1880 / 89 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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m.

Se. Najestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem icht! Rath Siemens zu Celle den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem ordentlichen Professor Dr. Nesselmann an der Universität zu Königs—⸗ berg, dem Provinzial⸗Schulrath Fürstenau zu Berlin, dem Landrath von Seydewitz zu Bitterfeld, dem Justiz⸗Rath Hassenstein zu Gumbinnen, dem Domänen⸗RNath Beck⸗ mann zu Peine, dem Nechnunge⸗Rath Lind zu Fürstenwalde, bis her . Nüders dorf, dem pensionirten Kreisgerichts⸗Sekretär, Kassen⸗Kontroleur und Sportelrevisor Rietz zu Heydekrug und dem pensionirten Steuereinnehmer Kollwitz zu Egeln im Kreise Wanzleben den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Pfarrer Dr. Beising zu Essen den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse; dem Her Fare b Forstlassen⸗ Rendanten Breucker zu Necklinghausen den Königlichen Kronen⸗Drden vierter Klasse; sowie dem Seminardiener Jo⸗ * Franke zu und dem Fabrikarbeiter riedrich Drewes zu Einbeck das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Dentsches Reich.

Der Postinspeltor Unger und der General⸗Postkassen⸗ . Geisler in Berlin sind * Geheimen exvediren⸗ den Sekretären und Kalkulatoren im Reichs⸗Postamte ernannt.

Flaggenatteste sind ertheilt worden: 1) vom Kaiferlichen Konsulat zu Liverpool vom 15.

v. M. dem im 1869 in Bath (Staat Maine. B. St. A) erbauten unter der Flagge der Vereinig S von Amerila . Vollschiff Camelia“ jrüher Genevieve Siridtand) von 1336,16 Register⸗ s Ladun eit, und Y vom Kaiserlichen General⸗Konsulat zu London am 27.

v. Mtz. dem im Jahre 1864 in Liverpool erbauten, bisher unter britischer Flagge R eisernen Vollschiff Ra jah⸗ von 1257,76 Negister⸗Tons Ladungsfähigleit nach dem Ueber⸗ bang beider Schiffe in das ausschlies liche Eigenthum des emischen Staatsangehörigen Diedrich Schilling zu Bremen, welcher Bremen zum Heimathshafen derselben gewaͤhlt hat.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Göttingen Dr. Adalbert Vez⸗ enberger zum ordentlichen Professor in der philosophischen

kultät der Universität zu Königsberg zu ernennen; und die Wahl des bisherigen Rektors, Professors Dr. Karl Wilhelm Unverzagt, zum Direktor der Realschule zweiter

Drdnung in Wiesbaden zu bestätigen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichts ⸗Assessor Solbrig in Exin zum Amtsrichter zu ernennen. .

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die ordentlichen Lehrer Dr. Oskar Guttmann am Gymnasium 9 Natiber, Ehlers, Dr. Scheer und Israel an der Realschule II. Drdnung in Hanau sind zu Oberlehrern ernannt worden.

Justi⸗M in ist erium.

Der Rechtsanwalt Dr. jaris Karl Nikolaus Berg zu Frankfurt a. M. 6. Leier im Vezirk des Gier e e gerichis zu Frank a. M., mit Ausnahme der Hohen⸗ Ulernschen Lande, unter Anweisung feines Wohnsitzes in ankfurt a. M., ernannt worden.

Aichtamtliches. Dentsches Reich.

m 11½ U en Se. Majestat nach Berlin zurück. Heute hörten Se. Majestät den Vortrag des Chefs des Militar⸗K Generals von Albedyll.

