1882 / 278 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1882 18:00:01 GMT) scan diff

ö

un; was folgt:

en. Geld tgesetzt, so ist zugleich die für den Fall des n . die 1. der Geldstrafe tretende

Saft mmen. ö ie ende Geldstrafe darf den Betrag von fünfzig Mark, die , . sie 96 Stelle einer nicht beizutreibenden

SGeldstrafe tritt, die Dauer einer Woche nicht überschreiten. Erachtet

Der Polizeirerwalter eine höhere Strafe für gerechtfertigt, so muß die Versolgung dem Amtsanwalte überlassen werden.

1 ut *. Festsetzung einer Strafe durch die Polizeibehörde findet att: 1) bei Uebertretungen, für deren Aburtheilung die Rheinschiff⸗ , , . die Elbzollgerichte oder die Gewerbegerichte zustän⸗

I ebei Nebertretungen der Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben oder Gefälle. .

Der Beschuldigte, welcher s durch die Strafverfügung beschwert findet, kann gegen dieselbe binnen einer Woche nach der' Bekannt—

machung entweder in Gemäßheit der Strafprozeßordnung auf gericht⸗

liche Entscheidung antragen oder bei der höheren Polizeibehörde Be— schwerde erheben. ö .

Die getroffene Wahl kann nicht geändert werden. Läßt die, die Anfechtung der Strafverfügung enthaltende Erklärung des Beschul⸗ digten es zweifelhaft, ob er auf gerichtliche Entscheidung antragen oder die Beschwerde ergreifen wollte, oder erklärt derfelle, von beiden Rechtsbehelfen Gebrauch machen zu wollen, fo wird die Er— klärung lediglich als Antrag auf gerichtliche Entscheidung behandelt.

Die auf die Beschwerde ergangene Entscheidung ist endgültig.

§. 4.

Die Strafrverfügung muß außer der Festsetzung der Strafe die strafbare Handlung, das angewendete Strafgesetz und die Beweis⸗ in rie die Kasse bezeichnen, an welche die Geldstrase zu zahlen ist.

Sie muß die Eröffnung enthalten:

a. daß der Beschuldigte binnen einer Woche nach der Bekannt— machung nach seiner Wahl entweder auf gerichtliche Entscheidung ,. oder bei der höheren Polizeibehörde Beschwerde erheben önne;

b. daß er die getroffene Wahl nicht mehr ändern dürfe;

C. daß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung entweder bei der Polizeibehörde, welche die Strafverfügung erlassen hat, oder bei dem zuständigen Amtsgericht, die Beschwerde entweder bei der gedachten Polizeibehörde oder bei der höheren Polizeibehörde anzubringen sei;

4. daß die Strafverfügung, falls innerhalb der bestimmten Frist eine Anfechtung nicht erfolge, vollstreckbar werde.

8. 6.

Die polizeiliche Strafverfügung ist dem Beschuldigten durch Be— händigung einer Ausfertigung bekannt zu machen. Die Behändigung erfolgt nach Maßgabe der hierüber zu erlassenden reglementarischen Bestimmungen (5. 15.

5. 6.

Die Entscheidung über die erhobene Beschwerde steht zu:

a. bei Strafverfügungen der Ortspolizeibehörde auf dem Lande oder in einer zu einem Landkreise gehörigen Stadt, deren Einwohner⸗ zahl bis zu 19 000 beträgt, dem Landrath;

b. bei Strafverfügungen der Ortspolizeibehörde in einem Stadt— kreise, mit Ausschluß von Berlin, oder in einer zu einem Landkreise gehörigen Stadt mit mehr als 10000 Einwohnern, sowie bei Straf⸗ verfügungen des Landraths: der Regierung. im Geltungsbereiche des Organisationsgesetzes vom 26. Juni 18860 (Gesetzsamml. S. 291) dem Regierungs⸗Präsidenten;

C. in der Provinz Hannover bei Strafverfügungen der Amte⸗ hauptmänner und der Königlichen, fowie der städtischen Polizeiverwal⸗ tungen in den selbständigen Städten: der Landdrostei;

d. bei Strafverfügungen der Regierungs- Präsidenten, Regierungen und Landdrosteien und bei ortepolizeilichen Strafverfügungen in Ber⸗ lin: dem Ober ⸗Präsidenten;

e. bei Strafverfügungen einer anderen Behörde an die nãchst , Aufsichtsbehörde, welche in der Strafverfügung zu be—

en ist.

1

Für dieses Verfahren (68. 1 bis 6) sind weder Stempel noch Gebühren anzusetzen, die baaren Auslagen aber fallen dem Beschul⸗ digten nach näherer Maßgabe der zu erlassenden Aus führungsbestim⸗ mungen (8. 135) in allen Fällen zur Last, in welchen eine Strafe end⸗ gültig gegen ihn festgesetzt ist.

4

Die in, Gemäßheit dieses Gesetzes endgültig festgesetzten Geld— strafen sowie die eingejogenen Gegenstände fallen Demjenigen zu, welcher die sächlichen Kosten der Polizeiverwaltung zu tragen hat.

Der Leßzttere ist dagegen verpflichtet, die durch Festsetzung und Vollstreckung der Strafen entstehenden, von dem Beschuldigten nicht beinntreibenden Kosten zu tragen.

