1880 / 125 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

weil die Mitglieder dieser Partei nicht den höchsten Staatzt⸗ und Reichsämtern darauf hingewiesen, daß der Stagts⸗ tzerichishof nicht fortbestehen dürfe. Selbst der Schweizer Ra⸗ kikallsmus habe die Uebernahme dieses Maigesetzes abgelehnt. Das Centruin wolle nur Erkenntnisse der Oberen, nicht eines firchlichen Gerichts. Auch die bsterreichische Gesetzgebung ien. den Gedanken aus, daß ein Priester durch den Staat n feiner kirchlichen Thätigkeit gestört werden könne. Selbst das Brodkorbgesetz habe keine Wirkung habt. Die katho⸗ lischen Bischöfe und Priester hätten bewiesen, daß für sie die Kirche nicht die Milchkuh sei, sondern daß nur das ideale Interesse sie leite. Wer das Bemühen der Staatsregierung, durch diese Vorlage die jetzige Situation zu verbessern, als ein Einschlagen des Weges nach Kanossa bezeichne, der ver⸗ leumde Hie Regierung. Was sei denn der Gang Heinrich IV. nach Kanossa gewesen; Gregorovius habe gesagt, es sei der Sieg der moralischen, durch die Kirche repräsentirten Macht sber einen rohen Despoten gewesen. Nicht das Papstthum habe die Krone in Kanossa erniedrigt, sondern der unwürdige Vertreter derselben, als derselbe ungerufen in Kanossa er⸗ schienen sei und Neue geheuchelt . um seine Krone zu retten, deren ihn die deutschen Fürsten für unwürdig erklärt gehabt hätten. Obgleich das Centrum der Ueberzeugung sei, daß auf dem in der Vorlage eingeschlagenen Wege ein Frie⸗ den zwischen Kirche und Staat nicht zu erzielen sei, so werde seine Partei doch in die kommissarische Berathung derselben willigen und sie zu amendiren versuchen, ohne damit den un⸗ veräußerlichen Rechten der Kirche etwas zu vergeben. . Ber Abg. Dr. Gneist erklärte, es sei auch für seine poli⸗ tischen Freunde schwer, zu dieser Vorlage eine vorlãusige Stellung zu nehmen. Seit wenigen Jahren sei in Preußen der gute parlamentarische Brauch verlassen worden, wichtige Regierungsvorlagen durch wenigstens einen Minister personlich einzuführen, und im Namen der Staats regierung die leitenden r, nit? der Vorlage ausführlich darzulegen. Eine ge⸗ druckte Vorlage so überraschenden Inhalts ohne solche Ein⸗ führung irre in der Welt herum. wie ein elternloses Kind, als eine reiche Quelle für Mißverständnisse, Miß⸗ deutungen und voreilige Entschlüsse. So weit die Vor⸗ lage ohne eine umfassende Einführung verständlich gewesen sei, sei sie in weiteren Kreisen seiner politischen Freunde etwa dahin verstanden worden, daß die Staatsregie⸗ rung ihr gegebenes Versprechen, einen modut vivendi mit der römisch katholischen Kirche zu suchen, in dieser Vorlage fort⸗ setze, daß aber ein modus vivendi nicht anders iu sinden sei als unter lebenden Personen. Die römische Kurie scheine zu keinerlei Konzession geneigt, man scheine in Rom über die ganz eigenarsigen deutschen Verhältnisse so ungenügend unter⸗ richtet zu sein, daß die Unterhandlungen erfolglos geblieben seien. Der katholische Volkstribunat, der auf Grund allge⸗ meiner Volkswahlen die Interessen der römischen Kirche ver⸗ trete, habe bigher noch in keinem Punkte ein Entgegenkommen gezeigt, und sei nach der Verfassung der römischen Kirche auch nicht legitimirt irgend eine positiv verbindliche Erklärung ab⸗

gesuchte Mittelpartei, gewohnt seien, nach zu jagen. Es sei schon

zugeben. Viele von seiner Partei hätten daher das iel dahin aufgefaßt: Die Regierung wünsche mit deutschen Bischöfen und deutscher Geistlichkeit zu verhandeln, um überhaupt wirkliche Personen vor sich zu haben, bei denen ein Verständniß und ein ernstes. Interesse für die Lage der Kirche vorauszusetzen sei. Dieser

