1882 / 237 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Oct 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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rigkeiten, welcke der Gebrauch der kezüglichen Formulare für den weniger Geübten haben könnte, zu beseitigen, und geben ausgefüllte Formulare und zahlreiche Anmerkungen jede wissen gwerthe Aut kunft. Milchsekretion „keine Raceeigen schaft. Quellen⸗ tudie im Interesse der Milchviehzucht von Dr. Paul

tto Joseph. Menzel, Professor der Landwirthschaft an der Kaiserlich russischen Akademie in Petrowe koe⸗ Rasumowskoe bei Moskau. Neue billige Ausgabe. Gr. So, 28 . Preis 6 M, geb. I M Das Werk wurde bei seinem Erscheinen als eine Arbeit begrüßt, die den besten Werken über Thierzucht und Phy⸗ siologie des Milchviehs speziell sich würdig anreihet und wird diefe neue Ausgabe zu dem billigeren Preise von 6 S den Interessenten willkommen sein. Tabelle zur Bestimmung des Brutto- und Netto⸗-Gewichts des Rindviehs vermittelst zweier Maße. Von C. C. Klüver, Königlich dänischer Forst⸗ und Jägermeister. In deutscher Uebersetzung herausgegeben von R. Strauch, Direktor der landwirthschastlichen Winterschule zu Neisse. 2 Bogen. Preis 1 Milchwirthschaftliches Taschenbuch für 1883. Herausgegeben von Benno Martiny. Siebenter Jahrgang. Preis: in Leinwand geb. 2 A 50 3, in Leder geb. 3 M*

Gewerbe und Handel.

Der Aufsichtsrath der Sächsischen Webstuhlfabrik (Schönherr) hat beschlossen, für das Geschäfte jahr 1881 - 82 wie für das Vorjahr eine Dividende von 8oso zur Vertheilung zu bringen. Aus den vorliegenden Zahlen des Rechnungsabschlusses ergiebt sich, daß der Reingewinn des veiflossenen Jahres 398 426 S betragen hat. Davon werden zur Vertheilung an die Aktionäre 240 000 „6, zu Ab⸗ schreibungen auf Grundstück, Gebäude, Motoren 45 079 MS, zu Extra abschreibungen ebenfalls 45 070 , zu Abschreibungen auf Hülfsmaschinen, Werkzeuge, Utensilien 44 66 Ss, zur Tantième 22 844 M verwendet und guf neue Rechnung 1375 „M vorgetragen. .

Nürnberg, 7. Oktober. (Hopfenbericht der Allg. Br. u. Hopfenztg. Wir haben von der heute endenden Woche ein ziemlich reges Geschäft zu berichten; der Markt zeigte etwas mehr Stetigkeit in den Preisen für gute Sorten, und auch die Stimmung für solche blieb durchgehends sehr fest. Dagegen erfuhren die Kurse geringer Sorten in Folge deren unbefriedigender Qualität mehrmals eine Er⸗ schütterung und gingen deshalb auch um 1915 6 herab. Die auswärtigen Berichte melden übereinstimmend hohe Preise, und da an ein Zurückgeben derselben vorerst nicht zu denken ist, werden in diesem Jahre große Summen ins Land kommen. 2 heutigen Markt kamen nur wenige Fuhren, vom Lande; das

eschäft nahm einen ruhigen Verlauf, und beträgt der Umsatz im Laufe des Vormittags 300 Ballen; der Markt schließt sehr fest zu nachstehenden Notirungen: 1882 Markthopfen Prima 2809-290 , Do. desgl. Secunda 2655 275 „6, do. desgl. Tertia 225-250 6, do. Hallertauer Prima 329 330 16, do, desgl. Secunda 300-315 4, do. desgl. Tertig 265— 290 ½, do. Gebirgshopfen 295 310 , do— Württemberger Prima 315 330 6, do. desgl. Sercunda 285 316 66, do. Badische 300 325 M6, do. Posener 365 330 S, do. Steier⸗ märker 3404-369 ½, do Altmärker 225 240 ο, do. Oberösterr. stransit) 245 —-255 S6, do. Pölitzer 250 39 ½, 1881r Hopfen 200 230 , 1389 Hopfen 100 110 6, 1879r Hopfen 75 —- 56 M, ältere Jahrgänge 40-70 .

London, 7. Oktober. (Allg. Corr.) Reuters Telegram— Company vertheilt für das am 30. Juni beendete Halbjahr eine Interimsdividende von 5 0 per annum.

Glasgow, J. Vtober. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 24 1099 Tons gegen a94 500 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen 111 gegen 1065 im vorigen Jahre.

New⸗VYVork, 6. Oktober. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zuführen in allen Unionshäfen 178 0606 B., Ausfuhr nach Großbritannien 67 9000 B., Ausfuhr nach dem Konli⸗ nent 16000 B., Vorrath 289 000 B.

Verkehrs⸗Anstalten.

Triest, 8. Oktober. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Ettore“ ist heute Mittag mit der ostindisch⸗chinesischen Ueber⸗ landpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

New⸗JYJork. 7. Oktober. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Silesia“ und die Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Elben und ‚Neckar“ sind hier eingetroffen.

Berlin, 9. Oktober 1882.

Auszüge aus den bei dem Landmirthschaftlichen Ministerium eingegangenen vorläufigen Ernte— berichten der Bezirks-⸗Regierungen und

2 Central⸗Vereine.

(Fortsetzung.)

24) Cassel. Roggen, Weizen und Gerste gute Mittel— ernte; in einzelnen Tistrikten sind die Erträge, insbesondere diejenigen einzelner englischer Weizensorten unerhört reiche.

Stroherträge lassen nichts zu wünschen übrig bezüglich der Quantität, kaum reichen die Scheunen aus.

