1882 / 296 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Dec 1882 18:00:01 GMT) scan diff

.

2 D ? ᷣ— ö 9g . . , 12

nm,, .

,.

* * e, , , .

.

unsere Produktivstãnde die letztere so erfreulich zekräftigt bat, daß letztere in ihrer Gesammtheit von dem allgemeinen Aufschwunge Profitiren konnten. Wenn auch widerwillig, fo werden auch die Gegner dieser neuen Wirthschaftepolitik sich genöthigt seben, zum Mindesten diesen Erfolg an der Hand der Thatsachen zuzugeben, und damit wird für die weitere Entwickelung unserer wirihschaftlichen Zustände schon ein Erhebliches gewonnen sein. ; Der „Reichs bote“ bespricht die Diskussion über

die sozialdemokratischen Umtriebe, welche kürzlich im Reiche⸗ tage stattgefunden hat. In dem betreffenden Artikel heißt es: Es kann nicht die Aufgabe des Staates sein, die Hände

in den Schoß zu legen und abzuwarten, bis eine Lehre, die Mord, Brand und den Umsturz aller guten und sittlichen Ordnung predigt, zu Thaten reif geworden ist, und wenn die hülfreiche Hand, die freundlich geboten wird, und der bethätigte gute Wille, berechtigten Beschwerden Abhülfe zu gewähren, mit trotzigem Spott zurückgewiesen wird, so haben wir Pflicht, uns darauf zu besinnen, daß es Wunden giebt, die ferro et igni geheilt werden wollen. Es ist ein Hohn auf die ge⸗ sunde Vernunft, wenn diejenigen das gemeine Recht und die Grund— sätze der Humanität, der Freiheit und der Toleranz für sich in An— spruch nehmen und Unterstützung darin finden, deren ganze Thätigkeit darauf gerichtet ist, eben das zu verderben, was sie jetzt schützen foll, wie es ein Hohn auf das Völkerrecht ist, wenn im Namen des Völkerrechts denjenigen ein freies und sicheres Asyl gewährt wird, für die das Recht ein leerer Name und das Volk ein Instrument zur Erreichung der Ziele ihres verbrecherischen Ehrgeizes ist. . .. ; In der „Wiesbadener Zeitung“ finden wir fol⸗ gende Aeußerung:

Der bekanntlich vor Kurzem dem Bundesrath vorgelegte Ent⸗ wurf einer Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs hat die gesammte freihändlerische Presse in eine nicht geringe Auf⸗ regung versetzt, und es wird auf jede mögliche Weife versucht, den Erlaß der Verordnung zu hintertreiben.

In erster Linie hat man versucht, die Gefährlichkeit des ameri—⸗ kanischen Schweinefleisches für die Gesundheit zu leugnen, obwohl die in der Begründung des Verordnungsentwurfs vorgeführten Nachweise unbestreitbar darthun, wie wenig in dem Ursprunglande eine wirksame Kontrole geübt wird und wie ungenügend die im Jahre 1880 erlassene Kaiserliche Verordnung, durch welche die Einfuhr von gehacktem oder auf, ähnliche Weise zerkleinertem oder sonst zubereitetem Schweine⸗ fleisch und von Würsten aller Art aus Amerika verboten wurde, besfn die Einschleppung der ebenso gefährlichen wie ekelhaften Krank—

eit Schutz gewährt at. Um die Gesundheitsgefährlichkeit des amexikanischen Schweinefleisches zu erkennen, braucht man nur auf die Mittheilung in der gedachten Motivirung hinzuweisen, daß im Jahre 1880 in Preußen nur ca. eines von 1550 Schweinen, dagegen in Amerika 4, 6, 8, ja bis zu 16 von 100 Schweinen trichinös be— funden werden.

Es ist dann weiter das beliebte Stichwort von der Vertheuerung der Lebensmittel für den armen Mann aufs Tapet gebracht worden. Nun ist aber gleichfalls in der Begründung des Verordnung entwurf nachgewiesen worden, daß nur eswa 30½ des Gesammtverbrauchs von Schweinefleischwaaren in Deutschland aus Amerika bezogen werden. Wenn künftighin dieser geringfügige Prozentsatz auch vom Inlande aufgebracht werden muß abgesehen davon, daß ein ver— stärkter Bezug billigen Schweinefleisches aus den östlichen Nachbarländern offen steht, so wird eine wesentliche Ver⸗ theuerung der Waare durchaus nicht zu befürchten sein. Uebrigens sei hier an frühere Mittheilungen, namentlich der freihändlerischen Ansichten zugeneigten Handelskammer zu Harburg erinnert, daß die ell. der amerikanischen Schweinefleischwaaren“ schon vor ihrem

intritt in das tsche Zollgebiet auf den ausländischen Börsen⸗ plätzen in Folge usgedehnter Spekulation zu einer solchen Höhe emporgeschraubt werden, daß es den Arbeiterkreisen unmöglich geworden ist, dieselben zu zahlen.

Neuerdings wird nun auch der Versuch gemacht, die von der nordamerikanischen Regierung in Aussicht genommene Ermäßigung einzelner Einfuhrzölle gegen den Erlaß des beabsichtigten Verbots ins . zu führen. Es wird in einem durch die freihändlerische

resse, gehenden Artikel auf die Gefahr aufmerksam gemacht, daß

merika die exceptionelle Bebandlung der Erzeugnisse seiner so hoch entwickelten Schweineproduktion mit einer exceptionellen Behand⸗ lung der deutschen Industrieprodufte beantworten könne, so daß es z. B. die Zölle für alle andere Sfaaten herabsetze, aber für Deutsch⸗ land die alten hohen Sätze Festehen ließe. Bei diesem Argu—⸗ ment wird offenbar von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Lefer nicht wissen, wie nicht allein Deutschland auf den sanitären Schutz seiner Bevölkerung Bedacht nimmt, sondern wie auch andere euro— päische Großstaaten bereits mit einem ähnlichen Verbot hervorgetreten sind. Italien ist bereits unterm 27. Februar 1879, Frankreich unterm 18. Februgr 1851 und Desterreichüngarn unterm 19. März 1881 mit dem Verbote der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch, Speck und Würsten aus Nordamerika vorangegangen.

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 50. Inhalt; Jussijwesen: Nachweisung der in den einzelnen Bundesstaaten zur Führung der Strafregister beslimmten Behörden. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs gebiete. Bankwesen: Statug der deutschen Notenbanken Ende November 1882.

Marineverordnungsblatt. Nr. 23. Inhalt: Rassirung von Torpedo 2c. Schriflen. Faslsagen. Vorschußkonto. Dampfkesselreinigung. Gisenbahnrequisitsonescheine 1c. Möetha= entschädigung. Drudfeblerberichtigung. Geschũtz · c. Schieß übungen. Maschinenpersonal. = Insettlegen der Gewehre. Kriege feuerwerkerei Gemehr⸗ ꝛc. Schießuübungen. Personal⸗ veränderungen. Benachrichtigungen.

