1880 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

aftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Stzü rkraft. ö. Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung 2

Unterschrift ertheilt. nn, den ten 2 Der Kreisausschuß des Kreise Deydekrug.

Anm erkung; . Die Anleihesch. ame sind außer mit den Unter- schriften des Landrathes und zweie: Mitglieder des Kreisausschusses

mit dem Siegel d.s Landrathes zu verfehen.

Provinz Ostpreußen Sins schei un

. Reibe zu der Schuldverschreibung des Kreises Heydekrug 2te Ausgabe.

Bnuchstabder.. 8 . w Mark zu 4 vom Hundert Zinsen , Mark .... Pfennige.

Der Inhaber dieses Zigsscheins empfängt gegen dessen Rück⸗ 8 .. ab die Zin⸗

fen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ĩ t i Narr

gabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. Juli 1

w bis... ten ö ... . Pfg. bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu Heydekrug. d Der Kreisausschuß des Kreises Heydekrug.

keit erhoben ward. Anmerkung.

werden, dot muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namene—⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Provinz Dstpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. An wei sung zum Kreisanleiheschein des Kreises Heydekrug 2te Ausgabe Buchstabe ... ,, nee,, Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die. te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18... bis 18... bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Heydekrug, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich nusmeisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.

ng, ben teen 135

Der Kreisausschuß des Kreises Heydekrug. (Unterschriften.) . Anmerkung. Die Namenzunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt en, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Tie Anweifung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

ter Zinẽschein. ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

; An dem Schullehrerseminar zu Rheydt ist der Lehrer Tesch daselbst als Hülfslehrer angestellt.

Ju stiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Meibauer in Berlin, früher Notar in Dramburg, ist zum Notar im Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Berlin, ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bekanntmachung.

Die Kandidaten des Bau⸗ oder Maschinenfachs, welche die erste Staatsprüfung im Laufe der Monate April, Mai und Juni d. J. abzulegen beabfichtigen, werden hierdurch auf⸗ gefordert, bis zum 31. d. Mts. sich schriftlich bei der unter⸗ Fichneten Behörde zu melden und dabei die vorgeschriebenen Rachweise und Zeichnungen einzureichen.

Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben dem⸗ nächst das Weitere eröffnet werden. z

Meldungen nach dem angegebenen Schlußtermine müssen unberücksichl igt bleiben.

Berlin, den 1. März 1839). ;

Königliche technische Prüfung s-Kommission.

Bekanntmachung.

Dem Markscheider Kandidaten Richard Görlitz ist die Konzes⸗ sion zum Betriebe des Markscheider⸗Gewerbes von uns ertheilt worden. Derselbe wird seinen Wohnsitz in Waldenburg nehmen.

Breslau, den 26. Februar 1880.

Königliches Ober⸗Bergamt.

Aichtamlliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. März. Se. Majestät der Kaiser und König dinirten gestern mit Ihrer Ma⸗ jestät der Kaiserin und Königin bei dem franzö⸗ sischen Botschafter Grafen St. Vallier.

Heute nahmen Se. Majestät die Vorträge des Polizei⸗ Präsidenten sowie der Chefs der Admiralität und des Mi⸗ litär⸗Kabinets entgegen.

Beide Kaiserliche Majestäten ließen Sich heute diejenigen

MNannschaften der Fererwehr vorstellen, die sich im Laufe des

Jahres durch Lebensrettung und besondere Verdienste ausge— zeichnet haben. . Den, Kammerherrenzienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin 9 Königin die Königlichen Kammerherren Graf Kleist⸗

vchow und Graf Louis Perponcher übernommen.

Ts Der Schlußbericht ader di Re ichs ee e r e ich in 86 kr enönr bu n .

D In der heutigen G1) Sitzung des Rei . 3 Staats Mimister Graf zu eee e s gers, von Kamele und mehrere andere Bevollmächtigte zum Vundes⸗

rath und Kommissarlen desselben beinohnten, setzte das

die gestern a gebrochene erste Verathun 1. entwurss, betr. Ergänzungen 2 .

