1880 / 125 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

22. Holrkohlen.

I elfe nlenzuch in Platten und, Sgeiben,

Ii. Lohruchen lautgelaugte Lobe als Brennmaterial)

Aus 755. Robe Knochen (als Schnitzstoff, Hufe und Klauen, Mus chelschalen (mit Ausnahme der Perlmutterschalen).

2

33. Holzborke und Gerberlohe. 781. Bau. und Nutzboli, roh oder blos mit der Axt vor⸗ gearbeilet: europäischeg. bartes. ) 285. Bau. und Rutzholi, roh oder blos mit der Axt vor⸗ gearbeitet: europäisches, weiche.) 6. Auereutopãisch⸗ ' . (Cedern . Eben⸗. Jacaranda⸗, o

Ma hagoni⸗ Polisander⸗, holj, Pitsch-piner, Teakhol; u. dergl.). 257. Bau und Nutzholz, gesägt oder auf anderem Wege vor⸗ 6 oder zerkleinert: Faßdauben und ähnliche Säg- oder chnittwaaren; alle diese Gegenstände aus europäischem hartem

Holz.

285. aus europäischem weichem Holz.

289. Ungeschälte Korbweiden und Reifenstäbe.

291. Geschälte Korbweiden. ĩ

2595. Holz in gefchnittenen Fournieren und uneingelegte Parquet⸗ bodentheile.

303. Hopfen. z

316. Kautschuck und Guttapercha, roh oder gereinigt.

372. Jute, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt.

375. Nanillabanf (auch mexikanische Fiber) und Kokosfasern, roh, geröstet, ,, oder gehechelt.

125. Heringe, gesalzene.

155. Sal (Koch, Siede,, Stein⸗, Seesal), sowie alle Stoffe, aus welchen Sal; ausgeschieden zu werden pflegt.

483. Feste Rücstände von der Fabrikation fetter Oele, auch gemahlen (Oelkuchen, Palmkernkuchen, Kokos kuchen u, s. w.),

185. Halbzeug aus Lumpen, gebleicht oder ungebleicht.

559. Steine, rohe, oder blog behauene.

521. Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen.

527. Steinkoblen. ;

528. Koks.

529. Braunkohlen.

530. Torf, Torfkohlen.

Aus 542. Frische Fische. ;

548. Gewöhnliche Mauersteine; feuerfeste Steine.

545. Dachziegel, Thonröhren, nicht glasirt. ; ;

551. Slasirte Dachtiegel und Mauersteine; Thonfließ en; archi⸗ tektonische Verzierungen, auch aus Terrakotta.

573. Schafwolle, roh, auch gewaschen.

574. Alpaccawolle, Ka schmirwolle, Kameel⸗ Ziegen ˖ und Angora⸗ haar, roh, auch gewaschen, 3

576. Andere Haare (mit Ausnahme der Menschen und Pferde⸗ haare, sowie der Borsten).

577. Shoddy, Flockwolle, Kämmlinge.

) Als harte Hölier gelten ingbesondere: Aborn, Akazie, Birke, Buche, Giche, Esche, Kern. und Steinebstbaum, Nußbaum, Ulme; als weiche; Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche, Erle, Linde, Pappel, Roß⸗ kastanie, Weide.

Die Nummer 10 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1375 das Gesetz, betreffend den Wucher. 24. Mai 1880, und unter

Nr. 1376 die Bekanntmochung, betreffend Abänderun

Vom

Regierungsbezirk Brom berg. (Inowrgjlawer Stadtwappen.) Anleiheschein der Kreiestadt Inowrazlaw. Buchstabe K

Provinz Posen.

k

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom n , . 9 . Bromberg vom. ten ; a er Königlichen Regierung zu ö

; ,, ..

2 *

Wir Magistrat der Kreisstadt Inowra law urkunden und he. kennen 6e daß der Inhaber dieses Anteibescheins ein der Stadt dargeliehenes Kapital von- Reich wir bescheinigen, von der ie fen Stadtgemeinde zu fordern hat. Diefe Schuldsumme bildet einen auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 30. April 1880 auf genommenen Darlehngz von 219 Reichsmark.

