1880 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Meoiginal⸗ Angelegenheiten.

Der Ot erlehrer Dr. Lütjohann am Gymnasium zu Greifswald t 9 gleicher Eigenschast an das Gymnasium zu Kiel Jerufen worden. 4 ; ;

Bei dem Ghmnasium zu Göttingen ist der ordentliche Tehrer br. Renn er zum Oberlehrer befördert worden.

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Der Unterricht in der Königlichen Akademie der bildenden Künste beginnt für das nächste Sommer- Semester in Folge nothwendiger baulicher Veränderungen erst am 19. April d. J.

Die Meldungen der neu eintretenden Schüler werden vom 15. bis 17. April d. J. während der Nachmittagsstunden von 2— 4 Uhr im Sekretariat der Königlichen Akademie der bil⸗ denden Künste Unter den Linden Nr. 38 entgegen⸗ genommen.

Berlin, den 3. April 1880. ; ⸗‚

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste. Sektion für 1. , Künste. itzig.

dt inisterium des Innern.

Dem Landrath von Lengerke ist das Landrathsamt im Kreise Schmalkalden übertragen worden.

Kriegs⸗-⸗Ministerium.

Der bisherige Amtsrichter Thewalt ist unter Ernen⸗ nung zum etatsmäßigen Militär⸗-Intendantur-Assessor und unter Ueberweisung zu der 5 VIII. Armee⸗Corps im Militär⸗Verwaltungsdienste angestellt worden.

Der Intendantur-Sekretär Gutsmann von der Inten⸗ dantur VI. Armee- Corps ist zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator im Kriegs-Ministerium ernannt worden.

40oiges vormals Nassauisches Staatsanlehen von 1000000 Fl., d. d. 1. Oktober 1851.

Bei der am 6. d. Mts. stattgefundenen 29. Verloosung der Partial-Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. Ä. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. M. nego⸗ clirten 4osoigen vormals, Nassauischen Staats⸗Anlehens von 1060000 Fl., d. d. 1. Oktober 1851 sind die nachverzeichneten Obligationen zur Rückzahlung auf den 30. Juni 1880 ge— zogen worden: .

Litt. A. 1000 Fl. oder 1714 ½6 29 J. Nr. 65 66 69 3 Stück über 3000 Fl. oder hI42 S 87 3.

Litt. B. X 500 Fl. oder 857 ις 14 3. Nr. 88 114 171 217 240 256 257 276 315 354 395 400 4095 577 616 618 629 634 665 681 710 756 791 794 24 Stück über 12000 Fl. oder 20 571 ½ 36 3. =

Litt. C. ù 300 Fl. oder 514 A6 29 3. Nr. 8 89 142 145 147 183 231 249 276 281 356 409 448 452 456 557 575 578 593 597 686 693 706 708 743 777 787 867 932 984 30 Stück ü ber 9000 Fl. oder 16 428 S6 70 3.

Litt. D. 109 Fl. oder 171 M 435 5. Nr. 2 29 56 78 95 133

13 a 245 268 375 297 tz 457 Hös öötz ß 5s 5h5 6061 635 633 645 149 796 7690 (o7 8020 G02 27 ges g71 60r 710 204 1918

1029 10539 1048 1200 1229 1292 1360 1419 1425 1440 1472 1536 1556 1599 16837 1710 1736 1769 1797 1806 1818 1821 1937 59 Stück über 5900 Fl. oder 10114 S 37 3. Summa 116 Stück über 29 900 Fl. oder 51 257 M 30 8.

Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Kapitalbeträge, deren Ver zinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, bei folgenden Stellen erhoben werden können: bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Regierungs-Hguptkasse in Wiesbaden, bei jeder anderen Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks Hauptkasse, bei der Königlichen Stgatsschulden⸗Til⸗ gungskasse in Berlin, bei der Königlichen Kreiskasse in

rankfurt a. M. Die Auezahlung erfolgt gegen Rückgabe der

bligationen und der dazu gehörigen Coupons Ser. III. Nr. 3 bis 8 und Talon. Der Betrag der etwa fehlenden unentgeltlich zurück zugebenden Zinkcoupans wird an dem zu zahlenden Kapitale zurück= behalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgengnnten Bankhause, noch bei der Königlichen Negierungs⸗ . e hier, oder der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., ondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Abligationen nebst Coupons und Talons 14 Tage vor dem Verfalltermine bei dieser Kasse einzureichen, von welcher

dieselben vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind.

