1882 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Nov 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Aichtamtliches. Deut s ches eich.

Preußen. Berlin, 6. November. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienste im Dome bei und empfingen nach demselben den Botschafter Fürsten Hohenlohe sowie den Generalstabsarzt Grimm.

Nachmittags 11 Uhr reisten Se. Masestät der Kaiser mittels Extrazuges vom Potsdamer Bahnhof nach Wernigerode

zur d.

9e „W. T. B.“ meldet, sind Se. Majestät kurz nach 5 Uhr in bestem Wohlsein in Wernigerode eingetroffen und auf dem Bahnhofe von dem Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode und den städtischen Behörden empfangen worden. Die Stadt war glänzend geschmückt und beleuchtet. 4

e. Majestät der Kaiser, von der Bevölkerung mit jubeln⸗ den Hochrufen begrüßt, wurden von dem Grafen zu Stolberg—⸗ Wernigerode in das Schloß geleitet, woselbst die Gräfin Stol⸗ berg und deren Verwandte den Kaiser empfingen.

Um 6 Uhr fand das Diner, um? Uhr Beleuchtung der

umliegenden Höhenzüge und ein großer Fackelzug statt.

Ueberall verkündeten Böllerschüsse die Freude der Be⸗

53 Der Kriegerverein hatte die Ehrenwache im osse.

Heute Morgen um 91 Uhr erfolgte der Aufbruch zur agd, welche in einem eingestellten Jagen auf Rothwild und auen im Forstrevier Hasserode und in einem Treiben auf

Rothwild und Sauen im Forstrevier Oehrenfeld bestand.

Das Frühstück wurde um 12 Uhr an der sogenannten

Himmelspforte eingenommen.

Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der

Kaiserin und Königin hat der Königliche Kammerherr Graf Matuschka übernommen.

Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron— prinzessin im Neuen Palais das Diner ein. .

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz begab Sich mit dem 6 Uhr⸗Zuge nach Berlin, wohnte der Vorstellung der „Walküre“ bis zum Schlusse bei und kehrte um 11 Uhr nach dem Neuen Palais zurück.

Gestern wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin dem Gottes— dienst in Eiche bei Potsdam bei.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl beging am Sonnabend das sechszigjährige Jubiläum der Verleihung des russischen Infanterie⸗Regiments (Libau Nr. 6) und empfing aus diesem Anlasse ein Telegramm Sr. Majestät des Kaisers Alexander III. aus Gatschino, dessen französischer Text in der Uebersetzung lautet:

„Das sechste Regiment feiert heute den sechszigsten Jahrestag Ihrer Ernennung zum Chef des Regiments. Um diesem Tage eine besondere Bedeutung zu verleihen, habe ich befohlen, Ihren Enkel, den Prinzen Friedrich Leopold à la snite des Regiments zu stellen, welches sonach die Chre hat, in seinen Reihen drei Generationen von Prinzen Ihres Hauses zu zählen. Mit meinen Glückwünschen vereinige ich Die aufrichtigsten Wünsche, Ihren Namen noch lange Jahre an der Spitze des braven Regimentes von Libau glänzen zu . ö

exander“.

Der Hosstaat brachte Sr. Königlichen Hoheit seine Gra⸗ tulation dar. Das Trompeter⸗Corps des 2. Garde⸗Feld⸗Artil⸗ lerie⸗Regiments erfreute den Jubilar mit einer Morgenmusik,

welche Höchstderselbe in einem am Garten gelegenen . an⸗

hörte. Viele Personen von Distinktion schrieben si des Vormittags ein.

Um 11 Uhr erschien die Deputation des russischen Regi⸗ ments, bestehend aus dem Regiments-Commandeur Oberst Schestakoff, dem Chef der 1. Compagnie Hauptmann Lebedeff und dem Regiments⸗Adjutanten Lieutenant Belitsch. Geleitet von dem russischen Militärbevollmächtigten Obersten von Dahler, wurde sie von dem gesammten Hosstaate bei dem Erlauchten Chef . Techn, sie in der russischen Regimentsuniform empfing.

Von dem Prinzen Carl begab sie sich zum Empfange zu Sr. Majestät dem Kaiser und König.

Zur Feier des Tages fand Nachmittags 4 Uhr bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl ein Diner von einigen 50 Gedecken statt. Die Stelle Seines Erlauchten Vaters bei * i nahm Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich

rl ein.

h im Lau fe

Die Feststellung der Dien stzeit der Baubeamten leinschließlich der im Maschinenbaufach ausgebildeten Techniker), welche bei Berechnung der denselhen zu gewährenden

ensionen zu Grunde zu legen ist, hat in vielen Fällen zu weifeln und Weiterungen Anlaß gegeben. Zur Herbei— ührung eines gleichmäßigen Verfahrens und zur Sicherung der den gesetzlichen Vorschristen entsprechenden Grundsätze ben deshalb der Mmister der öffentlichen Arbeiten und der inanz⸗Minister unterm 26. September d. J. das Nach⸗ ehende bestimmt: 4

Jedem Antrage auf Pensionirung eines Beamten ist eine von Ler berichtenden Behörde k vollziehende Darstellung der Dienstlaufbahn desselben beizufügen.

