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der Sektion Birkenfeld Theile des R 2 Trier, 66 gt k — und des ö zur Der eines jeden Blattes beträgt 1AÆ 50 3 und kann das⸗ jede 2 und Landkartenbandlung b den. Der ⸗ issions⸗Debit ist der Simon gane der Hof ⸗Land kartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße 61, übertragen. Berlin, den 20. November 1882. Königliche Land es⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung.
teinhausen, Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef.
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. November. Se. Maje stät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vor— träge des Chefs der Admiralität und des Chefs des Militär⸗ Kabinets sowie um 12 Uhr militärische Meldungen entgegen und begaben Sich um 116 Uhr nach dem Neuen Palais, um Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin zu Höchstihrem heutigen Geburtstage zu beglückwünschen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam im Laufe des gestrigen Nachmittags von Potsdam nach Berlin und empfing hierselbst um 7 Uhr Abends den Kaiserlich Russischen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, von Gierz.
Vor der Rückkehr nach Potsdam, welche gegen 8 Uhr erfolgte, nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit auf dem Potsdamer Bahnhof hierselbst verschiedene militärische Mel⸗ dungen entgegen.
Um 8 Uhr 48 Minuten empfing Höchstderselbe Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin beim Ein⸗ treffen auf der Wildparkstation.
— Nach Mittheilungen aus Italien sind von italieni⸗ e, Behörden folgende Submissionen ausgeschrieben worden:
1) von der Artillerie⸗Direktion der Gießerei
in Turin für den 25. November d. J. eine Submission
auf die Lieferung von Kupfer zum Taxwerthe von 103 687,50 Lire und
Y von der Artillerie⸗Direktion der Gießerei in Neapel für den 30. November d. J, bis 10 Uhr Vor⸗ mittags, eine Submission auf die Lieferung von Kupfer zum Taxwerthe von 40 000 Lire.
Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.
— Ein Gläubiger ist nach einem Urtheil des Reichs—⸗ gericht s, II. Civilsenats, vom 24. Oktober d. J., zwar be⸗ rechtigt, zur Sicherung oder Befriedigung seines Anspruchs mehrfache Arreste und Pfändungen auf verschiedene Ver⸗ mögensbestandtheile seines Schuldners, also gleichzeitig oder nach einander auf Immobilien, Mobilien, mehrere ausstehende
orderungen zu erwirken; dagegen kann der Gläubiger (ohne
en Nachweis eines ganz besonderen rechtlichen Interesses) bei demselben oder bei verschiedenen Gerichten auf einen und den⸗ selben Vermögensgegenstand gleichzeitig oder nach einander 237 Arreste zur Sicherung oder Befriedigung einer und derselben Forderung nicht erwirken.
— Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine Besondere Beilage“ (Nr. 11), enthaltend Entscheidungen bes Reichsgerichts, beigefügt.
— Der Kaiserliche Botschafter Prinz Reuß ist vom Ur⸗ laube nach Wien zurückgetehrt und hat die Geschäfte der dor⸗ tigen Botschaft wieder übernommen.
— S. M. S. „Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Korvettenkapitän Dietert, ist am 6. d. Mts. in Malta ein⸗
getroffen.
Posen, 20. November. In der heutigen 8. Plenar⸗ n erledigte der Hr rn; nl genre, Een. Gegen⸗
nde: 1) Der Antrag des Rittergutsbesitzers von Bachoweki auf Pomarzanki wegen Revision und Verbesserung der Statuten der Provinzial⸗Feuersozietät in Verbindung mit einem vom Abg. Alberti gestellten Antrage wegen Nichterledigung des vom 21. wr, gefaßten Beschlusses wegen Verminde⸗ rung der Verwaltungekosten, ist der Provinzial⸗Feuersozietat⸗ Direktion und der Provinzialständischen Kommission sür das 1 zur näheren Erwägung und zur event.
nterbreitung einer darauf bezüglichen Vorlage dem 23. Pro⸗ vinzial⸗Landtage, überwiesen worden.
2) In Vetreff der Vorbereitungen für das Zustande⸗ kommen der Aufnahme eines Inventariums der Denkmäler der Provinz ist bis zum Zusammentritt des nächsten Provinzial Landtages der Landtagsmarschall Frhr. von Unruhe⸗Bomst und der Vizemarschall von Kurnatowgki betraut worden.
3) Die Vorlage über die etwa einzuschlagenden Wege zur Abhülsfe der Zersplitterung der Gene ist an die vom 21. Landtage gewahlte Kommission zu einer gründlichen und erschöpfenden Erwägung und Prüfung und zur Unterbreitung einer bezüglichen Vorlage sür den nächsten Provinzial⸗Land⸗ tag zurüchberwiesen worden.
4 Ueber die nachstehenden Petitionen: a. der Einsassen von Woycin und 9 w. um Neubau einer Chaussee von Gembitz nach Woycin, b. der Frau Rittergutabesitzer Poll zu Thure um Uebernahme der Unterhaltung der Chaussee von 1 nach Zamosch durch die Provinz, c. des Hrn.
von Grabgki u. Kons. wegen — 9 — einer Subvention
Ausbau einer ** von PNlawinek nach Paprog, des Hrn. Dr. von Mukulawali wegen Gewährung von 965 900 C zum Ausbau einer —— * von Brunow nach me e. der Stadt Wissel, den Bau einer Chaussee von
issek nach Jelgniewo durch eine Provinzialpramie zu sub⸗
ventioniren, wurde kr Tagegordnung übergegangen.
