die Phylloxera, wenn auch nur mechanisch, verschleppt worden
biese Pflanzen mit Erdumhüllung zu versenden und gleichzeitig der Infektionsgefahr vorzubeugen. Solche Modalität werde sich funden lassen, das behveifle er keinen Augenbli.
Der Abg. hr. Schulze-⸗Pelitzsch bemerkte, daß auch in Preußen mehrfach hervorgehoben worden sei, daß die durch⸗ greifende Regelung diefer wichtigen Frage vor das Reich und nicht vor die Landesgesetzgebung gehöre. Auch seien die frü⸗ heren Reichsgesetze in dieser Materie nur Vorbereitungen zu den von den Petenten gewünschten Gesetzen. Er wolle noch darauf aufmerksam machen, daß es in den meisten Fällen nicht gelungen sei, zu konstatiren, wohin von den Infektions⸗ herden Reben versandt worden seien. Der Regierungskom⸗ missar habe darauf hingewiesen, daß es noch vieler Unter⸗ suchungen über die Mittel zur Belämpfung der Neblaus be— dürfe, ehe man ein gutes Gesetz machen könne. Warte man
aber bis dahin mit dem Erlaß des Gesetes, dann werde mit demselben dem Uebel wahrscheinlich nicht mehr beizuksmmen sein. Es gebe kein anderes Mit—
tel als die Absperrung, durch seinen Antrag werde die bedeutende Industrie der deutschen Handelsgärtnerei durchaus nicht bedroht; der Antrag spreche nur von den wirklichen Weinkulturbezirken. Uebrigens sei konstatirt, daß durch Bäume
sei; trotzbem dürfe ein so blühender Erwerbszweig, wie die Handelsgärtnerei, nur da, wo es unumgänglich nothwendig sei, beschränkt werden. Es handele sich aber her um den Wein⸗ bau, einen großen Theil des Nationalvermögens, da müsse das Haus seinen Antrag sanktioniren. Man dürfe nicht in der Hoffnung künftiger schöner Gesetze das Zunächstliegende ver⸗ saͤunien und diesen Fluch des Weinbaues nicht auf sich laden.
Der Bundeskommissar, Geh. Regierungs⸗Nath Weymann, entgegnete, nachdem die internationale Reblauskonvention vom Kaiser ratifizirt sei, könnten ihre Bestimmungen von Deutsch⸗ land nicht einseitig abgeändert werden, sondern dazu gehöre eine Uebereinstimmung und eine Uebereinkunst saͤmmtlicher Vertragsstaaten. Für die Regelung des Verkehrs innerhalb des Reichsgebiets habe allerdings die internationale Konvention konkrete Normen nicht, sondern nur die allgemeine Bestim⸗ mung, daß eine Verschleppung von etwaigen Infektionsherden verhindert werden solle. Ueber diese Frage schwebten Erörte⸗ rungen innerhalb der Bundesregierungen, über welche er augen⸗ blicklich keine Erklärungen abgeben könne. Die Frage biete große Schwierigkeiten. Es werde aber nichts verabsäumt werden, das etwaige Gesetz so zu gestalten, daß es, ohne den Verkehr allzusehr zu behindern, die Reblaus entschieden
in der Zersetzung begriffen. Auch fürchten; 8. Grävy stehe Gambetta, ünd hinter diesem komme bald Clemenceau mit den Communards. Durch seinen Kultur= kampf werde Frankreich vollständig angriffsunfähig. Man dürfe die Leistungsfähigkeit des Landes nicht vor dem Kriege durch eine übertrlebene Wehrhastigkeit erschöpfen. Das sei jeßt der Fall und könne in einem Defensivkriege für Deutschland sehr gefährlich werden. Man dürfe die offiziell dem Volke ge⸗ gebenen Versprechungen auf Steuererleichterungen nicht un⸗ wahr machen. Deshalb könne er diese Vorlage nicht anneh⸗ men. Das Vaterland werde dadurch nicht wehrlos, man müffe auch auf die deutsche Tapferkeit rechnen. Er wolle gleich hier seinen Antrag begründen, welcher laute:
Der Reichstag wolle beschleßen: im Artikel 1 5. 3 erstes Aline hinter finden“ einzuschalten; „soweit dieselben nicht auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe dem geistlichen Stande angehören“. ö. .
