20. Ottober 1882, Vormittags 11 ) ir für die — 4 — den 1. D ber 1882, Vormittags 11 Uhr.
Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. Oltober 1882, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 12.
S8. Königliches Amtsgericht zu Dortmund. Grevesmühlen i. Meckl., den 22. September
leo] Konkursverfahren. 183 Das r , , über den überschuldeten Großherzogliches Amtsgericht. ̃ glaubigung:
Nachlaß des am ovember 1880 verablebten ur Der Gerichtsschreiber: Maletzky, Aktuar.
Bäckermeisters und Hausbesitzers Karl Gustav Hering in Dresden wird nach erfolgter Abhaltung . läoro! Konkursverfahren. Nr 38433. Ueber den Nachlaß der Wittwe
des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Dresden, den 23. September 1852. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch: des Landwirths Friedrich Hornung, Sophie, Hahner, Gerichtsschreiber. geb. Ueberle, in Heidelberg, ist am 25. Septem⸗ J 3 4. *. n, , . 5 , 41014 öffnet. Verwalter: Waisenrichter J. C. nter. enn Konkursverfahren. Offener Arrest mit Anzeige und Anmeldefrist bis Das Konkursverfahren über das Vermögen des fun 20. Oktober 1882. Erste Gläubigerversamm⸗ Kaufmanns Johann Georg Petranz, genannt lung und allgemeiner Prüfungstermin 10. Novem- Petrenz,. Inhäbers der Firma J. G. Petrenz, ber, 9 Uhr, Zimmer Nr. 2. in Dresden, wird, nachdem der in dem Ver. Heidelberg, 25. September 1882. gleicht termine vom 15. August. 1882 angenommene Gr. Amtsgericht. JZwangsvergleich durch rechtekräftigen Beschluß von (gez) Kah. demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufge⸗ Zur Beglaubigung: hoben. Der Gerichtsschreiber: Fabian.
Dresden, den 25. September 1882. läd Konkursyerfahren.
Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch: Hahner, Gerichteschreiber. ö * . 5 . ö . ögen des ürschners Albert Heuke hier ist in Folge eines 9e von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu Stettin, J
aon Konkursverfahren. , 6 . 9 uhr, Zur Beglaubigung: Matz, i. VB., Gerichtsschreiber.
Ueber 3. n n, 6 . y Stroh und Eduard Wack, beide zu Ottweiler ; ; ö Bil ebe der Firma H. Stroh K. Wack, vor dem Herzoglichen Amtsgerichte hierselbst an, sioz) Konkursberf wird heute, am 25. September Iasz, Mittags bergumt. - ö uur erfahren. Holzminden, den 3M. Sertember 1882. Ueber das Vermögen des Schueidermeisters Barnecke Reinhard Wetzel zu Torgau wird heute, am 23. September 1882. Mittags 12 Unzer, das
12 Utz, dag , ,, . ö ö. Der Gericht ollzieher Kugust Uhr zu Drulingen Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts. J Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Adolf Schultz zu Torgan wird
wird zum Konkursverwalter ernannt. 1016 ⸗. ö. Konkursverfahren. zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen sind bis zum 24. Oktober 1882 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfafsung über die Wahl eines ; anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines In dem Konkursverfahren über das Vermögen Konkurgforderungen sind bis zum 14. Okto- Gläubigerausschußfez und eintretenden Falls üher des Kaufmanns Wilhelm Ehmke von Anlowoenen ber 1882 bei dem Gerichte anzumelden. die in 5. 120 der Konkurzordnung bezeichneten ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl Gegenstände auf walters und zur Erhebung von Einwendungen gegen eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung Dienstag, den 24. Oktober 1882, das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu be⸗ eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls Vormittags 95 Uhr, rücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf über die in §. 120 der Konkursordnung bezeich—⸗ den 5. Oktober 18382, Vormittags 11 Uhr, neten Gegenstände sowie zur Prüfung der angemel⸗ vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer deten Forderungen auf Nr. 23, bestimmt. Montag, den 23. Oktober 1882,
Verwalter; Rechtsanwalt A. Monich zu Greves-⸗ mühlen. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Oktober 1882 einschließllich. Anmeldefrist bis zu demselben Tage. Erste Gläubiger⸗ versammlung 21. Oktober 1882, Vormittags 1090 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin 6. November
* 2
ter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. Schneeberg, den 22. September 1882. Königliches Amtsgericht. J. V.: Burkhardt, Ass. Beglaubigt: Oelschlägel, Gerichtsschreiber.
claou gontnrgverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tuch ⸗ und Kleiderhändlers Emil Moritz zu Stettin, Schulzenstr. 43, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 16. September 1882 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hier⸗ durch aufgehoben.
Stettin, den 21. September 1882.
Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Matz, i. V., Gerichtsschreiber.
coe! Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen der offe⸗ nen Handelsgesellschaft Otto Megow und Köhn, Bankgeschäft zu Stettin,
Gesellschafter Kaufmann Otto Megow und
Kaufmann Außust Köhn in Stettin, wird eine Gläubigerversammlung auf den 3. Oktober 1882, Mittags 12 Uhr, im Terminszimmer Nr. 55, zum Zwecke der Be— schlußfassung über den Antrag des Verwalters, den vorhandenen Baarbestand der Konkursmasse für jetzt nicht zu vertheilen, vielmehr auf längere Zeit zins⸗ bar anzulegen, berufen.
