1880 / 125 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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n rere ir üer (6. Sitzung setzte daz Haus der Ab⸗ fen Abändegun gen der kirchenpolitischen Gesetze

Ilm 6g. hatte, zu bemerken, daß derjenige Theil meiner gestrigen n sihlungen,

. von Schärfe gelitten hätte, der blos auf meine Er⸗

ung irkcfuftbren sei so muß ich meinerseits belennen, daß der

mnsben nichtz übrig.

zum Deutschen Reichs⸗Auzeiger

n 125.

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Aichtamtlich es.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Im weiteren Verlaufe

ordneten die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ ach dem Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch ergriff in fe der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Putt⸗ nner, wie folgt, das Wort: , aint Herren! Der Herr Vorredner hat in einer für mich im inen Lberzeugenden Weise diejenigen Gesichtspunkte noch ein sammengestellt, welche für die Vorlage sprechen; und wenn er

welche sich auf den eventuell künftigen Gebrauch, den ron der Vorlage machen würde, bezog, an einem ge⸗

Larrchner diesen meinen Mangel auf das vollste supplirt hat e, nn, ließen an Entschiedenheit und Schärfe gewiß zu

Mag nun diejenigen Bemerkungen des Herrn Vorredners betrifft, n anknüpste an die einzelnen Artikel, namentlich an Art, 4 und

h ja bereits gestern zu. erklären die Ehre ge⸗ h . i taatkregierung sich jedem eingehenden Ver⸗

orlage in einer Weise zu gestalten, daß ihr an, ö. . Kern unberührt bleibt, von Herzen nm ustließen würde. Sie wird sich gemeinschaftlich mit der Kom⸗ mn, don der ich nach den Ausführungen des Herrn Vorrednens ll mnchmen darf, daß ste konstituirt werden wird, bemühen, alle ann Verbeffetungen in das Hesetz hineinzubringen, welche unbe, ö seneg prinzipiellen Charakters von der Regierung konzedirt

ne 3 . * 1.

in ie, roch einmal um das Wort gebeten, und ich bitte um ussalöigung, wenn ich es jetzt noch einmal ergreife. Ich werde nh in allet Kärze fassen, um den nachfolgenden Rednern die Zeit un den Raum n-ckt zu sehr zu beschränken. Ich habe mir heute nfstntlich um dekwillen daz Wort erbeten, um einen kurzen Rück it zu jhun auf einige, in der gestrigen Dehatte hervorgetretenen, ut besonderz interessante Gesichtspunkte. Das Charakteristische dasenigen Aeußerungen, die wir gestern vernommen haben, liegt miner Meinung nach darin, daß die Vorlage von zwei sich extrem Iahenüberstehenden, sich einander prinzipell ausschließenden

luffasungen auf daz Entschiedenste verurtheilt worden uf hen g Dr. Falt und der Abg. Dr. Windt⸗ hbötst treffen darin überein, daß sie die Vorlage grund⸗

sitzlch perhorrehliten. Der Abg. Falk aber sieht in, der Vor= ze den gan underhällllen Gang nach Canossa, und der Abg. Windt⸗ hatst verwirst se, well, fie die katholische Kirche mit gebun—⸗ denen Händen der Ommnpotem des Staates überliefert. Meine Haren, diese beiden Gegenstze mit einander zu vereinigen, Geh! doch ganz gewiß nicht, und ich ziehe dargus für mich zu Gunsten der Vorlage den gan; einfachen Schluß, daß sie nach den Regeln der mittleren Mroportionale das Richtige getroffen zh, Meine Hern, die Norlage sst, glaube ich, von den beiden er⸗ wähnlen Herren höeardneten mit einer gewisfen, ihrer prinzipiellen Stellung entsyrechen den Uebertreibung behandelt worden. Das ist

