1880 / 8 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Tage der Prüfung für Ort Lehr rinnen. Schul⸗ vorsteherinnen. ,, in der ersten Hälfte des Monats Juli. Düssel dorf 28. Februar bis 5. März. 5. März. 7. - 12. n 13. August. ne, 154 18. Jin 14. Juni. ,, 3.— . August. nee, . 22.26. September. 23. September. Frankfurt a. d. O. 16. —18. März.

2.29. September. 17. September.

, , a. Main 19. und 20. März.

22. September. nadau

Granden⸗ 1. Mai und folg. age. ö, 3 3.—6. März. 4. Märj. ,, . 8.—11. März. 8. März. 6.— 9. September. 6. September. Hilchenbach .. 10. April. 12. April. 16. Qltober. 18. Qltober. Kassel 2. April. 7. April. Koblenz . 15. —19. März. 20. März. 6 ,,, 9. —138. , 13. März. 12. —17. April. Königsberg i. Ostprß. . 20— 26. Februar. 26. Februar. 24. 530. September. 30. September. nnn, 11.14. Mai. 11. Mai. nn ;;, 1.— 3. April. 31. März. 5. 7. Oktober. 4. Oktober. Marienburg. 30. ö. u. folg. age. Marienwerder. 2 . u. folg. 9. Oktober. age. Montabaur... 6. Mai. J. Mai. m,, 15. —19. März. 15. März. 18. August. 18.— 22. Oktober. 18. Oktober. ;,, 26., 23. u. 24. März. . ö 17. März. ,,, 8. 11. März. 12. . 13. 16. September. 17. September zn, . 19. 24. März. ,, 11.—17. März. 18. März. Schleswig (bisher Kiel). 17. 20. Februar. 21. Februar. 7. 10. Scptember. 11. September. Stettin.. 13.—17. April. 13. April. 19.— 25. Oltober. 19. Oktober. nnd, 26.— 29. Oktober. 26. Oktober. 16, 25. 27. April. 27. April. Wiezbaden .... J. Mai. 12. Mai. D,, 29. Jan. 3. Febr.

Berlin, den 6. Januar 1880. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und edizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: Lucanus.

Ju stiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Amtsrichter Jaeckel in Peiskretscham an das Amtsgericht in Trebnitz und der Amtsrichter Dr. Rose in Peitz an das Amtsgericht in Lübben.

Der Gericht⸗Assessor ,, ist zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Bärwalde i. P. ernannt.

Die nachgefuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Land⸗

erichts⸗Rath Cramer von Clausbruch in Göttingen mit er fon dem Amtsrichter Maisan in Gostyn und dem Amttz= richter Vähcker in Prökuls behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung. In bie Liste der zugelassenen Rechtsanwälte ist ein⸗ etragen: der Rechtsanwalt Galster in Herford bei dem zandgericht zu Bielefeld, wohnhaft in Herford.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1866.

Die Druckfchrift „Straffere Zügel und höhere Steuern“, verfaßt unb herausgegeben von dem Redgcteur Heinrich Olbenburg in Haniburg, ist von uns auf Grund der 8. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Be⸗ trebungen der Sozialdemokratie vom 71. Oktober 1878 ver⸗ oten worden.

S e.

den 6. Januar 18580. önigl

che . ,, des Innern. osen.

Bet anntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten , , , . und

IJ in dem Zeltraum vom 1. Januar bis einsch ießlich 31. De⸗

ember 1860 geboren sind,

2) U. Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer

Grfatzbehörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Mil itätwwerhältniß aber noch keine endgůltige nischeidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf ö werden, oweit sie nicht von der persönlichen eh rg diesem ahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des 5. 25 der Ersatz- Irdnung vom 25. September 1576 angewiesen: ch, behufg Ihrer Aufnahme in die Relrutirungk ⸗Stammrolle, n ber Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen Polizel⸗Lientenant ihreg Reviers persönlich zu melden und ihre Geburtsfcheine, sowie die etwaigen sonftigen Atteste, welche bereits ergangene Entscheidungen über ihr Mi⸗ hie fe nnr, enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab= wesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be= findliche Seeleute 2c), haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- ,,,, die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu be=

Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird na 33 des ji e rifle nn,. vom 2. . . mit einer gebe bit . , . . 4 366 en bestraft,

atione nd gemäß 5. r. 1 der Ersatz⸗Ordnun vor dem Musterungt . oder bei Gelegenheit ih ser ö i . n , 1 . ,,, werden nur dann berück- ö ie Veranlassung zu denselben er usterungègeschäfts e, . ist. st tach D endsgnmng de ö . . 6 e Königlichen Ersatz⸗Kommissionen der Aushebungs⸗Bezirke Galst⸗