LTarif- etc. Veründerungen der deutschen Eisechbahnen No. 225.
ao9g9s]
Hanseatisch-Schlesischer Berband. Mit sofor⸗ tiger Gültigkeit wird der Ausnahmefrachtsatz für den Transport von Traubenzucker, Starke⸗ und Kartoffelmehl, auch Stärkesyrup, zum Export be⸗ stimmt, von Cöpenick nach Lübeck L. B. und M. F. F. von 1519 auf 1,B 17 4 pro 109 Kg ermäßigt. Berlin, den 23. September 1882. Königliche Eisenbahn ⸗ Direktion als geschäftsführende Verwaltung.
141037 Staatsbahngüter⸗Tarife Cöln rechtsrheinisch— . Breslau, Cöln linksrh.—-Breslan und . Elberfeld Bres lan.
Die in den Nachträgen J. zu den oben genannten Tarifen enthaltene Bestimmung bezüglich der Er— hebung der Zollabfertigungsgebühren bel der Re⸗ vision, kommt, sofern durch dieselbe Erhöhungen gegen die früheren Gebühren eintreten, erst zum 14. Oktober er. zur Anwendung.
Breslau, den 25. September 1882.
Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. Namens der betheiligten Verwaltungen.
41036 Berlin ⸗Braunschweig⸗ Halberstadt⸗ Lausitzer ö Verband.
Die für den Verkehr zwischen Vienenburg Br. B. einerseits und den Stationen Dreileben-⸗Drakenstedt, Eilsleben, Offleben, Völpke und Wefensleben an⸗ dererseits bestehenden Frachtsätze kommen vom 1. Oktober d. J. ab auch im Verkehr zwichen Vie⸗
nenburg M. H. und den vorgedachten Stationen zur Anwendung.
̃w, nrg. . . 1882. mens der betheiligten Verwaltungen: Königliche Eisenbahn ˖ Direktion. )
d
hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, am 10. Juni
1882
für Recht erkannt: . die gegen das Urtheil des Neunten Civilsenats des K. pr.
ie n⸗ I. zu
wenn Rech⸗ eniger steht,
1
in un gte Be⸗
rufung auf Kosten des Berufungsklägers zurückzuweisen.
Gegen die dem Antrage,
ngesell äubiger
Sgericht ange⸗
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endlich eine nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs vorzu⸗ senat des
zichtseinrede
Klägerin ju erkennen, tenen weite ⸗
rage . 5 preu
Allein gedachte Verantwortlichkeit
s Liquidators bei jene
setzt
1
v Nichtberück
aus der allgemeinen Tendenz
dieser Verant⸗
inweis auf das
Theil J. des Allgemeinen Land⸗
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vereinigenden Er⸗
einer Aktie kürzten Gl
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cksichtigung aller Gläu⸗ lungen um so w
ö sion. Berufung
Begrůndun
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de Revisionsklägers anlangt, daß
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gerischen Forderung unter⸗
nk Zehnte Civilkammer des K. pr. Landgerichts durch den
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a iquidators
Vertheilunge
l Gesetzesverletzung v
gerin durch Hinterlegung von
Dies Urtheil wird für vorläufig
so geringfügigen Theils der zu⸗ ä
g erachtet werden kann, zu dem fe die fernere Beitreibung derselben versagt.
s offensichtlich nicht zu deren Liquidation in
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ch schon dann erschöpft se
ßiger Ber icht unter der
gs di swald — also ni
des
q ei der Vertheilung des Aktiengesellschaftsvermoͤgens dieser Be⸗
wider Handelsgesellschaft daselbst, Kläger
Revisionsbeklagte,
9
die unmittelbare Verantwortlichkeit des L
falls Kl 3900 M1. Sicherheit leistet. eine
, der aufgelösten Aktiengesellschaft in G.
Thatbestand. . in hat den Beklagten als den einen der beiden Liqui⸗ che Waggon- und Maschinenfabrik! auf Höhe eines Saldo⸗ hm bekannte aus unerlaubten Hand
Berufungsger
allgemeine Prinzip des §. 10 Titel 6 gesellschaft,
r entsprechenden Bestimmung der Civil⸗ uferlegt.
t für zulässi
setze er Zwang au habt hat.
ng der nicht beitreibbaren Geldstrafen in Haft 8
s Civilingenieurs C. K. zu B., Beklaglen
und Revisionsklägers,
die B. .
gte Verwerfung der Rev verhandelten entsprechend dem Thatbestande des Be⸗ rün
rufungsurtheils.
Entscheidungsg
es, auch noch Was zunächst die Behauptur
chst verhängten Geldstra Verantwortlichkeit des Liquidators einer Akt
Februar 1881: der Beklagte wird verurtheilt, der Klägerin 3843,40 M nebst
6 oso Zinsen seit dem 1. Juli 1880 zu zahlen und die Kosten
letzteren bei Vertheilung des Ver⸗ des Rechtsstreits zu tragen.
mögens der Gesellschaft.