Regierungsbezirk Gumbinnen.

ö Die Namengunterschriften der Mitglieder des Kreisausschuffes können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt

des Reichs-Militärgesetzes, fort. Der Abg, Graf von Frankenberg erklärte, daß die Reichspartei in ihrer überwiegenden Majorität in Rücksicht auf die gestern von dem Abg. Grafen von Moltke vorge⸗ brachten Gründe die Vorlage annehmen werde. Auch er wünsche die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Der Redner sprach sein Bedauern darüber aus, daß das Centrum nicht, wie in der vorigen Session, auch dieses Mal mit den konservativen Parteien zusammengehe. Viel geeigneter als Fürst Vismarck sei der Papst, sich an die Spitze europäischer Abrüstungsbestrebungen zu stellen. Die Revanchegelüste Frankreichs seien noch sehr lebhaft und würden sich noch steigern, wenn voraussichtlich der Schwerpunkt der französischen Negierung sich mehr nach links verlege und der Mann an die Spitze des Nachbarstaates trete, der einst gegen Deutschland Armeen aus dem Boden gestampst habe. Der vom Abg. Bebel be⸗ zeichnete Preis des Friedens, die Rückgabe Elsaß⸗Lothringens, sei für Deutschland unbezahlbar. ö

Der Abg. Frhr. Schenk von Stauffenberg führte aus, daß die aus ber politischen Situation Europas für die Por⸗ lage hergenommenen Gründe verhältnißmäßig wenig bedeu⸗ tend feien, so lange nicht autoritäre Eröffnungen des leiten⸗ den Staatsmannes darüber gemacht würden. Niemand wolle an der Macht des deutschen Heeres rütteln, wenn auch über einzelne Punkte die Meinungen dipergirten. Eine sachliche Prüfung der Vorlage habe auch der Kriegs-Minister als noth⸗ wendig anerkannt. Der Gesichtspunkt, in wiefern das Volk die hier geforderte Mehrbelastung noch tragen lönne, dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Eine Ausgleichung müsse im Einverständniß mit der Kriegsverwaltung ge⸗ funden werden, Ein so unvereinbarer Gegensatz zwischen Rechten und Pflichten, wie der Abg. von Bennigsen gestern dargelegt habe, sei nicht vorhanden. Das Recht des Volkes müßten seine Vertreter aufrecht erhalten, sie dürften nicht das Recht künftiger Reichstage und künftiger Wählerschaften aus der Hand geben. Im Jahre 1874 sei ein Septennat nothwendig gewesen, um der jungen deutschen Armee den zu ihrer Entwickelung nöthigen Spielraum zu ge⸗ währen. Das Septennat dürfe kein Gewohnheitsrecht des Reiches werden. Man dürfe dadurch nicht ziemlich i gewünschte militärische Reformen auf eine so lange Reihe von Jahren unmöglich machen. 5 allen anderen Staaten sei die Friedenspräsenzziffer beweglicher als bei uns, ohne daß dadurch Mißstände sich ergäben. Die Parteiverhält⸗ nisse seien wohl für die liberale Partei, nicht aber für die Re⸗ gierung ungünstiger geworden. Durch die längeren Perioden der Militärbewilligungen würden die Debatten darüber sensationell und lenkten die Aufmerksamkeit des Aus⸗ landes ungebührlich auf sich. Eine regelmäßige Mili⸗ tärbudgetberathung liege auch im nteresse des Heeres. Wenigstens das Budgetrecht des nächsten Reichstages müsse gewahrt werden. Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz betonte, daß die Freunde der Vorlage für diese nur stimmten, weil sie von der Nothwendigkeit überzeugt seien, dem Volke diese Mehrbelastung aufzulegen, zumal da durch die neuen in⸗ direkten Steuern die Mittel dazu bereitgestellt seien. Der Redner widerlegte dann die Behauptungen des Abg. Richter äber die

niedrigen Prgsenzziffern Frankreichs und Rußlands. Die zweijährige Dienstzeit jetzt bei uns einzuführen, fei weder an⸗ gemessen noch möglich. Die konstitutionellen Bedenken des Vorredners gegen das Seytennat seien durchaus nicht stich⸗ egg Beim Schluß des Blattes hatte der Abg. Dr. Windt⸗ orst das Wort.