Ihre Majestät die Faiserin und Königin be— 23 . * . e . bends onie⸗Coneert

niglichen Kapelle anwesend. 9

Berlin, Donnerstag,

4

j 9 Alle Nest⸗Anstalten umhmen genellung . 1 ̃ X ? für Gerlin außer den Nost-Arstalten auch die Erpe⸗ 95 dition: SW. Wil helmstr. Nr. 32. h

e

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern Vormittag dem Bataillons-⸗-Exer⸗ ieren auf dem Tempelhofer Felde bei, empfing gegen 12 Uhr den 6 imen Ober⸗Baurath Herrmann sowie den Geheimen Dber⸗ * iz Rath Starke und demnächst den Wirklichen Geheimen

ath von Schuhmann. ;

Nachmittags Uhr begab Sich Se. gaiserliche Hoheit mit dem Kaiserlichen Extrazuge der Lehrter Bahn zum Neiter⸗ fest des e, Husaren⸗ Regiments (Zietensche Husaren) Nr. 3 nach Rathenow.

In der am 14. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers Hofmann abgehaltenen Sitzung des Bundesraths erfolgte die Ueberweisung der Vorlagen, betreffend: a. den Stand der franzöfischen Kriegskosten⸗Entschädigung, b. die all⸗ gemeine Rech nung über den Reichshaushalt für 1875, an die zuständi gen Augschüsse, während bezüg⸗ lich eines Antrages Preußens auf Revision und Vervollständigung der Geschäftgordnung des Bundesraths vom 27. Februar 1871 beschlossen wurde, die Berathung ohne vor⸗ herige Verweisung an einen Ausschuß im Plenum, und zwar in doppelter Lesung stattfinden zu lassen. Zugleich wurden die mit den Funktionen der Iiqhrer . zu betrauenden Mit⸗ glieder gewählt.

Die Versammlung ertheilte hiernächst, nach dem Gutachten der berichtenden Ausschüsse, den Gesetzentwürfen wegen Ab⸗ änderung des Art. 4 des Münzgesetzis und 3 Unter⸗

stüͤtãzung der Deutschen Ser handelsgesells die Zustimmung und genehmi einen i r ,,,, zu 5 6 bestimmte von 50 Millionen Nark auf

40 Millionen Mark e . wird. Schließlich wur ommissarien zur Berathung von Vorlagen im Reichstage ernannt und über die ö

Behandlung der neuerdings eingegangenen Petitionen Be⸗ stimmung getroffen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (29. Sitzung nahm der Reichstag den mündlichen Bericht der Petition lkommission über Petitionen entgegen. Die Petitionen der Gemeinden Rheinhessens, im Auftrage der Großherzoglich hes⸗ sischen Bürgermeisterei 9 Bingen, und der Gemeinden Rüdes⸗ beim, Geisenheim, Winkel, Johannisberg 2c. im Rheingau, das Verbot der Einfuhr bewurzelter Gewächse aus dem r ian und das Verbringen von Reben und Rebtheilen, aus—⸗ schließlich der Trauben, über die Grenzen des Gemeindebezirks betreffend, beantragte die Petitienskommission durch ihren Be⸗ richter statter 3 von Lerchenfeld, dem Herrn Reicha⸗ kanzler mit dem Ersu zu überweisen:

1j zu veranlassen, daß aäbnliche Bestimmungen wie die des preußt⸗— schen Gesetze vom 27. Febrrar 1878 für das ganze Reich erlassen werden; 3) Maßregeln zu treffen in Bezug asl den Versandt von Reben (Blindholz oder Jog. Schnittlinge oder ganz besonderz Wurjelreben) durch Handelegärtnercien, Rek⸗, Baum und Pflanz schulen, und 3) in Erwägung zu zießen, ob etwa zum Schuß det deutsch n Weinbaues und zur Verbütung der internen Verschlep⸗ pung der Reblaus, abgesehen von der sofortigen Ausführung der interna tionalen Konvention, weitere Beschränkungen dez Reben⸗ versandtz im Inlande in Aatsicht zu nebmen selen.