Handelsgesetzbuch Art. 245. 40 S, nebst 6 0½ Zinsen seit 1. Juli 1880 in An⸗
ses Urtheil hat Beklagter die Revision eingelegt mit
unter Aufhebung des angegriffenen Urtheils die Klage abzu⸗
so erscheint allerdin
Die
ichts zu B. vom 20. Dezember 1881 eingelegte Revision
wird zurückgewiesen; die Kosten der Revisionsinstanz werden
dem Revisionskläger a hre Forderung entfallen wäre, Beklagter aber zu Unrecht
als die Aktien
daß die vom Beklagten gegen das Erkenntniß des Königlichen ihren Sitz in Greif
Landgerichts J. zu B. vom 14. Februar 1881 eingele weisen oder doch den zuzuerkennenden Betrag auf 145,10
oder aber die Sache ur Leistung des Cditionseides durch den
Beklagten und zur Au nahme der von ihm angetre ren Beweise zurückzuverweisen, höchst eventuell, was sonst
tens, zu erkennen. Klägerin beantra
zu reduziren, oder doch auf den Eid über die Ver Parteien
luf Berufung des Beklagten erkannte der Neunte Civil des Verklagten für diesen oder für d
K. pr. Kammergerichts zu B. am 20. Dezember 1881
vollstreckbar erklärt,
2 In Sachen de
Die Kläger datoren ihrer Schuldnerin
Baltis
N 2
*
na gesellschaft gegenüber einem Gläubiger derselben
wegen schuldhafter Nichtberücksichtigung der For
derung des folgt, immer eine Verschu ldung de
spruch genommen, weil bei gleichm sichtigung des Gläubigers vorausge
biger b schaft gegenüber dem durch s
zu Unrecht und unter ßischen Landrechts — ge
nehmende Umwandlu bei Ermangelung eine prozeßor dnung nich mit der Absicht des Ge gebnisse führen, daß d nach Beitreibung eir betrages von 3843,
die Berücksichtigung der il B. erkannte am 14. wortlichkeit Seitens de rechts über die Haftung
Kammerger
lassen habe. nommen sei, zutreffend,
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ß offen
der angs mitteln ist,
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nicht behindert.
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ittel in Anwen⸗ chrieben
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echte des Gläubigers daß die
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in holten An⸗ Schranke Anwen⸗ erschöpft, so 720 des Zwangs⸗ en oder von Gesammt⸗ 8 desselben onaten zur Anwen⸗
Augen gehalten hat, ergiebt sich aus seinen ser und
3
nur dadurch vorges
Artikel 26, 2,
sordnung S§. 36, 37,
Alternative f
an sich nicht un⸗ befolgte An
25. März 1882 gvollstreckun fen als auch Haft ließen, die suceessive Anwen⸗ assigen barkeit des Reste
vollen Dauer von sechs M
5 auch aus
7 gsmittels verzi
ßordnung (8.
setze den Bestimmungen
So lange und soweit sei,
wangsmittel innerhalb die
ebende Erkenntni
5 1
Berlin, den 27. September 1882.
m die unnöthige g der Haft besteh
vom
dieser Richtung nicht me
die nunme 63, 864,
Sesammtbetrage“. iven Anwendbarkeit der beiden re Beantragung April 182 proze igen ih
Geldstrafen fen zuließen. Auslegung
t
5. icht als statthaft ans
sequenz es ni
e ils des zul
statthaft
Br.
Dritter Civilsenat, che im Zwang
sowohl Geldstra Anwendung eines Theil des anderen Mittels
äaängun endung dieses Zwan
Saarkohlen Verkehr nach der Westschweiz. (Tarif Nr. 14.) Die Schweizerische e fe hat die Kündigung der zur Zeit bestehenden Sätze des SaarkohlenAusnahmetarifs Nr. 14 für Aarau und Luzern sowie für die Stationen der Jura⸗-Bern⸗ Luzern und Aargauischen Südbahn vorläufig zurück— gezogen, weshalb diese Sätze bis auf Weiteres Gültigkeit behalten. Wir bringen dieses unter Hin=
heilsmäß
und sie erspar
wider die Verh
zu
4 sich den Fall eines wieder
Sind die Alternative in setz vom 1
kann;
st die weite Haft ist hierdurch
Gründ—e. bis zum
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dieser Ge
ng eines Th
en und bei Uneintreib
die Haft nach §. 794 überhaupt nicht die n, i t
und zur Prüfung der angemeldeten Forderun ⸗
en auf
Freitag, den 17. November 1882, Vormittags 9 Uhr,
da sich ferner für die etwaige Annahme
e Anw
5
Entscheidungen des Neichs⸗Gerichts.
smittel gestatteten, sche Prozeßordnung 5§. 549
ommen
Geldstrafen ins gesammt nicht über 1500 M be⸗ daß die
Civilprozeßordnung 5. 774.
führten 3
4
2
e e , n, . . e . . e e . k / // K / / /// /// ///
*
28
n nm, .
vor dem unterzeichneten Gerichte, im Sitzungs⸗ saale des Amtsgerichts zu Drulingen Termin anbe— raumt.
Allen Personen, welcke eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurt— masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder ju leihen, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besttze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Kor kursverwalter bis zum 24. Oktober 1882 Anzeige zu machen,
Kaiserliches Amtsgericht zu Drulingen. gez. Schmidt. (
Für richtigen Auszug, welcher öffentlich bekannt gemacht wird. .
Der Amtsgerichtsschreiber: W. Bommes.
lachs! Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen von Georg Madle, Ackers mann und Krämer, in Grosniedesheim wohn⸗ baft, ist heute, Nachmittags 4 Uhr, der Kon kurs eröffnet worden. Konkursverwalter: Ge schäftsagent Blum in Frankenthal. Offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis 21. Oktober er. Anmeldefrist ebenfalls bis 21. Oktober einschl. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 23. Oktober 18823, Morgens 9 Uhr, im Amtsgerichtssaale dahier.
Frankenthal, 25. September 1882.
