1882 / 257 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Nov 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher N. chs⸗Anzeiger

Königlich Preußis er Staats⸗Anzeiger.

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Aas Ahonnement heträgt 4 M 60 9

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Alle Rost · Anstalten neij: aen Gestellung an;

für Kerlin außer den Rost Anstalten auch die Expe⸗=

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32. .

für das Vierteljnhr. Hut urytei für den Raum einer Arnckzeile 30 8. Mn 257.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Major z. D. und Rittergutsbesitzer von Knobloch auf Schulkeim im Kreise Labiau den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Bürgermeister a. D. Kühl zu Cörlin den Rothen Adler⸗Drden dritter Klasse mit der Schleife; dem Korvetten⸗Kapitän Sack, bisher Mit⸗ glied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, dem Forstmeister 4. D. Israsl zu Cassel, dem Oberförster a. D. Da vids zu 9 bisher zu Aerzen, Amts Hameln, dem Gymnasial⸗ irektor Dr. phil. Kleine zu Wesel und dem Professor und Konventual am Kloster Unser Lieben Frauen zu Magdeburg, Dr. Götze, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem emeritirten Hauptlehrer und Kantor Quast zu Culmsee im Kreise Thorn den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse;

den evangelischen Schullehrern 2c. Richter zu Rothenschirm⸗

bach im Kreise Querfurt, Großgerge zu Szirgupönen im Kreise Gumbinnen und Pathe zu Höwisch im Kreise Oster⸗ burg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem emeritirten Schullehrer, Kantor und Küster Wachsmann zu Hödingen im Kreise Garde⸗ legen, dem emeritirten Schullehrer Brimmer zu Neusaß im Kreise Culm, dem pensionirten Königlichen Förster Bur⸗ meister zu Machlin im Kreise Deutsch⸗Crone, bisher zu Jägerhorst im Kreise Dramburg, dem pensionirten Gemeinde⸗ förster Muth zu Peterswald im Kreise Zell und dem Straf⸗ anstalts⸗-Aufseher Schneider zu Wehlheiden im Kreise Cassel das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Auf Ihren Bericht vom 21. Oktober d. J. will Ich hier⸗ durch bestlnmen, daß der jedesmalige Vorsitzende des Patent⸗ amts den Titel „Prasident“ zu führen hat.

Berlin, den 26. Oktober 1882.

Wilhelm. von Boetticher. An den Reichskanzler.

Bekanntmachung.

Austausch von Postpacketen mit Portugal.

Vom 1. Dezember ab findet, außer im Verkehr mit Lissabon, auch mit den Hauptorten Süd⸗Portugals, mit der Insel Madeira und den Azoren ein Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe bis 3 kg durch Vermittelung der Reichspost und der Königlich portugiesischen Posten statt. Der einheitliche Portosatz beträgt 1 6 80 bei Sendungen nach dem Festlande Portugals, 2 S6 20 8 nach Madeira und 2 6 60 J nach den Azoren. Die Be⸗ förderung erfolgt auf dem Wege über Hamburg mittels deutscher Schiffe bis Lissabon oder, auf Verlangen des Ab⸗ senders, durch Elsaß⸗Lothringen über Bordeaux. Die Sen⸗ dungen müssen frankirt und bei der Beförderung über Hamburg von zwei, bei der Beförderung über Bordeaux von drei Zoll Inhaltgzerklärungen in französischer Sprache begleitet sein.

Für alle Packetsendungen nach Portugal, welche den Be⸗ dingungen für Postpackete nicht entsprechen, imgleichen für Packetsendungen jeder Art nach den übrigen Orten Portugals bleiben die bisherigen Versendungsvorschriften in Krast.

Dag namentliche Verzeichniß der zunächst an dem Autz⸗ tausche Theil nehmenden portugiesischen Postorte ist bei den Reichs ⸗Postanstalten einzusehen.

Berlin W., den 28. Oltober 1882.

Der Staatgsekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

Bekanntmachung.

Am 1. November d. Js. werden die zu den sächsischen Staatgeisenbahnen gehörigen Bahnstrecken: a. Kirchberg⸗Saupergdorf, 3,55 kim lang, Fort⸗

6 der Bahnstrecke Willau⸗Kirchberg, mit den Haltestellen Kirchberg und Sauperedorf, fowie dem

Bahnhofe Saupersdorf,

b. Oaingberg⸗Schmiedeberg, A,lz km lang, mit den Haltestellen Rabenau, Spechtritz, Seifergdorf, Malter, der Station Dippoldiswalde und den Halte⸗ stellen Ulberndorf, Obercargdorf, Naundorf und

Schmiedeberg, für den Personen⸗, Gepäck und Güterverkehr, die Haltestelle Sauper s dor sedoch vorläufig nur für den Personen⸗ und Ge⸗ väckverkehr, sowie für Steinverladungen, eröffnet. Verlin, den 31. Oktober 1882. In Vertretung des Prästdenten des Reiche ⸗Eisenbahnamte:

Rör te.

