1882 / 227 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1882 18:00:01 GMT) scan diff

20. Ottober 1882, Vormittags 11 ) ir für die 4 den 1. D ber 1882, Vormittags 11 Uhr.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. Oltober 1882, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 12.

S8. Königliches Amtsgericht zu Dortmund. Grevesmühlen i. Meckl., den 22. September

leo] Konkursverfahren. 183 Das r , , über den überschuldeten Großherzogliches Amtsgericht. ̃ glaubigung:

Nachlaß des am ovember 1880 verablebten ur Der Gerichtsschreiber: Maletzky, Aktuar.

Bäckermeisters und Hausbesitzers Karl Gustav Hering in Dresden wird nach erfolgter Abhaltung . läoro! Konkursverfahren. Nr 38433. Ueber den Nachlaß der Wittwe

des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Dresden, den 23. September 1852. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch: des Landwirths Friedrich Hornung, Sophie, Hahner, Gerichtsschreiber. geb. Ueberle, in Heidelberg, ist am 25. Septem⸗ J 3 4. *. n, , . 5 , 41014 öffnet. Verwalter: Waisenrichter J. C. nter. enn Konkursverfahren. Offener Arrest mit Anzeige und Anmeldefrist bis Das Konkursverfahren über das Vermögen des fun 20. Oktober 1882. Erste Gläubigerversamm⸗ Kaufmanns Johann Georg Petranz, genannt lung und allgemeiner Prüfungstermin 10. Novem- Petrenz,. Inhäbers der Firma J. G. Petrenz, ber, 9 Uhr, Zimmer Nr. 2. in Dresden, wird, nachdem der in dem Ver. Heidelberg, 25. September 1882. gleicht termine vom 15. August. 1882 angenommene Gr. Amtsgericht. JZwangsvergleich durch rechtekräftigen Beschluß von (gez) Kah. demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufge⸗ Zur Beglaubigung: hoben. Der Gerichtsschreiber: Fabian.

Dresden, den 25. September 1882. läd Konkursyerfahren.

Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch: Hahner, Gerichteschreiber. ö * . 5 . ö . ögen des ürschners Albert Heuke hier ist in Folge eines 9e von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu Stettin, J

aon Konkursverfahren. , 6 . 9 uhr, Zur Beglaubigung: Matz, i. VB., Gerichtsschreiber.

Ueber 3. n n, 6 . y Stroh und Eduard Wack, beide zu Ottweiler ; ; ö Bil ebe der Firma H. Stroh K. Wack, vor dem Herzoglichen Amtsgerichte hierselbst an, sioz) Konkursberf wird heute, am 25. September Iasz, Mittags bergumt. - ö uur erfahren. Holzminden, den 3M. Sertember 1882. Ueber das Vermögen des Schueidermeisters Barnecke Reinhard Wetzel zu Torgau wird heute, am 23. September 1882. Mittags 12 Unzer, das

12 Utz, dag , ,, . ö ö. Der Gericht ollzieher Kugust Uhr zu Drulingen Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts. J Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Adolf Schultz zu Torgan wird

wird zum Konkursverwalter ernannt. 1016 ⸗. ö. Konkursverfahren. zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 24. Oktober 1882 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfafsung über die Wahl eines ; anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines In dem Konkursverfahren über das Vermögen Konkurgforderungen sind bis zum 14. Okto- Gläubigerausschußfez und eintretenden Falls üher des Kaufmanns Wilhelm Ehmke von Anlowoenen ber 1882 bei dem Gerichte anzumelden. die in 5. 120 der Konkurzordnung bezeichneten ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl Gegenstände auf walters und zur Erhebung von Einwendungen gegen eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung Dienstag, den 24. Oktober 1882, das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu be⸗ eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls Vormittags 95 Uhr, rücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf über die in §. 120 der Konkursordnung bezeich—⸗ den 5. Oktober 18382, Vormittags 11 Uhr, neten Gegenstände sowie zur Prüfung der angemel⸗ vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer deten Forderungen auf Nr. 23, bestimmt. Montag, den 23. Oktober 1882,

Verwalter; Rechtsanwalt A. Monich zu Greves-⸗ mühlen. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Oktober 1882 einschließllich. Anmeldefrist bis zu demselben Tage. Erste Gläubiger⸗ versammlung 21. Oktober 1882, Vormittags 1090 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin 6. November

* 2

ter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. Schneeberg, den 22. September 1882. Königliches Amtsgericht. J. V.: Burkhardt, Ass. Beglaubigt: Oelschlägel, Gerichtsschreiber.

claou gontnrgverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tuch und Kleiderhändlers Emil Moritz zu Stettin, Schulzenstr. 43, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 16. September 1882 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hier⸗ durch aufgehoben.

Stettin, den 21. September 1882.

Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Matz, i. V., Gerichtsschreiber.

coe! Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen der offe⸗ nen Handelsgesellschaft Otto Megow und Köhn, Bankgeschäft zu Stettin,

Gesellschafter Kaufmann Otto Megow und

Kaufmann Außust Köhn in Stettin, wird eine Gläubigerversammlung auf den 3. Oktober 1882, Mittags 12 Uhr, im Terminszimmer Nr. 55, zum Zwecke der Be— schlußfassung über den Antrag des Verwalters, den vorhandenen Baarbestand der Konkursmasse für jetzt nicht zu vertheilen, vielmehr auf längere Zeit zins⸗ bar anzulegen, berufen.

