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Es haben erhalten
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wird durchstrichen, die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann ge
wenn 2 zu wählen wählt, der Versammlung bekannt gemacht, erklärte, da er in der Versammlung sind. . er. auf Befragen, daß er die Wahl annähme und unterschrieb zum
Zeichen dessen.
Da
wird durchstrichen z *
aus n. N die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten haben, so wurden
st dieselben, als zu Wahlmännern gewählt, der Versammlung bekannt gemacht ; und sie erklärten, da sie in der Versammlung anwesend waren, auf Befragen, daß sie die Wahl annähmen und unterschrieben zum Zeichen dessen.
*
Da hiernach Keiner die abfolute Majorität erhalten hatte, so wurde nach den Bestimmungen deg 5. 18 des Reglements zu einer engeren Wahl ge— schritten, wobei, da die Abtheilung 2 (I). Wahlmänner zu wählen hat, nur die⸗ jenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stim—⸗ men gehabt hatten.
Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unker Nr. Genannten eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.
K kamen zur engeren Wahl:
2 9) 7 Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwahler der dritten Abtheilung seine Stimme ab— zugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung
für geschlossen. Die Zahl der Stimmenden betrug
Stimmen sind abgegeben
ungültige Stimmen waren vorhanden
die Zahl der gültigen Stimmen beträgt fo
und ist mithin die absolute Majorität Es erhielten bei dieser engeren Wahl
ö Stimmen,
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wenn keine Aus⸗ loosung erforder⸗
wird durchstrichen, lich ist.
zu streichen, wenn nur 1Wahlmann zu wählen ist.
j ; (Da der z wird durchstrichen, au wenn Stimmen⸗ . der aus gleichheit unter] die meisten Stimmen und die alsolute Majorität erhalten ⸗ haben o sis .
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vorliegt. Versammlung bekannt gemacht. ) Siehe Anmerkung XC.)
woe nr hien, Da auf . zur engeren Wahl gestellten. Personen eine gleiche wenn Stimmen
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allen zur engeren J und den . . Wahl Gestellten au fiel
zu streichen, wenn nur 1Wahlmann zu wählen ist.
Der Protokollführer trug diese Namen in die Abtheilungsliste neben den Namen der stimmenden Urwähler ein, oder ließ sie von den Urwäͤhlern, die solches wünschten, selbst eintragen. Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Wahl vorsteher, ob noch ein Urwähler der zweiten Abtbeilung feine Stimme abzugeben habe. Als sich Nie
mand weiter meldete, erklarte er die Abstimmung für geschlossen. Die Zahl der Stimmenden betrug
Stimmen sind abgegeben
für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden —
Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt ässo und ist mithin die absolute Majorität
Es haben erhalten
Stimmen,
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wird durchstrichen, wenn 2 zu wählen sind.
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wenn keine Ausloosung erforderlich ist.
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wird durchstrichen,
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ie absolute Majorität erhalten hatte, so wurde er, als W wählt, der Versammlung bekannt gemacht, erklärte, da 5 9 n ng anwesend war, auf Befragen, daß er die Wahl annahme, und unterschrieb zum Zeichen dessen.
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Da hiernach Keiner die absolute Majorität erhalten hatt. w nach den Bestimmungen des §. 18 des Reglements zu . ö Kah schritten, wobei, da die Abthellung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur die⸗
jenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen w i ĩ im⸗ , 9 aren, welche die meisten Stim
Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu brin d ö war, nil 7. die ö unter Nr. 1 gleiche Stimmenzahl gefallen war, fo entschied zwif i durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. J
. kamen zur engeren Wahl:
2 567 . öᷓ ach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsli der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der . Irm en , e feen. einge g, fare Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung Bie Zabl der Stimmenden betrug
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Stimmen,
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die meisten Stimmen und die absolute Majoritäͤt erhalten hat ö so ist ex
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wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.
zu streichen, wenn nur 1Wahlmann zu wählen ist ⸗
die Namen derjenigen beiden Urwähler, welchen sie ihre Stimme zum Wahlmann geben wollten.
Der Protokollfübrer trug diese Namen in die Abtheilungsliste neben den Namen der stimmenden Urwähler ein oder ließ sie von den Urwählern, die solches wünschten, selbst eintragen.