Wo die Veschaffung urkundlicher Beläge über die zur Berechnung gelangende Dienstzeit nicht möglich ist, bleibt es der berichtenden Behörde überlassen, eine eidesstattliche Ver⸗ icherung des Beamten alsdann zu erfordern, wenn dadurch hre Ueberzeugung von der Richtigkeit der thatsächlichen An⸗

aben desselben den Umständen nach begründet werden kann. * übrigens die Schwierigkeiten in der Regel dadurch ent⸗ stehen, daß die Beschaffuug von urkundlichen Belägen über die frühere Dienstzeit un fen erst zur it der eintretenden Pensionirung, also in der Regel eine Reihe von Jahren nach der desinitiven Anstellung erfolgt, so hat die Behörde in Zukunst zur Sicherung demnächstiger Feststellung dieser Dienstzeit bereits bei der ersten etatemäßigen Anstellung von dem Beamten eine Darstellung seiner big⸗

gen dienstlichen Laufbahn, der die entsprechenden urkund⸗ ichen Beläne beizufügen sind, alsbald nach ersolgter Einfüh⸗ rung desselben einzuziehen und nach beschaffter Auftlarung etwaiger Zweiselspunkte nebst den Belägen (oder beglaubigter Abschriften derselben) zu den Personalakten des Betressenden zu nehmen. Dabei ist der Beamte darauf aufmerksam zu machen, daß es seine Sache ist, die Thatsache seiner Beschas⸗ tigung während derjenigen Zeit, deren Anrechnung er in Un⸗ spruch nimmt, nachzuweisen und daß eg daher in seinem . liege, alle ersorderlichen Beläge zu beschaffen. Die

stzeit wird in der Regel vom Tage der Beeidigung als

ldmesser bezw. Regierungs⸗Bauführer gerechnet; dabei wird

a vorausgesetzt, daß demnächst auch thatsächlich

soweit nicht die Bestimmungen unter Nr. 3 unten

Platz greifen eine Beschästigung im Dienste des Staates

erfolgt. Im Einzelnen ist dabei Folgendes zu beachten: I) Die Studienjahre kommen auch bei den vor Erlaß der Prüfungsvorschriften vom 27. Juni 1876 geprüften Beamten nicht zur Anrechnung, soweit nicht ausnahms— weise während derselben eine Beschäftigung im Staats⸗ dienste stattgefunden hat. . ;

2) Die Zeit, welche nach erfolgter Beeidigung nachweisbar durch Prüfungen in Anspruch genommen ist, gelangt ur Berechnung, insoweit sie bei den vor Erlaß der rn een n, riften von 1876 Geprüften den Zeitraum von 116 Jahren, bei den später Geprüften den Zeit⸗ raum von einem Jahre nicht überschreitet.

3) In Gemäßheit des 8. 14 Nr. 4 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 gelangen .

a. nach 5. 1 der Vorschriften für die Prüfung der Feldmesser 2c. vom 8. September 1831 1 Jahr, und nach 8. 11 derselben Vorschriften 2 Jahre, nach 8. 26. der Vorschriften für die Aus⸗ bildung und Prüfungen derjenigen, welche sich dem Baufache widmen vom 1. August KJ , und nach 5§. 41. derselben Vorschriften 2 event. 3 Jahre, nach §. 5b. der Prüfungsvorschriften vom J hr, und nach §. 14a. derselben Vorschriften 2 Jahre, nach 5§. 4b. der Prüfungsvorschriften vom 3. September 13603 1 Jahr, und nach §. 13a. derselben Vorschriften 2 Jahre, e. nach 5.7 der Prüfungvorschriften vom J 23JahreK, als Zeiträume einer in den gedachten Prüfungsvor⸗ schristen für die auf Grund derselben geprüften Bau⸗ beamten angeordneten vorgängigen praktischen Be⸗ schästigung auch dann zur Anrechnung, wenn solche vorbereitende Beschäftigung nicht im Staatsdienste stattgefunden hat, insoweit nicht eine für die Zulassung der Baubeamten zu der Prüfung genügende Zeit der Beschäftigung derselben im Staatsdienste oder bei Privateisenbahnbauten ohnehin zur Anrechnung zu bringen ist.

4) Unterbrechungen im Staatsdienste bis zur Dauer von höchstens 3 Monaten, welche bei dem Uebergange der Regierungsbauführer (Maschinenbausührer) bezw. Bau⸗ meister von einem Staatsbau 2c. zum anderen ent—

stehen, werden der Dienstzeit nicht abgerechnet; bei längeren Unterbrechungen findet die Anrechnung der wischenzeit nicht statt. ie Allerhöchste Ordre vom 7. März 1845 wegen Be⸗ rechnung eines dreijährigen Zeitraums der Beschäf⸗ tigung beim Privateisenbahnbau hat nach §. 36 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 auf diejenigen Baubeamten Anwendung zu finden, welche beim In⸗ krafttreten des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 bereits vereidigt waren; bei den später vereidigten Beamten gelangt eine solche Beschäftigung nicht zur Anrechnung. y 5

Es ist der Fall vorgekommen, daß ein wegen Geistes⸗ krankheit außer Verfolgung gesetzter Untersuchungsgefan⸗ gener, ungeachtet seiner Gemeingefährlichkeit, aus dem Gefängniß entlassen worden ist, ohne zugleich der Polizeibehörde über⸗ wiesen zu werden. Zur Verhütung ähnlicher Vorkommnisse hat der Justiz⸗Minister unterm 25. v. M. bestimmt, daß, wenn ein Gefangener wegen Geisteskrankheit aus dem Gefängniß zu entlassen ist, dieser Entlassungsgrund in der betreffenden Ver⸗ fügung des Gerichts beziehungsweise der Strafvollstreckungs—⸗ behörde ausdrücklich anzugeben ist, und daß alsdann der Ge⸗ fängnißvorsteher den Gefangenen der Polizeibehörde des Ent— lassungsortes zu überweisen hat. Hiervon wird nur dann abgesehen werden dürfen, wenn der Geisteskranke bei der Ent⸗ lassung seinen Angehörigen oder seinem Vormunde übergeben wird und hierdurch nach dem pflichtmäßigen Ermessen des Gefängnißvorstehers eine Gefahr für den Entlassenen selbst wie für dritte Personen ausgeschlossen erscheint.

Der General-Lieutenant von Ziemietzki, Gouver⸗ neur von Cöln, ist von hier wieder abgereist.

Der General-Lieutenant Graf von Wartensleben, Commandeur der 17. Division, hat Berlin wieder verlassen.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Assistenzarzt Dr. Goerlitz in Brieg, Fernholz in Rattinghausen, Dr. Stiff in Solingen.