Ju st ij ⸗Ministerial Blatt. Nr. 46. Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 7. Dejember 1882, besreffend die Protokolle über die Dauptverhandlungen in Strafsachen. Erkenntniß des Reiche gerichts vom 19 Februar 1882.

Landtags · Angelegenbeiten.

Die Vin. Kommission des Herrenbauses für Agrar⸗ verbältnisse bat sich wie folgt onstttuirt: Graf don Brübl, Vorsitzender; von Schuhmann, Stellwerireter des Vorsitzenden; Graf don Könige marck⸗ Plaue, Schriftfürer; Graf von Jie ten · Schwerin, Stellvertreter des Schriftführer: Pr Dernkburg, von Woyrsch, von Rochew, von Schöning, Graf von der Schulenburg ⸗Angern, Freiberr von Landeberg, von Winterfeld, von Walt om und Reißenstein, Frei ˖ herr von Bodenbausen, Graf Finckenstein ⸗Madliß, Graf von Schwerin.

Dtatistische Stachrichten.

Ueber die Bewegung der Bevölkerung im Groß⸗ kerlogtkum Baden im Jabre 1881 ensnchbmen wir den statistischen w ,,. üker das Großhberjogthum Baden folgend. Angaben: Die JZebl der Geborenen kenrug im Ganzen 5. 177) Kind auf MN. 46 Ginwohner oder auf 156 Ginweobner O6 Kinder] Tarunker die der ARnaben 29 331 661.30 . die der Mädchen N 1 (18 79; en fielen also 1095 35 RAnaben auf 169 Mädchen. 356 447 Rinder (MG, M Me) waren lebend geboren., 1759 (3.0 e tedt geboren L ebend gebereneg Kind fam 33 Giem oder auf 109 Ginm. ä Lebendgeborene. Die Tekend ge korenen ibelften fich in B35 Anaben (51. 138 . und 27 d Möircen (48 87 * ). die der Todt⸗ Eborcnen in 957 Rraben (86 po3z d,) und 7185 Marchen (9 97 e naben jeiagten 70 , Tedigekerene, die Mädchen 87

boren; auf 12,89 überhaupt Geborene oder borene kam 1 uneheliches Kind.

Die Zahl der Todtgeborenen ist, wie in den 5 absclut zurückgegangen.

also günstig, da seit 18359 nur 3 Ja mit 2,99 , und 1880 mit 302 . Geborenen (von 4204 auf 4433 oder von

1 von 39,42 Einw. (auf 100 E fanden sich 20 282 männliche (50, 92 o⸗ weibliche.

auf Letztere;

12036 waren (9, dUg O ο)

unehelich. Die lich Lebendgeborenen dagegen 31,25 69.

Gestorbenen betrug 2,54 Co der Berölkerung.

im ersten Lebensjahre war unwesentlich stärker starben 24,12 der Lebendgeborenen im 1. Ja Jahre 1880); sie ist aber doch feit 1869 (wo neben der des Jahres 1880 die geringste. einjährigen Gestorbenen waren 12 3895 männlich

Tod eines der Gatten und 68 durch Scheidung.

gemischten Ehen bildeten unter den 12322 60, gegen 1137 oder 11,29 im Ja 2.89 o im Durchschnitt der Jahre 1864 / 80.

die Frau ledig, in 48 Fällen („48 und zwar in 2 Fällen der Mann, (Ol 6οꝝ waren beide Theile geschieden. In Mann, in 15 die Frau eine dritte, in 7 Fällen Ehe ein. Bezüglich des Wohnorts

(32,35 06) verschiedenen (242 /) war der Mann Badener, die Frau 355 Fällen (3,54 o,o) der Mann Nicht⸗Badener,

5 Frauen konnten be

24, 30, 31, 54 und 59 Jahren).

Das deutsche Wirtbschaftsjahr Jahresberichten der deutschen Handelskammern General Sekretariat des deutschen Handelstages.

vorigen Jahre aufgenommen worden ist, hat den Bl deutschen Handelstages bestimmt, auch für das

es deutschen Volkes zu veranlassen.

gus, die noch wesentlich dadurch gewonnen hat, Abschnitt nicht nur die statistischen Zahlen fuhr, sondern auch noch eine Vergleichung dieser

jenigen des Vorsahres vorgesetzt worden sind.

vorhergehenden Jahre.

haltigkeit des Inhaltt mögen die Ueberschrifte

fehre verhãltnisse. III. Robprodukte der Landwirthschaft und

waaren. V. Industrie der Steine und Erden.

Montan ⸗Industrie. VII. Rohstoffe der vbarma und verwa dter Industrien. Fettwaaren und VIII. Die Textil⸗Industrie. industrie. Buchhandel

Verschiedene Industrien. XII. Die Schiffahrt. Kreditverhaltnisse. Dag bigz jetzt als Beilage zu dem Allger

bandel wird vom 1. Januar 6 J.

zur Ausgabe gelangen. Der Abonnemente preis Quartal. Der Inhalt des Centralblattes für bandel ist mannigfaltig und ergiebig, so daß e

des Holihändlervercing ist.

Das Dr9an deg baverischen Gew Nürnberg: Kunst und Gewerbe, deutscher Kunstindustrie“ (redigirt von pr OSio

mit. dem fürmlich erschlenenen

Schluß der außerordentlicͤh́ gründen

Angster und Kutrolf, Spechter und Krautstrun bumxyen, Rar sursser Kumren und ähnliche Becher)

stand der sesselnden, belehrenden durch ine Reik.

leren Nachtrag über die baverssche Lande nindustsie !

die Genera lianische Anestellang in Berlin, die Königliche Fa

97 739 ( 25 Kinder waren elkelich 4433 (7,75 e unehelich 16

das er ientalische Museum in det Trleslet Augssellun Fachschule für Photograpbie und Reyroduftioenzeer

Die ehelich Geborenen bestanden aus 27991 Knaben (51,37 , und 25 648 Mädchen (48,63 0), die unehelich Geborenen aus 2240 Knaben (50, 53 Yo) und 2193 Mädchen (9,47 jo). Neben 1406 Zwillingen fanden sich 24 Drillinge. Die Bewegung der 36 der Geborenen war wiederum eine abnehmende. Absolut ist diese Zahl seit 1871, relativ seit 1862 die geringste.