Nach Beendigung dieses Geschästs fragte der Wahlvorsteber, ob noch ein Urwähler der r er gie lng seine Stimme abzugeben habe. Als sich Nie- mand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrug
Stimmen sind abgegeben für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden
Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also—— und ist mithin die absolute Majorität
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wird durchstrichen, wenn 2 zu wählen sind.
wird durchstrichen, wenn nur 1Wahlmann zu wählen ist.
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.
Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen dessen.
Da der aus . die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann ge— wählt, der Versammlung bekannt gemacht, erklärte auf Befragen, da er in der Versammlung anwesend war, daß er die Wahl annähme, und unterschrieb zum Zeichen dessen. Da 1) aus aus die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten haben, so wurden dieselben als zu Wahlmännern gewählt der Versammlung bekannt gemacht. Auf Befragen erklärten sie, da sie in der Versammlung anwesend waren, daß sie die
ö
wird durchstrichen, wenn keine Ausloosung
erforderlich ist. U durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.
zu streichen, wenn nur 1Wahlmann zu wählen ist.
Da hiernach Keiner die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde nach den Bestimmungen des §. 18 des Reglements zu einer engeren Wahl ge⸗ schritten, wobei, da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur die⸗ jenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stim⸗ men gehabt hatten.
Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Nersonen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter. Nr.. Genannten eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches
.
Demnach kamen zur engeren Wahl: 1
3
ä
j
Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte
der Wahlvorsteher, ob noch ein Uwähler der ersten Abtheilung seine Stimme
abzugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrug
⸗ Stimmen sind abgegeben
ungültige Stimmen waren vorhanden
die Zabl der gültigen Stimmen beträgt also. und ist mithin die absolute Majorität
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren Wahl Gestellten vorliegt.
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren Wahl Gestellten
nicht vorliegt.
9
s
wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.
absolute Stimmenmehrheit erhalten haben.
wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war, oder die beiden zu wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die
Es . bei dieser engeren Wahl
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aus aus
die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten er. so id 9
; hat ist er zu 3 — durch absolute Majorität gewählt worden und
zum Wahlmann
hiernach
wurde (n) als solche () der Versammlung bekannt gemacht.
) (Siehe Anmerkung XC.) Da auf l , zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche Stimmen⸗
zahl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Hand des Vorstehers gezogene Loos, welches auf den aus und den aus fiel.
Deren wurde (n) der Versammlung als ,,. bekannt gemacht.
Auf Befragen erklärte (n) 1 da sie (er) in der Versammlung
anwesend war (en), daß sie (er) die Wahl annähme (n) und unterschrieb (en) zum Zeichen dessen.
Es wurde, da noch 1 Wahlmann zu wählen war, in Bezug auf diesen zur engeren Wahl geschritten, wobei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen waren, welche, nächst dem bereits Gewählten, die meisten Stimmen gehabt hatten. wird durchstrichen Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu ö. 1 e , bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend h 2. 26 . unter Nr. Genannten eine gleiche Stimmenzahl ge⸗ . unf * fallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches
. durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.
ö kamen zur engeren Wahl:
2)
Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung seine Stimme enn ef, habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung ür geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrug ungültige Stimmen waren vorhanden die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Majorität-
Es ᷣ bei dieser engeren Wahl
2 wird . Da der aus
Stimmen,
wenn e, tn n, . y i ö. , . ab⸗ p ; olute Majorität gewählt und als solcher der Versammlung gleichheit vorliegt. bekannt gemacht worden.
Da auf Beide eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, . unter ihnen . . 6 von der Hand des an* z orstehers gezogen wurde und auf den nie ; t nicht aus siel. Derselbe wurde der Versamm⸗
gi. lung als Wahl mann bekannt gemacht.
Um die Annahme der Wahl befragt, erklärte er, da er in der Ver⸗ sammlung anwesend war, dieselbe annehmen zu wollen, und unterschrieb zum
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗
Zeichen dessen.
— — Bescheinigung (en des Tages der Wahl in ortsüblicher
Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters bekannt gemacht worden sind,
darüber, daß die sämmtlichen Urwähler zur bestimmten Stunde eise zusammenberufen und ihnen dabei das Wohllokal, sowie der
ne en bier beigeflt.
