1882 / 170 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jul 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Sieti ln, 20. Jnli. V. T. B.)

Getre idem arkt. Weinen unverändert, loed 198, 07 bie 200. 73 Jali 222.09, pr. Juli-Aungust 212.50, pr. Seprember-Oktober

97.50. Roggen matt, 10co 14000 bis 180.00, pr. Juli 146 50, pr. Juli- August 144.50. pr. September-Oktober 140 09. pr. September- Oktober 2650). Ruübsl matt, 1009 Kilogramm pr. Juli 58.50, pr. September-Oktober 58,00. Spiritus fest, leo 47.70, pr. Juli. Rugust 47,50, ꝑr. August September 47,50, pr. September · Oktober 47.30. Petroleum pr. Juli 7,00.

Posen, XV. Juli. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 46.50, pr. Juli 46,59). pr. August G50. pr. September 46,90, per Oktober 4680. Still.

KRreskan, 21. Juli. (. T. B)

Getreidemar kt. Spiritus por 100 Liter 100 υί, per Juli- Augast 47.60, do. per Angust-September 47,60, do. per Sept. Oct. 47.50, Weizen ver Juli 215,00. Roggen per Juli 142,60, do. Per Juli- Aug. 138,00, per September-Oktober 138,59). Rübsi loeo

Per Juli 59,50, per September - Oktober 57.00, per Oetober- KVovember 57.00. Zink: Schlesische Vereinsmarke Juli Lieferung 16,30 bez. Wetter: Schön.

Cöln, 20. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 25,25, fremder loco 23.00, pr. Juli 22.20, pr. November 20,20). Roggen loc 19,00, pr. Juli 15, 10, pr. November 14,50. Hafer loco I5, 50. Rüböl loco 32,50. pr. Oktober 30.20.

Kremen, 20. Juli. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht). Schwach. Standard white loco S. 85, pr. Angust 6.90, pr. September 7, 05, pr. Oktober- Dezem- ber 7.25. Alles Brief.

Hamburg, 20. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine Hau, Roggen loco unverändert, auf Termine flau.

Weigen pr. Juli- August 19300 Br., 197,00 Gd., pr. Sep- tember · tober 194 00 Br., 193,00 Gd. Roggen pr. Juli-August 234.90 Br., 133,00 Gd. pr. September - 6ktober 134.00 Br.,

135.00 G4. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl still, loco 60, 09.

Pr. Oktober 59 00. Spiritus fest, pr. Juli 393 Br., pr. August- Zeptember 403 Br., pr. September-6ktober 40 Br., pr. Oktober- Novbr. 404 Br. Kaffee sehr rubig. Umsatr 2060 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco 6,90 Br., 6,75 Gd., pr. Juli 6 85 Gd. pr. Angust-Dezember 7.25 Gd. Wetter: Schön. ka Wien, 20. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,12 Gd., 10.15 Br.,

r. Frühjahr 10, 35 Gd. 10,37 56r. Roggen pr. Herbst 7,52 Gd. 57 Br. Hafer pr. Herbst 6.60 Gd.R, 6, 65 Br. Mais pr. Juli- August 8.10 Gd.. 8. 15 Br.

Pest, 20. Juli. (W. T. B.)

Prodnktenmarkt. Weinen loeo flan, auf Termine weichend, pr. Erühjahr 9,72 Gd. 9,75 Br. Hafer pr. Herbst 6.12 G., 6,15 Br. Mais pr. Juli-August 6, 12 Gd., 6, I5 Br. Kohlraps pr. August-September 144. Wetter: Schön.

Amsterdam, 20. Juli. (W. T. B.)

Bancazinn 64.

Amsterdam, 20. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. Novemher Roggen pr. Oktober 173.

Antwerpen, 20. Juli. (W. T. B.)

Fetroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss,

loed 171 bez. und Br., pr. August 174 Br., pr. September 1735 Br., pr. September-Dezember 18 Br. Ruhig.

Londom, 20. Juli. (W. T. B.)

An der Küste angeboten S8 Weinenladungen. Wetter:

Schön. Havannazucker Nr. 12 24. Ruhig.

Rübsen

287.

Liverpool, M. Juli. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht )ẽ˖ Ursatr S000 B., davon fur Spekulation und Erport 10990 B. Unverändert. Middl. ame- . . August - September - Lieferung 6b /, September- Lieferung

15/1 d.

Liverpool, 279. Juli. (W. T. B.) (Offizielle Notirungen.)

