1882 / 294 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Dec 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Vongreß am 27. August dieses Qäahrez a Iten worden. Der Sert Vorredner braucht nicht mit rohe uversicht zu 3 daß wir nicht wifsen, ader nur aus ner beflimmien. Quelle w 83 konnten, was dort geschehen ist. Ich kann versichern, ich babe genaue Auf jeichnungen über den Hergang dieses Festes. und ich stehe auch gar nicht an, Ibnen daraus Einiges mitzutheilen. Es wird nämlich hierdurch wiederum der Beweis dafür geführt. daß die Vartci, welche sich bier als parlamentgrische gerirt, sich außerhalb als revolutionäre Partei binstellt. Selbstverständlich ergiebt sich für die Regierung die Pflicht, die Konsequenzen daraus für sich zu zieben, Dieses Fest Kongreß kann man richt sagen hat am 27. August stattgefun den und bestand in einem Vormittags feste und einem Nach⸗ mittagsfeste. Das gedruckte Pꝛ(bgramm liegt vor mir, und die Herren werden es anerkennen, da es von ihnen selbst verbreitet ist. Als Ein⸗ leitung diente eine Anzabl von Gesängen, unter anderen zwei: Das Petroleumlied“ die Herren wissen, was das- zu bedeuten hat und ein Lied, welches allen Denjenigen, die mit den älteren preußischen Attentatsgeschichten bekannt sind, in den Ohren klingen wird: .Das Lied vom Bürgermeister Czech. Das sind die Fest⸗ und Weihelieder, die bei dieser Gelegenheit gesungen worden sind. Sehr geschmackvoll, muß ich gestehen, kann ich dies nicht finden, das hängt indeß von dem persönlichen Standpunkt ab, der für uns, meine Herren, die wir das öffentliche Bewußtsein der Nation zu vertreten und zu ver theidigen haben, ist es in der That doch sehr charakteristisch. Der Hr. Abg. von Vollmar hat bei dieser Zufammenkunft den Vorsitz geführt, er hat einige recht scharfe Ausdrücke gegen Monarchie u. s. w. in seinen einleitenden Bemerkungen sich gestattet. Der eigentliche Festredner war der Abg. Kayser; nach den mir vorliegenden Äufzeich— nungen scheint er indessen nicht überaus anregend gewesen zu sein, und so stand der dritte Redner, der Abg. Grillenberger, mehr im Mittelpunkt des Interesses. Es thut mir leid, daß ich feine Aeußerungen schon jetzt vorlesen muß, ich möchte es lieber, nachdem ich ihn gehört habe, aber die Reihenfolge der Diskussion bringt es ja so mit sich. Da wird also in einer längeren Rede, die der Abg. Grillenberger zu einer sehr geringen Zahl von Parteigenoffen hielt, der größte Theil der Korona waren schweizer Bauern, die, wie es scheint, nicht viel von der Sache verstanden haben, da wurden also in dieser längeren Rede die Theorie, die Ziele, die Aufgabe, die grund—⸗ sätzliche Stellung der Sozialdemokratie dargelegt. Besonders von Interesse ist der Schluß, den ich vorlesen werde, um Ihrer Beur— theilung zu unterstellen, ob das, was die Herren erstreben, nicht in der That unmittelbar Revolution ist. Und dieser Tag wird kommen: nämlich der Tag der Vergeltung unabweisbar, ganz bestimmt, durch ganz Deutschland gährt es, das Volk ist der Schurkereien und Bedrückungen müde und satt, der Tag ist möglicherweise nicht mehr fern, wo das Volk sich erheben und Rechenschaft von feinen Unterdrückern, feinen Tyrannen und diesem ganzen Gesindel fordern und mit demselben aufräumen wird. Um aber im gegebenen Augenblick nicht unvorbereitet zu sein, ge⸗ nügt es noch nicht, daß man blos die Genossen wirbt. nein, man muß auch mit ihnen zu Werke gehen. Jeder muß am Tage des Gerichts wissen, was er zu thun hat, wo er hingebört, welche Stelle in dem großen Kampf er einnimmt, damit der Erfolg gleich von vornherein gesichert sei; dies zu bewerkstelligen, ist die Hauptaufgabe der deutschen Sozialdemokratie.

Also diese Revslution mit Gewalt, mit Blut und Waffen vor— zubereiten, ist die Hauptaufgabe der, deutschen Soziasdemokratie. Meine Herren! Das klingt doch ein klein wenig anders, als das, was man in diesen Räumen von den Herren zu hören gewohnt ist.

Also dies zu bewerkstelligen ist die Hauptaufgabe der deutschen Sozialdemokratie und läßt sich am besten durch die einzelnen Ver⸗ bände der einzelnen Orte organisiren. Man kann keine geschlossene Bataillone, Regimenter oder Armee Corps bilden, das findet sich schon später, doch muß zu diesem Schritt eine organifirte, ge⸗ schlossene Verbindung hergestellt werden, um auf das erste Signal sich zusammenthun zu können und kampfbereit zu sein.

Meine Herren Sie haben also in nuce eine vollkommen vor— bereitete Organisation des gewaltsamen Losbruchs der Sozialdemokratie innerhalb des Deutschen Reichs, und ich würde den Herren wirklich sehr dankbar sein, wenn sie einmal die Güte hätten, auch hier im

ause aufzutreten und ihre eigentliche Gesinnung, die sich hier wider⸗ piegelt, so zu kennzeichnen und zu entwickeln. Das würde jedenfalls die Situation ganz ungemein vereinfachen. Wir wissen ja ohnehin, wie wir mit den Herren daran sind, aber das öffentliche Bewußtsein würde dadurch eine wesentliche Klärung gewinnen.

