Königlich Preußischer Staats⸗-Anzeiger.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
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8
M 135.
Berlin, Mittwoch,
den 28. Juli, Abends.
1880.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller gnädigst geruht: nachbenannten Beamten des Auswärtigen Amts die Er⸗ laubniß zur Anlegung der von Sr. Majestaͤt dem . der Dawaischen Inseln ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar: des Großoffizierkreuzes des Ordens Kalakaua's: dem Geheimen Legations⸗-Rath und vortragenden Rath von Kusserow; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Geheimen Registrator Landt; des Commandeurkreuzes des Ordens Kameham eha's: dem Geheimen Legations⸗Rath und vortragenden Rath Humbert; des Ritterkreuzes desselben Ordens:
den Hofräthen Neff und Loos.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Königlich niederländischen Lieutenants zur See Luytjes und van QOyen den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.
tischen Kollegien vom 19. Juli selbigen Jahres wegen Aufnahme einer Schuld von 500 0 „ bekennt sich die Vertretung der Stadt lensburg Nameng der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, eitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehng⸗ schuld von.... Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 500 009 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der Anleihescheine oder freihändigen Ankaufs in den Jahren 1881 bis spätestens 1914 einschließlich aus einem Tilgungè⸗
Kapitals jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen und der eiwaigen Ertragsüäberschüsse der Wasseranlage gebildet werden wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate Januar jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihe⸗ scheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu. ;
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Betrage, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs und Preußischen Staats Anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig und der Flens burger Norddeutschen Zeitung.
Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der , mit Genehmigung der Königlichen Regierung ein anderes Blatt bestimmt.
Deutsches Reich.
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Lagos (Guinea) J. Heldbek ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichs⸗ 3 ertheilt worden.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Domänenpächter Ober⸗Amtmann Richard Hein⸗ richshofen zu Kühndorf im Kreise Schleufingen den Cha— rakter als Amtsrath zu verleihen.
Privileg i um
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anteihescheine der , zum Betrage von
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. Nachdem die städtischen Kollegien der Stadt Flensburg unterm 18. Juli 1879 beschlofsen haben, die zur Ausführung der städtischen Wasserwerksanlage erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir, auf den Antrag der Stadtvertretung, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinzscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 500 000 M ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuld= ner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 500 M0 ις, in Buchstaben: Fünfhundert lansend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 1090 0960 S zu 109090 „, 100 900 M zu 500 4, 300 000 MS zu 200 ,
zusammen 560 90 4 ; J ö. nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 Prozent jährlich ju berinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Verltofung oder freihändigen Ankaufs vom 1. Januar 1881 ab mit iger?! Einem und Einem halben Prozent des Kapitals, unter Zinachs der ersparten Zinfen und der etwaigen Ertraggüberschüsse Dasserwerksanlage zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Prlvilegium nere landegherrliche Genehmigung ertheilen. Die 8 . erfolgt mt der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihe⸗ Feine die, daraus hervorgehenden Rechte gelfend zu machen befugt ö * . Nachweise der Uebertragung des Eigenthums ver⸗ et zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der echte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der hnleihefcheine eine Gewährleistung Sestens des Staates nicht Über⸗
kommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel. ; Gegeben Bad Ems, den 2. Juli 1880. (L 8.) Wilhelm.
Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Bitter.
rovinz Regierungsbezirk Schleswig ⸗Holstein. ; n m , Anleiheschein der Stadt Flensburg. te Ausgabe. Buchstabe ö
Auggesettig e Cern geit dcs r e ige g ĩ
ertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom
2. Juli 1580 (Amteblatt der Königlichen Regierun I vom... ten 188. Seite... ö . *
u Schlegwig
— —& 180 elle. . lausende Nr.... —
Auf Grund des von der Königlichen Regierun
Bis zu dem Tage, wa solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich verzinset.
Die , der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse zu Flensburg, und war auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins fol- genden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine
wird. der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche, innerhalb dreitzig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗
halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Flensburg. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der SS. 838 und ff. der Civil Prozeß ⸗Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Ges. Bl. S. S3) beziehungsweise nach §. 20 des en,, zur Deutschen Civil⸗Prozeß Ordnung vom 24. März 1879 (Gef. S. S. 281).