Die Abgg. Dr. Schulze, Dr. Thilenius und Dr. Schröder beantragten, an die Stelle der Nr. 3 des Kommissiongantrages die folgende zu setzen: /

ferner im Wege der Reicht gesetzgebung den Verkehr mit Reben und Reb ntheilen, gusschließlich der Trauben, in denjenigen Gegen- den des Deutschen Neicheg, in denen Weinbau getrieben wird, ju untersagen und das mn, n, mit angemessener Strafe zu belegen. Unter Weinbau wird die Kultur von Reben zum Behufe der Weinbereitung verstanden. Die bezrkeweise Abgrenzung der dem Verbot zu unterstellenden Weinbaudistrikte wird durch dle be⸗ treffenden Landes regierungen bestimmt.“

Der Abg. Dr. Schtöder (Friesberg) beantragte, außerdem in Nr. J stast „für das ganze Reich“ zu sagen: „in den ein⸗ elnen Bundesstaaten“. Der Antragsteller führte aus, daß ein Vorschlag sachlich keine Abweichung von dem Kommis⸗

onsantrag enthalte. Die Kompetenz des Reiches, die übrigens chon 2. das Neichsgesetz von 18756 festgestellt sei, solle nicht in Frage gestellt werden. Die von der Kommission chlagene Fassung könnte den Irrthum erwecken, als ob es um ein Reichsgesetz handle, während doch die Peti⸗ tionskommission selbst nur landesggesetzgeberische Maßregeln erwarte. preußischen Beispiele seien schon einige Einzelstaaten gefolgt, 6 und Baden. Die preußischen oe = theils 22 en der bekannten inter⸗ nationalen Konvention, theils hatten sie auch einen Schutz im wollen. Die dadurch entstehenden en fielen den ten zur Last, deshalb sei sein An⸗ trag zu empfehlen. er habe das Reichegesetz von 1875 2 der mangelhaften e. nicht erwarteten 99 3 denn die Neichakommissare seien erlahmt, weil sie bei Einzel saaten leine ung gefunden . Die Einzelstaaten seien in ihrem In

tten

eigenen Interesse in 6 Sachen intensiver thätig als diejenigen, die von au n geschickt würden. Daß der die ö nicht

Antrag in Frage stelle, beweise wohl der Umstand, daß er, der Antrag⸗

den 15. April, Abends

steller, auch den Antrag Thilenius mit unterzeichnet habe. Der Abg. Dr. Buhl erklärte, er müsse gestehen, daß er immer mit einer gewissen Befangenheit in dieser Angelegenheit hier im Hause das Wort ergreife. Denn die ganze Sache be doch für den größten Theil Deutschlands nur ein ent⸗ erntes Interesse und, er glaube, der Name des gefährlichen Feindes, mit dem man es hier zu thun habe, trage manches dazu bei, um die Besorgnisse abzuschwächen. Vedenke man aber, daß Frankreich von einem Besitz von 15 Milliarden Franken an Weinbergen schon über 4 Milliarden im Jahre 1877 durch dieses verheerende Inselt verloren habe, daß dort alle Hülfsmittel wirkungslos geblieben seien, daß die Krankheit unaufhaltsam Fortgang nehme, daß Frankreich, von der Noth gedrängt, seine vortrefflichen Traubensorten mit den viel werthloseren amerilanischen, die im deutschen Klima überhaupt nicht reiften, hätte ersetzen müssen, und wenn man ferner bedenke, daß in Deutschland zwei Millionen Menschen mit ihrer Existen; am Weintkau . so glaube er, daß man die Bemühungen, die man ier angestellt habe, nicht * bereuen haben würde. Leider glaubten noch Viele, die Krankheit in 1 selber sei nicht die Folge der Reblaus und das deutsche Klima schütze Deutschland vor dieser Gefahr. Er halte sich für verpflichtet, diese beiden Ansichten in erster Linie zu bekämpfen. In erster Linie habe der von den kompetentesten Sachverständigen be⸗ suchte Kongreß zu Lausanne einstimmig sein Votum dahin ausge⸗ sprochen, daß die Reblaus, aus Amerika eingeschleppt, die ursprüng⸗ liche und alleinige Ursache der nach ihr benannten Krankheit sei, und zweitens daß die mehr nördliche Lage die Kranlheit zwar k ihre Verbreitung aber doch nicht hindere. Es sei o ich anerkannt, daß die Gefahr in Deutschland war langsamer sortschreite,