Nun, meine Herren, wenn ich dieses Alle, was ich Ihnen mit⸗ zutheilen genöthigt war, zusammenfasse, so frage ich mich: wo bleiben die Einwendungen gegen die Gesetzlichkeit derjenigen 3 über die hier in dieser Vorlage Rechenschaft gegeben wird? wir es in diesem Augenblick, Dank der Wirkung des Soialistengesetzes, nicht mit einer unmittelbaren Vorbereitung zur Revolution zu thun haben, das erkenne ich an, und erkenne es mit Dank an; aber daß unsere Aufgabe eine sehr viel weitergehende ist, daß sie namentlich darin besteht, die großen Massen in den großen Centren des Verkehrs vor der Berührung mit dem ätzenden Gift und der Verführung zu schützen, die aus diesen Dingen hervorgeht, dag, glaube ich, ist doch so ungemeln dseltsteerständlich und klar!“ daß 6 bierüber kaum einer Diekussion bedarf. Man Fört im mer in den Reden der Derren Abgeordneten der fozlaldemokrafischen Partei den Ton durchilingen, als wenn es der Regierung und der Polizei. die in melenen kamm eine sehr ehrenweribe Macht ist = Lin gewisses Vergnügen gewährte, die Sonaldemiokraten zu chikaniren. Meine Herren! Wir sind unz der Schwere der Verantwortung, die uns durch dieses Gesetz auferlegt ist, voll und ganz bewußt, und wir wünschen nichts mehr, al daß wir diese Verantwortung nicht zu tragen kätten. G8 sst in der Thal eine stark⸗ Zumuthung an das Pflichtgefübl. eins Beamten, enn man ibm imputiren will, daß er aug bloßer Lust und cwissermaßen aus Grausamkeit unschuidige Leute zu versolgen und n das Gefängniß zu werfen sucht. Meine Herren! Davon sind wir weit entfernt; ich wiederhole: wollte Gott, wir brauchten die Ver⸗ antwortung nicht zu tragen, aber so lange die deutschẽ Ralisn ung von dem durch daz Gesetz vom 21. Dliober 18753 übertragenen Man⸗ dat nicht entbunden hat, so lange fühlen wir die unabweis bare, ich möchte sagen die keilige Pflicht, der Waffe, die ung in die Hand ge⸗ geben ist, ung schneidig zu bedienen. Wenn wir würden eine Pflicht · versãumniß begeben. die ich vor meinem Gemissen nie verantworten könnte, wenn wir aicht alles ibäten, waß in unseren Kräften stebt,

um einer Verbreitung des soslaldemokrafischen Giftes in dieser Form mit aller Kraft entgegenzutreten.

Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum BYundesrath, Königlich sächsische Staats Minister des * von Nostitz⸗ Walhlwitz das Won:

Ich will mir nur einige Vemerkungen erlauben gegensiber den Acußterungen des Hrn. Aba. von Vollmar, die sich rn , sãchsische . 37 2. n. . z

ert Abgeordnete bat mit besonderer Betonung Bene bungen erwähnt. die zwischen einem sächsischen Polleibeamten und cinem Herrn Schmid in Zürich beslanden baben. r bat im Gingange feiner Rede gesagi. daß er, abweschend ven Ter bei frũberen Die kussionen befolgen Taktif. beute darbn abschen wolle, eine Menge ven Einzel fällen an zakühren. weil dieselben Fel früberen Dínfussionen, Kier cinen erdrfckenden Gladcug gemachi bätzen. Jun, nit in ni rinnerlich aus ber Diech sien der dorlgen hreg, daß der Reiche tag soewobl ala die Vertreter Fer verbndeirn lerungen eidtuckt worden lelen an der Schwere der vorgebrachten . e Wenn meln Ge dächtniss mich nicht täuscht, se erinnere ich mich nur daß die Vertreter n, in der Lage waren, viele ber vorne ührten Ein iel beiten * c r,, 88 26 * 2 7 übertrieben achim eisen. finde es sebr wobinetan, er Hr. Ak von Vollmar ür jwechmäßig ge unden kal, Keule die ander, Fern n besoel gen,

aber es ist nicht gelungen, gan diesenlgen Alirren schiffen. die er haf rernorlden —— 4 9 16 . auf , . e en und GCertespoadenzen ar geffihrt, daß en llaict den rn Kimi

erlasse er Steckbrie⸗ afl d earn worden sei, um jene Correspondenz mit gen fächsischen Pelizeibeamten zu ermöglichen, ja daß ibm sogar von Letzteren eine Legitimation zugestellt worden sei. Meine Herren! Das eine und dag andere ist unwahr: weder hat der Genannte eine Legitimation ee i erhalten Seitens der sächsischen Polijeibeam⸗ ten, noch ist der hinter ihn erlassene Steckbrief zu irgend einer Zeit zurückgezogen worden. In Folge des von dem Untersuchungsgericht erlassenen Steckbriefs ist der Betreffende verhaftet worden, sobald man ihn auf deutschem Boden betroffen hat, und wenn ich recht un terrichtet bin, befindet er sich bereits heute wieder im Gewahrsam des betreffenden Untersuchungsgerichts.