riß bie gan, einfache Lösung diesek Rämhsels. Die Vor. E will, welter nichts, al auf. Dem Boden der ge— ten Landesgesetzzebung die Möglichkeit schaffen, durch elne iche und versöhnliche Dandhabung unserer Maigesetzg'bung den werden unserer kalholischen Mitbürger Abbülfe ju caffen. Das it Jweck und kein anderer, weder ist ein , Zurck · ten ban dem früheren Standpunkte ihr zu imputiren, noch die⸗ n Gesschtsphun kte, welche der Abg. Windtborst in einer, meines uhtens nicht glücklichen Weise unter dem Namen Korruption m in bezeichnen sich veranlaßt fühlte. Ich will aber doch noch n inge Cinztlheiten zurückkommen und wende mich zunächst an bi. 6g. Windthorst. Er vermiht die Vollständigkeit des innalersasg, welches vielfach in der Debatte angezogen werden ist. ll diefez Akten material für unvollständig und für unklar und ke daran das Verlangen, daß die Regierung doch alles veröffent⸗ möge, was in diesen Phasen der Verhandlung überhaupt an kn fsftsten gewechselt worden ist. Ich kann nicht die Erklärung lten, daß die Regierung Tiesem Verlangen nachkommen werde, li nicht die Absicht gehabt, ein Blaubuch vorzulegen, welches n belfandige Darlegung der ganzen kirchenpolitischen Ver— nnn a be Berlin und Rom darstellen sollte, son⸗ e Veröffentlichung jener Depeschen hat lediglich den nttklaren und ich glaube, sehr praktischen Zweck gehabt, die kee der Vorlage zu erläufern und zu vervolsständigen. Ich glaube, e Regsetung nicht verpflichtet ist, weiter zu gehen, als dieser ĩ 3 Ich bin deshalb zu meinem Hedauern nicht in n li, den Herrn Abgeordneten Windthorst in dieser Beziehung . in können, hoff indessen auch, daß sein Verlangen als ilttanß fundamentales und nach jeder Beziehung nothwen— n öhm bezeichnet worden ist. Sodann klagt der Herr Ab⸗ orf darüber, daß die Regierung sich nicht dazu habe i gen können, dem ronurtiuz in Wien diejenigen Verhandlungen dem Steele nrin ite ialleschluß zom Ir. Hiri 6. der Staatsregierung gepflogen seien. an Herren, hlerauf habe ich zu erwidern, daß solche Ver⸗ ain kor die em Beschluß überhaupt gar nicht stattgefunden . simnem Nie Sache t, wie ich gestern schon erläutert hahe, nä. so verlaufen. Nachdem die Wiener vorläufigen Be⸗

nn, m L cbluß gebracht waren, nachdem unser ln kn rs uns. darfiber referit, hatte,

' Regierung in ernste Erwägungen darüber ein. n diese . konnten nicht die allerkürzesten . nmihenten Wichtigkeit der Punkte, um die es sich hier dieser 8 D. ntwort (auf die Frage, welche der Pronuntius in Innen, nn n unseren Botschafter irgendwie hat richten welcher er h Re Mittheilung jenes Beschluffeß vom 17. März, h sich er The Gesichtspunkte ja vollständig enthält, um die

Nine herren ! . J

nnn, n ganzen Verhandlungen ich muß darauf zurück

J ich den ; srlen ö H dringend bitten, sich von ih nme ann ferner, die Beleuchtung der drei Gesetze, an welche

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Erste Beilage

Berlin, Montag, den 31. Mai

befriedigt, denn die Verhandlungen über, den recursus ab abusu hätten ja ganz. deutlich gezeigt, daß die Regie⸗ rung, lange nicht so weit entgegengekommen, wie es nöthig