] langsa daß ihr Schlußersolg aber derselde lei wie in irgend einem der bisher infizirten Lander. Zu die⸗ sen Erfahrungen lämen die in Aloster⸗Neuburg gemachten Leg. wo unter analogen Verhältnissen wie am die , e trotz der besten Pflege zerstört worden seien. Er sell Helegenheit gehabt, im oberen Rhonethale eine derartige Infektion zu beobachten, deren Anfänge auf 8 bis 10 Jahre zurückverlegt werden müßten. Die Entwickelun sei anfangs eine langsame, aber doch stetig an tende gewesen, so daß man hätte genau berechnen kön⸗ nen, daß in wenigen Jahren von diesen über 109 Hek⸗ taren großen Weinbergen kein Stock mehr existiren würde. Aus den Verhandlungen des Kongresses sei es zur Evidenz llar geworden, daß die Gefahr in Deutschland J. lang⸗ . sortschreite, aber daß Deutschland doch schließlich der⸗ elbe Zustand drohe, der sich jetzt in Frankreich vorfände. Aus der Denkschrift, welche die Reichsregierung über die Ver⸗ breitung der Krankheit ö. zusammenstellen lassen, ersehe man, daß an einigen Stellen die Krankheit schon jetzt eine ebenso rasche Entwickelung genommen habe, wie in Frank⸗ reich. Man habe darin ein BHeispiel davon, was das Schick⸗ sal des deutschen Weinbaues sein würde, wenn die Krankheit einmal sesten Fuß gefaßt habe. Mit dem Antrag Schröder sei er nicht einverstanden. Was für Mittel habe oe lanzler, um in die Gesetzgebung der Einzelstaaten wirksam ein⸗ greifen . können? Es seien in Deutschland 20 Infektionaherde nachgewiesen, denen 2 nur ein rasches und energisches 2 von Erfolg sein könne. Der Antrag Schröder würde nur ein langsames und lückenhaftes , n ermög⸗ li können. Er bitte daher, an dessen Stelle die Kommissions⸗ chlüsse zu 1 und 2 anzunehmen. Der Nr. 3 der Kom⸗ missionzbeschlüsse gegenüber müsse er das Bedenken geltend machen, daß die preußischen Veslimmungen nicht weit genug ingen. Obwohl beispielsweise in Erfurt die gefährlichsten . vorhanden seien, sei man daselbst doch nicht einem ernergischen Verbot des Rebenhandels geschritten. Die durchgreifendste Maßregel bestehe darin, daß man den Rebenversandt in Deutschland überhaupt, oder doch wenigstens nach den weinbautreibenden Kreisen, wie es der Antrag Schulze (Delitzsch) vorschlage, verbiete. Er bitte daher, den letztgedachten Antrag anzunehmen.

Der Abg. Ackermann brachte eine Petition von 30 säch⸗ sischen e . zur Sprache, welche sich gegen die⸗ jenige Bestimmung der internationalen Reblauskonvention wende, in welcher festgesetzz werde, daß alle Pflanzen ohne Ausnahme beim Versandt verpackt und die Wurzeln durchaus von Erde . sein sollten. Die deutsche en. nm, versende Ziergewächse, wie Azaleen, Kamelien, Nhododendrons ꝛc. in Massen in das Ausland; die Pflanzen müßten aber an ihren Wurzeln etwas Erde behalten, da sie sonst eingingen. Jene Beslinmung durchführen heiße also nichts Anderes, als die deutsche Gärtner verhindern, jene 6 weiter zu kultiviren und in das Aug⸗ land zu senden. In Anbetracht dieser besonderen Verhältnisse hätte er gern gesehen, daß die Petition dem Reichskanzler zur „Berücksichtigung“ überwiesen würde, er begnüge siich jedoch mit dem Vokum der Kommission zur . Komme die Reblaus nur an Reben vor und an den Wurzeln anderer Pflanzen nicht weiche wisfenschaftliche Frage noch nicht ent- —— sei dann iönne dem Antrag der Petenten ohne

Leitetes gewillsahrt werden; zeige sich das Hegenthzil, so

müßten Vorkehrungen getroffen werden, welche es ermöglichten,