Uebrigens scheint mir die Wichtigkeit, welche der Hr. Abg. von Vollmar und die ihm befreundete Presse den fraglichen Vorgängen beimißt, doch dafür zu sprechen, daß das, was seine Freunde in der Schweiz treiben, nicht so ganz unschuldiger Natur sein kann, als er annimmt, denn sonst würde man über die angeblichen Enthüllungen nicht das Triumphgeschrei erhoben haben, welches die sozialdemokra— tische Presse über diese Vorgänge erhebt. Meine Herren, ich glaube nicht, daß es für die sächsischen und deutschen Polizei⸗ beamten ein besonders angenehmes Geschäft ist, zu Sub⸗— Hlten. wie der Genannte, in Beziehung zu treten, aber fo ange geheime Anschläge gegen die bestehende Rechtsordnung ge— schmiedet werden, so lange, wie wir heute gehört haben, die deutschen Sozialdemokraten offen ihre Sympathie bekennen für Diejenigen, welche den Fürstenmord als ihr Dogma auf ihre Fahne geschrieben haben, so lange ist auch die Polizei verpflichtet, fich auf bestmöglichem Wege Auskunft zu verschaffen über jene Plaͤne und fie kann, wenn ihr Mittheilungen angeboten werden, vorbehaltlich der Verpflichtung, ihre Zuverlässigkeit zu prüfen, das Ohr nicht zuhalten.

enn der Hr. Abg. von Vollmar Bezug genommen hat darauf, daß der betreffende Beamte nicht mit besonderem Geschick verfahren sei bei dieser Angelegenheit, so will ich dem nicht unbedingt wider- syrechen, aber ich möchte ihm daraus keinen Vorwurf machen. Zu allen Dingen gehört Uebung, und die haben wir in Sachfen in Än— gelegenheiten dieser Art nicht. Wir sind in der glücksichen Lage ge⸗ wesen. Jahrzehnte lang von politischer geheimer Polizei garnichts zu wissen, und erst die sozialdemokratische Bewegung hat uns ge⸗ nöthigt, dem Auskunftswesen eine größere Aufmerkfam keit zuzuwen— den; wir haben keine besondere Freude daran, auch unsere Polizei⸗ beamten nicht, es kann ihnen nichts Angenehmeres geschehen, als wenn Sie sie dieser Nothwendigkeit entheben würden. Aber diese angenehme Lage herbeizuführen, ist nicht die Königlich sächsische Re⸗ gierung in der Lage, wohl aber der Hr. Abg. von Vollmar und seine e ganefenn wenn sie das unterlassen, was sie bisher getrieben haben.

Denn Hat der Herr Abgeordnete angesührt, daß zwei An— hänger der Sozialdemokratie in Leipzig in Untersuchung gekommen seien, weil sie Sammlungen für sozialdemokratische Zwecke veran— staltet haben, daß sie später in der zweiten Instanz freigesprochen seien, und tro Herren, das ist alles wahr, aber ich weiß nicht recht, was das im vorliegenden Falle beweisen soll. Sie sind in Unterfuchung gewesen, weil sie unter fremder Firma, wie das jetzt immer geschieht, Samm⸗ lungen für sozialdemokratische Zwecke veranstaltet hatten. Das Ge— richt hat in der höheren Instanz den Schuldbeweis nicht als genügend anerkannt, aber die Leipziger Regierungsbehörde hat nicht blos aus diesen, sondern auch aug anderen Wahrnehmungen die Ueberzeugung gewonnen, daß die Betreffenden Persönlichkeiten find, welche unter die Bestimmungen des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie fallen und hat fie deshalb, wie es ihre Pflicht war, aus Leipzig ausgewiesen. Es heißt in 8. 28, daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, der Aufentbalt in den Bezirken oder Ortschaften, für welche der sogenannte kleine Belagerungszustand profsamirt ist, ver⸗ sagt werden kann.

Es steht durchaus nichts davon da, daß die betreffenden Personen erst wegen bestimmter Delikte verurtheilt sein mußten. Wenn weiter aber von dem Hrn. Abg. von Vollmar angeführt worden ist, daß die in Rede stehenden Personen auch aus anderen Orten Sachsens, ob gleich keine Bestrafung vorausgegangen sei, ausgewiesen worden eien, so ist das unseren Gesetzen gegenüber nicht möglich; sie konnten nur ausgewiesen werden, wenn eine Strafe vorausgegangen war, oder wenn der betreffende Ort im Bannbezirke der §. 28 des Gesetzes erwähnten Austsnahmemaßregel lag; die n, greift aber zur Zeit nur für Leipzig und Umgegend Platz. g. von Vollmar: Es ist trotzdem geschehen!) Dann hätten sie sich beschweren müssen bei der vorgesetzten Behörde, die vermuthlich Abhülfe hätte eintreten lassen. Mir ist von einer solchen Beschwerde oder dem Vorgange überhaupt absolut etwas nicht bekannt. Außerdem hat der Herr Abgeordnete wiederholt einen Fall erwähnt, der sich vor Jahr und Tag in Dresden ereignet haben soll, demzufolge ein Unterfuchungs— gefangener, der, wie anzunebmen, den politischen Freunden des Herrn Rednerg angebörte, in Fesseln zu seiner keanken Frau geführt worden sein soll. Meine Herren, die Polijei, gegen die die Ängriffe des Redners zunächst gerichtet waren, hat mit diesem Falle absolut nichts ju thun; der Mann ist in Untersuchungshaft gewefen und es bestehen da ganz bestimmte Vorschriften, in welcher Weise Individuen, welche wegen eines Vergehens oder Verbrecheng von gewisser Schwere in Untersuchungshaft sind, gesichert werden müssen, wenn sid durch die Straßen geführt werden. Dleser Vorschrift ist auch in dem erzäblten

alle nachgegangen worden. Es ist also ihin zu Gunslten allerdings eine Ausnahme gemacht worden, aber jedenfalls ist durch- aus nichts geschehen, worüber er sich ben bestehenden HGesetzen und Anordnungen gegenüber zu beschweren bat. Etwa Weiteres ist zur tbatsächlichen Begründung seiner Beschwerden von dem Herrn Abgeordneten nicht angefübrt worden. Die Bundeß⸗ regierungen sind gewiß nicht der Ansicht gewesen, doß mit dem Erlaß des Gesetzegß vom 28. Oktober 1878 die , Agitation den der Erde ju vertilgen sein werde; aber, wie schon meln Herr Vorredner bervorgeboben, es ist durch dasselbe die Möglichkeit geschaffen worden, unt en die unmittelbaren Gefahren der sonal⸗ demokratischen Aneschreltungen ju verteidigen, und die Regierungen baben dadurch die Autorität zur ückerbalien, deren sie nolbwendig bedürfen, um der Gesellschaft gegen diefe Gefahren einen nachhaltigen Schutz gewäbren zu können, und ich hoffe, daß dag Volum dez Reichstags den Bundetgregierungen, worum sie pitten, bei Erfũllung die ser Verpflichtungen auch ferner zur Seste stehen werde.

