Hbätigkeit bauptsächlich dazu fü Mein Herr Nachbar wird auf diesen Punkt nach mir noch eingeben, das ist leicht zu widerlegen.
Auf die Ausführungen, die der Herr Abgeordnete gemacht bat über das Verhältniß der direkten und indirekten Steuern, will ich mit einigen Worten eingeben, weil er zu verstehen gab, daß es rielleicht den heute bei der Finanzverwaltung Betbeiligten — vielleicht meint er mich — ganz besonders feble an der Achtung für die früher in Preußen bewunderten Reformatoren auf finanziellem Gebiete, nament lich aus dem zweiten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts. Ich meine in dieser Beziehung, meine Herren, daß jene mit Recht gefeierten Männer das für die damalige Zeit Erreichbare erreicht haben und das für die damaligen Verhältnisse Passendste in wirklich hoch anzuerkennender Weise gefunden haben, und ich theile ganz die Bewunderung der⸗ jenigen, die heute jene Männer hier gern vorführen. Aber ich theile nicht die Meinung, daß es nun darum gelte jenes Verhältniß zwischen direkten und indirekten Steuern, wie es damals als das Erreichbare und Beste gefunden worden ist, nun in alle Zeit zu konserviren, daß nun dieses Verhältniß für alle Zeit ein maßgebendes und richtiges sei. Es fällt mir dabei eine Mittheilung ein, die ich mir mal behalten habe aus einem interessanten Vortrage über die Verhältnisse der hie⸗ sigen Thomaskirche. Der geistreiche Architekt setzte die Verhältnisse dieser Kirche auseinander und machte darauf aufmerksam, daß ge— wisse wichtige Linien sich wie 1:2: 3 verhielten. Er sagte dann scherzend: wenn einmal in späteren Jahrhunderten die Architekten diesen Bau studiren und diese Verhältnisse herausfinden sollten, dann wird man gewiß glauben, daß es für uns wohl ein wichtiges astheti⸗ sches Gesetz gewesen sei, um dessen willen wir hier das Verhältniß von 1: 2: 3 gewählt hätten; und ich kann Sie versichern, es hat mir dabei keineswegs ein solches Gesetz vorge— schwebt; ich habe in diesem Verhältniß gebaut, weil die Konfiguration des Bauplatzes eine derartige war, daß ich nicht anders bauen konnte. So glaube ich, würden jene großen Finanzmänner selber lächeln, wenn wir heute in derselben Weise mit demselben
Verhalten zwischen direkten und indirekten Steuern uns behelfen und vperiJen wollten, weil sie das Verhältniß damals so gestaltet haben.
Der Herr Abgeordnete hat sich dann aber auch ganz besonders lange und ausführlich dabei aufgehalten, daß nach §. 2 des Gesetz« entwurfs die Klassensteuer auch in den Theilen, in denen sie auf⸗— gehoben werden soll, welter leben soll, und hat in einer großen Menge von Ausführungen, denen ich zum Theil beitreten könnte, die Mängel dieses Vorschlags auseinandergesetzt. Aber er hat dabei einen großen Fehler gemacht, er hat übersehen, daß dieser Vorschlag pro tem-—
ore gemacht ist. Er hat überhaupt übersehen, was ich bei meiner ersten . heute ausführte, daß dieser Paragraph bestimmt ist, die impedimenrta impedientia zu beseitigen, die wiederum dahin füh— ren würden, die Sache auf die langen Bänke der Einwendungen und Bedenken zu schieben, und daß uns nichts wichtiger sein muß, als rasch zu einer segensreichen That zu gelangen. Ich habe deshalb ausdrücklich auseinandergesetzt: nicht weil es für alle Zukunft so gut wäre, sondern um jetzt jedem Bedenken entgegenjutreten, ist jetzt der Paragraph jo gefaßt, daß bezüglich aller Kommunalsteuerverhältnisse und aller Wahlrechte nichts geändert wird, sondern daß in dieser Hin sicht alles der Zukunft und Ihrer späteren Mitbestimmung überlassen werden soll. .