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. aktiven Heere. Berlin, 5. Fanuar. Schnacken burg, gupim. a. D, jule Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. JR. im

aktiven Dienst, und war alß Hauptm. und Platzmajor in Stral' nnd, wiederaugestellt. Pol v, Vauptm., aggreg. dem Jäger-⸗Bat. hir. 3, als Comp. Chef in das Jnf. Regt. Nr. 49 einrangirt. Siabl, Pr. Vt. Som Füs. Regt. Nr. 86 und kommandirt als Adiut. bel der 4. Inf. Brig, unter Belass. in diesem Kommando, ü la suite des Regiments gefellt. von der Legen, See. Lt. vom Sil Regt. Rr. SG. zum Pr. Lt. befördert. v. Schimongky, See. Lt.

vom Gren. Regt Nr. 7 und kommandirt zur Unteroff. Schule in 6 ar Belaff. in diesem Kommando, in das Füs. Regt r. 80 versetzt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3. Januar. Winkelmann, Oberst Lt, 4. D. zuletzt in der 53. Gensd. Brig. unter Fortfall der ihm erihellten Aussccht auf An— stellung im Chwildienst, mit der Erlaubniß, für die Dauer seiner Beschäftigung bei der 1. Gensd. Brig, die Gengd. Unif. zu tragen, zur Disp. gestellt. 6. Januar, Frhr. v. Pallandt, Major la suite . 2. Garde⸗Regttz, zu di und Platzmajor in Stral sund, mit Pens. zur Disz, gestellt. Manger, Haupfm. und Comp. h nn Inf. Regt. Nr. Ih, als Major mit Pens. zur Disp. gestellt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich, estern früh 8 Uhr mittelst Extrazuges der Berlin- Lehrter Ei enbahn nach Jävenitz und von dort zu Wagen nach den Siebenhügeln der Ober⸗ försterei Letzlingen, wo eine Jagd auf Dammmild abgehalten wurde. Abends um 6 Uhr trafen Se. Majestät wieder in Berlin ein. 3

eute Vormittag nahmen Se. Majestät die Meldung des aus Hannover mit Urlaub hier eingetroffenen Chefs des Generälstabes des X. Armee⸗Corps, General⸗Majors Grafen Waldersee, entgegen, hörten den Vortrag des Militärkabinets und empfin en den Kalserlich russischen Botschafter von Oubril in Privat⸗Audienz.

, . um 2 Uhr hatte der Landrath von Hagen die Ehre, die Orden seines verstorbenen Schwiegervaters, des Lanbschafts⸗-Direktors von Hagen-Premslaff, zu Uberreschen. Demnächst empfingen Se. Majestät den Kammerherrn von Heyden⸗Leistenow.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing vorgestern Vormittag um 10 Uhr den . Maybach und begab Sich um 1 Uhr nach

otsdam.

Nach der Rückkehr ertheilte Höch . um 45/0 Uhr , des „Vulkan“, Herrn Stahl aus Stettin, eine

udienz.

Gestern begleitete der Kronprinz Se. Majestät den Kaiser zur Jagd nach Letzlingen.

Das Staats-⸗Ministerium trat heute Mittags 1 Uhr zu einer Sitzung zusammen,

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Haufes der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (35.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz-Minister Bitter, der Justiz Minister Dr. Friedberg und mehrere Kom⸗ missaren beiwohnten, setzte bas Haus die zweite Verathung des Etats pro 1880/51, und zwar des , riums fort. Bei Kap. 67 Tit. 1 der dauernden Ausgaben (Gehalt des Ministers) kritisirte der Abg. Dr. Langerhans das aer e der Reichsbank, welche ein Circular der 36 Handelsge e,, worin sich diese zur kostenfreien Vertretung derjenigen Altionüre der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Bahn erboten . welche für die Verstaatlichung dieser Bahn stim⸗ men wollten, unter dem Siegel der ie denjenigen Personen zugesandt habe, welche Aktien der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Bahn bei der Reichsbank deponirt hatten. Dieses indiskrete Verfahren hätte, der Finanz-Minister als Mitglied des Kuratoriums der Reichsbank nicht dulden dürfen. Der Finanz⸗ Minister Bitter erklärte, die vorgebrachten Thatsachen seien nicht zu seiner Kognition gelangt, er könne sich darüber nicht erklären. Bis zur Feststellung derselben müsse er jeden An⸗ f auf die Verwaltung als unbegründet entschieden zurück weisen. Der Abg. Dr. Langerhans erklärte, er werde in der dritten Lefung den besser informirten Minister wieder über diese Angelegenheit interpelliren. Die Position wurde bewilligt. Titel 8 wurden, dem Antrage, der Budgetkommissibn 1200 S Funktionszulage für den Vor⸗ des (Centralbüreaus gestrichen. . Kap. 55 Oberpräsidien, Regierungen 2c) tadelte der bg. Rickert das Verfahren der Reglerung in Posen, welche der nationallibe⸗ ralen „Posener Zeitung“ zu Hunsten des konservativen „Posener Tageblatts“ alle amtlichen Bekanntmachungen entzogen habe. Er wuünschte zu wissen, ob dieses unzulässige Verfahren auf einem generellen Ministerial⸗

erlaß beruhe. Der Finanz⸗Minister Bitter behielt sich eine präcise Erklärung der m n über iese ie sich noch im