Rückständig sind noch aus den Verloosungen:

pro 30. Juni 1877. D. 1922.

pro 30. Juni 1878. B. 550. D. 1611.

pro 30. Juni 1819. D. 1739.

Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 12. März 1880. Der Regierungs⸗Prãäsident. v. Wu rmb.

Aichtamtlich es. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. April. Se. Ma jestät y ) ö . Se. Kaiserliche und König⸗ 7 1 . ien, Prinzen . k ö 5 .

Königin war i der Generalversammlung des ech blen r reh ,

In der am 3. 5. M. unter dem Vorsi ' Ministers enn abgehaltenen , ö. . gte die Ueberweisung der Praͤsidlalvorlagen, be⸗ ,,, Ire n n n eines . wegen Abänderung Yer dsekung des . pr nh. ö,,

ark an die zuständigen fag ff sassenscene .

enstonsverhältniß mehrerer in

Ferner wurde über das den guhestand übertretender Kadettenlehrer Entscheidung ge⸗ troffen und zugleich der Reichskanzler allgemein ermä tigt, bei der Pensionirung der an den Militärbildungsanstalten an⸗ estellten Lehrer in Bedürftigkeitsfällen die Anrechnung der * ihrer etwaigen Beschäftigung an höheren Kommunal⸗ Ünterrichtsanstalten als pensionsfähige Dienstzeit zuzulassen, sofern ihre Stellung in diesem Dienste nicht lediglich in einer nebenamtlichen Beschäftigung bestanden hat und ihr gesammtes

Verhalten in und außer dem Dienste ein pflichtkreues ge⸗ vel g Flich gelangte der Ges Schließlich gelangte der Gese r gen ü von Reichsstempelabgaben, über welchen ein schri tlicher Bericht der Ausschüsse sür Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und sür Rechnungswesen vorlag, zur Feststellung.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Nach der im Reichs⸗-Eisenbahn⸗Amt aufgestellten⸗ in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Januar d. J. auf deutschen Sisenbahnen ausschl. Bayerns vorgekommenen Un fälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 44 Entgleisungen und 19 Zusammenstße fahren⸗ der ig, und zwar wurden hiervon 26 Züge mit Personen⸗ beförderung von je 4695 Zügen dieser Gattung Einer und 25 Güterzüge resp. leer fahrende Lokomotiven betroffen; ferner 47 Entgleis ungen, 26 Husammenstöße beim Rangiren und 147 sonstige Betriebsereignisse (Ueberfah⸗ ren von Fuhrwerken auf Wegeübergängen, Defekte an Maschi⸗ nen und Wagen 2c). ö. .

In Folge dieser Unfälle wurden 1 Passagier, 19 Be⸗ amte und fremde Personen verletzt, 7 Thiere getödtet und 8 verletzt und 75 Fahrzeuge erheblich, 197 unerheblich beschädigt.

Außer den vorstehend aufgeführten Verun gen voꝛ Personen kamen größtentheils durch eigene nvorsichtigkeit hervorgerufen noch vor: 31 Tödtungen (1 Passagier, ib Beamte, 12 Arbeiter und 8 fremde Personen), 85 Ver⸗ letzungen (2 Passagiere, 41 Beamte, 32 Arbeiter und 10 fremde Personen) und 7 Tödtungen bei beabsichtigtem Selbst⸗ morde.

Faßt man sämmtliche Verunglückungen von Personen ausschließlich der Selbstmorde zusammen, so ent⸗ fallen auf:

X. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Privatbahnen (bei zusammen 16749 km Ve—⸗ triebslänge, 22 700 Em Geleislänge und 367 973 190 geför derten Achskilometern) 102 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Sberschlesische Bahn (26), die Badische Staatsbahn (15) und die Elsaß⸗Lothringischen Bahnen (13); auch v erhält⸗ nißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achs= lilomfeter und der im Betriebe gewesenen Geleislängen, sind die meisten Verunglückungen auf den genannten drei Bahnen vorgekommen. ,

B. Größere Privatbahnen mit je über 150 km Be⸗ triebslänge bei zusammen 10616 km Betriebslänge, 13926 km Geleislänge und 234 242 071 geförderten Achskilometern 35 Fälle, darunter die größte. Anzahl auf die Cöln⸗ Mindener Bahn (14), die Nheinische Bahn ib) und die . Ludwigsbahn (IJ; verhältnißmäßig sind jedoch auf der Oels⸗Gnesener, Posen⸗Kreuzburger und Cöln⸗-Minde⸗ ner Bahn die meisten Verunglückungen vorgekommen.