LTarif- etc. Veründerungen der deutschen Eisechbahnen No. 225.

ao9g9s]

Hanseatisch-Schlesischer Berband. Mit sofor⸗ tiger Gültigkeit wird der Ausnahmefrachtsatz für den Transport von Traubenzucker, Starke⸗ und Kartoffelmehl, auch Stärkesyrup, zum Export be⸗ stimmt, von Cöpenick nach Lübeck L. B. und M. F. F. von 1519 auf 1,B 17 4 pro 109 Kg ermäßigt. Berlin, den 23. September 1882. Königliche Eisenbahn Direktion als geschäftsführende Verwaltung.

141037 Staatsbahngüter⸗Tarife Cöln rechtsrheinisch— . Breslau, Cöln linksrh.—-Breslan und . Elberfeld Bres lan.

Die in den Nachträgen J. zu den oben genannten Tarifen enthaltene Bestimmung bezüglich der Er— hebung der Zollabfertigungsgebühren bel der Re⸗ vision, kommt, sofern durch dieselbe Erhöhungen gegen die früheren Gebühren eintreten, erst zum 14. Oktober er. zur Anwendung.

Breslau, den 25. September 1882.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. Namens der betheiligten Verwaltungen.

41036 Berlin ⸗Braunschweig⸗ Halberstadt⸗ Lausitzer ö Verband.

Die für den Verkehr zwischen Vienenburg Br. B. einerseits und den Stationen Dreileben-⸗Drakenstedt, Eilsleben, Offleben, Völpke und Wefensleben an⸗ dererseits bestehenden Frachtsätze kommen vom 1. Oktober d. J. ab auch im Verkehr zwichen Vie⸗

nenburg M. H. und den vorgedachten Stationen zur Anwendung.

̃w, nrg. . . 1882. mens der betheiligten Verwaltungen: Königliche Eisenbahn ˖ Direktion. )

d

hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, am 10. Juni

1882

für Recht erkannt: . die gegen das Urtheil des Neunten Civilsenats des K. pr.

ie n⸗ I. zu

wenn Rech⸗ eniger steht,

1

in un gte Be⸗

rufung auf Kosten des Berufungsklägers zurückzuweisen.

Gegen die dem Antrage,

ngesell äubiger

Sgericht ange⸗

ñ

endlich eine nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs vorzu⸗ senat des

zichtseinrede

Klägerin ju erkennen, tenen weite

rage . 5 preu

Allein gedachte Verantwortlichkeit

s Liquidators bei jene

setzt

1

v Nichtberück

aus der allgemeinen Tendenz

dieser Verant⸗

inweis auf das

Theil J. des Allgemeinen Land⸗

* .

vereinigenden Er⸗

einer Aktie kürzten Gl

* *

cksichtigung aller Gläu⸗ lungen um so w

ö sion. Berufung

Begrůndun

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de Revisionsklägers anlangt, daß

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gerischen Forderung unter⸗

nk Zehnte Civilkammer des K. pr. Landgerichts durch den

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a iquidators

Vertheilunge

l Gesetzesverletzung v

gerin durch Hinterlegung von

Dies Urtheil wird für vorläufig

so geringfügigen Theils der zu⸗ ä

g erachtet werden kann, zu dem fe die fernere Beitreibung derselben versagt.

s offensichtlich nicht zu deren Liquidation in

ichts

ch schon dann erschöpft se

ßiger Ber icht unter der

gs di swald also ni

des

q ei der Vertheilung des Aktiengesellschaftsvermoͤgens dieser Be⸗

wider Handelsgesellschaft daselbst, Kläger

Revisionsbeklagte,

9

die unmittelbare Verantwortlichkeit des L

falls Kl 3900 M1. Sicherheit leistet. eine

, der aufgelösten Aktiengesellschaft in G.

Thatbestand. . in hat den Beklagten als den einen der beiden Liqui⸗ che Waggon- und Maschinenfabrik! auf Höhe eines Saldo⸗ hm bekannte aus unerlaubten Hand

Berufungsger

allgemeine Prinzip des §. 10 Titel 6 gesellschaft,

r entsprechenden Bestimmung der Civil⸗ uferlegt.

t für zulässi

setze er Zwang au habt hat.

ng der nicht beitreibbaren Geldstrafen in Haft 8

s Civilingenieurs C. K. zu B., Beklaglen

und Revisionsklägers,

die B. .

gte Verwerfung der Rev verhandelten entsprechend dem Thatbestande des Be⸗ rün

rufungsurtheils.

Entscheidungsg

es, auch noch Was zunächst die Behauptur

chst verhängten Geldstra Verantwortlichkeit des Liquidators einer Akt

Februar 1881: der Beklagte wird verurtheilt, der Klägerin 3843,40 M nebst

6 oso Zinsen seit dem 1. Juli 1880 zu zahlen und die Kosten

letzteren bei Vertheilung des Ver⸗ des Rechtsstreits zu tragen.

mögens der Gesellschaft.

