1882 / 231 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1882 18:00:01 GMT) scan diff

versieht oder dadurch verschlechtert, daß er sie mittels Entnehmens oder Zusetzens von Stoffen oder in anderer Weise ver fälscht.

Die Reiche tags-Kommission (Drucksachen von 1878 Nr. 206 S. 221358) empfahl dem Pler um, den unterstrichenen (gesperrt gedruckten) Pasfus durch folgende Worte zu ersktzen:

od er dadunch versälscht, daß er dieselben mittels Entnehmens oder Zusetzens von Stoffen versck lcd tert oder den bestehenden Handel s⸗ oder Geschäftsgebräuchen zuwider mit dem Scheine einer besseren Beschaffen⸗ heit versieht.

Der Kommissionsbericht kam 1878 im Plenum nicht mehr zur Berathung. Der Gesetzentwurs wurde Seitens der Re— gierung einer Umarbeitung im Sinne thunlichster Berück— tigung der Kommissionsbeschlüsse unterzogen und demnächst im Februar 1879 dem Reichstage von Neuem vorgelegt (Reichstagsdrucksache Nr. 7). Die bier in Rede stehende Vor⸗ schrist hatte folgende Fassung erhalten:

Mit Gefängniß ꝛc. wird bestraft:

1) Wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Ver⸗ kehr Nahrungs⸗ oder Genußmittel nachmacht oder dadurch versälscht, daß er dieselben mittels Entnehmens oder Zusetzens von Stoffen verschlechtert oder daß er die⸗ selben mit dem Scheine einer besseren Beschaffenheit versieht.

Der Begriff der Versälschung war hiernach im Einklang mit den Wünschen der Reichstage kommission dahin definirt worden, daß entweder eine Verschlechterung oder die Beilegung des Scheins einer besseren Beschaffenheit vorliegen muß. Der die bestehenden Handels- und Geschäftsgebräuche berüchsichtigen de Passus des Kommissionsentwurfs war ge⸗ strichen worden, jedoch hatte hierbei nicht die Auffassung vor—

schützen will. Fälschungen der vorgedachten Art sind fast stets auf bhemischem Wege nachzuweisen; sollte jedoch die ont in ᷓ— . niht im 6 * sein, den Nachweis zu sühren, dann tritt der Satz in Kraft: wo kein Ankflä ist, da ist auch kein Richter. ; 2 2. daß das Ausland sich

Man wende nicht ein,

Bedingungen in Bezug auf die Beschaffenheit des Weins von den deutschen Konsumenten nicht vorschreiben lasse; denn Deutschland führt eine so bedeutende Menge fremder Weine ein, daß es wohl in der Lage ist, dem Auslande Bedingungen zu stellen vorausgesetzt, daß die deutschen Importeure hierin einmüthig sind. Eine Vereinigung der letzteren in dieser Hinsicht herbeizuführen, wäre daher das nächste prak— tische Ziel, welches die am Weinhandel betheiligten Kreise zu erstreben hätten. Ist es doch den deutschen Petroleum händlern durch vereintes Vorgehen ohne Schwierigkeit gelungen, ihre Anforderungen wegen Lieferung von Petroleum, welches den Bestimmungen der Verordnung vom 24. Februar v. 9 entspricht, in Amerika durchzusetzen.

Bei dieser Gelegenheit sei noch bemerkt, daß die Wünsche der Weininteressenten wegen baldigen Erlasses der, die Wein fälschung betreffenden Aus⸗ führungsverordnung zum Nahrungsmittelgesetze voraus⸗ sichtlich bald in' einer allen billigen Anforderungen gerecht werdenden Weise zur Erfüllung gelangen werden. Durch die Perordnung wird namentlich auch die neuerdings in der Presse urgirte einheitliche Festsetzung des höchsten zu⸗ lässigen Gehalts der Weine anschwefelsaurem Kali erfolgen. Ebenso sind Verhandlungen im Gange, um eine Ver⸗ sändigung der hervorragendsten deutschen Chemiker auf dem Gebiete der Weinuntersuchung über die anzuwendenden Unter—⸗

suchungemethoden und über die Beurtheilung des Weins herbeizuführen.

Torf substanz zu suchen, welche sowobl auch Ammeniaksalze energisch zu binden vermag und diesclben ouch einem reichlichen Wasserstrom entziehen kann und dem Nachschub reineren Wasser gegenüber festhält. Der Gesammitstickstoff ift eineg⸗ theils durch den Torfgrus zurückgehalten, wie anderntheils durch Bin— dung organischer Stoffe an den Kalk. Die Wirkung des Kalkes fann bei zweckmäßigerer Art der Zufuhr ganz unstreitig noch viel mehr hervortreten. Weder ie gesammte freie Kohlensäure, noch die halbgebundene Kohlensfäure des Wassers hat eine bemerkensw Alteration erfahren. Theoretisch müßte sich die Kalkmen

die durch die Löslichkeit des Kalziumkarbonats bedin herahmindern lassen. Der Verfasser hegt die An energischerer Eingriff des Aetzkalkes in die Reaktion verfahrens noch eine erfolgreichere führen würde. Jedoch schon jetzt k bebaupten, daß eine begründete Einwen Ablaufmassers von der Zusammense jauche in einen Flußlauf nibt vo Wirkung der Gesammtreinigung ist f daß in Berlin zahlreiche Brunnen wäͤ sind, als das hier abfl

resp. das Wasser et

oder des Luisen

setzung ausweist.

nigten Abwa

doch

gelöste organische Stoffe, wie

= SErste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußeischen Staats⸗Anzeiger.