Die Rückzahlung dieses Gesammtdarlehens von 210 0090 Reichs mark geschieht vom Jabre 1581 ab, binnen srätestens 38 Jahren nach Paßgabe des festgestellten Tilgungeplanes derart, daß die in diesem mit jährlich intim Prozent des gesammten Anleihekapitals, unter Hirzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen, aus⸗ geworfenen Tilgungebeträge in den Stadtbaushaltgetat auger ommen und aus diefem Tilgungs lock die Anleihescheine eingelöst werden. Die Folgeordnnng der Einlösung der Schuldverschrei⸗ bungen wird durch das Loos bestimmt. Die Aukloofung erfolgt von 1881 ab, alljährlich im Monat Februar durch den Maglsftat. Die Auszahlung des Nennwerthes wird an dem auf die Äutloosung folgenden J. Ottober bewirkt.

Die Stadtgemeinde Inowrazlaw bebält sich das Recht vor, den Tilgungestock durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt. fiche noch umlaufende Schuldverschreibungen mit sechsmonatlicher Frist auf cinmal zn kündigen. Den Inhabern der Anleibeschein tebt kein ,, zu. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschrelbun gen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück jahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht werden.

Dlese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und einen Monat vor dem Zablungs termine in dem „Deutschen Reiche und Preußi⸗ schen Staats. Anzeiger‘, in dem Amteblatte der Königlichen Regie⸗ rung zu Bromberg und in einer in Bromberg erscheinenden, von dem unterzeichneten Magistrat auszuwählenden Zeitung.

Sebalz eineg diefer Blätter eingeben sollte, wird ven dem Ma—⸗ gistrat an Stelle desselben, unter Zustimmung der Königlichen Regie⸗ rung ju Bromberg, ein anderes bestimmt werden.

Bis zu dem e, an dem solchergestalt das Kapital zum Nenn werthe ju entrichten ist, wird es in balbiährigen Raten, am 1. April und 1J. Oltober jeden Jahres, von beute an gerechnet, mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinset.

Der Zinfenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung kei der Starthauptkasse zu Inowrazlaw und jwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeite termins folgenden Zeit, und außerdem bei denjenigen Einlösungestellen in Berlin und Bromberg, welche in den vorbenannten Blättern werden bezeichnet werden, bei diesen jedoch nur während eines halben Jahres nach der Fälligkeit

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der spä⸗ teren Fälligtelts termine zurüqhzuliefern. Für die fehlenden Zins

der Sätze der badischen Uebergang abgabe und Steuerrück⸗ vergütung für Branntwein. Bom 20. Mai 1880. Berlin, den 31. Mai 1880. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen

Se. Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Direktor der fiskalischen Steinkohlengrube Dudweiler Jägersfreude bei Saarbrücken, Bergrath Hoer⸗ necke, zum Dber⸗Bergrath zu ernennen; sowie dem Kaufmann und Bankier Jacob Bernstein zu Königsberg i. Pr. den Charakter als Kommerzien⸗Rath, und dem Kaufmann Carl Otto Sigismund Heinß in Berlin den Charakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen.

Berlin, den 31. Mai 1880.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen ist gestern Abend nach Weimar zurückgereist.

privileg iu m wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An leihescheine der . im Betrage von

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Rachdem der Magistrat der Kreisstadt Inowrazlaw im Einver= nisse mil der Stadtverordneten · Versammlung darguf angetragen hat, ur Befireitung der Kosten des Neubaues eines öffentlichen Schlacht- Huf und einer Wasserleitung, sowie zur Abtragung bereits vorhan. dener staͤdtischer Schulden eine Anlei he von 210 S aufnehmen und ju diesem Zweck auf. jeden Inhaber lautende, mit , , versehene Stadt ⸗Anleihescheine ausgeben zu dürfen, erthelfen Wir in Gemäßheit des 53. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 der Stadt Inowrazlaw durch i iar. Pri vi legium die Genehmigung zur Ausstellung auf den Inhaber lautender Anleibescheine im Betrage von zweihundert und jehntausend Mark, welche in ,, ,n,

iᷣ

ju hoo Æ = 50 009 159 Stück zu Jobo . S 166 Hh 4. 4h Stöß zu 566 6 = h 69h 4.