Königliches Amtsgericht. ;
Zur Beglaubigung: Weismann, K. Sekretär.
lac! Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Carl Wilhelm Reinhold Rewitzky, in Firma Newitzky⸗Belschner, hier wird nach er—⸗ . Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Frankfurt a. / M., den 2. September 1882.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.
lalots] Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Harmonikafabrikanten Walther Weidhaas hier ist am 265. September 1882, Nachmittags 41 Uhr, das Konkursver fahren eröffnet worden. Qonkursverwalter: Rechts- anwalt Dr. Schmidt hier. Anmeldefrist: bis 15. November 1882. rste Gläubigerversamm⸗ lung: 16. Oktober 1882, Vormittags 11 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin: 80. November 1882, Vormittags 11 Uhr. Affener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis zum 16. Ottober 1882.
Gera, den 25. September 1882.
Der en, her Amtsgerichts ase
Ass. ibendier. liobss! Konkursverfahren.
In dem — 9 — über das Vermögen des Instrumentenmachers Peter Lieck zu M. Gladbach ist in Folge eines von dem Gemein⸗ schuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangt⸗ vergleiche Vergleichstermin auf Montag, den 16. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zim mer Nr. 4, anberaumt.
Insterburg, den 323 ö 1882. ehr, Erster Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
läoss]! Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns W. Goslar in Lemgo wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 9. Sep⸗ tember 13887 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 9. September 1882 bestätigt ist, hierdurch anfgehoben.
Lemgo, den 25. September 1882.
Fürstliches Amtsgericht, Abth. J. (gez.) Pothmann. Beglaubigt: Schley, Gerichtsschreiber.
lc Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Posamentiers E. Bobzien hier ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ zeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf
den 12. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.
Malchow, den 22. September 1882.
Staccker, Aktuar, Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg- Schwerinschen Amtsgerichts.
ioo Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Seifensieders Oskar Angust Weitzmann hier ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu be—⸗ rücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstũcke der Schlußtermin auf
den 24. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtegerichte hierselbst bestimmt.
Pulsnitz, den 25. September 1882.
; Söhnel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
lalbo!l Konkursverfahren.
Das stonkursverfahren über das Vermögen des Veit Geiger, Bauers von Kiebingen, wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins heute auf⸗ gehoben.
Rottenburg, den 23. September 1882.
Königliches Amtsgericht. Gerichte schreiber Bienz.
läcdos] Konkursverfahren.
In dem Ftonkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns und Postagenten J. C. Schirmer zu Herrenbreitungen ist zur weiteren Prüfung der angemeldeten Forderungen Termin auf den 23. Oktober 1882, Vormittags 19 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zim- mer Nr. 1, anberaumt.
Schmalkalden, den 16. September 1882.
Vormittags gr Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbe⸗ raumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge—⸗ hörige Sache in Besitz haben, oder zur Konkurs— masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den y, ,, . für wesche
e aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ pruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 14. Oktober 1882 Anzeige zu machen.
Torgau, den 23. September 1882.
Königliches Amtsgericht.
läonss Konkursverfahren.
Ueher das Vermögen des Kaufmanns Carl Warlies zu Wiesbaden ist am 20. September 1882, Nachmittags 4 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden.
Herr Rechtsanwalt Scholz zu Wiesbaden ist zum Konkursverwalter ernannt.
Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmelde frist von Kenkureforderungen bis zum 17. Oktober 1882 einschließlich.
Erste Gläubigerversammlung Mittwoch, den 18. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr. Prüfung termin Mittwoch, den 25. Oktober 1882, Vor mittags 9 Uhr.
Wiesbaden, den 20. September 1882.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung VI.
liossn Konkursherfahren.
Ueber das Vermögen des Gastwirths Josef ellbach zu Wiesbaden, ist am 22. Septem er 1882, Vormittags 10 Uhr, das Konkurs verfahren eröffnet worden. Herr Rechtsanwalt Dr. Brück zu Wiesbaden ist zum Konkursverwalter ernannt.
Offener Arrest mit Anzeigefrist, sowie Anmelde- frist von Konkursforderungen bis zum 21. Otto- ber 1882 einschließlich.
Erste Gläubigerversammlung Montag, den 28. Oktober 1882, Vormittags 19 Urzr.
Prüfungstermin Montag, den 80. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr.
Wiesbaden, den 22. September 1882.
Königliches Amtsgericht. Abth. VI.
laben Konkursverfahren.
Nr. 8702. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Wirths Joseph Glücker in Nip vpoldtzzan ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das. Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berũcksichtigenden , . und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwerth⸗ baren Vermögensstücke der Schlußtermin auf
Dien fte, den 24. Oktober 1882, ormittags 10 Uhr, . 23 Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst be⸗
mm Wolfach, den 21. Seytember 1882. — 6 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
lälbso! Konkurshberfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen deg
weis auf unsere Bekantmachung vom 14. August er. zur Kenntniß. Cöln, den 22. September 1882. Königliche Eisenbahn ⸗Direktion (linksrheinische).
40266
Die Station Recklinghausen wird vom 1. Ok— tober er, ab mit direkten Frachtsätzen in den Aus— nahme Tarif vom 1. Juli 1882 für die Beförderung von Steinkohlen in Sendungen von mindestens 190000 kg nach Eschweiler, Eschweiler⸗Aue, Rothe Erde und Stolberg aufgenommen. Das Nähere ist bei den Güter⸗Expeditionen der genannten Stationen zu erfahren.
Cöln, den 22. September 1882.
