1880 / 53 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

15481) Zweiter .

Groffh. Civilline nachstehende Liegenschaften gekauft

gewesen seien, auf Deutschlands Schwäche zu zielen. Wie das Schicksal sich gestalten werde, könne Niemand wissen. Er be⸗ dauere, daß der Reichskanzler nicht hier sei, mit wenigen Worten glaube er, wurde derselbe dem Reichstage mehr be⸗ weisen als die längsten hier gehaltenen Reden. Aber ein Staatsmann, den ganz Europa sich erwählt habe, um das riedenswerk zu vollbringen, dem alle Staaten und Völker ank schuldeten für seine Förderung des Friedens, welcher so oft gezeigt habe, wie sehr er den Frieden liebe, der ver⸗ diene wohl, daß der Reichstag ihm das Vertrauen schenke, welches er fordere. Und wenn der Reichskanzler mit dieser Vorlage vor das Haus trete, wenn derselbe diese Forderung für unbedingt nöthig halte zur Aufrechthaltung des Friedens, dann dürfe man sie ihm nicht versagen. Die Thatsachen, die den Reichskanzler zu dieser Vorlage geführt hätten, lägen vor aller Augen; nämlich, daß die beiden Nachbarstaaten, welche nach ihrer Lage vor jedem Angriff am gesichertsten seien, fort und fort ihre Heeresstärke vermehrten, daß an der Seine wie an der Newa er wolle den gelindesten Ausdruck gebrauchen Parteien beständen, die Todeshaß gegen Deutsch⸗ land im Herzen hegten und endlich, daß in beiden Staaten die Kämpfe der Parteien schlechterdings unberechenbar seien. Wer könne sagen, welche Partei heute übers Jahr in St. Petersburg und in Paris regiere, darum gelte hier die ein⸗ fache Regel, die keinen der Nachbarn Deutschlands verletzen könne, daß Deutschland im Frieden sein gutes Schwert zu schlei⸗ fen habe. Er wolle die Frage nicht erörtern, ob man die Mann⸗ schaften, wenn die heilsame Hoffnung auf Verkürzung des dritten Jahres fehle, noch weit genug bringen könne in ihrer technischen Ausbildung, ob die Friedensbataillone bei einer zweijährigen Dienstzeit, wenn sie zur Hälfte aus Rekruten beständen. Uebungen anstellen könnten, die etwas mehr seien als Schein und Spiegelfechtereien. Gegenüber den akademischen Betrach⸗ tungen des Abg. Richter verweise er auf die Verfassung. Vorläufig sei die dreijährige Dienstzeit in Deutschland Rechtens und da man auf den Bänken des Bundesraths, wie ihm scheine, gar keine Neigung zu einer Verfassungsänderung habe, so seien alle Ausführungen dieser Art vorläufig in den Wind gesprochen. Er habe 1874 das eiserne Militärbudget verthei⸗ digt, er habe den Bestand des Heeres gesetzlich feststellen und es nur verändern wollen, wenn das vom Reichs⸗ tage oder Bundesrathe außerordentlich verlangt würde. Er erkenne jetzt das von der Majorität angenommene System des Septenats an, verlange dasselbe aber von jenen, denen auch das Septenat zu hart gewesen sei. Eine häufige Wiederholung der heutigen Debatten würde auf das Ausland nicht beruhigend wirken und feste stetige Ordnung des deutschen Heeres könnte ohne die Feststellung seiner Präsenz=