Wenn in Ansehung gewisser Ucbertretungen besonders bestimmt ist. wobin die durch dieselben verwirkten Geldstrafen und einge⸗ zogenen Gegenstände fließen sollen, so hat es bei dieser Bestimmung sein Bewenden.

Vertrags mäßige Bestimmungen werden durch diese Varschriften nicht berührt.

§. 9.

Ist der Amtganwalt eingeschritten, bevor die volizeiliche Straf⸗ versuüqung dem Beschuldigten bebhändigt worden, so sst die letztere wirlunge los.

§. 10.

Wird bei dem Amtegericht auf gerichtliche Entscheidung an⸗ etragen, so ist dem Antragsteller eine Bescheinigung bierũber kosten⸗ rei zu ertbeilen.

1 Ist die poliseiliche Strafverfügung vollstredbar geworden, so Der wegen derselben Handlung eine fernere Anschuldigung nicht statt, ee sei denn, daß die Handlung keine Uckertretung, sondern ein * oder Verbrechen Tarstellt und daber die Pollseibchörbe ihre Zuständigkeit überschritten bat. u §. 12.

Die gerichtlich sestaesetzten Geldstrafen und die einge jogenen Genenstände fallen dem Staafe u. Sowess indeß über das Recht auf den Being derselben besondere gesetzliche Vorschtiften bestehen, bebält eg bei diesen sein Bewenden.

8. 13.

Gegen Militärversonen dürfen die Pollieibebsrden Strafen nur wegen solcher Uehertretungen sestsetzen, zu deren Aburtheilung im

ilichen Verfahren die Girilgerichte zuständig sind. Gine Fest⸗ * den Haft für den Fall des UÜndermegenz des Beschuldigten (S. 1 Absag 2) sindet nich a

§. 14.

Die Bestimmungen des §. AMW des Allgemeinen Berggesetzeg vom

W. uni 1863 (Gescz samml. S Jos. insonmeit sie die dei ung von durch die mit der Verwaltung der Vergrolijei 4 Beborden aus schlie ßen, werden Fee

Dicses Gesetz tritt am 1 Arril 1883 jn Kraft und in den jenigen Land eerkelsen. n denen jur Zess dag Gesetz vom 14 Mal 1857 Gei-

bat., an die Stelle diescz Gesetzegz und der dasselbe ergänzenden

lamungen.

diesem Tage ab sind für das weitere Verfabren in den enigen

ze Str nicht b nee, wr r

Die Minister des Innern a der Justiz haben die zur Aus⸗ r. dieses Gesetz.s erforderlichen reglementarischen Bestimmungen zu erlassen.

Urkundlich ꝛc.

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Runst, Wissenschaft und Literatur.

Wir haben schon wiederholt Gelegenheit gehabt, auf das großartige Unternehmen der Hof⸗Buch, und Kunsthandlung ven S. Soldan aufmerksam zu machen, welches dieselbe unter dem Titel: Albrecht Dürers . in, Auswahl mit Text, herausgegeben von Professor Dr. Karl von Lützow, Bibliothekar der K. * Akademie der bildenden Künste in Wien. Nach den Dri⸗ ginalien aus der Kunstsammlung Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern in Sigmaringen durch Lichtdruck als Faesimile, aus⸗ geführt von Arnold u. Zettler in München, erscheinen läßt. Jetzt liegen uns nun wieder 12 Blätter dieser Sammlung vor, welche ebenso wie die bereits veröffentlichten Dürerschen . für jeden Freund wahrer Kunst eine sehr werthvolle

abe bilden.