Nachdem ein Vertagunggantrag abgelehnt war, erklärte der Abg. Köhl, er und seine politischen Freunde hätten den dem Hause vorliegenden Antrag deshalb unterstützt, weil sie die im 8; 2 des Sozialistengesetzes gemachten Voraussetzungen zur Verhängung des kleinen Velagerungezustandes in keiner der drei genannten Stadte für gegeben erachtet hätten. In dieser Ueberzeugung sei seine Partel weder durch die phantasievollen Schilderungen des Minssters von Puttkamer, noch die Ver⸗ lesung Mostscher Deliriumaprodutte, noch der Siellen aus der in Zürich erscheinenden sozial demokratischen Provinzial⸗Korrespon⸗ denz. erschüttert. Seine Partei verhalte sich gegen diese Sachen ebenso sleytisch, wie gegen das Siegegbewußtsein, welches von den Herren der außersten Linken zur Schau getragen werde.

Wenn er diesen sogenannten Nechenschafte bericht durchlese, so lönne er sich der Ueberzeugung nicht erwehren, daß auch auf Seite der re n die Sorge um die angeblich aufg Dochste gefährdete Gesellschast es sei, welche ihr die Zurück⸗ nahme der dralonischen mee gel des kleinen Belagerunge⸗ zjustandeg verbiete, als vielmehr die Furcht, daß ihr, der slarken“ Regierung, es alg ein Beweis der Schwache ange⸗ rechnet wärde, wenn dieses Geseß aufhörte, dessen . Nuß losigkeit sie selbst auf jeder Selte ihres Nechenschaft berichte . müsse. ue * * . Mar 18759 an den

9 en en r den Vollzug des kleinen Belagerungezustandes sinde man Ein, 2 in

dem ibre Ausweisung aus Leipzig erfolgt sei. Meine

allen folgenden, mit mehr Variationen versehene Phrasen. In dem Hamburger Bericht sage dann die Regierung mit der Miene einer Tiefgekränkten: man werde sich der Ueherzeugung nicht verschließen können, daß die richtige Würdigung? der wohlwollenden Bestrebungen der Regierung von Seite der Sozialdemokraten fehlen werde. Die Regierung verlange damit Uebermenschliches von den Sozialdemokraten. Nach den gegen sie getroffenen Maßregeln sei es nicht zu verwundern, daß die Sozialdemokraten, nachdem ihnen eln eth. Vermögen und Familie genommen sei, sich zu helfen fuchen würden, wie sie könnten. Man wundere sich über die geheimen Versamm⸗ lungen. Wenn die öffentlichen Zusammenkünfte den Sozial demokraten verboten seien, so müßten sie sich im Geheimen versammeln. Ebenso habe es Preußen unter französischer Herrschaft gethan. Die Autorität vor dem Gesẽtze werde durch die getroffenen Maßregeln untergraben werden. Er bitte dem Antrage zuzustimmen. Zum Schlusse wolle er eine weitere Wahrnehmung hier anführen, die sich ihm bei Durchle sung des sogenannten Rechen schafts berichtes unwillkürlich auge drängt habe. Die gesellschaftt⸗ rettenden sozialen Pläne des Kanzlers hätten eine so frappante Athnlichkeit mit dem von den Sozialdemokraten gepredigten Enangelium der sozialen Glückseligkeit, daß man fast an' ein Plagiat denken könnte, und es komme ihm beinahe vor, als oh sich der Unmuth der Regierungen weniger gegen den sozialen als gegen den demokratischen Theil der sozialdemokratischen Firma richte. Man fürchte, das Volk werde die sozialen Wundertränke lieber aus demokratischen Händen als aus denen der Regierung nehmen. Seine Partei sei Anhängerin der Gewerbefreiheit und als solche wolle fie die Hand nicht bieten zur Erdrosselung einer dem Reichskanzler augenscheinlich sehr unangenehmen Konkurrenz.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.

Der Abg. Kayser bemerkte perfönlich, daß er für kie Aeußerungen des „Sozialdemokrat“ eben so wenig verant⸗ wortlich sei, wie der Minister von Puttkamer für die Aeuße⸗ rungen der „Nordd. Allgem. Zeitung“ oder für die Reden von. Stöcker und Henriei.

Der Abg. von Vollmar stellte ebenfalls in Abrede, daß der „Sozialdemokrat“ sein offizielles Organ sei, derselbe sei das Organ der Sozialdemokratie, nicht eines Einzelnen. Revolutionär als Sozialdemokrat sei er nicht nur im Aus⸗ lande, sondern überall.

Der, Präsident machte davon Mittheilung, daß von den Abgg. Rickert und Richter eine Interpellation wegen des Ein⸗ fuhrverbots von amerikanischem Schweinefleisch eingegangen sei.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4357, Uhr auf Donnerstag 12 Uhr.

oder minder wehmüthigen

Berichtigung. In der 25. Sitzung des Reichstags,

bei der ersten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die Feststellung der Reichshaushalts-Etats für die Etats jahre 1883,84 und 1884/85 hat nicht der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Staats-Minister des Innern von Nostitz⸗Wallwitz, sondern der außerordent⸗ liche Gesandte und bevollmächtigte Minister von Nostitz⸗ Wallwitz das Wort ergriffen.