stärke auf eine längere Reihe von Jahren nicht erreicht wer⸗ den. Die Vermehrung der Linienarmee, welche die Vorlage vorschlage, wolle doch nur das Heer in den gleichen Prozent⸗ satz zur Bevölkerung bringen, wie es 1854 gestanden habe. . Jahre hindurch sei seitdem dieser Prozentsatz immer ge⸗ unken, das könne aber Angesichts der steigenden Militärmacht der Nachbarn nicht so weiter gehen. Ferner wolle der Kriegs⸗ Minister und dafür sage er demselben seinen Dank die Streitkräfte Deutschlands für den Kriegsfall wesentlich, in etwa 3 Jahren um 200 090 Mann, durch eine Maßregel vermehren, die finanziell und wirthschaftlich verhältnißmäßig sehr geringe Opfer fordere. Wenn die Ersatzreserve auf 29 Wochen im Jahre einmal durchschnittlich zu Uebungen berufen werde, so erfuͤlle man damit nur eine n der Gerechtigkeit und er könne gar nicht begreifen, wie die Herren von der Fortschrittspartei, die immer mit solcher Emphase von Rechtsgleichheit zu reden pflegten, diesen in der Vorlage enthaltenen demokratischen Gedanken gar nicht erkannt hätten. Es sei eine gehässige Ausnahme vom gemeinen Recht, wenn 38 000 Mann kriegstüchtiger unentbehrlicher Mann⸗ schaften im Jahre thatsächlich ihrer Waffenpflicht entbunden würden. Die Vorlage rechne mit sehr niedrigen Ziffern, sie fasse den Begriff der Tauglichkeit offenbar sehr eng. Nach feiner Kenntniß des bürgerlichen Lebens sei die Zahl der voll⸗ ständig zum Kriegsdienst Tauglichen bis auf kleine körperliche i nhl viel größer als 38 000 pro Jahr. Deutschland sei von dem Ideale der allgemeinen Wehrpflicht noch sehr weit entfernt, aber die Vorlage mache maßvoll und in einer das Volk nicht allzu drückenden Weise einen Schritt vorwärts nach dem Ideal. Dasselbe gelte schließlich von der dritten Maßregel, die spätere Ent⸗ lassung der im Herbst eingetretenen Reservisten und Land⸗ wehrmänner. Hierdurch würden diese Mannschaften in ge⸗ rechter Weise den im Sommer eingetretenen gleichgestellt und im Fall eines Winterfeldzuges werde dadurch das Heer doch erheblich verstärkt werden. In jeder Hinsicht könne er dem Grundgedanken der Vorlage justimmen und wünsche nach der Kommissionsberathung eine möglichst einstimmige Annahme derselben, damit das mißtrauisch und gespannt auf Deutsch⸗ land blickende Ausland wisse, daß Deutschland in Fragen der nationalen Macht keine tiefgehenden Parteispaltungen kenne. In Frankreich kämpften 1875 die Parteien über tausend mal

ernstere Fragen, als Deutschland über die Grundlagen der Versassung, ob Republik oder Monarchie, und trotzdem hätten ohne irgend welche Gefahr vom Auslande die Parteien ein⸗ stimmig die Vermehrung des Heeres nahezu um das Doppelte beschlossen. Diesen Patriotismus müsse man bei den deutschen

3 Nachbarn anerkennen, aber auch der Deutsche Reichstag möge

wie vor 6 Jahren zeigen, daß derselbe wie die Nation zu dem

lorreichen ö. stehe, welches die Deutschen liebten und auf keen Thaten sie stol; seien, weil es Deutschland aus tausend⸗ jähriger Zerrissenheit wieder zum Polksthum emporgehoben habe. Im Jahre 1854 hätten die Abgeordneten, welche gegen das Scptennat gestimmt hätten, die gegen sie anstürmende Volksbewegung in ihrer Bedeutung herabzusetzen versucht, ob⸗ wohl sie sonst stets . von der allein wahrhaften Mei⸗ nung des souveränen Volks zu sprechen pflegten Die nach⸗ folgenden Wahlen hätten bewiesen, daß die Majorität des Volkes hinter denen gestanden habe, die die Stärke des deutschen Heeres beschlossen hätten. Dieselbe Stimmung herrsche auch heute noch im Volke. Die Nation erwarte vom Reichs= tage, daß er dafür sorge, Deutschlands Schwert scharf zu er⸗ halten. Deutschland bedrohe Niemanden, aber die Nachbarn sollten wissen, daß, wenn sie die Grundpfeiler des neuen euro⸗ päischen Gleichgewichts anzutasten wagen sollten, sie es mit einem waffengewohnten, starken und einigen Volke zu thun ätten. ; Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte persönlich, daß er er⸗ klärt habe, vom Standpunkte der allgemeinen Gleichheit und Gerechtigkeit ließe sich nichts gegen eine Ausbildung der Er⸗ satzreserve einwenden; übrigens habe er nicht von „dem