Posen, 5. November. Die zum 22. Provinzial⸗ Landtage des Großherzogthums Posen einberufenen Abgeordneten wohnten heute früh um 10 Uhr dem Gattetz⸗ dienste in der katholischen Pfarrkirche ad St. Mariam-Magda- lenam bezw. in der evangelischen Kirche St. Pauli bei und versammelten sich sodann um 121, Uhr Nachmittags in dem Sitzungssaale des Ständehauses.

Nachdem der Königliche Kommissarius, Ober⸗-Präsident von Guenther, durch eine Deputation benachrichtigt worden war, daß der Provinzial⸗Landtag versammelt sei, begab sich derselbe in die Mitte der Versammlung und eröffnete den Provinzial Landtag mit folgender Ansprache:

Hochgeebrte Herren!

Seit dem Schlusse des 21. Provinsial Landtages sind 2 Jabr verflossen. Die Berichte der vrovinzalständischen Verwaltunga⸗ bebörden, welche Ihnen zugeben werden, erstrecken sich demnach auf einen mehrjährigen Zeitraum. Sie werden Ihnen, wie ich nicht weifle, die Ueberzeugung gewähren, daß Ihre Vrgane wãhrend des⸗ N die ibnen anvertrauten Interessen mit Umsicht und Geschick wabrgenommen baben.

die provinzialständischen Institute befinden sich in einem er⸗ freulichen Zustande, das Chaussernetz ist wesentlich erweitert, die zur Förderung des Wegebau bestimmten Geldmittel sind daju benutzt worden, eine rationelle Besserung der Vinlnalwege berbelufübren, jablreiche Landesmeliorationen sind durch Unterstüßungen aug Pro⸗ vinzialfonds ermöglicht.

Gleich anerkennengwerth sind die Leistungen auf den übrigen Gebieten der vrovinilalständischen Tommunalverwaltung.

Die von Ihnen gewäblte Srejlalkommission jur Feststellung dez Umfanges einer in Gemäßbeit des Gesetzeg dom 13. Mal 1875 für die Prerinz ju errichtenden Landes kul tut ⸗Rentenbank und Gatwerfung eineg Statutg für eine solche bat ibre Aufgabe erledigt. Dag von der Kommission entworfene Statut wird Ihrer Beschlußnabme unter- breitet werden. Sollte der Gatwurf Ihre Jastimmung faden, so würde die Genebmigung desselben Seiteng der Königlichen Staate

*

Regierung, wie ich versicheen zu können glaube, nicht beanstandet

werden.

Die fernere Spezialkommission, welche die Gründe des Rück⸗ ganges der 6 des Bauernstandes in einigen Theilen der Provinz prüfen und die Frage erörtern sollte, wie und wie weit diesem Nothstande auf dem Wege der Gesetzgebung würde abgeholfen werden können, hat Ihnen über ihre Verhandlungen Bericht erstattet. Sie werden den schwierigen Gegenstand nunmehr Ihrerseits zu er wägen und die Vorschläge der Kommission zu prüfen haben.

Weitere Vorlagen betreffen die Abänderung einiger Be⸗ stimmungen des Provinzial ⸗Feuersozietäts Reglements vom 9. Sep= tember 1863. Aenderungen des Reglements zur Ausführung des 5. des Viehseuchengesetzes vom 25. Juni 1875, die Aufnahme der Bau⸗ denkmäler der Provinz, die Inanspruchnahme des Vermögens der in Zwangserziehung untergebrachten Kinder, die Vermehrung der Zahl der . im Samariter⸗Ordens⸗Stift zu Craschnitz, die bereits in Betrieb befindliche Sekundärbahn von Grätz nach Dpalenica und zwei projektirte derartige Eisenbahnen, die anderweite Festsetzung des Normal⸗Etats für das Straßenwesen, den Provinzial⸗Perwaltungs⸗ Etat, die Fürsorge für die Hinterbliebenen der provinzialständischen Beamten, u. dergl. m.

Die Königliche Staatsregierung hat keine Veranlassung gehabt, Ihre Thätigkeit während der bevorstehenden Landtagssitzung besonders in Anspruch zu nehmen. In dem Allerhöchsten Propositionsdekrete sind jedoch verschiedene Wahlen bezeichnet, welche von Ihnen zu be⸗ wirken sein werden.

Ich überreiche Ihnen, Herr Landtagsmarschall, den Allerhöchsten Landtagsabschied vom 30. Oktober d. Is. und das Allerhöchste Pro⸗ positionsdekret von demselben Tage, und erkläre Kraft des mir er⸗ theilten Allerhöchsten Auftrags den 22. Provinzial⸗Landtag des Groß- herzogthums Posen für eröffnet.

Der Landtagsmarschall, Schloßhauptmann von Posen, Freiherr von Unruhe⸗Bomst, entgegnete hierauf:

Hochgeehrter Herr Landtags⸗Kommissarius. ö

Obwohl Euer Exeellenz, abgesehen von den Vorlagen bezüglich der zu errichtenden Rentenbank, der Aufnahme eines Inventariums der Baudenkmäler und der Erörterung der Frage, ob in unserer Heimath ein Rückgang der Leistungsfähigkeit des Bauernstandes zu Tage getreten und wie bejahendenfalls diesem Nothstande auf dem Wege der Gesetzgebung abzuhelfen sei als Arbeitspensum des heute eröffneten zwei und zwanzigsten Provinzial⸗Landtages, im Wesentlichen nur die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte über die Verwaltung der von uns gegründeten Anstalten und Institute, sowie der in Ausführung der neuern Gesetzgebung getroffenen Ein⸗— richtungen, den Ausbau der Ersteren und die Fürsorge für ähnliche Zwecke als die von uns bisher vorgesehe—⸗ nen bezeichnen, so hat doch schon die einfache Aufführung dieser Ar⸗

beiten eine geraume Zeit in Anspruch genommen und es möchte die

Besorgniß am Platze sein, ob es uns möglich sein wird, dieses unge⸗ heure Material in der kurzen Spanne Zeit, welche unseren Berathun⸗ gen zugemessen ist, so wie es die Wichtigkeit der Gegenstände und des Zwecks erheischt, zu übersehen und zu bewältigen.