M 231. Berlin, Montag, den 2. Oktober Les & X.

* *. KR * 53 nserate für den Deutschen Reichs, und ann Deffentlicher Anzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Cxpeditionen deg Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ Invalidendank · Rudolf Mosse, Saasensteln register aim mt an: die Königliche Expedition b. Inh tri elle Nia bliasements, Takriken Bogler, G. g. Darbe & Co. E. Schlott: des Peutschen Reichs Anzeigers und Königlich 6 2 2 tmach. Büttner & Win ier sowie alle übeĩ en rieren Ie ,, , ,, Terschiedene Bekanntmachungen. . I gen g

J. Literarische Anaeigen. Annoncen⸗Bureaux. Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Rr. 32. 8. Theater- Anzeigen. In . Börsen- 1 ö . eilage.

9. Familien- Nachrichten. . Aufgebot.

n Aufgebot. Das Fräulein Auguste Callas zu Görlitz hat das Das Sparkassenbuch Nr. 1204 der Kreis sparkasse zu Oppeln über 155,50 ½, ausgefertigt für den

Aufgebot der angeblich abbanden gekommenen Aktie zu ie der Rumänischen Eisenbahnen⸗Aktien⸗Gesellschaft Gärtner Thomas Klimek aus Tarnau, ist demselben angeblich gestohlen worden und soll auf den Antrag

Nr. 8801 über 300 Mk. beantragt. Der Inhaber 2 der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf 9. k des vorbenannten p. Klimek amor⸗ isirt werden.

den 17. März 1883, Vormittags 115 Uhr, . vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 5s, Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermine

Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte den 14. November 1882, Vormittags 11 Uhr,

anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ j falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. vor dem Herrn Amtsgerichts⸗Rath Stavenhagen im Zimmer Nr. 12 des neuen Justizgebäudes seine

Berlin, den 13. Juli 1882. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 54. Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben

Steckbriefe und Untersachangs-Sachen.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

Verkäufe. Verpachtungen, Submissionen ete.

Verlosung, Amortisation, Zinszahlang n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

. 2. 3. 4.

*

2

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den früheren Gastwirth Johannes Schütrum aus Rothenditmold, welcher flüchtig ist, soll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Cassel vom 28. April 188 erkannte Gefängnißstrafe von sechs Monaten vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in die Strafanstalt zu Wehl— heiden abzuliefern, mit Nachricht hierher zu den Akten M. 43/82. Cassel, den 27. September 1882. Königliche Staatsanwaltschaft. Stintzing.

Der gegen den Handlungsreisenden Sander Strauß aus Sommerau am 22. Oktober 1879 erlassene

alle, der gehörig bekannt gemachten öffentlichen Ladung vom 16. Juni 1882 zuwider bislang nicht angemeldeten Rechte der darin verzeichneten Art an den darin aufgeführten Liegenschaften für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber für verloren gegangen erkannt.

Eröffnet.

Zur Beglaubigung: gez. Bening. Kircher. Ausgefertigt: Ga de, Gerichtsschreiber.

. irten gereinigten Kanaljauche immer i ringen Quantum dem offenen

„würde, so tritt eine derartige Ab. a noch ungünstig ins Gewicht fallenden Bestand— auf, daß die verunreinigende Wirkung sich auf

33885 ö Das Königliche Amtsgericht München J., Abtheilung A. für Civilsachen,

sowie von in welchem sich

gewaltet, daß derartige Gebräuche überhaupt sichtigen seien, sondern man hielt schaltung einerseits suüͤr nicht seits für gefährlich: für nicht Gericht nur solche Verfälschungen welche zum Zweck begangen seien,

mein als berechtigt anerkannter für gefährlich aber deshalb, Umständen manchen

Handelsgewoh

Die zweite Reichstage kommission den Aussührungen der Regierungsvorlage bei

§. 10 nach Atlehnung aller Abänderungsanträge Fassung des Regierungsentwurss mit 13 gegen 3 Stimmen

mn 7 —10 ; an (S. 55 55g der Reichstagsdrucksachen 59 von 1879).

zweiter und dritter des Baer (Offenburg), die vorerwähnte Definition der Versälschung zu oben

selbst übergegangene Berathungen im

namentic; auch der von dem Abgeordneten Baer zur Begrün⸗

Das Plenum beschloß jedoch in Lesung auf Antrag des Abgeordneten

und gab dem . 10 die demnächst in das Gesctz Ausweislich der damaligen

8

bereits

dung seines Antrags gehaltenen Rede (S.

graphischen Berichte), war fur

eine nothwendig

nothwendig, treffen der Täuschung im Handel und Verkehr“ eine Voraussetzung, welche nicht zuträfe, wenn die Manipulationen sich innerhalb des Rahmens allge⸗ nheiten hielten; weil durch solchen Zusatz unter st bestehenden Handels- und Geschästs⸗ gebräuchen ein Schutz gewährt werden würde, welchen dieselben nicht verdienten (. S. 21/180 der Drucksachen 7 von 1879). vom Jahre 1879 trat

diesen Beschluß durchaus nicht die Auffassung maßgebend, daß die Hedachte Desinition

nicht zu berück⸗ solche Ein⸗ und ander⸗

weil das wollte,

führen werden. Dagegen wird der stimmte Grenzwerthe für die einzelnen Weins mit gesetzlicher Kraft festgestellt sich schwerlich erfüllen lassen. Denn von, daß alsdann den Anleitung gegeben werden

