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Begriff der Noterität ein recht schwankender ist. Was für den einen notorisch ist, davon weiß der andere gar nichte. Allerdings giebt es ja eine Notorität, über die der Richter zu entscheiden bat. Ich nehme an, daß hier in diesem Falle der Richter über die Notorität der Prä- dent des Landegausschusses sein soll. Aber nun lege ich auf diesen kt gar kein sonderliches Gewicht, sondern ich frage einfach, was
en sich die Herren Antragsteller darunter gedacht, daß sie einen Unterschied machen zwischen Denen, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, und Denen, welche der deutschen Sprache notorisch voll⸗ kommen unkundig sind? Ich n das ist dasselbe, und ich be—⸗ haupte namentlich, daß es dasselbe ist, seitdem ich die Auseinander⸗ setzungen bei der zweiten Berathung gehört habe, darüber, daß die erren einen Unterschied machen jwischen der Fähigkeit, in der deut- chen Sprache sich zu unterhalten und zwischen der Fahigkeit, in der deutschen Sprache eine Rede zu halten. Meine Herren, machen Sie diesen Unterschied und sagen Sie, der Mann, der zwar der deutschen Sprache soweit kundig ist, daß er sich in ihr in der Konversation gusdrücken kann, der sich aber nicht im Stande fühlt, eine Rede zu balten in deutscher Sprache, sagen Sie, . Mann sei der deutschen Sprache nicht mächtig, so be— haupte ich, daß sämmtliche Abgeordnete des Landes ausschusses und auch der Hr. Abg. Winterer, obwohl wir von ihm eine sehr stolvolle und fließende deutsche Rede gehört haben, kommen werden und sagen: ich bin der deutschen Sprache nicht vollkommen mächtig, Das, meine Herren, ist also ein Zustand, der unmöglich erwünscht sein kann. Das ist ein Zustand, der dazu führt, daß noch nach 16, noch nach 20 Jahren der Gebrauch der französischen Sprache aus dem Landesausschuß nicht verschwindet. Der Präsident des Landes ausschusses, auch bei der peinlichsten Gewissenhaftigkeit, wird sich der Prätension, den Gebrauch der französischen Sprache den einzelnen Abgeordneten zu gestatten, gar nicht entziehen können. Endlich, meine Herren, behaupte ich, die Sache hat auch in der That eine nationale Bedeutung., Ich will dem Hrn. Abg. Winterer sehr gern glauben, daß es nicht die Absicht der Antragsteller gewesen ist, mit dem Antrag zu demonstriren, ich will sehr gern glauben, daß sie damit die Er⸗ füllung eines Wunsches erstrebt haben, den sie als ein Bedürfniß an⸗ erkennen, aber, meine Herren, glauben Sie jg nicht, daß die Tendenz des Antrages in Elsaß⸗Lothringen und über seine Grenzen hinaus als eine ebenso unschuldige aufgefaßt wird. Meine Herren, die französischen Zeitungen haben sich bereits mit dem Antrage sehr ein⸗ gehend beschäftigt, und dem Hrn. Abg. Winterer — und das bitte ich denn doch auch zu berücksichtigen — sind dafür manche Ehrentitel unter anderen der eines Germanophoben beigelegt worden. Meine Herren, ich handle auf das Ersuchen der elsässischen Regierung, wenn ich erkläre, daß Sie das Werk, welcheß die elsaß (lothringische Regie⸗ rung im Lande zu verfolgen hat, ernstlich gefährden, wenn Sie diesen Antrag annehmen. Er enthält eine Staͤrkung der französischen Ele⸗ mente, er enthält eine Schwächung derjenigen Elemente, welche mit uns dahin streben, daß das Land in Ruhe und Frieden unter dem
Scepter des Deutschen Kaisers sich der Segnungen seiner Verbindung mit Deutschland erfreut.
Der Abg. von Bennigsen erklärte, daß seine Freunde und er, wie in der zweiten, so auch in der dritten Lesung gegen den Antrag stimmen würden. Nach der entschiedenen gilt mn der deutschen Regierung in Straßburg gegen den— elben und nach der bestimmten Erklärung des Staats— sekretärs sei offenbar keine Aussicht vorhanden, daß ein Be— schluß ähnlich wie in zweiter Lesung die Zustimmung der verbündeten Regierungen finden werde. Das würde seine Partei aber nicht abhalten, ihren Beschluß zu wiederholen, wenn es sich hier wirklich um einen politisch harmlosen An⸗ trag handelte, der der Gerechtigkeit und Villigkeit entspreche. So liege aber die Sache nicht, und er hoffe, daß das Haus den Beschluß zweiter Lesung, der bei schwach besetztem Hause und nur mit geringer Mehrheit zu Stande gekommen sei, um⸗ stoßen werde. Nach der Begründung des Antrages sollte man fast meinen, daß man es mit der Vertretung eines ganz über⸗ wiegend französischen Landes zu thun hätte, in der eine große ** tüchtiger, der deutschen Sprache durchaus nicht mächtiger
ersonen eine parlamentarische Thätigkeit nicht ausüben könnte. Aber höchstens 1/5 der dortigen Bevölkerung gehöre der französischen, / aber der deutschen Nationalität an. Selbst in dem Regierungsbezirk Metz, in dem das französische Element mehr zusammengedrängt sei, sei lange nicht die Hälfte französischer Nationalität und dazu großentheils der deutschen Sprache kundig. Aber selbst zugegeben, daß in einzelnen Fällen wirklich tüchtige Mitglieder des Landesausschusses durch die Bestimmungen der jetzigen Geschäftsordnung von einer Betheiligung an den Debatten abgehalten würden: fei das ein entscheidender Grund an den bestehenden Verhältnissen zu rütteln? Diese Körperschaft habe auch sehr wesentliche legislative Aufgaben. Sei aber in provinzlalen und kom— munalen Vertretungen — er erinnere an Schleswig⸗Holstein, wo das dänische Element annähernd so stark vertreten sei, wie das französische in Elsaß-Lothringen, an Posen, wo mehr als die Hälste polnisch spreche — ein ähnlicher Antrag gestellt worden? Auf deuischen Provinzial⸗Landtagen werde auch deutsch gesprochen, und es sei darüber nicht die geringste Be⸗ schwerde geführt worden. Er möchte sehen, was die sfranzö⸗ sische Nationalversammlung sagen würde, wenn ein Vertre⸗ tungskörper einer Provinz den Anspruch erhebe in ihrer Sprache zu verhandeln. Es sei schon früher auf die Stellung des Abgeordneten für Nizza in dem gesetzgebenden Körper Frankreichs hingewiesen; er wolle noch an die Korfikaner er⸗ nnern, die denselben Anspruch wie die 200 009 Lothringer erheben könnten. Die Elsaß Lothringer seien früher ein sehr einflußreiches Element in der Vertretung Frankreich gewesen, er wisse aber nicht, daß sie jemals den