Wir werden, dessen können Euer Excellenz gewiß sein, uns allen Ernstes bemühen, allen aus dem weiten y. welches jetzt die Provinziglverwaltung zu beherrschen hat, uns entgegentreten den Anforderungen nach Kräften gerecht zu werden. Die unter Euer Excellenz sachverständiger Kontrole gefertigten Vorar⸗ beiten werden uns dabei als Anleitung und Wegweiser dienen. Immerhin wird aber die Zersplitterung der im Ganzen Einem Zweck dienenden Verwaltung in mehrere ganz selbständige Zweige als Erschwerung sich fühlbar machen.

Um so schmerzlicher beklage ich es, daß unter den uns gestellten Aufgaben diejenigen, welche ich als Marschall des einundzwanzigsten Landtages vor etwa zwei und einem halben Jahre die Ehre hatte als eine nach meinem Dafürhalten dringliche zu bezeichnen, nämlich die einer einheitlichen Provinzial⸗Vermögensverwaltung sich nicht be⸗ findet. Sollte der zweiundzwanzigste Provinzial⸗Landtag im Laufe seiner Geschäfte zu derselben Ueberzeugung kommen, welcher sich der einundzwanzigste nicht verschließen konnte, und welcher ich im Ein⸗ verständnisse mit meinen damaligen Mitständen in meinen Schluß⸗ worten Ausdruck zu geben die Ehre hatte: daß eine einheitliche provinzialständische Vermögensverwaltung im Interesse des Groß⸗ herzogthums und seiner Bewohner nicht gut mehr zu entbehren sei, so wird derselbe, falls er über das Vorhandensein des Bedürfnisses an sich einig sein sollte, auch über die Form, welche dieser Verwal⸗ tung zu geben sei, zur Einigung kommen können.

Der Geist der Eintracht und der Selbstverleugnung, welcher die Vorgänger des jetzigen Landtages beherrscht hat, wird auch uns den richtigen Weg zum Heile unserer theuren Heimat finden lassen.

Wir wollen daher mit der Ueberzeugung an die Arbeit heran gehen, daß wir berufen sind, unsere geistigen und körperlichen Kräfte dem Dienste des Großherzogthums zu widmen und daß der mit ernstem Willen begonnenen und durchgeführten Arbeit der Segen nicht fehlen wird

Lassen Sie uns, meine geehrten Mitstände, hierbei den zum Vor— bild nehmen, der allein in der Arbeit für uns Alle seines Lebens Aufgabe sieht und stählen wir uns zur Nachfolge, indem wir mit dem Gefühle der Treue und Veehrung rufen:

Es lebe Se. Majestät der Kaiser und König!

Die Versammlung stimmte in das von dem Marschall ausgebrachte Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König begeistert ein.

Der Königliche Kommissarius wurde hierauf durch die Landtags⸗Deputation wieder zurück begleitet.

Nachdem die Eröffnungsfseierlichkeiten erledigt worden waren, ernannte der Landtags-Marschall zu Schriftführern den Abg. Grafen Franz Kwiledi und den Abg. Alberti und zum Quästor den Abg. Reimann.

Die nächste Plenarsitzung ist auf Montag, den 6. d. M., 11 Uhr Vormittags anberaumt und auf die Tagesordnung die Bildung der vier Ausschüsse zur Vorberathung der vorlie⸗ genden Gegenstände gesetzt worden.

Hannover, 3. November. (Neue Hannoversche inn) In der heutigen Sitzung des hannoverschen Provinzial⸗ Landtages trat das Haus sogleich in die in der gestrigen Sitzung unterbrochene Berathung des Antrages der Könialichen Landwirthschafts Gesellschaft zu Celle, betreffend eine Beihülse für den Ankauf eines Hauses, ein. Dieser Gegenstand veranlaßte eine langere Debatte, an welcher sich die Abgg. Brüning, Ober⸗ Appellations⸗Nath von Lenthe, Lagenstein, von der Wense-Hol⸗ denstedt, von Hammerstein, von Linsingen, Struckmann, von Rössing und Landesdirektor von Bennigsen betheiligten. Der Abg. von Lenthe hatte kierzu den Antrag gestellt, 20 0090 ü fonds perdu zu bewilligen; serner hatte der Abg. von Dammerstein beantragt, den Antrag der Landwirthschafte⸗ gesellschaft dahin zu modifiziren, daß derselben ein Darlehen l onds perdu von 10 000 S event. ein solches von 30 00 C zu 3 Prox, mit 2 Proz. Amortisation, gegeben werde. Bei der Abstimmung wurde der Antrag von Lenthe abgelehnt, der Prinzival⸗Antrag des Abg. von Hammerstein

dagegen angenommen. ierauf vertagte sich das Haus au Sonnabend 9 Uhr. ; 8 7 d ͤ

9 Darmst adt, 2. November. (Köln. Jig.)

Die Gericht gvollzieher deg Landes hatten sich vor einiger

it an das Ministerium des Innern und der Justiz mit der

itte gewandt, ihnen die Anfertigung von Klagen sowie von

Anträgen auf Erlaß von Zahlungs und Vollstreckun ga befehlen

augdrücklich zu gestatten. In . tien die dortigen elma

Gerichts vollsieher dies bigher schon reg gethan, in den

anderen Provinzen war es wenigstens hier und da geschehen. Das neueste Amtsblatt des genannten Ministeriums, Sektion für Justizverwaltung, spricht sich nun aber bestimmt gegen eine solche Thätigkeit aus. Die regelmäßige oder sich öfter wiederholende Anfertigung von Schriften obiger Art er⸗ scheine als der Betrieb eines Gewerbes und sei deshalb schon nach der Gerichtsvollzieherordnung, welche jeden Betrieb von

ndel und Gewerbe untersage, verboten. Aber selbst der

ezug von Vergütungen für das Verfassen solcher Ein⸗ gaben in vereinzelten Fällen sei geeignet, den Gerichts⸗ vollzieher in eine seiner öffentlichen Stellung nicht ent⸗ sprechende schiefe Lage zu bringen. Es werde deshalb den Gerichtsvollziehern der Bezug auf Vergütigungen für der⸗ artige Schriften ein für allemal untersagt. Den Aussichts⸗ behörden ist empfohlen, der Befolgung des Verbots besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Oesterreich ungarn. Wien, 4. November. Der Kaiser ist gestern, Morgens, von Gödöllös in Wien ange⸗ kommen.