Upland good ordinary 6s / is. Upland low middl. 64, Upland mĩiddl. 6is/ i, Mobile middl. 6is / is. Orleans good ordinary 67, Orleans low middl. 615/18. Orleans middl. 74, Orleans middl. fair 713 /jis, Pernam fair 75/16, Maceio fair / is, Maranham fair 73, Egyptian brown middl. 65, Egyptian brown fair Sz, Egyptian brown good fair 93. Egyptian white fair 8, Egyptian white good fair 85, Dhollerah good middl. 37. Dhollerah middl. fair 4, Dhollerah fair 4516, Dhollerah good fair 5 is, Dhollerah good 55, Omra fair 43, Omra good fair 54, Omra good 54, Secinde fair 31 /is, Bengal fair 3M /i, Bengal good fair 4, Madras Tinnevelly fair 5i/ is, Madras Tinnevelly good fair 553, Madras Western fair 47/16, Madras Western good fair 415/16.

Glasgow, 20. Juli. (W. T. B.)

Roheisen. Nixed numbers warrants 50 sh. 11 d. 51 sh. 6d.

KRradsfor.d, 20. Juli. (W. T. B.)

Wolle fest, wollene Garne sebr gedrückt, Stoffen bessere Nachfrage.

Paris, 20. Juli. (W. T. B.)

Robzucker 880 loco ruhig, 59, 50 ' 59,75. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Eilogr. pr. Juli 65.25. pr. August 65, 50. pr. September 64,75, or. Oktober -Junuar 63, 25.

HKaris, 20. Juli. (W. T. B.

Produktenmarkt. Weizen still, per Juli 29.60, per August 28. 75, per September-Oktober 27 60, per September-Pe- zember 27,59). Nehl 9 Narques, ruhig, per Juli 61,50, per August 61,50. per September-Oktober 59, 00, per September- Dezember 58.75. Rüböl rubig, per Juli 74,0), per Angust Id, 5), per September-Dezember 76,5, per Januar-April 77.00. Spiritus still, per Juli 69.50, per August 60,00, per September- Dezember 54.75, per Januar-April 54,50.

New- Kork, 20. Juli. (W. T. B.)

Wanrenbericht. Baumwolle in New-Tork 124, do. in New-orleans 124. Petroleum in New- Vork 64 Gd.,6, do. in Philadelphia 63 Gd., rohes Petroleum 63, do. Pipe line Gertieates D. 58 C0. Mehl 5 D. 0) C. Rother Winterweizen loch 1 D. 215 C., do. pr. Juli 1 D. 20 C., do. pr. August 1 D. 189 C., do. pr. Septbr. 1 D. 184 C. Melis (old mixed) 81 C. Zucker (fair re- fining NUuscovados) 5. Kaffee (Rio-) 98. Schmalz (Marke Wilcox) 131ñ16, do. Fairbanks 13, do. Rohe & Brothers 1215/16. Speck (3hort clear) nominell. Getreidefracht 5.

Kerlin, 290. Juli. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem Taxator.) [Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier.] Der Metallmarkt ist sehr fest und die Um- sätze sind leidlich gut, grössere Fluktuationen fanden in letzter Woche nicht statt. Roheisen: In Glasgow ist Verschiffungs- eisen höher, ebenso Warrants, Middlesbrougheisen recht fest, aber unverändert. Den auswärtigen Notirungen Rechnung tragend, sind auch hier höhere Preise, und es gelten gute und besté Marken Schottisches Roheisen 8,0) 8,60, englisches 6,70 à 6, 89 und deutsches Giessereieisen 8,20 à 8,70. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 7.50 à 7, 60. Walzeisen 16,00 Grundpreis. Kupfer fest, englisches und amerikanisches 145, 00 à 147, 00. Mansfelder 146,00 à 14700. Zinn stetig, Bankazinn 220,00 à 221,00, und prima engl. Lammzinn 214,00 à 216,900. Zink unverändert, schle-

in wollenen

Sischer Hüttenzink 35,9009 ä 35.50. Blei unverändert, 29, 50 à

Mullaghmorèe T56

30.090. Kohlen und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen bis 57, C0, westfälische bis 63, 00 pro 40 kl., Schmelakoks 2.49 2 2.60 pro 100 kg.

Wetterbericht vom 21. Juli 1882, S Uhr Morgens.

Barometer auf O Gr. u. d. Meeres- spisgel reduc. in

Millimeter.

Tempera

Wetter. in ö een. ; 60 * 5 C. 40

Stationen. Wind.

still halb bed. 3 Aberdeen .. 759 bedeckt 13 Kopenhagen. 766 bedeckt 16 Stockholm. . 764 wolkenlos 17

Moskan 765 K Gork, Queens- .