Anspruch erhoben hätten, in ihrer deutschen Landes sprache sprechen zu dürfen, und wäre berfelbe erhoben worden, dann wäre eine ganz andere Antwort ersolgt, als die 8 und sachliche Erörterung, welche der Antrag in diesem deutschen Reichs tage e habe. E sei ein Vorzug der Deutschen, in solchen Dingen ruhig und = einer Minderheit gegenüber zu diskutiren, und sich nicht Auf politische Gewalt zu berufen. Die Deutschen wollten auch nicht von ihrer Macht einen gewaltsamen Gebrauch machen, wie es die Franzosen versucht hätten, und Elsaß Lothringen die deutsche Sprache aufzudrängen versuchen. Aber der Reichs. tag wolle doch die . und Sentimentalität nicht so weit treiben, daß man um einer Minderzahl framsösischer Natio⸗ nalität Billigkeit und Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die rte e m augübe gegen eine große Ueberzahl cher diesem Landegtheile. Es sei eine Sache des Anstandes, daß eine Körperschast in der Sprache ver— handele, we der sliberw Thei
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nicht halten 5 0 r Winterer es 235 Ein P 3 er wisse sehr gut, daß der ordnete deutsch
könne und er verbiete demselben, französisch zu reden, wäre in dieser Vertretung in seiner Position ganz unhaltbar. Den Eindruck wünsche er nicht hervorgerufen zu sehen, daß eine überwiegend deutsche Körperschaft wach außen so erscheine, als ob hier die französische Nationalität der Ausdruck des ganzen Landes sei. Das Haus wolle nichts dazu thun, was die Vflege deutschen Wesens, die Entwickelung und Aufrechterhaltung der deutschen Nationaluät hindern könne. Es handele sich um ein neu erworbenes Land, das Deutschland erst wieder gehöre seit 12 Jahren. In diesen Lande seien sehr starke franzbsische Sympathien mächtig. Die Blicke seien vielfach auf französische Zustände gewendet, und die Bewegung und Aufregung in Frankreich sei derartig, daß die Sicherheit der Regierungen nicht mit der Bestimmtheit, wie im Anfange der Republik sür die ersten Jahre prognosti⸗ zirt werden könne. Möge die Regierung schwach oder stark sein, in einer solchen Krisis, der Deutschland nicht entgehen werde, werde noch einmal um Elsaß- Lothringen zwischen Frankreich und Deutschland gekämpft werden müssen, und der Nchs tag sollte sich in dieser Zwischenzeit hüten die deutsche Sprache und Nationalität zurücktreten zu lassen, wenn auch nicht ausdrücklich mit seinem Willen, so doch indirekt durch BVeschlüsse, welche die französische Nationalität und Sprache ö. den Einfluß französischen Wesens in diesem Landestheile ördere.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Gegner des An⸗ trages thäten so, als ob es sich darum handle, ob Deutsch— land Elsaß-Lothringen behalten sollte oder nicht. Deutschland habe das Land erobert und es im Friedensschlusse rechtlich er— worben, und er wünsche, daß Fort so regiert werde, daß Deutschland sich die Bevölkerung zu Freunden mache. Das könne nicht gleich geschehen, und er finde es sehr begreiflich und verzeihlich, daß die Elsaß⸗Lothringer nicht Alles vergessen könnten, was ihnen von Jugend an lieb und theuer gewesen sei. Er und seine politischen Freunde, die für den Antrag stimmen würden, wollten Elsaß Lothringen bei Deutschland behalten, so gut wie jeder Andere im Hause; seine Fartei halte aber auch Deutschland für stark genug, um es zu er— tragen, wenn einmal der unerhörte Fall sich ereignen würde, daß im elsaß⸗lothringischen Landesausschuß eine französische Rede gehalten werde. Man dürfe nicht große nationale und politische Gesichtspunkte in eine einfache Frage der Geschäfts⸗ ordnung des Landesausschusses hineinmengen. Es stehe sest, daß die Geschäftssprache des Landesausschusses deutsch sei, und bleiben solle, es solle nur der Uebergang zu dem neuen Zustande erleichtert werden, damit nicht die Maßregel als eine tyrannische erscheine. Der Zweck des Landesausschusses sei doch, daß die Vertreter aller Theile des Landes sich über die Verwaltung aussprechen sollten, und nun wolle man die Wirksamkeit der Körperschaft dadurch beeinträchtigen, daß man alle die hinausbringen, die nicht deutsch verstehen. Es könne nach den Darstellungen einzelner Vorredner scheinen, als solle nach Annahme des Antrages im Landesausschuß vorwiegend französisch gesprochen werden, was sei denn aber der Zweck des Antrages? Es solle den wenigen Mitgliedern, die noto— risch nicht deutsch verständen, ausnahmsweise durch den Prä—⸗ sidenten gestattet werden können, französisch zu sprechen. Vei aller Sorgfalt sei es unmöglich, statistisch fesizustellen, wie viel Prozent der Bevölkerung deutsch, und wie viel französisch sprächeng die Grenzen ständen gar nicht fest. Das stehe sest, daß in Lothringen die Mehrzahl der Bevölkerung franzöfisch denke, fühle und spreche, und es würde genügen, um die BVe— rechtigung dieses Antrages nachzuweisen, daß dieser Theil der Bevölkerung die Verhandlungen des Landesausschusses nicht verstehen könnte. Nun meine der Abg. von Bennigsen, daß es ja nichts schade, wenn ein oder der andere Mann in Lothringen, der nicht deutsch könne, nicht in den Landesausschuß gewählt werden könne. Wenn nun der Abg. von Bennigsen nicht deutsch verstände, würde da seine Abwesenheit im Provinzial⸗ Landtage von Hannover nicht für einen Verlust gelten? Es sei nicht wahr, daß 52 Proz. der Lothringer deuitsch sprächen, er bestreite es, und es wäre noch schlimm genug, wenn die Bevölkerung gezwungen würde, ihre Vertreter nur aus diesen 32 Proz, wählen zu dürfen. Der Abg. von Bennigsen wisse sich leicht zu helfen, derselbe stelle den Präsidenten des Landes— ausschusses als eine Schlafmütze dar, der Jedem den Gebrauch der französischen Sprache gestaiten werde, der demselben sagen würde, er könne nicht deutsch. Dabei stehe aber doch ausg— drücklich im Antrage, daß nur die ausnahmgsweise französisch sprechen sollten, die „notorisch“ nicht deutsch fösrnten, es handele sich nur darum, dem Präsidenten diese Fakultät zu geben; das sei ein durchaus berechtigtes und gerechtes Verlangen. Vleihe man ihm (dem Redner) doch init den deutsch nationalen Gesichtspunkien fern; deutsch⸗national sei es, gegen den Be⸗ siegten großmüthig zu sein.