RNheinisch Cöln⸗-Minden⸗ Belgischer Güter⸗ verkehr. Am 1. Oktober d. Is. wird die Station Eschweiler⸗Aue in den im Rheinisch n Cöln-Minden—⸗ Belgischen Verbandsverkehr bestehnden Ausnahme⸗ tarif für Eisen und Stahl ꝛc. im Verkehr nach Antwerpen (Entrepot, Bassins und Sud) transit und nach Löwen (Bassin) transit aufgenommen. Nähere Ausfunft ertheilt die betreffende Güter Erypedition. Cöln, den 23. September 1882. König⸗ liche Eisenbahn ·˖ Direktion (linksrheinische). Am 1. Oktober er, tritt zum Gütertarif Theil II.) vom 1. September 1881 und zum Ausnahmetarif EB. (Steinkohlen 2c.) vom . Juli 1881 für den Lokalverkehr des Eisenbahn Direktionsbezirks Cöln (rechtg⸗ rheinisch) je ein Nachtrag (II) in Kraft. Außer Druckfehlerberichtigungen sowie neuen Fracht- sätzen bezw. Tarifkilometern für Station Mersch enthält der Nachtrag III. zum Gütertarif noch Aen⸗ derungen und Ergänzungen der speziellen Tarifvor⸗ schriften, des Tarifs für Neben und Ueberfuhrge—⸗ bühren und der Vorbemerkungen zum Kilometer⸗ zeiger, ferner der Nachtrag III. zum Kohlentarif noch Aenderungen zum Zechen ꝛc. Verzeichniß neue er von den Stationen Altenessen, Essen
M., Frintrop und Mengede, sowie anderweite, theils ermäßigte Frachtsätze von einzelnen Stationen bejw. Zechen nach Quakenbrück. Nortrup und Lulle. Soweit die im letztgedachten Nachtrage enthaltenen Berichtigungen Erhöhungen gegenüber den bis- herigen Frachtsätzen involviren und nicht schon früher ed. sind, bleiben die bisherigen Frachtsätze noch
is zum 15. November er. in Kraft. Verkaufepreis der Nachträge je 19 3. Cöln, den 25. September
1882. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechts- rheinische).
Am 1. Oktober d. Js. tritt im Lokalverkehr der unterzeichneten Verwaltung der Nachtrag J. zum Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrjeugen und lebenden Thieren vom 1. August 1882, Bestim⸗ mungen für die Benutzung von Tapissisren enthal⸗ tend, in Kraft. Exemplare desselben sind bei den diesseitigen Gütererpeditionen, sowie in unserm Ge⸗ schäͤftslokal zum Preise von i0 zu haben. Cöln, den 27. Seytember 1882. stönigliche Eisenbahn Direktion (linłsrheinische).
R. No. 19617 D. Am 1. Oktober d. J. tritt im Hannover Magdeburg ⸗Desterreichischen Verbande für den Transport von Eisener; in Wagenladungen A 10000 Kg von Scharzfeld⸗Lauterberg nach Weshybka ein Frachtsatz von 1,32 6 pro 1099 kg in Kra
Dreden, den 25. September 1882. 141038
tgegentraten, als einige von ihnen die Anwendung der
st nach Anwendung der Geldstra gen würde die von der Vorinstanz
rekte Zwangsmittel hrer Kon
in Anwendung kommen
* *
echs Monaten übersteigen darf.
hältniß mäßigen
eren Landesgesetze, wel lässigen Betrags des einen und
Erkennens vor Worten: „Geldstrafen Zwang
Schuldners abhängigen Handlung. annover
em empfiehlt sich diese
Sie gewährt dem urt den umfassenderen Schu
Gesammtmaxi
e Auslegung des 5§. 774 findet auch darin eine Unterst Geldstraf
Kumulation der beiden Zwangsmittel nur bis
die Motive zum 3 774 der Civil
Dage
iß)
so ist — auf Antrag — zu erkennen, daß der Schuldner zur ängni
Vornahme der Handlung durch Geldstrafen bis zum Gesammt⸗ betrage von 1500 M oder durch Haft anzuhalten sei“,
gegen den Beschluß des Zweiten Civilsenats des Herz. kann man nur entnehmen, daß zwar einerseits ein und da
Sitzung vom 22. Mai 1882 auf die vom Kläger DOber⸗Landesgerichts
erhobene Beschwerde beschlossen: den Beschluß des Zweiten Civilsenats des Herz. Ober-Landes—
Bayerische Prozeßordnung Artikel 8
hat das Reichsgericht, Württembergisches Ge
Mecklenburgische Exekution
und daß r fs) bei Anführung
nur insofern en bracht werde,
mittels der Dies
dnung
1
9
In Sachen des Ziegeleibesitzers und Maurermeisters D.
in V., Klägers Aus dem Wortlaute der Bestimmung des 5. 774 der Civil⸗
Anwendung k
n als indi
daß nach Beitreibu aft noch in der
2
zum Dentschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗A Anzeiger.
