von Derenthall, veranstalteten Mittagsmahl des Offizier⸗ Regiments
des 1. Garde⸗ ö 61 ĩł᷑ Se. Kaiserli = r Tiefe r nie buen S wanerese e
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
= Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen 15.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats. Ministe⸗ riums von Puttkamer, sowie die Staats⸗Minister Ma bach, Dr. Lucius und von Boetticher und mehrere Kommissarien beiwohnten, ergriff zunächst vor Eintritt in die Tagesordnung der Abg. Dirichlet das Wort zu folgender Erklärung: In seiner neulichen Auseinandersetzung mit dem Abg. Hansen, betr. die Vagabondenfrage, habe er fen Bedauern ausgedrückt, daß von einem Mitgliede einer dem Fortschritt nahestehenden Partei Aeußerungen gemacht worden, welche höchstens in dem Munde eines Konservativen nicht befremdlich gewesen wäre, Bei den Worten „einer dem Fortschritt nahestehenden Partei“ sei von den Nationalliberalen Widerspruch erfolgt. Er habe den Widerspruch von dem Abg. von Eynern zu hören geglaubt und sich deshalb an denselben mit den Worten gewandt: „Sie bestreiten das, Hr. von Eynern? auch gut.“ Bei der herrschen den Unruhe im Hause seien diese Worte, wie er an⸗ nehme, am Stenographentisch nicht verstanden, und deshalb statt Hr. von Eynern“ „meine Herren“ in den stenographischen Bericht aufgenommen worden. Hr. von Eynern habe ihm nun brieflich mitgetheilt, daß er jene Worte, die er Redner) erst nachträglich in den stenographischen Bericht hineinkorrigirt nicht zwischengerufen habe und erwarte, daß er, Redner, diese Erklärung im Plenum abgeben werde. Er komme dieser Aufforderung nach, müsse aber dabei verharren, daß er jene Worte in der That gesprochen habe und zu der nachträglichen Korrektur berechtigt gewesen sei. Der Abg. Dr. von Cuny be— merkte zur Geschäftsordnung, daß der Abg. von Eynern an der Theilnahme an der heutigen Sitzung durch anderweitige Pflichten verhindert sei.
Der Bericht über die Verwendung des Erlöses für zum Abbruch verkaufte Baulichkeiten einer Berliner Stadtbahn— parzelle wurde ohne Debatte erledigt. .
Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Erhebung einer Hun desteu er. Der Abg. Zelle erkannte die Nothwendigkeit der Hundesteuer als Luxussteuer an, bedauerte aber, daß dieselbe den Kreisen und nicht den Gemeinden überwiesen sei und befürwortete, daß Arbeits. und Wach⸗ . gänzlich steuerfrei bleiben sollten. Die Materie sei so chwierig, daß sie nicht in der üblichen Fachkommission, son⸗ dern in einer Kommission von 14 Mitgliedern 3 werden müsse. Der Abg. Francke trat im Ganzen für die obligatorische Hundesteuer ein, die er als Kopfsteuer be⸗ zeichnete. Der Abg. Frhr. von Schorlemer ⸗Vehr bedauerte, daß die Vorlage nicht in derselben Form vorgelegt sei, wie sie bereits in der vorigen e n vom Hause angenommen sei, und erklärte sich ebenfalls für die Ueber⸗ weisung der Steuer an die Gemeinden.
Der Regierungskommissar Geh. Regierungs⸗Rath Frhr. von den Brincken wies auf den ordnungspolizeilichen Zweck
„nheitlicher erhoben werden nne. ;
Der Abg. Risselmann bezeichnete dies als eine offene
ge, erklärte sich aber nit dem Geiste des Gesetzes voll⸗
ommen einverstanden. Dasselbe würde hoffentlich die Zahl herrenloser, gefährlicher Hunde vermindern. Der Abg. Dr. Seelig bemängelte, daß für Schleswig⸗ * und Hessen⸗Nassau bereits eine Regelung der Hunde—⸗ euer eingetreien sei, ohne auf den Rechtsboden zu warten, der darch dieses Gesetz geschaffen werden würde.
Der Regierungskommissar wies darauf hin, daß die Re—⸗ gierung einem in der vorigen Session geätõ ßerten Wunsch habe entsprechen wollen.
Der Abg. Dr. Graf von Posadowgly machte darauf aus— merksam, daß ein Unterschied zwischen Luxus. und anderen Hunden die Steuer nicht wirksam machen würde; es würden dann nach den bereits gemachten Erfahrungen, namentlich auf dem Lande gar keine Hunde als Luxushunde angemeldet werden. Die Erhebung der Steuer durch die Kreise sei ein facher; überdies käme die Steuer den Gemeinden auf in⸗ direktem Wege zu Gute. Den Kommunen könnte ja über— 38 werden, einen Zuschlag zur Hundesteuer für sich zu er⸗
eben.
Die Vorlage wurde hierauf an die Agrarkommission ver— wiesen. Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die Fort= setzung der zweiten Berathung des Staatshaushalts— Stats für 1883/84, und zwar des Etats der landwirth⸗ schaftlichen Verwaltung.
— Nach einer Cirkularverfügung des Finanz Ministers, vom 2. v. M., n nf die in erledigten Grenzauf⸗ seberstellen kommissarisch sungirenden Steuer
upernumerare, da dieselben nicht in einer etatsmäßigen Stelle angestellt sind', mithin nach 5. 2 Abs. 1 des Pen⸗ ion ggesetzes vom 27. Marz 1872 einen Rechtganspruch auf ension aus der Staatgkasse nicht besitzen, auch den Vestim— mungen des Wittwenpensionggesetzes vom 20. Mai d. J. nicht. Ebenso steht denjenigen a etatemãaßig angestellt gewesenen Beamten, welche zeitweise anderweit 9 3. u nd remungratorisch, also auch in solchen Stellen, die im Laufe deg Etatgjahres neu errichtet, aber durch den Etat noch nicht definitiv bewilligt sind, be— schastigt werden, wahrend der Zeit dieser Beschästigung nach der vorangesührten Bestimmung des Gesttzes vom 27 Marz 1872 ein Nechtaanspruch auf Pension aus der Staatekasse nur dann kur Seite, wenn ihnen die früher bekleidete etatgmäßlge Stelle wahrend deg Kommissoriums offen gehalten wird, so daß sie nach wie vor ole diesenigen Beamten angesehen werden fön— nen, welche jene in den Besoldungeenat dufgesührte Stelle be⸗ leiten. 1 gedachte Uoraugsetzung nicht zu, so steht auch diesen mten ein Pensionganspruch während der Dauer der außeretatsmäßtgen Beschaftigung nicht zu, und können sie deghalb dann auch an den Rechten und Lstichten des Gesetzes vom 2. Mai d. J. nicht Antheil haben. Die in Grenianis⸗— eberstellen gegen Wezug des etatsmäßigen Gehalte und de unge geldjuschusses, wenn auch nur auf Proben ange⸗ stellten Milltaranmarter sind zur Entti 2 der Wittwen⸗ und MWansengeldbeiträge verpflichtet, well entschieden sst, daß
des e, e, hin und . daß die Steuer von den Keisen
Etatsstellen auch während der Probe⸗ bekleiden und auch zum Bezuge des berechtigt sind.