. würde, sichersten einen Konflikt mit

dem

setzungen, wenn sie nicht ganz vage Einzelsall von geringem Nutzen sein sollen, mit einigem Anspruch auf Zuverlässigkeit zu

und nahm den

ö Produttions gebiete (Rhein, Mosel, Ahr, Rahe, Gi n der

Champagne 2c.), sondern auch in duktionsgebiets in sehr verschiedenen Mengen die Erzeugnisse desselben Weinbergs Jahren selbe Wein müßten mithin jeden Jahrgangs xxistirenden

ändert

alljährlich der

Weinsorten

. die Bestar streichen verschiedenen ir angeführte,

Fassung. Reichstage, n zum größten Theil nutzlos sein würde, wirklichen Streitfälle, wenige Sorten erstreckt. mittelungen nach Bedarf

796 der steno— Es ist mithin xichtige

unrichtig sei; der Abgeordnete Baer erklärte vielmehr wörtlich: k

Ich maß im Großen und Ganzen die Richtigkeit dieser Definition zugeben, denn zum Fälschen gehört entweder, daß etwas Vorhandenes geringer gemacht wird, als es in Wirklichkeit ist, oder daß etwas Lurch eine Ver— änderung den Schein einer besseren Beschaffenheit er⸗

hält.

Man war der Ansicht, daß die Aufnahme einer solchen Defi⸗ nition der bisherigen Gesetzgebungspraxis, insbefonzere dem bei Abfassung des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich beobach⸗ aus einer Abweichung im vorliegenden Falle unerwünschte Rückschlüsse gezogen werden könnten; man besorgte außerdem, daß in einzelnen besonders gearteten Fällen die Definition als zu eng oder auch als zu Es waren mithin nicht in der Zweckmäßigkeits⸗ von jener authen—

teten Verfahren nicht entspreche und daß

weit sich erweisen könnte. Sache liegende prinzipielle, sondern nur gründe, welche es rathsam erscheinen ließen,

tischen Definition abzusehen. Hieraus ergiebt

der Richter, wenn er das Nahrungsmitteigesketz der Intention

des Gesetzgebers entsprechend handhaben will,

sehen wird, guf die Definition des Eniwurfs zurückzugreisen, d. h. zu prüfen haben wird, ob der Gegenstand zum Zwecke Handel und Verkehr veischlechterk oder iner besseren Beschaffenheit versehen wor⸗

der Täuschung im mit dem Scheine den ist.

Nach diesen Grundsätzen ist auch

gericht in den zahlreichen Entscheidungen, welche 1909 des Nahrungsm bereits gefällt hat, bisher ausnahmslos verfahren.

Es ist demnach die Befürchtung ungerechtfertigt, daß die sogenannten Weinverbesserunge methoden (Chaptalisiren, Galli⸗ Nahrungsmittelge

dasselbe zum z.

siren, Petiotisiren) mit dem bringen, wenn sie nur zu dem Zwecke welchem sie erfunden sind, d. h. und nicht etwa das Mittel abgeben, Verdünnung des Weins einen ungebührlichen zielen oder durch Verwendung unreinen Gesundheit zu gefährden.

Von ähnlichen Gesichtspunkten der Südweine, das Aufsarben der

wein stets als Nachmachung von Rothwein s. 19 zu bestrasen sein wird. Auch bloße hhescha lugh l ln en sosern sie innerlich berechtigt nach wie vor zulässig, z. B.

Eins ist allerdings nothwendig

werden: er hat sich von den in—

noch im Wege der

halten S

dem Waaren zu belümmern und nur gut besundene

nur fahrlaässigen,

angewendet werden, zu zur Verbesserung des Weins, um durch übermäßige

Stärkezuckers die

aus ist das Alkaholisiren ; ĩ r Rothweine und dergl. m. zu beurtheilen, während die künstliche Rothsärbung von Weiß⸗

die seiner Jeit im Reichstag erwähnte Etikettirung der in der Umgegend von Hochheim in gleich günstiger Lage wachsenden Weine als Hochheimer.

und kann händler ebensowenig wie anderen Hanbeltreibenden erlassen ͤ oder aue ländischen Produ⸗ zenten oder Zwischenhändlern die Lieferung solcher Waaren auezubedingen, welche weder gesundheitsschänliche Stoffe ent⸗ . Fälschung verschlechtert oder mit cheine einer besseren Beschaffenheit versehen sind; er bat außerdem sich um die Beschaffenheit der ihm gelieserten ̃ n Waaren weiter zu vertreiben, wenn er sich vor dem Vorwurfe einer, wenn auch Uebertretung des Nahrungemittelgesetzes

Bekanntmachung.

findet am Freitag, den 6. Oltober, statt. Rendezvouz: Mittags 1 Uhr zu Jagdschlo

des Po stmuseu ms bedingte Erweiterung räume und anderweite Aufstellung der Samml

Donnerstag, von 11—1 Uhr, wieder offen.