ugs Außerd
zulässig, und daß auch der 5§. 77
ge, entweder sofort au
aft er
und dem Beklagten die Kosten der zweiten und dritten Instanz
aufzuerlegen. stimmungen der §5§. 774, 794 kein Anhalt darbietet, und da
Anwendung von Geldstrafen oder Haft zur Er zwingung einer ausschließlich vom Willen des den Maurermeister R. in Sch., Beklagten, wegen Abrechnung, gerichts zu Br. vom 25. März 1882 aufzuheben, die von dem Beklagten gegen den Beschluß der Zweiten Civilkammer des Herz. Landgerichts daselbst eingelegte Berufung zurückz
Erkenntniß nur das eine oder das andere Zwangsmi
dung bringen darf, daß abe so lange der beabsichtigte Erfolg noch nicht erreicht ist
jedes auf Grund dieses Paragraphen abzug steht. Die wiederholte Anwendung von Zw für jeden Fall des „auf Antrag Erkennens“
Schranke ist der alternat noch Raum gelassen habe dung des Zwangs gestattet.
worden, daß die tragen dürfen und da die bereits ausge vorn herein auf di
prozeßor trags und Dauer von s folgt daraus nur, zur
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daß alle früh fahre
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dung beider Entwur
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Gründen. müssen. age da dieselbe in i kann,
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einge⸗ den sich immerhin die angegebenen Merkmale auch an sich
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hreren daß derselbe dort
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Redae⸗ on der erhobenen Anklage ist daher gerecht⸗
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Vohnsitz begründet und aufgehoben werde, durch die
Vorschriften des bürgerlichen Rechts bestimmt werden, einer aus⸗ wo
bezeichnet
dieser Handlung und das
verbreitet. .
6 und ssen st gefolgert 8s in der sverhältnisse ände er⸗
sei, doch in diesem Orte eine Buchdruckerei einge⸗ tzʒ
Die Motive
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ssung der Ausdrucksweise der da⸗
srathe vorliegenden
ch anschließen (Drucksachen J. Session 1874 Nr. 23 S. 15.
8 desselben nun auch die Motive zu dem später dem Reichstage zugegangenen Ent⸗
der t
ie in me sich aufgestellt
tz bestimmt
es gebe, weil
der prozeßrechtliche Wohnsitz identisch mit dem civilrechtlichen Wohn⸗
sitze sei und der Begriff des Wohnsi
unter denen der
wohnend mit
V. §.
Reiche müssen.
Gese
si
da,
P. O.
S. 2 5. 15).
weiteren Wohn⸗ hiernach lediglich
Angeklagten in V. wohne,
nne aus zeitweisem, nicht näher bezeichnetem Aufenthalte g nur vorüber⸗
es als alternativer
ttz) nicht äußern, so be⸗ Civilprozeßordnung §. 13.
wonach der allgemeine Gerichtestand durch den Wohnsi
wird, daß der Entwurf keine Definition des Wohnsi ssung zu abgeson
ge des Umstandes, daß serhebliches Ge⸗
Recht
seine
ür in h und Thaͤtigkeit
vermög ßig ch aufhält.
V. als seinen Wohn
1
Diese Begründung r Geltung gebracht 27 5. 2 D. ebend. von ihm dort ein⸗
St. P. O.
in verantwortlichen
das
zur
Deutschen
Aufenthalt haben
wurfe der St. P. O. sich über den Begriff des Wohnsitz
4
j
Bemerkung: „Redak⸗ wenn auch nicht den
in V.“ sich auch in seiner Eigen⸗ als sei die Voraus se
ausgehen, giebt sich al tze durch die Vor
Nechtsbegriffs de Sbestimmung zu binden
2 8
terem Drte erscheinenden ö doch einen
5
—
Y stellt se Nach bürgerlichem Rech 6
6
aufgenommene desselben
in sich Hung U
es, sowie
im Orte dieser falschen Angabe
jedoch
seinen Wohn
palem; tr.
vom Jahre 1753 1. 1, 5§. 3; Baver.
lrtikel 12;
R. C. P. O.
des 8. 22 Rechnung getragen.
davon tzgebung zu
tsführer des
die
im
gleichzeitigen Niederla
von dort erschiedenen Orten, um dort in dem bezeichneten Sinne
Vorschrift
ff
se
D. 50, 1 ad muniei
2 8 8
1
z
derselbe regelm
rachtet hat,
diesem de
t 5. 8S im Ge
hierzu Bay iederla
befugt ha s eingerichtetes Druckereigeschäft betreibt
dort druckt und
die daß
Druckschriften gewöhnlichen
2 *
merken doch die Motive zu dem Entwurfe der Es ist nicht ersichtlich, daß das Preß⸗
drucke ‚Wohnsitz' einen anderen Sinn und In⸗
halt habe verbinden wollen, als er in den Entwürfen der Justizgese
gebung später zur Anerkennung gelangte.
Wohnen Reiche ür
selbs
einer weiteren Niederla
digem Geschäftsbetriebe. Verm
Verhãltnisse ellt ist, der Angeklagte betreibe zu V. da
8 1
Preuß. A. G. D. Bd. J. hat diesem Grundsa
in ß.