Der Abg. Dr. von Treitschke erklärte, aus dem frischeren und krästigeren Ton der heutigen Debatte würden die Antragsteller vielleicht schon die Einsicht gewonnen haben, daß die deutsche Geduld und Gutmüthigkeit ihre fehr weiten, aber doch ihre Grenzen habe, wie die heutige Apstimmung be— weisen würde. Das neue Gesetz schließe Niemand vom Landesausschuß aus, sondern nöthige nur den, der es für seine patriotische Pflicht halte, unter allen Umständen dort zu sitzen, deutsch, die Sprache der großen Mehrzahl seiner Mü⸗ bürger zu lernen, und der Antrag Winterer sei und bleibe eine politische Demonstrallon gegen das Reich und die deutsche Herrschaft im Elsaß und zwar elne gehässige, wenn derselbe auch nicht zu diesem weck Leabsichtigt sei, denn noch niemalg sei dem Neichetage zugemuthei worden ein neues, noch gar nicht erprobtes 6 abzuändern, ohne daß eine neue Thalsache dafür vorgebracht fei, außer der Jusammensetzung der Mehrheit dieses usegz. Sodann muthe der Antrag dem Hause zu, einen Nebergangezustand, der Ligher mit sehr schlechten Folgen bestanden habe, mii etwas veränderten Worten abermalg zu oktroytren. Seine Erwartung einer Annäherung an das neue Vaterland sei
nz und gar getäuscht worden, es sei nur eng ge⸗ prochen, vielfach nur aug Furcht vor der franzoösischen Partei im Lande, oder um den Kollegen aus Lothringen gefällig zu sein. So harmlos und gutmüihig seien die Alidenischen doch nicht, daß sie nicht sehen sollten, wie dort eine sehr mãchtige Vartei bestehe, die Rückkehr zu Franreich mit allen Mitteln erstrebe, eine Minderhelt zwar, aber doch siark ang. um einen wirksamen Terrorlamug auęezullben. Die ö sei ausgegeben: wer im Landegaugs schuß deunsch spreche, ei ein Landegverräther, und sich dem stillen Hohn seinen Landaleute auezusetzen, sei Jedermanng Sache. Aug davor antworteten viele gutmäth Naturen den
tsch Redenden Diesen Zustand wolle der An⸗ trag mit etwas anderen Worten und erneuern. Ju
dem Präsidenten des Ausschusses, mit dem der Abg. Winterer das Haus vertröste, habe er, ohne demselben irgendwie zu nahe treten zu wollen, gar kein Vertrauen. Man erlebe heute das historisch erklärliche, aber unerfreuliche Schau— spiel, daß Hunderte von Eltern, die deutschen Blutes und ber deutschen Sprache mächtig seien, und nur in ihrer Bil⸗ dung französisch, ihre Söhne in die französische Schule schickten. Er gehe nicht so weit, zu sordern, daß die gebildeten Stände deutsch reden sollten, aber die deutsche Sprache und Literatur müsse der gebildete Elsässer kennen lernen, derselbe müsse ein- sehen wie seine polnischen Mitbürger, daß man eine einfluß⸗ reiche politische Rolle in dem nationalen Staate nicht spielen könne, wenn man nicht die deutsche Sprache verstehe. Man habe sich bei der ersten Lesung auf das Beispiel der Schweiz berufen. Der Vergleich passe wie die Faust aufs Auge. Deutschland hahe Gott sei Dank nicht drei Nationen, es sei ein nationaler Staat, und die verschwindenden nicht deutschen Minderheiten müßten doch auf die Nationalität der großen Mehrheit Rücksicht nehmen. Die Antragsteller forderten von Deutschland, die Rückkehr eines verwälschten Landes zum alten deutschen Vaterlande zu verhindern. Er selbst liebe sein Vaterland viel zu sehr, um nicht die aufrichtigste Theil nahme für die jetzige Logs der französisch redenden Lothringer zu empfinden. Das Deutsche Reich habe ebenso empfunden, Deutschland habe den Tothringern französische Gerichte, französische Volksschulen, französische Gemeindevertretung und französischen Verkehr mit ihren Lokalbehörden ge—⸗ währt; aber einer Staatssprache für ihre Central⸗ behörde bedürfe jede Nation. Der Reichstag könne einer klei— nen Minderheit das Recht des Protestes nicht zugestehen. Glücklicherweise werde der Antrag Winterer, auch wenn das Haus ihn annehme, nach den Worten des Ministers von Boetticher nicht praktische Wirkung haben; er bitte das Haus aber, sich vor dem moralischen Effekt zu hüten, den die An— nahme des Antrags im Reichslande hervorrufen würde. Halb sei das Uebel schon geschehen, lasse man nicht es sich ganz vollenden. Durch die Annahme des Antrags in zweiter Lesung sei die französische Partei des Reichslandes ermuthigt worden. Wenn das Haus den Antrag ablehne, dann werde sich die Zahl derer mehren, welche, die einen mit Resignation, die anderen mit deutscher Freude, erkennen: Die neue Ordnung der Dinge im Neichslande sei unwiderruflich; was Deutschlanb begonnen habe im Jahre 1870, werde es jetzt in ehrlicher, ausdauernder, stetiger Arbeit zu Ende führen.