Haferernte noch nicht vollständig beendigt, wird aber auch eine gute Mittelernte liefern.

Ebenso Hülsenfrüchte und deren Stroh.

Kartoffelernte auf schwerem Boden schlecht, auf leichtem Boden besser, im Ganzen jedoch nur einer halben Ernte gleich zu rechnen.

Obsterträge im Ganzen dürstig.

Futterernte troz ungünstiger Witterungsverhältnisse fast überall ohne erheblichen Schaben geborgen; Heu, Grummet und Dürrklee recht gute Mittelernte, namentlich Grummet— ernte eine sehr reiche.

Bei den reichen Futtervorräthen ist viel Jungvieh auf⸗ gestellt worden.

Gesammtresultat: eine gute Mittelernte.

25) Königberg. Im ganzen Bezük eine recht be⸗ friedigende Ernte.

Noggen und Weizen weit über den Durchschnitt hinaus.

Ertrag des Strohes ganz besonders günstig, so daß es mehr denn je vorläufig in Mieten auf dem Felde unter— gebracht werden mußte; Körnerertrag ebenfalls recht befriedi⸗ gend, da Auswuchs nicht zu beklagen.

Gerste und Hafer Miltelernte.

Rundgetreide weniger gut.

Kartoffeln mittelmäßig, zeigen Neigung zum Faulen.

Deu und Klee in beiden Schnitten quantitativ und quali⸗ tativ gut.

Viehpreise steigend.

Herbstbestellung, von vorzüglicher Witterung begünstigt, bereite zu Ende geführt; Saaten überall kräftig eingegruünt.

26) Magdeburg. Roggen, Gerste und Erbsen haben in Folge anhaltenden Regenwetters durch Auswachsen, Weizen und Hafer durch den Stuim gelitten; trotzdem die Körnerernte sehr reichlich.

Zuckerrüben quantitativ recht gut, qualitativ verschieden.

Kartoffelernte ziemlich gut.

Wiesen⸗ und Futterkräuter beim ersten Schnitt mittel⸗ mäßig, beim zweiten Schnitt reichlich.

Cichorienernte befriedigend.

Ertrag an Obst unbereutend, da es in der Blüthe durch Frost gelitten.

28) Min den. Ernteresultate trotz erheblicher Schädigung durch Regenwetter recht befriedigend. .

Roggen, Weizen, Gerste und Haser quantitativ und qua⸗ litativ recht gut.

Buchweizen desgleichen. .

Heuernte ziemlich ertragreich, allem Anschein nach auch der zweite Schnitt. ; K,

Kartoffeln mittelmäßig, in den Niederungen viel Fäulniß.

Kernobst ebenfalls mittelmäßig, Steinobst dagegen sehr gut.

29) Sigmaringen. In den Ober⸗Amtsbezirken Sig— maringen, Gammertingen und Haigerloch sowohl bei Sommer— als Wintergetreide mehr als eine Mittelernte.

Kohlarten gut gediehen, dagegen

Hopfen nur mittel mäßig.

Obst fast garnicht.

Kartoffeln sehr schlecht gerathen.

Im Oberamt Hechingen haben Hagelschläge und Ueber— schwemmungen große Verheerungen angerichtet, aber auch auf den nicht verhagelten Feldern sind die Ernteresultate unter Mittelernte.

sc Futterkräuter im Allgemeinen reichlich, besonders Grurmet⸗ nitt.

27) Erfurt. Roggen, Weizen, Hafer und Gerste haben im Stroh einen ungewöhnlich hohen, an Körnern qua: titativ 1 qualitativ einen mittelmäßigen bis guten Ertrag ge⸗ iefert.

Kartoffelernte äußerst gering, besonders auf schwerem Boden; viel Fäulniß.

Gartenfrüchte theilweise mißrathen.

Oostertrag ganz gering; in einigen Gegenden Zwetschen und Birnen einigermaßen reichlich vorhanden.

Zucker- und Futterrüben mittelmäßig, Kohlrüben gut ge⸗ rathen.

Klee, Heu und Grummet quantitativ gut, qualitativ in Folge der ungünstigen Witterungsverhältnisse kaum mittel= mäßig.

Die Winterbestellung ist noch weit zurück, mit Ausnahme des Rapses, dessen Aussaat gut aufgegangen ist.

Viehpreise sind erheblich gestiegen.

In mehreren Kreisen wird über starke Vermehrung der Feldmäuse und Hamster geklagt.

30 Bromberg. Ungeachtet ungünstiger Witterungs⸗ einflüsse ist der Ernteausfall quantitativ ein so reichlicher, daß die Scheunenräume überall als unzureichend sich erwiesen haben.

Roggen, Weizen, Gerste und Hafer lieferten einen un— gewöhnlich reichen Stroh⸗ und einen guten Körnerertrag.

Kartoffeln mittelmäßig, auf schwerem Boden viel Fäulniß.

Futterkräuter und Heu gut gerathen.

Die Viehpreise sind erheblich gestiegen.

Die Bestellung der Saaten wegen andauernder Nieder— schläge noch weit zurück.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. Mãrz 1881ů, betr. den von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin ausge⸗ schriebenen Preis von 3000 M für die Ausarbeitung eines Handbuchs, welches eine systematische und praktische Anleitung giebt, sowohl für die vorbereitende Thätigkeit der deutschen Vereine vom rothen Kreuz in Frieden, als insbesondere für deren Wirken im Kriege, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die ernannten' 3 Preis⸗ richter, bei selbstständiger Prüfung der eingegangenen 5 Konkurrenz; schriften ein stim mig den Preis derjenigen Arbeit zuerkannt haben, welche mit dem Motto versehen war:

„Immer strebe zum Ganzen, und kannst Du selber kein Ganzes werden, als dienendes Glied schließ an ein Ganzes Dich an (Schiller)“.