Pest, 4. November. (W. T. B.) In dem Budget⸗ ausschusse der österreichischen Delegation entwickelte der Kriegs⸗Minister das Wesen der neuen Heeresorganisation und die Motive für dieselbe im Wesentlichen in derselben Weise wie im Ausschusse der ungarischen Delegation.

6. November. (W. T. B.) Der Budgetausschuß der österreichischen Delegation hat sämmtliche Titel des Ordina⸗ riums des Heeresbudgets unverändert nach der Regierungs⸗ vorlage genehmigt. Bei der Berathung, welche diesem Be⸗ schlusse des Budgetausschusses voraufging, beantwortete der Kriegs-Minister eine Reihe von an ihn gerichteten Anfragen unter dem Vorbehalte der Vertraulichkeit der von ihm mitgetheilten Details. Auf die Frage Grocholski's, welche Eisenbahnlinien in der nächsten Zeit ausgebaut werden müßten, erwiderte der Kriegs⸗Minister, daß wegen der unabweisbar nothwendigen Kompletirung des Eisenbahnnetzes Verhandlungen mit den beiderseitigen Regierungen im Zuge seien; sobald vdieselben abgeschlossen seien, würden die entsprechenden Vorlagen er—⸗ folgen. Der Kriegs⸗Minister wies sodann noch darauf hin, daß, die Kadres ausgenommen, in Friedenszeiten keine Ersatz⸗ bataillone bestehen würden, daß größere Garnisonen, mit Aus⸗ nahme von Wien, durch die im Territorium des betreffenden Corps dislozirten Regimenter gebildet werden könnten und daß die Frage der Einberufung der Reserve behufs Erhöhung des Friedensstandes durch die bestehenden Gesetze ausgeschlossen sei. Die ins Auge gefaßte partielle Heranziehung der Ersatzreserve könne nur durch die Vertre— tungskörper normirt werden, eine weitere Aenderung des Wehrgesetzes als die theilweise Heranziehung der Ersatzreserve werde von der Kriegsverwaltung nicht in Aussicht genommen. Auf die Frage des Deputirten Sturm, warum die Armee⸗ Organisation nicht schon im Jahre 1879 oder 1881 in Angriff oder in Aussicht genommen worden sei, erwiderte der Kriege⸗ Minister, daß die Armee-Organisation mit dem Wehrgesetze nichts zu thun habe und daß deshalb ein Zusammenfassen derselben mit dem Wehrgesetze ausgeschlossen gewesen sei. Uebrigens wären auch damals die Vorbereitungen und Vorstudien für die Armee⸗Reorganisation noch nicht so weit gediehen gewesen, daß man mit positiven Vorschlägen hätte hervortreten können. Auf die weitere Frage Sturms, ob aus der nationalen Verschiedenheit einiger Armee⸗Corpsbezirke keine dienstlichen Schwierigkeiten zu besorgen seien und ob das ein— heitliche deutsche Kommando und die Dienstsprache auch für die Zukunft als sichergestellt anzusehen seien, sowie auf die Frage des Deputirten Bareuther, warum nicht als Sitz des zweiten Armee⸗Corpskommandos in Vöhmen neben Prag, anstatt Josesstadt oder Königgrätz, lieber eine mehr deutsche Stadt gewählt worden sei, antwortete der Kriegs⸗ Minister, daß bei der Organisation der Armee weder der Parteistandpunkt, noch nationale Gesichtspunkte berücksichtigt werden könnten. Der Schlagfertigkeit der Armee müßten si die Bedenken nationaler Art unterordnen, das einheitliche Kommando und die Dienstsprache betrachte er als das uner⸗ läßlichste Bindemittel der Armee, welches nicht aufgegeben werden könne, ohne die Einheit der gemeinsamen Armee ernst⸗ lich in Frage zu stellen. Was die territoriale Eintheilung in Böhmen betreffe, so habe hauptsächlichst die möglichst rasche Mobilisirung und die möglichste Ausnutzung des Eisenbahn⸗ netzes in erster Linie in Frage gezogen werden müssen. Ueber die vom Deputirten Plener in Anregung gebrachte Bil⸗ dung eines besonderen anzuwerbenden Corps sür Bosnien in einer Stärke von etwa 106000 Mann äußerte der Minister, daß der Bedarf für Bosnien sich im Minimum auf 25 0060 Mann stelle. Betreffs der Ausgaben für ein derartiges Huülss⸗ corps weise er auf England hin, welches für solche —— Riesensummen verausgabe. Vom Berichternatter Grocholski wurde bei Berathung der Ausgaben sür Sanitätszwecke her⸗ vorgehoben, daß der Krankenstand in Boenien von ? auf 6 Proz. heruntergegangen sei.

Agram, 3. November. (Wien. Ztg.) Im Landtage wurde heute die Generaldebatte über das Budget abge⸗ schlossen. Bei der Abstimmung gelangte die Vorlage mit Überwiegender Majorität als Grundlage der Spezieldebatte

ur Annahme. Auch die welteren Budgetposten gelangten ast ohne Widerspruch zur Annahme, so daß die Spezial⸗ batte über das gesammte Budget erledigt werden konnte und morgen bereits die dritte Lesung ersolgt.