Handelsgesetzbuch Art. 245. 40 S, nebst 6 Zinsen seit 1. Juli 1880 in An⸗

ses Urtheil hat Beklagter die Revision eingelegt mit

unter Aufhebung des angegriffenen Urtheils die Klage abzu⸗

so erscheint allerdin

Die

ichts zu B. vom 20. Dezember 1881 eingelegte Revision

wird zurückgewiesen; die Kosten der Revisionsinstanz werden

dem Revisionskläger a hre Forderung entfallen wäre, Beklagter aber zu Unrecht

als die Aktien

daß die vom Beklagten gegen das Erkenntniß des Königlichen ihren Sitz in Greif

Landgerichts J. zu B. vom 14. Februar 1881 eingele weisen oder doch den zuzuerkennenden Betrag auf 145,10

oder aber die Sache ur Leistung des Cditionseides durch den

Beklagten und zur Au nahme der von ihm angetre ren Beweise zurückzuverweisen, höchst eventuell, was sonst

tens, zu erkennen. Klägerin beantra

zu reduziren, oder doch auf den Eid über die Ver Parteien

luf Berufung des Beklagten erkannte der Neunte Civil des Verklagten für diesen oder für d

K. pr. Kammergerichts zu B. am 20. Dezember 1881

vollstreckbar erklärt,

2 In Sachen de

Die Kläger datoren ihrer Schuldnerin

Baltis

N 2

*

na gesellschaft gegenüber einem Gläubiger derselben

wegen schuldhafter Nichtberücksichtigung der For

derung des folgt, immer eine Verschu ldung de

spruch genommen, weil bei gleichm sichtigung des Gläubigers vorausge

biger b schaft gegenüber dem durch s

zu Unrecht und unter ßischen Landrechts ge

nehmende Umwandlu bei Ermangelung eine prozeßor dnung nich mit der Absicht des Ge gebnisse führen, daß d nach Beitreibung eir betrages von 3843,

die Berücksichtigung der il B. erkannte am 14. wortlichkeit Seitens de rechts über die Haftung

Kammerger

lassen habe. nommen sei, zutreffend,

trag auf i

2 2 g,

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der angs mitteln ist,

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hrige Anwendung des

nicht behindert.

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ittel in Anwen⸗ chrieben

derselben

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echte des Gläubigers daß die

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chten zu in den

in holten An⸗ Schranke Anwen⸗ erschöpft, so 720 des Zwangs⸗ en oder von Gesammt⸗ 8 desselben onaten zur Anwen⸗

Augen gehalten hat, ergiebt sich aus seinen ser und

3

nur dadurch vorges

Artikel 26, 2,

sordnung S§. 36, 37,

Alternative f

an sich nicht un⸗ befolgte An

25. März 1882 gvollstreckun fen als auch Haft ließen, die suceessive Anwen⸗ assigen barkeit des Reste

vollen Dauer von sechs M

5 auch aus

7 gsmittels verzi

ßordnung (8.

setze den Bestimmungen

So lange und soweit sei,

wangsmittel innerhalb die

ebende Erkenntni

5 1

Berlin, den 27. September 1882.

m die unnöthige g der Haft besteh

vom

dieser Richtung nicht me

die nunme 63, 864,

Sesammtbetrage“. iven Anwendbarkeit der beiden re Beantragung April 182 proze igen ih

Geldstrafen fen zuließen. Auslegung

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5. icht als statthaft ans

sequenz es ni

e ils des zul

statthaft

Br.

Dritter Civilsenat, che im Zwang

sowohl Geldstra Anwendung eines Theil des anderen Mittels

äaängun endung dieses Zwan

Saarkohlen Verkehr nach der Westschweiz. (Tarif Nr. 14.) Die Schweizerische e fe hat die Kündigung der zur Zeit bestehenden Sätze des SaarkohlenAusnahmetarifs Nr. 14 für Aarau und Luzern sowie für die Stationen der Jura⸗-Bern⸗ Luzern und Aargauischen Südbahn vorläufig zurück— gezogen, weshalb diese Sätze bis auf Weiteres Gültigkeit behalten. Wir bringen dieses unter Hin=

heilsmäß

und sie erspar

wider die Verh

zu

4 sich den Fall eines wieder

Sind die Alternative in setz vom 1

kann;

st die weite Haft ist hierdurch

Gründ—e. bis zum

r andererseits die gestellte mum

dieser Ge

ng eines Th

en und bei Uneintreib

die Haft nach §. 794 überhaupt nicht die n, i t

und zur Prüfung der angemeldeten Forderun

en auf

Freitag, den 17. November 1882, Vormittags 9 Uhr,

da sich ferner für die etwaige Annahme

e Anw

5

Entscheidungen des Neichs⸗Gerichts.

smittel gestatteten, sche Prozeßordnung 5§. 549

ommen

Geldstrafen ins gesammt nicht über 1500 M be⸗ daß die

Civilprozeßordnung 5. 774.

führten 3

4

2

e e , n, . . e . . e e . k / // K / / /// /// ///

*

28

n nm, .

vor dem unterzeichneten Gerichte, im Sitzungs⸗ saale des Amtsgerichts zu Drulingen Termin anbe— raumt.

Allen Personen, welcke eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurt— masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder ju leihen, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besttze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Kor kursverwalter bis zum 24. Oktober 1882 Anzeige zu machen,

Kaiserliches Amtsgericht zu Drulingen. gez. Schmidt. (

Für richtigen Auszug, welcher öffentlich bekannt gemacht wird. .

Der Amtsgerichtsschreiber: W. Bommes.

lachs! Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen von Georg Madle, Ackers mann und Krämer, in Grosniedesheim wohn⸗ baft, ist heute, Nachmittags 4 Uhr, der Kon kurs eröffnet worden. Konkursverwalter: Ge schäftsagent Blum in Frankenthal. Offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis 21. Oktober er. Anmeldefrist ebenfalls bis 21. Oktober einschl. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 23. Oktober 18823, Morgens 9 Uhr, im Amtsgerichtssaale dahier.

Frankenthal, 25. September 1882.