Gegenwärtige Verhandlung ist von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern und dem Protokollführer überall genehmigt und wie folgt vollzogen worden.
Der Wahlvorsteher.
a. n. Die Beisitzer. Der Protokoll führer.
x d ᷣ·—¶Q¶QiQu. m' mem,
. wurde (n) der Versammlung als ⸗ Wahlmann
Wahlmänner bekannt
nicht vorliegt. Wahl Gestellten
X. 5 bor lest Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nim mt an: die Königliche Expedition des Arntschen Reichs ⸗Auzrigera und Königlich PEreußischtn Staats- Auzeigers:
hiernach lor Wabimanne un durch absolute Majorität gewählt worden und wurde (n) als solche (r) der Versammlung bekannt ; *) (Siehe Anmerkung 25 ö
Da auf qr zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche
. Deffentlicher Anzeiger...
„Invalidendank “, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
gemacht. Auf Befragen erklärte (n) deinen — da sie (er) in der Versammlung
anwesend war (en), daß ͤ sie die Wahl annähme (n), und unterschrieb (en)
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
Steckbriefe and Untersuchungs- Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
wird durchstrichen, n. dergl.
er wenn Stimmen⸗
zum Zeichen dessen.
Es warde, da noch ein Wahlmann zu wählen war, in Bezug auf diesen zur engeren Wahl geschritten, wobei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen . welche, nächst dem bereits Gewählten, die meisten Stimmen gehabt hatten.
wird s Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu durchstrichen, bringenden Personen zweifelhaft war, weil 32 die n wenn keine Aus. hend unter Nr. Genannten eine gleiche Stimmen loosung gane. zahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen Das Loos, lich ist. welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. Demnach kamen zur engeren Wahl:
32 — 8 — — — * 8 82 2 D — — 5. W =* 2 — S 21 — 82 2 82 S 8 2 23 *) 2 8 — — 562 8 — 2 C — 8 — 2
2) Nach heendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtbeilungess ten fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der dritten Abtheilung i Ee g abzugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen. ; Die Zahl der Stimmenden betrug —— ungültige Stimmen waren vorhanden —
die Zahl der gültigen Stimmen a und ist mitbin die absolute Majorifät == Es * bei dieser engeren Wahl
2
mehrheit erhalten haben.
Stimmen,
—
n, , enn n ,, richen, Stimmen erhalten hat, so ist er jum Wahlmann durch wenn Stimmen · absolute Majorität gewählt, und als sol V = gleichheit vorliegt. I lung bekannt gemacht 32 1
wird Da auf Beide eine gleiche Stimmenzahl ge ll durchstrichen, war, eit bier unter ihnen das Loos, welchetz 2 9 5 wenn des Vorstehers gezogen wurde und anf mn ae m, — — aug — gleichheit nicht iel. Derselbe wurde der Verfamml vorliegt. 2. gemacht. . Da er in der Versammlung anwesend war, um die Annahme der Wabl
kefert erklärte er, dieselbe annehmen zu wollen und unterschrieb zum Zeichen
wird
wird durchstrichen, wenn nur ein Wahlmann zu wählen war, oder die beiden zu wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die absolute Stimmen⸗
Die Urwähler der dritten Abtheil w ĩ ãßhei asterren e enn Tir , nn, heilung wurden in Gemäßheit des §. 15 des R
Es wurde demnächst von der
zweiten Abtheilung
zur Wahl der Wahlmänner geschritten. Der Protokollführer rief die N Urwähler dieser Abtheilung in der Reihenfolge der , 44 auf. Die 4 4 — an 2 wis und nannten jeder einzeln en Namen jenigen Urwählers, welchen ĩ c ö , chem sie ihre Stimme zum ie Namen derjenigen beiden Urwähler, wel ĩ ĩ Wahlmann geben wollten. d .
eglements zum
. Anmerk ung X: Ist die absolute Stimmenmehrheit auf mehrere, als di ã = männer gefallen und ergiebt dabei nicht die Höbe der Stimmenzahl, welche eln r n ge , ah
— 2 Bestimmungen im letzten Absatze des 5. 18 des Reglements zu verfahren und dies im Protokoll
gleichheit unter
allen zur engeren
Wahl Gestellten nicht vorliegt.
wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.
wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die abselute Stimmen⸗ mehrheit erhalten haben.
wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war, oder die beiden zu
Stimmenzahl gefallen war, entschied unter ihnen das von de Vor⸗ stehers gezogene Loos, welches auf den — b . . des Vor
und den aus fiel.