Gesichtspunlt erscheine als ein nicht unberechtigter, und wenn man ihn anerkenne, würde man auch die , gelten lassen müssen, daß eine Wiederbesetzung der erledigten Bischofs⸗ sitze und der erledigten Pfarren nicht nur selbstverständlich im naͤchsten Interesse der Kirche, sondern auch im Interesse der Staatsgewalt liege. Es frage sich nur, ob die entgegen⸗ stehenden Hindernisse sich beseitigen ließen, ohne den dauernden Interessen des Staats Abbruch . thun. In dieser Be⸗ ziehung böten aber die gemachten orschläge sch verschieden⸗

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artige Seiten dar, für die vielleicht nur wenige Mitglieder des Hauses bindende Erklärungen für seine Partei in der jetzigen Lage abzugeben vermöchten, sondern eben nur Gesichts⸗ punkte, welche die Frage als diskutabel anerkennten. Er be⸗ schränke sich dabei auf das Wichtigere. Vermöge die Staats. regierung überzeugend nachzuweisen, daß es im Augenblick nicht an dem , Personal fehle, um tausend er⸗ iedigte katholische Pfarren mit Personen zu besetzen, die den Erfordernifsen der preußischen Landes gesetze buchstãblich ge⸗ nugten, so könne nach dem Grundfatz impassihihium nulle oblü. gatäo von den Erfordernissen für die nãchste Besetzung etwas nachgelassen werden durch Dispensation bre hoc. casu auf kurzes Zeit. Etwas anderes dagegen wäre eine Dis pensation von diesen Gesetzen überhaupt na dem Ermessen der zeitigen Ministerverwaltung, die mit dem Zweck und Charakter solcher Gesetze unvereinbar sei. Habe sich ferner ein Hinder⸗ niß der Einsetzung anerkannter Bisihumg verweser aus der neu eingeführten Formel ihres Eides ergeben, so erscheine die Frage diskutabel, ob pro oc casu etwa nach der älteren Weise zu ver ahren sei. Es erscheine das diskutabel, da die Meinungen über die Nolh⸗ wendigkeit jener Eidesformel von Anfang an getheilte gewesen feien, da jene Eide durch päpstliche Dispensation ihren binden⸗ ben Charakter verlbren, und deshalb zu keiner Zeit eine erheb⸗ liche Wirksamkeit gezeigt hätten. Etwas Verschiedenes dagegen wäre die Wiedereinetzung von Bischöfen, denen auf Grund ihres Widerstands gegen die Staatsgesetze die Ausühung ihres Amis interdicirt sei. Die Aufhebung dieser Interdiktion ohne eine solenne Erklärung, den Landesgesetzen Folge zu leisten, fei mit dem Charakter und der Würde eines staatskirchlichen Gefetzes wohl nicht vereinbar. Nirgends sei wohl das Gefühl dafür stärker als in den alten preußischen Stammlanden. Die Krone Preußen könne nicht ihre katholischen Unterthanen, welche in loyaler Treue den Gesetzen Gehorsam leisteten, preis⸗ geben und dagegen burch eine restitntio honorofica die- jenigen ehren, welche den Gesetzen einen Widerstand à outrance leisteten. Die in den kirchlichen Verwaltungsgesetzen enthal⸗ tenen Bußen seien nur Ersatzmittel des Verwaltungszwanges, um das leidige Einschreiten der Verwaltung durch Geldbußen und Haft zu vermeiden und eine gerichtliche Kontrole in die Verwaltungsgesetze =, . Dieselben entsprächen daher durchaus der Natur der Verwaltungsgesetze selbst. Soweit im Laufe des Streits einzelne Bestimmungen erklärtermaßen nur als zeitige Kampfmittel“ eingeführt seien, um einen massen⸗ hasten Viderstand gegen die Staatsautorität zu überwinden, könnte ihre Geltendmachung einem Ermessen der Behörden Uüberlassen werden. Die Strafandrohungen dagegen, welche die anerkannt dauernden Grundsätze des preußischen Staats⸗ lirchenrechts begleiteten, enthielten die n, , . Sanktion diefer Grundsätze selbst und könnten nicht diskretionär gestellt werden, ohne den Charakter und Zweck jener Gesetze n e, Die wesentlichsten Grundsätze des Staats⸗ lirchenrechts würden damit auf die Linie der Streitmittel erabgesetzt. Sei ferner in den Kirchengesetzen der Ausdruck bsetzung der Bischöfe gebraucht, statt der Interdiktion der Ausübung 6 Amts, so erscheine es wohl zulässig, eine solche Korrektur schon durch dies Gesetz vorzunehmen. Er selbst habe sich schon bei Berathung jener Geseße bemüht, den korrekteren Ausdrug! einzuführen, der ernsten Mißverständ⸗ nissen vorbeuge. Die Mitglieder des Centrums selbst hätten damals in der Kommission gegen solche Vorschläge gestimmt. Es sei bei diesen und noch einzelnen anderen Bestimmungen seiner f ng nach eine Amendirung möglich, ohne die wesentlichen Rechte des Staates zu gefahrden. Man * dabei mehr oder weniger ängstlich, je nachdem man den Zusammen⸗ hang des Ganzen ansehe oder äbersehe. Aber darüber glaube er auch im Namen seiner politischen Freunde keinen Zweifel lassen zu dürfen, wo die Gren linie des Diskutadeln liege. Sie liege in dem Kern der aigesetze, welcher identisch sei mit den preußischen Kirchengesetzen, so