— Die Fälschung der von der Leihanstalt in dem Pfandschein beigesetzten Werthangabe des verpfändeten Gegenstandes, um bei der Veräußerung des Pfandscheins da⸗ für einen höheren Preis zu erzielen, oder zum Zwecke einer sonstigen Täuschung davon Gebrauch zu machen, ist, nach
einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom
19. Oktober d. J., als Urkundenfälschung zu bestrafen.
— Der Königlich italienische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Graf de Launap, ist vom Urlaube nach
Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
— Der General ⸗Lieutenant Freiherr von Willisen,
Gouverneur von Berlin, hat sich bis Ende dieses Monats mit Urlaub nach Karlsruhe begeben.
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 11. Dezember. (Th. C.) Der heute früh erfolgte Tod des Staats⸗ Ministe rs Dr. Thon bedingt einen schweren Verlust für das Großherzogliche Haus, für den Staat und das Land. Staats- Minister Thon, der vor einigen Jahren sein ho jähriges Staatsdienstjubiläum und 1874 das fünfundzwanzigjährige Ju⸗ biläum als Chef des Finanz⸗Departements beging, wirkte zu⸗ nächst als Mitglied der sogen. Kammer“. Rach Aufhebung derselben trat er 1849 an die Spitze des Finanz ⸗ Departements und ward 1871, nach Rückkehr Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs aus dem deutsch⸗-französischen Kriege, an Stelle des im Herbst 1870 verstorbenen von Watzdorff zum Staats— Minister und Chef des Ministeriums ernannt. Seine große schöpferische Kraft bethätigte er vorzugsweise durch die Weiter— entwickelung der in ihren Grundsätzen überkommenen Steu erverfassung des Landes. Wenn Sachsen⸗ Weimar sich heute viel geordneterer Staatsfinanzen erfreut, die ihm 3 der mannigfach gesteigerten Ansprüche an die Leistungssfähigkeit des Landes eine sehr bedutende Ab⸗ minderung der Schuldenlast ermöglichten, während die Einkommensteuer gegen die Mitte der fünfziger Jahre nicht unerheblich zurückgegangen ist, so ist dies in erster Linie das Verdienst der 1 Verwaltung Thons. Früher wiederholt Mitglied der Zollkonferenzen, hat er nach Herstel⸗ lung des Reiches als Leitender Staats-Minister und Chef des Finanzdepartements wiederholt seine bewährte Einsicht, seine reichen Erfahrungen für die finanz⸗ und steuerpolitische Ent⸗ wickelung des Reiches bethätigt. Das Fürstenhaus und das Land werden das Andenken des ausgezeichneten Staats— mannes in Ehren halten.
Wecklenburg. Schwerin, 9. Dezember. (Meckl. Anz.) In der gestrigen Sitzung des mecklenburgischen Landtages ward ein schwerinsches Reskript vom 7. Dezember, betreffend Bewilligungen zur Förderung des Baues einer Sekundär⸗ eisenbahn von Parchim nach Neubrandenburg, der Eisenbahn⸗ Committe überwiesen. Alsdann wurden die Entwürfe zu der ständischen Antwort auf die erste schwerinsche Landtags— propositon bezw. auf die erste strelitzsche Landtagsproposition, betreffend die ordentliche Landes⸗Kontribution und den Landes— beitrag, genehmigt.
— 11. Dezember. In der vorgestrigen Sitzung des Landtages ward zunächst ein schwerinsches Restript vom Dezember, betreffend die Subventionirung des projektirten Baues einer Eisenbahn von Rostock über Ribnitz nach Stral⸗ sund, an die Eisenbahncommitte überwiesen. Ferner nahm die Landtagsversammlung Kenntniß von einem schwerinschen Reskript vom 7. Dezember, welches die von Ständen er— betene Befristung mit der Beschlußnahme über die Erbauung von Hebestellen auf neu anzulegenden Chausseen in allen vorkommenden Fällen bis zum nächsten Landtage ertheilt.
Oesterreich Ungarn. Wien, 1J. Dezember. (W. T. B) Das Abgeordnetenhaus beschloß nach dem Schlußworte des Referenten Belecredi mit ellen gegen 3 Stimmen in die. Spezialdebatte ber die Gewerbeordnungs— Novelle einzutreten.