CG. Kleinere Privatbahnen mit je unter 1850 km Betriebslänge (bei zusammen 1063 km Betriebslänge, 1136 km Geleislänge und 6 610 5938 gesörderten Achskilometern) e, und zwar auf der Dorkmund⸗Gronau⸗Enscheder

ahn.

Von den im Ganzen beförderten 11 225 075 Reisenden wurde Einer getödtet und 3 verletzt (auf der Badischen Staatsbahn Einer getödtet und auf den Elsaß⸗Lothringischen Bahnen, der Magdeburg-Halberstädter und Oels⸗-Gnesener Bahn je Einer verletzt.)

Von den im Betriebsdienste thätig gewesenen Beamten . von je 13 061 Einer getödtet und von je 2177 Einer verletzt.

Ein Vergleich mit demselben Monate des Vorjahres er⸗ gieht, unter Berücksichtigung der in beiden Zeitabschnitten geförd erten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Ge⸗ leislängen, daß im Durchschnitt im Januar d. Is. bei 11 Bahnen mehr, bei 19 Bahnen weniger und in Summa ca. 9 Proz. weniger Verunglückungen vorgekommen sind, als in demselben Monate des Vorjahres.

Wird Jemand wegen qualifizirter Beleidigung aus 5. 186 des Strafgesetzbuches (vegen Behauptung verächt⸗ lich machender, nicht erweislich wahrer Thatsachen) angeklagt, so darf dem Angeklagten, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗ gericht s, III. Strafsenats, vom 11. Februgr 1880, der Be⸗ weis der Wahrheit der beleidigenden Thatsache nicht damit abgeschnitten werden, daß der Richter annimmt, es liege jeden⸗ falls eine nach 8. 185 St. G. B. strafbare einfache Beleidi⸗ gung vor, so daß, abgesehen von der Anklage aus 5. 186 Str. G. B., der Angeklagte aus 5§. 186 dess. zu bestrafen sei.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Sber⸗Zolldirektor Oldenburg ist in Berlin eingetroffen und der Bevollmächtigte zum Bundesrath Königlich württembergische Wirkliche Geheime Kriegsrath von Horion nach Stuttgart abgereist.

Der Spezial⸗Kommissarius, Regierungs⸗Assessor Hell⸗ weg zu Arnsberg ist an die Königliche Regierung zu Wies— baden versetzt, und sind die bisher im Kollegium der König⸗ lichen General-Kommission zu Münster beschäftigt gewesenen Regierungs⸗Assessoren Freytag und . und zwar Ersterer in Siegen und Letzterer in Arnsberg, als Spezial— Kommissarien stationirt.

ö Kd Zeuner, Commandeur der . n. b onli

K ach stattung persönlicher Meldungen S. M. Kanonenboot

mandant Korp. Kpt. ĩ eingetroffen. .

Königsberg, 5. April. (T i

, , . April. (T. D.) Der dritte Pro⸗ J von zr hh r en, . . Kommisfarius, Ober⸗Präsidencen

Posen, 4. April. Di tage des Groß keltz o i geordneten wohnten

entwurf wegen Erhebung

lückungen von

„Alba troß!/?, 4 Geschütze, Kom⸗ JL, ist am 4. d. Mts. in Gibraltar

6 J ' en einberufenen Ab⸗ heute früh um 15 Uhr dem Gottesdienste

in der lalholischen Pfarrkirche ad St. Mariam Magdalenam, bezw. in der evangelischen Kirche St. Pauli bei und versam⸗ melten sich sodann um 1216 Uhr Nachmittags in dem Sitzungssaale des Ständehauses. .

Nachdem der Königliche Kommissarius, Ober⸗Präsident Günther durch eine Deputation benachrichtigt worden war, daß der Provinzial-Landtag versammelt sei, begab sich derselbe in die Mitte der Versammlung und eröffnete den Provinzial⸗ Landtag mit folgender Ansprache:

Hochgeehrte Herren! .