mikers des Königlichen Polizei⸗Präsidiums hierseib Petri'sche Verfahren zur Reinigung von K abwässern entnehmen wir folgende Daten: Dr. Petri ist vom des D. R. P,

sich aber, daß

sich genöthigt . ef. Central -Handels Register von 18

mit dem Dr. Petri'schen Verfahren gereinigte Ganglis

; könne. In der auf dem Rieselfelde der Strafanst das Reiches⸗ lf ; R gestellt hat, wird nach dem Dr. Petri'schen Verfahr ittelgesetzes geführt en lan holte Filtration und Präcipitation mittelst

ein mäßig schwerer Torfgrus oder Torfmull, in zwel Phasen ihrer Weiterbewegung weiter Linie durchfließen die Abwaäͤsser als reinigendes Medium. Abgesehen von mechanischen, vielmehr auch wirksam der Abwässer und durch die Torffiltration

setz in Konflikt

Gewinn zu er⸗ filtration eingeschaltet. Das Reinigungeverfahren se nach dem Bericht derart, daß Diaphragenen eines groben Gewebes oder von Drah Möglichkeit die Fortführung von Torfibeilchen. Da

; Serpentine Gelegenheit findet, auf das Waffer im Sinne des s Handels⸗ oder

8⸗ Massen somie der durch Zutritt der Luft entsichende sind, erscheinen

ab. der Wirksamkeit des Torses,

ie nach dieser Behandlung resultirenden Äbwässer gezwungen, eine Kieeschicht zu durchdringen, in den Ablauf und Sammelkanal entiäßt. Vergleicht man nun die von Dr. Bischoff

der unsiltrirten und filtrirten Kanaljauche mit einan

dem Wein⸗

verfahren die Entfernung der fu pendirten Stoffe jauche Eine auffallende Herabminderung baben Substanzen erfahren. ebenfalls wesentlich 235 geworden.

kungen zeigt, der Gehalt an siren Alkalien

Grund zu dem in den Analvsen ausgesprochenen Re wie der Bericht konstatirt, zuerst in dem Absorpii

: Es liegt kein Grund vor, daran zu zwei eln, daß diese Verhandlungen zu einem ö hn, weitere Wunsch, daß be⸗ Bestandtheile werden

Wein fälschern

9 ) . trafgesetze meiden können, ist es geradezu unausführbar, und demgemäß sür den

dem Laufenden zu erhalten. Die einzelnen Bestandtheile des Weine kommen nicht nur in den Erzeugnissen der verschledenen großen

denjenigen desselben Pro⸗

haben in den verschiedenen eine wechselnde Zusammensetzung, und ein und der— sich während der Lagerung.

Ristir amtlich ermittelt werden, eine Arbeit, zu welcher die Kräfte sämmtlicher in Deutschland vor⸗ handenen Weinchemiker nicht ausreichen würden, die aber auch itzlos weil die Zahl der sich immer nur auf verhältnißmäßig

im Einzelfalle anzustellen.

Die erste der diesjährigen Königlichen Parforce-Jagden

Königliches Hof-Jagdamt.

Nachdem die durch die Vermehrung der Sammlungen

geführt ist, steht das Postmuseum dem Besuche des Publi⸗ kums nunmehr an den üblichen Besuchstagen, Montag und

Dem Bericht über die Untersuchungen des Dr. C. Das Verfahren des 10. November 1881 patentirt (unter Nr. 19 095

hat der Dr. Bischoff dasselbe vom technischen und hygienischen Stand punkt aus untersucht, namentlich sein Gutachten abgegeben, ob das irgend welche begründete Bedenken in offene Wasserläufe abgeleitet werden belegenen Versuchsanlage, in der der Pr. Bischoff seine Versuche an⸗ der zugeführten Spüljauchen resp. Kanalisationsabwässer durch wieder⸗ hol geeigneter Filter sowie Fällungs medien ausgeführt. Als Filtermaterial dient in erfter Linie welchen die Abwässer zu passiren haben. der hemischen 23 ration ist

lung der Abwässer mit Aetz alk zwischen die beiden Stadien der Torf⸗

zuerst ein Torffilter vaffirt wird.

Rreinigse Abwasser erfährt einen Zufluß von Achtalf, der in einer einem Rubehassin setzen sich die bei der Kalköchandlung abgeschiedenen Das Wasser durchfsteßt nun nochmals eine Torflage, welche mit analog dem eisten Torffiter, noch die m . des Kalkschwammeg aus dem Ruhebassin berhindert. welche dieselben gerelnigt angestellten Analysen als erster Erfolg der Behandlung nach dem Petri'schen mmoniakgebalt, Gesammtstickstoff, Härte sind Unbeträͤchtliche

säure; geringfügige Differenzen auch an Pho phorsãuregehaft.

des möchten, abgesehen da⸗ die beste sie am ver⸗ derartige Fest⸗

von vornherein treffen und auf ronde, Burgund, vor, ja sogar Es

eines Welt

i1dtheile 1 der

r, derartige Er⸗

ß Stern.

der Museums⸗ ungen zu Ende

J. Bischoff, Che⸗ st, über das Dr. analisations⸗

82 Nr. 153) und

ationswasser ohne alt zu Plötzensee

en die Reinigung

In einen Kietfilter nicht allein Veränderung eine Behand⸗

lbst geschieht nun

t verhindern nach

6 in dieser Weise

einzuwirken. In

fohlensaure Kalk

sind endlich noch

der, so zeigt sich Reinigungs⸗ aus der Kanal⸗ die organischen

Schwan⸗ Schwefel

Den

und

ink und Schwimmstoffe der fäulnißfähige Materie ansammelt. ie W bezeichneten Deckschichten ist nach dem vollkommene,

ein schädigender der Flüsse nicht zuzu⸗

München, 1. Oktober. (W. T. B.) In der Elektrizitäts- Ausstellung entstand heute ein unbedeutendes F welches s bemerkt und beseitigt wurde. kN /