Pest, 11. Dezember. (W. T. B) In der heutigen Sitzung des Unterhauseg vertheidigte der Minister-Praäsi= dent Tigza das von der Regierung befolgte Stromregu— feu n, nn,, besprach das unrichtige Vorgehen, welches in der Beleidigung von Siaatebeamten im Parlamente liege und richtete an alle Devutirte ohne Unterschied der Parteistel⸗ lung die Bitte, ein jedes derartiges Vorgehen moralisch un— möglich zu machen. Der Dputirte Rohonchy erklärte, er sei durch die Ausführungen des Staatssekreinrg zu den von ihm gebrauchten unparlamentarischen Auedrücken hingerissen worden und habe nicht die Beamten im Allgemeinen, sondern nur gewisse hydrotechnische Beamte des Ministeriums gemeint. Er mache die Ansicht ber dieselben von dem zu erwartenden gerichllichen Urtheile abhängig und bitte dag Haus nochmal um Entschuldigung. Nachdem der Minister der öffentlichen Arbeiten, Lemeny — 9 erklärt hatte, daß die Ausführung des Riegulirungsy sems seit dem Jahre 1879 wesentlich geändert worden sei, wurden die die Regulirung betreffenden Poslen des Budgeig genehmigt. Bei der Verathung der Budgetposition, betreffend die Staatsbahnen, wurde der An— trag Pammandy , daß auf den ungarischen Verkehrganstalten ausschließlich die ungariscke Sprache als Dienstsprache geiten solle, mit 191 en 96 Stimmen abgelehnt. Bel der Be rathung des Budget deg Handels Ministeriumg pladirte Goendoecs sur die sion deg Gewerbegesedeg und den Nach Dei der Mndustriellen ber ihre Vesahigung. Der Handel. Minister wird morgen darauf antworten.
Schweiz. Bern, 9. Dezember. (N. Zürch. Itg.) Die vereinigte Bundesversammlung ist auf den 14 . Mts. einberufen zur Vornahme der Wahlen des Präsidenten und des Vize⸗Präsidenten des Bundesraths für das 1883, sowie des Präsidenten und des Vize⸗Präsidenten des Bundesgerichts für die Jahre 1883 und 1884
Nachdem nunmehr die verifizirten Ergebnisse der Ab— stimm ung vom 25. November von den meisten Kantonen eingelangt sind, stellt sich das Stimmen verhältniß auf 172619 * und 318130 Nein, wovon der Kanton Bern 31 635
a, 45 092 Nein aufweist.
Großbritannien und Irland. London 9. De⸗ zember. (Allg. Corr) In Irland sind in dieser Woche keine erwähnenswerthen Ausschreitungen vorgekommen, doch entwarf der Richter OBrien am Montag bei der Eröffnung der Winterassisen in Dublin von den Zuständen des Landes, zumal der Hauptstadt desselben, ein sehr düsteres Bild, wobel
er betonte, daß, während die Ausschreitungen in den Pro⸗
vinzen an Zahl und Heftigkeit abgenommen, die Zahl und Schwere der Verbrechen in Dublin eine sehr bedenkliche , . zeige und ein solches Gefühl der Unsicherheit errsche, daß Handel und Gewerbe darnieder liege, und eder, der nur irgend könne, der unglücklichen Stadt den Rücken lehre. Nur durch die strenge Handhabung der Gesetze sei eine Besserung möglich, und hieran würden es die Behörden nicht fehlen lassen. Der Prozeß gegen die der Ermordung zweier Gerichtsvollzieher in Lough Mask angeklagten drei Personen, Thomas und Patrick Higgins und Michael Flyen nahm am Donnerstag seinen Anfang; die Angeklagten plaidirten für „nicht⸗ schuldig“. Der des Angriffs auf den Richter Lawfon ange⸗ schuldigte Delaney sowie die Mörder des Polizisten Cox, Dowling, Devine und Poole, werden ebenfalls vor die Winter⸗ assisen gestellt werden.
— 11. Dezember. (W. T. B.). Der Premier Gladstone hatte heute Nachmittag eine Audienz bei der Königin in Windsor.
Frankreich. Paris, 9. Dezember. (Fr. Corr.) Der heutige Ministerrath beschäftigte sich vorwiegend mit der Tonking-Affgire. Bekannlich hatte der Marine⸗Minister Jauréguiberry sein entschiedenes Veto eingelegt gegen die Entsendung eines Civilkommissärs nach Tonking, welcher dem militärischen Oberbefehlshaber der Expedition beigeordnet wer— den sollte. Es hätte dies die Einbringung einer Kreditforde— rung in der Kammer für die in Aussicht genommene Expe— dition verzögert. Jetzt nun scheint ein Einverständniß hieruͤber erzielt worden zu sein, und da zudem die Nothwendigkeit einer schleunigen Intervention Frankreichs in Tonking sich immer mehr herausstellt, so sieht man einer ungesäumten Vorlage jener obigen Kreditforderung jetzt entgegen.
Das „Memorial diplomatique“ meldet: Das Foreign— Office hat der französischen Regierung einen Modus der Ver— ständigung bezüglich Madagaskars angeboten. Daz Gerücht, welches von einem Konflikt zwischen Frankreich und England hinsichtlich dieser Frage umlief, beruht auf keinerlei Begründung. England beschützt seine Angehörigen wie Frankreich die seinigen gegen die Hovas. Die britische
egierung wird dem Gouvernement der französischen Republik volle Handlungsfreiheit lassen.
— 11. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer berieth heute das Extraordinarium des Bud⸗ gets. Der Finanz⸗Minister Tirard legte die Finanz— lage dar und wies die gegen ihn gerichteten uam s⸗ zurück. Die finanzielle Lage sei zwar nicht brillant, doch aber auch nicht bedenklich. Das Budget weise allerdings große Summen, doch keineswegs übertriebene auf. Das Defizit von 665 Millionen Francs in dem Budget pro 1882 sei mehr ein scheinbares als ein wirkliches, da 100 Millionen zur Amortisirung verwandt worden seien. Das Defizit des Budgets pro 1883 werde nicht eine Million erreichen; dennoch empfehle die Vorsicht, die Entwickelung der Einnahmen abzuwarten, bevor man sich zu neuen Aug— gaben verpflichte. Die Regierung sei daher entschlossen, sich allen neuen Supplement Ausgaben, die nicht vollkonimen ge— rechtfertigt seien, zu , . Es sei unbedingt noth⸗ wendig, einen Finanzplan für die Ausführung der großen Arbeiten festzustellen Der Minister erinnerte daran, daß eine Kommission eingesetzt worden sei, um die Grundlagen für die Unterhandlungen mit den großen Eisenbahngesellschaften aug— findig zu machen, und fügte hinzu: wenn die Gesellschaften sich dazu verständen, die Arbeiten auszuführen, so würde die Re gierung nicht nöthig haben, Geld zu fordern. Die Konvention mit der Orleang⸗Eisenbahngesellschast sei aus diesem Grunde auf gegeben worden. Nach der Ansicht des Ministers sind be— trächtliche Ersparungen bei verschiedenen Positionen det Budgets möglich, namentlich bezüglich des Baues von Schulen. Man mülsse die Arbeiten in einer richtigen Reihenfolge vor— nehmen und Klugheit und Methode hinsichtlich der Ausgaben anwenden. (Lebhafter Beisall.) Nach der Nede des Finanz= Ministers versuchte Haentjene (Bonapartist) die Finanzlage als eine sehr schlechte darzustellen. Die Berathung wurde schließlich auf Mittwoch vertagt, da morgen wegen der Be⸗ erdigung Louis Blanc keine Sitzung statisindet.