Relativ ist jedoch diese Zahl (die seit 1874 relativ gesunken d. h. günstiger geworden war) diesmal unbedeutend, nämlich von 302 auf 303 oo gestiegen ; immerhin ist sie noch niedrig, . einen niedrigeren Prozenk⸗

satz der Todtgeborenen aufwiesen (namlich 1839 mit 2,52 O, i846 Eine unerhebliche Zunahme (absolut und relativ) zeigen gegenüber dem Vorjahre die unehelich 7,30 0½/ auf 7,75 09). Im Jahre 1881 starben (ohne die Todtgeborenen) 39 832 Personen oder inw. 2,55 Todesfälle). Hierunter und 198 556 (. 58 0)

Auf das erste Lebensjahr fielen 13 371 Todesfälle (24, 12 0½9 der im Jahre 1881 lebend Geborenen); davon kamen 7387 auf Vnaben (2603 oo der lebendgeb. Knaben) und 5984 auf Mädchen (22,11 9G der lebendgeb. Mädchen), auf Erstere also 1403 mehr als ehelich (90,92 ofso) und 1335 Sterblichkeit im betrug unter den ehelich Lebendgeborenen 23.52 o½, unter den unehe⸗

Wenngleich gegenüber dem Vorjahre die Sterblichkeit um ein Geringes zugenommen hat, indem

im Jahr 1881 schon auf 39.42 Einw., 1880 erst auf 35356 Einw. l. Todessall kam (ohne Berücksichtigung der Todtgeborenen), muß doch dieser Stand der Sterblichkeit noch als ein sehr tiefer, d. h. günstiger bejeichnet werden; seit 1859 war er nur viermal günstiger. Die Zahl der

Unter den 26 461 über⸗

demnach 671 oder 5,290 Co mehr weiblich als männlich. Es fanden sich ferner unter den Gestorbenen 5024 Ehemänner, 4279 Ehefrauen, A865 Wittwer, 32658 Wittwen, i6 geschiedene Männer, 19 geschiedene Frauen. Der Ueberschuß der Geborenen über die Ge⸗— storbenen betrug 15 610, weniger als in einem der vorhergehenden Jahre. Die Gesammtzahl der Eheschlüsse des Jahres 1881 betrug 19028, d. i. 1 auf 156,59 Einw. (oder auf 100 Einw. O, 64 Eheschlüsse) 9371 Ehen wurden aufgelöst, nämlich 9303 durch den

sich die Zahl der bestehenden Ehen um 657. Die der Religion nach neugeschlossenen 1225 oder

Bezüglich des Familien⸗ standes der Eheschließenden ergab sich, daß in 8655 Fällen (80, 34 0lJ der Eheschlüsse) beide Theile ledig, in 213 Fällen (2.12 G ) beide Theile verwittwet waren, in 407 Fällen (606 bo) der Mann ledig und die Frau Wittwe, in 1303 Fällen (12,959 Co) der Mann Wittwer und do) ein Theil geschieden war in 2 die Frau); in 1 Fall

. ) gehörten in 6105 Fällen (60, 88 o/ beide n,, . derselben Gemeinde, in 3244 Fällen

zadischen Gemeinden an; in 243 Fällen

in 81 Fällen (0, 81 94 beide Theile Nicht⸗Badener.

̃ ͤ der Eheschließung ihren Namen nicht unter— schreiben (Männer im Alter von 36, 31, 63, Frauen im Alter von

Gewerbe und Sandel.

des deutschen Handelstages, Berlin C., Neue Börse. Die Theilnahme, mit welcher das deuische Wirthschaftsjahr 1880“ im

arbeitung einer ähnlichen Darstellung der wirthschaftlichen Thätigkeit

t Das Werk, zu welchem die Jahresberichte von 192 Dandelslammern und Rorporationen benutzt worden sind, zeichnet sich durch die Uebersichtlichkeit seiner Darstellung

eine Vergleichung der Handelsbewegung?' des Berichts jahres mit der⸗

aufgestellten Tabellen ermöglichen es auf einen Blick, eine allgemeine Uebersicht zu gewinnen über den deutschen Geschäfts gang sowobl im Berichte jabre als auch über dessen Verhältniß zu dem Verkehr im Das reiche Material, welches dem Verfasser zu Gebote stand, ist mit Objektivisät verwendet.

Auskunft geben: J. Das deutsche Wirtbschafts gebiet und seine Ver⸗ II. Die allgemeine Lage von Handel und Industrie.

bro Fabrikate aus denselben. IV. Animalische Robprodukte und Fabrikate. Kolonial⸗ und Material⸗

IX. Rohstoffe und F und rolvgrarbische Gewerbe. und Fabrikate der Lederindustrie Peljwerk XI Dol und Holjwaaren. XIII. Die Geld und

Anzeiger erscheinende Centralblatt für den deutschen Holj⸗ l ; : ab ale selbständigeg Fachblatt der Holjbranche ? mal wöchentlich in Stuttgart durch A. Lindbeimer)

umsomehr von Nutzen sein wird, als es statutenmã iges Vereint organ

Zeitichrift zur und Verlag von G. P. J. Blel ing 1G. Dietz in Nürnberg) schließt De jemberbest 188 XVI. Jabrgang ab. Dag letzie Heft

Arbeit von Garl Friedrich über die reiche Kollektion altdentscher Gläser in der Mastersammlung des bavperischen Gewerbemuseumg:

Genenstände von Glag, dann die fostbaren Giäser mit Emailmalerei. als Fichtelberger. Willkommen und Becher ¶Adleraläser oder Reichs. erläuterten Darstellung. Ferner entalt das Dejemberbest einen wei

—— auß der Jettlerschen Glasmalerei in Manchen, iter dersammlung deg unstgrwerkemuscumn and di Brasi⸗

auf 11,81 ehelich Ge⸗

vorhergehenden Jahren,

ersten Lebensjahre

Auch die Sterblichkeit als im Vorjahre (es hre, statt 2401 im nur 22,83 o starben)

und 13 566 weiblich,

Demnach vermehrte

hre 1880 und gegen

85 Fällen ging der der Mann eine vierte

Nicht⸗Badenerin; in die Frau Badenerin; 3 Männer und

1881 *, nach den dargestellt von dem Im Selbstverlage Preis 8 Æ

eibenden Ausschuß des Jahr 1881 die Aus—

daß jedem einzelnen der Ein⸗ und Aus⸗ Zahlen und außerdem

Die in dieser Weise

Ueber die Reich⸗ n der XIII. Kapitel

Bernstein. VI. Die eutischen, chemischen

Oele. Farbsioffe. Fabrikate der Papier- X. Rohstoffe

neinen Submissiong⸗

betrgt 11 pro den deutschen Hols⸗ 6 der Holnndustrie

erbemusenm e u Forderung von Schorn, Dru

r seinen bringt den und interessanten

verschledene andere bilden den Gegen von Illustrationen

1nd Kunstautgstellung.

wschule in Iserlobn. und die Kaiserliche

nale;

Gitter

1

dauern

wurden

blãtter bei.

Wallersteinschen Bibliothek die zweite eine Gedenktafel vom St. in Salzburg, aus dem

methode zu erlernen. angenommen Rücksicht auf die

in einer

ausdehnen, bis er sich eine befriedigende Fertigkeit erworben hat. Daz erforderliche kleinere Werkzeug näch französischem Muster ist vom Eintretenden mitzubringen und werden Muster dazu abgegeben. Die Zeitschrift Kunst und Gewerbe“ und elegant ausgestatteten Monatshefte Ilustrationen und Kunstbeil agen, das Bayerischen Gewerbemufeums“ am J. und 15. jeden Monats. Der Abonnementspreis beträgt für den ganzen Jahrgang 15 (6. lungen nehmen alle Buchhandlungen und Postämter an. Königsberg i. Pr., 15. B Vorsteheramt der

Berliner Tarifbuch. Frachttarife,

selbst erschienene

tarif, die Tabellen und, was f Zoll vorschriften für Amerika beigegeben.