Statistische t achrichten.

In dem neuesten Monatsheft zur Statistik des Deutschen Reichs (Oktoberheft 1881) ist eine Statistik der Branntweinbrennerei und dir Branntweinbesteuerung im deutschen Zollgebiet ver⸗ öffentlicht, welche für das Reichs- Steuergebiet genauere Angaben über die Ergebnisse des Etats jahres 1881,82 nebst Erläuterungen hierzu und einigen zusammenstellenden Tabellen über die Ergebnisse der letzten 10 Etatsjahre enthält, ferner die bezüglichen Verhaltnisse im Groß⸗ berjogthum Luxemburg für das Etatsjahr 1881 / 82 in ausfübrlicherer Weise darlegt und auch für die innerhalb der Zolllinie liegenden, aber vom e Branntweinfsleuergeblet ausgeschlossenen deutschen änder, Bayern, Württemberg und Baden ent⸗ svrechende Nachweise, die sich je auf die jüngst abgelaufene Steuerperiode beziehen, giebt. us dem reichen Materiale ist kur Nachstebendes zu entnehmen. Während des Etatejabres 1851, 82 waren in Glsaß Lothringen 21 015 (im Vorjahre 185 470) und im übrigen Reichssteuer gebiet S886 (8331 im Vorjahre), zusam⸗ men also 29 999 Brennereien im Betriebe, von denen 7256 (7133 im Vorjahre) mehlige Stoffe. 24 (25 im ern, Melasse. und die übrigen nicht mehlige Stoffe, wie Weinhefe, Welnfreber, Obst, Ruͤ⸗ ben u. s. w. verarbeitet haben. Von der angegebenen Gesammtzjabl der innerbalb des Reichssteuergebiets während dez Jahres 1881/82 im Betriebe gewesenen Brennereien waren 1294 (1323 im Vorjahre) in Verbindung mit Hefenfabrikation; über 12009 * äbriicher Steuer baben entrichtet neben den Melassebrennereien i712 Rartoffelkrenne- reien (1420 im Vorjahre) und 129 Getreidebrenneresen (144 im Vor⸗ lahre). Der Bruttoertrag der Branntweinsteuer betrug im Reichs teuergebiet 1881/82 84 002 689. gegen 57 AI 757 M im Gints- abr 1850181. Demgemäß war die Branntweinprodukison des Reichz= teuergebiets im * 1881/82 im Vergleich jzum Vorjahre und auch ju den 11 Vorjahren eine b starke. Dies Ergebniß ist bauptsächlich der sehr erziebigen Kartoffelernte des Jahres 18581 lüjuschreiben. Auch die Auzfubr von Branntwein aug Dem Reicg« teuergebiet war eine sebr bedeutende; an Steuerrũctvergũtung fũr auge aͤbrten Branntwein wurden bejablt 1881/82 16031 j85 . M gegen 19916734. im Vorjahre. Der Nettoertrag der Branntweinabgaben (die Summe der Beträge der inländischen Steuer, des Eingang jolls der Uebergang · und der Autaleichungeabgabe abzüglich des Betrags der Steuerrũckrergũtung fũr auegefübrten und zu technischen Zwecken ver⸗ wendeten Branntwein) belief sich im Reichssteuergckiet Js isn auf 48 519 17 * oder 1.334 Æ auf den Kopf der levolferung gegen Oos 758 M oder 132 Æ pro Repf im Vorjahre. Im bayve⸗ rischen Steuergebiet wurden im Kalendersabr ssi ron 4535 im Betriebe i, . Brennereien zusammen 222 034 pI Branntwein ju 0M eM Alkoholgebalt produnirt, die Ginfuhr von Branntwein be- trug daselbst ß 359 und die Ausfuhr 16118 Ri. In Würitem- berg belief sich im Gtatejabre 183/82 der Nettoertrag der Brannt⸗· weinabgaben y- den Braumalj. Gingangeloll und Uebergangäa= abtüglich der Steuerrückeergütung für denaiurirsen Brannt= wein) auf 14 817 , und der Ertrag der Abaake vom Branniwein⸗ klein derkauf auf 292 565 , in Baden die Gesammtneitoinnabme aus Branntweinsteuer und Ueber e . dem Branntwein (ohne Berũcksichtigung det kn cee; 3 für jollausländischen w *

im Steuer sahre vom J. Dejember 153390 Biz 37 Norember 1881 au 735 897

zim Deutschen Reichs⸗A

M 294.

Zweite Beilage nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember

1SS2.

Rreußischen Staalz- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm Straße Nr. 32.

3 J nf erate für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs-⸗Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchangs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 3. 4.

n. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

R u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sacha.

Steckbriefs⸗ Erledigung. Der hinter den Sattler, jetzt Arbeiter August Hartwig, am 19. Mai 1861 zu Wendisch⸗Buchholz, Kreis Beeskow, geboren, unterm 30. Oktober 1882 in Akten 88 D. 570. 82. erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 7. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 88. Bardua.