Nebel bedeckt halb bed. heiter halb bed. I) wolkig?) halb bed. wolkenl. ?)

wolkenlos heiter wolkig Regen) heiter wolkig?) Regens) wolkenlos wolkenlos

757 764 765 766 766 Swinemünde 766 Neufabr wass. 766 Memel... 764

.,, 765 Münster... 764 Karlsruhe .. 763 Wiesbaden. 764 München .. 764 Leipzig 2 766 ,,, 766 Mien 763 Breslan ... 765

He . 765 N helb bed. ien, 762 80 halb bed.

) Wenig Thau. 2) See sehr ruhig, Thau. 3) See sehr ruhig. ) Abends Wetterleuchten, Nachts und Morgens Gewitter. s) Nachts Wetterleuchten. 6s) Nachts Gewitter mit Regen.

Anmerkung. Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 5) Mittel- guropa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke; 1 leiser Zug, 2 S leicht, 3 schwach, 4 mätsig, 5 frisch, 6 stark, 7 steif, 8 S stürmisch, 9 S Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Die sekundäre Depression, welche gestern zorgen über dem nordwestlichen Deutschland lag, ist ostwärts bis zu den russischen Ostseeprovinzen fortgeschritten, während über Süddeutschland eine neue sekundäre Bildung entstanden ist, wolche daselbst veränder- liches, vielfach regnerisches Wetter veranlasst. Im Zusammenhang mit derselben dürften die zahlreichen Gewitter stehen, welche von Südwest nach Nordost fortschréiten, Abends, Nachts und in der Frühe in dem Streifen zwischen Südwestdeutschland und der mitt- seren Oder zur Entladung kamen, wobei in Magdeburg 25 mm Regen fielen. Die Temperatur ist über Nord- und Mitteldentsch- land, die Westgrenze ausgenommen, gesunken, vielfach unter die normale. Im VUebrigen ist über Europa die Luftdruck vertheilung gleichmässig und daher die Luftbewegung meist schwach aus variabler Richtung.

23 8 K O CN N . O C

Dentsche Seewarte

28 o chen Anus wels der Deutschen Zettelbanken vom 50. Juni 1835. (Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

Die in dem Termine abzugebenden Offerten müssen mit der Aufschrift: ‚Submission auf Vorspann—

Gegen Kasse. 8 ö. woche.

Gegen Täglich Noten⸗ die Umlauf. Vor⸗ . woche.

i Gegen fällige die Verbind⸗ Vor⸗ lichkeiten. woche.

Lombard⸗ forderun⸗ gen.

Verbind⸗ Gegen lichkeiten die

auf Kün⸗ digung. woche.

leistung für die Truppen der kombinirten 4. Divi⸗ sion während der Herbstübungen im Jahre 1882. versehen sein.

Nor⸗ 2 Bromberg, den 20. Juli 1882.

Ke Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken

617741 4547 4 31697 4

397 361 4 45069 27 724 1 6395 55 535 4 1284

0

S28 003 4 89 377 5 75s 5356 49 903 4 4349

181 S21 7769 4655 367 5 526 4 1662

Königliche Intendantur der 4. Division.

33049 Die Lieferung des etwa 1549 000 kg betragenden

Die 4 norddeutschen Banken rankfurter Band.... ie Bayerische Notenbank.

Die 3 süddeutschen Banken.

54684 5 382 * 32 199 22306 4

7 756 4 1568 2 5604 355 37 5465— 1159 S3 3734 265

1694

15 6164 1256 10 303 4 1565 63 6967 4 6652 45 452 4. 2355

9887 1760 4 950 4 1013 1015 245

S5 88

deo K de 1 M0 9388 a 3 4111

* O0 8

Summa.

719 250 18 502

G C M C =

bõl 316 4 46 2855 16

1023 855 4 97 652 208 7535 7654

45 335 619

Theater.

Friedrich - Wilhelnstädt. Thenter.

Sonnabend: 3. 177. Male; Der lustige Krieg. Dperette in 3 Akten. Musik von J. Strauß. Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Vorher: Concert.

Krolls Theater. Sonnabend: Die Entfiüh⸗

rung aus dem Serail. Oper in 3 Akten von Mozart. Dazu: Großes Doppel⸗Concert, ausge⸗ führt von der Kapelle des Hauses und dem Mufik— Goryz des 2. Garde- Feld- Artillerie Regiments. 6 5, der Vorstellung 63 Uhr. Gewöhnliche

reise.

Senntag; Gastspiel der Königlich baverischen Hof⸗ opernsängerin Frau Marie Basta. Diana von Solange.

Vational- Theater. Weinbergsweg 6 und 7.