großen deutschen Meisters noch ein Wort des Lobes zu sagen. Die Vorzüge auch dieses Werkes Dürers sind von den bedeutendsten Kunsthistorikern und Kritikern so vielscitig und oft gewürdigt worden, daß etwas Neues darüber vorzubringen kaum möglich erscheint. Dürer bewährt sich aber auch in seinen Holzschnitten als ein Meister ersten Ranges. Obwohl er dem Holzschnitte seinen zeichnerischen Charakter säßt, weiß er der Zeichnung ein derartiges Leben einzuhauchen, die Figuren so markig hervortreten zu lassen, die Gruppen und Massen in solche wirkungsvolle Gegensätze zu bringen, daß der Holzschnitt zumzersten Male wahrhaft maserischen Reiz gewinnt und der nachhelfen⸗ den Farbe, welche noch die alte Tylographenschule vor ihm anwandte, ganz entrgthen kann. Vor Dürers Zeit hatte sich der deutsche Holzschnit nur durch Trennung vom Handwerk zur . erheben können. Dürer wußte die Getrennten auf einer höheren Stufe wieder zu vereinigen, und erst aus diesem Vereine konnte die in ihrer Art vollendete Schöpfung hervorgehen, als welche sich Dürers Holzschnitt uns dar— stellt. Den vollen Begriff von der Bedeutung desselben gewinnen wir aber erst durch den Einblick in seinen geistigen Inhalt. Auch der Gedankenkreis, welchen Dürer in seinen Holzschnitten zum Ausdruck bringt, fußt auf der Ueberlieferung. Die religiösen Stoffe über— wiegen weitaus die weltlichen. Vor Allem ist es das neue Testament, welches die Phantasie des Künstlers wieder und wieder beschäftigt. In den Kern der Christenlehre einzudringen und vor Allem den Helden der großen Menschheitstragödie, den Heiland, in seinem edlen Wandel, seinem unschuldigen Leiden und Sterben, allen bedrängten Seelen zum Trost und zur Erbauung vorzuführen: das lag dem Künstler zunächst am Herzen. Unter den uns vorliegenden Blättern finden wir fünf, welche ihren Gegenstand dem neuen Testamente entnehmen. Zu— nächst das vom Jahre 1523 datirte Blatt in Querfolio mit dem heiligen Abendmahl, welches in der Komposition und in der einfachen, auf jedes überflüssige Detail verzichtenden Einkleidung an die großen Italiener gemahnt. Von den Darstellungen des Gekreuzigten reicht ein zum Schmuck eines fliegenden Blattes bestimmter Schnitt vom Jahre 1519 in die Tage der Passionsfolgen zurück. Dürer hat dazu selbst die Textverse gedichtet. Vor Allem ist es die einfach mensch⸗ liche, zum Herzen sprechende Auffassung der heiligen Gegen⸗ stände, welche diesen Blättern, ihren fesselnden Reiz verleiht. An keinem Gegenstand jedoch tritt die schlichte, bei aller Tiefe und allem Reichthum echt volksthümliche Art von Dürers Kunst klarer hervor als in seinen Darstellungen der heiligen Jungfrau. Auch ihr hat er eine zusammenhängende Folge von Holzschnitten gewidmet, die zwanzig Blätter des‚Marienlebens“, nach Inhalt und Form eines der herrlichsten Werke deutscher Kunst. Auch in einer Anzahl von einzeln erschienenen Holzschnitten verherrlichte Dürer Momente aus dem Leben der Jungfrau. Vor uns liegt die mit Recht berühmteste hieher ge⸗ hörige Komposition, Maria als Köntgin der Engel“ aus dem Jahre J518. In dieser figurenreichen, in Zeichnung und Schnitt gleich vollen deten Dar— stellung bricht die Begeisterung des Künstlers für das Ideal ver⸗ klärter Weiblichkeit in den vollsten Jubel aus. Schaaren von Engeln und Cherubim umdrängen die Madonna, musizirend, Blumen und Früchte spendend, und über ihrem ruhmbekränzten Haupte halten zwei schwebende Engel die Krone. Von Stichen, welche die heilige Familie darstellen., sehen wir vor uns die beiden trefflichen Blätter: »Die heilige Familie mit den drei Hasen‘, vom Jahre 1497, und Die heilige Familie mit zwei Engeln im Saale“, vom Jahre 1503. Die übrigen sieben, uns gegenwärtsg vorliegen⸗ den Blätter des Dürerschen Holzschnittwerkes sind folgende: Das Schweißtuch vom Jahre 1510 Johannes und Hieronymus um 1501 Der heilige Koloman vom Jahre 1513 Aus der Ehrenpforte Kaiser Maximilians von 1515 Der Triumphwagen Kaiser Maximilians von 1512 Der Zeichner des sitzenden Mannes 1525 und das Rhinozeros von 1515.

Wie wir schon bei Besprechung der früheren Lieferungen bervor— gehoben haben, ist die Reproduktion der Blätter, bei welcher die Verlags⸗ bandlung Sorgfalt und Kosten durchaus nicht gespart hat, auch in technischer Hinsicht eine ganz vorzügliche, und der begleitende erläu⸗ ternde Tert aus der berufenen Feder Lützowe, welcher eine eingehende Würdigung und historische Erklärung der Schnitte giebt. kann als treffende Charakteristik des Holzschnittswerks des großen Meisters einen dauernden Werth beanspruchen. Wir benutzen daher nochmals die Gelegenheit, das verdienstlicihe Unternebmen mit Rüäqsicht auf das herannahende Weihnachtefest angelegentlichst zu empfeblen. Das Werk eignet sich in hohem Grade zu einem ebenso würdigen wie werthvollen Festgeschenke.

Veterinarwesen.

Die s. 3. von der ungarischen Regierung gegen Kroatien Slayonien angeordnete strenge Grenzsperre?*) bat., nachdem die im Monat Oltober d. X daselbst ausgebrochene Rinderpest auf zwei Gemeinden beschränkt geblieben ist, jetzt eine Abänderung dahin erfab⸗ ren, daß die aus den nicht verseuchten Gegenden berruührenden Wieder⸗ käuer und Rohprodukte von Thieren unter einer von Fall zu Fall be⸗ sonders einzubolenden ministeriellen Bewilligung bei besiimmten Uebergang punkten eingeführt werden dürfen.

Gewerbe und SBandel.

Nachdem die Dexutirtenlammer deg Kaiserreichs Brasilien bereits früber die Vorlage der Regierung wegen Erböhung des auf den Ein fubrijöllen lastenden Zuschlags von 5 n, um weitere 10 angenommen, ist dieser Vorlage auch Seitens des Senats in der Sitzung vom 20. vor. Mig. die Zustimmung ertibeilf worden. Der Gesetzvorschlag bat war wegen einiger vom Senate vorgenom- menen Veränderungen nochmalg an die Zweite Lammer zurückm⸗ geben, seine Annabme gilt aber als gesschert. Tie Grhsöhung soll unmittelbar nach der Kalserlichen Sanktion in Trast treten.