Angelegenheit für die dritte ö. vor, da Stadium ber Ermittelungen befände. Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗-Alst beklagte sich darüber, daß von den Regierungs= beamten in der Provinz Westfalen der Kulturkampf noch jetzt in durchaus unnöthiger Strenge eführt werde, Der Inseratenzwang, den der Abg. Rickert getabelt habe, sei bisher stets gegen die Organe seiner Partei geübt worden, und das geschehe noch jetzt. In Westfalen würden sämmtliche amtlichen Inserate mit, dem schroffsten Zwange der Westfälischen Provinzial— inn zugewendet, einem von der Regierung subventionirten

latte, welches außer gehässigen An riffen gegen die Katholiken auch die jetzige Politik der Regierung angreife. Der Fingnz-Minister Büiter erwiderte, daß alle Veschwerden Über die Amtsführung der Provinzialregierungen, wie der Vor⸗ redner selbst anerkannt habe, vorurtheile frei und sachgemäß in der Centralinstanz entschieden würden. Da das Veschwerderecht jedem ö e, so seien die Vorwürfe des Vorrednershier nicht begründet. gachdem der Abg. Freiherr von Minnigerode kurz einen bei⸗ läufigen Angriff des Abg. Rickert gegen seine Partei wegen

ihrer Stellung in der wirthschaftlichen Frage zurückgewiesen, nahm bei Schluß des Blattes der n Feger das Wort.

.

ur Beseitigung von Zweifeln über die Ant der Ge⸗ haltszahlung an Ehe bei den Amtsgerichten und ee en ben Staatsanwaltschaften der ber Lan- desgerichte und Landgerichte angestellten Beam⸗ ten, ingleichen über die Berechnung der den Hinterbliebenen dieser Beamten zu gewährenden Gnahenkompftenzen hat der Justiz-Minister im Ein verständniß mit dem Finanz Minister kÜnlerm I. Dezember i678 Folgendes bestimmt;

Die bei den Amtsgerichten und die bei den Staatsanwalt schaften der Ober⸗Landesgerichte und der Landgerichte angestellten Beamten stehen im Sinne der Kabinets⸗Hrder vom N. April 18165

und vom 19. Mai 1828 hen n hen Beamten gleich, die zu einem Kollegium gehören, bezw. bei demselben beschäftigt werden. Demnach! ist duch jenen Beamten Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß vierteljährlich pränumerando zu zahlen uUnd' ihren Hinterbliebenen nicht nur die Besoldung eine Monats, sondern eines Vierteljahrs als Gnadenbewilligung u gewähren. In allen Fällen ist hierbei nach den Grund⸗ . der Kablnets Order vom 27. April 1816 und vom 15 November 1819 zu verfahren. Die Verrechnung der Gnadenkompetenzen erfolgt bei der betreffenden Stelle. Die vorstehenden Grundsätze kommen auch rücksichtlich der etatsmäßig angestellten . bezw. der Hinter⸗ bliebenen derselben zur entsprechenden Anwendung. Für die Ansprüche der Hinterbliebenen ist hierbei der Wohnungsgeld— zuschuß und zugleich das dem erichtsvollzieher für das Etatsjahr garantirte Mindesteinkommen maßgebend. Den Hinterbliebenen ist in keinem Falle mehr zu gewähren, als dem Verstorbenen selbst dem Staate. gegenüber . enen haben würde, so daß sie sich insbeson⸗ ere auch sämmtliche von bem Verstorbenen im laufenden

ECtatsjahr verdienten an rechnungsfähigen Gebühren auf ihre Ansprüche sowohl hinsichtlich des Sterbequartals, als der eigentlichen Gnadenzeit zür Anrechnung bringen lassen müssen. Demgemäß wird den Hinterbliebenen zwar der Wohnunge— geldzuschuß für die eigentliche Gnadenzeit pro rata temporiz in jedem Falle unverkürzt gewährt, im Uebrigen ist jedoch die Staatskasse nur verpflichtet, den Hinterbliebenen zur eben=

tuellen Erfüllung des dem erstorbenen garanhiän Mindesteinkommens so viel zuzuschießen, daß Uunher Einrechnung der sämmtlichen im Laufe des Etatt—

den Verstorbenen gezahlten und der den Hinterbliebenen zu zahlenden Wohnungsgeldzuschußbeträge, die Garantiesumme pro rata temporis, d. h. für die Zeit von der Anstellung