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wie sie bis 1840 auch

ent . ten, identisch m lich in Hraltischer Uebung be⸗ n

den Grundsätzen, welche die deut⸗

ittelstaaten seit der

bestehen könnten. Jeder Versuch, diese rf mn, in schwächlicher

aus der wieder gereiften Einsicht in die absoluten . taat nicht alters⸗

müsse, um den subversiven Tendenzen der Gegenwart entgegen⸗ zutreten,

——

* * Inserate für den Deutschen Reicht n. Königl. Dreaß. Staate⸗Anjelger und das Gentral⸗Handels⸗·

Deffentlicher

Anzeiger.

*

Inserate nehmen an die Annoncen⸗Gppeditionen det Jnvalidendant , Rudolf Mosse, HSaasensteln

register nimmt an! die Königl edits 1. Steckbriefe and Unters s changns - Sachen. 5. Raãnstrielle Etablissementa, Fabriken i. geutsch ra . . 7. Subhastationen, Aufgebots, Vorladangen nud Grosahandel. X Begler, G. S. Daube & Co., E. Schlette. gtaate. An ö n. dergl. 6. Verschisdene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowle alle übrigen größeren renlischtn Staate Anzrigerz; 3. Vor kinfe, Verpachtungen, Subraiarienen ete. J. Literarische Anzeigen. Annoncen urean. Berlin, 8. II. Wilelm ˖ Straße Rr. G2. 1. Verloosnug, Amortisation, Trarahlung 3. Theater- Anaeigen. In der Boraen · * * E. 8. J. Von dffenthlichen Papieren. J. Fariliea- Nachrichten. beilage. * XR eb, Nordmann, der Ehefrau des am Karpfenteich 7 m Erlen Kloben, 3 do. Knüppel.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

lis oo gunugshersteigeruiß Un Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssachen des Kaufmanns Hermann Rüdiger in Buxtehude, Gläubiger, gegen den Abbauer und Gastwirth Ludwig Meyer in Sklenbüttel, Schuldner, wegen Forderung, soll auf Antrag des Gläubigers die durch Gerichtsbeschluß vom 15. d. M. gepfändete Abbauerstelle des Schuld ˖ nerk, bestehend:

i) aus dem unter Haus Ny. in Oblenbüttel belegenen Wohnhause (Nr. 30 der Gebäude

steuerrolle), 2) aus den unter Artikel 37, Kartenblatt 4,

Parzellen H. 69 45, 78, 79 der Grund.

steuermutterrolle, beschriebenen Ländereien ꝛc. . zur Gefammtgröße von 1e 19 3 93 am und einer von dem Kleinköthner Menke Böhrs in Elstorf gekauften Koppel Ackerland (früher Haide) von 2 Morgen Größe,

zwangsweise in dem auf Sonnabend, den 17. Juli 1880,

Morgens 10 Uhr,

an Ort und Stelle anberaumten Termine oͤffent⸗

lich meistbietend unter den im Termine bekannt zu

machenden Bedingungen verkauft werden, und soll

. annehmbarem Gebote der Zuschlag sofort er⸗

olgen.