Derselb * wurde (n) der Versammlung als e nr belannt gemacht.
Auf Befragen erklärte (n) ae . J da sie (er) in der Versammlung
anwesend war (en), daß sie (er) die Wahl annähme schrie ire m g h hme (n), und unterschrieb (en) Es wurde, da noch 1 Wahlmann zu wählen war, in Bezug auf dies zur engeren Wahl geschritten, wobei nur diejenigen 2auf die . zu 3 waren, welche, naͤchst dem bereits Gewählten, die meisten Stimmen ge⸗
habt hatten. ; 9 ; ; a jedoch die Auswa e br, , ge. J bringenden . me in 2 Ausloofung stehend unter Nr. — Genannten eine gleiche Stimmen erforderlich ft. zahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos welches durch die Hand des Vorsteherg gezogen wurde. ee e. kamen zur engeren Wahl:
2) Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungslist der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ziweiten Abtheilung an e feen eu e , gere Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung Die Zahl. der Stimmenden betrug —— ungültige Stimmen waren vorhanden —
jur engeren Wahl zu weil auf die vor⸗
die Zahl der gültigen Stimmen betragt allo — —— und ist mithin die absolute Majoritüt . —
Es h bei dieser engeren Wahl . ;
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit vorliegt.
Stimmen,
—
w — ;;; Stimmen grhalten hat, so ist er zum Wahlmann durch absolute Majorität gewäblt und als solcher der Versamm⸗ Ü lung bekannt gemacht worden.
; Da auf Beide eine gleiche Stimmenzabl Il wird durch stichen war, 82 unter ihnen das Looz, welches 8 89 ö — des Vorstehers gezogen n en auf den = gleichheit nicht — * ** 1282 *
el. Derselbe wurde der Versamml I3 W
vorliegt. . * gemacht. ͤ 336 a Da er in der Versammlung anwesend war, um die Annahme der Wahl befragt, erklärte er, die hl annehmen zu wollen, und unterschrieb zum 37.
dessen.
Die Uiwähler der Abtreten veranlaßt und entferten sich.
zweiten Abtheilung wurden in Gemäßheit des 5. 15 des Reglements zum
Es wurde demnächst von der ersten Abtheilung
zur Wahl der Wahlmänner geschritten. Der er n rief die Namen der Urwähler 52 Abtheilung in der Reihenfolge der Abtheilun geliste nach einander auf. Dle Aufgerufenen tralen an den Tisch und nannten jeder einzeln den Namen desjenigen Urwählers, welchem sie ihre Stim me zum
Wahl mann geben wollten,
w —w— 3 n, , , , , ./ , , .
Berlin 8V., Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
TNerkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
X
— — —
* n. 3. w. von öffentlichen Papieren.
— ——
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater- Anneigen. In der Börsen-
Annoncen Sureaux.
9. Familien - Nachrichten. beilage. K
— — —
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen nu. dergl.
138909 Oeffentliche Ladung. Nachdem der Handelsmann Simon Kadden in 8 die Eintragung des auf den Namen ron eibert Wagner und Frau Glisabeth, geborenen Henckel, das. katastrirten, in der Gemarkung von Hals dorf belegenen Grundeigenthums, als: Kartenbl. 11, Parz. 37, 14 Are 74 Qu. Mtr. Wiese, die Prühleckerwiesen, nach alter Karte al A. 945 b. 7 Are 2 Qu.“ Ruthen ö
unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund—⸗ buch von Halsdorf beantragt hat, so werden alle die⸗ jenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund vermögen zu baben vermeinen, aufgefordert, solche bis spätestens im Aufgebotstermin,
den 6. Dezember 1882, Bormittags 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, wi⸗ drigenfalls nach Ablauf dieser Frist der big— herige Besitzer als Eigenthümer in dem Grund buch eingeträgen werden wird und der die ihm ob—⸗ liegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in
olge der innerhalb der oben gesetzten Frist er⸗ olgten Anmeldung eingetragen sind, verliert.