46447 1 Oeffentliche Ladung. Die nachbenannten Per⸗ sonen: 1) Martin Wilhelm Brandenburg, geboren am 4. Dezember 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 2) Robert Ernst Joachim Dinse, geboren am 19. April 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 3) Wilhelm Theodor Fink, geboren 8. Mai 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohn—⸗ haft, 4) Tischler Carl Gustav Theodor Gaede, ge⸗ boren 27. April 1358 zu Stilow, Kreis Greifs⸗ wald, zuletzt in Greifswald wohnhaft, 5) Friedrich Joachim Heinrich Goos, geboren 7. Dezember 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 6) Bäcker Wilhelm August Ferdinand Hahn, geboren 18. März 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 7) Jo⸗ hann Friedrich Kalisch, geboren 6. April 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 8) August Georg Wilhelm Früger, geboren 16. Febrüar 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 9) Johann Carl Christian Küster, geboren 23. Juli 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 10 Friedrich Joham Lindemann, geboren 7. August 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 11) Bernhard Heinrich Möller, geboren 11. August 1859 zu Greif. wald, zuletzt daselbst wohnhaft, 12) Martin Johann Neitow, geboren 24. Februar 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wobnhaft, 13) Martin Christian Carl Oergel, geboren 31. Dezember 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 14) Carl Johann Friedrich Peters, geboren 12. April 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 15) Carl Friedrich Peters, geboren 27. Februar 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 16) Carl Jo⸗ hann Schult, geboren 24. Dejember 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 17) Seefahrer Wilhelm Max Joachim Stamm, geboren 26. Fe⸗ bruar 1859 zu Wusterhausen, zuletzt in Greifswald wohnhaft, 18) Carl Friedrich Wilhelm Vogt, ge⸗ boren 30. Januar 1859 zu Greifswald, zuletzt da⸗ selbst wohnhaft, 19 Carl Christian August Was⸗ mund, geboren 1. Juli 1859 zu Greifswald, zuletzt dafelbst wohnbaft, 20) Carl Johann Heinrich Wer ner, geboren 13. November 1859 zu Greifswald, zu · 1 daselbst wohnhaft, 21) Ghristian Friedrich estphal, geboren 3. Januar 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 22) Matrose Theodor Jo⸗ hann Christian Lange, geboren 7. November 1859 zu Lassan, Reg. Bez. Stralsund, zuletzt in Lassan wohnhaft, 23) Matrose Friedrich Wilhelm Martin Sade wasser, geboren 21. März 1859 zu Lassan, zu⸗ letzt daselbst wohnhaft, (Reg. Bez. Stralsund), 2 Secfahrer Christian Darid Joachim Schreiber, geb. 8. Januar 1869 zu Cröelin, zuletzt in Carrin, Mittelhof, Reg. Bey. Stralsund, wohnhaft, 23) Albert Ludwig Theodor Mebühn, geboren 31. Mär 1859 ju Lühmannsdorf 64 in Gr. Polin, Reg.-Bez. Stralsund, wohntbast, 6) Joachim Friedrich Ludwig Stolzenburg, geboren 4. Oktober 1858 zu Schalense, zuletzt in Moelschaw, Reg. Ber Stralsund, wohnhaft, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte ju entziehen, ohne Erlaubniß ent⸗ weder dag Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer⸗ balb des Bundesgebieteg ausfubalten Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.-⸗G.-⸗B. Dieselben werden auf den 31. ö 1883, Vormittags 94 Uhr, vor die Straflammer des m . Landgericht ju Greisewald, Domstr. Nr. xjur Dauptverbandlung geladen. Bel unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. T2 der Strasprojeßordnung von dem Königlichen Landrath iu Greisgwald über die der Anklage m Grunde liegenden Thatsachen aus gestellten Erllrung verurteilt werden. Das im Dentschen Neiche bestndliche Vermögen der Angeklagten ist dur Beschluß der Straslammer deg Könlglichen Land- gerichtz ju Greifewald vom 26. September 1882 wegen der die Angeklagten möglicherweise treffenden bächsten Geldstrafe und der Kosten in Höhe von w m mit Reeg belegt. Greisgwald, den 23. Oktober 1387. onigliche Staat anwaltschaft.

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Der Webrmann,. Mugketier Gustas Hermadors, geboren am 28. Mär 18 u Calke a /S. Flei Ger, 2 in Gröningen, Reg Be Magdeburg. ausent ö gewesen, wird beschuldigt, al brmann der Landwebt obne Erlau auh gewandert ju seln, obne von der berorste benden nde der Mi⸗ Iiiurbebörde Anzelge erstattet ju n. 6 gegen 8. 3860 Nr. 3 deg * ö elbe wird auf Anordnung deg Ron mee gerlchtz biersclsst auf den 24. Jannar 1883, Ber⸗= e , , ,

n a zur adlung geladen. unentschusdigkem Augblclben wird derselke auf Grund der nach g. 472 der Strafrro nung ven dem Nönlglichen Lande rfe⸗ emmande jn 3 6 ——— * 9 Frung vernrt wer ningen. 21. Nerember L682. Stacrck, Gerichis reiter deg Raniglicihen Amte gericht

X = 3 3. 62 Deffen tlich er Anzeiger. ö nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank !, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

5. Industrielle Etablissements, Fabriken and Grosshandel.

6. Jersehiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater- Anzeigen. In der Börs en-

9. Familien-Nachrichten. beilage. XR

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Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 52636 Oeffentliche Zustellung. .

Der Eigenthümer Julius Katz in Sennheim, ver⸗ treten durch Herrn Rechtsanwalt Dr, Reinach, klagt gegen den Schreiner Cölestin Grüneberger, früher zu Obersteinbrunn, zur Zeit ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, auf Auflösung eines Kaufvertrages und auf Schadenersatz mit dem Antrage: den münd⸗ lichen Kaufvertrag vom Januar 1880 über das vor⸗ bezeichnete Grundstück: Ein Wohnhaus, in Ober⸗ steinbrunn gelegen, Section E. Nr. 285, 289, 290, mit Hof, Scheune, Stall, Schweinstall, Gras⸗ und Gemüsegarten, von einem Flächeninhalt von 7 Aren ol e im Mitteldorf, einerseits Caspar Morgen, anderseits Caspar Schreck Mangels Erfüllung der Bedingungen von Seiten des Beklagten zu dessen Nachtheile und zum Vortheile des Verkäufers für aufgelöst zu erklären, zu verordnen, daß das ange⸗ gebene Grundstück frei von allen Lasten in das Eigen⸗ thum des Verkäufers zurückkehren solle; den Beklag= ten zur Zahlung der Zinsen zu 500 seit dem 20. Januar 1880 bis zum Tage der Räumung sowie zu einer Entschädigung von 400 M mit Zins zu 5 oo vom Klagetage an und zu den Kosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. C. auf

den 20. Febrnar 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stahl, ; Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. Landgericht Hamburg.