gewesen sel. Keine Kirche könne sich diesen Rekursus gefallen lassen, und der Hr. Abg. Dr. Windtherst hat dann bezweifelt, daß, wie ich mitgetheilt, der Kardinal ⸗Erzbischof von Geißel diefen Rekurfus als eine organische Institution der Kirche anerkannt habe, und er bat gesagt, sollte Geißel dies gesagt haben, dann ses er allerdings im Unrecht. Nun, meine Herren, ich komme auf diesen Punkt zurück nicht etwa deshalb, um die Wahrhaftigkeit dessen, was ich gefsagt bahe, zu beweisen, denn ich halte; mich überzeugt, daß der Hr. Abg. Windthorst darin keinen Zweifel setzt, sondern ich komme darauf zurück im Interesse der Sache und weil diese Aeußerung allerdings ein charakteristisches Licht auf die Verschiedenheit der Auffaffungen wirft, in denen wir uns bewegen und Sie müssen mir darum er— lauben, das hochinteressante Aktenstück an den betreffenden Stellen zu verlesen. Ich schicke voraus, daß der verewigte Kardinal diese Aeuße⸗ rung abgegeben hat zu einer Zeit, als er noch Bischof in Speier war, zugleich auch designirter Koadjutor von Cöln, also zu ciner Zeit, wo er nicht etwa als Friedefuchender und Bittender sich darftellt, sondern als erfolgreicher Unterhändler, der im Vollgefühle dessen, was er erreicht hat, dasteht und der deshalb wirklich nicht mehr zu konzediren braucht, als was von seinem Standpunkte aus absolut nothwendig ist. Es ist Ihnen bekannt, meine Herren, daß Hr. von Feißel durch die Vermittelung des Hochsel igen Königs Ludwig von Bayern und auf Wunsch von dessen Königlichen Schwager be— wogen wurde, das Koadjutoramt von Cöln anzunehmen. Die Stelle befindet sich in einem Briefe vom 22. Juni 1841, im Antwort— schreiben auf die an ihm gerichtete Bitte des Königs sich diefem mühe und ebrenvollen Berufe zu unterziehen. In diesem Briefe, der ein im höchsten Maße beachtenswerthes Akte istück ist und der eine große Reihe von Druckseiten einzimmt, motivirt unter andern der Kar— dinal die vorläufige, später von ihm nicht aufrecht erhaltene Ab— lehnung des Kommissoriumz. Indem er das thut. (eht er alle diejenigen wichtigsten Institutionen und Organisationen der Kirche durch, von denen er erwarten und wünschen mußte, daß sie zu seinen Gunsten und zu Gunsten derjenigen Auffassung, die er vorführt, ge— regelt sein mußte, bevor er das Amt übernehmen könne.

Das schickte ich voraus, meine Herren, um Ihnen den ganzen bedentsamen Zusammenhang diese Stelle vorzuführen. Es war dem Erzbischof Droste⸗Vischering zum Vorwurf gemacht worden, daß er die jungen Priester zu einer rerersalmäßigen Unterschrift verpflichtet habe, niemals gegen ein kirchliches Disziplinarurtheil an irgend eine Behörde, es sei denn eine kirchliche, zu appelliren, und darauf sagt der Erzbischof von Geißel wörtlich Folgendes:

Offenbar bezwecke der Hochwürden H. Erzbischof durch jene These nichts anderes, als die kirchliche Sicherung detz natürlichen dreifachen Instanzenzuges rein geistlicher, die Lehre und die Disziplin hetreffenden Verhandlungen, lediglich auf kanonischem Gebiete, und es konnte seine Meinung nicht sein, seine Untergebe⸗ nen, wenn sie in vorkommenden Fällen nach Durchgehung jenes kanonischen Instanzenzuges sich gravirt glauben würden, die ihnen noch zustehende appelatio ex abus an die Staatsgewalt abzu⸗ schneiden. Kein katholischer Bischof wird einer solchen Appella⸗ tion entgegen sein, wenn der Appellant vorerst die kirchlichen In⸗ stanzen einzuhalten hat und eine Graramen Über Amtsüberschrei⸗ tung zu formuliren im Stande ist; allein gegen Eingreifen der weltlichen Gewalt in den kanynischen Prozeßgang in Sachen der Tehr« und Kirchendisziplin lite pendente und bevor nicht der Quärulant die kirchlichen Gerichtsstellen zurückgelegt hat, muß jeder Bischof protestiren.

Das ist ungefähr der Standpunkt unserer Maigesetzgebung, ab—⸗ gesehen von den Koerzitiv⸗ und Strafbestimmungen. Nun sagt der Hr. Abg. Dr. Windthorst, das kann keine Kirche acceptfren, während ein im Auftrage der Kurie handelnder Kirchenfürst ausdrücklich erklärt, nicht nur er, sondern Üüberbaupt kein katholischer Bischof könne die Legitimität des recursus ab abusn verkennen. Ueberhaupt kann ich hier an die allgemeine Bemerkung knüpfen, daß, wenn man sich diese Korrespondenzen vergegenwärttgt, die das höchst interessante Buch „Die kirchlichen Zustände in Preußen, und die Berufung und Thätigkeit des Hrn, von Geißel als Kölner Oberhirt“ enthält, so gelangt man zu der in der That frappanten Wahrnehmung, daß die da= malige Anschauung der hohen Prälatur in Deutschland eine ganz erheb⸗ liche Annäherung an unsere jetzigen Maigesetze enthielt. Sie finden in diesem Buche eine ganze Anzahl von Meinungtäußerungen von Geißel, die eine so freundlich und eine so wenig prinzipiell dem Staatsinteresse entgegengesetzte Richtung bekunden, daß man in der That von unserem Standpunkte aus dadurch nur auf das aller⸗ wohlthuendste berührt werden kann, deshalb meine ich doch, meine Herren, man sollte damit etwas vorsichtig fein, immer bei jedem Dis kus onspunkt gleich zu sagen: Das kann ssch keine Kirche ge⸗ fallen lassen. Die Kirche läßt manches zu, temporum ratione habita, das ist eine uralte Erfahrung und die Regierung nimmt an, daß auch in der jetzigen Phase die Kirche sich diesem Gesichtę punkte nicht verschließen wird, und darguf beruht ja der ganze poli· tische Hintergrund unserer Vorlage; ich habe mich deshalb verpflichtet gehalten, aus diesem Grunde nochmals auf die Sache zurückzukommen,