200 Stück zu 209 Æ 6

nach dem anliegenden aer und unter Beifügung von Zinsscheinen and Anweisungen, nach den anliegenden , auszufertigen, mit viereinhalb Prozent jährlich zu verzinsen, von Seiten der Gläu⸗ biger unkündbar, und nach der durch das Loos ju bestimmenden . und dem festgestellten Tilgungeplane vom Jahre S881 ab mit jährlich wenigstens einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldraten, zu tilgen sind, aber auch Seitens der . nerin mit 6 monatlicher Frist, gekündigt werden können, mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus r nnn, . Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen-

thumg nachweisen zu brauchen, geltend zu machen befugt ist. Durch vorstehendes Privilkegium, welches Wir vor ehaltlich der . Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der

, . eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über

. Uirtandlich unte beigedrucktem , keen gef 3 h ltelaenbnhtgn haterschrift mn

Gegeben Wiesbaden, den 6 April 1880. Wilhelm. Hofmann. Graf Eulenburg. Bitter.

scheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. ; ö Die auegeloosten, bezichungsweise d, . Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, fowse die innerhalb vier Jahren, vom Ab- lauf deg Kalenderjahrs der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtkommune. ö Daß Aufgebot und die Kraftlezerklärung verlorener oder vernichte. ter Schuldverschreibungen erfolgt nach Verschrift der & S388 u. ff. der Eivilpcoze ordnung für das Deutsche Reich vom M. Januar 1877 Reicht Ges. Bl. S. S3) bezw. nach 8. M des . 6 , . Ciwilprozeßordnung vom 24. März 1818 G. S.

ZJinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erllärt werdẽn. Doch soll Demjenigen, der den Verlust von Zinkscheinen vor Ablauf der vierjährigen n , bei dem Magistrate anmeldet und den . esitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsftist der Betrag der angemeldeten

und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgejahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halb- jährige Zinsscheine ausgegeben. (

Bie Ausgabe einer neuen Zingscheinreihe erfolgt bei der Stadt baupffasse ju Inowraslaw gegen Ablieferung der der älteren Zins. scheinreibe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinescheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung vor Ablauf der Zins verjährung geschehen ist.

ur Sicher beit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen baftet die Stadtgemeinde Inowrazlaw mit ihrem gesammten gegenwärtigen und jukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Deffen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Inowraslaw, am.. ten... . 1880.

(Trockenstempel Der Magistrat. . ; (Eigenhändige Ünterschrift des Dirigenten und jweier Magistrats mitglieder.) Eingetragen Fol.... Nr der Kontrole.

Regierungsbezirk Bromberg.

ins ö. 5 1 dae

zur Schuldverschreibung der Kreisstadt Inowrazlaw e, me. ; . . ö Prorent Zu eichsmark zu vierundeinha rozen nsen, . Mark Pfennige. ?

Provinz Posen.

K 4

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt egen dessen Rück t. 18. . und späterh

k

ö mit (in Buchstaben).. .. Mark. Stadthauptkasse zu Inowrazlam und bei den, durch die in der Schuld

stellen. , , den. ten

una f l vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß treffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Posen. V,,

Anwei sung

ö zum Anleiheschein der Kreisstadt uchstabe .. Nr. 6. . . n g

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt zu der obigen ge r, , , meer fn, e, mr

. te Reihe von Zintescheinen für die fänf Jahre 18. . 5b bei der Starthauptkasse u Jnowrazlaw, 22 nicht * Seiteng des als solchen sich autweisenden Inhabers der Schuld

verschreibung dagegen Widerspruch erhoben ist. Inomrnüslam den hn . Trodenstempel)] Der Magistrat Unterschriften des Dirigenten und jweier Magistratzmitalieder) An m er kung. Die Unterschristen der ,, enten und der beiden Mitglieder dürfen unter den Zinsscheinen und Anweisun. * 6 23 6 n werden, doch muß eder Zinsschein bejw. jede Anweisung m enhändigen Namens unterschrift eines Kontrol beamten versehen 38 2

Staats⸗Ministerium.

Der bisher bei dem Geheimen Staatsarchi ĩ Archiv⸗Assistent Oberlehrer a. D. Dr. phil. er e r mann ist bei dem Staatsarchive zu Idstein als Archbo— kretär angestellt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Der Kataster⸗Sekretär Steinbrück in Hannover i Steuer⸗Inspektor ernannt worden. 5 st um

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ u ,, ö Der Seminar⸗Hülfslehrer Merk zu Neuzelle ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das ; Seminar in Drossen versetzt. Shulle nr

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Ober⸗Bergrath Hoern ecke ist die Stelle eines tech⸗ nischen Mitgliedes bei dem Ober⸗Bergamte zu Halle 34. , , , . ö

Der bisherige Bergwerks-Direktor z D. Hey der ist zum Direktor der m e., Ste inkohlengrube Dudweiler Jigers⸗ freude bei Saarbrücken ernannt 2

Die Königliche Eisenbahndirektion zu Magdeburg ist mit der Anfertigung der generellen K für ne, 9. bahn un tergeordneter Bedeutung von Quedlinburg über ie f ar nach e, s. im Anschluß an eine so enbahn von nigerode na senburg resp. Harzburg beauftragt worden. * 16

Anzeige,

betreffend die Veröffentlichung der Meßtisch⸗Aufnab⸗ men vom Preußischen Staate im Maß stabe 1: 25 0 der natürlichen Länge.