Die Generaldiskussion wurde geschlossen.
In der Spezialdiskussion wandte fich der Abg. Baron Zorn von Bulach speziell gegen die Ausführungen des Abg. von Bennigsen. Man wolle aus dem vorliegenden Antrag eine natisnale Frage machen, das sei nicht die Absicht der Antragsteller gewesen. Als Mitglied des Landesausschusses müsse er die Ausführungen seiner Kollegen durchaus be⸗ stätigen. Der Ausschuß habe schon wenig genug Rechte; man wolle den Elsaß-Lothringern aber noch den Rest nehmen und dieselben, wie Deutsche zweiter Klasse behandeln. Es gebe wohl keine andere Versammlung, die so gemäßigt wäre, wie der Landesausschuß in Elfaß-Lothringen. Der Abg. von Treitschle habe mit Unrecht von der mißlichen Lage des Präsidenten im Landesausschuß gesprochen; diejenigen Mit⸗ glieder, die deutsch sprechen könnten, würden ehrlich genug sein, es zu thun. Der Abg. von Minnigerodehabe neue Gründe bei seiner (des Rednerss Partei vermißt, er habe aber auch bei dem Abg. von Minnigerode solche nicht gehört. Es sei ja leicht, große Phrasen in die Welt zu werfen, aber wer über einen Gegenstand sachlich reden wolle, müsse auch die Verhälinisse kennen. Der Abg. von Minnigtrode rede von den elsaß⸗lothringischen Zuständen mit dem Recht, das seine Partei hätte über die Zustände Pommerns und Ostpreußens zu urtheilen. Es sei nicht wahr, daß in Elsaß⸗Lothringen eine feindliche Gesinnung gegen Deutschland herrsche. Nirgends würden die Gesetze mehr gehalten, nirgends die Autorität mehr anerkannt, als in seinem (des Redners) Vaterlande. Der Landesausschuß diskutire rein sachlich und treibe keine Politik. Mit der Nichtzulassung der französischen Sprache mache man den Landesausschuß völlig mundtodt. Der Staats— sekretär behaupte, die ganze Bevölkerung von Elsaß⸗Lothringen sei mit diesem Gesetze einverstanden. Aber nicht ein einziges Mitglied des Landesausschusses habe sich gegen den vorliegenden Antrag erklärt. Man habe gesagt, die Bevölkerung sei haupt⸗ sächlich deutsch. Elsaß-Lothringen sei deutsch geblieben, weil Frankreich großmüthig gegen dasselbe gewesen sei. Noch hundert Jahre nach der Annexion sei in den Provinzial-Landtagen von Elsaß Lothringen deutsch und französisch zugleich gesprochen. In dem Regiment royal allemand, in dem der Adel des Elsaß gedient habe, sei deutsch kommandirt. Es gebe in Preußen auch Leute, die von Franzosen abstammten und franzosisch sprächen, und doch güte Deutsche seien. Das beweise gar nicht. Der Antrag wolle, daß der Landegausschuß sich auch weiter mit den Zuständen des Landes beschästigen könne. Er wünsche ruhige Zustände, aber mit solchen Maßregeln könnten auch die Gutmüthigsten nichts anfangen. Die Germanisirung mache jetzt weniger Fortschritte, als vor 19 Jahren. Durch solche Maßregeln könne sich Deutschland die Sympathien der elsaß lothringischen Bevölkerung nicht erwerben.
Der Abg. Rickert erklärte, er fönne dem Antrag eine be⸗ sondere praltische Vedeutung nicht beimessen, nachdem der Vertreter der verbündeten Regierungen sich auf eine so ent— schiedene Weise gegen denselben erklärt, und zugleich konstatirt habe, daß die Annahme desselken die Stellung der Regierung erschweren werde. Derselben Verlegenheit zu bereiten, lönne sich seine Partei um so weniger veranlast sehen, als kein Grund für die Abänderung des im vorigen Jahre beschlossenen Gesetzes beigebracht sei. Geschichtliche Veranderungen pstegten sich nie ohne Härten zu vollziehen, und Deutschland f 13 Schuld daran, daß auch das Elsaß von solchen betrossen Fei. Wider den Willen Deuischlands sei demselben der Krleg mit Frankreich aufgedrängt worden. Er werde gegen diesen An⸗
trag 2
Abg. Sonnemann erklärte, der Antrag Winterer sei von selner Partei nicht als eine Frage von hoch politischer Vedentung, alg eine Frage des Beulschihume ö als eine Frage der — — aufgefaßt worden, die man den franzosisch redenden Lolhringern widerfahren lassen müsse. Auf diesem Standpunkte slehe er auch heulte noch. Der Abg. von Minnigerode habe seine Verwunderung darüber augge⸗ sprochen, daß man hier ein Gesetz andern wolle, dessen Wir⸗ kung man nach nicht einmal abgewartet, und der Staalg⸗ sekreiär von Boetticher habe in diese Verwunderung einge⸗ stimmt. Aber was geschehe denn von Seiten der Regierung selbstę Trotzdem der tag sich mit solcher Energie gegen eine höhere erung Tabade ausgesprochen, werde
dieselbe schon wieder versucht. Der Reichstag habe kaum die
Holzzölle eingeführt, und schon werde eine Erhöhung derselben wie sölgt, das Wort:
eplant.