New⸗YJork, 15. Dezember. Postdampfer Frisia“ ist hier eingetroffen.

Den übrigen Inhalt bilden, wie sonst, Rathschlãge für die Werkst Mittheilungen aus dem Buchhandel und kleinere . mancherlei Abbildungen im Text liegen auch diesem Heft 3 Kunst. Die erste zeigt, in Gold⸗ und Farbendruck sor fältig re⸗ Produzirt. eine geschmackvoll verzierte Buchdecke mit 6. Ornament aus dem 16. Jah

*

zu Maihingen befindlichen 17. Jahrhundert, die

letzte, vom Palazzo Labia in

aus Schmiedeeisen

werden. Das Lehrzeit, welche soll. Dieselbe kann der Gießerei praktisch

mindestens Lernende,

welcher gearbeitet haben

muß,

ezember (W. T. B.)

Verkehrs⸗Anstalten.

gewöhnliches und Eilgut,

schnellen Gebrauch nicht praktikabel.

Dem B

Nachrichten. Außer

isirendem ahrbundert, nach einem in der Sigi

rigi⸗ heters grit

ö Venedig. Dem Dęzemberheft liegen die Nummern 23 und 25 18 Jahr⸗

gangs der, Mittheilungen des Bayerischen Gewerbemuseums bei. Aus denselben dürfte eine Bekanntmachung der Direktion, die Fach⸗ kurse für Feingießerei betreffend, deshalb von Interesse sein, weil die Anstalt damit auf der Nürnberger Ausstellung besonders excellirte Danach beginnt am 2. Januar 1833 im Bayerischen Gewerbemuseum ein neuer Fachkurs für Feingießerei,

welcher den Zweck hat, die Er— lernung des Formens und Gießens k

künstlerisch gestal teter Gegenstände (in Bronze, Messing ꝛc) zu ermöglichen und eine verbesserte Form⸗

Es können jedoch nur 4 bis 5 Theilnehmer

Lehrgeld beträgt 200 S, ohne 3 Monate bereit soweit

erscheint in reich illustrirten n von vier Bogen mit vielen Beiblatt . Mittheilungen des

Bestel⸗

hie ö. . Nach dem Hjesigen Kagufmannschaft zugegangenen Depeschen ist die zollfreie Einfuhr von 7560 der nach Rußland zurückgeführten leeren, im Gebrauche gewesenen Säcke gegen Zoll— bescheinigung über deren Ausfuhr bewilligt worden

Nürnberg, 13. Dezember. Gopfenmarktbericht von Leopold Held.) In Folge der anhaltend regen Kaufthätigkeit der Kund— schafts händler wegen des äußerst geringen Vorraths hat die Tendenz des Marktes wieder eine steigende Richtung angenommen. Mittel sorten gingen um 10—20 in die liegt keine merkliche Preissteigerung über 1000 Ball

Höhe, für Primawaare dagegen vor. Seit Beginn der Woche allen umgesetzt, während die Zufuhren nicht nennenswerth sind. Für Export wurde nichts gekauft. heute für prima Hallertauer, Badische, srger 430 —450 für Mittelwaare gleicher Sorten je nach Farbe 85 415 , für Markthopfen 375—3 bis zu 420 S.

k Man zahlt Polen, Elfässer nnd Württem⸗

n und für Gebirgshopfen

. In allen kaufmännischen Kreisen hat sich längst der Mangel eines handlichen, übersichtlichen Buches für

e z Sperr- und Sammelgut, Wagenladungsgüter 2c. fühlbar gemacht. Die zahlreichen großen Tarife der einzelnen Eisenbahnverwaltungen sind sebr kostbar und für den täglichen, daher das in R. von Deckers Verlag, Marquardt u. Schenck, hier⸗

; „Berliner Tarifbuch“ (Preis geb. 150 A6), welches die Stationen alphabetisch gruppirt und für jede derselben die Tari angiebt, ein wirkliches Bedürfniß ausfüllen. nach dienstlichem Material von C. Hildebrandt, sind auch der Post⸗ packettarif, die Ausnahmstarffe und Lieferfristen, der Waff erfracht⸗

ür den Export sehr wichtig ist, die

Es wird

uche, bearbeitet

(W. T. B) Der Hamburger

Die

bestebt.

handhabt mãßig hat, Y)

Von

Der deutsche H tionen an:

für unwirthschaftlich und kan widerrathen. In Erw

effektive Waarengeschãft, 1881, wie eg von den

belastenden und

Gesetzes übermäßig auscinandergehenden den eine drückende Rechteunsicherbeit berrorgebracht haben. beantranat der deutsche Handelstag den Ausschuß. saämmtlichen Mitgliedern de über die bisber erfolgten An auf Grund dieseg Material?

Reichstage gebäude erblicken u können, delanntlich jetzt bereitg

Berlin, 16. Dezember 1882.

Maßregeln, welche v. Wedell Malchow und Genossen in Abänderung des Stemrelsteuergesetzes vom 1. Reichstage vorgeschlagen hat, gungen und greifen so nahme des Antrages entwickelung welt, sondern allmählich die ganze Natio Zeitgeschãft, sormen, und zwar wiederholt treffen müßte, ist ein schaftliche Leben absolut unentbehrlich jeder Gewerbetreibende, größere Verwaltung, auch die Röñ und indirekt betheiligt ist. des Zeitgeschäfts eintreten da der bei uns gehemmte

entstehen würden, die nicht bios die

welches der Antrag in allen seinen

1

der würde zu Eindrãngen in die Gewerbetreibenden und des

inquisitorischen

Behörden

unbeabsichtigten, veratorischen

wegen der

wird, zu einer sowie Extrasteuer

daß die vielfachen

der Veranda dez Lrollschen Theaterg

aufsteigenden Monumental ban

andelstag nahm gestern folgende Resolu⸗

Juli 1881 dem enthalten so schwere Verkehrsbelästi= tief in das Geschäfteleben ein, daß durch An—⸗ die größten Schädigungen für die Verkebrg⸗ Geschãfte⸗ n treffen müßten. Denn das Erscheinunge⸗ für das wirth⸗ es Verkehrselement, an welchem jeder Industrielle, jeder Landmann, jede gliche Staatsverwaltung direkt Die Nachihelle, die durch Veschränkung würden, sind nicht wieder einzubringen, Verkehr seinen Weg in andere Länder suchen wird, in denen eine solche Besteuerung deg Umsatzes nicht

Die eingeschlagene Art der Erhebung w unertrãglichen schäfts verbältnisse der publikums führen.