Nach §. 25 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 sollen die in den 88. 17 —23 vorgeschriebenen Formen des Konzessionsverfahrens auch dann beobachtet werden, wenn es sich nicht um die Errichtung, sondern um die Veränderung einer gewerblichen Anlage handelt. Doch wird der Be⸗ hörde fur den letzteren Fall die Befugniß ertheilt, auf den Antrag des Unternehmers von der Bekanntmachung (5§. 17) Abstand zu nehmen, wenn sie die Ueberzeugung gewinnt, daß die beabsichtigte Veränderung für die Besitzer oder Bewohner benachbarter Grundstücke oder das Publikum überhaupt neue oder größere Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen, als mit der vorhandenen Anlage verbunden sind, nicht herbeiführen werde. Danach bildet auch bei der bloßen Veränderung einer konzes⸗ sionirten Anlage die Bekanntmachung des Projekts, welche den Betheiligten die Möglichkeit gewährt, Einwendungen zu er⸗ heben und gegen eine ungünstige Entscheidung die höhere Instanz anzurufen, die gesetzliche Regel, die Ertheilung der Genehmigung ohne vorausgegangene Bekanntmachung die Ausnahme. Der Handels⸗Minister hat durch Cirkularerlaß vom 9. Januar d. J. darauf hingewiesen, daß von der Bekanntmachung nur in solchen Fällen Abstand zu nehmen sein werde, in welchen es sich um eine unzweifelhafte Verbesserung handele oder wenig⸗ stens die Unschädlichkeit der beabsichtigien Veränderung von vornherein so vollkommen klar zu Tage liege, daß mit Sicher⸗ heit angenommen werden müsse, durch eine kontradiktorische Erörterung werde keinerlei weitere Aufklärung der Sache und lein irgendwie begründetes Bedenken gegen die beabsichtigte Veränderung herbeigeflihrt werden können. Liege die Sache irgend zweifelhaft, handele es sich beispielsweise um die Ver⸗ größerung einer genehmigten Anlage, deren voraussichtlich größere Einwirkung auf die Nachbarschaft durch verbesserte Einrichtungen ausgeglichen werden solle, so werde nach der ge⸗ setzlichen Regel zu verfahren sein. Es bedürfe kaum der Er⸗ wähnung, daß an diesem Grundsatze namentlich dann streng festzuhalten sei, wenn die Genehmigung zur Veränderung eir er Anlage besonders gefährlicher Natur, z. B. einer Pulverfabrik oder Dynamitfabrik naͤchgesucht werde.

Stellt Jemand im Auftrage des ,, einen Strafantrag gegen den Thäter, ohne ausdrücklich zu er⸗ klären, daß er im Auftrage des Verletzten den Antrag stelle, so genügt, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 19. Dezember 1879, dennoch dieser An⸗ trag zur strafrechtlichen Verfolgung des Thäters.

Mit dem gestrigen Tage hat bei der Central⸗ Turnanstalt der diesjährige Sommerkursus begonnen, zu welchem wieder eine größere Anzahl Offiziere kommandirt und hier eingetroffen sind.