Gambettg hat heute zum ersten Male seit seiner Ver—⸗ wundung das Bett verlassen.
Zeitungs stimmen.
Die National⸗Zeitung schreibt über den biagherigen Verlgus der Etatgberathung im Reichstage:
Von dem Etat für das bevorstebende Jahr war in dieser De— batte verbältnißmäßig wenig die Rede; er giebt auch zu einge benden Grörterungen wenig Anlaß; abgeseben von Ginzelbeiten, wird es sich um Tie Frage bandela, ob die Ginnabmen um ciwa j oh Ch A böber veranchlagt werden können, al der Gatwur ce gethan, so daß die Matrikularbeltrüge der Ginlelstaaten sich entsnrechend Derak- mindern würden. In größerer . wurde ron den verschiedensten Seiten wieder . Steuerreform erörtert, nicht minder die Frage, welche Wirkung durch die — * ** don 1879 hervorgebracht worden. Leider sind das Kontrorersen, bel denen bächsteng unter ge nauester Prüfung von Einmelbeiten noch ctwag relais Neucg zu sagen it; sebald es sich, wie beute wieder, um alleemesne, resr. jusammten= fasten de Grörterungen bandelt, sagen die Gegner einander zum Hundert⸗˖ understen Male wat sie einander rorber Hundert Mal gesagi haben
— Die Ratilonalliverale Correspondenr be- merkt im Anschiuss⸗ an die dem Reiche tag vorgelegten Denk⸗ schriten über die Ausführung des Sozialsstengesches
Stände daz Sojlalsftengeseß nicht sell ciner Relkt ven Jabrrn in Kraft, so wärden wir wobl erlebt baken, daß die Bewegung ne ganz andere Dimensionen angenommen bätte und in noh gan andern
ga Weise angeschwollen wäre, als wir es heute wahrnehmen. * ber werden wir vielleicht Erfahrungen sammeln, wenn dies Ge⸗ setz einmal außer Kraft gesetzt wird. Bekanntlich läuft es nur bis um 30. Segtember 1884; es wird sonach bald die Frage der Pro⸗ longation auftreten, und ob im gegenwärtigen Reichstag eine Ma⸗ oritãt dafür zu gewinnen sein wird, ist sehr , die alte ke el e fee fl regte Mehrheit wenigsteng ist nicht mehr vor—⸗ banden. Niemand wird von dem Soialsstengesetz mehr er⸗ warten, als daß es das äußerliche Hervortreten der Bewegung, die öffentliche Agitation und Aufhetzung einigermaßen unterdrůcke, und in dieser Hinsicht hat es doch, wie ein Vergleich der heutigen mit den , . Zuständen lehrt, ohne Zweifel seinen Zweck erreicht Innere Versöhnung ist freilich von Repressionsmaßregeln nicht zu erwarten, sondern kann erst die Frucht einer langen posfkiven Reform— thätigkeit sein. Da ist nun allerdings das Zugeffändniß recht be— trübend, daß von einer versöhnenden Wirkung der sozialreformatorischen Bestrebungen auf die soʒialdemokratische Arbeiterbevöl kerung bis jetzt nichts zu bemerken ist. Nichts wäre aber bedauerlicher, als wenn man sich dadurch von einer positiven Thätigkeit zur Förderung des Wohls der Arbeiter abschrecken liehe. Ist nur erst einmal ein prak⸗ tischer Anfang gemacht und bewähren sich die in Vorbereitung be⸗ griffenen sozialrefermatorischen Maßnahmen, erkennt die Arbeiterwelt, daß es dem Staat und der Gesellschaft mit ihren wohlwollenden Ab- sichten Ernst ist, so kann auch die verföhnende Wirkung auf die Dauer unmöglich ausbleiben.
— Die „Süddeutsche Presse“ sagt betreffs der Doppel⸗ etatvorlage:
Daß der Wortlaut der Verfassung die Berathung zweier Etats verbietet, vermag Niemand zu behaupten, und es wird auch nicht da⸗ durch bewiesen, daß die Regierung früher eine Abänderung dieses Wortlauts vorgeschlagen hat, um die zweijährige Budgetperiode ein= zuführen Wenn aber der „Geist! in der Verfaffung verbie— ten soll, was ihr. Wortlaut nicht verbietet, so müßte doch erst nach⸗ gewiesen sein, daß überhaupt „Geist‘ in derjenigen Vorschrift steckte, die man in die Perfassung hineinlegen will, d. h., daß es einen erdenklichen Zweck hätte, dem Reichstag die Berathung zweier Etats in einer Session abzuschneiden. Es kann ja — wie diesmal thatsächlich geschehen — eine Session sich durch Vertagung weit über die gewöhnliche Dauer hinaus⸗ ziehen — soll dann der Reichstag heute geschlossen und morgen zur neuen Session wieder eröffnet werden müssen, nur um nicht in einer Sessionꝰ an die Berathung eines zweiten Etats zu gehen? Wir hätten gedacht, daß über derartige formalistische Spinngewebe die nationalliberale Partei längst hinaus wäre. De Frage dieser doppelten Berathung sollte lediglich als das behandelt werden, was sie ist — vorautgesetzt, daß die jährliche Berufung des Reichstages unangetastet bleibt — als reine Zweckmäßigkeitsfrage. Sind die Anschläge des zweiten Etats so unsicher, daß sie zur Feststellung sich nicht eignen, so mag dieser abgelehnt werden — das läßt sich aber nur nachweisen, wenn man wenigstens über einige Haupttitel des Etats in eine gründliche materielle Prüfung einträte.