Schweiz. Vern, 4. November. (N. Zürch. Ztg.) Der Gesandte der Eidgenossenschaft in Rom, Pioda, ist gestern nach langer Krankheit gestorben. Die diesjährige Rekru⸗

tirung ergab eiwa 709 taugliche Rekruten mehr als 1881 und 1700 mehr als 1880.

Großbritannien und Irland. London, 3. NRovember. Allg. Corr) Das Ministerium ist, und mit vollem Rechte, hr befriedigt von der Abstimmung über das Givsonsche mende ment zu seiner sogenannten Cloturebilsl. Das

Gibsonsche Amendement hob das Prinzip, auf welches Mr. Gladstone seine Vorschläge begründete, auf; statt der einfachen Majorität verlangte es die Zweidrittelmasoritat als ersorder⸗ lich zur Gültigkeit eines Antrages auf Schluß der Debatte. Die Majoritat, welche dieses Amendement verworsen hat, ist über Erwartung groß gewesen: die Toryblaätter wiederholen allerbings die Insinuation, daß die Majoritaät durch einen Pakt mit den Parnelliten erkaust sei. Die Radikalen trium-⸗ ren, daß mit der Annahme dieser Geschäftgordnung der

g zu demokratischen Reformen r sei. In ganz England und Wales haben gestern die

Gemeinderathswahlen stattgefunden, welche in der Regel als Barometer für die politische Meinung im Lande gelten. Die Wahlen haben dieses Mal, soweit Berichte vorliegen, einen entschiedenen Gewinn für die konservative Partei zum Ergebnisse gehabt, die den Liberalen viele Sitze abgenommen hat.

Eine Mittheilung der „Daily News“ bestätigt, daß der Mahdi, der erwartete Prophet und Retter des bedrängten Islams, in der That im Sudan große Fortschritte mache,

daß es aber immer noch zu bezweifeln ist, daß er sich bereits der Stadt Chartum bemächtigt hat.

Frankreich. Paris, 3. November. (Fr. Corr.) Das „Journal officiel“ veröffentlich heute ein Kund⸗ schreiben des Unterrichts⸗Ministers Duvaux, welches die Frage der religiösen Embleme in den Gemeindeschulen regeln soll. Das Rundschreiben ist in einem sehr versöhn⸗ lichen Tone abgefaßt. In den neu zu gründenden Schulen werden keine Kruzifixe oder sonstige religiöse Embleme ange⸗ bracht werden. Bezüglich der bestehenden Schulen jedoch überläßt das Cirkular des Unterrichts⸗Ministers dem Präfekten jede Freiheit in der Entscheidung über die Entfernung und Beibehaltung jener Embleme in den Schulen und giebt es ihrem Takt anheim, den lokalen Umständen in dieser Be⸗ ziehung Rechnung zu tragen.

Heute fand nach den abgelaufenen Gerichtsferien die Er⸗ öffnung sämmtlicher Gerichtshöfe Frankreichs mit dem üblichen Ceremoniell statt. In Paris celebrirte der Kardi⸗ nal⸗Erzbischof Guibert selbst die vorangehende Messe in der Sainte⸗ Chapelle des Justizpalastes, die sogenannte messe rouge“, so benannt nach den rothen Amtsroben der Richter des Kassa⸗ tionshofes. Am Appellhofe wurde der neu ernannte General⸗ prokurator Périvier, der in seiner Antrittsrede ein sehr repu⸗ blikanisches Glaubensbekenntniß ablegte, sowie eine Reihe von neuen Appellräthen installirt.

3. November. (Köln. Ztg.) Die Gesandten von Madagaskar finden die ihnen von französischer Seite ge⸗ stellten Bedingungen so hart, daß sie erklärt haben, sie würden darüber an ihre Regierung berichten. Der „National“ meldet: die chinesische Regierung habe in so lebhafter Weise Protest gegen die französische Expedition nach Ton⸗ king erhoben, daß das französische Kabinet es nicht für geeignet halte, darauf zu antworten. Der Pariser Gemeinde⸗ rath beschloß in der heutigen Sitzung, Brazza eine goldene Denkmünze zu überreichen. .

4. November. (Köln. Ztg) Der Ministerrath nahm heute im Grundsatz den Entwurf des Justiz⸗Ministers über die Reform des Richterstandes an, der jedoch nur vom Personal handelt. Deves beantragte die Aufhebung von 390 Richterstellen und für Alle die unbeschränkte Freiheit bei der Versetzung des Personals. Hr. Duckerc theilte den eng⸗ lischen Entwurf in betreff Egyptens mit, welcher an Stelle der jetzigen Controleure einen auf fünf Jahre ernannten englischen Controleur setzt. Der Ministerrath soll über die Annahme dieses Entwurfs sehr getheilter Meinung sein. Die gambettistische „Réforme“ hofft, daß die fran⸗ zösischen Kammern die Wichtigkeit für Frankreich, in Egypten zu bleiben, erkennen, und Hrn. Duclerc die umfassendsten Voll⸗ machten ertheilen würden. Auch der „National“ tritt für „Frank⸗ reichs Rechte in Egypten“ auf und verlangt, Kompensation“, wenn die Stellung der Westmächte in Egypten verändert würde. Die Erklärung der Minist er bei Eröffnung der Kam⸗ mern wird in der nächsten Woche entworfen werden; das Kabinet will die Verhandlung über dieselbe und ein Ver— trauensvotum verlangen. .

4. November. (W. T. B.) Der neue päpstliche Nuntius Rende überreichte heute dem Präsidenten Grévy seine Beglaubigungsschreiben und gab bei dieser Gelegenheit den Gefühlen besonderer Zuneigung des Papstes für Frankreich und den Präsidenten Grévy Ausdruck. Letz⸗ terer versicherte dem Nuntius, daß der Schutz der Religion und die Besestigung der ausgezeichneten Beziehungen Frank⸗ reichs zum heiligen Stuhle Gegenstand der beständigen Sorg⸗ falt der Regierung seien.