Wie lange 5 e. her, * 6 Haus sich Antrage der Regierung auf Einführung zwei⸗ . Irh den e l. zu befs fer ck habe. e. 2. absichtigte, exemplifizirt hat auf die Vorlage des Tabackmonopols, 66. riesen Antrag zurückgewiesen, aber als er heute in den 3 auf wit Reichstag gekommen sei, habe er große Karren in den Hof
Vorlage der ge ehe orlage
; ! . . ; des Budgets, und ich finde ; 3 . einfahren sehen, die, wie man ihm gesagt habe, die beiden it dies ü in. ichtig ⸗ ei iffen Bei! des und des Reiches zu germanisiren, zu zeigen, daß Deutsch—= 13 a! . unt. 10 g, eth sten' heͤteni nen 6 er mit dieser Anführung ein „Sehr ri * einen gewissen Bei ches zu g s zu 3 J
man sich jetzt im Landesausschuß der französischen Sprache bedient habe, so sei dies einfach deshalb geschehen, weil kein t — Zwang, deutsch zu reden, hestanden hahe, und weil man sich Ersten Ausführung gesagt, es werde hier, eine Zumuthung an den französisch leichter hätte verstäöndlich machen können. Aber es Reichstag gestellt, die in der parlamentarischen Geschichte noch nicht sei doch nicht anzunehmen, daß ein Mann, wie der Abg. Winterer, der die deutsche Sprache beherrsche, nun nach An⸗ nahme seines Antrages den Einfall bekommen sollte, nur
Meine Herren! Ich finde es ja ganz begreiflich, daß der Hr. Abg.
all erzielte. Aber er kann ihn nur erzielt ha die mich entweder mißverstanden od gegenwärtigt haben, warum es sich
nicht in Wirksamkeit getreten ist, abgeändert werden solle, ohne daß
Hierauf nahm der Staats-Minister von Boetticher, ] scher könne sich sehr lebhaft in die Gefühle der Elsaß Loth⸗
— — l . ahr . . e. Daß ehabt habe. er die Sympathie, m r er diesem Antra Senchann zur Ceröhung des Cffsete; den er mit eimer Rede h ne g. . . durch die Ane uhr el
die ice de ie ige a mne, des Abg. Winterer erheblich abgekühlt worden. Auch er habe
es auch weiter begreiflich,
; = ; die Stimmung im Elsaß aus eigener Anschauung kennen ge⸗ in Berng auf rie. Veratfang lernt, und halte es für seine Aufgabe, im Interesse des Lan⸗
ielt haben bei soichen, Herren, land nicht gewillt sei, die Reichslande jemals wieder heraus⸗ er sich im Augenblick nicht ver ⸗ zugeben. Die
Elsaß⸗Lothringer würden Deutschland später
andelt. Ich habe bei meiner dafür danken. Sei es denn überhaupt so hart, wenn Einige,
die 6 . n,. sich 26 . ag e in der icht an der Debatte ni etheiligen könnten? Säßen nicht au
dagewesen ist, daß nämlich ein Gesetz, welches thatsächlich noch gar 3. B. hier im dꝛeichttag einflußreiche und hervorragende NMãn⸗ ein dringender Nothstand oder daß veränderte Verhältnisfe behauptet ner aller Parteien genug, die felten oder nie redeten? Deutsch⸗
' 1 n. werden können, die gebieterisch diese Abänd ischen. land habe wahrlich im Elsaß bisher keine Tyrannei geüßt französisch zu sprechen. Elsaß⸗Lothringen habe seit 12 Fahren ö. 96 3 gebeten eig lenden sepheis ben, Rinn ‚ 2
1 Sonnemann, er müsse sich doch sehr wundern, daß ben Boden des Gesetzes nicht verlassen, wie auch der Vor- vom k dieser Einwand ausgenützt werde, von einer
redner betont habe. Keine Ruhestörungen, keine Ungesetzlich-⸗ Regierung, die selber in Sachen der Tabackbesteuerung, der
aber die Milde sei vielfach für Schwäche ausgelegt, und die Regierung habe dafür oft Spott und Hohn geerntet. Er
r. in Holz bitte, den Antrag abzulehnen. teiten seien vorgekommen. Für ihn sei die Frage deshalb vor ölle und des weijährigen Budget, andere Vorschläge nfacht, ;
Allem eine Frage der Gerechtigkeit.
Auch von dem Staats- als früher.
Meine Herren, das ist, eben der charakteristische
Der Abg. Pr, von Jazdzewski betonte, die Regierung begehe
; . einen großen Fehler, wenn sie die allgemeinen Wünsche der
4 ; . Fssß ffe Unterschied zwischen dem gegenwärtigen Antrage und der 55si z j ö n, , , . . k J 36 Frage des Tabackmongpols und der Holzzölle, daß man clhässisän Verdblkerüng nicht berückichtige; die von ber giegie⸗ Vo J / 3 . 4
nicht deutsch reden könnten.
es, wie ihm heute versichert sei, eine ganze Reihe von Ort⸗ Fer Holz; ölse Er
schaften, die nicht deutsch sprächen.
könnten, in dem sie ansässig seien, ihnen auch überlassen werden, in der
reden, die sie verständen. Eine Vergewaltigung der Majorität bedeute das nicht, würden doch die Verhandlungen in deut— scher Sprache publizirt. Man verlange, daß in Siebenbürgen den Deutschen gestattet werde, deutsche Schulen zu halten, und sächrdung der velfassun enn gßftchl geen? Tech Reichstags erreicht wer, rückt, ausgemerzt, ausgetilgt. In Deutschland wolle gegen seine eigenen Reichsgenossen nicht so ben kann. Also, meine Herren, diese Parallele war doch wirklich schaft, alles zu germanisiren, habe die deutsche Nation
bei anderen Völkern so wenig Sympathien. Gott habe die Nationen nicht zur gegenseitigen Vernichtung geschaffen, sondern sie sollten sich verstehen, schützen und unterstützen.
