während über Süddeutschland eine neue sekundäre Bildung entstanden ist, wolche daselbst veränder- liches, vielfach regnerisches Wetter veranlasst. Im Zusammenhang mit derselben dürften die zahlreichen Gewitter stehen, welche von Südwest nach Nordost fortschréiten, Abends, Nachts und in der Frühe in dem Streifen zwischen Südwestdeutschland und der mitt- leren Oder zur Entladung kamen, wobei in Magdeburg 25 mm Regen fielen. Die Temperatur ist über Nord. und Mitteldeutsch- land, die Westgrenze ausgenommen, gesunken, vielfach unter die normale. Im Uebrigen ist über Europa die Luftdruck vertheilung gleichmässig und daher die Luftbewegung meist schwach aus variabler Richtung.

757 764 SW 765 8 66 WS VW. 766 7166 766 7164

765 7164 7163 164 764 766

Swinemünde Neufabr wass. Memel ..

. Münster... Karlsruhe.. Wiesbaden München. Leipzig.. Bern Wien .... Breslau..

Ile d' Aix. ,,,,

Mo F O Q d -/ C & c O O .

Sehön. Ha vannazuchker Vr. 12 24. Ruhig. K

ischer Hüttenzink 35.09 d 35.509. Blei unverändert, 29,50 à]

Dent sche Seewarte

28 och en Anm s pee äs der Deutschen Fettelbanten vom 50. Jun 1884.

(Die Beträge lauten auf

Kasse.

ausende Mark. Gegen

. Sßen Lombard Vor⸗ forderun⸗ woche. en.

Noten · die Umlauf.

Täglich Gegen fällige die Verbind⸗ Vor⸗ lichkeiten. woche.

Gegen Verbind⸗ Gegen lichkeiten die auf Kün⸗ Vor⸗

digung. woche.

Vor⸗ woche.

cee Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken. Die 4 norddeutschen Banken .

ie Bavyerische Notenbank. Die 3 süddeutschen Banken.

si 41 - 2113 53754. 235 31 69 4 351 5 46564 41 53334 665 33 jg5 315 23 306 * 1669

D

C ddĩù0

397 361 4 45 069 27 724 1 636 5 653 4 12364 57 756 4 16568 2 b60 4 355 37 545 119 53 5754 265

82

do ddù o O . Sten =

KOR S S SSG E

2 828 003 4 89 377 J 49 9934 4349 12 6165 4 1256 10 3903 4 1665 63 693 4 6652 49 462 4 23555

181 821 7769 4 655 357

5 526 4 1662 9887 1760 49504 1013 10454 245 S51 88

Summa.

719 2650 18 502

6h l 316 4 46285

X 20 di

1

js T Nis bd sss FNös Ts 75s Fs]

43 335 619

Theater.

Friedrich - Wilhelustüdt. Theater.

Sonnabend: 3. 177. Male; Der lustige Krieg. Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß. Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Vorher: Concert.

Krolls Theater. Sonnabend: Die Entfüh—

rung aus dem Serail. Oper in 3 Akten von Mojart. Dazu: Großes Doppel Concert, ausge⸗ führt von der Kapelle des Hauseß und dem Mufik— Corꝝys des 2. Garde Feld- Artillerie Regiments. i 5, der Vorstellung 65 Uhr. Gewöhnliche

reise.

Sonntag; Gastspiel der Königlich baverischen Hof⸗ obpernsängerin Frau Marie Basta. Diana von Solange.

Vational- Theater. Weinbergsweg 5 und 7.

Sonnabend: Im neu u. prachtvoll dekorirten, durch mehr ak 20 000 Gasflammen feenhaft erleuchteten Sommergarten: Großes Concert, ausgeführt von der verftirkten Hauskapelle unter Leitung ihres KRapellmeisters Hrn. A. Wiedeke. Auftreten der chwäbischen Singvögel drei Geschwister Rommer, vroler⸗Gesellichaft Edelweiß“ (ehemalige Rainer Gesellsch.). Auftreten des Cornet -Virtuosen Hrn. A. Hopp. Jem Theater: Sie weint. Das Schwert Des Damoalleg. Monsienr Herkules. Nach der Vorstellung bei günstiger Witterung: Brillante Er⸗ leuchtung des e r fes Klänge aus den Alpen. Andreas Hofer (Sterbescene). Alpenglühen. Anfang Des Ceicerts 6 Uhr, der Vorstellung7! Uhr. Entrée änkl. Theater 60 4. Sonntag: Gastspiel des Frl. Margarethe Toenbeur Tem Stadttheater in Breslau Zum 1. Male: Mixen geld. Lustspiel in 4 Akten.