6) Dem Wirth Andreas Szymerak zu Cregzewo bei Mijoglaw ist anstatt der ihm durch die Provinzial⸗Feuersozietät reglemente mäßig vorenthaltenen Brandent tab hun gege ider — * mm. von 300 M au Provinzialmitteln gewährt wor
6) Die nachstebenden Gesuche wegen Gewährung von durch die Provinzial⸗Feuersozietats direktion beanstandeten Branden ischadigunge gelder a. des Besiherg Otto Stiehlau zu
Jazyniec, b. des Maurergesellen Paul Kaminski zu Labischin, des guts Carl Bienek auf Wydzierzewice, sind abgelehnt worden.
7) Auf den Antrag von Annuß und Moegelin ist be⸗ schlossen: a. in B der Exkludirung der Kratochwillschen Mühle vor der rung, Uebergang zur Tagesordnung, b. die Beschwerde wegen rechtzeitiger Bengchrichtigung der Gläubiger über erfolgte Exkludirung der Provinzlal⸗Feuer⸗ e nn, zur Erwägung und Abhülfe zu über⸗ weisen.
Der Schluß des Landtages soll morgen, 1 Uhr Nach⸗ mittags, stattfinden.
Sessen. Darm stadt, 18. November. (Köln. Z.) Die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften der Provinz Starkenburg hatten bei der Regierung eine Abände⸗ rung der rechtsrheinisch geltenden Pfandgesetzgebung in der Richtung erbeten, daß zu Gunsten der Genossenschaften das Verbot des Vertrages, daß im Falle nicht erfolgender Zahlung der Pfandgläubiger das Recht haben solle, das Pfand außergerichtlich zu verkaufen, beseitigt und ihnen gleiche oder ähnliche Rechte, wie solche die Bank für Handel und Industrie in Darmstadt kraft ihrer Statuten besitze, eingeräumt werden möchten. Nachdem sich die Regierung durch Anhörung der Centralstelle für die Gewerbe und den Landgewer beverein Üüber⸗ eugt hatte, daß in fraglicher Richtung allerdings ein wesentliches
edürfniß vorliege, und auch die gerichtlichen Behörden, soweit sie über die Frage gehört wurden, sich in diesem Sinne geäußert, ist nunmehr den Ständen ein Gesetzentwurf zugegangen, der dem fraglichen Wunsche in sehr zweckmäßiger Weise abzuhelfen bestimmt ist. Es sollen nämlich auf die Faustpfandverträge der als Genossenschaften eingetragenen Vorschuß⸗ und Kredit⸗ vereine die Vorschriften der vom kaufmännischen Faustpfand handelnden Art. 309 und 311 des allgemeinen deutschen Han⸗ delsgesetzbuches auch in dem Falle Anwendung finden, wenn der Pfandbesteller kein Kaufmann ist oder die Schuld nicht aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft herrührt, und zwar soll diese Vorschrift nicht blos für die rechtsrheinischen Pro⸗ vinzen, sondern auch für Rheinhessen gelten. Die Befugniß, die verpfändeten Sachen nach dem derzeltigen He n n, in die eigene Kasse zu ziehen, welche der Bank ertheilt ist, hielt man für zu weit gehend.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. November. (Th. Corr. Das Befinden der Großherzogin ist ein fort⸗ gesetzt gutes, so daß, wenn auch die Kräfte noch nicht wieder ganz normale sind, die Krankheit doch auch in ihren Folgen als überwunden gelten darf.
Gestern Mittag fand der Schluß der III. ordentlichen Landessynode durch den Chef des Kultusdepartements, Wirklichen G heimen Rath Dr. Stich ling statt. Der landes⸗ fürstliche Synodalabschied führt eine größere Zahl von Vorlagen als verabschiedet auf, darunter das Kirchengesetz über Verletzung kirchlicher Pflichten sowie den Nachtrag zu dem Regulativ vom 12. April 1876 in Betreff der Erhöhung und Vermehrung der Alterszulagen der evangelischen Geistlichen. In Bezug auf die aus der Synode hervorgegangenen Anträge enthält der Synodalabschied einige Bemerkungen, aus denen hervor⸗ zuheben ist, daß das Kirchenregiment dahin wirken wird, daß der staatliche Beitrag zur Entschädigung für weggefallene Stol⸗ gebühren auch ferner gezahlt werde, und daß eine Verordnung er⸗ lassen werden soll, welche die Fälle bezeichnet, in denen die Geist⸗ lichen darüber, ob die Trauung zu gewähren oder zu versagen sei, die Entscheidung des Kirchenraths einzuholen habe. Nach den auf Grund dieser Verordnung gemachten Vorlagen soll ermessen werden, ob ein Bedürfniß vorliegt, der nächsten Synode einen Gesetzentwurf über die Hindernisse der kirchlichen Trauungen vorzulegen. Auch wird eine Erwägung der Maßnahmen gegen w m darth sektirerischer Bestrebungen in Aussicht ge⸗
ellt.
Die Synode hatte unter ihren wesentlichen Aufgaben, die der Erledigung harrten, die Vorlagen wegen Einfübrung eines neuen Gesangbuches, eines neuen Katechismus, einer neuen biblischen Geschichte und eines revidirten Kirchenbuches. Sie hat sich für die Einführung derselben ausgesprochen. Der Synodalabschied erkennt dies dankend mit dem Aus⸗ druck der Hoffnung an, daß die so gebotenen Mittel für das innere Leben der Kirche segenbringend wirken würden. Das Schriftstück schließt mit dem Ausdruck des Dankes für die Thätigkeit der Synode, deren Verhandlungen von dem Geist echt christlicher Eintracht erfüllt gewesen seien. 5 einem Schlußwort betonte Geheimer Rath Stichling: die
irchenregierung sei weit entfernt, mit den neuen Maßregeln — namentlich bezieht sich dies auf die Einführung des neuen Gesangbuches und die übrigen Bücher — zwingend und nöthi⸗ gend da eingreifen zu wollen, wo das Recht der Selbstbestim⸗ mung der einzelnen Gemeinden beginne, sondern Alles von
der Erkenntniß des innern Werthes des dargebotenen Neuen erwarte.