einem innersten Ge⸗ Privat⸗ Der Handelstag erklärt sowobl die Gru ndsãtze, auf denen der Antrag beruht, als die Modalitäten seiner Aus fübrung m deren Annabme nicht dringlich genug agung, I) daß entgegen den bei den vor⸗ jãhrigen Reichstage verhandlungen sestgebal tenen Grundsätzen für dan

das Reichgstempelgeseßz vom J. Juli ausgelegt und ge⸗ unverbãltniß⸗˖ sich gestaltet Unklarbelten des Interpretationen der Bebör⸗

unge säumt durch Rückfrage bei Dandelstages das vorhandene Malersal glegungen deg Gese zes ju beschaffen und schleunigst eine Penltion auf Resorm des Gesetzes beim Deutschen Reichstage und Bundesrath einzubringen.“ Der deutsche Dandelgtag wolle erssären, dan er jur Jeit lein Be⸗ dürfniß zum Erlaß einen Gbheckgesetzes siebt.⸗

dag nene diele Gelezenbeit bietet sich während der Weibanachtzaussteilung dem Publikum auf die bequemste Weise dar, da die vlastische und malerische Nachbildung des Runigerlae dem hinter ihr lerischen Haurteffekte im Blumensaal ss

rama. Hr. Harwardt,. Schuler Chbristian W Eraänzungen darin angebracht, welche dem Königerlatgeg die mönlichste Vollendung verleiben.

mit der Sieger sänle und einer der fũünst⸗ Der Maler dieses Pane ilbergg, bat kürnilich einige

Mid des jufuünftioen

Berlin:

abren in Saljburg.

Nedacteur: Riedel.

Derlan der Qrweoitlern (a. e. Dae, m Giant. Fünf Beilagen (ein schllenlid Bz rsen · Beilage)

M 296.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 16. Dezember

1852.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Dezember. In der gestrigen (6) Sitzung des Hauses der Abgeordneten trat das Haus in die erste Berathung des Entwurfs eines . betreffend den Erlaß der, vier untersten Stufen der Klassensteuer und die Besteuerung des Ver⸗ triebes von geistigen Getränken und Tabackfabri— katen, ein. Die Debatte wurde vom Finanz⸗Minister Scholz mit folgenden Worten eingeleitet: .

Kaum hatte die Thronrede die Vorlegung eines Entwurfs wegen Aufhebung der vier untersten, Stufen der Flassen- stener angekündigt, kaum war bei Ueberreichung des Etats eine all- emeine Andeutung des weiteren Inhalts dieses Entwurfs zu dem . erfoldt, um die Unabhängigkeit der Etatsberathung von dem Ihnen noch vorzulegenden Gese an schaulich iu machen, so bemäch—⸗ Uigte sich auch die öffentliche Diskussion sofort vorwiegend eine Zeit lang fast ausschließlich dieses Gegenstandes. Ohne, Ruͤcksicht auf die Reserve, welche die Regierung sich bis zur wirklichen Einbringung des Gesetzentwurfs auferlegen mußte, sind namentlich ihre Andeutungen bejüglich der Deckung des herbeizuführenden Einnahme⸗Ausfalls von der Phantasie mannigfach ergänzt und dann mit erstaunlichem Eifer belämpft worden. Dag ist unter Anderem so weit, gegangen, daß die Taufe auf den Namen „Lizenzsteuer- unwiderruflich erfolgte und dieser falsche Name auch beute noch fast überall gebraucht wird, obwohl inzwischen Jedermann Gelegenheit gehabt hat, sich davon zu überzeugen, daß das Gesetz überall gar nichts mit Lizenzen zu thun hat. Während aber sonst das erste sensationelle Interesse, das un—⸗ vermeidliche erste Angriffsbedürfniß gegen Regierungsvorschläge auf solche Weise einigermaßen befriedigt zu werden und dann eine freund⸗ lichere Stimmung, eine entgegenkommendere Haltung an die Stelle zu treten pflegt, scheint dies im vorliegenden Falle nur in sehr geringem Maße eingetreten zu sein. Umsomehr erlauben Sie mir, meine Herren, daß ich heute an erster Stelle das Wort ergreife und Ihre geneigte Aufmerksamkeit mir erbitte für eine möglichst kurze Darstellung des Standpunktes der Regierung. ;

Der, Gesetzentwurf enthält nicht einen für sich alleinstehenden etwas Abgeschlossenes bezweckenden Vorschlag, er ist in der That nur ein Theil eines größeren umfassenden Planes, ein Glied nur in der Gesammtpolitik der Regierung; aber er enthält einen in sich vollständigen Vorschlag, welcher wegen der großen unverkennbaren Dringlichkeit des Bedürfnisses, dem abgeholfen merden soll, wegen der deshalb ibm gegebenen Ausdehnung auf solche Abbülfsmittel, welche nicht erst wieder von anderweitigen Faktoren und Maßnahmen abhängig sind, sehr wohl für sich zu beratben, zu votiren und zu verwirklichen ist; der Gesetzentwurf ist die Beschränkung auf das Nothwendigste und unverzüglich Ausfübrbare. .

Wenn man hier und da soweit gegangen ist, die Tinanzpolitik der Königlichen Regierung als eine negative Politik der Defizits, An- leihen und Steuererlasse zu charakterisiren, so hat man ihr natürlich schweres Unrecht damit gethan, aber man hat doch wenigstens auf einige Scheingründe dafür sich berufen können. Den gegenwärtig vor⸗ liegenden , . unter dieselbe Devise bringen zu wollen, dürfte aber selbst dem Kurzsichtigsten gegenüber eine offenbare Un⸗ möglichkeit sein, denn gerade das ist ja der am meisten be⸗ sprochene und angefochtene, darum unmöglich zu übersehende Charakter desselben, daß er nicht einen einfachen Steuererlaß vor⸗ schlägt, sondern daß er die Umlegung einer Last von den Schultern, die sie bisher zu tragen haben, auf andere Schultern in uno aetn herbeiführen soll. Der Gesetzentwurf will die ärmeren, bedrückteren Volksklassen, die zu den vier untersten Stufen der Klassensteuer ver⸗ anlagt und unter Bedrobung mit Exekution zu regelmäßigen baaren Geldzablungen an die Staatskasse verpflichtet sind, von dieser. Verpflichtung und Bedrobung ganz und dauernd be freien. Aber er will es nicht unbekümmert darum, woher die Mittel zu nehmen seien, unbekümmert um die Lage der Staatskasse, welche zum Verzichten auf die Einnabme von circa 12 Millionen, um die es sich dabei handelt, nicht in der Lage ist. Er will die Last einstweilen auf jedenfalls geignetere Schultern legen, auf diejenigen

ersonen, die mit dem Vertriebe von geistigen Getränken und Taback· enn sich befassen, und welche zum größten Theil schon kßzt in der Lage sein werden, demnächst aber durch die Reiche gesetzgebung noch sicherer in die Lage gebracht werden sollen, diese Last, soweit erforderlich, auf die geeignetsten Schultern ab— sawäljen, und zwar auf die Konsumenten der geistigen Getränke und des Tabackt. ; 9.