sstoriker“, sondern von „den Historikern“ der preußischen gien rh. gesprochen. Nicht Kriegsformationen habe er ver⸗ glichen oder die Friedenspräsenz Frankreichs von 1871 und jetzt (darin habe auch Graf von Notte ihn mißverstanden), 6 er habe es als eine Erfindung der preußischen Jahr⸗ bücher bezeichnet, daß Frankeeich seit dem Cadresgeseg von 1875 seine Friedenspräsenz um 144 000 Mann erhöht habe. Er habe angeführt, daß Graf Moltke selbst 1874 die französische , mit 471 000 Mann angegeben habe, während le heute 497 000 Mann betrage. Diese Zahl habe Graf Moltke für richtig erklärt und beide Zahlen bestätigten, daß nicht der Artikel der „Jahrbücher“ glaͤnzend gerechtfertigt sei, sondern bei diesem Punkt auf purer Erfindung beruhe.

Der Abg. Dr. von Treitschke betonte, er könne nicht konstatiren, ob der Abg. Richter von „dem Historiker“ oder „den Historikern“ gesprochen habe, aber sämmtliche Herren in

seiner , . hätten ihm gesagt, sie hätten die Aeußerungen des Abg. Richter auf ihn bezogen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte diese Auffassung für natürlich, da der Name des Abg. von Treitschke allein als der

des Herausgebers auf dem Titelblatte der Preußischen Jahr⸗ bücher stehe. Hierauf vertagte sich das Haus um 4M Uhr.

Subhastationen, , e,, Vor⸗ ladungen und dergl. .

un Ausschlußbescheid.

In Sachen, betr. das Konkursoerfahren über das Vermögen des Abbauers und Zimmermanns Martin Heinrich Menke in Bardowick, wird, da im heutigen Subhastationstermine ein genügendes Gebot auf die zur Masse gebörige Abbauerstelle nicht erfolgt ist. ein zweiter Verkaufstermin auf

Freitag, den 19. März d. Is.,

een,

erklärt würden.

Morgens 10 Uhr, ; wicht, anberaumt mit der Anzeige, daß gesetzlich ein . re m n mn n. ö rank. ugleich werden alle Diejenigen, welche Ansprüche der in kem Ausecbet vem 23 He emper n. G, e, sögse) Aufgebot.

zeichneten Art an die Abbanerstelle Haus Nr. 192 zu Bardowick im heutigen Termin nicht gemeldet haben, dem angedrohten Rechts nachtheil entsprechend im Verhältniß zum neuen Etwerber ihres Rechts verlustig erklärt.

. den 21. Februar 1880. Mn 150 Gulden

oõnigliches Amtagericht. II. an Strasser, Sergeant von Erbendorf, ein Gin andskapital zu 75 Gulden zu 5 oo verzinel. hypo-

thekarisch versichert. Zufolge des von den Solleder'schen Ehelinten

P. Brauns.

lösss] Oeffentliche Zustellung.