New⸗NYork, 30. Se en e. „Robert E. Lee“ r

dem Mississippi

9. 6 (W. T. B.) Der Dampfer ist in der verflossenen Nacht bei einer Fahrt auf . ungefähr dreißig Meilen unterhalb Vicks burg durch eine Feuersbrun st vollständig zerstört worden und unter⸗ gegangen Die Zahl der Umgefommenen hat noch nicht festgestellt

werden a, ;

1. Oktober. (W. T. B.) Nach weiterer Meldung über den Untergang des Dampfers „Robert Lee“, welcher sich auf der Fahrt von Vicksburg nach New-Orleans befand, ist der Verlust an Menschenleben nicht so groß, wie anfangs angenommen wurde; die

Zahl der Umgekommenen wird jetzt auf etwa 20 Personen angegeben.

Im Wallner Theater wurde am

Sonnabend t Male , Reif ⸗Reiflingen“, onnabend zum ersten

d Schwank in 5 Akten von G. von Moser zur Aufführung gebracht. Schon der Titel dieses Schwanks bringt desselben Verfassers Lustigen Krieg“ in Erinnerung; und in der That steht die Handlung der Novität in losem Zusammenhange mit jenem oft gegebenen und viel belachlen Stück. Wie früher schon, so zeigt sich Moser auch diesmal in dem geschickten scenischen Aufbau, in der künstlichen Verwebung der Geschicke feiner Gestalten und in der ungezwungenen Lösung des Knotens als begabter Bühnenschrift⸗ steller; aber was man nicht von ihm erwarten darf, ist eine irgendwie tiefer angelegte Charakterzeichnung. Es kann in. letzterer Beziehung als mildernder Umstand gelten, daß der Dichter seine neueste Schöpfung wieder nur als Schwank! einführt; aber für einen solchen geschieht die Abwicklung der Handlung doch etwas zu allmählich. Reif⸗Reiflingen“ ist wieder reich an witzigen Wendungen und Einfällen, an komischen Scenen und Figuren, und konnte des Erfolges bei so prächsiger Besetzung der Rollen, wie sie die Wallner⸗Bühn⸗ besitzt, sicher sein. . Der bekannte Lieutenant Reif ⸗Reiflingen, den Hr. Engels früber so treffend dargestellt, bildet diesmal den Mittel punkt, um den sich die übrigen alten und neuen Personen gruppiren. Der leichtlebige Lieutenant enideckt bier sein Herz und Gemüth und zeigt in der That mehr ernste Grundsätze, als man ihm nach seiner Vergangenheit zugetraut hätte. Durch diefe Umwandlung treten naturgemäß die komischen Seiten seines Charakters etwas in den Hintergrund und damit zugleich verliert die Gestalt etwas von ihrer Wirkung auf die Lachmuskeln des Publikums. Trot⸗ dem amüsirten sich die Zuschauer sichtlich bis zum Schleß. Besonders in den beiden ersten Akten wirkt die Komik der Si⸗ tuaticnen unwiderstehlich; dieselben fanden denn auch den reich⸗ sten Beifall. Der Dichter wurde nach dem zweiten Akte mehr— fach gerusen und ebenso nach dem vierten und fünften. Die Darstellung der Titelrolle war Hrn. Kadelburg anvertraut, welcher den galanten, qutherzigen Lieutenant im Ton, in Geberden und Bewegungen köstlich zum Ausdruck brachte. Hr. Guthery (Ba⸗ ron Bernhard) stattete den alten, Ruhe siebenden Onkel mit vielem Dumor aus; auch Hr. Wallner (Theobald Blum) Jeigte eine recht übsche Charakteristik in der Darstellung des poetischen Provisors. Von den Damen machte sich in erster Linie Frl. Schwarz als muntere Försterstochter bemerkbar; die übermüthige Rolle stand ihr sehr gut und entsprach ihrer natürlichen Begabung. Frl. Lilig (Priska) gab die junge Naive recht hübsch, Fr. Carlsen (Sybilla) brachte die alte Tante mit vieler Komik zur Geltung. Das Daus, welches bis auf den letzten Platz besetzt war, nahm, wie er wähnt, die Aufführung sehr beifällig auf.

Das Bellie Alliance Theater war am gestrigen Senntage wieder us verkauft. Das Ensemble vom Wallner Thealer,

Fil. Heßling und die Herren Engels, Wilken und Niedt, fanden, wie sonst, reichen Beifall.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Eypedition Ceffen Druck: W. Elener.

Vier Beilagen (einschlleßlich Börsen · Beilage),

Berlin:

(1170)

sultat hat man, ons vermögen der

und das Posiblatt Nr. 4.

Steckbrief wird wiederholt ernenert. (CI. Nr. 176565/79.) Hanau, den 25. Septr. 1882. Der Erste Staatsanwalt. Schumann.

Subhastatignen, Aufgebote, Borx⸗ ladnngen u. dergl.