Der kurze erste Theil des Gesetzentwurfs schelnt am wenigsten nech einer erneuten aus fübrlichen Begründung zu bedürfen, sein Inhalt ist fast nirgends ernstlichem Widerspruch, vielmehr fast all seitiger vprinzixieller Zustimmung, und was noch mehr ist, praktischer Bereit ˖ willigkeit begegnet zum sofortigen Handanlegen ju seiner Verwirl⸗ lichung. Die einige Gefabr, die ibm und dem darin von der Re— gierung vertretenen Interesse begegnen könnte, wäre die, wenn in cinem Streite über den Inhalt des jweiten Theils des Gesetzentwurft das Bewußtsein über die Nothwendigkeit und Dringlichkeit des ersten Tbells abhanden käme oder soweit zurũckgedrãngt wũrde. daß die betbeiligten Millionen Steuerjabler etwa wiederum nur mit einer Bezeugung dez quten Willens vorlieb nebmen sollten, daß ibnen etwa wiederum

nur eine Autsicht auf die Zukunft eröffnet werden sollte und wiederum nur Steine statt deg Brodeg gegeben würden. Einem solchen anannebmbaren Auggange vorzubeugen, liegt eg mir ob, beute aich wiederum mnerst die Dringlichkeit des Bedürfnisseg, um daz et siib handelt, in Grinnerung ju bringen und ju diesem Behufe ibren Blick auf die Erekutionen ju lenken, um deren dauernde definitive Beseitigung et sich handelt. ; . ö

Dewobl eg natärlich unausfübrkar ist, Bel der Handbabnng cine allgemeinen Personalsteuergeseteg, wel es viele Millonen von Cen- siten umfaßt, mit der neibwendigen Ordnung und Gltigleit einer. eit; und andererseitz mit aller wünschenzwertbesten Verũcksichtiqung der individuellen Verbälmmisse vorjnugeben, so bat eg doch die Finan⸗ Frwaltung seit Jabren nicht an den ernstbaftesten und nac drücklichsten Versuchen seblen lassen, in dieser 8 dag irgend Mögliche iu er reichen. Wie früber schen durch Girkularverfügungen und in jabl reichen Ginzel fällen sind auch bie in die neueste Zelt die Prorimial ˖ tegiernngen und die ibnen unterstellten Organe immer von Neuem darauf bingewiesen und ist ibnen immer ven Neuem eingeschärft erden. daß Tie ibunlichste Ginschränkung der Alassenstenererefut ionen, lacteson dere vie Vermeidung fruchtloser Grefutiengoersuche dringend. netkwendig sei, daß durch eine mildere Ginschähgnng der bercitg ebae Grsolg erekutirten Personen, sowie darch Vermeldung den Grefntlenerersuchen gegen Diesentgen die notorisch icht im Besstz vfändtarer Sachen sich bessnden, dem Staate smtere sse nut gedient sei, und daß ede Aunerachtlassen dieser Gesichte vunkte durch rie Gröitternng, die die Pfändungen nothwendig im Gefolge baben wDüäffen durch die Abwendung der Gem niber vom Staat die böchsten Jatere sen des Staate esährde und derleß. Gr ist auch gat nicht anmacbmen. daß die in selchem Sinne fort und fert grülkte Gin- nirfang bel den nntergestellten Organen nicdt die bereitnwilligfte Auf- dabme nnd dag bereit iigste Gataegenkommen getanden bätten. Dern wit macken a auch en die ganz naturliche Wabrnebmunn, Was dar eigenfiide Feral de Jatercfse. das Jeirresse der esammen

kühler wird, daß die Spezialinteressen, welche immer dem allgemeinen siskalischen Interesse entgegenstehen, auf diesem Wege stets zur Herabminderung des fiskalischen Interesses beitragen. Und trotz alledem, meine Herren, haben die Klassensteuer⸗Exekutionen den großen Umfang beibehalten, auf welchen der Herr Reichskaujler bereits in der Reichstagssitzung vom 12. Juni d. J. die öffentliche Aufmerksamkeit gelenkt hat und welche ihnen Die Anlage. A. des vorliegenden Gesetzentwurfß von Neuem vor Augen führt. Danach haben im Durchschnitt der drei Jahre 1878 bis 1881 jährlich 539 277 vollendete und 562 08 fruchtlos versuchte Pfändungen, im Ganzen also 1101355 Exekutionen in Klassensteuersachen statt⸗ gefunden, ohne die auch zum Exekutionsverfabren zu rechnenden, die Schuldner auch bedrängenden, unermittelten Mahnungen! ; Der Herr Reichskanzler sprach damals die Hoffnung aus, daß die Besserung der Verhältnisse und der theilweise Erlaß der Klassensteuer die Zahl der Exekutionen im Jahre 1881/82 nicht würde 600 009 erreichen lassen. Die weiter geführte Statistik für das Jahr 1881,82 zeigt Ihnen in derselben Anlage, daß doch 320 674 vollendete und 400 769 fruchtlos versuchte Pfändungen, insgesammt also 723 443 Exekutionen, in Klassensteuerangelegenheiten nothwendig war. Und welches Bild zeigt die Anlage B. von den Zuständen in den einzelnen großen Städten. In Berlin vergegenwärtigen Sie sich bei einer Zahl von 342 572 Censiten nicht weniger als 190036 Exekutionen, in Breslau auf 64 722 Censiten nicht weniger als 98 200 Exekutionen; in Barmen 26591 Censiten, 13 544 Exekutionen u. s. w. Gegen die Wucht der hier mitgetheilten Zahlen sind zweierlei Einwendungen zu erheben versucht worden. Man hat die Statistik dieser wenigen letzten Jahre für sich allein nicht gelten lassen wollen, man hat aus einer weiter zurückgreifenden Statistik richtigere Schlüße, für die Sache ziehen wollen, und die Belege der Regierung deshalb für tendenziös halten wollen. Allein statistische Erhebungen dieser Art haben über— haupt zum ersten Male im Jahre 1871 stattgefunden und als fort⸗ laufende dann mit dem Jahre 1874 begonnen. Sie erweckten wegen der offenbaren Mangelhaftigkeit ihres Inhalts sehr bald und noth⸗ wendig das Mißtrauen der Centrasstelle, machten nähere Recherchen von hier aus nothwendig, und haben dann in einem Cirkularerlaß des damaligen Herrn Finanzministers vom 16. März 1878 folgende Kritik gefunden: . ö Die zufolge der Cirkularverfügung vom 27. Januar 1874 für das Jahr 1876 gelieferten Nachweisungen der wegen Klassenstener rückständen verfügten Mahnungen, fowie der verfügten, vollstreckten und fruchtlos vollstreckten Exelutionen, haben Veranlassung gegeben, die Mehrzahl der Königlichen Regierungen ze; mit Spezial⸗ untersuchungen über die Handhabung des Exekutionsweseng und über die Zuverlässigkeit der in den eingereichten Nachweisungen enthaltenen Zahlenangaben zu beauftragen, um eine sichere Grund⸗ lage für die Beurtheilung des Werthes der letzteren zu gewinnen. Die in Folge dessen erstatteten Berichte haben außer Zweifel g'stellt, daß die Jahlenangaben der von den betreffenden Königlichen Regierungen für das Jahr 1876 gelieferten Nachweisungen gänz⸗ lich unzuverlässig und für alle weiteren Zwecke un— brauchbar, mithin völlig werthlos sind. Wenn auch der nächste Grund dieser bedauerlichen Thatsache in den vielfachen, bei der Sammlung und Zusammenstellung des Materials seitens der Gemeinden vorgekommenen Nach⸗ lässigleiten, Willkürlichkeiten und Mißverständnissen zu finden ist, so hat sich doch auch herausgestellt, daß die be⸗ treffenden Königlichen Regierungen und Kreislandräthe bisher diesem Gegenstande bei Weitem nicht die gebührende Aufmerksam— keit zugewandt haben. ö . Da nicht erwartet werden darf, daß die für das Jahr 1877 zu liefernden Nachweisungen, ohne daß im Laufe des Jahres selbst schon auf die Sammlung zuverlässiger Angahen mehr als seither Bedacht genommen ware, befriedigender aus fallen würden, so will ich auf die Einreichung der gedachten Nachweisung für 1877 gänzlich und für alle Regierungsbezirke verzichten. Gleichzeitig aber ist darauf Bedacht zu nehmen, daß vom 1. April 1878 ab weniastens binsichtlich der wegen Klassensteuer ˖ rücfständen vollstreckten Crekutionen richtige Angaben erlangt werden, und bestimme ich hierüber Folgendes u. . w. .