Der Antrag Richter sei in der zweiten Lesung nur an⸗ genommen unter Zustimniung der Militärverwaltung und der Konservativen, weil der Kulturkampf noch nicht beendet sei. Das Recht der Geistlichen auf Militärfreiheit sei mindestens ebenso alt wie das der Standesherrn. Der Abg. Freiherr von Lerchenfeld habe in der zwelten Lesung einen ganz inkonseguenten Standpunkt eingenommen. Des⸗ halb empfehle er feinen Antrag zur Annahme. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. von Kardorff das Wort.
— Antlicher Mittheilung zufolge findet in der Zeit vom 1. bis 31. Mail d. J. in Porto (Portugal) eine Wein bau⸗ Ausstellung statt.. ö.
Etwaige Anfragen sind in französischer Sprache an den Sekretär der Weinbau⸗Ausstellung im Erystallpalast in Porto zu richten. Auch wird der dortige Kaiserliche Konsul Eduard Katzenstein bereit sein, den deutschen Industriellen Auskunst zu ertheilen.
— Die im 5. 17 des Regulatios über Ausbildung, Prü⸗ fung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jägercorps vom 15. Februar 1879 enthaltene Bezeichnung der für die Jäger der Klasse A. im vierten Dienstjahre zulässigen zeitweisen Beurlaubung behufs Verwendung im Forstschutzdienste als „Beurlaubung zuͤr Disposition“ hat zu Zweifeln Anlaß gegeben, ob die Jäger während dieser Beurlaubung, im Sinne des 5. 66 des Reichs-Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874 als
bekämpfe. Bisher sei stets fofort nach Ermittelung eines In⸗ fektionsherdes in Deutschland von den Neichsbehörden die Ausfuhr von Reben aus den betreffenden Bezirken verboten worden. Uebertretungen dieser Verbote seien bisher nicht er⸗ wiesen worden. Den Antrag Schulze bitte er nicht anzu— nehmen, weil derselle die Regierungen verhindere, den ver⸗ . Bedürfnissen der verschiedenen Bezirke Rechnung zu ragen.
Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) zog seinen Antrag zu
„zum Beurlauhtenstande“ gehörig zu betrachten seien, oder nicht. Da die Beurlaubung nur auf bestimnite Frist mit der unbedingten. Verpflichtung, nach Ablauf dieser Frist zum Truppentheil zurückzukehren, erfo'gt, ss gehören, nach einem Cirkular-Erlaß des Kriegs⸗Ministers und des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, vom 3. Februar d. J, die zur Verwendung im Forstdienste zeitweise beurlaubten Jäger nicht zu den im §. 56 unter 4 bezeichneten „zur Dis⸗ Position der Truppentheile“ beurlaubten Mannschaften. Zur Beseitigung etwaiger Zweifel ist daher bestimmt worden, daß
Gunsten des Antrages Schulze zurück.
Der Abg. Dr. Schulze⸗Delitzsch bemerkte, der Weinbau müsse in seiner Totalität geschüßt werden, nur die Absper⸗ rung schütze, es sei Noth am Mann, deshalb könne man die Frage nicht der Erwägung der Regierung überlassen.
Der Abg. Dr, Thilenius richtete die Bitte an die Regie⸗ rung, das von dem Antrage Schulze geforderte dringliche Gesetz dem Reichstage noch in dieser Sesston vorzulegen.
Der Referent, Abg. Frhr. von Lerchenfeld bekämpfte den Antrag Schulze als zu weit gehend und empfahl den Kom— missionsantrag.