41669 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Arnold Hartmann zu Breslau, vertreten durch Rechtsanwalt Szurminski, klagt gegen den Knecht Johann Nowak, Aufenthaltsort unbekannt, wegen 243 Mart 70 Pfennige nebst Zinsen, mit dem Antrage auf öffentliche Zustellung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amte— gericht zu Schildberg auf

den 309. Oktober 1382, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus jug der Klage bekannt gemacht.

Na st. . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. lz6so] Subhastationspatent.

Das dem Eigenthümer und Gastwirth Johann Friedrich Niedan zu Herzsprung gehörige, zu Greiffen⸗ berg U / M. belegene, im Grundbuch von Greiffen⸗ berg U/M. Band I. Blatt Nr. 16 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 12. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, im Wege der nothwendigen Subhastation Schulden halber öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗ gert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 14. Oktober 1882, Mittags 12 Uhr, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt— flächenmaß von 1 ba 49 a mit einem Reinertrage von 2547 M, und zur Gebäudesteuer mit einem jähr⸗ lichen Nutzungswerth von 360 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grund⸗ buchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und beson⸗ dere Kaufbedingungen sind in unserer Gerichts— schreiberei, Abtheilung J, einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Cigenthum oder ander weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra—⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung des Aus⸗ schlusses spätestens bis zum Erlaß des Zuschlags urtheils anzumelden.

Angermünde, den 12. August 1852.

Königliches Amtsgericht.

Verkaufsanzeige. In Sachen, betreffend den Konkurs über den Nachlaß der wel⸗ land Ehefrau des Zimmermanng Hoffmeister, Jo—⸗ kanne, geborene Jürgens, zu Moritzberg, soll auf Antrag des Konkurtzverwalters, Rechisanwalts För⸗ ster hierselbst, das zur Konkursmasse gehörige, unter Nummer 166 zu Moritzberg belegene Wohnhaus, n Hofraum und sonstigen Zubebörungen, be—⸗ chrieben in der Grundsteuermusterrolle des Ge⸗ meindebezirks Moritzberg, unter Artikel Nummer US, Kartenblatt 2, Parzelle 123,156. 115, zum Flächeninhalt von 4 a 33 m, da für dasselbe im ersten Termine nur 1200 6 geboten sind, ander⸗

weit in dem dazu auf Rm, ,, den 26. Oktober d. J., littags 12 Uhr, ; anberaumten, geseßzlich letzten Termine zum Aufge⸗ bot gebracht werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Hildesheim, den 22. September 1882. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Bening. Geschehen Amtegericht Hildesheim 1. Den 21. September 1882, in öffentlicher Sitzung. Gegenwärtig: Amtegerichtsrath Bening. Referendar Kircher. In Sachen, betreffend den Konkurg über den Nachlaß der weiland Ehefrau des Zimmermanng Hoffmeister, Johanne, geborene Jürgeng, zu Moritzberg, erschienen ꝛc. ꝛc. Es ist bierauf das nachfolgende Ausschlußurtheil

verkündet: In Sachen betreffend den Konkurs über den Nachlaß der

cl1692

luisgo)

hat unterm 24. Juli 1882 folgendes

erlassen:

verwaltungsvorstands ergeht sonach an den Inhaber dieser Pfandbriefe die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine

seine Rechte bei hiesigem Gericht im Geschäfts⸗ zimmer Nr. 19/1. anzumelden und diese Pfandbriefe vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.

Llufgebot

Es sind zu Verlust gegangen die im Besitz des Herrn Pfarrers Ruhl in Txoschenreuth be⸗ findlich gewesenen Pfandbriefe der bayer. Hypotheken und Wechselbank zu 40:

1Stück Litt. F. Nr. 194848 Ser. XIX. d. d. 1. Januar 1882 über 1000 s vinkulirt für die Pfarrkirchenstiftung Troschenreuth,

2 Stück Litt. H. Nr. 197095 und 197097 Ser. XIX. d. d. 1. Januar 1882 über je 200 M vinkulirt für den Pfarrkirchen⸗ baufonds Troschenreuth. .

Auf Antrag des bezeichneten Pfarrers und Kirchen

14. Febrnar 1883, Morgens 9 Uhr,

München, den 24. Juli 1882. ;

Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: Hagenauer. 28166 Aufgebot. .

Das Sparkassenbuch der Lublinitzer Kreiẽsparkasse Nr. 1323, ausgefertigt für die Theodor Biadatzsche Pupillenmasse von Kaminitz und lautend über 85 4 70 K, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Gärtners Vinzent Usnacht zu Kaminitz als Vormund der Theodor Biadatzschen Minorennen zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt wer⸗ den. Es wird deshalb der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine

den 19. Januar 1883, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 7) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Lublinitz, den 13. Juni 1882.

Königliches Amtsgericht.

2600 Aufgebot.

Der Zimmermeister August Körber zu Herz⸗ berg hat angegeben, daß das Sparkassenbuch Nr. 4561 der Sparkasse der Gemeinden des Amts Herzberg über 3 Einlagen von je 60 M und einschließlich der Zinsen überhaupt 1942 M 26 3 abhanden ge⸗ kommen, wahrscheinlich verbrannt sei und das Auf⸗— gebot dieser Urkunde beantragt. .

Der etwaige Inhaber wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Donnerstag, 14. Dezember 1882, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufßebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Herzberg a. H., den 3. Juni 1882.

Königliches Amtsgericht. II. ger v. Schrader.