Sonnabend: Im neu u. prachtvoll dekorirten, durch mehr al 20 000 Gasflammen feenhaft erleuchteten Sommergarten: Großes Concert, ausgeführt von der verft irkten Hauskapelle unter Leitung ihres Rapellmeisters Hrn. A. Wiedeke. Auftreten der schwäbischen Singvögel drei Geschwister Rommer, Tyroler · Gesellichaft Edelweiß (ehemalige Rainer Gesellsch.). Auftreten des Cornet ⸗Virtuosen Hrn. A. Hopp. Im Theater: Sie weint. Das Schwert Des Damolleg. Monsienr Herkules. Nach der Vorstellung bei günstiger Witterung: Brillante Er— leuchtung des M ef Klänge aus den Alpen. Andreas Hofer (Sterbescene). Alpenglühen. Anfang Des Ceacerts 6 Uhr, der Vorstellung 7! Uhr. Entrée ank. Theater 60. 4.

Sonntag: Gaßstspiel des Frl. Margarethe Tendeur Tem Stadttheater in Breslau Zum 1. Male: Mirengald. Lustspiel in 4 Akten.

Kelle AIliance- Theater. Sonnabend: Zum

3. Male: Gine Sommer⸗-Nacht im Belle ⸗Alliance⸗ Thegter. Im prachtvollen Sommergarten: Von H Uhr kis 12 Uhr Nachts nnunterbrochen Doppel Goncert. Auftreten der Herren Schmutz und Katzer, der Frle. GCassati und der Tiroler⸗Gesellschaft J. Ditzinger. Abends: Bengalische Beleuchtung und rè'llante Illumination durch 20 09) Gagflammen. Im Tenter;: Zum 14. Male: Onkel Grog. Lust⸗ sriel in 3 Alten von G. v. Moser. (Gast: Hr. Niedt vom Wallner⸗Theater.) Anfang der Vorslel⸗ lung 7 Uhr.

Sonntag: Auf allgemeines Verlangen: Die Mönche, oder: Die Offiziere im Nonnenkloster. Lustspiel in 3 Akten von M. Tenelli. Ausnahmẽs— weise Entrée 50 4.

mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Post für erloschen erklärt. Kirchhain, am 12. Juli 1882 Königliches Amtsgericht. Hellbach.

Familien Nachrichten.

Verlobt: Frl. Ella Vanhoeffen mit Hrn. cand. theol. Otto Meißner (Wehlau). Frl. Clara Anton mit Hrn. Gerichts- Referendar Walter v. Schimmelfennig (Berlin Bartenstein). Frl. Frieda Lauprecht mit Hrn. Referendar Wilhelm Jockisch (Mühlhausen i. Th Halberstadt). Trl. Olga v. Woyna mit Hrn. Tieutenant Paul Oppen (Mainz).

Geboren; Ein Sohn: Hrn. Dr. med. Tölken Bremen). Hrn. Rittmeister und Escadron⸗ Chef Louis v. Knebel ⸗Doeberitz (Gübersdorff. Hrn. Landrath a. D. C. v. Mesmer. Saldern (Sylt). D Fine Tochter: Hrn. Apotheker Pietschker (Cöthen).

Gestorben: Frau Gerichts, Assessor Magdalene Lücke, geb. Hasert (Greifewald). Frau Major Susanna v. Schack, geb. v. Zitzewitz Halle . S.). Frau Major Anna v. Frevhold, geb. Freiin v. Cickstedt (Gießen). Hr. Prorector Raimund Nagel (Brandenburg a. S5.

Subhastationen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen u. dergl.

Im Namen des Königs! ; In Sachen, betreffend den Antrag der Wittwe dee Peter Höpp, Catharina, geb. Nahrgang, zu Niederklein,

um Aufgebotsverfahren, ertheilt das Königliche Amtgerichts zu Kirchhain durch den Amterichter 6 nachstehendes

usschlußurtheil.

Nachdem im n, , auf das Aufgebot der Antragstellerin, welches vorschrifts mäßig durch Anheften an die Gerichtstafel und durch ein malige Insertion in den öffentlichen Anzeiger des Regierungeanrtsblatts bekannt gemacht war, An—⸗ brüche auf die im G. W. H. B. von Niederklein, Bd. VII. S. S7 pfandrechtlich cingefragene Herauegifteforderung von 22 Thlr. für die Geschwister Anna Glisaheth und Dag Mönninger von Nieder klein von feiner Seise Ansprüche erhoben worden sind und Antragstellerin Erlaß des Ausschlußurtheils

3203

beantragt hat, so werden hlermit die Berechtigten

3309 äbes! Bekanntmachung.