Der Ginfuhrsoll, welcher in den messlen Fällen ) M, vom Werth der eingehenden Waaren beträgt, wird sich dann also auf 18 M, dieses Wertheg belaufen.

Gleichzeitig soll der Ausfubrioll um 270 berabgesetzt werden.

Antwerpen, 21. November. (B. T. B) Woöttauktiion. Angeboten 1725 Ballen Laplatawollen, davon 1357 B. verkauft.

Prelse fest. London, 24. November. (G. T. B) Wollauktion waren Preise unverändert. New⸗ York, 24. November. (G. T. B) Der Saß⸗ sekretär Folger bat das Schatzamt angemsesen, ciabernfer SpFfi—- gationen wöchentlich in der Höhe bis ju 19 Millionen Dollarg anzunehmen.

Bei der gestrigen

J Cont & M Nr. 236 4. 1882

Es wäre überflüssig, über das Holzschnittwerk des

Oelmärkten in Bradford und Pittsbourg wird ein

panikartiges der Course gemeldet. Auch heute war 9 die Krisis auf dem Pittsburger Delmarkt noch nicht überwunden.

fanden starke Umsätze statt und bedeutende Quantitäten wurden zur Deckung der Differerenzen verkauft. Im Laufe des 2 trat indessen eine erung ein. Der Eröffnungeours von 94 stieg bis 98; der Schluß war fest zu 963. Man glaubt allgemein, e die schlimmste Krisis überwunden ist. Der Markt in Bradford schloß bei besferer

Tendenz zu 97. Verkehrs⸗Anstalten.

In dem am 1. Dezember d. J. in Kraft tretenden neuen Aus nahmetgrif im ungarisch-deutschen bezw. ungari sch niederländischen Holzverkehr 9 Bekanntmachung in Nr. 242 d. Bl.) sind, worauf wir, um irrigen Änsichten und Folgerungen vor⸗ zubeugen, aufmerksam machen, für die deutschen Strecken lediglich die in den correspondirenden internen Verbandtarffen bezw. in Lokal⸗ tarifen für den Transport von Holz bereits bestehenden Frachtsãtze zur Einrechnung gelangt und für den Verkehr zwischen Budapest und Köbanya der ungarischen Staatsbahn einer- und Bremen, Bre⸗ merhafen, Geestemünde, Hamburg, Lübeck, Harburg, Stettin und Swinemünde andererseits lediglich die in den selben Relationen für

New. York, 24 November. (B. T. B) Von den an fe

Budapest und Köbanyg der österreichis chen Staatsbahn z. Zt.

im deutsch⸗ungarischen Verbande bestehenden r er eingestellt. Eine Begünstigung ausländischer Waldprodu te, den inländischen gegenüber, durch deutscherseits jenen gewährte Frachtermäßigungen wird demnach mit diesem Holztarife nicht eintreten

Darm stadt, 25. November. (W. T. B.) Der Verkehr auf der Odenwaldbahn ist in Folge der durch die Regengüsse ver⸗ ursachten Zerstörung des Dammes zwischen Erbach und Eberbach unterbrochen.

New⸗YJork, 24. November. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Suevia“ ist hier angekommen.

Berlin, 25. November 1882.

Aus Anlaß der Silbernen Hochzeit des Kronprinz⸗ lichen Pagres ist dem Verein „Invalidendank“, Berlin W.,

Markgrafenstraße 5 a, wie dieser des Ministeriums des Innern für den ganzen Umfang der Monarchie die Erlaubniß zur Ausspielung' einer Effekten⸗ lotteris ertheilt worden. Dieser Erlaubniß haben sich andere deutsche Regierungen angeschlossen Ausgegeben! werden 56 600 Loose zu je 3. mit 6308 Gewinnen im Werthe von 60 066 Die Haupt⸗ gewinne zu 5000, 3000, 1000, 500 S5 bestehen nur aus Silber. Der Erlös wird dem Kriegs. Ministerium zum Besten militärischer Hülfsbedürftiger überwiesen. Bei Gelegenheit der Goldenen Hochzeit des Kaiserpagres hat der Verein „Invalidenbank gleichfalls feine Theilnahme durch Anregung einer Lotterie dargethan, welche den Erlös von 78570 (6 ergab. Diese Summe erhielt das Kriegs⸗ Ministerium zur Unterstützung von Invaliden und deren Angehörigen. Die Ziehung findet am 28. . M. statt. Loofe sind durch den „In- validendank“ zu beziehen.