Zuwiderhandeln gegen die 55.
chlich in W. wohne, durch d
den, da seiner
sieht
und af
bietet f
des Wohnorts, dessen Angabe §. 7 des Preß⸗
esetzes bezüglich des verantwortlichen Redacteurs auf jeder Nummer
man
sa cht hiergegen geltend, e
eutschen berechtigt,
für
riff en Gerichtsordnung vom Jahre 1753 Kap. 14
des Angeklagten,
erblickt
Thatsachen
selbstãndig
Aufschlu Beurtheilung
seiner
Würde
bei
sich nicht an cioilrechtliche Begri
es
ein
weil der Angeklagte, wenn auch V. nicht de
—
2
Druckereigeschäft, vermag darauf ein recht
*
ffenden darstellen und es er
er Anzeiger
Unrichtigkeit
Urtheil
9
9 Artikel 81 f
der Gesch
sitz 2
Die Möglichkeit der
Redacteur sion ma fordert,
aß
nicht
des Preßgesetze
2
21 en (
8
im
Wohnort“ als gleichbedeutend an die Seite. des dem Reichstage von dem Bundesrathe vorgelegten Entwurfs des
Preßgese
J 7
N
er von ihm in seiner Druckerei zu V. gedruckten, von ihm
verlegten und wöchentlich dreimal in le
Zeitschrift . V.. bemerken zu §. 8, daß die Worte „Wohn
es Gerichtsstands (jetz ist durchweg von der Ge
der * sit n Wohn desselben oder ãn
0
Letzteren dortselbst ein 1. werden und es fehle daher an der natürlichen Grundlage des Wohn⸗
ortbegriff.
d bezeichneten Orte V. sich aufhalte. der Freisprechung von der erbobenen Anklage läßt sich nur dahin auf⸗
Blalt
digen V
.
8 V V
8
r Aufenthalt“ in ihrer Fa
mals im Entwurfe dem Bund
—
Das tzes
tze
al
ruck und Verlag des Blattes wie den Betrieb der Druckerei e
überhaupt leite und zudem öfter an dem von ihm als Wohnort auf⸗
daß die Strafkammer in dem Orte und hiernach bat Jemand
Druck und Verlag von H. P.
während er that periodischer
Wohnsitz
ie Revi
festgestellt, d
si
Ausdruck
*
Die vom angefochtenen Urtheile festgestellten Thatumst
Ueber den Be Mittelpunkt
Zeitung Besetzes näheren
Ften un
2
— 7 —
end am Drte dieser
hnlich trafrichter
sassen,
habe, bei der Entfernung von nur 174 km des Ortes V. von W. und bei täglichem Postverkehre zwischen beiden Orten die Ausführung
richtet und einen dort wohnenden Geschäftsführer f
3. Februar 1879 schrift der Bayerisch
Nummern d Kenntniß habe. Angeklagten diger Wohn fragliche ahre 1869 stgest
Recht
Wohn den
8
klagte tion, schaft von gefa tãn wõ 6 so wũr
— —
—
—
1
9
Jemand nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts an mehre— ren Orten Wohnsitz habe, auch der allgemeine Gerichtsstand an meh⸗
reren Orten begründet werde.
gesetz mit dem Au und Geschäfte mehrere solche Mittelpunkte neben einander sich ein
drücklichen Bestimmung es daher darüber nicht bedürfe, daß, insofern §. 7 und 8 stützt sich der Begriff des Wohnorts auf das gemeine
und zwar nach der durch das Ausführungsgesetz
Natur der Sache begründet, daß Jemand für
schöpfen aber diesen Begri und die Freisprechung v
wicht nicht gelegt zu wer fertigt.
erscheint demnach als
nicht aber k Grundlage d richtet hat. schon als die zutre richten kann. Person an v
zu wohnen, worden (fr. G 8. Bayer. G. O. Auch die dertem und st gerichtete
des der teure si
9
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fe geh
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3⸗
t, sich dieselben rechts
die des .
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War
Gericht
ung nicht unterworfen und keinerlei gesetz⸗
d für
ens nach vermögen in
Auch können die sämmtlichen Ge G5. 260,
ögen 1Nr. 2 des
9 daß er vor⸗
õ tzt, weil das
8 8
sse die Kost
z
⸗
Ur verle
Dem praktischen
ältniß dasselbe, wie bei der Aktiengesell⸗ auch noch einen
es der Beweisaufnahme der freien Beweiswürdigung
eibesitzer H. P. Daß die Revision diese An⸗
Der Einzelne bat „am 10. Juli
W. vom 6. Mai 49
ihnen dingliche Rechte
onnen 1
sammtheit gehören un rnung der Orte W.
erichtebekannte That⸗ lichen Postverbindung
5.7. Abf
tze des etwa entstehen⸗ e
riff des Wohnorts als
senat )
ag
d Q Q 77
der Angeklagte ist auch sse der Hauptverhandlung
welche der offenen Ge⸗ geht daraus hervor, daß bemerkt wird, es seien
sa
ber die Presse f
einzelnen gesellschaftlichen ender Weise nicht feststelle, daß der
zur Zahlung von Zinsen
erausnahme und zum Er Beweisaufnahme wesentlich
ũg d 18 e in
schaft gegen das Urtheil
Betracht zu ziehen.
die
zt ö ü enen Aufklärungen und insbesondere
geklagten im Laufe der Haupt⸗
Wohnsi
1
S5. 7 un
es k ssen, und auf diese Weise die Angaben
als Redacteur des Zeitungsblattes
Die Gesellschafter zusammen können ndelsgesellschaft erstattet bat.
*
zurück u weisen etwa zugleich
en das Preßgesetz, Erster Straf
ie
daß der Angeklagte demnächst den unter ü
ö.
gen soll während bestehender Gesellschaft ũ
der Hauptverhandlung gewesen. o war die freie Ueberzeugung des
*
über Sachen, rlegen. Gründe. gten und die vom An
0
llschaft nutzbringend dienen. öfter in V. Aufenthalt, ohne weitere Be⸗
Redacteurs. d der K. bayer. Staatska
O. als verletzt, weil das angefochtene Urtheil
Gesellschaft ffenen Ha g gegeben habe. De s n und das Bestehen der t 18nung.) lt ferner d
Sachen der Aktiengesellschaft, ein Korporations⸗ der Staatsanwaltschaft bezeichnet die Vorschrift
außer seinem
gehens geg
se
8
gten als aus dem Ergebni se die Bezeichnung der Ent
entnommen betrachtet gehobene und
Mai 1874
sen un
M. Gladbach, den 25. September 1882. Bartholom 6, Gerichtschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
140913
Ueber das Vermögen der anfmanng fran Elise Nubien zu Dassom ist am 22. September 1882, Vormittags 111 Uhr, stonkurs eröffnet.