Königliches Amtsgericht. ;

Zur Beglaubigung: Weismann, K. Sekretär.

lac! Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Carl Wilhelm Reinhold Rewitzky, in Firma Newitzky⸗Belschner, hier wird nach er—⸗ . Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.

Frankfurt a. / M., den 2. September 1882.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.

lalots] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Harmonikafabrikanten Walther Weidhaas hier ist am 265. September 1882, Nachmittags 41 Uhr, das Konkursver fahren eröffnet worden. Qonkursverwalter: Rechts- anwalt Dr. Schmidt hier. Anmeldefrist: bis 15. November 1882. rste Gläubigerversamm⸗ lung: 16. Oktober 1882, Vormittags 11 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin: 80. November 1882, Vormittags 11 Uhr. Affener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis zum 16. Ottober 1882.

Gera, den 25. September 1882.

Der en, her Amtsgerichts ase

Ass. ibendier. liobss! Konkursverfahren.

In dem 9 über das Vermögen des Instrumentenmachers Peter Lieck zu M. Gladbach ist in Folge eines von dem Gemein⸗ schuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangt⸗ vergleiche Vergleichstermin auf Montag, den 16. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zim mer Nr. 4, anberaumt.

Insterburg, den 323 ö 1882. ehr, Erster Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

läoss]! Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns W. Goslar in Lemgo wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 9. Sep⸗ tember 13887 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 9. September 1882 bestätigt ist, hierdurch anfgehoben.

Lemgo, den 25. September 1882.

Fürstliches Amtsgericht, Abth. J. (gez.) Pothmann. Beglaubigt: Schley, Gerichtsschreiber.

lc Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Posamentiers E. Bobzien hier ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ zeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf

den 12. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.

Malchow, den 22. September 1882.

Staccker, Aktuar, Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg- Schwerinschen Amtsgerichts.

ioo Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Seifensieders Oskar Angust Weitzmann hier ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu be—⸗ rücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstũcke der Schlußtermin auf

den 24. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtegerichte hierselbst bestimmt.

Pulsnitz, den 25. September 1882.

; Söhnel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

lalbo!l Konkursverfahren.

Das stonkursverfahren über das Vermögen des Veit Geiger, Bauers von Kiebingen, wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins heute auf⸗ gehoben.

Rottenburg, den 23. September 1882.

Königliches Amtsgericht. Gerichte schreiber Bienz.

läcdos] Konkursverfahren.

In dem Ftonkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns und Postagenten J. C. Schirmer zu Herrenbreitungen ist zur weiteren Prüfung der angemeldeten Forderungen Termin auf den 23. Oktober 1882, Vormittags 19 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zim- mer Nr. 1, anberaumt.

Schmalkalden, den 16. September 1882.

Vormittags gr Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbe⸗ raumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge—⸗ hörige Sache in Besitz haben, oder zur Konkurs— masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den y, ,, . für wesche

e aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ pruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 14. Oktober 1882 Anzeige zu machen.

Torgau, den 23. September 1882.

Königliches Amtsgericht.

läonss Konkursverfahren.

Ueher das Vermögen des Kaufmanns Carl Warlies zu Wiesbaden ist am 20. September 1882, Nachmittags 4 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden.

Herr Rechtsanwalt Scholz zu Wiesbaden ist zum Konkursverwalter ernannt.

Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmelde frist von Kenkureforderungen bis zum 17. Oktober 1882 einschließlich.

Erste Gläubigerversammlung Mittwoch, den 18. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr. Prüfung termin Mittwoch, den 25. Oktober 1882, Vor mittags 9 Uhr.

Wiesbaden, den 20. September 1882.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VI.

liossn Konkursherfahren.

Ueber das Vermögen des Gastwirths Josef ellbach zu Wiesbaden, ist am 22. Septem er 1882, Vormittags 10 Uhr, das Konkurs verfahren eröffnet worden. Herr Rechtsanwalt Dr. Brück zu Wiesbaden ist zum Konkursverwalter ernannt.

Offener Arrest mit Anzeigefrist, sowie Anmelde- frist von Konkursforderungen bis zum 21. Otto- ber 1882 einschließlich.

Erste Gläubigerversammlung Montag, den 28. Oktober 1882, Vormittags 19 Urzr.

Prüfungstermin Montag, den 80. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr.

Wiesbaden, den 22. September 1882.

Königliches Amtsgericht. Abth. VI.

laben Konkursverfahren.

Nr. 8702. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Wirths Joseph Glücker in Nip vpoldtzzan ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das. Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berũcksichtigenden , . und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwerth⸗ baren Vermögensstücke der Schlußtermin auf

Dien fte, den 24. Oktober 1882, ormittags 10 Uhr, . 23 Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst be⸗

mm Wolfach, den 21. Seytember 1882. 6 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

lälbso! Konkurshberfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen deg

weis auf unsere Bekantmachung vom 14. August er. zur Kenntniß. Cöln, den 22. September 1882. Königliche Eisenbahn ⸗Direktion (linksrheinische).

40266

Die Station Recklinghausen wird vom 1. Ok— tober er, ab mit direkten Frachtsätzen in den Aus— nahme Tarif vom 1. Juli 1882 für die Beförderung von Steinkohlen in Sendungen von mindestens 190000 kg nach Eschweiler, Eschweiler⸗Aue, Rothe Erde und Stolberg aufgenommen. Das Nähere ist bei den Güter⸗Expeditionen der genannten Stationen zu erfahren.

Cöln, den 22. September 1882.