Nachdem Sie bei Ihrer letzten Versammlung nur einige bꝛson= ders dringende Geschäfte erledigt haben, wird der bevorstehende Pro- e l , Ibre Thätigkeit in ausgedehnterem Maße in Anspruch nehmen.

Das Haus der Abgeordneten hat bei Berathung eines Antrages auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Vererbung der Landgüter in der Provin; Westfalen und in einigen rheinischen Kreisen, beschlossen, die Königliche Sta tsregierung zu ersuchen, auch für die übrigen rovinzen im Falle des Bedürfnissesz Gesetzentwürfe wegen Regelung der Intestaterbfolge in den Bauernböfen den beiden Häunsern des Landtageß vorzulegen. Dem Allerhöchsten Propositions« Dekrete gemäß werden Sie zu erwägen hahen, ob ein Bedürfniß jn der angegebenen Richtung in der hiesigen Provinz hervortritt, und in welcher Art bejahendenfalls demselben abzuhelfen sein möchte. Eine bezügliche Vorlage wird Ihnen zugehen.

Der in dem Allerhöc sten Proposttionsdekrete an Sie ergangenen Aufforderung zufolge werden Sie ferner, hochgeehrte Herren, mit einem Reglement, betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, sich zu beschäftigen haben. Nach 8. 13 des Gesetzes vom 13. Maͤrz 1878 sind die näheren Bestimmungen über diesen den Kemmunal⸗ verbänden übertragenen Verwaltangszweig Durch besondere von den Vertretern der Verbände zu erlassende Neglements zu treffen, welche in gewissen Beziehungen der Ministerial⸗ Genehmigung unterliegen. Der Entwurf eines solchen Reglements wird Ihrer Veschlußnahme unterbreitet werden. R

Sodann wird Ihnen eine Vorlage wegen Gründung einer. Landeß kultur Rentenkank gemacht werden. Das Gesetz vom 13. Mat 1879 giebt den Provinzialverbänden die Befugniß, zu bestimmten Zwecken Landeskultur-Rentenbanken zu errichten. Von Ihrer Ent— schließung wird es abhängen, ob eventuell in welchem Umfange eine solche Bank in der Provinz ins Leben treten soll.

Weitere Vorlagen betreffen die in dem Allerhöchsten Pro⸗ positionsdekrete bezeichneten und gudere von Ihnen vorzunehmende Wahlen, die Abänderung einiger Bestimmungen des Reglements für die 5 der Provinz Posen, die Errichtung einer Wiesenbau⸗ schule für die Provinz, Abänderungen der für den Bau der Kunst straßen geltenden Normagtivbestimmungen, die Benutzung einiger Provinzialchausseen zur Anleguug von Sekundärbahnen, die Auf. stellung, eines Inventariumt der Baudenkmäler der Provinz, die Provinzial Freisellen im Samariter Ordensstift in Craschnitz u. dl, m.

Die Berichte über die Wirksamkeit der Provinzialständischen Verwaliungen werden Ihnen mit den nöthigen Ausweisen ebenfalle vorgelegt werden. Sie werden daraus, wie ich annehmen darf, die Ueberzeugung gewinnen, daß es Ihren Verwaltungsorganen ungeachtet der sich immer mehr steigernden Anforderungen an dieselben gelungen ist, ibren Aufgaben zu genügen. ö Bei der Erledigung Ihrer hiernach recht umfassenden Geschäfte J Sie, soweit es in Ihren Wuünschen liegt, gern nach Krästen unterstützen.

Indem ich noch bemerke, daß ein Allerhöchster Landtagsabschied auf die beiden Immediatadressen des 2 Provinzial Landtages, hetref ; fend die Reviston der Gebäudesteuer⸗Veranlagung und die Einfüh— rung von Amkesiegeln für die Behörden der kommunalen Provinzial⸗ verwaltung nicht zu ertheilen gewesen ist, überreiche ich Ihnen, . Landtags. Marschall das Allerhöchste Propositionsdekret vom 27. März. d. J. und erkläre im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs. den 21. Provinzial ⸗Landtag des Großherzogthums Posen für eröffnet.“

Münster, 4. April. Heute Mittag 12 Uhr wurde der

auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs einberufene Landtag der Provinz Westfalen im Sitzungssaale des hiesigen Ständehauses, nachdem zuvor die Mitglieder des Landtags dem im Dome und in der evangelischen Kirche ab⸗ ö Gottesdienste beigewohnt hatten, durch den König⸗ ichen Landtags-Kommissarius, Ober⸗-Präsidenten von Kühl wetter, mittelst folgender Ansprache eröffnet: Hochgeehrte Herren!