Bei der am Vorabend des Allerhöchsten Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin in der Sitzung des Cenftal⸗-Comitèés der Deutschen Vereine vom rothen Kreuz am 29. September d. J. vorgenommenen Eröffnung des verschlossenen mit dem Motto ver sehenen Couverts ist als Verfasser der gekrönten Preisschrift ermittelt: der Königlich sächsische Regierungs-Rath Herr von Criegern⸗Thumitz zu Dresden.

Mit dieser Mittheilung verbinden wir zugleich die Aufforderung an die uns unbekannt gebliebenen Herren Verfasser der nicht gekrönten Konkurrenzschriften, ihre Arbeiten möglichst bald bei unserem Bureau Wilhelmstraße 73 zurückziehen, oder sorst darüber verfügen zu wollen.

Berlin, den 30. September 1882.

Das Central ⸗Comits der Deutschen Vereine vom rothen Kreuz. von Holleben.

Der Schnellzug der Berlin ⸗Wetzlarer Eisenbahn, welcher Mittags 12 Uhr 15 Minuten von Frankfurt a. M. abgeht und Nachts 11 Ur 45 Minuten auf dem Bahnhof Berlin, Friedrich= straße, eintreffen soll, erlitt am 6. d. Mts. eine Verspätung von fast einer Stunde in Folge eines Unfalls zwischen den Stationen Nedlitz und Wiesenburg. Hinter der Station Nedlitz zersprang der Radreifen am linksseitigen Vorderrade des letzten Wagens, in Folge wovon die Voiderachse entgleiste und eine Strecke lang neben den Schienen lief. Hierbei ereignete es sich, daß einer der unter dem Wagen liegenden Gasrezipienten beschädigt wurde, das Gas ausströmte und sich wahr⸗ scheinlich an einem durch Reibung glühend gewordenen Eisentheil des Wagens entzündete. Der Unfall wurde sofort bemerkt, der Zug rasch zum Stillstand gebracht und das brennende Gag gelöscht. Beschãdi⸗ gungen von Personen sind nicht vorgekommen. Rachdem der ent⸗ gleiste Wagen vom Zuge abgehängt war, setzte letzerer seine Tour nach Berlin fort.

Berliner Rennbahn zu Hoppegarten. Herbst Mee⸗ ting. Erster Tag, Sonntass, 8. Sktober. Das herrliche Herbstwetter, welches den gestrigen Tag begünsligte, hatte ein sehr zahlreiches Publikum nach Hoppegarten binausgelockt, und diejenigen, welche dieser Einladung gefolgt waren, batten keinen Grund, dies zu bereuen, denn selten bot wohl ein Meectingetag so qut besetzte und so schön und überrasckend zum Austrag gebrachte Konkurrenzen, wie der gestrige. Die einzelnen Konkurrenzen verssefen obne Unfall in nachstebender Reihenfolge. Um 1 Uhr begannen die Rennen mit

l. Ermunterungs⸗- Rennen. Staatepreis 1855 Für alle 2. und 3jähr. inl. Stuten, die nie gefiegt baben. 165 Eins. halb Reug. Distanz 10090 m. Dem jweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder. Von 17 Pferden, welche zu diesem Rennen nannt waren, zahlten 19 Reugeld und 7 erschienen am Ablauf. Nach einem sehr schönen Schlußgefecht siegte des Hrn. W. v. Treg⸗ kow 2jähr. schwbr. St. I y venfe mit Länge gegen des Frhrn. CG. E. Fallenbausen 2jähr. br. St. Megzaluna“. Zeit 1 Min. 14 Sek. Werth des Rinnens 2405 Æ der Siegerin, 600 Æ für Meg aluna'. Um 15 Ubr folgte diesem Rennen:

II. Staatspress . Klaffe von 195 055. Für alle 3jäh⸗ rigen und älteren inländischen Hengste und Stuten. 30) M Ginfatz, halb Reugeld, jedoch nur 75 M, wenn big zum J. September erklärt. Distanz 2809 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Ginsäte und Reugelder. Der Königlichen Gestütverwaltung verbleibt das Vor kaufsrecht in Ansehung des Siegers, wenn derselbe vom Besitzer zu verkaufen beabsichtigt wird. Dag Rennen batte 30 Unterschrisften, 20 nahlten 15 Æ, 6 150 6. Rengeld. Am Pfosten erschlenen nur 1

Pferde. Es siegte vach einem überaus spannenden Rennen sicher und im Fantor des Hrn. W. v. Treskow 3lähr. br. H. Harzburg“ mit einer klaren Länge gegen des Frhrn. Ed. v. Oppenheim 4jähr. F. 8. Kaiser'. Zeit 3 Minuten 48 Sekunden. Werth des Rennenz 11800 4 für Harzburg“, 1800 M für „Kaiser⸗. Dem Rennen schloß sich um 2 Uhr an:

UI. Deutscher Gestütspreis, gestiftet aus 30/9 des Ver⸗ kaufserlöses der Jährlings⸗Aufzuchten der hierfür vereinigten Gestüte von Adamowitz, Basedow, Driburg, Düppel, Groß⸗Streblitz, Ham- burg, Harzburg, Hoppegarten, Nordkirchen, Rabensteinfeld, Star⸗ gardt, Steinort, Fierow, Zützen ꝛc Für alle 18860 geborenen und von bezeichneten Gestüten in öffentlicher Auktion verkauften Pferde ꝛc Distanz 1200 m. Dem zweiten Pferde 1506 M aus den Eins. und Reug. Das dritte rettet seinen Einsatz. Von den 60 Unterschriften, welche dieses Rennen aufwies, zahlten 53 Reugeld und 7 Pferde er⸗ schienen am Start. Dieselben machten ein sehr interessantes Rennen, bei welchem des Prinzen Fr. Hatzfeldt F. H. „Architekt! spielend und nach Gefallen mit 10 Längen Vorsprung als Sieger ins Ziel kam. Des Hrn. von Tepper-Laski br. St. wurde zweite, und des Hrn. Ed. Moll F. H. „Alpenkönig“ traf eine Länge hinter dieser als dritter ein und rettete seinen Einsatz, während Architekt! den ersten Preis von 120 859 ½ erhielt und die Waif-Stute 1500 M in ben Stall brachte. Zeit des Rennens 1 Min. 223 Sek. Um 23 Uhr schloß sich diesem Rennen an: re RZ ucht-Rennen. Staatspreis 3000 Æ„ . Für 1879 geborne inländische Hengste und Stuten. 200 M. Eins., 100 6 Reug.;, jedoch nur 50 MM falls das höhere Reugeld bis 31. Dezember 1879 nicht eingezahlt ist. Distanz 2800 m. Dem dritten Pferde den doppelten Einsatz, die Hälfte des Restes der Eins. und Reug. bis 1090 6 dem zweiten Pferde, der Rest dem Sieger. Bon den? 49 Unterschriften, welche das Rennen aufwies, zahlten 11 à 55 und 34 à 169 M Neug. Fünf Pferde erschienen am Pfosten, von denen nach einem sehr spannenden Rennen des Frhrn. Ed. v. Oppenheim 5 jähr. F. St. WEdeldame“ mit drei Längen Vorsprung siegte. Des Rittmstr. v Mollard 4 jähr. F. St. . Goldperle“ wurde zweite und eine Länge hinter ihr traf des Lieut. Metelerkamp 4 jähr. F. H. „Faktor“ als dritter ein und rettete dadurch 400 „, „Goldperle“ erhielt 1000 M. und „Edeldame“ den ersten Preis im Gesammtbetrage von 6150 S. Zeit 2 Minuten 10 Sekunden. Um 3 Uhr folgten diesem Rennen:

V. Oktober⸗Verkaufs-Rennen. Graditzer Gestütepreis 1500 6 Für 2jähr. inländische Pferde. 109 I. Eins., halb Reu⸗ geld. Distanz 1000 m. Der Sieger ist für 1500 käuflich, wird gleich nach dem Rennen öffentlich versteigert, und der etwaige Ueberschuß fällt der Rennkasse zu. Von den 9 zu diesem Rennen ge— nannten Pferden erschienen 8 am Ablauf. Nach einem sehr spannen⸗ den Lauf siegte des Frhrn. Ed. von Oppenheim F. St. . Stanbope mit zwei Längen gegen des Hrn. W. Hiestrich br. St. „Immergrün“ Zeit 1 Minute 25 Sekunden. Werth des Rennens 3555 MS, welche der Siegerin zufielen, die nach dem Rennen für 2560 ½½ von Hrn. Behrendt-Hamburg gefordert wurde, so daß der Rennkasse eine 6 von 1000 6 zufiel. Den Schluß des Tages bildete um

hr:

VI. Staatspreis 17. Klasse 1500 Für alle dreijährige inländische Hengste und Stuten, welche noch keinen Staatspreis r., I, oder III. Klasse gewonnen haben. 126 Eins., halb Reug. Distanz 2400 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder. Das Rennen hatte 13 Unterschriften. Für 8 Pferde wurde Reugeld gezahlt und 5. Pferde erschienen am Stard, von denen mit großer Ueberlegenheit des Hrn. Arthur Jos Fhr. H. „Scharf⸗ schütz' mit drei Längen Vorsprung des Grafen Bernstorff⸗ Gylden⸗ steens br. H. Giftmischer“ schlug. Scharfschütz“ erhielt den ersten Preis von 2090 „e, „Giftmischer“ das zweite Geld im Betrage von 590 4 Zeit 2 Minuten 35 Sekunden.

Nachrichten von dem frühen Hereinbrechen des

FWinters laufen aus den verschiedensten Gegenden ein. So ist im

Riesengebirge bereits wiederholt Schnee gefallen. und selbst in den Straßen von Hirschberg hat man schon kleine Flocken bemerkt, die freilich sogleich wieder geschmolzen sind. Schlimm lauten aber die Berichte aus der Schweiz. In Graubündten, Uri, Berner Oberland und Oberwallis liegt der Schnee in den oberen Lagen 1 bis 2 Meter hoch. Die Straße zwischen Andermatt und Göschenen soll während des letzten Winters nie in der Weise von Lawinen überschüttet worden sein wie in den letzten Tagen. Die Wälder haben ungeheuer ge⸗ litten und Tausende von Bäumen sind unter der Last des Schnees gebrochen.