Der General-Lieutenant von Kleist, Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Dipision, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der Oberst von Franckenberg⸗Lüttwi ö ) mandeur des Ulanen⸗Regiments Kaiser Alexander 3 8

land (1. Brandenburgischen) Rr. 3, ist mit dem Offizie r⸗

Corps des Regiments hier eingetroffen, um dem heute in der Kapelle des russischen Botschafts-Hotels hierselbst zur Feier des 25jährigen , Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers Alexander II. von Rußland, des

ohen Chefs des vorgenannten Regiments, stattfindenden nnn f, beizuwohnen.

Nach einem von dem Reichskommissar für die austra—⸗ lischen Weltausstellungen, Geheimen Regierungs⸗Rath Reu⸗ leaux, an seinen Vertreter in Ausstellungsangelegenheiten elangten Telegramm vom 26. Februar hat Herr Reuleaux. eine Rückreise von Albany aus an diesem Tage angetreten.

Bayern. München, 28. Februar. (Allg. Ztg.) In dem Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 13 wird das von Sr. Majestät dem König d. d. München, den 25. d. M. sanktio⸗ nirte Finanzgesetz für die 15. Finanzperiode 1880 und 1881 publizirt. Das Budget bilanzirt mit 221 741 445 Ss Im Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 12 wird das Gesetz, betreffend den Branntwein⸗Aufschlag, veröffentlicht. Auf die erledigte Präsidentenstelle am Ober⸗Landesgerichte Augsburg ist der Senats-Präsident am obersten Landes⸗ gerichte, Stephan Frhr. von Stengel, befördert worden.

Sachsen. Dresden, 1. März. (Dr. J) Beide Kammern traten heute zu Sitzungen zusammen. Die Erste Kammer erledigte zunächst Kap. 16 des Etats der Ueber— schüsse, Staatseisenbahnverwaltung, in durchgängiger Ueber⸗ einstimmung mit den Beschlüssen der jenseitigen Kammer. Ein zu diesem Kapitel vorgeschlagener, die Herbeiführung größerer Klarheit der Resultate des Staatseisenbahnbetriebes bezweckender Antrag des Rittergutsbesitzers Peltz wurde auf sich beruhen gelassen und Aan dies Kapitel sich anschließende Pe⸗

titionen erledigt. Auch bezüglich der Königlichen Dekrete, betreffend

die Erwerbung eines Grundstücks für die Amtshauptmann— schaft Glauchau, den Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit zu erhebenden Gerichtsgebühren, die Verfügung über die Stallamtswiesen und die Domäne Pillnitz und die Begebung der durch das Gesetz vom 1. März 1878 geschaffenen 3prozentigen Rente,

sowie die Umwandlung der 5prozentigen Staatsschuld in eine.

4 prozentige, trat die Kammer durchgängig den hierzu von der ö Kammer gefaßten Beschlüssen bei. Nächste Sitzung ienstag.

In der Sitzung der Zweiten Kammer begründete zu— nächst der Abg. Liebknecht folgende Interpellation:

1) Ist der Bericht über die Brückenberaschachtkataftrophe, welcher in der Beilage zu Nr. 8 des Dresdener Journals“ (vom 11. Ja nuar dieses Jahres) veröffentlicht wurde, als offiziell zu betrachten, und wird nicht bald ein abschließender offizieller Bericht veröffent⸗ licht werden können?

2) Haben die Erörterungen, welche die Regierung betreffs des Knappschaftskassenwesens angestellt hat, zu einem Resultat geführt, und welche Maßregeln beabsicht die Regierung zu treffen, um den 2 . anerkannten Uebelständen im Knappschaftskassenwesen ab- Uuhelfen ; 3) Ist die Regierung gesonren, beim Bundesrath auf Abstellung der in delgh der Brückenberaschachtkatastrophe bandgreiflich zu Tage getretenen Mängel des Haftpflichtgesetzes zu wirken?