gerecht sein, ihnen den Gebrauch ihrer Sprache zu gewähren. Könne man dann erwarten, daß Ungarn und Siebenbürgen würden? Die Schweiz, wo drei Sprachen in dir gesetzgebenden Versamm⸗
Deutschland Gerechtigkeit widerfahren lassen
ö ö J bei dem vorliegenden Antrage überhaupt noch keine Erfahrung Im Prenschthal im Elsaß gebe gemacht hat, und daß bei der Frage des Tabackmonopols und herzlos. ; on. ) fahrungen gesammelt sind, welche die Regierung zu Da nun die, Mitglieder der leberzeugung gebracht haben, es müsse eine Aenderung der er⸗ des Landesausschusses nur aus dem Bezirke gewählt werden lassenen und in Wirkfamnkeit getretenen Vorschriften angestrebt wer⸗
so müsse es en. Endlich, was die Frage der zweijährigen Budgets betrifft, so
rung geltend gemachten Gründe seien bureaukratisch, also
ö Man beklage sich über die Gallisirung ehemals deutscher Namen, habe nicht aber die preußische Regierung viele polnische Ortsnamen ihrerseits germanisirt? Die deutsche Nation habe die sonderbare Eigenthümlichkeit, wenn irgend
2 c 9. 2 2 41— 2 2 5 j 2 Sp al? ' Hanelt r' st, ner en deren geen erbeten eine fremde Nationalität in ihr Staatsbereich komme, mit
keine zutreffende.
Wenn endlich der Hr. Abg. Sonnemann behauptet hat, daß das Gesetz — ich habe ihn in dieser Beziehung nicht ganz verstanden, — daß entweder das Gesetz oder die jüngste Agitation' in der Presse
ch J. rößter Konsequenz und mit allen verfügbaren Mitteln die einstimmung der fämmtlichen Faktoren der Gesetzgebung zu Stande 9 6 z j 165 r ,, m. ES fe
gekommen sst, so dern um die Konsequenz einer Ueberzeugung, die bei Germanisirung dieser Nationalität zu betreiben. So sei schon den verbündeten Regierungen dahin besteht, daß die parlamentarischen der deutsche Orden verfahren. Geschäfte vereinfacht werden müffen,
So sei man gegen die Polen
und daß dies Ziel auch ohne Ge⸗ vorgegangen; da sei alles Nichtdeutsche systematisch unter⸗
Folge dieser Eigen⸗
. . Wer in diese Gottesordnung störend hineingreife, der begehe . ö ͤ . ᷣ . ; . lung gesprochen würden, sei ein Bundesstaat wie Deutschland, gehen den Antrag Germain eine erg g reh e n ki ö in gewissem Sinne Gotteslästerung. Die Gerechtigkeit komme
sei stolz auf ihre Nationalität wie Deutschland, . nun Deutschland nicht ausnahmsweise gestatten, was bei den Schweizern Regel sei? Jede bisher unter dem Feldmarschall
warum solltẽ muß ich doch sagen: das verstehe
von Manteuffel in den Reichslanden angewandte Maßregeĺ verlangt: wir wollen erst einmal
der Milde und Versöhnung habe dort wohlthätig gewirkt, und
so in Elsaß Lothringen die Gemüther ab, als harte Maßregeln der preußischen Bureaukratie. Er glaube, daß, je versöhnlicher und fester man den Elsaß-Lothringern entgegenkomme, desto mehr würden dieselben zu Deutschland herangezogen werden und darum bitte er, den Antrag, wie in zweiter Lesung, anzunehmen.
Mar.
. . . e, so kann doch . n z z 3 . ies nicht als eine Maßregel der Bureaukratie bezeichnet werden. Das ; die Gemüther Deutschland geneigt gemacht; nichts aber stoße ö 36 ö ö ö. . . ö ö 66 mit 153 gegen Es ist nichts Neues vorgebracht, was darauf hindeu ete, und deshalb, . ö. ; meine Herren, indem ich nicht weiter auf den Gegenstand eingehe, lunst, daß entweder ani Mittwoch was nutzlos Ihre Zeit in Anspruch nehmen hieße, bitte ich Sie noch⸗ mals dringend, lehnen Sie den Antrag ab. .
Der Abg. Frhr. von Wöllwarth erklärte, er als Süddeut—
abwarten, wie das Gesetz wirkt,
Härte verfahre. Hierauf wurde die Diskussion geschlossen. In namentlicher Abstimmung wurde darauf der Antrag
Uebereinstimmung mit dem Bundesrath ein Gesetz beschlosfen: das schließlich doch immer zum Durchbruch; das werde sich auch
kann Boch kein Maßtegel der Vurcguträtz—e fein; und wenn man jeht zeigen, wenn das Haus gegen die Reichslande mit unbillig-r gegenüber der Forderung, wonach dieses Gesetz geändert werden soll,
Er werde für den Antrag stimmen.
119 Stimmen abgeleh it.
Auf Antrag des Abg. Rickert gab der Präsident die Aus⸗—
oder Donnerstag nächster
Woche die erste Lesung des Etats stattfinden werde.
Darauf vertagte sich das Haus uin 5is, Uhr auf Sonn⸗ abend 11 Uhr.
Ereußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
23
fig af erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich
J. Steckbriefe und Untersuchungs-S'achen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
n. 8. w. von öffentlichen Papieren.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 65Möl]
Der Colporteur Johann Wilhelm, gebürtig aus Lutterberg, Kreis Göttingen, ist auf Grund der §§. 44 und 118 Nr. 6 der Gewerbeordnung zu einer Geldstrafe von 1090 6 und im Unvermögensfalle zu einer Haftstrafe von 30 Tagen rechtskräftig ver⸗ urtheilt. Es wird ersucht, die Strafe zu vollstrecken und hierher zu den Akten E. 90 de 1881 Anzeige zu machen. ö.