Der Gerichtsassessor Landolf Mehner hier ist zur Rechtsanwaltschaft bei dem unterzeichneten Land— gericht zugelassen und in die Rechtsanwaltsliste ein getragen.

Potsdam, den 20. Juli 1882.

Königliches Landgericht.

Verkuünse, Vervachtungen, Submissionen ꝛce. 331161. Submission. Die Lieferung von: 23 500 Eg schmiedeeisernen Trägern und 2109), gußeisernen Säulen und lageplatten

Unter⸗

für den Neubau eines pathologischen Instituts in der Königlichen Thierarzneischule hier soll in öffent⸗ licher Submission vergeben werden.

Offerten sind portofrei, versiegelt, mit entsprechen⸗ der Aufschrift versehen, bis zum Eröffnungstermin am Freitag, den 28. Inli, Vormittags 11 hr, im Baubüreau, Hauptgebäude der Königlichen Tbiergrzneischule, Louisenstr. 56, J., einzureichen, woselbst auch die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien entnommen werden konnen.

Berlin. Der Königliche Bau⸗Inspektor.

Za trau.

l3*059] Bekanntmachung.

Behuss Verdingung der während der dies jãhrigen Serbst · Uebungen der Truppen der 4. Division erfor- derlichen Vorspann ⸗Fuhrleistungen zur Beförderung der Verpflegung und bejw. Bivaks Bedürfnisse von den Kantonnements Magazinen Kletzko, Wongrowitz, Colmar i. P, Schubin, Erin, Usch und Schneide⸗ mühl nach den einzelnen Kantonnements. bezw. Bi— vaks - Plätzen und ferner zur Fortschaffung der Truppen⸗Bagage c. während der Märsche auf den Uebungs terrain ist

auf den 1. August d. J., . Vormittag um 9 Uhr, in unserem Bureau, Gammstraße NRr. 16 hierselbst, ein Submissione termin anberaumt. Die näheren Bedingungen, aus welchen auch der

Bedarfs an westfälischen Steinkohlen für die zum Ressort der Kaiserlichen Intendantur der Marine Station der Ostsee gehörigen Lokal⸗Verwaltungen zu Kiel und Friedrichsort soll im Wege der Sub— mission verdungen werden.

Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Steinkohlen Lieferung“ versehen bis zu dem am

4. August d. J., Vormittags 11 Uhr.

Einsicht ausliegen. Kiel, den 2. Juli 1882. Kaiserliche Marine ⸗Garnison⸗Verwaltung.

ö Bekanntmachung.

Die Anleihescheine der Stadt Kieler Anleihe vom 1. Juli 1881 im Betrage von 1500 56 , Buchstabe A. Nr. 681 bis 710 inkl., lautend auf je . sind nebst zugehörigen Zinsscheinen amor— isirt.

Kiel, den 19. Juli 1882.

Der Magistrat. Mölling.

l union. Allgemeine Versicherungs -Aetien ˖ Gesellschaft zu Berlin.

5

statuts bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kennt—

mehr aus den Herren: Director Dr. G. Siemens, Praͤsident, Walter Mare, Vice ⸗Präsident,

Berlin,

in Elberfeld,

L. A. Simons, Königlicher Landrath a. D. in Elberfeld,

Rechtsanwalt Dr. Gerz in Mannheim,

F. E. Schütte, in Firma Alb. Nic. Schütte &K Sohn in Bremen und

J. F. Dubbers, in Firma J. H. Bachmann in Bremen,

und der Vorstand aus den Herren: Director 3. Lefebre und Director Carl Braumann,

heit des 5. II enh e. des Statuts die Herren: Walter Marc in Berlin und Gustav Gebhardt in Elberfeld gewählt worden. „Union“, Allgemeine Versicherungs⸗Actien Gesellschaft zu Berlin.

ungefähre Umfang des Vorspanns ersichtlich ist, sind vorher bei uns einzusehen.

Der Vorstand: J. Lefebre.

im Bureau der unserzeichneten Verwastung, Carl— . straße Nr. 27, anstehenden Termine hierher einzu. reichen, woselbst auch die Bedingungen vorher zur .

In Gemäßheit des §. 30 unseres Gesellschafts⸗

niß, daß der Aufsichtsrath unserer Gesellschaft nun

Hans von Adelson, Delegirter, sämmtlich in .

Rechts Anwalt Moritz Wölfel in Mersekung. Commerjienrath und Consul Gnstav Gebhardt

besteht. Zu RechnungsRerisoren sind in Gemäß⸗

Dentscher Reiehs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

*. ö Vas Abhbonnemrnt beträgt 4 MÆ6 650 sür das Vierteljahr.

P Insertionspreis für den Raum riner Arnazrile 30 .