Relle- AIliance- Theater. Sonnabend: Zum

3. Male: Gine Sommer-⸗Nacht im Belle ⸗Alliance⸗ Tbegter. Jim prachtvollen Sommergarten: Von H Uhr bis 1z Uhr Nachts nnunterbrochen Doppel Goncert. Auftreten der Herren Schmutz und Katzer, Der Frle. Cassati und der Tiroler⸗Gesellschaft J. Ditzinger. Abenda: Bengalische Beleuchtung und br'llante Illumination durch 2900 Gagflammen. Im Tkenter: Zum 14. Male: Onkel Grog. Lust= Wiel in 3 Alten von G. v. Moser. (Gast: Hr. Niedt vom Wallner ⸗Theater.) Anfang der Vorstel= lung 7 Uhr.

Sonntag: Auf allgemeines Verlangen: Die Mönche, oder: Die Offiziere im Nonnenkloster. Lustspiel in 3 Akten von M. Tenelli. Ausnahms⸗ weise Entrée 50 5.

mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Post für erloschen erklärt. Kirchhain, am 12. Juli 1882 Königliches Amtsgericht. Hellbach

Familien- Machrichten.

Verlobt: Frl. Ella Vanhoeffen mit Hrn. eand. theol. Otto Meißner (Wehlau). Frl. Clara Anton mit Hrn. Gerichts- Referendar Walter v. Schimmelfennig (Berlin Bartenstein). Frl. Frieda Lauprecht mit Hrn. Referendar Wilhelm Jockisch (Mühlhausen 1. Th. Halberstadt). Trl. Olga v. Woyna mit Hrn. Lieutenant Paul Oppen (Mainz).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. med. Tölken (Bremen). Pr Rittmeister und Escadron⸗ Chef Louis v. Knebel ⸗Doeberitz (Gübersdorf). Hrn. Landrath a. D. C. v. Mesmer Saldern (Sylt). D. GFine Tochter: Hrn. Apotheker Pietschker (Cöthen).

Gestorben: Frau Gerichts-⸗Assessor Magdalene Lücke, geb. Hasert (Greifswald). Frau Major Susanna v. Schack, geb. v. Zitzewitz (Halle g. S.). Frau Major Anna v. Frevhold, geb. Freiin v. Cickstedt (Gießen). Hr. Prorector Naimund Nagel (Brandenburg a. S5.

Dubbastationen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen n. dergl.

Im Namen des Königs! ö. In Sachen, betreffend den Antrag der Wittwe des Peter Höpp, Catharina, geb. Nahrgang, zu Niederklein,

enn e e ge se m fg hren ertheilt das Königliche Amtgerichts zu Kirchhain durch den Amterichter Hellbach nachstehendes 3

: usschlußurtheil.

Nachdem im heutigen Aufgebotstermin auf das Aufgebot der Antragstellerin, welches vorschrifts mäßig durch Anheften an die Gerichtstafel und durch ein⸗

33093]

malige Insertion in den öffentlichen Anzeiger des Regierunggamtablatts bekannt gemacht war, An=

*

sprüche auf die im G. W. H. B. von Niederklein,

2 söübes! Bekanntmachung.

Der Gerichtsassessor Landolf Mener hier ist zur Rechtsanwaltschaft bei dem unterzeichneten Land—⸗ gericht zugelassen und in die Rechtsanwaltsliste ein—⸗ getragen.

Potsdam, den 20. Juli 1882.

Königliches Landgericht.

Verkänse, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

33116] Submission. Die Lieferung von: 23500 kg schmiedeeisernen Trägern und 2100 , gußeisernen Säulen und Unter⸗ * lage platten für den Neubau eines pathologischen Instituts in der Königlichen Thierarzneischule hier soll in öffent⸗ licher Submission vergeben werden.

Offerten sind portofrei, versiegelt, mit entsprechen⸗ der Aufschrift versehen, bis zum Eröffnungstermin am Freitag, den 28. Inli, Vormittags 11 uhr, im Baubüreau, Hauptgebäude der Königlichen Tbierarzneischule, Louisenstr. 56, J., einzureichen, woselbst auch die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien entnommen werden können.

Berlin. Der Königliche Bau⸗Inspektor.

Zastrau.

lz3 96569] Bekanntmachung.