Der Hr. Abg. Dr, Falk hat nun erklärt ich sehe ihn zwar nicht auf seinem Platze, ich werde aber doch wohl, da ich nicht beabsichtige ihn anzugreifen, berechtigt sein, schon jetzt auf seine Aeußerungen zu kommen der Hr. Abg Dr. Falk sagte im Eingange seiner Rede: ich hätte in zutreffender Weise hervorgehoben, daß der Staats ⸗Mini⸗ sterialbeschluß vom 17. März den Standpunkt, der auch nach seiner Ansicht der korrekte sei, vollkommen wiedergehe; er macht sich also diesen Staats⸗Ministerialbeschluß in allen feinen Punkten vollkom⸗ men zu eigen, ich nehme an, auch in dem Punkte, wo von der even⸗ tuell zu ertheilenden Vollmacht die Rede ist. Ob der Hr. Abg. Lr. Falk in diesem Ausdruck ganz und voll die Meinung der linken Seite des Hauses vertreten hat, kann ich allerdings nicht beurtheilen, denn als ich gestern dasselbe aussprach, wurde mir lebhafter Wider spruch entgegengesetzt, indessen das ist ein nebensächlicher Punkt. Also der 93. Abg. Br. Falk sagt; dieser vortreffliche Staats ⸗Mini⸗ sterialbeschluß enthält nach jeder Richtung hin Dasienige in Bezug auf die kirchenpolitische Haltung, was auch ich vertreten haben würde, und nun doch diese Vorlage! Ja, meine Herren, doch diese Vorlage, von der ich dem Abg. Falk durchaus bestreite, daß sie im Wesen und in der Sache irgendwie hinter den Staats, Ministerial⸗= beschluß zurückweicht, oder dem Standpunkt des Staats irgend ewas verglebt. Meine Herren, wovon geht der Staaté⸗Ministerialbeschluß auß, was bezweckt er? Er spricht aus, die Regiexung wollte sich eine Vollmacht geben lafsen zu einem nachsichtigen Entgegenkommen auf dem kirchlich politischen Gebiet, sobald sie ein sichtliches Zeichen davon haben wird, daß die vom heiligen Vater kundgegebene versöhn⸗ liche Gesinnung auch in die That übersetzt werde. Das war für die damalige Situation ein vollkommen nothwendiger und korrekter Ausspruch, aber materiell, meine Herren, sagt doch dieser Beschluß nichts Anderes, als, das thatsächliche Entgegenkommen der Rrigierung wird dann stattfinden, wenn die Regierung die Sicherheit haben wird, daß man auf der anderen Seite der friedlichen Gesinnung, die theoretisch ausgesprochen ist, auch den thatsächlichen Nachdruck geben wird. Was thut denn die Vorlage? Giebt sie etwa diesen Standpunkt auf? Nein! Keineswegs, sondern sie verlangt auch nur

eine Vollmacht, und zwar eine Vollmacht, von welcher die Regierung dann Gebrauch machen wird, wenn dat that aͤchl iche Cntgegen kommen