Lüdenscheid, den 17. August 1882.
Königliches Amtegericht.
650591 Oessentliche Ladung.
Die nachstebend bezeichneten Herlonen: 1) Tage⸗ löhner August Wilhelm Pannicke, geb. am 15. März 18659 zu Rathstock, Kreis Lebus, 2) Arbeiter Gustav Adel Nißmann, geb. am 25. Oktober 1859 zu Nathstock, Kreis Lebus, 3) Ziegler Carl Friedrich Wilbelm Rogge, geb. am 25. No⸗ dember 1859 zu Genschmar, Kreigz Lebus, letzter Aufenthaltzort Neu ˖ Bleven, Kreis Königaberg N / M., 4 Paul Emil Scheffler, geb. am J. Juni 1859 zu Goeritz a. O, Krels West. Sternberg, letzter Auf= enthaligort Goeritz a. O., 5) Paul August Goff mann, geb. am 30. September 1858 zu Schwerin a. W., letzter Aufenthaltsort Cüstrin, 6 Litbograpb FGarl Ausust Herrmann Michael, geb. am 27. Ok. tober 1859 zu Bacrwalde NR. M., Rreig Königs- berg N. M., 7) Gustav Carl Otto Zachom, geb. am 2. Februar 1859 zu Bellinchen, Kreig Königs- berg N. M, letzter Aufenthalte ort Jebden a/ B., Treig Königsberg N / M. 8) Schmsedegesell Ernsi Eduard Paul Fiedler, geb. am 15. Apel i859 zu Goerls dorf, Kreis Aönlgsberg N / M, 9) Ernst Friedrich Wilhelm Lieben, geb. am 20. Mär; 1869 8 Grünrade, RKreizg Königsberg N. M., 10) Kellner
ugust Heinrich Meyer, geb. am 39. April 1859 g. Cane g, Kreig Rönigeberg N. M., 11) Knecht
bann Friedrich 3 ** Marquardt, geb. am 8. Desember 1859 u Alt⸗Rüdnitz, Krelg Könige⸗ kerg N. M., letzter Ausentbaltsgort lieder Tipbichom, Trelg Könlaeberg N. M., 13 Ungust Friedrich Wübelm Neumann, geb. ain 72. Mal 1855 zu Nieder Labbichom. Creig Känsgaberg ./ M., 13) PDautdienet August Ferdinand Lichten geb. am M. Jannar 165h ju Nadubn. Rrelg Röniqzuberg MM., 19 Schneider Jaceb Gliaz Lipfe, geb. am VD. April 1839 u Nobrbeck, Kreis ar. berg M., 15) August Ludwig Glasemann, ach. am H. August 1859 ju Alt- Rädnih, Kreid Ränigz-– kern 2 16 Dausdlener Fran Wilbelm Fachler, geb. am 2. Jannar I8a ju Alt- Rüdi, Rreis Rani beg N./ M., 17) Ghr. en storduan. 2 am 14 Januar 1859 un Alt-⸗ Rida, Kreig
Balg berg N. M., 18) Grnst Wilken Ferdinand Me geb. am 8g. Janl 18639 5 in. irelg, Kr zeigen RR, garl Aunmnst Maäner, geb. am 8. A 1d, n in garn n, ee, gerne, , A) Friedrich Milkelm Werner, 6. am . Na⸗ dem ker 1839 rechem,. Areis Könlgeberg RM., 1 Rnecht I Auagqust Theodor
am 12. Februar 1839 zu Jäckerick, Rreig Re-
Deffentlicher Anzeiger.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
T. IJiterarische Anzeigen.
8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
J. Familien- Nachrichten.. beilage. *
Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des „JInvalidendank“, Rudolf Messe, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen ⸗Bureaux.
*
Kreis Königeberg N /M., 28) Wilbelm Robert Zochert, geb. am 27. Mär; 1859 zu Cüstrin, Kreis Königsberg N. /M., 29) Cari Emil Ihlow, geb. am 12. Mär 1859 zu Quart- schen. Kreis Königsberg N. Mt., 30) Tischler Friedrich Wilbelm Saewert, geb. am 11. Mär; 1859 zu Zicher, Kreis Königeéberg N./ M., werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stebenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent⸗ weder das Bundesgebiet verlassen zu haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer⸗ halb des Bundesgebietes aufjubalten. Vergehen gegen §. 149 Nr. 1 StG. B. Dieselben werden auf den 12. April 1883, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amte⸗ gerichte zu Cüstrin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von den Herren Givilvorsitzenden der Kreis- Ersatz⸗ kommissionen der Kreise West. Sternberg. Lebuß, Birnbaum und Königeberg N. M. über die der An⸗ klage i Grunde liegenden Thatsachen auegestellten Grllärungen verurtheilt werden. Landgberg a. W., den N. November 1882. Der Erste Staaißanwalt.
Subhastativnen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1 Oesfentlicht a a
Die Ghefrau der Feilenbauerg Garl Gmil Günther Dübel, Gatbarlne, eb. Detsen, aug Oldenburg, 1. It. wobnbaft in Apen, Amt Weslerstede, vertreten durch den Herrn Rechtgzanwalt Krabnftsver bierselbst, klagt beim Großberjoglichen Landgerichte hierselbst gegen ibren genannten Gbemann, Feilenbauer G. G. G. Hübel, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, 32 bäslichen Verlasseng auf Herstellung des ehell Lebeng erent. auf Gbescheldung und bat vorgestellt e babe sich mit lbrem Ebemann, dem af,
fangt Jull 1873 verbeirathet, Ende April 1871 babe dersclbe sie Jedoch belmlich verlassen, obne hr irgend welche Nachricht über seinen Aufentbalt s jener Zeit iu geben und bätten auch die von Wr angestellten Nachforschungen kein Resultat gebabt; wenhalb sie sich veranlast geseben babe, die oben erwähnte lage anustellen.