RNheinisch Cöln⸗-Minden⸗ Belgischer Güter⸗ verkehr. Am 1. Oktober d. Is. wird die Station Eschweiler⸗Aue in den im Rheinisch n Cöln-Minden—⸗ Belgischen Verbandsverkehr bestehnden Ausnahme⸗ tarif für Eisen und Stahl ꝛc. im Verkehr nach Antwerpen (Entrepot, Bassins und Sud) transit und nach Löwen (Bassin) transit aufgenommen. Nähere Ausfunft ertheilt die betreffende Güter Erypedition. Cöln, den 23. September 1882. König⸗ liche Eisenbahn ·˖ Direktion (linksrheinische). Am 1. Oktober er, tritt zum Gütertarif Theil II.) vom 1. September 1881 und zum Ausnahmetarif EB. (Steinkohlen 2c.) vom . Juli 1881 für den Lokalverkehr des Eisenbahn Direktionsbezirks Cöln (rechtg⸗ rheinisch) je ein Nachtrag (II) in Kraft. Außer Druckfehlerberichtigungen sowie neuen Fracht- sätzen bezw. Tarifkilometern für Station Mersch enthält der Nachtrag III. zum Gütertarif noch Aen⸗ derungen und Ergänzungen der speziellen Tarifvor⸗ schriften, des Tarifs für Neben und Ueberfuhrge—⸗ bühren und der Vorbemerkungen zum Kilometer⸗ zeiger, ferner der Nachtrag III. zum Kohlentarif noch Aenderungen zum Zechen ꝛc. Verzeichniß neue er von den Stationen Altenessen, Essen

M., Frintrop und Mengede, sowie anderweite, theils ermäßigte Frachtsätze von einzelnen Stationen bejw. Zechen nach Quakenbrück. Nortrup und Lulle. Soweit die im letztgedachten Nachtrage enthaltenen Berichtigungen Erhöhungen gegenüber den bis- herigen Frachtsätzen involviren und nicht schon früher ed. sind, bleiben die bisherigen Frachtsätze noch

is zum 15. November er. in Kraft. Verkaufepreis der Nachträge je 19 3. Cöln, den 25. September

1882. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechts- rheinische).

Am 1. Oktober d. Js. tritt im Lokalverkehr der unterzeichneten Verwaltung der Nachtrag J. zum Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrjeugen und lebenden Thieren vom 1. August 1882, Bestim⸗ mungen für die Benutzung von Tapissisren enthal⸗ tend, in Kraft. Exemplare desselben sind bei den diesseitigen Gütererpeditionen, sowie in unserm Ge⸗ schäͤftslokal zum Preise von i0 zu haben. Cöln, den 27. Seytember 1882. stönigliche Eisenbahn Direktion (linłsrheinische).

R. No. 19617 D. Am 1. Oktober d. J. tritt im Hannover Magdeburg ⸗Desterreichischen Verbande für den Transport von Eisener; in Wagenladungen A 10000 Kg von Scharzfeld⸗Lauterberg nach Weshybka ein Frachtsatz von 1,32 6 pro 1099 kg in Kra

Dreden, den 25. September 1882. 141038

tgegentraten, als einige von ihnen die Anwendung der

st nach Anwendung der Geldstra gen würde die von der Vorinstanz

rekte Zwangsmittel hrer Kon

in Anwendung kommen

* *

echs Monaten übersteigen darf.

hältniß mäßigen

eren Landesgesetze, wel lässigen Betrags des einen und

Erkennens vor Worten: „Geldstrafen Zwang

Schuldners abhängigen Handlung. annover

em empfiehlt sich diese

Sie gewährt dem urt den umfassenderen Schu

Gesammtmaxi

e Auslegung des 5§. 774 findet auch darin eine Unterst Geldstraf

Kumulation der beiden Zwangsmittel nur bis

die Motive zum 3 774 der Civil

Dage

iß)

so ist auf Antrag zu erkennen, daß der Schuldner zur ängni

Vornahme der Handlung durch Geldstrafen bis zum Gesammt⸗ betrage von 1500 M oder durch Haft anzuhalten sei“,

gegen den Beschluß des Zweiten Civilsenats des Herz. kann man nur entnehmen, daß zwar einerseits ein und da

Sitzung vom 22. Mai 1882 auf die vom Kläger DOber⸗Landesgerichts

erhobene Beschwerde beschlossen: den Beschluß des Zweiten Civilsenats des Herz. Ober-Landes—

Bayerische Prozeßordnung Artikel 8

hat das Reichsgericht, Württembergisches Ge

Mecklenburgische Exekution

und daß r fs) bei Anführung

nur insofern en bracht werde,

mittels der Dies

dnung

1

9

In Sachen des Ziegeleibesitzers und Maurermeisters D.

in V., Klägers Aus dem Wortlaute der Bestimmung des 5. 774 der Civil⸗

Anwendung k

n als indi

daß nach Beitreibu aft noch in der

2

zum Dentschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗A Anzeiger.

ugs Außerd

zulässig, und daß auch der 5§. 77

ge, entweder sofort au

aft er

und dem Beklagten die Kosten der zweiten und dritten Instanz

aufzuerlegen. stimmungen der §5§. 774, 794 kein Anhalt darbietet, und da

Anwendung von Geldstrafen oder Haft zur Er zwingung einer ausschließlich vom Willen des den Maurermeister R. in Sch., Beklagten, wegen Abrechnung, gerichts zu Br. vom 25. März 1882 aufzuheben, die von dem Beklagten gegen den Beschluß der Zweiten Civilkammer des Herz. Landgerichts daselbst eingelegte Berufung zurückz