52632 Oeffentliche Zustellung.

Die Chefran Franziska Maria RMarggretha, reet. Maria Franziska Louise Jarmer, gen. Bartel, geb. Wieting, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Westphalen, Schiff und Schi. klagt een den Ehemann, den Schenkwirth Johann Christian rect. Johann Carl Christian Jarmer, gen. Bartel, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, dem Beklagten lostenpflichtig aufzu · erlegen, innerhalb einer gerichtsseitig zu bestimmen⸗ den Frist die Klägerin bei sich aufzunebmen, ihr auch, falls die Aufnahme außerhalb Hamburgs er⸗ folgen muß, einen entsprechenden Auslagenvorschuß zu gewähren unter dem Präjudiz, daß le,. der Beklagte für einen böslichen Verlasser erklärt und die unter den Parteien bestehende Ehe vom Bande getrennt wird, und ladet den Beklagten zur . Verhandlung des Rechtestreits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rath⸗ haus) auf

den 13. März 1883. Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht

Hamburg, den 11. Dezember 1882.

Schlieckau, ; Gerichtsschreiber des Landgerichte, Civilkammer II.

59682 loꝛbꝛcl Aufgebot.

Der Kaufmann Eduard Hering zu Warschau bat das Aufgebot des angeblich verloren ee er, Depositalscheins der Lebengversicherungèz. Aktlengesell˖ schaft Germania ju Stettin, vom 21. November 1877, Inbalis dessen der Antragsteller die Poltje der Germania Nr. 191 618 vom 28. Dezember 1864 über 45 00) M als Unterpfand für ein demselben gewährte Darlebn gegeben bat, beantra Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, srätesten in dem auf den 22. September 1883, Vormittage 11 ug dor dem unter eichneten Gerichte, Jimmer Nr. 53. anberaumten ö seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkande vorzulegen, widrigen fall die Kraftlogerklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stettin, den 8. Dejember 1882.

Königliches Amtegericht.

152627] Ansgebot. ö Die Königliche Finanz ⸗Direftion. Abtheilung für Forsten, beabsichtigt, die mittels Vertrage vom N. zember 185 Seitens des Defbesiherg Dnchen ju Utarpy dem Forststakue vertauschten, srüber von dem 6. arm Peter Harm ju Jackstede be⸗ essenen, —— ß und 7 Kartenblatts 14 von Bur- fe, unter Negenbargen belegen, 1 a 87a 9m aros, Grundsicuermufterrosi. Art. 164, welche Par ellen im Grundbuche noch nicht net lan . igenthum deg Forstfie kug in dag Grund 1

lassen.

n e eng, g nag, peenge

gr , 1 dae, ,

rie, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, lan.

besendere auc Serrituten und D e

P haben vermeinen, werden aufgefordert, die n dem

auf

den 28. März 1883, Berwmittagg 109 Uunr. biersesbst anberaumten Termine anmelden, unter dem Verwarnen, daß im Miochtanm falle ihre * 2 ö 3 Par jellen dem Forstfie fan ataen verloren geben.

wi den J. Dek mber 1882.

lalicheg Amt 1.

52630 Nr. 12.5569. In Sachen der Ehefrau des vorma⸗ ligen provisorischen Straßenmeisters Josef Eckert, Karolina, geh. Winnewisser, in Karlsruhe, Klägerin, gegen ihren Ehemann, z. Zt. unbekannt abwesend, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist auf Ersuchen des Gr. Landgerichts zu Karlsrube in Erledigung des Beweisbeschlusses desselben vom 31. Oktober 1882 Termin zur Beweisaufnahme durch den Gr. Amts richter Burger auf Samstag, den 30. Dezember 1882, Vormittags i160 Uhr,

vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. .

Dies wird dem z. Zt. an unbekannten Orten ab— . Beklagten hiermit an Zustellungsstatt er⸗

net.

Bonndorf, den 8. Dezember 1882.

Kegler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

2667 Gütertrennung. .

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 16. No— vember 1882 ist die zwischen den Eheleuten Kauf— mann Michael Mirbach und Sophia Theresig, geb. K.. früher zu Siegburg, jetzt zu Königs winter, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 9. Dezember 1882.

Donner, . Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

sõ2668 Gütertrennung. .

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civikammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 16. November 1882 ist die zwischen den Eheleuten Fabrikarbeiter . Pohs und Sofia, geb. Stolz, zu Wüsch⸗

eim bei Terkum bestandene eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 9. Dezember 1882.

Donner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

lõꝛ 669] Gütertrennung. ö

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 16. Novem— ber 1882 ist die zwischen der Ehefrau des Kohlen- händlers Isidor Frohwein, Adelheid, geb. Rosenthal, zu Beuel, und dem Isidor Frohwein, Kohlenhändler zu Beuel bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgehoben erklärt.

Bonn, den 9. Dejember 1882.

Donner, ; Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.

loꝛsd4 ; J In Vollstreckungssachen wider den Häusler Dau zu Barendorf wegen Geldforderung mittelst Zwang versteigerung der dortigen Häuslerei Nr. Tist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters AFtuarz Hoffmann zu Grevesmühlen Termin an Gerichte⸗ stelle angeseßzt auf den 309. Dezember 1882, Vormittags 10 Uhr, und werden dazu die bei der Zwangẽversteigerung Betheiligten geladen. de n n,. am 11. Dezember 1882. Großberiogliches Amtagericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichteschreiber: EC. Lieseberg, Ger. · Dtr.