Braunschweig. Braunschweig, 19. November. (Hann. Cour.) Der Landtag wird, der heute erschienenen landesherrlichen Einberufung zufolge, nach einer sechsmonat⸗ lichen Vertagung am 29. d. M. wieder zusammentreten und voraussichtlich auch über die Museumsfrage eine endgültige Entscheidung treffen.
Belgien. Brüssel, 19. November. (Köln. Zig.) Der zwischen Belgien und den Vereinigten Staaten von Nord⸗ amerika abgeschlossene Auslieferunggsvertrag ist in Washington beiderseitig bestätigt worden.
Großbritannien und Irland. London, 18. November. (Allg. Corr.) Aus Gibraltar wird gemeldet, daß die Kom⸗ mission, welche niedergesetzt wurde, um die mit der Verhaf⸗ tung der cubgnischen Flüchtlinge und deren Auelieserung an die spanischen Bebörden verknüpften Umstände zu unter⸗ suchen, die Vernehmung der Zeugen zum Abschluß gebracht habe und ihren Bericht augarbeite.
Die Regierung hat bei der Thameg Iron Company die Erbauung eines Stahlyanzerschifss angeordnet, welches in jeder Beziehung alle bisher gebauten Schiffe Kibertreffen soll. Das Schiff soll ein Deplacement von 15 0090 6 haben und mit Maschinen von 7600 Pferdekrast, die unter vollem Damps auf 9500 gebracht werden können, auggestattet sein. Dag Schiff soll vorlaufig mit 99 Tonsgeschtzen auggerüstet werden, ist aber im Stande, Geschatze bedeutend schwereren
Kalibers zu tragen. Die Kosten sind auf 600 009 Psd. Sterl. veranschlagt.
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— 20. November. (W. T. B.) In der heutigen — antwortete der Unter⸗Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Hollands: Ucber Brazza's Verträge bezüglich des Kongogebiets finde ein diplo⸗ matischer Schriftwechsel mit Frankreich statt; derselbe sei jedoch noch nicht reif zu einer Vorlegung an das Parlament. — Hierauf wurde die Debatte über die Ge⸗ schäftsordnung fortgesetzt und die achte Resolution in einer zum Theil unter Zustimmung der Regierung amendirten Fassung mit 100 gegen 12 Stimmen angenom⸗ men. Die neunte Resolution, die die Suspendirung der De⸗ putirten wegen Obstruktion wesentlich verschärft, indem sie für den ersten Obstruktionsfall einwöchige, für den zweiten einmonatliche Suspendirung und für den dritten Suspendi⸗ rung für den ganzen Rest der Session festsetzt, wurde von . . Croß wegen der Härte der Strafen energisch ekämpft. . Das Befinden des Erzbischofs von Canterbury flößt lebhafte Besorgnisse ein. Nach dem veröffentlichten Bulletin sind im Laufe der vergangenen Woche die Fieber⸗ erscheinungen wiedergekehrt und hat sich der Kräftezustand vermindert.
Dublin, 20. November. (W. T. B.) Der wegen Mordversuchs gegen den Richter Lawson verhaftete Delanay ist vor die Assisen verwiesen worden.
Frankreich. Paris, 18. November. (Fr. Corr.) Ein neues Gelbbuch mit diplomatischen Aktenstücken über die egyptischen Angelegenheiten vom 2. Juni bis zum 31. Juli d. J. ist heute unter die Mitglieder der Kammern vertheilt worden.
Der Maxine-Minister hat in der Kammer ein Ge— setzesprojekt über große Verbesserungen der Kriegs⸗ häfen Cherbourg, Brest und Toulon eingebracht. Die Gesammtausgabe beläuft sich auf 931½ Millionen Franken, vertheilt auf die Jahre 1883 — 1894. Davon sind für Cher⸗ bourg 42 Millionen, für Brest 401, Millionen und für Toulon 1LI Millionen Franken bestimmt. Es handelt sich meistens um Vertiefung der Rheden und um großartige Befestigung des Eingangs der Häfen.
— 20. November. (W. T. B.) Der Präsident Gröpy hat sich trotz der ungünstigen Witterung mit dem deutschen Botschafter, Fürsten Hohenlohe, dem spanischen Botschafter, Herzog von Fernan-Nunez, und mehreren anderen Eingelade— nen heute zur Abhaltung einer Jagd nach Marly begeben.
In der heutigen Sitzung der Budgetkommission erklärte der Minister der öffentlichen Arbeiten, daß er 60 Mil⸗ lionen Franes aus dem Budget pro 1882 disponibel hätte; gleichzeitig sprach sich aber der Minister dahin aus, daß er einer Reduktion der für die Ausführung der großen Arbeiten beantragten Summe von 488 Millionen Francs nicht zu⸗ stimmen könne. Die Budgetkommission erklärte sich damit einverstanden, daß die für die Ausführung der großen Ar⸗ beiten beantragte Summe nicht reduzirt werde, und daß die zur Ausgleichung der Differenz zwischen dem disponiblen und dem erforderlichen Betrage nothwendige Summe der schweben⸗ den Schuld wn, . werde. Der Berichterstatter Ribot acceptirte diesen Beschluß, wird jedoch in seinem Berichte das Defizit konstatiren.