Alle Diejenigen, welche an die obigen Grund stücke Eigenthumgn, Näber. lehnrechtliche, fidei= kommissarische, Pfand und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche Rechte unter Vorlegung der dieselben begründenden Urkunden spätestens in obigem Termine anzumel-= den, unter Androhung des Rechtsnachtheilg, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

werden. Tostedt, den

136

eter,

im Justijgebäud

gemacht werden.

13774]

Fabrikstellmacher

Das demnächstige Ausschlußurtheil wird nur durch Anheftung an hlesige Gerichtstafel veröffentlicht

Königliches Amtegericht.

Die dem Gastwirth Gronemann in Vehrte ge hörigen Immobilien, als; j die zu Vebrte unter Nr. 5 belegene Neubauerei nebst Zubebör und die dazu gebörigen in der Vehrter Feldmark belegenen Länderelen von un = efähr zufammen 7 Hektar 82 At 13 Qu.

sollen in dem auf Don nerstag, den 16. September 1880,

setzten Termine öffentlich meistbietend verkauft

erden. Alle, welche ger ,. n n ,. and. und, andere dingliche u. jJ. rund, O70 rim kiesern Reig L. in größeren Rechte, ingbefondere auch Seroituten und Real- *. ö sz nsi 3 keen ignn n an den Verkaufe absetten n ee, een unter den gewöhnlichen Bedingungen zum vermeinen, werden zur Anmeldung solcher Rechte zu obigem Termine geladen. . ie micht angemeldeten Rechte werden dem Käufer gegenüber als erloschen erkannt werden. Der demnächstige Ausschlußbescheid wird nur durch Anschlag an hiesiger Gerichtstafel bekannt

fideikommissarische, P

Osnabrück, den 22. Mal 1880 Königliches ö.

Auf den Antrag des Kaufmanns Wilh. Röpke hierselbst und der Ehefrau des i Franz Uhlendorf, Anna, geb. Röpke, zu Wahrstein sst in der Gerichtssitzung vom 20. d. M. erkannt, daß der Kaufbrief vom 4. Juni 1874 Inhalts dessen der

frau Henriette, Schuhmachermeisters C. W. Friederike, geb. Melohm, gegen

26. Mai 1880. gej. Nöldeke.

für kraftlos erklärt werde.

Rabert.

Bürrig, Char. Mar.

mit Nr. 2 u. 3 bezeichneten 5 a 36 4m un 13 am haltenden Theilgrundstücke des vor dem Hohenthore am Madammenwege gelegenen, frühere Bobnstedt'schen Garten 800 Thlr. schulden, damit

Braunschweig, den 21. Mai 1880. ö. , IT.

Verpfändung der d 3 a 154 m Kiefern und Schönbolz. Jag. 12 (9): 3 m Birken Jag. 16 (I), Jag. 79 G5), KUepen Knüppel, 2 do. Reisig L. Cl;

Kloben;

Stöcke, 6 do. Reisig J. Cl; J

Stangen IIi. Cl.; Jag. T (Ech: 3

Zu dem am

Mittags 12 Uhr, e parterre, Zimmer Nr. 6, ange-

** 76, 81, S2, 83, 87, 69, 112,

Verkauf gestellt werden.

1880. Der Oberfärster. tz.

früh 8 Uhr, sollen auf dem

brunnen aus

Abth. V. 3 3 m do. Spal tknüppel;

Kloben, 5 im do. Stockhol;,

14 do. III. Cl.; Jag. loben, 7 do. Stogholz,

5 m

F. W. Holla und dessen Ehe⸗I (G64:

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re. reitag, den 11. J mittags 10 Uhr, im Küselschen Gästhofe bierselbst anberaumten Lokal Holjverkaufs⸗Termin für die Oberförsterei Regenthin sollen neben den zum Lokal⸗ bedarf zum Autgebot gestellten Hölzern aus den z0, 156, 169, 111,

113, 114, 115, 92, 110, 139, 131, 537 1m kie⸗

fern Ast J. u. II. gespalten, 1990 rim kiefern Ast J.