Erkenntniß nur das eine oder das andere Zwangsmi

dung bringen darf, daß abe so lange der beabsichtigte Erfolg noch nicht erreicht ist

jedes auf Grund dieses Paragraphen abzug steht. Die wiederholte Anwendung von Zw für jeden Fall des „auf Antrag Erkennens“

Schranke ist der alternat noch Raum gelassen habe dung des Zwangs gestattet.

worden, daß die tragen dürfen und da die bereits ausge vorn herein auf di

prozeßor trags und Dauer von s folgt daraus nur, zur

Zwa

daß alle früh fahre

( Gefäng⸗

dung beider Entwur

8

Gründen. müssen. age da dieselbe in i kann,

betrags der

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dung ge successive

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ãn⸗ hte er

C. P. O. vom

tz⸗ ern in Kraft erhaltenen Vor⸗

ihren den vom

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& 8) habe, chrift

einge⸗ den sich immerhin die angegebenen Merkmale auch an sich

daß der des Wohn⸗

Wenn

festge⸗

hreren daß derselbe dort

s

erselbe

ort zu bezeichnen

Redae⸗ on der erhobenen Anklage ist daher gerecht⸗

tzungen

Vohnsitz begründet und aufgehoben werde, durch die

Vorschriften des bürgerlichen Rechts bestimmt werden, einer aus⸗ wo

bezeichnet

dieser Handlung und das

verbreitet. .

6 und ssen st gefolgert 8s in der sverhältnisse ände er⸗

sei, doch in diesem Orte eine Buchdruckerei einge⸗ tzʒ

Die Motive

ssung einer

*

z und ge⸗

19

ssung der Ausdrucksweise der da⸗

srathe vorliegenden

ch anschließen (Drucksachen J. Session 1874 Nr. 23 S. 15.

8 desselben nun auch die Motive zu dem später dem Reichstage zugegangenen Ent⸗

der t

ie in me sich aufgestellt

tz bestimmt

es gebe, weil

der prozeßrechtliche Wohnsitz identisch mit dem civilrechtlichen Wohn⸗

sitze sei und der Begriff des Wohnsi

unter denen der

wohnend mit

V. §.

Reiche müssen.

Gese

si

da,

P. O.

S. 2 5. 15).

weiteren Wohn⸗ hiernach lediglich

Angeklagten in V. wohne,

nne aus zeitweisem, nicht näher bezeichnetem Aufenthalte g nur vorüber⸗

es als alternativer

ttz) nicht äußern, so be⸗ Civilprozeßordnung §. 13.

wonach der allgemeine Gerichtestand durch den Wohnsi

wird, daß der Entwurf keine Definition des Wohnsi ssung zu abgeson

ge des Umstandes, daß serhebliches Ge⸗

Recht

seine

ür in h und Thaͤtigkeit

vermög ßig ch aufhält.

V. als seinen Wohn

1

Diese Begründung r Geltung gebracht 27 5. 2 D. ebend. von ihm dort ein⸗

St. P. O.

in verantwortlichen

das

zur

Deutschen

Aufenthalt haben

wurfe der St. P. O. sich über den Begriff des Wohnsitz

4

j

Bemerkung: „Redak⸗ wenn auch nicht den

in V.“ sich auch in seiner Eigen⸗ als sei die Voraus se

ausgehen, giebt sich al tze durch die Vor

Nechtsbegriffs de Sbestimmung zu binden

2 8

terem Drte erscheinenden ö doch einen

5

Y stellt se Nach bürgerlichem Rech 6

6

aufgenommene desselben

in sich Hung U

es, sowie

im Orte dieser falschen Angabe

jedoch

seinen Wohn

palem; tr.

vom Jahre 1753 1. 1, 5§. 3; Baver.

lrtikel 12;

R. C. P. O.

des 8. 22 Rechnung getragen.

davon tzgebung zu

tsführer des

die

im

gleichzeitigen Niederla

von dort erschiedenen Orten, um dort in dem bezeichneten Sinne

Vorschrift

ff

se

D. 50, 1 ad muniei

2 8 8

1

z

derselbe regelm

rachtet hat,

diesem de

t 5. 8S im Ge

hierzu Bay iederla

befugt ha s eingerichtetes Druckereigeschäft betreibt

dort druckt und

die daß

Druckschriften gewöhnlichen

2 *

merken doch die Motive zu dem Entwurfe der Es ist nicht ersichtlich, daß das Preß⸗

drucke ‚Wohnsitz' einen anderen Sinn und In⸗

halt habe verbinden wollen, als er in den Entwürfen der Justizgese

gebung später zur Anerkennung gelangte.

Wohnen Reiche ür

selbs

einer weiteren Niederla

digem Geschäftsbetriebe. Verm

Verhãltnisse ellt ist, der Angeklagte betreibe zu V. da

8 1

Preuß. A. G. D. Bd. J. hat diesem Grundsa

in ß.