Berlin, Mittwoch,

Auszug aus dem Statut für das Archäologische Institut, betreffend die damit verbundenen Reisest ipendien.

§. 19. Um die ne,, Studien zu beleben und die anschauliche Kenntniß des klassischen Alterthums möglichst zu verbreiten, insbesondere um für das Institut für archäo⸗ logische Correspondenz leitende Kräfte und für die vaterlän⸗ dischen Universitäten Lehrer der Archäologie heranzubilden, werden mit dem genannten Institut fünf jährliche Reisestipen⸗ dien, ein jedes im Belauf von dreitausend Mark, verbunden, 9 den nachstehenden Bestimmungen gemäß vergeben werden ollen. . : §. 20. Zur Bewerbung um vier der gedachten Sti⸗ pendien wird der Nachweis erfordert, daß der Bewerber ent⸗ weder an einer Universität des Deutschen Reichs beztehentlich an der Akademie zu Münster die n., Doktorwürde erlangt oder das Examen pro facultate dacendi bestanden und in demselben für den Unterricht in den alten Sprachen in der obersten Gymnasialklasse die Befähigung nachgewiesen hat. Der Bewerber hat ferner na K. daß zwischen dem Tage, an welchem er promovirt worden oder das Oberlehrer⸗ Examen absolvirt hat, eventuell wo beides stattgefunden hat, dem späteren von beiden, und Tage, an welchem das. nachgesuchte Stipendium für ihn fällig werden würde (8. 26), höchstens ein dreijähriger Zwischenraum liegt.

Für das sünfte der jährlich zu vergebenden Stipendien, welches in erster Reihe bestimmt ist, die Erforschung der christ— lichen Alterthümer der römischen Kaiserzeit zu fördern, wird erfordert, daß der Bewerber an der theologischen Fakultät einer Universität des Deutschen Reichs den Kursus der pro⸗ testantischen oder der kat aosolvirt, heißt nach Ablauf mindestens des akadem schen Trienniums in ordnungsmäßiger Weise die Exmatrikulation bewirkt hat, und daß er an dem Tage, wo das Stipendium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

8. 21. Der Bewerber hat ferner die gutachtliche Aeußerung der philosophischen, resp. theologischen . einer Univer⸗ sität des Deutschen Reichs, oder der Akademie zu Münster, oder auch einzelner bei einer solchen Fakultät angestellter Pro⸗ fessoren der einschlagenden wissenschastlichen Fächer über seine bisherigen Leistungen und seine Befähigung zu erwirken und seinem Gesuch beizufügen, auch, falls er schon literarische Lei⸗ stungen aufzuweisen hat, womöglich dieselben mit einzusenden. Ferner sind in dem Gesuche die besonderen Reisezwecke kurz zu bezeichnen. Daß unter den Reisezielen in der Regel Rom mit wr n sei, liegt im Geiste der Stiftung.

Bei Gefuchen um Verlängerung des Stipendiums finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Dagegen ist hier eine übersichlliche Darstellung der bisherigen Reiseergebnisse in das Gesuch aufzunehmen, und wird, falls der Stipendiat bereits in Rom oder Athen sich aufgehalten hir oder noch aufhält, über seine Leistungen und seine Befähigung das Gutachten des Sekretariats des Instituts erfordert.

§. 22. Die Gesuche um Ertheilung des Stipendiums sind in jedem Jahre vor dem 1. Februar desselben an die Centraldirektion des archäologischen Instituts nach Berlin ein⸗ zusenden, welche die Wahl nach vorgenommener Prüfung der Qualifikation des Bewerbers in der Gesammtsitzung vor⸗ nimmt ꝛc. Bei gleicher wissenschaftlicher Tüchtigkeit wird die Centraldirektion denjenigen Bewerbern den Vorzug geben, die neben der unerläßlichen philologischen Bildung sich bereits einen gewissen Grad kunstgeschichtlicher Kenntnisse und monu⸗ mentaler Anschauungen zu eigen gemacht haben und welche dem archäologischen Institute oder den deutschen Lehranstalten oder Museen dereinst nützlich zu werden versprechen.

§. 23. Die Stipendien können nicht kumulirt, noch für einen längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben werden; . lässig ist 3 die Wiedergewährung eines Stipendiums für ein zweites Jahr.

Die Wiedergewährung des im §. 20 bezeichneten fünften Stipendiums auf ein zwelles Jahr kann auch erfolgen, wenn

der Stipendiat bei eintretender Falligkeit des zweiten Stipendiums das 30. Lebensjahr bereits uberschritten haben sollte.

§. 24. Dispensation von den in den §§8. 20, 21, 23 auf⸗ gestellten Vorschristen ertheilt in besonderen Fällen das Aus⸗ wärtige Amt nach Anhörung der Centraldirektion.