Auf die erste Frage erwiderte der Geh. Finanz⸗Rath Dr. Freiesleben, daß der Bericht im „Dresdner Idurnal“ von dem zuständigen Berginspektor verfaßt und auf Veranlassung und init Genehmigung des Finanz⸗Ministeriums veröffentlicht worden, eine weitere Veröffentlichung aber nicht beabsichtigt sei. Der Regierungskommissar widerlegte sodann die vom Abg. Liebknecht vertretene Anschauung, daß bei der Katastrophe irgend einen der Beamten eine Schuld treffe. Die zwei übri⸗ en Punkte beantwortete der Staats⸗Minister von dostitz⸗Wallwitz dahin, daß eine Entschließung über eine Reform des Knappschaftskassenwesens erst nach Abschluß der thatsächlichen Ermittelungen, mit welchen jetzt das statistische Bureau beschäftigt sei, stattfinden könne. Ein gedeihliche Lösung der Frage sei sehr schwierig; vorläufig würde den Knappschastskassen zu empfehlen sein, um auch größeren Unglücksfällen gewachsen zu sein, mehr als bisher von der Unfallversicherung Gebrauch zu machen. Be⸗ i des dritten Punktes erklärte der Minister, daß er in lebereinstimmung mit der vom Staatssekretär des Innern am vorigen Freitag im Reichstage abgegebenen Erklärung der Ansicht sei, daß 1a. Frage, getrennt von der Frage der Alters⸗ versorgung, nicht gelöt werden könne. Die Kammer genehmigte hierauf den Gesetzentwurf, betreffend das Dienst⸗ verhältniß der Richter, nach den Beschlüssen der Ersten Kam⸗ mer mit einer d, mehr redaktionellen Aenderung und erledigte zum Schluß eine Anzahl Petitionen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. Februar. Die Wiener Allg. Zeitung“ meldet: Ihre Majestät die Kaiseri'n Eif abeth wird am 18. März aus Irland in Wien ein—⸗ treffen. Die Hohe Dean langt am 13. März in Calais an und setzt von dort ihre Reise ohne Unterbrechung bis München sort, wo sie einen vierundzwanzigstündigen Aufenthalt nimmt. Kronprinz Rudolf reist Ihrer Majestät nach Irland entgegen. 1. März. Der „Presse“ zufolge ist die Konferenz von Vertrauensmännern des Abgeordnetenhauses, welche heute bei dem Handels⸗Minister zusammentrat, von Letzterem aufgefordert worden, ihr Votum abzugeben über die Frage, welche Zölle in dem Handelsvertrage mit eutschland ohne Schädigung der österreichisch⸗ ungarischen Interessen gebunden werden knen und welche Erhöhung eventuell bei diesen Zöllen eintreten müßte.

FPest, 29. Februar. Die „Budapester Correspondenz“ berichtet: Die österreichischungarische Zollkonferenz hat ein Subcomits zu dem Behufe entsendet, einen detaillirten Ausweis darüber jusammenzustellen, welche Zollänsätze des autonomen Zolltarifs Deutschland gegenüber ohne Schädigung unserer Interessen gebunden werden könnten und welche nicht. Dieses Subecomits dürfte übermorgen feinen Bericht aus⸗ arbeiten. In der gestrigen Sitzung der Zollkonferenz wurde die Frage der Eisenbahntarife in Deutschland erörtert und ein hierauf bezüglicher Vertragsentwurf ausgearbeitet, der als Proposition der österreichischen und ber ungarischen Re⸗ en, jetzt der deutschen Regierung mitgetheilt wird.

ie Verhandlungen mit dem serbischen Regierungs vertreter MaxriFcg werden am Mittwoch wieder aufgenommen werden. Minister Horst halte heute Mittags eine längere Konfe⸗ renz mit dem Honved⸗Minister Szende, sodann mit dem Ninister⸗Prüsidenten Tisza, und begiebt sich morgen nach Wien zurück. Auf Grund der gepflogenen Besprechungen werden nun die beiderseitigen Regierungsvertreter in Wien die Textirung des Gesetzentmurfs über die Aenderung des