Zuwiderhandeln gegen die 55.

chlich in W. wohne, durch d

den, da seiner

sieht

und af

bietet f

des Wohnorts, dessen Angabe §. 7 des Preß⸗

esetzes bezüglich des verantwortlichen Redacteurs auf jeder Nummer

man

sa cht hiergegen geltend, e

eutschen berechtigt,

für

riff en Gerichtsordnung vom Jahre 1753 Kap. 14

des Angeklagten,

erblickt

Thatsachen

selbstãndig

Aufschlu Beurtheilung

seiner

Würde

bei

sich nicht an cioilrechtliche Begri

es

ein

weil der Angeklagte, wenn auch V. nicht de

2

Druckereigeschäft, vermag darauf ein recht

*

ffenden darstellen und es er

er Anzeiger

Unrichtigkeit

Urtheil

9

9 Artikel 81 f

der Gesch

sitz 2

Die Möglichkeit der

Redacteur sion ma fordert,

nicht

des Preßgesetze

2

21 en (

8

im

Wohnort“ als gleichbedeutend an die Seite. des dem Reichstage von dem Bundesrathe vorgelegten Entwurfs des

Preßgese

J 7

N

er von ihm in seiner Druckerei zu V. gedruckten, von ihm

verlegten und wöchentlich dreimal in le

Zeitschrift . V.. bemerken zu §. 8, daß die Worte „Wohn

es Gerichtsstands (jetz ist durchweg von der Ge

der * sit n Wohn desselben oder ãn

0

Letzteren dortselbst ein 1. werden und es fehle daher an der natürlichen Grundlage des Wohn⸗

ortbegriff.

d bezeichneten Orte V. sich aufhalte. der Freisprechung von der erbobenen Anklage läßt sich nur dahin auf⸗

Blalt

digen V

.

8 V V

8

r Aufenthalt“ in ihrer Fa

mals im Entwurfe dem Bund

Das tzes

tze

al

ruck und Verlag des Blattes wie den Betrieb der Druckerei e

überhaupt leite und zudem öfter an dem von ihm als Wohnort auf⸗

daß die Strafkammer in dem Orte und hiernach bat Jemand

Druck und Verlag von H. P.

während er that periodischer

Wohnsitz

ie Revi

festgestellt, d

si

Ausdruck

*

Die vom angefochtenen Urtheile festgestellten Thatumst

Ueber den Be Mittelpunkt

Zeitung Besetzes näheren

Ften un

2

7

end am Drte dieser

hnlich trafrichter

sassen,

habe, bei der Entfernung von nur 174 km des Ortes V. von W. und bei täglichem Postverkehre zwischen beiden Orten die Ausführung

richtet und einen dort wohnenden Geschäftsführer f

3. Februar 1879 schrift der Bayerisch

Nummern d Kenntniß habe. Angeklagten diger Wohn fragliche ahre 1869 stgest

Recht

Wohn den

8

klagte tion, schaft von gefa tãn 6 so wũr

1

9

Jemand nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts an mehre— ren Orten Wohnsitz habe, auch der allgemeine Gerichtsstand an meh⸗

reren Orten begründet werde.

gesetz mit dem Au und Geschäfte mehrere solche Mittelpunkte neben einander sich ein

drücklichen Bestimmung es daher darüber nicht bedürfe, daß, insofern §. 7 und 8 stützt sich der Begriff des Wohnorts auf das gemeine

und zwar nach der durch das Ausführungsgesetz

Natur der Sache begründet, daß Jemand für

schöpfen aber diesen Begri und die Freisprechung v

wicht nicht gelegt zu wer fertigt.

erscheint demnach als

nicht aber k Grundlage d richtet hat. schon als die zutre richten kann. Person an v

zu wohnen, worden (fr. G 8. Bayer. G. O. Auch die dertem und st gerichtete

des der teure si

9

5

J

fe geh

ö

eres is 8

3⸗

t, sich dieselben rechts

die des .

ören

War

Gericht

ung nicht unterworfen und keinerlei gesetz⸗

d für

ens nach vermögen in

Auch können die sämmtlichen Ge G5. 260,

ögen 1Nr. 2 des

9 daß er vor⸗

õ tzt, weil das

8 8

sse die Kost

z

Ur verle

Dem praktischen

ältniß dasselbe, wie bei der Aktiengesell⸗ auch noch einen

es der Beweisaufnahme der freien Beweiswürdigung

eibesitzer H. P. Daß die Revision diese An⸗

Der Einzelne bat „am 10. Juli

W. vom 6. Mai 49

ihnen dingliche Rechte

onnen 1

sammtheit gehören un rnung der Orte W.

erichtebekannte That⸗ lichen Postverbindung

5.7. Abf

tze des etwa entstehen⸗ e

riff des Wohnorts als

senat )

ag

d Q Q 77

der Angeklagte ist auch sse der Hauptverhandlung

welche der offenen Ge⸗ geht daraus hervor, daß bemerkt wird, es seien

sa

ber die Presse f

einzelnen gesellschaftlichen ender Weise nicht feststelle, daß der

zur Zahlung von Zinsen

erausnahme und zum Er Beweisaufnahme wesentlich

ũg d 18 e in

schaft gegen das Urtheil

Betracht zu ziehen.

die

zt ö ü enen Aufklärungen und insbesondere

geklagten im Laufe der Haupt⸗

Wohnsi

1

S5. 7 un

es k ssen, und auf diese Weise die Angaben

als Redacteur des Zeitungsblattes

Die Gesellschafter zusammen können ndelsgesellschaft erstattet bat.