ãt mitglied Sachen der Korporation stehlen oder unterschlagen kann.
Reichsgericht
für Recht erkannt: daß die Revision der Staatsanwalt
Sattlers und Wagenbauers Ernst Heinrich Gebhardt in Wurzen wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Schlußtermins bierdurch aufgehoben. Wurzen, den 25. September 18582. e,. rem,
einicke. Veröffentlicht: Act. Fischer, Gerichteschreiber.
e Lie e,, . an enbahn . en fre fe 56
Redacteur: Riedel.
Berlin! Verlag der Crpeditlon CGKeffe l) Druck W. El tzner.
er nehme me Bedeutung beigeme Urtheil in gen in seiner Eigensch
e, , Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
loss Konkursverfahren.
Das stonkurs verfahren über den überschuldeten Nachlaß des Buchbindermelsters Feodor Maxl⸗ milian Panfler in Schneeberg wird nach erfolg ⸗
Bestandtheilen gebunden, er kann dasselbe durch seine
Preßgesetz vom 7. Mai 1874 n der Strassache wider den Buchdrucker
en Ver ision des §. 269 der St. P. geklagten selbst gegeb
den vom An dessen An
nzeiger
den Einzelnen bleibt aber das Gesellschaft
dn allen seinen Aktion
4. 1
raf ro 23
Die R Reiche gese kenne
n V sol
i
eklagten als einen Theil des Ergebnisses der erscheine. Die Anklage ist dahin erhoben, daß der Ange—
t, hierdurch aber dem Grundsatze
ne zu weite Ausdehnun eiden 2 im Urtheile in
des
1882 ende
ier wie dort können die Einzelnen Forderungen, wie Schulden 5
Diese Trennung hat auch nicht blos eine formale Seite.
Allerdings gehört der Gesellschaftsantbeil zum Vermöge einzelnen Gesellschafters, und wenn man den Werth der Gesellschafte⸗
umme, welche dem Werth des Gesellschaftsverm Abzug der Schulden gleichstebt
in V. habe und weil somit der
Hinderniß gegeben
verhandlung bervor von einander
ö schen ⸗
sa und *
hat das
⸗
Vielmehr ist in diesem Artikel ausdrücklich vorbehalten, die Endlich ist auch der Thatbestand der vollendeten Unterschlagung
Die Strafbarkeit solcher Entwendung wird selbstverständlich nicht brigen rechtlichen Folgen der Handlung — und zu diesen geh
n aller Gesellschafter verwenden, keine Unterschlagung begehen. dadurch ausgeschlossen, daß der von dem Angeklagten in Bezug ge
Sachen zustehen, welche der Ge : n Gesammtheit können solche Rechte an Sachen der Einzelnen begründet
Die Revision ist hiernach
Das Gesellschafts verm dem Zweck der Ge Die Rexis
eine S
8
gegen das Gesammtvermögen haben
J
schast gehören, zu seinem Vortheil verf widrig aneignet, sich eines Diebstabls oder einer Unterschlagung an W. weg
lich und rechtswidrig
8 * 46er
geklagte
f
nommene Art 95 des H. G. B. den Gesellschafter, welcher unbefugt Begriff des Wohnorts des verantwortlichen
Gelder aus der Gesellschaftskasse entnimmt auch die strafrechtlichen — werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
den Sachen und zwar zu ihrem vollen Werthe schuldig machen; gerade
Nußen zu verwenden. Er fann sich also dadurch,
ã
entsprechenden Theile jenem Zwecke zu entzieben, um sie in seinem s se
deshalb nicht das Recht, wider Willen der anderen Gesellschafter Sachen, auch nicht zu dem seinem Antheile am Gesellschaftsvermögen
Verfügungen nur soweit, als er die Gesellschaft vertritt, während bestebender
der Gesellschaft entfremden.
Aktionäre; wie das Vermögen jeder Korporation etwas And
als das Vermögen der Korporationsglieder.
antheile sämmtlicher Gesellschafter zusammenrechnet, so ergiebt sich sellschafter das, was bis dabin Gesellschaftseigenthum war, zu Eigen thum der Einzelnen machen. J zuse dadurch, daß sie das, was Gesellschaftseigenthum ist, in den Privat⸗
schaft, deren Vermögen etwas Anderes ist als das Vermögen der
von dem Vermögen der einzelnen Gesellschafter.
Resultat nach ist das Verb in die Kosten dieser Instanz zu verurtheilen.
den größeren Schadens verpflichtet.
seit dem Tage der dadurch nicht wieder beseitigt schlagenen Betrag der o 1882 zu verwer des Nechtsmittels aufzue gaben des Angekla
edoch jenes der Fall
chen, beispiels wei
weisaufna des An aufgefa
ei
an sein.
nutze
so wie ein ũ
der Strafkammer des K. bayer. Landgerichts
die Vernehmung des Angekla verschiedene Bestandtheile
einer sonstigen Bescht
zu j liches
—