Se. Majestät Unser Allergnädigster Kaiser und König hat die

Einberufung des Provinzial⸗Landtags für Westfalen auf den heutigen Tag befohlen und mich zu Allerhöchstihrem Kommissarius, den bis⸗ herigen Landtags⸗Marschall Freiherrn von Bodelschwingh⸗Plettenberg. zum Landtags⸗Marschall und den Freiherrn von Lands berg-Steinfurt zum Vize⸗Marschall ernannt. Indem ich Sie, meine Herren, herzlich willkommen heiße, gereicht es mir zur besonderen Freude, vor Ihnen aussprechen zu dürfen, daß die Verwaltung der Provinzialanstalten und des Vermögens der Provinz seit dem Zusammentritt des letzten Provinzial Landtags mit anerkennenswerther Sorgfalt und Einsicht geführt worden und von den besten Erfolgen begleitet gewesen ist. Die den Provinzialständen übertragene Selbstverwaltung hat sich bewährt. Die Schwierig keiten, mit welchen jede neue Organisation nothwendigerweise zu An= fang verbunden ist, sind überwunden.

Im Wege der Verständigung sind die Bedenken beseitigt, welche den von Ihrem Ausschuß entworfenen Reglements sich entgegen⸗ stellten, und letztere werden, soweit sie nicht bereits genehmigt . Ihrer Genehmigung unterbreitet werden. In derselben Weise ist auch ermöglicht worden, die Verwaltung der Provinzial⸗Fenersozielät in die provinzialständische Verwaltung übergehen zu lassen und nicht minder derselben die Unterhaltung der Bezirksstraßen zu übertragen. In . beiden Angelegenheiten werden Ihnen geeignete Vorlagen zugehen. .

Eine ganz hervorragende Thätigkeit hat die Wegekommission Ihres Ausschusses entwickelt und in lebendigstem Verständniß des großen Segeng, den gute Kommunikationen mit sich führen, nicht

nur für die Unterhaltung der Straßen Sorge getragen, sondern auch für die Vermehrung derselben durch reichliche Subventionen der Kreise und Gemeinden gesorgt, soweit die der Provinz überwiesenen Mittel reichten. Allgemein wird die Bereitwilligkeit zur Hülfe und die schnelle Erledigung der Unterstützungsanträge gerühmt. Dennoch bleibt noch Viel zu thun übrig und manche Lücke ist im Wegebau noch auszufüllen, daher dringend zu wünschen, daß der Unter stützungt fondz durch erhöhete Zuschläge angemessen verstärkt werde. Auch dürfte die Erfahrung gelehrt haben, daß die in der ersten Organt.= sation vorgesehentn technischen Kräfte zu gering bemessen worden und daher einer Vermehrung bedürfen.

Die der Provinzialverwaltung anvertrauten Anstalten befinden sich durchweg im besten Zustande, erfreuen sich der sorgsamsten Pflege und verdienen theilweise Musteranstalten genannt zu werden. Den beiden Irrengnstalten zu Marsberg und Lengerich ist die dritte im ehemaligen Kloster Marienthal hinzugetreten. Ob dem Bedürfniß dadurch guf die Dauer abgeholfen wird, steht dahin. Sollte eine weitere Vermehrung nothwendig werden, so dürfte in Erwägung z ziehen fein, ob dieselbe blos quantitatio zu bewirken oder oh nicht besser eine Spezialisirung einzutreten habe, indem für Blöpsinnige, Epileptische, Creting ze. eine eigene Anftalt hergestellt wird, die eigentlichen Irrenanstalten aber dadurch erleichtert werden.

Die Taubstummenanstalten haben sich durch reichlicheren Zufluß an Taubstummen und an Mitteln fehr gehoben. Ich erinnere an . e ü. ,, . im Betrage von 1,

rung von Freiftellen aus Veranlassun ochtei 6 ö. ö. . ssung der Goldenen Hochz ir die Unterbringung verwahrloster Kinder, soweit das Gesetz rom 135. März 1878 dieselbe als Pflicht den Provinzialverbänden enn