Damit, denke ich, wird dieser Einwand ein für allemal beseitigt sein; die Statistik des Tendenziösen anzuklagen, wird gegenüber dieser Mintheilung, glaube ich, unmöglich sein.

Auf den andern Einwand aber, der trotz der beredten, auß dem Leben gegriffenen und ergreifenden Darstellung des mit den Steuererekutionen verbundenen Elends Seitenz des Herrn Reichskanzlers, in jener Reichetagssitzung auch er hoben worden ist, und zwar. dahin, daß. G mit diesen Exekutionen nicht viel auf sich habe, daß sie die Theilnabme nicht verdienen, welche merkwürdigerweise ibnen von der Regierung er- wiesen werde, auf diesen Einwand muß ich noch etwas näher ein⸗

ehen. ; . . Es ist ja nicht möglich, über die traurigen, verbitternden und verbeerenden Wirkungen, welche ein noch in Geltung befindliches Steuergesetz auf weite Alassen der Bevöllerung ausübt, eine förmliche Enquete anzustellen und die einzelnen davon Vetroffenen eiwa auf⸗· juferdern, mit all, ihrer empfundenen Notb und Serge bervorzutreten in die Oeffentlichkeit. Es gelangt auch naturgemäß im gewöhnlichen Beschwerdewege und sonst nur ein verbãltnißmäͤßig sebr geringer bel bierher gebörlger Fälle in näber ermittelter und beglaubigter Weise zur Kenntniß der böberen Bebörden und inebesondere der Gentralinstanj. Und dennoch, meine Derren. bin ich in der Lage, ein liemlich großes aktenmäßtg belegten Material dieser traurigen Art überseben ju können, aus dem ich Ibnen an der Hand einer amt lichen Nachweisung. die * mit zu dem Zweck babe aufstellen lassen,

einigeg mittbeilen will. . 2. 7 Die Na bmwessung bebt zuns t die jablreichen Fälle der Crekn · fiongvollstreckungen bervor, welche Anlaß ju strafbaten Dandlungen der Steuerschuldner gegeben haben, und da steben in erster Linie die Beleidigungen und tbätlicher Widerstand gegen Beamte. So ist ur diesseitigen Kenntniß gelangt, daß in einzelnen Theilen des Reglerunge⸗ keürkg Bremberg. Beleidi zungen deg Ortgschuljen und ker Voll niebungebeamten bei der Aus ũbtuna den Pfändungen fast laalich vorkommen, jedoch ven diesen Fällen aug Furcht der Nache fast nie- mals etwag jur Anzeige gebracht wird. Go belt wörtlich:

Die Zwanggrollstreckungen werden aug Farcht ver Midersetz⸗ lichtelt und iilichen Angriffen gegen Tie Vollilebungebeamten ven diesen melsteng nur im Betsein des Ortevorstandeg volliogen. Vielfach wird dabei guf den Orckgschulzen und die Vell iebunngt beamten in den gemeinsten Aundtücken aeschimrst., indessen werden auf die Beleidigungen Strafanträge nicht feen well senst die Ddäslfte ver stegervfi'ltigen Gen ften best aft werden möchten und der Drtedor leber fast jede Weche zum Termin geben

. ö ; . Erscheindhaen treten nab amtlichen Mitteilungen im

Regicrangebelltk Posen bervor. Gin Bericht hierüber lautet: daß die Vellilebangebeamten del Unelbang de Jwangerer ˖ ahreng wegen rüchtändiger Steuern and Abgaben in den meiften Fällen Uagehbörigkeiten. Shim fwerten und Beleldi magen nicht nur der eigenen Persen. sosdern auch der Neranlagangzbeberden und der Grbeber begegnen. obus derartigen ugschreitangen weitere Geachtung ma schenfen, und zufrieden sind, wenn sie die Austräne

kenerjabler, auf dem Wege dem Gentirum ur Perirberie immer

zur Anieige und Bestrafung zu bringen, würde sie dem Hasse und der Rachsucht. der Bevölkerung ihrer Bezirke noch mehr gussetzen. So lange die Vollziehungsbeamten einen etwaigen Widerstand obne weiteres Aufsehen selbst bewältigen, unterlassen sie ebenfalls, hiervon An-= zeige zu machen und kommen daher zur gerichtlichen Verfolgung und Bestrafung meistens nur diejenigen Fälle von Ausschreitungen, welche das gewöhnliche Maß überschreiten und bei denen besondere Umstände vorliegen.“ . .

Daß diese Schilderung der thatsächlichen Verhältnisse nicht der Begründung entbehrt, wollen Sie daraus entnehmen, daß dabei eine Nachweisung von 14 einzelnen, in 5 namhaft gemachten Gemeinden des Regierungsbezirks vorgekommenen Fällen des Widerstands gegen die Staatsgewalt bei der Vollstreckung der Klassensteuerexekutionen vorliegt. Von diesen Fällen sind 3 nicht zur Anzeige gebracht worden; in einem Falle schwebt noch die gerichtliche Untersuchung, während in den übrigen 10 Fällen erhebliche Geld⸗ und Gefängnißstrafen ein⸗

etreten sind. ; Daß solche Ausschreitungen nicht bloß im Osten der Monarchie, sondern auch in den westlichen Provinzen vorkommen, darüber giebt Auskunft der Bericht eines Steuerempfängers in dem Regierungs⸗ bezirk Arnsberg, in dem es heißt: ö

Ausfälle 2c. gegen die mit der Beitreibung der Steuern beauf⸗ tragten Beamten kommen fast täglich vor, es wird aber von den Vollziehungsbeamten in nur ganz seltenen Fällen davon Notiz ge⸗ nommen. Klagen über zu hohe und ungleichmäßige Besteuerung. sowie Lamentationen über Mahn⸗ und Exekutionsgebühren hat der Steuerempfänger häufig zu hören und arten dieselben keider zu oft in ungebührliche und verletzende Aeußerungen aus.“ ö