Klägerin ladet nun den Bellagten durch lbren X nannten Derrn Anwalt vor dag Grgsberjogll Landgericht Oldenburg in einer ur dandlung a
und ford n auf, a diesem ine 21 3 dachten Gerichte ugelassenen
Anwalt ju bestellen. Sie wid alfdann Veantragen
lassen: Großherzogliches Landgericht wolle den Be⸗ klagten kostenpflichtig verurtheilen, innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu ihr zurückzukehren und die Ehe mit ihr fortzusetzen, unter der Verwarnung, daß, falls er diesem Uriheile nicht nachkommen sollte, auf ihren ferneren Antrag er der böelichen Verlassung für schuldig erkannt, die Ehe für geschieden und er, der Beklagte, für den schuldigen Theil erklärt werden solle.“
Da der Beklagte abwesend ist, so wird ihm dieser Auszug aus der Klage mit dem Bemerlen hiermittelst öffentlich zugestellt, daß Verhandlungetermin auf
Montag, den 5. März 1883, . Vormittags 11 Uhr, vor hiesigem Großherzoglichen Landgerichte an— gesetzt ist. Oldenburg, 1882, November 2. Bohlje, Gerichteschreiber des Großberzoglichen Landgerichte.
631992 Aufgebot. Der Rechtsanwalt Poecisch zu Krotoschin als Vor⸗ mund nachstehender abwesenden, ihrem Aufenthalte nach unbekannten Personen: a. des Martin Schweitzer, eines Sohnes der bereits verstorbenen zu Helleseld biesigen Kreises wohn⸗ haft gewesenen Johann und Martha, geb. Dreher, Schweitzerschen Eheleute, geboren zu Helleseld am 27. Angust 1822, der Anna Marie Schweitzer, einer Tochter der- selben Eltern, geboren zu Hellefeld am 12. Ser⸗ tember 1812, der Anna Gatbarina Schweitzer, einer Tochter derselben Gltern, geboren zu Delleseld am 3. Ja ˖ nuar 1817, J des Wilbelm Schweitzer, eines Sohneg derselben 8 geboren zu Hellefeld am 21. Ser tember 8 *
det Johann deorold, eineg Sohnen der bereitn verstorbenen, nn hiesigen Kreises wohn baft gewesenen Michael und Christine, gebore- nen Dreber, Leopoldschen Eheleute, geboren zu Dellefeld am 1. Dkiober 1825,
bat die Todegerllãrung derselben beantragt.
Die ad a. big d. benannten PVersonen sind vor länger als 30 Jahren mit ibren Gliern nach Nuß land ausgewandert, obne daß seindem Nachrichten kber sbren Aufenthalt Kekannt geworden sind.
Der Johann Leopold soll vor länger als 2 Jahren in die Fremde en sein, obne bie ber Nachricht von sich 2 ju haben. 1
Das Vermögen der Geschwister Schweitzer betragt se 112 . und dag de Jobann Leepold 189 AM. welches ibnen aug der bierselbst verwalteten Catba- rina Etterschen Nachlasmasse V. 57 8 zugefallen sst.
Gg werden die vorgedachten vier Meschwister Schwelßer und der Jebann Leopold, somie deren NRechtonochfeslger biermit zu dem
am 28. 11883. Bermittags 11 Uhr, vor dem Amtegerichtg⸗ Rath Kasel im Zimmer Nr. 8 anstebenden Termine unter der Verwarnung ver laden, daß die Verschollenen selbst är tedt erf kr Nachlaß dem landes errliden Flakug
m seiner Di 2 bfelgt werden wind, urd di e , , n ,n, , .
— —
Handlungen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig. von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der
eb baft vorhanden, zu begnügen verbunden sein ollen.
strotoschin, den 4. Juli 1882. Königliches Amtsgericht.
407661 ; Das rg, Amtsgericht München . Abtheilung A. für Civilsachen, hat unterm 21. September 1882 folgendes Aufgebot erlassen: ; Es sind zu Verlust gegangen folgende Staats obligationen der ae ,,,, aa 8 Komm. Kat. Nr. 51 1 zu 1100 Fl. mit 4 09 Kassa Rat. Nr. 46096 ausgestellt von der Kgl. Spezialkassa zu Mün- cken am 25. Februar 1811 für die Pfarrkirche Ober föhring als Gläubigerin, sowie 1 Zinẽ⸗ coupon per J. Dezember 1882 über 41 Fl. und
1Talon,
— 10, Komm. Kat. Nr. 10923 lu Mo di. mit 490 Rassa Tat. Mr. sos aus gestellt von der Spezialkassa zu München am 231. Auqgust 1843 für die Pfarrkirche Oberföhring ols Gläubigerin, sowie 1 Jind= coupon ver 1. Juli 1882 über 36 Fl. und 1 Talon.
Auf Antrag des KLirchenstiftungevorstandeg, k.
farrers Herrn Heinrich in Dberfähring, ergebt sonach die öffentliche Aufforderung an den Inhaber: ätestens im Aufgebotetermin 12. Auril 1888. Morgeng 9 Uhr, seine Rechte bei biesigem Ge⸗ richte, im Geschäftsimmer Nr. 191, anzumelden. und diese à Obligationen mit den bezeichneten Cen- pong und Talong vorzulegen, widrigenfallg sie für kraftlos erklärt werden.
München 23. Seyrtember 1852.
Der Kal. Gerichtaschrelber: Dagenauer.
150767 Gütertrennung.
In Sachen der Katharina Keith, Gbefrau des Scleossers Jꝛcob Degener ju Uerng, Kreiseg Wittich, Kiä zerin,
lbren genannten zen, e es Hegener, Schlosser 9 . n Trier. M. Gul. lammer, = nibess dom dd. Dfteober ids] die
— * en bestehende ehelich: Gäner-⸗ lost erklart.
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wird in t des 8. 11
e , r, en Teler, den 25. Nerember 1887. Drrermann,
Gericht schreibet des Renialichen Lander via.
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