Rauschenberg, am 1. September 1882.
Königliches Amtsgericht. Amelung.
[38887
Auf Antrag des * äftsmannes Simon Herr⸗ mann in Neustadt a. Haardt als Bevollmächtigter des zu Luxemburg domizilirten Bankinstituts unter der Firma. Internationale Bank in Luxemburg“ wird zum Zwecke der Kraftloserklärung (Amortisa—⸗ tion) des unten beschriebenen abhanden gekommenen Wechsels das Aufgebotsverfahren angeordnet.
Demgemäß wird Aufgebotstermin festgesetzt auf
reitaß, den sechsten April 1888, Bormlttags
Uhr, Im Sitzungssaale des Kgl. Amtsgerichts zu Nenstadt a. Haardt.
2 leich wird der etwaige Inhaber des Wechselt au n spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte . und besagten Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die
Beschreibung des Wechsels:
Betrag: 6 3189. —.
Ort und Datum der Ausstellung: Eisenberg, den 24. Mai 1882.
Verfall: 15. August 1882. .
Bezogener: Louis Dacquè in Neustadt an der Haardt r n
Aussteller: Gebrüder Gienanth, .
Ordre: Luxemburger Hochöfen ˖ Aktien ⸗ Gesellschaft in Esch a. Alzett.
Indossament: Von der Luxemburger Hochöfen ⸗Aktien⸗ Gesellschaft an die Internationale Bank in Luxemburg.
Nenstadt a. Haardt, den 4. September 1882. Königliches Amtsgericht. gez. Tisch, Kgl. Ober ⸗Amtsrichter. Für die Richtigkeit des Auszugs: Kgl. Gerichtsschreiberei. Boll, stellv. G.Schr.
38905 Aufgebot.
Der am 23. Mal 1812 zu Minden geborene Adolf August Wilhelm Carl pee, Sohn der Eheleute Klempnermeister Carl Rudolf Homann und Wilhelmine, geb. Hoyer, hat sich im Jahre 1865 nach Rußland und im Jahre 1867 nach Amerika begeben und seit länger als 10 Jahren keine Nachricht von sich gegeben. Auf den Antrag seiner Mutter, der Wittwe Homann, geb. Hover, zu Rebren, wird der Adolf Angust Wilhelm Carl Homann aufgefordert, sich persoͤnlich oder schriftlich in dem auf
den 27. Inni 1883, Mittags 12 Uhr, auf hiesigem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 22, anbe⸗ raumten Termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung des Adolf August Wilhelm Carl Homann erfolgen werde.
Minden, den 31. uu 1882.
Königliches Amtsgericht.
38909 en ,,.
In der Lange 'schen Aufgebotssache von Reidewitz wird unter Bezugnahme auf das Aufgebot vom 14. Januar 1882 — Nr. 94 Stück 2 des Anzeigers um Amteblatte der Königlichen Regierung zu Merse⸗ burg für 1852 — 1 bekannt gemacht, daß das über die im Gesammtgrundbuche von Gerbstedt Band II. Artikel 2, früher Band J. Blatt 121 des Hausgrundbuchs von Reidewitz in Abtheilung I. Nr. 1 für Dorothee Lange eingetragene Berech an auf Ausstattung, eine Uub, ein Scheffel Wehen,
Kraftlotzerklärung deg Letzteren erfolgen wird.
zu einem Kuchen und die nöthige Milch, sowie 25 Thaler baares Geld gebildete Hypothekendoku⸗ ment, bestehend aus dem Kaufvertrage vom 7. Sep⸗ tember 1822 curr. ann. durch Urtheil des unter zeichneten Gerichts für kraftlos erklärt ist, den Erben der Dorothee Lange, deren Rechte an der gebildeten Spezialmasse von 285 M vorbehalten, alle unbe⸗ kannten Interessenten aber mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden.
Gerbstedt, den 29. August 1882.
Königliches Amtsgericht. Wolframm.