Der Herr Abgeordnete hat dann noch einen Punkt besonders be⸗ tont, in dem ich ebenfalls mit ibm sympathisiren muß; nur nicht da⸗ mit, daß er jetzt hier hineingeworfen wird, daß er jetzt hier als ein impedimentum aufgeführt wird; das ist seine Sympathie für die Verbesserung der Kommunalverhältnisse.
Gewiß, meine Herren, die Regierung hat sich wiederholt rückhaltlos und offen dazu bekannt; in der Thronrede ist Ihnen angekündigt, daß die Regierung Ihnen demnächst organische Reformgesetze in der Be⸗ ziehung vorlegen wolle, — und was können die anderes enthalten? Im Wesentlichsten nach den Vorgängen, die Ihnen bereits zur Beur⸗ theilung vorliegen, nur die Förderung, die Erleichterung der FGommu⸗ nen, die Milderung des Druckes, unter denen dort die Verhältnisse leiden. Also insofern sind wir ja volllommen einverstanden; aber nicht damit, jetzt, bei Gelegenheit dieses Gesetzentwurfes, nun wieder die alte Frage aufzuwerfen: warum nicht juerst etwas Anderes? warum nicht zuerst die Kommunalsteuer? — Ja, weil die Regierung zuerst dieses als das Dringendste ansieht, weil dieses zu formuliren,
aber ein organischer Gesetzentwurf für die kommunalen Verbält⸗ nisse jetzt weder vorbereitet, noch diskutirt, noch ins Leben geführt werden kann. Es ist immer der alte Fehler, daß man sagt: was da ist, das gefällt uns nicht, darüber wollen wir uns binweg⸗ 3 was nicht da ist, darüber wollen wir sprechen. Das ist die gefährlichste Art, die unsere gesammten Verhältnisse zu versumpfen droht, und durch die alle Frische der Thätigkeit und jeder Erfolg der Landesvertretung und der Regierung schließlich verloren geht; davor kann ich nicht dringend genug warnen!
Ein Wort nun noch zu der Art, wie der Herr Abgeordnete meine Aeußerung über das Tabackmonopol zum Gegenstande seiner Erwiderung gemacht hat! Er bat richtig und, wie ich es auch durch—⸗ aus nicht zurückzunehmen die Absicht habe, das Wort „demnächst“ betont. Ich habe gesagt, wie ich mich recht zu erinnern glaube, ich könnte dem Dementi, welches der Hr. Abg. Rickert sich für berechtigt hielt, der Regierung zu ertheilen, rein fits das Dementi ertheilen, daß wir nicht die Absicht haben, demnächst“ dem Reichstage die Vo⸗ tirung des Tabackmonopols von Neuem vorzuschlagen, sondern daß wir die Absicht hätten, andere, minder gute Vorschläge zu machen. Insofern, erkenne ich an, sind meine Worte vollständig korrekt wieder-
egeben; ich halte dieses Wort demnächst‘ auch nicht für gleichgültig, 66 würde ich es vielleicht nicht gesagt haben, aber irgend einen Widerspruch, eine Falle sozusagen, oder einen besonderen Hinterhalt
sollten Sie doch darin nicht finden. Diejenigen geehrten Herren, welche
im Reichstage seiner Zeit der Tabackmonopoldebatte beigewohnt haben, werden sich vielleicht erinnern, daß ich meine Ueberzeugung dort leb⸗ haft in der Richtung für das Tabackmonopol ausgesprochen und na—= mentlich gesagt habe, daß ich nicht daran zweifle, wir werden es einmal bekymmen. Diese Ueberzeugung habe ich auch heute noch; aber sie gilt nicht für die unmittelbare jetzige Zeit, sie hat keine un= mittelbare Bedeutung für das, was die Regierung heutzutage als ihr Programm, als ihre wirkliche aktuelle Politik bezeichnet. Sie hat ihre Bedeutung nur, wenn Sie wollen, in dem subjektiven Ueber⸗ zeugtsein, daß die einstige Annahme des Tabackmonopols unvermeid- lich ist. Daß ich aber damit etwa habe andeuten wollen, die Re— gierung werde vielleicht bald, oder doch in einer Weise vorgehen, daß man es schon heute als ihre aktuelle Politik prophezeien und davor warnen könnte, das Tabackmonopol solle dem Reichstage wieder vorgelegt werden, das bestreite ich auf das Entschiedenste.