52878 Velauntmachung.

Durch Urtbeil des unterjeschnejen Gerichts vom 4. d. M. sind die unbekannten Bet heiligten . lich der in den Zwangeversteigerungesachen 13 b. Wieschowa und 1T Tworo] gebiideien Taufgelder · i massen mit ihren Ansprüchen auegeschlossen, die Kosten sind den Massen auferlegt.

mm, , den . De iember 1882

Königliches Amte gericht. V. gej Teuber.

5256

Das 83797 Landgericht ju Aaken bat durch Urtheil der II. Girilkammer vem 19. November 188 die 1 der gewerblosen Margareta Woebel ju Niedermer bei Aldenboden und ihrem daselbst wohnenden w Josef Tien, Müller, be⸗ stebende geseßliche Gätergemeinschast far ausgelgst erllärt, Gutertrennung augesprocen, Parteien der den R ichen Notar Heller in Aldenberen ver- wire sen und dem Tire die Kosten jut Last gelegt.

Nachen, den 6. Dejember 1882.

Der Gerichte schreiber:

2266

Dag Königliche Landaerlcht ju Aachen bat darch Urteil der I Gieisfammer dem 1d. Nocember 1887 die ane der Maria Leulse Mengelkier, obne un Gupen, und ibrem dasesksi web nenden * Wir; bestebende Gäater chaft für aufaelsst erk . TC

vi x en 64 * ihrer Nechte der den Töntgl. Nefar . Panne ig Garen er- * und dem Bellagten die Tessen jar Last

eat Nachen, den 86. Dae er 1882.

Der Gerichte schreiker:

X Vi Ddeyfe.

Gewer.

52687]

Das nachstehende, heute verkündete Ausschlußurtheil: Die nachstehend bezeichneten Urkunden, nämlich:

1) das Einlagebuch des hiesigen Vorschuß⸗ vereins E. G. Nr. 1168 über 113,95 S6, lautend auf Ernst Reimer,

2) das Einlagebuch des hiesigen Vorschuß⸗ vereins E. G. Nr. 1169 über 113,95 S6, lautend auf Carl Reimer,

3) das Einlagebuch des hiesigen Vorschuß—⸗ vereins E. G. Nr. 2190 über 110,02 S6, lautend auf die Tagelöhnerfrau Lewerenz zu Kleverhof, .

werden für kraftlos erklärt.

Von Rechts Wegen. ö . Voß. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Guonyen, den 9. Dezember 1882. . Großherzoglich Mecklenburg ⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichteschreiber: H. Ehlers, Gerichtsaktuar.

I52674]) Verkündet am 30. November 1882. gez. Sartmann, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In der Aufgebotssache des Johannes Brand und Frau Anna Ca⸗ tharina, geb. Möller, von Ergrode, gegen Bernhard Oehm und Conrad Brand bezw. deren Erben und Rechtsnachfolger wegen Löschung von Pfandrechten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Roten burg a. F. durch den Amtsgerichtsrath Klemme für Recht:

Die auf dem Grundbesitz der Antragsteller pfand⸗ rechtlich eingetragenen:

9 Thaler 19 Silbergroschen Rest von 21 Thaler Kaufgeld aus Vertrag vom 20. März 1851 * Bernhard Oehm und 27 Thaler mit Zinsen seit 9. Oktober 1844, 3 Thaler 28 Sgr. 3 Heller Kosten sowie ein neuer Theetisch laut Immission vom 27. Oktober 1845 für Conrad Brand, sind als be⸗ zahlt bezw. geliefert anzusehen und ist das Pfand⸗ recht zu löschen.

gej. Klemme. Wird hiermit veröffentlicht. Rotenburg a. F., den 0. November 1882. 6 Gerichte schreiber. 152675) Nachstebendes Ausschlußurtheil. m Namen des Königs!

In der Generalaufgebotssache ver chollener Per sonen F. S/ SI erkennt das Könialiche Amtsgericht XI. zu Danzig durch den Amtegerichtzrath Aßmann 93

für Recht: Der Seefahrer Gotthilf Andreas Batzel, geb. den 12. Mär 1849 zu Danzig, seit Dejember 1867 verschollen, wird sür todt erklärt und der Nachlaß desselben den nächsten bekannten Erben mit den Folgen der §§. 831 ff. II. 18 Allgem. Landrecht zugesprochen.

Aßmann.

Verkündet am 5. Delember 1882 Referendar Plaschke, als Gerichtsschreiber, wird biermit bekannt gemacht.

Danzig, den 8. Dejember 1882.

1 rzeweki, ; Gerichteschreiber des Königlichen Amtegerichte. XI.

1524821 Verkündet am 6. Dejember 1882. ge. Schubert, Gerichte schreiber. Im Namen des Königg! ( Auf den Antrag Beikommender erkennt das König ˖ liche Amtegericht un Schönberg l. H. durch den Amtsrichter Loreck daselbst ür Recht: . Die von Hin Timm und Jochim Timm in Wisch an die Witmee Trin Haversadk e. e. in Wisch am 17. März 1834 ausgestellte, am 21. Arril 1834 auf dem Folio der Kathe Nr. 25 e. p. in Wisch Bd. D. p. 1212 des Probsteier . und sfandyrotolollz protokollirte Schuld und Pfandeerscheelbung über 75 A oder 49 Rhtblr. S. M. nebst M Jigsen, wird für kraftlos erflärt, und wird die Delirung der protekollirten Uckunde im Probsteier Schuld- und Pfandyrotokoll betreffenden Orte bewirkt werden. Von RVechig Wegen. ger Lo ech. Ver off entlicht:

Schubert. Gerichte schreiber des Anil chen AImtagetich ti.

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2 am 1. Dejember 1882. Greengeqe,

** Gericht chtribet.