uns mittheilt, Seitens

Die November-Ausstellung des Vereins Berliner Künstler (Kommandantenstraße 77,79) hat in diesen Tagen ein paar Zugstücke erhalten, welche den lebhaften Zuspruch, den die Ausstellung ohne⸗ hin von Seiten unseres kunstliebenden Publikums findet, noch zu steigern wohl geeignet sind. Es sind zwei Bilder von Defregger und Max. Das erste führt uns auf den Tanzboden eines oberbayerischen Gebirgs⸗ dorfs, auf welchen die tanzlustigen Paare, von einem juchzenden und springenden Bua begrüßt, soeben einziehen. Die. Heiterkeit, welche dieser Empfang über die Gesichter der frischen Schönen und ihrer Begleiter ausbreitet, ist so wahr und unwiderstehlich, daß sie den ärgsten Hypochonder mit fortreißen muß. Das prächtige Bild wirb auch von Denjenigen, welche dasselbe bereits auf der Wiener internationalen Kunstausstellung zu bewundern Gelegenheit heften, gern noch einmal gesehen werden. Das Maxsche Gemälde: „Die Würfel“, zeigt uns die Kniestücke eines antik gewandeten Pärchens, welches mit Herzens⸗ angelegenheiten beschäftigt scheint, über die die junge Schöne im Begriff ist, die Würfel in ihrem Schooße entscheiden zu lassen. Viel geistigen oder gemüthlichen Gehalt kann man auch in diesem Bilde des überschätzten Künstlers nicht entdecken, dagegen ist die In⸗ karnation diesmal blühend schön und kraftvoll und nicht so skrophulos wie sonst.

Frankfurt a. M., 24. November. (W. T. B) Der Main ist über seine Ufer getreten; die Verbindungsbahn und der diesseitige Quai stehen unter Wasser.

Biebrich, 24. November. (W. T. B.) Der Rhein ist wieder rapid im Steigen begriffen; die Ufer sind hier und bei Rüdesheim überschwemmt und die Schiffahrt eingestellt.

Mann beim, 25. November. (W. T. B.) Der Rhein war heute früh bis 765 em gestiegen; der Bahnverkehr nach dem Rhein⸗ vorland und dem Neckarhafen ist seit gestern eingestellt.

London, 24. November. (W. T. B.) Eine bei Llovds einge⸗ gangene Depesche meldet, daß zwei Walfischfahrerboote, welche ju dem Dampfer ‚Winton“ gebörten und von Rosterdam nach Odessa bestimmt waren, am 17. d. M. bei Port Argenton angetroffen worden seien. Die beiden Boote waren mit 28 Personen, welche die Bemannung des Winton ! bildeten, gescheiter t. Sämmiliche Per⸗ sonen sind bis auf eine ertrunken.

London, 24. November. (W. T. B.) Die Eisenbahn—⸗— brücke von Bromley an der London ⸗Chatam and Dover⸗ Eisenbahn brach heute Morgen zusammen; 7 Arbeiter baben dabei das Leben eingebüßt, und mehrere Personen wurden verwundet. Die für die Reise nach dem Kentinent bestimmten Züge baben in Folge des Unfalls nicht abgehen können.

Am Sonntag, den 17. Deiember, Mittags 12 Uhr, findet im Königlichen Opernhause eine Mafinse zum Besten dez engagirten Tbeater⸗Chorpersonales stait, für welche eine stattliche Neihe erster Kräfte Fr. Lucca an der Spitze bereit gewonnen ist. Wir werden noch ausführlicher auf die Betheiligung der mitwirkenden Künstler und das Programm zurückkommen.

Friedrich Wil(belmstädtisches Theater. Auch der zweiten Aufführung der neu bearbeiteten Dperetse Donna Juanita“, von Surre, wurde gestern, Freitag, die glänzendste Äufnabme ju Theil, wie die jablreichen Dacapoß und die Bervorruse des Kom—⸗ ponisten und der Hauptdarsteller bejeugten. In der Hosloge wohnten der Vorstellung Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Friedrich Garl und der Erbaroßberjog von Dldenburn bei.

In National Theater übt dag Auestattungestüäck Do⸗ nati Morlay“ nach dresmwöchentlicher Rube die alte AÄnziebungfrast. Trotz deg ungünstigen Wetters war dag Haus bei der n. trigen 3. Aufführung qut besetzt und der Beifall, wie biaber, eln von Scene ju Scene steigender; namentlich gefiel die neue Ballet ˖ Einlage in der großen Palastseene.

Redacteur: Riedel. Gerlint

Verlag der Grreditlen (G e seih. Drug; BW. GIane, Fünf Beilagen (ein cllenlich Bzrsen. Bellage)

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4 .

* *

Dentsches Reich.

J . Rach wei sun der in der Zeit vom 1. Januar bis 15. November 1887 ] .

innerhalb des der Steuerver

ung abgefertigten Zuckermengen. !

Menge des abgefertigten Zuckers.

deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗

. ; ; - S veite Beilag = s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staa

Berlin, Sannahend, den 25. Napemher

3 Kandis zucker und Zucker in weißen, vollen, harten Broden,

Staaten, 6e. L des elfe. bezw. Waarenverzeichnisses

Verwaltungs Bezirke.

in der Zeit vom l. Januar bis 31. Okt.

kg

X

in der Zeit

1. bis 15. Nybr.

kg kg

zusammen

und

in der Zeit vom 1. Januar bis 51. Okt.

kg

Aller übrige harte Zucker, sowie alle weißen, frockenen Zucker in Krystall⸗, Krümel Mehlform von mindestens 98 vo Polarisation (Nr. 471 des statistischen

Waarenverzeichnisses)

in der Zeit vom 1. bis 15. Nobr.

kg kg

zusammen

Rohzucker von mindestens dS o Polarisation (Nr. 472 des statistischen Waarenverzeichnisses)

in in der Zeit der Zeit

Runst, Wissenschaft und Eiteratur.