Im Buldermannschen Saale (Kommandantenstraße II 72) hier⸗ selbst wurde gestern der deut sche Kriegertag von dem Vorsitzenden des deutschen Kriegerbundes, Obersten z. D. von Elpons, mit einem dreifachen Hoch auf Se. Majestät den Kaifer eröffnet, Ez waren durch Delegirte vertreten: der deutsche Kriegerbund mit 117669 Mitgliedern, der Kriegerverein von Bonn und Umgegend mit 603 Mitgliedern, der Kriegerverband von Berlin und Umgegend mit 8245 Mitgliedern, der weimarische Kriegerverband mit 23306 Mitgliedern, der Hauptverband westfälischer Krieger und Landwehrverelne mit 25900 Mitgliedern, der Kriegerverband des oberschlesischen Industrie⸗ bezirks mit 2700 Mitgliedern, der Kriegerverband zwischen Elbe und Ems mit 1950 Mitgliedern, der Verband der Kriegervereine des Netz⸗ distrikts mit 1879 Mitgliedern, der Hamburger Krienerverband mit 2189 Mitgliedern, die provinzial-sächsische Kriegerkamerad⸗ schaft mit 4000 Mitgliedern, der hessische Kriegerverband mit 760 Mitaliedern, der Verband Hessen⸗Nassau mit 86) Mitgliedern, der Frankensteiner Kreis-Kriegerverband mit 10900 Mitgliedern, die schwarz⸗ burger Kriegerkameradschaft mit 1450 Mitgliedern, der Posener Provinzial-Landwehrverein und Prorinzialverband der Kampfgenossen mit S800) Mitgliedern, der Verein der schleswig⸗ holsteinischen Triegervereine mit 3009 Mitgliedern und endlich die mecklenburg— strelitzer Kriegerkameradschaft, die jedoch in den 17069 Mitgliedern des deutschen Kriegerbundes bereits mit inbegriffen sind. Es waren also im Ganzen 180 418 Mitglieder auf dem Kriegertage vertreten. Nachdem Oberst z. D. von Elpons (Berlin) zum ersten und Stadt? verordneter Diersch (Berlin) zum zweiten Vorsitzenden gewählt worden, begannen die Verhandlungen über die Organisation. Abends 8z Ubr wurde die Sitzung mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser geschlossen.

Hannover, 8. Oktober Ueber die vorgestrige entsetzliche Fenuersbrunst in Dransfeld gehen der Gön. Fr. Pr. folgende Nachrichten ju: Gerade der am dichtesten bebant« Theil der Stadt, eine ca. 109 a große Fläche mit eiwa 38 Wohnhäusern und mindestens 45 Hintergebäuden, darunser eine große Dekonomiewirth⸗ schaft und eine Brauerei, sind in Asche gelegt. Der südwestliche Stadtibeil steht jetzt noch, 77 Uhr Abende, jn hellen Flammen und wird es der größten Unstrengungen kedärfen, die Kirche und den gegenüberliegenden Stadttheil zu schützen. Studirende aus Göttingen betheiligten sich in aufopferndster Wesse an dem Rettungswerk und bedienten auch die aus Münden eingetroffene Spritze. Beim Ein— tritt der Nacht bot der Feuerherd einen überwältigend großartigen Anblick. (Im Laufe der Nacht wurde das Feuer endlich bewältigt.

Im Belle Allign ee: Theater findet morgen bereits die 25. Aufführung der Posse Klaffer“ statt.

Redacteur: Riedel. Berlin Verlag der Eypedition (KCess Vier Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage). (1190)

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Kön

m 237.

Srste Beitage

Berlin, Montag, den 9. Oktober

Gewerbe und Sandel.

Neuer Zolltarif für Spanien. (Gaceta de Madrid 1882 Nr. 206 und 210)

Königliche Verordnung.

Art. 1. Der beigefügte, gemäß dem Gesetze vom 6. d. M. über die Anwendung des fünften , des Gesetzes vom 1. Juli 1869 und gemäß demjenigen vom 36. Juni d. J, betreffend die Han⸗ delsbeziehungen zu den überseeischen Provinzen, abgeänberte Zolltarif wird genehmigt. . . ;

Art. 2. In Ausführung der Bestimmung in Art. 4 des er— wähnten Gesetzes vom 6. d. M. werden die im neuen Tarif enthal⸗ tenen Zolletmäßigungen nur den Waaren gewährt, welche von den in Handelsverträgen mit Spanien stehenden Nationen erzeugt werden und von ihnen eingehen. Auf die von anderen Nationen? herstam—= menden und eingehenden Waaren werden die in der ersten Spalte des abgeänderten Tarifs angegebenen Zölle erhoben.

Art. 3. Der neue Tarif tritt mit dem 1. August d. J. in Kraft und es werden die in demselben enthaltenen Zölle auf alle Erzeug⸗ nisse und. Waaren erhoben, welche von dem genannten Tage an bei den Je llãmtern zum Verbrauche deklarirt werden.

Art. 4. Alle Erlasse, Verordnungen und Bestimmungen jeder

Art, welche mit den Vorschriften im gegenwärtigen Tarif nicht uͤber⸗

einstimmen, sind aufgehoben. . ; Art. 5. Der Finanz Minister wird die zur gehörigen Ausfüb— rung der vorstehenden Bestimmungen erforderlichen Maßregeln treffen. Gegeben zu Ildefonso am 25. Juli 1882.

Bestimmungen über die Anwendung des Tarifs.

Erste Bestim mung. Zollfreie Artikel. Die folgenden Artikel entrichten bei ihrer Einfuhr in die Halb⸗ insel und die Balegrischen Inseln keinerlei Zoll: l Mineralwasser (die Gefäße ausgenommen). 27) Bäume, Reben und Pflanzen (s. Anmerkung zur Bestim⸗

mung 1

3) Kalk (Caleiumprotoryd).

9 Kupfer-, Gold. und Silbererze.

5) Muster von Filzen, gefärbtem Papier und Geweben bis zu 40 em Länge.

6) Muster von Posamentierwaaren in kleinen Abschnitten ohne Handelswerth und unverwendbar.

) Gold, Silber und Platin in unbrauchbar gemachten Schmuck⸗ ir. und Geschirren, in Barren, Münzen, Bruchstücken, Staub und

atten.

8) Gold, Silber und Platin in verarbeitetem Zustande und mit dem spanischen Kontrolstempel verfehen.

Y). Perlen, Samenperlen (Lothperlen und Staubperlen) und Cdelsteine. . .

10 Seide in Cocons, Abfälle von Cocons und Seiden⸗ raupeneier.

II) Gips (schwefelsaurer Kalh.

Zweite Bestimmung.