— 20. November, Abends. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer lehnte heute das von den Deputirten der radikalen Partei eingebrachte Amendement auf. Aufhebung der französischen Botschaft beim Vatikan, welches von dem Con seils⸗Präsidenten Duclere bekämpft wurde, mit 339 gegen 171 Stimmen ab. Madier de Montjau brachte ein neues Amendement ein, nach welchem an Stelle des Boischafters beim Vatikan ein Geschäftsträger treten sollte, welcher nur auf das Concordat bezügliche Fragen zu erledigen hätte. Der Conseils⸗ Präsident Duclere sprach auch gegen dieses Amendement und verlangte die Aufrechterhaltung der Botscha t, da er andern⸗ salls die Leitung der Geschäste nicht behalten könne. Das Amendement wurde mit 339 gegen 147 Stimmen abgelehnt.
Die heute gewählte Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, nach welchem der Vertrag Brazza's über das Kongogebiet genehmigt wird, besteht aus Mit⸗ gliedern, welche für den Gesetzentwurf sind.
Italien. Rom, 20. November. (W. T. B.) Der Kardinal Sanguigni ist gestorben.
Genua, 20. November. (W. T. B.) Die anläßlich der Eiöffnung der Eisenbahnlinie Novara⸗Pino hier ein⸗ getroffenen Repräsentanten Deutschlands und der Schweiz sind Abends abgereist, nachdem sie dem Maire ihren k für die ihnen bewiesene Gastfreundschaft ausgesprochen hatten.
Türkei. Aus Konstantinopel, 10. November, wird der „Pol. Corr.“ u. A. berichtet:
Seit einigen Wochen sind die vom Sultan auf Vorschlag des Premier ⸗Ministers niedergesetzten Reformkommissionen in Thätigkeit und haben das Material zu Tage gefördert, mit Hälfe dessen die be⸗ ständigen Bedenken des Sultans gewürdigt und die auf fortschritt ˖ liche Reformen dringenden Raibschläge ins rechte Licht gerückt werden sollen. Da der Sultan durch den letzten Krieg und die durch den⸗ selben herbeigeführten Gebietsverluste von seinem militärischen Prestige viel verloren hatte, fand er nur ein einziges Mittel, um das osmanische Reich zu stärken: das Khalifat. Jede direkte Pression der Machte verletzt ihn in diesen Gefühlen. Die musel⸗ männische Bevölkerung hat den für die Türkei unglücklichen Ausgang des letzten Krieges immer für einen schweren Schlag für den Jalam angeseben, da das, was die Mubamedaner verloren, von den Christen gewonnen wurde. Seit vier Jabren mußte der Sultan ein Recht nach dem anderen der Uebereinstimmung Guropas opfern; es wider⸗ strebte ihm daber, die Reformrathschläge Jener anzunehmen, welche die Ursache dieser Verluste waren. Gr will somit durchaus nicht in- geben, daß die Realisirung der inneren Reformen sich unter dem Dochdrucke der Mächte vollllebe, sondern wünscht, daß die proseltir⸗ fen Reformen lediglich durch seine eigene Initiative erfolgen und sich langsam ing organijcher Weise entwickeln.
Der Padischah hat denn auch schon große bürgerliche Schulen und Unterrichtsanstalten für das Recht, welche seit mebreren Jahren vollständig feblten, errichtet. Alle, die aus diesen Schulen beroor- geben, sind verpflichtet, in den öffentlichen Verwaltungsdienst einzu⸗ slreten. Der Sultan bat den Wunsch, sozusagen eine neue Genera⸗ lion ju schaffen. Wie die erwähnten Rechtsschulen der nächsten Ge= neration Anwalte und Beamte schaffen sollen, so sollen aus der kreirten medinnischen Lehranstalt Aerjte für die nächste Generation bervor- geben. Auf diese natürliche Basis sollen nach dem Plane deg Sul⸗ lang die Reformen gestellt werden. Der Jusllr Minister Dierded Pascha, der die Ansichten des Sultang in dieser Richtung kennt, bat denn auch in einer der Reformkommisstonen erklärt, es sei unrecht, n verlangen, daß die Justijoerwaltung sich in Folge einer Identischen Note mit einem Schlage ändere. Die unfäbigen Richter müssen aller⸗ dinge durch berufene ersetzt werden, gegenwärtig feble es aber an olchen. Die NRechteschule werde eine Generation beranbisden, wel we m Stande sein werde, dag Land in dieser Hinsicht zu resermtren.
Die gleichen Argumente führt man in Betreff der Armeevs=-wal tung an. Als mebrere Mitglieder der Badgetkommission letzthin nachwiesen, daß die für die Armee und Flotte erforderlichen enormen Auslagen mit den verringerten Hülfsquellen des Reiches nicht im Einklange stehen, machten andere, dem Sultan näher stehende Mit. glieder geltend, daß man einem Reiche, das immer ein Militärstaat
war, die Entlassung seiner Armee und die Aufhebung seiner Flotte
nicht ohne große Gefahren auferlegen könne, und daß Heer und Marine, elbst wenn eine wahre finanzielle Krise eine derartige, der völligen ufhebung gleichkommenden Reduktion derselben erfordern sollte, er⸗ halten werden müssen. Als man Lie egyptische Armee reduziren wollte — so argumentirten die erwähnten Kommissionsmitglieder — war Anarchig und die Revolutien Arabi's die Folge dieses Schrittes. Man könne alte Institutionen nicht in vier⸗ undzwanzig Stunden aufheben. Mit der Zeit werde es möglich werden, die Auslagen für Heer und Flotte den gegenwärtigen Ressourcen des Staates anzupassen. Eine unmittelbare Reduktion im Offtzierscadre, durch welche die Existenz von tausend und abertausend Individuen erschüttert werden würde, sei aber absolut unthunlich. Die Situation des Reiches sei gegenwärtig eine zu kritische, als daß ö wagen dürfte, eine solche neue Quelle der Unzufriedenheit zu affen. 9 Wie man sieht, sind wahrhaft radikale Reformen für die Budget⸗ sowie für die anderen Kommissionen zur Zeit eine Unmöglichkeit. Es wäre aber sehr oberflächlich geurtheilt, wenn man diese Situation als die Resultate der einander bekämpfenden Tendenzen der fort⸗ schrittsfreundlichen und der konservativen Mitglieder des Kabinets an—⸗ sehen . die Ursache liegt, wie im Vorstehenden dargethan wurde, viel tiefer.