Austgefertigt zur Veröffentlichung:

Lippe, A. G. Sekretär, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

7741] Amtsgericht Samburg. Der

Aufgebot. ĩ biesige Rechtsanwalt Dr. Lazarus, in Vollmacht von Erich Jacobsen LBittwe Nachflgr. in Flensburg, hat das Aufgebot beantragt zur Traftloserklärung eines von der Bank von St. Thomas am 22. November 1881 auf X. 8. Schröder C Co. hierselbst an die Ordre von J. 6. enn. & Co. St. Thomas, 90 Tage icht, gezogenen Wechsels groß M 581. 50 *. welcher von * S. FJechtenburg & Co. an die Ordre von Erich Fm Wittwe Nachsigr. indossirt und von J. S. Schröder Co. àauf den 19. März d. JJ. acceptirt worden ist. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Freitag, den 29. Dezember 1882,

Vormittags 10 Uhr, don dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstt. 10, immer Nr. 14, anberaumten Aufgebotetermine eine Rechte anzumelden, und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklärung der Urkunde er⸗

folgen wird. Hamburg, den 11. Februar 1382. Das . Hamburg. Civil Mhntheilung 11I. Zur Beglaubigung:

Romberg, Dr.,

ust Aufgebot.

Auf den Antrag des Herrn Heinrich Jahnke hier, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen 4350/0 Ostpreußischen Pfandbriefes Litt. EB. Nr. 12166 über 300 a6. aufgefordert, seine Rechte auf den ͤ Pfandbrief spätestens im Aufgebotstermine

den 14. Februar 1883, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 19) anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung des letzteren erfolgen wird.

Königsberg i. Pr., den 13. Mai 1881.

iss63] Aufgebot.

Die nachbenannten Antragsteller haben wegen der bei eines jeden Namen nachverzeichneten Werth— papiere das Aufgebot beantragt:

17 Herr Kirchschullehrer Karl Wilhelm Nenker in Roda wegen der 3 00 Königl. Sächs. Staatsz⸗ schuldenkassenscheine vom Jahre 1855 Nr. 6428, 6429 und 6430 über je 100 Thaler,

2) Frau Johanne Mathilde, verehel. FIließbach, eb. Barth, in Gersdorf wegen der Königl. Sächf. Landrentenbriefe Litt. B. Nr. 3649 über 500 Thaler und itt. G. Nr. 5134 über 100 Thaler,

3) die Gemeinde Göppersdorf wegen der Könial. Sächs. Landrentenbriefe Litt. B. Nr. 16694, 166595 über je 550 Thaler und Litt. G. Nr. 23993, 23994 und 23995 über je 100 Thaler,

4 Herr Restaurateur Friedrich Hermann Winkler in Leipzig wegen des vom Sächs. Staat zur Zah⸗ lung übernommenen 40, Schuldscheins der Anleihe der vormaligen Leipzig ⸗Dresdener Eisenbahn ⸗Com—⸗ pagnie vom 1. Dezember 18360 Nr. 15291 über 00 Thaler, ö

5) Herr Landwirth Johann Ernst. Mürbe in Rosenhain wegen des 569 Königl. Sächs. Staats⸗ schuldenkassenscheins vom Jahre 1867 Ser. II. Nr. 17704 über 190 Thaler, .

6) Herr Johann Gottlob Wittenbecher in Leip- zig wegen der nicht abgestempelten Aktie der vor⸗ maligen Löbau⸗Zittauer Eisenbahngesellschaft Litt. A. Nr. 70M über 100 Thaler,

J Herr. Kirchschullehrer Gotthold Theodor Dientzsch in Deutschenbora wegen des 40 Königlich

ächsischen Staatsschuldenkassenscheins vom 2. Ja⸗ nuar 1855 Serie II. Ur. 44799 über 10 Thaler,

8) Herr Kaufmann Friedrich Paul Arthur von Rohrscheidt in Dresden wegen des Königlich Sächs. Landrentenbriefs Litt. E. Nr. 3429 über 25 Thaler und des Landeskulturrentenscheins Ser. J. Nr. 336 über 30 Thaler, r

9) Fräulein Henriette Ernestine Krauße und Frau Louise, gesch. Berndt, geb. Reichel, Beide in Dres den, wegen der Königl. Sächs. Landrentenbriefe Litt. B. Nr. 6889, 7015, 8931, 12 364 und 19816 über je 00 Thaler, Litt. C. Nr. 2480, 4661, 6409, 7680. 7700, 7906, 8884, 11983, 19073, 19462, 22706, 22811 und 22812 über je 100 Thaler, Liti. D. Nr. 1388, 6657 und 8234 über je 50 Thaler; der 3 o Steuerkteditkassenscheine vom Jahre 1830 Litt. Bbb. Nr. 351 und 2383 über je 509 Thaler, Iitt. Ceo. Nr. 1299, 4844 und 5776 über je 200 Thaler, Litt. D dd. Nr. 1674, 2556 und S161 über je 190 Thaler, Litt. Eee. Nr. 2668 und N33 über je 50 Thaler, Litt. Fss. Nr. 216 und 287 über je 25 Thaler; des 47, Königl. Sächsischen Staats- schuldenkassenscheins vom Jahre 1817 Nr. 11995 über 00 Thaler und der 10/0 Königl. Sächsischen Staatsschuldenkassenscheine der vereinigten Anleiben von den Jahren 1852 68 Ser. J. Nr. 2023. 7635 und 23577 über je 50 Thaler und Ser. II. Nr. 290, 30734, 35775, 38444, 39635, 68029, 68030, 70579. 705580, 70581, 70582, 93095, 111877 und 155997 über je 100 Thaler,