Behufs Verdingung der während der dies jãhrigen Herbst⸗ Uebungen der Truppen der 4. Diwision erfor· derlichen Vorspann ⸗Fuhrleistungen zur Beförderung der Verpflegungs und bejw. Bivaks. Bedürfnisse von den Kantonnemente Magazinen Kletko, Wongrowitz, Golmar i. P, Schubin, Erin, Usch und Schneide; mübl nach den einzelnen Kantonnements, bezw. Bi⸗ vaks Plätzen und ferner zur Fortschaffung der Truppen ⸗Bagage 2c. während der Märsche auf den Uebung terrain ist

auf den 1. August d. J.,

Bd. VIII. S. S7 pfandrechtlich cingetragene Herausgifte forderung von 22 Thlr. für die 8e e fr Anna Glisaheth un 367 Möänninger von Nieder- klein ron feiner Seise Ansprüche erhoben worden sind und Antragstellerin Erlaß des Ausschlußurtheils

. Vormittag um 9 Uhr,

in unserem Bureau, Gammstraße Nr. 16 hierselbst, ein Submissionstermin anberaumt.

Die näheren Bedingungen, aug welchen auch der ungefähre Umfang des Worspanns er sichtlich ist, sind

beantragt hat, so werden hlermit die Berechtigten

vorher bei uns einzusehen.

Die in dem Termine abzugebenden Offerten müssen mit der Aufschrift: ‚Submission auf Vorspann— leistung für die Truppen der kombinirten 4. Divi— sion während der Herbstübungen im Jahre 1882 versehen sein.

Bromberg, den 20. Juli 1882.

Königliche Intendantur der 4. Division.

lz 9s] 3 Die Lieferung des etwa 1 549 000 Eg betragenden

Bedarfs an westfälischen Steinkohlen für die zum

Station der Ostsee gehörigen Lokal⸗Verwaltungen zu Kiel und Friedrichsort soll im Wege der Sub— mission verdungen werden.

Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Steinkohlen Lieferung“ versehen bis zu dem am 4. August d. J.,. Vormittags 11 Uhr. im Bureau der unterzeichneten Verwaltung, Carl—⸗ straße Nr. 27, anstehenden Termine hierher einzu⸗ reichen, woselbst auch die Bedingungen vorher zur Einsicht ausliegen.

Kiel, den 20. Juli 1882.

Kaiserliche Marine ⸗Garnison⸗Verwaltung.

sss Bekanntmachung.

vom 1. Juli 1881 im Betrage von 1500 060 , Buchftabe A. Nr. 681 bis 710 inkl., lautend auf je

tisirt. stiel, den 19. Juli 1882. Der Magistrat. Mölling.

„Union“,

aäa5 oo

zu Berlin. In Gemäßheit des §. 30 unseres Gesellschafts⸗ statuts bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kennt— niß, daß der Aufsichtsrath unserer Gesellschaft nun⸗ mehr aus den Herren: Director Dr. G. Siemens, Präsident, Walter Mare, Vice ⸗Präͤsident,

Berlin,

in Elberfeld, L. A. Simons, Königlicher Landrath a. D. in Elberfeld, Rechtsanwalt Dr. Gerz in Mannheim, F. E. Schütte, in Firma Alb. Nic. Schütte X Sohn in Bremen und J. F. Dubbers, in Firma J. H. Bachmann in Bremen, und der Vorstand aus den Herren: Director 2 Lefebre und Director Carl Braumann, besteht. Zu Rechnungs-Revisoren sind in Gemäß heit des 5. 31 enb e. des Statuts die Herren: Walter Marc in Berlin und Gustav Gebhardt in Elberfeld gewählt worden. Union“, Allgemeine Versicherungs ⸗Actien Gesellschaft zu Berlin. Der Vorstand: J. Le fe bre.

Ressort der Kaiserlichen Intendantur der Marine⸗

Die Anleihescheine der Stäbt Kieler Anleihe

500 M, sind nebst zugehörigen Zinsscheinen amor⸗

Allgemeine Versicherungs - Aetien ˖ Gesellschaft

* Hans von Adelson, Delegirter, sämmtlich in .

Vechte- Anwalt Moritz Wölfel in Merseburg, Gommerzienrath und Consul Gustav Gebhardt

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Vas Abhonnemrnt heträgt 4 M 60 sür das Nierteljahr.

*

Insertionspreis für den Raum reiner Arnzrilt 30 8.

M H7GO.

Berlin, Sonnabend,

231

Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

Berlin außer den Host - Anstalten auch die Expr⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

den 22. Juli, Abends.