„Der, BVerfasset der Entstechrang der Bibel = der Zamilien= bibel? u. s. w., Dekan E. Zittel ie fer hl, hat . y veröffentlicht: Dr. M

ruhe, G. B b lung, . fasser nennt n Hegel uchhandlung, Preis 1.29 6). Der Per

neue arxtin Luther ven 1483-1517 (Karls⸗ einen Beitrag zu einem wirklich hen Volksbuch

über Luthers Leben und Schristen. Dat Bedürfni nach einer volks⸗ thümlichen Bearbeitung und Sichtung des . . grogen Neformatorg ist in hohem Grade vorhanden, da Luthers Werke nicht weniger als 65 Bande deutscher und 335 Bände lateinischer Schriften umfassen. Nicht minder fehlt es noch an einer wahrhaft volkgthümlichen Biographie Luthers, die den Reformator, ohne individuell und andere Zuthaten, dem Volke in der einfachen Weise, wie er sie selbst gab und möglichst mit seinen eigenen Worten darstellt. Der Verfasser hat diese Doppelaufgabe bis zum . 1517 glücklich gelöst; er erzählt in schlichten Worten in kurzen

baus und Schule, der Student, der Mönch, der Professor und

Nachlasses des

e Reflexionen

bschnitten: Eltern⸗

vom Ordensvikar, den äußeren Lebensgang Luthers und fügt an jeden Ab-

l. Janugr bis zusammen

schnitt aus dessen Schriften Auszüge, die des R

eformator3 Ansichten,

JI. Sft. ö. , Wünsche und Ziele über die entsprechenden Verhãältnisse enthalten, alfo

k kg

ö Preußen. Provinz Ostpreußen. ö Westpreußen .

g. ommern. .

(. hd

ö Sachsen einschließlich der Schwarzb. Unterherrschaft Schleswig ⸗Holstein. .

annover.

Rheinland

6 5g 1s 161 3583

5 8õ0 796 4408481 . 11 850

z7J 118 6 897 59g 2 29n ghz

oon 4309 5 s50 26 In is 4 555 gc = Il S5 820 C6 845 37

41 N68 g 1

3 414 52 36614131 183 oh 25836

114 175 525 943 * 60 147 565 573 4 oso 145 oͤ45 546 3 559 677 479 02 2368 501 2636

48 000 12713 804 4 837 424

48000 15 706134 6 203 380

17134 487 2774 244 19 g08 731 51 870 435 12135 533 64 005 68 3 754 554 10 886 946 64 641 5060

4490622 44190 622

ö . 7931 518 Sa. Preußen

Bayern. 2 845 331 Sachsen 82 150 Württemberg.

K 290 731 . 2842 Oldenburg. Braunschweig 3 923 984 Anhalt. .

Luxemburg.. WJ

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26 602 2066

222 491 3067 822 708 S890 858

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z09 o? 4233960

199 349

ö. 35 133 *

or S5 Tos Ts 5 pp dJ 57 631

2475 60106

143 684

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T Js Fiss G rss s 16 1365 10 009 826 135 71346 7J zas . 12523 135 2

1789 121 267 4565 207 357 1922202 12305536 3 152732 380 538 156 255 535 825

lage von H.

Ueberhaupt im deutschen Zollgebiei

) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, und dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht alfo a

34 336 818

9 730 567 1 877 15 TTödd) TI welche zum E

Kaiserliches Statistisches Amt.

ecker.

rport oder zu einer öffentlichen Niederlage abgefertigt uf die wirklich zur Ausfuhr über

149 i J dd JT did dd; ĩ sj /s

die Zollgrenze gelangten Mengen.

über Kinderzucht im EClternhaufe, Werth der Wissenschaft und der Gelehrsamkeit, über Möncherei und Klosterleben. Dem letzten Abschnitt sind Luthers Vorrede zu Eyn deutsche Theologie

deutscher Sprache herausgegebene Schrift, und sein Vaterunfer (1518) 1 e e, beit b h

verdienstyolle Arbeit nur bis zum Jahre 1517 fortgeführt; aber au in dieser Beschränkung hat fie für das deutsche Volk einen hohen Werth, . 9 . 3. . A 8

ies in ihrer zweckmäßigen Verkürzung, forgfältigen Auswahl und systematischen Zusammensteüung schon einen tiefen Einblick in das Glaubens und Geistesleben des großen Reformators gestatten. Be⸗ 6 ,, 6 .

n irgend einer Weise an der im nächsten Jahre wiederkehrenden Säkularfeier des Geburtstags Luthers betheiligen wollen. sich der Verfasser oder Schrift ermuthigt sehen, die schwierige Arbeit in derfelben muster⸗ haften Weise, wie sie hier begonnen, fortzuführen!