Darauf wurden die Anträge der Kommission ad J. und I, sowie der Antrag Schulze angenommen. 6
Es folgte der Bericht der Wahlprüfungs-Kommission über die Wahl des Abg. Lorette im 13. Elsaß-Lothringischen Wahlkreise.
Die Kommission beantragte durch ihren Referenten Abg. von Schöning⸗-Clemmen:
Die Wahl des Abg, Lorette im 15. ,, Wahl kreise für gültig zu erklären und den Herrn Reichskanzler zu er= suchen, über die in Sierck vorgekommenen Unregelmäßigkeiten Er⸗ mittelungen anordnen und je nach dem Mell! derselben eine Rüge eintreten zu lassen.
Nachdem das Haus dem Antrage der Kommission ohne
Debatte zugestimmt hatte, die Wahl des Abg. Lorette also für gültig erklärt war, vertagte sich dasselbe um 31/ Uhr.
— In der heutigen (30.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats-Minister von Kameke und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Schreiben des Reichskanzlers eingegangen sei, betr. die n n des Reichstages zur 3 tlichen Verfolgung des Nürnberger Tageblatts wegen Beleidigung des Reichstages. Das Schreiben ging an die Geschäftsordnungskommission. Darauf trat das Haus in die dritte Berathung des Gesetzentwurfs betr. Ergänzungen und Aenderüngen des Reichs⸗ Militärgefetzes vom 2. Mai 1874, ein. Der Abg. Magd⸗ zinski motivirté die ablehnende Haltung seiner Partei gegen⸗ über der Vorlage.
Der Abg. Dernburg bestritt, daß die Ausführungen kes Abg. Nichter bei der zweiten Lesung über die friedliche Situation der äußeren Politik den thatfächlichen Verhältnissen entsprächen, wenn sie auch vielleicht auf den Augenblick zuzu⸗ treffen schienen. Bedauerlich sei nur, daß der berufenste Ver⸗ treter der deutschen guswärtigen Politik bei, diefer Gelegenheit keine, ofsiziellen Erklärungen abgegeben . Die Lage werde durch den jetzigen , in
ö keineswegs gebessert, die schlimmsten Feinde für Eutschland seien aber bie theologisitenden Politiker und die politisirenden Theologen. Die Frage der Daller für die Fest⸗ stellung der Präfenzstärke, fobald dieselbe einmal prinzipiell Periodenweise erfolgen solle, sei lediglich eine Frage der Opportunitãt. Ein Zusammengehen mit dem Centrum sei nach den ganzen Traditionen dieser Partei den Nationalliberalen nicht möglich gewesen. Die Militärfrage dürfe nie als Kampfmittel zur Erreichung von bonstitutionellen , vom Reichstage benutzt werden. Deshalb müsse er die Vorlage, wie sie sei, annehmen. Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst führte aus, er würde für die beste Lösung der Militärfrage halten, wenn man bei gesetzlich fest⸗ gestellter Dienstzeit und Maxinialpräsenzziffer ber Negierung eine den Kräften des Landes angemessene Summe zur Dis⸗ Position stellte, mit welcher sie zu wirthschaften hätte. Er . den Vorwurf zurück, daß das Centrum in bieser wichtigen Frage sein Verhalten den aus Rom empfange— nen Ordres gemäß einrichte. Rußland sei nicht zu fürchten;
im 5. 17 des Regulativs vom 15. Februar 1879 im 1. und 2. Satze die Worte „zur Disposition“ zu streichen und die Inhaltsangabe am Rande abzuändern ist in „Beurlaubung zur Verwendung im Forstdienste“.