1882.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Staatsanwalt z. D. Geras zu Berlin, früher in Elbing, dem Amtsgerichts-Rath Cadenbach zu Trier und dem emeritirten Pfarrer Trogisch zu Michelsdorf im Kreise Landeshut den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Oberförster a. D. Maseberg zu Lingen und dem Poftdirektor Leist zu Barmen den Königlichen Kronen⸗ Drden dritter Klasse; dem evangelischen Schullehrer, Kantor und Küster Schrader zu Seggerde im Kreise Gardelegen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von . sowie dem evangelischen Schullehrer Kloß zu ulau im Kreise Sprottau, und den pensionirten Gerichts⸗ dienern Kreplin zu Storkow und Melzer zu Branden⸗ burg a. H. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem Ober⸗Ceremonienmeister, Ober-Burg⸗ hauptmann von Hohenzollern, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Stillfried, und dem Kammerherrn und Cere⸗ monienmeister von Usedom, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Italien Majestät ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar dem Ersteren: des Großkreuzes des St. Mauritius⸗ und Lazarus Ordens und dem Letzteren: des Groß⸗Offizierkreuzes des Ordens der italienischen Krone.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Ober⸗Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichs⸗Schatzmt Aschenborn zum Direktor im Reichs⸗Schatzamt mit dem Range eines Raths erster Klasse zu ernennen.

(Uebersetzung.) Internationale Reblaus⸗-⸗Konvention. Vom 3. November 1881. Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen,

Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, Apostolischer König

von Ungarn, der Präsident der Französischen Republik, Se. Allergetreueste Majestät der König von Portugal, die schwei⸗ zerische Eidgenossenschaft,

haben, in Berücksichtigung der an den Hohen Schweize⸗ rischen Bundesrath Seitens mehrerer der Hohen vertragschlie⸗ ßenden Staaten gerichteten Beschwerden, welche die Abänderung verschiedener Bestimmungen der Konvention vom siebenzehnten September Eintausend achthundertachtundsiebenzig bezwecken;

gemäß den Vorschriften des Artikels sechs;

beschlossen, die gedachte Konvention einer Revision zu unter⸗ —1 und zu diesem Zwecke zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:

Se. Majestät der Deutsche Preußen:

Herrn Heinrich von Roeder, General der Infanterie, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ ö inn Minister bei der schweizerischen Eidgenossen⸗

hast,

Herrn Adolf Weymann, Allerhöchstihren Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Innern;

Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, Aposto— lischer König von Ungarn:

Herrn Baron Moritz von Ottenfels-Gschwind, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ F een Minister bei der schweizerischen Eidgenossen⸗

aft

Herrn Antonio von Pretis⸗Cagnodo, Allerhöchst⸗ ihren 6 im Kaiserlich Königlich österreichischen Acker⸗ bau⸗Ministerium,

Herrn Gustav Emich von Emoeke, Truchseß Sr. Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät;

der Präsident der französischen Republik: Herrn Emanuel Arago, Senator, . Bot⸗

Kaiser, König von

schaster bei der schweizerischen Eidgenossenschast, issenschaften;

König von

Herrn Maxime Cornu, Doktor der

Se. Allergetreueste Majestät der Portugal: Herrn Vincent von Ernst, Allerhöchstihren General⸗ lonsul in der Schweiz, Ri Vicomte Alfred von Villar d' Allen, errn Rodrigues de Moraes;

die schweizerische Gidgenossenschaft:

Herrn Louis Ruchonnet, Bundesrath, Vorstand des Eidgenössischen Departements für Handel und Ackerhau, .

Herrn Vietor Fatio, Doktor der Philosophie und Naturwissenschaften; .

welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge⸗ höriger Form befundenen Vollmachten, über die nachstehenden Artikel übereingekommen sind:

Artikel 1.

Indem die vertragschließenden Staaten von der inter⸗ nationalen Konvention vom 17. September 1878 zurücktreten, um eine neue zu schließen, verpflichten sie sich, ihre innere Gesetzgebung, sofern sie es nicht bereits gethan haben, zu vervollständigen, um ein gemeinsames und wirksames Vor⸗ h gegen die Einschleppung und Verbreitung der Reblaus zu sichern. .