58886 ̃
In dem Verfahren, betreffend die Zwangsverstei⸗ gerung des dem Gastwirth Fh ic August Jo- hann Babendererde hierselbst früher gehörigen, all⸗ hier an der Kröpelinerstraße auf der 8 Sub Nr. 409 belegenen Hauses ist zur Erklärung über den Theilungéplan, sowie zur Vornahme der Ver⸗ theilung ein Termin auf
Freitag, den 22. d. Mts., Morgens 11 Uhr, im Amtegerichtegebäude, Zimmer Nr. 8, bierselbst anberaumt und werden die bei der Zwangsver⸗ steigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, e der Theilungéplan zu ihrer Einsicht aaf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist.
RMostock, den 7. September 1882.
Großherzogliches . Abth. III. Zur Beglaubigung: O. Becker, Amt ggerichtsaktuar.
39051 In Sachen des Brinksitzers Friedrich Stegmann in Groß Buch⸗ hol. Gläubigers,
gegen den Anbauer Fritz Riechelmann 6 Schuldner, wegen Forderung,
jetzt , 1
soll die Letzterem gehörige Abbauerstelle Nr. 43 in Groß Buchholj zwangsweise in dem dazu auf
Freitag, den 18. Oltober 1882, Morgens 11 Uhr,
vor dem Königlichen Amtsgerichte Hannover, Ab-
tbeilung IX. (Neues Gerichtsgebäude am Volgers⸗
wege, . 30 im Erdgeschoß) anberaumten Ter⸗
mine öffentlich versteigert werden. ö.
Alle, welche an obiger Stelle nebst. Zubehör
Eigenthumg ⸗, Näher⸗ , sideikonnnissa ·
rische, Pfand und sonstige dingliche Rechte, ing
zwei Scheffel Roggen, 6 Stück Butter und Gewürze
besondere Servituten und Realberechti zungen zu haben vermeinen, sind aufgefordert, i e im
obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Ver⸗ warnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.
Vorstehender Auszug aus der gerichtlichen Ver⸗ kaufsanzeige vom 27. August d. J wird auf Ver- fügung des Gerichts den Hppothekengläubigern:
I) Tabacksarbeiter Friedrich Riepke in Hannover. 2) Schlosser Conrad Hübener daselbst, deren Auf⸗ enthalt unbekannt, hierdurch öffentlich zugestellt. Hannover, den 8. September 1882.
G. Lüer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
38890 m Namen des Königs: Verkündet am 1. September 1882. Dr. Kern, Referendar, als Gerichtsschreiber.
In der Giede'schen Aufgebotssache von Breslau — z. 2/1853
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Breslau durch den Amtsrichter Grattenauer:
I. Die drei von der Königlichen Regierungs- Hauptkasse zu Breälau auf den Namen des zu Breslau verstorbenen Proviantmeisters Albert Giede als Kautionsbesteller ausgestellten Kautionsempfange⸗ scheine, nämlich:
1) der ern, Nr. 342, aaggestellt am 22. April 1874. iber drei Staats fchu d fcheine Litt. F. Nr. 10339, 20037 und 150275 über
2 — 14. 6 =* a g. Nr. 33, ausgestellt
er Kautionsempfangsschein Nr. au
. am 22. Januar 1876, üben? Staats chuld cheine
Litt. E. Nr. 16941 über 200 Thlr. und Litt. F. Nr. 75218 über 1090 Thir, beide nebst Talons,
3) der Tautiongempfangschein Nr. 718, 2 — am 22. August 1876, über 2 Staateschuldscheine litt. F. Nr. S779 und M3688 über je 100 Thlr. nebst Talons.
gegen deren Rüdlieferung und a . Quittung des Kautionebestellers oder seines legitimirten Be⸗ Here blen die Königliche Regierungsbauptkasse zu reslau, falls keine Rautions⸗ oder Vertretunge⸗ hinterlegten los erklart.
icht des Bestellers mehr an die . ausantwor tet, * r y. os des Aufgebotsverfahrent
II. Die Ko den Antragstellern zur La Brrs lan, den 1. September 1882. Königliches Amtsgericht. 24 itz em Gerlchtsschteiber.