. enthin, den 28. Mai

Holzverkauf. Don nerstag, den 3. Juni d. * hiesiegen Gesund⸗ der Königlichen Oberförsterei Biesen ihal folgende Brennhölzer versteigert werden: 1. Be⸗ lauf Bornemannsphul, Jag. 47 Nutzholz, 3 m Kiefern ne n . m Eichen Kloben,

m do. Kiefern Spaltknüppel; Jag. 77 (19); 9. m Eichen

Jag. 137 (64, 139 (64), 75 G3): 17 m loben. 11 do, Knüppel, 10 do. Reisig 47 (2: 40 im Kiefern

1 do. Reisig J. Cl.; anden (uin iz6. r s od und öh, Sag. f z Aepen Kloben, 2 m Aspen Knüppel;

lauf Eichen Kloben, 11 do. Stockholz; J 29 m Buchen Kloben, 1 do. Knüppel; und 60 (28): Jag. 22 dicht bei der Försterei Melchew: Birken Kloben, 2 m Pappeln Kloben; falttat Jag. S6 44h, Jag. 43, M4 in) 71 (143): 14 m Kiefern Kloben, 85 m do. knüppel; Jag. 63 (29) Knüppel, 11 do. do. Knüppel, Knüppel, 534 do. Stöcke,

und III. Cl.; in den Jag. 2 fern Stockbolz. 4) BVelauf Sckwärze,

unt er., Bor⸗

do. Spaltknüppel, 380 do. Stöcke, I. Cl., 240 do. III. CI. do. Knüppel, 17 do. Reisig L. Cl lität, den alten Jag. 55, ö Birken Kloben, 1 do. Spaltknüppel,

Kloben, 4 do. Spaltknüppel.

in der

22): 2 m Eichen

Stockholz, 94 m J Jag. 177 G6): 180m Kiefern Stockho

. Reisig J. Gl.; Spaltknüpbel. 5 Belauf Grafenbrück, Jag. 256 . Buchen 123): . gr zn Kloben, sowie dafelbst und J. Gi, Jag. 155 (56): JG i Kiefern Stockholz. ) Be⸗

sauf Giferbude, Jag. 26 (129): Kleben, sowie dafselbst und im Jag 16 (580 156 m Kiefern Stogbelit. Eberswalde, Mai 1856. Der Königl. Oberförster.

J do. Reisig J. Gl. Außerdem in den Jag. 157 (64). und Jag. J8 (43). sowie den Jag. 100 und 101 (ch; 2 m Bu Ten Stöcke. Belauf

Jagen 52 (26): 5 m Jag. 16607) auf dem Gestellhieb: 14 m Kiefern Knüppel, s do. ag. 36 117): 409 mn Kiefern Reisig ill. Cl.; Jag. 34 (163 35 Liefern ück Kiefern

gering. Baubol und IJ m Klefern Stöcke, 3) Be⸗ elchow, Jag. 89 (39), 59 und 60 C8): 10m Jag. 88, 83 (39); Jag. 59 28 m Birken Kloben, 2 do. Kinn e; M

in der To Jag. MN. Spalt 2I m Gichen Kloben, 2 do. Stöcke, 298 m Birken Kloben, 5 Si7 m Kiefern Kloben, 140 m de. S6) m do. Reisig J. Cl. 59, 60 (28) 92m Kie Jag. 120 und Li 54: 31 in Eichen Kloben, 2 do. Spalt knüppel, 3 do. Stöcke, Zs m Buchen Kloben, 31 35 do. Reisig

19 i Kiefern Kloben, ? Tota⸗ ö, 54, 55 und 89; 8 m 22 Kiefern 5) Belauf Heeger · müble, Jag. 142 (67) 390 m gemischt Wachholder

und Kiefern Reisig III. CI. zu K 9. ö z un .

13 m Kiesern den 286.