Diese Gesetzgebung wird hauptsächlich ins Auge fassen:

1) Ueberwachung der Weinberge, der Pflanzschulen jeder Art, der Gärten und Gewächshäuser; Untersuchungen und Nachforschungen nach der Reblaus, um dieselbe soviel wie möglich zu vernichten;

2) Feststellung der 2 Bodenflächen und der Ausdehnung der wegen der Nähe von Ansteckungsherden als verdächtig erscheinenden Bezirke, nach Maßgabe des Auf⸗ tretens und der Verbreitung des Uebels innerhalb des Staatsgebiets;

3) Regelung des Versandts und der Verpackung der Reben, der Abfälle und Erzeugnisse derselben, sowie der Pflanzen, Sträucher und sonstigen Erzeugnisse des Garten⸗ baues zu dem Zweck, um eine Verschleppung der Kran kheit von den Ansteckungsherden aus im eigenen Lande oder nach den übrigen Staaten zu verhüten;

4) Vorschriften für den Fall der Verletzung der ange— ordneten Maßregeln.

Artikel 2.

Wein, Trauben, Trestern, Traubenkerne, abgeschnittene Blumen und Erzeugnisse des Gemüsebaues, Samen und Früchte jeder Art werden zum freien Verkehr zugelassen.

Tafeltrauben dürfen nur in wohlverwahrten und dennoch leicht zu durchsuchenden Schachteln, Kisten oder Körben zum Verkehr zugelassen werden.

Trauben der Weinlese dürfen nur eingestampft und in gut verschlossenen Fässern in den Verkehr gelangen.

Trestern dürfen nur in gut verschlossenen Kisten oder Fässern in den Verkehr gelangen. .

Jeder Staat behält das Recht, in den Grenzbezirken hin⸗ sichtlich der Erzeugnisse des Gemüsebaues, welche zwischen infizirten Rebpflanzungen gewachsen sind, beschränkende Maß⸗ regeln zu treffen.

Artikel 3.

Alle nicht zur , . der Rebe gehörige Pflänzlinge, Sträucher und sonstige Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammen, werden zum inter⸗ nationalen Verkehr zugelassen, dürfen jedoch in einen der Vertragsstaaten nur über die hierfür zu bezeichnenden Zoll⸗ ämter eingeführt werden.

Die genannten Gegenstände sind fest, jedoch dergestalt zu verpacken, daß sie die nothwendigen Untersuchungen gestatten, und müssen mit einer Erklärung des Absenders und mit einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ursprungslandes versehen 1 aus welcher hervorgeht:

4. daß sie von einer Bodenfläche (einer offenen oder um⸗ friedigten Pflanzung) stammen, die von jedem Weinstock durch einen Zwischenraum von wenigstens 20 i oder durch ein an⸗ deres Hinderniß getrennt ist, welches nach dem Urtheil der eln en Behörde ein Zusammentreffen der Wurzeln aus⸗ chließt; sch b. daß jene Bodenfläche selbst keinen Weinstock enthält;

c. daß auf derselben keine Niederlage von Reben sich be⸗

ndet; t 4! daß, wenn auf derselben von der Reblaus befallene Weinstöcke sich befunden haben, eine gänzliche Ausrottung der letzteren, ferner wieberholte Desinfektionen und drei Jahre lang Untersuchungen erfolgt sind, welche die vollständige Ver⸗ nichtung des Insekts und der Wurzeln verbürgen.

Artikel 4.

Die Nachbarstaaten werden sich wegen der Zulassung von Trauben der Weinlese, Trestern, Kompost, Düngererde, schon gebrauchten Weinpfählen und Stützen in den Grenzbezirken, vorausgesetzt, daß diese Gegenstände nicht aus einer von der rn. heimgesuchten Gegend herrühren, besonders ver⸗

ndigen.

Artikel 5.

Ausgerissene Weinstöcke und trockenes Rebholz sind von dem internationalen Verkehr —— 2 ——

Immerhin können die Nachbarstaaten wegen . dieser Erzeugnisse in den Grenzbezirken, vorausgesetzt, da dieselben nicht aus einer von der Reblaus he nigesuchten Gegend herrühren, sich besonders verständigen.

Artikel 6.

Rebpflänzlinge, Schnittlinge mit oder ohne Wurzeln und Rebholz dürfen in einen Vertragsstaat nur mit der ausdrück⸗ lichen Genehmigung und unter Aufsicht der Regierung des⸗ selben, nach vorgängiger wirksamer Desinfizirung, über die hierfür besonders bezeichneten Zollämter eingeführt werden.

Die genannten Gegenstände dürfen nur in hölzernen Kisten, welche mittelst Schrauben fest verschlossen, jedoch leicht zu durchsuchen sind, versendet werden. Die Verpackung ist gleichfalls zu desinfiziren.