*

zurück u weisen etwa zugleich

en das Preßgesetz, Erster Straf

ie

daß der Angeklagte demnächst den unter ü

ö.

gen soll während bestehender Gesellschaft ũ

der Hauptverhandlung gewesen. o war die freie Ueberzeugung des

*

über Sachen, rlegen. Gründe. gten und die vom An

0

llschaft nutzbringend dienen. öfter in V. Aufenthalt, ohne weitere Be⸗

Redacteurs. d der K. bayer. Staatska

O. als verletzt, weil das angefochtene Urtheil

Gesellschaft ffenen Ha g gegeben habe. De s n und das Bestehen der t 18nung.) lt ferner d

Sachen der Aktiengesellschaft, ein Korporations⸗ der Staatsanwaltschaft bezeichnet die Vorschrift

außer seinem

gehens geg

se

8

gten als aus dem Ergebni se die Bezeichnung der Ent

entnommen betrachtet gehobene und

Mai 1874

sen un

M. Gladbach, den 25. September 1882. Bartholom 6, Gerichtschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

140913

Ueber das Vermögen der anfmanng fran Elise Nubien zu Dassom ist am 22. September 1882, Vormittags 111 Uhr, stonkurs eröffnet.

ãt mitglied Sachen der Korporation stehlen oder unterschlagen kann.

Reichsgericht

für Recht erkannt: daß die Revision der Staatsanwalt

Sattlers und Wagenbauers Ernst Heinrich Gebhardt in Wurzen wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Schlußtermins bierdurch aufgehoben. Wurzen, den 25. September 18582. e,. rem,

einicke. Veröffentlicht: Act. Fischer, Gerichteschreiber.

e Lie e,, . an enbahn . en fre fe 56

Redacteur: Riedel.

Berlin! Verlag der Crpeditlon CGKeffe l) Druck W. El tzner.

er nehme me Bedeutung beigeme Urtheil in gen in seiner Eigensch

e, , Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

loss Konkursverfahren.

Das stonkurs verfahren über den überschuldeten Nachlaß des Buchbindermelsters Feodor Maxl⸗ milian Panfler in Schneeberg wird nach erfolg

Bestandtheilen gebunden, er kann dasselbe durch seine

Preßgesetz vom 7. Mai 1874 n der Strassache wider den Buchdrucker

en Ver ision des §. 269 der St. P. geklagten selbst gegeb

den vom An dessen An

nzeiger

den Einzelnen bleibt aber das Gesellschaft

dn allen seinen Aktion

4. 1

raf ro 23

Die R Reiche gese kenne

n V sol

i

eklagten als einen Theil des Ergebnisses der erscheine. Die Anklage ist dahin erhoben, daß der Ange—

t, hierdurch aber dem Grundsatze

ne zu weite Ausdehnun eiden 2 im Urtheile in

des

1882 ende

ier wie dort können die Einzelnen Forderungen, wie Schulden 5

Diese Trennung hat auch nicht blos eine formale Seite.

Allerdings gehört der Gesellschaftsantbeil zum Vermöge einzelnen Gesellschafters, und wenn man den Werth der Gesellschafte⸗

umme, welche dem Werth des Gesellschaftsverm Abzug der Schulden gleichstebt

in V. habe und weil somit der

Hinderniß gegeben

verhandlung bervor von einander

ö schen

sa und *

hat das

Vielmehr ist in diesem Artikel ausdrücklich vorbehalten, die Endlich ist auch der Thatbestand der vollendeten Unterschlagung

Die Strafbarkeit solcher Entwendung wird selbstverständlich nicht brigen rechtlichen Folgen der Handlung und zu diesen geh

n aller Gesellschafter verwenden, keine Unterschlagung begehen. dadurch ausgeschlossen, daß der von dem Angeklagten in Bezug ge

Sachen zustehen, welche der Ge : n Gesammtheit können solche Rechte an Sachen der Einzelnen begründet

Die Revision ist hiernach

Das Gesellschafts verm dem Zweck der Ge Die Rexis

eine S

8

gegen das Gesammtvermögen haben

J

schast gehören, zu seinem Vortheil verf widrig aneignet, sich eines Diebstabls oder einer Unterschlagung an W. weg

lich und rechtswidrig

8 * 46er

geklagte

f

nommene Art 95 des H. G. B. den Gesellschafter, welcher unbefugt Begriff des Wohnorts des verantwortlichen

Gelder aus der Gesellschaftskasse entnimmt auch die strafrechtlichen werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

den Sachen und zwar zu ihrem vollen Werthe schuldig machen; gerade

Nußen zu verwenden. Er fann sich also dadurch,

ã

entsprechenden Theile jenem Zwecke zu entzieben, um sie in seinem s se

deshalb nicht das Recht, wider Willen der anderen Gesellschafter Sachen, auch nicht zu dem seinem Antheile am Gesellschaftsvermögen

Verfügungen nur soweit, als er die Gesellschaft vertritt, während bestebender

der Gesellschaft entfremden.

Aktionäre; wie das Vermögen jeder Korporation etwas And

als das Vermögen der Korporationsglieder.

antheile sämmtlicher Gesellschafter zusammenrechnet, so ergiebt sich sellschafter das, was bis dabin Gesellschaftseigenthum war, zu Eigen thum der Einzelnen machen. J zuse dadurch, daß sie das, was Gesellschaftseigenthum ist, in den Privat⸗

schaft, deren Vermögen etwas Anderes ist als das Vermögen der

von dem Vermögen der einzelnen Gesellschafter.

Resultat nach ist das Verb in die Kosten dieser Instanz zu verurtheilen.

den größeren Schadens verpflichtet.

seit dem Tage der dadurch nicht wieder beseitigt schlagenen Betrag der o 1882 zu verwer des Nechtsmittels aufzue gaben des Angekla

edoch jenes der Fall

chen, beispiels wei

weisaufna des An aufgefa

ei

an sein.

nutze

so wie ein ũ

der Strafkammer des K. bayer. Landgerichts

die Vernehmung des Angekla verschiedene Bestandtheile

einer sonstigen Bescht

zu j liches