— 20. November. (W. T. B.) Zu Ehren des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg findet morgen beim Sultan ein Diner statt, zu welchem auch der deutsche Botschafter von Radowitz und der erste Dolmetscher der Bot⸗ schaft Testa Einladungen erhalten haben. Der österreichische Botschafter von Calice begiebt sich morgen nach Wien und wird in etwa vierzehn Tagen hierher zurückkehren.
NRußland und Polen. St. Petersburg, 20. November. (W. T. B.) Der Kaiser traf heute Mittag hier ein, besuchte die Michael⸗-Manege und das Anitschkoff⸗Palais und kehrte darauf nach Gatschina zurück.
— 21. November. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin, welche gestern Mittag mittelst Extrazuges von Gatschina hier eingetroffen waren, begaben sich zunächst in einem zweispännigen Schlitten nach dem Anitschkoff⸗Palais und später von dort nach der Michgels-Manege, um der Kirchenparade des Moskauer Leibgarde⸗Regiments beizuwohnen. Bei der Fahrt durch die Stadt wurden der Kaiser und die Kaiserin von der Bevölkerung mit jubelnden Hurrahrufen be⸗ grüßt. Nach der Parade fand im Anitschkoff⸗Palais ein Dejeuner von 180 Gedecken statt, an welchem das Kaiserliche Gefolge, eine Anzahl höherer Offiziere und die Offiziere des Moskauer Leibgarde⸗Regiments theilnahmen. Der Kaiser und die Kaiserin begaben sich hierauf noch zu Schlitten zu dem Groß⸗ fürsten Michael, dem sie einen Besuch abstatteten, und kehrten gegen 4 Uhr nach Gatschina zurück.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 21. Novem⸗ ber. (W. T. B.) Der Großherzog von Baden traf heute früh 9 Uhr 35 Minuten hier ein und wurde am Bahn⸗ hot, auf welchem eine Ehrencompagnie des 2. Leib⸗Garde⸗ Regiments mit der Musik und der Fahne aufgestellt war, von dem Könige, dem Prinzen Eugen, den höheren Offizieren und den Spitzen der Behörden begrüßt. Die am Bahnhofe versammelte große Volkemenge empfing den Großherzog mit enthusiastischen Zurufen. Zur Feier des Tages hatten viele Häuser geflaggt.
Dänemark. Kopenhagen, 20. November. (W. T. B.) Der Großherzog von Baden, welcher gestern Nacht hier eingetroffen war, stattete heute Vormittag dem König einen Besuch ab und setzte sodann seine Reise nach Stockholm fort.
Afrika. Egypten. Alexandrien, 20. November.
W. T. B.) Die durch das Feuer zerstörten Gebäude des
epartements der Staatsdemänen und die dazu ge⸗
hörigen Grundstücke sollen demnachst öffentlich versteigert wer⸗
den. — Wie verlautet, würde Nubar Pascha gegen Ende dieses Monats nach Egypten zurückkehren.
Seitungèstimmen.
Die „Vossische Zeitung“ bespricht den Entwurf einer neuen Subhastationsordnung und schließt ihre Betrach⸗ tungen mit folgenden Worten: ⸗
Man ist berechtigt, anzunehmen, daß der Gesetzentwurf, von Ein⸗ elbeiten abgesehen, auf welche einzugehen hier nicht der Ort ist, keinen erbeblichen und der Berücsichtigung werthen Einwendungen begegnen wird. Nur möchten wir darauf aufmerksam machen, daß er im Grunde nichts absolut Neues bringt. Der Hauptsache nach ist er eine Kombination der alten Ordnung mit der neuen, nachdem beide von den grellsten Mängeln gereinigt worden sind. Es ist dies kein Mangel der , wenn sie jur alten Ordnung jurückkebrt. wenn sich gezeigt hat, daß mit der neuen zu weit über das Ziel bhin⸗ ausgegangen war.
Der „Dziennik Poznanski“ sagt über diesen Entwurf: . ;
In seinen schließlichen Folgen scheint uns der neue Gesetzentwurf sowobl den Grundbesißern wie den Hrpothekengläubigern Vortbeile u bieten. Die Ersteren schüßt er vor der Gefahr der leichten und n n Entäußerung ihrer Besitzungen, die Leßteren vor dem Ver lust ibrer auf den Grundstücken eingetragenen , Obne Zweifel wird durch diese beiden Theilen rr, Vortheile die neue Subhaftationgordnung nicht obne wohltbätigen Ginfluß auf die ländlichen Kreditwerbältnisse bleiben. und sie wird namentlich böchst wahrscheinlich bewirken, daß die bieher in ausgedebntem Um⸗ e. praktiftüirte Aufnahme von Darlebnen, die den Werth der da ür ju verpfändenden Grundstücke weit 3 2 gänzlich aufbört. Ein solcher Kredit war eigentlich gar kein Realkredit, sondern er spe⸗ kulirte nur auf die Geldverlegenbeit des Grundbesitzerg und auf die Nachtheile, welche diesem aus der bisherigen Subhastationgordnung erwuchsen. .