Artikel 7.

Die zum internationalen Verkehr zugelassenen Sendungen, welcher Art sie immer seien, dürfen weder Theile noch Blätter von Reben enthalten.

Artikel 8.

Die bei einem Zollamt wegen Uebertretung der Artikel 2, 3,6 und 7 angehaltenen Gegenstände werden nach dem Ort der Herkunst auf Kosten des Verpflichteten zurückgeschickt oder nach ö des Empfängers, falls er anwesend ist, durch Feuer vernichtet.

Diejenigen Gegenstände, auf welchen die zu Rathe gezo⸗ genen Sachverständigen die Reblaus oder verdächtige Anzeichen derselben finden, werden nebst dem Verpackungsmaterial so⸗ fort an Ort und Stelle durch Feuer vernichtet. Solchenfalls ist ein Protokoll aufzunehmen und der Regierung des Ursprungs⸗ landes zuzustellen.

Artikel 9.

. Behufs Förderung des Zusammenwirkens verpflichten sich die vertranschlie ßenden Staaten, sich, mit der Ermächtigung zum Gebrauch für die von ihnen zu erlassenden und auszutauschen⸗ den Bekanntmachungen, regelmäßig einander mitzutheilen:

I) die von einem jeden derselben hinsichtlich des Gegen⸗ standes erlassenen Gesetze und Verordnungen;

2) die in Ausführung dieser Gesetze und Verordnungen, sowie der gegenwärtigen Konvention getroffenen Maßregeln;

3) die Art der Ausübung des im Innern und an den Grenzen wegen der Reblausgefahr eingerichteten Dienstes, so⸗ wie die Nachrichten über den Gang des Uebels;

4) jede Entdeckung des Auftretens der Reblaus in einem bis dahin als verschont angesehenen Gebiete mit Angabe der Ausdehnung und, wenn möglich, der Ursachen der Einschlep⸗ pung. Diese Mittheilung wird stets unverzüglich erfolgen;

5) eine alljährlich anzufertigende, mit Maßstab versehene Karte zur Darstellung der angesteckten Bodenflächen und der wegen der Nähe von Ansteckungsherden verdächtigen Bezirke;

6) im Laufenden zu erhaltende Verzeichnisse derjenigen Gartenbau⸗ oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regelmäßigen Untersuchungen in angemessener Jahreg⸗ zeit unterliegen und amtlich als den Anforderungen der gegen⸗ wärtigen Konvention entsprechend erklärt worden sind;

7) jede neue Ermittelung einer Ansteckung in Weinbau⸗ Gartenbau⸗ oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, thunlichst mit Angabe der von denselben innerhalb der letzten Jahre ausgeführten , ,, . Diese Mittheilung wird stets unverzüglich erfolgen;

8) das Ergebniß w f fn fllicher Forschungen, sowie der Erfahrungen und praktischen Verfahrungsmethoden, welche auf dem Gebiet der Reblauskrankheit gemacht bezw. angewendet worden sind;

9) alle anderen Dokumente, welche von Interesse für den Weinbau sein können.

Artilel 10.

Die bei der gegenwärtigen Konvention betheiligten Staaten werden , nicht günstiger behandeln als die vertragschließenden Staaten selbst.

Artikel 11.

Erforderlichenfalls werden die vertragschließenden Staaten auf einer internationalen Versammlung sich vertreten lassen, welche die Aufgabe hat, die aus der Ausführung der Konven⸗ lion sich ergebenden ien zu prüfen und durch Erfahrung und Fortschritte der Wissenschaft gebotenen Abänderungen der Konvention in Vorschlag E bringen.

Diese internationale Versammlung wird zu Bern tagen.

Artitel 12.

Der Austausch der Ratifikationen erfolgt, vom Tage der Unterzeichnung der gegenwärtigen Konvention an gerechnet. binnen 6 Monaten, oder, wenn thunlich, schon früher, zu Bern. Die Konvention tritt 14 Tage nach dem el iu der Ratifikationen in Kraft.

Artikel 183.

eder Staat kann jeder Zeit durch eine dem Hohen schweizerischen Bundesrath abzugebende Erklärung der gegen⸗ wärtigen Konvention beitreten oder von derselben zurücktreten. Der genannte Bundesraih übernimmt hinsichtlich der Aug⸗ führung der Artikel 11 und 12 die Vermittelung zwischen den me, Staaten. Ju Urkund dessen haben die en,, diese Kon⸗ vention unterzeichnet und derselben ihre Siege