Nach Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Dürkheim vom Heutigen, er lassen auf Ansteben der gewerblos in Dürkheim wohnenden Magdalena Wernz, ge⸗ schiedenen Ehefrau des allda wohnenden Küfers Adolph Wolf, vertreten durch Franz Taver Weber, Geschäftsagenten in Dürkheim, laut Vollmacht vor Notar Horn allda, vom 23. Dezember 1879. die konventionelle Zwan sversteigerung von Plan Nr. 3, 2 Dezimalen Fläche, darauf ein Wohnhaus mit Zu⸗ behör zu Seebach gelegen, betreibend gegen

Johann Georg Klippel, Steinhauer, dessen gewerblose Ehefrau, Hanz, alg erste Besitzer; und 2) . Müller, Polizeidiener, als Dritt esitzer, = rn ntlic früher in Seebach wohnhaft ge⸗ wesen, jetzt ohne bekannten Wohnort ab-

stellten Antrages

ihre Rechte und

und Anna Maria (6

wesend, wird den oben genannten Personen bekannt gegeben, daß das oben beschriebene Immöbel durch den hier mit , g. Kgl. Notar Horn aus Dürkheim am 14. April nächsthin, des Nachmittags um 2 Uhr, in der Wirthschaft von Daniel Steyp Schaaf Wittwe veräußert werden wird.

Dürkheim, den 28. Februar 1880. Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber. 2 Ddammersdorf.

lot Aufgehot.

Nr. 6229. Der Reichs⸗Militär Fiskus, vertreten durch die Königliche Garnisonverwaltung dahier, von der Großherzoglichen Domänen ⸗Direktion amen des Großh. Domänengrundstocks bejw. der

546]

in dem auf

und bezüglich derselben ein Aufgebot beantragt: N dat Wohnhaus Rr. s der Kaiserstraße hier, ehemaliges Forffamtggebäunde, nebst Grund und Boden und anstoßendem Garten, gren⸗ ö. jüdlich an Tie Kasserftraßt, nördlich an ie jogenannte Büchsenspannerwohnung und r denen un ken, östlich an den Zeug. of und Zeug ustemise, und westlich

an die Dragonerkaserne und Stallungen; 2) das Wohnhang . Nr. 6p. che·

dag)

malige. Büchsenspannerwoß nung ö an das ö 3 vi 6 ile r. 8, anderseits an die . 3 Hel f

vorne an den Zeughaushof und hinten an d zum Wohnhaus Rr. 8 gehörigen gere 3.

Es werden nunmehr alle Diejenigen, welchen an den vorbenannten Liegenschaften dingliche oder auf einem Stammguts oder Familiengutgeerband be- rubende Rechte zustehen, aufgefordert, solche An= sprüche und Rechte spätestens in dem auf

6) Michael Eisele, 7) Franz Eisele, 8) Heinrich Eisele,

welche an dem Nachlasse der am 29. Oltober v. J. in biesiger Stadt verstorbenen Rentnerin Maria Josepha Kremer, Wittwe Christian Cals, betbeil igt

Hann Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend die Todeserklärung gegen den verschollenen, etwa 59 oder 60 Jahre alten Christian Steins aus Dehnsen, ist der genannte 2c. Steins, weil er in dem durch Cdiktallad ang vom

ormittags 8 Uhr,

vor dem Großherz. Amtsgericht Karlsruhe ange⸗ ordneten Termin anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte für erloschen

Karlsruhe, den W. Februar 1850. Gr. Amtsgericht.

alle Nachforschungen nach den oben beregten beiden OHypothekengläubigern fruchtlos geblieben sind, an dieselben. eventuell ibre Erben und Rechtanachfol ger die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine Donnerstag, 23. September J. Is.,

Wörth a. / D., den . 1880. er Königliche Gerichts schreiber.

Denstag, den s. März 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei Meidung, daß Veipold für tobt, dessen unkelannte Erben mit ihren Erbansprüchen für ausgeschlossen erklärt wer⸗ den, sich zu melden.

Ausschlußurtheils ist auf ö n, den 15. März 1881,

Vormittags 11 Uhr,

bestimmt worden. Steinach S. M., den 26 Februar 1880. Der Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts.