— Ueber die Stellung der . zum Lehrlinge⸗ wesen äußern sich die Görlitzer Nacht chten“:
Wag die von den Anbängern der Jwangeinnung erbobene Be⸗ schwerde darüber anlangt, daß eine in Betracht kommende Besserung des Lebrllngtwesens erst möglich sein werde, wenn alle Gewerb⸗ treibenden jum Eintritt in Innungen und jur Befolgung der ven den Innungen entworfenen Lebrtlingtregeln genöthigt würden, so erinnern wir daran, daß nach . 109 e. der Gewerbeordnung bereits e ij solchen Innungen, die sich auf dem Gebiete deg Lebr⸗ inge weseng bewährt baben, von Obriakeitgwegen das Recht ertbeil t werden kann, daß ibre Ginrichtungen auch auf die bei Nichtinnunge⸗ liedern ausgebildeten Lebrligge bre Benr kg an det werden.
che der Innungen muß sein, sich dieseg auszelchnenden Rechten werth jn machen, auf welbeß an manchen Dreien, . B. in Zittau, übrigen schon gegenwärtig Anspruch erboben worden ist.
— Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ vergleicht nach einer Zusammenstellung des Königlich preu⸗ ßischen Statistischen Bureaus die örtlichen Getreide⸗Engros⸗ preise mit den Mehl⸗Detailpreisen der beiden Hauptgetreide⸗ 4 Weizen und Roggen und knüpft daran folgende Be⸗ merkungen:
Auch hierbei ergeben sich unverstehbare Verhältnisse, die immer wieder von Neuem zeigen, waz wir kürzlich ü. mehrfach auszuführen ꝛn , n, hatten, daß nämlich die Vetailpreisbildung fast losgelöst erscheint von denjenigen Elementen, die naturgemäß sie bedingen sollten. Fand doch selbst die Vossische Zeitung“ — und ihr hat es der ganze freihändlerische Chor nachgedruckt — wie in dieser Tabelle „es am auffallendsten sei, daß die Mehlpreise so wenig abhängig von den Kornpreisen sind. Setzen wir den örtlichen Engrospreis für Weizen resp. Roggen gleich 100, so ergiebt jene Tabelle, daß der Durchschnitts-⸗Detailpreis für alle Marktorte für Weizenmehl Nr. 1 beträgt 220 9, des k derjenige des Roggenmehls 210 vo des Getreidepreises. Aber welche Abweichungen ergeben sich von diesem Mittel für die einzelnen Marktorte!
... Unzweifelhaft liegt in diesen Dingen ein noch ungelöstes wirthschaftliches und soziales Problem. Um es zu lösen oder wenig⸗ stens seine Lösung zu suchen, wird man die künftigen entsprechenden Tabellen und andere glaubhafte Preisnotirungen in Vergleich stellen müssen. Wir glauben aber schon jetzt sagen zu können, daß die Lehre von der alleinseligmachenden Konkurrenz, nach der sich durch Angebot und Nachfrage für den n n. sowohl wie den Produzenten das möglichst günstige Verhältniß ergeben soll, bei dieser Gelegenheit einen argen Stoß erleiden wird. Was können alle Bestrebungen, die Lage der arbeitenden Klassen zu heben, ausrichten, wenn der eine Faktor des Erwerbslebens, der Handel, es vermag, dergestalt auf, die Preise der der allergrößten Konkurrenz unterworfenen Artikel zu influiren, daß er die Erfolge jener Bestre⸗ bungen vollständig paralisiren kann; ja mehr als das! Was ergiebt sich für die Relation zwischen der Landwirthschaft und den den Ueberschuß ihrer Produkte bedürfenden Industriebezirken und Großstädten für ein unglückliches Berhältniß, wenn letztere für diese Produkte Preise zahlen müssen, die ihrer Höhe nach in gar keinem Verhältnisse stehen zu dem, was die Landwirthschaft für den Rohstoff erhält nebst den darauf zu schlagenden Transportkosten und dem nor⸗ malen Handelsgewinn? Ist es nicht auch höchst befremdlich, daß in der Periode der Freihandelsberrschaft niemals ernsthaft versucht ist, praktisch den Segen der freiesten Konkurrenz an diesen vitalsten Ver hältnissen nachzuweisen, sondern daß er stets nur theoretisch ex caw thedra verkündet worden? Hier liegt vielleicht auch der Schlüssel zu der ganz besonders intensiven freihändlerischen Feindschaft gegen Getreidezölle und solche auf Artikel, die gewohnheiltsmäßig im klein⸗ sten Detailverkehr in den Konsum übergehen. Man wußte oder ahnte doch vielleicht, daß gerade bei diesen, werde die Aufmerksamkeit erst einmal auf ihre Preisgestaltungen gelenkt, sich sehr bald ergeben müsse, und zwar nicht durch Theorien, sondern durch unwiderlegbare praktische Verhältnisse, daß dabei erstaunliche Dinge zu Tage treten würden. Wir halten allerdings dieses Gebiet noch nicht für aufgeklärt genug, um endgültige Schlüsse zu ziehen, aber die wenigen von uns ins Feld geführten Zahlen mahnen unseres Erachtens sehr deutlich und leicht verständlich, ernstlich an die Lösung dieser wirthschaftlich sozialen Probleme heranzutreten, und zwar im beiderseitigen Interesse der Konsumenten und Produzenten. Zahlen Letztere wirklich derartig ungerechtfertigte Preise und kommen sie Ersteren in so geringem Maße zu gute, bleiben unterwegs solche enormen Theile des Preises hängen, dann ist in unseren Handelsverhältnissen ein grober wirthschaftlicher Schaden vorhanden und es wird Zeit, an seine Heilung zu denken.