und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

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von der anderen Seite stattgefunden haben wird. Daß habe i gestern ausdrücklich erklärt, und es steht ganz autzdrücklich in ber * pesche vom 14 Mai, welche ja in den Han den der Herren ist, in der das thatsächliche ntgegenkommen darin gefünden wird, daß die Bi⸗ schöse, sei es die künftig zu ernennenden, welk he auf ihre Plätze zu⸗ rückkehren, die Anzeigepflicht erfüllen. Also, m eine Herren, die gesetz⸗ liche Möglichkeit zu einer versöhnlichen Handha bung der Gefetze vor oder nach der Erfuͤllung jener Voraus fezung ist doch wahrlich gar nicht als etwas Unterscheidendes hervorzuheben, son derm das Entscheidende ift das, daß thatsächlich das staatliche Entgegenkommen sowohl nach der Vorlage, wie nach dem Staats, Ministerialbeschluß gekriüpft wird an die zu erwartende veränderte Haltung der kirchlichen Srgene. Ünd nun frage ich Sie, meine Herren, wenn Sie dies als konstatirt annehmen, wenn Sie ferner, bedenken, daß die Vorlage keinen einzigen der Grundpfeiler erschüttert, auf welchen unsere kirchenpolitische Gesetz⸗ gebung beruht, sondern ja sehr zum Bedauern der Herren vom Centrum weiter nichts enthält als die Verheißung, daß bei An= erkennung der Verpflichtung, die die Organe der katholischen Kirche segen uns haben, eine versöhnliche Praxis eintreten werde, wenn Ihnen die Garantien dafür gegeben sind, ich will von meiner Perfon nicht sprechen, aber in die veröffentlichten Depeschen des Reichs anzlers, daß streng auf dieser Linie verfahren wird dann, meine Herren, kann ich in der That den Ausspruch des Abg. Hr. Falk, daß es sich hier um ein bedenkliches Schwanken in der kor- rekten Auffassung von der Souveränetät der Gefetze handele, in keiner Weise für zutreffend halten.

Der Hr. Abg. Dr. Falk meint nun, ja wenn wir diese Vollmacht geben, so wird die Regierung aus Schwäche sich von einer Ctappe zur anderen drängen lassen, und Sie sollen einmal sehen, diese even⸗ tuellen Vollmachten werden bis auf den letzten Buchstaben ausgenutzt werden, ohne daß wir das Entgegenkommen auf der anderen Seite finden, und er erninnert dann mit großer Emphase warnend an jene Epoche von 1839, wo der Staat sich in einer ähnlich schwöerlgen Lage der Kirche gegenüber befunden, aber doch nicht so schwach be= nommen habe, wie es jetzt der Fall sei. Selbst der Erzbischof von Droste⸗Vischering, der doch noch nicht so schlimm gewesen sei, wie die jetzigen Bischöfe, habe nicht wieder in sein Amt zurückkehren dürfen, sondern habe fich gefallen lassen müssen, daß ein Koadjutor angestellt worden sei, Sehr richtig, aber der Hr. Abg. Br. Falk hat vergessen hinzuzufügen, daß es zu jener Zeit noch einen anderen kirchenpolitischen Konflikt gab, nämlich denjenigen mit dem Erzbischof. Dunin, und daß der Erzbischof Dunin in fein Amt zurückgekehrt ist unter den damaligen konstitutionellen Formen die jetzt in Art. 4 der Vorlage sich etwas anders gestalten. Der Erzbischof Dunin war durch ein gerichtliches Urthell feines Amtes entsetzt, und nachdem er seinen Frieden mit dem Staat ge⸗ schlossen hatte, ist er durch einen Königlichen Gnadenakt ganz ruhig bis zum Ende seiner Tage friedlich auf einen Posten zurückgeführt worden, und hat seinen Frieden gemacht unter, ich will nicht sagen, dem Staate ihm diktirten, aber beiderseitig genehmigten Friedenz⸗