6 . für . , Mädchen und junger Frauen empfie ich eine Mustersammlung lyrischer Ge⸗ dichte, welche unter dem Titel: ‚Von . 9 gen, ausgewählt von Sophie W,. Müller in Berlin zu dem mäßigen Preise von 3 A6 soeben erschienen ist. Das Album umfaßt 306 mit Geschmack , . ir fn erg , . ie, .

ier in folgende Gruppen eingefügt sind: In der Heimath, lust, Liebesglück und Liebesleid, d Glück und Frohsinn. Die Ausstattung des Albums ist sehr geschmack⸗ voll; dasselbe ist auch mit 15 trefflichen Holzschnitten geschmückt.

lyrische Dichtun

in der Schule und im Leben, Über den

seine Bußpsalmen (1517, die erste von ihm in

Auszügen angehängt. Leider hat Hr. Zittel seine

uszüge aus Luthers Schriften mittheilt,

das kleine Buch allen Denen sein, die sich

Möchte

ein anderer Berufener durch den Erfolg der

weigen; neuere erena“ im Ver⸗

Wander⸗ Haus und Welt, Ernste Stunden.

Preußischen Staais-Aujeigern: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

KR

R Inserate für den Deutschen Reichs und Fon. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central · Handels; register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichn-Anzeigers und Joöniglich

Deffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank , Rudolf Mosse, Saasenstein C Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

n. dergl. 3. Jerkante. Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahluag * u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Jerschiedene Bekanntmachungen.

S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- « J. Familien- Nachrichten. beilage. *

Annoncen Bureaux.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Nichard Paul Conrad Alexander Jagusch, zu Berlin am 13. April 1855 geboren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs und Unterschlagung in den Arten 83. 6. 3144/82 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs gefängniß zu Berlin, Alt Moabit 11,12, abzuliefern. Berlin, Alt⸗ Moabit 1112 (NW.), den 22. November 1882. Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 833. Be⸗ schreibung: Alter 27 Jahre, Größe 1m 58 em, Statur klein und schmächtig, Haare dunkel, Stirn frei, Bart schwarzer Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Augen dunkelblau, Nafse spitz, Mund klein, Zähne vollständig, Kinn ründ. Gesicht opal, Gesichts⸗ farbe gesund. Kleidung: dunkelbraun melirter Anzug. Besondere Kennzeichen: ist taußstumm.

Subhastatlonen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

(oo ogꝛ] Dessentliche Femme,

In dem Versahren, betreffend die ertheilung des Erloses der am 18. Oktober 18 77 auf AÄnsieben deg Isidor Bernard in Nancy und Konsorten, als Glau⸗ biger, gegen den Jobann Peter Barbe in Vantoux und seine Ehefrau, als Schuldner, durch das Kaiser⸗= liche Friedengericht zu Metz. NRanton Il. vorgenom⸗ menen Zwangaversteigerung ist der Theil ungeplan auf der Gerichteschreiberei, Zimmer Nr. J, dez Naiser · lichen Amtegerichtg dahler offen gelegt und Termin zur Erklärung über denselben auf

Dounerstag, den 11. Jannar 1888, Vormittags 9 Ubt, im Geschaftolofale des Amte gericht hierselbst bestimmt.

Der Johann Peter Barbe, Sobn, und dessen Gbe · S* früber in Vantour, zur Zeit ohne bekannten

obn⸗ und Aufenthalte ert, werden aufgefordert, ven dem Tbeilungerlan Ginsicht u nebmen, dem nächst in dem Termine behusg Erklärung über den Tbeilungeplan ju erscheinen und spätesteng in diesem Termine rricidung deg Ausschlusseg etwalge Widersprũche Kang den Plan zu erheben.

Mertz, den X. November 1882.

Kaiserlicheg Amtsgericht. ger. Döm lin g. Zur Benglaubiqung:

Riediger, Hülfe · Gerichisschreiber.

1007 ij Aufgebot.

Dig verlebte Marie Magdalene Glodengteßer, geb. Fin el, in Friedberg af laut Testament di minder abrigen Enkel ibrer vo orbenen

er zu alleinigen Erben ihreg Nachlasseg ein⸗ geseht und ergeht blermit auf Untrag des Großk.

Ministerial - Protokollisten Röttger von Darmstadt die Aufforderung an den unbekannt wo abwesenden Bruder der Erblasserin, Jacob Finzel, spätestens im

Termin

49938

Die Ehefrau des Kärschners Nicolaus Huppertz u Cöln, Elise, geb. Beitram, obne Geschäft da= elbst wohnhaft, Jansen II, klagt gegen ihren genannien Ehemann

Dienstag, den 16. Januar 1883, Vorm. ) Uhr, etwaige Rechte an den fraglichen Nachlaß durch An— fechtung des fraglichen Testaments geltend zu machen, als sonst dasselbe vollstreckt werde.

Bei dem Nachlaßvermögen befindet sich ein in Friedberger Gemarkung gelegener Grabgarten vorm Mainzer Thor, Flur VI. Nr. 30, welcher auf den Namen Ludwig Finzel Wittwer eingetragen ist, und wird dem Jacob Finzel hiermit aufgegeben, eLentuelle Ansprüche an jenes Item innerhalb zwei Monaten dabier vorzubringen, als sonst nach Ün— trag dessen Ueberschreibung im Mutationgverzeschniffe auf die genannten Erben verfügt wird.

Friedberg, den 17. November 1882.

Großh. Amtsgericht Friedberg. Herzberger.

Auszug.

auf Gũtertrennung.