— Der „Neuen West fälischen Volkszeitung“ wird aus Bochum, den 6. Dezember, geschrieben:
Ein drastisches Beispiel für die Annehmlichkeit der direkten Steuern geben folgende Zahlen. Zur Kom munalsteuer sind pro 2. Quartal veranlagt etwa 13 000 Steuerpflichtige, davon wurden gemahnt 8000 Personen, gepfändet 2300 und Lohnarrest vollstreckt gegen 1300. Man kann diese Zahlen als Durchschnittszahlen für jedes Quartal ansehen, so daß asso in einem Jahre auf 13 660 Kom— munalsteuerpflichtige 4 000 Mahnungen, etwa S600 Pfändungen und 5000 Lohnbeschlagnahmungen kommen, wat wohl einem Kostenauf⸗ wand für die von der Exekution Heimgesuchten von 13 —– 15 550 entsprechen dürfte. ᷣ
— In einer Berliner Correspondenz des, Düsseldorfer Anzeigers“, welche sich mit der zweijährigen Etatsperiode beschäftigt, wird u. A. Folgendes ausgefuͤhrt:
Halten wir uns an den konkreten Fall, so ist klar, daß, nachdem der Etat bereits auch für 1884/85 neben dem für 1883/84 in diesem en f festgestellt worden ist und wenn er vom Reichstage jetzt durch⸗
erathen und genehmigt wird, hiermit der Verwaltung im nächsten Jahre die sehr umfangreiche und zeitraubende Ärbeit einer von Grund aus neuen Etatsaufstellung erspart und dem Reichstag die Möglichkeit gegeben wird, im naͤchsten Winter seine ganze Kraft auf die eigentlich organische gesetzgeberische Arbeit zu konzentriren, bie bei der Üeber⸗ lastung der parlamentarischen Geschäste durch die fortlaufenden Etats— berathungen bisher nur zu häufig zu kurz gekommen sst. Zeitersparniß, Entlastung und Vereinfachung der parlamentarischen und Verwaltungẽ⸗ geschäfte würde der Gewinn sein von der Einführung zweijãhriger Etatsperioden. Die Bedenken aber, die dagegen erhoben werden, lassen sich, wenn man ihnen auf den Grund geht, nicht aufrechterhalten. Der wesentliche Einwand, der im vorigen Jahre den Ausschlag für die Ablehnung gab, war der, daß mit der zweijährigen Etatsperiode die Rechte und das Anseben des Reichetags verkürzt und hiermit das Reich selbst Schaden erleiden würde. amals wurde vorausgesetzt, daß der Reichstag nur alle zwei Jahre einberufen werden solle. Aker der Vertreter der verbündeten Regierungen erklärte, daß dieselben gewiß bereit sein würden, auf eine solche Bestimmung zu verzichten, da der Schwerpunkt der neuen Einrichtung nur in der Einführung der doppelten Etat, nicht in der zweisahrigen Berufung liege. Bei der Beurtheilung der gegenwärtigen durch die Vorlegung zweier Stats. geschaffenen Sachlage ann jedenfalls die mög liche jweisäbrige Berufung deg Reichstags nicht in Betracht kommen; jetzt handelt es sich nur darum, ob die Feststellung des Etats für einen zweijährigen Zeitraum die Rechte des Reih. tas, verkürzen kann, und da müß doch Jeder, der sich noch ein un bef angenes Urtheil bewahrt hat, einseben, daß es unerfindlich in wie durch eine Vereinfachung der Ctatsberathung — denn bierauf läuft, das Ganze binaug — die Volksvertretung, ja daz Relch ge—⸗ schädigt werden soll. Die Uebertreibung, die in vieser Auffassung liegts stammt aus ciner Jeit, wo die Dpposillon das Stichwort der BVelämpfung der Reafiion“ ausgegeben batte und wo man in liberalen Kreisen überall Versuche ciner Unterdrückung der Volkafrei⸗ beiten und Parlamente rechte erblicken zu sollen glaubte. Diejenigen Libe⸗ ralen, welche die Reaktion“ auch nicht einmal mit der Lupe zu sin⸗ den vermochten, glaubten endlich in der Absict der Einfübrung der weisäbrigen Budgetveriode einen Beweg dafur gefunden zu baben. zielleicht aber werden sie, nachdem sich nirgends die angebliche Re⸗ aktion auf anderen Gebieten bewabrbeitei und betbätlgt bat, jetzt uber die Sache etwas nüchtern u denken gelernt baken. Wenn man iner Sache weir, dreimal ing Auge schaut, verllert sich der erste fremde Gindruck von derselben. So wird inan sich auch hoffen lich an den Gedanken von der jweijäbrigen Gtatzgperiode gewöhnen. und boffentlich wird man bald dabin kommen, in seiner Verwirklichung
nicht eine Schädigung, sondern eine Förderung des Wohls den Reicht mn seben.
Landtags ·˖ Angelegenbeflten.
Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Gesetzent wurf, betreffend die Erbebung einer Hündestenen er, bat sol⸗ gender Wortlaut:
Wir witltpelra, den Gotteg Gnaden öntig von Preußen e. derordnen, mit Justimmang der beiden Häuser den Landtageg , für
den gesammten Umfang der Monarchie, mit Aut nahme der boben-⸗ 1ollernschen Lande, was folgt: 243
Vom 1. April 18364 ab witd ven Personen, welche Hunde be⸗ 22 nach Maßaabe der folgenden Bestimmungen eine Steuer er⸗ oben:
8. 2. Die Steuer ist für jeden alcht meßr an der Mutter saugenden Dand ju entyichten und ketränt
a. für unde, welche jar Bewachung. jam Gewerbebetriebe, all
Hirtenbunde oder von den im Staats, oder Privatdienst angestellten . und Jägern zur Ausübung ihres Berufes nothwendig ge⸗ raucht werden. G. 50 M bis 1 1 jãhrlich; b. für alle anderen Hunde 3 kis 18 M jährlich. In allen Stadtkreisen oder einzelnen Gemeinden zusammengesetzter Sia dtkreise kann der Höchstbetrag bis auf 29 . jährlich erhöht werden.