Artikel, welche unter den angegebenen Bedingungen zollfrei sind. 1 Kleidungsstücke, Gegenstände der Annehinlichkeit und Bequem⸗ lichkeit, Bett und Tischwäsche, Bücher, eiserne Werkzeuge und trag⸗ bare Instrumente, Theatergarderobe, Schmuckfachen und Tafelgeschirr alle diese Gegenstände mit sichtbaren Zeichen ihres Gebrauchs —, welche die Reifenden in ihrem Gepäck und in einer ihrem Stande, ihrem Gewerbe und ihrer Lage ensprechenden Menge mit sich führen. .Wenn die Reisenden ihr Neisegepäck nicht bei fich führen, so kann die Abfertigung durch die Conduckeure oder die daju ermächtigten Personen erfolgen, insofern nach Ansicht der Zollverwaltung nach⸗ sewiesen wird, daß die Gegenstände zum Privatgebrauch be⸗ stimmt sind.

2) Korallen, durch Spanier gefischt und direkt auf spanischen Fahrzeugen verschifft, nach Nachweis dieser Thatsachen.

35) Werke der schönen Künste, durch Spanier im Auslande ge—⸗ fertigt, und solche, welche die Regierung, Akademien oder andere amtliche Körperschaften mit der Bestimmung füc Museen, Galerien oder Lehrsäle einführen, im Falle diese Umstände nachgewiesen werden.

4 Archäologische und numismatische Gegenstände, für öffentliche

Muscen, Akademien und wissen schaftliche und künstierische Körper schaften bestimmt, wenn diese Bestimmung nachgewiesen wird. II). Rosenkränze, Heiligthümer und andere ähnliche Gegenstãnde für heilige Stätten, welche durch die Generalverwaltung der frommen Stiftung zu Jerusasem eingeführt werden, wenn die General⸗Zollver⸗ waltung die freie Einfuhr verfügt.

6) Gegenstände und Sammlungen der Mineralogie, Botanik und Zoologie, sowie Muster in kleinen Stücken für öffentliche Museen und Unterrichtsanstalten, Akademien und wissenschaftliche und künst⸗ en, Körperschaften, nach vorangegangener Nachweisung ihrer Be⸗

immung.

Anmerkung. Wenn die für jeden Fall vorgeschriebenen Erfor— dernisse nicht erfüllt werden, oder zwischen den Untersuchungen und Nachweisen keine vollständige Uebereinstimmung sich ergiebt, so gilt die Zollbefreiung als erloschen und werden' die entsprechenden Zollab⸗

gaben erhoben.

z Dritte Bestimmung.

Artikel. welche nach vorgängiger Erfüllung der für jeden Fall durch die Zollverordnungen vorgeschriebenen Förmlichkeiten zollfrei sind.

; 9 Gebundene Fässer und andere Gefäße zur Ausfuhr einheimi⸗

scher Waaren.

2. Fässer, Säcke und große Metallkisten, welche mit Waaren

Lingeführt werden, die nicht einschließlich der genannten Behälter

den Zoll zablen, und wenn jene Objekte wieder ausgeführt werden.

3) Wagen, abgerichtete Thiere, tragbare Theater, Panoramen, Wachsfiquren und andere ahnssche Gegenstände für öffentliche Schau⸗ stellungen, welche zeitweise eingehen, um aus dem Königreiche wieder ausgeführt zu werden.

) Möbel zum Gebrauche der in den überseeischen Provinzen und auf den Kanarischen Infeln wohnenden Personen, der im Aug⸗= lande wohnenden Spanier und der Ausländer, welche sich in Spanien niederlassen.

ga Möbel, Geräth, Wagen und Effelten des diplomatlschen

. 6) Ausländische Artikel, welche auf spanische Ausstellungen men. nnterseelsche Telegraphenkabel.

Getreide in Garben oder Achren, Heu, Stroh und Grün— 22 welche über die Grenzen der vertragschließenden Rationen ein= n.

9 Mustersammlungen, welche durch die erste Bestimmung nicht zollfrei sind und durch Fabrikanten, Kaufleute oder Handels reisende der vertragschließenden Nalionen ein gesühr werden.

Vierte Bestim mung. Ueber die Zollgebübr der nicht auedrüclich tarifirten Waaren. 1) Die aus jwei oder mehr Spinnstoffen Festebenden Ge⸗ svinn ic ln nach Maßgabe des mit dem böberen Zollsatze belegten an 8. 2 Als. Kette eines Gewebeg wird die Gesammtbelt der Faden angesehen, welch? in der Längendimension desselben vor⸗

bene le,,

handen sind, mögen sie den Boden bilden oder hinzugefügt sein, um Muster auf. der rechten Seite (Schauseite) zu bilden oder dem Zeuge größere Dicke zu geben, auch, wenn diese Fäden verkürzt sind oder Unterbrechungen haben. Als Einschlag (Schuß) gilt die Gesammtheit der Faden, welche in der Breitendimension des Gewebes vorhanden sind und dieselben Zwecke erfüllen, Muster zu bilden oder die Dicke zu vermehren.

3) Die aus baumwollener Kette und aus Einschlag von anderem vegetabilischen Stoff, oder umgekehrt, bestehenden Gewebe zahlen für

iglich Preusischen Staats⸗Anzeiger.

8g z.

———

die Bestandtheile der Gruppe 3 der Klasse 5, welchen sie entsprechen, je nach ihrer Gattung.

H Als wollene Gewebe mit Beimischung von Baumwolle gelten diejenigen, welche eine ganz aus baumwollenen Fäden bestehende Kette und ebenso einen ganz aus wollenen Fäden oder aus wollenen mit baumwollenen gemischten Fäden bestebenden Einschlag haben, ohne Rücksicht auf das Verhältniß der Mischung des Einschlages.