bedingungen. Also auch aus jener Epoche des Konflikts vom Jahre 1839 und 1840 und den daran geknüpften Verhandlungen und Folgen wird mir der Hr. Abg. Dr. Falk doch wahrlich nicht einen Schatten von Besorgniß entgegenhalten können, daß wir nur bei der gehörigen Gelegenheit, wo es sich darum handelt, durch gesetzliche Vorlagen einen Konflikt zu schlichten, mit einer Schwäche vorgehen würden, die allerdings, wenn sich das bestätigen sollte, was besorgt, ganz unerhört jein würde und den Beifall und die Zustimmung der Volksvertretung gewiß nicht verdiente. . Aber woraus wird denn nun diese Besorgniß gefolgert, daß die Regierung sich in einer solchen schwächlichen Haltung werde hinein drängen lassen von einer Stellung in die andere? In dieser Bezie⸗ hung sagt der Herr Abgeordnete Dr. Falk nun Folgendes; Früher habe die Regierung zäh und stramm an der Ausübung der Mas⸗= gesetzgebung festgehalten; seit einem Jahre sei ein bedenkfiches Schwanken eingetreten, der jetzige Kultusminister habe eine Reihe von Konzessionen gemacht, und die haben der katholischen Partei den Kamm schwellen machen. So ungefahr war, wenn auch nicht genau, der Ausdruck, doch aber der Sinn feiner Ausführungen. Also es soll eine milde Praxis, die, wie ich dies ja anerkenne, seit einem Jahre besteht, erzwungen worden sein durch ein gewaltsames Drängen von Seiten der katholischen Partei im Volk! Der Herr Abgeordnete hätte der Verständigkeit halber noch hinzusetzen können, daß er durch diefes Trängen etwa aus seinem Portefeuille herausgedrängt worden ist, was er gewiß nicht anerkennt, was auch historisch unrichtig ware, denn es ist ja notorisch, daß Herr Dr. Falk di sem Drängen nicht gewichen ist. Also ich sage, die milde Praxis seit einem Jahre soll erjwungen . sein durch die energische und stramme Haltung der katho⸗ ischen Unterthanen. Daraus wird nun deduzirt: nachdem nun diese ein Jahr dauernde mildere Handhabung gewonnen sei, habe man nun noch mehr Muth geschöpft und habe nun weiter gedrängt, und daraus nun das Produkt dieser Vorlage, und wenn nun diefe Vor⸗ lage Gesetz geworden sein wird, dann wird die Regierung aus Schwäche den Vorbehalt, den ö. an die Annahme der Vorlage ĩn üpft, die Anzeigepflicht auch fallen lafsen und wird sich schließlich auch alles Denkbare abdrängen lassen. Meine Herren, ist es möglich, den Zusammenhang der historischen Thatsachen mehr zu verkennen

als diese, Darstellung-; Ich spreche nicht von der Periode von 1840 big 1870, sondern von der seit einem Jahre. Als ich die Ehre hatte, in das mir anvertraute Amt zu treten, habe ich mir ganz einfach die Frage vorgelegt:

Ist es denn nicht möglich auch bei fortdauerndem Konflikt den be⸗ stehenden Gesetzen eine Auslegung und eine Anwendung zu geben, die nach Möglichkeit versöhnend, beruhigend in die Interessen unserer katholischen Mitbürger schonend wirkt? Das ist das einfache Bild dessen, was ich seit Jahr und Tag gethan habe. Ich habe nicht. die Beobachtung gemacht, meine Herren, daß diese von mir inaugurirte, Übrigens auch von dem Hrn. Abgeordneten Dr. Falk schon begonnene

len einer agitatorischen Bewegung im katholischen Volke zur Folge gehabt . Gegentheil, nach meinen Beobachtungen ist, Gott sei Dank, dassenige erreicht, was ich zu erreichen gewünscht habe, nämlich eine almähliche Beruhigung und eine allmähliche Einkehr der Be fonnenheit in die früher sehr aufgeregte Stimmung.

Und nun die Vorlage, mejue Herren, ist sie denn entstanden aus dem Anschwellen eines solchen Drängens? Auch hier wieder meine Herren, widersprechen die Thatsachen ganz absolut den Behaup⸗ tungen des Herrn Br. Falk. Die Vorlage ist entstanden, wie Sie Alle wiffen? und wie jch, glaube ich., mit ermüdender Aus führlichkeit gestern , . hahe, aus einem vollkommen frelen und spontanen Entschluß der Königlichen Staatsregierung, dem sie gezogen hat aus den Resultaten desjenigen großen Kreises von Verhandkungen, die seit Jahr und Tag geschwebt haben. Wo ist darin das Brängen von dem Standpunkte einer straffen aber notb⸗ wendigen Ausflihrung der Gesetze zu einer Konnivenz, wie 5 hier näher bezeichnet ist? Der Hr. Abg. Dr. Falk räth vor allen Dingen Zähigkeit und Ausdauer in dem noch fortdauernden Kampfe. Sehr wohl, meine Herren, ich weiß das vollkommen zu würdigen und ich bin überzeugt, daß der Hr. Abg. Dr, Falk nicht der Meinung ist; daß ich für meine Perfon von ver Wiülrde und von der Wichtigkeit der un verkürzten Aufrechterhal ung der Stagtsgesetze anders denke . er. Aber in einem Punkte, glaube ich, allerdings unterscheiden wir uns von einander. Ihm geht durchauß und

die unbedingte korrekte, konstitutionelle, politijche Stellung. Ich

Praxis ich sage das zu seinem Lobe ein sehr großes Anschwel⸗

rinzipiell vor,