— Die Lebensversiche rung auf den Todesfall zu Gunsten der Ehefrau oder der Kinder oder sonstiger Personen bewirkt, nach einein Erkenntniß des Reichsgerichts, V. Civil- senats, vom 25. Februar 1880, im Geltungsbereiche des All⸗ gemeinen Landrechts, daß die Versicherungssummen nach dem Tode des Versicherungsnehmers unmittelbar dem Versicherten — Dritten — und nicht dem Nachlaß des Versichexungs⸗ nehmers gehören. „Die 85. 2280, Wg3 fg. Th. II., Tit. 8, des Allg. L. R. lauten dahin, daß die Zahlung der Ver⸗ sicherungssumme hei ihrer Fälligkeit an denjenigen geschehen müsse, auf dessen Namen die Police lautet, oder dem sie von diesem cedirt worden ist, und daß der so legitimirte Inhaber der Police, event. nach erbrachter Todeserklärung, die versicherte Summe vom Versicherten fordern könne; von einem vorherigen formgerechten Beitritt zum Versicherungsvertrage ist die e ine flicht und das Recht auf Zahlung nicht abhängig gemacht.“
= Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgischer Staatsrath Selkmann und Fürstlich schwarz⸗ burg⸗rudolstädtischer Staats⸗Minister von Bertrab sind hier angekommen.
— Der General-Lieutenant von Voigt s⸗Rhetz, à la suite des Königs⸗Grenadier⸗Regiments (2. Westpreußischen) Nr. 7 und Commandeur der 26. Division, sowie der General⸗ Lieutenant Freiherr von Wechmar, Commandeur der 11. Division, sind nach beendetem Urlaub wieder abgereist.
Posen, 13. April. In der heutigen 5. Plenarsitzung erledigte der Provinzial-Landtag u. A. folgende Gegen⸗ stände; Dem zwischen der provinzialständischen Verwaltungs—⸗ kommission für Chaussee⸗ und Wegebau einerseits und der Bank Kwilecki, Potocki u. Comp. andererseits, vereinbarten Vertrag, wegen Benutzung der Chausseestrecke Lissa Borek⸗Ja⸗ rotschin zur Anlage einer Eisenbahn von Lissa nach Jarotschin, ist die Genehmigung ertheilt; der zwischen derselben Kommission und den Herren Rittergutsbesitzer Ii, von Massenbach zu Pinne, Bürgermeister Szablikowsti ebendaselbst, Bürgermeister Karasiewicz in Neustadt und Kaufmann S. Markus in Pinne wegen Benutzung der Neutomischel⸗Bolowitzer und Pinne⸗ Bräͤtzer Provinzialchaussee zur Anlage einer Eisenbahn abge⸗ schlossene Vertrag wurde genehmigt; ein Gesuch der Unter⸗ nehmer aber, durch Zeichnung von 10990 009 S6 Seitens der Provinz den Bau einer Eisenbahn zwischen Pinne und Neu⸗ tomischel zu unterstützen, abgelehnt; das Gesuch der Stadt⸗ gemeinde Grätz um Beihülfe bezw. Unterstützung zum Bau einer Sekundärbahn von Opalenica nach Grätz ist zurückgewiesen. Ueber die Rechnungen des Pro- vinzigl⸗Anleihefonds der Provinz Posen für 1876 bis Ende März 1378 und über die Rechnungen der Kassen⸗ verwaltung des Provinzial-Landarmenfonds für 1876 bis Ende März 1875 wurde Decharge ertheilt; gleichzeitig wurde die *. eichende Uebersicht Ser bei den) provbinzialständischen rbeits Landarmen⸗ und Korreftionganstalten des preußischen
n, die 6, erung der Sekretäre der Landarmen—
r dagegen die Etatisirung ei Sekre⸗ tariats⸗Assistentenstelle bei der k
Assistentenstelle bei dem Arbeits- und Landarmenhause zu
alle Schichten dieses Riesenreichs seien durch den Mihälizmus 1 Kosten genehmigt worden. Demnächst erfolgte die Feststellung Frankreich sei nicht zu der Etals für 1350561 und die folgenden Jahre, und zwar: a. des Hauptetats mit 14750 6, b. des Etats für das Landarmen⸗
wesen mit 105 300 6, e. des Etats für das Arbeits- und Land⸗ armenhaus in Kosten mit 10500 6, überhaupt mit 230 550 in Einnahme und Ausgabe abschließend. Wegen der Etgts= Ueberschreitungen bei der Verwaltung des Landarmen⸗ und Korrigendenwesens für 1877 bis Ende März 1879 in Höhe von 77 521 6 28 3 ist Indemnität ertheilt worden. Die Erhöhung der Nemuneration für den evangelischen Geistlichen an der Koörrigendenanstalt zu Kosten wurde abgelehnt, dagegen der Wittwe des verstorbenen Anstaltsarztes Kunze eine ein⸗ malige Unterstützung von 300 66 zugewendet. Eine nach=
gesuchte Subvention für die Universttätsklinik und Poliklinik
in Breslau ist abgelehnt.