Die aus Fäden von drei verschiedenen Materialien bestehenden Gewebe zahlen wie folgt:

Kette oder Einschlag

Einschlag oder Kette

gelten als:

Baumwollene Faden. tabilischen Fr ern

! oder Haar. Desgl.

Desgl. Fäden aus Wolle oder Haar.

Desgl. Desgl.

Seide

Fasern. oder Haar.

Seide

Fäden aus vegetabilischen Faftrn⸗

Fasern. Deggl.

ö Baumwolle und Flachs oder

nn,

Fäden aus vegetabilischen Fasern und

Woll er Ha- Desgl.

Fäden aus vegetabilischen Fasern, Wolle

oder Haar. Seide eide

und Seide.

6) Wenn in dem gemischten Theile (Kette oder Einschlag) die Fäden aus dem den höheren Zoll entrichtenden Stoffe nicht 100 des Gesammtgewichts des Gewebes übersteigen, so werden die ge⸗ dachten Fäden für die Bezahlung der Zölle nicht berücksichtigt und . als wenn das Gewebe aut der Mischung der übrigen Stoffe

estände.

7) Tülle zahlen für den Stoff, aus welchem der Boden besteht, und wenn derselhe gemischt ist, so erfolgt die Verzollung nach dem Stoffe, welcher im Ganzen vorherrscht.

8) Tücher mit Fransen zahlen einschließlich des Gewichts der⸗ selben für den Bestandtheil, welchem das Gewebe entspricht.

9) Mit der Hand oder mit der Maschine ohne Rahmen gestickte Gewebe und solche mit Beimischung von edlen oder diese nach⸗ ahmenden unedlen Metallen, mögen sie gestickt sein oder nicht, zahlen den ihrer Klasse entsprechenden Zoll mit einem Zuschlage von 30 o/o desselben. Dieser Zuschlag beträgt für die Artikel der Nationen ohne Verträge 50 oso. . .

10 Fertige Kleidungsstücke, einschließlich der Leibwäsche, mögen diese oder jene vollständig vollendet oder einfach geheftet sein, zahlen für ihr Gesammtgewicht den Zoll des Gewebes, aus welchem ihr äußerer Theil besteht, mit einem Zuschlage von 30 oo desselben. Wenn die Kleidungsstücke aus gesticktem Zeuge bestehen, so wird dieser Zuschlag nach dem 3 n des gestickten Gewebes berechnet.

Der erwähnte Juschlag beirägt für Artikel von Rationen ohne Verträge 50 o 9 und wird dann, wenn die Kleidungsstücke aus ge⸗ sticktem Zeuge bestehen, nach dem diesen entsprechenden Zoll berechnet.

Ausgenommen von den vorstehenden Zuschlägen sind die Kleidungẽe⸗ stücke aus Strumpfgewebe, welche für ihre bekreffenden Theile ohne irgend einen Zuschlag zahlen. 9

11) Die Ueberbleibsel von fremden, an den spanischen Küsten ge⸗ scheiterten Schiffen zahlen 8 c ihres Werthes in öffentlicher Ver · steigerung. welche mit den durch die Verordnungen vorgeschriebenen Förmlichkeiten erfolgt ist.

Fünfte Bestim mung. Gefäße und Verpackung.

Unter äußerer Verpackung wird diejenige verstanden, welche sicht⸗ bar das Kollo umschließt; alle übrigen in dieser enthaltenen sind innere Verpackung. Nach dem Bruttogewicht zahlen, wenn sie in einer einzigen Umhüllung enthalten sind, dießenigen Artikel, für welche Waagegebübren angesetzt sind, Oele und Fettwaaren (ausgenommen Wache), Honig, Fleisch, Fische und Daärme in Salzlake, Maschinen, Droguen und chemische Produkte.

Wenn einer dieser Artikel in zwel oder mehr Verpackungen oder in Packeten innerhalb einer äußeren Verpackung ankommt, so ist als Gewicht der Waare nur dasjenige der inneren Verpackung oder der Packete mit anzurechnen. ö

Alle übrigen Waaren zahlen mit Einschluß der Papiere, der Bänder, der inneren Verpackung oder Behälter, ausgenommen wenn es Büchsen oder Etuis sind, welche besonderg verzollt werden. Züůnd⸗ kraut oder Kapseln für Feuergewehre, Haken,. Stecknadeln, metallene Schnürösen, Stablfedern, Spiele und Spiel zeug, Instrumente für Kunst und Wissenschaften und andere ähnliche Gegenstände zablen mit Einschluß der inneren Büchsen oder Etuis, in denen sie enthalten sind und mit denen sie gewöhnlich im Kleinen verkauft werden. Die Halzgtücher aus n Seidenkrepp zahlen nach ihrem Netto. gewicht, ausschließlich des Papiers, in welchem sie verpackt sind und des in ihren Falten befindlichen.

Die Verpackung der Alkaloide und ihrer Salje, des Brannt- welng, der Liksre, des Biers, des Cyder und der Wesne wird beson ders, nach ihren betreffenden Materialien verzollt. Ausgenommen sind die Flaschen, in welchen der Schaumwein der Vertrags nationen ein⸗ gebt, welche zollfrei sind, und daz eee, der übrigen Weine derselben Vertrage nationen, welches gleichfallz jollfrei it. Die Rollen, Brettchen und Pappdeckel, anf welche die Gewebe, ein= schließlich der metallenen, das Wachetnch und die Posamentierwaaren . sind, werden vom zollrslichtigen Gewichte diefer Artikel abgejogen.