Die Hundesteuer wird als Kreissteuer von den Kreisen erhoben, ihr Ertrag fließt in die Kreiskommunalkasse. Die Höhe der Steuer unterliegt innerhalb der in §. 2 bejeichneten Grenzen der Feststellung der Kreisvertretung. Die Steuersätze sind für alle Steuerpflichtigen gleichmäßig festzusetzen. J
8:
Mit der am 1. April 1884 erfolgenden Einführung der Hunde⸗ steuer als Kreissteuer kommt in den zu dem Kreise gehörigen Gemein⸗ den die Hundesteuer als Gemeindesteuer in Wegfall. Den mindestens 2000 Einwohner zählenden Gemeinden des Kreises Hleibt es jedoch vorbehalten, die für den Kreis festgestellten Steuersãtze, sofern die selben die nach 5. 2 zulässigen Höchstheträge nicht errelchen, mit Ge⸗ nehmigung der kommunalen Aufsichts behörde für ihren Bezirk bis zu diesen Beträgen zu erhöhen. Die hieraus fich ergebenden Mehrbeträge werden als Gemeindesteuern erhoben.
8 5
Zu den Hundesteuern sind auch juristische Personen, Aktien gesell⸗ schaften 2c. sowie ferner die Geistlichen, Lehrer und Beamten in vollem Umfange heranzuziehen. Forensen haben in den Bezirken zu steuern, in welchen sie Hunde halten.
Von den serpisberechtigten Militärpersonen des aktiven Dienst⸗ standes sind die betreffenden Beträge ebenfalls zu entrichten; diesel⸗ ben fließen jedoch nicht in die Kreiskommunakl— resp. Gemeindekassen, sondern sind nach Abzug von 3,0 Hebegebühren zur Verwendung für militärische Wohlthätig keitszwecke . die Militärbehörde abzuführen.
„Insoweit durch Gesetz oder jonstige mit rechtsverbindlicher Kraft erlassene Vorschrift oder durch Vertrag die Hundesteuer einer beson⸗ deren Anstalt oder Stiftung überwiesen ist, bleibt sie auch ferner dorthin abzuführen.
§. T. Ueber das Verfahren bei Anmeldung und Erhebung der Steuer, über die Kategorien der unter die Bestimmung des §. 2a. fallenden Hunde, sowie über Durchfuhrung einheitlicher Kontrolmaßregeln ist
für jeden Kreis ein von der Kreisvertretung zu beschließendes, der
Bestätigung durch den Bezirksrath unterliegendes Regulativ festzu⸗ setzen. In demselben ist für Fälle, in denen neben der Kreishunde⸗ steuer Gemeindehundesteuern erhoben werden, ein die Anmeldung und Erhebung beider Arten von Steuern kombinirendes Verfahren vor⸗ zuschreiben. Das Regulativ ist durch die zur Bekanntmachung poli⸗ zeilicher Verordnungen bestimmten öffentlichen Blätter mindestens vier Wochen vor Einführung der ö zu veröffentlichen.
In Kreisen, für welche die Höhe der Steuersätze bis zum 1. April 1384 durch Beschluß der Kreisvertretung (5. 3) nicht festgesetzt worden ist, wird, die Kreishundesteuer für die in §. 2 ad a. bezeichneten Hunde mit 1 , für die übrigen mit dem Durchschnittssatze von 9 40 jährlich erhoben. Die Kreisvertretung kann jedoch diese Sätze innerhalb der in 8. 2 angegebenen Grenzen von Beginn des nächsten Rechnungsjahres ab anderweit festsetzen.
§. 8.
In Kreisen, für welche die nach 8. 7 zu erlassenden Regulative bis zum J. April 1884 nicht festgesetzt sind, werden für die Zeit bis zur Festsetzung derselben die zur Durchführung des Gesetzes nothwen⸗ digen Anordnungen von der 3 Aufsichtsbehörde getroffen.
Die Entscheidung über die Reklamationen gegen die Heranziehung oder Veranlagung zur Kreis- oder Gemeindehundesteuer erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften wegen Behandlung der Reklamationen gegen die Qeranziehung oder Veranlagung zu den Kreis. oder Gemeinde⸗ abgaben. Doch gelten Entscheidungen, durch welche bei Reklamationen gegen die Kreishundesteuer die Befreiung von dieser Steuer oder die Herabsetzung derselben von der höheren auf die niedere Stufe aus⸗ gesprochen wird, jedesmal ohne Weiteres auch für die als Zuschlag ju der Kreishundesteuer erforderte rim .
Wer die vorgeschriebene Anmeldung eines steuerpflichtigen Hundes unterläßt, wird mit dem zweifachen Betrage der hinterzogenen Steuer eventuell verhältnißmäßiger Haft in dem kur Uebertretungen bestimm⸗ ten polizeilichen Straffestsetzungs oder polizeigerichtlichen Unter suchungsverfahren bestrast.
Die Geldstrafe fließt zu den elben Kasse, wie die Hundesteuer selbst
§. 12
In der Provinz Hannover freten bis zur Einführung der Kreis
ordnung an Stelle der Kreise die Amtsbezirke und selbständigen
Städte.
In den Landestheilen, in denen Berirksräthe nicht besteben, treten an Stelle derselben die Regierungen Canddrosteienz, für die Stadt Berlin der Ober ⸗Präsident.
§. 13.
Das Gesetz vom 18. Juni 18190 über die Verjãbrungs fristen bei offentlichen Abgaben (Geseß⸗Samml. S. 16 biz iz) findet KÄnwen. dung auf die Hundesteuer.
Die früberen gesetzlichen Bestimmungen über die Erhebung einer Hundesteuer treten, vorbehaltlich ihrer Anwendung auf die vor dem 1. April 1884 liegenden Fälle, außer Kraft.