Gnadenzeit erfüllt wird. ;

haben sich in einer Cirkularverfügun derjenigen Auslegung des 5. 17 des Reichsgesetzes vom 6. Fe brüar 1876 (Jede Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten. . anzuzeigen) angeschlossen, wo⸗ nach dem Anzeigepflichtigen eine volle Woche oder sieben ganze Tage allerdings unter Mitberechnung der Sonn und Festtage zur Erstattung der Anzeige hat belassen wer= den sollen, dergestalt, daß die Frist gewahrt erscheint, wenn Be eine am Montag erfolgte Geburt im Laufe des nächst . Montags angezeigt wird. Auch der Art. 55 des sheinischen Civilgesetzbuchs:

seront fajtes dans les trois jours de accouchement à. Lofficier de fatat ciril du liens sei sowohl in der französischemn Dochin wie in der Praxis der rheinischen Standesbeamten srets Hahn zur Anwendung gekommen, daß der Tag der Geburt nicht mit berechnet werde.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Groß⸗ herzoglich sächsische Geheime Finanz⸗Rath Dr. Heerwart ist aus Weimar hier eingetroffen.

Der bisher im Kollegium, der Königlichen General⸗ Kommission zu Münster beschäftigt gewesene Regierungs⸗ ,,, ist in Neuwied als Spezial⸗Kommissar ationirt.

Görlitz, 8. Januar. In der heutigen 3. Plenarsitzung des Kommunal-Landtages der preußischen Ober e nnn, derselbe zunächst Kenntniß von den Beschlüssen, welch: ie Vertreter der Landstädte und Landgemeinden über die Verwendung der Zinfen ihres eigenthümlichen Fonds se= ö. haben, und von bem Berichte, welchen eine mit der 9. viflon des hiesigen Rettungshauses beauftragte Kommission

die Anstalt ausspricht. Sodann disponirte der Landtag über die pro 1880 zu erwartenden circa 1926 S6 Zinsen des onds . milden Zwecken zum Besten des Rettungs- und des Ober⸗

lummenunterrichte. Hierauf beschäftigte den Landtag der Pensionszuschußfonds für die emeritirken Geistlichen in der Wberlausitz. Dieser Fonds soll mit Inkrafttreten des von der General⸗Synode beschlossenen Gesetzes aufgelöst werden. Der

Landtag behielt sich aber das Eigenthum gewisser Beträge dieses gon) welche er selbst dem i en Fonds unter be⸗

stimmten, dann nicht mehr zutreffenden Voraussetzungen zu=

geführt hat, vor, um auch ferner emeritirten be— dürftigen Geistlichen beziehungsweise Wittwen und Waisen verstorbener Genfffichn der preußischen Ober⸗ lausiz; außerordentliche Unterstützungen zu gewähren.

Endlich nahm der Landtag Kenntniß von dem Bericht der Oberlausitzer Feuer⸗Sozietätsdirekt ion. Der Bericht ergiebt, daß trotz der maßlosen. Agitationen ge— wisser Privatversicherungsgesellschaften der Versicherunge⸗ bestand der Oberlausitzer Feuersozietät noch immer rund 44 Millionen Mark betragt und daß hiervon etwa 30 Millionen Mark der ersten Gefahrsklasse, über 6 Millionen Mark der zweiten Klasse und circa 8 Millionen Mark der dritten Klasse angehören. Die Rechnung für das Jahr 1878 schließt ohne Passiva ab, ebenso sind die im Jahre 1879 zu zahlen gewesenen Brandschädenvergütungen durch die Beitragseinnahme gedeckt. Der Landtag hat aber auch noch bis auf Weiteres auf den Beitrag verzichtet, welchen die Sozietät bisher zu den all⸗ emeinen Verwaltungskosten zu, der Landsteuerkasse zu zahlen atte. Eine Anzahl von Spezialfällen, welche die Direktion dem Landtage zur Beschlußfassung unterhreitet hatte, fanden ihre Erledigung. Die nächste und voraussichtlich letzte Plenar—

sitzung des Tandtags ist auf morgen (Freitag), Vormi 16 Uhr, anberaumt. st auf morgen (Freitag), Vormittag

Mer seburg, 9. Januar. (Ngdb. Ztg.). In d . tigen Sitzung des sächsischen G wurden folgende Vorlagen nach dem Antrage des Ausschusses genehmigt: die Vorlage wegen dauernder Uebernahme der

jahrs verdienten ,, Gebühren, sowie der an

bezw. vom Beginn des Etatsjahrs bis zum Ablaufe der

Der Justij-Minister und der Minister des Innen vom 29. Oktober v..

„Les deèclarations de naissanee

erstattet hat, und welcher sich wiederum nur sehr günstig über

ausitzer Waisenhauses sowie des Blinden- und des Taub⸗