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 70. — Inhalt: Verfügungen: vom 8. November 1882. Bezug der vom Internatio—⸗ nalen Postbureau herausgegebenen Zätschrift; Meistbetrag der Post-⸗ anweisungen nach Dänemark. — Vom 15. November 1882. See⸗ postverbin ung mit Norwegen; Anwendung des Eisenbahn⸗-Postgesetzes auf das Breslau⸗Warschauer Eisenbahnunernehmen.
Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteoro⸗ logie. Heft Xx. — Inhalt: Ueber einige Ergebnisse der neueren Tiefsee⸗ und physischoceanischen Forschungen. Von Prof. Dr. G von Boguslaw ki. V. Arktischer Ocean. 9) i. Die beiden österreichisch⸗ ungarischen Nordpolar ⸗ Expeditionen, 1571 1874. — Der Gewitter⸗ sturm vom 9. August 1881. Von Dr. W. Köppen. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) Aus den Reiseberichten S. M. S. „Hertha“, Kapt. z See von Kall: Reise von Singapore nach Zanzi⸗ bar und von da über Mozambique nach Simonstown. Mal und Juni 1882. — Aus den Reiseberichten S. M. S. „Carola“, Korv.« Kapt. Karcher: 1) Reise von Sydney bis Apiga. Mäiz und April 1882. 2) Wind und Wetter zwischen Apia, Nukualofa und Auckland. April bis Juli 1882. — Eingänge von meteorologischen Journalen bei der Deutschen Seewarte im Monat Juni 1882. — Bemerkungen über den Hafen ven Porte Grande auf der Jnsel St. Vincent. Von Kapitän C. Scheibe. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) — Zusätze zu der Segelanweisung für den Tonking Golf ꝛc. — Größte bis 1882 mit zuverlässigen Apparaten gelothete Meerestiefen. — Ver⸗ gleichende Uebersicht der Witterung des Monats Juli 1882 in Nord- amerika und Centraleuropa. (Mittheilung der Deutschen Seewarte) — Kleine bydrographische Notizen: I) Doboy, Georgia; 2) Anker⸗ platz im Ha fen von Tamsui; 3) Zusätze zu ber Beschreibung der Fisi⸗ Inseln; ) Flaschenpost. — Tabellen. — Kartenbeilagen.
Landtags⸗ Angelegenheiten.
Dem Herrenhause ist der Entwurf einer Landgüter ordnung für die Provinz Brandenburg zugegangen. Nach dem Schlußparggrapben (2) soll das Gesetz am 1. Juli 1883 in Kraft treten. Als Anlage ist der vom Provinzial ⸗ Landtage im Mäcz 1881. angenommene bezügliche Gesetzentwurf beigegeben. In den Motiven werden die Aeußerungen der Bebörden der Provinz über diesen Entwurf mitgetheilt; dieselben sind im Allgemeinen jenem Entwurfe nicht günstig. Dem entsprechend beißt es denn in der allgemeinen Begründung auch: Die Staat regierung glaubt. wie sebr sie auch mit der Tendenz einver⸗ standen ist, welche dem von dem Brandenburgschen Prorinzial- Land- tage beschlossenen Gesetzentwurfe zu Grunde liegt, doch an dem Stand ⸗ punkt sestbalten ju müssen, welchen sie gegenüber dem Westfalischen Provinzial Lvandtage eingenommen, als diefer im Jahre 1889 einen gleichartigen Geseßzentwurf beschlossen batte, und welcher in den Mo- fiven zur Landgüterordnung für die Provinz Westfalen des Näberen begründet worden ist. Die Staatereglerung ist der Ansicht, daß zu einer so weitgreifenden Umgestaltung deg bestehenden Erbrechts, wie der vom Provinzial Landtage beschlossenen, ein Bedürfniß nicht vorliege, und daß sich der von diesem angestrebte Zweck auf — und der Individualität der einzelnen Fälle mehr ent- prechende Weise dadurch erreichen lassen werde, daß das durch dag Gesetz vom 2. Juni 1874 in der Proobing Hannooer eingeführte In⸗ * der Höferolle (Zandgüterrolle) auch auf die Provinz Branden- urg auggedehnt wird. Dieseg Institut. welche den ländlichen Grundbesitzern ein böchst einfacheg und billiges Mittel darbietet, die blederige Sitte der ungeteilten Vererbung deg Grundbesizeg zu be⸗ tbätigen, in Uebung iu erhalten und zu befestigen, und welches in der Prorln? Hannover cine selbst ter Grwarten schnelle und augge⸗ dehnte Anwendung gefunden hat, ist iamwischen nicht blos auf den Kreig , Lauenburg, die Provinz sfalen und die landtechtlichen reise der Rbeinprorinz übertragen, sondern auch von den Provinztal= Landtagen der Provinzen Schleswig ⸗Holstein, Sachsen und Schlesien als Grundlage der für diese Prorlnjen ju erlassenden Geseße ange ⸗ nommen worden. Eine Abwelbung von * ichtung, welche die Gesetzgebung in allen übrigen Landes tbeilen . bat. deren Vertretungen sich überhaupt zu Gunsten deg Antragez den Freiberrn
von Schorlemer⸗Alst . haben, würde sich für die Provinz Brandenburg nicht rechtfertigen lassen.
Dem Herrenhanuse ist ferner der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die Kirchenverfassung der evangelischrefor⸗
mirten Kirche der Provinz Hannover, vom Kultus⸗Minister vorgelegt worden.
Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staats⸗ hbaushalts-⸗Etats für das Fahr vom 1. April 1883/84, hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
1 Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Staatshaushalts-⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1883/4 wird in Einnahme auf 1089 583 205 M und in Ausgabe auf 1 089 583 205 4, nämlich auf 1045473 136 Æ an fortdauernden und auf 44110069 M an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben festgesetzt.