10) Herr Hauptsteueramts⸗Rendant Karl Her mann Tenbner in Grimma wegen des 3. König lich Sächsischen Staateschuldenkassenscheins vom Jahre 1855 Nr. 192 über 100 Thaler,

11) die Armenkasse zu Abtngundorf wegen der 30/9 Königlich Sachsischen Staatsschuldenkassen⸗ scheine vom Jabre 1855 Nr. 4118, 14193, 14199, 14600 und 14591 über je 109 Thaler und der Königlich Sächsischen Landrentenbriese Läitt. DP. Nr. 3481 über 50 Thaler und Lit. E. Nr. M67 über 25 Thaler.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 13. Dezember 1882, Bormittags 19 Unr,

vor dem unterzeichneten Gerichte Landbausstraße

Nr. 12, III. 3 Nr. 7 anberaumten Auf

ebotstermine seine Rechte anzumelden und die

rkunden vorzulegen, widrigenfallg die Kraftlog

erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Dregden, am 23. Dejember 18581.

weiland Ghefrau des Iimmermanng Hoff meister, Johanne, geborene Jürgeng, zu Moritz berg, werden

Gerichts sekretãr.

Königliches Amtagericht, Abtheilung 18. Francke.

14, anberaumten Auf zumelden und die Ur : die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Juli 1882.

1444

gez. W. Bienkowsk

rfolgen wird.

Oppeln, den 12. e icke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

30826

Amtsgericht Hamburg.

Aufgebot. Der Fabrikant F. Hornemann in Berlin hat das

Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung eines von E. Haertwig hieselbst am 25. März 1882 auf Th. ö ; Jansen hieselbst gezogenen Wechsels, groß S 182 35 3, Kgl. Amtsgericht. VII. dahin lautend: *r ,, Hamburg, den 25. März 1882.

Für Mark

182 35 Efg. Am 25. Juni a. e. zahlen Sie für diesen Prima-Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von

Mark Hundert zwei & achtzig auch 35 Pfg. den Werth in Rechnung und stellen solchen auf Rechnung laut Bericht.

Herrn Th. Jansen.

E. Haert wig.

in Hamburg, Vorsetzen II. Die Indossamente lauten: E. Haertwig. Wilhelm Kiesel, F. Hornemann. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,.

Hamburg, den 3.

Das Amtsgericht Hamburg.

spätestens in dem auf Freitag, den 36. Mäãärz 1883, Vormittags 10 Uhr, von dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. . seine Rechte an⸗

unde vorzulegen, widrigenfalls

Civil⸗Abtheilung III.

Zur Beglaubigung: 7 Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.

Amtsgericht Hamburg.

Aufgebot. Die hiesigen 1 S. Pearson C Co..

vertreten durch die

und Dr. Behrens,

Rechtsanwälte Dr. Donner haben das Aufgebot beantragt

zur Kraftloserklärung des von ihnen am 16. No⸗

vember 1881 auf W. Bienkowski in Warschau gejogenen, von diesem acceptirten Wechsels groß

laut Bericht.

S 1000. 4, dahin lautend: Samburg, den 1. November 1851.

Er. M 1009.

Am 2. Februar 1882 zahlen Sie für diesen Prima ⸗Wechsel an die Ordre von uns selbst Mark Tausend Werth in uns selbst und stellen es auf Rechnung

Herrn W. Bien kowski in Warschau. Zahlbar in Hamburg bei der

(gez.) S. Pearson & Co.

Hamburger Filiale der Teutschen Bank.

Der Inhaber

der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Sonnabend, den 25. November 1882, —— * 190 Uhr,

vor dem unterzeichneten

gebotstermine seine

Urkunde

vorzulegen,

erichte anberaumten Auf · Rechte anzumelden und die widrigenfalls die Kraftlos⸗

erklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, den 28. Dezember 1881. Das Amtsgericht Hamburg, Civil · Abtheilung V.

6 Bey 8 Gerichts

laubigung: ! De. cietair.

i674

In der Sitzung des unterzeichneten Gerichts vom

19. September d. J ist erk erichtlichen Obligationen vom

Fin 18371, Inhalts welcher der Landwirtb i Ludwig Miet her 6 der

die 1 6.

bfindungeplãne Nr. Ne. 175 1V. und 153 Vm. am KRröppel

ist erkannt worden:

XV. im Altfelde,

erge

und Nr. 219 auf dem Kröppelberge der unver-

ehelichten Wilbelmine Louise

3600 A nebst 4 13. Dejember

vor dem Au

8 ch Cession vom * 1 Maurer und Bauunternebmer Hei

rich 1

riederike Rraatz a. Zinsen schuldet,

63 und 19. Januar 1878. 36. Auaust Nis Inhalis n⸗ Very fändung der von den ore im Krähenfelde gelegenen

Absindungeplänen Nr. 151 159 abgetrennten 3 a 92 qm baltenden Parzell. sammt darauf errichteten Wobnbause und Üübrigem Zubehör 30MM und MM n nebst Mo Zinsen dem Hol bändler Otto Severin schalder,

Be. .= ee m Ser tember 1882

un g. . . e . Amte gericht 1X.

Rabert.