BDtatistische Rachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaliserlichen Gesund⸗ eit g am t sind in der 48. Jahres woche von se 1060 Bewohnern auf den Jahres durchschnitt berechnei als gestorben gemeldet: in Berlin 23. 6, in Breglau 26,1, in Königaberg 26.5, in Göln j7 7, in Frankfurt 2. M. 13.7, in Hannover 16.7, in CGassel 180, in Magdeburg 184, n Stettin 217, in Altona 2.1, in Straßburg 33. j, in Meß 17 9, in München 2677, in Nürnberg 267, in Augeburn 199, in Drea⸗ den 23 6, in Leipzig 2,7, in Stuttgart M2, in Braunschweig 20 3. in Karlscube 21.0, in Hamburg 22.4, in Wien 260 in Budavest 26.1, in Prag 21.5, in Triest 7 0, in Krakau 2.1. in Bafei 20 4. in Brüssel 21,1, in Parig 217, in Amsterdam 26 2, in Kopen? kagen 2165. in Stockbolm 22.3, in Christiania 21.3, in St. Peierz. burg 33 in Warschau 31, in Odessa 39.5, in Bufareff Fs57, in Wom M., in Turin 23. 4, in Madrid 37.1. in Vondon 21,5, in Glag⸗ om 278, in Liverpool 28.1, in Dublin 2.63, in Gdinburg 6, in Alerandrien (Gaypten) M0. — In der Zeit vom 4. big 11. Norember in New Jork 22 7, in Philadelphia 18,5, in Chicago 193, n Gin cinnati X. I, in St Louig — in San Franmieko 21.2, in Kalfuns — in Bombay 21.4. in Madras 290 5.
Beim Beginn und in den ersten Tagen der Berichteweoce berrichten an den dentschen Beobachtungestatlonen westliche und süd— westliche, in Cöln nordwestl iche ö 7 die um die Mitte der Woche iemlich allgemeln Uber Nord und Nordwest, nach Df und und Nordost, in Bremen und Berlin big nach Süden umaingen und bie an das Ende der Woche vorwiegend blieben; nur in Gain ging der Wind am Schluß der Woche nach Sädost, in München nah Lordwest. Die Temperatur der Laft ar in den ersten Tagen der Woche eine bebe, die normale übersteigende. Mi dem Umagange det Windeg nach Ost nabm sie 1 allaemeln ab, so daß ia den legten Tagen der Woche in ganz schland 123 Frestwetter berrschte Niederschläne, in der jweiten Hälfte der mei nicht selten, aber melsst nicht ergiebin. beni an nledrige Druck der Laft nam unter gerfagen aen im Sau fe der a; an den saäd⸗ und wesldentschen Stalssonen sank dag Baremeter am 29. Noccmber rasch, sleg aber in den lehnten Tagen der Moche wieder.
Die Sterblich leitteserbältaiffe der größeren Städte Garepas bie- ben auch in dieser Berlchtaeeche ganstlge, rur in einigen Staͤdten der
3berrheinischen Niederung erscheint die Sterblichkeit etwas g
Die allgemeine Sterblichkeits verhãltniß abl für die deutschen S sank auf 23. von 23,4 der Vorwoche (pro mille und Jahr berech · net). Die Theilnahme des Saäͤuglingsalters an der Sterblichkeit hat wiederum etwas abgenommen; von 19000 Lebenden starben 2 Jahr berechnet 70 Säuglinge gegen 73 der Vorwoche (in Berl 69, in München 90).
Unter den Todesursachen waren Todesfälle bei den meisten In⸗ fektions krankheiten seltener, nur die Pocken zeigten vielfach ein bäu⸗ figeres Vorkommen. Masern riefen noch immer eine größere Zahl von Todesfällen hervor, besonders in Nürnberg, Erfurt, Hamburg, Remscheid. Londen und im Haag. In den Regierungsbezirken Erfurt, Aachen läßt die Zahl der Erkrankungen etwas nach, im Regierungs⸗ bezirk Marienwerder ist noch keine Abnahme ersichtlich — Das Scharlachfieber zeigt in Plauen und Berlin eine Abnahme, in Dres⸗ den, Glauchau, Apolda, Frankfurt a. OS. Zeitz, Barmen, Elberfeld, Karlsruhe, London, Pest, St. Petersburg, Odessa eine Junahme der durch dasselbe hervorgerufenen Todesfälle. Sterbefälle an Diphtherie waren noch immer sehr häufig, wenn auch im Ganzen etwas seltener als in der Vorwoche. Groß war deren Zahl in Königsberg, Elbing, Breslau, Königshütte, München, Nürnberg, Dresden, Chemnitz, Hof, Leipzig, Dessau, Magdeburg, Berlin, Hannover, Braunfchweig, Barmen, ferner in Budahest, Amsterdam, Odessa. St. Petersburg Warschau u. a. O. — Todesfälle an typhösen Fiebern haben in Berlin und Paris abgenommen, doch kommen in aris, sowie auch in Alexandrien Egypten) Typhen noch immer häufig vor. — 1 Sterbe⸗ fall an Rückfallfieber wird aus Duisburg gemeldet. — Sterbefälle an Flecktyphus kamen aus deutschen Städten keine, aus St. Peters⸗ burg 3, aus London, Madrid, Malaga je 2, aus Granada 1 zur Meldung. — Darmkatarrhe der Kinder führten etwas häufiger, Keuch⸗ husten etwas seltener zum Tode. — Todesfälle an Ruhr waren in Berlin vermehrt, in Alexandrien vermindert. — Pockentodesfälle wurden etwas häufiger, namentlich in Wien, Budapest, London, Paris, St. Petershurg, Granada und Madrid; in Prag und Warschau haben sie abgenommen. Aus deutschen Stadten kamen 2 Todesfälle an Pocken aus Foblenz und Bromberg je 1 zur Meldung. Auch kamen in den Regierungsbezirken Trier und Marienwerder einzelne
Erkrankungen an Pocken zur Anzeige. — Sie Cholera im Hedjaz ist im Erlöschen.
KRunst, Wissenschaft und Literatur.