5. November. (W. T. B.) Im Departement Mor⸗ bihan sind die Konservativen Dufretay und Leguen zu Se⸗ natoren gewählt worden. Der „National“ glaubt zu wissen, daß die Regierung mit einem sehr einfachen Pro⸗ gramm vor die Kammer treten wird; dasselbe werde lediglich diejenigen Fragen umfassen, über welche alle Republikaner einig seien. Jede Gefahr einer ministeriellen Krisis beim Iusammentritt der Kammer scheine definitio ausgeschlossen.

er Sicle“ erfährt, daß die reichlichen Mittel im Staate schatze gestatten werden, allen gegenwärtigen und nahe bevor⸗ stehenden Bedürfnissen zu genügen, und daß demgemäß das Budget pro 1883 keine Kreditoperation nöthig mache.

Tunis, 4. November. (W. T. B.) Der Premier⸗ Minister Khasnadar hat seine Entlassung gegeben und ist durch Silazsis ersetzt worden, welcher den Franzosen steis zugethan war. Die Ministerien des Krieges und der Marine sind aufgehoben worden.

Serbien. Belgrad, 5. November. (W. T. B.) In einem gestern unter dem Vorsitze des Königs stattgehabten Ministerrath einigte man sich über das Verbleiben der Mit⸗ glieder des Kabinets Pirotschanatz auf ihren Posten.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 5. November. (W. T. B.) Der „Regierungtz⸗Anzeiger“ bestätigt, daß alle Gerüchte von einem Pferdeausfuhrverbot aug Rußland durchaus grundlos seien. Das im Jahre 1877 erlassene Pferdeausfuhrverbot Über die westliche Landeggrenze und das Schwarze und Asowsche Meer sei bereits im Jahre 1878 wieder aufgehoben worden. Dem genannten Vlatte 3 fanden am 2. d. Versuche siatt, eine Telephonver⸗

indung zwischen der Telegraphenstation in dem Palais zu Gatschina und St. Peters burg herzustellen.

Wie die „Nowosti“ erfahren, hat der Finanz⸗Minister den Michalowetzer, Moskauer und St. Petergdurger JZoll⸗ amtern gestattet, die Zollgebühren auch in Billeten der deutschen Reiche bank entgegenzunehmen.

Amerika. (Allg. Corr) Der Buenog Ayreg Standard“ vom 28. September schreibt in seiner Revue für Europa“: Dag Ere igniß der letzten 14 Tage ist die Be⸗ endigung des langwierigen und blutigen Krieges an der West⸗ —— Iwischen der chilenischen Regierung und dem gesangen gehaltenen Präsidenten von Peru, Garcia Calderon, ist ein Friedengvertrag vereinbart worden, dessen Bedin⸗

ungen folgende sind: Die Zahlung von 40 Millionen sd. Sterl. Seitens Perus alg Kriegaentschadigung und die Abtretung der Provinzen Tarapaca und Tacna. Die

Sieger schießen den Besiegten etwa 6 Millionen Hartdollars für laufende Ausgaben vor, und Lima erhält für die Dauer eines Jahres eine chilenische Garnison. Behuss Verhinderung irgend einer Einmischung Seitens des vormaligen Diktators irren dessen Rückkehr aus Europa in Lima täglich erwartet wird, 66 die chilenischen Militärbehörden den Befehl, ihn sofort nach seiner Landung zu verhaften. Für ein erschöpftes Land sind die schlimm⸗ sten Friedensbedingungen besser als ein Krieg, und hoffentlich wird dem Guerilla⸗Element in Peru nicht gestattet werden, die jetzt vereinbarte Uebereinkunst zu beeinträchtigen.“ Dagegen meldet die „Anglo Brazilian Times“ vom 8. Oktober: ein Telegramm vom Laplataflusse berichte das Scheitern der Unterhandlungen für eine Beendigung des Krieges im Westen, da die chilenische Regierung sich weigere, ihre Bedingungen bezüglich der Gebietzabtretung und Zahlung der Kriegs⸗ entschädigung zu mildern.

Afrika. Egypten. Kairo, 5. November. (W. T. B.) Die Untersuchungskommission empfing neue Beweise für die Theilnahme Arabi's an den Brandstistungen in Alexandrien. Der Ministerrath beschloß, bei Führung des Prozesses gegen Arabi sich gleichfalls englischer Advokaten zu bedienen und berief den Advokaten Grosjean in Alexandrien

nach Kairo. Nach amtlichen Nachrichten ist in Mekka die Cholera ausgebrochen.

Seitungsstimmen.

Die „Kölnische Zeitung“ spricht sich in einem Leit⸗ artikel über die parlamentarische Situation und die Stellung der Nationalliberalen in derselben aus. Wir entnehmen diesem Artikel folgende Sätze:

=. Wiederholt haben wir erklärt, daß der „gemäßigte Libe⸗ ralismus“ nicht deshalb so heißt, weil er die Folgerungen aus seinen Grundsätzen auf dem halben Wege abbricht, sondern im Gegentheil wegen seines prinzipiellen Gegensatzes zu dem einseitigen Grundsatze der Einzel⸗ freiheit, des manchesterlichen absoluten Individualismus und wegen seines Bekenntnisses zu der grundsätzlichen und thatsächlichen Untrennbarkeit der energischen Freiheit und wirthschaftlichen Selbstverantwortlichkeit der Einzelnen einerseits und der sozialen Gemeinschaft und Solidarität in wesentlichen Genossenschaften und zuhöchst im nationalen Staate andererseits. Auf dem ethischen Boden dieser lebendigen und . sunden Auffassung steht auch Fürst Bismarck; es handelt sich aller Streit zwischen ihm und uns nur um daz rechte Maß der Vereini⸗ gung beider Prinzipien und um die rechte organische Zusammen⸗ fügung beider. .. Die gemäßigt Liberalen halten gleich dem Fürsten Bismarck treu und fest zu der aus dem frühern Ständestaate ge⸗ borenen ,,. Monarchie, die in unserm Preußen , durch eine Ge⸗ schichte ohne Gleichen fest gegründet ist gleich einem srocher de bronce. ... Wir erkennen zugleich an, daß auf dem sozialen Gebiete zwischen dem Staat und den einzelnen Individuen engere relativ⸗solidare Ver⸗ bindungen als korporative Gemeinschaften organisch vermittelnd ein⸗ gegliedert werden. Aber wir bestehen dabei zugleich auf zwei Be—⸗ dingungen; erstlich, daß die unentbehrliche Energie der Einzelfreiheit dabei genügend gewahrt, z B. die Gewerbefreiheit nicht einem er⸗ neuerten faulen Zunftwesen blindlings geopfert werde, und zweitens, daß in Bezug auf alle engern Verbände, wie Gemeinden, Innungen und auch Kirchen oder Religionsgesellschaften dem Staate sein Ge⸗