Der Regierungskommissar Geheime Finanz⸗Rath Fuisting erklärte, seit Jahren sei das Bestreben der Regierung darauf gerichtet gewesen, die Zahl der Pfändungen auf das niedrigste Maß . Es sei deshalb vom Justiz⸗Ministerium an die Provinzial⸗ und Lokalbehörden die Weisung ergangen, einer unnützen Häufung der Exekutionen möglichst vorzubeugen, und diese seien bemüht gewesen, den Erlaß der Central—⸗ behörde mit Sorgfalt zur Ausführung zu bringen. Auch die Ober⸗Rechnungskammer habe von demselben Kenntniß genommen, und es sei dem Justiz-Minister nichts bekannt geworden, was zu der Annahme berechtigt habe, daß man die anempfohlene Milde außer Betracht gelassen habe. Dem entsprechend seien Niederschläge von Steuern nicht dann erst erfolgt, wenn bereits zur Exekution geschritten gewesen sei, sondern man habe von der Exekution auch Abstand ge⸗ nommen, wenn durch Zeugniß der Ortsbehörden das Ver⸗ mögen genügend festgestellt sei. Diese Verordnung des Justiz⸗ Ministers bestehe auch heute noch in Kraft. Wenn der Abg. von Schorlemer⸗-Alst darauf hinweise, daß unter der großen Zahl von Pfändungen auch die Fälle mit enthalten seien, in denen die Exekution aus Nachlässigkeit des Steuerzahlers nöthig werde, so wolle er nicht in Abrede stellen, daß Jemand aus Nachläsfig⸗ keit die Steuerzahlung unterlassen möge. Aver derselbe zahle doch, wenn der Exekutor komme, und diese Art von Fällen sei ö. der statistischen Aufnahme nicht mit berücksichtigt worden.
Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch hob hervor, wenn seine politischen Freunde und er der Vorlage freund⸗
der finanz⸗politische Grundgedanke derselben zusage. An und für sich bestehe sie aus zwei recht heterogenen Theilen, aber daß man diese nicht zusammenhängenden Gedanken r geschweißt habe, liefere den Beweis, daß man nicht wieder einen Steuererlaß machen würde, ohne für denselben auch Deckung zu haben. An diesem Grundzug einer soliden , sei oft gerüttelt worden. Zur Bestreitung der
ehrbedürfnisse seien bereits verschiedene Vorschläge gemacht worden. Man habe auf die steigenden Mehreinnahmen bei den Betriebsverwaltungen hingewiesen, und der Abg. Richter habe bei der Etatsberathung im Reichstag behauptet, daß die Eisenbahnüberschüsse absichtlich zu niedrig veran⸗ schlagt seien. Er könne sich nur denken, daß der Abg. Richter zu sehr mit den Vorgängen in seiner Fraktion beschäftigt gewesen sei, denn sonst hätte der Abg. Richter aus den Er⸗ läuterungen zum Etat entnehmen können, daß die Veran⸗ schlagung genau nach dem früheren Prinzip unter Berücksichti⸗ gung der Verkehrsverhältnisse am Schlusse des Betriebsjahres erfolgt sei. Auch sei wieder einmal eine Behauptung des Abg. Richter grundfalsch. Man habe auch auf die Börsen⸗ steuer hingewiesen. Er stimme der Forderung zu, daß eine Besteuerung der Börse nach dem Werth des Börsenumsatzes nöthig sei, aber er glaube, dem Wedellschen Antrag ständen so viele Bedenken entgegen, daß an eine Verwirklichung dessel⸗ ben nicht gedacht werden könne. Praktischer sei schon der Vorschlag einer Reform der Zuckersteuer. Wie der Abg. von Bennigsen, wünsche auch er, daß hier eine Ausgleichung der Zuckersteuer mit der Exportprämie erfolgen möge. Aber alle diese Mittel schafften das Defizit nicht aus der Welt. Wenn nun gar für die Aufhebung der untersten Stufen der Klassen⸗ steuer von der Linken und dem Centrum die Steuererlasse in Vorschlag gebracht seien, so denke man nicht daran, daß diese Erlasse selbst der Deckung entbehrten. Man schaffe das Defizit nicht fort mit solchem Manöver, sondern mache ein neues Loch, um ein altes zuzustopfen. Um so mehr müsse man alle Wege prüfen, auf denen man für die Klassensteuer und andere Be⸗ dürfnisse zu einer besseren Deckung gelangen könne. In dieser Beziehung seien die Betriebsabgaben kein so schlechtes Mittel, und seien