„Heraldisches Handbuch für Freunde der Wappenkunst sowie für Tünstler und Gewerbetreibende, bearbeitet und mit Bei⸗ hülfe des Königlich preußischen Kultus ⸗Ministeriums herausgegeben von F. Warnecke. Mit 13 Handzeichnungen von C. Döpler d. J. und sonstigen Abbildungen in Lichtdruck von C. A. Starke. III. Auf⸗ lage. Görlitz, Verlag von C. A. Starke, 1883. — Die schnelle Folge der Auflagen dieses Werks spricht deutlich genug von der günstigen Aufnahme die demselben zu Theil geworden ist. Das stetig wachsende Interesse an der altdeutschen Kunst und kunstgewerblichen Thätigkeit im Allgemeinen hat die Aufmerksamkeit auch auf die Heroldskunst richten muüssen, welche unserer Väter Werken so mannigfache Vorwürfe zu sinnreicher, charakte⸗ ristischer Ausbildung und ornamentaler Verwendung gewährt hat. Die Berliner heraldische Ausstellung bot in dieser Richtung noch weitere befruchtende Anregung, war jedoch auch wohl geeignet, dem Laien in der edlen Heroldskunst mancherlei Räthfel aufzugeben, zu deren Lösung es bisher an einem handlichen, schnell belehrenden Hülfsmittel feblte. Dieses bot sich zur rechten Zeit in dem trefflichen Warnecke⸗ schen Handbuch, dessen erste Auflagen denn auch schnell vergriffen waren. Die Vorzüge des Buchs beruhen einmal in der kompendiösen, rasch und doch bestimmt über die einschlägigen Fragen orientirenden Fassung, dann aber namentlich in den der unmittelbaren Belehrung durch die Anschauung dienenden zahlreichen Tafeln. Die leßteren, zz an Zahl mit vielen instruktiven Abbildungen, welche die einzelnen Akschnitte erläutern, bilden eine Hauptzierde des Werks. Sie gewähren nicht nur belehrende Auskunft über die Prinzipien der beraldischen Kunst, und deren bildlichen Ausdruck, sondern auch mannigfache künstlerische Anregung, da sie den besten Vorbildern ihrer Art entnommen und mit feinem Geschmack ausgewählt sind. Diese vorzũgliche Ausstattung verdankt das Werk der Munificenz des Ministerinmg der geistlichen 2c. Angelegenheiten, welches, in richtiger Erkenntniß des Werths der Heroldskunst und ihres nicht zu unter= schätzenden Einflusses auf die altdeutsche Kunst und die Kunstgewerbe, das Unternehmen gefördert und unterstützt hat.
Der Verfasser des Handbuchs ist als kenntnißreicher Fachmann hinreichend bekannt und war für die Aufgabe wohl berufen. Er giebt zu · nächst die Bestimmung und den Begriff des Wappens und schildert dann den Ursprung und die Entwickelung der Heraldik sowie die Anwendung der Wappen. Weiter wird der Teser mit der Kunstsprache und der Blasonnirung, den Tinkturen und der Schraffi⸗ rung in leicht faßlicher Weise unter Zuhülfenahme gu⸗ ter, zum. Theil kolorirter Abbildungen bekannt, gemacht. Die folgenden Abschnitte beschäftigen sich sodann mit den einzelnen Bestandtheilen, wie Schild, Helm, Helmkleinodien, Helmdecke, Rang⸗ und Würdezeichen (als da sind Kronen, Hüte,. Mützen. Drden, Feb marschalls., Bischofs⸗ und Pilgerstäbe, Schluüssel Kreuze, Anker, Schwerter), den beraldischen Prachtstücken 1Schlldbaltern, Wappen · mänteln und Zelten, Devisen und Wablsprüchen, Fahnen, Bannern und Standarten) . Das leßte Kapitel bat die Stammbäume und Abnentafeln zum Gegenstande. In einem Anbangẽ wird endlich das Schriftwesen bespre ben, sowelt es die Heraldik betrifft und eine prak— tüche Anleitung zum Abformen und AUbdrucken von Siegeln und Siegelstempeln gegeben. — Das Sr. Naiferlichen und Königlichen Hobeit dem Krenprinen gewidmete treffliche Handbuch dürfte allen Liebbabern der Heraldik eine schöne Weihnachts freude bereiten.
— Für den Weibnachtetisch liegen ung auß dem Verlage von M. Heinsiut folgende Bücher vor:
Aus dem Kinderleben. 24 Bilder von Ludwig Richter. Mit Liedern und Reimen von G. Chr. Die ffenbach. In Hol seschnitten den August Gaber. Giste Sammlung. Wlesanm kartonnirt. Pecis 2. M M — Ludwig Richter, der Maler der Rinder welt, bat die Kleinen in ihrem Leben und Treiben genau beobachtet und die Gedanken und Anschläge guter und neckscher Kinder belauscht, rratben und in Bildern vor unser Auge gesteslt. Diefenbach bai sich bei seinem Arbeiten für die Kirche und bel feinen schriftstellerischen Leitungen Frische und Freude an der Rinderwel bewabrt. Es ist ibn gegeben, dag, waß der Künstler in seinen Bildern dargestellt und an⸗ gedeutet. das, was er ahnen läßt, durch ein begleitendeg Wort m größerem Verständniß ju bringen. Alt und — wird an Bild und Reim seine Freude baben. Auch die außere 1 — ist ganz dem gediegenen Inhalte entsprechend, so daß die klare Schrift eine werih- volle Gabe für den Meibnachtztisch der Kinderwelt bildet. Dieser ersten Sammlung. welche znerst jn Weibnachten 1 N8 erichien, und ekt in dritter Auflage vorliegt, sst eine jwelte Sammlung gefolgt. die cbenfalle aus 24 Bildern mit Liedern und Reimen beslebl, und kei gleicher Ausstattung ebenfalls 2 3 AÆ fostet. Beide Sam sind auch musammen gebunden, in Callico mit Buntdruck jum Presse den 6 Æ a baben
Go Kin der⸗Räthsel. Scherifragen. Nebusse, Spylellie Verchen und Gebete. Für gute Rinder berauggeheben von Grun Lausch. Achte . — Auflage. Ja Buntdruckamschlag ge⸗ bunden. Prei 142 M — Der befannte Versasser ciner M von Schriften. welche schnell Gingang in vielen Rinderstuben den
haben, bietet in — * ln neuer vermehrter 6 Bändchen eine stattliche Zahl Driginaltatbsel. Rat ist der Döeeblin geweckter Kinder. Fladei aud kei der Julbelln — Alterestufe cinen reichlichen Theil, o baf der ufer *
für die Melneren gesorgt. Dieser Umstand erlebt der Szamaalung elnen Werth den nicht wenigen pre (ieihen Dan
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