E

f

l

M 1H7O.

Berlin, Sonnabend,

*

Alle Nost-Anstalten nehmen KBestellung an; / für Berlin außer den PRost · Anstalten auch die Expr

*

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.

den 22. Juli, Abends.

1882.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Staatsanwalt z. DT. Geras zu Berlin, früher in Elbing, dem Amtsgerichts-⸗Rath Cadenbach zu Trier und dem emeritirten Pfarrer Trogisch zu Michelsdorf im Kreise Landeshut den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Oberförster a. D. Maseberg zu Lingen und dem Poftdirektor Leist zu Barmen den Königlichen Kronen⸗ Drden dritter Klasse; dem evangelischen Schullehrer, Kantor und Küster Schrader zu Seggerde im Kreise Gardelegen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von n,, sowie dem evangelischen Schullehrer Kloß zu ulau im Kreise Sprottau, und den pensionirten Gerichts⸗ dienern Kreplin zu Storkow und Melzer zu Branden⸗ burg a. H. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem Ober⸗Ceremonienmeister, Ober⸗Burg⸗ hauptmann von Hohenzollern, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Stillfried, und dem Kammerherrn und Cere⸗ monienmeister von Usedom, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Italien Majestät ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar dem Ersteren: des Großkreuzes des St. Mauritius und Lazarus Ordens und dem Letzteren: des Groß⸗Offizierkreuzes des Ordens der italienischen Krone.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen ne,, ,, . und vortragenden Rath im Reichs-Schatzemt Aschenborn zum Direktor im Reichs⸗Schatzamt mit dem Range eines Raths erster Klasse zu ernennen.

(Uebersetzung.) Internationale Reblaus⸗Konvention. Vom 3. November 1881. Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen,

Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, Apostolischer König

von Ungarn, der Präsident der Französischen Republik, Se. Allergetreueste Majestät der König von Portugal, die schwei⸗ zerische Eidgenossenschaft,

haben, in Berücksichtigung der an den Hohen Schweize⸗ rischen Bundesrath Seitens mehrerer der Hohen vertragschlie⸗ ßenden Staaten gerichteten Beschwerden, welche die Abänderung verschiedener Bestimmungen der Konvention vom siebenzehnten September Eintausend achthundertachtundsiebenzig bezwecken;

gemäß den Vorschriften des Artikels sechs;

beschlossen, die gedachte Konvention einer Revision zu unter⸗ n und zu diesem Zwecke zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:

Se. Majestät der Deutsche Preußen:

Herrn Heinrich von Roeder, General der Infanterie, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ ö. tigten Minister bei der schweizerischen Eidgenossen⸗

haft,

Herrn Adolf Weymann, Allerhöchstihren Geheimen Regierungs⸗-Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Innern;

Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, Aposto⸗ lischer König von Ungarn:

Herrn Baron Moritz von Ottenfels⸗Gschwind, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ r ren Minister bei der schweizerischen Eidgenossen⸗

aft,

Herrn Antonio von Pretis⸗Cagnodo, Allerhöͤchst⸗ ihren . im Kaiserlich Königlich österreichischen Acker⸗ bau⸗Ministerium,

Herrn Gustav Emich von Emoeke, Truchseß Sr. Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät;

der Präsident der französischen Republik:

derrn Emanuel Arggo, Senator, nf fen Vot⸗ schafter bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, issenschaften;

König von

Kaiser, König von

Herrn Maxime Cornu, Doktor der

Se. Allergetreueste Majestät der Portugal:

Herrn Vincent von Ernst, Allerhöchstihren General⸗ konsul in der Schweiz,

2 Vicomte Alfred von Villar d' Allen, errn Rodrigues de Moraes;

die schweizerische Eidgenossenschaft:

Herrn Louis Ruchonnet, Bundesrath, Vorstand des Eidgenössischen Departements für Handel und Ackerhau, . —⸗

Herrn Vietor Fatio, Doktor der Philosophie und Naturwissenschaften .

welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge⸗ höriger Form befundenen Vollmachten, über die nachstehenden Artikel übereingekommen sind:

Artikel 1.

Indem die vertragschließenden Staaten von der inter⸗ nationalen Konvention vom 17. September 1875 zurücktreten, um eine neue zu schließen, verpflichten sie sich, ihre innere Gesetzgebung, sofern sie es nicht bereits gethan haben, zu vervollständigen, um ein gemeinsames und wirksames Vor⸗ gehe gegen die Einschleppung und Verbreitung der Reblaus zu sichern. .