sie ihm besonders darum sympathisch, weil sie den gesunden Gedanken enthielten, den Konsumenten an Stelle des Produzenten heranzuziehen, und somit eine wesent⸗ liche Förderung für den Abschluß der Reichssteuerreform bildeten. Die Heranziehung des Tabacks billige er nicht ganz. Der Reichstag habe sich mit großer Majorität gegen jede höhere Besteuerung des Tabacks ausgesprochen. Wennschon er per⸗ sönlich der Ansicht sei, daß für die Zukunft eine höhere Be⸗ steuerung des Tabacks unabweisbar sein werde, so halte er es taktisch jetzt nicht für gerechtfertigt, diesem Reichstagsbeschluß entgegenzutreten. Ferner scheine es ihm unrichtig, gerade 1200 „ als die entscheidende Grenze für die Befreiung von der Klassensteuer hinzustellen. Es würde genügen, die vollständige Steuerbefreiung bis zu 1000 6 auszudehnen. Die Steuererlaffe müßten sodann zur Einführung einer besseren Skala der Klassensteuer verwendet werden, und endlich sei es eine uner⸗ läßliche Ehrenpflicht, eine Kapitalrentensteuer, sowie eine Börsensteuer einzurichten. Auf einer so formulixten Grund⸗ lage werde sich eine Verständigung erzielen lassen. Eine Rück⸗ sicht auf die Reichs-Steuerreform brauche das Haus dann nicht zu nehmen, denn es hindere einen Abschluß derselben nicht, wozu er am letzten die Hand bieten würde. Auch er
bitte die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.
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J. Diebolt, Droguist in Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Nauffmann, klagt gegen den Maler Georg Brunenstein, früher zu Mussig bei Markolsheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Aufent⸗ halt, wegen Waarenforderuͤng, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 546, 88 S nebst Zinsen vom Klagetage an und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg auf
2 den 27. Februar 1883, achmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Hertzig.
ö Landgericht Hamburg. õ2 495 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Betty Westphal, geborne Sternberg, Klägerin, zu Elmshorn, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Pr. Oscar Hertz, klagt gegen ihren Ehemann Carl Johann Franz Westphal, Beklagten, unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen Chebruchs desselben mit der Wilhelmine Dörries mit dem Antrage auf Tren⸗ nung der Ehe vom Bande und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 21. Jebrnar 1383, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 11. Dezember 1882.
O. Mangelsdorff, Gerichtsschreihergeh. des Landgerichts.
53026 Auszug.
Durch Urtheil vom 16. November 1882 hat das Königliche Landgericht zu Cöln. II. Civilkammer, die zwischen den in Cöln wohnenden Eheleuten Mathias Balkhausen, Bäcker, und Gertrud, geb. Defrenne, ohne Geschäft, bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Par⸗ teien zum Zwecke der Liquidation vor Notar Schlünkes in Cöln verwiesen. e
Cöln, 13. Dezember 1882.
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F. Rechtsanwalt. 61 26 22jun 2apnegoꝛzß
Veröffentlicht: . ; Breuer, x Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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Durch Urtheil der J. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu —ᷣ vom 5. Dezember 1882 wurde die zwischen Anna Dautin, gewerblose Ehe⸗ frau von Nicolaus Guieppe, Zimmermann, in Sau⸗· concourt und ihrem genannten Ehemanne, dortselbst wohnhaft, bestandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 13. Juni 1882 für aufgelöst erklärt. Behufs Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Vermögengz⸗ ansprüche wurden Parteien vor Notar Jager in Metz verwiesen und dem Beklagten die Kosten zur Last gelegt.
Hema Ausf. Gesetz vom 8. Juli 1879 bekannt gemacht.
Metz, den 11. Dezember 1882.
Der Landgerichts ⸗ Sekretär: Metzger.