Da es nun nicht zu den Obliegenheiten des Steuerempfängers gehört, über Beschwerden wegen zu boher oder ungesetzlicher Besteue⸗ rung Erhebungen anzustellen, so nimmt derselbe von den Vor⸗ fällen, welche zu Hunderten vorkommen, keine Notiz. Auch diese Aeußerung ist durch Anführung von Beispielen aus den letzten Jahren belegt; namentlich sind aus den letzten 3 Jahren gerichtliche Bestrafungen von Klossensteuerpflichtigen des betreffen⸗ den Kassenbezirks wegen Beleidigung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt erfolgt. Die Klassensteuerrückstände, um deren Bei⸗ treibung es sich in diesen Fällen handelte, betrugen 61 3, 1.41 4, 2, 16 6 und 48 5, während die verhängten Strafen in einem Falle in einer Geldstrafe von 10 A, in den übrigen Fällen in Gefängniß⸗ strafen von 3 und 14 Tagen bestanden haben. Auch aus Frankfurt am Main sind 3 Fälle gerichtlicher Bestrafung wegen Beleidigung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt bekannt geworden. wobei es sich um die Beitreibung von Klassensteuerrückständen im Betrage von 712 , 2, 83 M und 2,16 A6 handelte, und eine Geldstrafe von 15 und o „α, sowie eine Gefaͤngnißstrafe von 3 Wochen verhängt wurde. Auch die Fälle des Arrestbruches sind sehr zahlreich vor⸗ gekommen, aber aus denselben Gründen, die ich Ihnen vorhin erörtert habe, verhältnißmäßig sehr selten zur gerichtlichen Be⸗ trafung gelangt. .

. 6 n hebt sodann die wirthschaftlichen Nachtheile der Klassensteuererekutionen, welche in solchen Fällen bekannt geworden sind, hervor und beßetz oe e zunächst die unverhältnißmäßigen Kosten der Pfändung und Versteigerung. ö . Gebühren der mn nnn für die einzelnen Voll streckungs handlungen sind freilich an sich gering und werden erst drückend, wenn sie sich durch Zusammentreffen verschiedener Voll streckungs handlungen summiren; sehr beträchtlich sind dagegen die baaren Auslagen bei der Durchführung des Zwangsverfahrens. In letzterem Falle erreichen die von dem Schuldner zu tragenden Un⸗ kosten und Gebühren häufig eine solche Höhe, daß sie in den unteren Klassen den beizutreibenden Steuerbetrag um das Doppelte ind mehr übersteigen. ; 8 aus dem Bezirke einer Steuerkasse aus dem Regierungs. bezirk Arnsberg 5 Zwangsvollstreckungen wegen eines Rückstandes von je 1. 5 bekannt geworden, bei denen an Kosten 1K 65 , 215 6, 1,5 M, 1.45 d und 160 0 erwachsen waren, so daß in drei Fällen durch den Erlös der Versteigerung nicht einmal die Kosten gedegt worden sind. Bei 3 anderen Steuerschuldnern von mit einem Rückstande von 95 3 baben die Kosten sicih auf 165 , 1,685 4. l, 15 C belaufen, so daß nur in einem Falle ein Ueberschuß von 25 & zur Deckung des Rückstandes verblieben ist. In einem weiteren Falle baben die Kosten der Zwangsvollstreckung fast den dreifachen Betrag des Rücstandes von 18 erreicht, ohne daß durch den Versteige. tungserlös der beizutreibende Rückstand auch nur tbeilweise gedeckt werden ware. ; ; ĩ ö Der wirthschaftliche Nachttbeil, den diese Exekutionen ausüben, leigt sich aber nicht bloß in den hohen Gebübren und Kosten, welche die Erequenden zu bejablen baben, sondern auch in den Wirkungen auf die übrigen allgemeinen Verhältnisse derselben. So ift einem Steuerschuldner im Regierungsbezirk Marienwerder wegen eines Ra standes von 3 Qlassensteuer und 235 Mark weiterer leinen Ab- gaben sein ganzer Waarenvorrath abgepfändet und am 21. Februar 1881 für 6.55 A versteigert worden, in Folge desñsen er bald darauf nach Amerika ausgewandert ist. Im Regierungsbezirk Bromberg hat ein zur ersten Klassensteuerstufe veranlagter Müller. nachdem bei ibm wegen Rückstandes der Steuer auz dem IV. Duartal des vorigen Jabreg gepfändet worden war, geäußert, das sei die letzte Pfän- dung, die bei ibm vorkomme; er bat sodann seine sämmtlichen pfändbaren Gegenstande verkauft, den Erlös durchgebracht und wärtig ist er gänglich verarmt. In demselben Benrle bat ein zur ersten Alassensteuerstufe veranlagter Arbeiter, nachdem bei ihm wegen der für das erste Quartal 1881 / 82 rückständig gebliebenen Steuer ge⸗ vfändet worden, bald darauf, um weiteren Zwang ve llsttecku ngen vor- jubeugen, einen großen Theil seiner Mobilien versauft und Rmnachst. nackdem der Rest seiner Dabseligkeiten fär rücktändige Mietbe in Beschlag genommen, —— * sciner Ehefrau, obne volizeiliche Ab⸗ meldung seine Heimat verlassen. ar 93 will nech bezüglich der Wirkung der Wandung ren Arbesterläbnen ein Behsricl anfüpren. Allein aug der Stadt Frank. furt a. M. sind sechs Fälle in den letzten mei Jahren jun dic jeitigen Kenntniß gelangt, in denen die Lobndfändung die Lösung det Arbeite rerbältnssses zur Felge gehabt kat. Die Fälle betreffen ast aus schlieñßlich Klassen euern slichtige der untersten Stufen, In einem dieser Fälle ist längere Arbeitelosigkeit des Stenerschuldners und bierdurch verursachte ares Notk der Familie die Felge arrzih. Ein weiter Steuerschuldner nimmt überbaurt keine ständige Arbeit mebr an, läßt sich täglich im Veraug seing Löhne jablen und bat bierdur b selne aus Frau and riet Kindern bestehende Familig in dis teanrigte Lange gebracht. Gin dritter bat den seit sieben Jabeen sestackeltenen Dlenst aufgegeben 8 scinen * verlassen. obne daß bie jetzt Aufentkaltgort befannt arworden. 2 6 . * * übrigen befindet sich ein Steuerschuldner seit dem An ˖ schelden auß dem Mienst obne sede Arbeit; cin anderer ist vollia rerarmt und wird mit seiner Familie aug offentlichen Mitteln unter- a se könnte ich Ibaen der Fälle, um die es sich handelt. nech viele verfäbren; ich beschränle mich aber darauf, da das Sang nicht er geneigt a sein being. diere Nach- weisangen weiter anzabsren, mitmtkeilen. wie cin dicser Sache fehr naheste hender, sie mit Keenderer Aufmerksameit verfelgender Land · ratb sich darnker auegelafsen bat. Gr saat:

obae eilte Schwierigkelten erledigen önnen. Ulle derartigen Fälle

Im allgemeinen let sich der gemeine Mann lange qu6len und