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von a scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate der Stadt Flensburg anmeldet und den stattgehabten . der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung der Schuldverschreihung oder sonst in glaub⸗ hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Be⸗ trag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins scheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesen Schuldverschreibungen sind halbjährliche Zinsscheine bis jum Schlusse des Jahres 1885 ausgegeben; die ferneren Jinsscheine werden für fünffährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Auggabe einer nenen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt . kasse in Flensburg gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. ; ; ;
Beim Verluste der Anweisung , die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Flensburg, den. ten
Der Magistrat.
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Das Stadtverordneten · Kollegium.
Provinz Regierungsbezirk Sch leswig⸗Holstein. . Schleswig. Zinsschein J Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt .. Ausgabe, Buchstabe . Mark zu , Mark
Der Inhaber dieses Zingscheins empfängt gegen dessen Rück ⸗ abe in der Zeit vom 7. Januar (bejw.) J. Juli 18 ab die insen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . ten rtr , Stadtkasse zu Flensburg. . ö 2
er Magistrat. Das Stadtverordneten ⸗ Kollegium. (Uunterschriften.
Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach dem Ablauf des Kalenderjahreg der Fäͤllig⸗ keit erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Stadtvertretung können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedrut werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens ⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
durch Erlaß vom 3. Oktober 1855 genehmigten Beschlusses der staͤd=
stocke, welcher mit wenigstens Einem und Einem halben Prozent des
Provinz Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein. 1 Schleswig. n wei
u ng zum Stadtanleiheschein der Stadt Flensburg. .... Ausgabe, Buchstabe .. Nr. . .. uͤber
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die.. te Reihe von Zins scheinen für die fünf Jahre 18. bis 18 .. bei der Stadt⸗ kasse zu Flensburg, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Wider⸗ spruch erhoben wird.
e, den. er Magistrat. Das Stadtverordneten Kollegium. (Unterschriften.)
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Stadtvertretung können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrist eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken. ö
... ter Zinsschein.
Mark.
.. ter Zinsschein.
Anweisung.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und
An dem Schullehrer⸗Seminar in Neuzelle ist der
Medizinal⸗Angelegenheiten. Lehrer an der Mädchenbürgerschule in Arnstadt 32
Traugott Ochs als Hülfslehrer angestellt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm⸗ aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1504 Stück gezogen worden.
ö. , werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das 2. Semester d. J8. vom 15. Dezember d. Is. ab egen Quittung und Rückgabe der Aktien und der dazu ge⸗ n nicht mehr zahlbaren Coupons über die Zinsen vom 1. Januar k. 3. ab nebst Talons bei der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse hierselbst, Dranienstraße 94, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit⸗ tags mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlssung erfolgt auch bei, den Regierungs⸗ Hauptkassen, bei den Bezirks⸗Hauptkassen in . Osna⸗ brück und Lüneburg und bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. Main. Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen schon vom 15. November d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 15. Dezember d. Is. ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden, 6 abzuliefern⸗ den Coupons wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten.
Vom 1. Januar k Is. ab hört die Verzinsung ,, Dokumente auf.
ugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloofung aufgehört hat.
erlin, den 1. Juli 1880.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Hering. Merleker.
Per sonalver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
SGrnennungen, — und Versetzungen. Im aktiven Heere. Mainau, 17. Juli. Roether, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 50, zum Hauptm. und Comp. Chef, Graf v. Hen nin, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 20, zum überzähl. Ritt meister befördert. — Bad Gastein, 20. Juli. Becker, Pr. Lt. ld wnite deg. nf. Regt. Rr. C' uäd kommanditk als Ädsut. dei der 58. Inf. Brig, Pie lte, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regtg. Nr. 67 und kommandirt als tz bei der 2. Inf. Brig, Köh⸗ lisch, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 20 und kommandirt als Adjut. bei der 19. Inf. Brig, Menze, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts, Nr. 43 und kommandirt als Adiut, bei der 32. Inf. Brig, d. Brandis, Pr. Lt. à ja suite des Infant. Negiments Nr. 76 und kommandirt als Adjutant bei der 37. Infant. Brig, Grunau, Pr. Lt. à Ula suite des Inf. Regts. Nr. 43 und komman⸗ dirt als Adiut. bei der 38. Inf. Brig, unter vorläufiger Belassun in ihrem Kommando, rv. Voigt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 6 zu. überjähl. Hauptleuten befördert. Ju nghang, Pr. Lt. 3 la suite des Füs. Regts. Nr. 36, unter Belassung in seinem Kommando
als Adjutant bei der 43. Inf. Brig, jum Füs. Regt. Nr. 34, 1 ia