Desterreich⸗Ungarn. Wien, 14. April. (WB. T. B) Die von einem hiestgen Blatte gebrachte Meldung von der angeblichen Demission des Ministeriums findet, sicherem Vernehmen nach, keine Be . g. Das Mini⸗ sterium hat über weitere Schritte noch keine Veschlüsse gefaßt.
— Das Ueb erein kommen zwischen der österreichi⸗ schen Regierung und dem ökumenischen Patriarchen in Konstantinopel wegen Regelung der Verhältnisse der grie⸗ chischen Kirche in Bosnien und der Herzegowina wurde am 6. d. M im Patriarchatgebäude in Konstantinopel unterzeichnet. Die Finalisirung des Uebereinkommens erlitt dadurch eine Verzögerung, daß die Pforte von dem Inhalte desselben Kenntniß zu erlangen wünschte. Nachdem dies in formeller Weise geschehen war, wurde ohne Weiteres zur Unterzeichnung des Aktenstückes geschritten.
Pest, 14. April. Das amtliche Organ des Kommuni⸗ kations⸗Ministeriums veröffentlicht in seiner heutigen Nummer Beiträge zur Wirksamkeit des Ministers Pechy, als Leiter des Verkehrsressorts. Die „Pester Correspondenz“ bringt aus dieser Studie mit besonderer Rücksicht auf das Eisenbahnwesen folgenden Auszug: Von 1855 bis 1880 wurden ausgebaut und dem Verkehre übergeben: die Orlöer Grenzbahnstrecke der Eperies⸗Tarnower Bahn, die Raab-QOeden⸗ burger, Tyrnau⸗Wagneustädter, Tyrnau⸗Szereder, Temesvär⸗ Karansebeser, Groß⸗Surany⸗Jvankaer, Jvanka⸗Neutrger Linien, die Budapester Verbindungsbahn, die Linien Arad⸗Pankota, Pankota⸗Borosjeno, die St. Lörinczer Flügel⸗= bahn, die Dalyg-Vinkovcze-⸗Broder, die Wagneustadt⸗Trentsiner, Karansebes-Orsovger Linie, die Kronstadt⸗Tömöser Grenzstrecke, die Oedenburg⸗-Ebenfurter Eisenbahn. Auf dem Gebiete der Eisenbahngruppirung vollzog sich der Ankauf der Ostbahn, die Uebernahme der Donau⸗Drau⸗Bahn in die Staatsverwaltung, die Vereinigung der ungarischen Strecke der Eperies-Tarnower Bahn mit Kaschau⸗Oderberg die Uebergabe des Betriebes der Arad⸗Temesvärer Bahn an die Theiß-Bahn, der Ankauf der Waag-Thal-Bahn durch den Staat, die Uebergabe der Orlöer Grenzstrecke in den Betrieb der Tarnow⸗Leuchower Stagtsbahn. Das Ministerium hat mitgewirkt bei der durch die ungarisch⸗galizische Bahn erfolgten Betriebsüber⸗ nahme der Dniester⸗Thal und der Tarnom Leluchower Staats⸗ bahnen. Ferner wurden vorbereitet: Die Ahlösung der Theiß⸗ Bahn; der Vertrag wurde am 11. d. mit Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung der Legislative unterfertigt; der . der Agram⸗ Karlstäbter Bahn; der Vertrag wurde am 11. März d. J. unterzeichnet. Endlich wurde ein allgemeiner Gruppirungsplan angefertigt, in dessen Nahmen, die auf die Verstaatlichung der Siebentürger Bahn bezüglichen Verhandlungen bereits be⸗ gonnen haben. Das ,,, wurde ah⸗ gewickelt. Weiters befaßt sich die angeführt Studie mit den in der obigen Periode auf dem Gebiete der Tarifpolitik ein⸗ geführten Reformen und mit organischen Veränderungen.