Im Anschluß an die diesseitige Ameige vom 12. November v. J. wird hierdurch bekannt gemacht, daß außer den bereits publizirten 87 Meßtischblättern von der Provinz Schleswig -Holstein folgende Einundfünfzig Blätter von der Aufnahme des Jahres 1878 er⸗ jar, eattharg, Sh

Lintruy, otthurg, dstrup, Hügum, Rödding,. Jels, Bvidding Ufer, Hvidding, Spandet, Gramm, Strydftrup, Haff⸗Sand, Kirke ßzy la. d. Insel Röm), Bröns, Arrild, Branderup, Rauberg, Lift, Jerpstedt, Schade. Lügumfloster, Bedstedt, Jordkirch, Wester⸗ land, Emmerleff Kliff, Horsbüll, Midlum, Led Wallsbüll, Knieh⸗ . Nieblum, Wr, Ockhol ni, Bredstedt, Dresdorf, Gr. Jörl,

ee Sand, Wobbenbüll, Viöl, Simonsberg, Tönning, Friedrich. stadt, Süderstapel, Weddingstedt, Tell ingstedi, Dell tedt, Hamdorf (Kreis Rendeburg). Bokelholm, Blauort, Buschsand (West) und Buschsand (Ost). Außerdem Kind zwei Blätter von der Hamburg schen Insel Neuwerk (West und Ost) veröffentlicht worden.

Jedes dieser 83 Blätter, sofern es kein maritimes Gebiet enthält, rexräsentirt durchschnittlich eine Fläche von 22 geogr. Qu Meilen. Das Blatt Westerland enthält auch eine Uebersicht der Höhenlage des Mittelwassers an den Pegeln der Ost⸗ und Nordsee, sowie des mittleren Flutb-⸗ und Ebbeslandes gegen den Normal Nullpunkt, auf welchen sich alle absoluten Höbenangaben des deutschen Festlandes in den neueren Kartenblättern beziehen.“

Der Preis eines Blattes beträgt Eine Mark, und kann dasselbe nach vorgaäͤngiget Bestellung durch jede Landkarten,, Buch- und Kunst⸗ handlung bejogen werden, ohne daß die Käufer verpflichtet sind, meht als ein Kartenblatt diefes Werkes zu nehmen.

Der General ⸗Kommissions Debit ist der Simon Schr opp'schen Hof- Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. Gl, übertragen.

Berlin, den 29. Mai 1889.

Königliche , , ,, Kartographische Abtheilung.

Geerz, DOberst und Abtheilungs ⸗Chef.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Am Sonnabend Nachmittag 4 Uhr fand im Weißen Saale des König⸗ lichen Schlosses ein Paradediner statt, zu welchem die Einladungen an die Prinzen und die Pinzessin— nen des Königlichen Hauses, die fremden Fürstlichen . die Generalität, die aktiven Staals· Min ister, die in der Parade gestandenen Stabsoffiziere und die Militärbevollmächtigten ergangen waren.

ur Rechten Sr. Majestät des Kaisers und Königs saßen Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprin— ssin. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Sach en, die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen, der Prin; Albrecht, der Prinz Wilhelm, sowie der Prinz August von Württemberg, Ihre Hoheiten der Erbprinz von Sa . ningen, der Prinz von Anhalt und Se. Durchlaucht der Prinz —ᷣᷣ von . Zur Linken Sr. Majestät hatten latz genommen Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Frie⸗ drich Carl, Se. Kaiserliche und Köni liche Hoheit der Kron⸗ prinz, Ihre Durchlaucht die Prinzessin ger nrig von Hohen⸗ zollern, 57 Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich Carl und der Prinz Alexander, fowie Se. Hoheit der Herzog Paul von Mecklenburg- Schwerin. Gegenüber Sr. Majestät der Kriegs-Minister, General der Infanterie von Kameke.

Die Tafelmufik stellte das Garde⸗Füsilier⸗Regiment, Nach beendigtem Diner nahmen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in der Bildergallerie den Kaffee ein.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sowie Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe kamen am Sonnabend . nach Berlin.

Se. Kaiferliche Hoheit verließ den Zug bei der Wärterhude II. und begab Sich von dort zu Pferde direkt nach dem Tempel⸗

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