§. 25. . . . . Die schließliche Entscheidung wird in der Regel vor Ablauf des Juli⸗Monats den Empfängern mitge⸗ * deren Namen in dem „Reichs⸗Anzeiger“ veröffentlicht werden.

§. 26. Das Stipendium wird jährlich am 1. Oktober fällig, und der ganze Jahresbetrag auf einmal dem Bewerber oder seinem gehörig 1 timirten Bevollmächtigten durch die Legationskasse gegen Quittung ausgezahlt.

5. 23. Der Stipendiat ist verpflichtet, so lange er in Nom oder

Athen verweilt, an den ungen des Instituts

6e n Antheil zu nehmen. Er hat überdies während 2 f die Zwecke des Instituts nach Möglichkeit zu för⸗ dern und nach ndigung derselben über deren Ergebniß

einen summarlschen Bericht an die Centraldirektion einzu⸗ senden. 2

das

den 1. November, Abends.

ISG2X.

Es ist wünschenswerth, daß jedem Gesuch um ein Sti⸗ pendium wenigstens 6 Exemplare der Doktordissertation des Bewerbers beigelegt werden, so weit dieselbe den außerhalb Berlins ansässigen Mitgliedern der Centraldirektion nicht schon mitgetheilt ist. Die Gesuche sind an den derzeitigen Vor⸗ sitzenden der Centraldirektion, Professor Conze, Berlin, Kö⸗ nigliches Museum, einzusenden.

Königreich Preußen.

6 . der König haben Allergnädigst geruht: en außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Halle Dr. Günther e nh . ordentlichen Professor in der gleichen Fakultät der Universität n,, i. 9 n ernennen; sowie em Kreissekretär Ha anel in Neumarkt d als Kanzlei⸗Rath, und 8 4, dem Glaswaaren⸗Fabrikanten Wilhelm Steigerwald, Inhaber der Firnia Franz Steigerwald's Neffe“ zu München

das Prädikat eines Königlichen Hof⸗-Glaswaaren⸗-Fabrikanten zu verleihen.

Berlin, den 1. November 18382.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von r , an hen, n nach Ludwigslust zurückgereist.

Mm inist er um der gestlichen, Unterrichts- and Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Hermann Stahl ist als etatsmäßiger Lehrer und Professor für höhere Mathematik an der Königlichen technischen Hochschule in Aachen . Ei gn

Am ullehrer⸗Seminar zu Pölitz ist der bisherige dn, . Räther zum ordentlichen Lehrer 3 worden.

Der ordentliche Lehrer Steinberg vom Schullehrer⸗ Seminar zu Pölitz ist in gleicher Eigenschaft an das 83 lehrer⸗Seminar zu Dramburg versetzt worden.

Der dem Kreissekretär Tschuschke zu Kosten auf Grund des 8. 45 des Gesetzes vom 20. Juni 1875 ertheilte Auftrag zur kommissarischen Verwaltung der Vermögensangelegenheiten der katholischen Kirchengemeinde zu Kosten ist erlos und die Verwaltung dem Kirchenvorstande am 14. Oktober d. J ban, . a. n

ies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Posen, den 27. Oktober 1882. n Königliches 9 6

Bergenroth.

Per sonalver änderungen.

Königlich Prenßische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Baden⸗Baden, 21. Dltober. *** Zeug · Psl. Lt. vom Art. Depot in Posen, jum gen. Steckmetz, Zeug · t. vom Art. Devot In Stettin, zum Pr. Lt. befördert. 24. Ott ober. Hiekmann, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 4, in das Inf Regt. Nr. 41 4 von der Trenck. Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, dessen TJommande Haupt · Kadettenanstalt, bebufs Wahrnehm. der Geschäfte als Salm thekar, auf ein weiteres Jabr verlängert.

Abschieds bewilligungen. IC aktiven Heere. Baden⸗ Baden, 21. Oktober. Sieb, Zeug ⸗Hauptm. vom Art. Depot in Föin, mit Pens und seincr bis ber Üüns. der Abschied Berlin, 26. Oktober. Frhr. Neubrenn⸗ v. Ei sen burg, Gen. der Inf. und Gen. Adjut. Sr. Aönigl. Dobeit des Großberjogg von Baden, in Genebmigang seines Abschledsgesuches, mit Pens. ur Dip. gestellt. Hofmann, Hauptm. X ja suite des Fuß⸗Art. Neth. Nr. 7 und Unter Direktor der Art. Werkstatt zu S mit *. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und s

nif. der Abschied bewilligt.

eu g Dauvtm., Kur tö.

Nichtamtliches. Deuntsches Reich.

Vreussen. Berlin, 1. November. Se. Ma gain? , e e, ic, e, , , m, des Civilkabinets, Wirklichen von

nahmen militarische Meldungen entgegen und empfingen den

Staat ⸗Minister .