9 Eisele, 5) Xi Gisele, Uhrmacher,

den 30. April 1880,

Auf dem Folium der Josef und Anna Solleder . schen Bauergeheleute in Forstmübl hiesigen Gerichts im Hypothekenbuche für Altenthan Bd. II. S. 1 ift seit dem Jahre 1826 noch für x Wirth in Altenthan, ein zu 400 vernmnsl. Kapital bert Kaiser zu Beuthen O. S. bat die Todes-

Josef Klein, und seit dem Jahre 1833 für

e⸗ ergeht hiermit, nachdem ue;

nsprüche auf die besagten Hypo⸗

thekenforderungen bei dem gefertigten Königlichen Amtsgerichte geltend zu machen, widrigenfalls diese Forderungen für erloschen erklärt und im Hypo⸗ khekenbuche gelös bt werden würden. Wörth a. / D., den 20. Febr

Königliches Amtsgericht Wörth.

ebruar 1880. 8.) von Lützelburg,

K. Amtsrichter. Zur Beglaubigung:

Kiefer.

Auszug.

Auf Antrag des Heinrich Leipold in Lauscha wird der am 19. April 1799 zu Lauscha geborne und seit über 20 Jahren in Amerika verschollene Johann Georg Gottlieb Leipold, sowie dessen ihrer wird Existenz nach unbekannte Erben geladen, längstens

Termin zur Eröffnung ein

Aug. Michael.

Anfforderung.

Die nachbenannten Kinder der hierselbst verlebten der Theodora Kremer, Ehefrau Eisele, nämlich:

sind, werden hierdurch auf Anordnung des hiesigen Känigl. Amtsgerichtes ersucht, binnen 3 Wochen nach gegenwärtiger Veröffentlichung dem Uanterzeich⸗ neten oder dem Herrn Notar Giesen hierselbst, Nach⸗ richt über ihren Aufenthalt zukommen zu lassen und sür ihre Vertretung bierselbst Sorge zu tragen. Andernfalls soll denselben auf Grund des 5. 82 der Vormundschafts ordnung ein Vormund bestellt werder.

Aachen, den 27. e. 1880.

en, Rechtsanwalt.

J. Lür 300 Deffentliche Bekanntmachung.

Die Mathilde, verehrlichte Bäckermeister Al⸗

erklärung ihres angeblich seit dem Monat Ne vember 1855 abwesenden und seinem Aufenthalte . , obengedachten Ehemannes be- antragt. Demgemäß wird der Bäckermeister Albert Kaiser, geboren den 17. April 1826 zu Orzegow-⸗Gutehoff ˖ nunzshütte, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 9. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, in dem Terminszimmer Nr. 3 des unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Termin zu melden, wi⸗ drigenfalls auf Antrag der Mathilde Kaiser der Bäckermeister Albert Kaiser für todt erklärt wer den wird. Beuthen O. S., den 23. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. VII.

ö. Bekanntmachung.

1) Der Handelsmann Michael Jachocki aus Gnesen ist seit 1865, in welchem Jahre er nach Ame⸗ rita ausgewandert ist, verschollen;

2) der Joseph Andrzejewski aus Charbowo, Kreis Gnesen, ist seit dem Jahre 1831 verschollen. Diese Personen, deren unbekannte Erben und Erbuehmer werden hiermit aufgefordert, sich spä—⸗

testens in dem auf

den 4. Dezember 1880, 109 Uhr Vormittags,

im Geschäftszimmer Nr. 2 anberaumten Aufgebots⸗

termine zu melden, , . die Verschollenen

für todt erklärt und ihr Vermögen ihren legitimir⸗ ten Erben, event. dem Fiskus ausgehändigt werden

ird. Das Aufgebot zu 1Jist von der verehelichten Re⸗ becka Jachocka zu Posen, das zu 2 von dem Ab- wesenheitsvormund des. Andrzejewski, Justigrath Kellermann zu Gnesen, beantragt.