Diese Gesetzgebung wird hauptsächlich ins Auge fassen:

1) Ueberwachung der Weinberge, der Pflanzschulen jeder Art, der Gärten und Gewächshäuser; Untersuchungen und Nachforschungen nach der Reblaus, um dieselbe soviel wie möglich zu vernichten;

2) Feststellung der 4 Bodenflächen und der Ausdehnung der wegen der Nähe von Ansteckungsherden als verdächtig erscheinenden Bezirke, nach Maßgabe des Auf⸗ tretens und der Verbreitung des Uebels innerhalb des Staatsgebiets;

3) Regelung des Versandts und der Verpackung der Reben, der Abfälle und Erzeugnisse derselben, sowie der Pflanzen, Sträucher und sonstigen Erzeugnisse des Garten⸗ baues zu dem Zweck, um eine Verschleppung der Kran kheit von den Ansteckungsherden aus im eigenen Lande oder nach den übrigen Staaten zu verhüten;

4) Vorschriften für den Fall der Verletzung der ange— ordneten Maßregeln.

Artikel 2.

Wein, Trauben, Trestern, Traubenkerne, abgeschnittene Blumen und Erzeugnisse des Gemüsebaues, Samen und Früchte jeder Art werden zum freien Verkehr zugelassen.

Tafeltrauben dürfen nur in wohlverwahrten und dennoch leicht zu durchsuchenden Schachteln, Kisten oder Körben zum Verkehr zugelassen werden. .

Trauben der Weinlese dürfen nur eingestampft und in gut verschlossenen Fässern in den Verkehr gelangen.

Trestern dürfen nur in gut verschlossenen Kisten oder Fässern in den Verkehr gelangen. .

Jeder Staat behält das Recht, in den Grenzbezirken hin⸗ sichtlich der Erzeugnisse des Gemüsebaues, welche zwischen infizirten Rebpflanzungen gewachsen sind, beschränkende Maß⸗ regeln zu treffen.

Artikel 3.

Alle nicht zur Kategorie der Rebe gehörige Pflänzlinge, Sträucher und sonstige Vegetabilien, welche aus Pflanzschul en, Gärten oder Gewächshäusern stammen, werden zum inter⸗ nationalen Verkehr zugelassen, dürfen jedoch in einen der Vertragsstaaten nur über die hierfür zu bezeichnenden Zoll⸗ ämter eingeführt werden.

Die genannten Gegenstände sind fest, jedoch dergestalt zu verpacken, daß sie die nothwendigen Untersuchungen gestatten, und müssen mit einer Erklärung des Absenders und mit einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ursprungelandes versehen sein, aus welcher hervorgeht:

4. daß sie von einer Bodenfläche (einer offenen oder um⸗ friedigten Pflanzung) stammen, die von jedem Weinstock durch einen Zwischenraum von wenigstens 20 m oder durch ein an⸗ deres Hinderniß getrennt ist, welches nach dem Urtheil der zuständigen Behörde ein Zufammentreffen der Wurzeln aus⸗

ließt; . ĩ sch b. daß jene Bodenfläche selbst keinen Weinstock enthält;

c. daß auf derselben keine Niederlage von Reben sich be⸗

ndet; ñ d. daß, wenn auf derselben von der Reblaus befallene Weinstöcke sich befunden haben, eine gänzliche Ausrottung der letzteren, ferner wiederholte Desinfeftionen und drei Jahre lang Untersuchungen erfolgt sind, welche die vollständige Ver⸗ nichtung des Insekts und der Wurzeln verbürgen.

Artikel 4.

Die Nachbarstaaten werden sich wegen der Zulassung von Trauben der Weinlese, Trestern, Kompost, Düngererde, schon gebrauchten Weinpfählen und Stützen in den Grenzbezirken, vorausgesetzt, daß diese Gegenstände nicht aus einer von der Reblaus heimgesuchten Gegend herrühren, besonders ver⸗ ständigen.

Artikel 5.

Ausgerissene Weinstöcke und trockenes Rebholz sind von dem internationalen Verkehr ——

Immerhin können die Nachbarstaaten wegen 6 dieser Erzeugnisse in den Grenzbezirken, vorausgesetzt, da dieselben nicht aus einer von der Reblaus heinigesuchten Gegend herrühren, sich besonders verständigen.

Artikel 6.

Rebpflänzlinge, Schnittlinge mit oder ohne Wurzeln und Rebholz dürfen in einen Vertragsstaat nur mit der ausdrück⸗ lichen Genehmigung und unter Aufsicht der Regierung des⸗ selben, nach vorgängiger wirksamer Desinfizirung, über die hierfür besonders bezeichneten Zollämter eingeführt werden.