Dig Piven, Tonnen und großen metallenen Behälter jahlen die ibrer Alasse entsprechenden Zölle, ausgenommen wenn sie Waar⸗= n entbalten, die nach dem Brun togewicht verzollt werden. z

Die Säcke, welche zur Verpackung dienend eingeben ahl en fürs Stück 10 Pesetg CGentimf a, aufgenommen in den Fallen. in denen die darin enthaltenen Waaren nach dem Bruttogewicht ver, ni m,

Sechste Bestim mung.

rasatze. Vom Bruttogewichte der . werzeichnr ren Waaren wird alg Tara folgender fn , abgejogen; Kokognuß und Palmöl in Fäͤssern—. ö 20), k x 4 ma., ! —Gironnen. ‚— 10

Fäden aus Flachs oder Hanf und anderen vege⸗ Fäden aus vegetabilischen FJasern und. Wolle Fäden aus vegetabilifchen Fasern und

. aus Wolle ,,, äden aus zwei oder mehr vegetabilischen

Fäden aus vegetabilischen Fasern und. Wolle

Fäden aus verschiedenen vegefabilischen Fäden aus vegetabilischenꝰ Fasern und Wolle Fäden aus Flachs oder Sanf und anderen vegetah nl sn ne nnn, Fäden aus vegekabilischen Fasern' und

l Fäden aus vegetabilijchen Fasern' und ͤ J

Faden aus vegetabilischen Fasern, Volle und

Desgl.

ewebe aus Flachs oder Hanf.

G

Gewebe aus. vegetabilischen Fasern mit wollener Beimischung.

Gewebe aus vegetabilischen Fasern mit seidener Beimischung.

Desgl.

Gewebe aus, vegetabilischen Fasern mit

wollener Beimischung.

Wollene Gewebe.

Wollene Gewebe mit seidener Beimischung. Gewebe aus vegetabilischen Fasern mit seidener P

Beimischung. Seidene Gewebe mit wollener Beimischung. Gewebe aus Flachs oder Hanf. Wollene Gewebe mit seidener Beimischung. Desgl.

4 14 * *

Seidene Gewebe.

361 in Kisten und Fässern. immet in Kisten ..... ö ledernen Säcken Phosphor in Blechbüchsen. J r.. die in andere, hölzerne, verpackt sind

Garanein in Fässern e Weißblech in Kisten . d / des g Porzellan und feine Töpferwaaren in Kisten und w ; . 2 ,,, . Tabackpfeifen aus Gips in Fässern ??? w Glas und Krystall, Hohl- oder Tafel, belegt oder nicht, in Wisten unn . Dieselben in Körben, sowie Fensterglas in einer einzigen Kiste 20 . Anmerkung. Glas und Krystall in hölzernen Körben unterliegen nicht der vorstehenden Tara.

Beson dere Tarasätze. Zucker in Bastsäcken, für jeden Sack Liebigsches Fleischertrakt, für die Büchsen ö Baumwollene und leinene Gespinnste auf hölzernen Spulen, m, e de nnn, 52 Gespinnste aus Seide und Floretseide, auf hölzernen Spulen, w , , ane, Posamentierwaaren, für die inneren Gerippe aus Holz, Pappmasse oder anderem ähnlichen Material, ausgenom⸗ men die Gewebe, vom ausschließlichen und Retto⸗ Gewichte der Posamentierwaaren w Parfümerien, für alle inneren Behälter und Verpackungen? 26 = Anmerkuns. Ausgenommen ist die Seife, welche mit der inneren Verpackung jahlt.

Siebente Bestimmung. Wiedereinfuhr inländischer Artikel.

Die inländischen Waaren, Früchte und Effekten, welche ins Ausland ausgeführt werden und nach der Halbinsel und den Balca= rischen Inseln zurückkehren, werden als entnationalisirt und der Zah⸗ lung der im Tarif angegebenen Abgaben unterworfen angeschen. = 0. sind nachstehende Artikel, welche zollfrei zugelassen werden:

I) Gemälde, welche Werke der schönen Künste sind, wenn sie mit Factura des Zollamtes ausgegangen sind und bei der Rückkehr die Nummern dieses Dokuments angegeben oder sein Duplikat vorge⸗ zeigt wird, um die nöthigen Vergleiche anzustellen.

2) Bücher, wenn in der Ausgangsfachara die Anzabl der Exem⸗ plare, der Titel der Werke und der Rame des Der cterg angegeben sind.

3) Aus dem Auslande oder den überseeischen Provinzen zurück- gekebrte Kupfermünze, wenn bei der in der Münzstãtte u Madrid angestellten technischen Untersuchung ie sich als von spanlschem Ge= prägg geek mäß. und gangbaf enoeclst. Die Zollämier Überfenden der ener iditelsjon Muster Fer Nupfermünze zu diefer Untersfuchung , ern die Abserti ang bis zum Empfange günsliger Gnt=

eidung.

Mit . ven Abgaben nach Erfüllung der durch die Zoll= vererdnungen vorgeschri benen Regeln werden auch die nachftehenden einheimischen Artike agelassen:

1 Weine und Gefäße.

2) agen. astthiere und Vieh, welche zu Lande ausgehen und auf dem eben enge jursick ehren. ö ;

Jon auzlaͤndischen Autstellungen zurückkommenden Artikel. Er erbleibsel und Reste von Schiffen, welche im Auslande r w erlitten baben. aßdauben und Ruder aug den Bergen von Iraté und dem *. Roncesvalies, in der Provinz Navarra, welche im Transit nach akreich durchgehen. ;

9 8 welche auf dem Flusse Bidasoa trangportirt werden. um mittelst Transit nach Frankreich zurückzukehren. .

7) Waaren, welche durch Portugal transtitren, gemäß des 33 Königliche Verordnung vom 7. Februar 18577 genehmigten Re⸗ gulativs.

e Erieugnisse von Cuba, Pu = werden zollfrei 2 der 2623 und den r lassen, mit Augnahme von Taba, welcher der ber den 2

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