Gnesen, den 25. Februar 1850.

Königliches Amtsgericht. Abth. IV.

s Sn

Buchenau sind zu 21 Thlr. 13 Sgr. 1 Hlr. eingetragen.

Falls nicht im Termine, den 5. Juni 1889, Vormittags 11 Uhzr,

gegeben werden. Eiterfeld, den 23. Februar 1880.

EGisele, Ehefrau Jansen,

Königliches Amtsgericht. Wankel. 3

J Auf dem Grundeigentham des Heinrich Kranz zu Gunsten der ausgewanderten Wittwe des Johannes Prack von Buchenau zufolge Vertrags vom J. Jusi 1828 angeblich bejahlte

Seitens der Wittwe Prack oder deren Rechtsnach⸗ folger Einsprache eck wird unter nu fe , Genannten mit ihren Ansprüchen dem auf Löschung gerichteten Antrag des H. Kranz statt⸗

9. Januar 1879 auf heute angesetzten Termine sich nicht gemeldet hat, auch keine glaubwürdigen Nach⸗ richten von seinem Fortleben eingegangen sind, durch Erkenntniß vom heutigen Tage für todt erklärt worden.

Etwaige unbekannte Erb-⸗ ur d Nachfolgeberechtigte werden dabei wiederholt aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Frist von 90 Tagen anzumelden, widrigenfalls bei der Ueberweifung des Vermögens des Verschollenen an seine bekannten Erben auf sie keine Rücsicht genommen werden

wird. Alfeld, den 19. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. J. gez) Erxleben. Beglaubigt: G. Engelhardt. Gerichtsschr. Gehülfe.

6 Vekanntmachnng.

Die Brautleute Kaufmann Siegmund Edel- stein zu Hohenlimburg und Bertha lein zu Neheim, welche ihren ersten Wohnsitz zu Hoben limburg nehmen wollen, haben für ihre bevor- stebende Ehe die Gemeinschaft der Güter aus⸗ geschlossen.

Dohenlimburg, den 24 Februar 1880. Königliches Amtsgericht.

är. Bekanntmachung. Der auf den 11. März 1886 angekündigte , Berkanf des dem Schuhmacher ilts in Schwerinsdorf gehötenden Grundstücks findet wegen erfolgter Zurücknahme des Antrags nicht statt. Leer, den 25. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. JI. gez von Nordheim. Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber:

Ahlborn, Gericht schreiber ˖ Gehũlfe.

56466

Dutch Urtheil der J. Civil kammer des biesigen Königlichen Landgerichts vom 19. Januar c. wurde die zwischen den zu Aachen wobnenden Eheleuten id h Hitznen, Schtelber, und Agnes, geb.

acken, ohne besonderen Stand, bestehende ehe iche Gätergemeinschaft für aufgelöst erklärt und Güter⸗ trennnng verordnet, sowse die Parteien zur Aus— einandersetzung ihrer Vermögengverhältnisse vor Notar Giesen bierfelbst verwiesen, unter Verurthei⸗ lung des verklagten Ehemannes in die Kosten.

Aachen, den 2. Februar 1880.

; Vertreter der Klägerin: Kur, Rechtsanwalt.

lots

Die Urkunden über 1309 Gulden und 39 Gulden Kostenkautlon an Ferdinand Döring zu Würzburg vom 16. Januar 1852, über 50 Gulden an den⸗ selben vom 31. März i853 und über 100 Gulden an Landrichter Geigel zu Neustadt a. S. vom 22. Mai 1861, sämmtlich pfandrechtlich eingetragen auf dem Grundbefstz dez Josepb Stock n Repp ich, sind durch Autschlußurtheil vom Heutigen für kraftlos erklärt worden.

Wenhers, am 11. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Zuschlag.

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