Die genannten Gegenstände dürfen nur in hölzernen Kisten, welche mittelst Schrauben fest verschlossen, jedoch leicht zu durchsuchen sind, versendet werden. Die Verpackung ist gleichfalls zu desinfiziren.

Artikel 7.

Die zum internationalen Verkehr zugelassenen Sendungen, welcher Art sie immer seien, dürfen weder Theile noch Blätter von Reben enthalten.

Artikel 8.

Die bei einem Zollamt wegen Uebertretung der Artikel 2, 3,6 und 7 angehaltenen Gegenstände werden nach dem Ort der Herkunst auf Kosten des Verpflichteten zurückgeschickt oder nach. . des Empfängers, falls er anwesend ist, durch Feuer vernichtet.

Diejenigen Gegenstände, auf welchen die zu Rathe gezo⸗ genen Sachverständigen die Reblaus oder verdächtige Anzeichen derselben finden, werden nebst dem Verpackungsmaterial so⸗ fort an Ort und Stelle durch Feuer vernichtet. Solchenfalls ist ein Protokoll aufzunehmen und der Regierung des Ursprungs⸗ landes zuzustellen.

UArtikel 9.

Behufs Förderung des Zusammenwirkens verpflichten sich die vertragschließenden Staaten, sich, mit der Ermächtigung zum Gebrauch für die von ihnen zu erlassenden und auszutauschen⸗ den Bekanntmachungen, regelmäßig einander mitzutheilen:

I) die von einem jeden derselben hinsichtlich des Gegen⸗ standes erlassenen Gesetze und Verordnungen;

2) die in Ausführung dieser Gesetze und Verordnungen, sowie der gegenwärtigen Konvention getroffenen Maßregeln;

3) die Art der Ausübung des im Innern und an den Grenzen wegen der Reblausgefahr eingerichteten Dienstes, so⸗ wie die Nachrichten über den Gang des Uebels;

4) jede Entdeckung des Auftretens der Reblaus in einem bis dahin als verschont angesehenen Gebiete mit Angabe der Ausdehnung und, wenn möglich, der Ursachen der Einschlep⸗ pung. Diese , ,. wird stets unverzüglich erfolgen;

5) eine alljährlich anzufertigende, mit Maßstab versehene Karte zur Darstellung der angesteckten Bodenflächen und der wegen der Nähe von Ansteckungsherden verdächtigen Bezirke;

6) im Laufenden zu erhaltende Verzeichnisse derjenigen Gartenbau⸗ oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regelmäßigen Untersuchungen in angemessener Jahreg⸗ zeit unterliegen und amtlich als den Anforderungen der gegen⸗ wärtigen Konvention entsprechend erklärt worden sind;

7) jede neue Ermittelung einer Ansteckung in Weinbau⸗ Gartenbau⸗ oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, thunlichst mit Angabe der von denselben innerhalb der letzten Jahre ausgeführten , , . Diese Mittheilung wird stets unverzüglich erfolgen;

8) das Ergebniß nf ef gustticher Forschungen, sowie der Erfahrungen und praktischen Verfahrungsmethoden, welche auf dem Gebiet der Reblauskrankheit gemacht bezw. angewendet worden sind;

9) alle anderen Dokumente, welche von Interesse für den Weinbau sein können.

Artilel 10.

Die bei der gegenwärtigen Konvention betheiligten Staaten werden Nichtvertragsstaaten nicht günstiger behandeln als die vertragschließenden Staaten selbst.

Artikel 11.

Erforderlichenfalls werden die vertragschließenden Staaten auf einer internationalen Versammlung sich vertreten lassen, welche die Aufgabe hat, die aus der Ausführung der Konven⸗ lion sich ergebenden Fragen zu prüfen und durch Erfahrung und Fortschritte der Vissenschaft gebotenen Abänderungen der Konvention in Vorschlag 1. bringen.

Diese internationale Versammlung wird zu Bern tagen.

Artitel 12.

Der Austausch der Ratifikationen erfolgt, vom Tage der Unterzeichnung der gegenwartigen Konvention an gerechnet. binnen 6 Monaten, oder, wenn thunlich, schon früher, zu Bern. Die Konvention tritt 14 Tage nach dem e iuss der Ratifikationen in Fraft.

Artikel 13.

eder Staat kann jeder Zeit durch eine dem Hohen schweizerischen Bundesrath abzugebende Erklärung der gegen⸗ wärtigen Konvention beitreten oder von derselben zurückireien. Der genannte Bundesraih übernimmt hinsichtlich der Aug⸗ führung der Artikel 11 und 12 die Vermittelung zwischen den vertragschließenden Staaten. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diese Kon⸗ vention unterzeichnet und derselben ihre Siegel beigedrückt.