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Der Johann Schang, Gigentbümer und Beige⸗ ordneter, zu Folschweiler wohnend, als Testamenkz= vollstrecker, und Konsorten, vertreten durch Rechta⸗ anwalt Dr. Vob sen, klagen gegen 1) Michael Martin, Pensionär in Lon. 2) gur fte Karst. ohne bekanntes Gewerbe, in Wem ⸗Nort, Belde ohne
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Gisendtabt, 8a 252 Ka. Gisenklech, Die Anfertigung und dieterung den ca. 1878 Tonnen dung, Kommlssion ki zum B. 3 — 6 Für Tie Tänigliche Nene Strafanslalt zu Mänster o 8 Ag. Feuerterfe mit Rost. SC) dn Kg. Ofen · Scienen aut Flusstabi (Siaaieka n · Profil 133 mm). —— 2 35 n 1 reiben penn lenterct in Wenfalen Jollen für das Gtatgjabt dem J. Arril röhren. S7) 33 Tafein Pontonkiec, s 28 M Gti G' Tonnen Außenlaschen aug Fluhstabl, 70 Tonnen önnen auc die Ber 1 cĩnaescben 2 — 1857 Eis dakin 183 Die nadiebend 1 * — Tioerse Drabtstifte, Sy eM Stück miedenägel, Jnnenlaschen aug Flußstakl, iz 6 Tonnen Duer- 1A Gebnbren be w 2 b ; si * Wirtk hafte. und Defenemiebednrfnisse la Wege M 23s Sräck direrse Doisschtauben, ij 43 Ra. 8 aug Fluß. der Schwelßeilen. id Tenneun irc -m. 1 werden. Proben sind 9 der. Suaßwissie beschasft werden, und war;: Bleckuinn, RM 27 Kg. . 2 51 ga Gch rennt von 21
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ringe für Laschenschrauken, 105 — iter Ca. G id e sadenen eln, F län nn, d , ga gisensn rn, ö, zön g; Sirene, w, chen raufen, 104 0M Stack Sprung - men. den 19 Dekenber 1882
s rage für Hakenschrauben soll r . . — Die. Peri m g em m n
Ka. e ls. M 1RoKRg Schwelnekleisc 1349 g. 10 19 Ra. Siccais. ie; 120 . Lein sl. nnterzeichneter Dienststelle ar Ginsicht aus, önnen ves 1. Gœmr , Tragoner · Negimentè 1 1
12 3 Ka. Schlochenrst, 13) RM Ta. Kollaändiscez, gefechteg, abgelagert, 105 177 Ra. auq́ genen sransit Ginsendu 59 ü * 8. Srl. 14 30 Ka. gewe dnliche Grauen, 15) ; mlirte Ginsendnnß den se 3 fur
erben tin sl, amen sfanfsche, ion 198 Rg. desm, sede Material zattang bortesrel ron Erie, l?“ ö ) Ra. Perlgrauren, 18) 3M Ra. Dasernride, 175] G6 i5 R. Sari. Io) jd a3 e, 155 10 Ka. jegen werden. Mit can s bei rade nan ifi
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Kaiserliches Statistisches Amt.
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15 301 365 58 654
505 441 885 68 793
447 830 17 695 —
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Gs wolle dem Kaiserlichen Landgerichte ge⸗ fallen, die Theilung und Augeinandersetzung det Nachlasseß der am 18. Mai 1882 ju Folsch⸗ weiler verstorbenen Elisabeth Streiff in ver⸗ ordnen, 6
und laden die Bellagten jur mündlichen Ver- handlung des Rechtestreits vor die Givilkammer des Kaiserlichen Landgerichts u Saargemünd, unter Ab- y und Festsetzung der Einlassungsfrist auf 2
n, auf den 14. Februar 18883, Bormittags 9 k 12 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten richte zugelassenen Anwalt ju bestellen. um Zwecke der offentlichen Justellung wird
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argemünd, den 11. Desem 2.
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In der Strafsache gegen den 9 ** —— Otto Genst did r, zuletzt in Wronke,
eit Samter, wobnbaft, unbekannten Aufentbalt, we 2 — der Webrrflicht, wird, da der An⸗ , r. rafgesetz bu . der Sz. 480. 465 * der Strafyrtoeßordnung Deckung der den Angeschuldigten mögli e treffenden bochsten Geldstrafe und der des erfahrene das im Dent Ne iche
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