setzgebungs- und Oberaufsichtsrecht zum allseitigen Schutze ganz und voll gewahrt werde.

In einer Berliner Correspondenz des „Schwäbi⸗ schen Merkur“ heißt es:

Schon jetzt machen sich gewisse Folgen des Wahlergebnisses be⸗ merkbar; man möchte sagen, daß sich die politische F ref, welche die Oppositionsblätter widerspiegeln, mit einem Schlage ge⸗ ändert hat. Nicht nur, daß von der parlamentarischen Herrschaft nicht mehr die Rede ist; vielmehr überschütten sich die ver⸗ schiedenen Gruppen mit Vorwürfen, die Niederlage verschuldet zu haben. Da gerade die 2 Nationalliberalen den, Hauptverlust zu tragen haben, so gilt, dies der Fort- schrittspartei als Beweis dafür, daß jene auch die Hauptschuldigen sind, und daß sie nur für ihre frühere Nachgiebigkeit dem Fürsten Bismarck gegenüber bestraft worden sind. Dagegen sind die anderen liberalen Gruppen, und hierin geben ihnen auch konservative Blätter Recht, darin einig, daß nur das maßlose Verhalten der Fortschritts⸗ partei an der diederlage des gesammten Liberalismus schuld ist. Die Fortschrittspartei drückte der gesammten liberalen Wahlagitation den Stempel auf und gab den Ton an; sie war es, die zuerst eine „furchtbare Reaktion erblicken wollte und die Massen in Angst und Schrecken zu versetzen suchte. Die Anschuldigungen, welche die Fortschritts partei gegen die Regierung erhob, waren zu frivol, als daß sie hätten Ein- druck machen können: das Volk sah schließlich ein, daß das lauter Ueber treibungen waren, und es machte für diese Politik den ganzen Libera lismus verantwortlich. Die gemäßigt Liberalen sind denn auch weit davon entfernt, zu bebaupten, daß das indirekte Dreillassenwahl sustem und amtliche Wablbeeinflussungen daz ibnen ungünstige Resultat herbeigeführt haben, nur die Fortschrittepartei tröstet sich mit diesem schlechten Trost, obne zu bedenken, daß sie damit den preußf= schen Wählern, die sie vor den Wahlen big in den Himmel erhob, das schlechteste Zeugniß ausstellt. Die gemäßigt Liberalen sind viel⸗ mebr der Ueberzeugung, daß sie von der e ner, zu Grunde gerichtet werden, und daß es Pflicht der Selbsterhaltung ist, in Zu kunft jede Verbindung mit derselben zu lösen. Fast alle nicht fort- schrittlichen Blätter Plaidiren für die Bildung einer liberalen Partei unter Ausschluß des Fortschritts. Aber nicht nur hierin zeigt sich die Wirkung des Wablresultatz, sondern auch darin, daß das wüste Reaktione geschrei verstummt ist, und daß liberale Blätter es für durchaus liberal und vernünftig balten, ein Zusammengehen der Liberalen mit den Konservativen und der Regierung, waz vor den

Wablen als reaktionäreg Zeichen betrachtet worden wäre, zu empfeblen.

Der Elsaß⸗Lothringischen Zeitung“ wird aus Berlin geschrieben:

Die Dis kussion über die Ergebnisse der jüngsten Wablen dauert fort, sie ref aber augenscheinlich allmäblich in etwas ruhigere Baknen; seibsi auf Seiten der Opposition wird bie und da ju⸗ gegeben, daß die Wablresultate, die ein so bedeutendes Anwachsen der konservativen Partei aufwelsen, doch keinegweg n n m

ouvernementale Wablbeeinflussung zurückmufübren sei, sondern alg ein vontanes Verdikt der Bevölkerung angesehen werden müssen. Wenn dabei der Hinwei mit unterläuft, daß die Bevölkerung irre leitet sei, so ist das vom Standryunkt der betreffenden Kreise n greifen. Auf die Versuche, die Wablergebnisse in besenderg feiner vsychologischer Welse zu erklären, ist nicht viel u geben; in der

Masse werden sich nur die Wenigsten darüber klar, wegbalb sie so und nicht anders wäblen; eg bandelt sich in den melsten Fällen am die einfache Vertrauen frage, bei der eine eingebende Reflexion keine Roll svielt; das Vertrauen auf die Regierung ist eben allgemein im

n mal man von der epvositionellen Seite nicht viel geseben wag enüßer den è3— und Ubsichten der 8 int wicht sallen kõnnte. ießlich wirkt auf die Menrbelt der der seit einigen Jabren bestebende Stegererlaß und die in genommene Beseltiung der vier untersten Stusen der Rlassenstener doch kraft al die vbrasenreichtte Rede fert

n edner. Die tbatsächlich bekundete Absicht der Neglerung. der Bevslkernng ju entlasten, bat schon viel und wird, wenn diese Sessson dag was sie mebt e e me, die Berölkerung in den Auzen der Orposstson irre ju 5.