Zur mündlichen Verbandlung ist Termin auf den 24. Jannar 1883, Vormittags 9 Uhr, im Sitzunggsaale der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichtgz zu Cöln anberaumt.

Cöln, den 21. November 1882.

Für die Richtigkeit des Auszuges: Jan sen II. Nechts anwalt. Vorstebender flageaue zg wird hierdurch werõffentlicht: Breuer,

Gerichte schreiber des Königlichen Landgericht.

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r den Bauer Carl n Abt. In. Nr. 1 Albrecht 1

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vertreten

Bekanntmachung.

Schroder s wen Aufgebot? ·

é dag Königliche Amtegerlscht zu

am 13. November 1882 durch den Amtg⸗

tarath Seifert erkannt:

I. 1) Die Hrvotbekenurkunde über 90 Thlr. Dar⸗ lebn nebst 4 ½ 3 Schul du kunde dom

3 Verfügung dom 28. Seytember 1854

nde dom N. Ser irmber 1854 und dem deen, eä. lem ber

G wird für

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ö eingetragen aus der

4 Pl Sagast oebörigen, im

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liz Bd. XI. Nr. 351

durch Rechtsanwalt

Ser tember 1854 zu- n Suckom dem Handel mann

gebildet aug der

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werden den

II. I) Die Hypothekenurkunde über 1100 Thaler Kaufgelderrückstand nebst 5 Zinsen, einge⸗ tragen aus der Kaufgelderbelegungsverhand= lung vom YM. Juli 1869 zufolge Verfügung vom 28. November 1869 für den Bauer Joachim Schroeder zu Porepy in Abtb. III. Nr. 184. des dem Müller August Döscher und dem Landwirth Adolph Döscher gehörigen, im Grundbuch von Lütkendorf Bd. J. Nr. 31 verzeichneten Grundstücks, gebildet aus dem een fen vom 19. Mai 1869, der

aufgelderbelegungs verhandlung vom 20. Juli 1869 und dem Hvpothekenbuchsauszuge vom 2. Dejember 1869 und 4. März 1870, wird für 22 erllãrt, 2) die Kosten deg Aufgebotsverfabrens werden dem Antragsteller auferlegt. Pritzwalk, den 15. November 1882. Königliches Amtsgericht.

49983 ö

Rep. 1381/82. Auf Grund des Beschlusses der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts u Mül= bausen i. E. vom J. November 1887, mitgerbeilt durch die Staatsanwaltschaft hiesigen Landgerichts unterm 17. November 1882, des 5. 334 der St. P. O., des Artilels 117 des code civil und Art. 7 33. des Gesetzeg vom 5. Jun 1879, betr. das Ver⸗ 3 in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, ergeht

Beschluß: ͤ

Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Mann in Mainz wird zum Pfleger des im . Reich befind lichen und durch Beschluß der Strafkammer des Taiserlichen Landgerichts in Mülbausen 1. EG. in Gemäßbelt des 8. 332 eqn. der St. P. O. beschlag⸗˖ nabmten Vermögeng von?

1) Friedrich Wilbelm Wolf, Instrumentenmacher

und Häusermakler,

2) 3 bn und Geschäftetbeilbaber Gugen

lf Beide in Main wohnhaft, ernannt. Mainz, * 21. r og m ĩ gejeichnet: Volk, Oberamterichter. * richtige Abschrift; Gtoßberjogliche Amt gerichte schreiberei Malm. Göttel mann.

4902069 Im O nde iedti

ö September 1844 und 2. Oktober 1866 einge ragen.

Von Seiten der Schuldnerin ist durch Urkunde und Ausschwörung eines Eides nachgewiesen, daß diese Schuld dem ursprünglichen Gläubiger zurüc— gejahlt und daß die Urkunde verloren gegangen ist.

Da Schuldnerin nun ein Aufgebotsverfahren in Betreff dieser abhanden gekommenen Ürkunde bean= tragi hat und diesem Antrage gerichts seitig stattge-⸗ geben ist, so werden Alle, welche in Betreff der bier fraglichen Obligation Rechte zu baben vermeinen.

aufgefordert, diese Rechte bis Dienstag, den 39. Jannar 1883, Morgen 10 Ur, auf hiesigem Gerichte anzumelden, widrigenfalls die vermißte Urkunde für ungültig und wirkungslos und

die Hypothek für vollständig erloschen erflärt wer- den soll.

Göttingen, den 20. November 18582. Königlicheg Amtsgericht. 11. Bormann.

ede] Ertenntniß auf Tedeserklärung.

In Sachen, betreffend die Todeserllãrung der ver- schollenen Musikug Jobann Georg Heinrich Tühne⸗= mann, am 25. Auqust 1836 geborenen Sone des weiland Bergmanag Friedrich Kübnemann dabier. wird auf Antrag der Geschwister des Verscholl enen, alg

I der Gbefrau deg Zimmermanns Soffge, Gbristiane, geb. Tubnemann.

2) der . Mublenbauerg Kedse. Doris. geb. ann, des Müblenbauers Theodor Kübaemann.

sämmilich von bier

des Zinmermanng ust ahnemann in

28 vertreten durch Zimmermann Soff ge

) der Gontadine Tuübnemann m

2 dertreten durch die Gbefrau Soff ge

6) der Minna Bartbauer, ge Rubnemann, von

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