Großbritannien und Irland. London, 13. April. (Allg. Corr.) Bei den gestrigen Parlamentswahlen wurden im Ganzen nur neun Unterhausmitglieder gewählt, aber zum ersten Male seit dem Beginne der Wahlen sind keine liberalen Gewinne zu verzeichnen. Unter den Gewählten befinden sich Oberst Stanley, der Kriegs-Minister, für Nord⸗ Lancashire, und Mr. Parnell für Meath. Im Ganzen wur⸗ den bis jetzt 634 Parlamentsmitglieder gewählt, von denen 349 auf die liberale, 228 auf die konservative und 5) auf die Homerule⸗Partei kommen. Es sind jetzt nur noch 19 De⸗ putirte zu wählen. Die letzte Wahl, die für Orkney und Shetland, findet am 28. ds., dem Tage vor der Parla—⸗ mentseröffnung, statt. ;
Die Tagespresse setzt die Erörterung über die mög⸗ liche Zusammensetzung des neuen liberalen Kabinets fort.
Sämmtliche Führer der liberalen Partei werden gegen Donnerstag in London erwartet, worauf dieselben zu einer Berathung zusammentreten werden. Der Marquis von Hartington ist bereits von Lancgshire in der Hauptstadt eingetroffen und empfing gestern mehrere hervorragende Mit⸗ glieder der liberalen Partei. Mr. Glad stone trifft in we⸗ nigen Tagen in seiner Stadtwohnung ein. In dem Schrei⸗ ben, worin Mr. Gladstone den ihm zugedachten öffentlichen Empfang bei seiner Ankunft in London dankend ablehnt, heißt es u. A.: „Ich bin überzeugt, daß er (der Empfang) in den Augen Vieler, und nicht allein in denen unserer politischen Gegner ausschließlich, als ein zum ersten Male gemachter Versuch betrachtet werden würde, ein Herkommen öffentlicher
reudenbezeugung in der Hauptstadt des Landes anläß ich er Kgtastrophe einer Regierung und einer politischen Partei herzustellen, und daß er Gefühle verwunden würde, die wir sowohl achten wie schonen sollten.“
. „Times“ wird aus Kalkutta vom 11. ds. ge⸗ meldet: ;
Thibo's Sohn, der Thronerbe von Birma, ein erst
wenige Monate altes Kind, ist an den Blattern gestorben. Der Bru der des verstorbenen Königs, Paghan Meng, ist ebenfalls mit Tode abgegangen. Er war früher König, wurde aber 1853 entthront und war seitdem Staatsgefangener. Infolge dieser Mißgeschicke haben die Hofastrologen dem Könige den Rath ertheilt, seine Haupt- stadt nach Mount Shobo, dem ursprünglichen Sitz der gegenwär⸗ tigen Dynastie, zu verlegen. ; ;
— 165. April. (W. T. B) Bis gestern waren 3849 Li⸗ bergle, 235 Kon servative und 63 Homeruler, einschließlich 25 Anhänger Parnells, gewählt. Die Liberalen haben 57 Sitze in den Städten und 49 in den Grafschaften gewonnen. Die Homeruler entrissen den Konservativen 7 Sitze. Die Li⸗ beralen hahen über die vereinigten Konservativen und Home—= ruler eine Majorität von 57 Stimmen. — Der „Times“ ufolge unterläge es keinem Zweifel, daß das Kabinet be⸗ n habe, sofort zurückzutreten.