§. 2.
Im Jahre vom 1. April 1883184 können nach Anordnung des Finanz Ministers verzinsliche Schatzanweisungen bis auf Höhe von 30 0000090 „S, welche vor dem ersten Januar 1885 verfallen müssen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmungen
der 5S§. 4 und 6 des Gesetzes vom 28. September 1866 (Gesetz⸗ Sammlung S. 607) Anwendung. .
. k ist mit der Ausführung dieses Gesetzes eauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben ꝛe.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ergän⸗ zung der Einahmen in dem Staatshaushalts-⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1883,84, lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häufer des Landtages der Monarchie, was folgt: ;
8 1
Zur Bereitstellung des Geldbetrages, welcher zur Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1883.84 erforderlich und unter Kapitel 24 Titel 19 der Einnahme in dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung in Höhe von 31 824009 „ in Ansatz gebracht ist, ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibun⸗ gen aufzunehmen.
8§. 2.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem ind uße zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister. Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und Heer afin Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 1197) zur Anwendung.
8. 8. Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be⸗ auftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben ꝛc.
— Dem Abgeordnetenhause ist der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des hanneverschen Gesetzes vom 30 Juni 1842 uber das Verfabren in Gemeinheitstheilung- und Verkop⸗ pelungssachen, zugegangen.
— Nach einem der N. A. Ztg.“ zugegangenen Telegramm ist der Fürst August Sulkowski zu . Reisen, welcher durch Verordnung vom 3. Februar 1817 als Besitzer des Majorats Reisen in die Herrenkurie des Vereinigten Landtags und demgemäß mit erb⸗ lichem Recht in das Herrenhaus berufen worden war, am 20. d. M. verstorben.
Statistische V achrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge sund⸗ beits am tz sind in der 45. Jahres woche von je 100 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 223 in Breslau 31,7, in Königsberg 28 4, in Cöln 22,7, in Frankfuri a. M. 19,J, in Hannover 17,1, in Cassel 15,4, in Magdeburg 23.7, in Stettin 23 8, in Altona 2055, in Straßburg 21,9, in Meß 17.0, in München 269, in Nürnberg 25,1, in Auqsburg 22,3, in Dreg⸗ den 20,6, in Leipzig 220, in Stuttgart 15,9, in Braunschweig 2749. in Karlsruhe 17,0, in Hamburg 20,3, in Wien 22.2, in Budapest 2236, in Prag 32.3, in Triest 262, in Krakau 2035, in Basel 11,4, in Brüssel —, in Paris 260, in Amsterdam 25,1, in open hagen 185, in Stockholm Mö, in (Iristianig 145, in St. Peterg⸗ burg 23,5, in Warschau 2,8, in Odessa 33.5, in Bukarest 27,6, in Rom 20,3, in Turin 199, in Madrid 33 5, in London 2 0, in Glag⸗ ow 240), in Liverpool 28,2, in Dublin 27, V, in Edinburg 17.2, in Alexandrlen (Egvpten) 46. — Aus der Zeit vom 15.— 21. Oktober in New⸗ Jork — in Philadelpbia 17,5, in Chicago — in Gin- cinnati 186, in St Louis —, in San Franzieko 23,3, in Kalkutta A, l, in Bombay 240. in Madras 37.5. J
Während der Berichtewoche waren an den deutschen — * tungestationen schwache big mäßig starle, am Schluß der Woche Cöln und Karlsruhe stürmischen Charakter annebmende westliche und süderestliche Luftströmungen vorberrschend, die in Konitz, Berlin und Bremen mit südlichen und südöstlichen Winden wechselnd, dis an daz Ende der Woche, wo 8 in Bremen und Berlin nach Nordwest um⸗ gingen, vorwalteien. Die Temperatur der Luft war für die Jabreg-˖ jeit eine ungewöhnlich hobe und lag allgemein erbeblicͤh über der normalen. Niederschläge erfolgten sehr bäustz und meist in recht er- giebigem Maße. Aus Bremen werden clektrische Entladungen ge⸗ meldet. Der beim Wochenbeginn mäßig bobe Druck der Luft zeigte in den ersten Tagen mäßlge Schwankungen; am 8 November sank aber das Barometer an allen Stationen tasch und lief, stieg am 19. etwas, fiel am 11J. von Neuem, zeigte jedoch am Schluß der Woche an den meisten Statlenen Neigung zum Steigen.
Die Sterblichkeiteverbältnisse der meisten Großstädte Garopas waren auch in dieser Berichtgwoche Em . Die allgemeine Sterb. lichkeiteverhältnißiabl für die deutschen Städte stieg ein wenig, auf 226 von 224 der Vorwoche (voro Mille und Jabr berechnet). Der Anthell des Säuglingealterg an der Sterblichkeit a elne weltere Abnahme, während die Sterblichkeit in den böberen Alteraflassen, be⸗ sonderg in der über 6 Jabre junabm. Von 1009 Leenden starben 2 br 73 Säuglinge gegen 75 der Berwoche (in Berlin 78, in München 90.
Unter den Todegursachen baben von den Infeltiongkrankbelten Todehsälle an Masern, Scharlach. Dipbtberle und Reuchbasten ab-, an Unterleibetrrbag und an Kindbenn fieber ein wenlg en. Auw fübrten Darmkatarthe, Brechdurchsälle der Kinder und entiünd liche Pconesse der Aibmungzorgane Haft ler jam Masern berrschlen la Närnberg. Grfart. Getba, Potedam, auch in Lenden; serner haben in den Neglerungebenrken Aachen, Marlenwerder Masern große Verbreitung gefanden, eigen aber big setzt einen meist gutartigen Verlauf. Dan tlachfsꝛ ber zeigte in